Sind die deutschen Richter noch bei Sinnen?
Zum auf der Zunge zergehen lassen: Nach der deutschen Justiz entspricht es tatsächlich einer „legitimen Meinungsäußerung“, wenn man Sie persönlich permanent und mit vollem Namen öffentlich – vor Ort, via „sozialer“ Netzwerke oder Medien – als „Tierquäler“ bzw. wegen „Tierquälerei“ (eine Straftat gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes) anprangert und damit aktiv gezielt in der Bevölkerung … Weiterlesen