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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Gero Hocker

  • Die Anhörung von Experten vor dem Finanzausschuss

    Gestern war es endlich so weit. Der Finanzausschuss hatte in einer öffentlichen Sitzung zum Thema „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ geladen.

    Nach dem Ende der Sitzung telefonierte ich mit einem Besucher dieser Sitzung, der diese Verfolgte. So kann ich aus zweiter Hand berichten.

    Um den ganzen Werdegang erst einmal zu verdeutlichen, muss man etwas ausholen. Der Finanzausschuss kann hier keinen Beschluss fassen und darum ging es auch nicht. Die Bundesregierung hat den Finanzausschuss beauftragt, sich intensiv mit dem Antrag zu beschäftigen. Dazu hat der Ausschuss wie in diesem Fall, Experten eingeladen, um sich ein umfangreiches Bild machen zu können.

    Der Finanzausschuss arbeitete eine Empfehlung aus, die dann dem Deutschen Bundestag übergeben wird. Hier erst kommt es zu einer Diskussion zu diesem Antrag, der letztendlich in einer Abstimmung endet.

    Finanzämter kennen den Unterschied nicht zwischen Tierschutz und Tierrechtsverein!

    Dieses verdeutlichte auch Initiator und Antragsteller dieses Antrags Gero Hocker in einer Stellungnahme auf Facebook!

    Aber es wurden noch weitere Punkte angesprochen, die letztendlich durch die Medien der Bevölkerung vorenthalten wurden. Ein Einbruch in einem Stall ist und bleibt eine Straftat. In dem Urteil, wo ein Richter eine Verurteilung der Straftäter ablehnte und die Einbrecher angeblich sogar noch lobte und zu Fortsetzung ihrer Arbeit aufforderte, waren ganz andere Voraussetzungen vorhanden.

    1. Die Tierrechtler wussten angeblich bereits vor ihrem Einbruch, dass es in diesem Stall Missstände geben sollten.
    2. Sie informierten das zuständige Veterinäramt vor dem Einbruch
    3. Das zuständige Veterinäramt unternahm nichts
    4. erst dann, hat man den Einbruch begangen und die Tierhaltung dokumentiert

    Dieses Vorgehen hat aber nichts mit dem von Soko Tierschutz und PeTA zu tun. Diese brechen willkürlich in Ställe ein und fordern sogar öffentlich dazu auf, dieses zu tun. So sagt Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung bei der Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V.

    Straftaten von Tierrechtleren seien ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!

    Zitat. Dr. Edmund Haferbeck

    Letztendlich kam man zu dem Konsens bei dieser Anhörung, dass in jedem Fall, die Finanzämter angehalten werden müssen, sich die Vereinsführung und die Mitglieder genauer anzuschauen.

    Besser wäre es wohl ein Überwachungsgremium zu schaffen, der außerhalb des Finanzamtes agiert und ehern die Arbeit gemeinnütziger Vereine bewertet, als nur rein den finanziellen und steuerrechtlichen Aspekt, den sich das Finanzamt sich anschaut.

    Ein Blick auf die Finanzen lässt an der Arbeit der Finanzämter Fragen offen!

    Aber auch hier kann man sich bereits Fragen wie Finanzbeamte arbeiten, die einem Verein wie PeTA die Gemeinnützigkeit gewähren, der keinen einzigen Cent in den Tierschutz steckt, und über 40 Prozent alleine in den Gehältern fließen lässt. Von den Werbekosten bei PeTA ganz zu schweigen!

    Lustig fand ich dann die Pressemitteilung von PeTA dann schon, die sich dann auf einmal als Tierschutzorganisation darstellte, wo sie doch sonst immer darauf besteht, keine Tierschutzorganisation zu sein, sondern die größte Tierrechtsorganisation!

    Stuttgart / Berlin, 12. Februar 2019 – Am 13. Februar befasst sich der Finanzausschuss des Bundestags im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der FDP-Fraktion „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“. Der vor allem gegen die Tätigkeit der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. gemünzte Antrag wurde federführend vom Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker initiiert.

    Pressemitteilung PeTA Deutschland zur Anhörung zum Finanzausschuss

    Unten neben dem Impressum liest man auf derselben Seite dann Folgendes! 

    PETA Deutschland e.V. ist Deutschlands größte Tierrechtsorganisation. Unser Ziel ist es, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

    Nun man weis bei PeTA wahrscheinlich selbst nicht, zu welcher Gattung man sich zählen soll. Das PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen wurde höchst richterlich bereits bestätigt und kann immer wieder nachvollzogen werden!

  • PeTA will nur im Geheimen tagen

    Transparenz sieht anders aus liebe PeTA. PeTA antwortet auf Einladung der FDP und möchte eine geheime Tagung im PeTA Hauptquartier! FDP lehnt dankend ab!

    05.06.2018 PeTA will nur im Geheimen tagen von Silvio Harnos

    Vor circa zwei Wochen hat Gero Hocker und sein Partei Kollege Hermann Grupe PeTA zu einem Gespräch eingeladen. Nun kam die teilweise Absage der Gesprächsbereitschaft. PeTA sei nur bereit in seinen Geschäftsräumen zu sprechen. Von Transparenz kann hier wohl kaum die Rede sein. Insbesondere, da bekannt ist, dass PeTA für Verträge gern im Kleingedruckten eine Sonderbehandlung bzw. ein Maulkorb seinen Gesprächspartnern verpassen möchte.

    FDP verweist auf Transparenz zu diesem Thema!

    Das Schreiben von PeTA und die Antwort von der FDP wurden soeben auf Facebook veröffentlicht!

    Warum PeTA sich einer öffentlichen Diskussion nicht stellen möchte, dürfte in ausreichender Form bekannt sein. Der Angstschweiß steht PeTA nachweislich auf der Stirn geschrieben. Anders lässt es sich auch nicht erklären das PeTA seit Wochen nur noch rumdruckst.

    PeTA besitzt ein eng kalkuliertes Zeit und Kostenbudget?!?

    [amazon_link asins=’3404609328′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’150739be-6899-11e8-82fb-75ec7e1fabab‘]PeTA hat so viel Zeit sinnfreie Strafanzeigen gegen Landwirte zu stellen, findet aber gleichzeitig nicht die Zeit sich mit den betroffenen Landwirten in einem persönlichen Gespräch zu treffen. PeTA gibt selbst an 80 Mitarbeiter als gemeinnütziger Verein zu beschäftigen. Im aktiven Tierschutz findet man von PeTA niemanden vor. Sie durchstöbern das Internet und stellen Strafanzeigen, die allesamt eingestellt werden. Direkt Vorort Recherche findet bei PeTA nicht statt, wie GERATI bereits mehrfach belegen konnte.

    Auch die Äußerung zum Kostenbudget finde ich persönlich lustig. PeTA hat im Jahr 2017 nach eigenen Angaben über 7 Millionen Euro Spendengelder aus dem Tierschutz erhalten. Da sollte PeTA schon einmal so gemeinnützlich bereit sein, sich öffentlichen Fragen zu stellen. Her Dr. Edmund Haferbeck gibt ja immer an, das PeTA Mitarbeiter, wenn sie vereisen, immer zweite Klasse mit der Bahn fahren. Also schaut einmal GERATI schnell nach einer Zugverbindung Stuttgart – Berlin!

    PeTA will nur im geheimen Tagen / Screenshot Google Suche
    PeTA will nur im Geheimen tagen / Screenshot Google Suche

    Man kann also bereits für 29,99 Euro von Stuttgart nach Berlin fliegen. Also wo rauf wartet PeTA noch. Nicht zu vergessen ist, das PeTA in Berlin eine Zweigstelle hat. Man könnte also den Besuch in Berlin auch mit einem Arbeitsbesuch verbinden.

    Sollten sich beide Parteien auf keinen Platz einigen können, würde GERATI natürlich sich bereit erklären in Jakarta bei einer gemütlichen Tasse Kaffee dieses Treffen zu organisieren. Immerhin habe ich auch persönlich sehr viele Fragen an PeTA und die FDP von öffentlichem Interesse.

    Also PeTA HOT oder TOP????

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  • Gero Hocker fragt „Warum ist PeTA noch gemeinnützig?“

    FDP Politiker Dr. Gero Hocker hält sein Wahlversprechen ein und stellt im Bundestag die Frage „Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen“.

    23.04.2018 Gero Hocker fragt „Warum ist PeTA noch gemeinnützig?“ von Silvio Harnos

    Vor der Bundestagswahl gab FDP Politiker Dr. Gero Hocker ein Versprechen ab, alles zu unternehmen, um die Fragwürdigkeit der Gemeinnützigkeit von radikalen Tierrechtsvereinen prüfen zu lassen! Und tatsächlich, seitdem Dr. Gero Hocker im Bundestag sitzt, sprechen seine Reden und Fragen immer wieder die richtigen versprochenen Wahlthemen an.

    Dieses Mal stellte er die Frage „Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, PeTA und anderen Tierrechtsorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen“

    Diese Frage löste bei Wolfgang Schäuble, Präsident des Bundestages ein lächeln aus, bevor er diese Frage an das Finanzamt weitergab.

    Ob er der Bundestagspräsident als ehemaliger Finanzminister deshalb lachen musste, da er diese Frage in seiner Amtszeit immer vor sich hergeschoben hat, ist bisher nicht bekannt. Auch das Finanzministerium schien offensichtlich ein wenig überfordert mit dieser Frage zu sein und bat sich Zeit aus um eine ausführliche Antwort in Schriftform zu verfassen. Man darf also gespannt sein.

    Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, stellte im Anschluss gegenüber den Medien diesen Sachverhalt klar!

    Osnabrück. Mit heimlich gedrehten Bildern aus Ställen sorgen Tierrechtler regelmäßig für Empörung. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) hat sich jetzt dafür ausgesprochen, die Gemeinnützigkeit von Tierrechtsorganisationen wie Peta zu überprüfen und im Zweifelsfall abzuerkennen. Sie kritisiert deren Methoden.

    Zitat: Osnabrücker Zeitung

    Da die Justiz hier ja mittlerweile der Meinung ist, dass auf Grundlage, der Unfähigkeit der Behörden, dieses ein legitimes Mittel sei, um Tierschutzvergehen aufzudecken, würde ich hier die Forderung konkretisieren.

    Tierrechtler sollten sie ein Tierschutzvergehen feststellen müssen dieses unverzüglich und sofort, meinetwegen auch anonym bei den Behörden anzeigen. Es darf nicht sein, dass Tierrechtsvereine wie PeTA, sich über ein halbes Jahr Zeit lassen, um angebliche Tierrechtsverstöße zu melden, nur weil sie den besten Zeitpunkt abwarten möchten. Mit diesem System machen sich die Tierrechtler selbst der Tierquälerei schuldig, da sie ja wissentlich weitere Quälereien zulassen würden. Hier wäre es meines Erachtens empfehlenswert, die unterlassene Hilfeleistung auf das Tierschutzgesetz auszuweiten.

    1.698 Straftaten seit 2008

    Die Polizeibehörden verzeichneten seit 2008 deutschlandweit insgesamt 1698 Straftaten in diesem Zusammenhang, teilte das Bundeskriminalamt auf Anfrage mit. Sie reichen von Beleidigung und Hausfriedensbruch bis hin zu Körperverletzung und Brandstiftung. Der Anteil der Gewalttaten, so das BKA, liege mit 118 Delikten bei 6,9 Prozent. „Sachbeschädigungen machen den deutlichen Schwerpunkt der strafrechtlich relevanten Aktionen aus.“

    Bei den Fallzahlen seien Wellenbewegungen zu beobachten, heißt es beim BKA. 2013, 14 und 15 lag die Zahl der Delikte demnach konstant über 200. 2016 waren es dann nur 118. Für das vergangene Jahr konnte das BKA noch keine Angaben machen.

    Zitat: Osnabrücker Zeitung

    Bei 1.698 Straftaten kommt man im Durchschnitt auf alle 2 Tage eine Straftat durch radikale Tierrechtler. Bei den Gewalttaten, die im Durchschnitt bei 179 Fällen pro Jahr liegen, bleibt es bei den durchschnittlichen alle 2 Tage stattfindenden Gewaltstraftaten durch radikale Tierrechtler. Auch wenn diese im Jahr 2016 rückläufig waren.

    Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann nur geschätzt werden!

    Sie sprach sich zudem für eine strengere Kontrolle der Organisationen aus, die häufig als gemeinnützig anerkannt sind und damit Steuervorteile genießen.

    Zitat: Osnabrücker Zeitung

    Es ist ja nicht nur der Steuervorteil, der hier infrage gestellt werden muss. Sondern das mit diesen gesparten Steuergeldern, die dazu noch aus Spendengeldern die für den Tierschutz herstammen, Straftaten begangen werden. Damit macht sich der Staat, sobald er Kenntnis davon erlangt laut geltendem Recht selbst mitschuldig!

    Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung von PeTA bezieht Stellung!

    Peta wehrt sich

    Peta-Vertreter Edmund Haferbeck konterte die Kritik der Ministerin: „Das ist nur Blendwerk, hier soll Stimmung gegen uns gemacht werden.“ Die Gemeinnützigkeit sei immer wieder und „bis auf die letzte Rechnung“ vom Finanzamt überprüft und bestätigt worden. Otte-Kinast lasse sich mit ihren Äußerungen „vor den Karren der Agrar-Industrie spannen“, so Haferbeck. Peta werde sich davon nicht einschüchtern lassen, im Gegenteil: „Wir werden noch massiver werden.“

    Zitat: Osnabrücker Zeitung

    Richtig nur das Finanzamt prüft eine Zulässigkeit der Gemeinnützigkeit eines Vereins. So werden durch das Finanzamt keine Fragen der Rechtsstaatlichkeit geprüft. Weiterhin gibt es für Bürger überhaupt keine Möglichkeit diese erteilte Gemeinnützigkeit anzuzweifeln.

    Das Finanzamt beruft sich auf das Steuergeheimnis!

    Auch Fragen, warum PeTA die Gemeinnützigkeit erteilt wird, obwohl diese doch überhaupt keine Ausgaben in dem Bereich Tierschutz vorweisen können, bleibt für den Bürger durch das zuständige Finanzamt unbeantwortet.

    Im Jahr  2017 gibt PeTA ihre Spendeneinnahmen mit 7.583.971 € an. Ein Wirtschaftsbericht liegt bisher nicht vor. GERATI hatte sich die Zahlen von 2016 einmal angeschaut und kam zu folgendem Ergebnis!

    PeTA 2016 – Null Euro für den Tierschutz

    Ausgaben: 

    Die Prozentangabe entspricht immer in Bezug auf die gesamt Spendeneinnahmen.

    • Abschreibungen: 34.648,06 € = 0,61 %
    • Personalkosten: 1.948.071,95 € = 34,11 % 
    • Werbekosten: 2.393.622,08 € = 41,92 %
    • Rechtskosten / Verurteilungen: 29.500,63 € = 0,52 %
    • Miete / Nebenkosten: 193.315,67 € =3,39 %
    • Reisekosten: 55.402,13 € = 0,97 %
    • Sonstiges: 130.409,99 € = 2,28 %
    • Gewinn / Überschuss: 924.251,10 = 16,19 %

    Es gibt bereits mehrere Grundsatzurteile, die eine Gemeinnützigkeit bei zu hohem Personal- und Werbekostenanteil ausschließen würden. Es gibt in Deutschland keine verpflichtende Überprüfungsmöglichkeit, die die Einnahmen und Ausgaben außerhalb des Steuerrechts prüft.

    Zwar gibt es das Spendensiegel der DZI, die die Gemeinnützigkeit genauer prüfen, jedoch ist dieses auf freiwilliger Basis!

    DZI Spenden-Siegel (DZI): Das DZI prüft gemeinnützige Organisationen auf die Verwendung ihrer Spendengelder. Organisationen, die die Spenden nachweislich transparent, zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwenden, sind zum Tragen des DZI Spenden-Siegels berechtigt. Die Beantragung des Siegels kostet mindestens die jährliche Grundgebühr von 500 Euro und einen Zusatzbetrag von 0,035 Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen der Organisation. Die Kostenobergrenze liegt bei 12.000 Euro jährlich, diese ist unabhängig vom Spendenaufkommen. Für Erstanträge wird eine zusätzliche Gebühr von 1.000 Euro erhoben. Aufgrund der Kosten und jährlichen Gebühren richtet sich das Siegel daher auch eher an größere Organisationen mit entsprechendem Umsatz bzw. entsprechenden Einnahmen.

    Wikipedia

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    Initiative Transparente Zivilgesellschaft räumt auf Ihrer Webseite dieses Selbst ein und schreibt.

    Aufgrund dieses Selbstverständnisses kümmern wir uns nicht um konkrete Korruptionsfälle. Wir verfügen außerdem nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um Hinweisgebenden direkte Unterstützung zukommen zu lassen, und sind als Verein nicht berechtigt, Rechtshilfe zu leisten. Allerdings möchten wir jenen, die einen konkreten Korruptionsverdacht hegen und nicht wissen, an wen sie sich damit wenden sollen, und jenen, die vielleicht selbst in ein korruptives Geflecht hineingeraten sind und nach einem Ausweg suchen, hier einige Hinweise an die Hand geben:

    transparency.de/ueber-uns/was-tun-wir-dagegen/

    Also zum Fazit nichts anderes als Augenwischerei.

    Hier ist die Bundesregierung gefragt!

    Meine Vorschläge dazu lauten:

    • Schaffung eines Prüfungsgremiums, was je nach höhe der Spendeneinnahmen, Kontrolle bei den Vereinen durchführt. Diese Aufgabe könnte man auch dem DZI zuweisen und eine Spendenmindestgrenze festlegen, wo Vereine geprüft werden müssen. Diese kann mei­nes Er­ach­tens bei 100.000 Euro liegen.
    • Schaffung einer Möglichkeit, wo Bürger Probleme mit gemeinnützigen Vereinen melden und sich informieren können. Dieses ist aufgrund des Steuergeheimnisses und der Verwaltung durch das Finanzamt derzeit nicht möglich! Auch hier wäre das DZI eine Alternative.
    • Gesetzliche Festlegungen der Höhe, welchen Prozentsatz den Spenden, bei den als gemeinnützig anerkannte Vereine, in den angegebenen Tätigkeitsbereich aktiv und nachweisbar fließen müssen. Weiterhin die Höhe den Verwaltungsausgaben Prozentual zu den Spendeneinnahmen einzugrenzen. Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel PeTA 100 % den Spendeneinnahmen in den Verein direkt steckt und keinen einzigen Cent in den von PeTA angegebenen gemeinnützigen Tierschutz landen.

    Was haltet ihr von so einem Vorschlag? Welche Vorschläge würdet ihr noch einbringen. Eure Meinung untern in die Kommentare!

    [sc name=“coffee“]