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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Tierschutzverbandsklagerecht

  • Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung!

    Es ist schon erstaunlich wie PETA sich wie ein Wurm windet, wenn man ihnen die eigenen Lügen und ihr Fehlverhalten nachweisen und publizieren kann! Vor 24 Stunden veröffentlichte GERATI einen Artikel und belegte in diesem, dass PETA in Berlin, nach den eigenen gesetzlichen Bestimmungen und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig kein Tierschutzverbandsklagerecht zugesprochen bekommen dürfte!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Warum ist die Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechts für PETA, in Berlin rechtlich fragwürdig bzw. sogar nichtig?

    Der Berliner Senat erteilt der radikalen Tierrechtsorganisation PETA, deren Mitarbeiter selbst Straftaten nicht scheuen, ein Tierschutzverbandsklagerecht. Und das, obwohl dem Berliner Senat bekannt sein dürfte, dass auch bereits vor der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin, eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen PETA und dem Land Baden-Württemberg, was dem Verein PETA das Tierschutzverbandsklagerecht verwehrte, bestand. Das Land Baden-Württemberg verwehrte dem Verein PETA die Erteilung des Verbandsklagerechtes, mit der Begründung, der Verein PETA Deutschland e. V. sei nicht demokratisch aufgestellt und verwehre anderen Personen die stimmberechtigte Mitgliedschaft!

    Eigentlich sollte man doch von den Senatsmitarbeitern in Berlin erwarten können, dass sie 1. ihre eigenen Gesetze kennen und 2. vor Erteilung einer Sondergenehmigung den Empfänger dieser, überprüfen! Dieses scheint in Berlin nicht erfolgt zu sein. Weiterhin darf man sich schon fragen, warum die zuständige Presseabteilung des Berliner Senates eine Antwort auf eine Presseanfrage von GERATI verwehrt?

    Gesetzliche Vorschrift auch in Berlin eindeutig

    So müssen Tierschutzvereine, die ein Tierschutzverbandsklagerecht beantragen, folgende Voraussetzungen erfüllen …

    3. Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt sein?

    Die Tierschutzorganisation wird auf Antrag anerkannt, wenn sie

    • rechtsfähig ist,
    • ihren Sitz im Land Berlin hat und ihr satzungsgemäßer Tätigkeitsbereich auch das Gebiet des Landes Berlin umfasst,
    • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert, mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist,
    • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
    • wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer befreit ist,
    • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und
    • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken.

    Berlin.de

    Wie kann es dann in Berlin zu einer Erteilung des Tierschutzverbandsklagegesetzes kommen, wenn im Bundesland Baden-Württemberg, genau wegen diesem rot markierten Grund ein Rechtsstreit anliegt! Hätte man in Berlin nicht hier die Pflicht gehabt sich mit der Bewerbung von PETA als Tierschutzverbandsklagebefugter Verein intensiv zu beschäftigen?

    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass PETA nicht jeder Person eine Mitgliedschaft einräumt

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte nun das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg. Die Beschwerde von PETA wurde abgewiesen! In der Begründung teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg folgendes mit …

    Dies bedeutet, dass Fördervereine, die wie beispielsweise PETA Deutschland e.V. zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder haben, nicht die vom baden-württembergischen TierSchMVG geforderte Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Anerkennung einer Tierschutzorganisation als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigt gewährleistet sein müsse, dass die Befugnisse der Tierschutzorganisation zumindest zu einem erheblichen Teil gerade durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden.

    Für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, wird das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aussprechen.

    mlr.baden-wuerttemberg.de

    PETA hat Berliner Juztizsenat unterwandert und sorgt selbst für Rücknahme der Beschwerde des Berliner Senates!

    Krishna Singh der nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist, stellt in seiner verfassten Presseerklärung auf den Artikel von GERATI nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung auf. Es ist nicht verwunderlich, dass der Nachfolger des gänzlich juristisch unfähigen Dr. Edmund Haferbeck in der Leitung der Rechtsabteilung von PETA mit Lügen und Polemik im Namen von PETA glänzt. So heißt es in der Überschrift der PETA Pressemitteilung …

    PETA gewinnt Prozess zum Berliner Verbandsklagerecht – Senat hat Beschwerde zurückgenommen

    Die von PETA gewählte Überschrift macht den Eindruck, dass PETA ein Verfahren gegen ihre Zulassung als Tierschutzverbandsklageberechtigter Verein gewonnen habe! Dieses ist jedoch überhaupt nicht der Fall! In der Rücknahme des Berliner Senates geht es überhaupt nicht um das Verbandsklagerecht von PETA! In dem Verfahren geht es um vier Bezirksveterinärämter, die PETA ein Auskunftsrecht verwehrten.

    Das Verwaltungsgericht Berlin gab in diesem Verfahren PETA recht, verwies aber in der Urteilsbegründung auf die Notwendigkeit der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, da Tierschutz Sache des Bundes sei und deshalb nicht durch Länder beschlossen werden könne! RBB24 schrieb zu dem Urteil folgendes …

    Mehrere Veterinärämter hatten Auskünfte verweigert

    Klägerin war die Tierschutzorganisation Peta. Nach dem im September 2020 in Berlin in Kraft getretenen Tierschutzverbandsklagegesetz (BInTSVKG) haben verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen das Recht, bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz mitzuwirken.

    Die Veterinärämter der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg hatten sich jedoch Anfang 2021 geweigert, Peta entsprechende Auskünfte zu erteilen. Teilweise lehnten die Behörden laut Peta eine Zusammenarbeit sogar ausdrücklich ab.

    Die Ämter begründeten das mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil Tierschutz eigentlich Sache des Bundes sei. Zudem erklärten sie, für den mit dem Tierschutzgesetz einhergehenden Verwaltungsmehraufwand seien sie nicht ausreichend ausgestattet.

    Hauptsacheverfahren möglich

    Die Rechte auf Auskunft seien Peta durch Erlass des Berliner Tierschutzgesetzes wirksam eingeräumt worden, urteilte hingegen das Verwaltungsgericht. Die betreffende Vorschrift sei auch nicht evident verfassungswidrig. In einem etwaigen Hauptsacheverfahren müsse die Vorschrift gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden.

    Sendung: Abendschau, 02.07.2021, 19:30 Uhr

    PETA unterwandert Berliner Justizsenat

    Der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der vom 8. Dezember 2016 bis 21. Dezember 2016 tätig war, beging wohl im Namen von PETA Rechtsbeugung im Amt. Behrendt wurde selbst von seinen Kollegen im Senat als „verlängerter Arm von PETA“ (Stefan Evers, Generalsekretär der CDU Berlin) bezeichnet! Es sorgte dafür, dass PETA gleich zwei Verbandsklageplätze in Berlin eingeräumt bekam. Und das, obwohl PETA selbst die gesetzlichen Anforderungen dafür nachweislich nicht erfüllte.

    Nach der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin forderte PETA Rechtsanwalt Dr. iur. Christian Arleth die Berliner Bezirksämter auf, Auskünfte über laufende Verfahren nach dem Tierschutzgesetz an PETA auszuhändigen! Vier Bezirksämter verweigerten die Auskunft und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit dem neuen Tierschutzgesetz an, da Tierschutz Bundessache sei! Daraufhin reichte Dr. iur. Christian Arleth im Namen von PETA Eilklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein.

    Noch während des laufenden Verfahrens wurde Christian Arleth im Juni 2020 als juristischer Referent in die Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, de Behrendts in der Justizverwaltung unterstellte, berufen! Der Tagesspiegel schreibt dazu …

    Der Peta-Anwalt wurde im Juni juristischer Referent in der Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, die bei Behrendts Justizverwaltung angesiedelt ist. Er arbeitet also seither bei jener staatlichen Stelle, mit der der Jurist bereits zuvor zu tun hatte, damit sein vorheriger Arbeitgeber dort als klageberechtigter Tierschutzverband anerkannt wird. Jene staatliche Stelle, die maßgeblich das neue Gesetz vorangetrieben hat, das Peta erst das Klagerecht ermöglicht hat.

    tagesspiegel.de

    Es ist unglaublich das ein Verfahrensführer hier in diesem Fall Dr. iur. Christian Arleth erst das Land Berlin bzw. Bezirksverwaltungen verklagt und dann eine Beraterfunktion unter anderem in diesem Verfahren als juristischer Referent annimmt! Wenn hier dann nicht der Rechtsbeugung im Amt Tor und Tür offen stehen?

    Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob das Berliner Gesetz dem Grundgesetz entspricht

    Mit dem Seitenwechsel vom PETA-Rechtsanwalt Christian Arleth, entschied das Verwaltungsgericht, über die Klage von PETA, zu deren Gunsten! Die klagenden Bezirksämter hatten die Mehrkosten, die den Bezirken durch das neue Gesetz entstehenden und nicht ausreichend berücksichtigtigten Mehrkosten beanstandet. Gleichzeitig hätte man „Zweifel an der Neutralität des behördlichen Handelns“, wenn „eine in der Öffentlichkeit als militant wahrgenommene Organisation“ beteiligt sei. Dazu schreibt der Tagesspiegel weiter …

    Das Verwaltungsgericht hatte aber auch erhebliche Zweifel, ob eine zentrale Regelung überhaupt zulässig ist. Denn das Gesetz sieht vor, dass Tierschutzorganisationen auch bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren einbezogen werden könnten. Doch nach Ansicht des Gerichts ist es Sache des Bundes, das Bußgeldrecht zu regeln. Die Länder haben in diesem Bereich keine Kompetenzen.

    Die Lage ist vergleichbar mit dem Berliner Mietendeckel. Der war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, weil Berlin gar keine Gesetzgebungskompetenz dafür hat. Der Mietendeckel war grundgesetzwidrig. So könnte es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts auch beim neuen Berliner Tierschutzklagerecht sein. Es empfahl im Juni jedenfalls, das Gesetz später im Laufe des Verfahrens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

    tagesspiegel.de

    Die vier Bezirksämter legten daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

    Die Berliner Bezirke bilden gemeinsam mit dem Senat die Berliner Verwaltung! Zuständig für eine Klage ist in den meisten Fällen die zuständige Senatsverwaltung. Im Oktober schrieb die damalige unter Behrends Arbeitende Staatssekretärin Margit Gottstein die betreffenen Bezirke an. Die Justizverwaltung wolle den Rechtsstreit „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ übernehmen, weil „die Verfassungsgemäßheit und damit Gültigkeit des Tierschutzverbandsklagegesetzes in Frage gestellt wird“.

    Die Bezirksverwaltungen waren überrascht, da in früheren Klageverfahren der Senat wenig hilfreich war! Man warnte zwar vor dem Eindruck der fehlenden Distanz, da mittlerweile mehrere PETA-Unterstüzer in der Justizverwaltung arbeiteten und diese eine Niederlage von PETA in diesem Verfahren vereiteln könnten! Letztendlich hätte ein Scheitern des Berliner Tierschutzgesetzes auch für die Koalition und Behrendt selbst großen Schaden anrichten können!

    Dirk Behrendt selbst zog die Beschwerde kurz vor seiner Amtsübergabe zurück

    Am 17. November 2021 kurz bevor Dirk Behrendt sein Amt als Justizsenator abgeben musste, schrieb dieser an die betroffenen Bezirke! Er teilte den Bezirken mit, dass die Justizverwaltung das Klageverfahren übernehme und beende. „Es ist beabsichtigt, die Beschwerde zurückzunehmen“ 

    Dieses geschah auch kurz vor der Amtsübergabe durch Dirk Behrendt. Neue Justizsenatorin von Berlin ist seit dem 21. Dezember 2021 Lena Kreck (Die Linken). 

    Fazit: Ein Justizskandal sondergleichen

    Insbesondere PETA wirft anderen immer wieder „Lobby“-Arbeit vor. Dabei sind diese doch hier ganz federführend. Das dieses letztendlich sogar in Rechtsbeugung im Amt endet, ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland kaum zu glauben! Für mich persönlich treten hier natürlich auch weitere Fragen auf!

    Wenn die Rechtseinflussnahme bis zum Berliner Justizsenat reicht, welche Macht hat dann PETA bei den Richtern des Berliner Landgerichtes! Die Richter werde vom Justizsenator berufen! Wenn diese dann im Justizsenat mit Gefälligkeit-Gutachten die Politik beeinflussen können, wie weit reicht dann der Einfluss in der urteilenden Justiz? 

    Du willst mich und meine Arbeit mit GERATI unterstützen? Hier meine Spendenkampagne für Januar 2022!


    Spendenaufruf 04-01-22

    Quellen:

  • Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg?

    Wie sieht es in Berlin, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in der Beschwerde von PETA, über die Verweigerung des Tierschutzverbandsklagerechts in Baden-Württemberg, aus? Ist die Gewährung des Tierschutzverbandsklagerechts im Land Berlin noch rechtlich haltbar?

    Inhalt:


    Spendenaufruf Presseausweis

    Spendenaufruf für Unterstützung für einen Presseausweis und Recherchen im Januar 2022!

    PETA scheitert mit Ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

    Baden-Württemberg, verwehrte PETA nach Landesrecht, die Mittwirkungs- und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine! Daraufhin klagte PETA, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, im März 2020. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Land Baden-Württemberg recht! Eine Revisionsmöglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wurde nicht zugelassen! Gegen diese Nichtzulassung der Revision, legte PETA Beschwerde ein und bekam das Recht zugesprochen, den Bundesverwaltungsgerichtshof in einer Revision zu dem erteilten Urteil anzurufen!

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im November 2021 die Beschwerde von PETA gegen das Urteil der Nichtzulassung als Verbandsklagebefugter Tierschutzverein zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg rechtskräftig. PETA erhält somit in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht als anerkannte Tierschutzorganisation!

    PETA war bereits im Jahr 2015 bewusst kein Verbandsklagerecht zu erhalten

    Dieses geht aus dem Sitzungsprotokoll der Fraktion GRÜNE vom 3. Februar 2015 unter der Leitung von MdL Reinhold Pix hervor. Dort heißt es in der Aussage von Peter Höffken (PETA) wie folgt …

    Peter Höffken meldet Bedenken an, dass  PeTA e.V. nach §5 (6) durch willkürlich festgelegte Zulassungsbeschränkung ausgeschlossen werden könnte. Achim Stammberger (Animal Rights Watch) berichtet von guten Erfahrengen mit demselben Passus in NRW und wird sich mit PeTA in Verbindung setzen. In NRW sind sowohl Verbände mit Fördermitgliedschaften als auch solche mit voll stimmberechtigten Mitgliedern zugelassen.

    Abzurufen unter https://www.reinhold-pix.de/wp-content/uploads/2015/05/Protokoll_Tierschutztreffen_03_02_2015HN.docx

    Und genau an diesem Passus scheiterte PETA letztendlich. Nach dem Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Baden-Württemberg änderte PETA zwar ihre Satzung! Im § 6 Abs. 2 der Satzung, wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, dass jede natürliche Person ein ordentliches Mitglied des Vereins PETA Deutschland werden kann. Vorher war nur die Fördermitgliedschaft möglich, die jedoch keine Stimmberechtigung enthielt!

    2. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zur Gewaltfreiheit gegenüber Tieren bekennt, und wer sich aktiv für die Ziele von PETA und ihre Verwirklichung einsetzt. Ordentliches Mitglied kann ferner jede juristische Person werden, insbesondere solche, zu deren Aufgabe die Unterstützung des Tierschutzes gehört. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

    PETA Satzung abgerufen am  03.01.2022 https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Peta-Satzung_2018-07-25.pdf

    Keine stimmberechtigte Mitgliedschaft bei PETA möglich

    GERATI Betreiber Silvio Harnos, bewarb sich bereits am 1. Januar 2019 als ordentliches Mitglied bei dem Verein PETA Deutschland. Bis heute hat er jedoch nicht die erforderliche Absage durch den Vorstand erhalten, was einem Verstoß gegen die Satzung von PETA entspricht!

    Aber auch andere versuchten sich, als stimmberechtigtes Mitglied im Verein PETA zu bewerben. Diese erhielten die Ablehnung mit der Begründung, dass der Verein PETA derzeit keine weiteren ordentlichen Mitglieder zulässt! Auch dieses wäre ein Verstoß gegen die Satzung des Vereins!

    GERATI.de – PETA verweigert generelle Aufnahme von neuen ordentlichen Mitgliedern!

    So konnten die deutschen Gerichte überhaupt nicht anders urteilen. Ohne Mitbestimmung der Vereinsmitglieder kein Verbandsklagerecht! Im baden-württembergische Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) ist festgehalten, dass eine Klageberechtigte Organisation gewährleisten muss, dass ihre Befugnisse zumindest zu einem erheblichen Teil durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden. PETA Deutschland e. V. zählt nach Angaben des Ministeriums zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder. Das Landwirtschaftsministerium erklärte, für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, werde es in Baden-Württemberg auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation geben.

    PETA in Berlin als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein zugelassen

    Nach eigenen Angaben von PETA in einer Pressemitteilung, wurde am 4. Januar 2021 PETA als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation durch den Berliner Senat bestätigt. Und das obwohl auch im Berliner Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts eindeutig hervorgeht, dass ein Verein, der zugelassen wird, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen muss. Unter § 2 Abs. 7 ist Folgendes gesetzlich festgehalten …

    7. soweit mitgliedschaftlich organisiert jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt, und

    Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts vom 31. August 2020 

    Presseanfrage an Berliner Senat blieb trotz Wiederholung unbeantwortet

    Am 24. November 2021 sendete ich der zuständigen Presseabteilung eine Presseanfrage im Namen von GERATI!

    Presseanfrage Betreff: Betreff: Presseanfrage zum Thema: PETA Deutschland e. V. – Zulassung als verbandsklagebefugter Verein nach der Abweisung der Beschwerde von PETA beim Bundesverfassungsgericht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Silvio Harnos, und ich beschäftige mich journalistisch in meinem Blog auf gerati.de, mit der Radikalisierung des Tierschutzes in Form des Tierrechtes.

    Zu der Beauftragung von PETA Deutschland e. V. als verbandsklagebefugter Verein, habe ich mehrere Fragen und möchte sie bitten, diese kurzfristig als Presseanfrage, zu beantworten.

    1. Besitzt PETA Deutschland zwei Stimmen als anerkannte Tierschutzorganisation für eine Tierschutzverbandsklage in Berlin?

    Aus der Liste der von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gemäß § 2 BlnTSVKG der anerkannten Tierschutzorganisationen, werden für PETA Deutschland e. V., 2 Adressen aufgezählt!

    PETA Deutschland e. V.

    • Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart 
    2. Vorsitzender Harald Ullmann
    Telefon: 0711/860 591 – 0
    E-Mail: info@peta.de
    • Büro Berlin Sonnenallee 61 – 63, 12045 Berlin 
    Dr. Christian Arleth
    Telefon: 030 6832666-030
    E-Mail: ChristianA@peta.de

    Anerkennung vom 04.01.2021

    1.1. Bedeutet dieses, dass PETA hier zwei Stimmen in Berlin besitzt? Insbesondere da diese ja auch für Abstimmungen im Bereich Tierversuche stimmberechtigt sind?

    Aus § 2 Abs. 7 Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts geht eindeutig hervor, dass eine Tierschutzorganisation mitgliedschaftlich organisiert und jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen muss! Wie wurde dieses beim Verein PETA Deutschland überprüft?

    Insbesondere da bereits das Land Baden-Württemberg ein Verbandsklagerecht, genau aus diesem Grunde ablehnte, worauf PETA klagte, und auch vor den zwei Gerichtsinstanzen verlor.

    2.1. Fand eine Überprüfung der Angaben von PETA stand, wenn JA in welcher Form?

    2.2. Hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, jetzt Einfluss auf die Zulassung von PETA als verbandsklagebefugter Tierschutzverein?

    Bezogen auf: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/auch-bundesverwaltungsgericht-verwehrt-peta-das-verbandsklagerecht/

    PETA Deutschland e. V. musste vor der Zulassung als verbandsklagebefugte Tierschutzorganisation eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Durchführung des Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von anerkannten Tierschutzorganisationen im Land Berlin (Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz – BlnTSVKG) unterzeichnen!

    PETA Deutschland ist dafür bekannt, haltlose Strafanzeigen gegen Landwirte, Labore und Tierhalter zustellen!

    3.1. Wie stellt das Land Berlin sicher, dass PETA persönliche Daten, die PETA immer wieder wissentlich und unwissentlich leakt, nicht aus der verbundenen Arbeit mit dem Berliner Senat stammen?

    3.2. Verlässt sich der Berliner Senat auf die unterschriebene Verpflichtungserklärung, oder erfolgt hier eine Prüfung, insbesondere verbunden mit dem Vorfall der Berliner Staatsanwaltschaft und Attila Hiltmann, dem auch PETA sehr nahestand?

    Ich möchte sie bitten meine 5 Fragen kurzfristig zu beantworten, da zu diesem Thema ein Artikel und ein Videobeitrag in Arbeit ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Da ich auf diese Presseanfrage keine Antwort erhielt, wendete ich mich am 3. Dezember 2021 erneut an die Presseabteilung des Berliner Senates!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 24.11.2021 sendete ich ihnen eine Presseanfrage zu! Bis heute erhielt ich keine Stellungnahme zu meinen Fragen, aus der Presseanfrage!

    Nach § 4 LPresseG sind sie als Behörde verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen!

    Ich möchte sie hiermit noch einmal bitten, meine Fragen kurz zu beantworten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Auch auf die wiederholte Anfrage blieb die Presseabteilung des Berliner Senates mir eine Beantwortung der Fragen schuldig! Man darf sich schon fragen, warum der Berliner Senat die Aussage gegenüber ihren Bürgern verweigert, warum PETA anscheinend 2 Stimmen in diesem Gremium erhalten hatte? Wie ist es möglich, wenn man simpel nachweisen kann, dass PETA gegen das Gesetz selbst verstößt, dass diese als verbandsklagebefugter Verein in Berlin bestätigt wurde?

    Ich bleibe natürlich als GERATI an dieser Story dran und werde mich an die nächste Stelle wenden!

    Unterstützung für die Beantragung eines Presseausweises

    Und warum sollte man den Ritterschlag, den PETA mit ihrer Klage erreicht hat, dass die Klage gegen GERATI es sich um Presserecht handelt, nutzen! Ob ich einen Presseausweis erhalte, ist noch offen.

    Die dafür benötigten Voraussetzungen besitze ich bereits. Das einzige was fehlt sind die Kosten von 89,25 € zzgl. der Versandkosten von 15,89 € und den Zahlungs- bzw. Spendengebühren benötige ich ca. 125 €! Die restliche Summe aus den Spenden, die nicht für die Beantragung des Presseausweises Verwendung finden, werden in Recherchen für GERATI investiert!

    Vielen Dank im Voraus!

    Silvio


    Spendenaufruf Presseausweis

    Quellen: