Staatsanwaltschaft Rottweil antwortet mit 2 Briefen auf Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta
Staatsanwaltschaft Rottweil antwortet mit 2 Briefen auf Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta

Auf meine Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta habe ich heute zwei Briefe von der Staatsanwaltschaft Rottweil erhalten.

Am 11. November 2020 erstattete ich gegen die Mitarbeiter der radikalen Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige wegen Verdachtes der falschen Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung. Den Artikel zur Strafanzeige findet ihr <hier>.

Heute trafen gleich zwei Briefe auf den Postweg von der Staatsanwaltschaft Rottweil bei mir ein. Zeitnah wurde mir mit dem Schreiben vom 11. November 2020 das Aktenzeichen 21 Js 13862/20 auf meine Strafanzeige mitgeteilt.

Mit dem Schreiben vom 13. November 2020 wurde mir die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt

Vorläufig heißt nicht endgültig

Die vorläufige Einstellung wird mit dem § 154e Abs. 1 StPO begründet und ist völlig legitim. Dort heißt es …

§ 154e
Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung

(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist.

(2) Ist die öffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.

(3) Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung.

dejure.org

In der Begründung wird dieses noch weiter verdeutlicht …

Gründe:

Gegen die Beschuldigten werden im vorliegenden Verfahren Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und wegen Beleidigung  (§§ 185 – 188 StGB) geführt.

Wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ist unter dem Az. 21 Js 12162/20 bei der Staatsanwaltschaft in Rottweil ein Verfahren gegen Manfred H. und Willi H. (Namen der Redaktion bekannt) wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz anhängig.

Nachdem der Ausgang des vorgenannten Verfahrens für dieses Verfahren von Bedeutung ist, hat die Staatsanwaltschaft von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren vorläufig einzustellen. Nach Abschluss des Bezugsverfahrens wird das vorliegende Verfahren von Amts wegen wieder aufgenommen werden.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Auch wenn das vorgenannte Verfahren mehr als 3 Jahre dauern sollte, tritt keine Verjährung für meine Strafanzeige ein. Demnach kann auch noch nach Jahren ein böses Erwachen für diese 6 Peta Mitarbeiter kommen. 

Immer wieder werde ich darauf hingewiesen, dass solche Strafanzeigen angeblich nichts bringen. Meine persönliche Meinung ist jedoch, das gerade die Aufmerksamkeit die Peta durch eigene Strafanzeigen erweckt wichtig ist aufzuzeigen, das diese gegen deutsche Gesetze verstoßen. Peta nutzt die Form der Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Gleichzeitig stellt sie das ausgesuchte Opfer, ohne Beweise zu besitzen, an den Pranger und sorgt für eine öffentliche Vorverurteilung!

Peta missbraucht Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Wenn es Peta tatsächlich um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ginge, würden sie doch das Ermittlungsverfahren abwarten. 99,9 Prozent der von Peta gestellten Strafanzeigen, werden jedoch durch die Ermittlungsbehörden eingestellt. Das bedeutet, das 99,9 Prozent der von Peta öffentlich an den Pranger gestellten Personen und Firmen, unschuldig sind. Und genau hier muss man die Öffentlichkeit aufmerksam machen! 

Man muss der Öffentlichkeit aufzeigen, das die radikale Tierrechtsorganisation ein reiner Lügenverein ist. Tierschutz wird frei erfunden und keinem einzigen Tier geholfen. Schlimmer noch, Peta tötet selbst unschuldige Tiere und das nur aus reiner Profitgier, weil man diese nicht verpflegen möchte!

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