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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Gemeinnützigkeit

  • Vier Pfoten Circus Krone: Wenn radikaler Tierrechtsaktivismus die Grenzen des Rechts überschreitet

    Vier Pfoten Circus Krone: Wenn radikaler Tierrechtsaktivismus die Grenzen des Rechts überschreitet

    Am 17. September 2026 betreten drei Aktivisten von Vier Pfoten das umzäunte Gelände von Circus Krone in Hamburg und klettern mit professioneller Ausrüstung auf die Zeltkonstruktion. Die Aktion eskaliert, Polizei und Rettungsdienst rücken an, gegen die Aktivisten wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt. Was Vier Pfoten als „friedlichen und legitimen Protest“ bezeichnet, wirft deshalb eine wesentlich grundlegendere Frage auf: Wie weit dürfen Tierrechtsorganisationen gehen, wenn sie ihre politischen Ziele durchsetzen wollen?

    GERATI nimmt den Hamburger Vorfall zum Anlass, genauer hinzusehen. Es geht um die Verantwortung von Vier Pfoten, mögliche Risiken für Mitarbeiter, Besucher und Tiere sowie um die Frage, wer solche Aktionen plant und finanziert. Vor allem aber geht es um ein Thema, das der Bundestag bereits vor Jahren diskutierte: Können Organisationen steuerlich als gemeinnützig privilegiert bleiben, wenn Rechtsverstöße zum geplanten Mittel ihrer Kampagnen werden?

    Vor der angekündigten Demonstration: Vier-Pfoten-Aktivisten steigen auf das Zirkuszelt

    Bei der Aktion am Mittag handelte es sich nicht um die für später angekündigte Demonstration vor dem Circus Krone. Drei Aktivisten von Vier Pfoten – zwei Männer und eine Frau – waren mit professionellem Klettergeschirr auf die Zeltkonstruktion gestiegen, um dort ein Banner anzubringen. Bereits die mitgebrachte Ausrüstung und das konkrete Ziel sprechen gegen eine spontane Entscheidung. Die Aktion musste zumindest in wesentlichen Teilen vorbereitet worden sein.

    Die zeitliche Abfolge ist dabei wichtig. Der Hamburger Tierschutzverein hatte für denselben Tag eine eigene Protestaktion angekündigt, die erst um 17 Uhr vor dem Haupteingang von Circus Krone beginnen sollte. Diese Demonstration wurde ausdrücklich als friedlicher Protest angekündigt und fand damit mehrere Stunden nach der Kletteraktion statt. Die Vier-Pfoten-Aktion am Mittag war folglich nicht einfach Teil dieser späteren Demonstration, sondern ein davon getrenntes Vorgehen.

    Nach Angaben der Polizei befand sich das Circus-Gelände hinter einer Umzäunung. Die Aktivisten gelangten dennoch auf das Betriebsgelände und anschließend auf die Zeltkonstruktion. Nachdem Circus-Mitarbeiter die drei bemerkten, stiegen auch sie auf die Konstruktion; dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Die Polizei ermittelt gegen die Aktivisten wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch und gegen Circus-Mitarbeiter wegen Körperverletzung.

    Damit unterschied sich die Vier-Pfoten-Aktion fundamental von einer gewöhnlichen Demonstration vor dem Zirkus. Wer ohne Erlaubnis ein umzäuntes fremdes Betriebsgelände betritt, bewegt sich nicht mehr im Bereich einer bloßen Protestaktion, sondern im Bereich des Strafrechts: Hausfriedensbruch ist nach § 123 StGB eine Straftat. Genau wegen dieses Verdachts ermittelt die Polizei gegen die drei Aktivisten. Vier Pfoten muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum für eine politische Aktion bewusst eine Methode gewählt wurde, bei der das Hausrecht von Circus Krone missachtet und anschließend sogar eine fremde Zeltkonstruktion bestiegen wurde. Aus einem Protest wurde damit eine Aktion mit strafrechtlicher Relevanz – und genau diese bewusste Grenzüberschreitung bildet den Ausgangspunkt der späteren Eskalation.

    Die Kletteraktion brachte Menschen, Tiere und die Zeltkonstruktion in Gefahr

    Ein Zirkuszelt ist keine frei zugängliche Kletteranlage und keine Bühne für politische Inszenierungen. Masten, Traversen, Seile, Abspannungen und Verbindungselemente sind Teil einer technischen Konstruktion, deren Belastung und Nutzung klaren Vorgaben unterliegen. Wer eigenmächtig auf eine solche Anlage steigt, greift damit in einen Bereich ein, dessen sicherheitstechnische Eigenschaften er in aller Regel nicht vollständig kennt. Genau dieses Risiko nahmen die Aktivisten von Vier Pfoten in Kauf, als sie die Zeltkonstruktion ohne Zustimmung des Betreibers bestiegen.

    Bislang ist nicht bekannt, ob die Aktivisten wussten, welche Bauteile sie belasten durften, welche zusätzlichen Lasten vorgesehen waren oder ob einzelne Elemente durch Kletterbewegungen, Sicherungsseile oder Ausrüstung beschädigt werden konnten. Ebenso wenig ist öffentlich belegt, dass Vier Pfoten vor der Aktion eine statische oder technische Prüfung veranlasst hatte. Damit wurde eine fremde Konstruktion für politische Zwecke benutzt, ohne dass der Betreiber diese Nutzung freigegeben hatte und ohne dass öffentlich nachvollziehbar wäre, dass die damit verbundenen Risiken vorher fachlich bewertet wurden. Das ist keine Nebensache, sondern ein zentraler Punkt bei der Beurteilung der Verantwortung für die gesamte Aktion.

    Die möglichen Folgen reichen weit über das persönliche Risiko der Aktivisten hinaus. Ein herunterfallender Karabiner, ein Werkzeug, ein Sicherungselement oder anderes Material kann aus mehreren Metern Höhe schwere Verletzungen verursachen. Wird ein Bauteil beschädigt oder eine Verbindung beeinträchtigt, können Auswirkungen auf die gesamte Konstruktion nicht einfach ausgeschlossen werden. Unter und in der Nähe eines Zirkuszeltes befinden sich Mitarbeiter, Besucher und Tiere – also genau diejenigen, deren Sicherheit bei einer solchen Aktion ebenfalls betroffen sein kann.

    Vier Pfoten bezeichnete die Aktion später als friedlichen Protest. Diese Darstellung blendet jedoch aus, dass eine Aktion nicht allein deshalb ungefährlich ist, weil die Beteiligten keine Gewalt ausüben wollen. Wer bewusst auf eine fremde technische Konstruktion steigt, schafft zusätzliche Risiken und zwingt den Betreiber, auf eine Situation zu reagieren, die ohne diesen Eingriff gar nicht entstanden wäre. Gerade eine Organisation, die sich öffentlich auf den Schutz von Tieren und Lebewesen beruft, muss sich deshalb fragen lassen, warum für eine politische Botschaft eine Aktionsform gewählt wurde, bei der die Sicherheit von Menschen, Tieren und Betriebseinrichtungen zumindest potenziell gefährdet wurde.

    Circus Krone musste auf den Eingriff reagieren

    Circus Krone konnte nicht einfach hinnehmen, dass Unbefugte auf eine zentrale technische Konstruktion des eigenen Betriebes klettern. Der Betreiber trägt Verantwortung für die Sicherheit des Geländes, für Mitarbeiter, Besucher, Tiere und die technische Anlage selbst. In einer solchen Situation ist es deshalb nachvollziehbar, dass Mitarbeiter eingreifen und versuchen, die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände zurückzugewinnen. Die Verantwortung für die Entstehung dieser Lage lag nicht bei Circus Krone, sondern bei den Aktivisten, die das Gelände betreten und das Zelt bestiegen hatten.

    Vier Pfoten erhebt im Nachhinein schwere Vorwürfe gegen Circus-Mitarbeiter. Sven Wirth erklärte gegenüber TAG24, Aktivisten seien geschlagen, getreten und gewürgt worden; zudem seien Sicherungen gelöst und Personen geschubst worden. Circus Krone weist diese Darstellung zurück und bestreitet, den Aktivisten körperlichen Schaden zugefügt zu haben. Welche dieser Vorwürfe sich bestätigen lassen, müssen die Ermittlungsbehörden klären.

    Für die Einordnung des Vorfalls ist jedoch entscheidend, Ursache und Reaktion nicht miteinander zu verwechseln. Die Aktivisten waren nicht zufällig auf der Zeltkonstruktion, sondern hatten sich bewusst dorthin begeben und damit eine Lage geschaffen, auf die der Betreiber reagieren musste. Dass es anschließend zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, macht aus der ursprünglichen Kletteraktion keinen gewöhnlichen Protest und nimmt den Aktivisten nicht die Verantwortung dafür, diese gefährliche Situation überhaupt erst herbeigeführt zu haben.

    Vier Pfoten nennt die Aktion „friedlich und legitim“

    Vier Pfoten bezeichnete die Kletteraktion im Nachhinein als „friedlichen und legitimen Protest“. Gerade der Begriff „legitim“ ist dabei problematisch, weil er den Eindruck erweckt, die gewählte Methode sei gesellschaftlich oder rechtlich gerechtfertigt gewesen. Tatsächlich hatten die Aktivisten das umzäunte Betriebsgelände von Circus Krone betreten und eine technische Konstruktion bestiegen, obwohl ihnen dafür keine Zustimmung des Betreibers vorlag. Gegen sie wird deshalb wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch ermittelt.

    Dass die Aktivisten nach eigener Darstellung keine Gewalt ausüben wollten, macht die Aktion nicht automatisch harmlos oder rechtmäßig. Ein Protest wird nicht dadurch legitim, dass sich seine Teilnehmer selbst ein moralisch höheres Ziel zuschreiben. Entscheidend bleibt, welche Mittel gewählt werden und ob dabei Rechte anderer verletzt oder strafrechtliche Grenzen überschritten werden. Gerade eine große und gemeinnützig auftretende Organisation sollte diese Unterscheidung besonders ernst nehmen.

    Hinzu kommt, dass Vier Pfoten zahlreiche legale Möglichkeiten offenstanden, gegen Circus Krone zu protestieren. Die Organisation hätte vor dem Gelände demonstrieren, Pressearbeit betreiben, politische Forderungen stellen, Behörden einschalten oder eine öffentliche Kampagne organisieren können. Am selben Tag fand sogar eine separate angekündigte Demonstration gegen Circus Krone statt, die zeigt, dass öffentlicher Protest ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war.

    Die Kletteraktion war deshalb keine notwendige Form des Protests, sondern eine bewusst gewählte Eskalation. Wer eine solche Methode anschließend als „legitim“ bezeichnet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob hier nicht versucht wird, eine strafrechtlich relevante Grenzüberschreitung nachträglich moralisch aufzuwerten. Genau diese Verschiebung ist aus Sicht von GERATI Teil des Problems: Der gute Zweck wird in den Vordergrund gestellt, während die gewählte Methode in den Hintergrund rückt.

    Circus Krone widerspricht Vier Pfoten

    Circus Krone weist die Vorwürfe von Vier Pfoten zurück und erklärt, seine Mitarbeiter hätten den Aktivisten keinen körperlichen Schaden zugefügt. Gleichzeitig betont das Unternehmen, dass die drei Kletterer durch ihr Vorgehen nicht nur sich selbst, sondern auch Mitarbeiter, Tiere und die technische Anlage gefährdet hätten. Diese Darstellung ist nachvollziehbar, weil der Betreiber in einer solchen Situation weder weiß, welche Bauteile belastet werden, noch welche weiteren Handlungen die Aktivisten auf der Konstruktion planen. Für Circus Krone ging es deshalb nicht um die Unterdrückung einer Meinung, sondern um die Kontrolle über das eigene Betriebsgelände und die Sicherheit einer fremdgenutzten Zeltkonstruktion.

    Besonders brisant ist ein weiterer Punkt: Nach Angaben von Circus Krone fand ausgerechnet zum Zeitpunkt der Aktion eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt. Der Circus erklärt, diese Kontrolle sei ohne Beanstandungen verlaufen. Eine unabhängige Bestätigung der zuständigen Behörde liegt GERATI bislang nicht vor, weshalb diese Aussage zunächst als Darstellung von Circus Krone behandelt werden muss. Sollte sich das Ergebnis behördlich bestätigen, würde sich der Widerspruch allerdings weiter zuspitzen: Während Vier Pfoten unter Berufung auf den Tierschutz eine riskante Aktion auf fremdem Gelände inszeniert, kontrollieren gleichzeitig die dafür zuständigen Behörden die Tierhaltung und finden nach Darstellung des Circus keine Beanstandungen.

    Die spätere Demonstration zeigt, dass legaler Protest problemlos möglich war

    Am Nachmittag fand eine angekündigte Demonstration des Hamburger Tierschutzvereins vor Circus Krone statt. Diese Aktion war von der Kletteraktion am Mittag getrennt und zeigt sehr deutlich, dass Kritik am Circus auch ohne das Betreten fremden Betriebsgeländes möglich war. Niemand bestreitet das Recht, gegen Tierhaltung im Zirkus zu demonstrieren, Transparente zu zeigen, politische Forderungen zu erheben oder öffentlich Kritik zu äußern. Genau dafür gibt es das Versammlungsrecht und die Möglichkeit, Proteste auf öffentlichem Grund zu organisieren.

    Der Unterschied zur Aktion von Vier Pfoten liegt deshalb nicht in der Meinung, sondern in der Methode. Wer vor dem Gelände demonstriert, nutzt demokratische Rechte innerhalb des rechtlichen Rahmens. Wer dagegen ein fremdes Betriebsgelände betritt, das Hausrecht des Betreibers missachtet und anschließend eine technische Konstruktion besteigt, überschreitet diese Grenze bewusst. Gerade weil am selben Tag ein legaler Protest problemlos möglich war, lässt sich die Kletteraktion nicht damit rechtfertigen, es habe keine andere Möglichkeit gegeben, Kritik an Circus Krone öffentlich sichtbar zu machen.

    Wer plante die Aktion – und welche Rolle spielte Vier Pfoten?

    An diesem Punkt beginnt die entscheidende Recherche. In den Medien werden die drei Kletterer ausdrücklich als Aktivisten von Vier Pfoten bezeichnet, und die Organisation verteidigte die Aktion anschließend öffentlich. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, ob hier einzelne Unterstützer auf eigene Faust handelten oder ob Vier Pfoten selbst an Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung beteiligt war. Genau diese organisatorische Verantwortung muss geklärt werden, bevor sich die Hamburger Aktion abschließend bewerten lässt.

    Offen sind derzeit insbesondere folgende Fragen:

    • Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
    • Wer plante die Kletteraktion und legte Circus Krone als Ziel fest?
    • Wer beschaffte beziehungsweise bezahlte die professionelle Kletterausrüstung?
    • Wer ließ das Banner herstellen und finanzierte es?
    • Wer übernahm Anreise, Unterbringung oder sonstige Kosten?
    • Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
    • War Verantwortlichen von Vier Pfoten bereits vor Beginn bewusst, dass für das geplante Anbringen des Banners das Betriebsgelände ohne Zustimmung von Circus Krone betreten werden musste?

    Gerade die letzte Frage ist von besonderer Bedeutung. Wenn das erklärte Ziel von Anfang an darin bestand, ein Banner auf der Zeltkonstruktion anzubringen, musste zwangsläufig geklärt werden, wie die Aktivisten überhaupt dorthin gelangen sollten. Sollte Vier Pfoten die Aktion selbst geplant oder organisatorisch unterstützt haben, wäre das Betreten des fremden Geländes kaum als überraschender Nebeneffekt darstellbar, sondern als vorhersehbarer Bestandteil der gewählten Aktionsform.

    Damit würde sich die Bewertung grundlegend verändern. Dann ginge es nicht mehr nur um drei Aktivisten, die eigenmächtig eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten haben, sondern um die mögliche Verantwortung einer gemeinnützigen Organisation für eine bewusst vorbereitete Aktion. Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Frage nach Finanzierung, Organisationsverantwortung und Gemeinnützigkeit.

    Gemeinnützigkeit und organisierter Rechtsbruch

    Genau an diesem Punkt wird der Hamburger Vorfall politisch brisant. Tierschutz gehört in Deutschland zu den anerkannten gemeinnützigen Zwecken, und Organisationen profitieren dadurch von steuerlichen Vergünstigungen sowie einem besonderen gesellschaftlichen Vertrauensvorschuss. Diese Privilegien beruhen darauf, dass ihre Tätigkeit der Allgemeinheit dienen soll. Umso problematischer wird es, wenn eine Organisation Aktionen unterstützt oder organisiert, bei denen Rechtsverstöße nicht zufällig entstehen, sondern bereits in der Planung vorhersehbar oder bewusst einkalkuliert sind.

    Für GERATI ist die Grenze deshalb klar: Gemeinnützigkeit darf kein Schutzschild für organisierte Rechtsverletzungen sein. Wenn Verantwortliche, Mitarbeiter oder beauftragte Aktivisten im Rahmen einer geplanten Kampagne handeln und dabei bewusst Hausrechte, Eigentumsrechte oder andere gesetzlich geschützte Grenzen missachten, muss die Frage nach der Gemeinnützigkeit zwingend gestellt werden. Es geht dabei ausdrücklich nicht um irgendein Mitglied, das privat eine Straftat begeht, sondern um Handlungen, die der Organisation selbst zugerechnet werden können.

    Sollte sich also herausstellen, dass Vier Pfoten die Hamburger Aktion geplant, finanziert oder personell organisiert hat, wäre das deutlich mehr als bloßer Aktivismus einzelner Unterstützer. Dann stünde die Frage im Raum, ob eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile beanspruchen kann, während sie gleichzeitig Kampagnen betreibt, deren Umsetzung auf bewusst eingeplanten Rechtsverstößen beruht. Genau diese Verbindung zwischen Organisationsverantwortung, Finanzierung und Gemeinnützigkeit ist der politische Kern dieses Falls.

    Bereits 2018 forderte die FDP: „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“

    Die politische Debatte über Straftaten und Gemeinnützigkeit ist keineswegs neu. Bereits 2018 brachte die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ in den Bundestag ein. Darin forderte sie, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr steuerlich zu begünstigen, wenn ihre Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks gegen Strafgesetze verstoßen oder zu solchen Rechtsbrüchen aufrufen. Als konkretes Beispiel wurde ausdrücklich die Tierrechtsorganisation PETA genannt, deren Umgang mit sogenannten Stalleinbrüchen damals bereits politisch umstritten war.

    Im Februar 2019 beschäftigte sich der Finanzausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung ausführlich mit dieser Frage. Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft stellte dabei klar, dass nicht nur die Satzung, sondern auch die tatsächliche Geschäftsführung eines gemeinnützigen Vereins innerhalb der Rechtsordnung bleiben müsse. Aufrufe zu Straftaten, Anstiftung, die Beteiligung von Vereinsorganen oder eine kampagnenhafte Beteiligung von Mitgliedern könnten nach seiner Auffassung der Gemeinnützigkeit entgegenstehen. Auch Rechtsanwalt Walter Scheuerl kritisierte insbesondere das Eindringen von Tierrechtsaktivisten in Stallanlagen zur Beschaffung von Material für Kampagnen.

    Andere Sachverständige widersprachen einer solchen pauschalen Betrachtung. Richter Ulf Buermeyer verwies darauf, dass nicht jedes Verhalten, das zunächst einen Straftatbestand erfüllt, am Ende auch rechtswidrig sein muss, weil das Strafrecht Rechtfertigungsgründe kennt. Als Beispiel nannte er die Rechtsprechung zu einem sogenannten Stalleinbruch, der wegen rechtfertigenden Notstands nicht als strafbar bewertet worden war. Genau an diesem Punkt zeigt sich aber auch das bis heute ungelöste Problem: Ein außergewöhnlicher Einzelfall, in dem eine konkrete Gefahr bereits bekannt war, ist etwas anderes als eine organisierte Kampagnenstrategie, bei der Rechtsverstöße bewusst eingeplant oder regelmäßig als Mittel eingesetzt werden.

    Bemerkenswert ist, dass der FDP-Antrag die politische Debatte über Jahre beschäftigte und erst 2021 abschließend im Bundestag behandelt wurde. Der Kern der damaligen Forderung bleibt jedoch aktuell: Soll eine Organisation weiterhin steuerlich privilegiert werden, wenn Rechtsverstöße nicht zufällig geschehen, sondern durch ihre Repräsentanten im Rahmen der eigenen Kampagnenarbeit begangen oder unterstützt werden? Genau diese Frage stellt sich beim Hamburger Vorfall erneut, wenn sich bestätigen sollte, dass Vier Pfoten die Kletteraktion selbst geplant oder organisatorisch getragen hat.

    Das Urteil zu sogenannten Stalleinbrüchen ist kein Freibrief

    Besonders häufig wird in diesem Zusammenhang das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg herangezogen. Dort waren Tierschutzaktivisten in eine Schweinehaltungsanlage eingedrungen, um Zustände zu dokumentieren, die ihnen bereits zuvor bekannt waren. Das Gericht sah den grundsätzlich erfüllten Hausfriedensbruch in diesem konkreten Fall wegen rechtfertigenden Notstands als nicht rechtswidrig an. Entscheidend war also nicht, dass Tierschutzaktivisten generell fremde Stallanlagen betreten dürfen, sondern dass das Gericht unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls eine gegenwärtige Gefahr und eine entsprechende Rechtfertigung annahm.

    Genau dieser Punkt wird in der öffentlichen Debatte häufig verkürzt dargestellt. Die Aktivisten waren nach den gerichtlichen Feststellungen nicht auf gut Glück in einen beliebigen Betrieb eingedrungen, um erst einmal nach möglichen Verstößen zu suchen. Sie wollten bereits bekannte Missstände dokumentieren. Damit unterscheidet sich der Fall grundlegend von einer Vorgehensweise, bei der zahlreiche Betriebe heimlich betreten, gefilmt oder überwacht werden, ohne dass zuvor ein konkreter Hinweis auf eine gegenwärtige Gefahr vorliegt.

    Das Naumburger Urteil ist deshalb kein Freibrief für verdeckte Stallaktionen und erst recht keine allgemeine Erlaubnis für Tierrechtsorganisationen, fremde Betriebsgelände nach eigenen Maßstäben zu kontrollieren. Ein rechtfertigender Notstand muss immer im konkreten Einzelfall geprüft werden und setzt deutlich mehr voraus als die bloße Vermutung, irgendwo könne möglicherweise ein Tierschutzverstoß vorliegen. Wer das Urteil pauschal als Rechtfertigung für systematische Stalleinbrüche oder verdeckte Überwachungsaktionen verwendet, lässt genau diese juristische Grenze außer Acht.

    Wie viele Betriebe werden illegal betreten, ohne dass etwas gefunden wird?

    Eine der entscheidenden Fragen in der Debatte über verdeckte Tierrechtsaktionen bleibt bis heute weitgehend unbeantwortet: Wie viele Tierhaltungsbetriebe werden ohne Erlaubnis betreten, wie oft werden dort heimlich Kameras installiert und wie viele dieser Aktionen führen am Ende zu keinem verwertbaren Ergebnis? Die Öffentlichkeit kennt fast ausschließlich die spektakulären Fälle, in denen belastende Bilder veröffentlicht, Missstände angeprangert und politische Forderungen erhoben werden. Unsichtbar bleiben dagegen jene Fälle, bei denen ein Stall möglicherweise illegal betreten oder überwacht wurde, ohne dass sich anschließend ein relevanter Verstoß belegen ließ.

    Genau darin liegt ein erhebliches Transparenzproblem. Wie viele Betriebe wurden heimlich betreten? Wie oft wurden Türen, Tore oder andere Zugänge überwunden? Wie viele Kameras wurden ohne Wissen des Betreibers angebracht? Wie viele Beschäftigte wurden dabei gefilmt, obwohl sie selbst mit keinem Tierschutzverstoß in Verbindung standen? Und vor allem: Wie viele dieser Aktionen endeten ohne Veröffentlichung, weil das gesammelte Material keinen Missstand zeigte?

    GERATI behauptet ausdrücklich nicht, dass bestimmte Organisationen ohne Beleg regelmäßig eine bestimmte Zahl von Betrieben illegal betreten. Gerade weil belastbare Zahlen fehlen, lässt sich jedoch kaum überprüfen, wie systematisch solche Methoden tatsächlich eingesetzt werden. Wer nur die veröffentlichten Treffer kennt, weiß nicht, wie viele erfolglose Eingriffe in Hausrecht, Eigentum und möglicherweise Persönlichkeitsrechte ihnen vorausgingen.

    Für gemeinnützige Tierrechtsorganisationen ist diese Frage besonders relevant. Wenn rechtswidrig erlangtes Material später für Medienkampagnen, politische Forderungen oder Spendensammlungen genutzt wird, muss auch offengelegt werden, wie dieses Material überhaupt zustande kam und wie viele vergleichbare Aktionen ohne Ergebnis durchgeführt wurden. Andernfalls bleibt für die Öffentlichkeit nur die erfolgreiche Auswahl sichtbar, während die möglichen Rechtsverletzungen hinter erfolglosen Recherchen im Dunkeln bleiben.

    Verdeckte Aufnahmen betreffen auch Mitarbeiter

    Bei der Debatte über heimliche Stallaufnahmen wird häufig so gesprochen, als beträfe der Eingriff ausschließlich den Tierhalter oder das Unternehmen. Tatsächlich können verdeckt installierte Kameras aber auch Beschäftigte, Tierärzte, Fahrer, Dienstleister oder andere Personen erfassen, die mit einem möglichen Tierschutzverstoß überhaupt nichts zu tun haben. Diese Menschen wissen unter Umständen weder, dass sie gefilmt werden, noch wer die Aufnahmen später auswertet oder speichert.

    Damit geht es längst nicht nur um Tierschutz, sondern auch um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Umgang mit heimlich gewonnenem Bildmaterial. Besonders problematisch wird es dort, wo Aufnahmen über längere Zeiträume entstehen und zahlreiche Personen erfassen, ohne dass am Ende überhaupt ein relevanter Verstoß festgestellt wird. Dann stellt sich die Frage, warum diese Menschen überhaupt heimlich dokumentiert wurden und auf welcher Grundlage eine private Organisation über solches Material verfügt.

    Ebenso ungeklärt bleibt häufig, was mit den Aufnahmen geschieht, die für eine spätere Veröffentlichung nicht gebraucht werden. Werden sie unmittelbar gelöscht, dauerhaft gespeichert, intern archiviert, an Medien weitergegeben oder für spätere Kampagnen vorgehalten? Für die Betroffenen ist das kaum nachvollziehbar, weil sie von der verdeckten Aufnahme im Zweifel überhaupt nichts erfahren. Gerade deshalb reicht es nicht, lediglich auf einen später aufgedeckten Missstand zu verweisen.

    Organisationen, die von Tierhaltern und Unternehmen maximale Transparenz verlangen, müssen sich deshalb dieselben Fragen zu ihren eigenen Methoden gefallen lassen. Wer heimlich filmt, fremde Betriebe betritt und personenbezogenes Material sammelt, sollte offenlegen können, nach welchen Regeln solche Aufnahmen entstehen, verarbeitet und gelöscht werden. Andernfalls entsteht eine bemerkenswerte Schieflage: Von anderen wird vollständige Transparenz verlangt, während die eigenen verdeckten Methoden weitgehend im Dunkeln bleiben.

    Wer finanziert solche Aktionen?

    Professionell vorbereitete Aktionen wie die in Hamburg kosten Geld. Kletterausrüstung, Banner, Anreise, mögliche Übernachtungen, Arbeitszeit, Medienarbeit und die gesamte organisatorische Vorbereitung müssen bezahlt werden. Wenn Aktivisten im Namen beziehungsweise im direkten Umfeld einer großen Organisation wie Vier Pfoten auftreten und diese Organisation die Aktion anschließend öffentlich verteidigt, liegt deshalb die Vermutung nahe, dass dafür auch Mittel aus dem Organisationshaushalt eingesetzt wurden. Bei einer gemeinnützigen Organisation stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob Spendengelder oder steuerbegünstigte Mittel zumindest mittelbar in die Vorbereitung und Durchführung einer solchen Aktion geflossen sind.

    Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Sollte Vier Pfoten Personal, Material, Reisekosten oder Arbeitszeit für die Hamburger Aktion eingesetzt haben, dann wäre das keine rein private Aktion einzelner Aktivisten mehr, sondern ein organisatorisch finanzierter Vorgang. Wenn zugleich von Anfang an absehbar war, dass zur Umsetzung das fremde Betriebsgelände von Circus Krone betreten werden musste, würde sich die Frage stellen, ob Mittel einer gemeinnützigen Organisation für eine Aktion eingesetzt wurden, die bewusst mit einer strafrechtlich relevanten Grenzüberschreitung verbunden war.

    Vier Pfoten muss deshalb offenlegen, wer die Hamburger Aktion bezahlt hat und aus welchen Mitteln diese Kosten gedeckt wurden. Gerade bei einer steuerbegünstigten Organisation darf es keine Grauzone geben, wenn Personal, Ausrüstung und Kampagnenlogistik für Aktionen eingesetzt werden, bei denen das Hausrecht Dritter bewusst missachtet wird. Aus Sicht von GERATI wäre in einem solchen Fall zwingend zu prüfen, ob die steuerliche Gemeinnützigkeit noch gerechtfertigt ist oder ob staatliche Privilegien faktisch Aktionen mitfinanzieren, die sich außerhalb des rechtlich zulässigen Protestes bewegen.

    Gemeinnützigkeit darf kein Freibrief sein

    Tierschutz ist in Deutschland als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Daraus folgt aber nicht, dass jede Methode, die unter dem Etikett Tierschutz eingesetzt wird, ebenfalls schützenswert oder steuerlich privilegiert sein muss. Entscheidend ist nicht nur das Ziel einer Organisation, sondern auch die Art und Weise, wie dieses Ziel verfolgt wird. Wer bewusst Rechtsgrenzen überschreitet, kann sich nicht allein darauf berufen, im Namen einer guten Sache zu handeln.

    Für GERATI ist deshalb klar: Vorsätzlich geplante Straftaten und systematisch organisierte Rechtsverletzungen dürfen mit Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sein. Wenn Verantwortliche einer Organisation Aktionen planen, finanzieren oder durchführen, bei denen fremde Grundstücke betreten, Hausrechte missachtet oder andere strafrechtlich geschützte Grenzen überschritten werden, muss die steuerliche Privilegierung auf den Prüfstand. Gemeinnützigkeit darf nicht dazu führen, dass eine Organisation auf der einen Seite steuerliche Vorteile erhält und auf der anderen Seite genau diese Vorteile möglicherweise nutzt, um rechtswidrige Kampagnenmethoden zu finanzieren.

    Dabei geht es nicht darum, einer gesamten Organisation jede Verfehlung eines einzelnen Mitglieds zuzurechnen. Entscheidend ist die organisatorische Verantwortung. Wenn Rechtsverstöße von Funktionären, Mitarbeitern oder beauftragten Aktivisten bewusst vorbereitet, finanziert oder als festes Kampagneninstrument eingesetzt werden, ist die Grenze aus Sicht von GERATI überschritten. In solchen Fällen darf Gemeinnützigkeit kein Schutzschild sein, sondern muss überprüft und gegebenenfalls entzogen werden.

    Hamburg ist nur der aktuelle Anlass

    Der Vorfall bei Circus Krone ist kein isoliertes Ereignis, sondern fügt sich in eine Entwicklung ein, die im radikalen Tierrechtsaktivismus seit Jahren zu beobachten ist. Immer wieder geht es um das Betreten fremder Betriebsgelände, verdeckte Aufnahmen, heimlich installierte Kameras oder andere Methoden, bei denen bewusst rechtliche Grenzen überschritten werden. Häufig wird dies mit dem Argument gerechtfertigt, das eigene Ziel sei so wichtig, dass außergewöhnliche Mittel notwendig seien. Genau diese Logik ist gefährlich, weil sie das Recht nicht mehr als verbindlichen Rahmen versteht, sondern als Hindernis, das bei moralischer Überzeugung überwunden werden dürfe.

    Ein Rechtsstaat kann nach diesem Prinzip nicht funktionieren. Wer Missstände vermutet, kann Behörden einschalten, Strafanzeigen stellen, Beweise über legale Wege sichern, Medien informieren oder politische Veränderungen fordern. Private Tierrechtsorganisationen besitzen jedoch keine eigenen hoheitlichen Befugnisse und dürfen sich solche auch nicht selbst zuschreiben. Weder ein gemeinnütziger Zweck noch ein moralischer Anspruch verleiht das Recht, fremde Grundstücke zu betreten, technische Anlagen zu benutzen oder andere geschützte Rechte nach eigenem Ermessen außer Kraft zu setzen.

    Gerade deshalb geht es bei Hamburg um mehr als nur um drei Aktivisten auf einem Zirkuszelt. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell aus politischem Protest eine Methode werden kann, bei der die eigene Überzeugung über die Rechte anderer gestellt wird. Wenn gemeinnützige Organisationen solche Formen des Aktivismus unterstützen, organisieren oder nachträglich als legitim verteidigen, muss nicht nur über den einzelnen Vorfall gesprochen werden, sondern über die grundsätzliche Frage, wo zivilgesellschaftliches Engagement endet und organisierter Rechtsbruch beginnt.

    GERATI wird die Bundestagsparteien um Stellungnahme bitten

    Der Hamburger Fall soll deshalb nicht mit diesem Artikel enden. GERATI wird die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit einem einheitlichen Fragenkatalog anschreiben und um eine klare Stellungnahme bitten. Dabei geht es nicht nur um Vier Pfoten, sondern um die grundsätzliche politische Frage, ob Organisationen weiterhin steuerlich privilegiert bleiben sollen, wenn Rechtsverstöße gezielt als Teil von Kampagnen eingesetzt oder organisatorisch mitgetragen werden. Gerade weil diese Debatte bereits 2018 im Bundestag geführt wurde, ist es aus Sicht von GERATI an der Zeit zu klären, wie die Parteien diese Frage heute bewerten.

    Im Mittelpunkt der Anfrage sollen unter anderem folgende Punkte stehen:

    • Soll eine gemeinnützige Organisation ihre steuerlichen Vorteile verlieren können, wenn Mitarbeiter, Funktionäre oder beauftragte Aktivisten im Rahmen geplanter Kampagnen vorsätzlich Straftaten begehen?
    • Soll bei entsprechenden rechtskräftigen Verurteilungen automatisch eine steuerrechtliche Überprüfung der Gemeinnützigkeit eingeleitet werden?
    • Macht es für die Bewertung einen Unterschied, ob einzelne Unterstützer eigenmächtig handeln oder ob eine Organisation Personal, Material, Arbeitszeit und Finanzierung bereitstellt?
    • Reichen die heutigen Regelungen der Abgabenordnung aus, um systematisch organisierte Rechtsverstöße durch gemeinnützige Organisationen zu erfassen?
    • Hält die jeweilige Partei den Grundsatz „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ heute für richtig, und wenn nicht, wo zieht sie selbst die Grenze?

    GERATI wird die Antworten der Parteien dokumentieren und in einer weiteren Veröffentlichung gegenüberstellen. Ebenso wird transparent gemacht, wenn eine Partei auf die Anfrage nicht reagiert oder eine klare Position vermeidet. Ziel ist es, die Debatte aus der moralischen Selbstdarstellung einzelner Organisationen herauszuholen und auf die politische Ebene zu bringen, auf der am Ende entschieden werden muss, welche Voraussetzungen für steuerliche Gemeinnützigkeit gelten sollen.

    Auch Vier Pfoten muss konkrete Fragen beantworten

    Neben der politischen Debatte braucht es eine direkte Antwort von Vier Pfoten selbst. Die Organisation hat die Hamburger Aktion öffentlich verteidigt, deshalb muss sie auch erklären, wie diese Aktion vorbereitet, finanziert und gegenüber den zuständigen Behörden behandelt wurde. Gerade wenn eine gemeinnützige Organisation mit einer Aktion in Verbindung steht, bei der wegen Hausfriedensbruchs ermittelt wird, reichen allgemeine Hinweise auf einen angeblich „friedlichen und legitimen Protest“ nicht aus.

    GERATI wird Vier Pfoten deshalb unter anderem folgende Fragen stellen:

    • Wer hat die Hamburger Kletteraktion geplant und organisatorisch vorbereitet?
    • Waren die drei beteiligten Aktivisten Mitarbeiter, Beauftragte oder anderweitig offiziell für Vier Pfoten tätig?
    • Wer stellte das professionelle Kletterequipment zur Verfügung?
    • Wer finanzierte Banner, Anreise, Material, Arbeitszeit und mögliche weitere Kosten der Aktion?
    • Wurde die Aktion während bezahlter Arbeitszeit vorbereitet oder durchgeführt?
    • War den Verantwortlichen bereits vor Beginn bewusst, dass für das Anbringen des Banners das Betriebsgelände von Circus Krone ohne Zustimmung betreten werden musste?
    • Wurde die Kletteraktion beziehungsweise die damit verbundene Protestaktion bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß angezeigt oder angemeldet?
    • Falls ja: Welche Form der Versammlung oder Aktion wurde angezeigt, welcher konkrete Ort wurde angegeben und welche behördlichen Auflagen galten für die Durchführung?
    • War gegenüber den Behörden angegeben worden, dass Aktivisten das Betriebsgelände von Circus Krone betreten und auf die Zeltkonstruktion steigen würden?
    • Falls die Kletteraktion nicht Bestandteil einer angezeigten Versammlung war: Warum entschied sich Vier Pfoten für eine Aktion außerhalb der später angekündigten Demonstration vor dem Circus?
    • Hält Vier Pfoten Aktionen, bei denen fremdes Betriebsgelände bewusst betreten und das Hausrecht des Eigentümers missachtet wird, grundsätzlich für mit dem eigenen gemeinnützigen Auftrag vereinbar?
    • Nach Angaben von Circus Krone fand während des Hamburger Gastspiels eine unangekündigte Kontrolle der Tierhaltung statt, die ohne Beanstandungen verlaufen sein soll. Wie bewertet Vier Pfoten dieses Kontrollergebnis?
    • Auf welche konkreten, dokumentierten Verstöße stützt Vier Pfoten seine Vorwürfe gegen die Tierhaltung von Circus Krone, wenn behördliche Kontrollen nach Angaben des Unternehmens regelmäßig keine entsprechenden Beanstandungen ergeben?
    • Wie erklärt Vier Pfoten den Widerspruch zwischen den eigenen öffentlichen Vorwürfen und Kontrollergebnissen zuständiger Veterinärbehörden, sofern diese keine Tierschutzverstöße feststellen?
    • Würde Vier Pfoten eine gemeinsame oder beobachtete Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt akzeptieren und das behördliche Ergebnis auch dann öffentlich anerkennen, wenn dabei keine Tierschutzverstöße festgestellt werden?
    • Falls Vier Pfoten bei einer solchen Kontrolle zu einer anderen Bewertung käme als das Veterinäramt: Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien würde die Organisation einen Tierschutzverstoß feststellen, den die zuständige Behörde nicht beanstandet?
    • Verfügt Vier Pfoten über konkrete Belege dafür, dass behördliche Kontrollen bei Circus Krone relevante Tierschutzverstöße übersehen oder falsch bewertet haben? Falls ja, welche?

    Diese Fragen betreffen nicht nur die unmittelbare Kletteraktion, sondern auch die Glaubwürdigkeit der dahinterstehenden Kampagne. Wenn Vier Pfoten einerseits schwere Vorwürfe gegen die Tierhaltung erhebt, andererseits zuständige Veterinärbehörden bei ihren Kontrollen keine entsprechenden Verstöße feststellen, muss die Organisation erklären können, worauf ihre abweichende Bewertung konkret beruht. Ebenso muss geklärt werden, ob die Hamburger Aktion gegenüber den Behörden überhaupt in der Form angezeigt war, in der sie später tatsächlich durchgeführt wurde, und ob das Betreten des Betriebsgeländes sowie das Besteigen der Zeltkonstruktion Bestandteil der angekündigten Protestform waren.

    GERATI wird die Antworten nicht nur zusammenfassen, sondern die entscheidenden Aussagen nachvollziehbar dokumentieren. Sollte Vier Pfoten einzelne Fragen nicht beantworten, wird auch das kenntlich gemacht. Gerade eine gemeinnützige Organisation, die von Unternehmen Transparenz und Rechenschaft verlangt, muss sich denselben Maßstäben stellen, wenn es um die Finanzierung, Planung und Rechtfertigung der eigenen Aktionen geht.

    Fazit: Tierschutz rechtfertigt nicht jede Methode

    Der Hamburger Vorfall begann nicht mit der körperlichen Auseinandersetzung auf der Zeltkonstruktion, sondern mit einer bewussten Entscheidung der Aktivisten. Sie betraten das Betriebsgelände von Circus Krone und stiegen auf eine technische Konstruktion, um dort ihre politische Botschaft zu platzieren. Erst dadurch entstand eine Situation, in der Mitarbeiter des Circus reagieren mussten und die schließlich Polizei und Rettungsdienst beschäftigte. Wer die Eskalation bewerten will, muss deshalb beim Ausgangspunkt beginnen und darf Ursache und Reaktion nicht miteinander verwechseln.

    Ob einzelne Circus-Mitarbeiter bei ihrem Eingreifen strafrechtliche Grenzen überschritten haben, müssen die Ermittlungsbehörden klären. Unabhängig davon bleibt die Verantwortung derjenigen bestehen, die diese gefährliche Lage überhaupt erst geschaffen haben. Vier Pfoten muss deshalb nicht nur zu den behaupteten Übergriffen Stellung nehmen, sondern erklären, wer die Aktion plante, wer sie finanzierte, welche Rolle die Organisation selbst spielte und ob bewusst in Kauf genommen wurde, dass für die Durchführung fremdes Betriebsgelände betreten werden musste.

    Für GERATI ist die grundsätzliche Grenze klar. Tierschutz ist ein legitimes und steuerlich anerkanntes gemeinnütziges Ziel, doch dieser Zweck kann nicht automatisch jede gewählte Methode rechtfertigen. Wenn Rechtsverletzungen nicht zufällig entstehen, sondern von Verantwortlichen geplant, finanziert oder als Kampagnenmittel eingesetzt werden, muss auch die Gemeinnützigkeit einer Organisation überprüft werden. Genau deshalb darf die politische Debatte nicht bei diesem einen Vorfall enden.

    Der Hamburger Fall ist ein Beispiel dafür, wie schnell aus Aktivismus eine bewusste Missachtung rechtlicher Grenzen werden kann. Eine gemeinnützige Organisation, die gesellschaftliches Vertrauen und steuerliche Vorteile beansprucht, muss sich an der Rechtsordnung messen lassen und darf sich nicht durch den Verweis auf ein vermeintlich höheres Ziel davon lösen. Tierschutz ist gemeinnützig. Organisierter Rechtsbruch darf es nicht sein.

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    Quellen

  • 🐒 Impressum Great Ape Project: Rauswurf mit Stil?

    🐒 Impressum Great Ape Project: Rauswurf mit Stil?

    Es war einmal… eine Stiftung mit einem Hang zur Menschenaffenliebe – oder zumindest zur repräsentativen Projektpflege: Das „Great Ape Project“, viele Jahre lang als Teil der Giordano Bruno Stiftung geführt, glänzte mit moralischem Anspruch, Schimpansenfotos und der noblen Mission, den Affen endlich Menschenrechte zu verleihen.
    Und nun? Funkstille aus Oberwesel.

    Wer sich heute auf der Website des Great Ape Project verirrt, reibt sich verwundert die Augen: Wo früher im Impressum noch Dr. Michael Schmidt-Salomon und die Giordano Bruno Stiftung als offizielle Anlaufstelle aufgeführt waren, prangt nun ein einsames Namensschild: Dr. Colin Goldner, „Haus am Pappelwald“, Landau a.d. Isar. Das war’s. Keine Stiftung, keine Struktur – und das Wort „gemeinnützig“ scheint im Impressum gleich mit ausgezogen zu sein.

    📜 Wie alles begann: Affenliebe auf Stiftungsebene

    Einst war das Great Ape Project (GAP) das moralisch-evolutionäre Aushängeschild der Giordano Bruno Stiftung (gbs). Menschenrechte für Menschenaffen – das klang nach Fortschritt, nach Empathie, nach Kant mit Bananen. Die gbs schmückte sich gern mit diesem Projekt. Schließlich punktet kaum etwas so sehr im weltanschaulichen Marketing wie leidende Orang-Utans mit philosophischem Unterbau.

    Doch während auf der Website humanistische Idealbilder herumturnten, wuchsen im Schatten des Projekts womöglich auch juristische Sorgenfalten.

    🤷 Was ist passiert?

    Offiziell? Nichts. Inoffiziell? Vermutlich alles.

    Die gbs, bekannt für ihre strategisch geschliffene Öffentlichkeitsarbeit und juristische Vorsicht, hat offenbar kalte Füße bekommen. Die Frage, wer eigentlich für das Great Ape Project rechtlich, steuerlich und menschlich den Kopf hinhält, scheint in Oberwesel niemand mehr beantworten zu wollen.

    War es die unstete Rechtsform? Die problematische Zustellbarkeit? Die unklaren Finanzflüsse? Oder vielleicht doch die Angewohnheit einzelner Projektakteure, Gegner mit anwaltlichen Rundumschlägen zu überziehen?

    📝 Eine Impressum Great Ape Project-Geschichte in zwei Akten

    Wer dem Impressum des GAP früher seine Aufmerksamkeit schenkte, las dort schwarz auf weiß:
    Dr. Michael Schmidt-Salomon, die Giordano Bruno Stiftung, Oberwesel – das sogenannte Haus Weitblick. Eine klare Botschaft: Das Projekt war Teil der Stiftung.

    Dann, leise und ohne viel Tamtam, wurde diese Verbindung aus dem Impressum entfernt. Kein Hinweis auf die Stiftung, kein Verweis auf Verantwortliche aus Oberwesel – stattdessen tauchte plötzlich Dr. Colin Goldner als alleiniger Impressumsinhaber auf. Haus am Pappelwald statt Haus Weitblick. Klingt gemütlich, ist aber rechtlich ein Umzug ins Niemandsland.


    Altes Impressum Great Ape Project
    Altes Impressum Great Ape Project

    Neues Impressum Great Ape Project
    Neues Impressum Great Ape Project

    Dass dieser Bruch genau in eine Phase fällt, in der das Projekt zunehmend juristisch auffällig wurde, ist sicher nur Zufall. Oder karmische Evolution.

    📬 Spenden? Aber bitte nicht bei uns.

    Kurios: Obwohl sich das GAP jetzt tapfer als „eigenständiges“ Projekt inszeniert, läuft der Spendenverkehr weiter – über die Giordano Bruno Stiftung. Ganz offiziell heißt es auf der Seite:

    Das Great Ape Project sammelt keine Spenden. Sie können die Arbeit des GAP aber mit einer Spende an die Giordano Bruno-Stiftung unterstützen, die als gemeinnützig anerkannt ist. Spenden können insofern von der Steuer abgesetzt werden. (Ab einer Jahresspende von 100 Euro stellt die gbs Ihnen automatisch eine Spendenquittung aus. Bei geringeren Spenden reicht dem Finanzamt ein Kontobeleg).

    www.greatapeproject.de/unterstützung/

    Aha. Also doch nicht ganz getrennt? Oder doch? Oder ist das sowas wie eine postmoderne Scheinehe mit getrennten Bankkonten?

    Eines ist klar: Wer über eine Stiftung Spenden einsammelt, dabei aber im Impressum jede Verbindung leugnet, betreibt mindestens kreative Buchhaltung – und möglicherweise auch eine Einladung zur steuerrechtlichen Interpretation durch das zuständige Finanzamt.

    Denn laut Gemeinnützigkeitsrecht darf eine Stiftung nur Spenden für eigene satzungsgemäße Zwecke annehmen. Wenn das Great Ape Project offiziell gar kein Projekt der Stiftung mehr ist – warum fließt dann Geld mit dem Verwendungszweck „GAP“ auf das gbs-Konto?

    Man könnte auch sagen: Wenn die Stiftung schon keinen Platz mehr im Impressum hat, sollte sie vielleicht auch keine Spendenquittungen mehr ausstellen.

    ⚖️ Rechtlich fragwürdig, kommunikativ bizarr

    Wenn eine Klägerin – wie kürzlich geschehen – in einem Gerichtsverfahren als Adresse lediglich „c/o Great Ape Project“ angibt, stellt sich eine zentrale Frage: An wen wird hier eigentlich zugestellt?
    An das Projekt, das gar keine Rechtsform hat?
    An eine Stiftung, die sich laut Website nicht mehr zuständig fühlt?
    Oder an den Affen auf dem Logo?

    Zustellversuche an die angegebene Adresse scheitern, die Anwälte winken ab, das Projekt selbst schweigt – und das Impressum schweigt mit.
    Man nennt das wohl: Transparenz nach Schimpansenart.

    Juristisch brisant wird es, wenn eine Klage formal unzulässig wird, weil die Klägerseite schlicht nicht erreichbar ist. Ein Projekt ohne ladungsfähige 


    Adrienne Kneis wohnt angeblich bei Colin Goldner
    Adrienne Kneis wohnt angeblich bei Colin Goldner

    Adresse, ohne rechtliche Struktur und ohne klar erkennbare Vertretung – das ist der feuchte Albtraum jedes Zivilprozessrechts.

    🧠 Die Stiftung schweigt – ein taktischer Rückzug?

    Dass sich die Giordano Bruno Stiftung aus dem Impressum stillschweigend verabschiedet hat, spricht Bände. Es ist ein klassischer Fall von kontrollierter Distanz: Man lässt das Projekt formal los, bleibt aber hinter den Kulissen irgendwie verbunden. Der Begriff „Schattenprojekt“ drängt sich auf.

    War der öffentliche Image-Schaden durch das rechtlich ausfransende Projekt am Ende zu hoch? Wollte man verhindern, dass Prozesse, Abmahnungen und Zustellprobleme plötzlich auf dem eigenen juristischen Schreibtisch landen?

    Die Antwort liegt vermutlich irgendwo zwischen „strategischer Schadensbegrenzung“ und „Bitte-nicht-mehr-mit-uns“.

    🧹 Fazit: Endstation Baumhaus?

    Das Great Ape Project steht derzeit wie ein Orang-Utan auf wackeligem Ast: Öffentlich präsent, rechtlich unsichtbar, strukturell nebulös.
    Und die Giordano Bruno Stiftung? Sie scheint sich mit einem stillen Rausschmiss elegant aus der Affenaffäre gezogen zu haben.

    Was bleibt, ist ein Projekt mit unklarem Status, zweifelhaften Zustellmöglichkeiten und einem moralischen Anspruch, der juristisch immer schwerer zu greifen ist. Vielleicht wäre es jetzt an der Zeit für ein neues Projekt:„Recht auf Rechtsform für Menschenaffen-Initiativen“. Spendenquittungen gibt’s dann beim Affenhaus – nur gegen Bananenstempel.

    Quellen:

  • PETA gerät erneut unter politischen Druck

    PETA gerät erneut unter politischen Druck

    Die Tierrechtsorganisation PETA steht erneut im Fokus der politischen Debatte in Deutschland. Nachdem bereits in der Vergangenheit Fragen zu ihrer Gemeinnützigkeit und ihrer politischen Neutralität aufgeworfen wurden, hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag nun eine umfassende Kleine Anfrage gestellt, die auch PETA betrifft. Doch warum rückt die Organisation wieder in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung? Hauptgründe dafür sind die wachsende Kritik an ihrer politischen Einflussnahme, ihre provokativen Kampagnen gegen die Fleisch- und Pelzindustrie sowie die wiederkehrende Debatte über ihre Gemeinnützigkeit. Besonders die aktuelle Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zeigt, dass PETA weiterhin ein kontroverses Thema in der politischen Landschaft bleibt.

    CDU stellt Kleine Anfrage zu PETA

    Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat eine Kleine Anfrage mit 551 Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Darin wird die Finanzierung und politische Neutralität verschiedener Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hinterfragt. Auch PETA ist Teil dieser Anfrage.

    Die Union möchte klären, inwiefern staatlich geförderte Organisationen ihre politische Neutralität wahren und ob sie sich parteipolitisch betätigen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden. In der Vergangenheit warf PETA wiederholt kontroverse Fragen auf, etwa durch Kampagnen gegen die Fleischindustrie oder durch Protestaktionen, die den rechtlichen Rahmen bewusst ausreizten.

    Insbesondere steht die Frage im Raum, ob PETA durch provokative Aktionen und direkte Konfrontationen mit der Fleisch- und Pelzindustrie eine politische Agenda verfolgt, die über den gemeinnützigen Zweck des Tierschutzes hinausgeht. Ein Beispiel hierfür ist die Kampagne gegen den Zirkus Krone, bei der PETA öffentlich zu Protestaktionen aufrief und juristisch gegen den Zirkus vorging. Auch wiederholte Stall-Einbrüche, bei denen Aktivisten heimlich Aufnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben anfertigten und veröffentlichen, führten zu rechtlichen Auseinandersetzungen und einer Debatte über die Grenzen des zivilen Ungehorsams im Tierrechtsaktivismus. Kritiker werfen der Organisation vor, gezielt gegen wirtschaftliche Interessen vorzugehen und damit eine politische Einflussnahme auszuüben, die nicht mit dem Status einer gemeinnützigen Organisation vereinbar sei.

    FDP-Initiative: „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“

    Bereits 2019 wurde PETA in einer politischen Debatte behandelt. Damals brachte die FDP-Fraktion den Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ in den Bundestag ein. Hintergrund war die Forderung, Organisationen, deren Repräsentanten zu Rechtsbrüchen aufrufen oder diese begehen, die steuerliche Begünstigung der Gemeinnützigkeit zu entziehen.

    Die FDP kritisierte, dass PETA-Aktivisten in der Vergangenheit etwa Stall-Einbrüche gefilmt und das Material an Medien weitergeleitet hatten. Ein prominentes Beispiel ist der Fall von 2015, in dem PETA-Aktivisten in einen Schweinemastbetrieb in Niedersachsen eindrangen und heimlich Videoaufnahmen machten. Diese Aufnahmen wurden später veröffentlicht, was zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte führte. Kritiker sahen darin eine gezielte Provokation, die bewusst gesetzliche Grenzen überschreitet, um Aufmerksamkeit zu generieren. Dies wurde von der FDP als bewusster Rechtsbruch gewertet. In einer Bundestagsanhörung wurde daraufhin diskutiert, ob bestehende Regelungen verschärft werden müssten. Zwar kam es damals nicht zu direkten Gesetzesänderungen, aber die Debatte prägte die Wahrnehmung von PETA als polarisierende Organisation.

    Neben PETA waren auch andere Organisationen betroffen, die sich im Bereich Umwelt- und Tierschutz engagieren. Der Antrag der FDP zielte darauf ab, klare rechtliche Grenzen für das Verhalten von Aktivisten zu setzen und sicherzustellen, dass Verstöße gegen das Gesetz nicht durch den Gemeinnützigkeitsstatus legitimiert werden. Die FDP argumentierte, dass es nicht sein könne, dass Organisationen, die zu Regelverstößen aufrufen oder diese aktiv unterstützen, von Steuervergünstigungen profitieren.

    Ergebnis der Debatte und Gründe für das Scheitern

    Obwohl die FDP-Initiative eine hitzige Debatte auslöste und von einigen konservativen Politikern unterstützt wurde, scheiterte sie letztlich aus mehreren Gründen. Zum einen wurde argumentiert, dass bestehende Gesetze bereits ausreichen, um Straftaten zu ahnden und Organisationen im Extremfall die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Zum anderen wurde befürchtet, dass eine zu strikte Regulierung zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und des zivilgesellschaftlichen Engagements führen könnte.

    Die Initiative erhielt vor allem Unterstützung von der FDP selbst sowie von Teilen der CDU/CSU, die betonten, dass staatlich geförderte Organisationen sich nicht über das Gesetz stellen dürften. Auch Vertreter der AfD äußerten Zustimmung, allerdings mit dem weitergehenden Ziel, die Fördermittel für viele NGOs insgesamt stärker zu begrenzen.

    Auf der Gegenseite sprachen sich die Grünen, die Linke und Teile der SPD entschieden gegen den Vorstoß aus. Sie argumentierten, dass NGOs eine wichtige Rolle in der Gesellschaft spielten und dass ein zu striktes Gesetz als Instrument zur politischen Einflussnahme auf unliebsame Organisationen genutzt werden könnte. Auch innerhalb der SPD gab es unterschiedliche Positionen: Während einige Abgeordnete schärfere Regelungen befürworteten, um den Missbrauch des Gemeinnützigkeitsstatus zu verhindern, sahen andere die Gefahr einer Einschränkung der demokratischen Zivilgesellschaft.

    Ein weiterer wichtiger Punkt war die Unklarheit darüber, welche Maßstäbe zur Bewertung von Rechtsbrüchen herangezogen werden sollten. Kritiker der Initiative warnten davor, dass eine politische Einflussnahme auf NGOs entstehen könnte, wenn Behörden zu viel Spielraum bei der Entscheidung über den Entzug der Gemeinnützigkeit hätten. Schließlich konnten sich die Fraktionen nicht auf eine einheitliche Definition von „politischer Neutralität“ und „Rechtsbruch“ einigen, was die Umsetzung eines solchen Gesetzes erschwert hätte.

    PETA und Rechtsverstöße – Eine fragwürdige Selbstwahrnehmung?

    PETA selbst weist die Vorwürfe zurück und betont, dass ihre Arbeit ausschließlich dem Tierschutz diene. In einer Stellungnahme erklärte die Organisation, dass sie sich „stets im Rahmen des gesetzlichen Rahmens“ bewege und keine parteipolitische Agenda verfolge. Doch diese Behauptung ist nicht unumstritten.

    Ein bedeutendes Urteil in diesem Zusammenhang ist das des Landgerichts Hamburg vom 29. Juni 2012 (Az.: 324 O 355/11). In diesem Verfahren hatte der Circus Krone in einer Pressemitteilung geäußert, dass PETA-Aktivisten „Straftatbestände nicht scheuen“. PETA Deutschland e.V. beantragte daraufhin, diese Aussage gerichtlich untersagen zu lassen. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag jedoch ab und stufte die Äußerung des Circus Krone als zulässige Meinungsäußerung ein. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es zahlreiche Anhaltspunkte für mögliche Straftaten von PETA-Aktivisten gebe.

    Darüber hinaus sind zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen PETA-Aktivisten Stall-Einbrüche durchgeführt haben, um Missstände zu dokumentieren. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall von 2013, als Aktivisten in einen Mastbetrieb in Nordrhein-Westfalen eindrangen und heimlich Videoaufnahmen anfertigten. Diese Aufnahmen wurden später in den Medien veröffentlicht und führten zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Kritiker argumentieren, dass solche Aktionen zwar auf Missstände hinweisen, jedoch auch strafrechtlich relevant sind und in den Bereich des Hausfriedensbruchs fallen. Diese Aktionen stehen im Spannungsfeld zwischen zivilem Ungehorsam und klaren Gesetzesverstößen, da solche Einbrüche in vielen Fällen als Hausfriedensbruch gewertet werden.

    Beispielsweise wurde gegen den zweiten Vorsitzenden Harald Ullmann von PETA im Zusammenhang mit einer früheren Kampagne wegen Volksverhetzung ein Verfahren eingeleitet, das in zweiter Instanz gegen die Auflage einer Zahlung von 10.000 Euro eingestellt wurde. Rechtlich handelt es sich hierbei nicht um eine Geldstrafe, sondern um eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage gemäß § 153a StPO. Dies bedeutet, dass es zu keiner förmlichen Verurteilung kam und der Beschuldigte nicht als vorbestraft gilt. Dennoch kann eine solche Einstellung in der öffentlichen Wahrnehmung negativ interpretiert werden, da sie oft als Eingeständnis gewertet wird, um eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden.

    Fazit

    Die CDU/CSU-Fraktion bringt mit ihrer Anfrage eine Debatte zurück in den Bundestag, die schon länger schwelt. Bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Anfragen und Diskussionen über die politische Neutralität von NGOs. Eine frühere Initiative der FDP zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Organisationen scheiterte, während andere Versuche, strengere gesetzliche Regelungen zu etablieren, kontroverse Reaktionen hervorriefen. Diese wiederkehrenden Auseinandersetzungen zeigen, dass das Thema weiterhin relevant bleibt und verschiedene politische Lager unterschiedlich dazu stehen. NGOs wie PETA stehen immer wieder im Spannungsfeld zwischen aktivistischem Engagement und der Frage, ob sie als gemeinnützig gelten dürfen, wenn sie sich politisch einmischen. Während Kritiker eine notwendige Überprüfung fordern, warnen Gegner der Anfrage vor einer gezielten Einschränkung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Die kommenden Entwicklungen werden zeigen, ob PETA und andere NGOs weiterhin in dieser Form agieren können oder ob es zu regulatorischen Änderungen kommt.

    Quellen:

  • Spenden-Transparenz in Deutschland 2025: Warum Spenden-Siegel und Steuergeheimnis echte Transparenz verhindern

    Spenden-Transparenz in Deutschland 2025: Warum Spenden-Siegel und Steuergeheimnis echte Transparenz verhindern

    Einleitung

    Spenden sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung gemeinnütziger Organisationen. Viele Menschen möchten sicherstellen, dass ihre Beiträge verantwortungsvoll und zweckgebunden verwendet werden. Doch wie transparent sind gemeinnützige Organisationen tatsächlich? In Deutschland gibt es verschiedene Mechanismen zur Kontrolle von Spendenorganisationen, darunter das DZI-Spendensiegel und steuerliche Vorschriften. Doch unsere Recherchen zeigen: Wenn man kritisch hinterfragt, stößt man schnell auf Hürden.

    Besonders das Steuergeheimnis wird als Begründung herangezogen, um Informationen über gemeinnützige Organisationen zurückzuhalten. Auch Institutionen wie das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), das offiziell von der Bundesregierung empfohlen wird, erweisen sich nicht immer als verlässliche Quelle. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Realität der Spenden-Transparenz in Deutschland und die Schwierigkeiten, mit denen kritische Recherchen konfrontiert werden.

    Spendenverdopplungskampagnen: Wer verdoppelt eigentlich die Spende?

    In den letzten Jahren haben sich Spendenverdopplungskampagnen bei gemeinnützigen Organisationen stark verbreitet. Dabei wird oft damit geworben, dass jede Spende von einem nicht näher genannten „Verdoppler“ aufgestockt wird. Doch wer steckt dahinter? Gibt es klare Vorschriften zur Offenlegung solcher Spender?

    Ein Beispiel ist die Spendenkampagne von PETA Deutschland, die von Oktober bis November 2024 lief. Laut PETA wurden vor der Verdoppelung 996.545 € an Spenden generiert. Die Verdoppelung war laut PETA auf 850.000 € beschränkt, was eine Gesamtspendensumme von 1.846.545 € ergeben hätte.

    Besonders PETA steht häufig in der öffentlichen Kritik. Berichte von ehemaligen Mitarbeitern, Medienberichte sowie Untersuchungen von Tierschutzorganisationen werfen Fragen zur tatsächlichen Verwendung der Spendenmittel auf. Die Organisation gibt selbst an, 90% der Tiere, die in ihre Obhut kommen, zu töten, anstatt sie in Tierheime zu vermitteln. Zudem sind ihre transparenten Ausgaben fragwürdig: Mehr als 80% der Spendeneinnahmen fließen in Lohnkosten und Werbung für die Marke PETA, statt in den Tierschutz. Eine solche Mittelverwendung könnte in Deutschland möglicherweise als gemeinnützigkeitsschädlich betrachtet werden.

    Jährlich veranstaltet PETA eine Spendenkampagne, bei der eine Spendenverdopplung versprochen wird, ohne dass der Verdoppler explizit genannt wird. Dies wirft Fragen auf:

    • Ist diese Praxis mit den Anforderungen an Transparenz vereinbar?
    • Dürfen gemeinnützige Organisationen ungenannte Spender nutzen, um Spendenaufrufe attraktiver zu machen?
    • Welche Kontrollmechanismen existieren für solche Kampagnen?

    Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, haben wir Presseanfragen an das DZI, die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) und das Finanzamt Stuttgart gestellt. Die Ergebnisse sind ernüchternd.

    Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI): Totale Funkstille

    Das DZI wird von der Bundesregierung explizit als Orientierungshilfe für Spender empfohlen. Es bewertet Organisationen und vergibt das DZI-Spendensiegel an geprüfte Organisationen. Doch was passiert, wenn man Informationen über eine große Organisation wie PETA Deutschland sucht?

    Unsere Presseanfrage an das DZI umfasste drei zentrale Fragen:

    1. Wie bewertet das DZI die Praxis der Spendenverdopplung ohne Offenlegung des Verdopplers?
    2. Warum ist PETA Deutschland e.V. nicht in der DZI-Datenbank zu finden, obwohl sie als eine der größten Tierrechtsorganisationen agiert?
    3. Gibt es Empfehlungen des DZI zur Förderung von Transparenz bei Spendenaktionen?

    Das Ergebnis: keine Antwort. Es ist unklar, ob das DZI bewusst auf kritische Anfragen nicht reagiert oder ob interne Richtlinien verhindern, dass solche Anfragen beantwortet werden. Die fehlende Rückmeldung wirft jedoch Fragen zur Transparenz und Relevanz der Organisation als unabhängige Kontrollinstanz auf. Trotz einer klaren Fristsetzung blieb die Presseanfrage unbeantwortet. Dies ist besonders bemerkenswert, da das DZI regelmäßig als vertrauenswürdige Instanz dargestellt wird.

    Spendern wird geraten, sich bei der Wahl einer Organisation an dieser Institution zu orientieren – doch wenn keine Informationen zu bestimmten Organisationen vorliegen oder Anfragen ignoriert werden, stellt sich die Frage: Wie zuverlässig ist das DZI wirklich?

    Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ): Eine Teilerklärung, aber keine Kontrolle

    Wir haben das ITZ in einer Presseanfrage kontaktiert, da PETA explizit auf der Spendenseite, direkt neben den Zahlungsmöglichkeiten, das ITZ-Siegel präsentiert. Das ITZ-Siegel steht jedoch nur für eine Selbstverpflichtung zur Transparenz und beinhaltet keine unabhängige Kontrolle. Organisationen können also beliebige Angaben machen, ohne dass das ITZ den Wahrheitsgehalt überprüft.

    Im Gegensatz zum DZI hat das ITZ auf unsere Anfrage geantwortet. Die Antwort war klar: Das ITZ ist kein Kontrollsiegel, sondern lediglich eine Selbstverpflichtung. Das bedeutet, Organisationen übernehmen selbst die Verantwortung für ihre Transparenz, ohne dass eine externe Kontrolle stattfindet.

    Das ITZ bestätigte zudem, dass Spender:innen erst dann namentlich genannt werden müssen, wenn ihre Spende mehr als 10% der Gesamteinnahmen übersteigt. Angesichts der jährlichen Spenden von über 35 Millionen Euro bei PETA müssten also nur Spenden ab 3,5 Millionen Euro namentlich aufgeführt werden – eine Zahl, die kaum erreicht wird.

    Das Finanzamt Stuttgart: Steuergeheimnis als Schutzschild

    Um herauszufinden, welche rechtlichen Grundlagen für Spendenverdopplungskampagnen gelten, haben wir eine Presseanfrage an das Finanzamt Stuttgart gerichtet.

    Die Antwort, die uns nach über 3 Monaten zugestellt wurde: Ein Verweis auf § 30 der Abgabenordnung (AO) – das Steuergeheimnis. Diese Argumentation ist in diesem Fall problematisch, da es sich um allgemeine Fragen zur steuerlichen Handhabung von Spendenkampagnen handelt, die keine spezifischen Steuerdaten von Organisationen betreffen. In anderen Ländern, wie Norwegen, sind steuerliche Informationen über gemeinnützige Organisationen transparenter einsehbar, was eine öffentliche Kontrolle erleichtert. Es stellt sich daher die Frage, ob in Deutschland eine Reform des Steuergeheimnisses notwendig wäre, um mehr Transparenz im gemeinnützigen Sektor zu schaffen. Eine inhaltliche Antwort wurde nicht gegeben.

    Doch ist das gerechtfertigt? Gemeinnützige Organisationen erhalten steuerliche Vorteile und werden somit indirekt durch die Gesellschaft finanziert. Es stellt sich die Frage, ob das Steuergeheimnis für gemeinnützige Organisationen überhaupt in dieser Form gelten sollte.

    Fazit: Fehlende Transparenz trotz öffentlicher Förderung

    Unsere Recherche zeigt: Wer Antworten zu Spendenpraktiken sucht, stößt auf Hindernisse.

    1. Das DZI verweigert jegliche Antwort.
    2. Das ITZ betont, dass es sich nicht um eine Kontrollinstanz handelt.
    3. Das Finanzamt verweist auf das Steuergeheimnis und bleibt Antworten schuldig.

    Ohne Transparenz bleibt die Frage: Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

    GERATI bleibt dran

    Unsere Recherchen sind nicht abgeschlossen. Wir planen weitere Anfragen an relevante Institutionen zu stellen, darunter auch an das Bundesfinanzministerium, um eine offizielle Einschätzung zur rechtlichen Lage von Spendenverdopplungskampagnen zu erhalten. Wir haben auf die Antwort des Finanzamts Stuttgart eine weitere Anfrage gestellt und werden über die Entwicklungen berichten.

    Gesendete E-Mail an das Finanzamt Stuttgart vom 04.02.2025:

    Betreff: Bitte um Kopie meiner Presseanfrage vom 09.10.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 09.10.2024 habe ich über Ihr Kontaktformular eine Presseanfrage eingereicht. Ich hatte angenommen, dass mir eine Kopie meiner Anfrage mit der Eingangsbestätigung übermittelt wird. Da dies nicht der Fall war und ich davon ausging, die Anfrage automatisch zu erhalten, habe ich keine separate Speicherung vorgenommen.

    Ich bitte Sie daher, mir eine Kopie oder eine Zusammenfassung des Inhalts meiner ursprünglichen Anfrage zu übermitteln. Die Übermittlungs-ID lautet 9914:3030266.

    Sachverhalt und Fragestellung

    Meine Anfrage war neutral und allgemein gehalten. Ich habe lediglich einen Link zu einer Spendenkampagne von PETA Deutschland als Beispiel eingefügt. Sollte meine Anfrage tatsächlich neutral formuliert gewesen sein, dürfte § 30 AO (Steuergeheimnis) nicht zur Anwendung kommen.

    Konkret interessierte mich, auf welche rechtlichen Grundlagen sich das Finanzamt bei Spendenverdopplungskampagnen stützt – insbesondere in Fällen, in denen der „Verdoppler“ nicht benannt wird.

    Da solche Kampagnen potenziell zu einer irreführenden Darstellung führen können, ist dieses Thema von öffentlichem Interesse. Es betrifft insbesondere Bürger, die auf solche Spendenaufrufe reagiert haben oder dies in Zukunft tun könnten.

    Relevanz und rechtlicher Rahmen

    In den vergangenen Jahren sind vermehrt Spendenkampagnen gemeinnütziger Vereine zu beobachten, die zum Jahresende mit einer „Spendenverdopplung“ werben – ohne Nennung des Verdopplers. Besonders Tierrechtsorganisationen nutzen diese Art von Kampagnen.

    Daher stellt sich die Frage, welche rechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Vereine im Zusammenhang mit Spendenkampagnen bestehen und ob Kampagnen mit nicht benannten Verdopplern steuer- oder verbraucherschutzrechtlich als problematisch einzustufen sind.

    Möglicherweise relevante gesetzliche Vorschriften:

    • § 263 StGB (Betrug) – Falls Spender durch unzutreffende oder irreführende Angaben zu Spenden verleitet werden.
    • § 123 BGB (Anfechtung wegen Täuschung) – Falls eine Spende unter Vorspiegelung falscher Tatsachen geleistet wurde.
    • § 5 UWG (Irreführende Werbung) – Falls eine gemeinnützige Organisation unklare oder falsche Angaben über Spendenverdopplungen macht.
    • § 826 BGB (Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) – Falls eine Organisation bewusst täuscht, um sich auf Kosten Dritter zu bereichern.

    Da die Finanzverwaltung für die steuerliche Beurteilung solcher Kampagnen zuständig ist, besteht ein berechtigtes Interesse an einer klaren und transparenten Stellungnahme des Finanzamts.

    Rechtliche Grundlage für meine Anfrage:

    • § 29 VwVfG (Akteneinsichtsrecht) – Falls meine Anfrage als verwaltungsrechtlich relevante Anfrage gewertet wird.
    • LIFG BW (Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg) – Falls meine Anfrage eine allgemeine behördliche Information betrifft.
    • § 4 LPG BW (Landespressegesetz Baden-Württemberg) – Falls meine Anfrage unter das Presseauskunftsrecht fällt.

    Ich bitte um eine zeitnahe Rückmeldung bis zum 18.02.2025. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Silvio Harnos

  • Fake-Rescues: Die dunkle Seite inszenierter Tierrettung

    Fake-Rescues: Die dunkle Seite inszenierter Tierrettung

    In sozialen Netzwerken kursieren immer mehr inszenierte Tierrettungsvideos, sogenannte Fake-Rescues, die bewusst Tierleid herbeiführen, um emotionale Reaktionen und Spenden zu generieren. Diese Praktiken stellen eine Gefahr für Tiere dar und führen zu einem erheblichen Vertrauensverlust in echte Tierschutzorganisationen. Häufig fehlt es an Transparenz darüber, was mit den gesammelten Geldern geschieht, und viele der geretteten Tiere bleiben unversorgt. Die Konsequenzen dieser Videos reichen jedoch weit über das Individuum hinaus und betreffen die gesamte Tierschutzbewegung.

    Inszenierte Szenen, bei denen Tiere absichtlich in lebensbedrohliche Lagen gebracht werden, widersprechen grundlegenden ethischen Prinzipien des Tierschutzes. Nicht nur das Wohl der Tiere wird dabei ignoriert, sondern auch die Glaubwürdigkeit legitimer Rettungsaktionen wird geschädigt. Menschen, die solche Inhalte konsumieren, erkennen oft nicht, dass ihre Klicks und Spenden einen Kreislauf der Ausbeutung unterstützen.

    Der Zusammenhang zwischen Fake-Rescues und Spendenbetrug

    Emotionale Manipulation

    Fake-Rescues nutzen dramatische Szenen, um das Mitgefühl der Zuschauer zu wecken. Typische Beispiele sind Tiere, die scheinbar in Flüsse geworfen werden und unterzugehen drohen, Katzen, die in engen Rohren stecken, oder Hunde, die an vermeintlich unzugänglichen Orten festsitzen. Diese inszenierten Situationen erzeugen emotionale Reaktionen und verstärken den Druck, spontan zu spenden. Oft handelt es sich um gefälschte Rettungen, bei denen die Tiere nach der Aufnahme wieder sich selbst überlassen oder sogar erneut in Gefahr gebracht werden, um weitere Videos zu erstellen.

    Fehlende Transparenz

    Ein zentraler Kritikpunkt ist die mangelnde Offenheit, wie Spenden verwendet werden. In vielen Fällen ist nicht nachvollziehbar, ob das Geld tatsächlich für den Tierschutz genutzt wird. Stattdessen landet es oft bei den Produzenten der Videos, die keinen Bezug zu anerkannten Organisationen haben. Dies schadet nicht nur dem direkten Wohl der Tiere, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen in echte Tierschutzarbeit zu untergraben.

    Die Problematik wird durch Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok verstärkt, die solche Inhalte verbreiten und durch Werbeeinnahmen oder Spendenbuttons monetarisieren. Oft profitieren die Ersteller solcher Videos direkt von den Einnahmen, während die ethischen Konsequenzen ignoriert werden. Es fehlen Mechanismen, um sicherzustellen, dass die Spenden transparent verwaltet werden oder dass die Inhalte überhaupt ethisch einwandfrei sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens der sozialen Netzwerke.

    Fake-Rescues erkennen: Die A-R-E-Regel

    Authentizität prüfen

    Handelt es sich um eine bekannte Organisation? Seriöse Tierschutzvereine zeichnen sich durch finanzielle Offenheit und anerkannte Gemeinnützigkeit aus. Fehlen diese Merkmale, ist Vorsicht geboten. Eine kurze Recherche im Internet oder auf vertrauenswürdigen Bewertungsplattformen kann helfen, die Glaubwürdigkeit einer Organisation einzuschätzen.

    Realitätscheck durchführen

    Sind die dargestellten Szenen glaubwürdig? Oft wirken sie übertrieben oder unnatürlich. Ein Beispiel: Tiere werden an gefährliche Orte gebracht, nur um anschließend „gerettet“ zu werden. In echten Rettungsaktionen steht immer das Wohl des Tieres im Vordergrund, nicht die Inszenierung für die Kamera.

    Erstellung hinterfragen

    Professionelle Videos mit auffälligen Schnitten und übertriebenen Effekten können ein Hinweis auf eine Inszenierung sein. Diese Praktiken dienen weniger dem Tierschutz als vielmehr dem Zweck, Spendenaufrufe durchzuführen. Hinterfragen Sie die Intention des Inhalts: Dient er wirklich dem Tierwohl, oder steht die Selbstdarstellung im Vordergrund?

    Die Folgen für echte Tierschutzorganisationen

    Vertrauensverlust

    Fake-Rescues schaden dem Ansehen seriöser Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Ein Beispiel dafür ist die Welttierschutzgesellschaft, die durch solche Praktiken immer wieder um ihre Glaubwürdigkeit bei potenziellen Spendern kämpfen muss. Wenn Menschen negative Erfahrungen mit Spendenbetrug machen, sind sie weniger geneigt, legitime Projekte zu unterstützen. Dies hat langfristige Auswirkungen auf die Finanzierung und Durchführung von Tierschutzprogrammen.

    Gefährdung der Tiere

    Die Tiere in solchen Videos werden oft misshandelt oder traumatisiert, nur um dramatische Effekte zu erzielen. Diese Praktiken widersprechen jedem Grundsatz von echtem Tierschutz und führen zu unnötigem Leid. Darüber hinaus können solche Inhalte Nachahmer inspirieren, die ebenfalls Tiere für monetäre Gewinne ausbeuten.

    Verantwortungsvoll spenden: So können Sie helfen

    Transparenz ist entscheidend

    Unterstützen Sie nur Organisationen, die offenlegen, wie sie mit Ihren Spenden umgehen. Vertrauenswürdige Organisationen stellen detaillierte Berichte über ihre Einnahmen und Ausgaben bereit, informieren über den Zweck der Mittelverwendung und dokumentieren die Ergebnisse ihrer Projekte. Zusätzlich sollte es möglich sein, Kontakt mit Verantwortlichen aufzunehmen, um Fragen zu klären. Transparenz schafft Vertrauen und ist ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für eine Spende.

    Verlässliche Quellen prüfen

    Nutzen Sie seriöse Plattformen oder Verzeichnisse, um vertrauenswürdige Tierschutzorganisationen zu finden. Vermeiden Sie spontane Spendenaufrufe, die nicht ausreichend dokumentiert sind. Seriöse Organisationen bieten detaillierte Berichte über ihre Arbeit und den Einsatz der Mittel.

    Fake-Rescues melden

    Wenn Sie auf verdächtige Inhalte stoßen, melden Sie diese an die Plattformbetreiber. Jede Meldung hilft, die Verbreitung solcher Videos einzudämmen. Plattformen wie YouTube oder Facebook haben Meldefunktionen, die genutzt werden sollten, um ethisch fragwürdige Inhalte zu entfernen.

    Fazit: Gemeinsam gegen Fake-Rescues

    Fake-Rescues sind nicht nur eine Gefahr für Tiere, sondern untergraben auch das Vertrauen in den Tierschutz. Langfristig können diese Praktiken dazu führen, dass seriöse Organisationen weniger Spenden erhalten und wichtige Projekte im Tierschutz beeinträchtigt werden. Indem Sie die A-R-E-Regel anwenden und Spendenaufrufe kritisch hinterfragen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Hilfe wirklich dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

    Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Zuschauern, sondern auch bei den Plattformen, die solche Inhalte verbreiten. Eine striktere Regulierung und Überwachung können dazu beitragen, die Verbreitung von Fake-Rescues einzudämmen. Besuchen Sie die Website der Welttierschutzgesellschaft, um mehr über die Problematik zu erfahren und weitere Tipps für verantwortungsvolles Spenden zu erhalten. Gemeinsam können wir ein Zeichen gegen Tierleid setzen und den Tierschutz stärken.

    Ergreifen Sie jetzt die Initiative und machen Sie den Unterschied – für die Tiere und für eine bessere Zukunft im Tierschutz!

    Quellen

    1. Pressemitteilung: Spenden für Tierrettungen: Darauf ist zu achten! – https://welttierschutz.org/pressemitteilung_tierrettungen_spendenbetrug/
    2. Social Media Animal Cruelty Coalition (SMACC) – https://smacc.org
    3. Tipps für verantwortungsvolles Spenden – https://spendenrat.de
    4. GERATI – https://gerati.de/2024/12/03/petfluencer-und-das-dunkle-kapitel/

  • Explosiv 2024: PETA Wahlempfehlungen und die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit

    Explosiv 2024: PETA Wahlempfehlungen und die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit

    Die Gemeinnützigkeit ist ein zentraler Aspekt vieler Organisationen in Deutschland, der ihnen steuerliche Vorteile und besondere Anerkennung einbringt. Diese Anerkennung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft, darunter die politische Neutralität. Der Tierschutzverein PETA Deutschland e.V. steht derzeit in der Kritik, diese Neutralität verletzt zu haben, indem er seine Unterstützer indirekt auffordert, bestimmte Parteien bei den Europawahlen 2024 zu wählen.

    Rechtliche Grundlagen der Gemeinnützigkeit

    In Deutschland ist die Gemeinnützigkeit in § 52 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Dieser Paragraph legt fest, dass eine Körperschaft nur dann als gemeinnützig anerkannt wird, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Gemeinnützige Zwecke sind dabei solche, die das Gemeinwohl fördern, wie beispielsweise die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, oder auch des Tierschutzes. Eine Organisation muss diese Zwecke selbstlos, also ohne Gewinnabsicht, und unmittelbar, das heißt direkt und ohne Umwege, verfolgen. Nur wenn diese strengen Kriterien erfüllt sind, kann eine Organisation die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen.

    Eine der zentralen Anforderungen an gemeinnützige Organisationen ist die politische Neutralität. Während es ihnen erlaubt ist, sich zu politischen Themen zu äußern und ihre Positionen zu gesellschaftlichen Fragen zu vertreten, dürfen sie keine spezifische Partei unterstützen oder ablehnen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass gemeinnützige Organisationen ihre Ressourcen ausschließlich für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwenden und nicht zur Beeinflussung politischer Entscheidungen. Der Grundsatz der politischen Neutralität ist daher essenziell, um die Integrität und Unparteilichkeit gemeinnütziger Tätigkeiten zu wahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Organisationen zu erhalten. Ein Verstoß gegen diese Neutralität kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit zum Verlust der steuerlichen Vergünstigungen führen.

    Der Fall PETA: Wahlempfehlungen und Gemeinnützigkeit

    In einem Artikel auf der Webseite von PETA Deutschland vom 28. Mai 2024 mit dem Titel „Tierschutz-Wahlprüfsteine für die Europawahlen 2024“ wird den Wählern nahegelegt: „Bitte geben Sie einer Partei Ihre Stimme, die dem Tierschutz einen hohen Stellenwert einräumt.“ Diese Aufforderung wird begleitet von einer Tabelle, die die Positionen verschiedener Parteien zu Tierschutzthemen darstellt. Die Tabelle bewertet die Antworten der Parteien auf Fragen zu zentralen Tierschutzthemen, wie dem Verbot von Langstrecken-Tiertransporten, der Abschaffung von Agrarsubventionen für die Tierhaltung und der Einführung eines Verkaufsverbots für Tiere im Internet.

    Die Tabelle enthält die Positionen von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und der Tierschutzpartei. Auffällig ist, dass PETA keine Stellungnahmen von Parteien wie der AfD, die in aktuellen Umfragen als zweitstärkste Kraft gilt, eingeholt hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass PETA eine politische Präferenz hat und bestimmte Parteien, die ihren Ansichten näher stehen, bevorzugt darstellt. Diese Vorgehensweise könnte als indirekte Wahlempfehlung interpretiert werden und stellt die politische Neutralität des Vereins in Frage. Die explizite Aufforderung zur Wahl bestimmter Parteien und die selektive Darstellung der Parteipositionen könnten daher als Verstoß gegen die Gemeinnützigkeitsanforderungen gewertet werden.

    PETA-Tabelle:

    ThemaCDU/CSUBündnis 90/Die GrünenSPDDie LinkePartei Mensch Umwelt Tierschutz
    1. Tierhaltungs-Agrarsubventionen abschaffen?NeinEher neinEher neinEher neinJa
    2. Verbot Langstrecken-Tiertransporte?NeinJaJaJaJa
    3. Käfighaltung verbieten?Eher neinJaJaJaJa
    4. Verkaufsverbot von Tieren im Internet?NeinNeinNeinEher neinJa
    5. Ausstiegsplan Tierversuche?Eher jaEher neinJaJaJa
    6. Verbot von Pelzfarmen?JaJaJaJaJa
    7. Positivliste Heimtierhaltung/Exotenverbot?Eher neinJaJaJaJa
    8. Fischerei-Subventionen abschaffen?NeinEher neinEher neinEher neinJa
    9. Hundeführerschein?JaJaJaJaJa
    PETA´s Wahlempfehlung

    Hinterfragung der Auswahl der Parteien

    Es ist auffällig, dass PETA nur eine begrenzte Anzahl von Parteien befragt hat, die bei der Europawahl 2024 in Deutschland antreten. Insbesondere wurde die AfD, die in Umfragen als zweitstärkste Partei gilt, nicht berücksichtigt. Laut aktuellen Umfrageergebnissen erhält die AfD 15,8 % der Stimmen und liegt damit hinter der CDU/CSU. Das Fehlen der AfD in der Umfrage wirft Fragen bezüglich der politischen Neutralität von PETA auf. Es könnte der Eindruck entstehen, dass PETA bewusst Parteien bevorzugt darstellt, die ihren eigenen Ansichten und Zielen näher stehen, während andere Parteien, trotz ihrer politischen Relevanz, ausgeschlossen werden.

    Für die Europawahl 2024 sind in Deutschland eine Vielzahl von Parteien zugelassen. Dazu gehören CDU/CSU, Grüne, SPD, AfD, Die Linke, FDP, Die Partei, Freie Wähler, Tierschutzpartei, ÖDP, Familien-Partei Deutschlands, Volt, Piratenpartei, MERA25, Die Heimat, Tierschutz hier!, Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung, BIG, Bündnis C, PdH, Menschliche Welt, DKP, MLPD, SGP, ABG, dieBasis, Bündnis Deutschland, BSW, DAVA, Klimaliste, Letzte Generation, PDV, PdF, und V-Partei³ (Quelle: ZDF). Angesichts dieser Vielfalt stellt sich die Frage, warum PETA sich entschlossen hat, nur eine selektive Auswahl dieser Parteien in ihrer Umfrage zu berücksichtigen. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass PETA eine politische Präferenz hat und bestimmte Parteien unterstützt, was im Widerspruch zur geforderten politischen Neutralität steht und somit die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage stellen könnte.

    Analyse der politischen Beeinflussung

    Die Aufforderung „Bitte geben Sie einer Partei Ihre Stimme, die dem Tierschutz einen hohen Stellenwert einräumt.“ stellt eine indirekte Wahlempfehlung dar. Auch wenn PETA unterhalb der Tabelle vermerkt, dass sie politisch neutral sind, widerspricht die große Überschrift diesem Hinweis. Diese direkte Aufforderung kann die Wähler:innen stark beeinflussen und erweckt den Eindruck, dass PETA bestimmte Parteien bevorzugt.

    Die explizite Nennung und Bewertung der Positionen der Parteien zeigt klar, welche Parteien PETA als tierschutzfreundlich erachtet. Das Fehlen der AfD in der Umfrage, trotz ihrer Bedeutung in den aktuellen Umfragen, und die Fokussierung auf links-grüne Parteien, die tendenziell stärker mit PETA’s Zielen übereinstimmen, lassen darauf schließen, dass PETA eine politische Präferenz hat. Dies steht im Widerspruch zur geforderten politischen Neutralität gemeinnütziger Organisationen und kann als Versuch der politischen Beeinflussung interpretiert werden.

    Indem PETA eine Auswahl an Parteien bevorzugt und andere ausschließt, insbesondere eine so bedeutende Partei wie die AfD, verstärkt sich der Eindruck einer einseitigen politischen Einflussnahme. Diese Vorgehensweise kann als parteiische Unterstützung gewertet werden und stellt die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage. Die Tatsache, dass PETA sich auf Parteien konzentriert, die ihren eigenen politischen Ansichten nahe stehen, untergräbt die Glaubwürdigkeit des Vereins und widerspricht den gesetzlichen Anforderungen an die politische Neutralität gemeinnütziger Organisationen.

    Vergleichbare Fälle

    In der Vergangenheit gab es mehrere Fälle, in denen gemeinnützigen Organisationen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, weil sie politische Wahlempfehlungen ausgesprochen hatten. Ein prominentes Beispiel ist der Fall des globalisierungskritischen Netzwerks „Attac“. Im Jahr 2014 wurde Attac die Gemeinnützigkeit entzogen, da das Finanzamt zu dem Schluss kam, dass die Organisation sich zu stark politisch engagierte. Attac führte intensive politische Kampagnen durch und nahm regelmäßig zu aktuellen politischen Debatten Stellung, was nach Ansicht des Finanzamtes über den Rahmen der zulässigen politischen Betätigung hinausging und die Gemeinnützigkeitskriterien verletzte.

    Ein weiteres Beispiel ist der Fall des Vereins „Campact“, dem 2019 ebenfalls die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Campact organisierte zahlreiche politische Kampagnen und mobilisierte seine Unterstützer zu politischen Aktionen. Das Finanzamt stellte fest, dass Campact mit seinen Aktivitäten nicht mehr nur auf gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung abzielte, sondern eine politische Agenda verfolgte und somit seine politische Neutralität verlor. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit führte zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Konsequenzen für den Verein.

    Diese Fälle zeigen deutlich, dass gemeinnützige Organisationen, die sich zu stark politisch engagieren oder Wahlempfehlungen aussprechen, Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Die Beispiele von Attac und Campact verdeutlichen die strikten Anforderungen an die politische Neutralität, die gemeinnützige Organisationen erfüllen müssen, um ihre steuerlichen Vorteile zu behalten. Die Entscheidung des Finanzamtes, PETA’s Aktivitäten im Kontext der Europawahlen 2024 zu prüfen, ist daher nicht ungewöhnlich und folgt der rechtlichen Praxis, die in ähnlichen Fällen angewendet wurde.

    Schlussfolgerung und Handlungsempfehlungen

    Die Aktivitäten von PETA im Kontext der Europawahlen 2024 werfen ernsthafte Fragen bezüglich ihrer politischen Neutralität und somit ihrer Gemeinnützigkeit auf. Die explizite Aufforderung zur Wahl bestimmter Parteien und die selektive Darstellung der Parteipositionen in der Umfrage deuten auf eine politische Präferenz hin, die im Widerspruch zu den Anforderungen an gemeinnützige Organisationen steht. Besonders das Fehlen der AfD in der Umfrage, trotz ihrer Bedeutung in den aktuellen Umfragen, verstärkt den Eindruck einer einseitigen politischen Einflussnahme durch PETA.

    Angesichts der strikten gesetzlichen Vorgaben zur politischen Neutralität gemeinnütziger Organisationen und der Beispiele vergleichbarer Fälle wie Attac und Campact, ist es wichtig, dass diese Angelegenheit gründlich geprüft wird. Eine solche Überprüfung dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch der Wahrung der Integrität und Glaubwürdigkeit des gemeinnützigen Sektors.

    Handlungsempfehlungen

    Um sicherzustellen, dass die Gemeinnützigkeit korrekt gehandhabt wird, bieten wir Ihnen eine Vorlage für eine Beschwerde an das zuständige Finanzamt an. Diese ist auch als Word-Dokument zum Download verfügbar. Durch das Einreichen einer Beschwerde können Sie dazu beitragen, dass die politischen Aktivitäten von PETA im Rahmen der Gemeinnützigkeitsvorschriften geprüft werden.

    Hier können Sie diesen Text als Word-Dokument herunterladen oder einfach direkt aus dem Artikel kopieren. Die Beschwerde können Sie per Post, Fax oder E-Mail an die angegebenen Kontaktdaten senden.

    Beschwerdevorlage:


    Absender:

    [Ihr Name]
    [Ihre Adresse]
    [Ihre Stadt, PLZ]

    Empfänger:

    Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
    Abteilung Körperschaftssteuer und Gemeinnützigkeit
    Heilbronner Straße 189
    70191 Stuttgart
    Deutschland

    Faxnummer:
    +49 711 6673-1040

    E-Mail:
    poststelle@fa-koerperschaften.stuttgart.de

    Datum:

    [Datum]

    Betreff:

    Beschwerde über mögliche parteipolitische Aktivitäten des gemeinnützigen Vereins PETA Deutschland e.V.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich eine Beschwerde über den Verein PETA Deutschland e.V. einreichen, der meiner Meinung nach gegen die Vorschriften zur Gemeinnützigkeit verstößt. In einem Artikel auf der Webseite von PETA Deutschland vom 28. Mai 2024 mit dem Titel „Tierschutz-Wahlprüfsteine für die Europawahlen 2024“ wird den Wähler:innen nahegelegt: „Bitte geben Sie einer Partei Ihre Stimme, die dem Tierschutz einen hohen Stellenwert einräumt.“ Diese Aufforderung wird begleitet von einer Tabelle, die die Positionen verschiedener Parteien zu Tierschutzthemen darstellt.

    Ich bin der Auffassung, dass diese Aufforderung als politische Wahlempfehlung interpretiert werden kann, was nach § 52 AO die Gemeinnützigkeit gefährdet. Zusätzlich wurde in der Umfrage eine begrenzte Anzahl von Parteien berücksichtigt, wobei die AfD, die in Umfragen als zweitstärkste Partei gilt, nicht einbezogen wurde. Dies lässt auf eine politische Präferenz seitens PETA schließen, was gegen die Anforderungen an die politische Neutralität verstößt.

    Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Beweise:

    Ich bitte Sie, diesen Fall zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überprüft wird.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    [Ihr Name]

    Hier können Sie diesen Text als Word-Dokument herunterladen oder einfach direkt aus dem Artikel kopieren. Die Beschwerde können Sie per Post, Fax oder E-Mail an die angegebenen Kontaktdaten senden.

  • PETA Deutschland – 30 Jahre zwischen Hass und Hetze

    PETA Deutschland – 30 Jahre zwischen Hass und Hetze

    Im Bereich des radikalen Tierrechtsaktivismus hat der Ansatz von PETA Deutschland sowohl Lob als auch immer häufiger Kritik hervorgerufen, was zu einer genaueren Untersuchung ihrer Strategien und Auswirkungen geführt hat. Die Methoden der Organisation, die von wirren Kampagnen bis hin zu kontroversen Praktiken reichen, haben Diskussionen über die Wirksamkeit ihrer Aktivitäten ausgelöst. Doch inmitten des Diskurses steht eine spannende Frage: Rechtfertigen die Mittel das Ziel? Durch die genaue Prüfung des Ansatzes und Einflusses von PETA Deutschland ergibt sich ein tieferes Verständnis der Komplexitäten im Zusammenhang mit dem radikalen und veganen Tierrechtsaktivismus, das Einblicke in die breiteren Auswirkungen ihrer Handlungen bietet.

    Kritischer Überblick über PETA Deutschland e.V.

    PETA Deutschland e.V. repräsentiert den deutschen Zweig der international tätigen, radikalen Tierrechtsorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals). Diese Organisation, die vor illegalen Handlungen nicht zurückschreckt, gibt vor, sich für den Tierschutz auch in Deutschland einzusetzen. Trotz ihres Anspruchs, sich für den Schutz von Tieren einzusetzen, verfolgt PETA populistische Ziele und heuchelt lediglich ein Engagement für den Tierschutz vor.

    Es ist bemerkenswert, dass PETA sich selbst als die führende Tierrechtsorganisation im Bereich Tierschutz betrachtet. Eine genaue Überprüfung der Fakten offenbart allerdings schnell, dass bei PETA nicht das Wohl der Tiere im Vordergrund steht. PETA betreibt weltweit keine einzige Einrichtung zur Unterbringung und Versorgung von Tieren, sei es ein Tierheim oder ein Gnadenhof. Vielmehr konzentriert sich PETA hauptsächlich auf die Steigerung des Bekanntheitsgrads der eigenen Marke „PETA“ und die Förderung der Veganisierung der Gesellschaft, anstatt sich dem eigentlichen Tierschutz zu widmen.

    Besonders kritisch anzumerken ist, dass PETA in den USA jährlich tausende von Tieren selbst tötet. Diese Praxis steht im krassen Widerspruch zum erklärten Ziel der Organisation, Tiere vor Leid und Tod zu bewahren. Die hohen Tötungsraten bei PETA werfen Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Effektivität ihrer Tierschutzarbeit auf.

    PETA Deutschland beschäftigt nach eigenen Angaben über 100 Mitarbeiter in einem Großraumbüro in Stuttgart. Es besteht dort kein direkter Kontakt zu Tieren, abgesehen von potenziellem körperlichem Ungeziefer. Die Hauptaufgabe der Mitarbeiter scheint darin zu bestehen, das Internet nach Medienberichten zu durchsuchen, in denen Tiere in irgendeiner Form betroffen sind.

    Basierend auf solchen Medienberichten initiiert PETA angeblich Kampagnen, die oft Kopfschütteln hervorrufen. Ein jüngstes Beispiel war, als der unqualifizierte PETA-Mitarbeiter Peter Höffken vor die Presse trat und tatsächlich ein Verbot von Karusselltieren aus Holz und Plastik forderte. Die abwegige Argumentation von PETA erreicht sogar die Behauptung, dass Computerspiele die Misshandlung von virtuellen Tieren darstellen.

    Gleichzeitig attackiert PETA unschuldige Landwirte, deren Gehöfte durch Brände in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Organisation beauftragt mehrere festangestellte Juristen, deren juristische Qualifikation stark anzuzweifeln ist, da sie wiederholt Strafanzeigen gegen diese Landwirte erstatten. Dies geschah tausendfach in den vergangenen Jahren, ohne dass eine einzige Anzeige letztendlich von der Staatsanwaltschaft verfolgt wurde. Dennoch drängt PETA mit der Einreichung der Strafanzeige und einer begleitenden Pressemitteilung vor, wodurch sie die durch den Brand geschädigten Landwirte diffamiert.

    PETA Deutschlands Einsatz und Misserfolge

    PETA Deutschland hat sich in den vergangenen 30 Jahren, nach eigenen Angaben, als Vorreiter in der Vermittlung von Tierschutz und Veganismus positioniert. Jedoch wirft die Organisation durch ihre Methoden und Strategien ernsthafte Fragen auf. Es scheint, dass PETA in erster Linie den Anschein erweckt, sich für den Tierschutz einzusetzen, um die steuerliche Gemeinnützigkeit zu erlangen. Eine kritische Betrachtung zeigt, dass PETA bei genauerer Prüfung im Bereich der Tierrechte nicht den Standards für gemeinnützige Organisationen entsprechen würde.


    Screenshot: PETA hat so große Angst vor GERATI, dass man das Land Indonesien vom Besuch der Webseite www.peta.de aussperrt!
    Screenshot: PETA hat so große Angst vor GERATI, dass man das Land Indonesien vom Besuch der Webseite www.peta.de aussperrt!

    PETA steht international besonders im Fokus der Kritik. Die mangelnde Bereitschaft zur offenen Diskussion deutet darauf hin, dass PETA möglicherweise keine überzeugenden Argumente für ihre Positionen vorbringen kann. Kritiker, die unbequeme Fragen stellen, werden in den sozialen Medien

    zensiert und blockiert. Es ist besorgniserregend, dass PETA Deutschland sogar so weit geht, indonesische IP-Adressen zu sperren, nur weil der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, dort ansässig ist.

    Es stellt sich die Frage, ob PETA in der Lage ist, konstruktiv mit Kritik umzugehen. Die offensichtliche Vermeidung eines öffentlichen Diskurses lässt vermuten, dass PETA keine überzeugenden Antworten auf kritische Fragen hat. Es scheint, dass die Organisation den Dialog scheut, um sich nicht mit den eigenen Argumentationslücken konfrontieren zu müssen.

    Die Unterstützer von PETA zeichnen sich oft durch ein oberflächliches Wiederholen von vorgefertigten Argumenten aus. Tiefergehende Diskussionen sind selten möglich, da es an Verständnis, Fachwissen und Expertise mangelt. Ein persönliches Erlebnis vor dem Circus Krone in München verdeutlichte diese Problematik, als zwei Flyer-Verteilerinnen von PETA scheinbar sofort die Flucht ergriffen, als ihnen bewusst war das die konstruktiven Fragen vom Betreiber der Seite GERATI gestellt wurden.

    Es ist beunruhigend zu sehen, dass PETA offensichtlich eine starke Abneigung gegenüber bestimmten Personen oder Organisationen hegt, wie im Fall von GERATI. Die Tatsache, dass PETA spezielle Schulungsmaterialien und Verhaltensrichtlinien für den Umgang mit Kritikern erstellt, wirft Zweifel an der Fähigkeit von PETA auf, eine offene und sachliche Diskussion zu führen.

    Diese kritische Analyse wirft ein Licht auf die fragwürdigen Praktiken von PETA Deutschland und wirft die Frage auf, ob die Organisation tatsächlich im Sinne des Tierschutzes und des Gemeinwohls handelt.

    Kritik an PETA’s Umgang mit Gemeinnützigkeit

    PETA, steht in Deutschland aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit im Fokus. Die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen, um Spenden steuerlich absetzbar zu machen, ist ein Privileg gemeinnütziger Organisationen. Doch wie steht es um die Verwendung der Spendengelder? Laut eigenen Angaben fließen


    PETA gibt gerade einmal 4,7% von 16.255.931,15 € Spendengeldern für den Tierschutz aus!
    PETA gibt gerade einmal 4,7% von 16.255.931,15 € Spendengeldern für den Tierschutz aus!

    lediglich 4,7 Prozent der Spenden von PETA tatsächlich in den Tierschutz. Der Großteil, über 95 Prozent, verschwindet in undurchsichtigen Kanälen, was Fragen aufwirft, wie viele Tiere in deutschen Tierheimen mit diesen Geldern unterstützt werden könnten.

    PETA zeigt sich zudem zögerlich, sich beispielsweise dem Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) zu unterwerfen. Bisher wurde argumentiert, dass die Kosten für das Siegel lieber in den Tierschutz investiert werden sollten. Doch angesichts des geringen Prozentsatzes, der tatsächlich dem Tierschutz zugutekommt, drängt sich die Frage auf, ob hier eher die Angst vor der Transparenz und Offenlegung besteht.



    Manche Berichte beruhen sehr stark auf Kriterien von freiwilligen Mitgliedschaften in Transparenz-Organisationen wie dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) oder dem Deutschen Spendenrat, denen PETA Deutschland e.V. aus verschiedenen Gründen nicht beigetreten ist. PETA Deutschland e.V. ist nicht Mitglied des DZI (nur vier Vereine aus dem Bereich Tierschutz haben dort eine Mitgliedschaft aufgenommen). Dadurch sparen wir Gebühren in vierstelliger Höhe ein, die direkt in die Tierrechtsarbeit fließen können.

    https://www.peta.de/ueberpeta/faq/

    Eine Überprüfung durch das DZI-Siegel könnte für PETA verheerend sein. Mögliche Verstöße bei der Verwendung von Spendengeldern könnten nicht nur gemeinnützig schädlich sein, sondern auch dazu führen, dass die Gemeinnützigkeit von PETA durch das Finanzamt in Stuttgart aberkannt wird. Zudem hat PETA beträchtliche Summen für Gerichtskosten ausgegeben, um Kritiker wie GERATI mundtot zu machen, anstatt in Transparenz zu investieren.

    Es scheint, dass PETA lieber in den Schutz des eigenen Images und in den Kampf gegen Kritiker investiert, anstatt die tatsächlichen Bedürfnisse der Tiere in den Fokus zu stellen. Die Intransparenz in Bezug auf die Verwendung von Spendengeldern und das Ausweichen vor externen Kontrollen werfen ernsthafte Zweifel an PETA als gemeinnütziger Organisation auf. Es bleibt zu hoffen, dass PETA zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Spendenmitteln findet und somit dem eigentlichen Ziel des Tierschutzes gerecht wird.

    Herausforderungen, denen sich PETA Deutschland gegenübersieht

    PETA Deutschland sieht sich einer Vielzahl von Hindernissen gegenüber, die ihre Mission, sich für die Rechte von Tieren einzusetzen, erschweren. Zu den Hauptproblemen zählt die Kritik sowohl von Gegnern als auch von Unterstützern der Organisation, die deren Methoden und Effektivität in Frage stellen. Diese interne und externe Skepsis führt dazu, dass PETA Schwierigkeiten hat, breite Unterstützung für ihre Anliegen zu gewinnen. Insbesondere die Verwendung extremistischer Taktiken hat zu einem starken Imageverlust geführt und ihre Glaubwürdigkeit untergraben.

    Trotz ihrer Bemühungen, das Bewusstsein für Tierrechte zu schärfen, stoßen die kontroversen Kampagnen von PETA in Deutschland oft auf heftige Gegenreaktionen und eine negative Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Dies hat dazu geführt, dass die Organisation an Glaubwürdigkeit verloren hat und es schwerer fällt, politische Entscheidungsträger auf ihre Seite zu ziehen. Die Kombination aus umstrittenen Aktionen und fehlender öffentlicher Unterstützung macht es schwierig für PETA, ihre Ziele effektiv zu verfolgen und positive Veränderungen im Tierschutz herbeizuführen.

    Ein weiteres bedeutendes Problem für PETA Deutschland sind die rechtlichen Auseinandersetzungen und der Widerstand von Industrien, die mit Tieren arbeiten oder tierische Produkte herstellen. Diese Branchen stellen sich vehement gegen die Forderungen von PETA nach einem Ende der Nutzung von Tieren und setzen sich aktiv dagegen zur Wehr. Die Beharrlichkeit dieser Industrien und die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland erschweren es PETA, ihre Ziele durchzusetzen und eine vegane Gesellschaft zu errichten.

    Hat die Arbeit von PETA Deutschland irgendetwas mit Tierschutz zu tun?

    Die Kampagnen von PETA in Deutschland werfen zunehmend die Frage auf, ob der gemeinnützige radikale Tierrechtsverein tatsächlich im Sinne des Tierschutzes handelt oder ob eher fragwürdige Methoden zur Anwendung kommen. Statt sich auf konstruktive Maßnahmen zu konzentrieren, setzt PETA vor allem auf Diffamierung und Vorverurteilung. Die Strategie, Strafanzeigen zu erstatten und sofort Pressemitteilungen zu veröffentlichen, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Vorgehensweise des Vereins.

    Ein besorgniserregendes Beispiel für diese fragwürdige Praxis ist die mangelnde Bereitschaft von PETA, falsche Anschuldigungen zu korrigieren. Trotz eingestellter Strafanzeigen gegen Landwirte, die zu Unrecht beschuldigt wurden, bleibt PETA untätig und verweigert eine angemessene Entschuldigung. Dieses Verhalten legt nahe, dass es PETA weniger um den tatsächlichen Tierschutz, sondern vielmehr um die öffentliche Diffamierung von Menschen geht, die im Umgang mit Tieren beruflich tätig sind.

    Ein weiterer Aspekt, der Zweifel an den Motiven von PETA aufkommen lässt, ist das Fehlen von konkreten Hilfsmaßnahmen in Notsituationen. Insbesondere bei Stallbränden, bei denen Tiere gerettet werden konnten, bleibt PETA passiv und konzentriert sich stattdessen auf die Generierung von medialer Aufmerksamkeit. Die Organisation scheint mehr an Schlagzeilen als an konkreten Tierschutzmaßnahmen interessiert zu sein. Dieses Vorgehen wirft ein trübes Licht auf die Glaubwürdigkeit und die tatsächlichen Absichten von PETA.

    Es ist besorgniserregend zu beobachten, wie PETA durch fragwürdige Praktiken versucht, die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken. Kritische Berichterstattung wird offensichtlich nicht geduldet und mit juristischen Mitteln bekämpft. Journalisten, die unkritisch PETA-Pressemitteilungen übernehmen, ohne diese zu hinterfragen, tragen so indirekt zur Verbreitung fragwürdiger Informationen bei. Es ist daher wichtig, dass Medienhäuser und Journalisten sich dieser Problematik bewusst sind und sich nicht durch Einschüchterungsversuche davon abhalten lassen, objektiv und kritisch über die Arbeit von radikalen Tierrrechtsorganisationen wie PETA zu berichten.

    Schlussfolgerung

    Die kritische Analyse der Praktiken von PETA Deutschland e.V. wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und ihres tatsächlichen Engagements für den Tierschutz auf. Trotz des proklamierten Ziels, sich für das Wohl von Tieren einzusetzen, zeigt sich, dass PETA vor allem auf fragwürdige Methoden wie Diffamierung und mangelnde Transparenz setzt. Die fehlende Bereitschaft zur offenen Diskussion und das Ausweichen vor externen Kontrollen werfen Zweifel an der Integrität der Organisation auf. Die Intransparenz bei der Verwendung von Spendengeldern und die Konzentration auf populistische Ziele anstelle konkreter Tierschutzmaßnahmen hinterlassen einen zwiespältigen Eindruck. Es bleibt fraglich, ob die Arbeit von PETA Deutschland tatsächlich im Sinne des Tierschutzes und des Gemeinwohls liegt oder eher eigenen Interessen dient.

  • Australien: Radikale Tierrechtler die Straftaten begehen verlieren Gemeinnützigkeit

    Radikalen Tierrechtlern geht es nicht um die Tiere, sondern sie verdienen damit ihr Geld und profitieren durch Tierquälereien auch noch. Australien hat nun diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben!

    Radikale Tierrechtler brechen in Tierhaltungsbetriebe ein. Dabei schrecken sie nicht einmal davor zurück, das Tiere dabei getötet werden können. Immer wieder gehen Ställe in Flammen auf, die durch Brandstifter, aus dem Umfeld der radikalen Tierrechtsorganisationen stammen. 

    Radikale Tierrechtler gehen dabei nicht zimperlich um. Man bedroht Landwirte und Verkäufer, tätigt Buttersäureanschläge, beschmiert Fenster und Hauswände. Und das alles im Namen des Tierschutzes.

    Finden dann radikale Tierrechtler Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor, wird nicht etwa sofort gehandelt und die Behörden eingeschaltet. Nein, gemütlich dokumentiert man teilweise über Wochen, die Tierquälerei. Auch dann schaltet man nicht die Behörden ein. Ein ganz spezieller Fall hier in Deutschland ist Friedrich Mülln.

    Straftaten als ziviler Ungehorsam


    Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz beschuldigt vorsätzlich falsches Unternehmen
    Berufsstraftäter Friedrich Mülln von Soko Tierschutz beschuldigt vorsätzlich falsches Unternehmen

    Ganz offiziell präsentiert sich Friedrich Mülln von Soko Tierschutz in militärisch getarnter Arbeitskleidung wie ein Terrorist. Angesprochen auf seine Straftaten, sieht er diese als zivilen Ungehorsam. So nennt er persönlich seine Straftaten. Mehrfach musste sich Friedrich Mülln der als Berufsstraftäter bezeichnet werden muss, vor Gerichten verantworten! 

    Trotz Verurteilung zu einer Geldstrafe, forderte ein Richter Friedrich Mülln auf weiterzumachen! Er müsse ihn nach dem Gesetz verurteilen, sehe aber die Notwendigkeit der Straftaten die Mülln begeht. So könnte man die Urteilsbegründung des Richters deuten. 

    Bei seiner letzten Straftat beschuldigte er vorsätzlich, sogar ein falsches Unternehmen, nur weil dieses auf demselben Grundstück beheimatet ist. Über mehrere Wochen filmte Friedrich Mülln illegal in einem Schlachthof und begann dazu mehrfach Hausfriedensbruch, in diesem Betrieb.

    Wer jetzt denkt, Friedrich Mülln hat sofort nach der Sichtung der Aufnahmen die Behörden eingeschaltet, um die angeblichen Verstöße zu beenden, der täuscht sich. In aller seligen Ruhe manipuliert er ein Video und suchte dazu einen Käufer. Hier fand er die öffentlich Rechtlichen wieder einmal. Erst wenige Stunden vor der Ausstrahlung des manipulierten Videomaterials, wendete sich Friedrich Mülln, an das zuständige Veterinäramt!

    Friedrich Mülln sind leidende Tiere egal

    Wenige Stunden nach der Ausstrahlung des manipulierten Mülln Videomaterials musste die öffentlich Rechtlichen Sender das Videomaterial aus ihrer Mediathek nehmen. Grund hierfür waren massive Anzeichen, das Mülln das Video manipuliert hat und fälschlicher Weise ein fremdes Unternehmen der Tierquälerei beschuldigte. In diesem Fall handelt es sich um den Straftatbestand der falschen Verdächtigung!

    Angesprochen auf die Entfernung des Beitrages zu seiner angeblichen Tierqualaufdeckung, behauptete Mülln folgendes. Das sei üblich bei Rechtsstreitigkeiten, so Friedrich Mülln auf Facebook.

    Nein das ist nicht üblich. Das Entfernen des Beitrages aus den Mediatheken der öffentlich Rechtlichen zeigt nur, dass man selbst Zweifel hat, ob das Material authentisch sei. Insbesondere da sich herausstellte, dass Friedrich Mülln ein gänzlich falsches Unternehmen vorsätzlich beschuldigte. 

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    Videomaterial manipuliert und aus dem Zusammenhang geschnitten

    Im Video ließ Friedrich Mülln einen Counter laufen, obwohl er mehrfach Szenen schnitt. Bei dem wilden hin und her gespringe, in den angeblichen Szenabläufen merkte Mülln nicht einmal das er zwei verschiedene Kühe die gerade geschlachtet werden sollte zeigte. Er behauptet, durch den im Video laufenden Timer, dass der Betäubungsprozess übermäßig lange dauerte. Warum sind dann da zwei verschiedene Kühe während des Timers zu sehen.

    Das ist nicht das erste Mal das Friedrich Mülln, mit seinen manipulierten Videos, zu Deutsch auf die Gusche flog. Beim MPI in Tübingen behauptete er, dass Affen blutverschmierte Köpfe hätten. Die Flüssigkeit war kein Blut, sondern Jod Tinktur. Diese war zur Desinfektion aufgetragen worden. 

    Die ermittelnde Staatsanwaltschaft stellte in Tübingen fest, dass das Videomaterial gänzlich aus dem Zusammenhang geschnitten wurde. Der von Friedrich Mülln beauftragte und eingeschleuste radikale Aktivist, filmte seine eigene Tierquälerei, die mit der Haltung der Tiere in diesem Institut nichts zu tun haben.

    Man muss sich auch einmal die Finger schmutzig machen, so die Aussage von Friedrich Mülln als dieses Aufgedeckt wurde.

    Die angebliche Tierquälerei fand also expliziert nur in den Videos statt und wurde dafür von Mülln und seinen Hinterleuten selbst durchgeführt. So viel Tierliebe steckt in Friedrich Mülln! Wenn man sich den Fall MPI Tübingen und den neuesten Fall anschaut, muss man feststellen, dass es Mülln nicht um den Schutz der Tiere geht.

    Jeder normale Mensch, würde beim Feststellen einer Tierquälerei, sofort einschreiten, um diese weiter zu verhindern. So nicht Mülln. Er stellt sich seelenruhig hin und filmt einen Landwirt, der sich allein abmüht, eine Kuh die gerade zusammengebrochen ist zum Aufstehen zu bewegen. Anstatt zu helfen, hält Friedrich Mülln mit seiner Kamera noch richtig darauf.

    In Tübingen forderte er von seinen Unterstützern Hausbesuche bei Mitarbeitern des MPI Tübingen. Die Adressen seien ja bekannt, so Mülln und betitelte diese Aktion als Spaziergang! Das hat nichts mehr mit Tierschutz zu tun, sondern ist purer Terror! Für diesen Betrug wurde Friedrich Mülln sogar aus der veganen Szene (Lush prize) mit 20.000 € ausgezeichnet.

    Es geht nur um Geld und nicht um Tiere

    Radikale Tierrechtsorganisationen generieren die meisten Spendeneinnahmen. So nahm Peta im Jahr 2019 fast 10 Millionen Euro ein. Bei Friedrich Mülln lag diese Summe bei fast 1 Million Euro. Gleichzeitig kämpfen Tierheime und Tierschutzorganisationen, die sich aufopferungsvoll ehrenamtlich für die Tiere sich einsetzen, um das finanzielle überleben. Bestraft werde die, die ihre Spenden in den aktiven Tierschutz investieren. 

    Medien berichten über radikale Tierrechtler, die nach Aufmerksamkeit buhlen und fast 50 Prozent der Spendeneinnahmen in Werbung für neue Spenden investieren. Dabei fließt kein einziger Cent, in die Hilfe eines Tieres. Schlimmer noch, es werden Tiere, vorsätzlich für Videoaufnahmen gequält, wie GERATI bereits mehrfach beweisen konnte.

    Australien schreitet bereits seit mehreren Jahren gegen diesen Spendenbetrug ein

    Vor einigen Jahren wurden Gesetze verabschiedet, die Straftaten von Tierrechtlern, mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen. Im Dezember 2020 beschloss das Parlament in Australien, das radikale Tierrechtsorganisationen die Straftaten begehen, oder diese für gutheißen, die Gemeinnützigkeit verlieren. 

    In Deutschland versuchte die FDP federführend hier Gero Hocker, dieses auch in Deutschland umzusetzen. Der Antrag „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, wurde von den Grünen, den Linken und teilen der SPD nicht mitgetragen.

    Aber es tut sich auch was in Deutschland! So wurde der Organisation Attac, die Gemeinnützigkeit aberkannt. Hier lag die Begründung, in der politischen Arbeit dieses Vereins. Eine Gemeinnützigkeit schließt politische Arbeit, wie Parteien aus! 

    Um mehr Politiker über die Machenschaften von radikalen Tierrechtsorganisationen aufzuklären, kann jeder seine gewählte Partei, über die Machenschaften dieser Tierrechtsorganisationen informieren. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler, Straftaten die auch gegen ihn selbst, durch radikale Tierrechtsorganisationen zugefügt werden, mit finanziert. Der Staat selbst macht sich meiner Meinung selbst strafbar, wenn er solchen Organisationen, die Straftaten begehen, oder diese für Gut befinden, durch Steuererleichterungen mitfinanziert.

    Quellen:

  • CDU-Politikerin Gitta Connemann legt in einem Interview nach

    Nach einer stupiden Strafanzeige von Peta platzte der CDU-Politikerin Gitta Connemann der Kragen und sie äußerte in einem Video ihre Meinung zu Peta!

    Auf dieses Video hat GERATI in einem Livestream reagiert!

    Jetzt hat die Zeitschrift „Jagd erleben“ ein Interview mit der CDU Politikerin geführt. Auf einzelne Fragen und Antworten die Frau Gitta Connemann gab, möchte ich in diesem Artikel einmal eingehen. Das komplette Interview findet ihr unter dem Link: https://www.jagderleben.de/news/tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-glorifizierung-712168

    Jagd erleben: Wie stehen Sie zu Tierrechtsorganisationen?

    Gitta Connemann: Mir fehlt für diese das Verständnis. Das fängt schon beim Ziel an. Tierrechtsorganisationen wollen die Gleichberechtigung von Tieren und Menschen. Sie sind etwas völlig anderes als Tierschutzorganisationen, die sich für Tierwohl einsetzen. Tierrechtsorganisationen stehen dagegen für eine abstrakte Ideologie. Ich liebe Tiere. Aber diese dürfen nicht auf eine Ebene mit Menschen gestellt werden. Genau das wollen aber Organisationen wie PETA. Und damit das Ende jeglicher Haltung von Tieren. Keine Heimtiere, keine Zucht, keine Jagd. Kompromisse gibt es nicht. Zudem entsetzt mich die Wahl der Mittel.

    GERATI: Die Forderung nach einer Gleichberechtigung für Mensch und Tier, verstößt meines Erachtens, gegen jedes Rechtsverständnis und ist in einer demokratischen rechtsstaatlichen Gesellschaft, nicht in einklang zu bringen. Natürlich müssen Tiere einen Schutzstatus besitzen, der jedoch seine Grenzen in einer rechtsstaatlichen zivilen Gesellschaft findet.

    Tierrechtsorganisationen sind gegen jede Art von Tierhaltung. Offen spricht sich Peta dafür aus, Blindenhunde und weitere Schutzhunde bei Polizei, Zoll und dem Militär zu verbieten. Jede Tierhaltung, selbst die Heimtierhaltung, würde dann nicht möglich sein.

    Viele Unterstützer, die solchen Tierrechtsorganisationen mit Spenden finanzieren, haben selbst Haustiere. Im festen Glauben, dass sie niemals Betroffen sein werden, unterstützen sie Peta und andere Tierrechtsorganisationen und ziehen in einen diffamierenden Feldzug.

    Jagd erleben: Wie sollte die Politik in Ihren Augen in der aktuellen Zeit, in welcher Stalleinbrüche oder auch Hochsitzbeschädigungen und Morddrohungen gegenüber Jägern ständig geschehen, auf solche Organisationen reagieren?

    Gitta Connemann: Mit Haltung und Klarheit. Straftaten müssen als solche benannt werden – und zwar öffentlich. Und diese müssen verfolgt werden. Die Strafverfolgung liegt dann bei Staatsanwaltschaften und Gerichten – wie bei jeder Straftat. Darauf darf Politik keinen Einfluss nehmen. Denn Deutschland ist ein Rechtsstaat ohne politische Justiz. Und ich sehe die Medien in der Pflicht. Sie sollten Aktivisten, die Straftaten begehen, nicht glorifizieren. Es sind Straftäter. Und so müssen sie auch benannt werden.

    GERATI: Mit Haltung und Klarheit, welch ein Ausdruck eines Politikers. Wer öffentlich Straftaten, insbesondere über Peta, aufdeckt und dazu seine persönliche Meinung sagt, wird von Peta in Deutschland, mit einer Abmahnung, Strafanzeige oder Klage bedacht.

    Selbst FDP Politiker und Bundestagsabgeordneter Gero Hocker, wurde von Peta mit einer Abmahnung bedacht und das nur, weil dieser seine persönliche Meinung zu dieser Organisation sagte.

    Ein Bürger, der sich in einem Leserbrief an eine Zeitung wendete, nachdem diese Zeitung sich zu positiv über Peta geäußert hatte, erhielt einen Tag vor Weihnachten eine Abmahnung und sollte darauf bis zum 27.12. reagieren. Dass auch Rechtsanwälte im Weihnachtsurlaub sind, kann insbesondere Herr Haferbeck als Leiter der Rechtsabteilung, nicht wissen.

    Wer intensiv die Machenschaften von Peta aufdeckt, wie ich, für den hat insbesondere Herr Haferbeck auch tolle Einschüchterungsmaßnahmen auf Lager.

    So besitzt Haferbeck von diversen Staatsanwälten private Telefonnummern, um diesen mitzuteilen, dass ich mit Ort Datum und Zeit, nach Deutschland einreise.

    Ich wurde im Februar 2018, wegen angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz, für 90 Minuten bei der Einreise aus Abu Dhabi kommend, von der Bundespolizei in München festgehalten. 

    Mir wurde das Recht auf öffentliches Gehör verwert und es wurde versucht, mich zu einer Unterschrift unter ein Verhörprotokoll zu zwingen, mit dem Ankreuzen ich mache keine Aussagen. Dabei konnte man mir trotz mehrmaliger Anrufe bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, nicht einmal den konkreten Tatvorwurf benennen.

    Im Nachhinein müsste ein Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Augsburg, doch fachlich in der Lage sein, zu erkennen, bzw. zu ermitteln, dass ein Deutscher Staatsbürger der 2008 ausgewandert ist und 2018 nach also fast 10 Jahren das erste Mal wieder deutschen Boden betreten hat, überhaupt nicht gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben kann. Auf mysteriöser Art verschwanden Akten und letztendlich der Anklagepunkt, Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Haferbeck zauberte dann auf die schnelle noch 25 Strafanzeigen, wegen angeblicher Verleumdung aus dem Hut.

    Mittlerweile hatte ich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg angezweifelt. Peta sitze in Stuttgart und mein Server steht in der Nähe von Görlitz. Da in Deutschland tatortnahe Ermittlung eine Grundvoraussetzung ist, beantragte ich die Abgabe des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft Görlitz!

    Erst nach sechs Monaten erhielt die Staatsanwaltschaft Görlitz die Akten und mir wurde endlich das Recht auf Gehör eingeräumt. Am 5. März 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz das Ermittlungsverfahren mit der Begründung …

    „Es hat sich herausgestellt, dass gegen Sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.“

    Diese Erkenntnis konnte die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht erkennen?

    Man darf sich schon Fragen welche Vorteilsnahme die Staatsanwaltschaft Augsburg von Peta erhält. Anzumerken ist, dass man in Bayern selbst bei der Generalstaatsanwaltschaft der Meinung ist, dass eine Strafanzeige gegen einen Staatsanwalt von diesen innerhalb weniger Minuten selbst eingestellt werden kann. So wird letztendlich das Opfer zum Täter gemacht! Danke deutsches Recht! 

    Kommt man mit Strafanzeigen nicht weiter, beginnt man die Kritiker mit haltlosen Klagen zu überschütten!

    So wurde ich jetzt von Haferbeck mit einer Klage bedacht. Wer jetzt denkt, das ist alles kein Problem, dem kann ich einmal Schildern vor welchen Problemen man steht. Peta setzt den Streitwert in der Regel immer mit 25.000 € an, obwohl bereits mehrere Gerichte den Streitwert bei Verleumdungen mit 1.000 bis 4.000 € festlegten! Ab einem Streitwert von 5.000 € ist in Deutschland das Landgericht zuständig und dort herrscht Anwaltszwang. Mein Antrag auf Fristverlängerung, begründet auf Corona und Anwaltssuche, wurde vom Landgericht Berlin mit der Begründung abgewiesen, dass nur ein Anwalt beim Landgericht Anträge einreichen kann. Soviel zu einem fairen Prozess. 

    Mehrere Anwälte sagte mir am Telefon ab. Unter der Hand wurde die Gefahr des Mandatsverlustes genannt. Hier ist die Verleumdungskampagne gegen den Rechtsanwalt Dr. Scheuerle, der von Haferbeck, als Anwalt ohne Moral öffentlich bezichtigt wurde, eine Begründung. Es wurde eine Schmutzkampagne von Peta inszeniert, wo es selbst diverse Webseiten gab, die ein diffamierendes Video von Dr. Scheuerle verbreitet haben. Verständlich, das Rechtsanwälte dann Angst haben, einen Mandanten gegen Peta zu vertreten. Soviel zu einem fairen Prozess.

    Ich musste letztendlich innerhalb von 14 Tagen aus Indonesien einen Rechtsanwalt finden, der bereit war die Verteidigung zu übernehmen. Von 25 Rechtsanwälten erhielt ich eine Absage, oder man teilte mir mit, dass man sich beim Antrag von Prozesskostenhilfe mit Mandanten, die keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen, sich nicht auskennt. Bis heute habe ich immer noch keinen Bescheid, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Der Termin für die Verhandlung steht hier aber bereits mit dem 09. März 2021 11:00 Uhr fest.

    Aufgrund der fehlenden Zusage der Prozesskostenhilfe, kann ich derzeit keine Widerklage einreichen, die nur solange möglich ist, wie das Verfahren besteht. Zieht Haferbeck jetzt die Klage zurück, muss ich in einem eigenen Verfahren klagen! Was wiederum mit neuen Kosten verbunden wäre! Soviel zu einem fairen Prozess.

    Auch hier stellt sich die Frage warum Haferbeck in Berlin klagt und nicht in Stuttgart oder Hamburg, wo der Sitz seiner Rechtsanwältin ist. Hier wirft sich erneut die Frage auf, wie fair ist ein Prozess, für einen Deutschen Staatsbürger, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

    Jagd erleben: Wie stehen Sie zu dem Antrag der FDP, dass PETA die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll?

    Gitta Connemann: Selbst die FDP hat davon meines Wissens nach inzwischen Abstand genommen. Denn der Bundestag kann PETA nicht die Gemeinnützigkeit entziehen. Das kann nur das örtlich zuständige Finanzamt Stuttgart I. Dieses kann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit noch vorliegen. Dass dies Erfolg haben kann, zeigt das Verfahren gegen attac. Hier hatte das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen. Aber auch ein Finanzamt braucht Hinweise.

    GERATI: Auch beim Thema Finanzamt Stuttgart habe ich bereits meine Erfahrungen machen dürfen. Stellt man in Deutschland bei irgendeiner zuständigen Behörde eine Strafanzeige, erhält man nicht nur eine Eingangsbestätigung, sondern hat auch ein Recht zu erfahren, was aus den Ermittlungen geworden ist. Nicht so beim Finanzamt Stuttgart. Zwar wurde eine Akte zu meiner Person eingerichtet, jedoch war diese leer. Also die Strafanzeige gegen Peta, wegen verdachtes des Steuerbetruges, wurde aus dieser Akte entfernt. Dieses erfuhr ich telefonisch. Meine Anfragen auf Eingangsbestätigung meiner Strafanzeige blieben von seitens des Finanzamtes unbeantwortet!

    Also wendete ich mich mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages. Dieser reichte dann die Petition wegen der Sachlage Peta und der Landeszuständigkeit an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg, weiter. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass das Finanzamt keine Eingangsbestätigung einer Strafanzeige erklären müsse. Dieses bezieht sich auf das Steuergeheimnis. Was eine Eingangsbestätigung eines Schreibens mit dem Steuergeheimnis zu tun hat offenbart sich mir nicht!

    Wenn man jetzt weiß, wie eng Peta insbesondere Haferbeck mit einigen Staatsanwälten ist, sodass er in der Lage ist einen Haftbefehl, wegen seiner eigenen erfundenen Strafanzeigen erlassen zu lassen, dann frage ich mich schon inwieweit die Vernetzung von Peta in das Finanzamt Stuttgart reicht. Insbesondere da es bereits mehrere Grundsatzurteile gab, die eine verschwenderische Mittelverwendung als Gemeinnützig schädlich ansehen.

    • Wie kann es sein das Peta nach Rumänien reist, aber steuerlich keine Reisekosten gegenüber dem Finanzamt abrechnet?
    • Wie kann es sein das nach Petas eigenen Angaben, nur 6 Prozent der Spenden, im Tierschutz landen?
    • Wie kann es dann sein, das vom Finanzamt diese Angaben nicht hinterfragt werden!

    Jagd erleben: Darf eine Tierrechtsorganisation in Ihren Augen Gewinn erzielen?

    Gitta Connemann: Rechtlich darf auch ein gemeinnütziger Verein Gewinne machen. Das gilt für alle Vereine in Deutschland. Die Gewinne dürfen aber nicht an den Vorstand oder die Mitglieder ausgeschüttet werden. Persönlich halte ich es aber für bedenklich, dass ein Verein wie PETA Deutschland e.V. im vergangenen Wirtschaftsjahr knapp 2.2 Millionen Euro Gewinn erzielt hat. Der Verbleib dieser Mittel ist nicht transparent. Deshalb setze ich mich auch für eine Transparenzinitiative ein. Parteien müssen genau Rechenschaft ablegen. Wer gemeinnützig ist und ein bestimmtes Volumen erreicht, sollte ebenfalls öffentlich machen, von wem welche Gelder kommen und wie diese genau verwendet werden.

    GERATI: Natürlich darf und sollte auch jeder gemeinnützige Verein, Gewinne erwirtschaften dürfen. Fragen sollten dann aber bei der Verwendung der Gewinne und Spenden aber schon möglich sein. Es kann nicht sein, dass ein Verein selbst angibt, nur 6 Prozent seiner Spendeneinnahmen in den in der Satzung festgelegten Verwendungszweck zu stecken. Insbesondere wenn man wie Peta über 10 Millionen Euro an Spenden kassiert und das im Jahr.

    Warum verpflichtet man nicht gemeinnützige Vereine, die mehr als 1 Million Euro an Spenden einnehmen, sich dem Deutschen Spenden Siegel zu unterwerfen. Was sind schon ein paar tausend Euro, wenn Spender letztendlich sicher sein können, dass ihre Spende auch da ankommt, wo für sie gedacht ist. Eine Überprüfung der Mittelverwendung bei Peta, würde ein katastrophales Ergebnis liefern. Dieses bestätigte bereits die Stiftung Warentest und der Spiegel, die sich mit gemeinnützigen Vereinen befassten.

    Wer ehrenamtlich sich für den Tierschutz einsetzt, der hat auch nichts zu verbergen. Sich bei einer Gemeinnützigkeit, die wie der Begriff bereits erläutert der Gemeinheit dienen soll, sich hinter einem Steuergeheimnis zu verstecken, wobei letztendlich der Steuerzahler für die Steuererleichterung aufkommt, ist gesellschaftlich, wenn nicht sogar rechtlich fragwürdig. 

    Das sich dann gemeinnützige Vereine hinter dem Sigel der transparenten Zivilgesellschaft verstecken und damit selbst werben, das sie ja zertifiziert sind und die Spenden ordnungsgemäß verwendet werden, zeigt das Defizit, was Deutschland hat.

    Die ITZ schreibt selbst – für was sie nicht einstehen!

    Die ITZ bzw. die Verwendung des Logos garantiert nicht die Richtigkeit der von der Organisation gemachten Angaben, sondern lediglich – und auch nur soweit dies von außen möglich ist – dass die Angaben im Sinne der Selbstverpflichtung vollständig sind. 

    Durch die ITZ wird weder ein sparsamer Umgang mit Spenden attestiert, noch wird die verantwortungsvolle und satzungsgemäße Verwendung der Mittel bestätigt. Das Logo der ITZ ist kein Siegel, welches den Anspruch hat für eine „gute“ Organisation zu garantieren.  Die ITZ macht keine Aussage zur Führungsqualität, Beachtung von arbeitsrechtlichen Standards oder Gesetzestreue einer Organisation. 

    Es ist kein konkreter Fall bekannt bei dem Betrug, Missbrauch oder andere Arten von Korruption durch die ITZ verhindert werden konnten. Oftmals gehen solche Fälle mit krimineller Energie einher und können auch durch spezifische Kontrollinstrumente nicht verhindert werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen können davon ebenso betroffen sein wie die Wirtschaft, Politik oder die öffentliche Verwaltung. Die ITZ ermöglicht aber spezifische Nachfragen von innerhalb und außerhalb einer Organisation und kann somit das Bewusstsein in Organisationen stärken sich vor solchen Fällen zu schützen.

    transparency.de


    Peta hat das ITZ Siegel nur auf der Spendenseite eingebaut!
    Peta hat das ITZ Siegel nur auf der Spendenseite eingebaut!

    Dann frage ich mich natürlich, warum dann das ITZ Siegel expliziert bei Peta, nur auf der Spendenseite aufgezeigt wird, wenn dieses nicht suggerieren soll, das die Spenden eine ordentliche Verwendung finden! Natürlich ist auch Transparenz wichtig. Wenn ein Sigel aber letztendlich eine Sicherheit vorgaukelt die nicht existiert, welchen Sinn hat dann dieses Siegel?

    Hier sollte sich aber auch der Sigel Herausgeber, der Verantwortung stellen!

  • Bundesgerichtshof lehnt Gemeinnützigkeit für Attac ab – Luft für PeTA wird immer dünner!!!

    Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das globalisierungskritische Netzwerk Attac in seiner bisherigen Struktur nicht gemeinnützig ist. Attac versuche, mit seinen Kampagnen die politische Meinung zu beeinflussen!

    Ein Urteil mit Zündstoff in Richtung Tierrechtler und hier insbesondere gegen PeTA, deren Gemeinnützigkeit nun auch von seitens der Politik infrage gestellt wird. 

    So schreibt die Tagesschau Folgendes auf ihrer Seite.

    Der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem endgültigen Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit kommt das höchste deutsche Finanzgericht zu dem Schluss, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gelte, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen.

    Das höchste deutsche Finanzgericht sieht den Anteil der Bildungsarbeit bei Attac als zu gering an.

    tagesschau.de

    Insbesondere, da die politischen Ziele der Globalisierungsgegner von Attac einseitiger Natur sind und nicht mit der allgemein politischen Lage in Einklang zu bringen sei, handle dieser Verein nicht gemeinnützig. Zwar betonte das Gericht, das politisch aktive Vereine grundsätzlich auch gemeinnützig seien, dieses würde sich aber dann aufheben, wenn man einseitig politisch aktiv ist. So seien Parteien unter anderem nicht gemeinnützlich.

    Was bedeutet dieses Urteil für PeTA?

    Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Grundsatzurteil, was wegweisend ist und die Gemeinnützigkeit von Vereinen einschränkt. Wer einseitig insbesondere politisch aktiv ist, kann nicht gemeinnützig sein.

    PeTA Deutschland unterstützt offen Parteien, die sich der veganen Lebensweise und gegen die Tierhaltung aussprechen. Gleichzeitig setzte PeTA in den vergangenen Monaten mehrfach Abschusslisten gegen Politiker der CDU/CSU auf und nannte die Bundesregierung dabei bereits als Mafiaverein!

    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de
    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de

    Der Weg der Justiz zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, die gegen die allgemeinen Gesellschaftsgrundregeln handeln ist damit gegeben. Insbesondere PeTA, wo der zweite Vorsitzende sich einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung stellen musste und dabei 10.000 € für die Einstellung des Verfahrens zahlte. Ein Gericht kam zu der Erkenntnis, das PeTA-Mitarbeiter, Straftaten nicht scheuen. Und der Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck sagte in einem Interview, dass Straftaten der Alf (Brandstiftung, Einbrüchen) ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sei, und drohte mit Gründung einer Terrororganisation der Tierrechtsbewegung vergleichbar mit der Al Qaida.

    Grünen Politiker sprach von einem schwarzen Tag für die Demokratie!

    Es ist mehr als fragwürdig, dass insbesondere die Grünen hier so massiv Wettern. Handelt es sich doch dabei weder um ein Verbot noch um eine Verhinderung der Finanzierung von solchen Vereinen!

    Es gibt unzählige Vereine, die nicht gemeinnützig anerkannt sind und die dennoch ihre Arbeit leisten. Selbstverständlich können diese Vereine auch weiterhin Spenden annehmen, wobei allein die Ausstellung von Spendenquittungen nicht gegeben ist. Diese ist aber sowieso erst bei einer Spendensumme von 200 € notwendig. Sodass die meisten unzähligen Kleinspenden überhaupt nicht betroffen sind.

    Wenn ein Verein wie PeTA von diesen Spenden letztendlich Straftaten finanziert, ist es wohl erklärbar, dass dieser Verein keinen Steuervorteil besitzen darf. In diesem Fall würde der Staat ja diese von PeTA begangenen Straftaten mitfinanzieren!