In vielen unzähligen Weihnachts- und Neujahrsgrüßen, die mich per E-Mail und WhatsApp erreichten, wurde immer wieder die Frage gestellt, wie denn der aktuelle Status, der Klage von Dr. Edmund Haferbeck und Peta gegen den Betreiber der Webseite GERATI, Silvio Harnos ist.
Da es sich noch um ein offenes Verfahren handelt, muss ich natürlich zu einigen Punkten mich bedeckt halten! Insbesondere was Verfahrenspunkte unserer Verteidigung entspricht! Aktueller Status ist, dass die Rechtsanwältin von Dr. Edmunds Haferbeck und Peta, aufgrund von Krankheit nicht in der Lage zu sein scheint, seit Monaten auf gerichtliche Schreiben zu reagieren. Und das Obwohl Haferbeck, sich eine Kanzlei in Hamburg aussuchte, die laut ihrer Webseite 11 Rechtsanwälte besitzt, scheint dort niemand in der Lage zu sein, die Klage von Haferbeck und Peta zu übernehmen, oder übernehmen zu wollen.
Deshalb konnte bis heute keine Entscheidung getroffen werden, ob mir Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt wird. Auf den Antrag auf PKH, kann der Kläger widersprechen, muss dieses aber auch begründen. Die Klageschrift wurde mir am 14. Mai 2020 zugestellt. Ich habe sofort PKH beantragt. Da Haferbeck und Peta unbedingt vor einem Landgericht streiten müssen, ist hier Anwaltszwang. Ohne PKH kein Anwalt und somit würde es zu einem Versäumnisurteil kommen. Beim Landgericht kann man nicht einmal selbst als Beschuldigter, Anträge (wie zum Beispiel Fristverlängerungen) stellen. Dieses darf nur ein Anwalt. Hat man keinen, wird die Frist für Anträge nicht eingehalten, kommt es zu einem Versäumnisurteil. Wie dieses in der Regel aussehen wird, kann man sich denken.
Eure Unterstützung sicherte mir einen Rechtsbeistand zu
Auch ein Rechtsanwalt arbeitet nicht umsonst. Dass ich überhaupt einen gefunden habe, grenzt bereits an ein Wunder. Insbesondere Haferbeck und Peta haben im Vorfeld, bereits mehrere Anwälte mit massiven Shitstorm-Kampagnen belastet. Wir erinnern uns an die Peta-Kampagne gegen Rechtsanwalt Scheuerle, den Haferbeck als „Anwalt ohne Moral“ bezeichnete. Viele Rechtsanwälte haben Angst eine Klage von Peta zu verteidigen, da sie fürchten müssen, nach einem erfolgreichen Verfahren, genauso mit Dreck von Haferbeck und Peta überzogen zu werden und damit Mandanten zu verlieren.
Meinen Rechtsbeistand habe ich Dank eines Tipps (Danke Volker) erhalten, nachdem bereits mehrere Rechtsanwälte die Verteidigung abgesagt hatten. Einerseits lag die Begründung, man kenne sich mit PKH Anträgen, für im Ausland lebende Personen nicht aus. Andere sprachen tatsächlich den Mandantenschutz als Begründung an, was ich nach der Scheuerle Aktion, von Haferbeck verstehen kann.
Status PKH Antrag
Sieben Monate nach Antragsstellung, immer noch keine Entscheidung zu meinem PKH-Antrag! Normalerweise hat ein Rechtsbeistand 30 Tage Zeit, um auf ein Gerichtsschreiben zu reagieren. Der Rechtsbeistand von Haferbeck lies bereits mehrere Fristen versäumen. Begründet wurde dieses mit einer Krankheit, der zuständigen Rechtsanwältin! Wenn man sich jetzt über diese Kanzlei in Hamburg informiert und feststellt das diese 11 Rechtsanwälte beschäftigt, darf man sich schon fragen, ob man dann nicht einmal in der Lage ist, seine eigenen Mandanten ordentlich zu vertreten. Immerhin kann ein Fristversäumnis, zum nachteiligem Urteil des Gerichts führen.
So ist die PKH nach sieben Monaten, weder bestätigt noch abgelehnt worden. Um es noch einmal ins Gedächtnis zurufen. Ohne Rechtsanwalt sind weder eine Verteidigung noch Antragsstellungen möglich. Genauso richtet sich auch die Verteidigungsstrategie nach der Gewährung der PKH.
Man darf auch nicht vergessen, dass man immer ein Prozessrisiko trägt. Ist man noch so siegessicher, kann der Richter letztendlich es genau anders urteilen. Haferbeck selbst betitelte ja die Justiz bereits als „Die Rechtsbeugemafia“!
Wann findet das Gerichtsverfahren statt?
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Das Gerichtsverfahren wurde bereits frühzeitig, auf den 9. März 2021 um 11 Uhr, beim Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17–21, in den Sitzungssaal 143, gelegt. Im Vorfeld, wurde direkt vor dem Gerichtstermin, eine Güteverhandlung festgesetzt, um ein Gerichtsverfahren im Vorfeld, durch eine Einigung wegfallen zu lassen. Nach der anberaumten Güteverhandlung soll sofort, bei Nichteinigung beider Parteien, das Gerichtsverfahren stattfinden.
Werde ich nach Deutschland kommen?
Die Zuspitzung der Pandemie in Deutschland und auch in Indonesien, macht diese Reise fast aussichtslos. Indonesien hat jetzt bis erst Mal 14. Januar 2021, seine Grenzen geschlossen. Man würde zwar derzeit trotzdem nach Deutschland reisen können, jedoch wären die Auflagen sehr hoch. Allein die Pflichtquarantäne würde mich in Deutschland in ein Hotel zwingen, da ich keinen Wohnsitz in Deutschland besitze. Auch bei der Rückreise müsste ich für 7 Tagen, erst einmal zwangsweise in ein Hotel, in Jakarta in Zwangsquarantäne.
Der nächste Punkt ist, das Reisen in Deutschland, dann auch problematisch wären, würde sich der Status, der jetzt besteht, nicht ändern. Also habe ich mich entschlossen, die Reise nur anzutreten, wenn das Gericht den Antrag auf Verfahren per Videokonferenz, nicht zulässt. Ich will als Beschuldigte, in jedem Fall am Prozess teilnehmen, was auch mein Recht ist.
Bitte entschuldigt, dass ich nicht wie üblich, mit Einzelheiten und Belegen glänze. Aber in einem offenen Verfahren, muss man ein wenig aufpassen, welche Informationen man Preisgibt. Insbesondere, wenn man selbst in dem Verfahren beteiligt ist.
Was passiert in den nächsten Tagen in diesem Fall
Von meiner Seite werde ich meinen Rechtsbeistand bitten, einen Antrag auf Verfahren per Videokonferenz, für mich zustellen. Gleichzeitig sollte dieser in Bezug auf die PKH noch einmal nachhacken. Ich werde für dieses Verfahren mehrere Zeugen für meine Verteidigung benennen.
Suche nach weiteren Zeugen:
Wurdest Du schon einmal, durch eine Abmahnung bzw. Strafanzeige, von Dr. Edmund Haferbeck oder Peta beschuldigt? Und bist Du bereit vor Gericht, eine Zeugenaussage zu machen, die den Ablauf der Abmahnung/Strafanzeige aufzeigt, dann melde Dich bitte bei mir.
Kontaktdaten:
E-Mail: silvio@gerati.de
Telefon: 03581 7921521 (deutsche Internettelefonnummer zum Ortstarif für den Bereich Görlitz) [Bitte Zeitverschienung von +6 Stunden zu Jakarta beachten]
WhatsApp: +62 87 88 2424 150
Fax: +49 (0)3581 7921529
Über Spenden und Unterstützung bin ich natürlich weiterhin dankbar!
Auf meine Strafanzeige gegen 6 Mitarbeiter von Peta habe ich heute zwei Briefe von der Staatsanwaltschaft Rottweil erhalten.
Am 11. November 2020 erstattete ich gegen die Mitarbeiter der radikalen Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige wegen Verdachtes der falschen Verdächtigung, übler Nachrede und Verleumdung. Den Artikel zur Strafanzeige findet ihr <hier>.
Heute trafen gleich zwei Briefe auf den Postweg von der Staatsanwaltschaft Rottweil bei mir ein. Zeitnah wurde mir mit dem Schreiben vom 11. November 2020 das Aktenzeichen 21 Js 13862/20 auf meine Strafanzeige mitgeteilt.
Mit dem Schreiben vom 13. November 2020 wurde mir die vorläufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt
Vorläufig heißt nicht endgültig
Die vorläufige Einstellung wird mit dem § 154e Abs. 1 StPO begründet und ist völlig legitim. Dort heißt es …
§ 154e
Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung
(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164, 185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist.
(2) Ist die öffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.
(3) Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung.
dejure.org
In der Begründung wird dieses noch weiter verdeutlicht …
Gründe:
Gegen die Beschuldigten werden im vorliegenden Verfahren Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und wegen Beleidigung (§§ 185 – 188 StGB) geführt.
Wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ist unter dem Az. 21 Js 12162/20 bei der Staatsanwaltschaft in Rottweil ein Verfahren gegen Manfred H. und Willi H. (Namen der Redaktion bekannt) wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz anhängig.
Nachdem der Ausgang des vorgenannten Verfahrens für dieses Verfahren von Bedeutung ist, hat die Staatsanwaltschaft von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren vorläufig einzustellen. Nach Abschluss des Bezugsverfahrens wird das vorliegende Verfahren von Amts wegen wieder aufgenommen werden.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Auch wenn das vorgenannte Verfahren mehr als 3 Jahre dauern sollte, tritt keine Verjährung für meine Strafanzeige ein. Demnach kann auch noch nach Jahren ein böses Erwachen für diese 6 Peta Mitarbeiter kommen.
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Immer wieder werde ich darauf hingewiesen, dass solche Strafanzeigen angeblich nichts bringen. Meine persönliche Meinung ist jedoch, das gerade die Aufmerksamkeit die Peta durch eigene Strafanzeigen erweckt wichtig ist aufzuzeigen, das diese gegen deutsche Gesetze verstoßen. Peta nutzt die Form der Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Gleichzeitig stellt sie das ausgesuchte Opfer, ohne Beweise zu besitzen, an den Pranger und sorgt für eine öffentliche Vorverurteilung!
Peta missbraucht Strafanzeigen als Werbeoberfläche. Wenn es Peta tatsächlich um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ginge, würden sie doch das Ermittlungsverfahren abwarten. 99,9 Prozent der von Peta gestellten Strafanzeigen, werden jedoch durch die Ermittlungsbehörden eingestellt. Das bedeutet, das 99,9 Prozent der von Peta öffentlich an den Pranger gestellten Personen und Firmen, unschuldig sind. Und genau hier muss man die Öffentlichkeit aufmerksam machen!
Man muss der Öffentlichkeit aufzeigen, das die radikale Tierrechtsorganisation ein reiner Lügenverein ist. Tierschutz wird frei erfunden und keinem einzigen Tier geholfen. Schlimmer noch, Peta tötet selbst unschuldige Tiere und das nur aus reiner Profitgier, weil man diese nicht verpflegen möchte!
ERFOLG! Peta muss rechtssichere Petitionen umsetzen, nachdem GERATI eine Beschwerde an die zuständige Landesmedienanstalt gesendet hatte.
Seit mehreren Jahren belegt GERATI immer wieder, dass Peta mit ihren Petitionen Betrug betreibt! Selbst Datenschutzrechtliche gesetzliche Bestimmungen wurden bei Peta nicht eingehalten. Ihr merkt schon; ich schreibe in der Vergangenheitsform! Und tatsächlich; Peta hat ihre Petitionen jetzt rechtskonform eingerichtet.
Früher konnte man den Zähler ohne Probleme, mit nicht vorhandenen Fake-E-Mail-Adressen, in die Höhe treiben. Innerhalb von wenigen Stunden präsentierte Peta, dann eine bereits 4 Stellige Unterstützerzahl.
Etwas traurig wird Peta wohl jetzt doch sein! Denn kein Schwein interessiert sich tatsächlich für diese Petitionen. Nach über 24 h, haben bisher nur die Mitarbeiter von Peta selbst, diese Petition gezeichnet. Siehe Links Screenshot archive.org Time: 15.12.2020 19:45 und rechts Screenshot Peta.de aktuell 16.12.2020 16 Uhr.
In der Vergangenheit standen bereits nach wenigen Stunden, die eine Zeichnungszahl von über 2.500 Unterschriften. Und jetzt nachdem sich Peta an die gesetzlichen Vorschriften hält, sind es nur noch 66! Diese Zahl kommt mit der Anzahl der Mitarbeiter von Peta überein.
Und tatsächlich wurde auch das erforderliche Opt-in Opt-Out Verfahren umgesetzt. Man erhält folgende E-Mail von Peta!
Fast geschafft…
Bitte bestätigen Sie die Anmeldung zum PETA Deutschland Newsletter.
Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, löschen Sie sie einfach. Wenn Sie den Bestätigungslink oben nicht anklicken, werden Sie nicht angemeldet.
PETA Deutschland e.V.
Friolzheimer Str. 3a
D-70499 Stuttgart info@peta.de
Tel +49 (0)711-860-591-0
Fax +49 (0)711-860-591-111
Ihre Daten sind bei uns sicher. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Zustimmung selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
PETA Deutschland e.V. ist Deutschlands größte Tierrechtsorganisation. Unser Ziel ist es, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.
Diese E-Mail wurde versandt von: Friolzheimer Str. 3a, D-70499 Stuttgart, Deutschland, info@peta.de
Und gleich den nächsten Rechtsverstoß bei Peta gefunden
Wenn ich die Speicherung meiner Daten widerrufen möchte, ist dieses nicht möglich! Peta sperrt aus purer Angst und Verzweiflung rechtswidrig die Webseite, für Besucher mit einer indonesischen IP-Adresse. Demnach kann ich mich nicht aus der Liste austragen, was wiederum ein grober Verstoß gegen die rechtlichen Datenschutzbestimmungen ist.
Nach dem Klick auf, „Widerrufen“ erhalte ich folgendes Bild …
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Grund für die Sperre wird die Angst und Verzweiflung von Peta sein. GERATI hat bereits unzählige Betrugssachen von Peta aufgedeckt. Um die Arbeit von GERATI zu erschweren, sperrt man auf dümmlicher Art und Weise alle Nutzer mit einer indonesischen IP-Adresse aus. Dass man damit nicht einmal die widerrechtlich eingetragenen E-Mail-Adressen, in der Peta Datenbank löschen kann, verstößt gegen geltendes Recht. Eine Mitteilung an die zuständige Landesmedienanstalt folgt!
Zahlen stimmen
Und ja, Peta zählt tatsächlich nur die bestätigten E-Mails. Was mit E-Mail-Adressen passiert die illegal von dritten benutzt werden, bleibt offen. So kann man immer noch E-Mail-Adressen dritter, in die Datenbank von Peta eintragen, obwohl man nicht der Besitzer der E-Mail ist!
Eine neue Langzeit EPIC-Oxford-Studie, kam zu der Erkenntnis, das Veganer ein bis zu 43 Prozent höheres Risiko besitzen, Knochenbrüche zu erleiden. Grund für dieses höhere Risiko ist die mangelhafte Zufuhr von Kalzium und Proteinen. Auch der geringere BMI (Body Mass Index) der bei Veganern, teilweise an Unterernährung hinweist, ist ein Grund für die Verletzungsgefahr.
Die Vegane Welt steht wieder Kopf. Eine neue Studie zeigt große Gefahren, bei der veganen Ernährungsweise auf. Diese kann auch nicht widerlegt werden. Die renommierte EPIC-Oxford-Studie hat in einer Langzeituntersuchung festgestellt, das Veganer ein bis zu 43 Prozent höheres Risiko besitzen, Knochenbrüche zu erleiden.
Untersucht wurde 29.380 Omnivore, 8.037 Menschen, die Fisch, aber kein anderes Fleisch aßen, 15.499 Vegetarier und 1.982 Veganer. In einem Zeitraum von 18 Jahren, wurden Knochenbrüche mithilfe von Klinikakten und Sterbeurkunden registriert. Gegenüber von normalen Fleischessern lag das Hüftfrakturen-Risiko bei Vegetarier um 26 Prozent höher. Bei Veganern lag dieses Risiko sogar bei 131 Prozent. Bei allgemeinen Knochenbrüchen lag bei Veganern das Risiko immer noch bei 43 Prozent. Beinfrakturen traten bei Veganern doppelt so häufig auf.
Neben fehlende ausreichende Kalzium Zufuhr, wurde auch Vitamin D Mangel, für das erhöhte Risiko festgestellt. Die Studie besagt aber auch, dass weitere fehlende Nahrungsbestandteile verantwortlich sein könnten, diese aber in dieser Studie nicht untersucht wurden.
Gesund denken, heißt nicht gesund leben
Auf diversen vegane Seiten, wird die Studie massiv angezweifelt. Das ist aber üblich in der Veganen Szene. Denn wer denkt er hat die gesündeste Ernährungsweise gefunden, kann natürlich mit gegenteiligen Beweisen nicht umgehen. Andere wiederum sehen die Studie als Wahr an, verweisen aber darauf, dass man bei einer wissenschaftlich kontrollierten veganen Ernährung, keine Probleme haben sollte.
Genau hier ist aber gerade das Problem. Vegan ist ein Trend, der von allen Bevölkerungsschichten mittlerweile angenommen wird. Und das egal auf welchen sozialen Status, diese leben. Auch selbsternannte Vegan-Gurus versuchen die Gefahren, einer Veganen Ernährungsweise, herunterzuspielen. Gleichzeitig verweisen sie aber immer wieder daraufhin, dass diese Ernährungsweise gut geplant sein muss und Veganer doch die intelligenteren Menschen seien.
Als Beispiel möchte ich hier den selbsternannten Vegan Guru Niko Rittenau aufzeigen. In seinem Youtube Video „Vegane Ernährung für Kinder gehört verboten!“ – Dr. Stefan Eber • Reaktionsvideo! trifft er folgende Aussage …
Screenshot Youtube
Zeitmarke: 17:29
… Verschiedene Ernährungsinstitute belegen das eine gut geplante vegane Ernährungsweise keine Probleme verursachen kann
Also sind Probleme bekannt und man lässt diese einfach unter dem Tisch fallen!
Zeitmarke 18:38
Stellt Niko Rittenau die Behauptung auf, dass Veganer überdurchschnittlich Intelligent seien und dadurch verantwortungsvoll mit dieser Ernährungsweise umgehen!
Vegan nur bei ärztlicher Betreuung umsetzbar
Das die Vegane Ernährungsweise schon lange nicht mehr nur in der intelligenten Welt anzutreffen ist, beweist bereits allein die Auszeichnung, von Peta, an Aldi. Für Peta ist Aldi der Vegan – freundlichste Supermarkt in Deutschland. Die Klientel, was bei Aldi einkauft, dürfte wohl kaum im Bereich der Studierten Doktoren und Professoren anzutreffen sein. Es handelt sich um einen Billig-Discounter, wo man die ökologische Herstellung, der veganen Produkte, wohl bereits hinterfragen sollte.
Und nein, nicht jeder beschäftigt sich intensiv, mit der veganen Ernährungsweise und weis wie viel Nahrungsbestandteile er aufnehmen muss, damit er seinen Körper ausreichend versorgt. Und genau hier liegt die Gefahr. Ein Übertriebendes Supplementieren ist genauso gefährlich, wie eine Mangelernährung. Man muss also studierter Ernährungswissenschaftler sein, um sich fehlerfrei und Gesund zu ernähren. Ein Blick auf die radikale Tierrechtsszene kann den Bildungsstand für Ernährung bereits anzweifeln.
Natürlich soll sich jeder so ernähren wie er möchte. Jedoch, wenn dann Kinder in Gefahr geraten, wie in dem Video von Niko Rittenau, das er thematisiert, dann sollte man bereits einmal genauer sich anschauen, wie die Sachlage ist.
Die Behauptung aufzustellen, alle Veganer seien intelligentere Menschen und können deshalb die Gefahren, die bei einer veganen Ernährungsweise auftreten, genau einschätzen, ist wohl mehr als Anzweifelbar. Insbesondere, wenn man sich Menschen, aus der Tierrechtsszene anschaut.
Und ja man kann sich Vegan ernähren
Mir wird ja immer wieder vorgeworfen, ich würde gegen Veganer nur hetzen. Natürlich fassen gerade Veganer, negativ aufgezeigte Beweise als Hass auf. Insbesondere, wenn sie diese nicht widerlegen können. Aber die Fakten sprechen für sich. Wer sich Gesund Vegan ernähren will, muss sich umfangreich Informieren und dieses auch medizinisch untersuchen lassen. Eine Umstellung, von heut auf Morgen ist einfach umzusetzen, birgt aber insbesondere für Kinder und Jugendliche, eine große Gefahr für Mangelernährung.
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Da hier auch Niko Rittenau, nicht umfangreich darauf hinweist, muss man deutlich sagen, dass er sich ehern in die Ecke der Scharlatane stellt. Dieses zeigen insbesondere seine Aussagen, das Veganer doch intelligenter seien und dadurch Übermenschen! Wenn das mal kein Rassenhass ist!
Die EPIC-Oxford-Studie belegt letztendlich doch, das die meisten Veganer überhaupt keine Erkenntnisse besitzen, wie sie ihren Körper doch Schaden. Und genau hier sollte man immer wieder umfangreich informieren.
Animal United hat in einer Pressemitteilung dem Hamburger Walddörfer-Gymnasium gedroht Anzeige zu erstatten.
Diese öffentlich ausgesprochene Drohung ist eine Straftat nach § 240 StGB. GERATI hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft München 1 Strafanzeige in Verbindung mit einem Strafantrag gestellt. Im § 240 des StGB heißt es …
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
2.Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Hier mein Wortlaut meiner Strafanzeige gegen Animal United
Strafanzeige gegen
ANIMALS UNITED e.V. vertreten durch den Vorstand Heide Rudolph, Hinrich Rieken, Saskia Schuster, Carmen Spatschek, Sascha Tressel
wegen des Verdachtes der Nötigung nach § 240 StGB, § 164 StGB Üble Nachrede § 186 StGB und Verleumdung §187 StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins Animal United e.V. Vorladbar unter der Adresse: Haus der Jugendarbeit, Rupprechtstr. 29 / 1. Stock, D-80636 München, wegen Verdachtes der Nötigung §240 StGB, Üble Nachrede §186 StGB und Verleumdung §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der radikale Tierrechtsverein Animal United e.V. hat am 29.11.2020 eine Pressemitteilung herausgegeben, die ich in der Anlage 1 beifüge. Dort heißt es …
ANIMALS UNITED e.V. erhebt Meldung mit Androhung einer Strafanzeige gegen das Walddörfer-Gymnasium, Im Allhorn 45, 22359 Hamburg.
Demnach droht der Verein mit einer Strafanzeige. Grund für die Drohung ist die angekündigte Schlachtung einer Kuh die als Lehrmittel in der Schule aufgezogen wurde! Die Schule wollte die Tierhaltung und den Weg der Fleischprodukte den Schülern nahelegen.
Animal United e.V. ist ein radikaler Tierrechtsverein, der die vegane Ernährungsweise fordert. Nach Ärzten und der Bundesregierung ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen eine vegane Ernährungsweise gefährlich. Man warnt sogar davor.
Mit der Androhung einer Strafanzeige gegen die Schule, übt der Verein eine Nötigung aus. Für Schüler insbesondere, die in der Stadt leben sind Erfahrungen der Herstellung ihrer Nahrungsmittel weitestgehend fremd.
Die Schlachtung eines Nutztieres gehört zum Lauf des Lebens dazu. Solange die Schlachtung eines Tieres zum Nahrungsmittelerwerb dient, verstößt die Tötung eines Tieres nicht gegen ein Gesetz, insbesondere gegen das Tierschutzgesetz.
Gleichzeitig wird die Androhung in Form der Nötigung mit einem Spendenaufruf verknüpft. Man kann also davon ausgehen, das dieser Verein mit Straftat Nötigung einen finanziellen Vorteil erwirtschaften möchte.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!
Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
ANLAGE 1 Pressemitteilung Animal United e.V.
Die Pressemitteilung von Animal United findet ihr hier!
Peta erstattete erneut Strafanzeige gegen einen Landwirt, obwohl man bei Peta weiß, dass dieser gegen keinerlei Gesetzte verstoßen hatte.
Gegen Peta läuft bereits ein ähnliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz. Silvio Harnos stellt im Auftrag von GERATI bereits diese Strafanzeige. Auch dort gab Peta bereits an, vor der Strafanzeigenstellung kenntniss zu besitzen, das der Landwirt gegen kein Gesetz verstoßen hatte.
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Verwundert muss man feststellen, obwohl Peta mehrere Rechtsanwälte und Juristen (Krishna Singh und Christian Arleth) beschäftigt, so massiv öffentlich gegen geltende Gesetze verstößt. Es dürfte jeden Klar sein, dass man für eine Strafanzeige einen Anfangsverdacht einer Straftat benötigt. Man muss wirklich sagen, die DUMMEN Juristen die bei Peta beschäftigt sind, beweisen sogar in ihrer mitgetragenen Pressemitteilung, dass sie vorsätzlich mit der Stellung der Strafanzeige eine Straftat begangen haben.
So heißt es in der Beat-Pressemitteilung wie folgt …
Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.
(…)
Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“
In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung und trotzdem prangert Peta einen Landwirt an. Selbst in der Strafanzeige verweisen sie dann darauf, dass der Landwirt ja nichts falsch gemacht habe und man nur diese Strafanzeige stellt, weil man die Politik auffordern möchte die Gesetze zu ändern. Mehr DUMMHEIT geht wohl nicht!
Hier meine Strafanzeige im Wortlaut
(Diese darf natürlich kopiert und angepasst werden)
11.11.2020
Strafanzeige gegen
Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende
Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende
Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung
Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung
Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung
Julia Zhorzel, als Mittarbeiter der Presseabteilung
wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins PeTA Deutschland e. V. und den Mitarbeitern des Vereins Peta Deutschland Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Krishna Singh, Ra. Christian Arleth, Dr. Edmund Haferbeck und Julia Zhorzel, alle Vorladbar unter der Adresse: Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz § 164 StGB, üble Nachrede unter Vorsatz § 186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz § 187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e. V. hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen einen Landwirt in Zimmern, bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt. Az: 21 Js 12162/20.
Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.
Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …
Zitat:
Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. Die Tierrechtsorganisation appelliert nun an die Bundesländer sowie an die Bundesregierung, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.
(…)
Dr. Edmund Haferbeck:„Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“
(Pressemitteilung Peta)
Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen jedes Jahr, bei Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!
Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungen, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.
Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!
Mit der Pressemitteilung suggeriert Peta, dann etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert, öffentlich den Landwirt, in Form an den Pranger stellen. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, das dieser Landwirt nichts falsch gemacht hatte.
Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer, in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!
Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.
Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die letztendlich vom Steuerzahler getragen wird.
Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.
Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.
Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.
Da Peta diese Strafanzeigen, als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengelder ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und üble Nachrede, aus!
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!
Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Hier noch die Bestätigung der Zustellung der Strafanzeige
Peta Deutschland will endlich auch in der Schweiz Fuß fassen. Dazu hat man nun ihre bereits im Jahr 2012 angemeldete Domain Peta-schweiz.ch reaktiviert.
Erstaunlich muss man feststellen, dass Peta auf dieser Webseite suggeriert, ein eingetragener Verein in der Schweiz zu sein. Dennoch fehlen Pflichtangaben wie „Vorstand / Conseil d’administration“. Als einziges was Peta angibt, ist der Verantwortliche der Webseite, Harald Ullmann. So heißt es im Impressum wie folgt …
Verantwortlicher für den Inhalt dieser Webseite ist: PETA Schweizvertreten durch Harald UllmannHauptstraße 728280 KreuzlingenTelefon: +41 71 5880384E-Mail: Info@peta-schweiz.ch
Harald Ullman residiert im Schweizer Luxushotel
Von 2016 bis 2019 stiegen die Mietzahlungen um 149.754,14 € bei Peta! So zahlte Peta im Jahr 2019 insgesamt 343.069,81 € Miete, was monatlich 28.589,15 € beträgt. GERATI wunderte sich bereits im Artikel „Peta sagt – unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt, dass Peta 87 Prozent der Spenden in den Tierschutz investiert„über die enormen Mietzahlungen. Peta hat nachweislich kein neues Büro angemietet. So scheint das Geld in eine Luxussuite im Hotel Swiss zu fließen.
Belege dazu liefert die Adressprüfung! Auf der Hauptstraße 72 in Kreuzlingen befindet sich die Anschrift des Hotel Swiss.
So sind also die horrenden Mietzahlungen von Peta nicht verwunderlich, wenn man das pure Schweizer Luxusleben auf Kosten von Spenden für den Tierschutz auslebt. Es wäre ja einmal interessant welche Stellungnahme Peta hier hervorbringt, wie man es sich sonst leisten könnte seinen Vereinssitz in ein Hotel zu verlegen! Andererseits wäre es wohl dringend der Transparent geschuldet, wieso Peta innerhalb von 3 Jahren, ohne neue Büroobjekte anzumieten 343.069,81 € Miete zahlen muss!
Fragwürdig bleibt auch ob Peta als Verein in der Schweiz registriert ist. Dass man gegen jede notwendige Transparent verstößt, deutet ehern darauf hin, dass Peta in der Schweiz illegal als Verein auftritt.
Friedrich Mülln von Soko Tierschutz fordert wahrscheinlich seine Mitglieder auf Identitätsdiebstahl zu begehen. Dieses geht jedenfalls aus dieser wahren Story hervor!
Gestern gegen 15 Uhr, saß ich mit meiner Familie am Vespertisch, trank genüsslich mein Wild Kopi Luwak und aß dazu einen leckeren Mandelnusskuchen, als auf einmal meine deutsche Festnetztelefonnummer klingelte. Erstaunt stellte ich fest, dass die Rufnummer nicht wie üblich bei Anrufen, auf der GERATI-Telefonnummer, unterdrückt war.
Also ging ich ans Telefon. Eine Frauenstimme versuchte mir zu erklären, dass sie rechtliche Schritte gegen mich unternehmen will, da ich ihren Namen öffentlich gepostet hatte. Ich antwortete ihr, das es ihr frei stehe anwaltlichen Kontakt aufzusuchen, verwies aber auf die unzähligen gescheiterten Versuche aus der Tierrechtsszene. Sie antwortet daraufhin, sie habe weder mit der Tierrechtsszene noch ist sie im Tierschutz direkt was zu tun. Das ließ mich aufhören und ich bat sie mir den Link des Artikels mir zuzusenden.
Name stand im Zusammenhang mit Urheberrechtsanspruch auf YouTube
Der Artikel beschreibt die Ereignisse und meine Stellungnahme auf den Urheberrechtsanspruch auf ein Reaktionsvideo zu den Ereignissen, um zwei Soko Tierschutz Demos in Tübingen gegen das MPI. Die beiden Originalvideos sind auf Facebook „Peta Nein Danke“ abrufbar.
Auf diese beiden Videos reagierte ich auf YouTube in einem eigenen Video. Obwohl ich alle Anforderungen des Zitatrechts befolgte, wurde auf mein Video ein Urheberrechtsanspruch erhoben! Und das im Namen der jungen Frau die sich heute telefonisch bei mir meldetet!
Friedrich Mülln der als Berufststraftäter gilt, da er trotz mehrfachen gerichtlichen Beschlüssen, weiter Einbrüche und Hausfriedensbruch begeht, nennt seine Straftaten liebevoll „Zivieler Ungehörsam“. Auch erhebt er selbst wie alle radikalen Tierrechtler den Anspruch auf diegeltende und verbrifte „Meinungsfreiheit“. ANderen Mitmenschen bezichtet er, wenn diese sich kritisch zu seiner Arbeit äußern, als Lügner und macht durch wilde Urheberechtsansprüche und erfolglose Verleumdungs-Strafanazeigen ihnen diese Meinungsfreiheit streitig.
Soko Tierschutz und der Identitätsdiebstahl
Mitglieder von Soko Tierschutz schrecken nicht einmal davor zurück, Identitäten von unschuldigen Freunden zu stehlen und diese Strafrelevant zu benutzen wie in diesem Fall. Die junge Dame rief mich zurück, nach dem ich mir den Artikel wo ihr Name auftauchte durchgelesen hatte.
Ich erklärte ihr, warum ihr Name in diesem GERATI Artikel erwähnt wird und sie war sichtlich geschockt und schilderte ihre Geschichte zu dem Thema. Sie hatte damals eine Freundin, deren Namen sie nicht mehr kennt. Diese hatte weder einen Führerschein noch besaß sie eine Kamera. Und dennoch galt sie als aktives Mitglied bei Soko Tierschutz. An die beiden Demonstrationen konnte sie sich erinnern.
Ihre damalige mittellose Freundin fragte sie, ob sie, sie nicht zu den beiden Demonstrationen fahren und mit ihrer Kamera die Demo auf Video festhalten könnte. Die junge Frau, willigte ein, obwohl sie mit der Tierrechtsszene nichts anfangen konnte. Beide Videos stammte von Ihr! Die Videos besitzt sie auch noch in ihrem Archiv.
Sie habe zu keinem Zeitpunkt, jedoch einen Facebook Account besessen der auf ihrem Namen lief bzw. einen Urheberrechtsanspruch gestellt. Der Name besteht aus einem Doppelhinternamen und ist deshalb ehern einmalig.
Im Gespräch wurde die strafbaren Handlungen, die diese Soko Tierschutz Mitarbeiterin vollbrachte, immer aufschlussreicher. Sie legte ein Facebook Account auf den Namen ihrer damaligen Freundin an. Wohl wissentlich, das diese mit Facebook nichts anfangen konnte. Darüber verteilte sie Soko Tierschutz-Propaganda und ebenso diese beiden Videos.
GERATI reagierte auf beide Videos und bezog persönlich Stellung auf Äußerungen die in diesen Videos von Soko Tierschutz geteilt wurden.
Dieses Video, wurde auf YouTube, per Antrag auf Urheberrechtsanspruch, gesperrt. Antragssteller war namentlich, die sich jetzt meldende junge Frau. Sie versicherte mir Glaubhaft, dass sie mit dem Anspruch nicht zu tun hatte. Sie habe zwar die Videoaufnahmen gemacht und kopierte diese für ihre damalige Freundin. Diese veröffentlichte dann die Videos, ohne Wissen der jungen Frau unter ihrem Namen, auf Facebook. Ein eindeutiger Identitätsdiebstahl. GERATI reagierte auf beide Videos und bezog persönlich Stellung, auf Äußerungen die in diesen Videos von Soko Tierschutz, geteilt wurden.
Damals war ich noch nicht so juristisch versiert. Heute hätte ich sofort gegen diesen Anspruch, rechtliche Schritte eingeleitet. Dann wäre der Betrug von Soko Tierschutz, bereits damals öffentlich geworden.
Ich bekam von der Anruferin und Erstellerin der Videos, die Genehmigung, diese weiter nutzen zu dürfen. Dieser Vorfall zeigt erneut, dass Soko Tierschutz nur Betrügen und Straftaten begehen kann. Warum sich Friedrich Mülln oder ein anderes Mitglied, nicht auf einen Dialog einlässt, liegt wohl ehern daran, dass Tiere bzw. der Tierschutz, nur dem Zweck dienen, einen persönlichen finanziellen Profit zu erwirtschaften.
Dieser Vorfall zeigt wieder einmal, das Soko Tierschutz nur Lügen und Betrügen kann und selbst vor Identitätsdiebstahl nicht zurückschreckt! Es ist also nicht verwunderlich, dass Beweise die insbesondere Friedrich Mülln immer wieder für Tierquälerei hervorbringt, gelogen sind. Auch im Fall des MPI stellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fest, dass die Behauptungen und Videobeweise die Mülln präsentierte, gefakt seien. Es liegt die Vermutung nahe, das Friedrich Mülln, dem im Video präsentierte Paar zu diesen Tierquälereien, angestiftet hatte..
Die Frau am Telefon klärte ich in einem fast über eine Stunde dauernden Telefonat, über die Machenschaften der Tierrechtsszene auf. Wir einigten uns darauf, dass ich ihren Namen abkürze. Den Antrag auf Löschen des Suchergebnisses von Google, wollte sie selbst nicht durchführen, da sie letztendlich, ja nicht negativ dargestellt wurde. Ich werde natürlich diesen Artikel, in den alten Artikel zu dem Urheberrechtsanspruch von Soko Tierschutz mit verlinken.
Kommt Simon Fischer durch die Klage und Strafanzeige von GERATI an seine finanziellen Grenzen? Die Spendenbereitschaft hält sich in Grenzen!
Nachdem Simon Fischer die Strafanzeige und Klage von GERATI wahrscheinlich erreicht hat, beginnt er auf einmal nach Spenden zu betteln. Dieses bekam GERATI durch eine Verlinkung des von Fischer auf seiner Facebook Seite geposteten Beitrages mit.
Zwar scheinen 10 Personen interessiert, doch wenn man auf den Link klickt, erscheint die Zahl, zwei Spenden. Man scheint wohl zu wissen das Simon Fischer, der auch als Ober-Lügen-Baron bekannt ist, wieder einmal Lügen verbreitet.
Auch GERATI war bereits einmal in die Situation, nachdem Dr. Edmund Haferbeck ihn mit wüsten Verleumdungsbehauptungen, Klage gegen den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos einreichte, auf Spenden angewiesen. Hier setzte GERATI aber auf wahrheitsgemäße Berichterstattung und konnte noch dazu seine Unschuldsvermutung, durch Beweise belegen.
Simon Fischer hingegen arbeitet weiter mit Lügen. So dürfte es niemanden verwundern, dass er keine Jobs mehr erhält und somit schwer seinen Lebensunterhalt begleichen kann. Wer mit Lügen und wilden Verschwörungskampagnen, Menschen diffamiert, nur weil diese mit Tieren zu zusammenarbeiten, oder einen Job ausführen, der von Tieren abhängig ist. Man könnte also auch sagen, Simon Fischer hat sein Karma zu spüren bekommt.
Staatsanwaltschaft Görlitz prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Simon Fischer
Simon Fischer behauptete mehrfach, die Staatsanwaltschaft Görlitz sei bei Ihren Ermittlungen in einer von Simon Fischer gestellten Strafanzeige, gegen den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, zu der Erkenntnis gekommen, dass ein veröffentlichter Screenshot ein Fake sei.
In Wirklichkeit stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz das Verfahren, ohne Hinweis auf ein Zivil-Juristischen-Anspruch, mit folgender Begründung ein!
Es hat sich herausgestellt, dass gegen sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.
Einstellungsverfügung 900 Js 6057/18
Dennoch behauptete Simon Fischer genau das Gegenteil, gegen über dem Hoster von gerati.de. Ich übermittelte meinem Hoster die Einstellungsverfügung und dieser wies insgesamt, zweimal die Löschanträge von Simon Fischer, mit dem Verweis auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz zurück.
Simon Fischer scheint sich juristisch nicht so sicher zu sein, ob er ein zivilrechtliches Verfahren gewinnen würde. Jedenfalls stellte er bis heute keine gerichtliche Klage. Dafür kam er auf die Glorreiche Idee, einfach öffentlich für alle einsehbar, den Betreiber von GERATI zu verleumden, in dem er bei Google einen Löschantrag stellte.
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
Da es sich dabei um vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptungen handelt, erstattete GERATI gegen Simon Fischer Strafanzeige und stellte Strafantrag. Bereits in einem Telefonat mit einem Bediensteten der Staatsanwaltschaft Görlitz, kristallisierte es sich heraus, dass auch die Staatsanwaltschaft selbst, bei diesen Aussagen tätig würde, da hier getroffenen juristische Aussagen vorsätzlich falsch wiedergeben werden. Da dieses ja mehrfach bereits durch Simon Fischer getan wurde, dürfte ihn hier eine härtere Strafe erwarten.
Zu dem Strafverfahren durch die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, kommt noch eine Zivilklage auf Simon Fischer hinzu. Sollte er in beiden Verfahren rechtskräftig verurteilt werden, dürfte für ihn die Jobsuche als Journalist noch schwerer fallen, als bisher. Insbesondere Lügner werden ungern in der Presse gesehen, da diese der ganzen Medienpräsenz schaden können.
Nicht GERATI ist dafür verantwortlich, dass Simon Fischer keine Jobs bekommt, sondern nur er selbst. Wer nur Lügen kann, keine Belege bzw. Beweise für seine unzähligen Anschuldigungen präsentiert, der ist einfach nur ein notorischer Lügner. Das hier potenzielle Arbeitgeber zurückschrecken, ist nicht verwunderlich. Gern gibt aber GERATI diesen Arbeitgebern noch weitere Informationen, über die Arbeitsweise von Simon Fischer, in Form eines Arbeitsnachweises. Denn GERATI dürfte ein umfangreiches Archiv, über die Arbeit von Simon Fischer, als radikaler Tierrechtler, Stalker von Zirkusse und Manipulateur von Video und Bildmaterial besitzen!
Radikaler Tierrechtler Simon Fischer findet keinen Job und macht mit Lügen GERATI dafür verantwortlich. Staatsanwaltschaft nimmt Ermitlungsverfahren gegen ihn auf!
Radikaler Tierrechtler Simon Fischer kann nur eins und das ist das Verbreiten von Lügen! So hetzt er gern gegen Zirkusse und Zoos und will diese Lügen letztendlich mit gefakten Beweismitteln bestätigen. So behauptete er, dass beim Jura Zoo die Tiere gequält wurden. Letztendlich ergab das Ermittlungsverfahren folgendes …
Ende Mai 2018 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Jura-Zoo eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass sich nicht belegen lasse, dass Tieren durch Rohheit Schmerzen oder Leid zugefügt worden sei.
Auch im Fall des Bären Ben log Simon Fischer, dass sich die Balken bogen. Seine hier aufgestellte Behauptungen wurde widerlegt und der Bär sogar als Vorzeigebär vom Leiter der Auffangstation betitelt.
Seit Ben im Frühjahr 2016 abgeholt wurde, lebt er auf einem Gnadenhof in Bad Füssing. Arpád von Gaál, der Vorsitzende des Vereins Gewerkschaft für Tiere, betont, dass Ben damals in einem guten Zustand war. „Als er bei uns ankam, war er gesund und fit, es hat ihm an nichts gefehlt.“ In der Regel rette der Verein Bären aus schlechter Haltung. „Ben war wirklich ein Vorzeige-Bär – er gehört eigentlich nicht zu den Tieren, die wir suchen und aufnehmen.“ Auch die Haltung im Zirkus sei nach dem Gesetz legal gewesen, betont von Gaál. „Der Zirkusbetreiber hat nach seinen Möglichkeiten das Beste für Ben getan.“
Anstatt es einmal mit der Wahrheit zu versuchen, lügt Simon Fischer weiter. In dem Artikel wo ich einen Screenshot postet der beweisen würde, welchen Menschenhass Simon Fischer aus Roth von sich gibt, stellte er Strafanzeige gegen mich.
Schaut man sich den Artikel genau ansieht man das ich selbst seine Stellungnahme in diesem Artikel veröffentlichte, um den Leser selbst entscheiden zu lassen, wem er mehr glaubt.
Selbst die Bild-Zeitung berichtete über den Menschenhass von Simon Fischer …
Kurz vor der großen Trauerfeier (Samstag 19.08., 15 Uhr in Mötzingen) tauchen zu diesem furchtbaren Unglück hasserfüllte Kommentare von vermeintlichen Tierschützern auf.
Sie zielen gegen die Opfer, weil die zu einer Zirkus-Familie gehören. Neben dem Facebook-Profil von Aktivist Simon Fischer (19, „Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus“) steht: „Die quälen wenigstens keine Tiere mehr.“ Und ein weiteres Bündnis-Mitglied wird zitiert mit: „Verdammtes reisendes Pack.“
Aktivist Fischer sagt: „Das haben wir nicht geschrieben. Ich vermute, dass Gegner unseres Aktionsbündnises die Kommentare gefälscht haben, um uns zu diskreditieren. Ich habe schon Anzeige erstattet.“
bild.de
Das ist nicht das erste Mal, das Simon Fischer behauptet, er würde sich in einem Rechtsstreit befinden!
Bereits im Jahr 2017 behauptete er gegenüber dem Nordbayern.de folgendes …
Blogger aus Indonesien
Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.“
nordbayern.de
Diese Behauptung war gelogen, denn die bisher einzige Strafanzeige von Simon Fischer ging erst am 01.08.2018 bei der Polizei in Görlitz ein und wurde mir über meinen Postbevollmächtigten zugestellt!
Vorladung Strafanzeige Simon Fischer
Auf den konkretisierten Tatvorwurf habe ich wie folgt reagiert!
Nachdem dann die Verleumdungsklagen (25 Stück) von Dr. Edmund Haferbeck auch bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen waren, wurde die Akte Strafanzeige Simon Fischer mit denen von Haferbeck unter dem Aktenzeichen 900 Js 6057/18 zusammengefasst! Am 05. März 2019 kam dann die Einstellungsverfügung, die an meinen Postbevollmächtigten zugestellt wurde!
Einstellungsverfügung vom 05 03 2019
Nach der Einstellungsverfügung kam Simon Fischer auf die glänzende Idee, meinen Provider anzulügen!
So schrieb er eine E-Mail an meinen Provider …
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Silvio Harnos betreibt die über Sie gehostete Domain https://gerati.de/. Auf dieser Internetseite werden bereits seit Jahren Einzelpersonen und Organisationen diffamiert. Wegen dort veröffentlichter Artikel liegen gegen Herrn Harnos bei zahlreichen Staatsanwaltschaften bereits rund 20 Strafanzeigen vor.
Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben. Die Folge waren Morddrohungen gegen meine Person. Ich fordere Sie hiermit auf, die oben genannte Seite bis zum 15.06.2019 zu entfernen. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09 ist der Webhoster juristisch zu belangen, sollten strafrechtlich relevante Inhalte auf den Seiten veröffentlicht werden und dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies habe ich hiermit getan. Sollte der Artikel nicht entfernt werden, sehe ich mich gezwungen, juristisch gegen ALL-INKL.com vorzugehen.
Ich sendete meinem Provider nach einem lustigen Telefongespräch, wo wir uns über die Taten von Simon Fischer köstlich amüsierten die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Der Provider wies die Ansprüche von Simon Fischer zurück!
Drei Monate später wendete sich Simon Fischer erneut an meinen Provider …
Das Anliegen klang dann so …
Betreff: Hinweis zur Löschung wegen Beleidigung und Verleumdung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Nutzer Silvio Harnos veröffentlichte am 29.08.2019 auf der über Ihre Firma gehosteten Domain „gerati.de“ einen Artikel, in welchem ich als „Spinner“ beleidigt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Kunde verleumderische, ehrverletzende und unwahre Behauptungen über meine Person in verschiedensten Artikeln veröffentlicht. Sie sind als Webhoster verpflichtet, nach Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung für eine Sperrung des Angebots zu sorgen. (siehe LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09)). Ich fordere Sie damit in einem ersten Schritt auf, den Artikel
zu entfernen. Im übrigen wird hier zudem ein Bürgermeister verleumdet. Sollte der Artikel weiterhin abrufbar bleiben, behalte ich mir eine Privatklage ausdrücklich vor.
Simon Fischer
Daraufhin antwortete ich wie folgt …
Sehr geehrter K***,
hiermit teile ich zu der Meldung von Herrn Simon Fischer folgendes mit.
Simon Fischer behauptet selbst gegenüber der Presse gegenüber mir in einem Rechtsstreit sich zu befinden. So machte er gegenüber dem Onlinemagazin Nordbayern.de folgende Aussage zu meiner Person!
„Blogger aus Indonesien
Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.„
Das Veterinäramt hatte bei der jüngsten Begehung des Jura-Zoos nur kleinere Mängel festgestellt. Allerdings muss das Gibbon-Gehege bis März 2018 erneuert werden.
Seine versuchte Strafanzeige wurde von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz abgewiesen! Einstellungsverfügung liegt ihnen bereits aus einem vorangegangenen Vorfall vor.
Auch dort hat Herr Simon Fischer mit Lügen gearbeitet. So behauptete er gegen über ihnen folgende falsche Tatsachenbehauptung:
Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben.
Die Staatsanwaltschaft hat trotz intensiver Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, aber keine Erkenntnisse erlangen können, dass der von mir veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.
Mit dieser Äußerung hat Simon Fischer, also vorsätzlich gelogen, was ihn als Lügner entlarvt, den man umgangssprachlich auch als Spinner betiteln kann. Die Behauptungen, die Simon Fischer als Tierrechtler immer wieder aufstellt, können durch Ermittlungsbehörden nicht bestätigt werden, wie auch das oben genannte Zitat des Nordbayern.de belegt.
Demnach ist die Aussage „Spinner“ keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern beschreibt ehern die immer wieder durch Simon Fischer aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen, die durch Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft als falsch herausstellen.
Der Begriff Spinner wird unter anderem definiert: 2) Person, die unsinnige Gedanken, Vorstellungen hat
Diese Definition trifft auf Simon Fischer, der als Tierrechtler aktiv ist, zu.
Gleichzeitig betreibe ich den Blog gerati.de als journalistische Webseite, in der ich mich insbesondere mit radikalen Tierrechtlern befasse.
Demnach berufe ich mich auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem es heißt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Selbst alle angestrebten Strafanzeigen, die sich auf Artikel von GERATI beziehen und vom selbsternannten größten Tierrechtsverein Peta stammen, wurden erst kürzlich alle durch die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt.
Dennoch habe ich die Bezeichnung „Spinner“ in dem Artikel durch „Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet“ abgeändert.
Herrn Simon Fischer steht es natürlich jederzeit frei, gegen meine Person eine Zivilrechtliche Klage anzustreben. Darüber wurde er in der Einstellungsverfügung seiner Strafanzeige informiert.
Bisher ist keine Klageschrift von seiner Seite bei mir eingetroffen!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Doch jetzt kommt der Hammer was ihn das Genick brechen wird
So stellte Simon Fischer jetzt einen Löschantrag bei Google und log dort auch was die Bretter hergaben. Doch dieses Mal wird er sich wohl zu Weit hinausgelehnt haben!
Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Google wahre Berichte, nicht löschen muss. (siehe Zeit.de)
Das Informationsrecht überwiegt dem Persönlichkeitsrecht. GERATI wird von Gerichten mittlerweile als journalistischer Blog eingestuft. Auch bei der anstehenden Klage erweiterte das Berliner Landgericht die Klage um den Begriff Presserecht! Haferbeck selbst klagte nur wegen Verleumdung!
Und so sieht der Löschantrag von Simon Fischer bei Google aus (Rechtschreibfehler habe ich natürlich drin gelassen)
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann.Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
Ich habe einmal die wichtigsten Punkte fett markiert! Wenn GERATI eine VERLEUMDERSEITE ist, was ist dann die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern? Immerhin kann man selbst auf Wikipedia und in den Medien nachlesen, das Simon Fischer vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet!
Dann immer wieder der übliche Schmarren aus der Tierrechtsszene. Ich bin nach Indonesien geflüchtet, um mich vor der deutschen Justiz zu verstecken. Ähm warum reagiere ich dann auf jede Strafanzeige und stelle auch Strafanzeigen, wenn ich mich doch vor der deutschen Justiz verstecke. Warum kommt eine Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen auf Grundlage der Strafanzeige von Simon Fischer zu der Erkenntnis, das es keinen begründeten Verdacht gegen meine Person mehr besteht?
Die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass es sich eben nicht um einen gefakten Screenshot handelt! Dieses wurde mir auch noch einmal auf Anfrage bestätigt und mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Grundlage das keinerlei begründeter Verdacht bestand, bestätigt!
Nach der falschen Tatsachenbehauptung mit der Staatsanwalt will Simon Fischer also sogar einen Unterlassungsanspruch gegen mich haben. Wenn er diesen besitzt, dann ist dieses nicht nur Betrug, sondern sogar Urkundenfälschung. Ich habe zu keiner Zeit eine Unterlassungserklärung gegenüber Simon Fischer abgegeben!
„Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden“
Simon Fischer will also ein selbständiger Journalist sein und hat vom Presserecht keinerlei Ahnung. Dass er seit Jahren nur mit Hilfsjobs sich Überwasser halten muss, liegt wohl nicht an GERATI, sondern ehern an seiner Lügerei, wie dieser Löschantrag belegt. Ich kann potenzielle Kunden verstehen, wenn sie mit einem solchen Menschen nichts zu tun haben wollen, der nur Lügen verbreitet und andere Menschen mit tiefem Hass überzieht!
Strafanzeige gegen Simon Fischer
Als Erstes wendete ich mich an die Staatsanwaltschaft Görlitz, um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mir bestätigen zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Überprüfung meiner Unterlagen, fehlt mir bis heute ein Nachweis über den Status bzw. Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu dem Aktenzeichen 150 Js 21008/17.
Da der Strafanzeigensteller Simon Fischer öffentlich die Behauptung aufstellt, dass die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis kam, dass der von mir veröffentlichte Screenshot gefakt sei und Herr Simon Fischer diese Aussage ohne Beweismittel, als Löschungsantrag bei Google und meinem Provider nutzten möchte, bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige zu unterrichten!
Antrag Simon Fischer Löschung der Google suche zu diesem Artikel:
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
Es wäre für mich Juristisch relevant, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz tatsächlich zu dieser Erkenntnis kam und in welcher Form sie den Strafanzeigensteller diese Aussage bestätigt haben!
Gleichzeitig bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige als Beschuldigter zu unterrichten. Ich bitte sie die Antwort per E-Mail: silvio@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 mir zuzusenden, da auf Grundlage des Lockdowns von Indonesien eine Postzustellung aus dem Ausland sich schwierig gestaltet!
Im Anhang lege ich ihnen Kopien meines Reisepasses und meines Führerschein, aus dem meine Adresse hervorgeht, bei.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort …
Sehr geehrter Herr Harnos,
in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 1. Oktober 2020 wird Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren 150 Js 21008/17 zum Verfahren 900 Js 6057/18 hinzuverbunden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
G***
Justizbeschäftigte
Daraufhin folgte nach einem kurzen Telefonanruf, bei der Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige gegen Simon Fischer …
Strafanzeige gegen
Simon Fischer, Pxxxxx. xxx, 91xxx Roth / Deutschland
wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen Simon Fischer wohnhaft laut Impressum Facebook: Pxxxx in 91xxx Roth, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Herr Simon Fischer behauptet unter anderem öffentlich und gegenüber dritten, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz in ihrem Ermittlungsverfahren 150 Js 21008/17 zusammengelegt in 900 Js 6057/18 das die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu der Erkenntnis kam, dass der angeblich veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.
Diese Behauptung stellte Simon Fischer gegen über meinen Provider der AllInkl.com auf und forderte durch diese Behauptung die Löschung des Artikels. Dem Provider habe ich die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens 5. März 2019 beigefügt. Damit war dieses Problem geklärt.
Jetzt stellte ich fest, dass Simon Fischer bei Google dieselbe Behauptung aufstellte und die Löschung des Suchergebnisses auf Grundlage von Diffamierung beantragt hat. So begründete er seinen Antrag wie folgt …
Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …
In diesem Antrag behauptet Simon Fischer fälschlich, dass er einen rechtskräftigen Unterlassungsanspruch besäße.
„Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden.“
Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sollte Herr Simon Fischer eine besitzen ist dieses nachweislich eine Fälschung! Hier würde der Straftatbestand des Betruges noch im Raum stehen.
Mit der Webseite gerati.de verdiene ich auf Grundlage von Schaltung von Werbung über Google Geld. Aufgrund der Diffamierungsmeldung besteht die Möglichkeit, dass ich für einige Werbepartner nicht mehr tragbar wäre und ich somit eine Umsatzeinbuße einräumen müsste.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!
Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Weiterhin wird Simon Fischer sich freuen dürfen, einen Unterlassungsanspruch per Zivilklage in den nächsten Tagen zu erhalten. Denn wer nur Lügen kann, der sollte sich nicht wundern letztendlich noch als Vorbestraft zu gelten. Ob dieses seine Bewerbungen fördert, bleibt offen!