Was ist mit ALF los?

Brandanschlag von Animal Liberation Front (ALF) in Bochum Foto: https://www.animalliberationfront.com/ALFront/Actions-Germany/BitebackReports2013.htm

Update:

19.12.2015 Domain neu registriert
18.11.2015 Denic sperrt Domain animalliberationfront.de und und gibt den Domaininhaber eine Frist von 30 Tagen
25.09.2015 Deutsche Alf-Seite wieder erreichbar aber immer noch mit Fehlern
21.09.2015 Mitlerweile haben sich alle Angeschriebenen gemeldet
19.09.2015 Domain animalliberationfront.de nicht mehr erreichbar
17.09.2015 Email an Hoster
17.09.2015 Schreiben an Domainverwalter
16.09.2015 Mitteilung an DENIC (Verschleierung der Domaindaten)
15.09.2015 .com Webseite auch wieder erreichbar, war man wohl zu Arm seine Rechnungen zu bezahlen
14.09.2015 Schreiben an Landesanstalt für Medien NRW (LfM) am Ende des Artikels

Heute Morgen staunte ich nicht schlecht, als mir mein Linkchecker die Meldung brachte, dass die Webseiten von ALF nicht erreichbar seien.

Der erste Check ergab, dass „animalliberationfront.com“ überhaupt nicht erreichbar war, also die Domain verweist auf keinen Server. Die deutschsprachige Webseite „animalliberationfront.de“ hat in der letzten Nacht, den Server gewechselt.

Bei der DE-Domain ist der DNS noch nicht bis nach Indonesien geupdatet worden. Über einen holländischen Proxy kann ich diese Seite aber aufrufen.

Die DE-Domain wird jetzt bei Uberspace gehostet, wobei die Domain weiterhin von „domaindiscount24.net“ verwaltet wird.

Eigentümer der Domain „animalliberationfront.de“ ist der Verein Die Tierbefreier e.V., die auch die Domain „Tierbefreier.de“ betreiben.

Die Impressums Angaben und auch die Registrierungsdaten der Domain bei DENIC, sind rechtswidrig.

So ist bei DENIC überhaupt keine korrekte Adresse angegeben. Bbei den Domainen „animalliberationfront.de“ und „Tierbefreier.de“ wird zwar ein Postschließfach angegeben, jedoch ist es nach deutschen Recht notwendig eine korrekte vorladbare Adresse anzugeben, da an Postschließfächern keine Einschreibesendungen zugestellt werden können.

So wird Gerati.de einmal in den nächsten Stunden an den Verwalter, Hoster und an DENIC eine Email verfassen und auf die rechtsbedenklichen Angaben hinweisen.

Die Emails werde ich dann als Update, am Ende des Artikels einfügen.

Was ist los bei ALF?

Die com-Domain ist per DNS gar nicht abrufbar. Demnach fehlen rechtsgültige Verweise zu einem Server. Nun kann es sein, das der Server defekt ist, jedoch sollte dann immer noch die Domain aufgelöst werden können.

Einfach in einem CMD-DOS-Fenster einmal den Befehl Ping „Domainname“ eingeben, dann müsste die IP Adresse aufgelöst werden. Mit dem Befehl Tracert Tracert „Domainname“, kann man den Server herausbekommen wo die Domain gehostet wird.

Auflösung der Deutschen ALF Webseite
Auflösung der Deutschen ALF Webseite

Die Domain „animalliberationfront.de“ löst die IP-Adresse 95.143.172.251 auf und gehört der Firma Uberspace, siehe letzter Hop.

Auf einer IP Adresse können mehrere Domains verweisen. Man muss sich das wie ein PC vorstellen.

Laufwerk C hat z.B. 500 MB und besteht aus mehreren Ordnern. Bei einem Webserver sind die Ordner dann die Domains.

Die Domain „animalliberationfront.com“ ist bei GoDaddy einem Billig Hoster gehostet. Laut Whois Abfrage ist die Domain bis 2021 registriert.

Whois Abfrage der COM-ALF Webseite
Whois Abfrage der COM-ALF Webseite

Die DE- und die englischsprachige COM-Domain, dienen als Plattform für Terroristische Aktionen von Tierrechtlern.

Zwar distanziert sich angeblich der Betreiber der Deutschen Webseite von terroristischen Anschlägen, veröffentlicht aber gleichzeitig Verhaltensregeln für neue ALF Terroristen.

Zitat: „animalliberationfront.de“

Die vier Grundsätze der TBF sind:
  1. Die Befreiung von Tieren aus den Stätten, in denen sie gequält werden, z.B. Laboratorien, Tierfabriken, Pelzfarmen etc. Die Tiere müssen in ein gutes Zuhause übergeben werden, wo sie frei von Leiden bis zu ihrem natürlichen Ende leben dürfen .
  2. Das Zufügen ökonomischer Schäden für all jene, die von der Not und der Ausbeutung der Tiere profitieren.
  3. Das Aufzeigen des Horrors und der Gräueltaten, denen Tiere hinter verschlossen Türen ausgesetzt sind, mit Hilfe von gewaltfreien, direkten Aktionen und Befreiungen.
  4. Das Ergreifen aller notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, damit weder Mensch noch nichtmenschliches Tier während der Aktionen Schaden nehmen.

Solidarische Notwehr

Autonome Tierrechtlerinnen und Tierrechtler gehen ein hohes persönliches Risiko ein. Nicht selten werden sie kriminalisiert und sogar wie Terrorist_innen von den Behörden gejagt.

Natürlich üben sie Gewalt aus (sofern man Gewalt gegen Sachen als Gewalt ansieht), wenn sie Schlachterwerkzeug unbrauchbar machen oder Hochsitze umsägen, von denen aus JägerInnen hinterhältig auf wehrlose Tiere schießen.

“Seit wann stehen Werkzeuge, die Tod und Zerstörung bringen, außerhalb der Reichweite legitimer Angriffe?” (Dr. Steven Best, amerik. Philosoph).

Wäre es Terrorismus gewesen, im 19. Jahrhundert die Sklavenschiffe zu zerstören, auf denen Menschen zu Abertausenden aus ihrer afrikanischen Heimat verschleppt und nach Amerika transportiert wurden?

Nein.

Autonome Aktivistinnen und Aktivisten wenden Gewalt nicht um der Gewalt willen an, sondern ausschließlich, um Leiden zu verhindern. In Notwehr-Situationen kann Gewaltanwendung ein legitimes Mittel sein. Tiere können sich nicht selbst wehren. Sie sind der Willkür des Menschen oft schutzlos ausgeliefert.

Somit sind Aktionen der Tierbefreiungsfront als Akte solidarischer Notwehr zu verstehen.

„animalliberationfront.de“

und

Hinweise an (neue) Aktivist_innen

Es sollte deutlich sein, dass fahrlässige Aktionen im Zweifelsfall zum Problem der gesamten Tierrechtsbewegung werden können. Mit dem Durchführen von Aktionen geht nicht nur eine hohe Verantwortung für die befreiten Tiere und die eigene Sicherheit einher!

„animalliberationfront.de“

und

ALF – Sicherheitsregeln
  • Keine Prahlerei mit tatsächlichen oder angeblichen Aktionen. Behaltet eure Stories für euch, Bekenner_innenschreiben sind ausreichend.
  • Keine öffentlichen Gesuche, wie, wann und wo man in der ALF aktiv werden kann. Ihr gefährdet auch die, die ihr fragt, da diese plötzlich als potenzielle ALF-Aktive dastehen.
  • Keine Spekulationen, wer ALF-Aktivist_in sein könnte und wer nicht.
  • Verhaltet euch verantwortlich im Internet. Facebook & Co. sind für Polizei und Justiz einsehbar, achtet daher darauf, was ihr schreibt.
  • Schluss mit dem ALF-’Kult’! Wenn ihr die ALF unterstützen wollt, unterstützt die entsprechenden Solidaritätsstrukturen und richtet euch an diejenigen Organisationen, die seit Jahren Unterstützungsarbeit leisten. Nicht jede Facebook-Seite, die sich “ALF” oder “ALF SUPPORT” nennt, ist ein geeigneter Ansprechpartner. “DIE” ALF hat ohnehin keine Facebook-Seite und wird auch nie eine haben.

Mehr Infos bei tierrechtsbewegung.info

„animalliberationfront.de“

und

ALF – Unterstützen
  • Spende regelmäßig an Unterstützungsgruppen! In Deutschland ist dies das Rechtshilfekonto der tierbefreier e.V.
  • Schreibe Gefangenen. Hier ein paar Hinweise, wenn ihr Briefe schreiben wollt.
  • Unterstütze die Solidaritätsstrukturen für angeklagte AktivistInnen und versuche, sofern von den Betroffenen gewünscht, Öffentlichkeit für ihre Fälle herzustellen. Mehr Infos finden sich hier.
  • Keine öffentliche Distanzierung von der ALF und ihren Aktionen.

Mehr Infos bei tierrechtsbewegung.info

„animalliberationfront.de“

Insbesondere der letzte Punkt verweist auf PeTA, wo sich doch der Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck erst letztens für eine Unterstützung öffentlich im TV ausgesprochen hat.

Es ist anzunehmen, das PeTA selbst terroristische Anschläge im Namen von ALF verübt, dieses zeigt unteranderem auch ein aufgetauchtes Urteil gegen den Rechtsberater und Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck, gegen den eine Bannmeile ausgesprochen wurde, da er einen Menschen bedroht habe.

Siehe Video: „PeTA erstatten Strafanzeigen für Webezwecke

Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf dir fragwürdige Rechtssicherheit der Impressum-Angaben von der Deutschen ALF Seite und deren dahinterstehenden Verein „Die Tierbefreier e.V.“ eingehen.

Nach deutscher Rechtsprechung und den geltenden AGB´s von DENIC (deutscher Registrar für DE-Domain) muss eine korrekte vorladbare Anschrift beim Registrar und im Impressum angegeben werden.

Dieser Verein gibt bei DENIC eine Fake-Anschrift an und im Impressum ein Postschließfach.

Bein DENIC hinterlegte Domaindaten für die Domain „animalliberationfront.de“.

Ausschnitt Screenshoot von DENIC 14.09.2015
Ausschnitt Screenshoot von DENIC 14.09.2015

Diese Domain sollte einem Steffen der im Mohr wohnt gehören.

Impressumangabe auf der Domain ist folgendes zu lesen.

Screenshot animalliberationfront.de, vom 14.09.2015
Screenshot animalliberationfront.de, vom 14.09.2015

 

„Animalliberationfront.de“ verweist auf den Verein „Die Tierbefreier e.V.“ und dort findet man folgende Angaben für die Domain tierbefreier.de.

Auszug des Screenshot DENIC vom 14.09.2015
Auszug des Screenshot DENIC vom 14.09.2015

Und im Impressum werden folgende Angaben gemacht.

Screenshot 14.09.2015 Impressum Tierbefreier.de
Screenshot 14.09.2015 Impressum Tierbefreier.de

Die zuständigen Behörden und Firmen, werden von Gerati.de über den Rechtsverstoß informiert.

Update1: 14.09.2015 18:12 Uhr (WiZ) Schreiben an Landesanstalt für Medien NRW

Die die deutsche Webseite von ALF ist nicht mehr erreichbar
Die die deutsche Webseite von ALF ist nicht mehr erreichbar

2 Kommentare

  1. Alexander Meurer
    14. September 2015

    Der Tierrechtsverein „Animal Public“ aus Düsseldorf gibt auf seiner Homepage ebenfalls nur ein Postfach an.

    • Silvio
      14. September 2015

      Da haben wir doch dann gleich den nächsten Kandidaten

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