Staatsanwaltschaft Görlitz nimmt Ermittlungen gegen Peta und deren Mitarbeiter auf
Staatsanwaltschaft Görlitz nimmt Ermittlungen gegen Peta und deren Mitarbeiter auf

Gestern erhielt ich eine E-Mail der Polizei aus Weißwasser Landkreis Görlitz. Die Staatsanwaltschaft Görlitz eröffnet ein Ermittlungsverfahren gegen Peta und deren Mitarbeitern.

Am 8. Mai 2020 habe ich gegen Peta und sechs Mitarbeiter eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz § 164 StGB, üble Nachrede unter Vorsatz § 186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz § 187 StGB.

Grundlage der Strafanzeige war die Aussage und Begründung von Peta warum man diese Strafanzeige stelle. Denn wie man daraus erkennen kann, ist Peta sich bewusst, dass der von Peta beschuldigte Landwirt überhaupt keine Straftat begangen hat!

So heißt es bei Peta in der Pressemitteilung zu ihrer Strafanzeige gegen einen Betreiber einer Geflügelzuchtanlage in Kreba-Neuendorf bei Görlitz wie folgt …

Um diesen Missstand mehr in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken, hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

Peta.de

Daraus lässt sich nachweislich erschließen, dass es Peta bewusst war, bei Strafanzeigenstellung bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, das der beschuldigte Landwirt keine Straftat begangen hat.

Staatsanwaltschaft Görlitz hat nach Prüfung der Strafanzeige die Polizei Weißwasser beauftragt, weitere Ermittlungen gegen die beschuldigten Peta Mitarbeiter vorzunehmen

Damit scheint sich der Verdacht, das hier von Peta und deren beschuldigten Mitarbeiter eine Straftat vorliege, erhärtet zu haben. In der Regel stellt ein Staatsanwalt, sollte sie zu der Erkenntnis kommen, dass keine Strafanzeige vorliege, ohne weitere Ermittlungen das Ermittlungsverfahren ein.

Es wäre schon von Peta dreist, unschuldigen wild ausgesuchten Opfern, eine Straftat vorzuwerfen, ohne das auch nur der Anfangsverdacht bestehe und dabei selbst Straftaten zu begehen. Insbesondere, dass man das dann sogar selbst in einer eigens dazu verfassten Pressemitteilung als Begründung der Strafanzeige angibt.

Nicht nur das Peta in ihrer Pressemitteilung das ausgewählte Opfer, so beschreibt, dass jeder in Erfahrung bringen kann, um welche Person es sich handelt. So wird weiterhin diese bereits in der Pressemitteilung vorverurteilt. Ein grober verstoß gegen die geltende Unschuldsvermutung. Die von Peta gestellten Strafanzeigen wegen Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben, werden in der Regel generell eingestellt und als unbegründet abgewiesen.

Man darf hoffen, dass die Görlitzer Staatsanwaltschaft bei der Bestätigung des Verdachtes, auch Klage erhebt, damit nicht weiter unschuldige Menschen von Peta mit Hass und Diffamierung belastet werden!

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