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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Ermittlungsverfahren gegen Peta

  • Staatsanwaltschaft Heilbronn, stellt Ermittlungsverfahren gegen einen Siegelsbacher Landwirt ein – gegen PETA laufen die Ermittlungen weiter

    Die Strafanzeige, die Lisa Kainz im Namen von PETA, laut einer PETA-Pressemitteilung, gegen einen Siegelsbacher Landwirt stellte, wurde eingestellt. Ermittlungsverfahren gegen Lisa Kainz und weiteren PETA-Mitarbeitern wegen falscher Verdächtigung gegenüber von Behörden, läuft weiter! PETA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht, so urteilte bereits ein Richter!

    Inhalt in diesem Artikel:

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    Am 9. November 2021 teilte in einer PETA-Pressemitteilung Lisa Kainz mit, dass sie im Namen von PETA Strafanzeige gegen einen Siegelsbacher Landwirt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gestellt habe. Gegenüber der Staatsanwaltschaft und in der Pressemitteilung behauptete Lisa Kainz Kenntnis von einer Straftat zu besitzen und machte somit gegenüber der Staatsanwaltschaft falsche Angaben und stellte falsche Tatsachenbehauptungen auf!

    In der PETA-Pressemitteilung beschuldigte Lisa Kainz den Landwirt öffentlich einer Straftat und sorgte damit für eine öffentliche Vorverurteilung. Eigentlich sollte man immer das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abwarten, jedoch weiß Lisa Kainz als PETA-Mitarbeiterin, dass die Vorwürfe gegen den Landwirt haltlos sind. 

    PETA-Mitarbeiterin Lisa Kainz scheut Straftaten nicht

    Wer andere Mitmenschen nur aus der eigenen puren ethischen Verdummung einer Straftat bezichtigt, wie Peta-Mitarbeiterin Lisa Kainz gegenüber dem Landwirt aus Siegelsbach begeht mehrere Straftaten! Bereits ein Richter urteilte, dass „PETA-Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen!“

    § 164 Falsche Verdächtigung

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    (3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    dejure.org

    § 186 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    gesetze-im-internet.de

    § 187 Verleumdung

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    gesetze-im-internet.de

    GERATI erstattete Strafanzeige unter anderem gegen Lisa Kainz und stellte Strafantrag

    Nach Veröffentlichung der PETA-Pressemitteilung von Lisa Kainz, erstattet GERATI Strafanzeige und stellte einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn, wegen des Verdachtes der oben genannten Straftaten! Dieses Ermittlungsverfahren läuft noch bzw. werden jetzt erst die Ermittlungen richtig aufgenommen. Durch das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der PETA Strafanzeige, die die Unschuld des Landwirts bestätigte, werden die Ermittlungen jetzt wegen der Straftaten, die unter anderem Lisa Kainz in diesem Fall begangen hat, aufgenommen. Zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft kommt, ist noch offen. Jedoch zeige ich hier wie die PETA-Tierrechtsarbeit im Sinne abläuft. Ich beschuldige Lisa Kainz öffentlich einer Straftat, ohne abzuwarten, zu welchem Ermittlungsergebnis die Heilbronner Staatsanwaltschaft kommt. Nichts anderes macht PETA seit Jahren!

    PETA Ausnutzung des Rechtssystem für eigene Werbung

    Die Abartigkeit und die Gesetzesverstöße von PETA-Mitarbeiter sind grenzenlos. Die PETA-Mitarbeiter wissen sehr wohl, dass die Landwirte, die sie mit haltlosen Strafanzeigen überziehen, unschuldig sind! Spätestens nach der dritten Strafanzeige, wo das Ermittlungsverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, hätte es auch in einem veganen Gehirn einmal klick machen müssen. Dennoch stellte PETA seit Jahren tausende von Strafanzeigen, die das Justizsystem belasten.

    Die Kosten des Ermittlungsverfahrens müssen von dem Steuerzahler bezahlt werden. Wichtige Ermittlungen gegenüber Mördern, Pädophilen und anderen Kriminellen müssen aufgrund der Anzahl der PETA Strafanzeigen zurückgehalten werden, bzw. erhalten weniger Ressourcen für die Ermittlungen!

    Doch warum macht PETA das so! Ganz einfach. PETA kann im Tierschutz nichts aufzeigen. So werden haltlose Strafanzeigen gestellt, verbunden mit einer diffamierenden PETA-Pressemitteilung, wo der Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist, öffentlich als angeblicher STRAFTÄTER vorverurteilt und an den öffentlichen Pranger gestellt wird. Wer jetzt denkt, dass PETA sich nach der Einstellung des Verfahrens, mit erwiesener Unschuld, bei dem Landwirt entschuldigt, oder eine PETA-Pressemitteilung herausgibt, wo man dieses mitteilt, der irrt sich. Selbst die Pressemitteilung wird nicht gelöscht, sodass die falschen Tatsachenbehauptungen weiter von PETA verbreitet werden!

    Letztendlich sind diese Strafanzeigen nichts anderes als WERBUNG für PETA. PETA stellt mit den Strafanzeigen die Behauptung auf, die würde sich ja so für Tiere einsetzen. Dass dieses aber nur vorgegaukelt ist, sollte spätestens dann klar werden, wenn alle von PETA gestellten Strafanzeigen gegen Landwirte, deren Gehöfte abgebrannt sind, wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurden.

    Ist das Tierschutz, wenn man Unschuldige öffentlich an den Pranger stellt?

    Wenn PETA in Deutschland nur Lügen verbreitet, wie sieht es dann mit dem angeblichen Tierschutz in Rumänien aus. Seit einigen Jahren will PETA aus Deutschland so aktiven Tierschutz in Rumänien leisten. Weder sie noch ihre Partnerorganisation EduxAnima betreibt ein Tierheim, oder einen Gnadenhof in Rumänien! 

    Wo sind die angeblich jedes Jahr geretteten 8.000 Tiere denn hin?

    Diese Frage sollte sich jeder Unterstützer von PETA einmal stellen. Allein wenn man sich die von PETA selbst veröffentlichten transparenten Zahlen anschaut, kann man nur zu der Erkenntnis kommen! PETA hilft keinem Tier, sondern die Spendengelder werden verprasst! Die Vereinsführung gönnt sich enormen Gehaltszahlungen, die sie nicht öffentlich machen und leben ein ausgefallenes Luxusleben! Tiere hingegen, werden von PETA zu tausenden, jedes Jahr getötet. Wenn das mal nicht Tierliebe pur ist!

    Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Rottweil antwortet mit 2 Briefen auf Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta

    Auf meine Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta habe ich heute zwei Briefe von der Staatsanwaltschaft Rottweil erhalten.

    Am 11. November 2020 erstattete ich gegen die Mitarbeiter der radikalen Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige wegen Verdachtes der falschen Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung. Den Artikel zur Strafanzeige findet ihr <hier>.

    Heute trafen gleich zwei Briefe auf den Postweg von der Staatsanwaltschaft Rottweil bei mir ein. Zeitnah wurde mir mit dem Schreiben vom 11. November 2020 das Aktenzeichen 21 Js 13862/20 auf meine Strafanzeige mitgeteilt.

    Mit dem Schreiben vom 13. November 2020 wurde mir die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt

    Vorläufig heißt nicht endgültig

    Die vorläufige Einstellung wird mit dem § 154e Abs. 1 StPO begründet und ist völlig legitim. Dort heißt es …

    § 154e
    Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung

    (1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist.

    (2) Ist die öffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.

    (3) Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung.

    dejure.org

    In der Begründung wird dieses noch weiter verdeutlicht …

    Gründe:

    Gegen die Beschuldigten werden im vorliegenden Verfahren Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und wegen Beleidigung  (§§ 185 – 188 StGB) geführt.

    Wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ist unter dem Az. 21 Js 12162/20 bei der Staatsanwaltschaft in Rottweil ein Verfahren gegen Manfred H. und Willi H. (Namen der Redaktion bekannt) wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz anhängig.

    Nachdem der Ausgang des vorgenannten Verfahrens für dieses Verfahren von Bedeutung ist, hat die Staatsanwaltschaft von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren vorläufig einzustellen. Nach Abschluss des Bezugsverfahrens wird das vorliegende Verfahren von Amts wegen wieder aufgenommen werden.

    Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

    Auch wenn das vorgenannte Verfahren mehr als 3 Jahre dauern sollte, tritt keine Verjährung für meine Strafanzeige ein. Demnach kann auch noch nach Jahren ein böses Erwachen für diese 6 Peta Mitarbeiter kommen. 

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    Immer wieder werde ich darauf hingewiesen, dass solche Strafanzeigen angeblich nichts bringen. Meine persönliche Meinung ist jedoch, das gerade die Aufmerksamkeit die Peta durch eigene Strafanzeigen erweckt wichtig ist aufzuzeigen, das diese gegen deutsche Gesetze verstoßen. Peta nutzt die Form der Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Gleichzeitig stellt sie das ausgesuchte Opfer, ohne Beweise zu besitzen, an den Pranger und sorgt für eine öffentliche Vorverurteilung!

    Peta missbraucht Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Wenn es Peta tatsächlich um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ginge, würden sie doch das Ermittlungsverfahren abwarten. 99,9 Prozent der von Peta gestellten Strafanzeigen, werden jedoch durch die Ermittlungsbehörden eingestellt. Das bedeutet, das 99,9 Prozent der von Peta öffentlich an den Pranger gestellten Personen und Firmen, unschuldig sind. Und genau hier muss man die Öffentlichkeit aufmerksam machen! 

    Man muss der Öffentlichkeit aufzeigen, das die radikale Tierrechtsorganisation ein reiner Lügenverein ist. Tierschutz wird frei erfunden und keinem einzigen Tier geholfen. Schlimmer noch, Peta tötet selbst unschuldige Tiere und das nur aus reiner Profitgier, weil man diese nicht verpflegen möchte!