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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

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  • EU-Einwand gegen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Deutscher Tierschutzbund fordert Neustart

    EU-Einwand gegen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Deutscher Tierschutzbund fordert Neustart

    Die EU-Kommission hat Einwände gegen den Entwurf des deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erhoben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte den angepassten Entwurf im März 2023 erneut bei der Kommission notifiziert. Nach der vom Deutschen Tierschutzbund wiedergegebenen Stellungnahme geht es insbesondere um mögliche Nachteile für ausländische Marktteilnehmer und eine mögliche unverhältnismäßige Einschränkung des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, greift diese Einwände nun auf und verbindet sie mit der Forderung nach einem grundsätzlichen Neustart der deutschen Tierhaltungskennzeichnung.

    EU-Kritik und Tierschutzbund-Forderungen sind zwei verschiedene Fragen

    Schröder bezeichnet die bisherigen Regierungspläne als „mehr oder weniger gescheitert“. Der Verband kritisiert schon seit längerem, dass das geplante staatliche Kennzeichen in erster Linie bestehende Haltungsformen sichtbar macht. Verbraucher könnten damit erkennen, unter welchen Bedingungen ein Schwein gehalten wurde; nach Auffassung des Tierschutzbundes folgt daraus jedoch noch keine tatsächliche Verbesserung der Tierhaltung. Der Verband fordert deshalb, die Kennzeichnung mit verbindlichen Vorgaben und Anreizen für Betriebe zu verbinden, die ihre Haltung verändern.

    Dabei muss allerdings zwischen dem aktuellen EU-Einwand und dieser grundsätzlichen Kritik des Verbandes unterschieden werden. Die Europäische Kommission beanstandet nach den vorliegenden Angaben nicht, dass die vorgesehenen Haltungsformen aus Tierschutzsicht unzureichend seien. Im Mittelpunkt stehen vielmehr mögliche Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt und die Frage, ob ausländische Anbieter gegenüber deutschen Marktteilnehmern benachteiligt werden könnten. Schröder nutzt den daraus entstandenen politischen Druck, um gleichzeitig die deutlich weitergehenden Forderungen seines Verbandes erneut in die Debatte einzubringen.

    Streit um „Stall“ und „Stall plus Platz“

    Besonders kritisch sieht der Deutsche Tierschutzbund die Kategorien „Stall“ und „Stall plus Platz“. Nach Auffassung des Verbandes entsprechen diese Systeme nicht den eigenen Vorstellungen einer ausreichend tiergerechten Haltung. Der Tierschutzbund warnt deshalb davor, solche Haltungsformen durch ein staatliches Kennzeichen langfristig aufzuwerten oder ihnen gegenüber Verbrauchern einen besonderen Qualitätscharakter zu verleihen.

    Bereits bei der Entwurfsanpassung im März 2023 hatte der Verband kritisiert, dass der zusätzliche Platz in der Kategorie „Stall plus Platz“ von ursprünglich 20 auf 12,5 Prozent reduziert werden sollte. Gleichzeitig fordert der Tierschutzbund, dass eine staatliche Kennzeichnung nicht nur die Mast berücksichtigt. Nach seinen Vorstellungen müssten auch Aufzucht, Transport und Schlachtung einbezogen sowie weitere Tierarten in das System aufgenommen werden.

    Damit geht die Forderung des Verbandes deutlich über die Frage hinaus, die derzeit offenbar Gegenstand der EU-Einwände ist. Während die Kommission prüfen muss, ob nationale Kennzeichnungsvorgaben mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes vereinbar sind, verlangt der Tierschutzbund eine umfassendere politische Neuausrichtung der Nutztierhaltung.

    Was der EU-Einwand für das Verfahren bedeutet

    Der Einwand der EU-Kommission bedeutet nach den bislang vorliegenden Angaben nicht, dass das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz endgültig gescheitert ist. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, dass die Kommission eine grundlegende Reform der Tierhaltung oder die vom Deutschen Tierschutzbund geforderten strengeren Standards verlangt. Zunächst geht es darum, die geplante nationale Regelung so auszugestalten, dass sie mit den Vorschriften des EU-Binnenmarktes vereinbar ist.

    Für die Bundesregierung können daraus Änderungen am Entwurf oder weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren entstehen. Entscheidend dürfte insbesondere sein, wie Kennzeichnungspflichten für Produkte aus anderen EU-Mitgliedstaaten geregelt werden und ob ausländische Marktteilnehmer gegenüber deutschen Betrieben benachteiligt würden. Welche konkreten Anpassungen daraus folgen, lässt sich auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen noch nicht bestimmen.

    Für Schweinehalter können neue oder veränderte Vorgaben zusätzliche Anforderungen an Haltung, Dokumentation und Nachweise bedeuten. Je nachdem, wie die Bundesregierung das Gesetz weiterentwickelt, könnten damit auch zusätzliche Investitionen und Kosten verbunden sein. Für den Handel bleibt entscheidend, welche Produkte unter die Kennzeichnungspflicht fallen und wie importierte Waren behandelt werden. Für Verbraucher wiederum hängt die Aussagekraft des staatlichen Labels letztlich davon ab, welche Kriterien tatsächlich gelten und wie deren Einhaltung kontrolliert wird.

    Tierschutzbund nutzt EU-Einwand für weitergehende Forderungen

    Der Tierschutzbund hatte bereits 2023 eine Neuverhandlung des Gesetzes verlangt und davor gewarnt, aus seiner Sicht problematische Haltungsbedingungen langfristig festzuschreiben. Auch später bekräftigte der Verband seine Position, dass eine reine Kennzeichnung ohne grundlegende Reform und langfristige Strategie für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wirkungslos bleibe.

    Der jetzige EU-Einwand verschafft dieser Forderung neue Aufmerksamkeit, bestätigt sie inhaltlich jedoch nicht automatisch. Die Kommission beschäftigt sich nach den vorliegenden Angaben mit möglichen Behinderungen des freien Warenverkehrs und Wettbewerbsnachteilen innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Der Deutsche Tierschutzbund verbindet diese rechtliche Auseinandersetzung dagegen mit seiner schon länger erhobenen Forderung nach strengeren Vorgaben für die Tierhaltung.

    Schröders Vorstellung eines „echten Tierschutzkennzeichens“ geht deshalb weit über eine reine Verbraucherinformation über bestehende Haltungsformen hinaus. Nach den Vorstellungen des Verbandes soll ein solches System höhere und überprüfbare Anforderungen festlegen und die gesamte Produktionskette von der Aufzucht über Transport und Mast bis zur Schlachtung berücksichtigen.

    Damit verlaufen in der aktuellen Diskussion zwei Debatten parallel. Die EU-Kommission befasst sich mit der Frage, ob das deutsche Modell mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar ist. Der Tierschutzbund nutzt den entstandenen Reformdruck, um eine grundsätzlich andere Ausgestaltung der Tierhaltungskennzeichnung und weitergehende Veränderungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu fordern. Ob die Bundesregierung lediglich die europarechtlich beanstandeten Punkte korrigiert oder darüber hinaus Teile dieser Forderungen aufgreift, bleibt offen.

    Quellen

  • PETA Polizeipferde Mannheim: Anzeige nach Waldhof-FCK-Derby beim Veterinäramt

    PETA Polizeipferde Mannheim: Anzeige nach Waldhof-FCK-Derby beim Veterinäramt

    Nach den Ausschreitungen beim DFB-Pokalspiel zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem 1. FC Kaiserslautern hat PETA den Einsatz von Polizeipferden kritisiert und Anzeige beim Veterinäramt Mannheim erstattet. Nach Angaben der Tierrechtsorganisation waren vier Pferde im Einsatz und wurden während der Auseinandersetzungen mit Pyrotechnik attackiert beziehungsweise erheblichen Gefahren ausgesetzt. Bemerkenswert ist allerdings, gegen wen sich PETAs Vorstoß richtet: nicht nur gegen unbekannte Pyrotechnikwerfer, sondern auch gegen Polizeibeamte beziehungsweise Verantwortliche für den Einsatz der Pferde. Damit macht PETA aus einem Angriff auf Einsatzkräfte und Tiere zugleich eine grundsätzliche Debatte über die Nutzung von Polizeipferden.

    Nach dem Abpfiff der Partie kam es Berichten zufolge zu gewaltsamen Ausschreitungen. Die Polizei ging gegen Randalierer vor und setzte dabei neben anderen Kräften auch eine Reiterstaffel ein. FOCUS berichtet, dass ein pyrotechnischer Brandsatz unmittelbar neben einem Pferd explodiert sein soll. Eine bestätigte veterinärmedizinische Diagnose oder Angaben über konkrete Verletzungen eines der eingesetzten Pferde nennen die vorliegenden Berichte allerdings nicht.

    PETA nimmt Täter und Polizei gleichzeitig ins Visier

    Nach Angaben von PETA richtet sich die Anzeige einerseits gegen unbekannte Personen, die Pyrotechnik geworfen haben sollen. Andererseits nimmt die Organisation die Reiter beziehungsweise die für den Einsatz verantwortlichen Polizeibeamten ins Visier. PETA argumentiert, die Tiere seien durch den Polizeieinsatz erheblichem Stress und einer vermeidbaren Gefahr ausgesetzt worden. Fachreferentin Yvonne Würz bezeichnete den Einsatz auf dem Spielfeld als sinnlos und forderte Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel auf, den Einsatz von Pferden im Polizeidienst zu beenden.

    Genau an diesem Punkt wird die Argumentation interessant. Denn die unmittelbare Gefahr für die Pferde entstand nach den vorliegenden Berichten nicht dadurch, dass Polizeibeamte selbst Pyrotechnik einsetzten, sondern weil Personen im Umfeld der Ausschreitungen entsprechende Gegenstände warfen. PETA kritisiert damit einerseits diejenigen, die diese Gefahr verursachten, leitet daraus andererseits aber zugleich einen Vorwurf gegen diejenigen ab, die ihre Pferde in dem Einsatz führten. Ob daraus tatsächlich ein tierschutzrechtlicher Verstoß der Polizei folgt, ist damit keineswegs geklärt.

    Natürlich darf auch ein Polizeieinsatz mit Tieren nicht von jeder Prüfung ausgenommen sein. Wer Pferde in einer angespannten Lage einsetzt, muss Risiken berücksichtigen und gegebenenfalls reagieren, wenn sich die Situation verändert. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Einsatz eines Polizeipferdes bei einem Fußballspiel tierschutzwidrig wird, sobald einzelne Personen verbotene Pyrotechnik werfen. Genau diese Trennung zwischen dem Verhalten der Täter und der Verantwortung der Einsatzleitung sollte bei der Bewertung nicht verloren gehen.

    Aus einem konkreten Vorfall wird eine Grundsatzforderung

    PETA beschränkt seine Kritik nicht auf die Ereignisse in Mannheim. Die Organisation nutzt den Vorfall zugleich, um eine grundsätzliche Forderung gegen Polizeipferde bei Hochrisikospielen zu formulieren. Nach ihrer Argumentation seien Pyrotechnik, Gewalt und unkontrollierbare Menschenmengen bei solchen Veranstaltungen vorhersehbar und Pferde deshalb einem unnötigen Risiko ausgesetzt.

    Damit verschiebt sich die Debatte allerdings erheblich. Aus der Frage, ob die Einsatzleitung in Mannheim in einer konkreten Situation richtig gehandelt hat, wird die wesentlich weitergehende Frage, ob Pferde überhaupt noch in entsprechenden Polizeieinsätzen eingesetzt werden sollten. Für diese generelle Forderung reicht der Hinweis auf eine Explosion neben einem Pferd allein nicht aus. Entscheidend wäre unter anderem, wie Polizeipferde ausgebildet werden, welche taktische Funktion sie erfüllen, welche Einsatzregeln gelten und unter welchen Bedingungen eine berittene Einheit tatsächlich zurückgezogen wird.

    PETA verweist in diesem Zusammenhang auch auf Hamburg, wo die Reiterstaffel Ende 2027 aufgelöst werden soll. Als Argument gegen den Polizeipferdeeinsatz in Mannheim taugt dieses Beispiel allerdings nur bedingt. Nach den vorliegenden Angaben spielen bei der Entscheidung in Hamburg vor allem Kosten- und Personalfragen eine Rolle. Eine organisatorische oder finanzielle Entscheidung über eine Reiterstaffel ist keine Feststellung, dass der Einsatz von Polizeipferden gegen das Tierschutzrecht verstößt.

    Wer trägt die Verantwortung für die Gefahr?

    Der Mannheimer Fall wirft deshalb eine grundsätzliche Verantwortungsfrage auf. Wenn Personen bei Ausschreitungen Pyrotechnik in Richtung von Polizeikräften oder Tieren werfen, liegt die unmittelbare Verantwortung für diese Handlung zunächst bei denjenigen, die den Gegenstand werfen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Ziel um einen Polizeibeamten, ein Fahrzeug oder ein Pferd handelt. Dass gleichzeitig geprüft werden kann, ob die Einsatzleitung angemessen auf eine eskalierende Gefahr reagiert hat, ändert daran nichts.

    PETAs Argumentation läuft jedoch darauf hinaus, beide Ebenen miteinander zu verbinden. Weil bei einem Hochrisikospiel mit Ausschreitungen gerechnet werden könne, soll bereits die Entscheidung zum Einsatz der Pferde problematisch sein. Folgt man dieser Logik konsequent, könnte das Fehlverhalten gewalttätiger Personen zunehmend bestimmen, welche Einsatzmittel die Polizei überhaupt noch verwenden darf. Das ist eine weitreichende Konsequenz, die über die Frage des Tierschutzes hinausgeht.

    Andererseits wäre es ebenso falsch, die Verantwortung der Polizei grundsätzlich auszublenden. Pferde sind Fluchttiere, und extreme Knallereignisse, Feuer, Rauch und aggressive Menschenmengen können erhebliche Belastungen darstellen. Entscheidend ist deshalb nicht die pauschale Behauptung, Polizeipferde hätten bei solchen Veranstaltungen nichts zu suchen, sondern die konkrete Frage, ob ihr Einsatz professionell geplant wurde und ob bei einer erkennbaren Eskalation rechtzeitig reagiert wurde.

    PETA-Anzeige beweist noch keinen Tierschutzverstoß

    Eine Anzeige beim Veterinäramt ist zunächst einmal genau das: eine Anzeige. Sie beweist weder, dass gegen das Tierschutzrecht verstoßen wurde, noch dass sich die von PETA vertretene Bewertung des Einsatzes bestätigt. Das zuständige Veterinäramt muss vielmehr prüfen, ob die konkreten Umstände des Einsatzes tatsächlich Anlass für weitere Maßnahmen geben.

    Dabei dürfte unter anderem entscheidend sein, wo sich die Pferde zum Zeitpunkt der Eskalation befanden, wie lange sie der Situation ausgesetzt waren, welche Gefahr für die Tiere erkennbar war und welche Reaktionsmöglichkeiten den Einsatzkräften zur Verfügung standen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die Verantwortlichen ihre Pflichten verletzt haben. Eine entsprechende behördliche Entscheidung ist bislang nicht bekannt.

    Gerade deshalb sollte zwischen dokumentierten Ereignissen und PETAs politischer Bewertung unterschieden werden. Dokumentiert beziehungsweise berichtet ist, dass es Ausschreitungen gab, Polizeipferde eingesetzt wurden und Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe eines Pferdes detoniert sein soll. PETAs Schlussfolgerung daraus lautet, dass nicht nur die Pyrotechnikwerfer, sondern auch Verantwortliche des Polizeieinsatzes zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Ob das Veterinäramt dieser Interpretation folgt, ist eine völlig andere Frage.

    Der Fall zeigt damit erneut ein bekanntes Muster: Ein konkreter Vorfall wird von PETA nicht nur aufgegriffen, sondern unmittelbar mit einer weitergehenden politischen Forderung verbunden. Über die Gefährdung der Pferde darf und sollte diskutiert werden. Dabei sollte jedoch nicht aus dem Blick geraten, wer die gefährliche Situation nach den bisherigen Berichten überhaupt ausgelöst hat. Wer Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Polizeipferden zur Explosion bringt, kann schwerlich aus der Verantwortungsdebatte verschwinden, nur weil anschließend auch der Einsatz der Tiere grundsätzlich infrage gestellt wird.

    Quellen

  • PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht

    Erneut hat eine Strafanzeige von PETA gegen eine zoologische Einrichtung nicht zu dem von der Organisation angestrebten strafrechtlichen Verfahren geführt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Ermittlungen gegen Verantwortliche der Wilhelma eingestellt, nachdem sie keinen Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz feststellen konnte. Ausgangspunkt waren Beobachtungen, die PETA bei Besuchen des Stuttgarter Zoos im Juli und Oktober 2024 gesammelt und anschließend zum Gegenstand einer Strafanzeige gemacht hatte. Nachdem die strafrechtliche Bewertung nicht im Sinne der Tierrechtsorganisation ausfiel, kritisiert PETA nun vor allem, dass kein externer Gutachter hinzugezogen worden sei.

    PETA-Strafanzeige gegen Wilhelma ohne strafrechtlichen Anfangsverdacht

    PETA hatte im Januar 2025 mit einer Strafanzeige schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der Wilhelma erhoben. Nach Angaben der Organisation sollten verschiedene von ihr dokumentierte Verhaltensweisen von Tieren auf erhebliche Leiden und damit auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hindeuten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart kam nach der Prüfung der Vorwürfe jedoch zu einem anderen Ergebnis. Einen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat sah die Ermittlungsbehörde nicht.

    Nach Darstellung von PETA bezog die Staatsanwaltschaft dabei auch die Einschätzung der zuständigen Amtstierärztin ein. Damit wurde die Anzeige keineswegs einfach unbeachtet zu den Akten gelegt, sondern die vorgebrachten Vorwürfe wurden fachlich und strafrechtlich bewertet. Das Ergebnis war für PETA eindeutig enttäuschend: Keine Anklage, keine gerichtliche Auseinandersetzung und nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde kein ausreichender Grund, das Verfahren weiterzuführen. Die von PETA erhobenen Vorwürfe konnten damit jedenfalls keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen.

    Nach der Einstellung kritisiert PETA die Begutachtung

    PETA richtet seine Kritik nun insbesondere darauf, dass kein unabhängiger externer Sachverständiger mit einer zusätzlichen Begutachtung beauftragt wurde. Dr. Yvonne Würz, bei PETA als Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche tätig, fordert eine unabhängige verhaltensbiologische oder tiermedizinische Beurteilung der von der Organisation dokumentierten Verhaltensweisen. Damit verschiebt sich die Diskussion allerdings von der ursprünglichen Strafanzeige zunehmend auf die Frage, welche Gutachter aus Sicht von PETA hätten beteiligt werden sollen. An der bereits getroffenen Entscheidung der Staatsanwaltschaft ändert diese Forderung zunächst nichts.

    Dass eine Tierrechtsorganisation mit der fachlichen Einschätzung einer Behörde nicht einverstanden ist, bedeutet nicht automatisch, dass diese Einschätzung fehlerhaft wäre. Für die Staatsanwaltschaft war entscheidend, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorlagen, die einen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen konnten. Genau diese Schwelle wurde nach ihrer Bewertung nicht erreicht. PETA kann zusätzliche Gutachten fordern, daraus ergibt sich jedoch noch kein Beleg dafür, dass die bisherige Prüfung unzureichend war.

    Verhaltensauffälligkeiten werden von PETA als Beweisstück präsentiert

    Bei ihren Besuchen will PETA unter anderem Elefanten beim sogenannten Weben beobachtet haben. Darüber hinaus berichtet die Organisation von Reptilien, die wiederholt gegen Glasscheiben gelaufen seien, sowie von Menschenaffen, die sich Haare ausgerissen oder eigenen Kot verzehrt haben sollen. PETA interpretiert diese Beobachtungen als Hinweise auf erhebliche und durch die Haltung verursachte Leiden. Eine solche Interpretation ist jedoch zunächst die Bewertung der Organisation und nicht automatisch eine tiermedizinische Diagnose oder der Nachweis einer Straftat.

    Auffälliges Verhalten bei Tieren kann unterschiedliche Ursachen haben und muss im jeweiligen Einzelfall betrachtet werden. Dabei können die Vorgeschichte eines Tieres, sein Gesundheitszustand, frühere Haltungsbedingungen und zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle spielen. Eine beobachtete Verhaltensweise allein beantwortet daher noch nicht die Frage, ob ein aktueller Haltungsfehler oder gar ein strafrechtlich relevanter Verstoß vorliegt. Genau zwischen einer öffentlichkeitswirksamen Interpretation und einer strafrechtlich belastbaren Bewertung muss unterschieden werden.

    PETA-Anzeigen gegen Zoos führen nicht automatisch zu Rechtsverstößen

    Der Fall Wilhelma steht zudem nicht isoliert. PETA lehnt die Haltung von Tieren in Zoos grundsätzlich ab und nutzt regelmäßig Strafanzeigen und öffentliche Kampagnen, um seine Forderungen gegen zoologische Einrichtungen zu untermauern. Gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ verwies Würz selbst auf weitere Anzeigen gegen Zoos in Baden-Württemberg. Dazu gehört unter anderem der Leintalzoo in Schwaigern, bei dem ein Verfahren nach Darstellung von PETA ebenfalls eingestellt wurde.

    Eine Strafanzeige ist zunächst nicht mehr als die Aufforderung an die zuständigen Behörden, einen möglichen Sachverhalt zu prüfen. Sie ist weder ein Beweis für eine Straftat noch eine behördliche Bestätigung der darin erhobenen Vorwürfe. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Anzeigen gegen Zoos entsteht jedoch schnell der Eindruck, bereits die Anzeige selbst belege einen Missstand. Der Ausgang des Wilhelma-Verfahrens zeigt, warum zwischen dem Vorwurf einer Organisation und der Bewertung durch Ermittlungsbehörden klar unterschieden werden muss.

    Flamingo-Verfahren bleibt weiterhin offen

    Noch nicht abgeschlossen ist nach Angaben von PETA ein separates Verfahren zum Flügelstutzen bei Flamingos in der Wilhelma. Hier liegt bislang keine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden vor. Deshalb lässt sich aus diesem Verfahren derzeit weder ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht ableiten noch dessen Ausgang vorwegnehmen. Die strafrechtliche Bewertung bleibt abzuwarten.

    Damit bestehen bei der Wilhelma zwei klar voneinander zu trennende Sachverhalte. Die PETA-Strafanzeige wegen der behaupteten Verhaltensauffälligkeiten führte nicht zu einem strafrechtlichen Anfangsverdacht und das entsprechende Verfahren wurde eingestellt. Die Prüfung des Flügelstutzens bei Flamingos dauert nach Angaben von PETA hingegen noch an. Erst eine abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden wird zeigen, ob sich dort überhaupt ein rechtlich relevanter Vorwurf ergibt.

    Für PETA ist die Einstellung des ersten Verfahrens offenbar kein Anlass, die eigenen Vorwürfe grundsätzlich zu hinterfragen. Stattdessen kritisiert die Organisation nun das Fehlen eines externen Gutachtens und hält an ihrer eigenen Interpretation der beobachteten Verhaltensweisen fest. Das kann PETA im Rahmen seiner Kampagnen selbstverständlich tun. Das bisherige strafrechtliche Ergebnis bleibt dennoch eindeutig: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah aufgrund der vorgebrachten Vorwürfe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat gegen Verantwortliche der Wilhelma.

    Quellen

  • Pferd „Versuchstier des Jahres 2026“: 822 Tiere 2024 in deutschen Versuchen eingesetzt

    Pferd „Versuchstier des Jahres 2026“: 822 Tiere 2024 in deutschen Versuchen eingesetzt

    Die Organisation Menschen für Tierrechte hat das Pferd zum „Versuchstier des Jahres 2026“ ernannt. Mit der seit 2003 durchgeführten Kampagne will der Verband auf Tierarten aufmerksam machen, die in Deutschland für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Nach Angaben der Organisation wurden 2024 insgesamt 822 Pferde in Tierversuchen verwendet. Damit rückt eine Tierart in den Mittelpunkt, die in der öffentlichen Debatte deutlich seltener genannt wird als Mäuse oder Ratten, zu der viele Menschen jedoch eine besonders starke emotionale Beziehung haben.

    Menschen für Tierrechte verbindet die Wahl mit der Forderung, Tierversuche weiter abzubauen und tierfreie Verfahren stärker zu entwickeln. Als Einsatzbereiche von Pferden nennt die Organisation unter anderem die Herstellung von Antitoxinen zur Behandlung menschlicher Vergiftungen sowie die Gewinnung von Antikörpern. Dabei werden nach Angaben des Verbandes Proteine aus dem Blut der Tiere gewonnen. Welche Belastungen daraus entstehen, hängt allerdings vom jeweiligen Verfahren, seiner Durchführung und dem konkreten wissenschaftlichen Zweck ab.

    822 Pferde und mehr als 1,3 Millionen Versuchstiere

    Nach den zugrunde gelegten Angaben wurden 2024 in Deutschland insgesamt 1.327.931 Tiere in Tierversuchen eingesetzt. Weitere 626.538 Tiere wurden zu wissenschaftlichen Zwecken getötet, ohne unmittelbar in einem Tierversuch eingesetzt worden zu sein. Die 822 verwendeten Pferde machen innerhalb dieser Größenordnung nur einen vergleichsweise kleinen Anteil aus. Schon deshalb zeigt sich, dass die Wahl des Pferdes zum „Versuchstier des Jahres“ nicht allein mit der absoluten Zahl der eingesetzten Tiere erklärt werden kann.

    Nach Angaben von Menschen für Tierrechte werden Pferde deutlich seltener eingesetzt als klassische Versuchstierarten. Gleichzeitig besitzen Pferde in der Öffentlichkeit einen hohen emotionalen Stellenwert und werden anders wahrgenommen als Mäuse, Ratten oder Fische. Genau darin dürfte auch ein Teil der Wirkung der Kampagne liegen: Eine Tierart, zu der viele Menschen einen persönlichen Bezug haben, erzeugt naturgemäß mehr Aufmerksamkeit. Das macht die Kritik an einzelnen Versuchen jedoch nicht automatisch falsch, sollte bei der Einordnung solcher Kampagnen aber berücksichtigt werden.

    Organisation nennt Hypoxie-Studien und Hufrehe-Forschung

    Als besonders belastendes Beispiel verweist Menschen für Tierrechte auf Hypoxie-Studien aus dem Jahr 2025. Dabei seien gesunde Pferde künstlich einem Sauerstoffmangel ausgesetzt worden, um Auswirkungen auf Gehirn und Muskulatur zu untersuchen. Anschließend seien die Tiere getötet worden. Der Verband stellt bei solchen Versuchen insbesondere die Frage, ob der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn den Einsatz gesunder Tiere rechtfertigt und ob vergleichbare Ergebnisse mit anderen Methoden erzielt werden könnten.

    Ein weiteres genanntes Beispiel betrifft eine Studie zur Hufrehe. Nach Darstellung der Organisation wurde 2025 an acht gesunden Freizeitpferden eine Kältetherapie untersucht, obwohl eine entsprechende Behandlung bereits angewendet werde. Auch hier richtet sich die Kritik vor allem gegen den Einsatz gesunder Tiere und auf die Frage nach vorhandenen Alternativen. Ob ein Versuch tatsächlich verzichtbar ist, lässt sich allerdings nicht allein daraus ableiten, dass eine Behandlung bereits praktisch eingesetzt wird, denn wissenschaftliche Untersuchungen können unter anderem der Überprüfung ihrer Wirksamkeit, ihrer Grenzen oder möglicher Nebenwirkungen dienen.

    Tierversuche sind nicht automatisch durch Alternativen ersetzbar

    Die Entwicklung tierfreier Methoden ist sinnvoll und sollte weiter vorangetrieben werden. Wo belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse ohne den Einsatz von Tieren gewonnen werden können, spricht vieles dafür, solche Verfahren zu nutzen und weiterzuentwickeln. Zellkulturen, Computersimulationen, Organoide oder Organ-on-a-Chip-Systeme können heute bereits wichtige Erkenntnisse liefern und einzelne Tierversuche ersetzen oder zumindest reduzieren. Daraus folgt jedoch nicht, dass Tierversuche in der medizinischen und biologischen Forschung grundsätzlich bereits vollständig verzichtbar wären.

    Gerade bei komplexen Wechselwirkungen innerhalb eines gesamten Organismus stoßen alternative Verfahren weiterhin an Grenzen. Stoffwechsel, Immunsystem, Kreislauf, Nervensystem und das Zusammenspiel verschiedener Organe lassen sich nicht in jedem Fall vollständig durch isolierte Modelle abbilden. Solange für bestimmte Forschungsfragen keine wissenschaftlich gleichwertige Alternative existiert, können Tierversuche deshalb weiterhin notwendig sein. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Tierversuche pauschal gut oder schlecht sind, sondern ob sie für den jeweiligen Erkenntnisgewinn erforderlich, angemessen und so belastungsarm wie möglich durchgeführt werden.

    3R-Prinzip statt pauschaler Abschaffung

    Genau an diesem Punkt setzt das sogenannte 3R-Prinzip an. Tierversuche sollen ersetzt werden, wenn geeignete Alternativen vorhanden sind, ihre Zahl soll so weit wie möglich reduziert und die Belastung der eingesetzten Tiere möglichst gering gehalten werden. Dieser Ansatz verbindet wissenschaftliche Forschung mit dem Ziel, unnötiges Tierleid zu vermeiden. Er unterscheidet sich damit deutlich von der pauschalen Forderung, sämtliche Tierversuche unabhängig von Forschungsgebiet und wissenschaftlicher Fragestellung kurzfristig abzuschaffen.

    Menschen für Tierrechte fordert, tierfreie Methoden stärker zu fördern und Tierversuche konsequenter zurückzudrängen. Zudem verweist die Organisation auf europäische Bestrebungen, insbesondere bei der Chemikaliensicherheitsbewertung langfristig stärker auf tierfreie Verfahren zu setzen. Solche Entwicklungen können dazu beitragen, den Einsatz von Versuchstieren weiter zu reduzieren. Sie ändern jedoch nichts daran, dass ein vollständiger Ersatz in allen Forschungsbereichen derzeit nicht ohne Weiteres möglich ist.

    Die Diskussion braucht mehr als emotionale Bilder

    Die Wahl des Pferdes zum „Versuchstier des Jahres 2026“ lenkt den Blick auf eine Tierart, die in der Versuchstierdebatte sonst vergleichsweise selten vorkommt. Dass Menschen besonders stark auf Versuche mit Pferden reagieren, ist nachvollziehbar, weil diese Tiere in vielen Bereichen als Freizeit-, Sport- oder Begleittiere wahrgenommen werden. Für die wissenschaftliche Bewertung eines Versuchs darf die emotionale Nähe zu einer Tierart jedoch nicht das alleinige Kriterium sein. Entscheidend bleiben Zweck, Belastung, wissenschaftlicher Nutzen und die Frage, ob eine gleichwertige Alternative vorhanden ist.

    Tierversuche sollten deshalb weder verharmlost noch grundsätzlich verteufelt werden. Jede vermeidbare Belastung eines Tieres sollte vermieden werden, und bessere Ersatzmethoden sind ausdrücklich zu begrüßen. Gleichzeitig muss Forschung weiterhin dort möglich bleiben, wo sie ohne Tiermodelle noch keine verlässlichen Antworten liefern kann. Eine sachliche Diskussion beginnt daher nicht mit der Forderung nach einem pauschalen Verbot, sondern mit der Prüfung, welche Versuche tatsächlich notwendig sind und welche durch bessere Methoden ersetzt werden können.

    Quellen

  • Rinderbestand in Schopfheim aufgelöst: 55 Tiere nach schweren Verstößen abtransportiert

    Rinderbestand in Schopfheim aufgelöst: 55 Tiere nach schweren Verstößen abtransportiert

    Das Landratsamt Lörrach hat im Schopfheimer Ortsteil Enkenstein einen Rinderbestand mit insgesamt 55 Tieren aufgelöst. Dem Eingriff waren nach Angaben der Behörde über Jahre hinweg schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutz- und Tiergesundheitsrecht vorausgegangen. Gegen den Tierhalter bestand bereits ein Rinderhalte- und -betreuungsverbot. Nachdem sich die Situation in den vergangenen Monaten erneut deutlich verschlechtert hatte, griff das Veterinäramt schließlich durch. Für eine Kuh kam die Hilfe allerdings zu spät: Das Tier war nicht mehr transportfähig und musste noch vor Ort eingeschläfert werden.

    Jahrelange Verstöße – dann blieb nur die Bestandsauflösung

    Nach Angaben des Landratsamts waren die tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Verstöße bei dem Halter bereits seit mehreren Jahren dokumentiert. Das Veterinäramt hatte zuvor verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter Beratungsgespräche und die Festsetzung von Zwangsgeldern. Zeitweise soll sich die Situation verbessert haben, eine dauerhafte Veränderung trat jedoch offenbar nicht ein. In den vergangenen Monaten verschlechterten sich die Zustände nach Darstellung der Behörde schließlich so stark, dass sie die vollständige Auflösung des Rinderbestands als letztes Mittel betrachtete.

    Das zeigt zugleich, dass die Behörden nicht unmittelbar mit der schärfsten verfügbaren Maßnahme reagierten. Über einen längeren Zeitraum wurde zunächst versucht, mit verwaltungsrechtlichen Mitteln eine Verbesserung der Tierhaltung zu erreichen. Erst nachdem diese Maßnahmen offensichtlich keinen nachhaltigen Erfolg gebracht hatten und zudem ein Rinderhalte- und -betreuungsverbot verhängt worden war, wurde der Bestand aufgelöst. Gerade solche Fälle zeigen, dass behördlicher Tierschutz in der Praxis häufig ein langwieriger Prozess aus Kontrollen, Anordnungen und der Durchsetzung rechtlicher Vorgaben ist.

    Rinder in mäßigem bis schlechtem Zustand

    Am Dienstagmorgen wurden die 55 Rinder auf drei verschiedenen Weideflächen eingefangen und verladen. Nach Angaben des Landratsamts befanden sich die Tiere in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Eine Kuh war so krank beziehungsweise geschwächt, dass sie nicht mehr transportiert werden konnte. Ein Tierarzt musste sie deshalb noch an Ort und Stelle einschläfern.

    Hinzu kam ein weiteres Problem: Die Rinder waren offenbar wiederholt von ihren Weideflächen ausgebrochen. Dadurch waren teilweise sogar Polizeieinsätze notwendig geworden. Die Schwierigkeiten beschränkten sich damit nicht allein auf den Zustand der Tiere, sondern betrafen auch die sichere Unterbringung und Beaufsichtigung des Bestands. Gerade bei Rindern können unkontrollierte Ausbrüche erhebliche Gefahren für die Tiere selbst, Verkehrsteilnehmer und andere Menschen verursachen.

    Dass sich die Situation trotz vorheriger behördlicher Maßnahmen immer wieder verschärfte, dürfte bei der Entscheidung zur endgültigen Bestandsauflösung eine wesentliche Rolle gespielt haben. Eine solche Maßnahme stellt schließlich einen erheblichen Eingriff dar und wird nicht bereits bei jedem festgestellten Mangel angeordnet. Im vorliegenden Fall waren nach Angaben der Behörde jedoch über Jahre hinweg schwerwiegende Verstöße dokumentiert worden.

    Quarantäne entscheidet über die Zukunft der Rinder

    Die verbliebenen Rinder wurden nach dem Abtransport zu einem Quarantänestandort in einem angrenzenden Landkreis gebracht. Dort sollen die Tiere nun eingehend tierärztlich untersucht werden. Erst danach wird für jedes Tier einzeln entschieden, wie es weitergeht. Nach Angaben der Behörden kommt grundsätzlich eine Vermittlung an geeignete Betriebe infrage, ebenso kann bei einzelnen Tieren eine Schlachtung notwendig werden.

    Wie viele Rinder tatsächlich vermittelt werden können, ist derzeit noch nicht bekannt. Entscheidend wird dabei insbesondere der bei den Untersuchungen festgestellte individuelle Gesundheitszustand sein. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen lässt sich deshalb beurteilen, für welche Tiere eine Weitervermittlung möglich ist. Die Bestandsauflösung beendet zwar die bisherige Haltung in Enkenstein, über die Zukunft der einzelnen Tiere ist damit jedoch noch nicht entschieden.

    Tierschutz funktioniert durch konsequenten Vollzug

    Der Fall aus Schopfheim zeigt vor allem, wie praktischer Tierschutz im Ernstfall aussieht. Es geht nicht allein um öffentliche Forderungen oder emotionale Kampagnen, sondern um Kontrollen, nachvollziehbare Feststellungen und rechtlich durchsetzbare Maßnahmen. Nach den vorliegenden Angaben wurde über einen längeren Zeitraum versucht, die Situation mit weniger einschneidenden Mitteln zu verbessern. Als dies keinen nachhaltigen Erfolg brachte und sich die Lage erneut verschärfte, wurde die Haltung schließlich beendet.

    Gleichzeitig wirft die lange Vorgeschichte durchaus Fragen auf. Wenn schwerwiegende Verstöße bereits seit Jahren dokumentiert waren, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum sich die Situation trotz Beratung, Zwangsgeldern und weiterer Maßnahmen derart verschlechtern konnte. Daraus lässt sich allerdings nicht automatisch ableiten, dass die Behörde früher eine Bestandsauflösung hätte durchführen können, denn auch dafür müssen rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Fall macht vielmehr deutlich, wie schwierig und langwierig der Vollzug des Tierschutzrechts in der Praxis sein kann.

    Quellen

  • VGT Vorwürfe Traismauer: Erneut schwere Vorwürfe gegen landwirtschaftlichen Betrieb

    VGT Vorwürfe Traismauer: Erneut schwere Vorwürfe gegen landwirtschaftlichen Betrieb

    In Traismauer steht erneut ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen schwerer Vorwürfe zur Tierhaltung im Fokus. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) berichtet von stark abgemagerten Schafen und Ziegen, massiv verschmutzten Haltungsbereichen für Rinder sowie zahlreichen verendeten Tieren. Die Angaben beruhen auf Medienberichten vom 25. und 26. August 2026 sowie auf Material, das vom VGT veröffentlicht wurde. Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bestätigte, dass der Betrieb zuletzt am 12. August 2026 kontrolliert wurde. Der betroffene Landwirt weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.

    VGT spricht von 249 verendeten Tieren in vier Monaten

    Nach Angaben des VGT werden auf dem Betrieb Schafe, Ziegen und Rinder gehalten. Der „Kurier“ nennt einen Bestand von rund 1.000 Tieren, die in zwei Hallen untergebracht sein sollen. Zwischen Anfang April und Anfang August 2026 sollen laut einer mutmaßlich betriebsinternen Liste insgesamt 249 Tiere verendet sein. Rechnerisch wären das etwas mehr als zwei Tiere pro Tag. Welche Ursachen hinter den Todesfällen stehen, ob die Liste vollständig ist und wie die Zahlen veterinärmedizinisch einzuordnen sind, lässt sich anhand der bislang veröffentlichten Informationen jedoch nicht beurteilen.

    David Richter vom VGT bezeichnet die Zustände auf dem Betrieb als katastrophal. Auf vom Verein vorgelegten Aufnahmen sollen Rinder in stark verschmutzten Bereichen sowie tote und sterbende Tiere zu sehen sein. Darüber hinaus behauptet der VGT, der Betreiber habe trotz eines im Mai 2023 ausgesprochenen Tierhalteverbots weiterhin Tiere gehalten. Auf einer Aufnahme soll der Betreiber außerdem eine Ziege an den Hörnern über eine Buchtenwand ziehen, während eine weitere Person mehrfach mit einer Mistgabel auf Tiere eingeschlagen haben soll. Dabei handelt es sich zunächst um Darstellungen des VGT und nicht um rechtskräftig festgestellte Tatsachen.

    Der aktuelle Fall steht nach Medienberichten nicht für sich allein. Bereits 2013 sowie in den Jahren 2022 und 2023 soll es Anzeigen im Zusammenhang mit der Tierhaltung auf dem Betrieb gegeben haben. Laut VGT wurde gegen den Betreiber in der Vergangenheit bereits ein Verfahren wegen Tierquälerei geführt, das mit einer Diversion beendet worden sein soll. Nach früheren Anzeigen wurde zudem wiederholt eine Taskforce Tierschutz eingesetzt. Dass nun erneut massive Vorwürfe erhoben werden, wirft deshalb auch die Frage auf, welche konkreten Beanstandungen den Behörden bereits bekannt waren und welche Maßnahmen daraus tatsächlich folgten.

    Behörde ordnet Behebung festgestellter Mängel an

    Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bestätigte gegenüber Medien den Eingang entsprechender Anzeigen. Der Betrieb sei zuletzt am 12. August 2026 durch die Veterinärbehörde kontrolliert worden. Dabei habe die Behörde die umgehende Behebung festgestellter Mängel angeordnet und angekündigt, die Umsetzung dieser Aufträge zu überwachen. Zusätzlich wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Damit steht zumindest fest, dass bei der Kontrolle Beanstandungen festgestellt wurden – welche davon mit den vom VGT erhobenen schweren Vorwürfen übereinstimmen, ist bislang jedoch offen.

    Welche konkreten Mängel festgestellt wurden, wurde öffentlich bisher nicht näher erläutert. Ebenso ist noch nicht bekannt, welche Sanktionen aus den eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren resultieren könnten. Die Bezirkshauptmannschaft erklärte, den Betrieb weiterhin hinsichtlich der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben zu beobachten. Der VGT kritisiert deshalb nicht nur den Landwirt, sondern auch das Vorgehen der zuständigen Behörden. Entscheidend wird nun sein, ob die laufenden Kontrollen und Verfahren die vom Verein erhobenen Vorwürfe bestätigen oder ein deutlich differenzierteres Bild ergeben.

    Landwirt weist Vorwürfe zurück – Gemeinde grenzt Betrieb klar ab

    Der betroffene Landwirt Franz Gramer bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Damit stehen sich derzeit die schwerwiegenden Darstellungen des VGT und die Zurückweisung durch den Betreiber gegenüber. Eine abschließende behördliche oder gerichtliche Bewertung der aktuell veröffentlichten Vorwürfe liegt bislang nicht vor. Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen dokumentierten Behördenmaßnahmen, Angaben aus Medienberichten und den weitergehenden Behauptungen des VGT zu unterscheiden.

    Auch die Stadtgemeinde Traismauer reagierte auf die Berichterstattung und distanzierte sich von den geschilderten Vorgängen. Gleichzeitig stellte die Gemeinde klar, dass der betroffene Betrieb Franz Gramer gehört und nicht mit dem Betrieb von Herbert Gramer aus Traismauer verwechselt werden darf. Zwischen beiden Betrieben beziehungsweise Personen bestehe weder ein verwandtschaftlicher noch ein sachlicher Zusammenhang. Diese Klarstellung ist angesichts der Namensgleichheit wichtig, um eine falsche Zuordnung der Vorwürfe zu vermeiden.

    Unabhängig davon bleiben erhebliche Fragen offen. Wenn tatsächlich innerhalb weniger Monate 249 Tiere verendet sein sollten, muss geklärt werden, welche Ursachen dahinterstehen und ob diese Zahl im Verhältnis zum gesamten Tierbestand außergewöhnlich ist. Ebenso muss sich zeigen, welche der vom VGT veröffentlichten Aufnahmen und Schilderungen durch die zuständigen Behörden bestätigt werden können. Dass die Behörde Mängel festgestellt und Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet hat, ist bereits dokumentiert – daraus lässt sich jedoch noch nicht automatisch ableiten, dass sämtliche vom VGT erhobenen Vorwürfe zutreffen.

    Für eine belastbare Bewertung des Falls sind deshalb die Ergebnisse der weiteren Kontrollen und Verfahren entscheidend. Sollten sich die schwersten Vorwürfe bestätigen, wäre zu erklären, weshalb trotz früherer Anzeigen und behördlicher Maßnahmen offenbar erneut gravierende Zustände entstanden sein konnten. Sollten sich einzelne Darstellungen dagegen als überzogen oder nicht belegbar herausstellen, müsste dies ebenso deutlich benannt werden. Bis dahin bleibt der Fall ein Beispiel dafür, warum zwischen öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen und tatsächlich festgestellten Verstößen sauber unterschieden werden muss.

    Quellen

  • PETA Protest Neusser Bürger-Schützenfest: Demo gegen Pferde angekündigt

    PETA Protest Neusser Bürger-Schützenfest: Demo gegen Pferde angekündigt

    Das PETA Streetteam Düsseldorf will am Sonntag, dem 30. August 2026, gegen den Einsatz von Pferden beim Neusser Bürger-Schützenfest protestieren. Das geht aus einer aktuellen Termineinladung der Tierrechtsorganisation hervor. Die Kundgebung soll von 16:30 bis 17:30 Uhr am Platz am Niedertor 6 stattfinden und damit zeitgleich mit einem der Schützenumzüge. PETA fordert nicht lediglich strengere Sicherheitsmaßnahmen, sondern grundsätzlich Veranstaltungen ohne Pferde.

    Die Stadt Neuss bestätigt auf ihrer Internetseite, dass während des Bürger-Schützenfestes vom 29. August bis 1. September mehrere Festumzüge stattfinden und dafür umfangreiche Verkehrs- und Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind. Dazu gehören zeitlich festgelegte Haltverbote und Sperrungen entlang der Zugstrecken. Dass im Umfeld eines großen Umzuges besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, ist damit kaum überraschend. PETA geht jedoch deutlich weiter und leitet aus dem grundsätzlich vorhandenen Risiko beim Einsatz von Pferden die Forderung ab, diese aus solchen Veranstaltungen vollständig zu verbannen.

    PETA führt Todesfälle als Argument an

    Zur Begründung verweist PETA auf mehrere Unfälle und Todesfälle bei Festumzügen. Unter anderem nennt die Organisation ein Pferd, das im Juni 2025 am Rand eines Schützenfestes in Harsewinkel verendete. Auch der Tod des Pferdes Waiherr beim Düsseldorfer Schützenumzug am 16. Juli 2022 spielt in der Argumentation der Organisation eine zentrale Rolle. Das Pferd brach damals während des Umzuges auf der Königsallee zusammen und starb.

    Nach Angaben von PETA habe die ehemalige Halterin von Waiherr erklärt, das damals 19 Jahre alte Pferd habe aufgrund seines Nervenkostüms nicht für Festumzüge eingesetzt werden sollen. Diese Angaben stammen allerdings aus der Darstellung der ehemaligen Halterin und sind nicht mit einer gerichtlichen Feststellung gleichzusetzen. Der Tod des Pferdes selbst ist unstrittig, aus den Umständen eines einzelnen Vorfalls lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass der Einsatz von Pferden bei sämtlichen Schützen- oder Festumzügen grundsätzlich tierschutzwidrig wäre. Genau diese Verallgemeinerung bildet jedoch einen wesentlichen Bestandteil der PETA-Forderung.

    Strafverfahren nach Tod von Waiherr eingestellt

    PETA erstattete nach dem Tod von Waiherr Strafanzeige. Wie die Rheinische Post berichtete, stellte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren später ein. Zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Halters kam es somit nicht. Trotzdem wird der Fall von PETA weiterhin als Beispiel dafür angeführt, weshalb Pferde nach Ansicht der Organisation nicht mehr an derartigen Umzügen teilnehmen sollten.

    Das ist eine wichtige Unterscheidung. Ein Unfall oder selbst der Tod eines Tieres kann Anlass sein, Sicherheitsmaßnahmen, Auswahl der eingesetzten Tiere, Ausbildung, Transportbedingungen und Belastungen kritisch zu überprüfen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jeder Einsatz eines Pferdes bei einem Festumzug als „Missbrauch“ oder „Tierquälerei“ einzustufen ist. PETA verwendet genau solche Begriffe in seiner aktuellen Pressemitteilung und macht damit deutlich, dass es der Organisation nicht nur um die Verhinderung einzelner Risiken geht, sondern um eine grundsätzliche Ablehnung der Tiernutzung bei solchen Veranstaltungen.

    PETA fordert grundsätzlich pferdefreie Umzüge

    PETA beschreibt Pferde als sensible Fluchttiere, die unter anderem durch Menschenmengen, Musik, Hitze und enge Straßen erschreckt werden könnten. Dass Pferde Fluchttiere sind und auch bei gut ausgebildeten Tieren unerwartete Reaktionen nie vollständig ausgeschlossen werden können, ist grundsätzlich richtig. Entscheidend ist jedoch die Frage, welche Konsequenz daraus gezogen wird. Während Veranstalter Risiken durch Ausbildung, Auswahl geeigneter Pferde, erfahrene Reiter und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen begrenzen können, hält PETA solche Maßnahmen offenbar grundsätzlich nicht für ausreichend.

    Als positives Beispiel führt die Organisation unter anderem Bonn an. Dort werden beim Rosenmontagsumzug seit einigen Jahren keine Pferde mehr eingesetzt. PETA präsentiert solche Entscheidungen als Vorbild für andere Veranstalter und fordert entsprechende Verbote auch für Schützen- und Festumzüge. Damit wird aus einer Frage des konkreten Tierwohls und der Sicherheit zugleich eine grundsätzliche Debatte über die gesellschaftliche Nutzung von Pferden.

    Protest ist Teil einer größeren PETA-Kampagne

    Der Protest in Neuss ist kein Einzelfall. Das PETA Streetteam Düsseldorf hat bereits bei anderen Veranstaltungen gegen den Einsatz von Tieren demonstriert. GERATI berichtete zuletzt etwa über einen PETA-Protest gegen ein Ponykarussell in Bad Kreuznach. Auch gegen Pferde bei Karnevalsumzügen gingen PETA-Streetteams bereits öffentlich vor.

    Für die Organisation steht damit weniger die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Bedingungen Pferde verantwortungsvoll an einem Umzug teilnehmen können. PETA fordert vielmehr, Tiere grundsätzlich aus solchen Veranstaltungen herauszunehmen. Die angeführten Unfälle zeigen, dass Risiken ernst genommen werden müssen. Sie beweisen für sich genommen jedoch nicht, dass verantwortungsvoll eingesetzte Pferde bei jedem Festumzug zwangsläufig leiden oder dass nur ein vollständiges Verbot mit dem Tierschutz vereinbar wäre.

    Streit zwischen Tierwohl, Risiko und Tradition

    Beim Neusser Bürger-Schützenfest prallen damit zwei grundverschiedene Sichtweisen aufeinander. PETA bewertet bereits den Einsatz der Pferde für einen Festumzug als problematisch und spricht in seiner Pressemitteilung von „Pferdemissbrauch“ und „Tierquälerei“. Für Veranstalter und viele Teilnehmer gehören Pferde dagegen traditionell zu solchen Umzügen, wobei die Einhaltung der geltenden Tier- und Sicherheitsvorschriften entscheidend ist. Zwischen beiden Positionen liegt die eigentliche Debatte, die durch einzelne Unfälle nicht abschließend beantwortet wird.

    Der Protest am 30. August dürfte deshalb weniger eine Diskussion über einen einzelnen Vorfall in Neuss sein als ein weiterer Teil der grundsätzlichen PETA-Kampagne gegen Tiere bei öffentlichen Veranstaltungen. Ob beim diesjährigen Neusser Bürger-Schützenfest konkrete Probleme mit den eingesetzten Pferden bestehen, geht aus der PETA-Ankündigung nicht hervor. Die Organisation argumentiert vielmehr mit Vorfällen aus anderen Städten und leitet daraus ihre Forderung nach pferdefreien Umzügen ab. Genau diese Trennung zwischen konkretem Tierschutzproblem und grundsätzlicher Ablehnung der Tiernutzung sollte bei der Bewertung der Protestaktion berücksichtigt werden.

    Quellen

  • Trockenheit in Sexau: Schäferei muss Bestand reduzieren und bittet um Hilfe für Winterfutter

    Trockenheit in Sexau: Schäferei muss Bestand reduzieren und bittet um Hilfe für Winterfutter

    Die anhaltende Trockenheit bringt eine Schäferei in Sexau im Kreis Emmendingen zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Betreiberin Franziska Rehm konnte nach eigenen Angaben nicht ausreichend Futter für den kommenden Winter einlagern. Der Betrieb hat deshalb bereits einen Teil seiner Schafe und Lämmer abgegeben. Gleichzeitig treffen gestiegene Futter- und Tierarztkosten auf geringere Einnahmen aus dem Verkauf von Lämmern.

    Trockenheit verschärft bereits bestehende Belastungen

    Nach Angaben im aktuellen Spendenaufruf hält die Schäferei normalerweise rund 300 Mutterschafe, von denen ein großer Teil zur Rasse Coburger Fuchs gehört. Rehm übernahm die Schafe im Jahr 2019 und führt den Betrieb nach den vorliegenden Angaben eigenständig. Ein Porträt der Badischen Zeitung beschrieb sie bereits 2020 als Schäferin aus Leidenschaft, die damals insgesamt etwa 800 Schafe betreute, darunter rund 400 Mutterschafe und 400 Lämmer auf gepachteten Flächen in Sexau und Freiamt. Die unterschiedlichen Zahlen stammen aus verschiedenen Zeitpunkten und beziehen sich teilweise auf unterschiedliche Bestandsgruppen, weshalb sich daraus keine verlässliche Entwicklung der gesamten Herdengröße ableiten lässt.

    Zur wirtschaftlichen Belastung kommt nach Darstellung Rehms die Blauzungenkrankheit hinzu. Diese habe zu erhöhten Tierarztkosten und Ausfällen bei zwei Lammzeiten geführt. Dadurch standen weniger Lämmer für den Verkauf zur Verfügung, gleichzeitig fehlten Tiere für die weitere Bestandsentwicklung. Im darauffolgenden Jahr mussten nach ihrer Darstellung wiederum mehr Lämmer im eigenen Betrieb verbleiben, sodass erneut weniger Tiere verkauft werden konnten.

    Die aktuellen Schwierigkeiten sind damit offenbar nicht ausschließlich eine Folge der Trockenheit. Vielmehr trifft der Futtermangel auf einen Betrieb, der bereits zuvor mit krankheitsbedingten Ausfällen und steigenden Kosten zu kämpfen hatte. Gerade in der Schafhaltung können solche Entwicklungen schnell zu einem Problem werden, wenn gleichzeitig die Erlöse aus dem Verkauf zurückgehen. Für kleinere und mittelgroße Betriebe bleibt dann nur wenig Spielraum, um zusätzliche Belastungen aus eigener Kraft aufzufangen.

    Fehlendes Futter trifft auf sinkende Erlöse

    Besonders problematisch ist in diesem Jahr nach Angaben der Schäferin die Futterversorgung. Wegen der Trockenheit mussten sämtliche verfügbaren Flächen genutzt werden, um überhaupt den laufenden Bedarf der Tiere abzudecken. Trotzdem sei es nicht gelungen, ausreichende Vorräte für die Wintermonate anzulegen. Die bereits vorgenommene Reduzierung des Tierbestandes ist deshalb nach ihrer Darstellung eine direkte Reaktion auf die knapper werdende Futtergrundlage.

    Gleichzeitig verschärft sich die wirtschaftliche Situation von zwei Seiten. Futter ist aufgrund der allgemeinen Knappheit teurer geworden, während für Lämmer offenbar geringere Preise erzielt werden können. Rehm führt dies darauf zurück, dass auch andere Tierhalter wegen fehlender Futtermengen Tiere abgeben müssen und dadurch mehr Tiere auf den Markt kommen. Steigende Kosten und sinkende Verkaufserlöse treffen damit unmittelbar aufeinander.

    Hinzu kommen die bereits entstandenen Belastungen durch Tierarztkosten und krankheitsbedingte Ausfälle. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann eine solche Kombination schnell dazu führen, dass Rücklagen aufgebraucht werden und notwendige Ausgaben verschoben werden müssen. Die Entscheidung, den Bestand zu verkleinern, zeigt deshalb vor allem, wie knapp die betriebliche Kalkulation inzwischen geworden ist. Gleichzeitig reduziert jeder abgegebene Teil der Herde auch die zukünftigen Möglichkeiten des Betriebs, Einnahmen zu erzielen.

    Spendenaktion soll Winterversorgung sichern

    Um die Versorgung der verbliebenen Tiere über den Winter sicherzustellen, hat Rehm die GoFundMe-Aktion „Hilfe in einer trockenen Zeit“ gestartet. Das Spendenziel liegt bei 3.000 Euro. Nach den vorliegenden Angaben waren zum Zeitpunkt der Berichterstattung knapp 1.900 Euro zusammengekommen. Ein eindeutig datierter Aktualitätsstand dieser Summe ist allerdings nicht ausgewiesen.

    Die Schäferin bittet dabei nicht ausschließlich um finanzielle Unterstützung. Nach Angaben des Spendenaufrufs seien auch fachliche Hinweise und Ideen willkommen, die helfen könnten, mit der aktuellen Situation umzugehen. Die Spenden sollen vor allem dazu beitragen, fehlendes Winterfutter zu beschaffen und damit die Versorgung der verbliebenen Tiere sicherzustellen. Eine behördliche Bewertung der wirtschaftlichen Situation oder eine amtliche Feststellung der konkret entstandenen Verluste liegt nach den derzeit verfügbaren Informationen nicht vor.

    Der Fall aus Sexau zeigt, wie schnell mehrere Belastungen in der Tierhaltung zusammenwirken können. Trockenheit allein muss für einen Betrieb noch keine existenzielle Krise bedeuten, doch zusammen mit Tierkrankheiten, steigenden Kosten und sinkenden Erlösen kann daraus innerhalb kurzer Zeit erheblicher wirtschaftlicher Druck entstehen. Ob die Spendenaktion ausreichen wird, um die Schäferei durch den kommenden Winter zu bringen, dürfte letztlich davon abhängen, wie hoch die tatsächlichen Futterkosten ausfallen und ob sich die Situation auf den Flächen wieder stabilisiert.

    Quellen

  • Mähnenrobbe Hugo Zoo Liberec: Tod nach Verschlucken eines Puppenkopfs

    Mähnenrobbe Hugo Zoo Liberec: Tod nach Verschlucken eines Puppenkopfs

    Im Zoo Liberec in Tschechien ist die 17 Jahre alte Mähnenrobbe Hugo gestorben. Bei der unmittelbar nach seinem Tod vorgenommenen Obduktion wurde im Verdauungstrakt der Kopf einer Spielzeugpuppe gefunden. Nach Angaben des Zoos hat dieser Fremdkörper sehr wahrscheinlich Prozesse ausgelöst, die schließlich zum Tod des Tieres führten. Hugo war die letzte Mähnenrobbe der nordböhmischen Einrichtung, die diese Tierart seit 1975 gehalten hatte.

    Beschädigte Puppe bereits zwei Tage vor Hugos Tod entdeckt

    Tierpfleger fanden Hugo am Samstagmorgen leblos im Außenbecken seines Geheges. Bereits zwei Tage zuvor hatten Mitarbeiter den beschädigten Körper einer Spielzeugpuppe aus dem Robbenbecken entfernt und Hugo anschließend besonders beobachtet. Nach Angaben des Zoos zeigte das Tier jedoch weder gesundheitliche Auffälligkeiten noch Veränderungen seines Verhaltens und fraß weiterhin normal. Dass Hugo Teile der Puppe verschluckt hatte, war für die Pfleger deshalb nicht erkennbar.

    Eine vorsorgliche Untersuchung wäre zudem keineswegs unkompliziert gewesen. Der leitende Zoologe des Zoos, Luboš Melichar, erklärte, Mähnenrobben reagierten besonders empfindlich auf eine Narkose, weshalb das Betäuben des 17 Jahre alten Tieres mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden gewesen wäre. Hinzu kommt, dass Kunststoff bei gewöhnlichen Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen nicht zuverlässig sichtbar ist. Selbst eine Untersuchung hätte somit nicht zwangsläufig gezeigt, dass sich ein Teil der Puppe in Hugos Verdauungstrakt befand.

    Bei der unmittelbar nach Hugos Tod vorgenommenen Obduktion wurde schließlich der Kopf der Puppe im Bereich zwischen Magen und Dünndarm gefunden. Der Zoo erklärte zunächst, dass der Fremdkörper sehr wahrscheinlich jene Prozesse ausgelöst habe, die zum Tod des Tieres führten. Für eine endgültige Klärung wurden zusätzlich Laboruntersuchungen veranlasst. Damit sollte die Todesursache nicht weiter zugespitzt werden, als es die bisher veröffentlichten Befunde zulassen.

    Liberec hatte bereits früher Probleme mit Fremdkörpern

    Besonders bitter ist, dass gefährliche Fremdkörper im Robbengehege von Liberec kein völlig neues Problem sind. Bereits 2009 verschluckte das Robbenmännchen Nico einen großen Stein, den nach damaligen Angaben ein Besucher in das Becken geworfen hatte. Nico musste notoperiert werden, überlebte den Eingriff jedoch nicht. Rund zwei Jahrzehnte zuvor wurden bei der Obduktion des Männchens Felix sogar insgesamt 7,5 Kilogramm Fremdkörper in dessen Magen gefunden.

    Beim aktuellen Fall ist bislang nicht geklärt, wie die Spielzeugpuppe überhaupt in das Robbenbecken gelangte. Anders als beim Fall Nico kann deshalb derzeit nicht als Tatsache dargestellt werden, dass ein Besucher den Gegenstand absichtlich hineinwarf. Dennoch zeigen die Fälle ein grundsätzliches Risiko: Gegenstände, die in Tiergehege gelangen, können für die dort lebenden Tiere zur tödlichen Gefahr werden. Gerade deshalb stellt sich nun die Frage, welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen im Zuge der ohnehin laufenden Sanierung des Geheges möglich und sinnvoll sind.

    Zoo will Sicherheitsmaßnahmen überprüfen

    Die seit dem Frühjahr laufenden Arbeiten am Robbengehege sollen trotz Hugos Tod fortgesetzt werden. Nach Medienberichten prüft der Zoo nun, ob zusätzlich zu weiteren Überwachungskameras noch andere Maßnahmen notwendig sind. Welche Veränderungen tatsächlich umgesetzt werden, steht bislang nicht fest. Entscheidend dürfte sein, den Eintrag von Gegenständen aus dem Besucherbereich möglichst weitgehend zu verhindern und problematische Gegenstände im Gehege schneller entdecken zu können.

    Aus Hugos Tod lässt sich allerdings nicht automatisch auf grundsätzliche Mängel der gesamten Tierhaltung im Zoo Liberec schließen. Die Mitarbeiter hatten die beschädigte Puppe gefunden, Hugo anschließend beobachtet und nach Angaben des Zoos keine Auffälligkeiten festgestellt. Gleichzeitig zeigt gerade die Vorgeschichte des Robbengeheges, dass Fremdkörper dort bereits mehrfach schwerwiegende Folgen hatten. Umso wichtiger wird sein, welche Konsequenzen der Zoo aus dem erneuten Vorfall zieht.

    Künftig wohl Kalifornische Seelöwen statt Mähnenrobben

    Mit Hugos Tod endet voraussichtlich auch die mehr als 50-jährige Haltung von Mähnenrobben im Zoo Liberec. Nach Angaben des leitenden Zoologen ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, erneut Tiere dieser Art für den Zoo zu bekommen. Die Population von Mähnenrobben in zoologischer Haltung sei in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich zurückgegangen, während Kalifornische Seelöwen wesentlich erfolgreicher gehalten und gezüchtet werden.

    Deshalb könnten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten künftig Kalifornische Seelöwen in das Gehege einziehen. Einen konkreten Termin dafür gibt es bislang nicht. Zunächst muss die Anlage saniert werden, wobei der Zoo nun zusätzlich die Sicherheitsvorkehrungen überprüfen will. Hugos Tod beendet damit nicht nur die jahrzehntelange Geschichte der Mähnenrobben in Liberec, sondern dürfte auch Einfluss darauf haben, wie das künftige Robbengehege gegen gefährliche Fremdkörper geschützt wird.

    Quellen

  • DNA bestätigt Bärenangriff auf Pony in Tirol – mindestens zwei männliche Bären in der Region nachgewiesen

    DNA bestätigt Bärenangriff auf Pony in Tirol – mindestens zwei männliche Bären in der Region nachgewiesen

    Ein Bär hat Anfang August das 17-jährige Shetlandpony „Pumuckl“ auf einer Alm im Gemeindegebiet von Pfunds im Tiroler Bezirk Landeck getötet. Was zunächst anhand der Spuren am getöteten Tier vermutet wurde, ist inzwischen durch eine DNA-Untersuchung bestätigt. Noch offen ist allerdings, welches konkrete Bärenindividuum für den Angriff verantwortlich war. Gerade für die Almwirtschaft ist der Fall bemerkenswert, denn diesmal wurde nicht ein Schaf oder eine Ziege, sondern ein Pony zur Beute.

    DNA bestätigt Bärenangriff – Identität des Tieres bleibt offen

    Nach Angaben des Landes Tirol belegen die bei der Begutachtung des Risses genommenen Tupferproben eindeutig, dass ein Bär für den Tod des Ponys verantwortlich war. Damit ist der ursprüngliche Verdacht bestätigt. Die DNA-Untersuchung beantwortet bislang allerdings nur die Frage nach der Tierart und noch nicht, welcher Bär Pumuckl angegriffen hat.

    Die dafür notwendige Genotypisierung steht noch aus. Sie soll zeigen, ob die genetischen Spuren dem bereits bekannten Bären „Tirol_05“, dem ebenfalls in der Region nachgewiesenen „Tirol_04“ oder möglicherweise einem bislang unbekannten Tier zugeordnet werden können. Erst dieses Ergebnis wird zeigen, ob einer der bereits bekannten Bären mit dem Angriff in Verbindung steht. Bis dahin wäre jede konkrete Zuordnung Spekulation.

    Dabei ist die Unterscheidung keineswegs nur eine Frage für die Statistik. Werden über einen längeren Zeitraum wiederholt dieselben Tiere nachgewiesen, hat dies für die Bewertung der Bärenpräsenz in einer Region eine andere Bedeutung als einzelne durchziehende Tiere. Gerade deshalb dürfte die noch ausstehende Genotypisierung für Behörden und Nutztierhalter besonders interessant sein.

    Tirol_05 und Tirol_04 bereits in der Region nachgewiesen

    Der männliche Bär „Tirol_05“ wurde nach Angaben des Landes Tirol in den Jahren 2025 und 2026 mehrfach im Tiroler Oberland genetisch nachgewiesen. Bereits 2024 konnte dasselbe Tier in Ried im Oberinntal identifiziert werden. Ob Tirol_05 auch außerhalb Tirols genetisch erfasst wurde oder zwischenzeitlich größere Wanderungen unternommen hat, lässt sich anhand der derzeit vorliegenden Informationen nicht sicher beurteilen.

    Hinzu kommt „Tirol_04“. Dieser ebenfalls männliche Bär wurde 2024 im Gemeindegebiet von Pfunds nachgewiesen und damit ausgerechnet in jener Gemeinde, in der nun Pumuckl getötet wurde. Seit diesem Nachweis konnte Tirol_04 in Tirol allerdings nicht mehr eindeutig genetisch identifiziert werden. Später entnommene Proben erlaubten nach Angaben des Landes keine erfolgreiche Individualisierung.

    Daraus lässt sich weder ableiten, dass Tirol_04 weiterhin in der Region unterwegs ist, noch dass er Tirol längst verlassen hat. Braunbären können auf ihren Wanderungen erhebliche Distanzen zurücklegen und dabei Landes- und Staatsgrenzen problemlos überschreiten. Tirol, die Schweiz, Norditalien und auch der süddeutsche Alpenraum liegen für wandernde Tiere nicht in voneinander isolierten Räumen.

    Ein gerissenes Pony verändert die Diskussion um Herdenschutz

    Besondere Bedeutung erhält der Fall dadurch, dass mit Pumuckl ein Pony getötet wurde. Bei Diskussionen über große Beutegreifer und Herdenschutz stehen häufig Schafe und Ziegen im Mittelpunkt. Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass auch größere Weidetiere grundsätzlich nicht außerhalb des Beutespektrums eines Bären liegen.

    Damit stellt sich für Almhalter eine deutlich weitergehende praktische Frage: Welche Schutzmaßnahmen sind unter alpinen Bedingungen überhaupt realistisch, wenn nicht nur kleinere Nutztiere gefährdet sein können? Ein Schutzkonzept, das bei Schafen möglicherweise noch mit Zäunen, Behirtung oder anderen Maßnahmen diskutiert werden kann, lässt sich nicht automatisch auf Pferde und Ponys übertragen. Gerade auf weitläufigen Almflächen stoßen theoretische Schutzkonzepte schnell auf praktische Grenzen.

    Welche konkreten Maßnahmen nach dem Angriff in Pfunds zum Schutz weiterer Tiere getroffen wurden, geht aus den bislang veröffentlichten Informationen nicht eindeutig hervor. Ebenso wenig ist bekannt, ob zusätzliche Überwachungsmaßnahmen eingerichtet wurden. Fest steht dagegen inzwischen, dass der Angriff selbst nicht mehr nur auf einer Spureninterpretation beruht: Der Bär als Verursacher ist genetisch bestätigt.

    Weitere Bärensichtungen im Alpenraum

    Der Fall in Pfunds steht zudem nicht völlig isoliert. Im Mai 2023 wurde im bayerischen Allgäu im Hintersteiner Tal ein Braunbär fotografisch bestätigt. Anfang Juli 2026 berichteten zwei Landwirte aus der Tiroler Gemeinde Thiersee von einer Bärensichtung in rund 300 Metern Entfernung zu ihrem Hof.

    Solche Beobachtungen bedeuten nicht automatisch, dass überall dieselben Tiere unterwegs sind oder sich bereits eine dauerhaft ansässige Population gebildet hat. Sie zeigen aber, dass Braunbären im Alpenraum regelmäßig größere Gebiete durchwandern können. Genau deshalb ist die genetische Individualisierung so wichtig: Nur sie kann zeigen, ob wiederholt dieselben Tiere auftauchen oder verschiedene Bären unabhängig voneinander nachgewiesen werden.

    Für Tierhalter ändert diese wissenschaftliche Unterscheidung zunächst allerdings wenig an der praktischen Situation. Wer Tiere auf einer Alm hält, muss sich damit auseinandersetzen, dass ein großer Beutegreifer tatsächlich auftreten und auch ein Pony angreifen kann. Der Fall Pumuckl macht diese Möglichkeit sehr deutlich.

    Behörden sehen bislang keine gezielte Annäherung an Menschen

    Das Land Tirol betont gleichzeitig, dass die bisher überprüften Meldungen und Nachweise keine Hinweise darauf ergeben hätten, dass sich ein Bär gezielt Menschen oder Siedlungsgebieten nähert. Eine solche Einordnung ist für die Bewertung des Verhaltens eines Bären relevant. Sie ändert jedoch nichts daran, dass in Pfunds ein Tier auf einer Alm von einem Bären getötet wurde.

    Genau hier treffen zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen aufeinander. Für Behörden ist entscheidend, ob ein Bär auffälliges oder gegenüber Menschen problematisches Verhalten zeigt. Für Nutztierhalter stellt sich dagegen bereits viel früher die Frage, wie Tiere auf Weiden und Almen wirksam geschützt werden können.

    Der Tod von Pumuckl ist deshalb mehr als nur ein weiterer genetischer Bärennachweis. Er zeigt ganz konkret, dass auch ein Pony in einer alpinen Weidesituation zur Beute werden kann. Ob dafür Tirol_05, Tirol_04 oder ein bislang unbekannter Bär verantwortlich ist, wird erst die noch laufende Genotypisierung zeigen.

    Fest steht aber schon jetzt: Der Bär als Verursacher ist bestätigt. Offen ist nur noch, welcher Bär es war.

    Quellen