Nach 25 Jahren Weihnachtszirkus in Berlin soll Schluss damit sein. Foto Plakat von 2018-19
Nach 25 Jahren Weihnachtszirkus in Berlin soll Schluss damit sein. Foto Plakat von 2018-19

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag geurteilt, dass dieses Jahr auf der Fläche vor dem Olympiastadion kein Weihnachtszirkus stattfinden darf.

Im letzten Jahr verlor Berlin noch die Gerichtsverhandlung, da man das Verbot für den Weihnachtzirkus mit angeblicher Tierquälerei im Zirkus begründete. Dieses wiesen die Richter ab, da Zirkusse die am meisten kontrollierten Unternehmen in Deutschland seien und keine Tierquälerei durch den Kläger bewiesen werden konnte.

Daraufhin hat der Berliner Senat sich den Pachtvertrag für die Fläche, vor dem Olympiastation zur Brust genommen und diesen dahin abgeändert, dass diese Fläche, nur noch für Parkplätze, zur Verfügung gestellt werden darf.

Die Tierhasser im Berliner Senat

Das Kräfteverhältnis im (rot-rot-grünem) Senat hat sich zugunsten der Grünen verschoben. Die Grünen sind nach Aussage auf einer Presseanfrage von GERATI, tatsächlich der Meinung, dass in deutschen Zirkusse, Tiger durch brennende Reifen springen und Bären auf Mopeds durch die Manage fahren müssen. 

Kein Tiger springt freiwillig durch einen brennenden Reifen, kein Bär fährt von sich aus Motorrad. 

Auszug der Grünen aus der Antwort an GERATI

Selbst das Gericht im Prozess im letzten Jahr stellte fest, dass es keine Tierquälerei im Zirkus gebe. Dennoch sind die Grünen, die Linken und die SPD weiterhin der Meinung, dass man die Grundrechte für Mitarbeiter in Zirkusse und die kulturelle Entwicklung der Berliner so einschränken muss. So geht es bei der Entscheidung letztendlich gar nicht mehr um Wildtiere im Zirkus, sondern der Berliner Senat will alle Zirkusse aus Berlin verbannen. Dieses grenzt schon an Volksverhetzung und scheint auf Landespolitischer Ebene gang und gäbe zu sein, wie die Begründung eines Wildtierverbotes aus dem Jahr 2013 an den Bundesrat bezeugt. Dort heißt es …

Viele Zirkusbetriebe sind wirtschaftlich nicht in der Lage, die finanziellen Mittel für erforderliche Anschaffungen, Unterhalts- und (Spezial-) Tierarztkosten aufzubringen, zudem erschweren oft auch der niedrige Bildungsgrad und das Leben in einem eigenen Wertesystem das notwendige Verständnis für die Erfordernisse einer modernen, tiergerechten Haltung von Wildtieren.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2003/0501-0600/595-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Über sozialen Hass sich Aufregen und selbst solchen verbreiten

Nichts anderes ist dieses Vorgehen dieses Berliner Senates. Man lebt politisch es vor, wie man seinen persönlichen Hass gegen eine Berufsgruppe ausleben kann, indem man sie mit allen Mitteln verfolgt, diese ohne Beweise öffentlich an den Pranger stellt und Verbote mit fadenscheinigen Begründungen erlässt. 

Es ist erwiesen, dass ein kommunales Wildtierverbot rechtlich Unwirksam ist. Dieses Urteilten bereits mehrere Gerichte. Eine Tierqual konnte von keiner Kommune die ein solches auslobte bewiesen werden.

So ist es auch nicht verwunderlich, wenn man Behauptungen von Politikern, in diesem Fall, die Linken aus Lüneburg, hinterfragt und vom Veterinäramt die Aussage bekommt, bei den angeblich von den Linken aufgeführten Tierschutzverstößen, habe es sich um Ordnungswidrigkeiten gehandelt, die auf Grundlage der nicht rechtzeitigen Anreisemeldung erfolgte.

Der Fall in Berlin zeigt, dass man trotzdem man eines Besseren belehrt wurde und es als bewiesen gilt, dass Tiere in deutschen Zirkusse nicht gequält werden, alles unternehmen möchte um letztendlich doch seine Behauptung mit einem Verbot umsetzten zu können!

FCK Berlin - Free Zirkus
FCK Berlin - Free Zirkus

GERATI hat aus diesem Anlass ein eigenes T-Shirt-Design entworfen. FCK Berlin – #Free Zirkus ist da zu lesen. Dieses Design gedruckt auf verschiedenen Produkten ist im GERATI – Shop unter shop.spreadshirt.de/gerati-shop zu erhalten. Zeigt, was ihr von diesem Berlin haltet. Wer als Kommune falsche Behauptungen aufstellt, ist kein Deut besser als Tierrechtler die Straftaten begehen.

Anzumerken ist, dass gegen diesen Beschluss vom 12. August noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden kann. Ob dieses von Zirkus-Seite geschehen wird, kann ich noch nicht sagen, werde aber heute mich an diverse Stellen wenden, um dieses in Erfahrung zu bringen. Update folgt …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert