SOKO Tierschutz Immobilie: Friedrich Mülln fordert Transparenz – doch beim vereinseigenen Wohnhaus bleiben zentrale Fragen offen

SOKO Tierschutz verlangt von Tierhaltern, Unternehmen und Behörden regelmäßig vollständige Aufklärung. Beim eigenen Immobiliengeschäft fällt die Transparenz dagegen deutlich sparsamer aus. Fest steht: Das veröffentlichte Sachanlagevermögen des Vereins stieg innerhalb eines Jahres um fast 800.000 Euro. SOKO Tierschutz besitzt eine große Immobilie in Trostberg, und Friedrich Mülln hat öffentlich erklärt, dort zu wohnen und Miete zu zahlen. Doch wie viel Wohnfläche nutzt er, wie hoch sind Nettokaltmiete und Nebenkosten, wer unterschrieb den Vertrag für den Verein und wie wird der übrige Teil des Hauses tatsächlich genutzt?

Transparenz ist besonders glaubwürdig, wenn sie auch für die eigenen Geschäfte gilt

Friedrich Mülln und SOKO Tierschutz treten seit Jahren mit einem weitreichenden Anspruch auf. Missstände sollen aufgedeckt, Verantwortliche benannt und finanzielle wie organisatorische Zusammenhänge offengelegt werden. Gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben, Schlachthöfen, Forschungseinrichtungen und Behörden genügt dem Verein regelmäßig keine allgemeine Versicherung, alles sei ordnungsgemäß abgelaufen. Verlangt werden Dokumente, konkrete Zahlen, nachvollziehbare Abläufe und persönliche Verantwortlichkeiten.

Das ist ein legitimer Anspruch. Wer schwere Vorwürfe untersucht, muss sich nicht mit unverbindlichen Erklärungen zufriedengeben. Umso naheliegender ist allerdings die Frage, ob derselbe Maßstab auch dann gilt, wenn es um eine vom eigenen Verein erworbene Immobilie und ein Mietverhältnis mit dem Vorsitzenden geht. Denn die bisher öffentlich bekannte Erklärung Müllns lautet im Kern: Er wohne dort und zahle Miete.

Das kann durchaus stimmen und rechtlich vollkommen unproblematisch sein. Doch „Ich zahle Miete“ ist noch keine transparente Darstellung eines Geschäfts zwischen einem gemeinnützigen Verein und einem seiner wichtigsten Entscheidungsträger. Entscheidend ist nicht nur, ob etwas gezahlt wird. Entscheidend ist, für welche Fläche, zu welchen Konditionen, einschließlich welcher Nebenleistungen und auf Grundlage welcher unabhängigen Entscheidung.

SOKO Tierschutz bezeichnet größtmögliche Transparenz ausdrücklich als Teil des eigenen Selbstverständnisses. Der Verein beteiligt sich nach eigener Darstellung an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und erklärt, ein Vertrauensverhältnis zu Unterstützern und Spendern aufbauen zu wollen. Auf der Vereinsseite wird sogar mit „vollkommener Transparenz“ geworben.

Gerade deshalb sind die offenen Fragen keine unzulässige Einmischung in private Verhältnisse. Es geht nicht darum, Müllns Schlafzimmer auszumessen oder seine genaue Anschrift öffentlich zu verbreiten. Es geht darum, wie ein mit Spenden finanzierter Verein eine offenbar erhebliche Immobilie erworben hat, welchen Anteil davon der Vorsitzende privat nutzt und ob das Mietverhältnis marktüblich und unabhängig zustande gekommen ist.

Der Immobilienerwerb: Fast 800.000 Euro mehr Sachanlagevermögen

Die von SOKO Tierschutz selbst veröffentlichten Finanzzahlen zeigen einen bemerkenswerten Vermögenssprung. Ende 2021 wurden Sachanlagen in Höhe von 120.236,44 Euro ausgewiesen. Ende 2022 waren es bereits 918.172,51 Euro. Die rechnerische Differenz beträgt:

918.172,51 Euro minus 120.236,44 Euro = 797.936,07 Euro.

In den folgenden Jahren blieb das Sachanlagevermögen auf hohem Niveau. Für 2023 wurden 1.084.856,09 Euro ausgewiesen, für 2024 noch 1.051.561,09 Euro. Die Finanzberichte sind auf der Transparenzseite des Vereins als Unterlagen zur Mittelherkunft und Mittelverwendung verlinkt.

Diese 797.936,07 Euro dürfen nicht ohne Weiteres als exakter Kaufpreis des Hauses bezeichnet werden. Der Posten Sachanlagen kann neben dem Gebäude auch Erwerbsnebenkosten, aktivierte Renovierungen, technische Ausstattung, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände oder andere langlebige Vermögenswerte enthalten. Gleichzeitig können Abschreibungen, Anlagenabgänge oder Umbuchungen den Jahresendbestand beeinflussen.

Die Zahl liefert deshalb keinen notariell nachgewiesenen Kaufpreis. Sie zeigt aber eine Größenordnung: Innerhalb eines Jahres erhöhte sich das ausgewiesene Sachanlagevermögen des Vereins um knapp 800.000 Euro. Es ist daher naheliegend, dass der Erwerb und möglicherweise die Renovierung der Immobilie einen wesentlichen Anteil an diesem Anstieg hatten.

Wie hoch war der tatsächliche Kaufpreis?

Die Antwort könnte der Verein leicht geben. Es müsste weder eine vollständige notarielle Urkunde veröffentlicht noch die genaue Anschrift genannt werden. Eine transparente Erklärung könnte schlicht lauten:

  • Kaufpreis des Grundstücks und Gebäudes,
  • Erwerbsnebenkosten,
  • Kosten späterer Umbauten oder Renovierungen,
  • sonstige größere Sachanlagen des betreffenden Jahres.

Solange diese Aufteilung fehlt, bleibt offen, wie viel Vereinsvermögen tatsächlich in die Immobilie geflossen ist. Der errechnete Betrag von 797.936,07 Euro ist daher als mögliche Größenordnung des Vermögenszuwachses, nicht als bewiesener Kaufpreis darzustellen.

Gerade ein Verein, der erklärt, bei ihm lande das Geld „im Einsatz“ und nicht in Werbung oder anderen Strukturen, sollte verständlich machen können, welchen Beitrag eine so große Investition zur operativen Tierschutzarbeit leistet. SOKO Tierschutz wirbt selbst damit, klein, effizient und schnell zu arbeiten.

Wurde das Haus ohne klassische Immobilienfinanzierung bezahlt?

Im Zusammenhang mit der Immobilie steht außerdem die Frage nach der Finanzierung im Raum. Sollte im maßgeblichen Grundbuchauszug keine Grundschuld eingetragen gewesen sein, wäre zumindest keine klassische, grundpfandrechtlich abgesicherte Bankfinanzierung erkennbar. Das würde allerdings noch nicht beweisen, dass der gesamte Erwerb „bar aus Spenden“ bezahlt wurde.

Denkbar wären mehrere Varianten:

  • vorhandenes Vereinsvermögen,
  • freie Rücklagen,
  • zweckgebundene Rücklagen für ein konkretes Vorhaben,
  • private oder institutionelle Zuwendungen,
  • ein nicht grundbuchlich abgesichertes Darlehen,
  • eine Mischfinanzierung verschiedener Quellen.

Deshalb wäre die pauschale Aussage, das Haus sei vollständig aus laufenden Spendeneinnahmen bezahlt worden, bislang nicht belegt. Gleichzeitig bleibt die gegenteilige Erklärung ebenso aus. Transparenz würde bedeuten, die Finanzierung wenigstens in ihren Grundzügen aufzuschlüsseln.

Die entscheidenden Finanzierungsfragen

Wann genau wurde die Immobilie erworben? Wie hoch waren Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten? Wurden Darlehen aufgenommen? Welche Rücklagen wurden eingesetzt? Stammen Teile des Betrags aus frei verfügbaren Vereinsmitteln oder aus Spenden, die für bestimmte Projekte eingeworben worden waren?

Diese Fragen sind nicht deshalb berechtigt, weil der bloße Erwerb einer Immobilie verdächtig wäre. Ein gemeinnütziger Verein darf grundsätzlich Eigentum erwerben. Die Fragen sind berechtigt, weil es sich offenbar um eine erhebliche Vermögensentscheidung handelt und weil der Vorsitzende später selbst in dieser Immobilie wohnte.

Zweckgebundene Mittel: Was ist belegt und was nicht?

Nicht jede Spende an einen Tierschutzverein ist automatisch für einen einzelnen Einsatz oder eine konkrete Kampagne gebunden. Allgemeine Spenden dürfen grundsätzlich für die satzungsmäßige Arbeit des Vereins eingesetzt werden. Dazu können je nach tatsächlicher Nutzung auch Büro-, Lager-, Schulungs- oder Arbeitsräume gehören.

Anders sieht es bei ausdrücklich zweckgebundenen Spenden aus. Werden Gelder beispielsweise mit dem Hinweis gesammelt, sie würden für einen bestimmten Einsatz, eine konkrete Recherche oder ein klar benanntes Projekt verwendet, dürfen sie nicht ohne Weiteres für ein anderes Vorhaben eingesetzt werden. Ob solche zweckgebundenen Gelder in den Immobilienerwerb geflossen sind, ist bislang nicht belegt.

Dafür bräuchte man konkrete Spendenaufrufe, die daraus erzielten Einnahmen und deren buchhalterische Zuordnung. Ohne diese Nachweise wäre die Behauptung einer Zweckentfremdung zu weitgehend. Die zulässige und notwendige Frage lautet dagegen:

Aus welchen Mitteln wurde die Immobilie finanziert, und befanden sich darunter Gelder, die gegenüber Spendern ausdrücklich für andere konkrete Zwecke bestimmt worden waren?

Auch hier könnte SOKO Tierschutz seinen eigenen Transparenzanspruch unkompliziert erfüllen. Eine allgemeine Erklärung, die Behörden hätten alles geprüft, beantwortet nicht, welche Mittel tatsächlich eingesetzt wurden.

Hohe Rücklagenbewegungen bleiben erklärungsbedürftig

Auch die veröffentlichten Rücklagenbewegungen sind für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Für 2023 wurden eine Entnahme aus freien Rücklagen von 448.362,40 Euro und gleichzeitig eine Zuführung zu freien Rücklagen von 325.451,64 Euro ausgewiesen. Für 2024 findet sich eine weitere Zuführung zu freien Rücklagen von 396.302,94 Euro.

Solche Buchungen können vollkommen zulässige Gründe haben. Denkbar sind die Verwendung älterer Rücklagen, die Bildung neuer Rücklagen, Umgliederungen oder unterschiedliche zeitliche Zuordnungen. Aus den zusammengefassten Finanzberichten geht jedoch nicht hervor, welche konkreten Vorgänge diese erheblichen Beträge erklären.

Es wäre daher unseriös, allein daraus eine unzulässige Rücklagenbildung zu behaupten. Ebenso wenig ist es überzeugend, hohe Entnahmen und Zuführungen einfach unkommentiert nebeneinanderzustellen und dies als ausreichende Transparenz zu betrachten.

Was müsste der Verein dazu erklären?

SOKO Tierschutz könnte offenlegen,

  • welchem Zweck die entnommenen Rücklagen dienten,
  • wofür sie tatsächlich eingesetzt wurden,
  • auf welcher Grundlage neue freie Rücklagen gebildet wurden,
  • ob Immobilienerwerb oder Renovierung damit zusammenhingen,
  • und ob es sich teilweise um Umbuchungen handelte.

Wer von anderen detaillierte Aufklärung verlangt, sollte bei mehreren Hunderttausend Euro Rücklagenbewegung nicht plötzlich auf die Überschrift einer Tabellenzeile als vollständige Erklärung verweisen.

Das Haus in Trostberg: groß genug für mehrere Familien

Nach Medienberichten handelt es sich bei der Immobilie nicht lediglich um eine kleine Dienstwohnung oder ein bescheidenes Vereinsbüro. Das Objekt wurde als groß und renoviert beschrieben, mit Garten, Solarpaneelen und ausreichend Platz, dass dort nach Einschätzung der berichtenden Journalisten drei Familien komfortabel wohnen könnten.

Diese Beschreibung beweist nicht, dass baurechtlich drei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind. Ein großes Einfamilienhaus kann ebenfalls ausreichend Raum für mehrere Familien bieten, ohne als Mehrfamilienhaus genehmigt oder aufgeteilt zu sein. Dennoch ist die Größenangabe für die wirtschaftliche Betrachtung relevant.

Denn wenn ein Haus so groß ist, dass dort mehrere Familien wohnen könnten, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich die Flächen verteilen:

  • Wie groß ist die gesamte Wohn- und Nutzfläche?
  • Gibt es eine oder mehrere abgeschlossene Wohnungen?
  • Welche Fläche nutzt Friedrich Mülln privat?
  • Welche Fläche nutzt der Verein?
  • Gibt es weitere Bewohner oder Mieter?
  • Stehen Teile des Gebäudes leer?
  • Gehören Garten, Garage, Stellplätze oder Nebenräume zum Mietverhältnis?

Die bisherige Erklärung, Mülln wohne dort und zahle Miete, beantwortet keine einzige dieser Fragen.

Friedrich Mülln bestätigt: Er wohnt dort und zahlt Miete

Mülln hat den Umstand seiner Wohnnutzung nicht grundsätzlich bestritten. Er erklärte öffentlich, dass er in der vereinseigenen Immobilie wohne und dafür Miete zahle. Damit ist eine vollständig kostenlose Überlassung zunächst nicht belegt.

Die entscheidende Frage lautet allerdings nicht nur, ob monatlich irgendein Betrag an den Verein fließt. Marktüblichkeit lässt sich erst beurteilen, wenn mindestens folgende Eckdaten bekannt sind:

  • vermietete Wohnfläche,
  • Nettokaltmiete,
  • Betriebskostenvorauszahlung,
  • Umfang der Garten- und Grundstücksnutzung,
  • Garagen, Stellplätze und Nebenräume,
  • Zustand und Ausstattung der Räume,
  • Beginn und Dauer des Mietverhältnisses.

Auch ein deutlich unter Marktwert liegender Betrag bleibt eine Miete. Der Satz „Ich zahle Miete“ sagt deshalb für sich genommen noch nichts darüber aus, ob der Verein seinem Vorsitzenden einen wirtschaftlichen Vorteil gewährt.

Die Vermietungseinnahmen: durchschnittlich 1.378,74 Euro monatlich

In den veröffentlichten Finanzzahlen weist SOKO Tierschutz für 2023 13.200 Euro Einnahmen aus Vermietung aus. Bei gleichmäßiger Verteilung über zwölf Monate entspräche das exakt 1.100 Euro monatlich.

Für 2024 wurden 16.544,88 Euro Vermietungseinnahmen veröffentlicht. Das ergibt:

16.544,88 Euro geteilt durch zwölf Monate = 1.378,74 Euro pro Monat.

Dieser Betrag darf nicht automatisch als Nettokaltmiete Müllns bezeichnet werden. Es ist nicht bekannt, ob darin auch Betriebskostenvorauszahlungen, Nachzahlungen, Garagenmieten oder Einnahmen aus weiteren Mietverhältnissen enthalten sind. Da Grundstücksaufwendungen auf der Ausgabenseite gesondert erscheinen, ist es zumindest möglich, dass unter „Vermietungseinnahmen“ die gesamten Zahlungen einschließlich umlagefähiger Kosten erfasst wurden.

Die sachlich korrekte Feststellung lautet deshalb:

SOKO Tierschutz wies 2024 insgesamt 16.544,88 Euro Vermietungseinnahmen aus. Das entspricht durchschnittlich 1.378,74 Euro im Monat. Ob diese Einnahmen vollständig von Friedrich Mülln stammen und welche Miet- oder Nebenkostenbestandteile enthalten sind, ist öffentlich nicht aufgeschlüsselt.

Was bedeuten 1.378,74 Euro Gesamtmiete für Trostberg?

Für eine überschlägige Plausibilitätsrechnung lassen sich lokale Angebotsmieten und durchschnittliche Betriebskosten heranziehen. Solche Werte ersetzen keinen individuellen Mietspiegel und kein Gutachten. Sie zeigen aber, welche Größenordnung eine marktübliche Vermietung ungefähr erreichen könnte.

Bei einer angenommenen Trostberger Nettokaltmiete von rund 10,77 Euro je Quadratmeter und durchschnittlichen Betriebskosten von ungefähr 2,67 Euro je Quadratmeter ergibt sich eine kalkulatorische Warmmiete von:

10,77 Euro plus 2,67 Euro = 13,44 Euro je Quadratmeter.

Teilt man die monatlichen Vermietungseinnahmen von 1.378,74 Euro durch diese angenommene Warmmiete, erhält man:

1.378,74 Euro geteilt durch 13,44 Euro = rund 102,6 Quadratmeter.

Die rechnerische Aufteilung sähe ungefähr so aus:

PositionKalkulatorischer Wert
Monatliche Vermietungseinnahmen1.378,74 €
Angenommene Nettokaltmiete10,77 €/m²
Angenommene Betriebskosten2,67 €/m²
Angenommene Gesamtmiete13,44 €/m²
Rechnerisch abgedeckte Wohnflächeca. 102,6 m²
Rechnerische Nettokaltmieteca. 1.105 €
Rechnerische Nebenkostenca. 274 €

Je nach tatsächlicher Vergleichsmiete und Höhe der Betriebskosten ergibt sich eine ungefähre Spanne von 95 bis 108 Quadratmetern. Bei höheren Betriebskosten fällt die rechnerisch abgedeckte Fläche kleiner aus, bei niedrigeren Betriebskosten größer.

Dieser Vergleich beweist nicht, dass Mülln genau 103 Quadratmeter bewohnt. Er zeigt jedoch:

Die gesamten veröffentlichten Vermietungseinnahmen des Vereins entsprechen überschlägig nur einer einzigen marktüblich vermieteten Wohnung von ungefähr 100 Quadratmetern.

Was wäre bei drei tatsächlichen Wohneinheiten?

Sollte das Gebäude tatsächlich drei vergleichbare und ganzjährig vermietete Wohnungen enthalten, würden sich die gesamten monatlichen Vermietungseinnahmen rechnerisch aufteilen auf:

1.378,74 Euro geteilt durch drei = 459,58 Euro je Einheit und Monat.

Bei einer angenommenen Gesamtmiete von 13,44 Euro je Quadratmeter entspräche dies:

459,58 Euro geteilt durch 13,44 Euro = rund 34,2 Quadratmeter je Einheit.

Drei Einheiten würden zusammen wiederum nur ungefähr 103 Quadratmeter ergeben. Das passt kaum zu der Beschreibung, dass dort drei Familien komfortabel wohnen könnten. Daraus folgt allerdings nicht, dass drei große Wohnungen für jeweils 459,58 Euro vermietet wurden. Die Rechnung zeigt vielmehr, dass kaum drei größere Wohnbereiche gleichzeitig zu marktüblichen Bedingungen in den veröffentlichten Einnahmen enthalten sein können.

Mehrere Szenarien bleiben denkbar:

  1. Mülln bewohnt ungefähr 100 Quadratmeter, der übrige Teil wird vom Verein genutzt.
  2. Mülln nutzt deutlich mehr als 100 Quadratmeter und zahlt dafür möglicherweise eine vergleichsweise niedrige Miete.
  3. Weitere Bereiche stehen leer.
  4. Das Gebäude besitzt nur eine große Wohneinheit.
  5. Andere Flächen sind Büro, Lager oder Arbeitsräume.
  6. Weitere Personen nutzen Räume unentgeltlich oder gegen geringe Zahlungen.
  7. Die Vermietung bestand nicht über das gesamte Jahr.
  8. Nebenkosten werden teilweise direkt von Mülln oder anderen Bewohnern bezahlt.

Keine dieser Varianten ist bislang öffentlich belegt. Genau deshalb ist die Aufteilung der Immobilie so entscheidend.

Kann rechnerisch nur Mülln dort wohnen?

Die veröffentlichten Einnahmen sprechen bei marktüblicher Vermietung ungefähr für eine Wohnfläche von rund 100 Quadratmetern. Das bedeutet nicht zwingend, dass nur eine Person darin wohnen kann. Die Miete einer Wohnung erhöht sich normalerweise nicht automatisch mit jedem weiteren Bewohner. Ein Paar oder eine Familie könnte dieselbe Wohnung nutzen, ohne dass sich die vereinbarte Grundmiete verdoppelt.

Entscheidend ist daher nicht die Zahl der Personen innerhalb einer Wohnung. Entscheidend ist, wie viele Wohn- oder Nutzflächen überlassen wurden und ob dafür marktgerechte Einnahmen erzielt wurden.

Sollten außer Mülln weitere Personen eigene Wohnungen oder getrennte Bereiche im Haus nutzen, müssten dafür grundsätzlich zusätzliche Mieteinnahmen zu erwarten sein, sofern es sich nicht um Vereinsräume, Leerstand oder anderweitig unentgeltlich überlassene Flächen handelt. Enthalten die 16.544,88 Euro bereits Zahlungen mehrerer Mietparteien, würde der rechnerisch auf Mülln entfallende Anteil sogar unter 1.378,74 Euro monatlich liegen.

Garten, Garage und Nebenflächen erhöhen den Nutzungswert

Zum Haus soll auch ein Garten gehören. Ein Garten wird nicht wie normale Wohnfläche mit einem festen Quadratmeterpreis berechnet. Eine exklusive oder besonders umfangreiche Gartennutzung erhöht jedoch regelmäßig den Wohnwert. Gleiches gilt für eine Terrasse, eine Garage, Stellplätze, Keller, Nebengebäude oder sonstige privat nutzbare Flächen.

Falls Mülln für die durchschnittlich ausgewiesenen 1.378,74 Euro nicht nur ungefähr 100 Quadratmeter Wohnfläche, sondern einen deutlich größeren Bereich einschließlich Garten, Garage und Nebenräumen nutzt, wäre die Marktüblichkeit der Zahlung besonders erklärungsbedürftig.

Dabei muss der Garten nicht zwingend als eigener Betrag im Mietvertrag ausgewiesen sein. Er kann in der vereinbarten Kaltmiete enthalten sein. Für einen Marktvergleich müsste der Wert dieser Zusatznutzung jedoch berücksichtigt werden.

Die Frage lautet daher nicht nur:

Wie groß ist die Wohnung?

Sondern:

Welche Wohn-, Garten-, Garagen-, Stellplatz- und Nebenflächen darf Friedrich Mülln aufgrund seines Mietvertrags tatsächlich nutzen?

Wie nutzt der Verein den übrigen Teil der Immobilie?

Eine mögliche und grundsätzlich plausible Erklärung wäre, dass Mülln nur einen begrenzten Wohnbereich nutzt und der größere Rest tatsächlich der Vereinsarbeit dient. Ein Gebäude dieser Größe könnte beispielsweise enthalten:

  • Büros,
  • Besprechungsräume,
  • ein Archiv,
  • Lagerflächen für Demonstrations- und Recherchematerial,
  • Technikräume,
  • Arbeitsplätze,
  • Schulungsräume,
  • Räume zur Vorbereitung von Kampagnen.

Dann müsste allerdings erläutert werden, wie viele Quadratmeter tatsächlich für diese Zwecke genutzt werden. Es wäre auch interessant, welche regelmäßigen Vereinsaktivitäten dort stattfinden und seit wann das Gebäude diese Funktion erfüllt.

Sicherheitsinteressen können dabei legitim sein. Ein Verein, der verdeckte Recherchen durchführt und regelmäßig in Konflikte mit Betroffenen gerät, muss nicht an jedem Gebäude ein auffälliges Schild anbringen oder öffentlich Grundrisse verbreiten. Sicherheit erklärt jedoch nicht, warum keine zusammengefassten Flächenangaben veröffentlicht werden könnten.

Niemand verlangt, dass Müllns genaue Räume oder die Lage von Technik und Archiven bekanntgegeben werden. Für eine transparente Einordnung würden bereits folgende Angaben genügen:

  • Gesamtwohnfläche,
  • sonstige Nutzfläche,
  • privat vermietete Fläche,
  • vom Verein genutzte Fläche,
  • leer stehende Fläche,
  • Zahl weiterer Mietverhältnisse.

Diese Informationen würden weder eine Privatanschrift offenlegen noch Sicherheitsmaßnahmen gefährden.

Warum wird Trostberg nicht als Vereinsstandort benannt?

SOKO Tierschutz ist laut Vereinsregister ein Verein mit Sitz in Augsburg. Auf der eigenen Transparenzseite nennt der Verein als Anschrift dagegen die Bodenehrstraße 20 in München.

Der satzungsmäßige Vereinssitz, die Geschäftsanschrift und ein Immobilienstandort müssen nicht identisch sein. Ein Verein ist nicht verpflichtet, seinen Satzungssitz an jeden Ort zu verlegen, an dem er Eigentum besitzt. Ebenso kann er Büros, Lager oder Immobilien an unterschiedlichen Orten unterhalten.

Der Besitz des Hauses in Trostberg verpflichtet den Verein daher nicht automatisch dazu, dort seinen Registersitz oder seine öffentliche Postanschrift zu führen. Die Transparenzfrage entsteht erst aus der tatsächlichen Nutzung:

  • Ist Trostberg eine wichtige Geschäftsstelle?
  • Befinden sich dort wesentliche Arbeitsplätze oder Vereinsstrukturen?
  • Wird das Gebäude hauptsächlich privat oder überwiegend durch den Verein genutzt?
  • Warum wird der Standort in der öffentlichen Selbstdarstellung nicht näher erläutert?

Falls das Haus seit Jahren eine zentrale Arbeitsstätte des Vereins ist, wäre es bemerkenswert, dass Trostberg auf der Transparenzseite nicht als wesentlicher Standort erscheint. Falls es dagegen kaum für Vereinszwecke genutzt wird, stellt sich umso stärker die Frage, warum ein erheblicher Teil des Vereinsvermögens in ein Objekt investiert wurde, in dem der Vorsitzende wohnt.

Der auffällige Wechsel des eingetragenen Wohnorts

Besonders interessant ist der chronologische Verlauf im Vereinsregister. Dort wurde Friedrich Müllns Wohnort am 17. Februar 2025 auf Trostberg geändert. Bereits am 24. Juni 2025, also nur gut vier Monate später, wurde als Wohnort wieder München eingetragen.

Es handelt sich damit nicht um sechs Monate, sondern um einen registerlich dokumentierten Zeitraum von etwa vier Monaten und einer Woche.

Der Vereinsregisterauszug nennt lediglich den Ort, nicht die vollständige Wohnanschrift. Ebenso muss das Eintragungsdatum nicht exakt dem Tag eines tatsächlichen Umzugs entsprechen. Die Änderung beweist daher weder, wann Mülln in Trostberg eingezogen ist, noch wann er den Ort möglicherweise wieder verlassen hat.

Trotzdem entsteht eine nachvollziehbare Frage: Wenn Mülln weiterhin erklärt, im vereinseigenen Haus in Trostberg zu wohnen und dort Miete zu zahlen, warum wurde sein Wohnort im Vereinsregister bereits im Juni 2025 wieder auf München geändert?

Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder nur Zustellanschrift?

Mögliche Erklärungen gibt es mehrere:

  • Trostberg war nur vorübergehend der Hauptwohnsitz.
  • Trostberg ist seit Juni 2025 lediglich ein Nebenwohnsitz.
  • München wurde wieder zum melderechtlichen Hauptwohnsitz.
  • Mülln hält sich weiterhin regelmäßig in Trostberg auf, hat seinen Lebensmittelpunkt aber in München.
  • Die Änderung wurde aus anderen registerrechtlichen Gründen angemeldet.

Ohne eine Erklärung sollte keine dieser Varianten als Tatsache dargestellt werden. Der Wechsel ist aber dokumentiert und widerspricht zumindest dem Eindruck eines dauerhaft ausschließlich in Trostberg geführten Wohnsitzes.

Gerade weil SOKO Tierschutz Transparenz als eigenes Kernprinzip bezeichnet, wäre eine knappe Erklärung unkompliziert:

Lebt Friedrich Mülln weiterhin in Trostberg? Handelt es sich um seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz? Und weshalb wurde im Vereinsregister bereits nach gut vier Monaten wieder München eingetragen?

München als Vereinsanschrift und Müllns Erreichbarkeit

Auf der Transparenzseite nennt SOKO Tierschutz eine Münchner Adresse für den Verein. Das kann rechtlich und organisatorisch vollkommen zulässig sein, auch wenn der Verein Eigentum in Trostberg besitzt. Eine Geschäfts- oder Zustellanschrift muss nicht identisch mit der wichtigsten Immobilie oder dem Wohnort jedes Vorstandsmitglieds sein.

Fragwürdig würde es erst, wenn eine Anschrift lediglich formell verwendet würde, ohne dass dort eine zuverlässige Erreichbarkeit oder Zustellung möglich wäre. Dafür liegen derzeit keine ausreichenden Belege vor. Deshalb sollte nicht behauptet werden, die Münchner Adresse sei nur ein Briefkasten oder unzulässig.

Dennoch bleibt die Verbindung erklärungsbedürftig: Der Verein nennt öffentlich München, Mülln wurde für kurze Zeit registerlich in Trostberg geführt und anschließend wieder in München, obwohl er nach eigener Darstellung im Trostberger Vereinshaus wohnt. Eine transparente Darstellung der Funktionen der beiden Standorte könnte diese Unklarheit sofort auflösen.

Wer schloss den Mietvertrag mit Friedrich Mülln?

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Vertragsschluss. Friedrich Mülln ist Vorstandsmitglied des Vereins. Laut Vereinsregister vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein einzeln. Neben Mülln werden Gisela Walke und Birgit Krischat als Vorstandsmitglieder geführt.

Bei einem Mietvertrag zwischen Verein und Vorstandsmitglied besteht ein offensichtlicher Interessenkonflikt. Mülln kann nicht ohne Weiteres gleichzeitig auf der Vermieterseite für den Verein und auf der Mieterseite für sich selbst handeln. Ein solches Insichgeschäft unterliegt rechtlichen Beschränkungen und müsste entweder durch eine wirksame Befreiung, eine entsprechende Satzungsregelung oder durch die Vertretung des Vereins durch ein anderes befugtes Vorstandsmitglied sauber gestaltet worden sein.

Daraus ergeben sich konkrete Fragen:

  • Wer führte die Vertragsverhandlungen auf Vereinsseite?
  • Wer legte die Miethöhe fest?
  • Wer verglich die Konditionen mit dem örtlichen Mietmarkt?
  • Wer unterschrieb den Vertrag für SOKO Tierschutz?
  • Gab es einen Vorstandsbeschluss?
  • War Mülln von Beratung und Entscheidung ausgeschlossen?
  • Wurde die Mitgliederversammlung informiert?
  • Wurde ein unabhängiger Mietwert ermittelt?

Falls ein anderes Vorstandsmitglied den Vertrag geprüft, genehmigt und unterzeichnet hat, dürfte es einfach sein, dies zu erklären. Ebenso könnte der Verein ohne Veröffentlichung persönlicher Vertragsdetails angeben, anhand welcher Vergleichswerte die Marktüblichkeit festgestellt wurde.

Die Änderung von § 12 der Satzung

Mit der Eintragung vom 17. Februar 2025 wurde nicht nur Müllns Wohnort auf Trostberg geändert. Gleichzeitig wurde eine Änderung von § 12 der Satzung, also des Paragrafen zum Vorstand, eingetragen. Grundlage war eine Mitgliederversammlung vom 16. September 2024.

Aus dem Registerauszug allein geht nicht hervor, was genau geändert wurde. Denkbar sind Änderungen zur Zusammensetzung des Vorstandes, zur Amtsdauer, Vertretung, Vergütung oder zu anderen organisatorischen Fragen. Die zeitliche Nähe zur Wohnortänderung beweist keinen Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.

Für die weitere Recherche ist die alte und neue Fassung von § 12 dennoch relevant. Sollte die Änderung Regelungen über Vertretungsbefugnisse, Vergütungen oder Geschäfte mit Vorstandsmitgliedern betreffen, könnte sie für den Mietvertrag von Bedeutung sein.

Auch hier gilt: Die Registereintragung ist öffentlich dokumentiert. Spekulationen über den Inhalt sind nicht erforderlich, wenn der Verein die betreffende Satzungsänderung nachvollziehbar erläutert.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beendet nicht jede Transparenzfrage

Im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue geführt. Die Staatsanwaltschaft stellte dieses Verfahren später ein. Damit besteht kein Anlass, Mülln oder anderen Vereinsverantwortlichen strafbares Verhalten zu unterstellen. Die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens war kein Schuldnachweis, und seine Einstellung ist bei der Berichterstattung ausdrücklich zu berücksichtigen.

Eine strafrechtliche Einstellung beantwortet jedoch nicht automatisch jede Frage zur Wirtschaftlichkeit, internen Beschlussfassung oder freiwilligen Transparenz gegenüber Spendern. Strafrechtliche Untreue, steuerliche Gemeinnützigkeit, vereinsinterne Ordnungsmäßigkeit und der öffentlich formulierte Anspruch größtmöglicher Transparenz sind unterschiedliche Maßstäbe.

Ein Geschäft kann strafrechtlich unauffällig sein und trotzdem Fragen bei Unterstützern auslösen. Auch ein marktüblicher und korrekt genehmigter Mietvertrag wird nicht dadurch geheimhaltungsbedürftig, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde. Im Gegenteil: Sind alle Konditionen nachvollziehbar und angemessen, könnte der Verein mit wenigen Zahlen einen erheblichen Teil der Kritik entkräften.

SOKO Tierschutz gibt inzwischen an, über einen aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamts München vom 16. Juli 2026 zu verfügen. Das spricht dafür, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins aktuell steuerlich anerkannt ist. Auch das ersetzt jedoch keine Erklärung der konkreten Miet- und Nutzungsverhältnisse.

Friedrich Mülln, wie hältst du es selbst mit der Transparenz?

Vielleicht ist alles problemlos erklärbar. Vielleicht bewohnt Friedrich Mülln ungefähr 100 Quadratmeter, zahlt dafür eine vollständig marktübliche Gesamtmiete und der größere Rest des Hauses wird intensiv als Büro, Archiv, Lager und Arbeitsstätte genutzt. Vielleicht wurde der Vertrag von einem anderen Vorstandsmitglied unabhängig geprüft und ordnungsgemäß beschlossen. Vielleicht erklären sich auch die Rücklagenbewegungen und der Anstieg des Sachanlagevermögens vollständig aus zulässigen und wirtschaftlich sinnvollen Vorgängen.

Dann sollte Transparenz ausgesprochen einfach sein.

Niemand verlangt die Veröffentlichung des vollständigen Mietvertrags, privater Kontoauszüge oder eines detaillierten Gebäudeplans. Niemand muss erfahren, welches Zimmer Mülln bewohnt oder wo sich sensible Recherchetechnik befindet. Es würden einige zusammengefasste Eckdaten genügen:

  • tatsächlicher Kaufpreis,
  • Art der Finanzierung,
  • Gesamtfläche des Objekts,
  • privat vermietete Fläche,
  • vom Verein genutzte Fläche,
  • Nettokaltmiete,
  • Nebenkostenvorauszahlung,
  • Umfang der Garten- und Garagennutzung,
  • zuständiges Organ beim Vertragsabschluss.

Der Verein selbst erklärt, größtmögliche Transparenz sei Teil seines Selbstverständnisses. Er will Menschen die Informationen geben, die sie benötigen, um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Genau dieser Grundsatz sollte auch für die wirtschaftlichen Vorgänge im eigenen Haus gelten.

„Ich wohne dort und zahle Miete“ ist eine Information. Es ist aber noch keine transparente Abrechnung. Gerade Friedrich Mülln dürfte wissen, dass Vertrauen nicht allein durch eine Versicherung entsteht, sondern durch überprüfbare Fakten.

32 Fragen, die SOKO Tierschutz beantworten könnte

Zum Kauf und zur Finanzierung

  1. Wann genau erwarb SOKO Tierschutz die Immobilie in Trostberg?
  2. Wie hoch war der notarielle Kaufpreis?
  3. Wie hoch waren Grunderwerbsteuer, Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten?
  4. Welche Sanierungen und Umbauten wurden anschließend vorgenommen?
  5. Welche Vermögensgegenstände erklären den Anstieg der Sachanlagen um 797.936,07 Euro im Jahr 2022?
  6. Wurde der Kauf vollständig aus vorhandenem Vereinsvermögen finanziert?
  7. Wurden Darlehen aufgenommen?
  8. Welche Rücklagen wurden für Erwerb und Renovierung eingesetzt?
  9. Befanden sich darunter ausdrücklich zweckgebundene Spenden?

Zur Nutzung des Gebäudes

  1. Wie groß sind die gesamte Wohnfläche und die sonstige Nutzfläche?
  2. Wie viele abgeschlossene oder baurechtlich genehmigte Wohneinheiten bestehen?
  3. Wie viele Quadratmeter nutzt der Verein selbst?
  4. Für welche konkreten Vereinszwecke werden diese Flächen eingesetzt?
  5. Wie viele Quadratmeter sind privat vermietet?
  6. Gibt es neben Friedrich Mülln weitere Mieter oder Bewohner?
  7. Welche Flächen standen 2023 und 2024 leer?
  8. Warum wird Trostberg nicht als wesentlicher Vereinsstandort benannt, falls dort umfangreiche Vereinsarbeit stattfindet?

Zum Mietverhältnis mit Friedrich Mülln

  1. Seit wann besteht das Mietverhältnis?
  2. Wie groß ist die von Mülln privat genutzte Wohnfläche?
  3. Gehören Garten, Garage, Stellplätze, Terrasse, Keller oder andere Nebenräume dazu?
  4. Wie hoch ist die monatliche Nettokaltmiete?
  5. Wie hoch sind Betriebskostenvorauszahlungen und sonstige Entgelte?
  6. Stammen die gesamten Vermietungseinnahmen 2023 und 2024 aus diesem Mietverhältnis?
  7. Gibt es weitere Mieteinnahmen aus derselben Immobilie?
  8. Wer legte die Miethöhe fest?
  9. Wer unterzeichnete den Vertrag für den Verein?
  10. Gab es einen protokollierten Vorstandsbeschluss?
  11. War Mülln bei Beratung und Entscheidung ausgeschlossen?
  12. Wie wurde die Marktüblichkeit der Miete dokumentiert?

Zu Register, Anschriften und Finanzzahlen

  1. Warum wurde Müllns Wohnort am 17. Februar 2025 auf Trostberg und bereits am 24. Juni 2025 wieder auf München geändert?
  2. Handelt es sich bei Trostberg aktuell um Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz oder lediglich um einen regelmäßig genutzten Aufenthaltsort?
  3. Wie erklären sich die hohen Entnahmen und Zuführungen bei den freien Rücklagen sowie die genaue Zusammensetzung der Vermietungseinnahmen und Grundstücksaufwendungen?

Fazit: Kein bewiesener Skandal – aber eine erhebliche Transparenzlücke

Der bisher bekannte Sachstand erlaubt nicht die Behauptung, Friedrich Mülln habe sich auf Kosten des Vereins ein Haus finanzieren lassen. Ebenso wenig ist bislang belegt, dass zweckgebundene Spenden zweckwidrig eingesetzt, Rücklagen rechtswidrig gebildet oder Wohnraum bewusst unter Marktwert überlassen wurde. Solche Feststellungen würden weitere Unterlagen und konkrete Nachweise erfordern.

Fest steht jedoch:

  • Das veröffentlichte Sachanlagevermögen stieg von 2021 auf 2022 um 797.936,07 Euro.
  • SOKO Tierschutz besitzt eine große Immobilie in Trostberg.
  • Friedrich Mülln erklärte, dort zu wohnen und Miete zu zahlen.
  • Der Verein wies für 2024 insgesamt 16.544,88 Euro Vermietungseinnahmen aus.
  • Das entspricht durchschnittlich 1.378,74 Euro monatlich.
  • Bei üblichen Miet- und Betriebskosten entspricht dieser Betrag überschlägig einer Wohnfläche von ungefähr 95 bis 108 Quadratmetern.
  • Gleichzeitig wurde das Haus medial als so groß beschrieben, dass dort mehrere Familien komfortabel wohnen könnten.
  • Müllns Wohnort wurde im Vereinsregister am 17. Februar 2025 auf Trostberg und bereits am 24. Juni 2025 wieder auf München geändert.

Falls Mülln lediglich ungefähr 100 Quadratmeter nutzt und der größere Rest nachweislich der Vereinsarbeit dient, könnte sich die Einnahmenhöhe plausibel erklären. Nutzt er dagegen einen wesentlich größeren Teil des Hauses samt Garten und Nebenflächen, stellt sich die Frage nach der Marktüblichkeit der Miete. Nutzen weitere Personen eigene Wohnbereiche, müsste erklärt werden, weshalb die gesamten Vermietungseinnahmen dennoch so niedrig ausfallen.

Und falls der überwiegende Teil tatsächlich für den Verein verwendet wird, sollte SOKO Tierschutz ohne Offenlegung sicherheitsrelevanter Details erklären können, worin diese Nutzung besteht.

Transparenz darf kein Scheinwerfer sein, der ausschließlich auf andere gerichtet wird. Sie beginnt dort, wo die Fragen das eigene Haus erreichen.

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