Ablehnung der Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft eingetroffen
Wie zu erwarten wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches, nicht stattgegeben. Der nächste Schritt wäre jetzt, ein Klageerzwingungsverfahren zu beantragen. Dieses muss beim Landgericht in Stuttgart erfolgen und somit liegt ein Anwaltszwang vor. Ich gehe davon aus, dass hier von einem Rechtsanwalt … Weiterlesen