Logo SOKO Tierschutz e.V.
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Erst vor ein paar Wochen wurde der Gründer der SOKO Tierschutz e.V. Friedrich Mülln, zu einer Geldstrafe verurteilt, da er auf illegaler Weise Video und Audioaufnahmen getätigt und diese dann an RTL verkauft hat!

SOKO Tierschutz sieht dieses auf seiner Seite natürlich, eher als eine Verschwörung gegen den Tierschutz!

Dazu veröffentlichte SOKO Tierschutz e.V. auf seiner Webseite soko-tierschutz.org follgende Stellungnahmen:

Am 27.August soll SOKO Gründer Friedrich Mülln zu tausenden EUR Strafe verurteilt werden, weil er zusammen mit RTL diese von lebenden Tieren gerupften Daunen zu einem münchner Daunengroßhändler verfolgte. Die Anklage spricht von Anstiftung zu einer illegaler Audioaufnahme. In Wirklichkeit will die Daunenindustrie den Erzfeind, der seit 10 Jahren die Machenschaften dieser Industrie an die Öffentlichkeit bringt mundtot machen.

Selbst vor Aufrufen, nach alter Wild-West-Manier, vor dem Gericht am Tag der Verhandlung zu demonstrieren, und die Freiheit seines Gesinnungsgenossen zu fordern, schreckt SOKO-Tierschutz nicht zurück!

Aktuelle SOKO Recherchen beweisen: Die blutige Ernte geht weiter.
Gerichtstermin + Demo: München 27.August 10 Uhr Amtsgericht München Nymphenburger Str 16

Das Verfahren endete mit einer Vorläufigen Einstellung des Verfahrens, gegen die Auflagen eine Geldstrafe von 1.500 € an ein Münchner Tierheim zu zahlen!

SOKO Tierschutz stellte dieses jedoch so dar:

Prozess: Defakto FREISPRUCH!

60 Menschen gingen heute in München gegen den grausamen Lebendrupf und für die Freiheit für investigative Recherchen auf die Straße.Zahlreiche Journalisten berichten über den Prozess gegen SOKO Gründer Friedrich Mülln. Der Richter gab dem öffentlichen Interesse Recht. Tierschutz und speziell der Schutz der Gänse vor dem Lebendrupf ist wichtig. Das Verfahren wurde gegen eine Geldbuße von 1500 EUR an einen Tierschutzverein eingestellt.

Dazu gibt es noch eine Soli-Spendenaktion für Friedrich.

Der zuständige Richter, obwohl er die Tätigkeit des Angeklagten lobte, verwies auf die Rechtstaatlichkeit, die der Angeklagte mit den Füßen getreten hat! Privatsphäre kann und darf auch nicht durch ein ehrenwertes Ziel umgangen werden!

In einem ähnlichen Fall wurde erst vor kurzem PeTA Deutschland e.V. verurteilt und auf Unterlassung verpflichtet. Wir berichteten „Erfolg! PeTA verliert erneut Prozess

Die ganze rechtliche Vorgeschichte schien den Tierschutzverein SOKO Tierschutz e.V. wenig zu beeindrucken. So wurden wieder heimliche Aufnahmen, in einem Institut was sich mit Grundlagenforschung beschäftigt, veröffentlicht!

Die Behörden reagierten sofort und untersuchten das renommierte Institut, konnten die Vorwürfe jedoch nicht bestätigen!

Bisher kein Hinweis auf Tierquälerei

Allein wenn man sich das Video anschaut, was mit Aufnahmen aus dem Jahr 2003 (vor 11 Jahren) beginnt und dann angeblich aktuelle Aufnahmen zeigen soll, wo überhaupt kein Zusammenhang mit dem Institut hergestellt werden kann, frage ich mich schon wie Authentisch das Videobeweismaterial sein soll!

Komisch ist auch, dass zur selben Zeit PeTA USA ein Video über angebliche Forschungsquälerei veröffentlichte!

Herrscht hier nur ein Konkurrenzkampf zwischen einzelnen Tierschutzorganisationen vor, die alle nur immer das angeblich brisanteste Filmmaterial veröffentlichen wollen, ohne auf geltende Rechtsprechung und Wahrheitsgehalt zu achten!

Die Antworten erhalten radikale Tierschutzorganisationen in letzter Zeit immer wieder, durch gegen sie erwirkte rechtliche Urteile!

Bei dem gegen Friedrich Mülln unter Auflagen eingestellte Verfahren, stehen nicht nur die 1.500 € Geldstrafe auf den Papier, sondern er muss die Verfahren und Anwaltskosten noch dazu tragen!

Das diese dann wiederum durch Spendengelder finanziert werden, stellt auch bei dem Verein SOKO Tierschutz e.V. die Gemeinnützigkeit in Frage!

Wenn man wissentlich Straftaten begeht, arbeitet man nicht für die Gemeinheit, sondern nur für sich, weil man eben eine Kriminelle Ader hat!

14 Kommentare
  1. >>Selbst vor Aufrufen, nach alter Wild-West-Manier, vor dem Gericht am Tag der Verhandlung zu demonstrieren, und die Freiheit seines Gesinnungsgenossen zu fordern, schreckt SOKO-Tierschutz nicht zurück!<>Der zuständige Richter, obwohl er die Tätigkeit des Angeklagten lobte, verwies auf die Rechtstaatlichkeit, die der Angeklagte mit den Füßen getreten hat!<>Er habe sich die Lebendrupf-Reportage angesehen, sagte Richter Alexander Metz. „Das ist etwas, gegen das man kämpfen muss und dazu bedarf es Menschen wie Ihnen. Ich begrüße Ihre Arbeit für den Tierschutz deshalb außerordentlich“, so der Vorsitzende. „Aber juristisch sind mir die Hände gebunden.“<>„Ich persönlich begrüße ihr Tierschutz-Engagement. Machen Sie weiter so“, sagte Alexander Metz (37). Und stellte das Verfahren gegen Gänse-Retter Friedrich Mülln (34) nach nur 25 Minuten ein.<<
    Quelle: https://www.bild.de/regional/muenchen/tierschutz/gaense-feder-rupfen-prozess-amtsgericht-eingestellt-37423166.bild.html

    Ansonsten möchte ich noch sagen, dass eine freie Gesellschaft von Bürgern profitiert die nach Ihrem Gewissen handeln und mit friedlichen Mitteln Missstände aufzeigen, das ist bei Friedrich Mülln zweifellos der Fall.

    1. Das Verfahren wurde vorübergehen mit AUflagen eingestellt. Er wurde also nicht Freigesprochen!!! Sollte Herr Mülln erneut wegen einem ähnlichen Vorfall vor Gericht zittiert, wird die Strafe um so härter ausfallen!

      Gesetze sind dazu da diese einzuhalten! Wer dieses nicht tut und diese Verletzt gehört auch Betraft und ist somit ein STRAFTÄTER!

  2. Da mein vorheriger Post falsch formatiert war hier nochmal richtig 🙂

    –Selbst vor Aufrufen, nach alter Wild-West-Manier, vor dem Gericht am Tag der Verhandlung zu demonstrieren, und die Freiheit seines Gesinnungsgenossen zu fordern, schreckt SOKO-Tierschutz nicht zurück!–

    Haben Sie schonmal etwas von Art. 8 des Grundgesetzes gehört? Falls nicht, habe ich für Sie mal den Abs. 1 davon herauskopiert:

    Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.


    –Der zuständige Richter, obwohl er die Tätigkeit des Angeklagten lobte, verwies auf die Rechtstaatlichkeit, die der Angeklagte mit den Füßen getreten hat!–

    Den letzten Teil hat der Richter meines Wissens nie so gesagt! Sie erwecken damit aber den Eindruck, als hätte der Richter Ihre Einschätzung geteilt, was jedoch nicht der Fall ist.

    Am besten liest man einfach die Originalaussagen des Richters:

    –Er habe sich die Lebendrupf-Reportage angesehen, sagte Richter Alexander Metz. „Das ist etwas, gegen das man kämpfen muss und dazu bedarf es Menschen wie Ihnen. Ich begrüße Ihre Arbeit für den Tierschutz deshalb außerordentlich“, so der Vorsitzende. „Aber juristisch sind mir die Hände gebunden.“–
    Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.skandal-aufgedeckt-angezeigt-triumph-fuer-tierschuetzer.beaf0a35-3899-413b-9b00-9dad9318bb7f.html

    –„Ich persönlich begrüße ihr Tierschutz-Engagement. Machen Sie weiter so“, sagte Alexander Metz (37). Und stellte das Verfahren gegen Gänse-Retter Friedrich Mülln (34) nach nur 25 Minuten ein.–
    Quelle: https://www.bild.de/regional/muenchen/tierschutz/gaense-feder-rupfen-prozess-amtsgericht-eingestellt-37423166.bild.html

    Ansonsten möchte ich noch sagen, dass eine freie Gesellschaft von Bürgern profitiert die nach Ihrem Gewissen handeln und mit friedlichen Mitteln Missstände aufzeigen, das ist bei Friedrich Mülln zweifellos der Fall.

    1. Illegale Aufnahmen von Privatpersonen zu machen ist in Deutschland strafbar deswegen musste sich Herr Mülln auch vor Gericht verantworten und wurde unter Auflagen aus dem Gericht entlassen!

      Dieses ist und war kein Freispruch!!!

      Demnach hat Herr Friedrich Mülln zweiffelos eine Straftat auch wenn diese im ersten Fall Gering eingestufft wurde getätigt!

      Weiterhin werden immer wieder Menschen zu Unrecht von PeTA, SOKO und Vier Pfoten beschuldigt! Diesen Vereinen geht es nur um Spendengelder, deswegen werden auch keine Behöreden bei Kenntissnahme der angeblichen Tierschutzverletzungen eingeschaltet.

      Und somit hat sich auch ihr lieber Herr Friedrich Mülln wegen Tierschutzverletzungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Wie kann man 6 Monate Filmaterial sichten die angeblich Beweise liefern ohne die zuständigen Behörden einzuschalten.

      In diesem Fall ist Herr Friedrich Mülln in meinen Augen ein Verbrecher.

      Weiterhin stellten die Behörden bis heute keien Vergehen fest, was darauf zu schließen lässt, dass diese von SOKO Tierschutz e.V. gestellt wurden!

      Bis heute wurde das unbgeschnittenen Videomaterial, nicht den Behörden übergeben! WARUM NUR????

      Dieses würde die Manipulation beweisen und sowas braucht der Tierschutz nicht @Martin!

      Klar müssen Tierschutzvergehen aufgedeckt werden aber nicht mit Lügen und Betrug! Weiterhin sind dazu auch nur die Behörden zuständig, da allein das illegale Eintringen und Filmen schon eine Verletzzungdes Datenschutzes in Deutschland ist!

      Was Herr Mülln und seine SOKO Tierschutz Anhänger von Demokratie halten, haben sie ja bei der Demonstration und der Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister gezeigt!

      @Martin sie sollten sich richtig informieren bevor sie einen Straftäter in den Himmel heben!

  3. Erstmal Dankeschön für die Veröffentlichung meines Kommentars. Den ersten (falsch formatierten) können Sie löschen, wenn Sie möchten.

    Zur Sache:

    Ich habe nicht behauptet, dass es sich um einen Freispruch handeln würde! Das Verfahren wurde jedoch nicht wie von Ihnen geschrieben vorübergehend, sondern dauerhaft eingestellt. Die Auflage war 1500 Euro an das Tierheim München zu zahlen.
    Da das Geld an das Tierheim gehen sollte und der Richter Mülln gelobt hat kommt das aber einem Freispruch faktisch sehr nahe.

    Sie sind mit Ihrem Rechtsstand (zum Glück) nicht auf der Höhe der Zeit. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren wo ihr Essen herkommt und wie Tiere industriell gehalten werden, siehe auch: https://www.buskeismus.de/BVerfG/1BvR27281_wallraff-urteil.html

    Herrn Mülln geht es nicht um Spendengelder, sondern um die Aufklärung der Verbraucher über das was in der Nutztierhaltung vor sich geht. Dass es “Tierschutzorganisationen” gibt denen es ums Geld verdienen gibt ist leider wahr.
    ARIWA und Soko Tierschutz gehören da jedoch sicher nicht dazu!

    -Wie kann man 6 Monate Filmaterial sichten die angeblich Beweise liefern ohne die zuständigen Behörden einzuschalten.-
    Ich glaube kaum, dass die Behörden in Ungarn sich um Tierschutz scheren. Gänse zu rupfen nutzt der Wirtschaft, auch wenn es in der EU nicht erlaubt ist und die Ungarn das Verbot nicht befolgen.

    Schauen Sie sich doch mal an wie Schweine selbst in Deutschland gehalten werden
    (z. B. >>Mastschweine mit einem Körpergewicht von über 50–110 kg ist eine Mindestbodenfläche von lediglich 0,75 m² pro Schwein vorgesehen, für Schweine mit einem Gewicht von über 110 kg eine Fläche von 1 m².<>Was Herr Mülln und seine SOKO Tierschutz Anhänger von Demokratie halten, haben sie ja bei der Demonstration und der Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister gezeigt!<<
    Sollte jemand tatsächlich einen Kieselstein auf Herrn Palmer geworfen haben so ist das natürlich nicht okay.
    Ich war vor Ort und kann Ihnen versichern, dass die Demonstration soweit ich sie verfolgen konnte absolut friedlich verlaufen ist. Auch Polizei und Ordnungsamt sehen das so. Siehe auch: https://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/tuebingen_artikel,-Bis-zu-1200-Teilnehmer-bei-der-Kundgebung-gegen-Tierversuche-_arid,273816.html

    1. Hallo,

      ich würde es besser finden wennd er Kommentar erst mal mit drin bleibt, da sonnst wieder Google mit Fehlern kommt.

      Das Verfahren wurde vorübergehend eingestellt! Dieses regelt

      § 153a
      [Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen]

      (1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
      1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
      2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
      3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
      4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
      5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,
      6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder
      7. an einem Aufbauseminar nach § 2b Absatz 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach § 4a des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.

      Zur Erfüllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 höchstens sechs Monate, in den Fällen des Satzes 2 Nummer 4 und 6 höchstens ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachträglich aufheben und die Frist einmal für die Dauer von drei Monaten verlängern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachträglich auferlegen und ändern. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erfüllung erbracht hat, nicht erstattet. § 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den Fällen des Satzes 2 Nummer 1 bis 6 entsprechend. § 246a Absatz 2 gilt entsprechend.

      (2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch für eine Feststellung, daß gemäß Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erfüllt worden sind.

      (3) Während des Laufes der für die Erfüllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verjährung.

      (4) § 155b findet im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit Absatz 2, entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass personenbezogene Daten aus dem Strafverfahren, die nicht den Beschuldigten betreffen, an die mit der Durchführung des sozialen Trainingskurses befasste Stelle nur übermittelt werden dürfen, soweit die betroffenen Personen in die Übermittlung eingewilligt haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften die Weisung erteilt wird, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.

      Sie dürften mir doch aber sicher recht geben, dass SOKO Tierschutz e.V. auf kriminelle Weise an die Videoaufnahmen heran gekommen ist.

      Fakt ist SOKO wie auch andere Vereine, übernehmen Kontrollaufgaben, die in Behördenhand gehören.

      Unstrittig ist, dass Kontrollen insbesondere bei Tierversuchen (die in meinen Augen notwendig sind) und auch in Landwirtschaftlichen Betrieben und Einrichtungen noch nicht ausgereitzt werden!

      Wo man von einer lückenlosen Kontrolle ausgehen kann ist bei Zirkussen, die automatisch beim Eintreffen am neuen Spielort eine Kontrolle über sich ergehen lassen müssen.

      Ein Blick ins Gastrogewerbe in Deutschland zeigte es das es doch funktioniert! Ist die Küche nicht sauber wird der Laden unter AUflagen gestellt noch öffters unangemeldet kontroliert und bei Notwendigkeit geschlossen.

      Für die Haltung der Tiere gibt es gesetzliche Bestimmungen, die wie ich auch zugeben muss Lobby beding aufgeweicht werden! Industriealisierte Masstierhaltung haben ein massives Bauernhofsterben gebracht. Aufgrund des Überangebotes sind die Preise im Keller, sodass sich die normale Haltung von Tieren auf einem Bauernhof nicht mehr rechnet!

      Dort muss der Gesetzgeber ansetzen! Die Nutzung von Bio ist in meinen Augen eine Farst, denn normalerweise sollte jedes Fleisch, Milch, Ei und Fisch durch Bio Grundsätze erstellt werden.

      Nur stellt sich da wieder die Frage ob die Versorgung der Bevölkerung, dann wieder ausreicht.

      Die Vorderung von einigen Tierrechtsvereinen die Bevölkerung der Erde müsse Vegan werden halte ich für den größten Humbuck den ich jemals gehört habe.

      Von diesen möchtegern Veganern weis kaum eine, dass bei der Produktion von Kupfer Knochenleim benötigt wird Siehe “Kein Veganer lebt Vegan

      Ich bin der Meinung es ist nicht Notwendige über 4.000 eingetragene Tierschutz und Tierrechtsverein in Deutschland zu haben, die alle ihr Fokus auf das Spendeneintreiben legen!

      Wer mit Krimminellen Mitteln arbeitet, kan sich wohl kaum als Gemeinnützig bezeichnen und dazu zählt auch SOKO Tierschutz e.V.

  4. Leider bin ich kein Jurist. Wenn ich den Gesetzestext richtig deute, dann haben Sie wohl mit ihrer Aussage, dass es sich um eine vorläufige Einstellung handelt genaugenommen Recht.

    Sollte Mülln die Auflage erfüllen (was er ja angekündigt hat) ist das Verfahren, dann aber endgültig eingestellt: — Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. —

    –Fakt ist SOKO wie auch andere Vereine, übernehmen Kontrollaufgaben, die in Behördenhand gehören.–
    In die Hände welcher Behörden? Deutscher? Ungarischer? Polnischer? Chinesischer?

    Ich kann nicht nachvollziehen, dass Sie sich hier so deutlich gegen Soko Tierschutz aussprechen, die ja offensichtlich Tierquälereien an die Öffentlichkeit bringen, welche sonst vor der Öffentlichkeit versteckt wären.

    Warum beleuchten Sie nicht die Fehler der Behörden, die hier offensichtlich versagt haben?

    Warum kritisieren Sie nicht diejenigen, die von der Tierquälerei profitieren?

    Dass das was Soko Tierschutz veröffentlicht wohl nur die Realität zeigt lässt sich auch aus den Aussagen der Stiftung Warentest ableiten:
    https://www.test.de/Bettdecken-im-Test-Kuschlig-warm-dank-Tierquaelerei-4622395-0/

    Lesen Sie die Kurzzusammenfassung des Stiftung Warentest Artikels bitte ganz. Ich kann nicht nachvollziehen, wenn man sich nach dem Lesen noch im Sinne der Profiteure der Tierquälerei aus moralischer Sicht gegen Vereine, die derartige Tierquälerei dokumentieren positionieren kann.

    — Nur stellt sich da wieder die Frage ob die Versorgung der Bevölkerung, dann wieder ausreicht. —
    Ich denke bei einer Tierhaltung bei der Tiere nicht als Maschinen, sondern als empfindsame Wesen gesehen werden würde der Preis dazu führen, dass der Markt an tierischen Produkten deutlich schrumpfen würde und der Markt für pflanzliche Produkte entsprechend steigen würde. Dies würde auch zu einer effektiveren Ressourcennutzung führen und z. B. den Import von Soja aus Regenwaldgebieten eindämmen.

    — Von diesen möchtegern Veganern weis kaum eine, dass bei der Produktion von Kupfer Knochenleim benötigt wird Siehe “Kein Veganer lebt Vegan” —
    Ich gebe Ihnen hier insoweit Recht, als dass vegan leben im Sinne von “tierleidfrei” leben praktisch nicht möglich ist. Die meisten, die sich als Veganer bezeichnen dürften sich vermutlich darüber bewusst sein und versuchen ein möglichst tierleidfreies Leben zu leben, also Tierleid zu minimieren. Dabei wird gewöhnlich auch das Leid von Menschen eingeschlossen, die ja biologisch betrachtet auch als Tiere eingeordnet werden können.

    Dass in unserer komplexen Gesellschaft heute kaum jemand weiß wie Dinge des Alltagslebens genau hergestellt werden stimmt natürlich auch.

    — Ich bin der Meinung es ist nicht Notwendige über 4.000 eingetragene Tierschutz und Tierrechtsverein in Deutschland zu haben, die alle ihr Fokus auf das Spendeneintreiben legen! —
    Wiegesagt: Sicher gibt es darunter viele Organisationen denen es ums Geldeintreiben geht.
    Soko Tierschutz ist da sicher nicht dazuzuzählen: Sehen Sie sich doch die vielen Aufdeckungen durch den Verein an. Vom Nichtstun lässt sich so etwas sicher nicht dokumentieren. Es fallen dabei wohl Kosten für Reisen, Technik, Infostände usw. an und insofern ist eine Spendenfinanzierung schlichtweg unausweichlich. Zudem ist Soko Tierschutz bezüglich Spendenaufrufen vergleichsweise zurückhaltend.
    Noch was bezüglich der Authentizität der Aufnahmen: Nicht selten sind bei den Recherchen Journalisten etablierter deutscher Medien dabei: Sollen die sich etwa alle gegen die Öffentlichkeit verschworen haben? Hier z. B: Wollen Sie mir erzählen, dass der Reporter von Die Welt auch an Spendengeldern partizipieren möchte und dass die Aufnahmen nur inszeniert wären?
    https://www.welt.de/vermischtes/article130189331/Die-Hoelle-der-Pelztiere-liegt-in-Polen.html

  5. Warum wir hier diskutiert, ob Strafteter oder nicht. Tatsache ist, dass es Tierschutzvereine gibt, denen die Tiere offenbar nicht so wichtig sind. Es scheint ein riesen Geschäft zu sein. Ein Tierschutzverein aus Rahden hat gerade insgesamt 25 Welpen bei Ebay…Tiere werden in Deutschland im Hinterhof gezüchtet. Nicht alles was sich Tierschützer nennt ist es auch. Ich finde es schrecklich, dass diese miesen Betrüger sich in Fäustchen lachen und einfach weiter machen dürfen.

    1. Liebe Laura!
      Ich finde es ganz toll,das Sie darüber schreiben.Diesen “Tierschützern” sollte man das Handwerk legen!!!
      Leider dürfen diese wegen einem Verfahrensfehler weitermachen!
      Aber nur Geduld.Jeder bekommt irgendwann noch die gerechte Strafe…

    1. Typisch Soko Tierschutz und insbesondere Friedrich Mülln und auch alle anderen Tierrechtsorgas haben nichts mit Tierschutz am Hut. eEs geht ihnen nur um die Spendengelder die sie verprassen können!

  6. Hallo Silvio, Du solltest Dich wirklich was schämen! Ihr habt bei Gerati nicht nur immer wieder schlecht recherchiert, eure Beiträge triefen von Hass und Hohn und wenn es ein Karma gibt, gönn ich es Dir von Herzen…
    UND : Du solltest auch nicht direkt und unbedarft von Dir auf andere schließen, es gibt Menschen mit Gehirn, Empathie, großer Einsatzbereitschaft und mit einer umfassenden Weitsicht.
    Alles was Du Deinen Mitlebewesen antust, kommt zu Dir zurück.
    Schalte doch mal Dein bisschen Hirn ein, wenn möglich…
    Lizabell Menzel

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