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Home Allgemein

PeTA erfüllt gesetzliche Voraussetzung nicht

by Silvio
3. April 2017
in Allgemein
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Wie das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte, wurde die Klage von PeTA auf Erteilung eines Verbandsklagerechts vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen.

03.04.2017 Peta erfüllt gesetzliche Voraussetzung nicht

PeTA erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung des Verbandsklagerechtes. Das zuständige Ministerium verweigerte PeTA nach Beantragung das Verbandsklagerecht einzuräumen. Daraufhin klagte PeTA. Die Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart wurde abgewiesen und PeTA muss die Kosten, die sie wie immer aus Spendengeldern finanziert bezahlen.

Warum bekommt PeTA kein Verbandsklagerecht eingeräumt

Peta erfüllt gesetzliche Voraussetzung nicht
Peta erfüllt gesetzliche Voraussetzung nicht

Bereits am 10. Dezember 2015 gab es eine Bekanntgabe im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Form einer Pressemitteilung zum Thema PeTA und Verbandsklagerecht.

Dort wurde Folgendes mitgeteilt:

Die Frage, ob PETA ein Verbandsklagerecht erhalte, sei unabhängig von der Zusammensetzung des Landesbeirats. Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Tierschutzorganisationen, was wiederum Voraussetzung für das Verbandsklagerecht sei, sei Paragraf 5 des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen (TierSchMVG). Danach sei die Anerkennung zu erteilen, wenn die dort genannten Kriterien erfüllt seien. Dem Ministerium zufolge liege derzeit aber kein entsprechender Antrag von PETA vor. Eine Voraussetzung für die Anerkennung sei, dass geltendes Recht eingehalten werde. Sollte ein Antrag auf Anerkennung eingehen, werde das Ministerium wie bei allen anderen Anträgen auch sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt seien, so Traub.

https://www.landtag-bw.de/cms/home/aktuelles/pressemitteilungen/2015/dezember/1642015.html

Auch PeTA selbst, wusste bereits am 03.02.2015, also 8 Monate, bevor das zuständige Ministerium Stellung zu dieser Frage bezog, das ein Antrag auf Verbandsklagrecht aussichtslos ist. Beim Tierschutztreffen der Fraktion „Die Grünen“, die am 03.02.2015 von 18-20:30 Uhr stattfand, äußerte sich Peter Höffken wie folgt:

Peter Höffken meldet Bedenken an, dass  PeTA e.V. nach §5 (6) durch willkürlich festgelegte Zulassungsbeschränkung ausgeschlossen werden könnte. Achim Stammberger (Animal Rights Watch) berichtet von guten Erfahrengen mit demselben Passus in NRW und wird sich mit PeTA in Verbindung setzen. In NRW sind sowohl Verbände mit Fördermitgliedschaften als auch solche mit voll stimmberechtigten Mitgliedern zugelassen.

http://www.reinhold-pix.de/wp-content/uploads/2015/05/Protokoll_Tierschutztreffen_03_02_2015HN.docx

Nun kam es, wie es Nichtdiplombesitzer Peter Höffken vorhergesagt hatte

PeTA bekam kein Verbandsklagerecht zugesprochen. Also investierte PeTA wieder einmal Spendengelder, die für den Tierschutz gedacht sind, um eine aussichtslose Klage zu führen. Das Verwaltungsgericht gab dem Ministerium im vollen Umfang recht und wies die Klage von PeTA ab.

Und was sagt PeTA zu dem ganzen?

Stuttgart, 30. März 2017 –  Nach knapp zweistündiger Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart heute (30.März) die Klage der Tierrechtsorganisation PETA auf Zulassung zum Verbandsklagerecht abgewiesen (Az.: 4 K 2539/16 VG Stuttgart). Das Gericht bemängelte Teile der Satzung des Vereins, obwohl diese nach Bundesrecht genehmigt und zugelassen ist: Es sei nicht deutlich genug, wie eine Mitgliedschaft mit Stimmberechtigung erworben werden kann. PETA will das Recht nun in höherer Instanz beim Verwaltungsgerichtshof durchsetzen.

http://www.peta.de/kein-verbandsklagerecht-fuer-peta-tierrechtsorganisation-zieht-vor-den-verwaltungsgerichtshof#.WOG7faKkKUk

PeTA schmeißt also noch mehr Geld zum Fenster hinaus, wobei es doch so einfach für PeTA wäre. PeTA müsste nur seinen angeblichen 3 Millionen Mitgliedern (Aussage PeTA) ein Stimmrecht einräumen. Bisher besitzt PeTA nur 9 stimmberechtigte Mitglieder und schiebt die notwendigen Vereinsführungspositionen gegenseitig zu. Gleiches passiert mit der Verwaltung der Spendengelder. Immer schön in die eigene Brieftasche. Weiterhin sei zu beachten das zwei der stimmberechtigten Mitglieder im Ausland ihren Wohnsitz haben und in der Regel von den anderen stimmberechtigten Vereinsmitgliedern vertreten werden. Das Ergebnis und die zukünftigen Gehälter werden natürlich immer einstimmig beschlossen.

Aber warum ändert PeTA nicht seine Satzung und räumt allen Mitgliedern ein Stimmrecht ein

Dazu äußerte sich Nichtjurist Dr.Edmund Haferbeck in einem Interview gegenüber der TAZ:

Dazu komme die grundsätzliche Struktur. Peta sei eine sehr hierarchisch aufgebaute Organisation. „Hätten wir eine Struktur mit vielen stimmberechtigten Mitgliedern, würden wir sofort von unseren Gegnern übernommen werden“, sagt Haferbeck. Dennoch wolle man aus dem Test Konsequenzen ziehen und werde künftig etwa die drei höchsten Gehälter auf der Website veröffentlichen.

http://www.taz.de/!5054335/

Also ist Dr. Edmund Haferbeck tatsächlich der Meinung alle PeTA-Mitglieder sind Gegner. So ist das also bei PeTA. Auf die Veröffentlichung der drei höchsten Monatsgehälter wartet man immer noch. Die Aussage von Haferbeck stammt vom 22.11.2013.

Haferbeck kann eines Super und das ist LÜGEN!

So verprasst Haferbeck im Auftrag von PeTA Millionen von Euros jährlich in wahnwitzige Klageverfahren wie dieses. Wie gesagt bereits vor dem Februar 2015 war PeTA das Problem mit dem Verbandsklagerecht bekannt. Erst jetzt klagten und verloren sie.

Wer sich das Gesetz einmal durchlesen möchte, findet es hier: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6858_D.pdf

In erster Linie geht es um den §5 Absatz 6.

Für GERATI stellt sich hier dann wieder einmal die Frage, ist PeTA Gemeinnützig?

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