Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung!

Es ist schon erstaunlich wie PETA sich wie ein Wurm windet, wenn man ihnen die eigenen Lügen und ihr Fehlverhalten nachweisen und publizieren kann! Vor 24 Stunden veröffentlichte GERATI einen Artikel und belegte in diesem, dass PETA in Berlin, nach den eigenen gesetzlichen Bestimmungen und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig kein Tierschutzverbandsklagerecht zugesprochen bekommen dürfte!

Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg?

Wie sieht es in Berlin, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in der Beschwerde von PETA, über die Verweigerung des Tierschutzverbandsklagerechts in Baden-Württemberg, aus? Ist die Gewährung des Tierschutzverbandsklagerechts im Land Berlin noch rechtlich haltbar?

Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

Seit Jahren wurde Dr. Edmund Haferbeck als Rechtsberater und Leiter der PETA-Rechtsabteilung geführt. Diesen Job scheint er nun los zu sein. Den Aufgabenbereich übernahm jetzt Krishna Singh, der seinen Rechtsanwaltstitel vor einigen Jahren abgegeben hatte!

Das Weihnachtsfax vom Landgericht Berlin – KEIN RECHTLICHES GEHÖR – DAFÜR EINLADUNG IN DIE JVA MOABIT

Eine absurde Rechtsgeschichte! Wenn man diese hört, eigentlich ehern an eine Diktatur oder in ein Land denkt, wo Korruption noch Urteile beeinflusst. Doch nein, diese Rechtsgeschichte findet in Deutschland und damit in einem demokratischen Rechtsstaat der Europäischen Union statt!

PETA ruft Landesverfassungsgericht von Baden-Württemberg an und fordert die Zulassung als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein

des Vereins PETA Deutschland e. V., reichte den urteilenden Gerichten im Verbandsklageverfahren für Baden-Württemberg, nicht aus. Auch in der letzten Instanz wies das Bundesverwaltungsgericht das Klagebedürfnis von PETA zurück! Jetzt ruft PETA den Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg an!

Nach Vorfall in Apolda fordert PETA wieder einmal die Einführung des Hundeführerscheines

Die Tierschutzarbeit von PETA besteht nur aus Copy-and-paste! Man nimmt eine Pressemitteilung und kopiert diese, ohne sich mit dieser zu befassen, oder eine eigene Argumentation vorzubringen. Die simple Forderung eines Hundeführerscheines ohne grundsätzliche Argumente zu liefern, ist reiner Populismus und hilft weder dem Opfer in diesem Fall, noch würde dieses was ändern!

GERATI erstattet Strafanzeige gegen PETA Deutschland e. V.

Erneut erstattet PETA Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, eine haltlose Strafanzeige, gegen einen Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist. Aus der Pressemitteilung, die PETA veröffentlichte, geht eindeutig hervor, dass PETA besseren Wissens, den Landwirt fälschlicherweise, gegenüber den Ermittlungsbehörden einer Straftat bezichtigt. Damit macht sich PETA selbst einer Straftat schuldig. GERATI Betreiber Silvio Harnos stellte daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, gegen die Verantwortlichen dieses radikalen Tierrechtsvereins.