Nach meiner am 01.02.2016 versendeten Fachaufsichtsbeschwerde, an das OFD (Oberfinanz Direktion) Karlsruhe, gegen die Finanzämter Leonberg und Stuttgart, aufgrund der Weigerung mir den Eingang und die Lesbarkeit meiner Anzeige gegen PeTA Deutschland e.V., wegen Fragwürdigkeit der Gemeinnützigkeit dieses Vereines, zu bestätigen habe ich nun seit über 1 Monat nichts von dieser Behörde gehört.
Da man hier wohl auch davon ausgeht, dass die Zeit das Vergessen bringt, habe ich mir heute erlaubt, die OFD zu erinnern, in dem ich folgende Email schrieb:
Sehr geehrter Herr L***,
nun sind wieder einmal 42 Tage ins Land gegangen und ich habe noch keine Stellungnahme von Ihnen und den beiden Finanzämtern erhalten.
Wie ich in meiner Fachaufsichtsbeschwerde bereits mitgeteilt habe, erwarte ich von den beiden Finanzämtern eine reine Bestätigung des Einganges meiner Anzeige und die Mitteilung, ob diese an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurden. Da ich die Anzeigen per Fax übermittelt habe, sollte doch der zuständige behördliche Empfänger, mir doch den kompletten Eingang und die Lesbarkeit, meiner Anzeige bestätigen.
Dieses ergibt sich wie bereits mitgeteilt, aus dem § 71b VwVfG!
Sollte ich nicht zeitnah, einen Statusbericht meiner bei ihnen gestellten Fachaufsichtsbeschwerde erhalten, werde ich unverzüglich den weiteren Dienstweg einschlagen!
Es kann ja wohl nicht sein, dass Finanzbeamte, wie es hier den Anschein hat, Anzeigen unterschlagen bzw. vorsätzlich nicht an die zuständige Fachabteilung weitergeben. Auch hier sehe ich eine Verpflichtung des Finanzamtes!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
Silvio Harnos
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So, da warten wir doch einmal auf Antwort, vom OFD!