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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • Gerichtsverfahren von Dr. Edmund Haferbeck (Peta) gegen GEARTI abgesagt!

    Der Gerichtstermin 27 O 519/19, vom 08. April 2021 wurde durch das Landgericht Berlin aufgehoben. Als Grund wird hier der Befangenheitsantrag des Beklagten benannt.

    Und ja, ich habe vor ca. drei Wochen einen Befangenheitsantrag gegen die Richter im Verfahren 27 O 519/19 gestellt. Begründet habe ich dieses hauptsächlich damit, das das Landgericht Berlin in diesem Verfahren mir fast sämtliche Grundrechte in einem Gerichtsverfahren aberkennen möchte.

    Die Unabhängigkeit des Landgerichts Berlin ist mehr als zweifelhaft. Dazu komme ich aber später noch einmal genauer. Ein weiterer Punkt ist die fragwürdige Zuständigkeit des Landgerichts Berlin. Ich habe mehrere Punkte aufgezählt, die nicht nur die Zuständigkeit des Berliner Landgerichts im Verfahren 27 O 519/19 anzweifeln lassen, sondern sogar das verpflichtende Recht auf Gehör als Beschuldigter im Verfahren verhindert werden soll.

    Letztendlich befürwortet ein Richter des Landgerichts Berlin, Straftaten die durch Peta und andere Tierrechtsorganisationen begangen werden, öffentlich in einer Ausschusssitzung des Bundestages (Wildtierverbot für Zirkustiere)!

    Wie neutral sind letztendlich die Richter des Landgerichts Berlin

    Die Richter selbst mussten in ihrer ersten Stellungnahme auf meinen Befangenheitsantrag zum Verfahren 27 O 519/19 einräumen, der verpflichtenden Prüfung der Klageschrift nicht nachgekommen zu sein. Mit Einreichung der Klageschrift bei einem Gericht muss dieses die Zuständigkeit, und die rechtssichere Klageschrift und auch den Streitwert prüfen! 


    1. Seite Klageschrift 27 O 519/19 geschwärzt
    1. Seite Klageschrift 27 O 519/19 geschwärzt

    Mir hat der erste Blick auf die erste Seite der Klageschrift ausgereicht, um festzustellen, dass die Klageschrift gravierende Rechtsfehler aufweist. So steht beim Kläger 2. nur der Verein! Es fehlen aber die Vertretungsberechtigten Personen, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten können.

    Ein wichtiger Verfahrenstechnischer Grund, können die Vertreter des Vereins nicht als Zeuge auftreten, sondern nur als Klagepartei.

    Dazu zitierte ich in eine Stellungnahme folgendes:

    Nach § 26 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertritt der Vorstand den Verein 

    gerichtlich und außergerichtlich. Das heißt, dass der gesamte „Vorstand i. S. d. § 26 BGB“ in der Klageschrift aufzunehmen ist. Diese prozessuale Stellung hat zur Folge, dass Vorstandsmitglieder nicht als Zeugen, sondern nur als Partei gehört werden können.

    Anwaltskanzlei Günther versuchte nachträglich die Legitimation des Kläger 2 zu korrigieren

    Trotzdem ich mehrfach das Landgericht Berlin im Verfahren 27 O 519/19 darauf hinwies, das der Kläger 2 mit seiner Kläger-Bezeichnung überhaupt so nicht Klagebefugt ist, unternahm das Landgericht Berlin nichts. Man dachte sich wahrscheinlich, das vor einem Landgericht sowieso nur Anwälte Anträge stellen können und man sich auf Hinweise vom Beklagten nicht reagieren müsste. 

    Erst nach dem Schreiben mit der Klageabweisung meines Rechtsanwaltes Manuel Tripp, erfolgte von der Anwaltskanzlei Günther aus Hamburg, der Versuch die Legitimation des Klägers 2 richtigzustellen. Hier hat man aber das Problem, dass der Beklagte ein Recht hat, eine Änderung des Klagebefugten zuzustimmen, oder nicht! Natürlich weise ich diese Änderung der Klage ab! Trotzdem reagiert das Landgericht bis heute nicht und führt den Kläger 2 weiter in dem Verfahren als Klagebefugten! Ok kann sein, das man sich auf das mündliche Verfahren beruft, wo dieser Sachverhalt dann durch einen Beschluss endgültig geklärt wird.

    Richter beim Landgericht Berlin prüfte die Zulässigkeit des vorläufig festgelegten Streitwertes nicht

    Das Landgericht Berlin unterließ die Prüfung des vom Kläger festgelegten vorläufigen Streitwertes in Höhe von 20.000 €. Im § 48 Abs. 2 wird darauf verwiesen, das auch die Einkünfte des Beklagten bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten, zu berücksichtigen sind. Dort heißt es …

    § 48 GKG

    (2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.

    Die Rechtsanwaltsgebühren werden an dem Streitwert des Verfahrens gemessen. Es ist schon ein Unterschied, ob der Streitwert auf 20.000 € oder 10.000 € festgelegt wird. Noch einen größeren Unterschied würde ein Streitwert in Höhe von 5.000 € machen.

    Bei einem Streitwert von unter 5.000 € wäre ein Amtsgericht zuständig. Bei einem Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang und man könnte sich also hier auch selbst verteidigen. Bei einem Streitwert über 5.000 € ist ein Landgericht zuständig, wo genereller Anwaltszwang vorherrscht. Also ohne einen Anwalt kann man nicht einmal eine simple Fristverlängerung beantragen!

    Nur die eigenen Anwaltskosten!

    Streitwert: 20.000 €

    Eigene Anwaltskosten: 1.833,43 €

    Streitwert: 10.000 €

    Eigene Anwaltskosten: 1.375,52 €

    Streitwert: 5.000 €

    Eigene Anwaltskosten: 759,10 € und wenn man sich ohne Anwalt selbst vertritt 0 €!

    Ein Unterschied von 450 bis 1.074 € und wenn man sich vor einem Amtsgericht selbst verteidigt sogar 1.833,43 €, je nach Streitwert. Und natürlich wird der eigene Anwalt nicht den Streitwert, wenn er hoch angesetzt ist, anzweifeln oder diesem Mindern wollen. Denn er verdient ja mehr für genau dieselbe Arbeit, die er leisten muss.

    Spätestens mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH), die mit der Klageschrift gestellt wurde, war dem Landgericht Berlin meine finanzielle Lage, hier in Indonesien während der Coronapandemie bekannt. 

    Trotzdem passierte beim Landgericht Berlin nichts. Weder der Streitwert wurde, wie von mir gefordert, auf meinen Einkommensnachweis geprüft, noch die PKH überhaupt bearbeitet! Im Mai 2020 stellte ich den Antrag auf PKH und bis Dezember 2020 hörte ich nichts vom Landgericht Berlin. Nach telefonischer Anfrage teilte man mir mit, dass über die PKH während der Verhandlung entschieden wird.  

    Ein schon mehr als fragwürdiges vorgehen, wo ich expliziert mehrfach darauf hingewiesen habe, dass mein Rechtsanwalt, seine anfallenden Rechtsanwaltsgebühren vor Prozessbeginn, entweder durch Bewilligung der PKH oder durch Barzahlung meinerseits erhalten wollte! Ansonsten kündigte er die Mandatsniederlegung an!

    Der lange Weg zur PKH Bewilligung beim Landgericht Berlin

    Im Mai 2020 stellte ich den Antrag beim Landgericht Berlin auf Bewilligung der PKH und sendete alle erforderlichen Nachweise zu. Monatelang passierte nichts. Erst erkrankte Haferbecks Rechtsanwältin Davina Bruhn schwer, sodass die Kanzlei einen Frist Aufschub verlangte. Danach passierte auch nicht viel! Erstaunlich wurde aber bereits Mitte 2020 der Gerichtstermin auf den 9. März 2021 gelegt. 

    Im Dezember fragte ich dann einmal nach wie der aktuelle Status meines PKH Antrages ist. Am Telefon teilte man mir mit, dass eine Entscheidung über die Bewilligung des PKH Antrages erst beim Prozess erfolgt. Erst als ich dann die Ankündigung meines Anwaltes, bei nicht Bewilligung, oder Bezahlung der mir bereits gestellten Rechnung, das Mandat niederzulegen, kam im Januar 2021 fahrt auf. 

    In der tiefsten Coronapandemie fehlten auf einmal Unterlagen für den PKH Antrag. Insbesondere wollte man nachweise über Grundstückseigentum und Einkommen meiner Frau haben. Des Weiteren wollte man den Ehevertrag haben. Und alle Unterlagen in Deutsch. Bemängelt wurden auch noch, das ich Kontoauszüge nur für die letzten 30 Tage nachreichte.

    Ich fragte bei der Deutschen Botschaft wegen Übersetzungen nach. Da erhielt ich die Antwort, 25 – 100 € pro Seite. Die Unterlagen inkl. Ehevertrag würden über 50 Seiten betragen, sodass hier bereits Kosten von fast 5.000 € nur für die Übersetzungen anfallen würden. Kontoauszüge sind in Indonesien online nur für die letzten 30 Tage einsehbar. Für einen längeren Zeitraum müsste ich direkt zu meiner Bank gehen, was mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden wäre.

    So kam was kommen musste der PKH Antrag wurde mit der Begründung der fehlenden Mitarbeit abgelehnt. Daraufhin reichte ich beim Kammergericht Berlin, sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ein. Auch im Beschwerde Verfahren, kam das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass die PKH mir nicht gewährt werden kann.

    Anders sah es dann das Senatsgericht, was vom Kammergericht als Beschwerdestelle angerufen wurde. Hier kippte man den Beschluss und gewährte mir die beantragte PKH. Zwischenzeitlich hatte man vom Landgericht Berlin den Termin für das Gerichtsverfahren vom 9. März auf den 8. April verschoben.

    Befangenheitsantrag gegen die Richter

    Mit der Bewilligung des PKH Antrages stellte ich einen Befangenheitsantrag, gegen die zuständigen Richter, des Verfahrens. In der Antwort auf meine Beschwerde räumten die Richter ein, die Klageschrift ungeprüft mir zugestellt zu haben. Ein rechtlicher Verstoß den ich aufnahm und meine Befangenheitsvorwurf erweiterte. Als Antwort auf meinen Vorwurf, wurde jetzt der Termin für die Verhandlung gänzlich, ohne Nennung eines neuen Termins gecancelt.

    Ich werde nach und nach alle Dokumente (geschwärzt [Datenschutz]) in einer Extrakategorie, hier im Blog veröffentlichen und diese dann als Quellen nachträglich hier einfügen. Das wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da bereits allein für dieses Verfahren 1 1/2 Ordner gefüllt mit Unterlagen sind. Dazu kommen noch die drei weiteren Klagen aus dem Umfeld von Peta.

    Quellen:

  • Bundesrechnungshof empfiehlt Nichteinführung des staatlichen Tierwohlsiegels

    Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner versuchte mit allen Mitteln, ein neues staatliches Tierwohlsiegel durchzusetzen. Trotz Kritik aus der Landwirtschaft und der Tierschutzszene arbeitete man weiter an diesem Tierwohlsiegel. Jetzt prüfte der Bundesrechnungshof dieses Tierwohlsiegel und forderte einen unverzüglichen Stopp!

    Aus dem Landwirtschaftsministerium kamen in den letzten Monaten sehr dubiose Vorschläge. Siehe die Gassi geh Pflicht für Hundehalter, die sich bereits im Vorfeld als unüberprüfbar zeigte. Auch das „Wildtierverbot für Zirkusse“ ist ehern ein lächerlicher Vorgang, da fast alle Punkte des Entschließungsantrages des Bundesrates umgesetzt wurden. Im Vorfeld hatte man von seitens des Ministeriums, diese Vorschläge noch abgelehnt. Die einzige Ausnahme des von Julia Klöckner präsentierten Wildtierverbot für Zirkusse ist, das die Haltung von Elefanten weiter erlaubt bleibe. Der Bundesrat gewährte bereits die Haltung von Großkatzen, Haus und Nutztieren im Zirkus.

    Auch beim staatlichen Tierwohlsiegel musste Julia Klöckner bereits massiver Kritik einstecken. Und das von den Landwirten und den Tierschützern. Der Bundesrechnungshof, der sich das Tierwohlsiegel jetzt genauer anschaute, kam zu einer verheerenden Erkenntnis.

    Bundesrechnungshof empfiehlt die Einstellung der Ausarbeitung des staatlichen Tierwohlsiegels

    Die Gründe wurden in einem Artikel von Agrarheute umfangreich zusammengefasst.

    • Hauptkritik: Keine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit

    • Alternativen zu freiwilligem Label nicht genug geprüft

    • Kommunikationskonzept vor Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt

    • Auswirkungen auf Bundeshaushalt nicht dokumentiert

    • Hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand

    • Rechnungshof: Notwendigkeit des Labels überprüfen

    Ausführlicher Artikel auf agrarheute.com

    Zwar stehen im Jahr 2021 Bundestagswahlen an, jedoch rechtfertigt es nicht, dass Bundesministerin Julia Klöckner mit ihren Tierschutzmaßnahmen so tief in die Gülletonne greift. Zeitnah wurde bereits mit den ersten Arbeitsschritten, Kritik von seitens der Landwirtschaft und Tierschützern laut. Diese berechtigte Kritik an dem staatlichen Tierwohlsiegel missachtete das Ministerium. Es wurden Beraterverträge ausgeführt, die letztendlich die rein wirtschaftlichen Fragen nicht betrachteten.

    Letztendlich gibt es bereits ein freiwilliges Tierwohlsiegel, was vom Ministerium überhaupt nicht angeschaut wurde, um Kosten zu sparen. Hunderttausende von Euros schmiss so die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner zum Fenster hinaus. Dass der Bundesrechnungshof jetzt die sofortige Einstellung der Arbeiten, an diesem staatlichen Tierwohlsiegel empfiehlt, zeigt die prekäre Situation, in dem sich das Bundeslandwirtschaftsministerium sich befindet.

    Laut dem Bericht argumentiere das Agrarressort, dass ein freiwilliges Tierwohllabel ausreiche, um das Tierwohl in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dem hält der Bundesrechnungshof entgegen: Entweder erfülle das aktuelle Tierschutzrecht bereits das Staatsziel Tierschutz – dann sei überhaupt kein Label nötig. Oder es erfülle es nicht – dann müssten die gesetzlichen Mindeststandards beim Tierschutz angehoben werden.

    agrarheute.com

  • Sky du Mont – Wer Peta unterstützt ist dumm?

    Sky du Mont macht Werbung für Peta! Ob er sich überhaupt einmal mit diesem Verein beschäftigt hat, oder hat er das Geld, was Peta ihn für seinen Auftritt zahlt, so nötig?

    Man darf wohl froh sein, dass uns der pornografische Anblick von Sky du Mont erspart geblieben ist. In der Regel steht Peta ja ehern auf pornografische Fotos, doch da scheint wohl die geforderte Summe von Sky du Mont, für Peta dann doch etwas zu hoch gewesen zu sein.


    Screenshot Facebook Seite Udo Lindenberg
    Screenshot Facebook Seite Udo Lindenberg

    Sky du Mont tritt immer wieder auch für Peta auf. Man kann ihn mit Udo Lindenberg vergleichen, der bei seinem letzten Peta Auftritt, mit einem Shitstorm überzogen wurde, 

    sodass dieser sich genötigt sah, die geposteten Inhalte von seiner Peta-Zusammenarbeit zu löschen. Auch der Versuch von Udo Lindenberg GERATI abzumahnen, beließ er auf ein Schreiben seiner Anwälte, die nach der Stellungnahme von GERATI auch nicht mehr reagierten.

    GERATI fragt sich, warum können ehemalige VIP’s nicht nachdenken bevor sie sich auf Peta einlassen!

    Erstaunlich muss man immer wieder feststellen, das Personen wie Sky du Mont, mit dem eigentlichen Tierschutz nichts zu tun haben. Ihr Namen taucht wenn in diesem Bereich, dann nur im Tierrecht auf. Es scheint fraglich ob Sky du Mont den Unterschied zwischen Tierschutz und einer kriminellen Tierrechtsorganisation wie Peta überhaupt kennt?

    Noch skurriler wird es bei Sky du Mont, wenn man sich seine Werbeverträge einmal anschaut. So stellte Sky du Mont sein Gesicht für die Partei FDP im Wahlkampf 2008 zur Verfügung und war bis 2018 sogar selbst Mitglied der FDP. Genau jene Partei, die doch in den letzten Monaten im Bundestag den Antrag einbrachte, das Peta die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen sollte. Der Antrag titelte sich „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“.

    Selbst ein Gericht kam zu der Erkenntnis, das Peta Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen. Ob dieses Sky du Mont wusste als er sein Gesicht für Peta wieder einmal präsentierte.

    Sky du Mont auch für Mc Donalds als Werbegesicht tätig

    Schaut man sich die Werbeverträge von Sky du Mont einmal genauer an, findet man dort auch Verträge von Peta’s Erzfeind Mc Donald. Zwar ist hier Sky du Mont in der Mc Donald’s Kinderhilfe tätig, jedoch ist das für Peta ja kein Grund deswegen die Hetze gegen Unternehmen einzustellen, wie man ja bei der UNICEF Spendengala im Jahr 2018 in eindrucksvoller Art und Weise erleben konnte.

    Nun dieses scheint für Peta alles nebensächlich zu sein. Und so wird auch Sky du Mont der Ausritt zu McDonald’s verziehen. Für Peta ist es nur wichtig, das Sky sein Gesicht für sie zeigt, damit Spendengelder generiert werden.

    Mit diesen Spenden werden dann nicht etwa Tieren geholfen, sondern die Gelder verschwinden in dunkle Kanäle und in den Brieftaschen des Vorstandes.  Siehe Artikel „Null Euro für den Tierschutz“ eine Pflichtlektüre für jeden angehenden Peta Unterstützer!

    Sky du Mont Hetze gegen TUI

    Sky du Mont warum informierst du dich nicht einmal vor Ort z. B. im Loro Parque auf Teneriffa, über die Haltung von Morgan und den anderen Walen. Morgan wurde halbtot am Strand gefunden. Sie ist taub und somit überhaupt nicht überlebensfähig, in freier Natur. Hat sie deshalb kein Recht auf Leben? Aber genau das ist es, was Peta will. Peta tötet selbst alle 3 Stunden ein Tier und das nur, weil sie dieses nicht Verpflegung und Unterkunft gewähren wollen. Die Todesspritze kostet nur ein paar Cent. Die Verpflegung dagegen pro Tag ein paar läppische Euros bzw. USD.

    Und nein dein Gesicht wird keinem Tier bei Peta helfen. Es unterstützt die kriminellen Machenschaften dieser Tierrechtsorganisation. Es empfiehlt sich ein Blick ins Gesetzbuch! Erstaunt wirst du feststellen, das TUI ja nichts falsch macht. Jedoch deine öffentliche Forderung hingegen sehr wohl, als Straftat ausgelegt werden kann. Wer sich vorsätzlich in die betriebswirtschaftlichen Abläufe eines Unternehmens einmischt, begeht eine Straftat.

    Peta selbst kann keinen einzigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei TUI oder Seaworld und anderen Tierhaltungsunternehmen aufzeigen. Bevor man mit dem Finger auf ein Unternehmen zeigt, sollte man sich auch dieses Unternehmen genau anschauen und nicht Blind einer kriminellen Organisation wie Peta Vertrauen schenken.

    Einfach mal das Gehirn einschalten, bevor man sich auf Peta einlässt. Dann wird man auch von seinen Fans, nicht als „DUMM“ angesehen!

    Quellen:

    1. GERATI.de – Udo Lindenberg will GERATI abmahnen
    2. rws-verlag.de – Graf von Westphalen Rechtsanwälte: Tierrechtsorganisation PETA unterliegt gegen Circus Krone – Urteil rechtskräftig – Äußerung, dass PETA-Aktivisten Straftatbestände nicht scheuen, ist zulässig
    3. Wikipedia – Sky du Mont
    4. Deutscher Bundestag – FDP: Straftaten und Gemein­nützigkeit sollen sich aus­schließen
    5. GERATI.de – PeTA will Kinderhilfe verhindern
    6. Loroparque.com – Webseite
    7. GERATI.de – Alle 3 Stunden stirbt bei PeTA ein Tier
    8. GERATI.de – Animal United e. V. zieht nach Strafanzeigen von GERATI Schwanz ein
  • Animal United e. V. zieht nach Strafanzeigen von GERATI Schwanz ein

    Ende November 2020 kündigte der radikale Tierrechtsverein Animal United e. V. in einer Pressemitteilung an, gegen das Hamburger Walddörfer-Gymnasium, Strafanzeige zu stellen. Aufgrund dieser Pressemitteilung erstattete GERATI Strafanzeige gegen Animal United e. V. Strafanzeige.

    Die radikale und militante Tierrechtsorganisation Animal United e. V. kündigte im November 2020 an, gegen das Walddörfer-Gymnasium Strafanzeige zu stellen. Das Gymnasium kündigte an eine Kuh, die in einem Projekt gepflegt wurde, nun zu schlachten zu wollen. Diese in der Pressemitteilung angekündigten Strafanzeige würde den Straftatbestand einer Nötigung beinhalten!

    Deshalb erstattet GERATI, am 30. November 2020 Strafanzeige, gegen den Vorstand von Animal United. Nach mehrmonatigen Ermittlungen, stellte nun die ermittelnde Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren ein. Bis zum heutigen Tag hat Animal United e. V. keine Strafanzeige gegen das Gymnasium gestellt.

    Erfolg für GERATI

    Wenn ein radikaler Tierrechtsverein, öffentlich in einer Pressemitteilung, eine Schule bedroht, diese mit einer Strafanzeige, fälschlich einer Straftat bezichtigt, ist diese Strafbar. Die von GERATI zeitnah gestellte Strafanzeige gegen diese radikale Tierrechtsorganisation, brachte diese anscheinend zur Einsicht und Rücknahme der wüsten falschen Beschuldigungen gegen dieses Gymnasium.

    Erstaunt muss man immer wieder feststellen, das radikale Organisationen wie Animal United, vor Straftaten nicht zurückschrecken. Gleichzeitig beschuldigen aber genau diese Organisationen, ihre ausgewählten Opfer fälschlicherweise Straftaten zu begehen. Hierbei suchen sich diese radikalen und militanten Tierrechtsorganisationen, immer wieder schwächere aus, um diese auch durch Straftaten zu beeinflussen.

    Diese Vorgehensweise hat ehern was mit Schutzerpressung etwas zu tun. Man fordert mit illegalen Mitteln, andere dazu auf, legale Handlungen zu unterbinden. Gleichzeitig droht man dem ausgesuchten Opfer, ein Übel an. Hier in dem Fall eine Strafanzeige. Dieses sind ehern Machenschaften von mafiösen Vereinigungen. Hier sollte sich einmal der Staatsschutz mit diversen Tierrechtsorganisationen befassen, ob diese nicht die Bildung einer kriminellen Organisation beinhalten würden.

    Hier noch die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft München I

    Einstellungsverfügung 243 Js 211338/20

  • Erster radikaler Tierrechtler zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt

    Tönnies hatte es bereits im Herbst 2019 angekündigt. Man werde die radikalen Tierrechtler, die den Kellinghusener Schlachthofes über Stunden besetzten, auf Schadenersatz verklagen!

    Das Landgericht Kiel gab dem Schlachthof Konzern recht und verurteilte einen der radikalen Tierrechtler, die den Betriebsablauf beeinflussten zur Zahlung von Schadenersatz. Der Verurteilte Straftäter wurde zur Zahlung von 16.761 € Schadenersatz verurteilt. 

    Der jetzt verurteilte radikale Tierrechtler hatte sich im Herbst 2019 vor dem Eingang des Kellinghusener Schlachthofes an das Tor gekettet. Unzählige Tiertransporter konnten deshalb nicht entladen werden. Dabei verursachten diese radikalen Tierrechtler unzähliges Tierleid. Die Polizei ließ die radikalen Tierrechtler über Stunden gewähren, bevor dieses mit der Räumung der Straftäter begann.

    Radikale Tierrechtler geht es nicht um die Tiere, sondern um den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden, den man ihrem ausgewählten Opfer zufügen kann!

    Ohne an die Tiere zu denken, die über Stunden in den Transportern ausharren mussten, blockierten diese radikalen Tierrechtler den Betriebsablauf des Schlachthofes. Erreicht haben sie letztendlich nichts. Gegen mehrere radikale Tierrechtler laufen derzeit Klagen von Tönnies auf Schadenersatz.

    Der erste wurde jetzt schuldig gesprochen, vorsätzlich sich in den wirtschaftlichen Betriebsablauf eingemischt zu haben. Dem Schlachthof stände demnach auch Schadenersatz zu. Der radikale Tierrechtler wurde jetzt zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt.

    Demonstrationen ja – aber nicht mit jeden Mitteln

    Das freie Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Gut in einem demokratischen Rechtsstaat. Jedoch entbehrt es jedem Rechtsgrundsatz, sich durch Demonstration in den Betriebsablauf einmischen zu wollen, um das ausgewählte Opfer den größten möglichen wirtschaftlichen Schaden zuzuführen. Wer Schaden verursacht, der muss dafür auch gerade stehen.

    Radikale Tierrechtler haben da ein gänzlich anderes Rechtsverständnis, was mit dem gemeinschaftlichen Rechtsverständnis nicht in einklang zu bringen ist. Derzeit laufen mehrere Spendenaufrufe, um den Verurteilten radikalen Tierrechtler finanziell zu unterstützen.

    Ob die finanziellen Spendenmittel ausreichen, allen Tierrechtlern, die an dieser Aktion, gegen Tönnis beteiligt waren und die auf ihre gerichtlichen Verfahren warten, wird die Zeit zeigen.

  • Meine Antwort auf Stellungnahme der Richter des Berliner Landgerichts auf meinen Befangenheitsantrag

    Am 9. März 2021 nahmen die Richter im Peta Klage Verfahren 27 O 400/20 Stellung zu meinem Befangenheitsantrag vom 26. Februar 2021.

    Wie zu erwarten sehen die zuständigen Richter jedoch keinerlei Verfehlungen im bisherigen Verfahrensverlauf. Das sehe ich natürlich etwas anders und habe meine Vorwürfe jetzt noch einmal konkretisiert. Hier erst einmal meine Beschwerde:

    Mein Schriftstück vom 26.02.2021: 27 O 400_20 Abweisung Klage und Zuständigkeit Landgericht Berlin

    Darauf erhielt ich am 10.03.2021 folgende Stellungnahme der drei zuständigen Richter am Landgericht Berlin.

    Stellungnahme der drei Richter vom Landgericht Berlin vom 10.03.2021: Stellungnahme Landgericht Berlin Befangenheit 27 O 400/20

    Keine Überprüfung der Klageschrift?

    Ich bin selbst kein Rechtsanwalt, sitze aber seit Wochen mehrere Stunden im Internet und Recherchiere zu meinen bisher vier Klagen aus dem Umfeld von Peta. Daraus ergaben sich mehrere Rechtsverstöße bereits in der Klageschrift. In der Klage 27 O 519/19, wo mir erst durch eine sofortige Beschwerde, mein Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt wurde, versuchte Peta den gemachten Fehler bereits auszubügeln!


    Screenshot Original Klageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg
    Screenshot Original Klageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg

    Nach § 26 BGB, muss der Vorstand des Vereins namentlich erfasst werden. Dieses begründet sich auch darin, das der Vorstand dann nicht als Zeuge, sondern nur als Klagepartei im Verfahren auftreten kann.

    Demnach ist die Zulässigkeit der Klage fraglich, wie es auch aus dem Urteil OLG München – Az.: 7 U 1680/14 – Urteil vom 30.07.2014 hervorgeht! Aber auch die Klagebefugnis ist in der Klage mehr als fraglich. Peta Deutschland e. V. begehrt eine Unterlassung auf eine Aussage in einer Reaktion auf ein Video, was von Peta Asia auf YouTube veröffentlicht wurde. Auch hier besitzt Peta Deutschland keinerlei Klagebefugnis, würde ich mal nach meinem bisherigen Rechtsverständnis vermuten.

    Nun klagt ja Peta vor dem Landgericht Berlin, deren Zuständigkeit ich anzweifele. Dort herrscht Anwaltszwang! Also müsste ich einen Anwalt aufsuchen, diesen erst einmal die Kosten vorstrecken, damit er diese Klage abweist. Dafür ist das Gericht aber im Vorfeld verpflichtet. Die eingereichte Klage muss vom angerufenen Gericht vor dem Versenden an den Beklagten geprüft werden. 

    Dieses ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Nr. 1. Die Begründung mit der dazugehörenden Verlinkung findet ihr direkt in meinem Antwortschreiben, an das Kammergericht Berlin, an dem ich die Befangenheit der Richter sendete.

    Schreiben vom 16.03.2021: 27 O 400-20-Stellungnahme auf Befangenheitsantrag der Richter vom Landgericht Berlin

  • Vier Pfoten denkt nicht nach und kann nur hetzen

    Vier Pfoten schreibt an internationale Organisationen und Regierungen einen Brief und beweist, dass sie vom Leben in den betroffenen Gebieten überhaupt keine Ahnung haben.

    Zwar erwähnt Vier Pfoten, das Thema Hygiene, die verantwortlich für den Ausbruch der Pandemien ist, jedoch fordert sie gleichzeitig dazu auf, das Menschen nicht mehr in den lebensnotwendigen Lebenstiermärkten Nahrungsmittel einkaufen dürfen. Für mich die persönlich größte Menschenverachtung einer Organisation, die sich ihre Nahrungsmittel im Supermarkt kaufen kann.

    Völlig weltfremd werden da Forderungen gefordert, dass Regierungen in Asien und Afrika Lebenstiermärkte schließen sollen. Begründet wird es natürlich mit der Corona-Pandemie. Auch hier muss man die Erkenntnis erlangen, dass man nur die Pandemie nutzt, weil durch die chinesische Regierung die Aussage im Umlauf gebracht wurde, der Virus brach auf einen Lebenstiermarkt aus.

    Jeder normale Mensch würde die chinesischen Aussagen hinterfragen. Nur Tierrechtler sehen es als Tatsache an, weil es in ihren Kram passt. Das zeigt die ethische Verdummung der Tierrechtsszene auf.

    Coronavirus künstlich, oder doch vom Tier auf den Menschen übergesprungen?

    Nach über einem Jahr, haben die Chinesen endlich nachgegeben und eine Wissenschaftlergruppe der WHO in ihr Land gelassen, die sich den Pandemie-Ausbruch genauer anschauen sollte. Ein Jahr lang haben sich die Chinesen geweigert, Wissenschaftler in ihr Land zu lassen. Die Chinesen sind dafür bekannt alles zu vertuschen, wenn es möglich ist.

    Unstrittig ist, dass in unmittelbarer Nähe des Lebenstiermarktes sich ein Forschungslabor befindet. Und dieses Labor wurde expliziert nach dem in China ausgebrochenen SARS Virus eingerichtet und forschte an Vieren, die Pandemien erzeugen können. Wie viel Beweise wird ein Forscherteam, was erst nach einem Jahr in das Labor gelassen wird, finden? So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Wissenschaftler, nach einem kurzen Trip, in das Labor, zu der Erkenntnis gekommen sind, das dieses als Ausbruchsort ausgeschlossen werden kann.

    Wer China kennt, der weiß welchen Druck, Behörden insbesondere auf Nichttouristen ausführen können! Zwei Duzen Wissenschaftler unterzeichneten einen offenen Brief und forderte das WHO Ermittlerteam Vorort auf, die Laborthese tiefer zu erforschen.

    ntv.de: Herr Theißen, in einem offenen Brief fordern Sie zusammen mit zwei Dutzend weiterer Forscher aus aller Welt eine neue, umfassende Suche nach dem Ursprung von Sars-CoV-2 – die auch die Möglichkeit eines Laborunfalls mit einschließt. Der Leiter der aktuellen WHO-Mission hatte einen Laborunfall als „extrem unwahrscheinlich“ bezeichnet und wollte die Hypothese zunächst nicht weiter verfolgen. Aus Ihrer Sicht also ein Fehler?

    ntv.de

    Sehr viele Ungereimtheiten widerlegen die Tierrechtsthese, dass der Coronavirus vom Tier auf den Menschen auf den Lebenstiermarkt übergesprungen sein soll.

    Selbst die Chinesen verkünden die Vermutung, dass gefrorenes Tiefkühlfleisch den Virus eingeschleppt hat! Bereits Anfang 2020 wurde die erst infizierten Personen identifiziert! Vier von sieben Personen, die Nachweislich Erstüberträger waren, hatten keinen Kontakt mit dem Lebenstiermarkt in Wuhan.

    Virengenoms trägt Erbmasse von einer Fledermausart, die über 1.000 km entfernt von Wuhan beheimatet ist. Gleichzeitig konnte Erbmasse von einer Gürteltierart nachgewiesen werden. Also zwei gänzlich unterschiedliche Zwischenwirte.

    Ich bin kein Virologe, ich schaue mir Fakten an, die mir von verschiedenen Wissenschaftlern präsentiert werden. Ich frage mich schon, wie eine Fledermausart die nicht in Wuhan beheimatet ist, den Virus auf den Markt übertragen haben soll. Auch das ein zweiter Wirt (Gürteltier) enthalten sein soll, wirft Fragen auf. Wenn man sich dann noch mit der chinesischen Politik befasst, ist eine künstliche Erzeugung dieses Virus, wohl zu einem großen Prozentanteil auch möglich.

    Ich will nicht behaupten, das die Chinesen diesen Virus vorsätzlich verbreitet haben. Aber ein Laborunfall lässt sich nach einem Jahr, weder zu 100 Prozent Bestätigen noch widerlegen. Letztendlich ist es jetzt egal. Man kann nur hoffen das, wenn die These ein Fünkchen Wahrheit besitzt, die Chinesen und auch andere Länder, die in ihren Labors, an Viren experimentieren, die für Menschen gefährlich sind, dass dann die Sicherheitsmaßnahmen auch auf dem höchsten Stand sind und eingehalten werden.

    In Deutschland ist bei Tierrechtlern der Aufschrei groß, wenn in einem Schlachthof Corona nachgewiesen wird.

    Insbesondere Peter Hübner, angeblicher Metzger, stellt immer wieder die Behauptung auf, dass insbesondere Schlachthöfe Pandemie-Herde sein sollen. Schaut man sich die Arbeiter an, die in Schlachthöfen arbeiten, muss man Peter Hübner schon mal Volksverhetzung vorwerfen. Und nein Schlachthöfe sind keine Hotspots, oder Grund für die Pandemie. In den meisten Fällen ist simple fehlende Hygiene und diese nicht am Arbeitsplatz, sondern vor allem außerhalb des Betriebes, Grund für das Ausbrechen der Pandemie.

    Will Vier Pfoten und Peta, Menschen verhungern lassen?

    So kann man die Schließung von Lebenstiermärkte in Asien und Afrika und weiteren Ländern deuten. Ausgehend von Deutschland, bilden sich diese Tierrechtsschwachköpfe ein, dass auch überall auf der Erde, die Menschen sich ihre Nahrung in Supermärkte kaufen können, wo das Fleisch schön portioniert, zum Verkauf angeboten wird. Das ist jedoch nicht so. Aber dazu müssten diese dummen Tierrechtler erst einmal bereit sein, das richtige Leben dieser Menschen sich anzuschauen.

    Ich lebe seit 2008 in Indonesien und habe hier bereits viel gesehen und erlebt. Wie sollen Menschen sich ernähren, wenn sie nicht einmal einen Kühlschrank besitzen geschweige denn sich einen leisten könnten. In Indonesien ist die Standard Stromversorgung für Arme Stromabnehmer auf 200 Watt beschränkt. Jeder PC mit eienr ordentlichen Grafikkarte zieht hier schon mehr Strom als diesen Haushalten zur Verfügung steht.

    Selbst wir haben in Indonesien kein fließendes Trinkwasser aus der Wand. Zwar existiert eine Wasserversorgung aber in vielen Hotels findet man das zeichen „Kein Trinkwasser“ vor. Trinkwasser kaufen wir in 19 Liter Galonen. Dann kommen irgendwelche Dummen Tierrechtler in Deutschland an und wollen den Menschen in Asien und Afrika vorschreiben, dass sie ihrer Nahrungsmittelversorgung auf den Lebentiermärkten nicht mehr nutzen dürften. 

    Wie eingebildet muss man bei Peta und Vier Pfoten sein, diese Forderung in den Raum zustellen. Fakt ist, dass globale Pandemien aus Ländern, wie Indonesien herstammen können. Sei es die Vogelgrippe, Schweinepest, SARS oder auch Corona, wenn man sich den Verbreitungsweg anschaut. Aber es liegt nicht daran, das diese Menschen ihren Hunger stillen wollen, sondern letztendlich an der reinen Hygiene. Anstatt Verbote zu fordern, sollten sie diesen Menschen Helfen, die Hygiene in ihrem Lebensumfeld zu verbessern. Aber auch das kostet natürlich Geld.

    Die Forderung von Vier Pfoten, die Schließung der Lebenstiermärkte, ist abartig und menschenverachtend. Jeder Mensch hat ein Recht sich zu ernähren. Und genau dieses Recht wollen Tierrechtler, diesen Menschen in Asien und Afrika absprechen. Diese Forderung wäre nichts anderes, als ein Todesurteil für Milliarden von Menschen, die von Hunger und fehlender Versorgung von Grundnahrungsmitteln bedroht sind. Und das nur, weil ein paar dumme Tierrechtler, einfach nicht ihr Gehirn gebrauchen können. Es kann natürlich auch sein, dass hier aufgrund des B12 Mangels, die Tätigkeit des Gehirns mehr als eingeschränkt bei den Tierrechtlern ist. 

  • Teilnahme per Videokonferenz? Landgericht Berlin stellt hoheitliche Zuständigkeit infrage!

    Landgericht Berlin missachtet Grundgesetz und erklärt sich faktisch für nicht zuständig! Haferbeck Klage zeigt massive Grundrechtsverstöße der Berliner Justiz auf!

    Dr. Edmund Haferbeck scheint tatsächlich gegen alle Datenschutzgesetze zu Verstoßen, die es gibt. So hatten wir ja mal eine fanatische Peta-Anhängerin, die im Livestream die Vorhersehung brachte, dass mir die Teilnahme am Verfahren per Videokonferenz untersagt wird. Und was soll ich sagen, gestern erhielt ich von Herrn Tripp genau diese Absage!

    Die Ablehnung an der Teilnahme als Beschuldigter an der eigenen Verhandlung liest sich wie eine türkische Vorverurteilung. Das sowas in einem Rechtsstaat wie Deutschland überhaupt möglich ist, bringt mich immer wieder zum erschauern. Wäre das Gericht in Jakarta und nicht in Berlin, würde ich tatsächlich laut die Aussage treffen, dass hier Korruption vorherrscht und Peta die Richter besticht.

    Aber das Gericht befindet sich in Berlin, in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und ich habe Hoffnung, dass man sich auf die geltenden Grundrechte besinnt.

    Folgende Ablehnungsbegründung der Teilnahme am eigenen Verfahren als Beschuldigter erhielt ich vom Landgericht Berlin

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Tripp,

    bezugnehmend auf ihren Antrag vom 25.01.2021 wird mitgeteilt, dass die Durchführung einer Videokonferenz aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Ausstattung nicht möglich sein wird.

    Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Videokonferenz mit dem Beklagten in Indonesien darüber hinaus auch unzulässig wäre, da „der Ort, von dem aus die Zuschaltung in den Gerichtssaal erfolgt […] grundsätzlich im Inland liegen muss. Auch wenn das Gericht selbst im Inland seinen Sitz ​hat, stellt die Verhandlung mit Parteien, die sich im Ausland aufhalten, eine unzulässige ​hoheitliche Tätigkeit auf fremden Territorium dar.“ (siehe Zöllerf/Greger, § 128a Rdnr. 6).

    Landgericht Berlin 

    Also fassen wir mal mit meinem Rechtsverständnis diese Aussage zusammen. Das Landgericht Berlin ist aufgrund „der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Ausstattung“ nicht in der Lage, mir als Beschuldigter die Teilnahme am eigenen Verfahren zu ermöglichen.

    Die zuständige Richterin, hat wohl bei ihrer ganzen Tierrechtsliebhaberei, ganz vergessen, dass es das Grundgesetz gibt, dem sie sich auch als Richterin unterwerfen muss. Im Artikel 103 Abs. 1 des Deutschen Grundgesetzes heißt es. 

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 103

    (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

    gesetze-im-internet.de

    Zweifelt das Landgericht selbst die Zuständigkeit an?

    Der zweite Ablehnungsgrund ist noch amüsanter. Ich begehe aus dem Raum, von dem Computer, angebliche Rechtsverstöße in Deutschland, wo sich das Landgericht Berlin als zuständig erachtet! Gleichzeitig kommt das Landgericht Berlin aber zu der Erkenntnis, das es sich bei einer Übertragung auf denselben PC in denselben Raum aber um unzulässige hoheitliche Tätigkeiten handelt!

    Für mich ist eines Klar. Wenn ein Gericht in Deutschland, behauptet ich würde aus Indonesien in Deutschland Straftaten begehen, in dem ich über Peta und andere Tierrechtsvereine Aufklärung und Kritik übe, dann aber die Zuständigkeit abweist, in dem man mir vom selben Arbeitsplatz, das rechtliche Gehör für die Teilnahme am eigenen Gerichtsverfahren als Beschuldigter verwehrt, dann darf man sich schon fragen. Ist das Landgericht Berlin nun endlich zu der Erkenntnis gekommen, das diese nicht zuständig sind?

    Mein Antwortschreiben als sofortige Beschwerde an das Kammergericht und Landgericht findet ihr im folgenden PDF.

    Sofortige Beschwerde Verstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

  • Prozesskostenhilfe (PKH) teilweise für Verfahren E. Haferbeck (Peta) ./. S. Harnos (GERATI) nach Beschwerde gewährt!

    Das Verfahren 27 O 519/19 Edmund Haferbeck (Peta) ./. Silvio Harnos (GERATI) kann in die nächste Runde gehen. Der sofortigen Beschwerde für die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) wurde stattgegeben und (TEILWEISE) gewährt.

    Der Kampf David (GERATI) vs. Goliath (Peta) geht in die nächste Runde. Meiner sofortigen Beschwerde gegen die Verwehrung der PKH, wurde vom zuständigen Berliner Senatsgericht stattgegeben und teilweise bewilligt!

    Die PKH wurde für 8 von 11 Klagepunkten gewährt. Drei Klagepunkte wurden von der Bewilligung der PKH ausgeschlossen. Ausgeschlossen aus der PKH wurden folgende Klagepunkte!

    3. sowie die Äußerung

    ,,Ein verurteilter Straftäter, ja Herr Dr. Edmund Haferbeck wurde rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt, da er mit Steinen schmiss und dadurch Leib und Leben gefährdete.“

    5. sowie die Äußerung
    „Aber auch der Leiter der Rechtsabteilung ein verurteilter Straftäter Dr. Edmund Haferbeck zeigt immer wieder seine juristische Unfähigkeit.“

    7. sowie die Äußerungen

    „13.11.2016 Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt aufgetreten“ „Dr. Edmund Haferbeck gab sich vor einem deutschen Gericht als Verteidiger und Rechtsanwalt aus“ ,,Mit dem Gerati vorliegenden Beschluss, aus dem urteil 51 LOS-2 Js 17479/09 des Amtsgerichtes Marburg geht hervor, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck sich in diesem Prozess als Rechtsanwalt vor Gericht bezeichnete.“ „Gerati konnte jetzt beweisen, dass auch Edmund Haferbeck vor einem deutschen Gericht, sich des Titelmissbrauches schuldig gemacht hatte.“

    Auszug Klageschrift 

    Beschwerde beim zuständigen Kammergericht war teilweise erfolgreich

    Auf seine sofortige Beschwerde wird dem Beklagten – insoweit unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 28.01.2021 – 27 O 519/19 * Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung mit Ausnahme der zu Ziffern 3., 5. und 7. der Klageschrift angeführten Unterlassungsbegehren bewilligt. Zugleich wird ihm sein Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt Manuel Tripp, beigeordnet.

    (…)

    Die Beanstandung des Landgerichts, der Beklagte habe die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur unzureichend ausgefüllt und belegt, erachtet der Senat als ausgeräumt.

    (…)

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist das Merkmal der Beweisbarkeit. Tatsachenbehauptungen sind einer Beweisführung zugänglich, während Meinungsäußerungen durch Elemente des Dafürhaltens und der Stellungnahme gekennzeichnet und insoweit eines Nachweises rnit Beweismitteln entzogen sind.

    Die mit den Klageanträgen zu 3 und S angegriffenen Äußerungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitteilung, es handele sich bei dem Kläger zu 1. um einen verurteilten Straftäter. Es ist insoweit von einer Tatsachenbehauptung auszugehen, denn die Frage, ob der Kläger zu 1. von einem Strafgericht verurteilt worden ist oder nicht, kann durch Beweismittel geklärt werden.

    Auszug PKH Beschluss

    GERATI bietet Transparenz

    Da ihr mich so unterstützt, bin ich natürlich euch auch der Transparenz verpflichtet. Gleichzeitig müssen die Machenschaften und der Versuch von Peta, jede Kritik über diesen Verein zu verhindern, öffentlich gemacht werden.

    Deswegen habe ich mich entschlossen, jeden Schriftverkehr zwischen Peta, der Kanzlei Günther in Hamburg und mir, hier zu veröffentlichen. Natürlich werde ich anders als Peta und Dr. Edmund Haferbeck, die Persönlichkeitsrechte wahren und mir bekannte private Adressen, nicht veröffentlichen.

    Ich habe eine eigene Kategorie (KLAGEN) angelegt, wo ich alle Schriftstücke, Aussagen und Beweise dokumentieren werde. Zwar wird es in den nächsten Tagen sehr viel juristische Geplänkel Artikel geben, jedoch sehe ich es als Notwendig an, den Versuch von Peta und anderen Tierrechtsorganisationen, berechtigte Kritik an ihrer Arbeit auszulöschen, offenzulegen. Alle von mir veröffentlichte Dokumente dürfen frei verwendet werden!

  • Endzoo Betreiber Frank Albrecht führt Selbstgespräche

    Frank Albrecht scheint Aus- bzw. Freigang zu haben. Denn kurz nach 9 Uhr, durfte er wieder seine Facebook Seite aktivieren, die er jeder Nacht wahrscheinlich aufgrund von gerichtlichen Auflagen löschen muss.

    Frank Albrecht scheint auch keine Freunde mehr zu besitzen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass er Befürworter seiner haltlosen Thesen erschafft. Dass er dann aber seine Abartigkeit in Person zeigt und Namen von gerade Verstorbenen benutzt, ist kaum zu übertreffen.


    Screenshot Facebook Projekt Endzoo
    Screenshot Facebook Projekt Endzoo

    Screenshot Facebook Judith van Veen (*RIP*)
    Screenshot Facebook Judith van Veen (*RIP*)

    Es sollte also auch niemanden Verwundern, das Frank Albrecht selbst diesen Fakeaccount likt und sogar kommentiert. Wer Frank Albrecht kennt weiß, dass er immer wieder mit diversen Fakeaccounts unterwegs ist und sich dabei auch immer wieder outet. So wie in diesem Fall wahrscheinlich!

    GERATI findet es abartig und menschenunwürdig, wie Frank Albrecht mit den Gefühlen trauernder Menschen umgeht

    Frank Albrecht zeigt mit diesem vermutlich selbst erstellten Fakeaccount, seine abartige Menschenverachtung auf. Man darf natürlich gespannt sein, sollte der diesen Faceaccount nicht erstellt haben, ob er den Anstand besitzt und diesen Kommentar löscht, um der trauernden Familie den Anblick, der Nutzung des Namens eines geliebten verstorbenen Menschen zu ersparen.

    Wie man auch an dem Screenshot erkennen kann, hat Frank Albrecht einen für ihn nicht passenden Kommentar einfach gelöscht. Nicht etwa aufgrund von Lügen, wie er ja immer wieder als Löschgrund behauptet, sondern wegen falschem Thema.

    Ich habe bereits gestern im Livestream mich mit dem Thema Frank Albrecht befasst und dazu meine persönliche Meinung dargelegt. Timeline 17 – 18 Minute!

    Wer Interesse hat, kann gern jeden Tag ab 14 Uhr MEZ vorbeikommen, wo ich Themen aus der Tierrechtsszene behandele. Sollte ein Livestream ausfallen, poste ich dieses auf der Facebook Seite „Peta nein Danke“. Natürlich würde ich mich über ein Abo auf YouTube freuen, denn dann erhaltet ihr auch automatische eine Mitteilung, wenn der Livestream startet.