Minister für ländlichen Raum Peter Hauk, muss erkennen Friedrich Mülln von Soko Tierschutz begeht schwere Straftaten
Minister für ländlichen Raum Peter Hauk, muss erkennen Friedrich Mülln von Soko Tierschutz begeht schwere Straftaten

Videoüberwachung kann es nur auf freiwilliger Basis geben. So hält es der Gesetzgeber vor. Die bereits von diversen landwirtschaftlichen Ministerien verschiedener Bundesländer angekündigte vollständige Videoüberwachung in Tierhaltungsbetrieben lässt sich nicht umsetzen!

Nachdem der Minister vorgeprescht ist und eine umfangreiche Videoüberwachung angekündigt hatte, musste er jetzt wieder zurückrudern. So teilte er gegenüber der Frankfurter Rundschau folgendes mit.

Diese Maßnahme kann jedoch nur freiwillig erfolgen, da ein Gesetz laut der Verfassung nicht zulässig ist. Die Opposition kritisierte die Reaktion des Ministers und bezeichnete sie als deutlich zu spät.

fr.de

Demnach ist auch Peter Hauck zu der Erkenntnis gekommen, das Friedrich Mülln durch seine veröffentlichen Aufnahmen gegen die Verfassung verstoßen hat. Friedrich Mülln von Soko Tierschutz bezeichnet seine Straftaten immer wieder, als ziviler Ungehorsam.

Recht am eigenen Bild überwiegt Verdachtsermittlung

Eine Videoüberwachung verstößt gegen das Recht am eigenen Bild und gegen die Verfassung. Jeder Mensch darf sich in Deutschland unkontrolliert bewegen. Einschränkungen kann nur ein Richter zulassen. 

Gleichzeitig würden ja viele Tierhaltungsbetriebe Videotransparenz zeigen wollen. Doch müsste jeder vorab, der in den Bereich der Videoaufnahmen geraten könnte, sein Einverständnis erklären. Im Unternehmen mit Arbeitnehmern wird man hier schnell scheitern.

Gleichzeitig stelle ich mir die Frage, wie sich die Politik die Videoüberwachung vorstellt? Wer soll die Aufnahmen kontrollieren? Muss der Landwirt eine 24 Stunden Überwachung finanzieren, in dem er weitere Arbeitskräfte schafft? Wer garantiert dann, dass der Mitarbeiter des Unternehmens auch im Sinne des Tierschutzes verfährt! Für mich ändert sich mit dieser Videoüberwachung nichts! Oder hofft man bei der Politik nur auf die reine Abschreckung? 

Wer als Minister Forderungen stellt, wie in diesem Fall Peter Hauck, sollte doch vorab mit der Umsetzbarkeit sich vertraut gemacht haben. Wie kann ein Politiker, der eigentlich insbesondere die Verfassung kennen sollten, Forderungen stellen, die diese verletzen?

Gesetzgeber gab Verantwortung an Betriebe ab

In den achtziger und neunziger Jahren, wurde die Betäubung beim Schlachten, nur von einem ausgebildetem Veterinär ausgeführt. Dieses änderte der Gesetzgeber und überließ diese Aufgaben den Schlachtbetrieben selbst. Warum setzt man nicht ausgebildete Veterinäre ein, die das Betäuben übernehmen? Natürlich ist dieses ein Kostenfaktor. Wenn aber die Politik dafür sorgen möchte, dass Tiere in ihrer Kontrolle betäubt werden, sollten sie dieses wieder in Behörden Hand nehmen. Dann braucht man auch keine Videoüberwachung, wenn das Betäuben von einem ausgebildeten Veterinär-Beamten ausgeführt wird. 

Letztendlich sollte Peter Hauck auch dafür sorgen, die Verstöße gegen die Verfassung, auch nicht von Tierrechtlern wie Friedrich Mülln vorgenommen werden!

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