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Home Straftaten

Ablehnung der Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft eingetroffen

by Silvio
20. Juni 2016
in Straftaten
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Antwort Generalstaatsanwaltschaft - Ablehnung der Beschwerde Seite 1

Antwort Generalstaatsanwaltschaft - Ablehnung der Beschwerde Seite 1

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Wie zu erwarten wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches, nicht stattgegeben.

Der nächste Schritt wäre jetzt, ein Klageerzwingungsverfahren zu beantragen.

Dieses muss beim Landgericht in Stuttgart erfolgen und somit liegt ein Anwaltszwang vor.

Ich gehe davon aus, dass hier von einem Rechtsanwalt schriftlich, das Klageerzwingungsverfahren beantragt werden muss. Die Kosten halten sich also definitiv im Rahmen und sollten überschaubar sein und bleiben.

Wird dem Klageerzwingungsverfahren stattgegeben, so trägt die Staatskasse die Kosten des Rechtsanwaltes. Sollte dieser letztmögliche Versuch auch scheitern, so sind die Kosten vom Antragsteller zu tragen. Die Gerichtskosten würden wohl das kleinere Übel des Vorschusses sein.

Bevor ich nun die nächsten Schritte unternehme wollte ich erst einmal eure Meinung hören, wie ihr in diesem Fall verfahren würdet.

Deshalb starte ich eine kleine Umfrage.     

[poll id=“9″]

Weiterhin wäre es interessant, ob jemand von euch einen Rechtsanwalt kennt, der sich mit PeTA Deutschland e.V. schon einmal beschäftigt hat.

Tipps dazu könnt ihr gern per Kommentar, per PN, oder per Email an mich senden.

Hier noch das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft:  

Antwort Generalstaatsanwaltschaft - Ablehnung der Beschwerde Seite 1
Antwort Generalstaatsanwaltschaft – Ablehnung der Beschwerde Seite 1
Antwort Generalstaatsanwaltschaft - Ablehnung der Beschwerde Seite 2
Antwort Generalstaatsanwaltschaft – Ablehnung der Beschwerde Seite 2
Tags: PeTA LügePeter HöffkenStraftat
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