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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: GERATI

  • Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Amberg 142 JS 3285/21

    Gerade habe ich eine E-Mail von der Staatsanwaltschaft Amberg bekommen. Einstellungsverfügung zu der von GERATI gestellten Strafanzeige gegen Peta und 7 Mitarbeiter wegen Verdacht der falschen Verdächtigung!

    Staatsanwaltschaft  Amberg

    Regierungsstr. 8

    92224 Amberg

    Telefon: 09621 370-337

    Telefax: 09621 370-380

    Aktenzeichen: 142 Js 3285/21

    Ermittlungsverfahren gegenIngrid Newkirk
     Harald Ullmann
     Krishna Singh
     Christian Arleth
     Dr. Edmund Haferbeck
     Lisa Kainz
     Julia Zhorzel
    wegenFalscher Verdächtigung

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 09.04.2021 folgende Entscheidung getroffen:

    Der Strafanzeige d. Silvio Harnos vom 30.03.2021 wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben.

    Gründe:

    Mit der genannten Strafanzeige wendet sich der Anzeige erstattet gegen die oben genannten Beschuldigten als Verantwortliche der Tierschutzorganisation PETA mit dem Vorwurf, dass diese wider besseres Wissens ihrerseits Strafanzeige auf Grundlage eines Zeitungsberichtes gestellt haben, wonach bei einem Brand eines landwirtschaftlichen Betriebes im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Amberg unter anderem einige Kälber zu Tode gekommen sind.

    Der Anzeigeerstatter sieht damit strafbare Handlungen verwirklicht, insbesondere die Vergehen der falschen Verdächtigung bzw. der üblen Nachrede/ Verleumdung.

    Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall.

    Die Strafanzeige von PETA nimmt lediglich Bezug auf ein tatsächlich erfolgtes Geschehen, das ohnehin bereits polizeiliche Ermittlungen nach sich gezogen hat. Die Anzeige der Tierschutzorganisation zieht lediglich darauf ab, das Brandgeschehen auch unter den Gesichtspunkten möglicher tierschutzrechtlicher Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls zu ahnden. Dies ist ein völlig legitimes und nicht zu beanstandendes Anliegen.

    Niemand wurde durch diese Anzeige konkret beschuldigt und damit schon erst recht nicht verleumdet bzw. falsch verdächtigt.

    Vor diesem Hintergrund ist für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kein Raum.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. Gaxxxxxx
    Staatsanwalt als Gruppenleiter
    Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

    Auf Anordnung

    Mxxxxx Elisabeth Justizverwaltungsinspektorin

    Staatsanwaltschaft Amberg

    Regierungsstr. 8-10

    92224 Amberg

    Tel. 09621/370-337

    Fax. 09621/370380

  • Gerichtsverfahren von Dr. Edmund Haferbeck (Peta) gegen GEARTI abgesagt!

    Der Gerichtstermin 27 O 519/19, vom 08. April 2021 wurde durch das Landgericht Berlin aufgehoben. Als Grund wird hier der Befangenheitsantrag des Beklagten benannt.

    Und ja, ich habe vor ca. drei Wochen einen Befangenheitsantrag gegen die Richter im Verfahren 27 O 519/19 gestellt. Begründet habe ich dieses hauptsächlich damit, das das Landgericht Berlin in diesem Verfahren mir fast sämtliche Grundrechte in einem Gerichtsverfahren aberkennen möchte.

    Die Unabhängigkeit des Landgerichts Berlin ist mehr als zweifelhaft. Dazu komme ich aber später noch einmal genauer. Ein weiterer Punkt ist die fragwürdige Zuständigkeit des Landgerichts Berlin. Ich habe mehrere Punkte aufgezählt, die nicht nur die Zuständigkeit des Berliner Landgerichts im Verfahren 27 O 519/19 anzweifeln lassen, sondern sogar das verpflichtende Recht auf Gehör als Beschuldigter im Verfahren verhindert werden soll.

    Letztendlich befürwortet ein Richter des Landgerichts Berlin, Straftaten die durch Peta und andere Tierrechtsorganisationen begangen werden, öffentlich in einer Ausschusssitzung des Bundestages (Wildtierverbot für Zirkustiere)!

    Wie neutral sind letztendlich die Richter des Landgerichts Berlin

    Die Richter selbst mussten in ihrer ersten Stellungnahme auf meinen Befangenheitsantrag zum Verfahren 27 O 519/19 einräumen, der verpflichtenden Prüfung der Klageschrift nicht nachgekommen zu sein. Mit Einreichung der Klageschrift bei einem Gericht muss dieses die Zuständigkeit, und die rechtssichere Klageschrift und auch den Streitwert prüfen! 


    1. Seite Klageschrift 27 O 519/19 geschwärzt
    1. Seite Klageschrift 27 O 519/19 geschwärzt

    Mir hat der erste Blick auf die erste Seite der Klageschrift ausgereicht, um festzustellen, dass die Klageschrift gravierende Rechtsfehler aufweist. So steht beim Kläger 2. nur der Verein! Es fehlen aber die Vertretungsberechtigten Personen, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten können.

    Ein wichtiger Verfahrenstechnischer Grund, können die Vertreter des Vereins nicht als Zeuge auftreten, sondern nur als Klagepartei.

    Dazu zitierte ich in eine Stellungnahme folgendes:

    Nach § 26 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertritt der Vorstand den Verein 

    gerichtlich und außergerichtlich. Das heißt, dass der gesamte „Vorstand i. S. d. § 26 BGB“ in der Klageschrift aufzunehmen ist. Diese prozessuale Stellung hat zur Folge, dass Vorstandsmitglieder nicht als Zeugen, sondern nur als Partei gehört werden können.

    Anwaltskanzlei Günther versuchte nachträglich die Legitimation des Kläger 2 zu korrigieren

    Trotzdem ich mehrfach das Landgericht Berlin im Verfahren 27 O 519/19 darauf hinwies, das der Kläger 2 mit seiner Kläger-Bezeichnung überhaupt so nicht Klagebefugt ist, unternahm das Landgericht Berlin nichts. Man dachte sich wahrscheinlich, das vor einem Landgericht sowieso nur Anwälte Anträge stellen können und man sich auf Hinweise vom Beklagten nicht reagieren müsste. 

    Erst nach dem Schreiben mit der Klageabweisung meines Rechtsanwaltes Manuel Tripp, erfolgte von der Anwaltskanzlei Günther aus Hamburg, der Versuch die Legitimation des Klägers 2 richtigzustellen. Hier hat man aber das Problem, dass der Beklagte ein Recht hat, eine Änderung des Klagebefugten zuzustimmen, oder nicht! Natürlich weise ich diese Änderung der Klage ab! Trotzdem reagiert das Landgericht bis heute nicht und führt den Kläger 2 weiter in dem Verfahren als Klagebefugten! Ok kann sein, das man sich auf das mündliche Verfahren beruft, wo dieser Sachverhalt dann durch einen Beschluss endgültig geklärt wird.

    Richter beim Landgericht Berlin prüfte die Zulässigkeit des vorläufig festgelegten Streitwertes nicht

    Das Landgericht Berlin unterließ die Prüfung des vom Kläger festgelegten vorläufigen Streitwertes in Höhe von 20.000 €. Im § 48 Abs. 2 wird darauf verwiesen, das auch die Einkünfte des Beklagten bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten, zu berücksichtigen sind. Dort heißt es …

    § 48 GKG

    (2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.

    Die Rechtsanwaltsgebühren werden an dem Streitwert des Verfahrens gemessen. Es ist schon ein Unterschied, ob der Streitwert auf 20.000 € oder 10.000 € festgelegt wird. Noch einen größeren Unterschied würde ein Streitwert in Höhe von 5.000 € machen.

    Bei einem Streitwert von unter 5.000 € wäre ein Amtsgericht zuständig. Bei einem Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang und man könnte sich also hier auch selbst verteidigen. Bei einem Streitwert über 5.000 € ist ein Landgericht zuständig, wo genereller Anwaltszwang vorherrscht. Also ohne einen Anwalt kann man nicht einmal eine simple Fristverlängerung beantragen!

    Nur die eigenen Anwaltskosten!

    Streitwert: 20.000 €

    Eigene Anwaltskosten: 1.833,43 €

    Streitwert: 10.000 €

    Eigene Anwaltskosten: 1.375,52 €

    Streitwert: 5.000 €

    Eigene Anwaltskosten: 759,10 € und wenn man sich ohne Anwalt selbst vertritt 0 €!

    Ein Unterschied von 450 bis 1.074 € und wenn man sich vor einem Amtsgericht selbst verteidigt sogar 1.833,43 €, je nach Streitwert. Und natürlich wird der eigene Anwalt nicht den Streitwert, wenn er hoch angesetzt ist, anzweifeln oder diesem Mindern wollen. Denn er verdient ja mehr für genau dieselbe Arbeit, die er leisten muss.

    Spätestens mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH), die mit der Klageschrift gestellt wurde, war dem Landgericht Berlin meine finanzielle Lage, hier in Indonesien während der Coronapandemie bekannt. 

    Trotzdem passierte beim Landgericht Berlin nichts. Weder der Streitwert wurde, wie von mir gefordert, auf meinen Einkommensnachweis geprüft, noch die PKH überhaupt bearbeitet! Im Mai 2020 stellte ich den Antrag auf PKH und bis Dezember 2020 hörte ich nichts vom Landgericht Berlin. Nach telefonischer Anfrage teilte man mir mit, dass über die PKH während der Verhandlung entschieden wird.  

    Ein schon mehr als fragwürdiges vorgehen, wo ich expliziert mehrfach darauf hingewiesen habe, dass mein Rechtsanwalt, seine anfallenden Rechtsanwaltsgebühren vor Prozessbeginn, entweder durch Bewilligung der PKH oder durch Barzahlung meinerseits erhalten wollte! Ansonsten kündigte er die Mandatsniederlegung an!

    Der lange Weg zur PKH Bewilligung beim Landgericht Berlin

    Im Mai 2020 stellte ich den Antrag beim Landgericht Berlin auf Bewilligung der PKH und sendete alle erforderlichen Nachweise zu. Monatelang passierte nichts. Erst erkrankte Haferbecks Rechtsanwältin Davina Bruhn schwer, sodass die Kanzlei einen Frist Aufschub verlangte. Danach passierte auch nicht viel! Erstaunlich wurde aber bereits Mitte 2020 der Gerichtstermin auf den 9. März 2021 gelegt. 

    Im Dezember fragte ich dann einmal nach wie der aktuelle Status meines PKH Antrages ist. Am Telefon teilte man mir mit, dass eine Entscheidung über die Bewilligung des PKH Antrages erst beim Prozess erfolgt. Erst als ich dann die Ankündigung meines Anwaltes, bei nicht Bewilligung, oder Bezahlung der mir bereits gestellten Rechnung, das Mandat niederzulegen, kam im Januar 2021 fahrt auf. 

    In der tiefsten Coronapandemie fehlten auf einmal Unterlagen für den PKH Antrag. Insbesondere wollte man nachweise über Grundstückseigentum und Einkommen meiner Frau haben. Des Weiteren wollte man den Ehevertrag haben. Und alle Unterlagen in Deutsch. Bemängelt wurden auch noch, das ich Kontoauszüge nur für die letzten 30 Tage nachreichte.

    Ich fragte bei der Deutschen Botschaft wegen Übersetzungen nach. Da erhielt ich die Antwort, 25 – 100 € pro Seite. Die Unterlagen inkl. Ehevertrag würden über 50 Seiten betragen, sodass hier bereits Kosten von fast 5.000 € nur für die Übersetzungen anfallen würden. Kontoauszüge sind in Indonesien online nur für die letzten 30 Tage einsehbar. Für einen längeren Zeitraum müsste ich direkt zu meiner Bank gehen, was mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden wäre.

    So kam was kommen musste der PKH Antrag wurde mit der Begründung der fehlenden Mitarbeit abgelehnt. Daraufhin reichte ich beim Kammergericht Berlin, sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ein. Auch im Beschwerde Verfahren, kam das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass die PKH mir nicht gewährt werden kann.

    Anders sah es dann das Senatsgericht, was vom Kammergericht als Beschwerdestelle angerufen wurde. Hier kippte man den Beschluss und gewährte mir die beantragte PKH. Zwischenzeitlich hatte man vom Landgericht Berlin den Termin für das Gerichtsverfahren vom 9. März auf den 8. April verschoben.

    Befangenheitsantrag gegen die Richter

    Mit der Bewilligung des PKH Antrages stellte ich einen Befangenheitsantrag, gegen die zuständigen Richter, des Verfahrens. In der Antwort auf meine Beschwerde räumten die Richter ein, die Klageschrift ungeprüft mir zugestellt zu haben. Ein rechtlicher Verstoß den ich aufnahm und meine Befangenheitsvorwurf erweiterte. Als Antwort auf meinen Vorwurf, wurde jetzt der Termin für die Verhandlung gänzlich, ohne Nennung eines neuen Termins gecancelt.

    Ich werde nach und nach alle Dokumente (geschwärzt [Datenschutz]) in einer Extrakategorie, hier im Blog veröffentlichen und diese dann als Quellen nachträglich hier einfügen. Das wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da bereits allein für dieses Verfahren 1 1/2 Ordner gefüllt mit Unterlagen sind. Dazu kommen noch die drei weiteren Klagen aus dem Umfeld von Peta.

    Quellen:

  • Meine Antwort auf Stellungnahme der Richter des Berliner Landgerichts auf meinen Befangenheitsantrag

    Am 9. März 2021 nahmen die Richter im Peta Klage Verfahren 27 O 400/20 Stellung zu meinem Befangenheitsantrag vom 26. Februar 2021.

    Wie zu erwarten sehen die zuständigen Richter jedoch keinerlei Verfehlungen im bisherigen Verfahrensverlauf. Das sehe ich natürlich etwas anders und habe meine Vorwürfe jetzt noch einmal konkretisiert. Hier erst einmal meine Beschwerde:

    Mein Schriftstück vom 26.02.2021: 27 O 400_20 Abweisung Klage und Zuständigkeit Landgericht Berlin

    Darauf erhielt ich am 10.03.2021 folgende Stellungnahme der drei zuständigen Richter am Landgericht Berlin.

    Stellungnahme der drei Richter vom Landgericht Berlin vom 10.03.2021: Stellungnahme Landgericht Berlin Befangenheit 27 O 400/20

    Keine Überprüfung der Klageschrift?

    Ich bin selbst kein Rechtsanwalt, sitze aber seit Wochen mehrere Stunden im Internet und Recherchiere zu meinen bisher vier Klagen aus dem Umfeld von Peta. Daraus ergaben sich mehrere Rechtsverstöße bereits in der Klageschrift. In der Klage 27 O 519/19, wo mir erst durch eine sofortige Beschwerde, mein Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt wurde, versuchte Peta den gemachten Fehler bereits auszubügeln!


    Screenshot Original Klageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg
    Screenshot Original Klageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg

    Nach § 26 BGB, muss der Vorstand des Vereins namentlich erfasst werden. Dieses begründet sich auch darin, das der Vorstand dann nicht als Zeuge, sondern nur als Klagepartei im Verfahren auftreten kann.

    Demnach ist die Zulässigkeit der Klage fraglich, wie es auch aus dem Urteil OLG München – Az.: 7 U 1680/14 – Urteil vom 30.07.2014 hervorgeht! Aber auch die Klagebefugnis ist in der Klage mehr als fraglich. Peta Deutschland e. V. begehrt eine Unterlassung auf eine Aussage in einer Reaktion auf ein Video, was von Peta Asia auf YouTube veröffentlicht wurde. Auch hier besitzt Peta Deutschland keinerlei Klagebefugnis, würde ich mal nach meinem bisherigen Rechtsverständnis vermuten.

    Nun klagt ja Peta vor dem Landgericht Berlin, deren Zuständigkeit ich anzweifele. Dort herrscht Anwaltszwang! Also müsste ich einen Anwalt aufsuchen, diesen erst einmal die Kosten vorstrecken, damit er diese Klage abweist. Dafür ist das Gericht aber im Vorfeld verpflichtet. Die eingereichte Klage muss vom angerufenen Gericht vor dem Versenden an den Beklagten geprüft werden. 

    Dieses ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Nr. 1. Die Begründung mit der dazugehörenden Verlinkung findet ihr direkt in meinem Antwortschreiben, an das Kammergericht Berlin, an dem ich die Befangenheit der Richter sendete.

    Schreiben vom 16.03.2021: 27 O 400-20-Stellungnahme auf Befangenheitsantrag der Richter vom Landgericht Berlin

  • Prozesskostenhilfe (PKH) teilweise für Verfahren E. Haferbeck (Peta) ./. S. Harnos (GERATI) nach Beschwerde gewährt!

    Das Verfahren 27 O 519/19 Edmund Haferbeck (Peta) ./. Silvio Harnos (GERATI) kann in die nächste Runde gehen. Der sofortigen Beschwerde für die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) wurde stattgegeben und (TEILWEISE) gewährt.

    Der Kampf David (GERATI) vs. Goliath (Peta) geht in die nächste Runde. Meiner sofortigen Beschwerde gegen die Verwehrung der PKH, wurde vom zuständigen Berliner Senatsgericht stattgegeben und teilweise bewilligt!

    Die PKH wurde für 8 von 11 Klagepunkten gewährt. Drei Klagepunkte wurden von der Bewilligung der PKH ausgeschlossen. Ausgeschlossen aus der PKH wurden folgende Klagepunkte!

    3. sowie die Äußerung

    ,,Ein verurteilter Straftäter, ja Herr Dr. Edmund Haferbeck wurde rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt, da er mit Steinen schmiss und dadurch Leib und Leben gefährdete.“

    5. sowie die Äußerung
    „Aber auch der Leiter der Rechtsabteilung ein verurteilter Straftäter Dr. Edmund Haferbeck zeigt immer wieder seine juristische Unfähigkeit.“

    7. sowie die Äußerungen

    „13.11.2016 Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt aufgetreten“ „Dr. Edmund Haferbeck gab sich vor einem deutschen Gericht als Verteidiger und Rechtsanwalt aus“ ,,Mit dem Gerati vorliegenden Beschluss, aus dem urteil 51 LOS-2 Js 17479/09 des Amtsgerichtes Marburg geht hervor, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck sich in diesem Prozess als Rechtsanwalt vor Gericht bezeichnete.“ „Gerati konnte jetzt beweisen, dass auch Edmund Haferbeck vor einem deutschen Gericht, sich des Titelmissbrauches schuldig gemacht hatte.“

    Auszug Klageschrift 

    Beschwerde beim zuständigen Kammergericht war teilweise erfolgreich

    Auf seine sofortige Beschwerde wird dem Beklagten – insoweit unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 28.01.2021 – 27 O 519/19 * Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung mit Ausnahme der zu Ziffern 3., 5. und 7. der Klageschrift angeführten Unterlassungsbegehren bewilligt. Zugleich wird ihm sein Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt Manuel Tripp, beigeordnet.

    (…)

    Die Beanstandung des Landgerichts, der Beklagte habe die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur unzureichend ausgefüllt und belegt, erachtet der Senat als ausgeräumt.

    (…)

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist das Merkmal der Beweisbarkeit. Tatsachenbehauptungen sind einer Beweisführung zugänglich, während Meinungsäußerungen durch Elemente des Dafürhaltens und der Stellungnahme gekennzeichnet und insoweit eines Nachweises rnit Beweismitteln entzogen sind.

    Die mit den Klageanträgen zu 3 und S angegriffenen Äußerungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitteilung, es handele sich bei dem Kläger zu 1. um einen verurteilten Straftäter. Es ist insoweit von einer Tatsachenbehauptung auszugehen, denn die Frage, ob der Kläger zu 1. von einem Strafgericht verurteilt worden ist oder nicht, kann durch Beweismittel geklärt werden.

    Auszug PKH Beschluss

    GERATI bietet Transparenz

    Da ihr mich so unterstützt, bin ich natürlich euch auch der Transparenz verpflichtet. Gleichzeitig müssen die Machenschaften und der Versuch von Peta, jede Kritik über diesen Verein zu verhindern, öffentlich gemacht werden.

    Deswegen habe ich mich entschlossen, jeden Schriftverkehr zwischen Peta, der Kanzlei Günther in Hamburg und mir, hier zu veröffentlichen. Natürlich werde ich anders als Peta und Dr. Edmund Haferbeck, die Persönlichkeitsrechte wahren und mir bekannte private Adressen, nicht veröffentlichen.

    Ich habe eine eigene Kategorie (KLAGEN) angelegt, wo ich alle Schriftstücke, Aussagen und Beweise dokumentieren werde. Zwar wird es in den nächsten Tagen sehr viel juristische Geplänkel Artikel geben, jedoch sehe ich es als Notwendig an, den Versuch von Peta und anderen Tierrechtsorganisationen, berechtigte Kritik an ihrer Arbeit auszulöschen, offenzulegen. Alle von mir veröffentlichte Dokumente dürfen frei verwendet werden!

  • Endzoo Betreiber Frank Albrecht führt Selbstgespräche

    Frank Albrecht scheint Aus- bzw. Freigang zu haben. Denn kurz nach 9 Uhr, durfte er wieder seine Facebook Seite aktivieren, die er jeder Nacht wahrscheinlich aufgrund von gerichtlichen Auflagen löschen muss.

    Frank Albrecht scheint auch keine Freunde mehr zu besitzen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass er Befürworter seiner haltlosen Thesen erschafft. Dass er dann aber seine Abartigkeit in Person zeigt und Namen von gerade Verstorbenen benutzt, ist kaum zu übertreffen.


    Screenshot Facebook Projekt Endzoo
    Screenshot Facebook Projekt Endzoo

    Screenshot Facebook Judith van Veen (*RIP*)
    Screenshot Facebook Judith van Veen (*RIP*)

    Es sollte also auch niemanden Verwundern, das Frank Albrecht selbst diesen Fakeaccount likt und sogar kommentiert. Wer Frank Albrecht kennt weiß, dass er immer wieder mit diversen Fakeaccounts unterwegs ist und sich dabei auch immer wieder outet. So wie in diesem Fall wahrscheinlich!

    GERATI findet es abartig und menschenunwürdig, wie Frank Albrecht mit den Gefühlen trauernder Menschen umgeht

    Frank Albrecht zeigt mit diesem vermutlich selbst erstellten Fakeaccount, seine abartige Menschenverachtung auf. Man darf natürlich gespannt sein, sollte der diesen Faceaccount nicht erstellt haben, ob er den Anstand besitzt und diesen Kommentar löscht, um der trauernden Familie den Anblick, der Nutzung des Namens eines geliebten verstorbenen Menschen zu ersparen.

    Wie man auch an dem Screenshot erkennen kann, hat Frank Albrecht einen für ihn nicht passenden Kommentar einfach gelöscht. Nicht etwa aufgrund von Lügen, wie er ja immer wieder als Löschgrund behauptet, sondern wegen falschem Thema.

    Ich habe bereits gestern im Livestream mich mit dem Thema Frank Albrecht befasst und dazu meine persönliche Meinung dargelegt. Timeline 17 – 18 Minute!

    Wer Interesse hat, kann gern jeden Tag ab 14 Uhr MEZ vorbeikommen, wo ich Themen aus der Tierrechtsszene behandele. Sollte ein Livestream ausfallen, poste ich dieses auf der Facebook Seite „Peta nein Danke“. Natürlich würde ich mich über ein Abo auf YouTube freuen, denn dann erhaltet ihr auch automatische eine Mitteilung, wenn der Livestream startet.

  • Endzoo Betreiber Frank Albrecht beweist fehlenden Sachverstand!

    Es muss bei Endzoo Betreiber Frank Albrecht die pure Verzweiflung sein, wenn er immer wieder auf Artikel von GERATI reagieren muss und das ohne einen einzigen Beweis zu erbringen, die seine Behauptungen bestätigen.

    Neben der totalen Verzweiflung präsentiert Endzoo Betreiber Frank Albrecht, seinen gänzlich fehlenden Sachverstand, in üblicher Hetzmanier. Ach ja er hetzt ja nicht, das sind ja immer die anderen. Aber Albrecht präsentiert jeden Abend aufs neue, seine Dummheit, indem er nach dem Sandmann, seine Facebook Seite löscht und somit gänzlich aus der Existenz verschwindet.

    Gut das es da GERATI gibt und andere Facebook Seiten wie z. B. „Experten gegen die Experten von Endzoo und Co“, die immer wieder die notorisch krankhaften Ausfälle von Albrecht dokumentieren und 24/7 zur Verfügung halten.

    Wie auch im letzten Artikel werde ich auf die Argumentlosigkeit von Albrecht nicht mehr im einzelnen Reagieren. GERATI hat die Fakten geliefert und Albrecht labert nur dummes Zeug, ohne auch nur einen einzigen Beleg zu liefern, dass seine Aussagen richtig sind. Im Märchen erzählen ist Frank Albrecht ein Genie. Geht es jedoch um Fakten und Beweise, muss er sich eingestehen, überhaupt keine zu besitzen. Und so offenbart sich die Wahrheit, die GERATI verbreitet, über diesen unfähigen Endzoo Betreiber, der seinen Verein schließen musste, da er nicht einmal 2 Unterstützer, für seinen Verein gewinnen konnte. Und das seit Jahren. Ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Vereinsrichtlinien.

    Eins noch lieber unfähiger Frank Albrecht. Eine Richtigstellung kann nur der Aussagende wiedergeben. Bei ihnen würde dieses, Gegenargumentation heißen. Noch so ein Punkt der die Unfähigkeit bestätigt. Und bitte bevor sie wieder unzählige sinnlose Wörter in ein Märchen verpassen, liefern sie doch endlich einmal Beweise und Belege, für ihre Aussagen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an GERATI und Argumentieren sie mit Screenshots und nachvollziehbaren Zitaten.

    Hier der neuste Dünnpfiff von Frank Albrecht

    Da Frank Albrecht nach Gutdünken, seine Seite an und abschaltet, sieht sich GERATI gezwungen dieses hier im Wortlaut festzuhalten! Anzumerken wäre noch, das Frank Albrecht nicht einmal zu zählen vermag!

    VIERZEHN FALSCHE TATSACHENBEHAUPTUNGEN VON SILVIO HARNOS IN EINEM HETZARTIKEL
    1.Falsche Tatsachenbehauptung Harnos:
    „Selbst die Justiz weist Frank Albrecht die völlige Inkompetenz nach.“
    Richtigstellung:
    Die Justiz hat mir keine „Inkompetenz“ nachgewiesen.
    2.Falsche Tatsachenbehauptung Harnos:
    „So ist es auch nicht verwunderlich das er seinen Verein Endzoo Deutschland schließen musste.“
    Richtigstellung:
    Die Mitglieder*innen des Vereins haben, auf Antrag eines Mitgliedes, in der Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereines einstimmig beschlossen.
    „Er“, gemeint ist Frank Albrecht als Einzelperson, musste seinen Verein also nicht schließen.
    3.Falsche Tatsachenbehauptung
    „Ist Tierrechtler Frank Albrecht ein notorischer und krankhafter Lügner? Zu dieser Erkenntnis ist nun auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Ermittlungsverfahrens, des Zoos Osnabrück gekommen.“
    Richtigstellung:
    Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist NICHT zu dieser Erkenntnis gekommen. Zu keinem Zeitpunkt.
    4.Falsche Tatsachenbehauptung
    „In einer Rekordzeit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Zoo Osnabrück ein und wies damit Herrn Frank Albrecht nach, völlig Inkompetent im Bereich der Zootierhaltung zu sein.“
    Richtigstellung
    Die Staatsanwaltschaft wies mir keine Inkompetenz nach.
    5.Falsche Tatsachenbehauptung
    „Gleichzeitig wählt er aber nur Literatur aus, die seiner verdummten ethischen und radikalen Tierrechtsethik entsprechen.“
    Richtigstellung
    Aussagen, die ich in der Anzeige gegen die Zoo-Gefangenschaft Osnabrück, zitiert habe, sind Passagen aus „Zooveröffentlichungen“, Aussagen von Zoo-Speziesist*innen, Aussagen aus Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherungen und Aussagen aus Lokalmedien.
    Es wurde keine einzige „Literatur“ aus dem Bereich Tierrecht oder Tierethik benutzt.
    Harnos:
    „Ja der Verein Endzoo Deutschland … befindet sich derzeit in Liquidation.“
    EndZOO:
    Interessant das Harnos hier nun sogar selbst zugibt, dass der Verein doch nicht „geschlossen“ ist, sondern sich in Liquidation befindet.
    6.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „…wohl wissentlich, dass seine Behauptungen in der Strafanzeige falsch sind.“
    Richtigstellung:
    Ich habe in der Strafanzeige keine falschen Behauptungen gemacht.
    7.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Und ja GERATI muss sich auch zuschreiben, letztendlich diesem unfähigen Verein, den Todesstoß verpasst zu haben.“
    Richtigstellung:
    Allein EndZOO-Mitglieder*innen haben per Beschluss den Verein freiwillig, und ohne äußerliches Zutun jedweder Art, aufgelöst.
    Zu keiner Zeit hat „Gerati“ auch nur ansatzweise einen Beitrag zur Auflösung geleistet.
    Hier zeigt sich Herrn Harnos maßlose Selbstüberschätzung.
    8.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Gleichzeitig verweist er auf den Registerauszug, der unter anderem von GERATI veröffentlicht wurde und stellt die absurde Behauptung auf, der Verein Endzoo Deutschland e. V. existiere noch und sei geschäftsfähig … Dort steht der Verein wurde aufgelöst, existiert also nicht mehr und ist geschlossen“
    Richtigstellung:
    Ein Verein, der sich in Liquidation befindet, ist noch existent.
    9.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Frank Albrecht schien dann schnell nachzubessern und verschickte die Strafanzeige schnell noch nachträglich.“
    Richtigstellung:
    Weder habe ich „schnell nachgebessert“, noch habe ich die Strafanzeige „nachträglich verschickt“.
    10.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Dann aber rumzuheulen, dass die Hasenpost ihm nicht angerufen hätte, grenzt schon an purer Verzweiflung.“
    Richtigstellung:
    Ich habe lediglich die Tatsache übermittelt, dass der Artikel in der Hasepost nur auf unsere Pressemitteilung, und auf keinen Anruf, zurückzuführen ist.
    Ich habe nicht „rumgeheult“, dass mich die Hasepost nicht angerufen hat.
    Harnos:
    „Mir teilte er am Telefon mit, als ich einen Dialogversuch mit ihm versuchte. „Was erlauben sie sich mich anzurufen, ich verbitte mir das, wenden sie sich an meinen Anwalt“! Anzumerken ist, dass sein damaliger Anwalt mir auf telefonischer Rückfrage mitteilte, dass Frank Albrecht nicht mehr sein Mandant sei. Wieder so eine Lüge!“
    EndZOO:
    Wer im Vorfeld in der Öffentlichkeit die haltlosesten und absurdesten Lügen und Beleidigungen über mich verbreitet, kann im Nachhinein keinen vernünftigen „Dialog“, vielleicht noch Kaffeekränzchen, erwarten oder einfordern. Zudem habe ich das persönliche Recht, mir weitere Belästigungen per Telefon zu verbitten.
    Besagter Anwalt, war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mein Anwalt. Ich hatte den Anwalt gewechselt.
    Wenn Herr Harnos also den falschen Anwalt, nicht mehr zuständigen Anwalt, anruft, kann dies keine Lüge darstellen.
    11.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „So führte Albrecht den Verein Endzoo Deutschland allein als einziges Vorstandsmitglied und war demnach nicht als Verein geschäftsfähig.“
    Richtigstellung:
    Der Verein bestand bis zum Beschluss der Auflösung und Liquidation aus drei Vorstandsmitglieder*innen. Demzufolge war der Verein immer geschäftsunfähig und daraus folgt auch die Tatsache, dass ich den Verein nicht allein geführt habe.
    Ich vertrat, nach Willen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung, den Verein in den Jahren zuvor in allen öffentlichen Angelegenheiten (Sprachrohr), allein.
    12.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Juni 2020 dann der Hammer. Nachdem GERATI das zuständige Amtsgericht auf die fehlende Geschäftsfähigkeit des Verein Endzoo Deutschland e. V. aufmerksam gemacht hatte, wurde der Verein in einer Nacht und Nebelaktion geschlossen und befindet sich jetzt in der Liquidationsphase.“
    Richtigstellung:
    Harnos legt noch immer keinen Beweis für die Existenz eines solchen eigenen Schreiben (mit Datum!) an das Amtsgericht vor. Auch legt er keinen Beweis, z.B. ein Antwortschreiben des Amtsgerichtes mit Vorgangsnummer, vor, dass eindeutig beweist, dass sein Schreiben tatsächlich ankam und zu einer amtlichen Handlung des Amtsgerichtes gegen den Verein führte. Es fehlt jeder Ansatz von Beweisen, dass das Amtsgericht tatsächlich auf sein Schreiben hin agierte und womöglich den „Verein schloss“.
    13.Falsche Tatsachenbehaptung:
    „Ja Frank Albrecht scheint eine gerichtliche Auflage zu haben, dass er nach dem Sandmann seine Facebook Seite nicht mehr öffentlich betreiben darf.“
    Richtigstellung:
    Es bestehen und bestanden nie gerichtlichen Auflagen gegen mich in Bezug auf die Facebook-Aktivitäten.
    14.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „…und beschuldigt selbst seine Familie, dass diese ihm Schaden wollen.“
    Richtigstellung:
    Ich habe „meine Familie“ nie beschuldigt, dass diese mir schaden wolle.
    Harnos zeigt noch nicht einmal Skrupel, meine Familie und mein Privatleben, aus seiner hasserfüllten Fehde herauszulassen.
    Von den unerhörten Dauerbeleidigungen in seinem aktuellen Hassartikel, aus dem diese neuerlichen falschen Tatsachenbehauptungen stammen, möchte ich überhaupt nicht erst sprechen.
    Siehe sprechen für sich. Sie sprechen eine deutliche Sprache über den wahren Charakter diese Hetzbloggers „Silvio Harnos“.
    Wer überwiegende nur Lügen und Beleidigungen aufbringt, der beweist nur seine dauerhafte Argumentationslosigkeit.
    Frank Albrecht
    #gerati #silvioharnos #petaneindanke

    Facebook-Seite Projekt Endzoo

  • Projekt Endzoo Betreiber Frank Albrecht am völligen Verzweifeln

    Nicht einmal radikale Tierrechtler interessieren sich für den unfähigsten und gescheiterten Endzoo Betreiber Frank Albrecht. Auch GERATI hat fast ein Jahr nicht über ihn Berichtet und schon bettelt Albrecht darum, ihm seine stupide Dummheit aufzuzeigen.

    Dem kommt natürlich GERATI auch sofort nach. Einerseits war Frank Albrecht aufgrund seiner Facebook-Post, die an Verklärtheit nicht zu übertreffen sind, Thema des gestrigen Livestreams. Und ja GERATI streamt nun täglich per Multistream gleichzeitig auf Facebook „Peta Nein Danke“ und auf YouTube „GERATI TV“. Jeden Tag ab 14 Uhr MEZ, über Themen aus der Tierrechtsszene.

    Gestern war nur Frank Albrecht wieder einmal nach langer Zeit ein Thema für GERATI. Grund was sein Hilferuf an GERATI, ihm doch wieder einmal zu erwähnen. Und ja das macht GERATI Betreiber Silvio Harnos natürlich gern. Insbesondere, wenn er radikalen Tierrechtlern, wie Frank Albrecht ihre gänzliche verlogene Dummheit so einfach aufzeigen kann.

    So schreib Frank Albrecht auf seiner Facebook Seite „Projekt Endzoo“ folgendes …

    Projekt Endzoo

    HETZBLOGGER SILVIO HARNOS VERBREITET ERNEUT LÜGEN ÜBER ENDZOOHetzblogger Silvio Harnos setzt, aktuell auf seiner Homepage „Gerati“, folgende falsche Tatsachenbehauptungen (Lügen) über den Verein „EndZOO Deutschland e.V.“ und dessen Vorsitzenden Frank Albrecht, in die Welt:Zitat:„Selbsternannter Zooexperte Frank Albrecht musste seinen Verein Endzoo Deutschland e. V. schließen. GERATI wies durch Recherchen nach, das der Verein Endzoo nur von Frank Albrecht allein geführt wurde und somit nicht geschäftsfähig sei.“Hierzu stellen wir richtig:Zu keiner Zeit musste Frank Albrecht den Verein „EndZOO Deutschland e.V.“ schließen!Zu keiner Zeit führte der Vorsitzende Frank Albrecht den Verein „EndZOO Deutschland e.V.“ allein!Zu keiner Zeit war der Verein „EndZOO Deutschland e.V. geschäftsunfähig!Silvio Harnos hat auch nicht, wie er verlogen behauptet, etwas nachgewiesen.Silvio Harnos hat mit diesen drei falschen Tatsachenbehauptungen eines ganz sicher nachgewiesen, dass seine neuerlichen falschen Tatsachenbehauptungen wieder nur auf wirren Gehirngespinsten, reinen Vermutungen, haltlosen Mutmaßungen und wildeste Spekulationen basieren.Das er diese Lügen über EndZOO und Frank Albrecht auch noch als „Erfolge von Gerati“ verkauft, ist die Krönung seiner maßlosen Selbstüberschätzung.Diese erneuten Lügen entbehren wieder jeder Grundlage aber dienen nur dem einen Zweck:Harnos will EndZOO und Frank Albrecht wiederholt diskreditieren, diffamieren und kriminalisieren.Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass Harnos Lügen über Frank Albrecht und EndZOO verbreitet.EndZOO#GERATI

    Bevor ich die einzelnen Punkte in eindrucksvoller Form widerlege, zeigten aber bereits andere, kurz nach dem Erscheinen des Projekt Endzoo Beitrages, dessen Dummheit auf.

    Darauf antwortete Frank Albrecht wie ein kleines bockiges Kind wie folgt …

    WIE ES VOLKER ZIELKE MIT DER WAHRHEIT HÄLTSehr geehrte Herr Volker Zielke,es ist Ihnen anzuerkennen, dass sie offensichtlich die Fähigkeit des Lesens besitzen.Aber entweder verstehen sie die Inhalte von Sätzen in Bezug auf deren Aussagekraft nicht oder Sie wollen sie bewusst nicht verstehen. Unsere Richtigstellung stellt drei falsche GERATI-Tatsachenbehauptungen richtig. Für sie nochmals zum Mitdenken:Zur ersten falschen GERATI-Behauptung, Frank Albrecht musste den Verein schließen.Eine Einzelperson kann den Verein „EndZOO Deutschland e.V.“ nicht schließen. Lediglich die Mitgliederversammlung. Diese bestand aus mehreren Personen.Zur zweiten falschen GERATI-Behauptung, Frank Albrecht führte den Verein allein.Frank Albrecht führte zu keiner Zeit den Verein allein. Der Verein wurde von einem Vorstand geführt.Zur zweiten falschen GERATI-Behauptung, der Verein war geschäftsunfähig.Ob ein/unser Verein geschäftsunfähig ist, regelt unsere/dessen Satzung.Demzufolge war der Verein NIE geschäftsunfähig.Ihre Aussage, „Lügen hätten kurze Beine“, stellt, in Bezug auf unsere Richtigstellung, ebenso eine falsche Tatsachenbehauptung dar.Die Frage, ob unser Verein aufgelöst ist oder nicht, war auch nicht Gegenstand der von GERATI gemachten falschen Tatsachenbehauptungen.Wir lassen ihre Aussage, „Lügen haben kurze Beine“, rechtlich prüfen!

    Insbesondere der belustigende Rechtshinweis, den Frank Albrecht anführte, dass er das umgangssprachliche Sprichwort „Lügen haben kurze Beine“ rechtlich prüfen lassen wolle. Nun wer Frank Albrecht verfolgt, weiß das er nach einem Abmahnversuch an GERATI und dessen aufklärende Worte über den Verein und die Wesenszüge des von Frank Albrecht, keinen Rechtsbeistand mehr besitzt. Aber Albrecht ist immer einem Lacher wert.

    GERATI bezieht Stellung auf lächerliche Behauptungen von Frank Albrecht!

    Frank Albrecht:

    HETZBLOGGER SILVIO HARNOS VERBREITET ERNEUT LÜGEN ÜBER ENDZOO

    GERATI:

    Es ist üblich, das radikale Tierrechtler bei berechtigter Kritik von Hetze sprechen. Natürlich sind ihre eigenen Aussagen, die ehern der puren Hetze zuzuordnen sind, keine Hetze, sondern wenn ihnen die Lügen nachgewiesen werden, handelt es sich bei Tierrechtler, um freie Meinungsbildung.

    Diese freie Meinungsbildung, sprechen sie natürlich anderen, gänzlich ab. Frank Albrecht ist da ein Genie im negativen Sinne. Äußerungen, die seine Behauptungen in Kommentaren widerlegen, werden mit der Begründung es handele sich um Lügen gelöscht und nicht zugelassen. Gleichzeitig muss er sich aber in Form eines Kommentars mit Namensnennung sich rechtfertigen!

    Wenn es eine Lüge ist, diese ja von Albrecht gelöscht wurde! WARUM muss er sich dann rechtfertigen? Handelt es sich doch um die pure Wahrheit, die ihm um die Ohren fliegt?

    Frank Albrecht:

    Hetzblogger Silvio Harnos setzt, aktuell auf seiner Homepage „Gerati“, folgende falsche Tatsachenbehauptungen (Lügen) über den Verein „EndZOO Deutschland e.V.“ und dessen Vorsitzenden Frank Albrecht, in die Welt:Zitat:„Selbsternannter Zooexperte Frank Albrecht musste seinen Verein Endzoo Deutschland e. V. schließen. GERATI wies durch Recherchen nach, das der Verein Endzoo nur von Frank Albrecht allein geführt wurde und somit nicht geschäftsfähig sei.“

    GERATI:

    Endlich will mir Frank Albrecht nachweisen, dass ich angeblich falsche Tatsachenbehauptungen aufstelle. Mann darf also sehr gespannt sein.

    Die Bedeutung des Begriffes Lügen scheint Frank Albrecht nicht zu verstehen. Denn nur weil Herr Albrecht ein Argument persönlich für falsch, also Lüge hält, muss es automatisch nicht gelogen sein. Wer Meinungen und Argumente löscht und diese als Lügen bezeichnet, weist ehern nach, dass er auf die aufgeworfenen Vorwürfe keine Argumente mehr vorzubringen hat. Diese also nachweislich der Wahrheit entsprechen. Ansonsten würde ja Frank Albrecht unter diesen Kommentaren, seine Argumente präsentieren, die genau das Gegenteil der Behauptung des Kommentators belegen würden. Diese Argumente fehlen jedoch Frank Albrecht gänzlich!

    Dass er dann noch die Aussage, der Verein Endzoo Deutschland sie nicht geschlossen und noch geschäftsfähig vorbringt, lässt sich durch eine simple Anfrage beim zuständigen Amtsgericht widerlegen!

    Der Verein Endzoo Deutschland wurde aufgelöst

    Nun warum wohl wurde der Verein Endzoo Deutschland aufgelöst, wenn es doch Frank Albrecht so wichtig erscheint, dass er aus Endzoo Deutschland e. V., als ein Projekt Endzoo weiter besteht?

    Wenn der Verein noch geschäftsfähig wäre, wie ich mit einem Anschreiben an das zuständige Amtsgericht im Mai 2020 anzweifelte, sollte es dann nicht diesen Verein noch geben. Wo liegt die Argumentation von Frank Albrecht, dass er seinen so geliebten Verein Endzoo Deutschland e. V., selbst zu Grabe getragen hat!

    Auch die GERATI – Aussage, dass der Verein Endzoo Deutschland nicht mehr geschäftsfähig war und deshalb bis zum 15.06.2021 in Liquidation sich befindet, belegt der Registerauszug. In der Regel haftet der Vorstand, der mindestens aus drei Personen bestehen muss, bei der Auflösung eines Vereins. Im Fall von Endzoo Deutschland e. V. wird aber nur Herr Frank Albrecht allein als Haftungsvertreter aufgezeigt!

    Frank Albrecht:

    Hierzu stellen wir richtig:Zu keiner Zeit musste Frank Albrecht den Verein „EndZOO Deutschland e.V.“ schließen!

    GERATI:

    Wenn er nicht geschlossen ist, warum wurde er bzw. befindet er sich in der Liquidierungsphase, wie der Auszug aus dem Vereinsregister belegt?

    Frank Albrecht:

    Zu keiner Zeit führte der Vorsitzende Frank Albrecht den Verein „EndZOO Deutschland e.V.“ allein!

    GERATI:

    Auch hier belegt der Registerauszug genau das Gegenteil der Aussage von Frank Albrecht. Er haftet in der Liquidierungsphase des Vereins als Einzelperson. In der Regel wird der Verein durch den Vorstand aufgelöst und müsste hier haftungstechnisch während der Liquidierungsphase aufgezeigt werden. 

    Frank Albrecht:

    Zu keiner Zeit war der Verein „EndZOO Deutschland e.V. geschäftsunfähig!

    GERATI:

    Wenn der Verein nicht geschäftsunfähig war und Herr Frank Albrecht doch soviel an dem Projekt Endzoo liegt, warum wurde der Verein dann aufgelöst? Der größte Grund einer Auflösung eines Vereins ist dessen Geschäftsunfähigkeit. Das kann man mit Unternehmen vergleichen, die in Insolvenz geraten. Mit Eintritt in die Insolvenz, verliert das Unternehmen seine eigenständige Geschäftsfähigkeit.

    Und wenn Albrecht schreibt, er war zu keiner Zeit geschäftsunfähig, dann lügt er ja gerade selbst in eindrucksvoller Art und Weise. Denn spätestens mit dem Beginn der Liquidierungsphase eines Vereins, die 1 Jahr dauert, ist der Verein in sich Geschäftsunfähig. Und wie gesagt, von Albrecht selbst, kommt kein Argument, warum der Verein sich aufgelöst hatte!

    Frank Albrecht:

    Silvio Harnos hat auch nicht, wie er verlogen behauptet, etwas nachgewiesen.

    GERATI:

    Doch schon, ansonsten wäre das zuständige Amtsgericht auch nicht so schnell meinem Hinweis der Geschäftsunfähigkeit des Vereins Endzoo Deutschland e. V. gefolgt. Und gerade GERATI belegt seine Aussagen immer mit rechtlichen Fakten, wie man am Screenshot des Registerauszuges in diesem Artikel sieht.

    Frank Albrecht:

    Silvio Harnos hat mit diesen drei falschen Tatsachenbehauptungen eines ganz sicher nachgewiesen, dass seine neuerlichen falschen Tatsachenbehauptungen wieder nur auf wirren Gehirngespinsten, reinen Vermutungen, haltlosen Mutmaßungen und wildeste Spekulationen basieren.

    GERATI:

    Man sollte niemals, von sich auf andere schließen und diesen der Lüge bezichtigen, wenn man auf sehr sehr dünnen Eis sich bewegt. Der einzige Lügner hier ist Frank Albrecht, wie auch immer wieder von GERATI in eindrucksvoller Art und Weise, belegt werden kann.

    Frank Albrecht:

    Das er diese Lügen über EndZOO und Frank Albrecht auch noch als „Erfolge von Gerati“ verkauft, ist die Krönung seiner maßlosen Selbstüberschätzung.

    GERATI:

    Natürlich ist es ein Erfolg! Wenn ein Herr Frank Albrecht mit Kacke wirft und dann selbst auf dieser ausrutscht und mit seinem ganzen Gesicht sich darin sudelt. Dann darf GERATI schon dieses als Erfolg für sich beanspruchen.

    Frank Albrecht:

    Diese erneuten Lügen entbehren wieder jeder Grundlage aber dienen nur dem einen Zweck:Harnos will EndZOO und Frank Albrecht wiederholt diskreditieren, diffamieren und kriminalisieren.Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass Harnos Lügen über Frank Albrecht und EndZOO verbreitet.EndZOO

    GERATI:

    Schaut man sich die Beweise die GERATI vorbringt an, die er allein hier in diesem Artikel aufzeigt, dann kommt man zu der Erkenntnis, das sich Frank Albrecht selbst diskreditiert, diffamiert und kriminalisiert.

    Zum Thema Rechtsverstoß, sei nur ein Hinweis erbracht, denn ich persönlich als Bedenklich ansehe. Frank Albrecht präsentiert das Endzoo Logo als eingetragene Marke für sein Alleinunterhalter-Projekt-Endzoo. Dieses gehört aber zur Masse des Vereins Endzoo Deutschland e. V. Sollte er noch Gläubiger haben, könnte dieses ein großes Problem für ihn darstellen, da er dann aus dem Verein Endzoo Deutschland e. V., die Word Bild Marke entwendet hat. Ich glaube nicht, dass Frank Albrecht dafür an den Verein offiziell eine Zahlung geleistet hat. Und Nein es spielt keine Rolle, ob er die Marke angemeldet hat. Dass der Verein Endzoo Deutschland e. V. diese Marke nutzte, belegt den Besitzstatus dieser Marke, insbesondere da Frank Albrecht ja Vorstandvorsitzender war.

  • Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern scheitert erneut im Rechtsstreit mit GERATI

    Der radikale Tierrechtler Simon Fischer scheitert erneut und offenbart seine gänzliche Unfähigkeit in seinem derzeitigen Lebensabschnitt!

    Man könnte auch sagen. „Wer sich mit GERATI anlegt, der sollte sich warm anziehen!“ Nein GERATI Betreiber Silvio Harnos, versteckt sich nicht vor der deutschen Justiz in Indonesien. Mehr noch er sucht förmlich die rechtliche Auseinandersetzung mit radikalen Tierrechtsorganisationen, um die Wahrheit über diese publik machen zu können.

    Derzeit versucht Dr. Edmund Haferbeck und Peta, mit einer Klage beim Landgericht Berlin, den GERATI Betreiber förmlich Mundtot zu machen. Aber anstatt, dass sich der in Indonesien lebende Betreiber von GERATI, vor der deutschen Justiz in Indonesien am Paradies-Strand versteckt, wagt er es sich einen Anwalt zu nehmen und auf die Klage zu reagieren. Damit hat Haferbeck wohl überhaupt nicht gerechnet und stellte gegenüber in seinem letzten Schreiben die Forderung an das Gericht, das persönliche Erscheinen von mir, bei der Verhandlung anzuordnen.

    Dumm nur das ich gern persönlich in das Gesicht von Haferbeck geschaut hätte, jedoch aufgrund der Coronalage, mir es unmöglich ist nach Deutschland zu reisen. Bei Gericht wurde der Antrag auf Teilnahme per Videokonferenz beantragt. Das Verfahren findet am 9. März beim Landgericht Berlin statt.

    Bitte um Unterstützung

    Das Landgericht Berlin hat meinen Prozesskostenhilfeantrag (PKH) mit der Begründung abgelehnt, fehlende Unterlagen und Übersetzungen! Gegen diesen Beschluss habe ich beim Kammergericht Berlin, sofortige Beschwerde eingereicht. Jedoch vermute ich, dass vor dem Prozess es keine Entscheidung geben wird.

    Da mein Anwalt die Teilnahme am Gerichtsverfahren von der Zahlung seiner Anwaltskosten abhängig macht, habe ich eine Spendenkampagne gestartet. Innerhalb von drei Tagen haben wir 64 Prozent der Summe erreicht. Ich würde mich freuen, wenn du oder ihr mich im Kampf gegen die radikalen Tierrechtler von Peta, finanziell unterstützen würdet.


    10022021 spender1

    Weitere Informationen zur Spendenkampagne findet ihr unter „Ich brauche Deine / Eure Hilfe.

    Hoster sperrt Simon Fischer´s Webseite gerati.info

    Ehrlich gesagt muss ich sagen, dass ich mir das alles einfacher Vorgestellt habe, wie es letztendlich war. Ich hatte mit zwei Tagen gerechnet. Gedauert hat diese Umsetzung der Sperre der Domain, genau drei Tage. Und ja Hartnäckigkeit verbunden mit Rechtsgrundkenntnissen sind hier von Vorteil. Ich wurde am Telefon von einem Mitarbeiter des Supports angeschrien und durch lange E-Mails mit dem Verweis, weder ich noch der Kundenservice Mitarbeiter von Cronon, dem Domainverwalter der Domain gerati.info, sei ein Richter, hingehalten.


    Screenshot gerati.info Abgerufen 10. Februar 2021 06:00 Uhr
    Screenshot gerati.info Abgerufen 10. Februar 2021 06:00 Uhr

    Es dauerte acht E-Mails, einem Telefonat und einer versendeten Abmahnung, bis ich folgendes Bild auf der Domain gerati.info sah, als ich die Seite aufrief. Die Story wie ich überhaupt auf den Rechtsverstoß von Simon Fischer aufmerksam wurde, findet ihr im Artikel „Gescheiterter Möchtegern Journalist Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern erstellt Webseite gerati.info!

    Das Problem war hier wieder einmal, dass für diese Domain, zwei Firmen zuständig waren. Einmal der Hoster, hier die Strato AG und dann der Domainverwalter die Cronon GmbH, eine Tochtergesellschaft der Strato AG.

    Wie bekommt man heraus wer Hoster und wer Domainverwalter ist?

    Abfrage Domainverwalter

    Ich nutze hier für immer whois.com, wo man diese Informationen erhält!

    Abfrage Hoster

    Dieses findet ihr durch einen Ping oder noch besser dem Tracert Befehl heraus!

    Dazu klickt man mit der rechten Maustaste auf das Windows Start Symbol und wählt dann den Menüpunkt „Ausführen“ aus. Dort gibt man dann den Befehl „cmd“ was nach dem Bestätigen ein DOS Fenster öffnet.

    In dem DOS Fenster gibt man dann den Befehl ein und man erhält die IP-Adresse des Webservers. Im Fall von gerati.info lautet diese 81.169.145.80.

    Alternativ kann man auch den Befehl „Tracert“ eingeben. Dann sieht man die Route, die genutzt wird, um den Webserver wo gerati.info gehostet ist. Die Namensbezeichnung des Webservers, lautet w80.rzone.de mit der IP-Adresse, die wir durch den Ping Befehl bereits erhalten haben.

    Eine Whois Abfrage auf die IP-Adresse 81.169.145.80 liefert dann die Adresse des Hosters. Im Fall von gerati.info ist es die Firma Strato AG, inklusive der E-Mail-Kontaktdaten der zuständigen Abuse-Abteilung, die für Problem bei Domains zuständig ist.


    Whois-Abfrage Domain gerati.info
    Whois-Abfrage Domain gerati.info

    Ermittlung der IP-Adresse der Domain durch Ping oder Tracert
    Ermittlung der IP-Adresse der Domain durch Ping oder Tracert

    Whois Abfrage der IP Adresse
    Whois Abfrage der IP Adresse

    Man wendet sich dann an die durch die Whois-Abfrage erhaltende Abuse-Kontaktdaten und schildert seinen Fall.

    Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Aber auf was berufe ich mich in meiner Löschanforderung, an den Hoster bzw. Domainverwalter. Es gibt zwei Sachen, gegen die Simon Fischer grob verstoßen hat. Im ersten ist es das Namensrecht, was nach § 12 BGB geschützt wird.

    Weiterhin sehe ich einen groben Wettbewerbsverstoß, da Simon Fischer als Mitbewerber, in zwar gegensätzlicher Auffassung zum Tierrecht steht. Jedoch ist er letztendlich im selben Marktsegment tätig. Deutlich wurde dieses durch einen auf der Webseite eingebundenen Spendenaufruf und der Verbreitung der neuen gerati.info Domain, durch diverse Tierrechtler in den sozialen Medien. 

    Ansonsten wäre mir dieser Rechtsverstoß von Simon Fischer gar nicht so schnell aufgefallen! Ich müsste mich eigentlich bei der radikalen Tierrechtlerin Franziska Wiltner bedanken, die mich durch eine Verlinkung von GERATI und Peta Nein Danke auf Facebook, so schnell auf diesen Verstoß von Simon Fischer aufmerksam gemacht hatte.

    Am 6. Februar registrierte Simon Fischer die Domain und am 9. Februar war sie wieder gelöscht. Drei Tage bis zur Löschung, kann man wohl schon als Erfolg ansehen.

    Aber noch eine Geschichte will ich euch aus dieser Story erzählen

    Ich hatte ja an die Abuse-Abteilung von Strato bereits am Sonntag eine E-Mail versendet. Am Montag wollte ich mich also einmal vergewissern, wie die Strato AG, auf meine E-Mail und dem verbundenen Rechtsanspruch steht.

    Nach 10 Minuten verbringen in der Warteschleife, bekam ich endlich einen Mitarbeiter, der etwas sehr gebrochen Deutsch sprach, ans Ohr. Im Vorfeld sollte ich erwähnen, dass ich generell einer Aufzeichnung der Gespräche zustimme. Demnach sollte der Strato Mitarbeiter, ja bereits im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt worden sein, dass Mitarbeitergespräche aufgezeichnet werden können.

    Nach ein wenig Smalltalk bat ich um eine Durchwahl Nummer zur Abuse-Abteilung. Diese Abteilung sei per Telefon nicht erreichbar. Dann fordert ich eine Faxnummer, da mit ich mein Anliegen rechtssicher noch einmal per Fax zusenden wollte. Die Firma Strato besitze kein Fax. Die Frage, ob er den Eingang meiner E-Mail vom Sonntag bestätigen werden könnte, verneinte er auch. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass laut TMG eine Firma eine gesicherte elektronische Erreichbarkeit gewährleisten muss. Darauf er wieder, wir haben E-Mail. Darauf ich, können sie dann den Eingang meiner E-Mail bestätigen. Nein.

    Jetzt platzte mir der Kragen. Ich teilte ihm mit, dass ich das Gespräch aufgezeichnet habe. Daraufhin er wieder. Das dürfen sie nicht, das ist ein Rechtsverstoß. Darauf hin ich wieder. Ich habe der Aufzeichnung im Vorfeld zugestimmt, wenn sie das Gespräch aufzeichnen, dann darf ich das auch. Jetzt brüllte er mich am Telefon nur noch an, einige Schimpfwörter fielen dabei und nach dem ich versuchte noch mal zu Wort zu kommen, um auf den eigentlichen Rechtsverstoß des Kunden hinzuweisen, legte dieser einfach auf!

    Von seitens des Domainverwalters Cronos kamen nur E-Mails …

    … mit den Aussagen, dass ich und er weder ein Richter sei und deshalb den Vorwurf nicht klären könnte. Den Hinweis auf die Störungshaftung übersah er dabei gänzlich. Letztendlich entschloss ich mich der Firma Cronos GmbH eine Abmahnung zukommen zu lassen. Ich saß gerade am Verfassen der Abmahnung und Unterlassungsforderung, da meldete sich die Firma Strato per E-Mail und teilte mit, dass man sich den Vorfall anschauen würde. 

    Meine Antwort – Ich sitze gerade an einer Abmahnung und Unterlassungsforderung gegen ihre Tochtergesellschaft Cronos GmbH. Natürlich zeigte ich in der Mail noch weitere Beweise auf, die ich mittlerweile gesammelt hatte.

    Und schwups am nächsten Morgen war die Domain gerati.info offline!

    Man sieht also ein wenig Hartnäckigkeit, bezogen auf die Störerhaftung von Domainverwaltern und Hostern, zahlt sich letztendlich aus. Dieses funktioniert leider noch nicht in den sozialen Medien, wo immer wieder unschuldige Menschen, durch radikale Tierrechtler diffamiert und mit Shitstorm überzogen werden. 

    Auch hier hilft es nicht den Kopf einfach in den Sand zu stecken, sondern sich auch zu wehren. Öffentlichkeit ist das beste Mittel, um radikale Tierrechtler in die Knie zu zwingen. Das diese dann mit Klagen und Strafanzeigen, um sich werfen, wie in meinem Fall, ist verständlich. Aber nicht ein einziges von Tierrechtlern bisher angestrebte Verfahren, wurde zu ihren Gunsten geurteilt.

    Der Kampf lohnt sich also!

    Ich möchte dich deshalb noch einmal auf die Spenden – Unterstützungskampagne, für die Kosten des Rechtsanwaltes, die durch die Klage von Dr. Edmund Haferbeck / Peta, aufmerksam machen. Deine Unterstützung hilft, anderen Menschen zu zeigen, dass man sich gegen Peta und die ganzen anderen Tierrechtskonsorten wehren kann und muss.

    https://gerati.de/campaigns/ich-brauche-deine-eure-hilfe/

  • Hallo Lizabell Menzel du radikale Tierrechtlerin

    Lizabell Menzel kommentierte auf einen, aus dem Jahr 2014 stammenden GERATI – Artikel, mit ihrem radikalen Tierschutzhass! Natürlich wie üblich ohne ein einziges Gegenargument zu präsentieren, was die Aussagen von GERATI widerlegen würde!

    Es ist schon erstaunlich, dass selbst sieben Jahre alte GERATI – Artikel, immer noch von Tierrechtlern gefunden werden. Üblich werden ehern jüngere Artikel, aus der Tierrechtsszene versucht, erfolglos zu zerreißen. Lizabell Menzel, man kann davon ausgehen, das es sich um einen erfundenen Namen handelt, denn insbesondere Tierrechtler präsentieren sich immer unter Fake-Namen und Accounts, scheint unglücklich verliebt in den ewigen Single, Friedrich Mülln, zu sein.

    Anders lässt es sich nicht erklären, das Lizabell Menzel auf einen sieben Jahren alten GERATI – Artikel, über Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, kommentiert. In diesem Artikel ging es um ein Gerichtsverfahren und der Verurteilung von Friedrich Mülln. Friedrich Mülln ist Vorstandsvorsitzender der radikalen Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz und gilt als Berufsstraftäter.

    Auch bei SOKO Tierschutz e.V. nur Lug und Betrug

    Der GERATI – Artikel „Auch bei SOKO Tierschutz e. V. nur Lug und Betrug“ triggerte die kleine radikale Tierrechtlerin sosehr, das sie folgenden Kommentar darunter abgeben musste!

    Hallo Silvio, Du solltest Dich wirklich was schämen! Ihr habt bei Gerati nicht nur immer wieder schlecht recherchiert, eure Beiträge triefen von Hass und Hohn und wenn es ein Karma gibt, gönn ich es Dir von Herzen…
    UND : Du solltest auch nicht direkt und unbedarft von Dir auf andere schließen, es gibt Menschen mit Gehirn, Empathie, großer Einsatzbereitschaft und mit einer umfassenden Weitsicht.
    Alles was Du Deinen Mitlebewesen antust, kommt zu Dir zurück.
    Schalte doch mal Dein bisschen Hirn ein, wenn möglich…
    Lizabell Menzel

    Kommentar bei GERATI

    Schauen wir uns also gemeinsam den Kommentar von Lizabell Menzel an und versuchen dort einmal Argumente zu findet, dass ihre Aussagen die GERATI betreffen, richtig sind.

    Meine Reaktion auf diesen Kommentar

    Hallo Silvio“ – wow sie kennt meinen Namen, den hat sie also schon einmal recherchiert, oder mal kurz ins Impressum geschaut.

    Du solltest Dich wirklich was schämen!“ – Warum soll ich mich schämen?

    • Dass ich mich Tag täglich mit den radikalen Tierrechtlern auseinandersetzte.
    • Dass ich ihre illegalen und teilweise kriminellen Taten offenlege? 
    • Dass ich seit nun mehr fast 8 Jahren täglich für GERATI ein Teil meiner Zeit opfere?

    Aber vielleicht liefert ja Lizabell Menzel eine Erklärung, wieso ich mich schämen soll?

    Ihr habt bei Gerati nicht nur immer wieder schlecht recherchiert, eure Beiträge triefen von Hass und Hohn und wenn es ein Karma gibt, gönn ich es Dir von Herzen …“ – Schlecht recherchiert? Da wird sie wohl noch mit den Beweisen, für ihre Behauptung kommen. Ich habe mir den alten Artikel durch gelesen. Und dort beziehe ich mich auf veröffentlichte Aussagen von Soko Tierschutz und Friedrich Mülln auf Facebook. Wenn ich das 1 : 1 kopiere und dann meine persönliche Meinung zu diesen Aussagen treffe und meine Aussagen durch Quellen belege, ist das schlecht recherchiert?

    UND : Du solltest auch nicht direkt und unbedarft von Dir auf andere schließen, es gibt Menschen mit Gehirn, Empathie, großer Einsatzbereitschaft und mit einer umfassenden Weitsicht.“ – wie kann ich von mir auf andere schließen, wenn ich in dem kommentierten Artikel, auf Aussagen von Mülln und Soko Tierschutz, reagiere und dazu mich noch auf eine Urteilsbegründung, eines deutschen Gerichtes beziehe. Man muss schon sagen, das diese Frau bis jetzt jedenfalls, sich nicht mit dem Artikel beschäftigt hat und einfach falsche Behauptungen aufstellt.

    Als Nächstes kommen wie üblich, wenn radikale Tierrechtler keine Argumente mehr besitzen, die Beleidigungen. Ich hätte kein Gehirn, keine Empathie, keine Einsatzbereitschaft und keine umfassende Weitsicht.

    Diese Aussagen lassen sich einfach widerlegen


    MRT Aufnahme meines Gehirns
    MRT Aufnahme meines Gehirns

    Da ich erst kürzlich in Form einer Vorsorgeuntersuchung im MRT lag, habe ich es sogar schwarz auf weiß, dass ich ein Gehirn habe. Nun da ich es beweisen kann, stellt sich nicht dann die Frage, wer von uns beiden dann kein Gehirn hat?

    Ich besäße keine Empathie! Einerseits lässt sich dieses leicht widerlegen, jedoch würde mich in erster Linie einmal interessieren, wie Lizabell Menzel ihr 

    Empathie empfinden deklariert. Ich setze mich tagtäglich, für Opfer radikaler und krimineller Tierrechtler ein, die Unschuldig öffentlich an den Pranger gestellt werden und nur weil Idioten sich einen neuen ethische Grundgedanken ausdenken, der nicht in einer Gesellschaft umzusetzen ist. Man darf sehr wohl behaupten, das Tierrecht, mit einer Sekte, vergleichbar der Scientology, vergleichbar ist.

    Auch die Aussage ich hätte keine Einsatzbereitschaft, lässt sich sehr einfach widerlegen. Fast jeden Tag investiere ich 1,5 bis 3 Stunden, um mich mit radikalen und kriminellen Tierrechtlern auseinanderzusetzen. Ich schreibe fast täglich, einen Artikel und bilde mir in diesen meine persönliche Meinung, zu bestimmten Themen. Schaut man sich den Kommentar von Lizabell Menzel an, könnte man vermuten, sie will mir das Recht auf freie Meinungsfreiheit abstreiten! 

    Auch bei der Aussage, der fehlenden umfangreichen Weitsicht, muss ich diese kleine Tierrechtlerin absprechen. Da wir beim Thema Friedrich Mülln sind, den ich als Berufsstraftäter ansehe, schauen wir uns die Person Mülln, doch einmal genauer an. Mülln bezeichnet seine Straftaten selbst, als zivilen ungehorsam. Und dennoch bleiben es Straftaten, die ihn immer wieder in den Konflikt mit der Justiz bringen. Er verleumdet Unschuldige Landwirte und weigert sich selbst Tieren zu helfen. Seine Aussage, gefragt auf eigene Tierquälerei, lautete. „Man muss sich auch mal die Hände schmutzig machen!!!“ Sowas überlesen natürlich radikale Tierrechtler, wie Lizabell Menzel gern. Ein anderes Beispiel wäre der Kommentar, in einem Interview von Mülln, der die Schließung des Tierlabors in Hamburg, als falsch einstufte.

    Ach ja, auch das muss ich immer wieder hören. Ich bin ja so ein schlimmer Tierquäler. Diese Aussage kommt natürlich wieder einmal ohne einen einzigen Beweis. So schreibt sie: „Alles was Du Deinen Mitlebewesen antust“ – nun was tue ich denn wem an?

    Ja radikale Tierrechtler zittern, wenn sie den Namen GERATI hören! Und ja, ich bin STOLZ darauf, das ich, wenn man diese als Mitlebewesen bezeichnen darf, so konsequent gegen diese Straftaten und den Betrug den Tierrechtler begehen, einstehe.

    Und zum Abschluss, muss natürlich wieder das fehlende Gehirn-, was von mir widerlegt wurde – als Argument, herhalten! Beleidigen ja, eine sinnreiche Widerlegung meiner Aussagen, nein.

    Wo sind die Argumente und die Belege, dass meine Aussagen falsch sind?

    Wie üblich von radikalen Tierrechtlern glänzt auch Lizabell Menzel, mit totaler Tierrechts- und veganen Gehirnwäsche! Jeder Mensch, der sich nicht wie Sie, ungesund vegan ernährt, muss nach ihrem Ansinnen, ein Tierquäler sein! Nur dumm, wenn man keine Argumente und Beweise für diese Behauptung, liefern kann. 

    Selbst Peta – Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck, scheiterte in seiner Glorreichen Dummheit (Sarkasmus), mit 25 Strafanzeigen, wo er unter anderem auch die Behauptung aufstellte, ich würde gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen. Alle Strafanzeigen wurden durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft eingestellt. Jetzt versucht er es mit einer Klage, vor dem Berliner Landgericht und präsentiert selbst als Entlastungsbeweise, Beweise die meine Aussagen von bestätigen. Das Verfahren findet am 9. März im Berliner Landgericht statt. Ich freue mich schon darauf!

    Letztendlich sieht man auch bei Lizabell Menzel, das sie keine Argumente vorbringen kann und wild über den angeblichen Gesundheitszustand von mir rum spekuliert und falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt.

    Warum verweigern gerade Tierrechtler den Dialog?

    Insbesondere, wenn man doch durch diesen, den Tieren Verbesserungen zu sichern könnte. Aber nein fragt man sie nach Problemen, die sie in der Tierhaltung direkt, vor einem Zirkus sehen, verweigern sie sich gemeinsam, die Tierhaltung anzuschauen. Als Argument wird dann vorgebracht, man kenne die Tierhaltung aus Videos, von Peta.

    Auch Friedrich Mülln präsentiert Videos. Natürlich immer schön manipuliert und aus dem Zusammenhang gerissen. Er selbst räumt ein, Tierquälereien für Aufnahmen begehen zu „müssen“. Was ist dann letztendlich die Wahrheit, wenn ungeschnittenes Videomaterial vorenthalten wird.

    Lügen haben kurz Beine. Und das sieht man bei jeder Tierrechtsorganisation, egal ob Peta, oder Soko Tierschutz. GERATI veröffentlicht, solche Kampagnen der Tierrechtler, die teils sogar Straftaten dieser aufzeigen! Und da kann er auch Stolz darauf sein.

  • GERATI Tierrechts-News #003

    06. Januar 2021

    • Friedrich Mülln von Soko Tierschutz und seine Katzenstory

    • Julia Klöckner jubelt „Deutschland übernimmt Vorreiterrolle“

    • Verbraucherzentralen gegen ‚Billigstpreise‘ für Lebensmittel

    • Kastration von Katzen ist Tierschutz

    • Tierheime in Not

    Die sozialen Medien überschlagen sich, nach dem Katzenvideo von Friedrich Mülln. Äußerung von Mülln, auf Facebook zeigt weitere Fragwürdigkeit der Echtheit des Videos auf!

    Es ist schon erstaunlich, wie sich die Leute, in den sozialen Medien, sich wegen des Katzenvideos überschlagen. Selbst auf der Facebook Seite von GERATI „Peta – Nein Danke“ tummelten sich wieder einige Tierrechtsfanatiker und waren dann doch nicht in der Lage, die von GERATI vorgebrachten Argumente zu widerlegen.

    Schweinehalter müssen aufgrund der Coronakrise einräumen, ihre Tiere nicht mehr Tierschutzgerecht halten zu können! Und dann kommt auch wieder einmal die Verbraucherzentralen und sprechen sich gegen Billigfleisch aus. Julia Klöckner jubelt, das endlich die Narkosepflicht für die Ferkel Kastration durch ist. Und auch die Kastration von Katzen soll Tierschutz sein. Zum Abschluss stellt die Taz doch endlich fest, das Tierheime in Not sind. Man darf sich dann schon fragen, warum man den Panter-Preis einen Berufsstraftäter wie Mülln übergibt, als einem Tierheim, die sich ehrenamtlich um Tiere sorgen.

    #003/1 Friedrich Mülln von Soko Tierschutz und seine Katzenstory

    Das Rätselraten um die Frage, ob das Katzenvideo, was Friedrich Mülln auf Soko Tierschutz veröffentlicht hat, echt oder gefakt ist, wird heiß in den sozialen Medien diskutiert. Wichtiges Thema ist, ob es sich bei der Pistole um ein Kleinkaliber, oder um eine Schreckschusspistole handelt. Auch über den angeblichen Tatort wird wild herum spekuliert.

    Bereits gestern kamen Meldungen auf, dass dieses Video bereits aus dem Jahr 2014 stammen soll. Dann wäre die Tat im eigentlichen Sinne verjährt. Dass diese Aussage stimmen könnte, belegt ein BR.de Bericht. Dort heißt es …

    Polizei in Augsburg ermittelt

    Bei der Polizei Augsburg Mitte ist bereits am 27. Dezember in der gleichen Angelegenheit eine Anzeige eingegangen. Das bestätigte das Polizeipräsidium Schwaben Nord dem BR. Der Vorfall selbst liege wohl schon länger zurück. Der Fall werde zur Klärung an die zuständige Dienststelle weitergeleitet. Dort müssten dann die Hintergründe geklärt werden. Auch der Tatort sei noch strittig – es könne sich auch um ein Gelände in Jettingen-Scheppach oder bei Zusmarshausen handeln.

    br.de

    Selbst Mülln hat angeblich keine Ahnung, wo und wann angeblich, dieses Video erstellt wurde. So schreibt er auf Facebook folgendes …

    Update im Fall der grausamen Katzentötung: Die Polizei spricht von einem Waldgebiet bei Zusmarshausen westlich von Augsburg als möglichen Tatort.

    Quelle: Facebook Seite Soko Tierschutz

    Sollte man nicht sich vor dem Veröffentlichen und anklagen von Unschuldigen Personen, sich von der Echtheit des Videos überzeugen? Insbesondere, da Mülln es ja Jägern anhängt, die angeblich Fasane für die Jagd züchten und deshalb die Katzen töten. Anzumerken ist, das Töten einer Katze, die wild umherstreift, in Bayern als Tierschutzmaßnahme, erlaubt ist. Katzen töten in freier Wildbahn, unzählige Singvögel und kleine Säugetiere! Haustierhalter sollten deshalb ihre Schützlinge nicht unbeobachtet in freier Wildbahn laufen lassen.

    Für GERATI bleibt die Echtheit dieses Videos fragwürdig. Bisher konnte man nicht belegen, dass die gezeigten Szenen der Wahrheit entsprechen. Selbst Mülln, hat keine Ahnung, um wem es sich in den Videos handelt und wann in welchem Zusammenhang dieses Entstanden sind. Wenn es nicht echt ist, dann ist Mülln auf ein Fake hereingefallen und sollte aufgrund von Unfähigkeit, unverzüglich seinen kriminellen Verein Soko Tierschutz auflösen!

    #003/2 Julia Klöckner jubelt „Deutschland übernimmt Vorreiterrolle“

    Bei Julia Klöckner, unserer Landwirtschaftsministerin, muss man immer wieder mit dem Kopf schütteln. Erst verkauft sie das Wildtierverbot in Zirkusse, was sie durchsetzte, als ihren Erfolg. Nun tatsächlich ist es kein Wildtierverbot, sondern es werden Tiere verboten, die bereits seit Jahren in keinem Zirkus mehr gehalten werden. Außer Giraffen, wo es noch einen Zirkus in Deutschland gibt. Weiter wurden die Ausnahme für Elefanten durchgesetzt. Faktisch entspricht der Gesetzesentwurf dem Wortlaut dem Bundesrats-Antrag, der von der vom Parlament abgewiesen wurde. Also keine große Glanzleistung!

    Dann kam Julia Glöckner mit der Erfindung des Pflicht Gassi gehen, und wollte dafür einen Gesetzesentwurf ins Rollen bringen. Ergebnis wäre ein Stalking von Hundebesitzern durch radikale Tierrechtler, die mit Stoppuhren und Gassi Protokollen, die Zeiten überwachen. GERATI berichtete im Artikel „Plant Klöckner die Tierschutzstasi?

    Jetzt jubelt Julia Klöckner, dass endlich seit Jahren des politisch Diskutierens, das Kastrieren von Ferkeln, nur noch unter Vollnarkose durchgeführt werden darf. Sie spricht sogar von einer Vorreiterrolle von Deutschland beim Thema Tierschutz. So schreibt Fleischwirtschaft.de folgendes …

    Mit dem Inkrafttreten einer der EU-weit strengsten Regelungen zu dieser Thematik sei die Bundesrepublik ein Vorreiter in Europa, betonte die Ressortchefin vor dem Jahreswechsel. Künftig müsse bei der Ferkelkastration eine vollständige Schmerzausschaltung garantiert sein. Der Eingriff könne dann nur noch unter Vollnarkose des Tieres vorgenommen werden. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten reiche in Deutschland eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung nicht mehr aus. Klöckner sieht in der Abkehr von der betäubungslosen Ferkelkastration „ein entscheidendes Datum für mehr Tierschutz“.

    Fleischwirtschaft.de

    #003/3 Verbraucherzentralen gegen ‚Billigstpreise‘ für Lebensmittel

    Erstaunlicherweise nennen die Verbraucherzentralen den richtigen Namen des Opfers dieser Billigpreispolitik wo Aldi & Co die Verantwortung tragen. So schreibt das Handelsblatt folgendes …

    Die Verbraucherzentralen haben extreme Preiskämpfe bei Lebensmitteln kritisiert und fordern eine stärkere Einbeziehung von Umwelt- und Tierschutzkosten in die Nahrungsproduktion. Der Chef des Bundesverbands vzbv, Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es darf nicht so sein, dass Lebensmittel zu Billigstpreisen verschleudert werden.“ Irgendjemand zahle die Zeche dafür. „Und das sind in vielen Fällen zurzeit die Landwirte.“

    Handelsblatt.de

    Die vorgegebenen Einkaufspreise für Nahrungsmittel, durch Großkonzerne wie Aldi, reichen kaum aus, um die Kosten zu decken. Landwirte sind gezwungen die Produktionskosten zu senken. Letztendlich treibt diese Politik, die Nahrungsmittelindustrie in die Massentierhaltung. Dann deckt die Politik die Straftaten von Tierrechtlern, indem man die Justiz anweist, diese mit Samthandschuhen anzufassen. Mittlerweile ist Tierrecht eng mit Berufsstraftaten verbunden. Ganz vorn dabei ist Friedrich Mülln von Soko Tierschutz!

    #003/4 Kastration von Katzen ist Tierschutz

    Sachsen-Anhalt führt derzeit eine Kampagne durch, mit dem Motto „Kastration von Katzen ist Tierschutz“. So berichtet Dubisthalle.de. Selbstverständlich müssen die Populationen kontrolliert werden. Für mich persönlich stellt die Kastration jedoch einen Widerspruch mit dem Tierrechtsgedanken dar. 

    Auch Peta fordert die Kastration von Haustieren und führt dieses in den USA auch selbst durch. Widerspricht diese jedoch nicht der freien Willensentscheidung eines Tieres? Immerhin greift man mit der Kastration, direkt in das Leben eines Tieres ein. Eine freie Entfaltung des Tieres wie es Artgerecht wäre, ist somit nicht möglich. Auf solche Fragen weichen Tierrechtler immer wieder aus. Warum wohl?

    #003/5 Tierheime in Not

    Dem Tierheime in Not sind, stellt jetzt auch einmal die Taz fest. Gerade jene Taz unterstützt ehern kriminelle Tierrechtler, wie den Berufsstraftäter Friedrich Mülln, von Soko Tierschutz, der von der Taz, mit dem Panter-Preis ausgezeichnet wurde.

    Tierheime sind seitdem Tierrechtsorganisationen, wie Soko Tierschutz und Peta, die medial für den Tierschutz werben, obwohl sie keinen Tierschutz betreiben, in Not. Die Deutschen sind weiter Spenden willig. Das zeigt, das Mülln über 800.000 € und Peta sogar fast 10 Millionen € an Tierschutzspenden abschöpft. Diese fehlen natürlich den Tierheimen, die aktiven Tierschutz betreiben und das sogar das noch Ehrenamtlich.

    Liebe Taz wie wäre es denn einmal, wenn ihr keine Kriminellen auszeichnet, sondern ehrenamtliche Tierschutzmitarbeiter, die das Preisgeld nicht in die eigene Tasche stecken, sondern damit das Tierheim und die Tiere versorgen.