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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Rechtsstaatlichkeit

  • Tierrechtler verhöhnen getöteten Polizisten

    Tierrechtler verhöhnen getöteten Polizisten, hier wieder einmal von der psychisch gestörten Silke Ruthenberg von Animal Peace.

    21.10.2016 Tierrechtler verhöhnen getöteten Polizisten

    Das jene Silke Ruthenberg eigentlich in einer Zwangsjacke abgeführt und in eine Geschlossene gehört bewies sie ja bereits vor ein paar Jahren. Damals verhöhnte sie einen getöteten Landwirt und jubelte der Kuh zu, die sich von ihrem angeblichen Peiniger befreit hätte.

    Für Silke Ruthenberg von Animal Peace sind Polizisten „Affen“ so betitelt sie diese jedenfalls

    Tierrechtler verhöhnen getöteten Polizisten / Screenshot Facebook 21.10.2016
    Tierrechtler verhöhnen getöteten Polizisten / Screenshot Facebook 21.10.2016

    Grund für ihre ekelhafte Ausuferung im Internet war der Tod eines Polizisten in Georgensmünd. Der Polizist und drei weitere, wurden von einem sogenannten „Reichsbürger“ niedergeschossen. Die Polizisten, die einem Sondereinsatzkommando angehörten, hatten die Aufgabe, dem sogenannten „Reichsbürger“ seine Waffen abzunehmen, die er legal besaß. Von Amtswegen wurde dieser „Reichsbürger“ als nicht vertrauenswürdig eingestuft und sollte deshalb seine Waffen abgeben. Anstatt dieser Aufforderung Folge zu leisten, schoss der „Reichsbürger“ um sich und verletzte vier Polizisten, davon einem schwer. Der schwer verletzte Polizist verstarb später in einem Krankenhaus.

    Den Tod des Polizisten nahm nun die psychisch gestörte Frau Silke Ruthenberg zum Anlass den Polizisten mit einem Affen zu vergleichen

    So schrieb sie auf ihrer Facebook Seite:

    Ja, das können sie, die Jäger,

    im Hinterhalt liegen, auflauern, schießen, verstümmeln, Angst verbreiten, umbringen, Familiengemeinschaften zerstören, die Welt der anderen mit Schmerz und Leid überziehen.

    Diesmal hat einer auf Nacktaffen draufgehalten und abgedrückt, zwei wurden weidwund geschossen, einer davon wurde letztlich final erlegt. Nacktaffenschützer hatten den weidwunden Polizisten noch in ein Nacktaffenkrankenhaus transportiert. Aber vergeblich der ganze Aufwand. „Ich empfinde eine Freude bei der Jagd„, sagt der Jäger, „Ich verstehe nicht, was diese sentimentalen Nacktaffenschützer haben. Tragen Pullis aus Kinderarbeit und mischen sich in meine ökologische Arbeit ein. Immerhin sind Nacktaffen ja nicht vom Aussterben bedroht, im Gegenteil ist die Besatzdichte mit Nacktaffen viel zu hoch, weil sie sich unkontrolliert vermehren und keine natürlichen Feinde haben. Hier greift der Jäger ein.“

    https://www.facebook.com/plugins/post.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fanimalpeace.info%2Fposts%2F1557735977585138

    Froh jauchzend und Jubeln freute sich Silke Ruthenberg über den „Weidgerechten“ Abschuss des „Reichsbürgers“, den sie hier als Jäger bezeichnete. Gleichzeitig monierte sich Silke Ruthenberg darüber, ich zitiere „mischen sich in meine ökologische Arbeit ein“. Wie die Arbeit von dieser psychisch kranken Frau aussieht, bleibt offen. Mit diesem veröffentlichten Artikel zeigt sie jedoch, wie krank diese Frau selbst wohl ist.

    Zum Schluss dann noch den „Reichsbürger“ und Mörder mit dem ehrbaren Hobby des Jägers in Verbindung zu bringen, ist wohl der Gipfel der Unverfrorenheit. Man kann nur hoffen, dass hier eine baldige Einlieferung in eine geschlossene Abteilung erfolgt.

    Angezündeter Hochsitz mit enormer Waldbrandgefahr / Foto: https://www.ortsfeuerwehr-perleberg.de/einsatz-046-2013-1.html
    Angezündeter Hochsitz mit enormer Waldbrandgefahr / Foto: https://www.ortsfeuerwehr-perleberg.de/einsatz-046-2013-1.html

    Im Vergleich zu Frau Silke Ruthenberg sind Jäger auch am ökologischen Erhalt der Natur beteiligt. Man kann sich wohl mal fragen, wann diese Frau das letzte Mal einen Wald Betretten hat und dort unteranderem Müll entsorgt hat. In der Regel machen solche radikalen Tierrechtler ehern schaden in dem sie unteranderem Hochsitze zerstören, beschädigen oder anzünden. Ganz zum trotz der Waldbrandgefahr und der damit verbundenen Gefahr für die Tiere des Waldes.

  • Es gab kein Urteil – alles bleibt beim Alten

    Das erhoffte Urteil beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, um die endgültige Klarheit durch ein Grundsatzurteil zu erlangen, blieb aus.

    Nach 1,5 Stunden im Gerichtsverfahren, gegen die Tierunfreundliche Stadt Erding, gab der Anwalt des Circus Luna, nach einer kurzen Unterbrechung, die er mit seinen Mandanten nutzte bekannt, dass der Kläger (Circus Luna) seine Berufung zurück ziehe.

    Auch der Richter sprach in seiner Eröffnungsrede beim Verhandlungsbeginn von „Ein tierisch interessantes Rechtsproblem“.

    In dem Zeitverlauf der Verhandlungen kristallisierte sich wahrscheinlich heraus, dass der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, das Verfahren wohl eher beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sehe.

    Hierfür habe sein Mandant weder die Kraft, noch die finanziellen Mittel, äußerte sich der Anwalt bei der Rücknahme der Berufung, im Auftrag seines Mandanten.

    PeTA, die durch massiven Druck, durch eine Demonstration vor dem Gericht, das Urteil beeinflussen wollten, jubelten als erstes.

    Als nächsten versuchte der „Ein Mann Unterhalter“ Simon Fischer mit seinem Wildtierverbot Deutschland, die Rücknahme der Berufung als eine Akzeptanz für ein generelles Wildtierverbot in Deutschland anzupreisen.

    Dieses ist jedoch nicht der Fall!

    Gerade durch die Verhinderung eines Urteilsspruchs, wurde auch kein Grundsatzurteil durch eine höchstrichterliche Instanz erlassen. Somit ist alles beim Alten, für die Fragwürdigkeit der Rechtslage für ein Wildtierverbot  auf Kommunalen Flächen.

    Die offene Frage. Ist ein Verbot von einzelnen Wildtieren, ein Eingriff in die Berufsfreiheit und anderen verankerten Grundrechten der Deutschen Gesetzgebung, wurde also wieder nicht geklärt und steht somit noch aus.

    Es wäre schön, wenn sich endlich einmal Zirkusse zusammentun, oder über einen vertretungsberechtigten Verband, diese offenen Fragen rechtlich klären lassen würden. Ich glaube nur so kann man diesen konfusen Tierrechtsheinis einhalt geben.

    Begründung konfusen Tierrechtsheinis

    Sie fordern ein Wildtierverbot für Zirkusse, und wissen nicht einmal, dass es hier nicht einmal um alle Wildtiere geht. In der Regel wie auch im Entschließungsantrag des Bundestages gefordert, sind z.B. Raubkatzen gänzlich ausgeschlossen und dürfen somit selbst bei einer Kommune mit einem Wildtierverbot auftreten.

    Ich glaube schon, dass der eine oder andere Tierrechtsheini enttäuscht sein wird, wenn Zirkusse dennoch weiter existieren.

    Am Beispiel Moskauer Zirkus, sieht man gerade wie dämlich Tierrechtler eigentlich sind. Der Moskauer Zirkus hat alle Tiernummern aus dem Programm genommen nach dem er massiv in den letzten Jahren von Tierrechtlern angegangen wurde und tourt zur Zeit durch Deutschland. Dieser Zirkus klagt über Zuschauermangel und musste bereits mehrere Veranstaltungen absagen, da einfach keine oder zu wenige Zuschauer da waren. Anstatt einen solchen Zirkusse ohne Tiere, durch einen Besuch zu Unterstützen, zerstören diese Tierrechtler selbst deren Plakate. So Dumm kann nur ein Tierrechtler wie zum Beispiel Simon Fischer sein!!!

    Vandalismus durch Tierrechtler trifft den falschen
    Vandalismus durch Tierrechtler trifft den falschen

    Unsere Aufklärung über solche radikale Tierrechtler, wird auf Gerati.de jedenfalls weitergehen. Denn wer Menschen mit dem Vorsatz ihrer Berufsausübung einzuschränken, mit Straftaten überzieht, dem muss auch einmal die eigene Verblödheit vorgeführt werden.

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof urteilt am Mittwoch über „Wildtierverbot in der Stadt Erding“

    Dieses Urteil wird als Grundsatzurteil angesehen und hat somit einen Vorbildcharakter für alle aufgelaufenen kommunalen Wildtierverbote und Kommunen die über ein Wildtierverbot nachdenken.

    Geklagt hatte der Circus Luna, gegen das ausgesprochene Wildtierverbot in der Stadt Erding.

    Das erst und zweitinstanzliche Urteil, gab jeweils der Stadt Erding recht. Gegen diese Urteile legte der Circus Luna Rechtsmittel ein und so kommt es nun am Mittwoch um 14 Uhr, vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zum Showdown,  zwischen Zirkusunternehmen und Kommunen, die von radikalen Tierrechtlern beeinflusst werden und ein Wildtierverbot auf Kommunalen Flächern erwirkt haben, oder erwirken möchten.

    PeTA scheint vor diesem Urteilsspruch sehr große Angst zu haben

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    Denn PeTA Deutschland e.V. versucht mit einer massiven Störung und Einflussnahme vor dem Verwaltungsgerichtshof, die Rechtsprechung zu beeinflussen. (Ankündigung einer Demo vor dem Gericht)

    Auch der Nichtjurist, aber Rechtsberater ohne Erfolg, bei PeTA Dr. Edmund Haferbeck, wird persönlich an der Verhandlung teilnehmen. Dieses kündigte PeTA jedenfalls in einer Pressemitteilung an.

    Dr. Edmund Haferbeck, Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung der Tierrechtsorganisation, wird den Prozess im Verhandlungssaal beobachten und steht für Interviews zur Verfügung.

    Zitat Pressemitteilung: peta.de

    Ob Herr Dr. Edmund Haferbec, nach dem Urteil wieder von Rechtsbeugung labert, wird sich zeigen. Bisher trat der Dr. Edmund Haferbeck als erfolgloser Nichtjurist, mit Rechtsanwaltsambitionen auf.

    Um welche Fakten geht es bei diesem Gerichtsverfahren

    Bisher urteilten die vorgeschalteten Gerichte zu Gunsten der Kommunen, über die Vermietung ihre kommunalen Plätze, selbst entscheiden zu dürfen. Die von den Tierrechtlern vorgebrachte  Begründung, es handle sich bei Wildtieren in Zirkussen, um reine Tierquälerei, wurde von keinem Gericht, was über die Vergabe von kommunalen Plätzen urteilen musste, in einer Entscheidungsbegründung aufgenommen und ist somit nicht relevant. Die Stadt Chemnitz erlag vor Gericht bereits 2007 und musste das Kommunal ausgesprochene Verbot, aufgrund der Einschränkung der Berufsausübung zurücknehmen.

    Viele weitere Kommunen weigerten sich Anträge, aufgrund des Artikels 12 Grundgesetz anzunehmen, bzw. umzusetzen.

    Genau hier setzen die Zirkusse an.

    Zirkusse sind auf Kommunale Plätze angewiesen, da diese teilweise gegenüber von privaten Plätzen, mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung aufwarten können.

    Da dieses Verbot NUR, für Kommunale Plätze gilt, also Private Plätze hiervon ausgenommen sind und zum größten Teil nur kommunale Plätze über eine ausreichende Grundversorgungsmöglichkeit mit Medien (Wasser, Strom) besitzen, greift dieses selbstverständlich in die freie Berufsausübung ein.

    Insbesondere PeTA will bei jeden Zirkus, Tierschutzvergehen festgestellt haben und führt eigenen Pranger-Listen. Schaut man sich diese genauer an, geht es gar nicht um Tierschutzvergehen, sondern werden Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispielweise Parkverstöße aufgezeigt.

    Auch über den klagenden Circus Luna, führ PeTA eine solche Pranger-Liste.

    Der letzte Eintrag stammt aus dem Jahr 2015 und gibt den Fall Buchen an. Hier wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt. Die Behörden gehen aber von einem Drittverschulden aus.

    Insbesondere PeTA brach mehrmals im Circus Luna ein und filmte sich dabei sogar bei den StraftATEN. Die Vermutung liegt nahe, dass von PeTA beauftragte Tierrechtler, den Elefanten befreiten und es dadurch zum Unfalltod des Mannes in Buchen kam.

    Erst vor kurzem, wurden in einem anderen Zirkus zwei Strauße befreit, wobei ein Strauß bei einem Verkehrsunfall, ums Leben kam. Nach Zeugenaussagen, trugen die Straftäter Sachen mit PeTA Logos.

    PeTA weist wie immer jede Schuld von sich, ist aber auch nicht bereit in diesen Fällen die Ermittlungen, durch eine Belohnung zu Unterstützen. Die Verweigerung einer Belohnung zur Ergreifung der Verantwortlichen Tierquäler, lobt PeTA nur aus, wenn diese Sicher sind, dass diese Straftaten nicht aus den eigenen Reihen, oder von anderen Tierrechtlern durchgeführt wurden.

    PeTA selbst, sieht diese Straftaten, als Notwendige Tierrechtsarbeit an!

    Die Aktivitäten der Animal Liberation Front (ALF), der Tierbefreiungsfront, umfassen einen wichtigen Teil der heutigen Tierrechtsbewegung, genauso wie es die Weiße Rose und die französische Resistance als Widerstandgruppen früherer Schlachten im Sinne sozialer Gerechtigkeit taten.

    (…)

    PETAs Rolle

    PETA ist eine legale, als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannte Organisation, die oft als Sprachrohr für die Befreier dient.

    Zitat: peta.de

    Der Verdacht liegt nahe, dass insbesondere PeTA Anhänger im Dunstkreis von ALF tätig sind und hier aus Lust und Langerweile Straftaten, wie Brandstiftung, Diebstahl, Nötigung, Sachbeschädigungen verüben.

    Selbst ein Gericht kam bereits zu dem Urteil, das PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen.

  • Gastartikel: PETA und seine unlauteren Mitteln

    Gastartikel: PETA und seine unlauteren Mitteln

    Gastartikel von Jürgen Friedrich
    Jürgen schaut immer gern hinter die Aussagen und Analysiert dann die Wahrheiten, die in den Behauptungen stecken.

    Anhand des Zirkus „Las Vegas“ sieht man überdeutlich, dass „Tierrechtler“, insbesondere PETA, mit unlauteren Mitteln arbeiten bloß um ihre Ziele zu erreichen.

    Was war passiert?

    Am 08.05.2013 gab es eine „Razzia“ auf dem Zirkusgelände in Norderstedt. Hier wurde die übliche Diskriminierung des Zirkusvolks von Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Spitze getrieben:
    – Über 60 Polizisten samt Vertreter der Kieler Staatsanwaltschaft und Veterinäre des Kreises Segeberg umstellten um ca. 6:30 Uhr früh das Gelände und untersagten den Schaustellern bis zum Mittag ihre Wohnwägen zu verlassen.
    – Da sich der eigenwillige Beschluss der Kieler Staatsanwältin bloß auf die Elefanten-Dame bezog, behauptete diese vor Ort kurzerhand einfach mal so, dass „Gefahr in Verzug“ sei und ließ auch den Rottweiler, beide Löwen und beide Tiger (im Käfiganhänger des Zirkus‘) ohne Beschluss fortschaffen und nur kurz darauf (außer den Rottweiler) an einen belgischen Zoo „notveräußern“.
    – Die Staatsanwältin informierte den geschädigten Zirkus nicht darüber, was aber gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Am 24.07.2013 bewertete das Landgericht Kiel die Beschlagnahmung als „unverhältnismäßig“. Eine Voraussetzung für eine Beschlagnahme der Tiere habe nicht vorgelegen und es wurde die Rückgabe der Tiere empfohlen. Aber lediglich der Rottweiler ist wieder zu seinen Besitzern zurückgekehrt – gegen Zahlung von 700 Euro.

    Am 16.01.2016 wurde das Verfahren gegen den Raubtier-Dompteur vom Amtsgericht Norderstedt eingestellt.
    – Richter Buchert stellte fest, dass sich die Vorwürfe angesichts der Beweislage nicht halten lassen. Er betonte, dass das, was das Verfahren mit der Familie gemacht habe, und der Entzug der Existenzgrundlage zeige, dass „die Verhältnismäßigkeit aus dem Blickwinkel verloren wurde“.
    – Verteidiger Frank Knuth nannte dies ein „annehmbares Ergebnis“, verwies aber darauf, dass aus seiner Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft Menschenrecht verletzt worden sei. Er werde Schadensersatz für die Raubkatzen, den erst nach Wochen zurückgegebenen Transporter und den monatelang einbehaltenen Hund in sechsstelliger Höhe fordern, so der Jurist.

    Zwar wurde bereits im Oktober 2014 von der Staatsanwaltschaft Kiel Anklage auch gegen den Elefantentrainer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben, aber bislang gäbe es noch keinen Verhandlungstermin.
    – Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt seit Ende 2014 gegen die inzwischen suspendierte verantwortliche Kieler Staatsanwältin Dr. Maya Schönfeld wegen des Verdachts der Rechtsbeugung in mehreren Fällen.
    – Die Staatsanwaltschaft Kiel fiel mit außergewöhnlich vielen Beschlagnahmungen von Tieren auf, welche kurz darauf „notveräußert“ wurden. Die Begründungen allein für die Beschlagnahmungen erwiesen sich im nachhinein oft als unzureichend / unbegründet / willkürlich.

    – https://www.abendblatt.de/…/Die-Zirkusfamilie-Koellner-ist-r…
    – https://www.kn-online.de/…/Las-Vegas-Entschaedigung-fuer-ein…
    – https://www.ln-online.de/…/Beschlagnahmter-Elefant-Staatsanw…


    Was hat all das jetzt mit „Tierrechtlern“ zu tun? Ganz einfach: PETA hat bezüglich des Zirkus „Las Vegas“ massivst Beamten beeinflusst und manipuliert sowie Hass in der Bevölkerung geschürt – vor allem die Artikel von PETA selbst beweisen dies.

    – PETA hat über Wochen und Monate vor der Beschlagnahmung versucht die jeweils zuständigen Veterinäre in den Orten, wo der Zirkus „Las Vegas“ war, zu manipulieren, damit diese in PETA’s Sinne die Tiere beschlagnahmt.
    – PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung ein Zoo in Belgien als Unterbringung der Tiere vermittelt.
    – PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung eine Transportkostenübernahme von bis zu 4.000 € zugesichert.
    – PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung Material aus 2011 und 2012 samt angeblicher Zeugenaussagen zugesandt, was „Tierquälerei“ des Zirkus‘ beweisen würde.
    – PETA nannte die Beschlagnahmung eine „Befreiung“, „zwingend notwendig“, eine „äußerst erfreuliche Maßnahme“ und es habe „Modell-Charakter für weitere Zirkusbetriebe“.
    – PETA übte scharfe Kritik an der Entscheidung des Landgerichts Kiel, dass die Beschlagnahmung „unverhältnismäßig“ war und der Elefant zurück soll.
    – PETA warf den verantwortlichen Richtern Tepp, Bittel und Gold vor, den Tierschutz systematisch mit Füßen zu treten und wertete den Beschluss als Beleg dafür, dass Tiere beim Landgericht Kiel lediglich als Gegenstände betrachtet werden würden.
    – PETA forderte die Justizministerin von Schleswig Holstein auf, „dem Überleben des Elefanten höchste Priorität einzuräumen“.
    – PETA nennt den Beschluss ein „Todesurteil“ und dass der „Elefant in die Zirkushölle“ zurückgeschickt würde.
    – PETA forderte öffentlich dazu auf eine vorbereitete „persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen die Verantwortlichen zu unterzeichnen und daran zu appellieren, dass „die Entscheidungsträger, das Wohl des Elefanten an erste Stelle“ setzen. [„unsere vorbereitete Mails zum sofortigen Versenden“; An: „Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Anke Spoorendonk“ und „Präsidentin des Landgerichts Kiel, Frau Ulrike Hillmann“]
    – PETA war laut eigenen Angaben dafür verantwortlich, dass über 5.000 Dienstaufsichtsbeschwerden von „mitfühlenden Menschen“ bei der schleswig-holsteinischen Justizministerin und der Kieler Landgerichtspräsidentin eingingen.
    – PETA weiste im September 2014 die Anschuldigungen des Zirkus zurück, nachdem dieser „Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Staatsanwaltschaft in Kiel einreichte“.
    – PETA bezeichnete Peter Höffken als „Diplom-Zoologe“ und „Wildtierexperte“, welcher die Maßnahme der Kieler Staatsanwaltschaft „dringend erforderlich und vorbildhaft“ nannte.
    – PETA bzw. Höffken bezeichnete die Verantwortlichen des Zirkus „Las Vegas“ als „Täter“, die sich „als Opfer darstellen“ würden, was eine in Zirkuskreisen seit Jahren angewandte Masche wäre.
    – PETA behauptete, dass „die Haltung von Wildtieren wie Raubkatzen und Elefanten im Zirkus“ „systembedingt tierquälerisch“ sei und dass man nicht mit „Berufsfreiheit“ argumentieren könne, „wenn die Berufsausübung aktive oder passive Tierquälerei beinhalte“.

    – 08.05.2013, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/nach-peta-anzeigen-elefant-aus-zirkus-la…

    – 10.05.2013, Hamburger Abendblatt
    https://www.abendblatt.de/…/Staatsanwaltschaft-ermittelt-geg…

    – 24.07.2013, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/landgericht-kiel-verhaengt-todesurteil-g…

    – 31.07.2013, PETA 50 plus
    https://www.peta50plus.de/bitte-erheben-sie-ihre-stimme-fur…/

    – xx.08.2013, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/elefantchitana

    – 02.09.2014, PETA Deutschland
    https://www.peta.de/tierbeschlagnahmung-zwingend-notwendig-p…

  • OFD Karlsruhe antworte auf meine Fachaufsichtsbeschwerde

    Nachdem ich bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Finanzämter Leonberg und Stuttgart eingereicht hatte und per Email am 22.03.2016 einen Statusbericht einforderte, kam heute endlich eine Stellungnahme vom OFD!

    Diesen möchte ich den Lesern von Gerati.de natürlich nicht vorenthalten.

    So schrieb die OFD folgende Zeilen, die ich einzeln zitieren möchte.

    bitte haben Sie Verständnis, dass die Finanzämter nicht jeden Posteingang bestätigen können.

    Nun stellt sich natürlich die Frage, warum seit über einem Jahr von beiden Finanzämtern, trotz über zehn schriftlicher Anfragen, man nicht in der Lage gewesen ist, den Eingang der Anzeigen bestätigen zu wollen.

    Telefonisch wurde mir sogar vom Finanzamt Leonberg mitgeteilt, dass in der zu mir angelegten Akte, keine Anzeige hinterlegt ist. Man bestätigte mir, dass meine Schreiben existierten, die den Eingang der Anzeige anfragten.

    Dieses Schreiben wurde mir komischer Weise bestätigt, jedoch nicht die eigentliche Anzeige, die ich im Jahr 2014 stellte.

    Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, nach denen die Finanzämter verpflichtet wären, bei eingehender Post grundsätzlich Empfangsbestätigungen zu erteilen.

    Dieses mag vielleicht Stimmen, jedoch fand ich auch keine Vorschrift, die eine Eingangsbestätigung ausschließt.

    Dass es möglich ist beweist, dass man mir das Schreiben mit der Anfrage einer Eingangsbestätigung zwar bestätigte, aber auch in diesem Schreiben, kein Wort über den Eingang meiner Anzeige verlor.

    Sie können aber versichert sein, dass die Finanzämter sich insbesondere bei unleserlichen oder unvollständigen Telefax-Eingängen unmittelbar mit dem Absender in Verbindung setzen.

    Nur was, wenn das Fax nicht funktionierte und dem Finanzamt meine Anzeige deswegen unbekannt ist. Und warum bestätigte man mir nicht einmal telefonisch in der Poststelle des Finanzamtes auf Anfrage, den Eingang und verweist auf den Vorsteher, der natürlich für mich nicht erreichbar war.

    In der Sache selbst verweise ich vollumfänglich auf die mittlerweile vom Landtag von Baden-Württemberg ergangene Entscheidung über Ihre Petition vom 18.02.2016.

    Nun auch in der Antwort, auf die von mir eingesendeten Petition, die vom Petitionsausschuss des Bundestages, an den Landtag von BW, aufgrund Zuständigkeit weitergeleitet wurde, findet sich nichts, über das Verweigern einer Eingangsbestätigung.

    Es findet sich folgender Abschnitt in dem Antwortschreiben des Petitionsausschusses des Landes BW wieder.

    Aufgrund des Steuergeheimnisses ist es nicht zulässig, dass der Einsender zu steuerlichen Verhältnissen Dritter Antwort erhällt

    Auszug Antwort Landtag von Baden-Württenberg Drucksache 18/8017

     

    Also man findet kein einziges Wort darüber, dass auf die Anzeigen keine Eingangsbestätigung zu erteilen ist.

    Klar ist natürlich, dass weder Sachverhalte noch Ergebnisse der Anzeige übermittelt werden. Jedoch eine Eingangsbestätigung, mit der Information, dass diese, an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde, kann man wohl erwarten.

    Abschließend weise ich darauf hin, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe keine weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit mehr beantworten wird.

    Ich habe natürlich dennoch um eine Antwort gebeten, da auch die OFD mir eine Eingangsbestätigung meiner Anzeigen verwehrt, wobei dieses doch in Kurzform so einfach wäre.

    Hier noch meine Antwort auf diese Email des OFD.


    Sehr geehrter Herr H***,

    diese Antwort ist für mich unzureichend, da Sie mir selbst den Eingang meiner beiden Anzeigen, nicht bestätigen wollen.

    Auch der Verweis, auf die Antwort meiner an den Petitionsausschuss des Bundestages gesendete Petition, die dann aufgrund der Zuständigkeit, an das Land BW weitergeleitet wurde, bestätigt mir in keiner Weise den Eingang meiner Anzeigen!

    Es ist doch so einfach zu sagen, „Ja die Anzeigen sind eingegangen“, oder eben nicht.

    Dieses verletzt in keiner Weise das Steuergeheimnis (§30 AO), würde jedoch eventuell belegen, dass hier versucht wird, Anzeigen durch die zuständigen Behörden  nicht zu bearbeiten, was jedoch die Pflicht, der Finanzämter wäre.

    Also nun noch einmal die konkrete Frage!

    Können sie bestätigen, dass beide Anzeigen bei den betreffenden Finanzämtern eingegangen sind?

    Immerhin bekam ich telefonisch, vom Finanzamt Leonberg die Auskunft, dass keine Anzeige meinerseits in den Akten, die über mich angelegt wurden, vorliege.

    Ich erwarte kurzfristig eine Antwort, über diese simple Frage und verweise darauf, sollte sie diese Frage nicht beantworten, dass ich zeitnah mich mit meiner Beschwerde, an die nächst höherer Dienststelle, wenden werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos


     

    Also mal ehrlich gefragt. Welchen Grund können die Finanzämter haben, eine Eingangsbestätigung der Anzeigen zu verwehren.

    Wer dazu eine Antwort hat, kann diese gern als Kommentar hier oder bei Facebook posten.

  • Halal Challenge – Die Pogromnacht der Tierrechtler

    Seit einigen Tagen, geistert im Netz, insbesondere auf Facebook und Twitter, eine neue Challenge herum, die nach Recherchen renommierter Zeitschriften aus der Feder von rechten Kreisen stammt.

    Aufgabe der Halal-Challenge ist es, die Kühltheke mit Halal-Fleisch, durch Schweinefleisch umzudekorieren. Halal-Fleisch, verstoße nach den rechten Erzeugern der Challenge, gegen das Tierschutzgesetz.

    Und hier fangen die kleinen Tierrechtler sofort an, auf den Zug aufzuspringen, um die muslimischen Kriegs-Flüchtlingen in Deutschland, auf das aller herzlichste willkommen zu heißen.

    Aber nein, sie sind ja keine Nazis, wie sie selbst immer wieder beteuern und fühlen sich gänzlich falsch verstanden. Sie wollen ja nur für den Tierschutz einstehen.

    Genau, und deswegen nimmt man Schweinfleisch, was aus der Massentierhaltung stammt und legt diese in ein Halal Kühlregal.

    Damit dürften sich die Deutschen wieder einmal gänzlich der Lächerlichkeit, in der Weltöffentlichkeit preisgeben.

    Von einer Packung Schweinefleisch, wird weder ein Muslim zu Asche verfallen, wenn er diese sieht. Denn es ist wohl ausgeschlossen, dass Muslime allergisch wie Vampire auf Knobloch reagieren.

    1933 sah das ganze so aus

    Screenshot
    Screenshot https://de.europenews.dk/-Soeren-Kern-Kauft-nicht-bei-Juden-Deutsche-boykottieren-israelische-Waren-79372.html

    Und heute sehen diese Vögel so aus

    Screenshoot Facebook
    Screenshoot Facebook

    Mittlerweile wurde sogar ein Aufkleber, der „KÄUFLICH“ erworben werden kann, erstellt. Man kann sich natürlich Fragen, wo diese Gelder dann hin wandern, und ob die dann auch ordnungsgemäß versteuert werden.

    Screenshot Facebook
    Screenshot Facebook

    Es ist auch davon auszugehen, dass die meisten der Trolle, sich bisher überhaupt nicht mit Halal und dem Schächten befasst haben. Schaut man sich einmal die Studie, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/schächten an, zeigt dieses dass beim Schächten vor und nach dem Schnitt keine Schmerzempfindungen feststellbar waren. Bei der Betäubung mit einem Bolzenschussgerät sah dieses gänzlich anders aus.

    Eine 1978 veröffentlichte Studie von Forschern der Tierärztlichen Hochschule Hannover deutet auf die Abwesenheit von Schmerzreizen beim Schächten hin. Ziel der Studie war die „Objektivierung von Schmerz und Bewusstsein“ der Tiere, um objektiv gültige Urteile bezüglich des Tierschutzes zu erlangen, da die diesbezügliche Diskussion bisher weitestgehend mit subjektiven und emotional geprägten Argumenten geführt worden war. Die EEG-Messungen der Untersuchung zeigten vor und nach dem Schächtschnitt unveränderte Hirnströme, wohingegen die Bolzenschussbetäubung im EEG auf deutliche Schmerzen hinwies. Die Wissenschaftler zogen daher folgendes Fazit: „Die hierbei in vergleichender Untersuchung gewonnenen Einblicke in sinnesphysiologische Abläufe beim Schlachten dieser Tiere weichen z. T. erheblich von bisherigen Vorstellungen ab.

    Wikipedia

    Bei dieser Studie wurden mittels Elektronen die Hirn- und Rückenmarksströme gemessen.

    Bei einer andere Studie beobachtete die Abwehrbewegungen, die nach dem Schnitt erfolgten und kam hier zu dem Urteil, die Tiere erleiden Schmerzen.

    Genau solche Abwehrbewegungen kann man zum Beispiel auch bei Gekkos beobachten. Hier in Indonesien gibt es solche Tierchen, die an Wänden und selbst an den Decken zu finden sind. Leider sind die nützlichen Tierchen, die vor allem Insekten verspeisen, auch beliebtes Jagdziel unserer beiden Hunde. Wird ein Gekko dann angegriffen, wirft es einfach den Schwanz ab. Dieser rekelt sich dann noch minutenlang und man könnte denken diese Bewegungen stammen von den Schmerzen. Nur Fraglich ist wo die Schmerzen gemessen werden, da es ja keine direkte Verbindung zum Nervensystem mehr gibt.

    Ich würde auch sofort eine Betäubung für das Schächten befürworten, wenn man den religiösen Ansprüchen sorgeträgt, dass jenes zu schächtende Tier, nicht durch die Betäubung getötet wurde.

    Nur durch den Herzschlag, ist ein vollständiges Ausbluten des Fleisches möglich, und das ist das Ziel der Schächtung.

    Sicherlich ist das Schächten für einen Westeuropäer ein grausiger Anblick. Nur wer kennt den Ablauf in einem Schlachthof heute noch. Das Schlachten findet hinter Mauern und geschlossenen Türen statt. Selbst auf dem Land kennt kaum noch einer ein richtiges Schlachtfest.

    Dieses Unwissen aber zu nutzen, um eine Religion zu diffamieren, ist  wohl mehr als eine Schande für Deutschland!

  • PeTA verliert erneut vor Gericht

    PeTA bekam jetzt eine erneute gerichtliche Abfuhr, in ihren Glauben, das Tiere dieselben Rechte, wie Menschen zustehen würden.

    So wollte PeTA, durch ein gerichtliches Urteil erreichen, dass der indonesische Affe „Naruto“, die Urheberrechte an den von ihm selbst geschossenen Selfis, erhält.

    Gleichzeitig forderte PeTA, dieses Urheberrecht an PeTA zur Verwaltung zu übertragen.

    Für jeden Menschen, dem sein Gehirn, nicht durch B12 geschädigt ist,

    war es klar, PeTA hat mit der Einreichung dieser Klage, tatsächlich ein großes Rad ab und nicht alle Tassen im Schrank.

    Allein schon die skurrile Forderung, dass im Fall von der rechtlichen Feststellung, dass bei den Fotos, tatsächlich ein Urheberrecht für den Affen bestehe, dann zu fordern dieses Urheberrecht durch PeTA verwaltet zu lassen, zeigt schon die stupide idiotische Vorstellungskraft, von PeTA.

    PeTA ist in Indonesien überhaupt nicht tätig

    Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015
    Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015

    So wäre es wohl eher, die indonesische Regierung, die Anrecht auf dieses angebliche Urheberrecht hätte. Denn der Affe würde er ein Urheberrecht besitzen, somit doch wohl rechtlich, indonesischer Staatsbürger sein.

    Auch die Zuständigkeit dieser Klage ist schon fragwürdig, da dieses Foto in Indonesien geschossen wurde und somit hier wohl auch indonesisches Recht anzuwenden wäre. (persönliche Meinung)

    Peter Höffken Möchtegern Diplom-Zoologe, gegen den seit über einem Jahr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes, des Titelmissbrauches läuft,

    schein mit diesem Urteil, in einem kollektiven PeTA- Heulanfall, verfallen zu sein.

    So äußerte sich Peter Höffken, gegenüber der gegen über der Neuen Osnabrücker Zeitung wie folgt:

    In einem Gespräch in der Freitagsausgabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kündigte Peta-Sprecher Peter Höffken an, man wolle weiterhin für die Rechte von Naruto kämpfen. Auch wenn das Gericht in San Francisco gegen das Anliegen von Peta USA entschieden habe, sehe die Tierschutzorganisation den Fall als weiteren Meilenstein für ihr  Bestreben an, dass Tieren bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Sie seien nicht „Etwas“, sondern ein „Jemand“, betonte Höffken.

    Zitat: https://www.focus.de/panorama/welt/tierische-peta-klage-us-gericht-spricht-affen-urheberrecht-an-selfie-ab_id_5195651.html

    Ein Blick in die Gesetzbücher, würde dem notorischen Diplom-Lügner, Peter Höffken die Augen öffnen und aufzeigen welche Rechte ein Tier, was im Sinne des Gesetzes insbesondere in Deutschland als Sache behandelt wird hätte. Wobei im Gesetz dennoch festgehalten ist, dass Tiere keine Sachen sind. Dennoch ist expliziert die Rechtgrundlage in den Gesetzen aufgeführt, das Tiere vor den Gesetzen, als Sachen zu behandeln sind.

    Sachen können kein Eigentum, oder irgendein Grundrecht erwerben. Für Tiere wurde in vielen Ländern der Erde, ein expliziertes Tierschutzgesetz, ausgearbeitet und eingeführt.

    PeTA fordert hingegen Grundrechte die Menschen betreffen, für Tiere

    Mir wäre das ehrlich gesagt auch Recht, dann kann ich eine Mücke auf Schadenersatz verklagen, wenn diese mich Sticht. Da PeTA ja hier die Rechte der Tiere gern verwalten möchte, könnte man dann PeTA, jedes Mal wenn ein Tier eine Straftat begeht, PeTA verklagen.

    Wie lange würde das wohl PeTA durchhalten 😉

  • Deutsche ALF Seite vom Registrar DENIC zwangsgelöscht

    Deutsche ALF Seite vom Registrar DENIC zwangsgelöscht

    Gestern lief die 30 Tägige Karenzzeit aus, die DENIC den Eigentümern der Domain animalliberationfront.de gesetzt hatte, sich bei ihnen zu melden und die korrekten Adressdaten bei DENIC zu hinterlegen.

    Die Domain wurde bisher von „Die Tierbefreier“, betrieben.

    Gerati.de wendete sich mit Schreiben an, den Domainverwalter, den Webseitenhoster, DENIC als Registrar und an die zuständige Landesanstalt für Medien in NRW, und teilte mit das die hinterlegten Adressdaten der Domain animalliberationfront.de nicht Korrekt seien und hier eine Verschleierung der Personendaten vorliegt. Ein weiterer Punkt war das angegebene Impressum auf der Webseite, was nur ein Postschließfach nannte, jedoch keine vorladbare Anschrift.

    Nachdem die Webseite kurzzeitig durch den Domainverwalter gesperrt wurde, gaben die Betreiber der Webseite eine weitere Fakeadresse an. Gleichzeitig unterließen sie aber die geforderten Daten beim Registrar DENIC vorzunehmen.

    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm
    Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

    Ich machte heute eine Nachtschicht

    Ich wollte unbedingt die Domain haben. Laut Angaben sollte sie heute um 17:51 Uhr deutscher Zeit, was bei mir in Jakarta dann 23:51 Uhr wäre wieder frei registrierbar sein. Nur passierte nichts. Ich wartete bis 01:30 Uhr und checkte den Status der Domain.

    Dann hatte ich doch die genug und bin ins Bett gegangen. Um 5:30 Uhr checkte ich den Status erneut und stellte keine Veränderung fest. Um 7:30 Uhr war die Domain auch noch nicht freigegeben worden. Dann gab ich es erst einmal auf. Als ich um 9:30 Uhr den Status checkte war die Domain seit 9 Min von einem niederländischen Domainauktionator registriert worden.

    Also irgendeiner hat für die Registrierung ein Gebot abgegeben.

    Schauen wir einmal, was oder wer, sich hinter dem neuen Domaininhaber nun versteckt!

    Schade ich hatte echt viel vor mit der Domain, aber es ist eben Glückssache, seit dem die 30 Tage Karenzzeit Vorschrift sind, stürzen sich die Domainjäger auf gute Domains die frei werden.

    Das Thema „Die Tierbefreier“ ist noch nicht vorbei

    Da wird Gerati.de im neuen Jahr einmal den Jungs zeigen, dass man sich als Verein nicht irgendwo verstecken kann.

    Kupfern wir hier mal den Slogan von SOKO Tierschutz ab….

    Radikale Tierrechtler können sich nicht verstecken!!!

  • Petition „PeTA Gehört Verboten“ zurückgezogen

    Petition „PeTA Gehört Verboten“ zurückgezogen

    Die Ereignisse überschlugen sich gestern, als auf einmal die Petition bei OpenPetition durch den Anbieter gesperrt wurde. Grund war in dem Petitionstext enthaltenen Aussagen „PeTA würde Volksverhetzung begehen und Verfassungswidrig sein“.

    Menschen die von PeTA denunziert, die Opfer von Straftaten die durch PeTA und im Namen des Tierschutzes begangen wurden, wissen was diese beiden Vorwürfe bedeuten, da sie es am eigenen Leib gespürt haben.

    Es fehlten die wichtigen Quellenangaben, die diese Behauptungen stützen.

    Dennoch war diese Petition ein voller Erfolg

    Innerhalb von 24 Stunden unterschrieben 1.076 Menschen diese Petition. Und das wo die Verbreitung erst begonnen hatte.

    Stand nach 24h
    Stand nach 24h

    Wir wollen eine neue Petition aufsetzen. Diese soll aber dann auch mit allen Belegen und Verweisen behaftet sein.

    Helfer gesucht

    Wer traut sich zu einen Petitionstext zu verfassen, oder einen vorgegebenen Petitionstext so zu kürzen, dass dieser dennoch aussagekräftig und bestimmt bleibt.

    Wer Interesse hat bitte per Email info@gerati.de, oder telefonisch unter 03581 7921521 melden.

    Wir suchen weitere Links und Beweise, die eine Petition gegen PeTA unterstreichen können.

    Ein Verein, der selbst öffentlich Straftaten gegen Deutsche Bundesbürger gutheißt, die im Namen des angeblichen Tierschutzes begangen werden, stellt eine Bedrohung des öffentlichen Lebens dar.

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    Dr. Edmund Haferbeck, Rechtsberater von PeTA Deutschland e.V. hält in diesem Videoausschnitt von Zoom+, Straftaten von Tierschützern als gerechtfertigt.

    Leider trifft es zu 99% immer die falschen und unschuldigen Menschen!

  • Facebook und die deutsche Meinungsfreiheit

    Facebook und die deutsche Meinungsfreiheit

    Da hat doch Gerati.de und sein Facebook-Account „PeTA – Nein Danke“ wieder einmal, jemanden auf den Schwanz getreten.

    Wer mag das armselige Würstchen gewesen sein?

    Gestern bekam wir wieder einmal, eine Email von Facebook!

    Hallo,

    Wir haben folgende Inhalte, die Du auf Facebook gepostet hast, für Nutzer in Deutschland gesperrt, weil wir einen Bericht von einer Drittpartei erhalten haben, dass die Inhalte gegen ihre Rechte verstoßen:

    Foto aus Album: „Titelbilder“, Hochgeladen am 30. August 16:53 PDT

    Wir möchten Dir dringend dazu raten, dass Du die von dir auf Facebook geposteten Inhalte überprüfst und sicherstellst, dass Du keine anderen verletzenden Inhalte gepostet hast. Unseren Richtlinien zufolge schließen wir die Konten von Wiederholungstätern gegebenenfalls.

    Das Facebook-Team

    Stein des Anstoßes war dieses Bild, was wir in unserem Facebook-Account als Titelbild nutzten.

    Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!
    Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!

    Auf dem Bild ist Herr Peter Höffken von PeTA Deutschland e.V. abgebildet. Dieser ist eine Person der Zeitgeschichte und darf demnach ohne Einwilligung abgelichtet werden.

    Fragwürdig ist warum Facebook, die angeblichen Rechte dritter nur für Deutschland durchsetzt. Jeder Nutzer der sich mit einer IP-Adresse einloggt, die nicht auf Deutschland zurückzuführen ist, sieht dieses Bild weiter!

    Nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) §23, benötigt man bei Personen der Zeitgeschichte keine Erlaubnis zur Veröffentlichung!

    Weiterhin stellt sich die Frage warum Facebook, keine Möglichkeit einräumt eigene Rechte am Werk gelten zu machen. Ich habe zwar auf die Email geantwortet, aber wie zu erwarten war, kam keine Rückantwort!

    Nun stellt sich bei mir die Frage, wer entscheidet über die geltenden Rechte, wenn der angebliche Rechteverletzter, keine Möglichkeit bekommt seine Rechte bei Facebook anzuzeigen!

    Allein, dass Facebook hiermit, Artikel 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes verletzt, und somit die Meinungs- und Pressefreiheit einschränkt ist schon ein Unding!

    Wir sind uns jedenfalls keiner Schuld bewusst und werden unseren Möchtegern Diplom-Zoologen Peter Höffken (ohne Vorzeigbares Diplom) weiter als Zeuge der Zeitgeschichte mit Bildmaterialien veröffentlichen!