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Wenn Tierschützer zu Straftätern werden

by Silvio
3. November 2017
in Straftaten, Tierhobbys
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Wenn Tierschützer zu Straftätern werden

Wenn Tierschützer zu Straftätern werden

Tierschutz kennt für manche Menschen keine Grenzen, so auch nicht bei Straftaten. Mitarbeiterin der Tierhilfe Inn-Salzach e.V. und ihr seltsamer Hausbesuch!

03.11.2017 Wenn Tierschützer zu Straftätern werden

Es klingt schon recht seltsam, was im idyllischen Emmerting sich zugetragen haben soll. Über den Verdacht einer Straftat, in diesem Fall Amtsanmaßung und Titelmissbrauch, berichtete das wochenblatt.de in Ihrem Artikel <ÄRGER ÜBER SELTSAMEN „HAUSBESUCH“:Tierschutz übertrieben? „Katzentante“ in Wohnung>.

Eine Mitarbeiterin des Tierschutzvereins Tierhilfe Inn-Salzach e.V. soll sich unter Amtsanmaßung und Titelmissbrauch Zugang zu einer Wohnung einer Katzenhalterin erschlichen haben.

Zwar gehen beide Aussagen weit auseinander, aber der Ablauf und auch das Verhalten der Mitarbeiterin des Tierschutzvereines Tierhilfe Inn-Salzach e.V. deuten bereits daraufhin, dass hier Kompetenzen bei Weitem überschritten wurden.

Was war passiert?

Wenn Tierschützer zu Straftätern werden
Wenn Tierschützer zu Straftätern werden

Eine Nachbarin der Katzenhalterin beschwerte sich über zu lautes Miauen der Katzen. Dazu wendete sie nicht wie üblicherweise angedacht an die Polizei oder das Veterinäramt, sondern diffamierte die Katzenhalterin beim Tierschutzverein Tierhilfe Inn-Salzach e.V..

Fakt ist! Das ein Tierschutzverein keine Amtsbefugnis hat um Hausbesuche zu tätigen, oder selbst einen Zutritt in den persönlichen Lebensbereich von Personen zu fordern. Immer wieder wird bekannt, dass Mitarbeiter von Tierschutzvereinen ihre Kompetenzen bei weiten überschreiten und dabei selbst vor Straftaten nicht zurückschrecken.

So scheint dieses auch in diesem Fall zu sein!

Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des Tierschutzvereins Tierhilfe Inn-Salzach e.V. machte sich sofort auf die Socken und klingelte bei der angeblichen Tierquälerin! Sie forderte die Katzenhalterin auf, sie in die Wohnung zu lassen, da eine Nachbarin die Behauptung aufgestellt hatte ihre Katzen würden schlecht gehalten.

Diese Aussage bestätigen beide Parteien. Dann driften die Aussagen aber auseinander.

Die Katzenhalterin erstattete nach dem Überfallbesuch durch die Mitarbeiterin des Tierschutzvereins Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und gab gegenüber der Polizei an, dass sich die Person als Mitarbeiterin des Veterinäramtes ausgegeben habe. Außerdem sei sie im Auftrag der Gemeinde Emmerting und der Burghauser Tierhilfe unterwegs gewesen. Der Name des Tierschutzvereins Inn-Salzach e.V. sei dabei überhaupt nicht gefallen.

Die Aussagen klingen schon einmal stimmig. Wobei eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch wohl kaum Erfolgschancen birgt, da ja die Katzenhalterin die Dame freiwillig hereingelassen hat. Hier wäre ehern eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch bzw. Titelmissbrauch erfolgsversprechend.

Die ehrenamtliche Mitarbeiterin beteuerte jedoch gegenüber der Polizei, dass diese in keinem Fall sich als Mitarbeiterin des Veterinäramtes ausgegeben hätte. Fragwürdig bleibt da aber, die Aussage, dass die Katzenhalterin den Zugang zur Wohnung nicht sofort freigab. Hier lässt sich wohl vermuten, dass die Aussage der Katzenhalterin ehern der Wahrheit entspricht als, die der Tierschützerin.

GERATI stellte Presseanfrage an die Tierhilfe Inn-Salzach e.V. und das zuständige Veterinäramt.

Beim Veterinäramt wurde mir mitgeteilt, dass die Zuständigkeit einer Nachbargemeinde gehöre, sodass ich diese Anfrage noch einmal versendete.

Folgende Fragen stellte ich, die bisher leider nicht beantwortet wurden.

  1. Werden Mitarbeiter der Tierhilfe Inn-Salzach beauftragt, behördliche Aufgaben des Veterinäramtes zu übernehmen?
  2. Wenn Ja wie weisen diese Personen sich aus und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Genehmigung?
  3. Wenn Nein, ist es üblich das Mitarbeiter ohne Einschaltung von Behörden, Wohnungen und Häuser besuchen und um Einlass bitten, mit dem Verweis man arbeite mit der Behörde zusammen?
  4. Laut Artikel des Wochenblatt.de konnte das Veterinäramt keinen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz feststellen. Deckt sich dieses mit der Aussage der Mitarbeiterin der Tierhilfe Inn-Salzach?
  5. Wurde von der Tierhilfe Inn-Salzach eine persönliche Meldung, vor Kenntnisnahme des Veterinäramtes zu den Vorfall durch die Polizei, getätigt?

Auf eine Antwort von beiden Stellen darf man gespannt sein!

Mitarbeiterin der Tierhilfe Inn-Salzach denkt über Gegenanzeige nach!

Auch hier stellt sich ein öffentliches Schuldanerkenntnis dar. Anstatt das Gespräch mit der Katzenbesitzerin zu suchen, wird mit einer Strafanzeige gedroht. Anzumerken ist, dass nach dem das Veterinäramt Kenntnis von dem Vorfall erlangte, unverzüglich einen unangemeldeten Hausbesuch bei der Katzenhalterin vornahm und keine Tierschutzmängel feststellen konnte.

Hier scheint wieder einmal ein Nachbarschaftsstreit, zur Diffamierung einer Tierhalterin genutzt worden sein.

Dass dieses insbesondere in dieser Gegend immer wieder vorkommt und dabei auch immer jene Tierhilfe Inn-Salzach e.V. involviert ist, belegt ein weiterer Fall aus dem Jahr 2016. Hier wurde eine Tierhalterin auf Facebook öffentlich diffamiert und auch in diesem Fall konnte das Veterinäramt keine Mängel feststellen.

  • Angebliche Tierquälerei in Mühldorf: So schaut’s vor Ort aus

Es wäre wohl einmal ratsam, wenn dieser Verein seine Mitarbeiter im Bereich Rechtsverständnis schulen würde. Denn mit so einem Auftreten ist weder dem Tier noch dem Tierhalter, der sich liebevoll um seine Tiere kümmert, geholfen. Weiterhin bringt so ein Vorgehen, wie es die Mitarbeiterin des Tierhilfe Inn-Salzach e.V. aufzeigte, mehr als in Verruf und stellt den Tierschutz, der sehr wichtig ist in die radikale Ecke.

Tags: StraftatTierhilfe Inn-SalzachTierschutz
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