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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Schlagwort: Friedrich Mülln

  • SOKO Tierschutz Immobilie: Friedrich Mülln fordert Transparenz – doch beim vereinseigenen Wohnhaus bleiben zentrale Fragen offen

    SOKO Tierschutz Immobilie: Friedrich Mülln fordert Transparenz – doch beim vereinseigenen Wohnhaus bleiben zentrale Fragen offen

    SOKO Tierschutz verlangt von Tierhaltern, Unternehmen und Behörden regelmäßig vollständige Aufklärung. Beim eigenen Immobiliengeschäft fällt die Transparenz dagegen deutlich sparsamer aus. Fest steht: Das veröffentlichte Sachanlagevermögen des Vereins stieg innerhalb eines Jahres um fast 800.000 Euro. SOKO Tierschutz besitzt eine große Immobilie in Trostberg, und Friedrich Mülln hat öffentlich erklärt, dort zu wohnen und Miete zu zahlen. Doch wie viel Wohnfläche nutzt er, wie hoch sind Nettokaltmiete und Nebenkosten, wer unterschrieb den Vertrag für den Verein und wie wird der übrige Teil des Hauses tatsächlich genutzt?

    Transparenz ist besonders glaubwürdig, wenn sie auch für die eigenen Geschäfte gilt

    Friedrich Mülln und SOKO Tierschutz treten seit Jahren mit einem weitreichenden Anspruch auf. Missstände sollen aufgedeckt, Verantwortliche benannt und finanzielle wie organisatorische Zusammenhänge offengelegt werden. Gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben, Schlachthöfen, Forschungseinrichtungen und Behörden genügt dem Verein regelmäßig keine allgemeine Versicherung, alles sei ordnungsgemäß abgelaufen. Verlangt werden Dokumente, konkrete Zahlen, nachvollziehbare Abläufe und persönliche Verantwortlichkeiten.

    Das ist ein legitimer Anspruch. Wer schwere Vorwürfe untersucht, muss sich nicht mit unverbindlichen Erklärungen zufriedengeben. Umso naheliegender ist allerdings die Frage, ob derselbe Maßstab auch dann gilt, wenn es um eine vom eigenen Verein erworbene Immobilie und ein Mietverhältnis mit dem Vorsitzenden geht. Denn die bisher öffentlich bekannte Erklärung Müllns lautet im Kern: Er wohne dort und zahle Miete.

    Das kann durchaus stimmen und rechtlich vollkommen unproblematisch sein. Doch „Ich zahle Miete“ ist noch keine transparente Darstellung eines Geschäfts zwischen einem gemeinnützigen Verein und einem seiner wichtigsten Entscheidungsträger. Entscheidend ist nicht nur, ob etwas gezahlt wird. Entscheidend ist, für welche Fläche, zu welchen Konditionen, einschließlich welcher Nebenleistungen und auf Grundlage welcher unabhängigen Entscheidung.

    SOKO Tierschutz bezeichnet größtmögliche Transparenz ausdrücklich als Teil des eigenen Selbstverständnisses. Der Verein beteiligt sich nach eigener Darstellung an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und erklärt, ein Vertrauensverhältnis zu Unterstützern und Spendern aufbauen zu wollen. Auf der Vereinsseite wird sogar mit „vollkommener Transparenz“ geworben.

    Gerade deshalb sind die offenen Fragen keine unzulässige Einmischung in private Verhältnisse. Es geht nicht darum, Müllns Schlafzimmer auszumessen oder seine genaue Anschrift öffentlich zu verbreiten. Es geht darum, wie ein mit Spenden finanzierter Verein eine offenbar erhebliche Immobilie erworben hat, welchen Anteil davon der Vorsitzende privat nutzt und ob das Mietverhältnis marktüblich und unabhängig zustande gekommen ist.

    Der Immobilienerwerb: Fast 800.000 Euro mehr Sachanlagevermögen

    Die von SOKO Tierschutz selbst veröffentlichten Finanzzahlen zeigen einen bemerkenswerten Vermögenssprung. Ende 2021 wurden Sachanlagen in Höhe von 120.236,44 Euro ausgewiesen. Ende 2022 waren es bereits 918.172,51 Euro. Die rechnerische Differenz beträgt:

    918.172,51 Euro minus 120.236,44 Euro = 797.936,07 Euro.

    In den folgenden Jahren blieb das Sachanlagevermögen auf hohem Niveau. Für 2023 wurden 1.084.856,09 Euro ausgewiesen, für 2024 noch 1.051.561,09 Euro. Die Finanzberichte sind auf der Transparenzseite des Vereins als Unterlagen zur Mittelherkunft und Mittelverwendung verlinkt.

    Diese 797.936,07 Euro dürfen nicht ohne Weiteres als exakter Kaufpreis des Hauses bezeichnet werden. Der Posten Sachanlagen kann neben dem Gebäude auch Erwerbsnebenkosten, aktivierte Renovierungen, technische Ausstattung, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände oder andere langlebige Vermögenswerte enthalten. Gleichzeitig können Abschreibungen, Anlagenabgänge oder Umbuchungen den Jahresendbestand beeinflussen.

    Die Zahl liefert deshalb keinen notariell nachgewiesenen Kaufpreis. Sie zeigt aber eine Größenordnung: Innerhalb eines Jahres erhöhte sich das ausgewiesene Sachanlagevermögen des Vereins um knapp 800.000 Euro. Es ist daher naheliegend, dass der Erwerb und möglicherweise die Renovierung der Immobilie einen wesentlichen Anteil an diesem Anstieg hatten.

    Wie hoch war der tatsächliche Kaufpreis?

    Die Antwort könnte der Verein leicht geben. Es müsste weder eine vollständige notarielle Urkunde veröffentlicht noch die genaue Anschrift genannt werden. Eine transparente Erklärung könnte schlicht lauten:

    • Kaufpreis des Grundstücks und Gebäudes,
    • Erwerbsnebenkosten,
    • Kosten späterer Umbauten oder Renovierungen,
    • sonstige größere Sachanlagen des betreffenden Jahres.

    Solange diese Aufteilung fehlt, bleibt offen, wie viel Vereinsvermögen tatsächlich in die Immobilie geflossen ist. Der errechnete Betrag von 797.936,07 Euro ist daher als mögliche Größenordnung des Vermögenszuwachses, nicht als bewiesener Kaufpreis darzustellen.

    Gerade ein Verein, der erklärt, bei ihm lande das Geld „im Einsatz“ und nicht in Werbung oder anderen Strukturen, sollte verständlich machen können, welchen Beitrag eine so große Investition zur operativen Tierschutzarbeit leistet. SOKO Tierschutz wirbt selbst damit, klein, effizient und schnell zu arbeiten.

    Wurde das Haus ohne klassische Immobilienfinanzierung bezahlt?

    Im Zusammenhang mit der Immobilie steht außerdem die Frage nach der Finanzierung im Raum. Sollte im maßgeblichen Grundbuchauszug keine Grundschuld eingetragen gewesen sein, wäre zumindest keine klassische, grundpfandrechtlich abgesicherte Bankfinanzierung erkennbar. Das würde allerdings noch nicht beweisen, dass der gesamte Erwerb „bar aus Spenden“ bezahlt wurde.

    Denkbar wären mehrere Varianten:

    • vorhandenes Vereinsvermögen,
    • freie Rücklagen,
    • zweckgebundene Rücklagen für ein konkretes Vorhaben,
    • private oder institutionelle Zuwendungen,
    • ein nicht grundbuchlich abgesichertes Darlehen,
    • eine Mischfinanzierung verschiedener Quellen.

    Deshalb wäre die pauschale Aussage, das Haus sei vollständig aus laufenden Spendeneinnahmen bezahlt worden, bislang nicht belegt. Gleichzeitig bleibt die gegenteilige Erklärung ebenso aus. Transparenz würde bedeuten, die Finanzierung wenigstens in ihren Grundzügen aufzuschlüsseln.

    Die entscheidenden Finanzierungsfragen

    Wann genau wurde die Immobilie erworben? Wie hoch waren Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten? Wurden Darlehen aufgenommen? Welche Rücklagen wurden eingesetzt? Stammen Teile des Betrags aus frei verfügbaren Vereinsmitteln oder aus Spenden, die für bestimmte Projekte eingeworben worden waren?

    Diese Fragen sind nicht deshalb berechtigt, weil der bloße Erwerb einer Immobilie verdächtig wäre. Ein gemeinnütziger Verein darf grundsätzlich Eigentum erwerben. Die Fragen sind berechtigt, weil es sich offenbar um eine erhebliche Vermögensentscheidung handelt und weil der Vorsitzende später selbst in dieser Immobilie wohnte.

    Zweckgebundene Mittel: Was ist belegt und was nicht?

    Nicht jede Spende an einen Tierschutzverein ist automatisch für einen einzelnen Einsatz oder eine konkrete Kampagne gebunden. Allgemeine Spenden dürfen grundsätzlich für die satzungsmäßige Arbeit des Vereins eingesetzt werden. Dazu können je nach tatsächlicher Nutzung auch Büro-, Lager-, Schulungs- oder Arbeitsräume gehören.

    Anders sieht es bei ausdrücklich zweckgebundenen Spenden aus. Werden Gelder beispielsweise mit dem Hinweis gesammelt, sie würden für einen bestimmten Einsatz, eine konkrete Recherche oder ein klar benanntes Projekt verwendet, dürfen sie nicht ohne Weiteres für ein anderes Vorhaben eingesetzt werden. Ob solche zweckgebundenen Gelder in den Immobilienerwerb geflossen sind, ist bislang nicht belegt.

    Dafür bräuchte man konkrete Spendenaufrufe, die daraus erzielten Einnahmen und deren buchhalterische Zuordnung. Ohne diese Nachweise wäre die Behauptung einer Zweckentfremdung zu weitgehend. Die zulässige und notwendige Frage lautet dagegen:

    Aus welchen Mitteln wurde die Immobilie finanziert, und befanden sich darunter Gelder, die gegenüber Spendern ausdrücklich für andere konkrete Zwecke bestimmt worden waren?

    Auch hier könnte SOKO Tierschutz seinen eigenen Transparenzanspruch unkompliziert erfüllen. Eine allgemeine Erklärung, die Behörden hätten alles geprüft, beantwortet nicht, welche Mittel tatsächlich eingesetzt wurden.

    Hohe Rücklagenbewegungen bleiben erklärungsbedürftig

    Auch die veröffentlichten Rücklagenbewegungen sind für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Für 2023 wurden eine Entnahme aus freien Rücklagen von 448.362,40 Euro und gleichzeitig eine Zuführung zu freien Rücklagen von 325.451,64 Euro ausgewiesen. Für 2024 findet sich eine weitere Zuführung zu freien Rücklagen von 396.302,94 Euro.

    Solche Buchungen können vollkommen zulässige Gründe haben. Denkbar sind die Verwendung älterer Rücklagen, die Bildung neuer Rücklagen, Umgliederungen oder unterschiedliche zeitliche Zuordnungen. Aus den zusammengefassten Finanzberichten geht jedoch nicht hervor, welche konkreten Vorgänge diese erheblichen Beträge erklären.

    Es wäre daher unseriös, allein daraus eine unzulässige Rücklagenbildung zu behaupten. Ebenso wenig ist es überzeugend, hohe Entnahmen und Zuführungen einfach unkommentiert nebeneinanderzustellen und dies als ausreichende Transparenz zu betrachten.

    Was müsste der Verein dazu erklären?

    SOKO Tierschutz könnte offenlegen,

    • welchem Zweck die entnommenen Rücklagen dienten,
    • wofür sie tatsächlich eingesetzt wurden,
    • auf welcher Grundlage neue freie Rücklagen gebildet wurden,
    • ob Immobilienerwerb oder Renovierung damit zusammenhingen,
    • und ob es sich teilweise um Umbuchungen handelte.

    Wer von anderen detaillierte Aufklärung verlangt, sollte bei mehreren Hunderttausend Euro Rücklagenbewegung nicht plötzlich auf die Überschrift einer Tabellenzeile als vollständige Erklärung verweisen.

    Das Haus in Trostberg: groß genug für mehrere Familien

    Nach Medienberichten handelt es sich bei der Immobilie nicht lediglich um eine kleine Dienstwohnung oder ein bescheidenes Vereinsbüro. Das Objekt wurde als groß und renoviert beschrieben, mit Garten, Solarpaneelen und ausreichend Platz, dass dort nach Einschätzung der berichtenden Journalisten drei Familien komfortabel wohnen könnten.

    Diese Beschreibung beweist nicht, dass baurechtlich drei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind. Ein großes Einfamilienhaus kann ebenfalls ausreichend Raum für mehrere Familien bieten, ohne als Mehrfamilienhaus genehmigt oder aufgeteilt zu sein. Dennoch ist die Größenangabe für die wirtschaftliche Betrachtung relevant.

    Denn wenn ein Haus so groß ist, dass dort mehrere Familien wohnen könnten, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich die Flächen verteilen:

    • Wie groß ist die gesamte Wohn- und Nutzfläche?
    • Gibt es eine oder mehrere abgeschlossene Wohnungen?
    • Welche Fläche nutzt Friedrich Mülln privat?
    • Welche Fläche nutzt der Verein?
    • Gibt es weitere Bewohner oder Mieter?
    • Stehen Teile des Gebäudes leer?
    • Gehören Garten, Garage, Stellplätze oder Nebenräume zum Mietverhältnis?

    Die bisherige Erklärung, Mülln wohne dort und zahle Miete, beantwortet keine einzige dieser Fragen.

    Friedrich Mülln bestätigt: Er wohnt dort und zahlt Miete

    Mülln hat den Umstand seiner Wohnnutzung nicht grundsätzlich bestritten. Er erklärte öffentlich, dass er in der vereinseigenen Immobilie wohne und dafür Miete zahle. Damit ist eine vollständig kostenlose Überlassung zunächst nicht belegt.

    Die entscheidende Frage lautet allerdings nicht nur, ob monatlich irgendein Betrag an den Verein fließt. Marktüblichkeit lässt sich erst beurteilen, wenn mindestens folgende Eckdaten bekannt sind:

    • vermietete Wohnfläche,
    • Nettokaltmiete,
    • Betriebskostenvorauszahlung,
    • Umfang der Garten- und Grundstücksnutzung,
    • Garagen, Stellplätze und Nebenräume,
    • Zustand und Ausstattung der Räume,
    • Beginn und Dauer des Mietverhältnisses.

    Auch ein deutlich unter Marktwert liegender Betrag bleibt eine Miete. Der Satz „Ich zahle Miete“ sagt deshalb für sich genommen noch nichts darüber aus, ob der Verein seinem Vorsitzenden einen wirtschaftlichen Vorteil gewährt.

    Die Vermietungseinnahmen: durchschnittlich 1.378,74 Euro monatlich

    In den veröffentlichten Finanzzahlen weist SOKO Tierschutz für 2023 13.200 Euro Einnahmen aus Vermietung aus. Bei gleichmäßiger Verteilung über zwölf Monate entspräche das exakt 1.100 Euro monatlich.

    Für 2024 wurden 16.544,88 Euro Vermietungseinnahmen veröffentlicht. Das ergibt:

    16.544,88 Euro geteilt durch zwölf Monate = 1.378,74 Euro pro Monat.

    Dieser Betrag darf nicht automatisch als Nettokaltmiete Müllns bezeichnet werden. Es ist nicht bekannt, ob darin auch Betriebskostenvorauszahlungen, Nachzahlungen, Garagenmieten oder Einnahmen aus weiteren Mietverhältnissen enthalten sind. Da Grundstücksaufwendungen auf der Ausgabenseite gesondert erscheinen, ist es zumindest möglich, dass unter „Vermietungseinnahmen“ die gesamten Zahlungen einschließlich umlagefähiger Kosten erfasst wurden.

    Die sachlich korrekte Feststellung lautet deshalb:

    SOKO Tierschutz wies 2024 insgesamt 16.544,88 Euro Vermietungseinnahmen aus. Das entspricht durchschnittlich 1.378,74 Euro im Monat. Ob diese Einnahmen vollständig von Friedrich Mülln stammen und welche Miet- oder Nebenkostenbestandteile enthalten sind, ist öffentlich nicht aufgeschlüsselt.

    Was bedeuten 1.378,74 Euro Gesamtmiete für Trostberg?

    Für eine überschlägige Plausibilitätsrechnung lassen sich lokale Angebotsmieten und durchschnittliche Betriebskosten heranziehen. Solche Werte ersetzen keinen individuellen Mietspiegel und kein Gutachten. Sie zeigen aber, welche Größenordnung eine marktübliche Vermietung ungefähr erreichen könnte.

    Bei einer angenommenen Trostberger Nettokaltmiete von rund 10,77 Euro je Quadratmeter und durchschnittlichen Betriebskosten von ungefähr 2,67 Euro je Quadratmeter ergibt sich eine kalkulatorische Warmmiete von:

    10,77 Euro plus 2,67 Euro = 13,44 Euro je Quadratmeter.

    Teilt man die monatlichen Vermietungseinnahmen von 1.378,74 Euro durch diese angenommene Warmmiete, erhält man:

    1.378,74 Euro geteilt durch 13,44 Euro = rund 102,6 Quadratmeter.

    Die rechnerische Aufteilung sähe ungefähr so aus:

    PositionKalkulatorischer Wert
    Monatliche Vermietungseinnahmen1.378,74 €
    Angenommene Nettokaltmiete10,77 €/m²
    Angenommene Betriebskosten2,67 €/m²
    Angenommene Gesamtmiete13,44 €/m²
    Rechnerisch abgedeckte Wohnflächeca. 102,6 m²
    Rechnerische Nettokaltmieteca. 1.105 €
    Rechnerische Nebenkostenca. 274 €

    Je nach tatsächlicher Vergleichsmiete und Höhe der Betriebskosten ergibt sich eine ungefähre Spanne von 95 bis 108 Quadratmetern. Bei höheren Betriebskosten fällt die rechnerisch abgedeckte Fläche kleiner aus, bei niedrigeren Betriebskosten größer.

    Dieser Vergleich beweist nicht, dass Mülln genau 103 Quadratmeter bewohnt. Er zeigt jedoch:

    Die gesamten veröffentlichten Vermietungseinnahmen des Vereins entsprechen überschlägig nur einer einzigen marktüblich vermieteten Wohnung von ungefähr 100 Quadratmetern.

    Was wäre bei drei tatsächlichen Wohneinheiten?

    Sollte das Gebäude tatsächlich drei vergleichbare und ganzjährig vermietete Wohnungen enthalten, würden sich die gesamten monatlichen Vermietungseinnahmen rechnerisch aufteilen auf:

    1.378,74 Euro geteilt durch drei = 459,58 Euro je Einheit und Monat.

    Bei einer angenommenen Gesamtmiete von 13,44 Euro je Quadratmeter entspräche dies:

    459,58 Euro geteilt durch 13,44 Euro = rund 34,2 Quadratmeter je Einheit.

    Drei Einheiten würden zusammen wiederum nur ungefähr 103 Quadratmeter ergeben. Das passt kaum zu der Beschreibung, dass dort drei Familien komfortabel wohnen könnten. Daraus folgt allerdings nicht, dass drei große Wohnungen für jeweils 459,58 Euro vermietet wurden. Die Rechnung zeigt vielmehr, dass kaum drei größere Wohnbereiche gleichzeitig zu marktüblichen Bedingungen in den veröffentlichten Einnahmen enthalten sein können.

    Mehrere Szenarien bleiben denkbar:

    1. Mülln bewohnt ungefähr 100 Quadratmeter, der übrige Teil wird vom Verein genutzt.
    2. Mülln nutzt deutlich mehr als 100 Quadratmeter und zahlt dafür möglicherweise eine vergleichsweise niedrige Miete.
    3. Weitere Bereiche stehen leer.
    4. Das Gebäude besitzt nur eine große Wohneinheit.
    5. Andere Flächen sind Büro, Lager oder Arbeitsräume.
    6. Weitere Personen nutzen Räume unentgeltlich oder gegen geringe Zahlungen.
    7. Die Vermietung bestand nicht über das gesamte Jahr.
    8. Nebenkosten werden teilweise direkt von Mülln oder anderen Bewohnern bezahlt.

    Keine dieser Varianten ist bislang öffentlich belegt. Genau deshalb ist die Aufteilung der Immobilie so entscheidend.

    Kann rechnerisch nur Mülln dort wohnen?

    Die veröffentlichten Einnahmen sprechen bei marktüblicher Vermietung ungefähr für eine Wohnfläche von rund 100 Quadratmetern. Das bedeutet nicht zwingend, dass nur eine Person darin wohnen kann. Die Miete einer Wohnung erhöht sich normalerweise nicht automatisch mit jedem weiteren Bewohner. Ein Paar oder eine Familie könnte dieselbe Wohnung nutzen, ohne dass sich die vereinbarte Grundmiete verdoppelt.

    Entscheidend ist daher nicht die Zahl der Personen innerhalb einer Wohnung. Entscheidend ist, wie viele Wohn- oder Nutzflächen überlassen wurden und ob dafür marktgerechte Einnahmen erzielt wurden.

    Sollten außer Mülln weitere Personen eigene Wohnungen oder getrennte Bereiche im Haus nutzen, müssten dafür grundsätzlich zusätzliche Mieteinnahmen zu erwarten sein, sofern es sich nicht um Vereinsräume, Leerstand oder anderweitig unentgeltlich überlassene Flächen handelt. Enthalten die 16.544,88 Euro bereits Zahlungen mehrerer Mietparteien, würde der rechnerisch auf Mülln entfallende Anteil sogar unter 1.378,74 Euro monatlich liegen.

    Garten, Garage und Nebenflächen erhöhen den Nutzungswert

    Zum Haus soll auch ein Garten gehören. Ein Garten wird nicht wie normale Wohnfläche mit einem festen Quadratmeterpreis berechnet. Eine exklusive oder besonders umfangreiche Gartennutzung erhöht jedoch regelmäßig den Wohnwert. Gleiches gilt für eine Terrasse, eine Garage, Stellplätze, Keller, Nebengebäude oder sonstige privat nutzbare Flächen.

    Falls Mülln für die durchschnittlich ausgewiesenen 1.378,74 Euro nicht nur ungefähr 100 Quadratmeter Wohnfläche, sondern einen deutlich größeren Bereich einschließlich Garten, Garage und Nebenräumen nutzt, wäre die Marktüblichkeit der Zahlung besonders erklärungsbedürftig.

    Dabei muss der Garten nicht zwingend als eigener Betrag im Mietvertrag ausgewiesen sein. Er kann in der vereinbarten Kaltmiete enthalten sein. Für einen Marktvergleich müsste der Wert dieser Zusatznutzung jedoch berücksichtigt werden.

    Die Frage lautet daher nicht nur:

    Wie groß ist die Wohnung?

    Sondern:

    Welche Wohn-, Garten-, Garagen-, Stellplatz- und Nebenflächen darf Friedrich Mülln aufgrund seines Mietvertrags tatsächlich nutzen?

    Wie nutzt der Verein den übrigen Teil der Immobilie?

    Eine mögliche und grundsätzlich plausible Erklärung wäre, dass Mülln nur einen begrenzten Wohnbereich nutzt und der größere Rest tatsächlich der Vereinsarbeit dient. Ein Gebäude dieser Größe könnte beispielsweise enthalten:

    • Büros,
    • Besprechungsräume,
    • ein Archiv,
    • Lagerflächen für Demonstrations- und Recherchematerial,
    • Technikräume,
    • Arbeitsplätze,
    • Schulungsräume,
    • Räume zur Vorbereitung von Kampagnen.

    Dann müsste allerdings erläutert werden, wie viele Quadratmeter tatsächlich für diese Zwecke genutzt werden. Es wäre auch interessant, welche regelmäßigen Vereinsaktivitäten dort stattfinden und seit wann das Gebäude diese Funktion erfüllt.

    Sicherheitsinteressen können dabei legitim sein. Ein Verein, der verdeckte Recherchen durchführt und regelmäßig in Konflikte mit Betroffenen gerät, muss nicht an jedem Gebäude ein auffälliges Schild anbringen oder öffentlich Grundrisse verbreiten. Sicherheit erklärt jedoch nicht, warum keine zusammengefassten Flächenangaben veröffentlicht werden könnten.

    Niemand verlangt, dass Müllns genaue Räume oder die Lage von Technik und Archiven bekanntgegeben werden. Für eine transparente Einordnung würden bereits folgende Angaben genügen:

    • Gesamtwohnfläche,
    • sonstige Nutzfläche,
    • privat vermietete Fläche,
    • vom Verein genutzte Fläche,
    • leer stehende Fläche,
    • Zahl weiterer Mietverhältnisse.

    Diese Informationen würden weder eine Privatanschrift offenlegen noch Sicherheitsmaßnahmen gefährden.

    Warum wird Trostberg nicht als Vereinsstandort benannt?

    SOKO Tierschutz ist laut Vereinsregister ein Verein mit Sitz in Augsburg. Auf der eigenen Transparenzseite nennt der Verein als Anschrift dagegen die Bodenehrstraße 20 in München.

    Der satzungsmäßige Vereinssitz, die Geschäftsanschrift und ein Immobilienstandort müssen nicht identisch sein. Ein Verein ist nicht verpflichtet, seinen Satzungssitz an jeden Ort zu verlegen, an dem er Eigentum besitzt. Ebenso kann er Büros, Lager oder Immobilien an unterschiedlichen Orten unterhalten.

    Der Besitz des Hauses in Trostberg verpflichtet den Verein daher nicht automatisch dazu, dort seinen Registersitz oder seine öffentliche Postanschrift zu führen. Die Transparenzfrage entsteht erst aus der tatsächlichen Nutzung:

    • Ist Trostberg eine wichtige Geschäftsstelle?
    • Befinden sich dort wesentliche Arbeitsplätze oder Vereinsstrukturen?
    • Wird das Gebäude hauptsächlich privat oder überwiegend durch den Verein genutzt?
    • Warum wird der Standort in der öffentlichen Selbstdarstellung nicht näher erläutert?

    Falls das Haus seit Jahren eine zentrale Arbeitsstätte des Vereins ist, wäre es bemerkenswert, dass Trostberg auf der Transparenzseite nicht als wesentlicher Standort erscheint. Falls es dagegen kaum für Vereinszwecke genutzt wird, stellt sich umso stärker die Frage, warum ein erheblicher Teil des Vereinsvermögens in ein Objekt investiert wurde, in dem der Vorsitzende wohnt.

    Der auffällige Wechsel des eingetragenen Wohnorts

    Besonders interessant ist der chronologische Verlauf im Vereinsregister. Dort wurde Friedrich Müllns Wohnort am 17. Februar 2025 auf Trostberg geändert. Bereits am 24. Juni 2025, also nur gut vier Monate später, wurde als Wohnort wieder München eingetragen.

    Es handelt sich damit nicht um sechs Monate, sondern um einen registerlich dokumentierten Zeitraum von etwa vier Monaten und einer Woche.

    Der Vereinsregisterauszug nennt lediglich den Ort, nicht die vollständige Wohnanschrift. Ebenso muss das Eintragungsdatum nicht exakt dem Tag eines tatsächlichen Umzugs entsprechen. Die Änderung beweist daher weder, wann Mülln in Trostberg eingezogen ist, noch wann er den Ort möglicherweise wieder verlassen hat.

    Trotzdem entsteht eine nachvollziehbare Frage: Wenn Mülln weiterhin erklärt, im vereinseigenen Haus in Trostberg zu wohnen und dort Miete zu zahlen, warum wurde sein Wohnort im Vereinsregister bereits im Juni 2025 wieder auf München geändert?

    Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder nur Zustellanschrift?

    Mögliche Erklärungen gibt es mehrere:

    • Trostberg war nur vorübergehend der Hauptwohnsitz.
    • Trostberg ist seit Juni 2025 lediglich ein Nebenwohnsitz.
    • München wurde wieder zum melderechtlichen Hauptwohnsitz.
    • Mülln hält sich weiterhin regelmäßig in Trostberg auf, hat seinen Lebensmittelpunkt aber in München.
    • Die Änderung wurde aus anderen registerrechtlichen Gründen angemeldet.

    Ohne eine Erklärung sollte keine dieser Varianten als Tatsache dargestellt werden. Der Wechsel ist aber dokumentiert und widerspricht zumindest dem Eindruck eines dauerhaft ausschließlich in Trostberg geführten Wohnsitzes.

    Gerade weil SOKO Tierschutz Transparenz als eigenes Kernprinzip bezeichnet, wäre eine knappe Erklärung unkompliziert:

    Lebt Friedrich Mülln weiterhin in Trostberg? Handelt es sich um seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz? Und weshalb wurde im Vereinsregister bereits nach gut vier Monaten wieder München eingetragen?

    München als Vereinsanschrift und Müllns Erreichbarkeit

    Auf der Transparenzseite nennt SOKO Tierschutz eine Münchner Adresse für den Verein. Das kann rechtlich und organisatorisch vollkommen zulässig sein, auch wenn der Verein Eigentum in Trostberg besitzt. Eine Geschäfts- oder Zustellanschrift muss nicht identisch mit der wichtigsten Immobilie oder dem Wohnort jedes Vorstandsmitglieds sein.

    Fragwürdig würde es erst, wenn eine Anschrift lediglich formell verwendet würde, ohne dass dort eine zuverlässige Erreichbarkeit oder Zustellung möglich wäre. Dafür liegen derzeit keine ausreichenden Belege vor. Deshalb sollte nicht behauptet werden, die Münchner Adresse sei nur ein Briefkasten oder unzulässig.

    Dennoch bleibt die Verbindung erklärungsbedürftig: Der Verein nennt öffentlich München, Mülln wurde für kurze Zeit registerlich in Trostberg geführt und anschließend wieder in München, obwohl er nach eigener Darstellung im Trostberger Vereinshaus wohnt. Eine transparente Darstellung der Funktionen der beiden Standorte könnte diese Unklarheit sofort auflösen.

    Wer schloss den Mietvertrag mit Friedrich Mülln?

    Ein besonders wichtiger Punkt ist der Vertragsschluss. Friedrich Mülln ist Vorstandsmitglied des Vereins. Laut Vereinsregister vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein einzeln. Neben Mülln werden Gisela Walke und Birgit Krischat als Vorstandsmitglieder geführt.

    Bei einem Mietvertrag zwischen Verein und Vorstandsmitglied besteht ein offensichtlicher Interessenkonflikt. Mülln kann nicht ohne Weiteres gleichzeitig auf der Vermieterseite für den Verein und auf der Mieterseite für sich selbst handeln. Ein solches Insichgeschäft unterliegt rechtlichen Beschränkungen und müsste entweder durch eine wirksame Befreiung, eine entsprechende Satzungsregelung oder durch die Vertretung des Vereins durch ein anderes befugtes Vorstandsmitglied sauber gestaltet worden sein.

    Daraus ergeben sich konkrete Fragen:

    • Wer führte die Vertragsverhandlungen auf Vereinsseite?
    • Wer legte die Miethöhe fest?
    • Wer verglich die Konditionen mit dem örtlichen Mietmarkt?
    • Wer unterschrieb den Vertrag für SOKO Tierschutz?
    • Gab es einen Vorstandsbeschluss?
    • War Mülln von Beratung und Entscheidung ausgeschlossen?
    • Wurde die Mitgliederversammlung informiert?
    • Wurde ein unabhängiger Mietwert ermittelt?

    Falls ein anderes Vorstandsmitglied den Vertrag geprüft, genehmigt und unterzeichnet hat, dürfte es einfach sein, dies zu erklären. Ebenso könnte der Verein ohne Veröffentlichung persönlicher Vertragsdetails angeben, anhand welcher Vergleichswerte die Marktüblichkeit festgestellt wurde.

    Die Änderung von § 12 der Satzung

    Mit der Eintragung vom 17. Februar 2025 wurde nicht nur Müllns Wohnort auf Trostberg geändert. Gleichzeitig wurde eine Änderung von § 12 der Satzung, also des Paragrafen zum Vorstand, eingetragen. Grundlage war eine Mitgliederversammlung vom 16. September 2024.

    Aus dem Registerauszug allein geht nicht hervor, was genau geändert wurde. Denkbar sind Änderungen zur Zusammensetzung des Vorstandes, zur Amtsdauer, Vertretung, Vergütung oder zu anderen organisatorischen Fragen. Die zeitliche Nähe zur Wohnortänderung beweist keinen Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.

    Für die weitere Recherche ist die alte und neue Fassung von § 12 dennoch relevant. Sollte die Änderung Regelungen über Vertretungsbefugnisse, Vergütungen oder Geschäfte mit Vorstandsmitgliedern betreffen, könnte sie für den Mietvertrag von Bedeutung sein.

    Auch hier gilt: Die Registereintragung ist öffentlich dokumentiert. Spekulationen über den Inhalt sind nicht erforderlich, wenn der Verein die betreffende Satzungsänderung nachvollziehbar erläutert.

    Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beendet nicht jede Transparenzfrage

    Im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue geführt. Die Staatsanwaltschaft stellte dieses Verfahren später ein. Damit besteht kein Anlass, Mülln oder anderen Vereinsverantwortlichen strafbares Verhalten zu unterstellen. Die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens war kein Schuldnachweis, und seine Einstellung ist bei der Berichterstattung ausdrücklich zu berücksichtigen.

    Eine strafrechtliche Einstellung beantwortet jedoch nicht automatisch jede Frage zur Wirtschaftlichkeit, internen Beschlussfassung oder freiwilligen Transparenz gegenüber Spendern. Strafrechtliche Untreue, steuerliche Gemeinnützigkeit, vereinsinterne Ordnungsmäßigkeit und der öffentlich formulierte Anspruch größtmöglicher Transparenz sind unterschiedliche Maßstäbe.

    Ein Geschäft kann strafrechtlich unauffällig sein und trotzdem Fragen bei Unterstützern auslösen. Auch ein marktüblicher und korrekt genehmigter Mietvertrag wird nicht dadurch geheimhaltungsbedürftig, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde. Im Gegenteil: Sind alle Konditionen nachvollziehbar und angemessen, könnte der Verein mit wenigen Zahlen einen erheblichen Teil der Kritik entkräften.

    SOKO Tierschutz gibt inzwischen an, über einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts München vom 16. Juli 2026 zu verfügen. Das spricht dafür, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins aktuell steuerlich anerkannt ist. Auch das ersetzt jedoch keine Erklärung der konkreten Miet- und Nutzungsverhältnisse.

    Friedrich Mülln, wie hältst du es selbst mit der Transparenz?

    Vielleicht ist alles problemlos erklärbar. Vielleicht bewohnt Friedrich Mülln ungefähr 100 Quadratmeter, zahlt dafür eine vollständig marktübliche Gesamtmiete und der größere Rest des Hauses wird intensiv als Büro, Archiv, Lager und Arbeitsstätte genutzt. Vielleicht wurde der Vertrag von einem anderen Vorstandsmitglied unabhängig geprüft und ordnungsgemäß beschlossen. Vielleicht erklären sich auch die Rücklagenbewegungen und der Anstieg des Sachanlagevermögens vollständig aus zulässigen und wirtschaftlich sinnvollen Vorgängen.

    Dann sollte Transparenz ausgesprochen einfach sein.

    Niemand verlangt die Veröffentlichung des vollständigen Mietvertrags, privater Kontoauszüge oder eines detaillierten Gebäudeplans. Niemand muss erfahren, welches Zimmer Mülln bewohnt oder wo sich sensible Recherchetechnik befindet. Es würden einige zusammengefasste Eckdaten genügen:

    • tatsächlicher Kaufpreis,
    • Art der Finanzierung,
    • Gesamtfläche des Objekts,
    • privat vermietete Fläche,
    • vom Verein genutzte Fläche,
    • Nettokaltmiete,
    • Nebenkostenvorauszahlung,
    • Umfang der Garten- und Garagennutzung,
    • zuständiges Organ beim Vertragsabschluss.

    Der Verein selbst erklärt, größtmögliche Transparenz sei Teil seines Selbstverständnisses. Er will Menschen die Informationen geben, die sie benötigen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Genau dieser Grundsatz sollte auch für die wirtschaftlichen Vorgänge im eigenen Haus gelten.

    „Ich wohne dort und zahle Miete“ ist eine Information. Es ist aber noch keine transparente Abrechnung. Gerade Friedrich Mülln dürfte wissen, dass Vertrauen nicht allein durch eine Versicherung entsteht, sondern durch überprüfbare Fakten.

    32 Fragen, die SOKO Tierschutz beantworten könnte

    Zum Kauf und zur Finanzierung

    1. Wann genau erwarb SOKO Tierschutz die Immobilie in Trostberg?
    2. Wie hoch war der notarielle Kaufpreis?
    3. Wie hoch waren Grunderwerbsteuer, Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten?
    4. Welche Sanierungen und Umbauten wurden anschließend vorgenommen?
    5. Welche Vermögensgegenstände erklären den Anstieg der Sachanlagen um 797.936,07 Euro im Jahr 2022?
    6. Wurde der Kauf vollständig aus vorhandenem Vereinsvermögen finanziert?
    7. Wurden Darlehen aufgenommen?
    8. Welche Rücklagen wurden für Erwerb und Renovierung eingesetzt?
    9. Befanden sich darunter ausdrücklich zweckgebundene Spenden?

    Zur Nutzung des Gebäudes

    1. Wie groß sind die gesamte Wohnfläche und die sonstige Nutzfläche?
    2. Wie viele abgeschlossene oder baurechtlich genehmigte Wohneinheiten bestehen?
    3. Wie viele Quadratmeter nutzt der Verein selbst?
    4. Für welche konkreten Vereinszwecke werden diese Flächen eingesetzt?
    5. Wie viele Quadratmeter sind privat vermietet?
    6. Gibt es neben Friedrich Mülln weitere Mieter oder Bewohner?
    7. Welche Flächen standen 2023 und 2024 leer?
    8. Warum wird Trostberg nicht als wesentlicher Vereinsstandort benannt, falls dort umfangreiche Vereinsarbeit stattfindet?

    Zum Mietverhältnis mit Friedrich Mülln

    1. Seit wann besteht das Mietverhältnis?
    2. Wie groß ist die von Mülln privat genutzte Wohnfläche?
    3. Gehören Garten, Garage, Stellplätze, Terrasse, Keller oder andere Nebenräume dazu?
    4. Wie hoch ist die monatliche Nettokaltmiete?
    5. Wie hoch sind Betriebskostenvorauszahlungen und sonstige Entgelte?
    6. Stammen die gesamten Vermietungseinnahmen 2023 und 2024 aus diesem Mietverhältnis?
    7. Gibt es weitere Mieteinnahmen aus derselben Immobilie?
    8. Wer legte die Miethöhe fest?
    9. Wer unterzeichnete den Vertrag für den Verein?
    10. Gab es einen protokollierten Vorstandsbeschluss?
    11. War Mülln bei Beratung und Entscheidung ausgeschlossen?
    12. Wie wurde die Marktüblichkeit der Miete dokumentiert?

    Zu Register, Anschriften und Finanzzahlen

    1. Warum wurde Müllns Wohnort am 17. Februar 2025 auf Trostberg und bereits am 24. Juni 2025 wieder auf München geändert?
    2. Handelt es sich bei Trostberg aktuell um Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder lediglich um einen regelmäßig genutzten Aufenthaltsort?
    3. Wie erklären sich die hohen Entnahmen und Zuführungen bei den freien Rücklagen sowie die genaue Zusammensetzung der Vermietungseinnahmen und Grundstücksaufwendungen?

    Fazit: Kein bewiesener Skandal – aber eine erhebliche Transparenzlücke

    Der bisher bekannte Sachstand erlaubt nicht die Behauptung, Friedrich Mülln habe sich auf Kosten des Vereins ein Haus finanzieren lassen. Ebenso wenig ist bislang belegt, dass zweckgebundene Spenden zweckwidrig eingesetzt, Rücklagen rechtswidrig gebildet oder Wohnraum bewusst unter Marktwert überlassen wurde. Solche Feststellungen würden weitere Unterlagen und konkrete Nachweise erfordern.

    Fest steht jedoch:

    • Das veröffentlichte Sachanlagevermögen stieg von 2021 auf 2022 um 797.936,07 Euro.
    • SOKO Tierschutz besitzt eine große Immobilie in Trostberg.
    • Friedrich Mülln erklärte, dort zu wohnen und Miete zu zahlen.
    • Der Verein wies für 2024 insgesamt 16.544,88 Euro Vermietungseinnahmen aus.
    • Das entspricht durchschnittlich 1.378,74 Euro monatlich.
    • Bei üblichen Miet- und Betriebskosten entspricht dieser Betrag überschlägig einer Wohnfläche von ungefähr 95 bis 108 Quadratmetern.
    • Gleichzeitig wurde das Haus medial als so groß beschrieben, dass dort mehrere Familien komfortabel wohnen könnten.
    • Müllns Wohnort wurde im Vereinsregister am 17. Februar 2025 auf Trostberg und bereits am 24. Juni 2025 wieder auf München geändert.

    Falls Mülln lediglich ungefähr 100 Quadratmeter nutzt und der größere Rest nachweislich der Vereinsarbeit dient, könnte sich die Einnahmenhöhe plausibel erklären. Nutzt er dagegen einen wesentlich größeren Teil des Hauses samt Garten und Nebenflächen, stellt sich die Frage nach der Marktüblichkeit der Miete. Nutzen weitere Personen eigene Wohnbereiche, müsste erklärt werden, weshalb die gesamten Vermietungseinnahmen dennoch so niedrig ausfallen.

    Und falls der überwiegende Teil tatsächlich für den Verein verwendet wird, sollte SOKO Tierschutz ohne Offenlegung sicherheitsrelevanter Details erklären können, worin diese Nutzung besteht.

    Transparenz darf kein Scheinwerfer sein, der ausschließlich auf andere gerichtet wird. Sie beginnt dort, wo die Fragen das eigene Haus erreichen.

  • SOKO Tierschutz vor dem OLG München: Nach Niederlage folgen Angriffe auf Justiz und GERATI

    SOKO Tierschutz vor dem OLG München: Nach Niederlage folgen Angriffe auf Justiz und GERATI

    Nachdem SOKO Tierschutz vor dem Oberlandesgericht München eine Niederlage bei der persönlich identifizierenden Berichterstattung über Ludwig Asam hinnehmen musste, reagiert Friedrich Mülln mit scharfen Angriffen auf das Gericht und den Rechtsstaat. Unter seinem Beitrag eskaliert die Diskussion bis zu Korruptionsvorwürfen, Beschimpfungen von Richtern und Forderungen nach Vergeltung. Als GERATI erwähnt wird, beteiligt sich SOKO Tierschutz selbst an der persönlichen Abwertung – eine sachliche Widerlegung unserer Berichterstattung bleibt dagegen aus.

    Am Dienstag, dem 28. Juli 2026, wurde vor dem Oberlandesgericht München über den Rechtsstreit zwischen Ludwig Asam und SOKO Tierschutz verhandelt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob SOKO Tierschutz weiterhin persönlich identifizierend über Asam berichten und dabei seinen Namen unmittelbar mit den erhobenen Vorwürfen verbinden darf.

    GERATI hatte bereits am Montag, dem 27. Juli 2026, auf den bevorstehenden Gerichtstermin hingewiesen. Am Mittwoch folgte die Berichterstattung über den Ausgang des Verfahrens. Demnach konnte sich Asam mit seinem Begehren gegen die persönlich identifizierende Darstellung durch SOKO Tierschutz durchsetzen.

    Am Donnerstag, dem 30. Juli 2026, gegen 1 Uhr deutscher Zeit veröffentlichte Friedrich Mülln auf der offiziellen Facebook-Seite von SOKO Tierschutz eine eigene Bewertung des Verfahrens. Der Beitrag war ausdrücklich mit seinem Namen unterzeichnet.

    Statt sich vor allem mit den presserechtlichen Anforderungen und der Frage auseinanderzusetzen, unter welchen Voraussetzungen eine Person öffentlich identifizierbar gemacht werden darf, stellte Mülln das Ergebnis als Versagen des Rechtsstaats und als Angriff auf den Tierschutz dar.

    Friedrich Mülln stellt das Gericht an den Pranger

    In seinem Facebook-Beitrag schrieb Mülln:

    Meine Meinung:

    ❗️Der Rechtsstaat setzt sich auch 2026 nicht ausreichend konsequent für Tierschutz ein.❗️

    „Ein Mann der Kaninchen hält und diesen nicht mal einen natürlichen Hoppelsprung im Käfig erlaubt (weil zu klein), gewinnt vor Gericht.

    Gestern lief es nicht gut für den Tierschutz beim Prozess zwischen dem Biobauer und Pharma-Kaninchenbluthändler Ludwig Asam und SOKO Tierschutz. Das Oberlandesgericht München begriff einfach nicht, dass es Menschen gibt, die Tiere für den vermeintlichen menschlichen Nutzen nicht in die Hölle und den Tod schicken wollen. Es verstand nicht, dass Gewalt und Misshandlung in der Farm filmisch dokumentiert Alltag waren und glaubte dem Verantwortlichen, dass er von all dem nichts mitbekommen habe.

    Das Gericht beharrte in der Diskussion auf der Ersatzlosigkeit dieser massenhaften Tierversuche. Das Gericht bestätigte massive Einschränkungen für die Kampagnenarbeit aller NGO‘s und eine Einschränkung unser Meinungsfreiheit: Man möchte uns wie bei der allgemeinen Presse verpflichten, die Täter vorzuwarnen, anzuhören und bei uns zu Wort kommen zu lassen.

    Ludwig Asam war nicht bereit sich von den Mitarbeitern (die auf den Aufnahmen eindeutig zu identifizieren sind) zu trennen oder sie zu mindestens nicht mehr auf die Tiere los zu lassen.

    Er stellte eine Schadensersatzforderung gegenüber SOKO Tierschutz in den Raum, weil er sich nun neue Käfige bestellt hat vielleicht sogar musste. Die neuen Kaninchenzellen versuchte er als Fortschritt zu verkaufen, obwohl diese nur knapp 4 1/2 DIN A4 Seiten Platz für ein Tier bieten.

    Das Strafverfahren gegen die zwei Mitarbeiter läuft zum Glück noch weiter. Also heisst es Daumen drücken.

    Wir machen jetzt erst recht weiter und lassen uns nicht einschüchtern. Friedlich, kreativ und immer da für die Tiere.“

    – Friedrich Mülln

    Bereits die Wortwahl zeigt, dass Mülln das gerichtliche Ergebnis nicht als presserechtliche Abwägung darstellt. Stattdessen konstruiert er eine moralische Gegenüberstellung: auf der einen Seite SOKO Tierschutz als angeblicher Verteidiger der Tiere, auf der anderen Seite ein Gericht, das die Bedeutung der Vorwürfe angeblich „einfach nicht begriffen“ habe.

    Ludwig Asam wird weiterhin namentlich als „Pharma-Kaninchenbluthändler“ bezeichnet. Die Haltung wird mit „Hölle und Tod“ verbunden. Dem Oberlandesgericht wird sinngemäß vorgeworfen, die dokumentierten Vorgänge nicht verstanden und dem Verantwortlichen zu Unrecht geglaubt zu haben.

    Kritik an einem Gericht ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich zulässig. Auch gerichtliche Entscheidungen dürfen scharf kritisiert und öffentlich hinterfragt werden. Müllns Beitrag geht jedoch über eine konkrete Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen hinaus. Er vermittelt den Eindruck, das Gericht habe aus Unverständnis, mangelnder Empathie oder fehlender Bereitschaft zum Tierschutz gegen SOKO entschieden.

    Es ging um identifizierende Berichterstattung

    Der entscheidende Punkt des Verfahrens wird in Müllns Darstellung weitgehend in den Hintergrund gedrängt. Es ging nicht darum, SOKO Tierschutz jede Berichterstattung über die Kaninchenhaltung oder über die dokumentierten Vorgänge zu verbieten.

    Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage, ob Ludwig Asam weiterhin persönlich identifizierend dargestellt werden darf. Dabei geht es insbesondere darum, ob sein vollständiger Name veröffentlicht und unmittelbar mit schweren Vorwürfen verbunden werden darf.

    Die Untersagung einer persönlich identifizierenden Berichterstattung bedeutet nicht automatisch, dass über einen Vorgang überhaupt nicht mehr berichtet werden darf. Sie kann vielmehr zur Folge haben, dass Namen, Fotos oder andere identifizierende Merkmale nicht mehr oder nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen.

    Damit steht nicht der Tierschutz als solcher vor Gericht, sondern die Art und Weise, wie eine Kampagnenorganisation eine konkrete Person öffentlich darstellt.

    Dieser Unterschied ist wesentlich. Müllns Beitrag vermittelt dagegen den Eindruck, das Gericht habe sich gegen den Schutz der Tiere und zugunsten von Tierleid entschieden. Die eigentliche presserechtliche Frage wird so durch eine emotional aufgeladene Tierschutzdebatte überlagert.

    Persönlichkeitsrechte gelten auch gegenüber NGOs

    SOKO Tierschutz entfaltet mit seinen Veröffentlichungen eine erhebliche öffentliche Wirkung. Werden Personen namentlich genannt und mit schwerwiegenden Vorwürfen verbunden, kann dies deren Ruf, wirtschaftliche Existenz und gesellschaftliches Ansehen erheblich beeinträchtigen.

    Eine solche Berichterstattung ist nicht grundsätzlich verboten. Sie muss jedoch auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen und die betroffenen Persönlichkeitsrechte berücksichtigen. Je schwerer ein Vorwurf wiegt und je stärker eine Person öffentlich identifiziert wird, desto höher sind die Anforderungen an Recherche, Einordnung und Anhörung.

    Genau diese journalistischen Sorgfaltsanforderungen stellt Mülln als Einschränkung der eigenen Meinungsfreiheit dar. Er beklagt, SOKO Tierschutz solle „wie die allgemeine Presse“ dazu verpflichtet werden, Betroffene vorab mit Vorwürfen zu konfrontieren, anzuhören und zu Wort kommen zu lassen.

    Damit bestätigt Mülln indirekt einen zentralen Konflikt: SOKO Tierschutz möchte mit seinen Kampagnen eine ähnliche öffentliche Wirkung wie journalistische Medien erzielen, betrachtet die dazugehörigen Sorgfaltspflichten jedoch offenbar als Behinderung.

    Wer Personen öffentlich anklagt, kann nicht verlangen, alle Möglichkeiten massenmedialer Kampagnenarbeit zu nutzen, ohne zugleich die Rechte der Betroffenen beachten zu müssen.

    Anhörung ist keine Zensur

    Die Anhörung eines Betroffenen vor der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe ist keine Zensur. Sie bedeutet auch nicht, dass die betroffene Person eine Veröffentlichung verhindern oder ihren Inhalt bestimmen darf.

    Eine Anhörung gibt dem Betroffenen lediglich Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme kann anschließend geprüft, eingeordnet und gegebenenfalls als unglaubwürdig oder unzureichend bewertet werden.

    Der Zweck besteht darin, erkennbare Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass eine Veröffentlichung nicht nur die Sichtweise derjenigen wiedergibt, die eine Kampagne führen. Gerade bei verdeckten Aufnahmen, Vorwürfen gegen Mitarbeiter und der Frage nach der persönlichen Verantwortung eines Betriebsinhabers ist diese Differenzierung entscheidend.

    Es muss beispielsweise unterschieden werden zwischen dokumentierten Handlungen einzelner Mitarbeiter, organisatorischen Mängeln und einer nachweisbaren Kenntnis oder Beteiligung des Verantwortlichen. Diese Fragen lassen sich nicht allein dadurch beantworten, dass Bildmaterial emotional besonders belastend wirkt.

    Wenn Mülln die Verpflichtung zur Anhörung als „massive Einschränkung“ der Kampagnenarbeit bezeichnet, entsteht der Eindruck, SOKO Tierschutz beanspruche für sich geringere Sorgfaltsanforderungen als journalistische Medien.

    Dafür gibt es jedoch keinen überzeugenden Grund. Je größer die öffentliche Wirkung einer Kampagne ist, desto wichtiger werden sorgfältige Recherche, faire Konfrontation und eine klare Trennung zwischen belegten Tatsachen, Verdachtsmomenten und Meinungsäußerungen.

    Kommentarspalte eskaliert gegen Richter und Justiz

    Unter Müllns Beitrag entstand innerhalb weniger Stunden eine stark emotionalisierte Diskussion. Zahlreiche Nutzer beschränkten sich nicht auf Kritik am konkreten Ausgang des Verfahrens. Stattdessen wurden Richter, Gerichte und teilweise der gesamte deutsche Rechtsstaat pauschal angegriffen.

    Eine Kommentierende schrieb:

    „Die so urteilen, müßen in meinen Augen entweder geschmiert sein oder es ist Vetternwirtschaft.“

    Eine weitere Nutzerin erklärte:

    „Geld regiert die Welt, ob Korruption und Vetternwirtschaft, leider überall das gleiche.“

    Auch eine angebliche Verbindung zwischen Justiz und Pharmaindustrie wurde mehrfach hergestellt. Ein Nutzer behauptete:

    „Selbst die Justiz ist abhängig von der Pharma Industrie.“

    In einem anderen Kommentar hieß es:

    „Korrupter Haufen Richter / Pharma Mafia.“

    Für keine dieser Korruptionsbehauptungen wurden Belege genannt. Das ungünstige gerichtliche Ergebnis wurde offenbar bereits als ausreichender Anlass betrachtet, um Richtern Bestechlichkeit, Abhängigkeit oder Vetternwirtschaft zu unterstellen.

    Andere Nutzer stellten den Rechtsstaat insgesamt infrage:

    „Rechtsstaat ist das schon lange keiner mehr.“

    „Ich habe 0,000 Vertrauen mehr in unseren sogenannten Rechtsstaat.“

    „Der Staat und die Justiz verarschen uns doch überall.“

    Eine Kommentierende schrieb sogar:

    „Ich habe mittlerweile einen echten Hass auf die Justiz und die Richter.“

    Aus einer konkreten gerichtlichen Auseinandersetzung wurde damit in der Kommentarspalte eine pauschale Erzählung über eine angeblich korrupte, gefühlskalte und vom Geld beherrschte Justiz.

    Richter als „Monster“, „Zombies“ und „Tierhasser“

    Neben den unbelegten Korruptionsvorwürfen finden sich zahlreiche persönliche Angriffe auf Richter. Sie werden als „herzlose Monster“, „Tierhasser“, „hirn- und herzlose Zombies“ oder „Neandertaler ohne Hirn und Verstand“ bezeichnet.

    Eine Nutzerin schrieb:

    „Was sind das für herzlose Monster in der Justiz.“

    Eine andere erklärte:

    „Alles Hirn- und herzlose Zombies.“

    Ein weiterer Kommentar lautete:

    „Es scheint als ob in diesem ganzen Justiz-Apparat nur Tierhasser anwesend sind.“

    Einzelne Nutzer gingen noch weiter und formulierten Vorstellungen, Richter selbst einzusperren oder in Käfige zu setzen:

    „Man müsste solche Richter auch einsperren ohne sich bewegen zu können.“

    „Oft frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, Politiker, Richter und Staatsanwälte einfach in Käfige zu setzen und zu fragen, ob sie sich wohlfühlen.“

    Diese Aussagen sind keine sachliche Kritik an einem Urteil. Sie entmenschlichen Richter und verbinden ein unerwünschtes Prozessergebnis mit persönlichen Beschimpfungen und Vergeltungsvorstellungen.

    Die Kommentare stammen von einzelnen Nutzern und sind SOKO Tierschutz nicht automatisch als eigene Aussagen zuzurechnen. Sie zeigen jedoch, welche Dynamik Müllns moralisch aufgeladene Darstellung innerhalb seiner Anhängerschaft auslöste.

    SOKO greift ein – aber gegen GERATI

    SOKO Tierschutz war in der Kommentarspalte selbst aktiv. Die Organisation beteiligte sich jedoch nicht sichtbar daran, Korruptionsvorwürfe, Richterbeschimpfungen oder Einsperrungsfantasien zurückzuweisen.

    Stattdessen reagierte sie, als ein Nutzer die Berichterstattung von GERATI angriff.

    Der Nutzer schrieb:

    „Und Gerati startet wieder eine Hetzkampagne gegen SOKO wegen dem Urteil. Was genau ist auf dieser Welt eigentlich los?“

    Der Vorwurf einer „Hetzkampagne“ wurde nicht begründet. Es wurde keine konkrete Aussage aus dem GERATI-Artikel genannt, die falsch, irreführend oder manipulativ sein soll.

    SOKO Tierschutz antwortete:

    „Ignorier diesen Einzelgänger am besten.“

    Nachdem der Nutzer GERATI zusätzlich als „komischen Verein“ bezeichnet und die Hinweise auf Artikel als „Bettelei“ dargestellt hatte, ergänzte SOKO Tierschutz:

    „Wie gesagt ein Typ im fernen Jakarta mehr ist da nicht.“

    Damit reagierte die Organisation nicht inhaltlich auf die Berichterstattung. Statt eine angebliche Falschaussage zu benennen, wurde der Autor als unbedeutender Einzelgänger dargestellt und über seinen Wohnort abgewertet.

    Der Wohnort widerlegt keinen Artikel

    Dass GERATI aus Jakarta betrieben wird, ist weder neu noch geheim. Der Wohnort des Autors sagt jedoch nichts über die Richtigkeit oder Qualität eines Artikels aus.

    Gerichtsverfahren können anhand öffentlich zugänglicher Informationen, Pressemitteilungen, Verfahrensunterlagen, Aussagen der Beteiligten und eigener Recherchen journalistisch begleitet werden. Entscheidend ist nicht, ob ein Autor wenige Kilometer vom Gericht entfernt sitzt, sondern ob seine Aussagen belegt, nachvollziehbar und korrekt eingeordnet sind.

    SOKO Tierschutz hätte ohne Weiteres erklären können, welche Aussage des GERATI-Artikels angeblich falsch war. Die Organisation hätte Quellen nennen, eine Gegendarstellung veröffentlichen oder eine konkrete juristische Bewertung korrigieren können.

    Nichts davon geschah in der dokumentierten Diskussion.

    Stattdessen wurde aus dem Wohnort Jakarta ein Ersatzargument konstruiert. Die Botschaft lautet offenbar: Der Kritiker sei weit entfernt, allein und deshalb nicht ernst zu nehmen.

    Das ist keine Widerlegung. Es ist der Versuch, eine Person zu verkleinern, ohne sich mit ihren Argumenten beschäftigen zu müssen.

    GERATI berichtete vor Müllns Stellungnahme

    Auch der zeitliche Ablauf ist relevant. GERATI berichtete bereits am Montag über den bevorstehenden Termin vor dem Oberlandesgericht München. Am Mittwoch folgte die Meldung über den Ausgang des Verfahrens.

    Friedrich Müllns Facebook-Beitrag erschien erst am Donnerstag, dem 30. Juli 2026, gegen 1 Uhr deutscher Zeit. Die darunter entstandene Kommentarwelle folgte anschließend.

    GERATI reagierte mit seiner ursprünglichen Berichterstattung somit nicht auf Müllns Facebook-Beitrag. Der Artikel über den Ausgang des Verfahrens war bereits veröffentlicht, bevor Mülln seine eigene Darstellung auf der SOKO-Seite verbreitete.

    Der Vorwurf, GERATI habe wegen des Urteils eine „Hetzkampagne“ gegen SOKO Tierschutz gestartet, ersetzt daher keine inhaltliche Prüfung. GERATI hatte über einen zuvor angekündigten Gerichtstermin und dessen Ergebnis berichtet.

    Dass diese Berichterstattung für SOKO Tierschutz unangenehm ausfiel, macht sie nicht automatisch zu einer Kampagne.

    Ein Urteil ist keine Abstimmung über Tierschutz

    Ein gerichtliches Verfahren entscheidet konkrete Rechtsfragen. Es entscheidet nicht darüber, ob Tierschutz wichtig ist, ob Kaninchen leidensfähig sind oder ob problematische Haltungsbedingungen öffentlich kritisiert werden dürfen.

    Im vorliegenden Fall ging es maßgeblich darum, ob SOKO Tierschutz Ludwig Asam weiterhin persönlich identifizierend darstellen darf. Das Gericht hatte dabei die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Organisation gegen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abzuwägen.

    Müllns Beitrag verschiebt diese Frage. Aus einer Entscheidung über die Grenzen identifizierender Kampagnenberichterstattung wird eine Entscheidung gegen Tiere und für Tierleid.

    Diese Darstellung ist emotional wirksam, gibt den Gegenstand des Verfahrens aber nur unzureichend wieder.

    Wer ein Urteil kritisiert, sollte sich mit dessen rechtlichen Erwägungen befassen. Die Behauptung, ein Gericht habe das moralische Anliegen einer Organisation „nicht begriffen“, beantwortet nicht die Frage, ob eine konkrete Namensnennung und persönliche Zuordnung rechtlich zulässig war.

    Unterschiedliche Maßstäbe bei der Meinungsfreiheit

    Mülln beklagt eine angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit von SOKO Tierschutz. Gleichzeitig reagiert die Organisation auf kritische Berichterstattung mit der Aufforderung, den Kritiker zu ignorieren.

    Darin zeigt sich ein auffälliger Widerspruch. Die eigenen Veröffentlichungen werden als besonders schützenswerte Meinungsäußerungen dargestellt. Wer diese Veröffentlichungen journalistisch analysiert, wird dagegen persönlich abgewertet.

    Meinungsfreiheit schützt jedoch nicht nur SOKO Tierschutz. Sie schützt auch Medien, Autoren und Kritiker, die Kampagnenorganisationen überprüfen und deren öffentliche Darstellungen hinterfragen.

    SOKO Tierschutz muss die Berichterstattung von GERATI weder mögen noch teilen. Die Organisation kann Fehler benennen, Gegenargumente veröffentlichen und rechtliche Schritte prüfen. Wer stattdessen nur den Wohnort des Autors hervorhebt und ihn zum „Einzelgänger“ erklärt, bestätigt damit vor allem, dass offenbar keine konkrete sachliche Widerlegung präsentiert werden soll.

    Zehn offene Fragen an SOKO Tierschutz

    GERATI gibt Friedrich Mülln und SOKO Tierschutz ausdrücklich Gelegenheit, zu der Berichterstattung, den öffentlichen Antworten der Organisation und der Diskussion unter dem Facebook-Beitrag Stellung zu nehmen. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:

    1. Welche konkrete Tatsachenbehauptung in der bisherigen GERATI-Berichterstattung über das Verfahren halten Sie für falsch?

    2. Welche von GERATI verwendete Quelle wurde Ihrer Ansicht nach unzutreffend, unvollständig oder irreführend wiedergegeben?

    3. Worauf stützt sich der in der Kommentarspalte erhobene Vorwurf, GERATI betreibe eine „Hetzkampagne“ gegen SOKO Tierschutz?

    4. Weshalb bezeichnete SOKO Tierschutz den Betreiber von GERATI öffentlich als „Einzelgänger“ und als „ein Typ im fernen Jakarta“?

    5. Welche Bedeutung hat der Wohnort des GERATI-Autors für die inhaltliche Richtigkeit, Quellenlage oder journalistische Qualität seiner Berichterstattung?

    6. Hält SOKO Tierschutz die vorherige Anhörung eines Betroffenen bei schwerwiegenden und persönlich identifizierenden Vorwürfen grundsätzlich für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit?

    7. Weshalb sollte eine Organisation mit erheblicher medialer und öffentlicher Wirkung bei persönlich identifizierenden Veröffentlichungen geringeren journalistischen Sorgfaltsanforderungen unterliegen als klassische Medien?

    8. Distanziert sich SOKO Tierschutz von den unter Müllns Beitrag veröffentlichten unbelegten Korruptions- und Bestechungsvorwürfen sowie von den persönlichen Angriffen auf Richter und Justiz?

    9. Weshalb reagierte SOKO Tierschutz in der Kommentarspalte auf die Erwähnung von GERATI, während zu den dort veröffentlichten Korruptionsvorwürfen, Beschimpfungen und Vorstellungen, Richter einzusperren oder in Käfige zu setzen, keine erkennbare Stellungnahme erfolgte?

    10. Beabsichtigt SOKO Tierschutz, die betreffenden Kommentare zu moderieren, zu löschen, öffentlich einzuordnen oder sich davon ausdrücklich zu distanzieren?

    Eine eingehende Stellungnahme wird von GERATI im Artikel ergänzt und als nachträgliche Aktualisierung transparent kenntlich gemacht.

    Persönliche Abwertung ersetzt keine Widerlegung

    Der Verlauf zeigt, wie ein ungünstiges gerichtliches Ergebnis in eine moralisch aufgeladene Erzählung verwandelt wird. Das Gericht habe den Tierschutz angeblich nicht verstanden, der Rechtsstaat versage, journalistische Sorgfaltspflichten beschränkten die Meinungsfreiheit und Kritiker seien bedeutungslose Einzelgänger.

    Unter diesem Deutungsrahmen eskalierte die Diskussion bis zu unbelegten Korruptionsvorwürfen, Hassbekundungen gegen die Justiz, Beschimpfungen von Richtern und Vorstellungen persönlicher Vergeltung.

    SOKO Tierschutz griff sichtbar in die Diskussion ein. Die Reaktion richtete sich jedoch nicht gegen die Angriffe auf Richter und Justiz, sondern gegen GERATI.

    Wer anderen eine „Hetzkampagne“ vorwirft, sollte zunächst erklären können, welche konkrete Aussage falsch sein soll. Wer Meinungsfreiheit für sich beansprucht, muss zugleich akzeptieren, dass auch die eigene Kampagnenarbeit kritisch untersucht wird.

    GERATI wird deshalb weiterhin über SOKO Tierschutz, Friedrich Mülln und andere Organisationen der Tierrechtsszene berichten. Nicht der Wohnort eines Autors entscheidet über die Qualität eines Artikels, sondern die Belastbarkeit seiner Quellen, die Nachvollziehbarkeit seiner Argumente und die Bereitschaft, auch mächtige Kampagnenorganisationen kritisch zu hinterfragen.

  • Soko Tierschutz vor dem OLG München: Streit um Namensnennung, Drohnenaufnahmen und unbelegte Vorwürfe

    Soko Tierschutz vor dem OLG München: Streit um Namensnennung, Drohnenaufnahmen und unbelegte Vorwürfe

    Am Dienstag beschäftigt sich das Oberlandesgericht München mit einem Rechtsstreit zwischen der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz und dem Betreiber einer Kaninchenanlage im bayerischen Kissing. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob öffentlich über mögliche Missstände berichtet werden darf. Geklärt werden muss vielmehr, ob Soko Tierschutz einen Betrieb, dessen verantwortlichen Leiter und den Standort identifizierbar machen durfte, obwohl einzelne verbreitete Behauptungen nach Auffassung des Landgerichts Augsburg nicht ausreichend belegt waren.

    Zusätzlich geht es um Luftaufnahmen des Betriebsgeländes, die offenbar mithilfe einer Drohne angefertigt und anschließend veröffentlicht wurden. Das Landgericht Augsburg hatte Soko Tierschutz im Februar 2026 im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt, den Betrieb namentlich zu nennen und die entsprechenden Aufnahmen weiterzuverbreiten.

    Landgericht sah Pflichten der Verdachtsberichterstattung verletzt

    Nach Auffassung des Landgerichts Augsburg hatte Soko Tierschutz zentrale presserechtliche Anforderungen nicht eingehalten. Wer öffentlich schwerwiegende Vorwürfe gegen eine identifizierbare Person oder einen konkreten Betrieb erhebt, muss seine Tatsachenbehauptungen sorgfältig prüfen, die Betroffenen anhören und ungesicherte Angaben eindeutig als Verdacht kennzeichnen.

    Das Gericht beanstandete insbesondere zwei Aussagen. Soko Tierschutz hatte behauptet, der Leiter des Kaninchenbetriebs sei vor einer Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt gewarnt oder über den Kontrolltermin informiert worden. Außerdem verbreitete die Organisation die Darstellung, es gebe tiermedizinische Alternativen zur betreffenden Kaninchenhaltung, die ohne entsprechendes Tierleid auskämen und beim Menschen sogar bessere medizinische Ergebnisse ermöglichen würden.

    Nach der erstinstanzlichen Entscheidung waren diese Aussagen nicht hinreichend belegt. Gerade weil sie geeignet waren, den Betrieb und dessen Leiter öffentlich erheblich zu belasten, reichte es nach Auffassung des Gerichts nicht aus, Vermutungen oder allgemeine Bewertungen als gesicherte Tatsachen zu präsentieren.

    Betreiber widerspricht der Darstellung von Soko Tierschutz

    Der Betreiber der Anlage begrüßte die Entscheidung des Landgerichts und hofft nun auf eine Bestätigung durch das Oberlandesgericht München. Er fordert zudem ein Ende der öffentlichen Kampagne gegen seinen Betrieb und seine Familie. Nach seiner Darstellung hätten die Veröffentlichungen nicht nur wirtschaftliche und persönliche Folgen gehabt, sondern auch zu wiederholten Drohungen gegen die Einrichtung geführt.

    Im Verfahren wurden Unterlagen vorgelegt, die nach Auffassung der Augsburger Richter glaubhaft machten, dass im fraglichen Zeitraum keine entsprechende Kontrolle des Veterinäramts stattgefunden hatte. Damit geriet insbesondere die Behauptung einer angeblichen Vorabinformation unter erheblichen Rechtfertigungsdruck.

    Soko Tierschutz beantwortete eine Medienanfrage vor dem Berufungstermin offenbar nicht. Die Organisation hatte zuvor Videomaterial veröffentlicht, auf dem Mitarbeiter beim groben Umgang mit Kaninchen zu sehen sein sollen. Solche Aufnahmen können Anlass für behördliche Prüfungen sein, ersetzen jedoch nicht den Nachweis sämtlicher zusätzlicher Behauptungen, die im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne verbreitet werden.

    Aufnahmen allein belegen nicht jede Begleitbehauptung

    Der Fall verdeutlicht ein wiederkehrendes Problem aktivistischer Veröffentlichungen. Bildmaterial wird häufig mit weitreichenden Aussagen über Behörden, Betriebsabläufe, medizinische Alternativen oder ein angeblich grundsätzlich rechtswidriges System verbunden. Ob diese zusätzlichen Behauptungen tatsächlich durch Dokumente, Gutachten oder belastbare Zeugenaussagen gestützt werden, bleibt für die Öffentlichkeit oftmals kaum überprüfbar.

    Nach den bislang bekannten Gerichtsunterlagen liegen keine öffentlich dokumentierten amtlichen Veterinärbefunde vor, die die konkrete Behauptung einer Vorabinformation durch das Veterinäramt bestätigen. Ebenso fehlen bislang erkennbare fachliche Gutachten, mit denen die von Soko Tierschutz dargestellten medizinischen Alternativen und die behaupteten besseren Ergebnisse eindeutig belegt werden könnten.

    Das Landgericht bewertete damit nicht pauschal jede Kritik an der Kaninchenhaltung als unzulässig. Beanstandet wurde vielmehr die Art der Berichterstattung und die unzureichende Absicherung konkreter, rufschädigender Tatsachenbehauptungen.

    Öffentliches Interesse ist kein Freibrief

    Soko Tierschutz bezeichnet seine Arbeit regelmäßig als investigatives Aufdecken von Missständen. Auch Tierrechtsorganisationen dürfen selbstverständlich öffentlich informieren, Bildmaterial veröffentlichen und politische oder gesellschaftliche Forderungen stellen. Sobald jedoch konkrete Personen oder Unternehmen identifizierbar an den Pranger gestellt werden, gelten dieselben rechtlichen Sorgfaltspflichten wie für andere publizistisch tätige Akteure.

    Das öffentliche Interesse an Vorgängen in der Tierhaltung hebt den Schutz der Persönlichkeitsrechte und des eingerichteten Gewerbebetriebs nicht automatisch auf. Je schwerwiegender ein Vorwurf ist, desto stärker müssen die Belege sein. Besonders problematisch wird es, wenn eine NGO durch emotionalisierte Beiträge erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, die behaupteten Hintergründe aber erst später oder überhaupt nicht gerichtsfest belegen kann.

    Ein nachträgliches Verbot kann den bereits entstandenen Schaden nur begrenzt korrigieren. Namen, Standorte, Bilder und Vorwürfe verbreiten sich über soziale Netzwerke oftmals innerhalb weniger Stunden, während eine gerichtliche Klärung Monate dauern kann.

    Diese Fragen muss das OLG München klären

    Das Oberlandesgericht München muss nun prüfen, ob die rechtliche und tatsächliche Bewertung des Landgerichts Augsburg Bestand hat. Entscheidend ist zunächst, ob Soko Tierschutz neue Dokumente, Zeugenaussagen oder andere belastbare Beweise für die behauptete Vorabinformation durch das Veterinäramt vorlegen kann.

    Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Aussagen über tiermedizinische Alternativen auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen oder lediglich Teil einer politischen und aktivistischen Bewertung waren. Ebenfalls muss geklärt werden, ob die identifizierende Nennung des Betriebs und seines Leiters sowie die Veröffentlichung der Drohnenaufnahmen zur öffentlichen Information tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig waren.

    Sollte das Oberlandesgericht die Entscheidung bestätigen, wäre dies ein deutliches Signal an kampagnenorientierte Organisationen: Auch unter Berufung auf Tierschutz oder Tierrechte dürfen ungesicherte Tatsachenbehauptungen nicht als feststehende Wahrheit verbreitet werden.

    Ein Verfahren mit Bedeutung über den Einzelfall hinaus

    Der Rechtsstreit ist mehr als eine persönliche Auseinandersetzung zwischen einem Anlagenbetreiber und einer bekannten Tierrechtsorganisation. Er betrifft die grundsätzliche Frage, welche publizistischen Pflichten NGOs erfüllen müssen, wenn sie mit Videos, Namensnennungen und emotionalen Vorwürfen öffentlichen Druck auf Einzelpersonen oder Betriebe ausüben.

    Tierschutzrelevante Hinweise müssen geprüft und gegebenenfalls von den zuständigen Behörden verfolgt werden. Eine NGO-Kampagne ersetzt jedoch weder behördliche Ermittlungen noch gerichtsfeste Beweise. Das gilt insbesondere dann, wenn neben tatsächlichen Aufnahmen zusätzliche Behauptungen verbreitet werden, die den Ruf und die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen nachhaltig beschädigen können.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts dürfte deshalb auch für zukünftige Kampagnen von Soko Tierschutz und vergleichbaren Organisationen von Bedeutung sein.

    Quellen

  • Strafanzeige gegen Soko Tierschutz: Fragen zu Vereinsimmobilie, Spendengeldern und Transparenz

    Strafanzeige gegen Soko Tierschutz: Fragen zu Vereinsimmobilie, Spendengeldern und Transparenz

    Der Konflikt zwischen dem Bayerischen Bauernverband und der Soko Tierschutz hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Nach Recherchen der Augsburger Allgemeinen hat der Bayerische Bauernverband Strafanzeige gegen drei Vorstandsmitglieder der Soko Tierschutz erstattet. Unter ihnen befindet sich auch Friedrich Mülln, Gründer und bekanntester Kopf der Organisation.

    Trotzdem wirft der Vorgang gewichtige Fragen auf. Denn im Mittelpunkt steht nach Angaben der Zeitung eine Immobilie im Landkreis Traunstein, die dem gemeinnützigen Verein Soko Tierschutz e.V. gehören soll. Es soll sich nicht um ein kleines Büro, ein Lager oder eine einfache Geschäftsstelle handeln, sondern um ein offenbar hochwertiges, frisch renoviertes Wohnhaus in guter Lage.

    Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte laut Bericht den Eingang der Strafanzeige und ein laufendes Ermittlungsverfahren. Damit ist zunächst nicht mehr und nicht weniger gesagt, als dass die Ermittlungsbehörde den Vorgang prüft. Eine Strafanzeige ist kein Beweis. Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Eine Vereinsimmobilie mit vielen offenen Fragen

    Nach Darstellung der Augsburger Allgemeinen handelt es sich bei dem Objekt um ein großes Haus in einer Stadt im Landkreis Traunstein. Beschrieben wird ein gepflegtes Anwesen mit Garten, Solarpaneelen auf dem Dach, guter Lage, mehreren möglichen Wohneinheiten und deutlichen Sicherheitsvorkehrungen. Von außen sei nach der Schilderung keine erkennbare Vereinsnutzung sichtbar.

    Der entscheidende Punkt ist nicht allein, dass ein gemeinnütziger Verein Eigentümer einer Immobilie ist. Das kann völlig legal und sachlich begründbar sein. Gemeinnützige Organisationen dürfen Immobilien besitzen, wenn diese dem Vereinszweck dienen oder wirtschaftlich ordnungsgemäß verwaltet werden.

    Die entscheidenden Fragen lauten deshalb: Wofür wird dieses Haus tatsächlich genutzt? Dient es dem Tierschutz? Ist es Büro, Archiv, Lager, Schulungsstätte oder Unterkunft für Vereinsarbeit? Oder wird es überwiegend privat genutzt? Gibt es Mietverträge? Werden marktübliche Mieten gezahlt? Und wer hat die Finanzierung beschlossen?

    Gerade bei einem Verein, der sich über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert, ist diese Transparenz entscheidend. Spender geben ihr Geld üblicherweise nicht, damit Vermögen in schwer nachvollziehbare Strukturen fließt, sondern damit ein bestimmter gemeinnütziger Zweck erfüllt wird.

    München im Impressum, Immobilie in Oberbayern

    Auffällig ist auch die Adressfrage. Im Impressum der Soko Tierschutz wird eine Münchner Adresse angegeben. Dort erscheint die Soko Tierschutz e.V. mit einer Anschrift in München. Auch Friedrich Mülln wird im Impressum als inhaltlich Verantwortlicher unter dieser Münchner Adresse genannt.

    Das ist rechtlich zunächst nicht automatisch problematisch. Ein Verein darf eine ladungsfähige Anschrift angeben, die nicht zwingend mit jeder genutzten Immobilie oder jedem Projektstandort identisch sein muss. Auch Wohnsitze, Geschäftsanschriften und Eigentumsobjekte können auseinanderfallen.

    Journalistisch interessant ist die Differenz dennoch. Wenn ein Verein öffentlich unter einer Münchner Anschrift auftritt, zugleich aber Eigentümer eines größeren Wohnhauses im Landkreis Traunstein ist, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Rolle diese Immobilie im Vereinsgefüge tatsächlich spielt.

    Noch interessanter wird diese Frage dadurch, dass laut Artikel am Objekt selbst kein Hinweis auf den Verein vorhanden sein soll. Kein Name, kein Schild, keine erkennbare Geschäftsstelle. Auch das kann erklärbare Gründe haben, etwa Sicherheitsinteressen. Die Soko Tierschutz arbeitet mit verdeckten Recherchen und ist seit Jahren in harten Konflikten mit Landwirtschaft, Schlachtbetrieben und Versuchslaboren. Dennoch bleibt die Frage bestehen: Wenn das Objekt dem Verein gehört, warum ist dort keine Vereinsnutzung erkennbar?

    Die nicht kopierbare Adresse im Impressum

    Ein weiteres Detail fällt beim Blick auf das Impressum auf. Während große Teile der Seite kopierbar sind, lässt sich die Adresse offenbar nicht ohne Weiteres markieren und kopieren. Technisch kann eine solche Gestaltung unterschiedliche Ursachen haben. Sie kann aus Layoutgründen entstehen, als Schutz vor automatisiertem Auslesen dienen oder bewusst eingerichtet sein, um Adressdaten weniger leicht verbreitbar zu machen.

    Auch daraus folgt für sich genommen kein Vorwurf. Viele Webseiten erschweren das automatische Auslesen von Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, um Spam und Missbrauch zu vermeiden.

    Im Gesamtbild passt dieses Detail jedoch zu einem größeren Transparenzproblem. Die Organisation tritt öffentlich mit einer Münchner Adresse auf. Eine offenbar wertvolle Vereinsimmobilie im Landkreis Traunstein wird dagegen nicht als Vereinsstandort sichtbar. Zugleich ist die im Impressum genannte Adresse technisch nicht so einfach kopierbar wie gewöhnlicher Fließtext. Auch hier gilt: Das ist kein Beweis für Fehlverhalten, aber es ist ein weiterer Punkt, der Fragen nach Offenheit und Nachvollziehbarkeit aufwirft.

    Immobilienwerte im Landkreis Traunstein

    Der Landkreis Traunstein gehört zu den attraktiven Wohnlagen in Oberbayern. Die Nähe zum Chiemgau, die landschaftliche Lage, die Verbindung zu wirtschaftlich starken Regionen und die allgemeine Preisentwicklung im südlichen Bayern sorgen dafür, dass Wohnimmobilien dort regelmäßig erhebliche Werte erreichen.

    Ohne konkrete Angaben zu Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr, Sanierungsumfang und genauer Lage lässt sich kein belastbarer Verkehrswert bestimmen. Ein frisch saniertes größeres Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, Garten, guter Lage und Solaranlage kann in dieser Region jedoch schnell in einen hohen sechsstelligen oder auch siebenstelligen Bereich fallen.

    Genau deshalb ist die Finanzierungsfrage journalistisch relevant. Wenn ein gemeinnütziger Verein ein solches Objekt erwirbt, ist das nicht automatisch problematisch. Es verlangt aber nach einer nachvollziehbaren Erklärung. Wurde das Objekt aus Spenden finanziert? Gab es Darlehen? Gab es zweckgebundene Mittel? Wurde der Erwerb in Vereinsgremien beschlossen? Ist die Immobilie im Jahresabschluss ausgewiesen? Wird sie vermietet? Und falls ja: an wen und zu welchen Bedingungen?

    Für Spender ist nicht nur entscheidend, ob eine Ausgabe formal zulässig war. Entscheidend ist auch, ob sie dem entspricht, was die Organisation nach außen verspricht. Eine Organisation, die für Tierschutz wirbt und Spendengelder einsammelt, muss erklären können, warum der Erwerb eines hochwertigen Wohnhauses dem Vereinszweck dient.

    Wohnsitz des Vereinsgründers als Kernfrage

    Nach dem Bericht der Augsburger Allgemeinen soll Friedrich Mülln an der Adresse der Vereinsimmobilie mit Wohnsitz gemeldet sein. Auch dies wäre für sich genommen nicht automatisch rechtswidrig. Ein Vorstandsmitglied kann grundsätzlich Wohnraum nutzen, der einem Verein gehört, wenn dafür eine ordnungsgemäße Vereinbarung besteht.

    Der zentrale Punkt ist die Gegenleistung. Zahlt ein Vorstandsmitglied eine marktübliche Miete, ist eine solche Nutzung rechtlich meist unproblematisch. Wird Wohnraum dagegen unentgeltlich oder deutlich vergünstigt überlassen, können vereinsrechtliche, steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen entstehen.

    Bei gemeinnützigen Vereinen gilt der Grundsatz, dass Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden dürfen. Vereinsvermögen darf nicht ohne angemessenen Grund einzelnen Personen zugutekommen. Genau deshalb ist die Frage nach Mietvertrag, Miethöhe und Beschlusslage so wichtig.

    Bisher ist öffentlich nicht bekannt, ob Friedrich Mülln dort tatsächlich dauerhaft wohnt, ob er nur gemeldet ist, ob er Miete zahlt oder ob das Haus überwiegend anders genutzt wird. Öffentlich bekannt ist lediglich, dass die Strafanzeige existiert, dass ein Ermittlungsverfahren läuft und dass die Immobilie nach den Recherchen der Zeitung dem Verein gehört.

    Die Position der Soko Tierschutz

    Friedrich Mülln weist die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. Nach Darstellung im Bericht bezeichnet die anwaltliche Seite die Vorwürfe als unzutreffend und nicht durch den Sachverhalt gestützt. Außerdem wird die Strafanzeige als Einschüchterungsversuch gegen eine gemeinnützige Tierschutzorganisation eingeordnet.

    Auch dieser Punkt gehört zwingend in die Bewertung. Die Soko Tierschutz steht seit Jahren in harten Auseinandersetzungen mit Teilen der Landwirtschaft. Der Verein veröffentlicht verdeckt gewonnenes Material, erhebt schwere Vorwürfe gegen Betriebe und sorgt regelmäßig für öffentliche Aufmerksamkeit. Dass betroffene Branchen und Verbände darauf mit Gegenwehr reagieren, ist nicht überraschend.

    Die Frage ist daher nicht nur, ob die Anzeige einen realen sachlichen Kern hat. Die Frage ist auch, ob sie Teil eines größeren Konflikts zwischen Landwirtschaft und Tierrechtsaktivismus ist. Beides kann gleichzeitig zutreffen. Eine Strafanzeige kann politisch motiviert sein und trotzdem prüfenswerte Sachfragen enthalten. Umgekehrt kann sie öffentlichkeitswirksam sein, ohne am Ende strafrechtlich belastbar zu sein.

    Der Bauernverband sendet ein Signal

    Der Bayerische Bauernverband stellt den Vorgang als rechtsstaatlichen Schritt dar. Nach Angaben des Verbandes geht es um die Frage, ob Spendengelder eines gemeinnützigen Vereins ordnungsgemäß verwendet wurden. Der Verband weist den Vorwurf zurück, es handle sich um eine Schmutzkampagne.

    Gleichzeitig macht der BBV deutlich, dass er eine zunehmende Verschärfung der Situation für tierhaltende Betriebe sieht. Damit steht die Strafanzeige nicht isoliert im Raum. Sie ist Teil eines jahrelangen Konflikts zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und einer Organisation, die diese Betriebe öffentlich unter Druck setzt.

    Gerade deshalb ist der Vorgang brisant. Wenn die Soko Tierschutz Missstände in landwirtschaftlichen Betrieben anprangert, fordert sie Transparenz, Kontrolle und Konsequenzen. Nun richtet sich der Blick auf die Organisation selbst. Die naheliegende Frage lautet: Gelten dieselben Maßstäbe auch dann, wenn es um die Verwendung eigener Spendengelder geht?

    Was bislang belegt ist

    Belegt ist nach dem vorliegenden Bericht, dass der BBV Strafanzeige erstattet hat. Belegt ist ebenfalls, dass die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren bestätigt hat. Belegt ist nach Darstellung der Augsburger Allgemeinen zudem, dass die Soko Tierschutz Eigentümerin der Immobilie ist und dass Friedrich Mülln dort nach einer Melderegisterauskunft mit Wohnsitz geführt wird.

    Belegt ist auch, dass die Soko Tierschutz die Vorwürfe zurückweist. Ebenso belegt ist, dass eine Strafanzeige keinen Beweiswert hat und die Unschuldsvermutung gilt.

    Nicht öffentlich belegt ist dagegen, ob Spendengelder falsch verwendet wurden. Nicht öffentlich bekannt ist, ob Friedrich Mülln Miete zahlt. Nicht öffentlich bekannt ist, ob die Immobilie überwiegend privat, gemischt oder vereinsbezogen genutzt wird. Nicht öffentlich bekannt ist auch, wie genau der Kauf finanziert wurde.

    Diese Trennung ist entscheidend. Wer journalistisch sauber arbeitet, darf die offenen Fragen benennen. Er darf aber nicht so tun, als seien die Antworten bereits bekannt.

    Was die Öffentlichkeit wissen sollte

    Bei einem gemeinnützigen Verein, der Spenden sammelt und moralische Ansprüche an andere stellt, ist Transparenz kein Luxus. Sie ist Teil der Glaubwürdigkeit.

    Die Öffentlichkeit darf wissen wollen, warum ein Verein ein großes Wohnhaus besitzt. Sie darf wissen wollen, wie dieses Objekt finanziert wurde. Sie darf wissen wollen, wer dort wohnt. Sie darf wissen wollen, ob marktübliche Mieten gezahlt werden. Und sie darf wissen wollen, welchem konkreten Vereinszweck diese Immobilie dient.

    Diese Fragen sind nicht unfair. Sie sind gerade bei einer Organisation legitim, die selbst regelmäßig mit verdeckten Recherchen arbeitet und maximale Aufklärung von anderen verlangt.

    Wenn die Nutzung der Immobilie vollständig ordnungsgemäß ist, ließe sich das im Grundsatz transparent erklären. Eine klare Aussage zu Mietverträgen, Nutzungszweck, Finanzierung und Vereinsbeschlüssen könnte viele Fragen entschärfen. Bleiben diese Fragen unbeantwortet, wird der Vorgang weiter im Raum stehen.

    Ein Fall über mehr als ein Haus

    Der Fall ist größer als die Immobilie selbst. Er berührt die Glaubwürdigkeit gemeinnütziger Organisationen, den Umgang mit Spendengeldern und die Frage, wie viel Transparenz Aktivisten schulden, die von anderen Transparenz verlangen.

    Er berührt auch den Konflikt zwischen Landwirtschaft und Tierrechtsbewegung. Die Soko Tierschutz hat über Jahre Missstände öffentlich gemacht und damit politische, wirtschaftliche und strafrechtliche Folgen ausgelöst. Gleichzeitig hat sie sich viele Gegner geschaffen. Dass aus diesem Umfeld nun eine Strafanzeige kommt, ist politisch aufgeladen.

    Aber politische Aufladung macht die Sachfragen nicht bedeutungslos. Ein gemeinnütziger Verein muss erklären können, warum er teure Vermögenswerte hält und wie diese dem Vereinszweck dienen. Das gilt unabhängig davon, ob seine Arbeit unbequem, berechtigt oder umstritten ist.

    Fazit: Kein Urteil, aber berechtigte Fragen

    Der aktuelle Sachstand erlaubt kein Urteil über Friedrich Mülln oder die Soko Tierschutz. Eine Veruntreuung ist öffentlich nicht belegt. Die Ermittlungen stehen am Anfang, und die Unschuldsvermutung gilt.

    Gleichzeitig sind die Fragen rund um die Vereinsimmobilie legitim. Ein hochwertiges Wohnhaus im Eigentum eines gemeinnützigen Vereins, eine andere öffentlich genannte Vereinsadresse, ein dort gemeldeter Vereinsgründer und eine von außen nicht erkennbare Vereinsnutzung ergeben zusammen einen Sachverhalt, der Aufklärung verdient.

    Die Soko Tierschutz hat es nun selbst in der Hand, Transparenz herzustellen. Wer nutzt das Haus? Zu welchen Bedingungen? Wie wurde es finanziert? Welchem Vereinszweck dient es? Gibt es marktübliche Mietzahlungen? Gibt es dokumentierte Beschlüsse?

    Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, bleibt der Fall ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit einer Organisation, die von anderen seit Jahren genau das fordert: Offenlegung, Kontrolle und Konsequenzen.

  • Friedrich Mülln von Soko Tierschutz stürmt türenknallend während der Gerichtsverhandlung aus dem Saal

    Eigentlich hätte Friedrich Mülln von Soko Tierschutz genauso auf die Anklagebank gehört! Über Monate ließ er die Tierquälerei zu und profitierte finanziell sogar von dieser! Die deutsche Justiz lässt sich von Berufsstraftätern, wie Friedrich Mülln, nicht beeinflussen!

    In eigener Sache: Ich verurteile selbstverständlich jede Art von Tierquälerei! Von seitens der radikalen kriminellen Tierrechtler wird mir immer zugeschrieben, ich würde Tierquälerei unterstützen! Nein, das tue ich nicht und ich bin genauso dafür, dass Tierquäler gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden! Wenn jedoch Tierrechtler denken, sie können das Recht beugen und dabei selbst Straftaten begehen und den Rechtsstaat versuchen zu beeinflussen, dann sehe ich mich genötigt dieses offen zulegen! Und ja, insbesondere Friedrich Mülln ist für mich persönlich ein Berufsstraftäter! Wer eigene Straftaten als zivilen Ungehorsam betitelt, sollte sich nicht wundern, dass die deutsche Justiz bei den angeklagten Tierquälern, Milde walten lässt! 

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz ist ein Berufsstraftäter! Er verdient durch das Begehen von Straftaten sein Geld. Dazu zählen Einbrüche, illegale Videoaufzeichnungen im höchst privat intimen Bereich und deren illegale Veröffentlichung! Ja ich weiß, der Aufschrei aus der Tierrechtsszene ist jetzt wieder groß. Friedrich Mülln ist doch ein Gutmensch. Er setzt sich für die Tiere ein und will Tierquälerei aufdecken! 

    Aber will das Friedrich Mülln wirklich?

    Friedrich Mülln selbst gibt an, dass er aufklären möchte! Und ja, das ist wichtig und gut! Nur die kriminellen Mittel und deren Energie, die er dazu aufwendet, entbehrt jeder Rechtsgrundlage! Dabei verletzt er nicht nur Gesetze, sondern auch Grundrechte eines Menschen. Jede technische Überwachung muss im Ermittlungsverfahren von einem Richter genehmigt werden. Dieses soll dem Bürger die Grundrechte zusichern.

    Friedrich Mülln maßt sich also Dinge an, die laut Gesetz nicht einmal für Ermittlungsbehörden, ohne richterlichen Beschluss, möglich sind! Er selbst äußert sich dahingehend, dass es sich bei seinen Straftaten um zivilen Ungehorsam handele.

    Nein, ist es nicht! Sich an einen Baum, an ein Tor zu ketten, oder sich auf die Straße zu setzen ist ziviler Ungehorsam. Dieses ist immer jedoch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit angelegt. Jedoch nicht, wer vorsätzlich Straftaten, wie Friedrich Mülln, begeht.

    Jetzt kommen aus der Tierschutz- und Tierrechtsszene das Argument …, 

    aber Straftaten sind ja erlaubt, wenn diese zur Aufklärung einer anderen Straftat führen! 

    Dieses Argument kann man nur zum Teil gelten lassen! Denn mit dem Feststellen einer tierquälerischen Handlung hätte man den Beweis ja erbracht! Friedrich Mülln besitzt jedoch keinerlei Genehmigungen selbständige Ermittlungen durchzuführen, auch wenn er im Namen seines Vereins den Begriff „SOKO“ stehen hat! Spätestens jetzt müsste doch Friedrich Mülln die Behörden informieren! Doch weit gefehlt, es passiert nichts. Und das über Wochen und Monaten!

    Friedrich Mülln gibt selbst an, dass nach der ersten Erkenntnis der Tierquälerei, die Recherchen weitere drei bis sechs Monate dauern! Drei bis sechs Monate, wo Friedrich Mülln die Tierquälerei wissentlich duldet und somit weitere Tierquälerei zulässt. Den Tieren räumt Friedrich Mülln also nicht das Recht ein, dass sie ohne Tierquälerei behandelt werden können. In der humanen Gesetzgebung spricht man hier von unterlassener Hilfeleistung! 

    Und auch hier höre ich immer wieder Argumente, wie …

    Friedrich Mülln muss für Soko Tierschutz ja Beweise sichern!

    Nein, muss er nicht. Er hat sofort zum Verhindern weiterer Tierquälerei die Behörden zu informieren! Und genau das passiert nicht! Sabbernd sitzt Friedrich Mülln vor dem Monitor und hofft immer noch auf schlimmere Tierquälerei. Dadurch nimmt er vorsätzlich in Kauf, dass weitere Tiere Qualen ausgesetzt werden! Wenn es ihm um die Tiere gehen würde, wie er immer wieder sagt, würde er jeder Tierqual unmittelbar verhindern, sobald er davon Kenntnis besitzt! Das tut er jedoch nicht!

    Durch sein vorsätzliches Zögern duldet er somit die Tierqual und ist nicht besser als der Tierquäler selbst. Deshalb hätte er nach meiner persönlichen Meinung auch neben den sechs Angeklagten in Bad Iburg auf der Anklagebank sitzen müssen. Ob er dann auch noch die Höchststrafe gefordert hätte?

    Wer jetzt denkt, das wäre die Spitze des Eisberges vom Berufsstraftäter Friedrich Mülln, der irrt sich!

    Wer jetzt denkt, Friedrich Mülln schaltet jetzt unmittelbar die Behörden ein, der irrt sich wieder! Nein, Friedrich Mülln geht jetzt immer noch nicht zu den Behörden und meldet die Tierquälerei. Wieder vergehen Wochen, in denen hunderte von Tieren wissentlich, von Friedrich Mülln, gequält werden. In Ruhe sichtet er das Videomaterial und schneidet ein Video zusammen! Er manipuliert also das angebliche Beweismaterial, ohne dass eine juristische Ermittlungsbehörde Zugriff auf das Material hatte!

    Dann bietet Friedrich Mülln dieses Video den höchstbietenden Medien an! Er verkauft also das tierquälerische Material, um daraus finanziellen Profit zu schlagen! Mit dem gewinnbringenden Verkauf des Videomaterials wird in Absprache mit dem Sender ein Teaser auf den sozialen Medien von Soko Tierschutz veröffentlicht und erst danach meldet Friedrich Mülln die Tierquälerei bei den Behörden!

    Und hier macht sich der Berufsstraftäter Friedrich Mülln gleich noch einmal strafbar!

    Im § 184 a heißt es …

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,
    1.
    verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
    2.
    herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
    In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.

    Und ja dieses Gesetz ist wie jedes Gesetz in Deutschland Auslegung bzw. interpretierbar!

    Beeinflussung des Gerichtsverfahrens in Bad Iburg

    Zu guter Letzt versuchte Friedrich Mülln vorsätzlich, das Gerichtsverfahren und die Richter zu beeinflussen, in dem er eine Kampagne startete und für die Angeklagten die Höchststrafe forderte. Aufgrund dieser Kampagne wurden die Angeklagten in der Öffentlichkeit vorverurteilt! Ein Unding, was in Deutschland, aber immer wieder auch in anderen Fällen durch Medien vollzogen wird! Völlig vergessen wird dabei, dass ein Angeklagter so lange unschuldig gilt, bis ein Richter und nicht Friedrich Mülln, ein Urteil fällt!

    Selbst der Staatsanwalt sah sich aufgrund der massiven Beeinflussung durch Friedrich Mülln und Soko Tierschutz genötigt, sich für die Angeklagten einzusetzen und ein geringeres Strafmaß zu fordern!  

    Dazu kam dann auch noch, dass Friedrich Mülln der als Besucher an der Gerichtsverhandlung teilnahm, also nicht einmal als Zeuge geladen zu sein schien, das Gericht missachte, indem er während der Verhandlung türenknallend aus dem Gerichtssaal rannte! Die Taz schilderte den Vorgang so …

    Mülln empört das. Schon als der Staatsanwalt seine milden Anträge stellt, stellt er sich fassungslos vor die ZuhörerInnen, stürmt türenknallend aus dem Saal. „Lächerlich!“, sagt er der taz. „Mutlos! Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Tierfreund! Und für jeden Verbraucher auch!“

    taz.de

    Friedrich Mülln und Tierfreund, na ja, das habe ich ja in diesem Artikel eindrucksvoll widerlegt! Das einzige, was Friedrich Mülln an Tieren liebt, ist das Geld, was er mit diesen verdienen kann! Und da lässt er auch schon mal zu, dass Tiere über Monate gequält werden!

    Das Urteil lautete letztendlich, zwei Jahre auf Bewährung und 3.000 € für den Hauptangeklagten. Die beiden Angestellten bekamen neun Monate auf Bewährung und 2.000 bzw. 1.500 € Geldstrafe!

    Ist das Urteil gerecht?

    Darüber lässt sich streiten! Sicher ist jedoch, dass Friedrich Mülln vorsätzlich versuchte, das Verfahren zu beeinflussen, was letztendlich in seinem Sinne nach hinten losging. Letztendlich muss man aber auch zu der Erkenntnis kommen, dass Friedrich Mülln selbst auf die Anklagebank gehört hätte! Wer Tiere über Monate wissentlich quälen lässt, ohne einzuschreiten, ist nicht besser als der Tierquäler selbst.

    Und um es den Veganern unter den Lesern von GERATI noch einmal zu verdeutlichen. In einem Schlachthof werden keine Tiere zu Tode gekuschelt! Die angebliche Betäubung schießt dem Tier ein Loch mit einem Bolzen in den Kopf! Wenn man das als würdevolle Schlachtung ansieht, na ja! Letztendlich sind tierische Produkte lebensnotwendig, wie die Gesundheitsprobleme bei einer rein veganen Ernährungsweise offen legen! Letztendlich sollte man jedes Nahrungsmittel mit Respekt gegenüberstehen und sich daran erinnern, dass es Menschen auf der Welt gibt, die in diesem Moment Hunger leiden!

  • Ist Friedrich Mülln ein Tierquäler?

    Er selbst gibt an drei Monate seelenruhig die Tierquälerei sich angeschaut zu haben, bevor er die zuständigen Behörden einschaltete!

    Drei Monate, in denen nach seiner Erkenntnis hunderte von Schlachttieren gequält und misshandelt wurden. Und jener Friedrich Mülln scheint sich bei solchen Bilder regelrecht aufzugeilen!

    Warum hat Friedrich Mülln nicht sofort nach Kenntniserlangung der Tierschutzverstöße die zuständigen Behörden eingeschaltet?

    Seelenruhig sortierte er die Aufnahmen, schnitt diese dann noch extra extrem, damit diese noch brutaler aussehen und suchte einen Fernsehsender, dem er dieses Material gewinnbringend anbieten konnte! Hier fand sich der Spiegel, der wohl eine saftige Summe an Mülln für dieses Videomaterial zahlte!

    Seelenruhig sortierte er die Aufnahmen, schnitt diese dann noch extra extrem, damit diese noch brutaler aussehen und suchte einen Fernsehsender, dem er dieses Material gewinnbringend anbieten konnte! Hier fand sich der Spiegel, der wohl eine saftige Summe an Mülln für dieses Videomaterial zahlte!

    Selbstverständlich zeigen diese Bilder Tierquälerei, jedoch sollte man hier nicht wie Friedrich Mülln monatelang zuschauen und sich aufgeilen, sondern unverzüglich nach Kenntniserlangung die Behörden einschalten!

    Er fordert Rechte für Tiere, verweigert aber monatelang trotz Kenntnis die Hilfe, durch Behörden! Im Humanbereich, nennt man so etwas was unterlassende Hilfeleistung und dieses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 323c StGB)

    Aber es wird ja noch perverser!

    Friedrich Mülln verdient an der unterlassenen Hilfe sogar noch Geld und ist somit nicht viel besser als der Tierquäler selbst.

    Die Behörden haben nach Kenntniserlangung sofort reagiert und den Schlachthof zur Beweissicherung versiegelt!

    https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nach-Kritik-an-Landschlachterei-in-Flintbek-Kreis-ordnet-Schliessung-an,schlachthof684.html

    Es hätten also hunderte von Kühen vom tierquälerischen Leid bereits seit Monaten befreit werden! Aber das will Friedrich Mülln nicht, denn er verdient ja an dieser Tierquälerei sein Geld! Anstatt einzuschreiten, hofft er, dass es noch viel schlimmer den Tieren ergeht, denn das bringt Klicks und Geld. Es ist wohl auch kaum auszuschließen, dass er für seine Geilheit selbst Leute anstiftet bzw. anstiften lässt (siehe MPI Tübingen), damit noch geilere Aufnahmen zustande kommen!

    Für mich ist Friedrich Mülln ehern Abschaum! Wer mit Tierquälerei Geld verdient und Tiere über Monate leiden lässt ist nicht besser als der Tierquäler selbst! #gerati

  • So ein Shitstorm hat Friedrich Mülln von Soko Tierschutz wohl nicht erwartet

    So ein Shitstorm hat Friedrich Mülln von Soko Tierschutz wohl nicht erwartet

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz hat es derzeit wirklich nicht leicht. Auf ihn prasselt ein regelrechter Shitstorm ein! Und dann beschwert er sich, auch noch das seine angeblichen Unterstützer ihn so hintergehen und Postings von privaten Gruppen in die Öffentlichkeit tragen!

    Inhalt:

    Da bettelt doch Friedrich Mülln um private Spenden, die auf sein privates Konto bzw. privates PayPal Konto gezahlt werden sollen! Gleichzeitig sollte man doch ihm lieber Privat spenden anstatt die Spenden an NABU, Vier Pfoten oder dem WWF zu spenden! Gleichzeitig legte er sich mit einem Rüsselsheimer Verein an, der nach seiner Auffassung „aggressiven Freikauf“ mit den Spenden betreibt. Diese Spenden sollten also lieber ihm zugutekommen. Begründen tut er es auch, mit den Worten „Ich halte, was ich verspreche.“

    Wofür er das Geld was dann aus NABU, Vier Pfoten und dem WWF stammen machen möchte begründete er auch gleich!

    Was ich damit mache: Projekte wie das Buch, Tacheles für Tiere, Livestreams, Support für Aktivisten in Osteuropa, Freizeit/ Ausgleich und Altersvorsorge.

    Friedrich Mülln in einer geheimen Facebook Gruppe

    Friedrich Mülln: „Spendet mir das Geld, anstatt Tieren zu helfen!“

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Ob tatsächlich der Förderschwund an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Spender liegt, lässt sich bezweifeln. Es ist wohl ehern die Erkenntnis der Förderer, dass Friedrich Mülln ein Berufsstraftäter ist. Er selbst bezeichnet seine Straftaten, für die er sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten musste, als zivilen Ungehorsam!

    Weiter stellt sich die Frage, warum er diesen Spendenaufruf privat stellt und vor allem damit sein privates Leben finanzieren möchte!

    Er, der doch angeblich sein letztes Hemd für Tiere geben würde, will auf einmal die Spenden in die eigene Tasche stecken. Dabei ruft er sogar dazu auf, dass die Spender nicht anderen Organisationen, die sich für Tiere einsetzen, Spenden sollen, sondern für ihn privat, damit er auch im Alter versorgt ist! Wenn er tatsächlich jetzt erst, an seine Altersvorsorge denkt, na dann prost Mahlzeit!

    Für Friedrich Mülln von Soko Tierschutz sind immer die anderen nicht kritikfähig

    Und natürlich muss er dann auch gleich wieder sein kindliche Böcklein bekommen und die Schuld auf andere schieben! 

    Aber mal ehrlich er fordert Spender auf bestimmten Vereinen nicht zu Spenden und diese Gelder lieber ihm Privat zur Verfügung zustellen. Da ja nur er der einzig wahre Tierrechtler sei. Komisch ist das dieses von jedem Tierrechtler zu hören ist!

    Erstaunt muss man aber auch gleichzeitig feststellen, dass Friedrich Mülln jedes Rechtsverständnis fehlt.

    Ein Verein, der Tiere aufkauft und somit vor dem Schlachthof rettet, ist für Mülln genauso ein Tierausbeuter wie der Halter, von dem sie die Tiere abkaufen, um sie vom Schlachter zu retten! 

    Demnach ist für Friedrich Mülln jeder ein Verbrecher, der sich an die Gesetze hält.

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Richtig amüsant wird es beim Thema Transparenz

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Da postet doch Friedrich Mülln auf seiner privaten Facebook Seite den Link von der transparenten Zivilgesellschaft, die er sich ja als Verein Soko Tierschutz angeblich verschreiben hat. Den kleinen Rechtschreibfehler bei „Verwinen“ übersehen wir einmal amüsant!

    Da spricht Friedrich Mülln von Transparenz und fordert Unterstützer auf, nicht dem Verein Soko Tierschutz zu spenden, sondern ihm privat! Er verletzt also gerade mit diesem Spendenaufruf diese Grundlagen!

    Und zu guter Letzt begreift er selbst nicht, was er für einen fatalen Fehler begangen hat. Vor einer Stunde postet er auf seinem privaten Facebook Account folgendes …

    Was hat Rüsselheim zu verbergen?

    Leute versuchen mich gerade unter Druck zu setzen, zu verklagen und hetzen zusammen mit Rechten und Menschenhassern gegen mich, weil ich es im privaten Kreis mal wieder gewagt habe Rüsselheim e.V. für seine mangelnde Transparenz in Bezug auf Struktur (Satzung) und Finanzen zu kritisieren. Das Thema Geld an Tierausbeuter und Tiere zu erwerbende Ware ist ein anderer Punkt. Das Ganze wurde von jemaden, der das Wort vertraulich nicht versteht nach aussen getragen. Darum muss das jetzt sein. Offenbar reagiert man äusserst panisch, wenn jemand nach der Verwendung der Spenden fragt. So einen aggressiven Shitstorm gab es deswegen schon mal vor ein paar Jahren gegen mich. Ich kann nur jeden raten keine Vereine zu unterstützen, die nicht transparet agieren. Und nein, das ist kein Hick Hack zwischen Tierschützern. Und nein das ist keine Spaltung. Gespalten kann nur werden, was zu sammen gehört. Und Transparenz und konstruktiver Umgang mit Kritik zu der Betrachtung von Tieren als Ware sollten eine selbstverständlichkeit sein und nicht Hass und Panik auslösen.

    Facebook Friedrich Mülln

    Er wird wegen seines privaten Spendenaufrufs kritisiert, wo er dazu auffordert anstatt diesem Verein Geld zu Spenden ihm das Geld privat für seine Freizeit und Altersversorgung zu überlassen! Er reagiert pampig und heult wie ein kleines bockiges Kind herum. Spricht von Transparenz, die andere Vereine nicht einhalten und verstößt selbst gegen diese Vorschriften, die er sich ja unterwirft! 

    Er droht mit Löschung und Sperrung von kritischen Kommentaren, was will man von so einen Typen halten! Es muss ihn und seinem Verein Soko Tierschutz richtig dreckig gehen, wenn er so tief sinkt und selbst nicht einmal mehr bemerkt auf welcher falschen Schiene er fährt!

    Wer andere kritisiert, der sollte selbst auch fähig sein, mit Kritik über sich selbst umzugehen! Aber diese Eigenschaft fehlen allen radikalen Tierrechtlern. Egal ob sie Friedrich Mülln oder sonst wie heißen. Etwas erstaunt war ich dann doch, da sich Friedrich Mülln wohl an PETA nicht herantraut. Machen die doch nachweislich überhaupt nichts für den Tierschutz und klauen sogar Rechercheergebnisse von ihm selbst, um diese als eigene zu verkaufen! Aber da hat er wohl etwas Respekt vor PETA, der GERATI erfreulicherweise gänzlich fehlt!

    Zum Schluss noch die beiden Hauptartikel, wo man als Leser sich die Popcorn Tüte bereitstellen sollte! Einfach auf mehr anzeigen klicken, dann landet ihr direkt im Kino …

  • Friedrich Mülln geht jetzt gegen Dünger vor und warnt expliziert vor Tierqual im Dünger

    Langsam wird mir die Erleuchtung auch klar, warum so viele Veganer den Weg zur Lichtenergie gehen und damit sogar den Freitod in Kauf nehmen! Veganer habe es schwer, wie jetzt Friedrich Mülln von Soko Tierschutz bestätigt. Er warnt expliziert, dass die vegane Nahrung durch Tierqual erzeugt wird. Veganer, hört doch einfach auf zu essen!

    Inhalt:

    Als mir heute Morgen per PN dieser von Friedrich Mülln gepostete Facebookbeitrag übermittelt wurde, war für mich eindeutig klar, dass hier der menschliche Sachverstand sich mittlerweile gänzlich aufgelöst haben muss. Veganer dürfen wohl nach der Auffassung von Friedrich Mülln nichts mehr essen. Wie Mülln feststellte, müssen Veganer befürchten durch ihre Nahrung, Tierquälerei zu fördern!

    Ohne Dünger keine hohen Erträge in der Landwirtschaft

    Um die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln zu sichern, ist Düngen unersetzlich. Dabei gibt es künstlichen Hochleistungsdünger, sowie organischer Dünger, der aus pflanzlichen und tierischen Resten bestehen kann. In der Regel werden bei tierischen Zusätzen für den Dünger Fäkalien genommen, die sehr wirkungsvoll für Pflanzen sind!

    Es ist also kaum auszuschließen, dass Veganer, in irgendeiner Form mit pflanzlicher Nahrung, die mit Dünger aus tierischen Bestandsstoffen gedüngt wurden, in Berührung kommen! Und nein, man muss überzeugte Veganer beruhigen, sie werden weder krank noch sterben, wenn sie eine Karotte essen, die mit Pferdeäpfel gedüngt wurde!

    Künstlicher Dünger schädlicher als natürlicher

    Künstlicher Dünger löst sich schneller auf und gerät somit auch ehern in das Grundwasser, bevor er von einer Pflanze aufgenommen werden kann. Bei organischen Dünger müssen Mikroorganismen diesen erst zersetzen. Dadurch werden die von der Pflanze benötigten Stoffe erst nach und nach abgegeben und könne so von der Pflanze mehr aufgenommen werden. Dadurch gerät weniger Düngerbestandteile in das Grundwasser!

    Wie überall macht es beim Dünger die Masse. Viel hilft nicht viel. Wenn die Pflanze nichts benötigt, landen diese Bestandteile wieder im Grundwasser! Deshalb gibt es auch für die Landwirtschaft Vorschriften, wann und wie viel Dünger für welche Pflanzen ausgebracht werden darf. 

    Im Garten reicht ein Komposthaufen zum Düngen aus

    Eigentlich sollte man von Friedrich Mülln erwarten, dass dieser von Nachhaltigkeit schon einmal was gehört hat. Wer einen eigenen Garten betreibt, der kompostiert seine Garten- und Essensabfälle, auf einem Komposthaufen und hat damit jedes Jahr frischen Dünger zu Verfügung! In der Regel braucht man dann keinen extra Dünger zu kaufen. Und wenn doch, sollte man generell auf organischen Dünger setzen, da dieser ersten nachhaltiger ist und zweitens auch länger im Boden die Nährstoffe abgibt. Und dann kann dieser auch für einen Veganer, einmal inklusive tierischer Zusatzstoffe sein, denn damit schließt man den Kreislauf des Lebens und nicht in dem man auf Dünger verzichtet, weil ein Herr Friedrich Mülln davor warnt!

  • Friedrich Mülln von Soko Tierschutz drückt wieder einmal auf die Tränendrüsen

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz ruft zur Jagd auf Tiertransporter und deren Fahrer auf und fängt nach Kritik aus den eigenen Reihen, in einem darauf veröffentlichten Video wieder einmal an, fast zu heulen!

    Inhalt dieses Artikels:

    Damit hat Friedrich Mülln wohl nicht gerechnet, dass sein „Jagd-Aufruf“ auf Tiertransporter, selbst in den eigenen Reihen, soviel Kritik auslöst. Anstatt sich dieser Kritik in einem Dialog sich zu stellen, beginnt er wie auch in der Vergangen in einem Video auf die Tränendrüsen zu drücken.

    GERATI schaut sich den „Jagd-Aufruf“ von Friedrich Mülln rechtlich einmal genauer an!

    So verfasste Friedrich Mülln, auf der Facebook-Seite von Soko Tierschutz folgenden Beitrag …

    SOKO Tierschutz

    Großer Aufruf – Seid unsere Augen und Ohren

    Wir erfassen ab jetzt jede Bewegung von Tiertransportern aller Art in Deutschland.
    Das heisst, wir benötigen Fotos von Tiertransportern und Viehanhängern, mit Info wo sie dokumentiert wurden. Und bei Viehanhängern wenn möglich auch ein Foto von der Seite (man kann erkennen ob bei Viehanhängern eine Seilwinde eingebaut ist).

    Sollten die Fotos vor einem Schlachthof entstanden sein, bitte Angabe welcher Betrieb und Datum.

    So sind wir in der Lage genau herauszufinden, wo welche Firmen operieren, welche Tiere transportiert werden, die Transporter zu zu ordnen und schneller reagieren zu können, wenn einschlägig Bekannte auftauchen.

    Bitte schickt uns die Bilder per PN ( #Transport)

    -müssen klar und deutlich sein

    -mindestens von dem Anhänger hinten

    -Angaben zu Ort und Zeit

    -Mahnwachen vor Schlachthöfen sind gute Gelegenheiten.

    -Beachtet die Strassenverkehrsordnung

    -keine Transporter für Sportpferde

    Bitte keine Grundstücke betreten und keine Personen fotografieren. Achtet auf eure Sicherheit im Strassenverkehr. Geht keine Risiken ein, Tiertransportfahrer sind teilweise unberechenbar.

    Gute Jagd.

    Facebook Soko Tierschutz

    Insgesamt 11 x musste Friedrich Mülln diesen Beitrag bearbeiten! Warum wohl?


    11 x wurde dieser Beitrag von Friedrich Mülln bearbeitet
    11 x wurde dieser Beitrag von Friedrich Mülln bearbeitet

    Es müssen schon gravierende Fehler Herrn Mülln in seinem Beitrag unterlaufen sein, wenn er diesen insgesamt 11 x bearbeiten musste!

     Dass Friedrich Mülln besondere kriminelle Energie vorweist, ist umfangreich bekannt. Bereits mehrfach musste er sich vor der deutschen Justiz verantworten!

    Er selbst bezeichnet seine Straftaten liebevoll als zivilem Ungehorsam! 

    So brachte er in der Erstfassung folgende Aussage …

    SOKO Tierschutz

    Großer Aufruf – Seid unsere Augen und Ohren

    Wir erfassen ab jetzt jede Bewegung von Tiertransportern aller Art in Deutschland.

    Das heisst, wir benötigen Fotos von Tiertransportern und Viehanhängern, mit Info wo sie dokumentiert wurden. Kennzeichen muss erkennbar sein. Und wenn möglich auch ein Foto von der Vorderseite (da weicht das Kennzeichen ab und man kann erkennen ob bei Viehanhängern eine Seilwinde eingebaut ist).

    Sollten die Fotos vor einem Schlachthof entstanden sein, bitte Angabe welcher Betrieb und Datum. So sind wir in der Lage genau herauszufinden, wo welche Firmen operieren, welche Tiere transportiert werden, die Transporter zu zu ordnen und schneller reagieren zu können, wenn einschlägig Bekannte auftauchen.

    Bitte schickt uns die Bilder per PN:

    -müssen klar und deutlich sein

    Kennzeichen leserlich

    -Angaben zu Ort und Zeit

    Bitte keine Grundstücke betreten und keine Personen fotografieren.

    Gute Jagd.

    Screenshot Bearbeitungsstatus des Facebook-Beitrages von Soko Tierschutz

    Friedrich Mülln scheint seit der Pandemie völlig Erfolglos zu sein!

    Seine eigens genannten großen Ermittlungen zerplatzten wie Seifenblasen. Die Jägerin, die eine gefangene Katze in einem Käfig, durch mehrere Fehlschüsse tötete, wurde nur zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Die Ermittlungen gegen angebliche Tierquälereien, die Friedrich Mülln über die Medien groß inszenierte, sind letztendlich doch nicht so tragisch gewesen, wie Mülln in seinen manipulierten Berichten erscheinen lassen wollte! 

    Und das jetzt auch noch!

    Kritik aus den eigenen Reihen

    Mit soviel Kritik aus den eigenen Reihen hatte Friedrich Mülln, von Soko Tierschutz nicht erwartet. Und wenn man sich dann noch die zaghaften Erklärungsversuche, die ehern an ein Umerziehungslager erinnern liest, kann man nur mit dem Kopf schütteln!

    Hier einige Auszüge …

    Julia Lehmann-Bahar

    Was ist gemeint mit „einschlägige Bekannte“? In dem Post fehlt leider auch das Problem um das ihr euch sorgt. Als Außenstehende und mit dem Thema nicht vertraute Person verstehe ich den Beitrag daher nicht. Sind es zuviel Tiere? Zu lange unterwegs? Zu weite Strecken? Zu wenig Luft? Zu warum? Kalt? Oder seid ihr generell gegen Tiertransporte? Wäre schön wenn ihr das beantworten könntet.

    Pia Wöste

    Marnie Black also wenn ich Daten für jedemanden sammeln soll wäre es schon angebracht zu erfahren warum. Wer weiß woran ich mich dann damit beteilige

    Julia Lehmann-Bahar

    Das ist jetzt wieder so wahnsinnig unkonkret. Was bedeutet das? Was recherchiert ihr und mit welcher Zielsetzung? Ich verstehe euer Anliegen leider nicht. 🤷‍♀️

    Andrea Hoch

    Wie wäre es wenn die Ursachen behoben werden und nicht immer Unschuldige an den Pranger gestellt werden? Früher konnten wir unsere Tiere selber an einen Schlachthof in der Nähe bringen. Einer nach dem anderen wurde geschlossen. Nicht zuletzt wegen euren Aktionen. Jetzt werden sie hunderte Kilometer transportiert. Nicht mal mehr gut laufende Landmetzgereien können noch selber schlachten, wegen der hohen Anforderungen und wegen Angst vor Tierschützern und auch vor Verbrauchern, denn man ist rechtlich nur sicher wenn man EU zertifiziert ist… Klar darf man nicht weg sehen aber es trifft immer die Kleinen, ganz unten. Aber der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf!

    SOKO Tierschutz

    Andrea Hoch wie wäre es, wenn wir fühlende Individuen einfach mal ganz in Ruhe ließen? Das würde schlimmes Leid verhindern und die Umwelt freut sich auch ~T

    Sabine Ebert

    SOKO Tierschutz
    Und zack….
    Umerziehung geht los!
    Ihr braucht euch nicht wundern wenn euch niemand ernst nimmt!

    Auszug von Kommentaren Facebook Soko Tierschutz

    Wie sieht die rechtliche Bewertung dieses Aufrufs aus?

    Fahrzeuge zu fotografieren inkl. deren Nummernschildern dürfte rechtlich erst einmal unkritisch sein! Selbst eine anonyme Veröffentlichung im Internet dürfte ohne Probleme möglich sein, wenn keine Personen auf dem Foto erkennbar sind. Firmenfahrzeuge inkl. deren Werbung, die auf die Herkunft verweisen, dürften auch nicht gegen das Gesetz verstoßen, da diese frei abrufbar sind!

    Anders sieht es aus, wenn man mit dem Fahrzeug die Wohnanschrift veröffentlicht. Beispiel: Hier wohnt ein Tiertransport Fahrer! Das verletzt nachweislich die Persönlichkeitsrechte und dann ist neben der Person, die es veröffentlicht, auch der Fotograf haftbar, es sei denn er widerspricht eine Veröffentlichung bei der Übermittlung des Fotos!

    Grober Datenschutzverstoß durch Friedrich Mülln von Soko Tierschutz

    Friedrich Mülln sagt auf die Frage für was Die Daten benutzt werden folgendes …

    SOKO Tierschutz

    Pia Wöste die Daten helfen uns bei unsere alltäglichen Recherchen. ~ L

    Friedrich Mülln möchte also durch die Daten ein Bewegungsprofil von Tiertransportern und deren Fahrern erstellen. Dieses darf nicht einmal die Polizei ohne richterliche Anordnung! Gleichzeitig werden die Daten durch Mülln gespeichert und niemand weis für was diese bei ihm letztendlich Verwendung finden!

    Friedrich Mülln maßt sich also Handlungen an, die nicht einmal Behörden besitzen. Und wenn man ihn dann darauf hinweist, bricht bei ihm der Bedarf aus, den angeblichen Tierquälern, hier die Tiertransportfahrer, die Schuld in einem weinerlichen Video in die Schuhe zu schieben!

    Friedrich Mülln offenbart wieder einmal erneut seine fehlende Intelligenz! Es muss schon demütigend sein, wenn der von ihm als Arbeit bezeichnete, zivile Ungehorsam, in der Gesellschaft kein Gehör findet. Die EU stimmte erst kürzlich, gegen ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten! Eine Demütigung für Friedrich Mülln! So steht er weiter allein auf Feld und Flur und begeht als Berufsstraftäter seine kriminellen Handlungen! GERATI schaut ihm dabei zu und zeigt in Artikeln wie diesen seine eklatante stupide Lebenseinstellung auf!

    Quellen:

  • Friedrich Mülln von Soko Tierschutz räumt ein: „Ziel ist die Vernichtung von Arbeitsplätzen“

    Friedrich Mülln räumte in einem auf Facebook veröffentlichten Video ein, dass die Vernichtung von Arbeitsplätzen die Hauptaufgabe von Soko Tierschutz sei!

    Friedrich Mülln muss sich immer wieder, auch aus den eigenen Reihen, Kritik anhören. Selbst seine Unterstützer bekommen langsam mit, dass es bei dem von Mülln geleiteten Soko Tierschutz Verein, überhaupt nicht um den Schutz der Tiere geht, sondern nur um die eigene Profilierung! 

    Für Friedrich Mülln sei es skandalös, dass sich Menschen aus den eigenen Reihen, sich erlauben Kritik zu äußern! Nach seinem Ansinnen sei es unverschämt, gegenüber seiner Person und dem Verein Soko Tierschutz sich kritisch zu äußern!

    Anstatt die Fehler einzusehen, übt er an seine eigenen Unterstützer Kritik und wirft ihnen Nichtstun vor. Dabei ist doch gerade dieser Punkt der Vorwurf, der ihm vorgeworfen wird.

    Friedrich Mülln ist bekannt, dass er über Monate wissentlich Tierquälereien zulässt, ohne auch nur den Ansatz zu unternehmen den betroffenen Tieren zu helfen!

    So verkauft er Bildmaterial bevor er sich an die Behörden wendet!  

    Friedrich Mülln einer der größten Profiteure von Tierquälerei!

    Anstatt nach Kenntniserlangung unverzüglich die Behörden einzuschalten, um die angebliche Tierquälerei zu unterbinden, wartet Mülln Monate lang mit der Veröffentlichung! Das Tiere in dieser Zeit, die er vorsätzlich verstreichen lässt, weiter gequält werden, scheint ihn nicht zu interessieren. Wichtig ist nur für ihn, wie viel Geld er mit dieser Kampagne macht. Da wird dann schon einmal abartigste Tierquälerei über Monate von Friedrich Mülln gebilligt! 

    Gleichzeitig fehlen sämtliche Unterstützungsansätze, um Tierquälerei vorzubeugen. In dem Facebook Video sprach Mülln endlich einmal die Wahrheit aus und stellt die Gemeinnützigkeit des Vereins Soko Tierschutz selbst infrage.

    Friedrich Mülln und Soko Tierschutz haben Schlachthöfe und Metzgereien schließen lassen, so sein Fazit in dem Video! Der Hochmut kommt vor dem Fall! Mülln vergisst gänzlich, dass er überhaupt keine Befugnisse besitzt, einen Betrieb zu schließen. Dieses kann nur von Behördenseite erfolgen. Gleichzeitig taucht in diesem Zusammenhang nicht ein einziges Mal das Wort Tier, Tierhilfe oder Verhinderung von Tierquälerei auf!

    Demnach geht es Mülln tatsächlich nur um die Vernichtung von Arbeitsplätzen, verbunden mit der Vernichtung von tausenden finanziellen Existenzen die hier arbeiten. 

    Warum wohl findet man Friedrich Mülln nicht bei einem Versuch in Zusammenarbeit von Schlachtern, Metzgern oder Tierhaltern, das Leid der Tiere zu mindern. Nein, Friedrich Mülln begeht am laufenden Band Straftaten. Er missachtet die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern in den Betrieben! Jedem Unternehmen ist es untersagt Videoüberwachung zu installieren, ohne die Mitarbeiter davon zu unterrichten. Wer weiß wie die Pornosammlung von Friedrich Mülln aussieht. Offen ist ob, Friedrich Mülln nicht auch Kameras auf Toiletten und Umkleideräumen illegal installiert hat? 

    Missachtung der DSGVO

    Selbst Ermittlungsbehörden benötigen einen richterlichen Beschluss, um Überwachungsmaßnahmen in Bild und Ton durchzuführen. Gleichzeitig dürfen diese Aufzeichnungen von Überwachungsanlagen in Betrieben, nur max. 6 Monate gespeichert werden. Friedrich Mülln räumt selber ein, Terabytes an Daten, wo Menschen ohne deren Einwilligung vorliegt, zu speichern und zu verarbeiten!

    Wie kann das sein, das ein „GEMEINNÜTZIGER“ Verein, Tätigkeiten ausführt, wofür ein Polizist ohne richterlichen Beschluss oder ein Arbeitgeber, sich vor der deutschen Justiz verantworten müssten. Gesetze sind dafür da, das diese auch eingehalten werden, Personen geschützt und Straftaten verhindert werden. Für Friedrich Mülln gelten keine Gesetze. Er selbst nennt seine Straftaten „ZIVILER UNGEHORSAM!“ Man kann aufgrund der Vielzahl seiner Straftaten tatsächlich sagen „FRIEDRICH MÜLLN IST EIN BERUFSSTRAFTÄTER!“ Jeder der Straftaten begeht, gehört vor Gericht und sollte sich vor einem Richter verantworten müssen.

    Die Justiz scheint überfordert bzw. wird von der Politik beeinflusst zu sein. Linke und Grüne boykottieren, jeden Vorstoß, eine Gemeinnützigkeit und Steuervorteil, an die Gesetzes- und Verfassungstreue zu binden! Hier liegt es auf der Hand, dass die Linken und Grünen ihr radikales Aktivistenklischee schützen wollen. Tierrechtler würden dieses als Lobby Arbeit bezeichnen. Nur fällt dieser Vergleich von Ihnen nicht, würde es doch an die eigene Haut und Zukunft bedrohen!