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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Anzeige

  • Symbolpolitik oder Skandalisierung? Was die PETA Krähe Königsdorf – Anzeige über den Umgang mit Landwirten verrät

    Symbolpolitik oder Skandalisierung? Was die PETA Krähe Königsdorf – Anzeige über den Umgang mit Landwirten verrät

    PETA und die tote Krähe: Wenn Symbolik zur Skandalisierung wird

    Anzeige PETA Krähe Königsdorf: In der deutschen Landwirtschaft sind es nicht selten alltägliche Maßnahmen, die von außenstehenden Organisationen zu moralischen Großereignissen aufgeblasen werden. Ein Fall aus dem oberbayerischen Königsdorf zeigt dies deutlich: Eine tote Krähe, die ein Landwirt am Feldrand befestigt hatte, führte zu einer Anzeige durch die Tierrechtsorganisation PETA. Obwohl die Maßnahme rechtlich unbedenklich ist, wurde daraus ein medialer Skandal konstruiert. Der folgende Artikel beleuchtet, warum der Vorwurf haltlos ist, weshalb sich Landwirte zunehmend durch radikale Tierschutzrhetorik angegriffen fühlen und wie PETA erneut eine empörungsgetriebene Debatte entfacht – ohne jede tatsächliche Substanz.

    Der Auslöser: Eine tote Krähe am Feldrand

    In Königsdorf sorgte der Fund einer toten Krähe an einem Zaunpfahl für Aufregung. Für viele Landwirte ist diese Praxis ein bewährtes Mittel zur Abschreckung lebender Artgenossen – eine visuelle Warnung für Krähen, sich von bestimmten Flächen fernzuhalten. PETA hingegen wertete dies als mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und erstattete Anzeige.

    Wie die Merkur-Redaktion berichtet, wurde der betroffene Landwirt öffentlich benannt und kritisiert. Doch die rechtliche Lage ist eindeutig: Ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums stellte klar, dass das Aufhängen eines bereits toten Tieres, das weder gequält noch misshandelt wurde, nicht strafbar ist. Diese Praxis hat eine lange Tradition im landwirtschaftlichen Alltag und dient der Schadensabwehr durch intelligente Tiere wie Krähen. PETAs Vorstoß erscheint somit als medienwirksamer Versuch, Aufmerksamkeit zu generieren – auf Kosten von Fakten und Verhältnismäßigkeit.

    Skandalisierung statt Sachlichkeit

    PETA ist bekannt dafür, mit spektakulären Fällen in die Schlagzeilen zu kommen. Emotionalisierte Bilder, schockierende Begriffe und moralische Empörung sind dabei Teil einer kalkulierten Strategie. Im Fall Königsdorf zeigt sich erneut: Juristisch ist die Praxis des Krähenaufhängens harmlos – doch moralisch wird sie von PETA zum Verbrechen erklärt.

    Diese Art der Skandalisierung basiert nicht auf sachlicher Auseinandersetzung, sondern auf ideologischer Deutungshoheit. Das Aufhängen toter Artgenossen funktioniert nachweislich als tiergerechte Abschreckung, die ohne chemische Mittel oder aufwändige Technik auskommt. Es ist eine einfache Methode zur Vermeidung von Ernteverlusten – ein Aspekt, den PETA offenbar ignoriert. Statt sich mit Fachleuten und Landwirten auszutauschen, setzt die Organisation auf juristische Drohkulissen, die selten Bestand haben, dafür aber öffentliche Empörung erzeugen.

    In einer Zeit, in der Empörung als moralische Währung gilt, reichen Bilder und plakative Aussagen aus, um ganze Berufsstände unter Generalverdacht zu stellen. Für betroffene Landwirte ist das fatal: Sie geraten in Verruf, obwohl sie gesetzeskonform handeln. Der eigentliche Schaden entsteht nicht durch das Aufhängen eines toten Vogels, sondern durch die gezielte Diffamierung einer ganzen Branche.

    Wer schützt die, die für Tiere sorgen?

    Josef Wurzinger, Vorsitzender des BBV-Ortsverbandes Königsdorf, äußerte gegenüber dem Merkur scharfe Kritik an PETA: „PETA ist eine Organisation, die sich nur profilieren will. Es geht ihnen nicht wirklich um den Tierschutz, sondern um Spenden und öffentliche Aufmerksamkeit.“ Diese Aussage trifft den Kern eines Problems, das viele Landwirte schon lange erleben: Sie werden zu Zielscheiben eines Diskurses, in dem moralische Überlegenheit oft wichtiger ist als praktische Erfahrung.

    Hinzu kommt der enorme Druck, dem die Landwirtschaft ohnehin ausgesetzt ist. Umweltauflagen, wirtschaftliche Unsicherheiten und gesellschaftliche Erwartungshaltungen prägen den Alltag vieler Betriebe. Wenn zusätzlich juristisch zweifelhafte Anzeigen durch Organisationen wie PETA erfolgen, gerät das ohnehin fragile Vertrauen weiter ins Wanken. Differenzierte Sichtweisen finden in der öffentlichen Debatte kaum noch Platz – eine bedauerliche Entwicklung.

    Der Fall in Königsdorf ist beispielhaft für eine tieferliegende Problematik: Tierrechtsorganisationen dominieren die mediale Deutung, während die Stimme der Landwirte oft ungehört bleibt. Dabei sind es genau diese Menschen, die täglich Verantwortung für Tierwohl, Umwelt und Ernährungssicherheit übernehmen. Wer ihnen pauschal Tierquälerei vorwirft, verschließt die Augen vor der Realität und verhindert echten Fortschritt im Tierschutz.

    Ein Sturm im Wasserglas – und seine Folgen

    Am Ende bleibt ein vermeintlicher Skandal ohne Substanz. Die Anzeige gegen den Landwirt in Königsdorf war rechtlich unbegründet, das Verhalten eindeutig nicht strafbar. PETA hat zwar erneut mediale Aufmerksamkeit erlangt – doch auf wessen Kosten? Ein unbescholtener Landwirt wurde öffentlich an den Pranger gestellt, ohne sachliche Grundlage.

    Es ist höchste Zeit, wieder faktenbasiert und differenziert über Tierschutz und Landwirtschaft zu sprechen. Symbolische Empörung mag kurzfristig für Spenden sorgen, löst aber keine strukturellen Probleme. Wer echten Tierschutz ernst nimmt, sollte mit denen sprechen, die täglich mit Tieren arbeiten – nicht über sie hinweg urteilen.

    Landwirte verdienen Respekt, Fairness und Gehör. Während andere sich mit Empörung inszenieren, sorgen sie unter oft schwierigen Bedingungen dafür, dass unsere Lebensmittelversorgung gesichert ist. Das ist kein Grund für Skandalisierung – sondern für Anerkennung.

  • OFD Karlsruhe antworte auf meine Fachaufsichtsbeschwerde

    Nachdem ich bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe, eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Finanzämter Leonberg und Stuttgart eingereicht hatte und per Email am 22.03.2016 einen Statusbericht einforderte, kam heute endlich eine Stellungnahme vom OFD!

    Diesen möchte ich den Lesern von Gerati.de natürlich nicht vorenthalten.

    So schrieb die OFD folgende Zeilen, die ich einzeln zitieren möchte.

    bitte haben Sie Verständnis, dass die Finanzämter nicht jeden Posteingang bestätigen können.

    Nun stellt sich natürlich die Frage, warum seit über einem Jahr von beiden Finanzämtern, trotz über zehn schriftlicher Anfragen, man nicht in der Lage gewesen ist, den Eingang der Anzeigen bestätigen zu wollen.

    Telefonisch wurde mir sogar vom Finanzamt Leonberg mitgeteilt, dass in der zu mir angelegten Akte, keine Anzeige hinterlegt ist. Man bestätigte mir, dass meine Schreiben existierten, die den Eingang der Anzeige anfragten.

    Dieses Schreiben wurde mir komischer Weise bestätigt, jedoch nicht die eigentliche Anzeige, die ich im Jahr 2014 stellte.

    Es gibt auch keine gesetzlichen Vorschriften, nach denen die Finanzämter verpflichtet wären, bei eingehender Post grundsätzlich Empfangsbestätigungen zu erteilen.

    Dieses mag vielleicht Stimmen, jedoch fand ich auch keine Vorschrift, die eine Eingangsbestätigung ausschließt.

    Dass es möglich ist beweist, dass man mir das Schreiben mit der Anfrage einer Eingangsbestätigung zwar bestätigte, aber auch in diesem Schreiben, kein Wort über den Eingang meiner Anzeige verlor.

    Sie können aber versichert sein, dass die Finanzämter sich insbesondere bei unleserlichen oder unvollständigen Telefax-Eingängen unmittelbar mit dem Absender in Verbindung setzen.

    Nur was, wenn das Fax nicht funktionierte und dem Finanzamt meine Anzeige deswegen unbekannt ist. Und warum bestätigte man mir nicht einmal telefonisch in der Poststelle des Finanzamtes auf Anfrage, den Eingang und verweist auf den Vorsteher, der natürlich für mich nicht erreichbar war.

    In der Sache selbst verweise ich vollumfänglich auf die mittlerweile vom Landtag von Baden-Württemberg ergangene Entscheidung über Ihre Petition vom 18.02.2016.

    Nun auch in der Antwort, auf die von mir eingesendeten Petition, die vom Petitionsausschuss des Bundestages, an den Landtag von BW, aufgrund Zuständigkeit weitergeleitet wurde, findet sich nichts, über das Verweigern einer Eingangsbestätigung.

    Es findet sich folgender Abschnitt in dem Antwortschreiben des Petitionsausschusses des Landes BW wieder.

    Aufgrund des Steuergeheimnisses ist es nicht zulässig, dass der Einsender zu steuerlichen Verhältnissen Dritter Antwort erhällt

    Auszug Antwort Landtag von Baden-Württenberg Drucksache 18/8017

     

    Also man findet kein einziges Wort darüber, dass auf die Anzeigen keine Eingangsbestätigung zu erteilen ist.

    Klar ist natürlich, dass weder Sachverhalte noch Ergebnisse der Anzeige übermittelt werden. Jedoch eine Eingangsbestätigung, mit der Information, dass diese, an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde, kann man wohl erwarten.

    Abschließend weise ich darauf hin, dass die Oberfinanzdirektion Karlsruhe keine weiteren Anfragen in dieser Angelegenheit mehr beantworten wird.

    Ich habe natürlich dennoch um eine Antwort gebeten, da auch die OFD mir eine Eingangsbestätigung meiner Anzeigen verwehrt, wobei dieses doch in Kurzform so einfach wäre.

    Hier noch meine Antwort auf diese Email des OFD.


    Sehr geehrter Herr H***,

    diese Antwort ist für mich unzureichend, da Sie mir selbst den Eingang meiner beiden Anzeigen, nicht bestätigen wollen.

    Auch der Verweis, auf die Antwort meiner an den Petitionsausschuss des Bundestages gesendete Petition, die dann aufgrund der Zuständigkeit, an das Land BW weitergeleitet wurde, bestätigt mir in keiner Weise den Eingang meiner Anzeigen!

    Es ist doch so einfach zu sagen, „Ja die Anzeigen sind eingegangen“, oder eben nicht.

    Dieses verletzt in keiner Weise das Steuergeheimnis (§30 AO), würde jedoch eventuell belegen, dass hier versucht wird, Anzeigen durch die zuständigen Behörden  nicht zu bearbeiten, was jedoch die Pflicht, der Finanzämter wäre.

    Also nun noch einmal die konkrete Frage!

    Können sie bestätigen, dass beide Anzeigen bei den betreffenden Finanzämtern eingegangen sind?

    Immerhin bekam ich telefonisch, vom Finanzamt Leonberg die Auskunft, dass keine Anzeige meinerseits in den Akten, die über mich angelegt wurden, vorliege.

    Ich erwarte kurzfristig eine Antwort, über diese simple Frage und verweise darauf, sollte sie diese Frage nicht beantworten, dass ich zeitnah mich mit meiner Beschwerde, an die nächst höherer Dienststelle, wenden werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos


     

    Also mal ehrlich gefragt. Welchen Grund können die Finanzämter haben, eine Eingangsbestätigung der Anzeigen zu verwehren.

    Wer dazu eine Antwort hat, kann diese gern als Kommentar hier oder bei Facebook posten.