Tönnies fordert Schadenersatz von Tierrechtlern
Tönnies fordert Schadenersatz von Tierrechtlern

Tönnies will Schadenersatz und das nicht zu wenig. Deswegen erwägt der Konzern gegen 30 radikale Tierrechtler eine Klage!

Im Oktober 2019 stürmte radikale Tierrechtler das Tönnieswerk in Kellinghusen in Schleswig-Holstein. Die etwa 30 Tierrechtler die unter der Bezeichnung „Tear Down Tönnies“ aufmarschierten, besetzten das Werk und sorgten für einen elfstündigen Produktionsausfall.

Für diesen Ausfall fordert jetzt Tönnies, laut einem Sprecher 40.000 Euro Schadenersatz. Die Personalien wurden durch die Polizei, die die Blockade auflösten, festgestellt. 40.000 € ist schon ein saftiges Sümmchen. Wobei bei den Hobbytierschützern nichts zu holen sein wird. 

In der Regel sind diese arbeitslos oder studieren irgendetwas! Eine rechtskräftige Forderung würde dann 30 Jahre lang Bestand haben und hat somit auch auf ihr ganzes Leben einen Einfluss. Insbesondere dann, wenn man familiär oder beruflich Kredite benötigt. 

Greenpeace schmeißt Granitblöcke in die Ostsee!

Seit einigen Wochen versenkt Greenpeace Granitblöcke, in der für die Fischerei zugelassenen Fahrrinne und gefährdet dadurch Menschenleben. Verheddert sich ein Netz um einen solchen Steinblock kann das Schiff kentern. Trotz Verbot und Androhungen von mehreren Bußgeldverfahren macht Greenpeace unbeirrt weiter.

2018 verteilte Greenpeace an der Siegessäule 3.500 Liter Farbe. Insgesamt gab es dabei 3 Unfälle. Eine Frau stürzte mit Ihrem Fahrrad auf der glitschigen Fahrbahn. Zwei LKW und zwei PKW fuhren auf, wobei es zu Blechschaden kam. Für die Reinigung der Umweltsauerei zahlte Greenpeace 14.000 € an die Stadtwerke. Weitere Verfahren wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verletzung der Flugverbotszone, durch eine Drohne, sind derzeit noch anhängig.

Auch bei Greenpeace führt man Straftaten unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit durch. Von seitens der Politik reagiert man nur zögerlich. Gleichzeitig blockt man Vorstöße ab, die Gesellschaft vor solchen radikalen Kräften zu schützen. Wer Unternehmen oder die Gesellschaft durch Straftaten schädigt, sollte keinen Anspruch auf Gemeinnützigkeit haben!

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