Das Landratsamt Lörrach hat im Schopfheimer Ortsteil Enkenstein einen Rinderbestand mit insgesamt 55 Tieren aufgelöst. Dem Eingriff waren nach Angaben der Behörde über Jahre hinweg schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutz- und Tiergesundheitsrecht vorausgegangen. Gegen den Tierhalter bestand bereits ein Rinderhalte- und -betreuungsverbot. Nachdem sich die Situation in den vergangenen Monaten erneut deutlich verschlechtert hatte, griff das Veterinäramt schließlich durch. Für eine Kuh kam die Hilfe allerdings zu spät: Das Tier war nicht mehr transportfähig und musste noch vor Ort eingeschläfert werden.
Jahrelange Verstöße – dann blieb nur die Bestandsauflösung
Nach Angaben des Landratsamts waren die tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Verstöße bei dem Halter bereits seit mehreren Jahren dokumentiert. Das Veterinäramt hatte zuvor verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter Beratungsgespräche und die Festsetzung von Zwangsgeldern. Zeitweise soll sich die Situation verbessert haben, eine dauerhafte Veränderung trat jedoch offenbar nicht ein. In den vergangenen Monaten verschlechterten sich die Zustände nach Darstellung der Behörde schließlich so stark, dass sie die vollständige Auflösung des Rinderbestands als letztes Mittel betrachtete.
Das zeigt zugleich, dass die Behörden nicht unmittelbar mit der schärfsten verfügbaren Maßnahme reagierten. Über einen längeren Zeitraum wurde zunächst versucht, mit verwaltungsrechtlichen Mitteln eine Verbesserung der Tierhaltung zu erreichen. Erst nachdem diese Maßnahmen offensichtlich keinen nachhaltigen Erfolg gebracht hatten und zudem ein Rinderhalte- und -betreuungsverbot verhängt worden war, wurde der Bestand aufgelöst. Gerade solche Fälle zeigen, dass behördlicher Tierschutz in der Praxis häufig ein langwieriger Prozess aus Kontrollen, Anordnungen und der Durchsetzung rechtlicher Vorgaben ist.
Rinder in mäßigem bis schlechtem Zustand
Am Dienstagmorgen wurden die 55 Rinder auf drei verschiedenen Weideflächen eingefangen und verladen. Nach Angaben des Landratsamts befanden sich die Tiere in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Eine Kuh war so krank beziehungsweise geschwächt, dass sie nicht mehr transportiert werden konnte. Ein Tierarzt musste sie deshalb noch an Ort und Stelle einschläfern.
Hinzu kam ein weiteres Problem: Die Rinder waren offenbar wiederholt von ihren Weideflächen ausgebrochen. Dadurch waren teilweise sogar Polizeieinsätze notwendig geworden. Die Schwierigkeiten beschränkten sich damit nicht allein auf den Zustand der Tiere, sondern betrafen auch die sichere Unterbringung und Beaufsichtigung des Bestands. Gerade bei Rindern können unkontrollierte Ausbrüche erhebliche Gefahren für die Tiere selbst, Verkehrsteilnehmer und andere Menschen verursachen.
Dass sich die Situation trotz vorheriger behördlicher Maßnahmen immer wieder verschärfte, dürfte bei der Entscheidung zur endgültigen Bestandsauflösung eine wesentliche Rolle gespielt haben. Eine solche Maßnahme stellt schließlich einen erheblichen Eingriff dar und wird nicht bereits bei jedem festgestellten Mangel angeordnet. Im vorliegenden Fall waren nach Angaben der Behörde jedoch über Jahre hinweg schwerwiegende Verstöße dokumentiert worden.
Quarantäne entscheidet über die Zukunft der Rinder
Die verbliebenen Rinder wurden nach dem Abtransport zu einem Quarantänestandort in einem angrenzenden Landkreis gebracht. Dort sollen die Tiere nun eingehend tierärztlich untersucht werden. Erst danach wird für jedes Tier einzeln entschieden, wie es weitergeht. Nach Angaben der Behörden kommt grundsätzlich eine Vermittlung an geeignete Betriebe infrage, ebenso kann bei einzelnen Tieren eine Schlachtung notwendig werden.
Wie viele Rinder tatsächlich vermittelt werden können, ist derzeit noch nicht bekannt. Entscheidend wird dabei insbesondere der bei den Untersuchungen festgestellte individuelle Gesundheitszustand sein. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen lässt sich deshalb beurteilen, für welche Tiere eine Weitervermittlung möglich ist. Die Bestandsauflösung beendet zwar die bisherige Haltung in Enkenstein, über die Zukunft der einzelnen Tiere ist damit jedoch noch nicht entschieden.
Tierschutz funktioniert durch konsequenten Vollzug
Der Fall aus Schopfheim zeigt vor allem, wie praktischer Tierschutz im Ernstfall aussieht. Es geht nicht allein um öffentliche Forderungen oder emotionale Kampagnen, sondern um Kontrollen, nachvollziehbare Feststellungen und rechtlich durchsetzbare Maßnahmen. Nach den vorliegenden Angaben wurde über einen längeren Zeitraum versucht, die Situation mit weniger einschneidenden Mitteln zu verbessern. Als dies keinen nachhaltigen Erfolg brachte und sich die Lage erneut verschärfte, wurde die Haltung schließlich beendet.
Gleichzeitig wirft die lange Vorgeschichte durchaus Fragen auf. Wenn schwerwiegende Verstöße bereits seit Jahren dokumentiert waren, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum sich die Situation trotz Beratung, Zwangsgeldern und weiterer Maßnahmen derart verschlechtern konnte. Daraus lässt sich allerdings nicht automatisch ableiten, dass die Behörde früher eine Bestandsauflösung hätte durchführen können, denn auch dafür müssen rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Der Fall macht vielmehr deutlich, wie schwierig und langwierig der Vollzug des Tierschutzrechts in der Praxis sein kann.
Quellen
- STIMME.de – Rinderbestand in Schopfheim nach Verstößen aufgelöst
https://www.stimme.de/baden-wuerttemberg/nachrichten/rinderbestand-in-schopfheim-nach-verstoessen-aufgeloest-art-5207377 - tagesschau.de – Wegen Verstößen gegen Tierschutz: Kuhherde mit 55 Rindern in Schopfheim beschlagnahmt
https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-wegen-verstoessen-gegen-tierschutz-kuhherde-mit-55-rindern-in-schopfheim-beschlagnahmt-100.html - SWR Aktuell – Wegen Verstößen gegen Tierschutz: Kuhherde mit 55 Rindern in Schopfheim beschlagnahmt
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/freiburg/landratsamt-loest-rinderbestand-in-schopfheim-auf-100.html
