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PeTA verliert erneut vor Gericht

by Silvio
9. Januar 2016
in Allgemein
0
Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015

Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015

PeTA bekam jetzt eine erneute gerichtliche Abfuhr, in ihren Glauben, das Tiere dieselben Rechte, wie Menschen zustehen würden.

So wollte PeTA, durch ein gerichtliches Urteil erreichen, dass der indonesische Affe „Naruto“, die Urheberrechte an den von ihm selbst geschossenen Selfis, erhält.

Gleichzeitig forderte PeTA, dieses Urheberrecht an PeTA zur Verwaltung zu übertragen.

Für jeden Menschen, dem sein Gehirn, nicht durch B12 geschädigt ist,

war es klar, PeTA hat mit der Einreichung dieser Klage, tatsächlich ein großes Rad ab und nicht alle Tassen im Schrank.

Allein schon die skurrile Forderung, dass im Fall von der rechtlichen Feststellung, dass bei den Fotos, tatsächlich ein Urheberrecht für den Affen bestehe, dann zu fordern dieses Urheberrecht durch PeTA verwaltet zu lassen, zeigt schon die stupide idiotische Vorstellungskraft, von PeTA.

PeTA ist in Indonesien überhaupt nicht tätig

Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015
Screenshot PeTA Facebook Seite 24.09.2015

So wäre es wohl eher, die indonesische Regierung, die Anrecht auf dieses angebliche Urheberrecht hätte. Denn der Affe würde er ein Urheberrecht besitzen, somit doch wohl rechtlich, indonesischer Staatsbürger sein.

Auch die Zuständigkeit dieser Klage ist schon fragwürdig, da dieses Foto in Indonesien geschossen wurde und somit hier wohl auch indonesisches Recht anzuwenden wäre. (persönliche Meinung)

Peter Höffken Möchtegern Diplom-Zoologe, gegen den seit über einem Jahr ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes, des Titelmissbrauches läuft,

schein mit diesem Urteil, in einem kollektiven PeTA- Heulanfall, verfallen zu sein.

So äußerte sich Peter Höffken, gegenüber der gegen über der Neuen Osnabrücker Zeitung wie folgt:

In einem Gespräch in der Freitagsausgabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kündigte Peta-Sprecher Peter Höffken an, man wolle weiterhin für die Rechte von Naruto kämpfen. Auch wenn das Gericht in San Francisco gegen das Anliegen von Peta USA entschieden habe, sehe die Tierschutzorganisation den Fall als weiteren Meilenstein für ihr  Bestreben an, dass Tieren bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Sie seien nicht „Etwas“, sondern ein „Jemand“, betonte Höffken.

Zitat: http://www.focus.de/panorama/welt/tierische-peta-klage-us-gericht-spricht-affen-urheberrecht-an-selfie-ab_id_5195651.html

Ein Blick in die Gesetzbücher, würde dem notorischen Diplom-Lügner, Peter Höffken die Augen öffnen und aufzeigen welche Rechte ein Tier, was im Sinne des Gesetzes insbesondere in Deutschland als Sache behandelt wird hätte. Wobei im Gesetz dennoch festgehalten ist, dass Tiere keine Sachen sind. Dennoch ist expliziert die Rechtgrundlage in den Gesetzen aufgeführt, das Tiere vor den Gesetzen, als Sachen zu behandeln sind.

Sachen können kein Eigentum, oder irgendein Grundrecht erwerben. Für Tiere wurde in vielen Ländern der Erde, ein expliziertes Tierschutzgesetz, ausgearbeitet und eingeführt.

PeTA fordert hingegen Grundrechte die Menschen betreffen, für Tiere

Mir wäre das ehrlich gesagt auch Recht, dann kann ich eine Mücke auf Schadenersatz verklagen, wenn diese mich Sticht. Da PeTA ja hier die Rechte der Tiere gern verwalten möchte, könnte man dann PeTA, jedes Mal wenn ein Tier eine Straftat begeht, PeTA verklagen.

Wie lange würde das wohl PeTA durchhalten 😉

Tags: PeTA LügePeter HöffkenRechtsstaatlichkeit
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