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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Berlin

  • Unbeantwortete Fragen und Zweifel: Die umstrittene Rolle von Dr. Christian Arleth und die Sonderprivilegien von PETA

    Immer wieder stellt sich die Frage, was aus den radikalen Tierrechtsaktivisten geworden ist. Heute werde ich mich in diesem Artikel mit dem Rechtsanwalt Dr. Christian Arleth befassen, der im Zusammenhang mit dem Justizskandal des Justizsenats Berlin eine führende Position als Anwalt für PETA eingenommen hat. Gleichzeitig wirft die ungewöhnliche Privilegierung von PETA in Berlin Fragen nach ihrer Legitimität auf. Dieser Artikel behandelt Arleths kontroverse Rolle, die Sonderrechte von PETA und die Notwendigkeit von Transparenz in diesen bedeutenden Angelegenheiten.

    Eintauchen in die kontroversen Handlungen von Dr. Christian Arleth

    Im Zusammenhang mit der Klage gegen die vier Berliner Bezirke hat der Rechtsanwalt Dr. Christian Arleth eine ungewöhnliche Vorgehensweise gewählt, die Fragen aufwirft. Ursprünglich war Dr. Christian Arleth als Klägervertreter für PETA tätig, wechselte jedoch nach dem ergangenen Urteil überraschend die Seiten und trat als Berater für den beklagten Vertreter des Berliner Justizsenats auf.

    Der damalige Senator Dirk Behrendt stellte Dr. Arleth als ehemaligen Klägervertreter ein und bot ihm eine Beraterposition in seiner Abteilung an. Die vier betroffenen Berliner Bezirke legten gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde ein. Nachdem der Rechtsanwalt von PETA für den Berliner Justizsenat tätig wurde und praktisch als letzte Amtshandlung nach der verlorenen Neuwahl in Berlin 2023, zog der damalige Justizsenator Dirk Behrendt die Verfassungsbeschwerde an sich und zog sie zurück.

    Bei diesem Vorfall gibt es zahlreiche Unklarheiten, die viele Fragen aufwerfen.

    • Zunächst stellt sich die Frage, wie und warum der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt die Zuständigkeit für die Umsetzung des neuen Berliner Tierschutzgesetzes an sich gezogen hat, obwohl diese eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsressorts fällt.

    • Des Weiteren ist es äußerst verwunderlich, dass gegen ein Gesetz, das der Senator selbst erstellt hat und das nach dem Urteil im Verfahren gegen die vier Berliner Bezirke als verfassungswidrig eingestuft wurde, eine Bundesverfassungsbeschwerde eingereicht wurde. Noch seltsamer ist es, dass der leitende Senator das Beschwerdeverfahren selbst an sich genommen hat und die Beschwerde dann zurückgezogen wurde. Kann dies nicht als Amtsmissbrauch betrachtet werden, wenn man dadurch verhindert, dass die eigene Arbeit überprüft wird?

    • Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Rolle von Dr. Christian Arleth als Berater in diesem Fall. Welche Funktion hatte er und wie hat er Einfluss auf die Entscheidungen genommen?

    Es ist offensichtlich, dass eine gründliche Untersuchung dieser Angelegenheit erforderlich ist, um sämtliche Hintergründe und Zusammenhänge aufzudecken. Es ist wichtig, dass Transparenz und Rechtmäßigkeit gewahrt werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeit der öffentlichen Verwaltung und die Einhaltung der Verfassung. Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat aufrechterhalten werden.

    Frage nach Verbindungen zwischen Christian Arleth und dem Berliner Justizsenat bleibt unbeantwortet

    Die Presseabteilung des Berliner Justizsenats hat trotz mehrfacher Anfragen bisher nicht auf die Vorwürfe bezüglich Christian Arleth reagiert. Christian Arleth wechselte eigenen Angaben zufolge im April 2023 vom Berliner Justizsenat ins Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Dies wirft die Frage auf, ob der neue Arbeitgeber überhaupt Kenntnis von den Vorkommnissen im Berliner Justizsenat hat. Es ist von großer Bedeutung, dass in einer Bundesbehörde alle Mitarbeiter den Grundsätzen der Verfassung entsprechen und keine Zweifel an ihrer Eignung aufkommen lassen. Eine tiefere Überprüfung von Arleths Verhalten und seiner Eignung für den Beraterposten im Bundesministerium könnte daher notwendig sein.

    Es stellt sich die Frage, ob Christian Arleth überhaupt die Voraussetzungen erfüllt, um als Berater in einer Bundesbehörde tätig zu sein. Sein Verhalten im Zusammenhang mit dem Berliner Justizsenat wirft Zweifel auf, ob er sich an die Grundsätze der Verfassung gehalten hat. Es ist von großer Bedeutung, dass die Bundesregierung nur Personen beschäftigt, die mit ihrer Arbeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Eine gründliche Überprüfung von Arleths Hintergrund und seiner Eignung für den Beraterjob ist daher unumgänglich, um sicherzustellen, dass er den Ansprüchen einer Bundesbehörde gerecht wird.

    Aufdeckung der angeblich speziellen Rechte von PETA: Eine Untersuchung

    Seitens der CDU wurde bereits während der Amtszeit von Dirk Behrendt eine Untersuchung zur Vergabe eines Verbandsklagerechts an PETA in Berlin angekündigt. Diese sollte aufdecken, wie es dem Verein möglich war, ein solches Recht zu erhalten, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt hatte, dass PETA weder demokratisch noch anderen Mitgliedern außer den 7 registrierten ein Stimmrecht einräumte. Eine weitere Frage, die geklärt werden sollte, war, inwiefern der damalige Justizsenator hierbei Einfluss genommen hat.

    Trotz dieser Ankündigung schien die CDU nach ihrem Wahlsieg die Forderungen nach einer Untersuchung schnell vergessen zu haben. Die kritischen Stimmen und Vorwürfe gegen Dr. Christian Arleth und PETA wurden nicht weiter verfolgt. Dies wirft die Frage auf, ob politische Entscheidungen hier über persönlichen Interessen standen und ob eine unabhängige Überprüfung der Vergabe des Verbandsklagerechts überhaupt erwünscht war.

    Es ist fragwürdig, dass PETA, obwohl sie keine demokratische Struktur aufweist und nur sieben stimmberechtigte Mitglieder hat, ein Verbandsklagerecht in Berlin zugesprochen wurde. Dieses Recht ermöglicht es dem Verein, im Namen aller Tiere vor Gericht zu klagen. Eine solche Sonderbehandlung ist nicht nur ungerecht gegenüber anderen Tierschutzorganisationen, sondern wirft auch Fragen nach der Transparenz und Objektivität der Entscheidungsprozesse auf.

    Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigte Untersuchung zu PETA und der Vergabe des Verbandsklagerechts in Berlin doch noch stattfinden wird. Es ist wichtig, dass politische Entscheidungen unabhängig und transparent getroffen werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sonderrechte nicht willkürlich vergeben werden und dass jeder Verein, der eine solche Privilegierung erhält, auch tatsächlich demokratische Strukturen und Rechtmäßigkeit aufweist.

    Schlussfolgerung

    Abschließend werfen die umstrittene Rolle von Dr. Arleth und die Sonderrechte von PETA ernsthafte Bedenken auf. Das Schweigen des Berliner Justizsenats nährt Zweifel, während die Untersuchung der Christlich Demokratischen Union in PETA’s Recht zu klagen Aufmerksamkeit erfordert. Es ist entscheidend, dass Transparenz, Unabhängigkeit und die Einhaltung der Verfassung in diesen Angelegenheiten gewährleistet werden. Angemessene Untersuchungen sind erforderlich, um das öffentliche Vertrauen aufrechtzuerhalten und etwaige gewährte Sonderrechte zu legitimieren.

  • Freilaufender Löwe in Berlin

    Die unerwartete Flucht eines Löwen, der vermutlich aus privatem Besitz stammt, in Brandenburg in der Nähe von Berlin hat bestehende Bedenken hinsichtlich der laxen deutschen Vorschriften über exotische Tierhaltung verstärkt. Dieser Vorfall stellt nicht nur eine unmittelbare Gefahr für Menschen und andere Tiere dar, sondern verdeutlicht auch den dringenden Bedarf an bundesweiten Gesetzen, die gefährliche Tiere identifizieren und regulieren. Die Reaktion der Regierung umfasst laufende Diskussionen über ein mögliches neues Tierschutzgesetz. Darüber hinaus hat dieses Ereignis weltweite Medienaufmerksamkeit erregt, während die Bemühungen intensiviert werden, den Löwen unversehrt einzufangen. Gleichzeitig betont die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die Bedeutung einer besseren Regulierung und Bildung, um sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten.

    Die unerwartete Ankunft des Löwen

    Das plötzliche Auftauchen eines entkommenen Löwen in der Nähe von Berlin, der vermutlich aus privatem Besitz stammt, hat eine verstärkte Suche ausgelöst und die Debatten über die Nachsicht der deutschen Gesetze bezüglich des Besitzes wilder Tiere wieder entfacht. Dieser unerwartete Vorfall verdeutlicht erhebliche Sicherheitsbedenken, da er eine potenzielle Bedrohung sowohl für Bewohner als auch für andere Tiere darstellt. Er unterstreicht auch die Notwendigkeit einer stärkeren Wildtierkonservierung, da viele wilde Tiere nicht für häusliche Umgebungen geeignet sind.

    Die Vielzahl der rechtlichen Bestimmungen der Bundesländer in Bezug auf exotische Haustiere erschwert die Situation weiter. In Deutschland klassifizieren nur neun Bundesländer bestimmte Arten als gefährlich und verlangen lediglich einen Nachweis, dass das Tier in menschlicher Obhut gezüchtet und nicht wild gefangen wurde. Das Fehlen einer bundesweiten Registrierungspflicht macht die genaue Anzahl solcher privat gehaltenen Tiere unklar.

    Dieser Fall erinnert eindringlich daran, dass die rechtlichen Konsequenzen für unverantwortliches Verhalten unter den aktuellen Vorschriften möglicherweise keine ausreichende Abschreckung darstellen. Die laufende Löwenjagd dient dazu, dieses Problem auf internationaler Bühne zu verdeutlichen und betont die dringende Notwendigkeit, diese Gesetze unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und des Tierschutzes zu reformieren.

    Öffentliche Reaktionen auf das Ereignis

    Die öffentliche Meinung zu dem Vorfall mit dem entkommenen Löwen war größtenteils gemischt, wobei viele Bedenken hinsichtlich der aktuellen Vorschriften zur Haltung exotischer Haustiere äußerten und strengere Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und des Tierschutzes forderten. Die sozialen Medien waren voller Reaktionen, von Schock und Angst bis hin zu empathischen Äußerungen für das gefangene Wildtier.

    Viele Kommentare spiegeln eine wachsende öffentliche Besorgnis über den privaten Besitz von Wildtieren in Deutschland wider. Sie argumentieren, dass es nicht nur eine Frage der öffentlichen Sicherheit ist, sondern auch negativen Einfluss auf den Artenschutz hat, da diese Tiere oft illegal gezüchtet oder gehandelt werden. Einige ziehen sogar Parallelen zwischen diesem Vorfall und ähnlichen Fällen weltweit und betonen die globale Dimension dieses Problems.

    Der Vorfall hat deutlich gemacht, dass strengere Gesetze zur Haltung exotischer Haustiere in Deutschland erforderlich sind. Er hat auch die Bedeutung von Bemühungen zum Artenschutz hervorgehoben, insbesondere in Anbetracht der Auswirkungen solcher Vorfälle auf bestehende Populationen bedrohter Arten wie Löwen. Trotz unterschiedlicher Meinungen in den sozialen Medien scheint eines klar zu sein: Es besteht ein dringender Ruf nach einer Änderung der Politik in Bezug auf den privaten Besitz exotischer Haustiere in Deutschland, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

    Reaktion der Behörden und Eindämmungsbemühungen

    Als Reaktion auf den jüngsten Vorfall haben die Behörden ihre Such- und Eindämmungsbemühungen verstärkt, um sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Wohl des entkommenen Löwen zu gewährleisten. Die Dringlichkeit dieser Maßnahmen wurde durch die weitreichende Medienberichterstattung erhöht, die nicht nur das öffentliche Bewusstsein geschärft, sondern auch die Regierungsverantwortung erhöht hat.

    Die Hauptstrategie besteht darin, den Löwen lebend mithilfe von Betäubungspfeilen aufzuspüren und einzufangen. Dieser Ansatz zeigt ein Gleichgewicht zwischen der Bewältigung potenzieller Gefahren für Menschen und dem Erhalt des Lebens des Tieres. Die groß angelegte Operation umfasst verschiedene Bereiche wie die örtliche Polizei, Wildtierexperten sowie Tierschutzorganisationen.

    Darüber hinaus ist angesichts dieses Vorfalls eine ernsthafte Neubewertung der aktuellen Vorschriften für den privaten Besitz von Wildtieren im Gange. Die Regierungsbehörden werden aufgefordert, rechtliche Schlupflöcher zu schließen und die Strafen für Verstöße zu erhöhen. Zudem sollen strengere Anforderungen für diejenigen festgelegt werden, die versuchen, gefährliche oder exotische Haustiere zu besitzen.

    Diese Maßnahmen betonen sowohl den unmittelbaren Bedarf, eine laufende Krise zu bewältigen, als auch das langfristige Ziel, ähnliche Vorfälle in deutschen städtischen Räumen durch eine stärkere Politik zum Besitz von Wildtieren zu verhindern.

    Die Sicherheit der Öffentlichkeit gewährleisten

    Die Sicherheit der lokalen Gemeinden und Bewohner sicherzustellen bleibt angesichts der laufenden Suche nach dem entkommenen Löwen von höchster Bedeutung für die Behörden. Im Rahmen ihrer Bemühungen um die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit haben die Beamten umfangreiche Aufklärungskampagnen durchgeführt, um Einzelpersonen auf die potenzielle Gefahr aufmerksam zu machen und sie über erforderliche Vorsichtsmaßnahmen zu informieren, falls sie diesem wilden Tier begegnen sollten.

    Der Vorfall hat auch die rechtlichen Konsequenzen für diejenigen, die solche Tiere illegal halten, ins Rampenlicht gerückt. Die Gesetzgeber erwägen strengere Strafen, um illegale Besitzverhältnisse abzuschrecken. Der Fall verdeutlicht, wie die aktuelle Gesetzgebung den privaten Besitz exotischer Haustiere nicht effektiv regelt und dringenden Reformbedarf signalisiert.

    Darüber hinaus erinnert die Flucht eindringlich daran, dass solche Situationen nicht nur eine erhebliche Bedrohung für die menschliche Sicherheit darstellen, sondern auch das Tierwohl gefährden.

    Während die Behörden ihre Bemühungen verstärken, den Löwen aufzuspüren und sicher einzufangen, wird deutlich, dass dieses Ereignis wichtige Diskussionen über Gesetze zum Besitz von Wildtieren und Tierwohlanliegen ausgelöst hat. Es erinnert uns daran, dass wir eine gemeinsame Verantwortung tragen, sowohl für die Sicherheit der Menschen als auch für die humane Behandlung aller Lebewesen zu sorgen.

    Die Zukunft des Löwen und eine mögliche Umsiedlung

    Angesichts der laufenden Suche nach dem entflohenen Löwen stellt sich eine wichtige Frage hinsichtlich seiner eventuellen Gefangennahme. Wie wird die Zukunft dieses majestätischen Tieres aussehen und wo könnte es möglicherweise unterkommen? Nach erfolgreicher Gefangennahme würde der erste Schritt wahrscheinlich darin bestehen, die physische und psychologische Gesundheit des Löwen zu bewerten, um eine mögliche Rehabilitation zu prüfen. Diese umfassende Bewertung ist entscheidend, um festzustellen, ob das Tier sich an neue Lebensbedingungen anpassen kann.

    Auch die rechtlichen Implikationen seines Besitzes erfordern sorgfältige Überlegungen. Wenn nachgewiesen wird, dass dieser Löwe illegal gehalten wurde oder unter unangemessenen Bedingungen lebte, könnte dies zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Besitzer führen. Die Schwere dieser Strafen hängt oft von den spezifischen Gesetzen in jedem Bundesland oder Land ab.

    Internationale Zusammenarbeit könnte eine entscheidende Rolle bei der Auswahl eines geeigneten Umzugsortes für dieses Tier spielen, wie zum Beispiel akkreditierte Schutzeinrichtungen mit angemessenen Einrichtungen und Fachkenntnissen im Umgang mit solchen großen Raubtieren. Ein Vorhaben dieser Größenordnung erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Tierschutzorganisationen, veterinärmedizinischer Experten und staatlicher Einrichtungen weltweit.

    Dieser Vorfall sollte zu einer kritischen Neubewertung der bestehenden Richtlinien in Bezug auf den privaten Besitz exotischer Tiere führen, wobei das Wohlergehen der Tiere Vorrang vor persönlicher Faszination oder Statussymbolen haben sollte.

    Schlussfolgerung

    Der entkommene Löwe in Berlin hat deutlich die Unzulänglichkeit der bestehenden Tierschutzgesetze in Deutschland aufgezeigt. Dieser Vorfall unterstreicht die dringende Notwendigkeit eines bundesweiten Gesetzes zur Regulierung des privaten Besitzes von Wildtieren, um sowohl die Sicherheit der Öffentlichkeit als auch das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten. Die internationale Aufmerksamkeit, die durch dieses Ereignis erregt wurde, betont dessen Bedeutung und bekräftigt die Notwendigkeit verbesserter Vorschriften. Zukünftige Bemühungen sollten sich darauf konzentrieren, den Löwen lebend einzufangen und potenzielle Umsiedlungsoptionen in Betracht zu ziehen.

  • Stachelhalsbänder für Polizeihunde: Berliner Senat debattiert Tierschutz als Priorität

    Innensenatorin Spranger beabsichtigt, das Verbot von schmerzhaften Stachelhalsbändern für Polizeihunde aufzuheben, aber die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz ist dagegen.

    Die Umsetzung des neuen Deutschen Tierschutzgesetzes stellte im Januar 2022 die Polizei vor ein Dilemma. Mehrere Diensthundestaffeln mussten vorübergehend den Dienst einstellen, da das Gesetz die Ausbildung und den Einsatz von Polizeihunden unmöglich machte. Ein Jahr hatte die Politik Zeit, um eine Anpassung des Gesetzes auszuarbeiten, aber es passierte – wie so oft – nichts. Stattdessen wurde die Arbeit, Ausbildung und der Einsatz der Polizeihunde durch eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht, die jedoch nun in Städten wie Berlin ausläuft.

    Berlins Innensenatorin Spranger tritt für Aufhebung des Verbots von schmerzhaften Stachelhalsbändern für Polizeihunde ein, aber die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz ist dagegen. Der Streit zwischen beiden Parteien hat Auswirkungen auf die Polizei, die auf eine schnelle und endgültige Entscheidung hofft.

    Warum werden Stachelhalsbänder bei der Polizei eingesetzt?

    Stachelhalsbänder werden bei der Polizei eingesetzt, um Kontrolle über den Diensthund auszuüben, wenn er beispielsweise einen Verdächtigen stellt oder für eine Personensuche eingesetzt wird. Sie dienen als Korrekturwerkzeug, um das Verhalten des Hundes zu beeinflussen, und sind oft Teil der Ausbildung von Polizeihunden.

    Die Verwendung von Stachelhalsbändern kann das Risiko von Verletzungen von Straftätern und Verdächtigen verringern, die vor einer Polizeimaßnahme fliehen. Ein Verzicht auf diese Halsbänder könnte jedoch zu einer erhöhten Gefahr für die Sicherheit von Menschen führen. Eine mögliche Alternative wäre dann der Verzicht auf den Einsatz von Polizeidiensthunden.

    Ein Verzicht auf Polizeidiensthunde könnte jedoch auch die Sicherheit der Polizeibeamten gefährden und zu einer übereilten Verwendung von Dienstwaffen als Schutzmaßnahme führen.

    Überwältigende Präsenz: Über 3.000 Hunde im Einsatz für den Staat

    Diensthunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Polizeiarbeit. Mit ihren feinen Sinnen sind sie in der Lage, illegalen Aktivitäten auf die Spur zu kommen und wichtige Informationen zu sammeln. Mehr als 3000 Diensthunde sind im Einsatz, um den Staat bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zu unterstützen.

    Einsatzgebiete der Diensthunde reichen von der Drogensuche bis zur Sprengstofferkennung. Ihre Fähigkeiten ermöglichen es, gefährliche Situationen schnell und sicher zu entschärfen. Beispielsweise können sie in wenigen Minuten ein Auto nach versteckten Drogen durchsuchen, was Polizisten ohne Hund oft viele Stunden kostet. Auch bei Demonstrationen und Razzien sind Diensthunde ein wertvolles Instrument. Durch ihre hohen Schutzinstinkte können sie Straftäter einfangen und die Polizisten vor Angriffen schützen.

    Aber auch das Einsatzgebiet der Diensthunde erweitert sich stetig. Inzwischen kommen sie auch bei der Suche nach Vermissten oder bei Katastrophen zum Einsatz. Mit ihrer hervorragenden Nasenarbeit können sie beispielsweise Überlebende aufspüren, die unter Trümmern begraben sind.

    Insgesamt leisten Diensthunde einen unschätzbaren Beitrag zur polizeilichen Arbeit. Sie erhöhen die Effizienz und die Sicherheit bei Einsätzen und tragen so zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei.

    Sicherheit der Bürger im Widerspruch zu den Anforderungen aus dem Tierschutz

    Ein Verbot der Ausbildung für Diensthunde würde für den Staat erhebliche Auswirkungen haben. Die Nutzung von Hunden als Arbeitshunde hat eine lange Tradition und hat sich in vielen Bereichen als sehr nützlich erwiesen. So werden Hunde nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der Suche nach Vermissten und bei Katastrophen eingesetzt. Ein Verbot der Hundeausbildung würde diese Einsatzgebiete erheblich einschränken.

    Ein Verbot der Diensthundeausbildung würde bedeuten, dass Drogen und Verbrechen ungehindert weitergeführt werden könnten. Denn die Polizei verlässt sich auf die Fähigkeiten der Diensthunde, um bei Drogensuchaktionen und bei Verbrechensserien effektiv tätig werden zu können. Ein Verbot der Ausbildung würde die Polizeiarbeit erheblich behindern.

    Auch bei Katastrophen würde ein Verbot der Hundeausbildung negative Auswirkungen haben. Bei Erdbeben, Überschwemmungen oder anderen Naturkatastrophen sind Hunde ein unverzichtbares Mittel, um Überlebende zu finden. Ein Verbot der Ausbildung würde bedeuten, dass bei solchen Ereignissen künftig weniger Suchende gefunden werden könnten.

    Die Ausbildung für Diensthunde gleicht sich in jedem Fall. Egal ob es sich um einen Polizeihund oder einen Suchhund handelt, die Anforderungen an die Hunde und die Ausbildung sind gleich. Ein Verbot der Ausbildung würde daher sowohl für Polizei als auch für die Suche nach Vermissten und bei Katastrophen gleichermaßen negativ ausfallen.

    Insgesamt stellt ein Verbot der Diensthundeausbildung den Staat vor ein großes Problem. Es würde die Arbeit von Polizei und Rettungsdiensten erschweren und zu einer Einschränkung bei der Verbrechensbekämpfung und der Suche nach Überlebenden bei Katastrophen führen.

    Was folgt als Nächstes aus der Politik?

    Fordert die Politik demnächst, ein Verbot der Ausbildung von Spezialeinsatzkräften wie der KSK? Die Ausbildung dieser Einheiten ist jedoch für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und die Bewältigung von Terroraktionen sowie Geiselbefreiungen unerlässlich.

    Die Ausbildung der Bundeswehr sollte nicht vernachlässigt werden, unabhängig von der Frage, ob ein bestimmter Teil der Ausbildung als Verletzung der Menschenwürde angesehen werden könnte. Es ist wichtig, eine gut ausgebildete und vorbereitete Streitkraft zu haben, um nationale Interessen und die öffentliche Sicherheit zu schützen.

    Wo ist das Ende der politischen Fahnenstange erreicht? Insbesondere in Bezug auf die Bedeutung der öffentlichen Sicherheit im Vergleich zu anderen politischen Anliegen. Sei es, wenn es um das politisch korrekte Gendern geht, oder um die Frauenrate in der Politik zu halten und unfähige Ministerinnen für Verteidigung, ernannt werden!

    Die Politik sollte sich endlich im Klaren werden, dass die Welt sich ändert und auch Deutschland immer größeren Gefahren ausgesetzt wird. Sei es von außen oder auch von innen, wie Vorfälle immer wieder belegen! Bis jetzt hatte Deutschland wahrlich sehr großes Glück gehabt. Aber wer weiß wie lange noch, bei dieser verweichlichten Politik!

  • PETA fordert in einer Pressmitteilung erneut die Einführung des Hundeführerscheins

    Wie üblich prescht PETA nach einer Beißattacke durch einen Hund vor und erstattet neben der Forderung der Einführung eines Hundeführerscheins, Strafanzeige gegen den Hundeführer! Dieses wird wie üblich polemisch in einer Pressemitteilung mitgeteilt …

    https://www.peta.de/presse/friedrichsdorf-hund-attackiert-radfahrer-und-jogger-peta-fordert-hundefuehrerschein-in-hessen/

    In diesem Fall scheint die Situation etwas verworren zu sein! Ein Jogger paar beobachtete angeblich einen Vorfall zwischen einem Radfahrer und einer Frau mit einem Hund! Der Hund soll den Radfahrer angesprungen haben und vom Fahrrad gerissen haben! Nach einem kurzen verbalen Streit sei dieser aber davon gefahren! Als die Jogger auf gleicher Höhe mit der Frau samt Hund waren, soll dieser ohne ersichtlichen Grund die weibliche Joggerin angefallen und verletzt haben! Sie erstattet Strafanzeige gegen die Halterin! Die Polizei sucht jetzt in einer Pressemitteilung den Radfahrer als Zeugen!

    https://www.rheinmainverlag.de/2022/07/26/dillingen-hund-verletzt-radfahrer-und-jogger/

    Wie sinnvoll ist ein Hundeführerschein?

    Ich hatte mich ja bereits mehrfach damit in Artikeln auseinandergesetzt!

    PETA fordert erneut nach Hundeattacke in Ilmenau Einführung des Hundeführerscheins in Thüringen!

    Ich sehe hier in der Regel ein großes Problem. Erstens müsste jedes Familienmitglied diesen Hundeführerschein, der je nach Region zwischen 70 und 125 Euro kostet, absolvieren! Und das nur, weil diese Person mit dem Hund allein Gassi gehen will. Zweitens würden Familienangehörige und Verwandte nicht in der Lage sein den Hund bei Urlaub oder Notfällen aufzunehmen, da diese dann ja auch einen Hundeführerschein besitzen müssen!

    Zweitens handelt es sich nur um einen kurzen theoretischen Lehrgang! Hier wird in keinster Weise auf das Wesensverhalten des Hundes eingegangen, sondern in der Regel erklärt, was man darf und was nicht!

    Berlin beweist es! Hundeführerschein verhindert keine Beißattacken!

    Berlin besitzt seit 2017 die Hundeführerscheinpflicht!

    Im Jahr 2019 kam es zu 1.118 Vorfällen mit Hunden! Dabei wurden in 71 Fällen Menschen schwer verletzt, in 500 Fällen Menschen leicht verletzt, in 118 Fällen Menschen gefährdet, bzw. von Hunden angesprungen und in 429 Fällen Hunde verletzt!

    https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/bissstatistik2019-pdf.pdf

    Im Jahr 2020 lag die Zahl bei 1.065 Fällen! Eine signitative Änderung ist nicht zu erkennen!

    https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/bissstatistik-2020.pdf

    Im Jahr 2016, also 1 Jahr vor der Einführung des Hundeführerscheins, lag die Zahl der Vorfälle mit Hunden bei 1.094! Jetzt soll mir doch einmal bitte PETA erklären, worauf sich dann ihre Erfahrungen stützen, dass ein theoretischer Hundeführerschein, Vorfälle mit Hunden verhindern soll, wenn sich an den Zahlen der Vorfälle am Beispiel Berlin überhaupt nichts ändert!

    https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/bissstatistik-2016.pdf

    Gleichzeitig gibt der Tierschutzverein Tasso e. V. die Vorfelle in Hessen, wo PETA jetzt expliziert einen theoretischen Hundeführerschein fordert, mit 300 Vorfällen pro Jahr an. Also ein Bruchteil dessen, was in Berlin stattfindet!

    https://www.tasso.net/Presse/Pressemitteilungen/2020/tierschuetzer-widersprechen-innenministerium

    Aktives Hundetraining zwischen Halter und Hund wird von PETA öffentlich diffamiert!

    Hundetrainer, die öffentlich in den Medien den Umgang mit Hunden erläutern, werden von PETA und anderen Tierrechtlern immer wieder diffamiert! So zum Beispiel Cesar Millan der sich mit sogenannten „Problemhunden“ befasst und diese in das Familienleben integrieren möchte, ohne dass es zu gefährlichen Beißattacken oder anspringen, bellen gegenüber Fremden kommt. In vielen Fällen müsste diese Hunde eingeschläfert werden, da sie aufgrund ihrer Aggressivität von einem Tierheim nicht vermittelbar sind!

    https://www.peta.de/themen/cesar-millan/

    Wenn also ein theoretischer Hundeführerschein nachweislich nichts bringt, siehe Zahlen aus Berlin, müsste sich denn dann PETA nicht gerade für ein aktives Trainingsprogramm von Hund und Halter einsetzen? Warum startet PETA nicht eine Kampagne und fördert Hundeschulen? Ach ja, das widerspricht ja dem selbst erlassenen ethischen Glauben der PETA Irren.

    PETA steht für polemische Verdummung!

    Von PETA aus brüllt man laut, bei Vorfällen mit Tieren. Fordert man diese Tierrechtssekte auf, Vorschläge zu unterbreiten, die wirklich in einer Gesellschaft durchführbar sind, kommt nichts, oder man verweist auf Pseudogutachten und Zahlen, die so nicht der Wahrheit entsprechen. Das Beispiel Berlin und der Hundeführerschein ist der Beleg dazu. Die Zahlen sind öffentlich einsehbar. Da brauch man nicht einmal gesetzeswidrig auf korrupter Art und Weise sich ein Verbandsklagerecht zu erschleichen! (persönliche Meinung #GERATI)

    Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg?

  • Behörden verlieren Überblick – Wolfsrudel vor Berlin größer als gedacht

    Die einen sehen die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland als kritisch an. Andere jubeln und fordern weiterhin den massiven Schutz für den Wolf in Deutschland. Ein Wolfsrudel vor Berlin ist größer als bisher angenommen!

    Inhalt:

    Seit der Rückkehr des Wolfes in die Lausitz hat er sich immer weiter ausgebreitet! Trotz Schutzmaßnahmen kommt es immer wieder zu gerissenen Nutztieren in der Landwirtschaft! Betroffene fordern selbstverständlich einen verbesserten Schutz ihres Eigentums, durch die Politik. Auf der anderen Seite sind die Befürworter für die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland! Die Diskussion ist kontrovers. Fordert die eine Seite eine Reglementierung des Wolfsbestandes in Deutschland, will die andere Seite die Schutzmaßnahmen sogar noch ausweiten!

    Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland

    Ende der 90er Jahre, wurde auf einem Übungstruppenplatz in der Lausitz nahe der polnischen Grenze, der erste Wolf gesichtet. Im Jahr 2000 wurden die ersten Wolfswelpen auf deutschen Boden geboren. Bis dahin galt der Wolf in Deutschland seit über 180 Jahre als ausgestorben!

    Seitdem breitet sich die Wolfsrudel immer weiter nach Norden und Westen in Deutschland aus. Dieser Erfolg ist auch der sofortigen Schutzmaßnahmen zuzuschreiben. Der Wolf wurde unter striktem Naturschutz gestellt und darf nur in Ausnahmen gejagt werden. Obwohl kein Wildtier in Deutschland so akribisch wissenschaftlich untersucht und die Ausbreitung dokumentiert wird, scheint man jetzt langsam die Übersicht zu verlieren.

    Wolfsrudel vor Berlin größer als gedacht

    Das Wolfsrudel vor Berlin wurde erstmalig 2021 in der Döberitzer Heide, westlich von Berlin gesichtet. Bisher ging man von einem Elternpaar mit 3 Welpen aus! Mittlerweile konnten aber 8 unterschiedliche ausgewachsene Wölfe dem Wolfsrudel von Berlin zugeordnet werden! Drei Jungwölfe seien jedoch nachweislich bereits durch Verkehrsunfälle getötet worden!

    Tierhalter fordern Maßnahmen, um den Bestand des Wolfes in Deutschland zu reglementieren. Tierschützer und -rechtler, sprechen sich für eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen aus!

    Wie viel Wolf verträgt Deutschland

    Neben der Gefahr von Verkehrsunfällen mit bzw. durch Wölfe sind insbesondere Herden bzw. Weidetiere gefährdet. Einerseits fordert man eine Rückkehr zur ökologischen landwirtschaftlichen Tierhaltung, die jedoch durch den Wolf massiv gefährdet wird! 

    Selbst Politiker sprechen sich bereits dafür aus, in den Wald mit einer Trillerpfeife zu betreten, um den Wolf zu verscheuchen. Übergriffe auf Menschen gab es derzeit in Deutschland noch keine, doch Märchen, in denen der Wolf vorkommt, haben immer ein Fünkchen Wahrheit in sich. 

    Ich habe in meiner Kinder und Jugendzeit gelehrt bekommen, dass man sich leise im Wald verhalten sollte. Jetzt wiederum muss man aus Angst vor dem Wolf krach und Bambule machen! Das ist schon sehr skurril und lindernd nicht gerade die Angst vor dem Wolf!

    Tierrechtler fordern Hundeführerschein und Leinenzwang und ein Raubtier soll unkontrolliert sich bewegen dürfen

    Insbesondere PETA fordert bei Hunden einen Hundeführerschein und Leinenzwang! Ein Wildtier wie den Wolf will man jedoch alle Freiheiten gewähren! Läuft ein Wolf durch ein Dorf heißt es immer der Mensch sei schuld. Letztendlich ist dieser Wolf auf Futtersuche! Solange er in den Wäldern genügend Nahrung findet, wird der Mensch auch sicher vor diesem Raubtier sein. 

    Fehlt die Nahrungsgrundlage, werden Begegnungen von Wölfen in Städten und Dörfern zum Alltag gehören! Ob dann die viel gepriesene Angst vor den Menschen immer noch Bestand hat, wird sich wohl früher als gehofft aufzeigen! Bis dahin darf jeder hoffen, der auf einer Landstraße unterwegs ist, bei einer Begegnung mit einem Wolf verbunden mit einem Verkehrsunfall glimpflich davonzukommen!

    Persönliche Meinung zum Thema Wolfsrudel vor Berlin

    Natürlich gehört der Wolf wieder zu Deutschland! Jedoch sollten die Schutzmaßnahmen eng an den Naturschutz gebunden sein. Für einzelne Regionen sollte eine maximale Anzahl von Wölfen und Rudel gesetzlich festgelegt werden. Anstatt Abschuss sollte man auf Umsiedlung setzen, wobei sich da besonders Bayern auf die Neuankömmlinge freuen wird.

    Förderung für Schutzmaßnahmen von Tierhaltern in Verbindung auf Rückkehr zur ökologischen Tierhaltung! Unbürokratische Entschädigungen bei Wolfsangriffen, mit verlorenen Nutztieren! Vereinfachung der Bejagung von sogenannten Problemwölfen!

    Quellen

  • PETA offenbart gänzliche Dummheit nach Berliner Desaster

    Nach dem Berliner Diensthundeskandal, der wieder einmal die gänzliche Unfähigkeit von PETA-Mitarbeitern offenbarte, die sogar in den Berliner Justizsenat geschmuggelt wurden und dort Beratung, bezogen auf den Tierschutz, ausüben.

    Inhalt dieses Artikels:

    GERATI berichtete ja über den umfangreichen Rechtsbeugeskandal des ehemaligen Justizsenators Dirk Behrendt in Verbindung mit dem PETA Rechtsanwalt Christian Arleth! So ist es auch nicht Verwunderlich das auch Rechtsanwalt Christian Arleth unfähig ist den Berliner Senat, rechtliche Beratung im Bereich Tierschutz zu beraten. Ansonsten wäre das Desaster mit den Diensthunden Anfang des Jahres wohl nicht geschehen.

    PETA Rechtsanwalt Christian Arleth hatte im Namen von PETA 4 Berliner Bezirke verklagt, die die Auskunftsanforderungen von PETA verweigerten. Der Richter, der die PETA Klage aufgrund ihrer Zuteilung des als Berliner Verbandsklageberechtigter Verein zwar zugunsten von PETA urteilte, wies jedoch darauf hin, dass das Berliner Tierschutzgesetz vom Verfassungsgericht geprüft werden müsse! Der Richter selbst sah dieses Gesetz als Verfassungswidrig an! Die 4 Berliner Bezirke legten daraufhin beim Verfassungsgericht Beschwerde, gegen das Urteil ein.

    Jetzt wird es Wild!

    Jetzt wechselte der Kläger Rechtsanwalt Christian Arleth auf einmal die Seiten. Er bekam eine Stelle direkt beim Justizsenator Dirk Berendt, als Rechtsberater in Tierschutzfragen zugeteilt! Der Kläger selbst, berät also jetzt gegen eine finanzielle Zahlung, den Beklagten, wie er aus dem Beschwerdeverfahren herauskommt. Ein Unding was da in Berlin abgeht! 

    Als feststand, dass der Justizsenator nach der Wahl in Berlin seine Koffer packen muss, zog er das Beschwerdeverfahren der 4 Berliner Bezirke an sich und nahm die Beschwerde zurück! Viel deutlicher kann Rechtsbeugung im Amt nicht sein! Damit wird es keine Prüfung vor dem Verfassungsgericht geben, ob das Berliner Tierschutzgesetz verfassungskonform ist!

    Hat PETA auch bei der neuen Berliner Hundeverordnung die Hand mit im Spiel?

    Als juristischer PETA Berater war Christian Arleth dem Justizsenator direkt unterstellt. Es kann sehr wohl sein, dass die Umsetzung aus seiner Feder stammte. Wären andere Bundesländer für polizeiliche Diensthunde Ausnahmeregelungen in das Gesetz einfließen ließen, erfolgte das in Berlin nicht. Um so lächerlicher machte sich letztendlich der Berliner Senat, als die Presse massiven Druck ausübte. Keine 24 Stunden später waren die Berliner Polizeidiensthunde wieder im Einsatz und über Berlin lachte die ganze Welt!

    PETA brauchte ein wenig, um ihr Versagen in Berlin herunterzuschlucken. Man schickte die PETA Mitarbeiterin Isabell Kubon vor, die ihre gänzliche Inkompetenz und fehlendes Fachwissen in dem PETA – Artikel präsentierte. Anstatt einmal zu analysieren, warum PETA so kläglich in Berlin gescheitert ist und die Unfähigkeit des ehemaligen Rechtsanwaltes Christian Arleth einzuräumen, der in den Berliner Justizsenat eingeschleust wurde, merkte man ihr die Wehleidigkeit in ihrer Schreibweise an.

    Eigentlich dürfte doch PETA noch einen sehr heißen Draht zu ihrem Zweitliebsten Rechtsanwalt Christian Arleth besitzen und trotzdem schreibt Isabell Kubon folgendes in ihrem Artikel …

    Seit dem 7. Januar dürfen die Schutzhunde laut Medienberichten wieder eingesetzt werden, da das Land Berlin die bundesweite Verordnung anders interpretiert.

    Peta.de

    Wo sind denn die so guten politischen Kontakte von PETA geblieben, die Haferbeck immer anpries?

    Muss PETA tatsächlich auf Medienberichte zurückgreifen, anstatt aus erster Hand Informationen zu erhalten. Oder hat PETA Angst, dass ihr Lobbyismus, den sie ja z. B. mir auch vorwerfen, ihnen um die Ohren fliegt? Der PETA Mitarbeiterin Isabell Kubon sei geraten, sich vor dem Verfassen eines Artikels, richtig und umfangreich zu informieren, bevor sie solche schwachsinnigen Behauptungen aufstellt. Und wird sie zu solchen Artikeln, von der Vereinsführung gezwungen, ist wohl ein Jobwechsel mehr als empfehlenswert!

    Und noch was ist passiert. Der Berliner Justizsenat lernt von GERATI. Kurz nach meiner Presseanfrage an die Presseabteilung des Berliner Justizsenats mit den konkreten PETA bezogenen Fragen wurde auf einmal den Ansprechpartner in Berlin für PETA geändert! Es ist auf einmal nicht mehr Christian Arleth, sondern jetzt Sebastian Nees! Die Änderung erfolgte nach Archive.org vor dem 20.12.2021!


    Screenshot Berlin.de
    Screenshot Berlin.de

    Quellen:

  • Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung!

    Es ist schon erstaunlich wie PETA sich wie ein Wurm windet, wenn man ihnen die eigenen Lügen und ihr Fehlverhalten nachweisen und publizieren kann! Vor 24 Stunden veröffentlichte GERATI einen Artikel und belegte in diesem, dass PETA in Berlin, nach den eigenen gesetzlichen Bestimmungen und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig kein Tierschutzverbandsklagerecht zugesprochen bekommen dürfte!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Warum ist die Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechts für PETA, in Berlin rechtlich fragwürdig bzw. sogar nichtig?

    Der Berliner Senat erteilt der radikalen Tierrechtsorganisation PETA, deren Mitarbeiter selbst Straftaten nicht scheuen, ein Tierschutzverbandsklagerecht. Und das, obwohl dem Berliner Senat bekannt sein dürfte, dass auch bereits vor der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin, eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen PETA und dem Land Baden-Württemberg, was dem Verein PETA das Tierschutzverbandsklagerecht verwehrte, bestand. Das Land Baden-Württemberg verwehrte dem Verein PETA die Erteilung des Verbandsklagerechtes, mit der Begründung, der Verein PETA Deutschland e. V. sei nicht demokratisch aufgestellt und verwehre anderen Personen die stimmberechtigte Mitgliedschaft!

    Eigentlich sollte man doch von den Senatsmitarbeitern in Berlin erwarten können, dass sie 1. ihre eigenen Gesetze kennen und 2. vor Erteilung einer Sondergenehmigung den Empfänger dieser, überprüfen! Dieses scheint in Berlin nicht erfolgt zu sein. Weiterhin darf man sich schon fragen, warum die zuständige Presseabteilung des Berliner Senates eine Antwort auf eine Presseanfrage von GERATI verwehrt?

    Gesetzliche Vorschrift auch in Berlin eindeutig

    So müssen Tierschutzvereine, die ein Tierschutzverbandsklagerecht beantragen, folgende Voraussetzungen erfüllen …

    3. Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt sein?

    Die Tierschutzorganisation wird auf Antrag anerkannt, wenn sie

    • rechtsfähig ist,
    • ihren Sitz im Land Berlin hat und ihr satzungsgemäßer Tätigkeitsbereich auch das Gebiet des Landes Berlin umfasst,
    • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert, mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist,
    • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
    • wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer befreit ist,
    • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und
    • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken.

    Berlin.de

    Wie kann es dann in Berlin zu einer Erteilung des Tierschutzverbandsklagegesetzes kommen, wenn im Bundesland Baden-Württemberg, genau wegen diesem rot markierten Grund ein Rechtsstreit anliegt! Hätte man in Berlin nicht hier die Pflicht gehabt sich mit der Bewerbung von PETA als Tierschutzverbandsklagebefugter Verein intensiv zu beschäftigen?

    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass PETA nicht jeder Person eine Mitgliedschaft einräumt

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte nun das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg. Die Beschwerde von PETA wurde abgewiesen! In der Begründung teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg folgendes mit …

    Dies bedeutet, dass Fördervereine, die wie beispielsweise PETA Deutschland e.V. zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder haben, nicht die vom baden-württembergischen TierSchMVG geforderte Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Anerkennung einer Tierschutzorganisation als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigt gewährleistet sein müsse, dass die Befugnisse der Tierschutzorganisation zumindest zu einem erheblichen Teil gerade durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden.

    Für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, wird das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aussprechen.

    mlr.baden-wuerttemberg.de

    PETA hat Berliner Juztizsenat unterwandert und sorgt selbst für Rücknahme der Beschwerde des Berliner Senates!

    Krishna Singh der nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist, stellt in seiner verfassten Presseerklärung auf den Artikel von GERATI nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung auf. Es ist nicht verwunderlich, dass der Nachfolger des gänzlich juristisch unfähigen Dr. Edmund Haferbeck in der Leitung der Rechtsabteilung von PETA mit Lügen und Polemik im Namen von PETA glänzt. So heißt es in der Überschrift der PETA Pressemitteilung …

    „PETA gewinnt Prozess zum Berliner Verbandsklagerecht – Senat hat Beschwerde zurückgenommen“

    Die von PETA gewählte Überschrift macht den Eindruck, dass PETA ein Verfahren gegen ihre Zulassung als Tierschutzverbandsklageberechtigter Verein gewonnen habe! Dieses ist jedoch überhaupt nicht der Fall! In der Rücknahme des Berliner Senates geht es überhaupt nicht um das Verbandsklagerecht von PETA! In dem Verfahren geht es um vier Bezirksveterinärämter, die PETA ein Auskunftsrecht verwehrten.

    Das Verwaltungsgericht Berlin gab in diesem Verfahren PETA recht, verwies aber in der Urteilsbegründung auf die Notwendigkeit der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, da Tierschutz Sache des Bundes sei und deshalb nicht durch Länder beschlossen werden könne! RBB24 schrieb zu dem Urteil folgendes …

    Mehrere Veterinärämter hatten Auskünfte verweigert

    Klägerin war die Tierschutzorganisation Peta. Nach dem im September 2020 in Berlin in Kraft getretenen Tierschutzverbandsklagegesetz (BInTSVKG) haben verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen das Recht, bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz mitzuwirken.

    Die Veterinärämter der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg hatten sich jedoch Anfang 2021 geweigert, Peta entsprechende Auskünfte zu erteilen. Teilweise lehnten die Behörden laut Peta eine Zusammenarbeit sogar ausdrücklich ab.

    Die Ämter begründeten das mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil Tierschutz eigentlich Sache des Bundes sei. Zudem erklärten sie, für den mit dem Tierschutzgesetz einhergehenden Verwaltungsmehraufwand seien sie nicht ausreichend ausgestattet.

    Hauptsacheverfahren möglich

    Die Rechte auf Auskunft seien Peta durch Erlass des Berliner Tierschutzgesetzes wirksam eingeräumt worden, urteilte hingegen das Verwaltungsgericht. Die betreffende Vorschrift sei auch nicht evident verfassungswidrig. In einem etwaigen Hauptsacheverfahren müsse die Vorschrift gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden.

    Sendung: Abendschau, 02.07.2021, 19:30 Uhr

    PETA unterwandert Berliner Justizsenat

    Der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der vom 8. Dezember 2016 bis 21. Dezember 2016 tätig war, beging wohl im Namen von PETA Rechtsbeugung im Amt. Behrendt wurde selbst von seinen Kollegen im Senat als „verlängerter Arm von PETA“ (Stefan Evers, Generalsekretär der CDU Berlin) bezeichnet! Es sorgte dafür, dass PETA gleich zwei Verbandsklageplätze in Berlin eingeräumt bekam. Und das, obwohl PETA selbst die gesetzlichen Anforderungen dafür nachweislich nicht erfüllte.

    Nach der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin forderte PETA Rechtsanwalt Dr. iur. Christian Arleth die Berliner Bezirksämter auf, Auskünfte über laufende Verfahren nach dem Tierschutzgesetz an PETA auszuhändigen! Vier Bezirksämter verweigerten die Auskunft und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit dem neuen Tierschutzgesetz an, da Tierschutz Bundessache sei! Daraufhin reichte Dr. iur. Christian Arleth im Namen von PETA Eilklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein.

    Noch während des laufenden Verfahrens wurde Christian Arleth im Juni 2020 als juristischer Referent in die Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, de Behrendts in der Justizverwaltung unterstellte, berufen! Der Tagesspiegel schreibt dazu …

    Der Peta-Anwalt wurde im Juni juristischer Referent in der Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, die bei Behrendts Justizverwaltung angesiedelt ist. Er arbeitet also seither bei jener staatlichen Stelle, mit der der Jurist bereits zuvor zu tun hatte, damit sein vorheriger Arbeitgeber dort als klageberechtigter Tierschutzverband anerkannt wird. Jene staatliche Stelle, die maßgeblich das neue Gesetz vorangetrieben hat, das Peta erst das Klagerecht ermöglicht hat.

    tagesspiegel.de

    Es ist unglaublich das ein Verfahrensführer hier in diesem Fall Dr. iur. Christian Arleth erst das Land Berlin bzw. Bezirksverwaltungen verklagt und dann eine Beraterfunktion unter anderem in diesem Verfahren als juristischer Referent annimmt! Wenn hier dann nicht der Rechtsbeugung im Amt Tor und Tür offen stehen?

    Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob das Berliner Gesetz dem Grundgesetz entspricht

    Mit dem Seitenwechsel vom PETA-Rechtsanwalt Christian Arleth, entschied das Verwaltungsgericht, über die Klage von PETA, zu deren Gunsten! Die klagenden Bezirksämter hatten die Mehrkosten, die den Bezirken durch das neue Gesetz entstehenden und nicht ausreichend berücksichtigtigten Mehrkosten beanstandet. Gleichzeitig hätte man „Zweifel an der Neutralität des behördlichen Handelns“, wenn „eine in der Öffentlichkeit als militant wahrgenommene Organisation“ beteiligt sei. Dazu schreibt der Tagesspiegel weiter …

    Das Verwaltungsgericht hatte aber auch erhebliche Zweifel, ob eine zentrale Regelung überhaupt zulässig ist. Denn das Gesetz sieht vor, dass Tierschutzorganisationen auch bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren einbezogen werden könnten. Doch nach Ansicht des Gerichts ist es Sache des Bundes, das Bußgeldrecht zu regeln. Die Länder haben in diesem Bereich keine Kompetenzen.

    Die Lage ist vergleichbar mit dem Berliner Mietendeckel. Der war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, weil Berlin gar keine Gesetzgebungskompetenz dafür hat. Der Mietendeckel war grundgesetzwidrig. So könnte es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts auch beim neuen Berliner Tierschutzklagerecht sein. Es empfahl im Juni jedenfalls, das Gesetz später im Laufe des Verfahrens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

    tagesspiegel.de

    Die vier Bezirksämter legten daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

    Die Berliner Bezirke bilden gemeinsam mit dem Senat die Berliner Verwaltung! Zuständig für eine Klage ist in den meisten Fällen die zuständige Senatsverwaltung. Im Oktober schrieb die damalige unter Behrends Arbeitende Staatssekretärin Margit Gottstein die betreffenen Bezirke an. Die Justizverwaltung wolle den Rechtsstreit „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ übernehmen, weil „die Verfassungsgemäßheit und damit Gültigkeit des Tierschutzverbandsklagegesetzes in Frage gestellt wird“.

    Die Bezirksverwaltungen waren überrascht, da in früheren Klageverfahren der Senat wenig hilfreich war! Man warnte zwar vor dem Eindruck der fehlenden Distanz, da mittlerweile mehrere PETA-Unterstüzer in der Justizverwaltung arbeiteten und diese eine Niederlage von PETA in diesem Verfahren vereiteln könnten! Letztendlich hätte ein Scheitern des Berliner Tierschutzgesetzes auch für die Koalition und Behrendt selbst großen Schaden anrichten können!

    Dirk Behrendt selbst zog die Beschwerde kurz vor seiner Amtsübergabe zurück

    Am 17. November 2021 kurz bevor Dirk Behrendt sein Amt als Justizsenator abgeben musste, schrieb dieser an die betroffenen Bezirke! Er teilte den Bezirken mit, dass die Justizverwaltung das Klageverfahren übernehme und beende. „Es ist beabsichtigt, die Beschwerde zurückzunehmen“ 

    Dieses geschah auch kurz vor der Amtsübergabe durch Dirk Behrendt. Neue Justizsenatorin von Berlin ist seit dem 21. Dezember 2021 Lena Kreck (Die Linken). 

    Fazit: Ein Justizskandal sondergleichen

    Insbesondere PETA wirft anderen immer wieder „Lobby“-Arbeit vor. Dabei sind diese doch hier ganz federführend. Das dieses letztendlich sogar in Rechtsbeugung im Amt endet, ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland kaum zu glauben! Für mich persönlich treten hier natürlich auch weitere Fragen auf!

    Wenn die Rechtseinflussnahme bis zum Berliner Justizsenat reicht, welche Macht hat dann PETA bei den Richtern des Berliner Landgerichtes! Die Richter werde vom Justizsenator berufen! Wenn diese dann im Justizsenat mit Gefälligkeit-Gutachten die Politik beeinflussen können, wie weit reicht dann der Einfluss in der urteilenden Justiz? 

    Du willst mich und meine Arbeit mit GERATI unterstützen? Hier meine Spendenkampagne für Januar 2022!


    Spendenaufruf 04-01-22

    Quellen:

  • GERATI wird Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin einreichen.

    Peta wird vom Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gemäß § 2 BlnTSVKG das Verbandsklagerecht zugesprochen und das als anerkannte Tierschutzorganisationen!

    Peta wird in Berlin das Verbandsklagerecht zugesprochen. GERATI schaute sich das neue Tierschutzverbandsklagegesetz vom Land Berlin genauer an und musste feststellen, das hier im Berliner Senat wohl mehr als gemauschelt wurde!

    Allein schon die Grundvoraussetzungen des Berliner Verbandsklagerechts widersprechen einer Teilnahme von Peta. Dort heißt es …

    Die Tierschutzorganisation wird auf Antrag anerkannt, wenn sie

    • rechtsfähig ist,
    • ihren Sitz im Land Berlin hat und ihr satzungsgemäßer Tätigkeitsbereich auch das Gebiet des Landes Berlin umfasst,
    • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert,mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist,
    • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
    • wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer befreit ist,
    • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und
    • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken.

    Berlin.de

    Peta Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht

    Im Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 324 O 355/11) stellte der Richter fest, das Peta Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen. Der Leiter der Rechtsabteilung von Peta, Dr. Edmund Haferbeck sieht öffentlich Straftaten von Tierrechtlern, darunter Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Verleumdung u. a., als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit an. In einem Zoom + Interview sprach Haferbeck von Peanuts, für solche Straftaten. Gleichzeitig drohte Haferbeck in einem öffentlichen Interview, mit der Gründung einer Terrororganisation, vergleichbar der Al Quaida. Was die Opfer und die Angehörigen des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt wohl sagen, wenn jetzt eine radikale Organisation, die bereits verbal Menschen terrorisiert, in der Berliner Politik ein Mitspracherecht bekommt.

    Vor ein paar Monaten beschäftigte sich der Bundestag expliziert mit Peta und diskutierte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit unter dem Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“.

    Peta ist gegen jede Art von Tierhaltung

    Öffentlich tritt Peta auf und fordert eine generelle Haltung von Tieren. Offen spricht sich Peta sogar für ein Verbot von Blindenhunden aus, selbst die Arbeit und Ausbildung mit Polizeischutzhunden will man bei Peta verbieten.

    Die Tierschutzarbeit in Deutschland existiert von Peta nur unter falschen Tatvorwürfen und Verleumdungskampagnen, gegen Landwirte deren Ställe abgebrannt sind und anderen Tierhaltern. Gleichzeitig gibt Haferbeck als Sprecher von Peta bekannt, dass man von Peta Seite niemals eine andere Tierrechtsorganisation verklagen würde, auch wenn bei ihren Handlungen Tiere zu Schaden kämen. Allein diese Aussage müsste doch beim Land Berlin auf Unverständlichkeit treffen. Entweder sind vor dem Gesetz alle gleich, oder irgendetwas läuft schief, mit dem Rechtsverständnis des Berliner Senates.

    Der Hammer kommt aber noch!

    Peta erhält nicht nur einen Sitz in dem Senatsausschuss, sondern gleich zwei von drei Sitzen, die an Tierschutzorganisationen vom Land Berlin vergeben werden. Anzumerken ist, dass kein einziger Platz an eine Tierschutzorganisation wie ein Tierheim vergeben wurde!


    Screenshot Berlin.de
    Screenshot Berlin.de

    Ein deutlicher Verstoß gegen das demokratische Rechtsverständnis. Man könnte bei dieser Sitzverteilung wohl auch von Vetternwirtschaft ausgehen. Offen bleibt welche Grundlagen zur Ernennung führten. Schaut man sich die Voraussetzungen an, die das Land Berlin stellte, darf man sich schon Fragen, warum Peta gleich Zwei von drei Sitzen zugesprochen bekam!

    • rechtsfähig ist, / (Peta Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht und von Peta werden Straftaten aus der Tierrechtsszene als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit angesehen)
    • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert, mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist, (Peta selbst sieht sich nicht als Tierschutzorganisation, sondern als Tierrechtsorganisation – hier erscheint es fragwürdig, ob Tierrecht mit einer Gemeinnützigkeit rechtlich verbindbar ist)
    • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet, (Welche Tätigkeiten im Bereich Tierschutz meint das Land Berlin bei Peta gefunden zu haben? Die tausenden willkürlich gestellten Strafanzeigen, die ehern die juristische Unfähigkeit von Peta belegen. Um welches Tier hat sich Peta in den letzten Jahren in Deutschland aufopferungsvoll gekümmert, ohne Halter mit falschen Tatsachen öffentlich an den Pranger zu stellen. In Deutschland findet von Peta kein Tierschutz statt. In den USA tötet Peta 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut gegeben werden und nicht weil sie schwer Krank sind, sondern nur aus reiner Profitgier)
    • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und (Das Land Baden-Württemberg lehnte das Verbandsklagerecht unter anderem für Peta ab, da sie keine anderen Mitglieder zulassen. Im Jahr 2019 änderte Peta ihre Satzung zwar und ermöglichte offiziell das andere Mitglieder sich bewerben können, jedoch wurde seit diesem Zeitraum keine neuen Mitglieder zugelassen. Die Aussage von Ullmann, derzeit benötigen wir keine neuen Mitglieder, sagt wohl alles aus)
    • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken. (Wie soll ein Verein der selbst gegen geltende Gesetze verstößt sich daran halten. Peta bringt unverzüglich eine Pressemitteilung heraus und stellt das ausgesuchte Opfer öffentlich an den Pranger, obwohl das Ermittlungsverfahren zum größten Teil die Unschuld ermittelt, des von Peta ausgesuchten Opfer beweist, Peta entschuldigt sich weder noch wird die Pressemitteilung mit der falschen Verdächtigung aus dem Internet entfernt)

    GERATI wird Verfassungsbeschwerde einreichen

    Die aufgezählten Punkte lassen die Entscheidung des Berliner Senates, gleich zwei Sitze an den radikalen Tierrechtsverein Peta zu vergeben, als Fragwürdig erscheinen. GERATI wird deshalb nächste Woche eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin einreichen. Gleichzeitig ist eine Petition geplant, um diese Entscheidung des Landes Berlin rückgängig zu machen. Gern könnt ihr euch alle beteiligen. Weitere Informationen folgen Anfang nächster Woche!

    Quellen:

  • Brandbrief des RKI an die rot-rot-grünen Berliner Koalition

    Lothar Wieler als Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) sendete einen von verschiedenen Wissenschaftlern unterzeichneten Brandbrief an die rot-rot-grünen Berliner Koalition. Man befürchte fehlende Forschungsergebnisse unter anderem auch für die Covid19-Forschung.

    In Berlin warten wichtige Tierversuchsanträge, unter anderem der Berliner Charité, auf Genehmigung! Die zuständige Kommission, an der auch Tierschützer beteiligt sind, arbeitet seit Monaten nicht. Begründet wird dieses durch die rot-rot-grünen Berliner Koalition, dass man die Kommission umstrukturieren möchte.

    Bisher gehören dieser Kommission, 2 Tierschützer, ein Ethiker und 4 Wissenschaftler an. Diese sollen Anträge auf Tierversuche in Berlin prüfen und genehmigen. Der Senatschef Michael Müller (SPD) äußerte sich verständnislos auf den Brandbrief.

    Berlin will tierversuchsfrei werden

    Berlin will die Kommission umstellen und einen weiteren Ethiker implementieren. Ziel ist es in Berlin, anscheinend die wissenschaftliche Entwicklung unter anderem auch der Covid-19 Forschung, zu verhindern. Ohne Tierversuche, keine neuen Medikamente und Behandlungen möglich. Es besteht die Gefahr das Unternehmen aus Deutschland ihre Forschung ins Ausland verlagern und somit Deutschland den Vorsprung verliert!

    Insbesondere Peta fordert immer wieder die Abschaffung von medizinisch erforderlichen Tierversuchen. Auch Soko Tierschutz stellt diese Forderung auf, wobei Friedrich Mülln einsehen musste, das in Verbindung mit der Covid-19, die Kampagnen zur Schließung der Tierversuchslabore, übereilt waren.

    Derzeit gibt es keine Möglichkeit auf Tierversuche zu verzichten. In der Charité benötigt man dringend Tierversuche, um insbesondere bei Krebspatienten die Chemotherapie einstellen zu können. Es ist unverantwortlich gegenüber der Bevölkerung, nur aus puren Eigennutz und Unterstützungswille von radikalen Tierrechtsorganisationen, Genehmigungen für Tierversuche zu verzögern. 

    Damit gefährdet der rot-rot-grüne Berliner Senat vorsätzlich Menschenleben. Und das insbesondere in einer weltweit vorherrschenden Pandemie. Wie kann es sein, dass man Tierwohl, vor das Menschenwohl stellt?

  • Berlin: Kein Weihnachtszirkus am Olympiastadion

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag geurteilt, dass dieses Jahr auf der Fläche vor dem Olympiastadion kein Weihnachtszirkus stattfinden darf.

    Im letzten Jahr verlor Berlin noch die Gerichtsverhandlung, da man das Verbot für den Weihnachtzirkus mit angeblicher Tierquälerei im Zirkus begründete. Dieses wiesen die Richter ab, da Zirkusse die am meisten kontrollierten Unternehmen in Deutschland seien und keine Tierquälerei durch den Kläger bewiesen werden konnte.

    Daraufhin hat der Berliner Senat sich den Pachtvertrag für die Fläche, vor dem Olympiastation zur Brust genommen und diesen dahin abgeändert, dass diese Fläche, nur noch für Parkplätze, zur Verfügung gestellt werden darf.

    Die Tierhasser im Berliner Senat

    Das Kräfteverhältnis im (rot-rot-grünem) Senat hat sich zugunsten der Grünen verschoben. Die Grünen sind nach Aussage auf einer Presseanfrage von GERATI, tatsächlich der Meinung, dass in deutschen Zirkusse, Tiger durch brennende Reifen springen und Bären auf Mopeds durch die Manage fahren müssen. 

    Kein Tiger springt freiwillig durch einen brennenden Reifen, kein Bär fährt von sich aus Motorrad. 

    Auszug der Grünen aus der Antwort an GERATI

    Selbst das Gericht im Prozess im letzten Jahr stellte fest, dass es keine Tierquälerei im Zirkus gebe. Dennoch sind die Grünen, die Linken und die SPD weiterhin der Meinung, dass man die Grundrechte für Mitarbeiter in Zirkusse und die kulturelle Entwicklung der Berliner so einschränken muss. So geht es bei der Entscheidung letztendlich gar nicht mehr um Wildtiere im Zirkus, sondern der Berliner Senat will alle Zirkusse aus Berlin verbannen. Dieses grenzt schon an Volksverhetzung und scheint auf Landespolitischer Ebene gang und gäbe zu sein, wie die Begründung eines Wildtierverbotes aus dem Jahr 2013 an den Bundesrat bezeugt. Dort heißt es …

    Viele Zirkusbetriebe sind wirtschaftlich nicht in der Lage, die finanziellen Mittel für erforderliche Anschaffungen, Unterhalts- und (Spezial-) Tierarztkosten aufzubringen, zudem erschweren oft auch der niedrige Bildungsgrad und das Leben in einem eigenen Wertesystem das notwendige Verständnis für die Erfordernisse einer modernen, tiergerechten Haltung von Wildtieren.

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2003/0501-0600/595-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    Über sozialen Hass sich Aufregen und selbst solchen verbreiten

    Nichts anderes ist dieses Vorgehen dieses Berliner Senates. Man lebt politisch es vor, wie man seinen persönlichen Hass gegen eine Berufsgruppe ausleben kann, indem man sie mit allen Mitteln verfolgt, diese ohne Beweise öffentlich an den Pranger stellt und Verbote mit fadenscheinigen Begründungen erlässt. 

    Es ist erwiesen, dass ein kommunales Wildtierverbot rechtlich Unwirksam ist. Dieses Urteilten bereits mehrere Gerichte. Eine Tierqual konnte von keiner Kommune die ein solches auslobte bewiesen werden.

    So ist es auch nicht verwunderlich, wenn man Behauptungen von Politikern, in diesem Fall, die Linken aus Lüneburg, hinterfragt und vom Veterinäramt die Aussage bekommt, bei den angeblich von den Linken aufgeführten Tierschutzverstößen, habe es sich um Ordnungswidrigkeiten gehandelt, die auf Grundlage der nicht rechtzeitigen Anreisemeldung erfolgte.

    Der Fall in Berlin zeigt, dass man trotzdem man eines Besseren belehrt wurde und es als bewiesen gilt, dass Tiere in deutschen Zirkusse nicht gequält werden, alles unternehmen möchte um letztendlich doch seine Behauptung mit einem Verbot umsetzten zu können!


    FCK Berlin - Free Zirkus
    FCK Berlin – Free Zirkus

    GERATI hat aus diesem Anlass ein eigenes T-Shirt-Design entworfen. FCK Berlin – #Free Zirkus ist da zu lesen. Dieses Design gedruckt auf verschiedenen Produkten ist im GERATI – Shop unter shop.spreadshirt.de/gerati-shop zu erhalten. Zeigt, was ihr von diesem Berlin haltet. Wer als Kommune falsche Behauptungen aufstellt, ist kein Deut besser als Tierrechtler die Straftaten begehen.

    Anzumerken ist, dass gegen diesen Beschluss vom 12. August noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann. Ob dieses von Zirkus-Seite geschehen wird, kann ich noch nicht sagen, werde aber heute mich an diverse Stellen wenden, um dieses in Erfahrung zu bringen. Update folgt …