Dass viele Veganer nichts im Kopf haben und von Tieren überhaupt keine Ahnung besitzen, beweisen sie immer wieder aufs Neue. Erst am Wochenende machte die Vegan Strike Group, mit einer hirnrissigen Aktion von sich reden.
02.05.2018 Vegan Strike Group wird ausgebuht von Silvio Harnos
Radikale Tierrechtsfanatiker der Vegan Strike Group störten am Wochenende im Zoo Antwerpen die Seelöwenshow. Sie gingen während der Show an den Beckenrand und hielten stupide Plakate in die Höhe. Die Zuschauer reagierten mit Buhrufen. Ein Mann stand von seinem Platz auf und ging in Richtung einer vegan lebenden radikalen Tierrechtlerin, die mit einem Sprung ins Wasser sich zu retten versuchte. Dafür bekam der Mann Applaus!
YouTube Video belegt hirnrissige Aktion!
Vegan Strike Group wird ausgebuht
Dass es den radikalen Tierrechtlern nur um Aufmerksamkeit geht, sieht man hier wieder einmal eindeutig. Man will sich angeblich für die Tiere einsetzen, erschreckt diese aber mit solchen Aktionen so sehr, dass der Zoo sich entschloss, den Tieren in den nächsten Tagen von diesem Schock erholen zu lassen.
Nachdem diese radikale Tierrechtlerin freiwillig ins Wasser gesprungen ist, wurde das Licht ausgeschaltet.
Polizei verhaftete radikale Tierrechtler!
Vier Holländer und eine Belgierin wurden von der Polizei vorübergehend verhaftet und 3 1/2 Stunden wegen erregen öffentlichen Ärgernis bei der Polizei festgehalten. Man kann nur hoffen, dass der Zoo gegen diese Personen Schadenersatz einklagt.
Auf ihrer Facebook Seite feiern diese radikalen Tierrechtler es als Erfolg, dass die Tiere so von dieser Aktion gestresst wurden, dass der Zoo für 4 Tage die Vorstellungen absagte. Allein daran kann man erkennen, dass ihnen die Tiere scheißegal sind. Sie würden auf Grund des Aufmerksamkeit Dranges, selbst den Tod eines Tieres in Kauf nehmen.
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Nicht das erste Mal sieht sich die Vegan Strike Group immenser Kritik ausgesetzt. Hier wurden sie ausgebuht und ein Mann ergriff die Initiative und erntete Applaus. Bei einer Delfin Show drehte sich das Publikum einfach um und zeigte den verdutzt reinschauenden radikalen Tierrechtlern, was sie von dieser Aktion hielten.
Um die Wahrheit über PeTA zu unterbinden, ist PeTA und deren Unterstützer jedes Mittel recht. So bedient man sich auch schon der Mittel der falschen Verdächtigung und behauptet ein Video enthalte Pornografie!
01.05.2018 PeTA scheitert mit Sperrung eines GERATI TV Video von Silvio Harnos
Im Jahr 2016 sperrte Facebook ein Apfelvideo was nur meine Hände und einen Apfel zeigte, der klickende Geräusche von sich gab. Facebook bearbeitet überhaupt keine Einsprüche. Youtube, das zu Google gehört, macht dieses anderes. Wird gegen diese Sperre oder Löschung eines Videos Einspruch eingelegt, wird dieser Einspruch auch bearbeitet, und wie in meinen Fall unverzüglich wieder freigeschaltet und der Strike entfernt.
Dieser Titel scheint PeTA gewaltig zu stören. Jedenfalls wurde dieses Video, was von mir am 04.02.2016 veröffentlicht, wurde nach einer Meldung eines anonymen Users gesperrt und der Kanal GERATI TV mit einem Strike beglückt!
PeTA scheitert mit Sperrung eines GERATI TV Video
GERATI legte natürlich sofort Beschwerde ein.
In dem Video zeigte ich auf, welchen Links ein Mitarbeiter von PeTA der als Leiter eines Streetteams arbeitet, so offiziell auf einer PeTA Seite setzt. So führte ein direkter Link zu einer Facebook Seite eines rechtsradikalen Tierrechtlers. Dass dieses ein Dorn im Auge von PeTA ist, dürfte klar sein. Die Wahrheit lässt sich aber nicht verstecken. PeTA wirft ja GERATI immer wieder vor vorsätzlich, PeTA Mitarbeiter schädigen zu wollen und dabei falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Dass diese von GERATI mit Beweisen belegt wird, unterschlägt PeTA bei dieser Behauptung immer wieder.
Youtube hebt Sperre des Videos auf und rehabilitiert ihn.
Gestern erhielt ich von Youtube folgende E-Mail.
Youtube hebt Sperre des Videos auf
In dem Video zeigte ich, wie PeTA versuchte, die Facebook-Seite „PeTA -Nein Danke“ in Misskredit zu bringen. Dazu rief man zu einem Wettbewerb aus und lobte sogar einen Gewinn aus. Als ich mir diesen Aufruf von PeTA genauer anschaute und diversen gesetzten Links folgte, landete ich auf einmal auf der persönlichen Facebook Seite des PeTA -Streetteam Leiters. Dieser entpuppte sich als rechtsradikaler Mitmensch. Daraus könnte man die Schlussfolgerung ziehen, auf welcher Basis der Menschenhass bei PeTA aufbaut.
Wer Interesse hat, kann sich das Video ja einmal anschauen.
Nun von seitens GERATI sei noch angemerkt, dass man natürlich froh ist, wenn PeTA zwei Jahre alte Themen durch solche Aktionen immer wieder aufs Neue hervor kramt. Ich habe dieses Thema bereits seit Langen abgehackt und meinen Erfolg in diesem Fall sichtlich genossen. Danke PeTA dafür!
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Gegenüber der Landeszeitung-Online (LZ-Online), äußerte sich die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, dass wegen der ausgesprochenen Bedrohung, der Staatsschutz gegen PeTA ermittelt!
29.04.2018 Staatsschutz ermittelt gegen PeTA von Silvio Harnos
PeTA dachte wohl, sie könnten sich alles erlauben. Vor ein paar Monaten bezeichnete PeTA, Politiker der Regierung als Mafia Mitarbeiter. Nun drohte Herr Dr. Edmund Haferbeck der Ministerin Barbara Otte-Kinast an, wenn diese nicht seine Experten 24 Stunden lang in den Stall lasse, so werde man sich gewaltsam Zugang verschaffen. Weiter äußerte Herr Haferbeck „Die Justiz unterstütze ausdrücklich die Tierrechtsbewegung!“ Damit spielte Haferbeck wohl auf die jüngsten Urteile an, wo radikale Tierrechtler bei Einbrüchen in Ställen, freigesprochen wurden.
Bisher hat die Politik geschwiegen, doch jetzt werden immer lautere Fragen gestellt!
Erst jüngsten stellte der FDP Politiker Gero Hocker, die Frage „Warum PeTA immer noch gemeinnützig ist?“
Gero Hocker wurde 2017 wie viele andere auch, erfolglos durch PeTA abgemahnt. Besser gesagt PeTA verschickte eine Abmahnung mit einer Unterlassungsaufforderung und setzte diese nicht gerichtlich durch, als sich Herr Hocker sich weigerte, diese zu unterzeichnen. Es scheint tatsächlich so, als wollte PeTA hier einen Politiker mundtot machen. Dieser Vorstoß misslang aber PeTA gewaltig, wie der oben verlinkte Artikel belegt.
Auch die Ministerin Barbara Otte-Kinast stellte diese Frage, die bereits seit Jahren auch von GERATI immer wieder gestellt wird. Als Antwort teilte dann Herr Dr. Edmund Haferbeck mit, dass man die Ministerin auffordert, seine Experten 24 Stunden in die Ställe Einlass zu gewähren, ansonsten werde man sich eben selbst Zutritt verschaffen.
Fraglich ist nur welche Experten hier Herr Dr. Edmund Haferbeck, der als Nichtjurist die Rechtsabteilung von PeTA leitet, eigentlich meint. Also sein juristisches Expertenwissen liegt, wenn man seine Ausflüchte immer wieder anschaut, bei null.
Barbara Otte-Kinast ging mit dieser Drohung souverän um!
Sie lasse sich nicht verbiegen, sagte sie gegenüber LZ-Online. Weiterhin habe sich der Staatsschutz eingeschaltet und ihr Hof werde jetzt überwacht!
Nun die Sicherheit der Ministerin ist gewährt, bleibt nur die Frage, was machen die kleinen Bauernhöfe, die nicht vor den radikalen PeTA Verein 24 Stunden geschützt werden können? Hier sollte endlich eine politische Lösung her. Es kann nicht sein, dass Tierrechtler öffentlich zu Straftaten aufrufen und sogar vor Morddrohungen nicht zurückschrecken, wie im Fall von Chico, wo Animal Peace diese Drohung öffentlich aussprach. Auch in diesem Fall laufen jetzt Ermittlungen.
Staatsschutz – was ist das?
Staatsschutz ermittelt gegen PeTA
Der Staatsschutz ist eine Abteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) und hat folgende Aufgaben.
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Heute ein Leserbrief, der auf einen veröffentlichten Leserbrief von Dr. Yvonne Würz erfolgte, in dem sie Zirkus Belly angreift und die Übergabe von Robby an das AAP fordert!
28.04.2018 ÖFFENTLICHE BRIEFE AN MEDIEN UND POLITIKER (5) als Gastartikel Autor Heidi Böttcher, Bremen
Öffentliche Briefe an Medien und Politiker
Zum Leserbrief von Dr. Yvonne Würz vom 25.4.2018:
Kopie des Leserbriefes von Dr. Yvonne Würz
Jemand der zu Vögeln promoviert hat, sollte sich doch soweit verhaltenswissenschaftlich auskennen, dass er schon mal von irreversibler, das heisst unumkehrbarer Fehlprägung zumindest gehört hat. Stichwort Konrad Lorenz und seine Graugänse.
Ihnen und der Organisation PeTA geht es bei Robby doch gar nicht um individuellen Tierschutz. Sie wollen Ihre Ideologie, sämtliche Tierhaltung inkl. des Reitens in Menschenhand zu unterbinden, auf dem Rücken dieses uralten Menschenaffen austragen. Da kann man nur hoffen, dass PeTA und seine Mitarbeiter mit ihren Fantasiebezeichnungen („Fachreferent für Tierische Mitbewohner“, „Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsindustrie“) mal an Richter gelangen, deren Töchter reiten. Mit Ihrer Rufmord-Kampagne gegen den Grossen Zirkus Belly lässt sich halt gutes Geld für PeTA erbetteln, nicht wahr?
In Robby’s Geburtsurkunde steht das Jahr 1971. Nach Adam Riese ist er also 47 Jahre alt. Das ist mehr als das Durchschnittsalter der Schimpansen in der sogenannten Freiheit und in Zoos. Woran das liegt? Schlichtweg, weil Robby sich wohl fühlt, gut ernährt wird und behütet ist.
Sie disqualifizieren sich selbst, mit Ihrer Aussage, Robby müsse in eine Tierhaltungseinrichtung. AAP ist nichts mehr als eine Nervenheilanstalt für Affen, wo Robby entweder an gebrochenem Herzen und an Heimweh sterben oder von Artgenossen lebensbedrohlich Prügel beziehen wird. Aber das kann Ihnen ja Einerlei sein, denn AAP befindet sich ja ausserhalb des Geltungsbereichs unseres strengen Deutschen Tierschutzgesetzes. Der Gerichtsgutachter erwägt sogar die Gabe von Psychopharmaka an Robby in AAP. Das sind Beruhigungsmittel! Bei Nichtgelingen steht die Tötung Robby ’s im Raum!
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Übrigens: Sie irren auch bezüglich Robby s Auftritten. In der aktuellen Haltungsgenehmigung ermuntert die Behörde zu Manegeauftritten als Form der Beschäftigung! Es gibt kein Auftrittsverbot…..
Heidi Böttcher, Bremen
Haben auch Sie einen Leserbrief oder eine Beschwerde verfasst und diese an die Medien, oder Politiker gesendet und sind es leid, das diese nicht veröffentlicht werden. Dann senden Sie uns dieses Schreiben zu. Wir veröffentlichen solche Schreiben, auch anonym hier auf gerati.de. E-Mail: info@gerati.de
Aufgestachelt von Tierrechtsorganisationen wie PeTA und Co, versuchen immer wieder einige Kommunen das geltende deutsche Grundgesetz zu umgehen. Diese erteilen widerrechtlich ein Berufsverbot gegen Tierhalter.
27.04.2018 Schluss mit den Berufsverbotsforderungen von Kommunen! von Silvio Harnos
So gab erst in diesem Monat ein Gericht einer Klage eines Ponyreitbetreibers recht, der gegen ein kommunales Berufsverbot vor Gericht klagte! Die Stadt Krefeld wollte verhindern, dass auf der Kirmes Ponyreiten angeboten wird. Die Kommune hatte die Nichtzulassung damit begründet, dass die zulässigen Auswahlkriterien wie „bekannt und bewährt“ und „neu und attraktiv“ nicht durch das Ponyreiten erfüllt werden.
Wer nicht klagt, hat schon verloren!
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Die im Gerichtsverfahren eingebrachten neuen Ablehnungsgründe, wie „Nachfrageorientierung“, „Vermeidung mittelbarer negativer Auswirkungen auf den Kirmesbetrieb“ und „Sicherheit der Besucher“ könnten den Ausschluss ebenfalls nicht begründen. Da diese Ablehnungsgründe während, beziehungsweise nach dem Auswahlverfahren ergänzt wurden, sind diese unzulässig. Abgesehen davon lieferte die Stadt Krefeld für diese neuen Kriterien auch keine Begründung, warum das Ponykarussell diese nicht erfüllen sollte.
Ein Polizeibericht, der bei Gericht zugezogen wurde, der auf Grundlage zweier Demonstrationen (von Tierrechtlern gegen den Reitbahnbetrieb und von Schaustellern in einer Solidaritätsaktion), belegt das bei beiden Aktionen das Ponykarussell auch während des Einsatzes gut besucht war. Auch die anderen beiden Punkte (negativer Einfluss auf die Kirmes und Gefahr von Besuchern der Kirmes) wies das Gericht als unbegründet zurück.
Gegen den Beschluss Aktenzeichen 3 L 1047/18 ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Hier erkennt man erstens, dass die Rechtslage eindeutig beim Tierhalter und nicht bei den von PeTA und Co aufgestachelten Kommunen liegt! Es ist erschreckend, das man als Unternehmer sein Recht auf freie Berufsausübung rechtlich gegen Kommunen erstreiten muss, nur weil die von Tierrechtlern manipuliert werden.
Radikale Tierrechtler und Unterstützer treffen bei Demonstrationen aufeinander!
Schluss mit den Berufsverbotsforderungen von Kommunen!
Ob die Stadt Krefeld, die Gefährdung auf der Kirmes, durch die Zulassung zwei gleichzeitig stattfindenden Demonstrationen, aufzeigen möchte, bleibt fraglich. Jedenfalls erteilte das Ordnungsamt und die Polizei bisher die Erlaubnis, dass beide Gruppen sich an derselben Stelle versammeln dürfen. Nun man darf hoffen, dass die Unterstützung für die Ponyreitbahn so groß ist, dass der lächerliche Haufen radikaler Tierrechtler von der Masse sichtlich erschlagen wirkt!
Die Demos sollen am 29. April, sowie dem 5. und den 6. Mai direkt vor dem Schaustellergeschäft stattfinden. Ich hoffe, dass auch wie im letzten Jahr GERATI Plakate zu sehen sind.
Eigentlich wollte ich mich mit diesem ideologischen PeTA Auswüchsen überhaupt nicht befassen. Es stehen wichtigere Themen auf meiner GERATI To-do-Liste. Aber auf vielfachen Wunsch bezieht GERATI nun doch einmal Stellung.
26.04.2018 PeTA und die Ausflüge in die virtuelle Welt von Far Cry 5 von Silvio Harnos
Ginge es nach PeTA müsste selbst auf einem Computerspiel wie Far Cry 5 das Vegan-Siegel prangern. So sei es nach der PeTA Ideologie nicht ethisch in einer virtuellen Welt seine Angel auszuwerfen, um einen Fisch zu fangen, der dann die Energie bzw. Lebenswerte seiner Spielfigur wieder auffüllt. Ein virtuelles Tier zu fangen, um seine Werte dadurch aufzubessern, ist natürlich schlimmer, als wenn man eine menschenähnliche Figur den Garaus macht und dann noch die Leiche nach brauchbaren durchsucht.
Aber gerade die PeTA Mitarbeiter haben ein extensives Problem damit, die Virtualität von der Realität unterscheiden zu können!
So ist es auch nicht verwunderlich, dass in der PeTA Pressemitteilung, Frau Dr. Tanja Breining zu Wort gelassen wird, die nicht einmal den Unterschied zwischen einem Plastik Fisch und einem lebenden Fisch erkennen konnte.
Dass dann die angeblich promovierte Meeresbiologin, nicht einmal den simplen Unterschied zwischen einen Hummer und einen Krebs erkennen kann, setzt der Mitarbeiterfähigkeit von PeTA die Krönung auf!
Also was soll man von so einer Doktorin halten, die noch dazu bei PeTA arbeitet. PeTA stellt ja immer wieder die Behauptung auf, ich würde über Mitarbeiter von PeTA nur unzutreffende Vorwürfe verbreiten und ihren Ruf schädigen wollen.
PeTA vergisst bei diesem mittlerweile als Textbaustein vorhandenen Kommentar gänzlich, dass ich meine Aussagen immer belegen kann. Selbstverständlich bin ich immer bereit Aussagen zu ändern, wenn PeTA oder irgendjemand an mich herantritt und das Gegenteil belegt. Bisher ist dieses aber noch nicht in ausreichender Form geschehen.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass mein persönlicher Sarkasmus, den ich über PeTA Mitarbeiter pflege, diese extrem dumm darstellt. Aber mal ehrlich was soll man von einer studierten Meeresbiologin halten, die für Plastik Fische das Veterinäramt einschaltet, oder wie in diesem Fall in einer Presseerklärung verdeutlichen möchte, dass virtuelle Fische bei Far Cry 5 neugierige Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten sind.
Eigene Unterstützer erklären PeTA in diesem Fall auch für dumm!
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GERATI empfiehlt Ubisoft an PeTA heranzutreten und um finanzielle Mittel für eine Umsetzung einer veganen Far Cry 5 Version zu bitten!
Besser noch wäre die Schaffung eines neuen an das USK-Siegel gleichende System für Veganer. Mein Vorschlag wäre dann dieses hier.
Vorschlag für die Abstufung der Vegantauglichkeit eines Games
Bisher blieb uns ja das Vegan-Siegel auf Games vollständig ersparrt, aber das wird mit Sicherheit schon in Planung sein. Das vegane Game, für die Zeit nach dem Salatblatt und dem Tofoschnitzel. Wenn dieses erscheint, wird GERATI dieses natürlich für Euch Anzocken und eine Rezension schreiben.
Wie PeTA sich Games vorstellt, kann man sich ja selbst einmal anschauen. Ich habe PeTA-Games auf Tierbestandteile getestet.
Der bei PeTA arbeitende Justiziar Krishna Singh und direkter Unterstellter von Dr. Edmund Haferbeck, hat gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) in einem Interview Stellung zu dem Naruto Urteil für PeTA bezogen.
25.04.2018 Krishna Singh nimmt für PeTA Stellung zum Naruto Urteil von Silvio Harnos
Das Urteil zu dem von PeTA angestrebten Gerichtsverfahren, die das Urheberrecht für einen Affen einklagen wollten, schlug ein wie eine Bombe ein. Naruto, wie der Affe getauft wurde, sollte nach PeTA Meinung das Urheberrecht für die von ihm selbst geschossenen Fotos erhalten. Die Verwaltung dieses Urheberrechts sollte NATÜRLICH PeTA übertragen werden.
Wer diesen Prozess von Anfang an verfolgt hatte, muss eigentlich nur zu dem einen Endschluss kommen, dass PeTA seine Kompetenz gänzlich verloren hatte.
PeTA klagte immer weiter, obwohl bereits in der ersten Instanz des von PeTA angestrebten Verfahrens die Rechtslage eindeutig klar war. Dennoch kündigte der Diplomlose Peter Höffken in einem Interview an, das PeTA weiter ohne Rücksicht auf Verluste klagen wird.
Peta will weiter kämpfen
In einem Gespräch in der Freitagsausgabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kündigte Peta-Sprecher Peter Höffken an, man wolle weiterhin für die Rechte von Naruto kämpfen. Auch wenn das Gericht in San Francisco gegen das Anliegen von Peta USA entschieden habe, sehe die Tierschutzorganisation den Fall als weiteren Meilenstein für ihr Bestreben an, dass Tieren bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Sie seien nicht „Etwas“, sondern ein „Jemand“, betonte Höffken.
Seitdem PeTA das Verfahren angestrebt hatte, wurde die Affenfamilie von Naruto von PeTA weder finanziell noch anderweitig unterstützt. Gleichzeitig forderte PeTA die Überschreibung der Verwaltung des Urheberrechtes für Naruto, in ihrer Klage ein. Man kann sich vorstellen, wie viel der Einnahmen dann tatsächlich von PeTA in den indonesischen Urwald weitergeleitet worden wären.
Wenn es brenzlich wird, zieht PeTA den Schwanz ein!
Nachdem die Biologin Dr. Antje Engelhardt, sich als direkter Vertreter von Naruto zurückgezogen hatte, zeigte PeTA sein wahres Gesicht und lies Frau Engelhardt verhaften. In den USA kann auch naher Freund, eine Klage erheben. Mit dem Ausstieg von Frau Engelhardt verlor PeTA also die Klagebefugnis für Naruto.
Mit dem Verlust der Klagebefugnis, versuchte sich nun PeTA gänzlich aus der selbst eingebrockten Misere hinaus zuwinden. Man schloss mit dem Fotografen David Slater einen Vergleich und versuchte diesen als Erfolg für PeTA zu verkaufen. In diesem Vergleich wurde festgelegt, dass Herr David Slater sich verpflichtet 25% der zukünftigen Einnahmen aus den Selfi Fotos von Naruto, nach Indonesien zuspendet.
Zu diesem Zeitpunkt war Slater, durch die Klagewut von PeTA bereits in die Insolvenz getrieben worden.
Dem Fotografen David Slater gehörte, das Urheberrecht zu den Naruto-Bildern nicht mehr. Er hatte den selbst angestrebten Urheberrechtsstreit gegen Wikipedia verloren. Weiterhin war er insolvent. Die Einnahmen wären also allesamt den Gläubigern (Anwaltskosten) zugutegekommen.
Demnach hätte Slater keinen einzigen Cent spenden können.
Richter deckte Mogelpackung von PeTA auf!
Der zuständige Richter lehnte den geschlossenen Vergleich zwischen PeTA und David Slater ab. Dieser Vergleich ist also nichtig! Der Richter argumentierte, dass bei diesem Vergleich Naruto überhaupt nicht anwesend bzw. berücksichtigt wurde. So musste kommen, was kommen musste. PeTA verlor das Verfahren. Weiterhin verurteilte der Richter PeTA dazu, dass diese die Anwaltskosten von Slater übernehmen müssen. Eine für amerikanische Verhältnisse unübliche Entscheidung. Üblicherweise trägt bei Gerichtsverfahren in den USA, jeder seine eigenen Anwaltskosten.
Selbstverständlich werden diese von PeTA aus den Spendengeldern, die für den Tierschutz geleistet wurden, bezahlt!
Nun meldete sich Krishna Singh im Namen von PeTA in einem Interview zu Wort.
Krishna Singh nimmt für PeTA Stellung zum Naruto Urteil
Krishna Singh ist Justiziar bei PeTA und untersteht somit direkt Herrn Dr. Edmund Haferbeck in der Rechtsabteilung von PeTA. Krishna Singh äußerte sich gegenüber der NOZ wie folgt.
Diskriminierung
Im Gespräch mit unserer Redaktion kritisierte der Justiziar des deutschen Ablegers von Peta Krishna Singh das Urteil. Es verdeutliche, was Peta USA in dem Verfahren von Beginn an dargelegt habe: „Dass Naruto wegen der Tatsache, dass er nicht Mensch, sondern ein nicht menschliches Tier ist, diskriminiert wird.“ Er warf den Richtern vor, außer Acht gelassen zu haben, dass der Makake Naruto die Fotos unstreitig selbst gemacht habe.
„Peta wird sich weiter dafür einsetzen, dass die letzten Barrieren fallen und Grundrechte für Tiere gesetzlich anerkannt werden, inklusive ihrer Urheberrechte“, betonte Singh. Die Einigung zwischen Peta USA und dem Fotografen Slater, mit dessen Kamera der Affe die Selfies gemacht hatte, bleibe von dem Urteil unberührt. 25 Prozent der Bruttoeinnahmen durch die Fotos, die Naruto gemacht habe, würden genutzt, um den Affen und seine Gemeinschaft zu unterstützen. Erstmalig erhalte damit ein Tier einen direkten finanziellen Vorteil durch etwas, das er oder sie geschaffen habe, so Singh.
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Aber Herr Krishna Singh glänzte noch mit weiterem rechtlichen Fachwissen.
So wirft er dem Richter vor, den Sachverhalt außer Acht gelassen zu haben, das Naruto die Fotos selbst gemacht hat. Damit gibt er den PeTA Anwälten in den USA eine sehr schlechte Expertise, wenn die dazu nicht in der Lage waren, dieses dem Richter vorzutragen.
Wenn man sich dann mal die ganze rechtliche Lage aus Sicht eines Tierrechtlers anschaut, könnte eigentlich David Slater, PeTA als Vertreter von Naruto auf Diebstahl oder versuchten Diebstahl und widerrechtliche Nutzung von fremdem Eigentum verklagen. Man merkt schon, die Rechtsabteilung der menschlichen Tiere, die sich um PeTA und Co versammeln, haben es nicht leicht, geltende Gesetze auf ihre Bedürfnisse umzusetzen.
Natürlich muss auch die Leier, aller Peter Höffken weiter gehen!
PeTA wird natürlich weiter für das Urheberrecht von Tieren einsetzen. Dieses dürfte jedenfalls mit diesem Urteil schwer werden.
Was für mich persönlich auch eine fragwürdige Aussage ist –
Die Einigung zwischen Peta USA und dem Fotografen Slater, mit dessen Kamera der Affe die Selfies gemacht hatte, bleibe von dem Urteil unberührt. 25 Prozent der Bruttoeinnahmen durch die Fotos, die Naruto gemacht habe, würden genutzt, um den Affen und seine Gemeinschaft zu unterstützen. Erstmalig erhalte damit ein Tier einen direkten finanziellen Vorteil durch etwas, das er oder sie geschaffen habe, so Singh.
Der geschlossene Vergleich wurde von einem Richter für nichtig erklärt, wie kann dann ein Mann, der in einer Rechtsabteilung arbeitet und Jura studiert haben soll, die Behauptung aufstellen dieser Vergleich hat weiterhin bestand. Nun vielleicht habe ich bald die Möglichkeit diese Frage Herrn Krishna Singh einmal persönlich zu stellen.
Kein Cent von PeTA für Naruto!
nstatt, das PeTA hier einmal Farbe bekennt und selbst den Affen und deren Helfer finanziell unterstützt, kommt hier von PeTA wiedereinmal kein Cent! Dafür verprasst PeTA lieber Geld in fragwürdige Gerichtsverfahren, die nicht zu gewinnen sind. Wie viel Hilfe hätte man wohl mit diesem Geld leisten können. Gewinner in diesem Verfahren sind auf jeden Fall die Anwälte, denn diese bekommen jetzt zu 100% ihreRechnungen aus Spendengeldern, die für den Tierschutz bestimmt waren, bezahlt.
Ein Tier kann keine Urheberrechte erlangen, so ein eindeutiges Urteil, was jetzt von einem US-Gericht gefällt wurde. Der Versuch von PeTA, sich aus diesen selbst eingebrauten Schlammassel, wie ein Aal herauszuwinden, scheiterte kläglich!
24.04.2018 PeTA verliert Naruto Prozess von Silvio Harnos
Nun ging es doch schneller als wir alle gedacht hatten. Vor ein paar Tagen teilte das zuständige US-Gericht im Urheberrechtsstreit (Naruto) PeTA vs. Fotograf David Slater mit, das es den von PeTA angestrebten Vergleich nicht zustimme! PeTA hatte versucht, als die Kontaktperson von Naruto, die deutsche Biologin Antje Engelhardt, die Mitarbeit beim Prozess beendete, einen Vergleich mit dem Fotografen zu schließen.
Nun kam das knallharte Urteil für PeTA. Ein Tier kann kein Urheberrecht erwerben, oder in irgendeiner Form besitzen. Hier stürzt das ganze Grundkonzept, auf den PeTA seine Existenzberechtigung aufbaut, nun endgültig ein. David Slater postet auf seinen Facebook Account folgenden Artikel!
Hunderte von Menschen beglückwünschten ihn zu diesem grandiosen Erfolg über PeTA! Mit diesem Urteil belegt das US-Gericht, dass ein Tier keine auf den Menschen bezogenen Rechte besitzen kann. Die 41-seitige Urteilsbegründung des US-Gerichtes ist bereits in englischer Sprache abrufbar.
Ein Sieg für die Gerechtigkeit – eine Niederlage für die Tierwelt!
PeTA hat in diesem angestrebten und nun verlorenen Gerichtsverfahren der Tierwelt keinen guten Dienst erwiesen. Fotografen und Filmer wie David Slater haben immer wieder mit ihren Fotos und Dokumentationen auf Probleme der Tierwelt in abgelegenen Gebieten aufmerksam gemacht. Niemand hatte sich wohl vorher, über einen Makaken der in einem indonesischen Urwald lebt Gedanken gemacht.
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PeTA selbst sieht es nicht für nötig in Regionen, wo Tiere Leben die vom Aussterben bedroht sind zu investieren!
Aktiver Tierschutz findet bei PeTA nicht statt. PeTA versucht ehern mit allen Mitteln die ungesunde vegane Ernährungsweise als Lobbyist in Sektenform zu verbreiten und nutzt den Tierschutz dazu nur als Tarnung. In Deutschland versucht man nun durch die Politik diesem Treiben von PeTA ein Ende zu setzen und zweifelt nun öffentlich die Gemeinnützigkeit von PeTA an.
FDP Politiker Dr. Gero Hocker hält sein Wahlversprechen ein und stellt im Bundestag die Frage „Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen“.
23.04.2018 Gero Hocker fragt „Warum ist PeTA noch gemeinnützig?“ von Silvio Harnos
Vor der Bundestagswahl gab FDP Politiker Dr. Gero Hocker ein Versprechen ab, alles zu unternehmen, um die Fragwürdigkeit der Gemeinnützigkeit von radikalen Tierrechtsvereinen prüfen zu lassen! Und tatsächlich, seitdem Dr. Gero Hocker im Bundestag sitzt, sprechen seine Reden und Fragen immer wieder die richtigen versprochenen Wahlthemen an.
Dieses Mal stellte er die Frage „Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen“
Diese Frage löste bei Wolfgang Schäuble, Präsident des Bundestages ein lächeln aus, bevor er diese Frage an das Finanzamt weitergab.
Ob er der Bundestagspräsident als ehemaliger Finanzminister deshalb lachen musste, da er diese Frage in seiner Amtszeit immer vor sich hergeschoben hat, ist bisher nicht bekannt. Auch das Finanzministerium schien offensichtlich ein wenig überfordert mit dieser Frage zu sein und bat sich Zeit aus um eine ausführliche Antwort in Schriftform zu verfassen. Man darf also gespannt sein.
Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, stellte im Anschluss gegenüber den Medien diesen Sachverhalt klar!
Osnabrück. Mit heimlich gedrehten Bildern aus Ställen sorgen Tierrechtler regelmäßig für Empörung. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hat sich jetzt dafür ausgesprochen, die Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen wie Peta zu überprüfen und im Zweifelsfall abzuerkennen. Sie kritisiert deren Methoden.
Zitat: Osnabrücker Zeitung
Da die Justiz hier ja mittlerweile der Meinung ist, dass auf Grundlage, der Unfähigkeit der Behörden, dieses ein legitimes Mittel sei, um Tierschutzvergehen aufzudecken, würde ich hier die Forderung konkretisieren.
Tierrechtler sollten sie ein Tierschutzvergehen feststellen müssen dieses unverzüglich und sofort, meinetwegen auch anonym bei den Behörden anzeigen. Es darf nicht sein, dass Tierrechtsvereine wie PeTA, sich über ein halbes Jahr Zeit lassen, um angebliche Tierrechtsverstöße zu melden, nur weil sie den besten Zeitpunkt abwarten möchten. Mit diesem System machen sich die Tierrechtler selbst der Tierquälerei schuldig, da sie ja wissentlich weitere Quälereien zulassen würden. Hier wäre es meines Erachtens empfehlenswert, die unterlassene Hilfeleistung auf das Tierschutzgesetz auszuweiten.
1.698 Straftaten seit 2008
Die Polizeibehörden verzeichneten seit 2008 deutschlandweit insgesamt 1698 Straftaten in diesem Zusammenhang, teilte das Bundeskriminalamt auf Anfrage mit. Sie reichen von Beleidigung und Hausfriedensbruch bis hin zu Körperverletzung und Brandstiftung. Der Anteil der Gewalttaten, so das BKA, liege mit 118 Delikten bei 6,9 Prozent. „Sachbeschädigungen machen den deutlichen Schwerpunkt der strafrechtlich relevanten Aktionen aus.“
Bei den Fallzahlen seien Wellenbewegungen zu beobachten, heißt es beim BKA. 2013, 14 und 15 lag die Zahl der Delikte demnach konstant über 200. 2016 waren es dann nur 118. Für das vergangene Jahr konnte das BKA noch keine Angaben machen.
Zitat: Osnabrücker Zeitung
Bei 1.698 Straftaten kommt man im Durchschnitt auf alle 2 Tage eine Straftat durch radikale Tierrechtler. Bei den Gewalttaten, die im Durchschnitt bei 179 Fällen pro Jahr liegen, bleibt es bei den durchschnittlichen alle 2 Tage stattfindenden Gewaltstraftaten durch radikale Tierrechtler. Auch wenn diese im Jahr 2016 rückläufig waren.
Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann nur geschätzt werden!
Sie sprach sich zudem für eine strengere Kontrolle der Organisationen aus, die häufig als gemeinnützig anerkannt sind und damit Steuervorteile genießen.
Zitat: Osnabrücker Zeitung
Es ist ja nicht nur der Steuervorteil, der hier infrage gestellt werden muss. Sondern das mit diesen gesparten Steuergeldern, die dazu noch aus Spendengeldern die für den Tierschutz herstammen, Straftaten begangen werden. Damit macht sich der Staat, sobald er Kenntnis davon erlangt laut geltendem Recht selbst mitschuldig!
Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung von PeTA bezieht Stellung!
Peta wehrt sich
Peta-Vertreter Edmund Haferbeck konterte die Kritik der Ministerin: „Das ist nur Blendwerk, hier soll Stimmung gegen uns gemacht werden.“ Die Gemeinnützigkeit sei immer wieder und „bis auf die letzte Rechnung“ vom Finanzamt überprüft und bestätigt worden. Otte-Kinast lasse sich mit ihren Äußerungen „vor den Karren der Agrar-Industrie spannen“, so Haferbeck. Peta werde sich davon nicht einschüchtern lassen, im Gegenteil: „Wir werden noch massiver werden.“
Zitat: Osnabrücker Zeitung
Richtig nur das Finanzamt prüft eine Zulässigkeit der Gemeinnützigkeit eines Vereins. So werden durch das Finanzamt keine Fragen der Rechtsstaatlichkeit geprüft. Weiterhin gibt es für Bürger überhaupt keine Möglichkeit diese erteilte Gemeinnützigkeit anzuzweifeln.
Das Finanzamt beruft sich auf das Steuergeheimnis!
Auch Fragen, warum PeTA die Gemeinnützigkeit erteilt wird, obwohl diese doch überhaupt keine Ausgaben in dem Bereich Tierschutz vorweisen können, bleibt für den Bürger durch das zuständige Finanzamt unbeantwortet.
Im Jahr 2017 gibt PeTA ihre Spendeneinnahmen mit 7.583.971 € an. Ein Wirtschaftsbericht liegt bisher nicht vor. GERATI hatte sich die Zahlen von 2016 einmal angeschaut und kam zu folgendem Ergebnis!
Es gibt bereits mehrere Grundsatzurteile, die eine Gemeinnützigkeit bei zu hohem Personal- und Werbekostenanteil ausschließen würden. Es gibt in Deutschland keine verpflichtende Überprüfungsmöglichkeit, die die Einnahmen und Ausgaben außerhalb des Steuerrechts prüft.
Zwar gibt es das Spendensiegel der DZI, die die Gemeinnützigkeit genauer prüfen, jedoch ist dieses auf freiwilliger Basis!
DZI Spenden-Siegel (DZI): Das DZI prüft gemeinnützige Organisationen auf die Verwendung ihrer Spendengelder. Organisationen, die die Spenden nachweislich transparent, zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwenden, sind zum Tragen des DZI Spenden-Siegels berechtigt. Die Beantragung des Siegels kostet mindestens die jährliche Grundgebühr von 500 Euro und einen Zusatzbetrag von 0,035 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen der Organisation. Die Kostenobergrenze liegt bei 12.000 Euro jährlich, diese ist unabhängig vom Spendenaufkommen. Für Erstanträge wird eine zusätzliche Gebühr von 1.000 Euro erhoben. Aufgrund der Kosten und jährlichen Gebühren richtet sich das Siegel daher auch eher an größere Organisationen mit entsprechendem Umsatz bzw. entsprechenden Einnahmen.
[amazon_link asins=’B01F9G43WU‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’d33efdc1-46ac-11e8-9b3f-fd24a7f4cb3b‘]Bei über 7 Millionen Euro Spendeneinnahmen die PeTA im Jahr 2017 erwirtschaftete ist auch die Höchstkostenobergrenze von 12.000 Euro Peanuts. So versteckt sich PeTA und andere Tierrechtsorganisationen hinter dem Siegel Initiative Transparente Zivilgesellschaft! Diese fordert nur eine Veröffentlichung von 10 wichtigen transparenten Punkten. Gleichzeitig findet aber keine Prüfung der Daten und Zahlen durch dieses Siegel statt, was wiederum dem Betrug Tür und Tor öffnet.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft räumt auf Ihrer Webseite dieses Selbst ein und schreibt.
Aufgrund dieses Selbstverständnisses kümmern wir uns nicht um konkrete Korruptionsfälle. Wir verfügen außerdem nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um Hinweisgebenden direkte Unterstützung zukommen zu lassen, und sind als Verein nicht berechtigt, Rechtshilfe zu leisten. Allerdings möchten wir jenen, die einen konkreten Korruptionsverdacht hegen und nicht wissen, an wen sie sich damit wenden sollen, und jenen, die vielleicht selbst in ein korruptives Geflecht hineingeraten sind und nach einem Ausweg suchen, hier einige Hinweise an die Hand geben:
Schaffung eines Prüfungsgremiums, was je nach höhe der Spendeneinnahmen, Kontrolle bei den Vereinen durchführt. Diese Aufgabe könnte man auch dem DZI zuweisen und eine Spendenmindestgrenze festlegen, wo Vereine geprüft werden müssen. Diese kann meines Erachtens bei 100.000 Euro liegen.
Schaffung einer Möglichkeit, wo Bürger Probleme mit gemeinnützigen Vereinen melden und sich informieren können. Dieses ist aufgrund des Steuergeheimnisses und der Verwaltung durch das Finanzamt derzeit nicht möglich! Auch hier wäre das DZI eine Alternative.
Gesetzliche Festlegungen der Höhe, welchen Prozentsatz den Spenden, bei den als gemeinnützig anerkannte Vereine, in den angegebenen Tätigkeitsbereich aktiv und nachweisbar fließen müssen. Weiterhin die Höhe den Verwaltungsausgaben Prozentual zu den Spendeneinnahmen einzugrenzen. Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel PeTA 100 % den Spendeneinnahmen in den Verein direkt steckt und keinen einzigen Cent in den von PeTA angegebenen gemeinnützigen Tierschutz landen.
Was haltet ihr von so einem Vorschlag? Welche Vorschläge würdet ihr noch einbringen. Eure Meinung untern in die Kommentare!
Sobald ein Tier bei einem Unglück beteiligt ist, erstattet PeTA widerrechtlich Strafanzeige! Warum diese Strafanzeigen widerrechtlich sind, möchte ich in diesem Artikel erläutern.
20.04.2018 Wie PeTA widerrechtlich die Justiz beschäftigt von Silvio Harnos
Nehmen wir einmal die letzte Strafanzeige von PeTA, die diese in einer Pressemitteilung am 19.04.20108 angekündigte hatten. Dort teilte PeTA Folgendes mit.
Dülmen / Münster / Stuttgart, 19. April 2018 – Kein Entkommen: Rund 100 Ferkel konnten nicht rechtzeitig evakuiert werden, so starben einem Medienbericht zufolge vergangenen Sonntagmorgen 50 bis 100 Schweinebabys bei einem Stallbrand in der Merfelder Bauerschaft – so wird in der niedersächsisch-westfälischen Gegend eine Siedlung bezeichnet, die aus wenigen, verstreut gelegenen Bauernhöfen besteht. PETA hat nun bei der Staatsanwaltschaft Münster Strafanzeige gegen den Betreiber der Schweinezuchtanlage erstattet. Der Vorwurf: Durch unzureichende Brandschutzmaßnahmen wurde möglicherweise billigend in Kauf genommen, dass die Schweine bei einem Feuer qualvoll ersticken oder bei vollem Bewusstsein verbrennen. PETA dankt den am Einsatz beteiligten Feuerwehrleuten sowie allen Helfern, die sich für die Rettung der Tiere eingesetzt haben.
PeTA Pressemeldung
Wie PeTA widerrechtlich die Justiz beschäftigt
PeTA hat also einfach nur Zeitung, oder im Internet eine Meldung gelesen und schon wird von PeTA eine Mutmaßung ausgesprochen und der Besitzer des Bauernhofes, bei einer Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Vorwürfe klingen immer gleich, sodass man vermuten kann, dass die Rechtsabteilung von PeTA die Strafanzeigen bereits vorgefertigt in der Schublade liegen hat und nur noch die Adresse des Beschuldigten einfügen muss!
Bei Bränden auf Bauernhöfen will PeTA jedes Mal eine Nichteinhaltung der Brandschutzbestimmungen festgestellt haben. Auch sei die Löschwasserversorgung in jedem Fall unzureichend. Und das Ganze ohne einen einzigen Blick, auf die Unglücksstätte werfen zu müssen. Hieraus lässt sich nur schlussfolgern, dass die Rechtsabteilung um den Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck über hellseherische Fähigkeiten verfügen muss.
Man darf eigentlich noch froh sein, dass PeTA bisher kein Verbandsklagerecht eingeräumt wurde!
Hätte PeTA ein Verbandsklagerecht, so könnten sie ohne den Umweg über eine Staatsanwaltschaft gehen zu müssen, bei jedem beliebigen Gericht selbst Klage erheben. In Deutschland ist man nur klagebefugt, wenn man selbst der Geschädigte ist. Um dennoch im Tierschutz Klagemöglichkeiten zu schaffen, wurde das Verbandsklagerecht geschaffen. Damit erhält ein Tierschutzverein, die Möglichkeit direkt eine Klage bei einem Gericht einzureichen.
Ist man nicht klagebefugt, kann man den Weg über eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob sie Klage erhebt, oder die Strafanzeige abweist.
Wenn PeTA ein Verbandsklagrecht hätte, dann könnte man sich vorstellen, mit was sich die Gerichte alles beschäftigen müssten. Aufgrund der Höhe des Streitwertes, den PeTA in ihrer Klage festlegt, kann man davon ausgehen, das solche Klagen generell vor einem Landgericht abgeurteilt werden. Hier ist Anwaltszwang, was die vorkosten für das unschuldige Peta-Opfer in die Höhe schnellen lassen würde.
PeTA zahlt die Anwaltskosten aus Spendenmitteln, auch wenn sie verlieren!
Strafanzeigen von PeTA werden fast alle durch die Staatsanwaltschaften eingestellt.
Dieses zeigt, wie unbegründet alle Anschuldigungen von PeTA sind! Auch in der neusten Strafanzeige von PeTA wird hier nicht anders verfahren! Wie die DZOnline mitteilte, war Auslöser ein defektes Stromkabel, was den Brand verursachte. Die DZOnline schrieb:
Offenbar reflexartig hat die Tierschutzorganisation PETA, welche die landwirtschaftliche Tierhaltung grundsätzlich ablehnt, Strafanzeige gegen den Merfelder Eigentümer erstattet, in dessen Stall Sonntagnacht insgesamt 140 junge Schweine bei einem Brand ums Leben kamen
Auch bei der Löschwasserversorgung die PeTA in ihren Strafanzeigen gegen ihre Opfer stellt, ist vorsätzlich falsch. Für die Löschwasserversorgung ist die jeweilige Kommune zuständig, so ist allein diese Strafanzeige eine vorsätzliche falsche Verdächtigung!
PeTA verletzt durch Strafanzeigen §226 BGB Schikaneverbot!
In diesem Gesetzt heißt es:
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Das PeTA hier vorsätzlich das Recht auf Stellen einer Strafanzeige nutzt um Dritten zu schaden, liegt auf der Hand. Wer ohne Hinweise auf ein Fehlverhalten eine Strafanzeige stellt und diese dann wie bei PeTA in einer Pressemitteilung publik macht, hat nur eines im Sinn. Dem Angezeigten den größtmöglichen Schaden zuzufügen.
Das PeTA dieses dann auch noch nutzt, um sich als Tierschützer zu profilieren, ist das eigentliche abartige Verhalten daran.