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Home Allgemein

Facebook und die deutsche Meinungsfreiheit

by Silvio
5. November 2014
in Allgemein
4
Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!

Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!

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Da hat doch Gerati.de und sein Facebook-Account „PeTA – Nein Danke“ wieder einmal, jemanden auf den Schwanz getreten.

Wer mag das armselige Würstchen gewesen sein?

Gestern bekam wir wieder einmal, eine Email von Facebook!

Hallo,

Wir haben folgende Inhalte, die Du auf Facebook gepostet hast, für Nutzer in Deutschland gesperrt, weil wir einen Bericht von einer Drittpartei erhalten haben, dass die Inhalte gegen ihre Rechte verstoßen:

Foto aus Album: „Titelbilder“, Hochgeladen am 30. August 16:53 PDT

Wir möchten Dir dringend dazu raten, dass Du die von dir auf Facebook geposteten Inhalte überprüfst und sicherstellst, dass Du keine anderen verletzenden Inhalte gepostet hast. Unseren Richtlinien zufolge schließen wir die Konten von Wiederholungstätern gegebenenfalls.

Das Facebook-Team

Stein des Anstoßes war dieses Bild, was wir in unserem Facebook-Account als Titelbild nutzten.

Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!
Dieses Bild ist für Deutschland, nach Facebook Meinung untragbar!

Auf dem Bild ist Herr Peter Höffken von PeTA Deutschland e.V. abgebildet. Dieser ist eine Person der Zeitgeschichte und darf demnach ohne Einwilligung abgelichtet werden.

Fragwürdig ist warum Facebook, die angeblichen Rechte dritter nur für Deutschland durchsetzt. Jeder Nutzer der sich mit einer IP-Adresse einloggt, die nicht auf Deutschland zurückzuführen ist, sieht dieses Bild weiter!

Nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) §23, benötigt man bei Personen der Zeitgeschichte keine Erlaubnis zur Veröffentlichung!

Weiterhin stellt sich die Frage warum Facebook, keine Möglichkeit einräumt eigene Rechte am Werk gelten zu machen. Ich habe zwar auf die Email geantwortet, aber wie zu erwarten war, kam keine Rückantwort!

Nun stellt sich bei mir die Frage, wer entscheidet über die geltenden Rechte, wenn der angebliche Rechteverletzter, keine Möglichkeit bekommt seine Rechte bei Facebook anzuzeigen!

Allein, dass Facebook hiermit, Artikel 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes verletzt, und somit die Meinungs- und Pressefreiheit einschränkt ist schon ein Unding!

Wir sind uns jedenfalls keiner Schuld bewusst und werden unseren Möchtegern Diplom-Zoologen Peter Höffken (ohne Vorzeigbares Diplom) weiter als Zeuge der Zeitgeschichte mit Bildmaterialien veröffentlichen!

Tags: GERATIPeTARechtsstaatlichkeit
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Fliegt in Deutschland gerade wieder eine PeTA-Lüge auf

Comments 4

  1. Bekannt says:
    8 Jahren ago

    Spontan könnten auch noch andere Rechte betroffen sein:
    1. Das Copyright der beide Fotografen (sowohl vom Hundebild als auch vom PeTA-Plakat): So absurd es sich anhört. Derjenige, der auf den Auflöser drückt hat das „Copyright“ und damit auch das Recht auf Kohle.
    2. Die Rechte auf das eigene Bild der abgebildeten Personen (alle Umstehenden und Höffken!): Die müssen jedesmal gefragt werden, wenn die Bilder gezeigt werden.

    Wenn Sie wissen wollten, wer Sie angezeigt hat: Einfach einen Medienanwalt einschalten, der kann Akteneinsicht verlangen.

    Antworten
    • Silvio says:
      8 Jahren ago

      Na ja aber nicht bei Personen des öffentlichen Lebens wir unser Herr Höffken ist.

      Der Artikel hatte auch nur einen Sinn. Das Bild war bis zu diesen Artikel bei Facebook nicht Sichtbar. Jetzt ist es wieder, da durch den Link Titelbilder von Facebook ausgelesen und angezeigt werden.

      Wenn Herr Höffken oder ein Fotograf was dagengen hat, ich habe ein vollständiges Impressum. Der einfachste Weg wäre doch sich erst an mal an den angeblichen Störungsverursacher zu wenden. Nach prüfung würden wir dieses Foto selbstverständlich dann löschen 😉

      Antworten
  2. Bekannt says:
    8 Jahren ago

    Ob Herr H. tatsächlich eine Person des öffentlichen Lebens ist, „wage“ ich mal locker zu bezweifeln LOL.

    Sie sind doch bereits von Facebook zu dieser Prüfung aufgefordert worden. Ich würde an dieser Stelle unbedingt einen Anwalt für Urheber- und Medienrecht einschalten, wenn noch nicht passiert.

    Antworten
    • Silvio says:
      8 Jahren ago

      über 100 Presseartikeln in verschiedenen Zeitungen. Öffentliche Behauptungen das reicht aus für eien öffentliche Person!

      Von Facebook wurde ich eben zu keine rZeit aufgefordert den Inhalt zu prüfen, dieser wurde einfach für DEUTSCHLAND und nur für Deutschland gesperrt. Also wenn Facebook den Inhalt in der EU und im Rest der Welt zulässt, kann es mit dem Anspruch nicht weit hergehollt sein.

      Warum soll ich einen Anwalt deswegen bemühren. Der Rechteinhaber kann sich gern und zu jederzeit an mich wenden!

      Silvio

      Antworten

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