Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Rechtsstaatlichkeit

  • PETA und der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig

    Im Jahr 2014 sorgte die Tierschutzorganisation PETA e.V. für Aufsehen, als sie dem Zoo Leipzig öffentlich Zoophilie-Vorwürfe unterstellte. Der Hintergrund war ein Anruf einer vermeintlichen Zoomitarbeiterin namens Lena in der WDR-Talksendung Domian, in dem sie ihre angeblichen sexuellen Gefühle für einen Schimpansen im Zoo gestand. PETA reagierte darauf mit einer Strafanzeige und einer Pressemitteilung, in der sie den Zoo öffentlich denunzierte.

    Die Vorwürfe entbehrten jeglicher Grundlage, wie sich später herausstellte. Die angebliche Zoomitarbeiterin Lena gab in einem Online-Forum zu, den Anruf frei erfunden zu haben. Der Zoo Leipzig bestätigte zudem, dass es weder eine Mitarbeiterin mit diesem Namen noch einen Schimpansen namens Alex gab. Die Tierpfleger des Zoos haben auch keinen direkten Kontakt zu den Tieren in Pongoland.

    Der Rechtsstreit zwischen dem Zoo Leipzig und PETA endete mit einem Erfolg für den Zoo. PETA unterzeichnete eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Organisation untersagt, jegliche Zoophilie-Behauptungen gegenüber dem Zoo Leipzig aufzustellen.

    Kritik an PETA

    Der Vorfall wirft ein schlechtes Licht auf PETA und ihre Arbeitsweise. Die Organisation hat mit ihren Vorwürfen gegenüber dem Zoo Leipzig nicht nur falsche Anschuldigungen erhoben, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter des Zoos verletzt. Es ist fraglich, ob PETA in ihrem Engagement für den Tierschutz noch die Grenzen des Anstands und der Legalität wahrt.

    Zudem ist die Art und Weise, wie PETA auf den vermeintlichen Anruf reagiert hat, zweifelhaft. Anstatt den Fall gründlich zu prüfen und zu recherchieren, hat die Organisation ohne weitere Nachforschungen eine Strafanzeige gestellt und eine Pressemitteilung veröffentlicht. Dies zeigt, dass PETA offenbar bereit ist, auch auf Basis von Halbwahrheiten und Spekulationen gegen vermeintliche Tierschutzverstöße vorzugehen.

    Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen. Doch PETA sollte sich fragen, ob ihr Vorgehen in diesem Fall angemessen war und ob es wirklich dazu beigetragen hat, das Wohl der Tiere zu verbessern. Die Organisation sollte sich an die Grundsätze von Fairness, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit halten, um glaubwürdig und erfolgreich zu sein.

    Fazit

    Der Fall der angeblichen Zoophilie im Zoo Leipzig zeigt, wie schnell falsche Anschuldigungen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können. PETA hat mit ihrem Vorwurf nicht nur den Ruf des Zoos beschädigt, sondern auch die Privatsphäre der Mitarbeiter verletzt. Der Rechtsstreit hat gezeigt, dass solche Vorwürfe nicht unbeantwortet bleiben sollten.

    Es bleibt zu hoffen, dass PETA aus diesem Vorfall lernt und in Zukunft sorgfältiger mit ihren Anschuldigungen umgeht. Der Schutz von Tieren ist zweifellos ein wichtiges Anliegen, aber er sollte nicht auf Kosten von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen erreicht werden. Leider machte PETA seit 2014 genauso weiter! Was PETA mehrere Gerichtsverfahren einbrachte die PETA verlor. Mehr dazu hier auf GERATI.

  • Wenn Tierschützer vom Tierschutz keine Ahnung haben und dann Straftaten begehen

    Die Möchtegern-Tierschützerin Sandra Borchert hat auf Facebook einen Shitstorm gegen eine Hundehalterin ausgelöst! Wie sich herausstellte, gibt es bereits seit Monaten mietrechtliche Streitigkeiten!

    Es zeigt sich immer wieder, dass die Tierrechtler vom Tierschutzgesetz auf das sie pochen wollen, überhaupt keine Ahnung besitzen. Dabei schrecken sie selbst nicht davor zurück Straftaten, wie Einbruch bzw. Hausfriedensbruch, zu begehen. Schaut man sich dann die Sache einmal genauer an, erkennt man, dass solche Personen nur diese Hetze beginnen, weil sie mit ihrem Nachbarn im Clinch liegen.

    So war es auch bereits bei PeTA, die sich nach einer Videoveröffentlichung in einem Rechtsverfahren wieder fanden und alle Vorwürfe zurücknehmen und löschen mussten.

    PeTA duldet Tierquälerei

    Hier kam nachträglich heraus, dass der Nachbar seit Jahren einen Nachbarschaftsstreit entfesselte, der bereits mehrfach vor Gericht endete. Auch dieses Mal wurde er verurteilt und muss verhindern, das von seinem Grundstück, das Nachbargrundstück nicht gefilmt werden kann. Nach dem der Bauer seinen Anwalt beauftragt hatte, musste PeTA sein Lügenvideo und seine Pressemitteilung löschen.

    Im Mai 2018 veröffentlichte PeTA erneut dieses Video, um kurz nach dem Erscheinen des GERATI Artikels dieses wieder zu löschen!

    Verletzt PeTA vorsätzlich Unterlassungsansprüche?

    Auch im Fall von Sandra Borchert sind ähnliche Voraussetzungen aufzeigbar.

    Auch hier liegt seit Jahren ein Nachbarschaftsstreit vor. Als der Nachbar bei der Polizei und dem Veterinäramt nichts erreichte, wendete er sich an die angebliche Tierschützerin Sandra Borchert, die mit der Veröffentlichung des Videos einen Shitstorm gegen die Hundehalterin auslöste. Anstatt erst einmal Hintergründe zu erforschen und vielleicht mit der Hundehalterin zu sprechen veröffentlichte sie auf ihren Facebook Account das Video. Dadurch löste sie einen Shitstorm aus der sich, wie üblich bei den Tierrechts und Möchtegern Tierschützern gewaschen hatte. Kein einziger hat überhaupt einmal ein Blick in das Gesetz und in die Haltungverordnung geworfen.

    Allein schon, dass hier die Behauptung aufgestellt wird, dass die Polizei und das Veterinäramt nichts unternommen haben, hätte sie eigentlich stutzig machen müssen!


    Anstatt, mal bei den zuständigen Behörden nachzufragen, denunzierte sie die unschuldige Hundehalterin und machte sich dadurch strafbar.

    Haller Kreisblatt fragte nach!

    Dort ist im ersten Artikel Folgendes zu lesen.

    „Die Schäferhündin ist etwa zehn Jahre alt und leidet an Hüftgelenk-Dysplasie und Inkontinenz„, sagt Borchert. Sie sei zwar selbst nicht vor Ort gewesen, habe jedoch viele Informationen vom Nachbarn sowie dessen Vormieterin erhalten.

    (…)

    In der Praxis gestaltet sich die Angelegenheit jedoch weitaus zäher. „Nicht alles, was unschön ist, lässt sich verbieten„, bringt Jan Focken, Sprecher des Kreises Gütersloh, die Problematik auf den Punkt. Eine Veterinärin des Kreises sei vor Ort gewesen und habe sich davon überzeugt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. „Der Hund wird nachweislich nicht die ganze Zeit im Keller gehalten“, sagt Focken. So etwas sehe ein Veterinär einem Tier an. Ob das Tier allerdings den von der Halterin zugesicherten täglichen Auslauf erhalte, könne man natürlich nicht im Detail überprüfen.

    „Das Gesetz gibt es aber nicht her, dass wir hier einschreiten„, sagt Focken. Die in der Tierschutz-Hundeverordnung festgehaltenen Mindestanforderungen seien erfüllt. Der Hund werde, so Focken, nicht ganztägig im Keller gehalten, so dass er auch das vorgeschriebene Tageslicht erhalte. Allerdings habe man der Hundehalterin auch Verbesserungen auferlegt. So habe sie etwa dafür zu sorgen, dass die Hündin nicht länger „auf dem nackten Beton“ liegen muss und ihr zumindest eine Decke zugestanden wird.

    haller-kreisblatt.de

    In einem zweiten Artikel zu diesem Thema lies das Haller Kreisblatt die Anwältin der Hundehalterin zu Wort kommen. Und man werde es nicht Glauben, doch da erscheint der ganze Vorfall auf einmal in einem anderen Licht.

    So liest man dort Folgendes.

    Der Facebook-Aufruf der Tierschützer im Fall eines Hundes aus Bokel schlägt Wellen – Hass und Hetze inklusive. Die Anwältin der Halterin spricht von „Manipulation“ und „Stimmungsmache“.

    (…)

    „Diese Geschichte kommt nicht aus dem Nichts heraus“, sagt Susanne Burgmans, Rechtsanwältin in Borgholzhausen. Sie vertritt die Halterin auch in weiteren Angelegenheiten gegen den Nachbarn, der ihre Mandantin mittels des Videos denunziert hatte.

    Seit geraumer Zeit gebe es mietrechtliche Probleme mit diesem Nachbarn. „Unabhängig von den Hunden ist es immer wieder zu Problemen gekommen, weswegen seitens der Vermieter bereits Abmahnungen und Kündigungen des Mietverhältnisses verschickt wurden“, sagt Burgmans. Er sei außerdem bereits angezeigt wegen Stalkings, Sachbeschädigung, Diffamierung, Hausfriedensbruch und wegen falscher Beschuldigung bei Behörden. „Eine Räumungsklage gegen ihn läuft derzeit.“

    Zu dem Facebook-Video und dem Aufruf der Tierschützer hat die Anwältin eine klare Meinung: „Da wurde bewusst manipuliert und Stimmung gemacht.“ Ihre Mandantin sei ein Mensch, dem das Wohl der Tiere sehr am Herz liege. „Sie ist seit 20 Jahren im Schäferhundverein aktiv, hat ein goldenes Hundeführersportabzeichen und züchtet auch selbst“, betont Burgmans. Der artgerechte Umgang mit Hunden sei ein wichtiger Teil ihres Lebens.

    haller-kreisblatt.de

    Ach gegen jenen Nachbarn, der sich doch so um das Tier solche Sorgen mache, laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Stalkings, Sachbeschädigung, Diffamierung, Hausfriedensbruch und wegen falscher Beschuldigung bei Behörden? Warum schreibt die Tierschützerin Sandra Borchert, davon nichts? Selbst, das die Vermieterin gegen diesen Nachbarn eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen hat und jetzt eine Räumungsklage läuft, hätte wohl jeden klar denkenden Menschen ein dickes Fragezeichen im Gehirn aufleuchten lassen.

    Sollte man sich nicht vorher richtig informieren, bevor man so ein Mist fabriziert? Aber Tierrechtlern und auch manchen Möchtegern Tierschützern wie dieser Sandra Borchert geht es nicht um die Tiere. Es geht diesen Personen, nur darum zu hetzen und andere Mitmenschen öffentlich zu diffamieren.

    Auch die Vermieterin von beiden Wohnungen wurde im Haller Kreisblatt zitiert.

    Das bestätigt auch die Vermieterin der Halterin. „Wir konnten nicht glauben, was über sie in den Medien verbreitet wurde“, sagt sie gegenüber dem Haller Kreisblatt. Und sie betont, dass die Frau jeden Tag mehrmals mit den Hunden spazieren geht und sie ausgiebig im Garten tollen lässt. Die Hündin sei nur nachts im Keller, um zu schlafen, und ab und zu, wenn die Halterin bei der Arbeit ist. „Es ist schlimm, was da alles behauptet wird.“

    haller-kreisblatt.de

    Fazit dieser ganzen Geschichte!

    [amazon_link asins=’B0018LWCQ0′ template=’ProductAd‘ store=’gerati-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’7618f17c-de86-11e8-8dae-9be0088aedc4′]Sandra Borchert hat als Tierschützerin keine Ahnung von Tieren und Recherche. Man sollte immer erst einmal alles hinterfragen, wenn man so ein Material aufgetischt bekommt.

    Und vor allem, warum wendet sich keiner dieser Tierschützer einmal vor der Veröffentlichung von Fremdmaterial an den Tierhalter?

    Diese Fragen wird uns wohl nie ein Tierrechler beantworten können. Denn es geht bei jenen Personen nicht um das Wohlsein der Tiere, sondern nur darum andere Menschen die Tiere halten und von diesen Leben, zu schädigen. Dazu ist man sogar bereit geltende Gesetze zu brechen!

  • Feuerwehr widerspricht PeTA

    Feuerwehr widerspricht PeTA

    Der klagewütige Dr. Edmund Haferbeck von PeTA erhält eine Abfuhr für seine Behauptungen, dass Landwirte den Brandschutz nicht ernst nehmen, und dieses von einem Feuerwehrexperten!

    Dr. Edmund Haferbeck, Hobbyjurist und Rechtsberater von PeTA ist beim Verfassen von Klageschriften, die er im Namen von PeTA dann bei unzähligen Staatsanwaltschaften einreicht, auf Widerstand gestoßen! Ein Kreisbrandmeister äußerte sich in den Medien zu den Vorwürfen von Haferbeck gegen Landwirte!

    „Nach meiner Erfahrung sind die Bauern alle gut aufgestellt, was den Brandschutz angeht“, meint Kreisbrandmeister Glaisner zu diesem Thema.

    badische-zeitung.de

    In dem Artikel, der online auf badische-zeitung.de veröffentlicht wurde, ging man dem Sachverhalt nach, warum immer wieder Brände in landwirtschaftlichen Betrieben ausbrechen. Diese Brände, bei denen Tiere verletzt oder getötet werden, nutzt Dr. Edmund Haferbeck und sein Team, was zum größten Teil keine Rechtsanwaltszulassung besitzt, Strafanzeigen bei diversen Staatsanwaltschaften zu stellen.

    Ohne den Brandort besucht zu haben und weitere Erkenntnisse der Brandursache zu besitzen schreibt PeTA eine Strafanzeige und diffamiert somit noch das Brandopfer! Die Behauptungen, die in den Klageschriften niedergelegt werden, fehlen grundsätzlich die Beweiskraft und sind auch von Haus aus fehlerhaft. So stellt das Rechtsberaterteam aus dem Umfeld von Dr. Edmund Haferbeck immer wieder die Behauptung auf, dass Landwirte vorsätzlich gegen Brandschutzgesetze verstoßen! Gleichzeitig wird immer wieder behauptet der Landwirt träge eine Schuld an der Löschwasserversorgung! Das diese durch die Kommune sichergestellt werden muss, unterschlägt dieses Rechtsberater Team von vornherein.

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass nach Erkenntnissen von GERATI, keine der Strafanzeigen, gegen einen Landwirt bei dem Tiere bei einem Brand verletzt oder getötet wurden, von Erfolg gekrönt war.

    Strafanzeigen als Werbung auf Kosten des Steuerzahlers!

    [amazon_link asins=’B00G1V958A‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d870f2af-c526-11e8-9bf1-b3bbf743ff8a‘]PeTA ist nicht im aktiven Tierschutz tätig. So werden die Arbeiten aus dem Stuttgarter Büro getätigt, wo ca. 60 Mitarbeiter tätig sind, die alle nur im Social-Medien-Bereich arbeiten. Um dennoch Erfolge bei PeTA vorzuweisen, werden unschuldige Menschen mit Strafanzeigen überzogen und dazu noch öffentlich an den Pranger gestellt.

    So darf es auch niemanden verwundern, dass PeTA kein Ermittlungsverfahren abwartet, sondern sofort, noch bevor die Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingetroffen ist, eine Pressemitteilung erlässt und das Brandopfer als Schuldigen betitelt. Hier verletzt PeTA die geltende gesetzliche Unschuldsvermutung und stellt sich als Richter dar.

    Strafanzeigen sind kostenlos und werden vom Steuerzahler finanziert! Kostenlose Werbung für PeTA!

    Man kann PeTA auch nicht verbieten Strafanzeigen zu stellen, da jeder Bürger das Recht hat eine Strafanzeige zu stellen. In vielen Fällen geht PeTA aber zu weit und überschreiten die Grundrechte der freien Meinungsäußerung. So erlebt man immer wieder, dass PeTA, nachdem das Opfer einen Anwalt eingeschaltet hat, Anzeigen zurückziehen muss und die verleumderische Pressemitteilung löscht. Wer sich nicht gegen PeTA wehrt, bleibt auf dem öffentlichen Pranger stehen. Eine Entschuldigung oder Richtigstellung nach der üblichen Einstellung der Ermittlungsverfahren kommt bei PeTA nicht vor.

    Auch hier scheint PeTA sich selbst als größte unantastbare Gerichtsmacht zu sehen. Man darf nur hoffen, dass der Antrag der FDP-Fraktion, federführend durch Gero Hocker, mit der angestrebten Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen die sich nicht an die rechtsstaatlichen Bestimmungen halten, von Erfolg gekrönt ist. Dieser Antrag liegt im Ausschuss des Bundestages und wird derzeit geprüft.

    PeTA spielt selbst mit dem Feuer!

    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
    Diesen Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum bezeichnet PeTA als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit Foto: animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

    PeTA bezeichnete öffentlich die Brandanschläge der Animal Liberation Front (ALF) als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Es bleibt offen, wie viele Landwirte, Opfer dieser von PeTA als legitimes Mittel bezeichneten Straftaten, geworden sind. Selbst ein Richter kam zu der Entscheidung, dass PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen! Hier darf sich jetzt jeder selbst eine Meinung zu diesen beiden Aussagen bilden.

    Screenshot Video NDR - https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/100-Schweine-verbrannt-Wer-steckt-dahinter,stallbrand156.html
    Bekennerschreiben mit der Unterschrift „PETA“ Screenshot Video NDR – ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/100-Schweine-verbrannt-Wer-steckt-dahinter,stallbrand156.html
  • Bei PeTA hat der Schlussverkauf begonnen

    Anders lässt sich die neueste Aktion von PeTA nicht erklären, die unter dem Motto läuft, alles muss raus! PeTA scheint auch gänzlich das Vertrauen in ihr Streetteam verloren zu haben!

    28.05.2018 Bei PeTA hat der Schlussverkauf begonnen von Silvio Harnos

    Das Streetteam von PeTA besteht aus hochgezüchteten Straftäterkompanien, die an vorderster Front für Randale und Bambule zu Sorgen hatten. Wirft man einen Blick in das Handbuch für Streetteamleiter, was mir von einem Aussteiger zugespielt wurde, erkennt man schnell, was das Ziel dieses Streetteam sein sollte.

    PeTA ruft zu Randale und Bambule auf

    Das PeTA bei der Auswahl seiner Führungskräfte auch gern auf rechte Gesinnungsgenossen zurückgreift, konnte Gerati bereits selbst erfahren. So lobte Streetteamleiter Mathias Rataj sogar einen Preis auf Gerati in einer „Ein Stern Challenge“ aus. Dass dieses gänzlich zum Scheitern verurteilt war, dürfte klar sei. Spätestens, als Gerati nachweisen konnte, dass jener Streetteamleiter ein rechter Zeitgenosse war. Dieses verbarg er nicht einmal und setzte sogar selbst Links, die auf sein rechtsradikales Facebook-Profil führten.

    Gerati.de nimmt PeTA Challenge an und gewinnt

    Wollte PeTA Beweisvideo löschen lassen?

    Gerati erstellt ein Beweisvideo, was vor ein paar Wochen auf einmal auf Youtube gestrikt wurde. Und wieder einmal wegen angeblicher Nacktheit. Der Einspruch hatte Erfolg und so gibt es den Beweis, dass bei PeTA auch rechtsradikale Gesinnungsgenossen in höchsten Streetteam Positionen tätig sind.

    PeTA scheitert mit Sperrung eines GERATI TV Video

    PeTA startet Schlussverkauf!

    Bei PeTA hat der Schlussverkauf begonnen
    Bei PeTA hat der Schlussverkauf begonnen

    Anders lässt sich die neuste Kampagne von PeTA nicht erklären. Alles muss raus und so werden Demopakete auf Anfrage verschickt. Seit Jahren stalkt PeTA erfolglos und unbegründet Zirkusse. Und schreckt dabei auch nicht zurück, sich den Anordnungen der Behörden zu wiedersetzen.

    So erhielt PeTA einen Platz vom Ordnungsamt bei einer Demo zugeteilt, der auch von der Polizei kontrolliert wurde. Da es sich wie üblich bei den Streetteam Demos nur um drei Hampelmänner handelte, die von niemand zur Kenntnis genommen werden, rückte die Polizei zu wichtigeren Aufgaben ab. Daraufhin versetzte PeTA ihren Stand widerrechtlich direkt vor den Kassenbereich des Zirkus, sodass der freie Zugang nicht mehr gesichert war. Der Zirkus machte von seinem Hausrecht Gebrauch und versuchte den Zugang zum Zirkus mit allen Mitteln wieder freizubekommen!

    Zirkus Belly wehrt sich gegen PeTA

    Fazit dieser Geschichte!

    [amazon_link asins=’B01N1T9295′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’e7111e11-6204-11e8-b0dd-53e21ff523a2′]Zwei leicht verletzte PeTA-Randalierer und ein zerstörter PeTA Pavillon, mit diversen Demomaterialien, dass im Matsch landetet. Das Vertrauen, in die von PeTA aufgebaute Straftäterkompanie war dahin und so verwundert es auch nicht, dass selten mehr als drei Personen als Demonstranten im Namen von PeTA vor den Zirkussen anzutreffen waren.

    Das Vertrauen in die PeTA Streeteams scheint nun von der kleinen undemokratische Vereinsführung dahin zu schmelzen. So ist es jetzt auch nicht verwunderlich, dass PeTA ihre Streetteams wie heiße Kartoffeln fallen lässt und nun Demopakete verschenkt. Natürlich wird auch gleich eine Anleitung mitgeliefert wie man sich als Nachfolgestraftäter im Namen von PeTA präsentieren sollte.

    GERATI glaubt ehern an einem Schlussverkauf!

    Die Luft für PeTA wird immer dünner. Nachdem die Politik nun endlich Schritte eingeleitet hat, die Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen, die Straftaten am laufenden Band begehen und gleichzeitig rein gar nichts mit dem Tierschutz gemein haben, zu prüfen. Der Name PeTA steht bei den Politikern ganz oben auf der Agenda. Dieses ist auch nicht verwunderlich, bezeichnete doch PeTA vor Monaten die Bundesregierung als Mafiaorganisation und vor Kurzem 3 Landes-Landwirtschaftsministerinnen als Täter.

    PeTA beginnt also schon einmal mit der Lagerräumung. Um so weniger Arbeit haben sie, wenn PeTA in Deutschland wohl gänzlich die Pforten schließen müsste. Welch ein Traum…

    [sc name=“coffee“][sc name=“Paypal“]

  • PeTA tut alles, um die Gemeinnützigkeit so schnell wie möglich zu verlieren!

    Anders lassen sich die neusten Kampagnen von PeTA nicht erklären. PeTA beweist es immer wieder! Es geht PeTA nicht um Tiere, sondern um den perfiden Menschenhass Andersdenkender!

    18.05.2018 PeTA tut alles um die Gemeinnützigkeit so schnell wie möglich zu verlieren! von Silvio Harnos

    PeTA will alle Menschen die nicht an die vegane Seelsorge glauben, vernichten und setzt dazu auf alle Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen. Schaut man sich einmal die letzten Wochen an, hat PeTA Deutschland sich seit dem Terroranschlag auf das Youtube HQ durch eine fanatische PeTA Anhängerin sich sehr geändert.

    Einerseits verschwanden auf der PeTA Seite die radikalen Äußerungen, die eine ALF (Animal Liberations Front) hochleben ließen, gänzlich. Andererseits beginnt PeTA eine fanatische in den sozialen Netzwerken ausgetragene Menschenjagd und schürt somit den Hass auf Andersdenkende. Wer nicht vegan lebt, ist Böse und begeht jeden Tag ein Verbrechen, so die allgemeine Meinung von PeTA.

    So versucht man Menschen so weit zu diffamieren, dass diese von ihren Gefolgsleuten sogar mit Mordaufrufen beglückt werden.

    Ein Beispiel wäre hier zum Beispiel der Bauer aus Pfaffenhofen!

    Obwohl PeTA eine Unterlassungserklärung unterzeichnete, wurde der Bauer, nachdem das Verfahren gegen ihn mit einer geringfügigen Geldstrafe beendet wurde, wieder auf illegaler Art und Weise an den öffentlichen Pranger gestellt.

    Nachdem GEARTI zu diesem Thema folgenden Artikel veröffentlicht hatte, verschwand auf mysteriöser Weise der Beitrag im Veganblog und das Video auf Youtube!

    Verletzt PeTA vorsätzlich Unterlassungsansprüche?

    Man darf sich natürlich die Frage stellen, über welche Fähigkeiten die ehemaligen und aktiven Rechtsanwälte die PeTA hoch dotiert bezahlt besitzen, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, so einen Schaden für die Vereinskasse abzuwenden! In der von Dr. Edmund Haferbeck geleitete Rechtsabteilung arbeiten mindestens zwei abgeschlossene Juristen. Bekannt ist, das Dr. Edmund Haferbeck kein Jurist ist und dennoch immer wieder mit stupiden fehlgeleiteten Rechtsverständnis aufwartet.

    Wenn dieser Rechtsabteilung bewusst war, dass die Veröffentlichung dieses Artikels in dem Veganblog und dem Video auf Youtube, gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstößt, kann man hier schon von Vorsatz sprechen. Dieses wiederum widerspricht der Satzung und ist somit nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbar.

    Dieses Vorgehen scheint jedoch noch harmlos zu sein, gegenüber dem, was PeTA gegen Politiker, aufwartet!

    So betitelt PeTA, Mitarbeiter der Bundesregierung als Mafiosi, oder führt wie im neusten Fall eine Abschussliste von Politikerinnen ein!

    Man darf wohl froh sein, dass PeTA nicht gleich noch eine Zielscheibe auf die Politiker gezeichnet hat. Das man dieses Foto mit „Täterin Nr. 1: weg“ betitelt, zeigt nur eins, dass PeTA mit ihrer für mich persönlich strafbaren Verleumdungskampagne erfolg hatte. Hier wird eine Politikerin, die auch nur ein Mensch ist und somit Fehler macht, durch den Dreck gezogen, nur weil sie landwirtschaftlich tätig ist.

    PeTA nimmt bei dieser Kampagne auch kein Blatt vor den Mund und gibt selbst an, dass alle Menschen die Tiere halten, oder daraus profitieren in ihren Augen Straftäter sind. Fraglich bleibt natürlich, auf welche gesetzliche Grundlage sich PeTA hierbei berufen möchte. Dass dieses Vorgehen von PeTA mittlerweile selbst eingefleischten PeTA Unterstützern zu weit geht, kann man seit einiger Zeit auf Facebook beobachten.

    Seit dem 05.04.2018 verlor PeTA auf ihrer Haupt-Facebook-Seite 2.236 Unterstützer. Im selben Zeitraum gewann GERATI 333 neue Unterstützer hinzu.

    Mit PeTA geht es nachweislich rapide bergab!
    Mit PeTA geht es nachweislich rapide bergab!

    Im folgenden Artikel habe ich die Zahlen einmal genauer analysiert.

    PeTA verliert massiv die Unterstützung

    Natürlich ist das Verhalten von PeTA für uns mehr als begrüßenswert, denn damit unterstützen sie nur die Forderungen der Politik, die Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Steuervergünstigung, bei PeTA und anderen Tierrechtsvereinen genauer prüfen zulassen.

    [amazon_link asins=’B075CGPT5L‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’2e7cc1d3-5a88-11e8-92ec-999a05c8799e‘]Es ist unverständlich, wie man als gemeinnütziger Verein, solche menschenverachtende Hetze betreiben kann. Wenn andere über PeTA hingegen die Wahrheit schreiben und Fragen offen stellen, werden diese mit haltlosen Strafanzeigen oder Abmahnungen überzogen. Ich selbst konnte mich ja bereits davon überzeugen. Bis heute fehlt mir bei den Strafanzeigen gegen meine Person, die allesamt PeTA stellte, eine Rechtsgrundlage. Diese kann mir selbst die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht geben, bei der PeTA die Strafanzeigen gestellt hat!

     

    [sc name=“coffee“]

  • Staatsschutz ermittelt gegen PeTA

    Gegenüber der Landeszeitung-Online (LZ-Online), äußerte sich die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, dass wegen der ausgesprochenen Bedrohung, der Staatsschutz gegen PeTA ermittelt!

    29.04.2018 Staatsschutz ermittelt gegen PeTA von Silvio Harnos

    PeTA dachte wohl, sie könnten sich alles erlauben. Vor ein paar Monaten bezeichnete PeTA, Politiker der Regierung als Mafia Mitarbeiter. Nun drohte Herr Dr. Edmund Haferbeck der Ministerin Barbara Otte-Kinast an, wenn diese nicht seine Experten 24 Stunden lang in den Stall lasse, so werde man sich gewaltsam Zugang verschaffen. Weiter äußerte Herr Haferbeck „Die Justiz unterstütze ausdrücklich die Tierrechtsbewegung!“ Damit spielte Haferbeck wohl auf die jüngsten Urteile an, wo radikale Tierrechtler bei Einbrüchen in Ställen, freigesprochen wurden.

    Bisher hat die Politik geschwiegen, doch jetzt werden immer lautere Fragen gestellt!

    Erst jüngsten stellte der FDP Politiker Gero Hocker, die Frage „Warum PeTA immer noch gemeinnützig ist?“

    Gero Hocker wurde 2017 wie viele andere auch, erfolglos durch PeTA abgemahnt. Besser gesagt PeTA verschickte eine Abmahnung mit einer Unterlassungsaufforderung und setzte diese nicht gerichtlich durch, als sich Herr Hocker sich weigerte, diese zu unterzeichnen. Es scheint tatsächlich so, als wollte PeTA hier einen Politiker mundtot machen. Dieser Vorstoß misslang aber PeTA gewaltig, wie der oben verlinkte Artikel belegt.

    Auch die Ministerin Barbara Otte-Kinast stellte diese Frage, die bereits seit Jahren auch von GERATI immer wieder gestellt wird. Als Antwort teilte dann Herr Dr. Edmund Haferbeck mit, dass man die Ministerin auffordert, seine Experten 24 Stunden in die Ställe Einlass zu gewähren, ansonsten werde man sich eben selbst Zutritt verschaffen.

    Fraglich ist nur welche Experten hier Herr Dr. Edmund Haferbeck, der als Nichtjurist die Rechtsabteilung von PeTA leitet, eigentlich meint. Also sein juristisches Expertenwissen liegt, wenn man seine Ausflüchte immer wieder anschaut, bei null.

    Barbara Otte-Kinast ging mit dieser Drohung souverän um!

    Sie lasse sich nicht verbiegen, sagte sie gegenüber LZ-Online. Weiterhin habe sich der Staatsschutz eingeschaltet und ihr Hof werde jetzt überwacht!

    Nun  die Sicherheit der Ministerin ist gewährt, bleibt nur die Frage, was machen die kleinen Bauernhöfe, die nicht vor den radikalen PeTA Verein 24 Stunden geschützt werden können? Hier sollte endlich eine politische Lösung her. Es kann nicht sein, dass Tierrechtler öffentlich zu Straftaten aufrufen und sogar vor Morddrohungen nicht zurückschrecken, wie im Fall von Chico, wo Animal Peace diese Drohung öffentlich aussprach. Auch in diesem Fall laufen jetzt Ermittlungen.

    Staatsschutz – was ist das?

    Staatsschutz ermittelt gegen PeTA
    Staatsschutz ermittelt gegen PeTA

    Der Staatsschutz ist eine Abteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) und hat folgende Aufgaben.

    • Politisch motivierte Kriminalität -links-
    • Politisch motivierte Kriminalität -rechts-
    • Politisch motivierte Ausländerkriminalität
    • Islamistisch motivierter Terrorismus
    • Spionage einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte, illegalem Technologie- und Warenverkehr, Staatsterrorismus, nachrichtendienstlich/staatlich gesteuerter Cybercrime, ABC-Kriminalität
    • Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch

    bka.de

    [amazon_link asins=’B0774MRQYX‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’a2cea4fa-4b92-11e8-aa02-3d18b90870a6′]Noch fehlt der Begriff „Politisch motivierte Kriminalität -Tierrecht-“ aber lange kann es nicht mehr dauern. Die Politik ist endlich aufgewacht, das sieht man auch an dem Koalitionsvertrag, der „Großen Koalition“, die härtere Strafen für Straftaten die von Tierrechtler verübt werden, fordert. Nun die politischen Uhren ticken sehr langsam, um so wichtiger ist, dass Ausnahme Politiker wie Gero Hocker und Barbara Otte-Kinast, immer wieder die Wichtigkeit dieses Themas in die Medien bringen.
    [sc name=“coffee“]

  • Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz

    Im Februar dieses Jahres feierten PeTA und andere Tierrechtsorganisationen das Verbot von Pferdekutschen auf dem Pariser Platz! Dieses wurde von Berlin Mitte erlassen. Das Berliner Verwaltungsgericht gab jetzt einem Eilantrag statt.

    05.04.2018 Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz von Silvio Harnos

    Ja die Grünen preschen wieder einmal vor und wundern sich, wenn sie zum Schluss auf die Schnauze fallen. Auch in diesem Fall war es ein Grünen Politiker, der wohl bisher nicht die Zeit hatte, ein Blick in das deutsche Grundgesetz zu werfen. Der Grüne Bürgermeister von Berlin Mitte Stephan von Dassel erteilte Pferdekutschen ein Fahrverbot auf dem Pariser Platz direkt vor dem Brandenburger Tor.

    Tierrechtler feierten dieses Verbot, als gelte dieses für ganz Berlin!

    Aber so ist es nicht, selbst vor dem Pariser Platz, hätten Pferdekutschen stehen und fahren dürfen. Der grüne Bürgermeister dachte sich wohl, die Kutscher würden durch dieses Verbot aufgeben und die Pferdekutschen würden aus Berlin verschwinden. Da hat er aber nicht mit dem Widerstand der Kutscher gerechnet. Diese legten Widerspruch per Eilentscheidung beim Berliner Verwaltungsgericht ein und  bekamen recht.

    Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz
    Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz

    Pferdekutschen dürfen ab sofort wieder auf dem Pariser Platz fahren. Die Durchfahrt durch das Brandenburger Tor ist aber auch weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

    Bereits die zweite gerichtliche Niederlage des Grünen Bürgermeisters!

    So wollte Stephan von Dassel als Bürgermeister von Berlin Mitte bereits die bekannten Bierbikes verbieten lassen. Auch in diesem Fall scheiterte er vor Gericht.

    Gegen die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts kann die Stadtbezirk Berlin Mitte noch in Widerspruch gehen. Auf jeden Fall dürfen aber Pferdekutschen ab sofort wieder den Pariser Platz befahren und somit habe sie die Möglichkeit Touristen direkt dort abzuholen, oder abzusetzen.

    Generelles Pferdekutschenverbot unmöglich!

    Ein generelles Pferdekutschenverbot ist in Deutschland zuletzt deswegen unmöglich, da dieses einen weitreichenden Eingriff in die Gewerbefreiheit bzw. Berufsausübung wäre. Dieses schien dem Grünen Bürgermeister auch bewusst gewesen zu sein, denn er sperrte die Pferdekutschen nur vom Pariser Platz aus. Seine Begründung er wolle die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.

    In der Zeit vom 1. Dezember 2012 bis zum 30. November 2017 seien dort 14 Unfälle registriert worden. Dabei seien aber nur zwei Pferdekutschen beteiligt gewesen. An der Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung, die Ende Januar 2018 eingeführt wurde, bestünden „ernstliche Zweifel“ so die Begründung im Gerichtsbeschluss der 11. Kammer vom 27.03.2018 – VG 11 L 160.18. Eine Erklärung der Behörde, das Verbot verbessere die Sicherheit der Fußgänger, sei nichtssagend. Auch eine besondere Gefahrenlage ergebe sich aus der Unfallstatistik nicht.

    In der Argumentation der Stadtverwaltung kein Wort von Tierschutz!

    Tierrechtler feierten diesen rechtswidrigen Vorstoß der Bezirksstadt Berlin Mitte als Tierschutzerfolg. Nur hat die Stadt keine einzige Begründung im Rechtsstreit vorgebracht was die Haltung der Pferde, die den Pariser Platz benutzen infrage stellt. [amazon_link asins=’B01DFKBG54′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’119bf7bd-3885-11e8-8f94-93637bc309b4′]Daraus kann man ableiten, dass PeTA wie immer keine Ahnung von der Haltung der Pferde wie auch anderer Tiere hat.

    Man will Kommunen nur zwingen, rechtstaatliche Fehler zu begehen und Tierhalter in teure Gerichtsverfahren zu zwingen. Viele vergessen, dass man den eigenen Anwalt erst einmal vorfinanzieren muss und erst nach Rechtsgültigkeit eines Urteils, die unterlegende Partei diese Kosten erstatten muss. Viele Tierhalter schrecken vor dem Rechtsweg aufgrund der Kosten zurück. Aber wie es sich in diesem Vorverfahren zeigt, lohnt sich der Kampf gegen Tierrechtler doch.

  • Sind die deutschen Richter noch bei Sinnen?

    Zum auf der Zunge zergehen lassen: Nach der deutschen Justiz entspricht es tatsächlich einer „legitimen Meinungsäußerung“, wenn man Sie persönlich permanent und mit vollem Namen öffentlich – vor Ort, via „sozialer“ Netzwerke oder Medien – als „Tierquäler“ bzw. wegen „Tierquälerei“ (eine Straftat gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes) anprangert und damit aktiv gezielt in der Bevölkerung zum Hass und zu politischen Willkürmaßnahmen gegen Sie aufruft – es spiele dabei auch keine Rolle, ob Sie tatsächlich jemals nachweislich Tiere gequält haben oder nicht.

    24.01.2018 Sind die deutschen Richter noch bei Sinnen? Gastartikel von Jürgen Friedrich

    Sind die deutschen Richter noch bei Sinnen?
    Sind die deutschen Richter noch bei Sinnen?

    Es reiche absolut, wenn diejenigen, die diese Vorwürfe gegen Sie erheben, dazu ausgewählte, aus dem Internet stammende oder eigenhändig heimlich (ohne Ihre Einwilligung) aufgenommene, kurze, aus dem Zusammenhang gerissene Momentaufnahmen von irgendwann/-wo anführen, die für eine solche (Fehl-)Interpretation geeignet sind.

    Somit ist es theoretisch auch legalisiert, dass man Ihnen gezielt nachstellt und dabei heimlich Fotos von Ihnen mit Ihrem Hund schießt, einzig mit der Absicht, Sie öffentlich schlecht zu machen. Mit ausgewählten Momentaufnahmen, die eine entsprechende (Fehl-)Interpretation zulassen, und mit Ihrem vollen Namen wird Ihnen dann öffentlich „Tierquälerei“ vorgeworfen bzw. werden als „Tierquäler“ anprangert.

    [amazon_link asins=’3451377292′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’846d4efe-00a5-11e8-b353-e10293c428a1′]Dieses Vorgehen beeinträchtigt Ihre Lebensgestaltung schwerwiegend und somit entspricht alleine das Nachstellen einer Straftat (§ 238 StGB) und das öffentliche Anprangern fällt auch nicht mehr unter die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), da es sich bei dem öffentlichen Anprangern als „Tierquäler“ bzw. dem Unterstellen von „Tierquälerei“ eher um „Falsche Verdächtung“ (§ 164 StGB) oder um „Üble Nachrede“ bzw. „Verleumdung“ (§§ 186-187 StGB) handelt und damit Ihre persönliche Ehre verletzt wird (Art. 5 Abs. 2 GG) – könnte man jedenfalls annehmen.

    Aber nach der deutschen Rechtsprechung dürfte man Sie theoretisch auch, bloß weil Sie Mutter oder Vater eines Kindes sind, intensiv und mit vollem Namen öffentlich wegen „Kindesmisshandlung“ anprangern. Warum? Weil es dazu ja ebenfalls völlig egal ist, ob Sie tatsächlich Ihr Kind misshandelt haben oder nicht – es reiche aus, wenn es Momentaufnahmen gibt, die diesen Eindruck vermitteln könnten.

    Das bedeutet beispielsweise, dass man Sie aufgrund von Fotos wegen „Kindesmisshandlung“ öffentlich verunglimpfen dürfte, weil man auf diesen sieht, wie Ihr Kind weint und Sie es schlagen. Der tatsächliche Kontext wäre somit aber vielleicht gar nicht auszumachen – Ihr Kind könnte zuvor im Sand oder auf einer Wiese gespielt haben und war gefallen, was der eigentliche Grund ist, warum es weinte. Auch war es dadurch entsprechend dreckig, weshalb Sie bloß den Schmutz vom Kind abklopfen wollten.

    Auch den Grünen-Politiker Cem Özdemir dürfte man theoretisch intensiv öffentlich beschuldigen, dass er ein Drogendealer ist und gezielt Kinder und Jugendliche zum Konsumieren von Drogen annimiert. Warum? Im Rahmen der „Ice Bucket Challenge“, die vor allem bei jüngeren Menschen populär war, nahm Özdemir 2014 ein Video von sich auf dem Balkon auf – und direkt neben ihm stand dabei für jeden gut sichtbar eine Hanfpflanze. Laut deutscher Rechtsprechung würde dies bezüglich der genannten hypothetischen öffentlichen Anschuldigungen gegen Özdemir mehr als ausreichen.

    Ist diese Rechtsprechung, die die tatsächlichen Umstände und die Rechte der Opfer voll und ganz ignoriert und Tätern alles erlaubt, also wirklich „im Namen des Volkes“? Das ist wirklich stark zu bezweifeln.

  • PeTA duldet Tierquälerei

    Am 24. Mai zeigte PeTA wieder in eindrucksvoller Form, wie man Videomaterial so manipuliert, dass es extrem grausam dargestellt, wird.

    26.05.2017 PeTA duldet Tierquälerei

    Wieder veröffentlicht PeTA ein manipuliertes Video und stellt anschließend Strafanzeige. Gleichzeitig stellte PeTA einen Bauern an den Pranger, ohne die Authentizität des Videos zu prüfen.

    Bei der Veröffentlichung des manipulierten PeTA Videos auf Facebook vom 23.05.2017, unterließ PeTA wieder grundlegende Angaben anzugeben. So findet man dieses Mal keine Zeitangaben, wann das Video entstanden sein soll.

    Bei Facebook betitelte PeTA den Überbringer des Videos noch als Whistleblower. Ganz anders sieht es dann aber in der von PeTA vorformulierten Pressemitteilung aus. Hier wird aus dem Whistleblower auf einmal ein simpler Zeuge.

    Ein Zeuge hatte der Tierrechtsorganisation ein Video gesendet, auf dem O. eine Kuh bei der Klauenpflege immer wieder brutal mit einem Gegenstand auf Kopf und Körper schlägt. Selbst als das Tier zusammenbricht, gehen die Misshandlungen weiter. Wie der Zeuge gegenüber PETA mitteilte, haben die Quälereien auf dem Hof schon länger Methode: Auch im Melkstand blieben die Tiere nicht von Schlägen verschont. PETA fordert nun ein Tierhalteverbot für den Bauern.

    peta.de/kuehe-misshandelt-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-pfaffenhofener-bauernfunktionaer#.WSfVP2iLSUn

    Gleichzeitig findet man in dieser Pressemitteilung einen Link zum angeblich ungeschnittenen Video

    PeTA duldet Tierquälerei / Screenshot Youtube PeTA Deutschland
    PeTA duldet Tierquälerei / Screenshot Youtube PeTA Deutschland

    Dieses Video ist aber nicht gelistet, kann also von normalen YouTube Besuchern nicht gesehen werden. Erst mit dem Link, der in der Pressemitteilung veröffentlicht wurde, ist es möglich, sich das angebliche Original Video anzuschauen. Auffällig ist auch hier, dass es mehrere Schnitte gibt. Das Video läuft also nicht durch. Dieses Video ist 5:39 Minuten lang und enthält unter anderem auch die von PeTA genutzten Sequenzen.

    Warum ruft der Zeuge nicht die Polizei oder das Veterinäramt?

    Der Videofilmer macht sich also hier selbst in PeTA´s Augen strafbar, da er nicht unmittelbar dem Lebewesen (Kuh) Hilfe gewährt. Sollten die Aufnahmen authentisch sein, kann sich PeTA hierfür gratulieren. Da man nicht weis wie viele Kühe hier angeblich drangsaliert wurden, ist dieses für PeTA eine Schande. Ein sofortiger Anruf bei der Polizei oder dem Veterinäramt hätte unzähligen Kühen ein Leid dann ersparen können.

    Oder ist es doch ehern so, dass diese Bilder gestellt sind?

    Einiges spricht dafür. Warum sieht man nur eine Kuh, wo doch laut Pressemitteilung von PeTA Kühe auch während des Melkens geschlagen werden sollten. Warum wurde das Originalvideo nicht öffentlich gestellt, sondern auf Privat von PeTA gesetzt. Soll hier etwas vertuscht, oder vielleicht auch verhindert werden, dass jemand diesen Hof erkennt. Wenn dann herauskommt, dass der gezeigte Hof nichts mit dem Landwirt Markus O. aus Pfaffenhofen zu tun hat, wäre PeTA wohl voll am Arsch.

    Seit dem gefakten Video, über den Zoo Hannover steht PeTA in der Kritik

    So wollte man wohl hier nur der Presse, das fragwürdige Video zu Verfügung stellen. Leider übernehmen Journalisten lieber alles, anstatt selbst einmal eine Recherche zu starten. Eine Wahrheitsprüfung der Aussagen von PeTA fehlt genauso in den Medien, wie das Einhalten der Unschuldsvermutung bis zur Urteilsverkündung durch einen Richter.

    PeTA erfolglos

    Vor ca. einem Jahr kündigte PeTA an, man habe Beweise, dass in Ställen von Bundestagsabgeordneten massive Tierquälerei vorherrsche. Alle Anschuldigungen von PeTA, wurden von seitens des Rechtssystems in Deutschland widerlegt. PeTA stellte also da falsche Behauptungen auf und diffamierte deutsche Bundestagsabgeordnete. Bei dem neusten Video warten wir einmal ab, was die ermittelnde Staatsanwaltschaft für Erkenntnisse erlangt.

    Ein Tipp an PeTA

    PeTA sollte sich einmal an die deutschen Gesetze halten und keine Straftaten begehen. Dann klappt es auch mit dem Landwirt um die Ecke.

  • Willkür?

    Gastartikel vor Jürgen Friedrich

    Vor fast einem Jahr, am 12.04.2016, urteilte Richterin Anke Ploner am Berliner Amtsgericht Tiergarten, dass die aggressive Nutzung und Verbreitung der Äußerung „Circus Krone quält Tiere!“ bloß eine legitime Meinungsäußerung und somit explizit keine Tatsachenbehauptung wäre. (Az. 251b Cs 281/15)

    Die Richterin betonte, dass damit auch der Satz „Zirkus Krone quält keine Tiere“ gedeckt wäre. Ob der Zirkus wirklich Tiere gequält habe, sei im Prozess nicht festgestellt worden, sagte die Amtsrichterin in ihrer Urteilsbegründung. Der veröffentlichte Satz sei aber als zulässige Meinungsäußerung vom Zirkus hinzunehmen.

    Abschließend appellierte sie – vergebens – an die Angeklagten es zukünftig lieber mit sachlichem Informieren zu versuchen. Aber bereits kurz nach dem Urteil vor dem Amtsgericht wiederholten die Tierrechtler die besagte Äußerung und verhielten sich als hätte es einen Schuldspruch gegen Circus Krone gegeben.
    – Die Anwälte der Tierrechtler meinten auch: „Solange abwertende Kritik sachbezogen ist, darf sie scharf und schonungslos sein.“

    u.a.:
    – https://www.bz-berlin.de/…/circus-krone-muss-behauptung-tier…
    – https://www.mdr.de/…/circus-krone-muss-behauptung-der-tierqu…
    – – – –

    Folge:
    – Die Äußerung wird bis zum Erbrechen genutzt – wer aber das Gegenteil äußert, wird verbal attackiert / beleidigt.

    Meine Schlussfolgerung:
    – Nach diesem Urteil von Richterin Anke Ploner zu schließen, müsste es auch JEDEM (selbst, wenn man aufgrund der eigenen Ideologie grundsätzlich etwas gegen Kinder in Obhut von Erwachsenen hätte) erlaubt sein, über konkrete Personen (die Kinder haben / auf Kinder aufpassen) und Einrichtungen (in welchen sich Kinder regelmäßig aufhalten), die man quasi gar nicht kennt, öffentlich intensiv, auch via Webseite, sozialen Netzwerken, Plakatwerbung usw. „X missbraucht Kinder!“ zu verbreiten.
    – Denn dies wäre ja bloß eine legitime Meinungsäußerung bezüglich dem Umgang mit Kindern von X (und solange abwertende Kritik ja sachbezogen ist, dürfe sie auch scharf und schonungslos sein), ist also keine strafbare Tatsachenbehauptung und auch nicht beleidigend, rufschädigend oder dergleichen.
    – – – –

    Übrigens:
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) enthält aber bereits einen Punkt, der besagt, dass die freie Meinungsäußerung nicht uneingeschränkt gilt, sondern, dass es auch Grenzen gibt, u.a. in den Rechten der persönlichen Ehre, siehe Artikel 5:
    – Absatz 1, Satz 1, Zitat: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
    – Absatz 2, Zitat: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
    – https://dejure.org/gesetze/GG/5.html

    Auch geht aus der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.09.2009 hervor, dass eine abwertende Meinungsäußerung im Ausnahmefall unzulässig sein könne. Nämlich dann, wenn es sich um eine „Schmähkritik“ handele, also, wenn die Schmähung der anderen Seite im Vordergrund stünde und keine Merkmale einer sachlichen Auseinandersetzung gegeben wären.
    – https://www.telemedicus.info/…/1505-BGH-zu-Tatsachenbehaupt…
    – – – –

    juergen elefant 1

    In Anbetracht der Tatsache, dass Tierrechtler, wie die Angeklagten, NIE einen Dialog suchen, aber stets allem und jedem öffentlich per se „Tierquälerei“ vorwerfen und sich auch nicht außerhalb ihrer voreingenommenen Szene (etwa wäre „artgerecht“ „nur die Freiheit“) informieren wollen, kann auch kaum von einer „sachlichen Auseinandersetzung“ gesprochen werden.

    Bspw. wollen jene Tierrechtler nicht mal wahrhaben, dass sich ein „webender“ (rythmische Bewegungen; Stereotypie) Elefant faktisch NICHT automatisch bedeutet, dass dieser auch „psychisch leiden“ würde, egal, was man ihnen vorlegt.

    Aus dem Ergebnis der bislang größten Untersuchung bezüglich „Wild Animals in Travelling Circuses“, UK, 2007, wobei ca. 340 wissenschaftliche Arbeiten berücksichtigt wurden, aus Kapitel „5. The Report of the Academic Panel“, S. 20-23 / 61:

    5.5. STEREOTYPIC BEHAVIOUR
    5.5.1. The exchanges between Panel members indicated that this is a very complex area. There appears to be no data to indicate that the presence of stereotypic behaviour proves bad welfare or that the absence of stereotypic behaviour proves that welfare is good. Where animals have been brought in to circuses, separating the stereotypic behaviour resulting from earlier experience from current experience is difficult. Some researchers concluded that a significant number of stereotypic behaviours in circus tigers and elephants are anticipatory and not indicative of poor welfare. However, others, who argue that these could still be triggered by frustration or a poor environment, contest this.
    5.5.2. Thus the Panel concluded that it is very difficult to make a decision on welfare based on stereotypic behaviour alone.
    – https://webarchive.nationalarchives.gov.uk/20130402151656/http:/archive.defra.gov.uk/foodfarm/farmanimal/welfare/documents/circus-report.pdf