Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • Dr. Edmund Haferbeck von Peta offernbart erneut kommplete Inkompetenz in einer Strafanzeige

    Dr. Edmund Haferbeck ist Leiter der Rechtsabteilung von Peta und demonstriert in sinnfreien Strafanzeigen und Klagen seine komplette Inkompetenz.

    So erstattet er im Namen von Peta, immer wieder Klagen und Strafanzeigen und stellt dabei die Behauptung auf, dass es sich immer wieder um Tierschutzgesetzesverletzungen handelt. Erstaunlich werden alle von Haferbeck im Auftrag von Peta erstatteten Strafanzeigen, üblicherweise als unbewiesen eingestellt. Bejubelte Erfolge feiert Peta nur, wenn unschuldig beschuldigte keinen Rechtsbeistand einschalten und es somit zu einem Versäumnisurteil kommt.

    So erstattete Edmund Haferbeck auch gegen den Betreiber des Aufklärungsportals GERATI, Silvio Harnos, eine Klage, wo es am 9. März 2021 zum Prozess kommt. Dabei ist Haferbeck so siegessicher, dass er anstatt die Klage bei einem Amtsgericht einzureichen, dieses bei einem Landgericht einreicht. Klagen bei Landgericht erfordern immer einen Rechtsbeistand. Vor einem Amtsgericht könnte man sich ohne einen Rechtsanwalt, selbst vertreten.

    Wenn man keinen Rechtsanwalt aufsucht, der eine Klageerwiderung verfasst, erfolgt ein Versäumnisurteil. Dieses bejubelt dann Haferbeck als Erfolg. Bisher wurde kein einziges von Peta angestrebtes Verfahren meines Wissens, zu ihren Gunsten geurteilt. 

    Dr. Edmund Haferbeck erstattet Strafanzeige gegen Springreiterin Annelies Vorsselmans

    [the_ad id=“19488″]

    Bei den deutschen Meisterschaften der Springreiter im westfälischen Riesenbeck stürzte am vergangenen Samstag die Reiterin Annelies Vorsselmans mit ihrem Pferd Firkov du Rouet. Während sich die Reiterin eine Prellung zuzog, habe das Pferd eine „inoperable Fraktur des Oberarms erlitten“ und wurde daraufhin eingeschläfert.

    Peta.de

    Peta sei generell gegen jede Tierhaltung und habe deshalb Strafanzeige gegen die Springreiterin gestellt, so Haferbeck in der Pressemitteilung. Selbst gegen Blindenhunde wettert Peta immer wieder und stellt die Haltung dieser Hunde für Blinde infrage.

    Keiner von Peta war wie üblich Vorort, als der Unfall passierte. Kenntnis erlangt man durch Pressemitteilungen, auf die man dann die sinnfreien Strafanzeigen aufbaut. Natürlich besitzt Peta keinerlei Kenntnisse, um die Behauptungen, die man in der Strafanzeige aufstellt, belegen zu können! 

    „Es geht nur um Leistung und dafür werden die Pferde zwangsweise hohen Risiken ausgesetzt. Um Titel und Geld abräumen zu können, werden die Tiere von den ehrgeizigen Reitern und Besitzern als Sportgeräte missbraucht. Die wiederholten Todesfälle und Verletzungen dann als ´Unfälle´ abzutun, gehört mittlerweile zur Standardausrede der skrupellosen Veranstalter“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA.

    Peta.de

    Haferbecks Dummheit lässt grüßen

    Niemand würde auf die idiotische Idee kommen, den Leistungssport zu verbieten nur, weil immer wieder Menschen, dabei verletzt oder getötet werden. Die sinnfreien Strafanzeigen, die immer wieder von Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck, der sich bereits selbst in einem Rechtsverfahren als Rechtsanwalt ausgab und damit gegen die Nutzung eines geschützten Berufstitels verstieß (§ 132 a Titelmissbrauch), werden von Peta dafür genutzt, um öffentlichkeitswirksam die Existenz von Peta im Bereich Tierschutz zu rechtfertigen. 

    Peta ist im aktiven Tierschutz nicht tätig. Zwar gibt Peta an, in Rumänien insbesondere Straßenhunden zu helfen, jedoch ist dieses außerhalb von Peta, nicht Belegbar. Belegbar ist jedoch, das Peta Tierrettungen, von anderen Organisationen, als eigene Verkauft und somit vorsätzlich Betrug begeht.

    Vorverurteilung und öffentliche Pranger Setzung

    Peta stellt immer wieder ausgesuchte Opfer, öffentlich an den Pranger und verurteilt diese vor. Dieses verstößt gegen die geltende Unschuldsvermutung. Nachdem die Unschuld und damit die Dummheit von Peta, durch Ermittlungsbehörden erwiesen wurde, entschuldigt man sich nicht einmal von Peta bei dem ausgesuchten Opfer! Schlimmer noch, man lässt die falschen Tatsachenbehauptungen einfach online stehen. Nur wer hier sofort rechtliche Schritte einleitet, sieht wie schnell Peta immer wieder den Schwanz einzieht. So verschwinden immer wieder Pressemitteilungen mit falschen Tatsachenbehauptungen, nachdem man Peta mit rechtlichen Konsequenzen drohen. Auch die Kosten der Rechtsausgaben die Peta selbst veröffentlicht, bescheinigen Peta eine totale verdümmliche Rechtsauffassung. Kein wirtschaftliches Unternehmen hat soviel Rechtskostenauslagen wie Peta.

  • Oberverwaltungsgericht kippt Eilentscheidung das Verwaltungsgericht Köln – Rinder dürfen nach Marokko transportiert werden

    Der Landkreis Rhein-Sieg hatte am 8. Dezember einen Tiertransport nach Marokko untersagt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der Vermutung, das die Tiere in Marokko voraussichtlich nicht tierschutzgerecht behandelt würden.

    Gegen diesen Bescheid des Landkreises Rhein-Sieg, legte die Spedition beim Verwaltungsgericht (VG) Köln per Eilantrag, Beschwerde ein. Das VG Köln lehnte den Eilantrag ab und folgte den Vermutungen der Kommune. 

    Die betroffene Spedition legte gegen die Ablehnung des VG Köln, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein. Das OVG kassierte die Entscheidung des VG Köln und genehmigte den Transport der Rinder, nach Marokko. 

    Spedition sei nicht fortdauernd verantwortlich für die Rinder

    In der Urteilsbegründung des 20. Senat führten die Richter folgendes aus …

    Die Untersagungsanordnung sei voraussichtlich rechtswidrig. Es sei schon fraglich, ob die angenommenen tierschutzrechtlichen Verstöße in Marokko der Spedition zuzurechnen seien. Die Annahme einer fortdauernden Verantwortlichkeit allein wegen des Transports begegne zumindest erheblichen Beden­ken, wenn die Rinder – wofür nichts konkret Greifbares spreche – nicht sofort im An­schluss an den Transport tierschutzwidrig behandelt würden. Erheblich zweifelhaft sei auch, ob die in Rede stehende Gefahr von Verstößen hinrei­chend konkret sei. Der Rhein-Sieg-Kreis stütze sich lediglich auf allgemeine Erkenntnis­se zum Umgang mit Rindern in Marokko. Deren Verlässlichkeit sei bislang nicht durch neutrale Stellungnahmen etwa staatlicher Stellen abgesichert und sie vermittelten allenfalls ein generelles Bild von in Marokko auch üblichen Methoden des Umgangs mit Rindern. Was mit den Rindern hier nach Beendigung des Transports wahrschein­lich geschehen werde, sei mit Ausnahme der letztendlich ‑ zu einem unbestimmten Zeitpunkt ‑ wohl zu erwartenden Schlachtung ungewiss. Eine solche Erkenntnislage möge es dem Verordnungsgeber erlauben, generelle Verbringungsverbote zu erlassen. Der Rhein-Sieg-Kreis sei als örtliche Tierschutzbehörde für den Erlass derartiger Regelungen aber schon nicht zuständig. Die nach der Erkenntnislage verbleibenden er­heblichen Unwägbarkeiten und Ungewissheiten ermächtigen ihn auch nicht da­zu, Verstöße als wahrscheinlich zu unterstellen und der Spedition den Nachweis aufzubürden, dass es nicht zu Zuwiderhandlungen gegen Anforderungen des Tier­schutzgesetzes kommen wird. Vielmehr müsse die Behörde den Sachverhalt selbst ermitteln.

    ovg.nrw.de

    Wirtschaftliche Interessen überwiegen

    Bei der allgemeinen Interessenabwägung über­wiege das wirtschaftliche Interesse der Spedition. Ob den Tieren schwerwiegende Beeinträchtigungen bis hin zur qualvollen Tö­tung drohten, sei hier ebenso ungewiss wie die Verantwortlichkeit der Antrag­stellerin für ein solches Geschehen. Ein faktisches Exportverbot für Rinder in Länder, in denen generell niedrigere Tierschutzstandards als in Deutschland bestünden, wie es mit dem Bescheid erlassen worden sei, sei auch unter Berück­sichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Tierschutzes nicht gerechtfertigt.

    ovg.nrw.de

    [the_ad id=“19488″]

    Für mich persönlich ist es fragwürdig, ob das religiöse Schächten eines Tieres, den Straftatbestand eines Tierschutzverstoßes beinhaltet. Nur weil Menschen in Deutschland, die allgemeine Nahrungsbeschaffung gänzlich verlernt haben und bei der Schlachtung von Tieren, fast in Ohnmacht verfallen, bestätigt dieses keine Tierquälerei. Wirtschaftliche Interessen überwiegen.

    Es grenzt schon an Volksverhetzung, wenn sich Beamte hinstellen und das religiöse Schlachten in einem Drittland, als Tierquälerei bezeichnen, obwohl diese Schlachtung dort, nach geltenden Gesetzen erfolgt.

    In Ländern wie Marokko gibt es keine Massentierhaltung! Um die Ernährung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, ist man auf Tiertransporte angewiesen. Ein Verbot von Tiertransporten in Drittländer, würde meines Erachtens gegen das Völkerrecht verstoßen, da jeder Mensch ein Recht hat, sich ausreichend und abwechslungsreich zu ernähren.

    Mit solchen unbedachten Beschlüssen einzelner Beamter, schüren diese ehern Hass und Gewalt, gegen Ausländer, da man bei solchen unbewiesenen Verboten den Anschein erweckt, dass in Marokko Tiere vorsätzlich Misshandelt werden! Deutsches Tierschutzrecht kann nicht anderen Ländern aufgezwungen werden. Ein Verbot von Transporten verletzt die Berufsfreiheit von deutschen Unternehmen, wie das OVG jetzt auch urteilte!

    Der Beschluss des OVG ist rechtsgültig und unanfechtbar Az: 20 B 1958/20.

  • Ist Peter Hübner erneut geflogen?

    Peter Hübner, mutiert zum Alleinunterhalter und folgt somit dem unaufhaltsamen Abstieg, den der Möchtegern Zooexperte Frank Albrecht, vorgemacht hatte.

    Tatsächlich scheint Peter Hübner wieder einmal achtkantig, aus dem Verein Metzger gegen Tiermord, geflogen zu sein. Das wäre nicht sein erster Rauswurf. Bereits vor einigen Jahren wurde er unliebsam aus der Ethia-Partei ausgeschlossen. Dort war er unter anderem mit dem radikalen Tierrechtler Simon Fischer aus Roth, im Vorstand. Auch Fischer flog kurz nach Hübner aus dem Vorstand, bevor sich die Partei auflöste. Grund war wohl hier Mitgliedermangel ;-).

    Auf der Facebook Seite von Peter Hübner liest sich der Rausschmiss aus dem Verein Metzger gegen Tiermord wie folgt.

    (…)

    durch die aktuelle Situation ein wenig von der Vereinsarbeit gelöst und werde auch zukünftig mehr als Einzelperson agieren 

    (…)

    Bitte denkt daran, ich bin eine Privatperson und keine Organisation, daher kann ich keine Spendenquittungen ausstellen.

    Facebook Seite Peter Hübner

    Peter Hübner als Lügner bekannt

    Peter Hübner besitzt keine Expertise im Bereich Tierhaltung. Selbst sein angeblicher Beruf als Metzger, den er angab, um in dem Verein Metzger gegen Tiermord aufgenommen zu werden, ist zweifelhaft. Er kennt nicht einmal die anatomischen Grundlagen von Nutztieren und machte sich so, bereits mehrfach lächerlich. Letztens erst als er die Ausbuchtung eines Ebers im Penisbereich, als Tumor erkannt haben wollte.

    Seine Behauptungen, die er immer wieder aufstellt, werden durch Ermittlungsbehörden widerlegt. Auch der neueste Vorwurf von Peter Hübner belegt seine, man muss schon sagen „DUMME“ Auffassungsgabe. Simple Recherche, würde ihm die Erkenntnisse bringen, das seine irrwitzigen Behauptungen, nicht der Wahrheit entsprechen.

    Radikale polnische Tierrechtler und Landwirte stoppen deutsche Schweine Transporter

    So berichtete Peter Hübner auf Facebook folgendes …

    Breaking NewsWährend gestern Abend eine Reportage über den Schweinestauzu sehen war, konnten meine Freunde an der Deutsch-Polnischen Grenze dessen Auswirkungen hautnah miterleben.Zwei LKW’s aus Norddeutschland, offenbar Rindertransporter, waren mit Schweinen beladen auf dem Weg zum polnischen Schlachthof. Dieses ist nicht nur wegen den Entfernungen kritisch zu betrachten, sondern auch unter dem gesichtspunkt, dass auch die polnischen Bauern unter dem Schweinestau leiden.Die Umstände zum Transport – vermutlich tierschutzwidrige Zustände, Dokumentationssituation usw. – ließen den Einsatz der polnischen Polizei zu.Einen ausführlichen Bericht erhaltet Ihr gegen Abend, sobald belastbare Aussagen vorliegen, meine polnischen Freunde der AGROunia sind und bleiben am Ball.

    Dazu verwies er auf ein Video, einer polnischen radikalen Tierrechtsorganisation, die illegalerweise einen deutschen Tiertransport stoppen wollten.

    Peter Hübner, scheint ein wenig die Intelligenz verloren zu haben. Als ich ihn fragte, was ein Gastwirt falsch mache, vor deren Restaurant er mit weiteren Personen demonstrierte und Gäste anpöbelte, sperrte er mich auf Facebook. Er gibt sich sonst, ja immer so dialogbereit. Zeigt man Ihm seine persönliche Dummheit auf, löscht und sperrt er einfach drauflos.

    Auch auf das Video, was er als Breaking News verkaufen wollte, zeigt sich sein rechtliches Unverständnis auf. Kein Tierrechtler hat ein Recht einen Fahrer, oder einen Landwirt anzuhalten. Dieses dürfen nur Behörden.

    In Polen, ist es derzeit nicht nur das fragliche neue Tierschutzgesetz, was insbesondere von Landwirten bekämpft wird, ein politisches Problem. Die polnischen Landwirte sind deshalb sehr aufgebracht und suchen händeringend nach Schuldigen ihrer Miesere. Diese finden sie anscheinend dank der radikalen Tierrechtler, in LEGALEN Tiertransporten aus Deutschland.

    Peter Hübner macht sich nicht einmal die Mühe, sich etwas Hintergrundinformationen einzuholen. Dank seiner „Dummheit“, muss er sofort lospreschen und falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen. Vorsorglich unterließ er natürlich, worin er einen Unterschied zwischen einem Rinder- und Schweinetransporter besteht. In Wirklichkeit gibt es keinen äußerlich sichtbaren Unterschied. Nur die inneren Aufbauten, die sich anpassen lassen, sind unterschiedlich. Aber Peter Hübner erkennt natürlich sofort, das es sich hierbei um einen Illegal, für den Schweinetransport genutzten Rindertransporter handelt.

    Hätte Herr Peter Hübner sich einmal die Arbeit gemacht, richtig zu recherchieren, so hätte er erfahren können, dass die Landwirte die deutschen LKWs, vor dem Schlachthof, an der Einfahrt, hinderten und die Polizei und das Veterinäramt einschalteten. Das Ergebnis wurde noch am selben Tag, publiziert!

    Kilka minut temu policja przekazała rolnikom wyniki wspomnianych wcześniej kontroli. Inspektorzy weterynarii nie stwierdzili żadnych uchybień. Inspektorzy transportu nie mieli zastrzeżeń co do samego transportu, ale czasu pracy i uprawnień kierowców. W związku z tym nałożone zostaną kary administracyjne. Ze względów technicznych niemożliwe okazało się ważenie pojazdów.

    Auszug: glbnews.com

    Vor einigen Minuten übergab die Polizei den Landwirten die Ergebnisse der oben genannten Kontrollen. Veterinärinspektoren stellten keine Mängel fest. Die Verkehrsinspektoren hatten keine Einwände gegen den Transport selbst, sondern gegen die Arbeitszeit und die Fahrerrechte. Daher werden verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt. Aus technischen Gründen war es unmöglich, die Fahrzeuge zu wiegen.

    Übersetzung Google Translator

    Die Verstöße der Arbeits- und Lenkzeiten, können mit der illegalen Blockade, bereits im Vorfeld durch radikale polnische Tierrechtler, begründet werden.

    Polnische Tierrechtler fanden deutsche Schweine zu fett

    Es ist schon amüsant wie insbesondere radikale Tierrechtler, sich krampfhaft auf die Suche nach Fehlern machen, um ihre illegalen Aktionen zu rechtfertigen. Da wird einfach einmal in den Raum gestellt, dass die deutschen Schweine Krank bzw. Genmanipuliert seien.

    Zu den polnischen Landwirten, muss man auch erwähnen, dass deutsche Landwirte, nicht auf Gut Glück, einen polnischen Schlachthof anfahren. Im Vorhinein muss es Bestellungen bzw. Verträge gegeben haben. Gleichzeitig ist Polen an europäisches Recht gebunden. 

    Letztendlich gab es weder einen Tierschutzverstoß, noch besaß das Fahrzeug Mängel. An Peter Hübner gerichtet, wäre es wohl sinnvoller, wenn er sich bevor er was Postet, einfach mal sein Gehirn einschaltet und genau recherchiert. Er braucht sich nicht wundern, wenn er überall hinausgekickt wird, da er nur Lügen verbreitet!

  • Friedrich Mülln der Spendenbetrüger

    Friedrich Mülln begeht vorsätzlich Spendenbetrug. Die Spenden die er für Soko Tierschutz einnimmt und anscheinend privat veranlagt, reichen ihm nicht aus.

    Seit ein paar Wochen bettelt Friedrich Mülln auf seiner persönlichen Webseite, privat um Spenden. Er räumt ein in gänzlicher Armut leben zu müssen und deswegen auf private Spenden angewiesen sei! Dazu vermischt er die Arbeiten von Soko Tierschutz, mit seinen privaten Bedürfnissen zusammen! So schreibt er auf seiner privaten Webseite folgendes …

    Ich leiste viel, opfere dafür auch den Großteil meiner Freizeit und gehe große Risiken ein. Es ist etwas typisch Deutsches, dass Menschen, die etwas Sinnvolles für die Gesellschaft tun, an der Grenze der Armut leben müssen.

    friedrich-muelln.info

    Friedrich Mülln sei Arm und sei auf Spenden angewiesen. Nun darf man sich fragen, wo die hunderttausende Spenden die Soko Tierschutz e. V. erhält verbleiben. Im Jahr 2019 hat Soko Tierschutz nach eigene Angaben 892.353,68 € an Spenden eingenommen.

    Wo verschwindet die fast 1 Million Euro aus dem Tierschutz?

    Friedrich Mülln und auch Soko Tierschutz machen keinen Hehl daraus, das man keinen aktiven Tierschutz betreibt. So wird weder ein Tierheim geführt noch Tiere durch Veterinär ärztliche Versorgung geholfen. Letztendlich begeht Soko Tierschutz nur Straftaten. Dazu musste sich Friedrich Mülln bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Die Bezeichnung Berufsstraftäter trägt Friedrich Mülln zu Recht.

    Anstatt in Not geratenen Tierhalter zu helfen, um die Tierhaltung zu verbessern, stellt sich Friedrich Mülln sogar noch selbst mit der Kamera hin und filmt Hilfsversuche eines Bauern. So passiert, als ein Bauer eine Kuh die zusammengebrochen war, zum Aufstehen bewegen wollen. Eine ausgewachsene Kuh wiegt bis zu 600 Kilogramm. Also braucht man Hilfsmittel. In diesem Fall einen Radlader. Anstatt das nun Friedrich Mülln dem Landwirt half und ihn beim Versuch die Kuh abzutransportieren half, stellte er sich daneben und filmte diese skurrile Aktion.

    [the_ad id=“19488″]

    Diese Aktionen von Mülln sind mit dem Spannen bei Verkehrsunfällen vergleichbar. Friedrich Mülln, sorgt sogar noch dazu, dass der Landwirt, da er ungewollt öffentlich gefilmt wird, Fehler begeht! Warum Friedrich Mülln sich nicht bereit erklärt und dem Landwirt einweist, um den Abtransport der Kuh zu gewährleisten, bleibt offen!

    Friedrich Mülln macht sich der Unterlassung strafbar

    Friedrich Mülln fordert wie andere Tierrechtler auch, dass für Tiere dieselben Gesetze gelten sollten, wie für Menschen. Bei ihrer eigenen Umsetzung, ist natürlich egal ob Verstöße wie zum Beispiel, unterlassene Hilfe ein Rechtsverstoß sei.

    So filmt, Friedrich Mülln über Wochen und Monate, illegal angebliche Tierquälerei. Anstatt sofort einzuschreiten und die Behörden anzurufen, will Friedrich Mülln noch mehr Tierquälerei sehen. Zum Abschluss wird dann noch ein Video erstellt, was gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Angebliche Tierqualbehauptungen, werden von Ermittlungsbehörden widerlegt. Selbst bei den als Beweismittel beigefügten Aufzeichnungen werden Manipulationen festgestellt. Damit sind diese Beweismittel rechtsunwirksam, lieber Herr Friedrich Mülln.

    Die Armut von Friedrich Mülln nur vorgespielt

    Wenn Friedrich Mülln wirklich so Arm dran wäre, müsste er ja von Hatz IV leben. Sollte dieses so sein und Friedrich Mülln technische Produkte über den Verein kaufen und privat verwenden, ist dieses dann Sozialbetrug! Dieses gilt dann auch für die Nutzung eines Fahrzeuges. 

    Friedrich Mülln´s geheimes Luxusleben

    Man kann sich aber sicher sein, das Friedrich Mülln, im Geheimen in Saus und Braus lebt! So gönnt er sich wie er selbst auf seiner Seite wie er schreibt gern einmal eine Auszeiten von seinem harten Arbeitsleben. Wie man selbst erkennen kann, sind da luxuriöse Fernreisen eine willkommene Abwechselung! 

    Da braucht man sich letztendlich auch nicht wundern, dass kein Geld für Tiere die er aus dem Tierschutz abgreift, übrig bleibt. Wenn man dann noch versucht, doppelt zu kassieren, wie Friedrich Mülln, ist es wohl die gänzliche Schande, für den Tierschutz. Nicht nur das die Spendengelder für private Zwecke missbraucht werden, siehe bei Friedrich Mülln in Luxusreisen für seine Entspannung von seinem anstrengendem Beruf als Straftäter! 

    Spendensammeln kann und darf jeder.

    Nur ist es eine Straftat, wenn man Gelder zweckentfremdet wie es Mülln tut. Spender wollen Tieren helfen und finanzieren dann letztendlich Straftaten. Bei diesen Straftaten wird letztendlich auch nicht einem einzigen Tier geholfen. Friedrich Mülln geht es letztendlich nur um den wirtschaftlichen finanziellen Schaden, den er einen Betrieb zufügen kann. Hilfe und Schutz für Tiere ist dabei bei Mülln nicht anzutreffen. Dieser ergötzt sich sogar sichtlich, über Tierquälereien und räumt selbst ein, kräftig bei diesen Mitzumachen. Seine Aussage … „Man muss sich auch mal die Hände schmutzig machen“ sagt wohl alles.

    Auch GERATI sammelt Spenden, was natürlich Tierrechtsunterstützern immer wieder aufstößt. Nur fließen bei GERATI die Spenden zu 100 Prozent in die Aufklärung über den Tierrechtsterrorismus. Das dieses den Tierrechtlern ein Dorn im Auge ist, zeigen die unzähligen Versuche mit Strafanzeigen und Klagen, mit dem der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, aus der Tierrechtsszene überhäuft wird. 

    Aktuell läuft eine Klage von Dr. Edmund Haferbeck, gegen Silvio Harnos wegen Verleumdung. Im Vorfeld scheiterte dieser bereits, mit über 25 Strafanzeigen, gegen mich, die sogar bei der Einreise in Deutschland, mit einer 90 Minütigen vorläufigen Festnahme ausarteten. Diese Strafanzeigen wurde letztendlich, wie auch die Versuche von Friedrich Mülln, gegen meine Person, oder Simon Fischer, allesamt eingestellt und meine Unschuld erwiesen.

    Auch in dem angestrebten Verfahren von Edmund Haferbeck, wo die Verhandlung am 11. März 2021 beim Landgericht Berlin stattfinden wird, bin ich mir Siegessicher. Allein schon die aufgezeigten Beweise des Klägers belegen die Unschuld von mir. 

  • Minister für ländlichen Raum Peter Hauk, muss erkennen Friedrich Mülln von Soko Tierschutz begeht schwere Straftaten

    Videoüberwachung kann es nur auf freiwilliger Basis geben. So hält es der Gesetzgeber vor. Die bereits von diversen landwirtschaftlichen Ministerien verschiedener Bundesländer angekündigte vollständige Videoüberwachung in Tierhaltungsbetrieben lässt sich nicht umsetzen!

    Nachdem der Minister vorgeprescht ist und eine umfangreiche Videoüberwachung angekündigt hatte, musste er jetzt wieder zurückrudern. So teilte er gegenüber der Frankfurter Rundschau folgendes mit.

    Diese Maßnahme kann jedoch nur freiwillig erfolgen, da ein Gesetz laut der Verfassung nicht zulässig ist. Die Opposition kritisierte die Reaktion des Ministers und bezeichnete sie als deutlich zu spät.

    fr.de

    Demnach ist auch Peter Hauck zu der Erkenntnis gekommen, das Friedrich Mülln durch seine veröffentlichen Aufnahmen gegen die Verfassung verstoßen hat. Friedrich Mülln von Soko Tierschutz bezeichnet seine Straftaten immer wieder, als ziviler Ungehorsam.

    Recht am eigenen Bild überwiegt Verdachtsermittlung

    Eine Videoüberwachung verstößt gegen das Recht am eigenen Bild und gegen die Verfassung. Jeder Mensch darf sich in Deutschland unkontrolliert bewegen. Einschränkungen kann nur ein Richter zulassen. 

    Gleichzeitig würden ja viele Tierhaltungsbetriebe Videotransparenz zeigen wollen. Doch müsste jeder vorab, der in den Bereich der Videoaufnahmen geraten könnte, sein Einverständnis erklären. Im Unternehmen mit Arbeitnehmern wird man hier schnell scheitern.

    Gleichzeitig stelle ich mir die Frage, wie sich die Politik die Videoüberwachung vorstellt? Wer soll die Aufnahmen kontrollieren? Muss der Landwirt eine 24 Stunden Überwachung finanzieren, in dem er weitere Arbeitskräfte schafft? Wer garantiert dann, dass der Mitarbeiter des Unternehmens auch im Sinne des Tierschutzes verfährt! Für mich ändert sich mit dieser Videoüberwachung nichts! Oder hofft man bei der Politik nur auf die reine Abschreckung? 

    Wer als Minister Forderungen stellt, wie in diesem Fall Peter Hauck, sollte doch vorab mit der Umsetzbarkeit sich vertraut gemacht haben. Wie kann ein Politiker, der eigentlich insbesondere die Verfassung kennen sollten, Forderungen stellen, die diese verletzen?

    Gesetzgeber gab Verantwortung an Betriebe ab

    In den achtziger und neunziger Jahren, wurde die Betäubung beim Schlachten, nur von einem ausgebildetem Veterinär ausgeführt. Dieses änderte der Gesetzgeber und überließ diese Aufgaben den Schlachtbetrieben selbst. Warum setzt man nicht ausgebildete Veterinäre ein, die das Betäuben übernehmen? Natürlich ist dieses ein Kostenfaktor. Wenn aber die Politik dafür sorgen möchte, dass Tiere in ihrer Kontrolle betäubt werden, sollten sie dieses wieder in Behörden Hand nehmen. Dann braucht man auch keine Videoüberwachung, wenn das Betäuben von einem ausgebildeten Veterinär-Beamten ausgeführt wird. 

    Letztendlich sollte Peter Hauck auch dafür sorgen, die Verstöße gegen die Verfassung, auch nicht von Tierrechtlern wie Friedrich Mülln vorgenommen werden!

  • Radikale Tierrechtler reichen Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages ein

    Derzeit ist eine amüsante Petition zur Zeichnung beim Petitionsausschuss des Bundestages vorhanden. Schaut man sich diese einmal an, kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Verlinkt hat diese Petition Soko Tierschutz auf seiner Facebook Seite. Schaut man sich den Petitionstext an, offenbart sich wieder einmal die Dummheit aus der Tierrechtsszene. Bis zur Erstellung des Artikels haben nach 1 Woche diese Petition erst 1.793 Personen gezeichnet.

    In der Petition fordert man in das Tierschutzgesetz in den § 17 hinzufügt „Der Versuch ist strafbar!“ Schaut man sich die Begründung an, müsste man eigentlich diese Petition sofort unterzeichnen.

    [the_ad id=“19488″]

    Jeder Stalleinbruch den Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, oder ein anderer radikaler Tierrechtsverein begeht, würde dann sofort mit einer Strafe bedroht.

    Illegale Stalleinstieg gefährdet den Tierbestand und verstoßen somit gegen das Tierschutzgesetz. Bei mehreren Einbrüchen durch Tierrechtler starben bereits unzählige Tiere. So würden sich die Tierrechtler selbst mit dieser Petition, sollte sie Erfolgreich sein, in den Knast bugsieren!

    Hier noch der genaue Wortlaut der Petition

    Text der Petition

    Die Petition fordert, dass auch die versuchte Tierquälerei strafbar ist. Dazu bedarf es einer Ergänzung des § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die lautet: „Der Versuch ist strafbar“

    Begründung

    § 17 TierSchG stellt Tierquälerei unter Strafe. Es handelt sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB). Folglich ist der Versuch der Tat nur dann strafbar, wenn das Gesetz den Versuch ausdrücklich unter Strafe stellt (§ 23 Abs. 1 StGB). Eine gesetzliche Bestimmung, die zur Versuchsstrafbarkeit führt, fehlt immer noch, was insbesondere aus folgenden Erwägungen nicht länger hingenommen werden kann:

    1. Tierschutz ist als Staatsziel nach Art. 20a GG ein Verfassungsgut, welches eines angemessenen Schutzes durch das Strafrecht bedarf. Bei nahezu allen anderen strafrechtlich geschützten Rechtsgüter beginnt die Strafbarkeit bereits dann, wenn die Tat noch im Versuch steckt.

    2. Unser Tierschutzgesetz ist ethisch bestimmt und soll der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dienen. Im Versuch der Tierquälerei manifestiert sich ein Gesinnungsunwert, der nach dem Grundgedanken des TierSchG nicht generell bzw. von vornherein straflos bleiben darf.

    3. Die versuchte Sachbeschädigung ist nach § 303 Abs. 3 StGB strafbar. Weshalb der strafrechtliche Schutz der Sache vor Beschädigung weiter reichen soll, als der des Tieres vor Tötung, ist weder ethisch noch verfassungsrechtlich nachvollziehbar und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen. Selbst der Versuch der Datenveränderung ist strafbar (§ 303a Abs. 2 StGB).

    4. Der Gesetzgeber sieht Tierquälerei im Verhältnis zur Sachbeschädigung als schwereres Delikt an, was sich durch einen Vergleich der Strafrahmen zeigt: § 303 StGB sieht für die Sachbeschädigung höchstens 2 Jahre Freiheitsstrafe vor. Bei der Tierquälerei reicht der Strafrahmen des § 17 TierSchG bis zu 3 Jahren Freiheitstrafe. Wieso dennoch die versuchte Tierquälerei keine Straftat darstellen soll, erschließt sich nicht.

    5. Weitere krimimalpolitisch höchst unerwünschte Wertungswidersprüche: Wer vergeblich versucht, in einen Stall einzubrechen, um das darin befindliche Pferd zu stehlen, ist wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach §§ 242, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB strafbar. Wer vergeblich versucht, in einen Stall einzubrechen, um das darin befindliche Pferd zu töten, ist straflos.

    6. Gesellschaftlich höchst unerwünschte und sozial-ethisch äußerst verwerfliche Verhaltensweisen sind straflos. Wer etwa einen Giftköder auslegt, um ein Tier zu töten, kann nur dann bestraft werden, wenn nachweislich durch eben diesen Giftköder ein Tier getötet wird oder erhebliche Qualen erleidet. Wer ein Tier aussetzt, macht sich nicht durch das Aussetzen als solches, sondern erst dann strafbar, wenn nachweislich das Tier infolge der Aussetzung stirbt oder erhebliche Qualen erleidet.

    7. Auch in Österreich und der Schweiz ist die versuchte Tierquälerei strafbar.

    epetitionen.bundestag.de

  • Studie belegt – Veganer besitzen ein 43 % höheres Risiko Knochenbrüche und Frakturen zu erleiden

    Eine neue Langzeit EPIC-Oxford-Studie, kam zu der Erkenntnis, das Veganer ein bis zu 43 Prozent höheres Risiko besitzen, Knochenbrüche zu erleiden. Grund für dieses höhere Risiko ist die mangelhafte Zufuhr von Kalzium und Proteinen. Auch der geringere BMI (Body Mass Index) der bei Veganern, teilweise an Unterernährung hinweist, ist ein Grund für die Verletzungsgefahr.

    Die Vegane Welt steht wieder Kopf. Eine neue Studie zeigt große Gefahren, bei der veganen Ernährungsweise auf. Diese kann auch nicht widerlegt werden. Die renommierte EPIC-Oxford-Studie hat in einer Langzeituntersuchung festgestellt, das Veganer ein bis zu 43 Prozent höheres Risiko besitzen, Knochenbrüche zu erleiden.

    Untersucht wurde 29.380 Omnivore, 8.037 Menschen, die Fisch, aber kein anderes Fleisch aßen, 15.499 Vegetarier und 1.982 Veganer. In einem Zeitraum von 18 Jahren, wurden Knochenbrüche mithilfe von Klinikakten und Sterbeurkunden registriert. Gegenüber von normalen Fleischessern lag das Hüftfrakturen-Risiko bei Vegetarier um 26 Prozent höher. Bei Veganern lag dieses Risiko sogar bei 131 Prozent. Bei allgemeinen Knochenbrüchen lag bei Veganern das Risiko immer noch bei 43 Prozent. Beinfrakturen traten bei Veganern doppelt so häufig auf.

    Neben fehlende ausreichende Kalzium Zufuhr, wurde auch Vitamin D Mangel, für das erhöhte Risiko festgestellt. Die Studie besagt aber auch, dass weitere fehlende Nahrungsbestandteile verantwortlich sein könnten, diese aber in dieser Studie nicht untersucht wurden.

    Gesund denken, heißt nicht gesund leben

    Auf diversen vegane Seiten, wird die Studie massiv angezweifelt. Das ist aber üblich in der Veganen Szene. Denn wer denkt er hat die gesündeste Ernährungsweise gefunden, kann natürlich mit gegenteiligen Beweisen nicht umgehen. Andere wiederum sehen die Studie als Wahr an, verweisen aber darauf, dass man bei einer wissenschaftlich kontrollierten veganen Ernährung, keine Probleme haben sollte. 

    Genau hier ist aber gerade das Problem. Vegan ist ein Trend, der von allen Bevölkerungsschichten mittlerweile angenommen wird. Und das egal auf welchen sozialen Status, diese leben. Auch selbsternannte Vegan-Gurus versuchen die Gefahren, einer Veganen Ernährungsweise, herunterzuspielen. Gleichzeitig verweisen sie aber immer wieder daraufhin, dass diese Ernährungsweise gut geplant sein muss und Veganer doch die intelligenteren Menschen seien.

    Als Beispiel möchte ich hier den selbsternannten Vegan Guru Niko Rittenau aufzeigen. In seinem Youtube Video „Vegane Ernährung für Kinder gehört verboten!“ – Dr. Stefan Eber • Reaktionsvideo! trifft er folgende Aussage …


    Screenshot Youtube
    Screenshot Youtube

    Zeitmarke: 17:29

    … Verschiedene Ernährungsinstitute belegen das eine gut geplante vegane Ernährungsweise keine Probleme verursachen kann

    Also sind Probleme bekannt  und man lässt diese einfach unter dem Tisch fallen!

    Zeitmarke 18:38

    Stellt Niko Rittenau die Behauptung auf, dass Veganer überdurchschnittlich Intelligent seien und dadurch verantwortungsvoll mit dieser Ernährungsweise umgehen!

    Vegan nur bei ärztlicher Betreuung umsetzbar

    Das die Vegane Ernährungsweise schon lange nicht mehr nur in der intelligenten Welt anzutreffen ist, beweist bereits allein die Auszeichnung, von Peta, an Aldi. Für Peta ist Aldi der Vegan – freundlichste Supermarkt in Deutschland. Die Klientel, was bei Aldi einkauft, dürfte wohl kaum im Bereich der Studierten Doktoren und Professoren anzutreffen sein. Es handelt sich um einen Billig-Discounter, wo man die ökologische Herstellung, der veganen Produkte, wohl bereits hinterfragen sollte. 

    Und nein, nicht jeder beschäftigt sich intensiv, mit der veganen Ernährungsweise und weis wie viel Nahrungsbestandteile er aufnehmen muss, damit er seinen Körper ausreichend versorgt. Und genau hier liegt die Gefahr. Ein Übertriebendes Supplementieren ist genauso gefährlich, wie eine Mangelernährung. Man muss also studierter Ernährungswissenschaftler sein, um sich fehlerfrei und Gesund zu ernähren. Ein Blick auf die radikale Tierrechtsszene kann den Bildungsstand für Ernährung bereits anzweifeln.

    Natürlich soll sich jeder so ernähren wie er möchte. Jedoch, wenn dann Kinder in Gefahr geraten, wie in dem Video von Niko Rittenau, das er thematisiert, dann sollte man bereits einmal genauer sich anschauen, wie die Sachlage ist.

    Die Behauptung aufzustellen, alle Veganer seien intelligentere Menschen und können deshalb die Gefahren, die bei einer veganen Ernährungsweise auftreten, genau einschätzen, ist wohl mehr als Anzweifelbar. Insbesondere, wenn man sich Menschen, aus der Tierrechtsszene anschaut.

    Und ja man kann sich Vegan ernähren

    Mir wird ja immer wieder vorgeworfen, ich würde gegen Veganer nur hetzen. Natürlich fassen gerade Veganer, negativ aufgezeigte Beweise als Hass auf. Insbesondere, wenn sie diese nicht widerlegen können. Aber die Fakten sprechen für sich. Wer sich Gesund Vegan ernähren will, muss sich umfangreich Informieren und dieses auch medizinisch untersuchen lassen. Eine Umstellung, von heut auf Morgen ist einfach umzusetzen, birgt aber insbesondere für Kinder und Jugendliche, eine große Gefahr für Mangelernährung. 

    [the_ad id=“19488″]

    Da hier auch Niko Rittenau, nicht umfangreich darauf hinweist, muss man deutlich sagen, dass er sich ehern in die Ecke der Scharlatane stellt. Dieses zeigen insbesondere seine Aussagen, das Veganer doch intelligenter seien und dadurch Übermenschen! Wenn das mal kein Rassenhass ist!

    Die EPIC-Oxford-Studie belegt letztendlich doch, das die meisten Veganer überhaupt keine Erkenntnisse besitzen, wie sie ihren Körper doch Schaden. Und genau hier sollte man immer wieder umfangreich informieren.

  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen den radikalen Tierrechtsverein Animal United e.V. wegen Nötigung § 240 StGB

    Animal United hat in einer Pressemitteilung dem Hamburger Walddörfer-Gymnasium gedroht Anzeige zu erstatten.

    Diese öffentlich ausgesprochene Drohung ist eine Straftat nach § 240 StGB. GERATI hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft München 1 Strafanzeige in Verbindung mit einem Strafantrag gestellt. Im § 240 des StGB heißt es …

    § 240

    Nötigung

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    2.Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    dejure.org

    Hier mein Wortlaut meiner Strafanzeige gegen Animal United

    Strafanzeige gegen

    ANIMALS UNITED e.V. vertreten durch den Vorstand Heide Rudolph, Hinrich Rieken, Saskia Schuster, Carmen Spatschek, Sascha Tressel

    wegen des Verdachtes der Nötigung nach § 240 StGB, § 164 StGB Üble Nachrede § 186 StGB und Verleumdung §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins Animal United e.V. Vorladbar unter der Adresse: Haus der Jugendarbeit, Rupprechtstr. 29 / 1. Stock, D-80636 München, wegen Verdachtes der Nötigung §240 StGB, Üble Nachrede §186 StGB und Verleumdung §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Animal United e.V. hat am 29.11.2020 eine Pressemitteilung herausgegeben, die ich in der Anlage 1 beifüge. Dort heißt es …

    ANIMALS UNITED e.V. erhebt Meldung mit Androhung einer Strafanzeige gegen das  Walddörfer-Gymnasium, Im Allhorn 45, 22359 Hamburg.

    Demnach droht der Verein mit einer Strafanzeige. Grund für die Drohung ist die angekündigte Schlachtung einer Kuh die als Lehrmittel in der Schule aufgezogen wurde! Die Schule wollte die Tierhaltung und den Weg der Fleischprodukte den Schülern nahelegen.

    Animal United e.V. ist ein radikaler Tierrechtsverein, der die vegane Ernährungsweise fordert. Nach Ärzten und der Bundesregierung ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen eine vegane Ernährungsweise gefährlich. Man warnt sogar davor.

    Mit der Androhung einer Strafanzeige gegen die Schule, übt der Verein eine Nötigung aus. Für Schüler insbesondere, die in der Stadt leben sind Erfahrungen der Herstellung ihrer Nahrungsmittel weitestgehend fremd.

    Die Schlachtung eines Nutztieres gehört zum Lauf des Lebens dazu. Solange die Schlachtung eines Tieres zum Nahrungsmittelerwerb dient, verstößt die Tötung eines Tieres nicht gegen ein Gesetz, insbesondere gegen das Tierschutzgesetz.

    Gleichzeitig wird die Androhung in Form der Nötigung mit einem Spendenaufruf verknüpft. Man kann also davon ausgehen, das dieser Verein mit Straftat Nötigung einen finanziellen Vorteil erwirtschaften möchte.

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    ANLAGE 1 Pressemitteilung Animal United e.V.

    Die Pressemitteilung von Animal United findet ihr hier!

  • Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz beschuldigt vorsätzlich falsches Unternehmen

    Mittlerweile dürfte jedem Klar sein, das Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, Lügenpropaganda verbreitet und das nur um sein eigenes Ego aufzuputschen.

    Friedrich Mülln manipuliert Videomaterial so, dass der tatsächliche Zusammenhang verschleiert wird und das Videomaterial zu seinen Gunsten ausgelegt werden kann. Erstaunlicherweise scheinen insbesondere die öffentlich rechtlichen Fernsehsender, die durch GEZ Gebühren finanziert werden, die Problematik Friedrich Mülln nicht zu erkennen. Gleichzeitig wird vonseiten der öffentlich rechtlichen in keinster Weise das manipulierte Videomaterial überprüft. Selbst die Möglichkeit, das der Beschuldigte auf die Vorwürfe Stellung bezieht, wird nicht von öffentlich rechtlichen Sendern ermöglicht.

    Man stellt zwar die Behauptung auf, dass man dem Beschuldigten die Möglichkeit der Stellungnahme geben wollte, zeigt ihm aber gleichzeitig nicht, was man ihm überhaupt vorwirft. Allein eine Überprüfung der Behauptungen von Friedrich Mülln, hätten sofort die Erkenntnisse bringen müssen, dass Mülln hier vorsätzlich, ein falsches Unternehmen der Tierquälerei beschuldigt.

    SWR löscht Friedrich Mülln – Lügenpropaganda aus der Mediathek

    Mittlerweile scheinen einige öffentlich rechtliche Sender mitzubekommen, dass sie hier ein falsches Unternehmen beschuldigt haben. So löschte bereits der SWR, den Soko Tierschutz – Beitrag, aus seiner Mediathek.

    Dem fälschlich öffentlich beschuldigten Unternehmen, ist damit natürlich nicht geholfen. Ohne Prüfung der von Friedrich Mülln, der sich bereits mehrfach vor einem deutschen Gericht verantworten musste, zu prüfen, wird ein Unschuldiger regelrecht vorverurteilt, indem man die Firma öffentlich nennt. Die in Deutschland geltende Unschuldsvermutung wird damit gänzlich verletzt. 

    Hätten sich die öffentlich rechtlichen Sender einmal mit Friedrich Mülln und Soko Tierschutz beschäftigt, hätten sie leicht erkennen können, dass seine Behauptung immer wieder, durch Ermittlungsbehörden als Fake und übertriebene Meinungsmacherei herausstellten. Mülln selbst präsentiert sich in einem Militärtarnoutfit und macht auch keinen Hehl daraus, dass er Straftaten begeht. Diese Straftaten bezeichnet er selbst, als zivilen Ungehorsam. 

    Wer krankhaft Straftaten begeht, sollte zum Schutz der Zivilgesellschaft, auf den gesunden Menschenverstand überprüft werden. Das letztendlich hier sogar der Staat diese Straftaten mitfinanziert, da man diesem Verein die Gemeinnützigkeit zuspricht, ist nur die Spitze des Eisberges.

    Selbst ein Richter, der Friedrich Mülln, nach deutschen Recht verurteilen hätte müssen, jubelte in der Urteilsbegründung und forderte Mülln dazu auf weiterzumachen. Das Verfahren wurde eingestellt gegen die Auflage 1.500 Euro zu zahlen. Welch eine skurrile Justiz ist das, die einem verurteilten Straftäter zujubelt?

    Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzes muss sein

    Diese darf aber nicht, in Nichtausgebildete und stupidisch, auf Grundlage von eigenen ethischen Grundvoraussetzungen, in Vereinen und Personen gelegt werden. Es müssen mehr Gelder in die zuständigen Behörden fließen, damit diese ihre Aufgaben durchführen können. Gleichzeitig muss die Justiz, gegen Straftäter aus der Tierrechtsszene härter durchgreifen. Wie viele Ställe sollen von den hinter Mülln stehenden Chaoten, sollen noch in Flammen aufgehen? Wer mit, oder von Tieren und deren Produkten lebt, ist kein Verbrecher. Das muss auch durch die Politik und Justiz einmal verdeutlicht werden. 

    Hier die Stellungnahme des falsch beschuldigten Unternehmens

    Sehr geehrte Frau ***,

    bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es um die Schlachthof Biberach GmbH dreht. Wir haben dem SWR und Herr Mülln die Information zukommen lassen, dass die Berichterstattung, in der die Metzgerei Koch, Ihre Gebäude und das Logo, eingeblendet wurde einen falschen Bezug zwischen zwei rechtlich und unternehmerisch getrennte Unternehmen herstellt. Dieser Bezug ist inhaltlich falsch, und wird von zumindest einer Partei vorsätzlich, mindestens aber grob fahrlässig hergestellt.
    Wir haben hierzu die Gewissheit, dass der Spezialitäten Metzgerei Koch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden dadurch entsteht, für diesen wir uns Regressforderung offen halten. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass das Filmmaterial mittlerweile nicht mehr in der SWR Mediathek angeboten wird. Wir geben Ihnen diese Information, dass Sie entsprechend berichten können, ohne rechtlich angreifbar zu sein.
    Des Weiteren denke ich, dass Sie über Ihre Interviewpartner im Voraus gut recherchieren, um Ihre eigene Berichterstattung glaubwürdig erscheinen zu lassen, und die nötige Kompetenz auszustrahlen.
    Bestimmt sind Sie dabei auf den Verein GERATI (gerati.de) gestoßen, und haben die dort herausgegebenen Informationen sauber aufgearbeitet.
    Sicherlich führten Sie mit Herr Dr. Gero Hocker, Bundestagsabgeordneter FDP, ein informatives Gespräch zu seinen Erfahrungen mit gemeinnützigen Organisationen.
    Somit haben wir keine Sorge, dass Sie vorbereitet in die Gespräche gehen, und fachlich-sachlich richtig berichten können.

    Mit freundlichem Gruß

    Spezialitäten Metzgerei Koch
    Bleicherstraße 49
    88400 Biberach

  • Wer hat von Tierhaltung mehr Ahnung? Ein ausgebildeter Fachverkäufer oder ein dummer Peta-Demonstrant

    Immer wieder tauchen dumme Tierrechtsaktivisten von Peta, vor Verkaufsstellen auf, die Tiere oder Produkte von Tieren verkaufen. Dabei gehen diese so weit, dass sie sogar Straftaten begehen, in dem sie den Geschäftsablauf vorsätzlich stören.

    Peta selbst behauptet immer wieder ausgebildete Fachkräfte zu besitzen. Leider entpuppen sich diese, als gänzlich gescheiterte Persönlichkeiten. Da gibt es eine Doktorin für Meeresbiologie, die nicht einmal lebendige Zierfische, von Plastik unterscheiden kann. Die beschäftigten Juristen bei Peta, sind dermaßen unfähig, dass sie von ihrem Rechtsbereich, überhaupt keine Kenntnis besitzen zu scheinen. Strafanzeigen, die diese zuhauf stellen, entbehren jeder Rechtsauffassung und werden in der Regel durch die Ermittlungsbehörden sofort eingestellt.

    Nicht anders, sieht es bei den Unterstützern von Peta aus. Diese sind so Dumm, dass sie selbst auf jedes Stimmrecht verzichten und dafür sorgen, dass dank Spendeneinnahmen, die Vereinsführung in Saus und Braus Leben kann. Schaut man sich die von Peta selbst veröffentlichten Zahlen an, scheinen diese sich Luxusreisen und Villen finanzieren zu lassen. Anders lassen sich die horrenden Ausgaben, bei Mietzahlungen und Nebenkosten nicht erklären.

    Unausgebildete Möchtegern Tierschützer werfen unternehmen Tierquälerei vor

    Jeder Betrieb, der in Deutschland lebende Tiere zum Verkauf anbietet, benötigt einen Befähigungsnachweis. Als Tierrechtler braucht man so einen Nachweis nicht. Es reicht bereits, wenn man Dumm genug ist, sich mit einem Schild vor ein Geschäft zu positionieren und dumme unbewiesene Forderungen zu stellen.

    Ganz dumme Exemplare pornografisieren sich dann sogar noch für die Peta Führung. Da es die öffentlichkeit nicht interessiert ob sich ein Dummer Tierrechtler oder eine dumme Tierrechtlerin nackig präsentieren, kann man davon ausgehen, das das Bildmaterialen für einsamme Stunden der Peta Vereinsführung, in den Schreibtischschubladen verschwinden. 

    Hagebaumärkte stellen Verkauf von Reptilien ein

    Nachdem dumme Peta Unterstütze vor mehreren Hagebaumärkten demonstriert hatten, kündigte man nun an, den Verkauf von Reptilien in den Märkten einstellen zu lassen. Ob die Mitarbeiter, die in den Abteilungen tätig waren, weiter beschäftigt werden, blieb offen. Sollten diese Entlassen werden, hätte hier Peta die Vernichtung von Existenzen zu verantworten!

    Dieses Vorgehen zeigt auch wieder einmal, dass es Peta weder um den Tierschutz, noch um die Hilfe für die Tiere geht. Peta geht es ganz allein darum, Unternehmen und Menschen die mit und von Tieren leben, den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Einen Dialog ist man von Tierrechtsseite nicht bereit zu führen, um eventuelle Haltungsprobleme zu verbessern. 

    Anzumerken ist, dass Peta an den Haltungsbedingungen, in den Hagebaumärkten ja keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufzeigen konnte. Bereits in der Vergangenheit kam es vor, dass dummer Peta Unterstützer sich vor Baumärkten zu einer Zweimann-Demo zusammen fanden, obwohl dort überhaupt keine Tiere verkauft wurden. Man ist also nicht einmal in der Lage, sich vorab zu informieren, ob eine Tierhaltung in einem Markt erfolgt oder nicht! Die Ambitionen von Peta liegen in der Willkürlichkeit, eigenen ethischen Vorstellungen, die man ehern einer Sekte zuschreiben kann, als an einen Verein, der in Deutschland sogar vom Staat, als gemeinnützig gefördert wird!

    Tierverkäufe in Baumärkten nur ein Nebengeschäft

    Gegen ein Nebengeschäft spricht nichts, wenn dieses durch ausgebildetes Personal geleitet wird und die Haltungsbedingungen den Vorschriften entsprechen. Beides war bei den Hagebaumärkten gewährleistet. Den Entschluss, das Reptiliengeschäft aufzugeben, wird wohl ehern daran liegen, dass hier die Kunden bzw. der Absatz fehlt und somit das Interesse. Nach meiner Meinung spricht nichts dagegen, Tiere zum Verkauf anzubieten, solange man sich an die gesetzlichen Vorschriften hält. Peta legt aber eigene Bestimmungen fest, obwohl diese weder mit einem Gesetz vereinbar, noch demokratisch aufgestellt sind. Es hat einen Grund warum man Peta, die sich als größte Tierrechtsorganisation selbst sieht, nicht in politische Gremien zulässt. Einerseits ist der Verein selbst nicht demokratisch aufgestellt. Mitglieder können als Fördermitglieder auftreten, sind aber dann nicht stimmberechtigt. Die ethischen Grundanforderungen von Peta entbehren jeder wissenschaftlichen Erkenntnis und werden dann noch Sektentartig verbreitet! Eine Gefahr für jede Demokratie!