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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Angeln

  • Trotz unbegründeter Kritik an der „Boot & Angeln/Camping & Caravaning“ durch PETA: Auch 2025 ein voller Erfolg

    Trotz unbegründeter Kritik an der „Boot & Angeln/Camping & Caravaning“ durch PETA: Auch 2025 ein voller Erfolg

    Die Messe Boot & Angeln/Camping & Caravaning in Rostock hat sich auch in diesem Jahr als Publikumsmagnet erwiesen. Rund 10.500 Besucherinnen und Besucher strömten auf das Gelände der HanseMesse – ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die Menschen nicht von ideologischen Kampagnen abhalten lassen, ihrer Leidenschaft für Outdoor-Aktivitäten wie Angeln, Wassersport, Camping und Caravaning nachzugehen. Trotz polemischer Kritik von Tierrechtsorganisationen wie PETA bewies die Veranstaltung einmal mehr ihre Relevanz für eine wachsende Community von Naturbegeisterten.

    Was ist die „Boot & Angeln/Camping & Caravaning“?

    Die Messe Boot & Angeln/Camping & Caravaning in Rostock vereint seit Jahren erfolgreich die Themenbereiche Wassersport, Angeln, Camping und Caravaning unter einem Dach. Sie gilt als die bedeutendste Veranstaltung ihrer Art im norddeutschen Raum und zieht jährlich tausende Besucherinnen und Besucher an. Zahlreiche Aussteller aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland präsentieren dort ihre neuesten Produkte: Von topmodernen Wohnmobilen, innovativem Angelzubehör und nachhaltiger Outdoor-Ausrüstung bis hin zu praktischen Camping-Accessoires und ökologischen Lösungen für mobiles Reisen.

    Ein besonderes Highlight der Messe ist das Fishing Forum, in dem Fachleute aus der Angelbranche spannende Vorträge halten, neue Techniken vorstellen und nützliche Tipps geben. Ergänzt wird das Programm durch das Globetrotter-Kino, das mit faszinierenden Reiseberichten Fernweh weckt und das Outdoor-Erlebnis emotional greifbar macht. Die Messe ist ein lebendiger Treffpunkt für Familien, Abenteurer und Naturfreunde gleichermaßen – und längst mehr als nur eine Produktshow.

    PETAs Kritik an Anglern: Polemik statt Fakten

    Wie auch in den Vorjahren äußerte sich PETA erneut kritisch zur Messe Boot & Angeln/Camping & Caravaning. Besonders das Angeln steht dabei im Fadenkreuz der Tierrechtsorganisation, die es grundsätzlich als Tierquälerei bezeichnet. PETA fordert weitreichende Verbote, skandalisiert das Freizeitangeln und spricht sich öffentlich gegen die Präsentation entsprechender Produkte auf der Messe aus.

    Diese Haltung ist jedoch stark verkürzt und lässt wichtige Realitäten außer Acht. Viele Anglerinnen und Angler betreiben ihr Hobby verantwortungsvoll, achten auf Schonzeiten und engagieren sich aktiv für den Schutz natürlicher Gewässer. Die pauschale Verurteilung durch PETA wirkt daher nicht nur überzogen, sondern auch realitätsfern. Statt sachlicher Auseinandersetzung setzt die Organisation auf Emotionalisierung und Provokation – oft zulasten eines konstruktiven Diskurses.

    PETA verzichtet dabei regelmäßig auf den Dialog mit Betroffenen. Die konfrontative Kommunikation, geprägt von drastischen Bildern und radikalen Forderungen, erzeugt kurzfristig Aufmerksamkeit in sozialen Medien, erreicht jedoch kaum die breite Bevölkerung. Ein ernstzunehmender Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte bleibt dabei aus.

    Warum PETAs Strategie gegen die Messe ins Leere läuft

    Die harten Fakten sprechen für sich: 10.500 Besucherinnen und Besucher trotz aller Proteste zeigen eindrucksvoll, dass das Interesse an der Messe Boot & Angeln/Camping & Caravaning und ihren Themen ungebrochen ist. Menschen lassen sich nicht von extremistischen Positionen verunsichern, sondern suchen bewusst den Austausch über Trends, Produkte und verantwortungsvollen Naturgenuss.

    Für viele ist Angeln mehr als nur ein Hobby – es bedeutet Entschleunigung, Naturerlebnis und Verantwortung zugleich. Zahlreiche Freizeitangler engagieren sich aktiv im Gewässerschutz, führen Kinder und Jugendliche an respektvollen Umgang mit der Natur heran und leisten damit wichtige Bildungsarbeit. Diese Perspektive findet bei PETA keinerlei Beachtung.

    In einer Zeit, in der nachhaltiges Reisen und naturnahes Leben stetig an Bedeutung gewinnen, wirkt die pauschale Kritik von PETA zunehmend realitätsfern. Ihre Kommunikationsstrategie – geprägt von Polarisierung statt Aufklärung – stößt bei vielen Menschen auf Ablehnung oder schlicht Desinteresse.

    Fazit: Die Messe lebt – und zeigt PETAs Grenzen auf

    Die Boot & Angeln/Camping & Caravaning 2025 war erneut ein großer Erfolg. Sie bewies eindrucksvoll, wie lebendig die Begeisterung für Natur, Outdoor-Ausrüstung, Wassersport, Camping und Caravaning ist. Die Vielfalt der Angebote, das informative Rahmenprogramm und das starke Besucherinteresse unterstreichen: Die Messe ist ein unverzichtbarer Treffpunkt für alle, die Natur erleben und verantwortungsvoll genießen wollen.

    Die Kritik von PETA hingegen verfehlt zunehmend ihr Ziel. Statt die gesellschaftliche Mitte zu erreichen, grenzt sich die Organisation durch Einseitigkeit und Polemik selbst aus. Wer dauerhaft überzeugen möchte, muss zuhören, differenzieren und offen für den Dialog sein.

    Die Messe Boot & Angeln/Camping & Caravaning steht für ein modernes, bewusstes Outdoor-Leben – und setzt ein starkes Zeichen gegen ideologische Verhärtung. Die Besucher haben entschieden: Naturverbundenheit, Freiheit und Verantwortung lassen sich nicht verbieten.

    Quellen:

  • PETA – „Terroristin“ fand sich nach Angriff auf einen Angler, im Wasser wieder

    Erneut beweist eine PETA – Terroristin ihren fehlenden Sachverstand und scheitert mit einem Anschlag auf einen Angler!

    Inhalt:

    Es ist schon erstaunlich wie PETA Unterstützer normale Menschen mit Terror überziehen wollen und dabei selbst nicht einmal die Gesetze verstehen auf die sie sich mit ihren Forderungen berufen! So veröffentlichte Blinker auf Facebook ein Video, was eine PETA – Terroristin zeigt, die sich auf einen Angler stürzt und sich dann auf einmal wie ein Fisch selbst im Wasser wiederfand!

    PETA – Terroristin fordert „Schmeiß ihn rein!“

    Die Angler-Fachzeitschrift Blinker hat auf ihrer Facebook-Seite ein Video gepostet, was einen aufgebrachten PETA-Terroristen zeigt, die einen Angler angriff! Dieser wehrte sich und schwups lag diese Fanatikerin selbst wie ein Fisch im Wasser!

    Das Video startet als die PETA – Terroristen fanatisch auf einen Angler zurennt, der gerade einen Fisch geangelt hatte. Laut rief sie „Schmeiß ihn rein“ und fordert doch tatsächlich von dem Angler, dass dieser gegen das Tierschutzgesetz verstoße! Denn Catch und Release ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz verboten!

    Fanatische Tierrechtler kennen Tierschutzgesetz nicht, auf das sie sich berufen

    Nach dem deutschen Tierschutzgesetz muss ein geangelter Fisch verwertet werden und darf nicht mehr zurück ins Wasser verbracht werden! Wie kommt dann diese PETA – Terroristin darauf, das Zurücksetzen des Fisches von dem Angler zu fordern! 

    Freundlich aber bestimmend wehrte der Angler den Angriff der PETA – Unterstützerin mit den Worten ab.

    Noch einmal und du landest gleich drinne!

    Er widmete sich wieder dem Fisch und im Tierschutzgerecht zu töten. Auf einmal schrie die PETA – Unterstützerin wie eine Furie und ging tätlich auf den Angler zu! Eine eindeutige Körperverletzung der Dame, die sich jetzt der Angler aus Notwehr erwehrte!

    Platsch – lag die PETA – Terroristin im Wasser!

    Im August 2019 rief PETA ihre Unterstützer zu terroristischen Anschlägen gegen Angler auf! Diese sollten mit Steinen werfen und sich sogar unbefugt Dokumente zeigen lassen! Nachdem der PETA – Rechtsabteilung, die mit fehlendem Rechtswissen glänzt, durch einen Shitstorm der Fehler aufgezeigt wurde, entfernte man diese Forderung, Steine auf Angler zu werfen. Auf die Aufforderung, tätlich Angriffe gegen Angler durchzuführen, behaarte PETA aber weiter!

    Mit Steine werfen hat man bei PETA bereits einschlägige Erfahrungen! Der vor kurzem von PETA degradierte Rechtsberater ohne juristische Ausbildung, Edmund Haferbeck, musste in einem Interview einräumen selbst bereits von einem deutschen Gericht wegen Steine werfen zu einer Bannmeile verurteilt worden zu sein! Er schmiss vor seiner Zeit bei PETA auf einen Laborchef mit Steinen und gefährdete Leib und Leben. Zum Glück ging bei diesem Angriff von Edmund Haferbeck, nur eine Fensterscheibe zu Bruch! Dennoch darf er sich dem Laborchef nicht auf 200 Meter nähern!

    Quellen

  • Erneut weist PETA Rechtsabteilung unter Leitung von Krishna Singh mit der Strafanzeige gegen den Angelshop Germantackle auf fehlenden Rechtsverstand hin

    Erneut weist PETA Rechtsabteilung unter Leitung von Krishna Singh mit der Strafanzeige gegen den Angelshop Germantackle auf fehlenden Rechtsverstand hin

    Ich hatte eigentlich Hoffnung, nachdem dem Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck, die Leitung der Rechtsabteilung von PETA entzogen und er degradiert wurde, dass mit der Leitung durch den ausgebildeten Juristen Krishna Singh, es besser werden würde! PETA-Strafanzeige gegen Angelshop Germantackle!

    Inhalt:

    Die Hoffnung stirbt zuletzt, jedoch anscheinend nicht bei PETA! Die PETA Rechtsabteilung, unter der neuen Leitung von Krishna Singh, hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen den Angelshop Germantackle erstattet.

    Wie in alter Manier offenbarte die Rechtsabteilung und die von PETA als Fachreferentin geführte Meeresbiologin Dr. Tanja Breining ihr fehlendes Fachwissen. Jene angebliche Meeresbiologin schien nicht einmal in der Lage zu sein, künstliche Plastikfische, die in einem Aquarium einer Bar trieben, von lebendigen zu unterscheiden. Jedenfalls rief sie das zuständige Veterinäramt an und forderte die Rettung der Plastikfische, aus dieser Bar.

    Aber auch Jurist Krishna Singh, glänzte bereits mit strafbaren Handlungen! Nachdem er bei PETA seinen Arbeitsplatz übernommen hatte, löste er seine Rechtsanwaltskanzlei auf (lief wohl nicht so gut), und gab seinen Rechtsanwaltstitel ab! Obwohl er sich nicht mehr als Rechtsanwalt betiteln durfte, trat er in einem von PETA veröffentlichten Buch mit dieser Titelbezeichnung auf. Dieses brachte ihn ein Ermittlungsverfahren, nach einer Strafanzeige von GERATI ein. Seine Ausrede in dem Ermittlungsverfahren. „Es sei ein Versehen gewesen!“ Klar doch klingt doch ein Titel immer besser als eine schnöde Namensnennung. Insbesondere da Dr. Edmund Haferbeck auf die angeblichen promovierten EXPERTEN, die bei PETA arbeiten sollten, immer besonders großen Wert legt. Titelmissbrauch scheint bei PETA eine gängige strafbare Handlung zu sein, wie das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, der bis zur Strafanzeige von GERATI als Diplomzoologe und Wildtierexperte bezeichnet wurde, belegt.

    PETA erstattet Strafanzeige gegen Angelshop Germantackle in Erkrath


    Foto: germantackle.de
    Foto: germantackle.de

    PETA stößt sich an den Online Artikel des Angelshop Germantackle auf. Dieser bietet tote, in Gläsern eingelegte Köderfische, zum Verkauf an! PETA sieht darin ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nach PETA Meinung darf ein Wirbeltier nur getötet werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Deswegen habe PETA nach einer selbst veröffentlichten Pressemitteilung, Strafanzeige gegen den Angelshop Germantackle, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestellt!

    PETA ist dafür bekannt haltlose Strafanzeigen zu stellen, die alle eingestellt werden. Selbst gegen mich persönlich hat PETA bereits über 25 Strafanzeigen gestellt, die alle haltlos und in dem Sinne eine strafbare Handlung waren. Nach § 164 StGB macht sich jener strafbar, der vor einer öffentlichen Stelle bewusst den unwahren Eindruck zu erwecken, ein anderer habe eine Straftat begangen.

    PETA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht

    Selbst ein Richter stellte bereits fest, dass PETA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen! Diese Straftaten einzelner Mitarbeiter werden unter anderem hier auf GERATI dokumentiert!

    Es ist schon erstaunlich, dass PETA anderen das Töten von Tieren verbieten möchte, gleichzeitig PETA aber über 90 Prozent der ihnen zur Pflege übergebenen Tiere tötet. Jedes Jahr tötet PETA tausende von Tieren nur aus reiner Profitgier, da man die Kosten der Verpflegung der Tiere nicht aufbringen möchte. Man sollte also an PETA Stelle erst einmal vor der eigenen Tür kehren und gegen sich selbst, wegen tausendfachen Tiermord, Strafanzeige stellen! 

    Fehlendes Fachwissen der PETA Rechtsabteilung, die von Krishna Singh geleitet wird!

    Eine simple Recherche zeigt selbst jeden Nichtjuristen auf, was ein ausgebildeter Jurist eigentlich fachlich wissen müsste! Als Erstes gilt das Landesfischereigesetz von Nordrhein-Westfalen, was öffentlich einsehbar ist und schon die Dummheit der PETA Strafanzeige aufzeigt! Gleichzeitig findet man für NRW eine Ausarbeitung zum Thema Verwendung von Köderfischen – gesetzliche Gebote und Verbote in Nordrhein-Westfalen! 

    Man kann wohl davon ausgehen, dass der Anglershop Germantackle das Landesfischereigesetz kennt und den Nachweis erbringen kann, dass die eingelegten Köderfische auf Fischkrankheiten geprüft wurden! Hier hätte ein simpler Anruf im Ladenlokal, durch Herrn Krishna Singh ausgereicht, um dieses in Erfahrung hätte bringen können! Aber was will man von einem Juristen verlangen, der seinen Rechtsanwaltstitel freiwillig abgibt! Wo der Grund für die Rückgabe des Titels liegt, der ihm ja, wie die Strafanzeige von GERATI wegen Titelmissbrauches belegt, sehr am Herzen liegt, kann sich jeder selbst die Gedanken machen. Man kann aber sein juristisches Fachwissen schon nach seiner Arbeitsweise, infrage stellen dürfen! 

    Quellen

  • Warum jeder in den Angelurlaub fahren sollte und Peta unglaubwürdig ist

    Peta hetzt wieder einmal gegen Angler und zeigt ihre Narrheit und Unfähigkeit auf! Dummes Gelaber gepaart mit fehlendem Fachwissen, das sind die Argumente von Peta!

    Bei Peta scheinen tatsächlich nur kriminelle Subjekte und pöbelnde unfähige Mitarbeiter zu arbeiten. Ohne Fakten zu präsentieren, hetzt man bei Peta, was das Zeug hält und scheut nicht einmal dazu, zu Straftaten gegen Angler aufzurufen, indem man ihre hirnlosen Unterstützer zum Steine werfen, auf Angler aufruft.

    Mit Steine werfen, hat insbesondere der Leiter der juristischen Abteilung Dr. Edmund Haferbeck, sogar gerichtliche Erfahrungen sammeln dürfen. In einem ZDF Zoom+ Interview musste dieser vor laufender Kamera einräumen wegen Steine schmeißen auf einen Laborchef zu einer Bannmeile verurteilt worden zu sein.

    Jener Dr. Edmund Haferbeck behauptet immer, dass noch nie ein Peta Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt wurde. Das Edmund Haferbeck einer der größten Lügenbarone der Tierrechtsszene ist, sollte mittlerweile jedem bekannt sein. Auch die Zeit brachte erst kürzlich seine kriminellen Machenschaften ans Licht. Im Zeit Artikel „Peta – Die Scheinheiligen“ wurde bekannt, dass Haferbeck selbst vor Diebstahl nicht zurückschreckt. So riss er eine Beifahrertür auf und entwendete einen Aktenordner und flüchtete mit diesem.

    Edmund Haferbeck, ein Krimineller der als Rechtsberater, bei Peta tätig ist?

    Aber auch weitere Mitarbeiter von Peta glänzen immer wieder mit ihrem nicht vorhandenen Fachwissen. So präsentierte sich Peta Rechtsanwalt Christian Arleth stolz, beim Einwurf einer Verfassungsbeschwerde, die Schweinen ein Klagerecht durch Peta einfordert. Dumm nur, dass er als Jurist, kein rechtsgültiges Mandantenverhältnis, zwischen Peta und den Schweinen, nachweisen kann. Man darf sich bei solchem fehlenden Fachwissen schon fragen, wie er durch die Staatsexamen gekommen ist. Ein weiterer Peta Jurist mit dem Namen Krishna Singh, versendet im Namen von Peta zu Weihnachten Massenabmahnungen, um gerechtfertigte Kritik an seinem Arbeitgeber ungeschehen zu machen. Dumm nur das die Abgemahnten sich bei der Rechtsanwaltskammer über ihn beschwerten. Dabei kam heraus, dass dieser Tage später, nach der Unterzeichnung der Abmahnungen als Rechtsanwalt, seinen Rechtsanwaltstitel freiwillig abgab.

    Und dennoch titulierte Peta ihn, in einem 3 Monate später erschienenen Buch, immer noch als Rechtsanwalt. GERATI erstattete natürlich sofort Strafanzeige wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches. Im Ermittlungsverfahren äußerte man von Peta Seite dahin gehend, dass man das Buch bereits vor der Abgabe des Rechtsanwaltstitels, durch Krishna Singh fertiggestellt habe. 

    Titelmissbrauch ist bei Peta immer wieder ein wiederkehrendes Phänomen!

    So betitelte sich Peta Mitarbeiter jahrelang als Diplomzoologe und Wildtierexperte. Sein Fachwissen beim Thema Wildtiere war mehr als Fraglich und so erstattete GERATI gegen Peter Höffken Strafanzeige, wegen verdachtes des Titelmissbrauches. Und siehe da, 3 Tage nach Strafanzeigenstellung, wurde Peter Höffken von Peta selbst, zum Fachreferenten degradiert. Natürlich will Edmund Haferbeck das Diplom mit eigenen Augen gesehen haben. Dumm, nur wenn seine Lügen letztendlich doch auffliegen. Peter Höffken hat an der Uni zu Köln ein Geografiestudium absolviert und sich anscheinend das Diplom in Zoologie angedichtet. Jedenfalls wurde seitdem sein Diplom, von Peta und ihm selbst, nicht mehr erwähnt. Schon Fragwürdige für die Aussage von Haferbeck, der dieses Diplom leibhaftig gesehen haben wollte. Würde doch ein Diplom die Fachexpertise des Herrn Peter Höffken belegen.

    So betittelte sich Peta Mitarbeiter Jahrelang als Diplomzoologe und Wildtierexperte. Sein Fachwissen beim Thema Wildtiere war mehr als Fraglich und so erstattete GERATI gegen Peter Höffken Strafanzeigen wegen Titelmissbrauch. Und siehe da 3 Tage nach Strafanzeigenstellung wurde selbst Peter Höffken von Peta selbst zum Fachrefferenten degradiert. Natürlich will Edmund Haferbeck das Diplom mit eigenen Augen gesehen haben, dumm nur wenn seine Lügen letztendlich doch auffliegen. Peter Höffken hat an der Uni zu Köln ein Geographiestudium absolviert und sich anscheinend das Diplom in Zoologie angedichtet. Jedenfals wurde seitdem sein Diplom von Peta und ihm selbst nicht mehr erwähnt. Schon Fragwürdige für die Aussage von Haferbeck der dieses Diplom leibhaftig gesehen haben wollt. Würde doch ein Diplom die Fachexpertise des Herrn Peter Höffken belegen.  

    Aber kommen wir mal zu dem unsäglichen Fachwissen, der Peta Mitarbeiter, im Bereich Fische!

    Oder nehmen wir die Peta NICHT-Expertin Tanja Breining, die selbst Plastikfische aus einem Aquarium, in einer Bar, retten möchte. Jeder kann sich von Fachwissen und der Expertise der Peta Mitarbeiter sein eigenes Bild machen. In jedem Fall muss man jedoch zu der Erkenntnis kommen, das Peta Mitarbeiter von ihrem Aufgabenfeld keinerlei Ahnung besitzen, oder aus purer Verdummung ihren Namen für Peta opfern.

    Im neuesten Angler Hetzartikel schreibt Peta in ihrer Überschrift folgendes. „Warum Sie niemals in den Angelurlaub fahren sollten“. Wie üblich behauptet Peta das Angeln Tierquälerei sei, da Fische angeblich Schmerzen beim Angeln verspüren. Bei diesem Thema streiten Wissenschaftler sich vehement. Was auch nachvollziehbar ist. Fische besitzen kein Nervensystem was schmerzen transportieren könnte. Gleichzeitig kann jeder Aquarienbesitzer eine gewisse Grundintelligenz beobachten. Zur Futterzeit schwimmen die Fische immer in der Ecke, wo das Futter zugegeben wird. Trickst man die Fische jedoch aus und gibt das Futter unüblicherweise in einer anderen Ecke zu, bekommen es die Fische nicht mit, das es Futter ist, obwohl es teilweise dicht an ihnen vorbeischwimmt. Erst, wenn einer es Mitbekommen hat, stürzen sich auch die anderen Fische auf die Nahrung. Für mich ehern ein Zeichen von geringer Intelligenz, da selbst Pflanzen immer nach dem Licht streben!

    Würde es keine Angler geben, wären viele Gewässer verdreckt und ohne Lebewesen. Gerade Anglerverbände sind bestrebt ihre Gewässer sauber zu halten. Diese Vereine schreiben sich den Schutz der Umwelt und der Tiere in und um das Gewässer auf die Fahne. Erstaunlich muss man dann wieder feststellen, das von seitens Peta, man bei Reinigungsarbeiten von Uferbereichen, keinen Peta Mitarbeiter vorfindet. So sehr liebt Peta die Fische und die Umwelt, dass man nicht einmal im Jahr, sich an einer Aufräumarbeit zum Schutz für Tiere und der Umwelt, beteiligt!

    Bei Peta geht es nur um Spendengelder

    Kein einziger Cent fließt bei Peta in den Tierschutz! Die Vereinsführung stopft sich die Spendengelder in Form von hohen Lohnzahlungen anscheinend in die eigene Tasche. Bis zu 50 Prozent der Spendeneinnahmen fließen in die Werbung für die Marke Peta. In der Schweiz residiert Peta in einem Luxushotel und zahlt dafür anscheinend bis zu 100.000 € Miete im Jahr.

    Verbunden mit den Kriminellen Machenschaften von Peta Mitarbeiter, muss man vor diesem Verein nur Warnen. Ein Richter kam zu dem Urteil, das Peta Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen. Demnach muss man auch davon ausgehen, dass wenn man Peta Geld spendet, dadurch durch Peta Mitarbeiter Straftaten begangen werden.

    Selbst die Stiftung Warentest und die Zeit warnt vor Peta und deren Spendenmittelverwendung, die man wohl bereits als reine Veruntreuung bezeichnen könnte.

    Wer in den Tierschutz spenden möchte, sollte diese Spenden ehern dem Tierheim in der näheren Umgebung zukommen lassen, denn dort wird Tieren tatsächlich geholfen!

    Quellen:

  • Peta zeigt erneut Angler an

    Wieder erstattet Peta eine Strafanzeige, gegen Angler aus Ernsgaden, bei einer Staatsanwaltschaft. Grund für die Strafanzeige die Bezeichnung „Königsfischen!“

    Kein einziger Peta Mitarbeiter war beim Königsfischen in Ernsgaden anwesend. Auch gab es keine einzige Mitteilung eines von Peta immer wieder aufgeführten Whistleblower! Wie üblich erlangte Peta Kenntnis, von diesem Königsfischen in Ernsgaden, nur durch einen Artikel in einer Zeitung. Aus diesem Zeitungsartikel und dem Namen „Königsfischen“ behauptet Peta, das Angler gegen Gesetze verstoßen.

    Peta erstattet also diese Strafanzeige nur aus reiner Vermutung, dass aus dem Namen „Königsfischen“ eine strafbare Handlung abzuleiten ist. Da Peta generell Strafanzeige nur auf die Namensgebung einer Veranstaltung zieht, kann man hier bereits eine Straftat von Peta ableiten.

    Begeht Peta vorsätzliche Straftaten?

    Das Gesetz ist hier eindeutig. Im § 164 StGB lautet es …

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
    (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    gesetze-im-internet.de

    Und tatsächlich finden gerade umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen Peta durch die Staatsanwaltschaft Görlitz statt. Nach einer Strafanzeige von Silvio Harnos dem Betreiber von GERATI wurden die Ermittlungsmaßnahmen gegen 6 Mitarbeiter von Peta verstärkt.

    Auch in diesem Fall hat Peta auf Grundlage eines Presseartikels gegen einen Landwirt, dem sein Gehöft abgebrannt war, eine verleumderische Strafanzeige gestellt. Alle von Peta erstatteten Strafanzeigen werden in der Regel von den ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt. Peta behauptet ja immer wieder das die Justiz Lobbyarbeit leistet. Nur wie soll die Polizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchführen, wenn selbst Peta keine Beweise ihrer Behauptung präsentieren kann! Die Begründung man müsse nur auf Grundlage eines haltlosen Verdachtes ermitteln, schränkt nicht nur die Ermittlungsbehörden ein, die richtige Straftaten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigung ermitteln müssen.

    Warum wohl ist keiner der unzähligen Peta Mitarbeiter bei solchen Veranstaltungen Vorort?

    Wenn es Peta um den Tierschutz gehen würde, dann würde doch aus rein menschlichen Verstand, Peta doch bei solchen Veranstaltungen Vorort sein, um die Einhaltung des Tierschutzes beizuwohnen. Das Peta sich hier verweigert, kann nur damit begründet werden, das Peta weiß, dass es keine Verstöße, bei diesen Veranstaltungen gibt. 

    Auch das von Peta die unfähigste Mitarbeiterin Tanja Breinig vorgeschoben wird, um die im Bereich Wasserlebewesen angeblichen Gesetzesverstöße zu begründen, ist wohl mehr als Lächerlich! Tanja Breinig ist nicht einmal in der Lage, lebendige Fische in einem Aquarium, von Plastikfischen zu unterscheiden. Auch hier erstattete Peta Strafanzeige bei einem Veterinäramt. Diese machten sich aus der 60 Kilometer entfernten Behörde auf den Weg, um diese Plastikfische zu retten. Unfähiger geht es wohl kaum, liebe Frau Tanja Breining!

    Angler wehrt euch!

    Es wäre schön, wenn sich betroffene Angler hier rechtlich Tätig würden. Betroffene können selbst Klage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung einreichen. Auch Strafanzeigen die jede Polizei und Staatsanwaltschaft formlos annimmt, sind hier möglich. Der DAFV steht hier beratend zu Seite!

  • Peta Aktivist greift Angler an und bedroht ihn mit einem Messer

    Es ist noch nicht lange her, das Tanja Breining im Auftrag von Peta, alle Tierrechtsaktivisten aufrief, das diese Angler mit Steinen bewerfen sollten!

    Der Aufruf von Breining im Namen von Peta zog große Kreise. Obwohl Peta die Punkte des Aufrufs, gegen Gewalt gegen Angler entschärfte, scheint man intern weiter seine Aktivisten zu Gewalt gegen Angler aufzurufen.

    Anders lässt sich nicht erklären, wie jetzt ein Peta Aktivist, mit einem Messer bewaffnet, auf einen angelnden Vater mit seinem Sohn losging. So berichtete die chiemgau24.de folgendes …

    Ein aggressiver Tierschützer störte die beiden Angler immer wieder. Als er auch noch Steine auf die Angler warf, eskalierte der Streit. Nachdem es dem Tierschützer nicht gelang, den Angler in den See zu stoßen, trat er dem Sohn mit seinem schweren Bergstiefel das Smartphone aus der Hand und entfernte sich mit den Worten er hole jetzt ein Messer.

    Beschreibung des Mannes: ca. 50 Jahre, schlank, durchtrainiert, grau melierte Haare zu einem Pferdeschwanz gebunden ,kurze Hose und T Shirt, sowie Rucksack und Bauchtasche, alles sehr abgetragen. Wer hat den Mann im Gebiet drei Seen, Seehaus gesehen, oder den Vorfall beobachtet?

    Für sachdienliche Hinweise wenden Sie sich bitte an die Polizei Ruhpolding unter der Telefonnummer 08663/88170.

    chiemgau24.de

    Mit Steine werfen und Waffengewalt hat Peta und deren Aktivisten Erfahrungen!

    Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung musste in einem Zoom+ Interview selbst einräumen, dass er bereits nach eigener Aussage wegen Steinewerfen auf einen Laborchef rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt wurde! Im Jahr 2018 stürmte eine Peta Aktivistin das YouTube Hauptquartier in San Diego USA und schoss mit einer Handfeuerwaffe um sich. Dabei verletzte sie mehrere Mitarbeiter von YouTube zum Teil schwer, bevor sie sich selbst das Leben nahm.

    Gewalt mit Waffen wird bei Peta immer vordergründiger. Haferbeck kommentiert diese Waffengewalt die ja auch Straftaten sind mit den Worten. „Straftaten sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!“ Mord und Totschlag also, auch wenn man sich die gewalttätigen steigernden Übergriffe in den letzten Monaten und Jahren anschaut!

    GERATI fordert die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Peta und die Auflösung dieses kriminellen Vereins!

    Seit 2014 dokumentiert GERATI die immer massiver werdenden Gewalttaten von Peta und deren Anhänger. Der Verein selbst ruft seine Aktivisten zum Schmeißen von Steinen gegen Angler auf. Der Weg zu einem Messerangriff ist genauso wenig entfernt wie der Schusswaffeneinsatz aus diesen radikalen Tierrechtskreisen, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes Agieren!

    Die Politik ist endlich gefordert und die Forderung der Bürger und Bürgerinnen umzusetzen und Straftaten begehenden Vereinen, oder Vereinen die Straftaten für Gut befinden die Gemeinnützigkeit abzuerkennen!

    Schützt die Bürger vor den Gewalttaten von Peta und Co!!!

  • Uli Beyer im Interview, wir erfahren etwas über die Empathiefähigkeit von Tierrechtlern und was man mit Spendengeldern besser nicht macht …

    Interview mit Diplom-Ingenieur Uli Beyer. Er ist leidenschaftlicher Angler, Raubfischspezialist und hat mit 29 Jahren sein Hobby zum Beruf gemacht. Uli Beyer betreibt einen Angelladen direkt am Möhnesee in Körbecke (Nordrhein-Westfalen), veranstaltet Angel-Guidings und ist nicht zuletzt als YouTuber erfolgreich.

    Uli hat sich entschlossen, seine Argumente für das Angeln den Anfeindungen von radikalen Tierrechtlern entgegenzustellen. Seit dem Gewaltaufruf gegen Angler im August 2019 seitens PETA widmet er einen Teil seiner Zeit mit Aufklärungsarbeit über PETA.

    Ich freue mich sehr, dass Uli sich bereit erklärt hat, für GeRaTi Fragen zu beantworten.

    Uli Beyers Köderkunst YouTube Kanal

    GeRaTi Redaktion: Uli, Du hast uns die Steilvorlage für den Artikel „Öffentlich rechtlicher Sender WDR lässt sich von bekennendem Anglerhasser Stefan Bröckling (1. Vorsitzender von tiernotruf.de) instrumentalisieren!“ Der Artikel ging für GeRaTi Verhältnisse durch die Decke. Hat sich der WDR danach noch mal bei Dir gemeldet?

    Uli Beyer: Der WDR hat sich leider überhaupt nicht bei mir gemeldet. Auf meine ersten Reaktionen und Klarstellungen auf deren FB-Seite gab es noch Antworten, diese blieben jedoch später auch aus. Meine Vermutung: Man hat den journalistischen Fehltritt und die Falschinformationen des Herrn Bröckling zumindest für möglich gehalten und möchte die Aufregungen von der einen oder anderen Seite möglichst gering halten.

    GeRaTi Redaktion: Wird es einen angel freundlichen Film beim WDR oder anderswo mit Dir als Hauptdarsteller geben?

    Uli Beyer: Konkret in Planung ist nichts. Allerdings betone ich sehr gern, dass es in der fernen Vergangenheit (2010/2011, genau habe ich das nicht mehr parat) schon einmal eine sehr schöne, sehr angel freundliche Sendung des WDR mit mir gegeben hat. Diese Sendung damals war sogar der Anlass für weitere Fernsehsender, bei mir als Angler vorstellig zu werden. Insgesamt resultierten daraus 2 weitere Sendungen bei VOX-TV („Mieten, Kaufen, Wohnen“ und „Automobil“).

    Jeder Lehrer, jeder Angler, Angelverein und Anglerverband sollte diese Möglichkeiten nutzen, das Positive beim Angeln zu erklären und möglichst weit in die Gesellschaft zu tragen.

    GeRaTi Redaktion: Du wurdest im Chat der „Aktuellen Stunde“ sogar von einer Lehrerin angegangen. Wundert es dich, wenn ich dir erzähle, dass meine 11-jährige Tochter eines Tages aus der Schule kam und mich als Mörder und Tierquäler betitelte, weil ich Angler bin und bei Entnahme den Fisch, den ich fange, töte?

    Uli Beyer: Es wundert mich nicht und die Hintergründe sind klar: Es gibt leider auch radikalisierte bzw. ideologische Lehrer, die in dieser Form ihre „Gesinnung“ auf die Schüler übertragen möchten. Umgekehrt ist es aber wunderbar, dass auch viele Lehrer begeisterte Angler sind und diese Begeisterung häufig mit den Schülern teilen. Ich weiß von sehr vielen „Angel-AGs“, in denen durch angelnde Lehrer die Begeisterung FÜR das Angeln, das Verständnis für Natur und Umwelt und die Motivation zum Erlernen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen nachhaltig geweckt wird. In der Regel sind diese frei wählbaren AGs in Schulen, sofern angeboten, fast immer die erfolgreichsten Angebote in vielen Schulen. Jeder Lehrer, jeder Angler, Angelverein und Anglerverband sollte diese Möglichkeiten nutzen, das Positive beim Angeln zu erklären und möglichst weit in die Gesellschaft zu tragen. So werden Lehrer, die uns als Mörder oder gar Tierquäler bezeichnen, sehr schnell lächerlich dastehen.

    GeRaTi Redaktion: Jemand anders hat dich im Chat als Lobbyisten bezeichnet. Woraufhin du dich artig bedankt und erklärt hast, dass du ein solcher Lobbyist gerne sein würdest, wenn dich „Verbände dafür bezahlen würden“. Meintest du das ernst?

    Uli Beyer: Es stimmt, ich bin als Lobbyist bezeichnet worden und habe das als großes Lob angesehen. Ich bin allerdings nicht dazu berufen und werde auch nicht von irgendwem bezahlt. Das Angeln ist seit meinem 4. Lebensjahr eine tiefe, mein ganzes Leben beeinflussende Leidenschaft, die ich mit 29 Jahren auch zu meinem Beruf gemacht habe. Es versteht sich von selbst, dass man auf die Barrikaden geht, wenn man unfair und polemisch angegriffen wird. Die Angelgegner gehen systematisch und gezielt gegen uns vor, um letztlich das Angeln verboten zu bekommen. Für mich sind das kranke Ideologen, die „Randale und Bambule“ machen wollen. Es geht ihnen extrem viel weniger um Tierschutz und Tier- oder gar Naturwohl, als vielmehr um den stets groß und wirksam präsentierten „Donate-Button“. Sehr wenige, aus Amerika gelenkte Aktivisten möchten zum eigenen, finanziellen Vorteil uns das Angeln verbieten lassen. Das regt mich extrem auf und ich habe für mich beschlossen, mir das nicht mehr gefallen zu lassen. Ganz ehrlich: Von einer Bezahlung für diese Arbeit war nie die Rede. Es geht um meine Leidenschaft, die hier angegriffen wird. Natürlich geht es auch um meine berufliche Existenz, weil mein Hobby gleichzeitig seit vielen Jahren auch mein Beruf ist. Ich mache mir seit vielen Jahren schon intensive Gedanken darüber, wie man sich möglichst gut und effektiv gegen die dummen Anfeindungen radikalisierter und ideologischer Angelgegner wehren kann. Der kriminelle Aufruf zum Steinewerfen gegen Angler war der Auslöser dafür, AKTIV gegen solche Spinner vorzugehen. Ebenso mit Recherche und System würde und werde ich das gern tun. Da ich sehr gut in der Branche vernetzt bin, habe ich auch schon viele Betroffene gesprochen, bin von Verbändlern, Juristen, Vereinen und Einzelanglern bestätigt und ermutigt worden, an dieser „Sache“ dranzubleiben. Momentan ist das aber nicht mehr als eine leidenschaftliche Verteidigung meines Hobbys und meines Jobs und das auch völlig unentgeltlich.

    Diese PETA-Aktivisten schreiben sich auf die Fahne, „empathisch“ zu sein, haben aber NULL Verständnis für die Freude und die Leidenschaft ihrer Mitmenschen.

    GeRaTi Redaktion: Anfang August hat sich Tanja Breining (PETA) mit einem provokanten Pamphlet mit der gesamten Anglerschaft in Deutschland angelegt. („Angler in Sicht“). Seitdem opferst du einen Teil deiner Zeit, betreibst intensive Recherche, um über PETA und über deren Machenschaften aufzuklären. Dein Video „Krasser Gewaltaufruf gegen Angler: Steine werfen empfiehlt Peta!“ ging viral. Warum hängst du dich da so rein?

    Uli Beyer: Ich fühlte mich persönlich angegriffen und der Aufruf war in meinen Augen mehr als eine sonst übliche und gezielte Provokation. Dieser Aufruf war in meinen Augen kriminell und spiegelt ein Problem unserer Gesellschaft wider. Diese PETA-Aktivisten schreiben sich auf die Fahne, „empathisch“ zu sein, haben aber NULL Verständnis für die Freude und die Leidenschaft ihrer Mitmenschen. Ich habe sogar versucht, eine auf den ersten Blick vernünftige PETA-Anhängerin zum Angeln einzuladen (ohne Haken, garantiert ohne Verletzung von Fischen o. ä.!), um dieser einen Einblick in unsere Empfindungen beim Angeln zu geben, um ihr zu zeigen, wie vielfältig das Angeln und wie nebensächlich das manchmal notwendige Töten ist. Für mich entlarvend: Die eingeladene PETA-Aktivistin ist sofort nach dieser Einladung im NICHTS, in der Anonymität des Internets wieder abgetaucht. Wie peinlich ist das denn? Für mich ein Beweis, dass es diesen Leuten nicht um Empathie oder gegenseitiges Verständnis geht, sondern vielmehr um plumpes Einimpfen eigener Ideologien und Spendensammlung bei ahnungslosen Mitbürgern geht. DESHALB hänge ich mich sehr gern rein, in diese Sache.

    JEDER sollte aufgerufen werden, sehr intensiv darüber nachzudenken, wo er und seine Familie/Freunde demnächst Spendengelder hinschicken. 

    Wir Angler sollten jedenfalls raus aus der Stillhalte Position, denn wir brauchen uns und unsere Verdienste für die Gesellschaft nicht zu verstecken – im Gegenteil.

    GeRaTi Redaktion: Ist es zielführend, wenn sich Angler mit PETA einem medialen Kleinkrieg über die Legitimität der Angelei liefern?

    Uli Beyer: Diese Frage stellte ich mir lange Zeit selbst. Auch aus den Reihen der Angler wurde mir wiederholt gesagt, man solle diesen „Verein“ totschweigen und ihm nicht noch mehr Öffentlichkeit zukommen lassen. Die vielfältigen Anzeigen von Anglern mit entsprechender Öffentlichkeitssuche parallel und Schwachsinnsaktionen wie z. B. den Ort „Angeln“ umzubenennen sind Strategie für mehr Öffentlichkeit und gezielte Spendensammlung. Nach dem Aufruf zum Steinewerfen gegen Angler bin ich vielfach von Anglern angesprochen worden und mir wurde berichtet, dass tatsächlich Steine geworfen wurden. Dies wissen die wenigsten von uns und in der Öffentlichkeit. Ich meine, JEDER sollte das wissen und JEDER sollte aufgerufen werden, sehr intensiv darüber nachzudenken, wo er und seine Familie/Freunde demnächst Spendengelder hinschicken. Dieser PETA-Verein säht großen gesellschaftlichen Ärger, kostet unser aller Geld durch schwachsinnige Strafanzeigen und möchte uns allen das Angeln verbieten, demnächst womöglich dann zu Veganern machen. Dies erfolgt nicht nur mit dubiosen Mitteln, sondern letztens auch in meinen Augen eindeutig kriminell mit dem Aufruf zum Steinwurf. Ich bin zu der Überzeugung gekommen: Wenn möglichst viele Spender und Tierfreunde (von denen ich übrigens auch einer bin!) erfahren, welches die Antriebe und Ziele der PETA sind, so ist das wünschenswert. Wir Angler sollten jedenfalls raus aus der Stillhalte Position, denn wir brauchen uns und unsere Verdienste für die Gesellschaft nicht zu verstecken – im Gegenteil. Ganz offensichtlich wissen noch viel zu wenige Nicht-Angler, wie sehr die Allgemeinheit von den Leistungen der Verbände, Vereine und Einzelangler profitieren.

    GeRaTi Redaktion: Haben Angler/ Fischereiverbände mit ihrer Taktik PETA Anfeindungen zu ignorieren einen Fehler gemacht?

    Uli Beyer:Ich erlaube mir da kein Urteil, habe für mich aber entschieden, diese nicht mehr zu ignorieren, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Die Erfahrung der letzten Monate in direkter Auseinandersetzung hat mir wiederholt gezeigt, dass einer guten Argumentation sehr schnell ein großes Schweigen der Radikalen folgt …

    Peu à peu sollten wir die Öffentlichkeit aufklären, was Peta zerstören möchte, dass hier eine winzige Gruppe versucht, Millionen von leidenschaftlichen Naturfreunden und Naturschützern zu diskreditieren.

    GeRaTi Redaktion: Was geht dir durch den Kopf, wenn du folgende Aussage liest? Dr. Edmund Haferbeck (Nichtjurist der sich bei PETA als Anwalt für Tiere ausgibt): „PETA will natürlich die Abschaffung der Angelei und das geht peu à peu, indem man zunächst einmal die Stigmatisierung der Angelei voranbringt.“

    Uli Beyer: Das ist der Leitsatz von Peta und viele Angler wie Nicht-Angler haben diese Zielsetzung noch gar nicht in vollem Umfang erfasst. Es ist entlarvend und disqualifiziert PETA. Peu à peu sollten wir die Öffentlichkeit aufklären, was Peta zerstören möchte, dass hier eine winzige Gruppe versucht, Millionen von leidenschaftlichen Naturfreunden und Naturschützern zu diskreditieren. Dies soll auf Kosten aller erfolgen, um eigene, verbohrte Ideologien durchzusetzen.

    GeRaTi Redaktion: Wie sieht aus deiner Sicht gute Öffentlichkeitsarbeit aus? Reicht es aus, zu kommentieren, zu teilen und zu liken?

    Uli Beyer: Für mein Empfinden sind die meisten Betroffenen nicht engagiert genug. Mehr wäre viel besser. Jeder kann mehr tun, wenn er es ernster nimmt. Diese Angriffe gehen uns auch alle an. Allerdings ist es schon super, ETWAS zu tun und dazu gehört auch kommentieren, teilen und liken. Wir Angler sind Millionen, die Entscheidungsträger von PETA sind keine 10! Wenn wir alle etwas Engagement zeigen und uns nicht auf andere verlassen, dann kommt die gewaltige Bedeutung der Angler für Natur- und Umweltschutz auch besser zur Geltung. In der heutigen Zeit geht es auch um die Vorherrschaft in Social Media, Presse usw. Diese Felder sollten wir keinesfalls mehr allein den Angelgegnern überlassen und wehrhaft gegen Anfeindungen vorgehen.

    Firmen und Promis, die sich zu PETA bekennen bzw. von PETA vor den Karren spannen lassen, sind bei mir jedenfalls völlig unten durch und ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten diese meiden.

    GeRaTi Redaktion: PETA lebt nicht zuletzt auch von Prominenten, die sich für bestimmte Themen vor den PETA Karren spannen lassen. Sollte man sich die nicht auch mal zur Brust nehmen?

    Uli Beyer: Eindeutig ja, aber richtig! Ich bin überzeugt, dass viele derer, die sich von PETA vor den Karren spannen lassen, gar nicht verstanden haben, worum es eigentlich geht. „Zur Brust nehmen“ hört sich für mich fast nach „Angriff“ an. Das würde ich nicht tun. Sachlich hinterfragen, ob man diese und jene Peta-Machenschaft wirklich gut findet und unterstützt, halte ich aber für wichtig und sinnvoll. ÜBRIGENS wurde mir von jemandem, der selbst Betroffener von Peta-Angriffen und in engem Kontakt mit Industriebetrieben steht, eine sehr interessante Information zugetragen: Diesem Gesprächspartner zufolge soll Peta auch mindestens einen sehr großen Spender in der Industrie besitzen. Leider gibt es keine Spenderlisten von Peta für die Öffentlichkeit und ich rufe jeden Wissenden auf, mir solche Informationen mitzuteilen. Solche Spender sind natürlich auch bewusst anonym gehalten und der Verdacht liegt nahe, dass andere Spendengründe als „Tierrecht/Tierschutz“ vorliegen. Sollte das stimmen, könnten hier ‚Schweigegelder‘ gezahlt worden sein, um nicht weiter von Peta angegriffen zu werden. Unbewiesen ist hier ein sehr interessanter Hinweis eines Kunden, der mir hier interessante Details verraten hat. Da ich diese aber nicht beweisen kann, kann ich hier leider weder Namen noch Details nennen. Für mich war diese Information aber ein wichtiger Motivator, noch genauer hinzusehen und Finger in Peta-Wunden zu legen. Firmen und Promis, die sich zu PETA bekennen bzw. von PETA vor den Karren spannen lassen, sind bei mir jedenfalls völlig unten durch und ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten diese meiden.

    GeRaTi Redaktion: Du hast mal aufgerufen: „Ideen sammeln und versuchen die Gemeinschaft der Angler weiter zu vereinen und auf Maßnahmen zur Gegenwehr einzustimmen“. Gibt es denn inzwischen einen Ideenpool, wenn ja wo?

    Uli Beyer: Ich habe lediglich einen eigenen Ideenpool, der in meinem Kopf und auf einigen Konzeptpapieren besteht. Ali Seggelke vom Deutschen Anglerverband möchte die Ideensammlung intensivieren und lädt vielleicht zu einem Gespräch demnächst ein. Konkret ist da aber nichts bisher.

    GeRaTi Redaktion: Angler sollten auch über den Tellerrand hinausschauen und den Schulterschluss zu Institutionen suchen, die auf ähnliche Weise von PETA angriffen werden. Gibt es schon Bemühungen sich diesbezüglich zu vernetzen?

    Uli Beyer: Ich bin momentan Einzelkämpfer und habe in dieser Sache leider nichts mitbekommen. Allerdings wäre es in meinen Augen sehr wichtig, als große Gemeinschaft gegen die Angriffe dieser winzigen Spendensammelvereinigung Peta anzugehen.

    GeRaTi Redaktion: EINIGE RADIKALE TIERRECHTLER AGIEREN AUCH ILLEGAL. Zu ihrem Repertoire gehören: übelste Beschimpfungen im Netz, Mailbombing, Sachbeschädigung bis hin zu körperlichen Angriffen. Hast du so etwas schon einmal persönlich erleben müssen?

    Uli Beyer: Nein, persönlich ist mir das noch nicht passiert. Allerdings habe ich wiederholt von solchen Geschehnissen gehört und ich vermute, dass man sich für solche Angriffe lieber diejenigen raussucht, die weniger wehrhaft sind (scheinen). Sollte mir das passieren, so wäre das jedenfalls eine große, zusätzliche Motivation für mich? Ich vermute, so geht es auch Matze Koch, der ja von PETA bereits angezeigt worden ist.

    Ich möchte auch einmal ganz ohne töten zu müssen und zu wollen, frei und unbeschwert angeln gehen. In Deutschland ist das gesetzlich verboten, in vielen Nachbarländern ist genau das ausdrücklich erwünscht oder gar gefordert. 

    GeRaTi Redaktion: Du warst kürzlich in Holland angeln. Dabei hat Deutschland doch reichlich schöne Flüsse und Seen. Warum gehst du manchmal „fremd“?

    Uli Beyer: Das ist kein Geheimnis: Ich gehe auch dann gerne angeln, wenn ich keinen Fisch töten möchte. In Deutschland würde ich mit dieser Einstellung gegen das Gesetzt verstoßen und so der PETA einen Elfmeter liefern. Ich möchte auch einmal ganz ohne töten zu müssen und zu wollen, frei und unbeschwert angeln gehen. In Deutschland ist das gesetzlich verboten, in vielen Nachbarländern ist genau das ausdrücklich erwünscht oder gar gefordert. Ich bin aufgrund unserer Gesetzgebung gezwungen, mit diesem „Nicht-Tötungswillen“ im Ausland zu fischen. Es ist schon witzig und peinlich, dass ausgerechnet ein kleiner Verein wie PETA Angler insbesondere dann anzeigt, wenn sie geangelt, aber NICHT getötet haben.

    GeRaTi Redaktion: Was sollte aus deiner Sicht an der Gesetzgebung in Deutschland geändert werden?

    Eigentlich ist das recht einfach: Der Gesetzgeber muss die umfassende Bedeutung des Angelns besser erkennen und sich von dem Standpunkt wegbewegen, dass der einzige vernünftige Grund für das Angeln der Nahrungserwerb ist. Ich bin überzeugt, dass die Reduzierung des gesamten Angelns auf diesen einen Faktor falsch ist. Jeder Angler weiß das, aber die Erklärung und das Verständnis dafür bei Nicht-Anglern ist ausgesprochen schwierig.

    GeRaTi Redaktion: Uli, ich bedanke mich für deine ausführlichen Antworten. Und wünsche dir eine unbeschwerte Weihnachtszeit. Vielleicht besuche ich dich mal an deinem Hausgewässer dem Möhnesee.

    https://youtu.be/svprXknXAqUhttps://youtu.be/zF9TKQBG-AUhttps://youtu.be/m3MRsQkXZfMhttps://youtu.be/8P-mlTHoHzEhttps://youtu.be/pMQtaC-hpVM

    Öffentlich rechtlicher Sender WDR lässt sich von bekennenden Anglerhasser Stefan Bröckling 1. Vorsitzender von tiernotruf.de Instrumentalisieren!

  • Netzwerk Angeln Chefredakteur Thomas Finkbeiner mit Klartext.

    Thomas Finkbeiner hat einiges in seinem Top Portfolio vorzuweisen. Er ist leidenschaftlicher Angler, gelernter Koch, Buchautor, er war Freier Autor für Angelzeitschriften, Chefredakteur vom Anglerboard und ist aktuell Chefredakteur vom Netzwerk Angeln.

    Normalerweise interviewt Thomas für Netzwerk Angeln interessante Menschen. Heute drehe ich den Spieß mal um und befrage ihn im “quer gefragt” – Stil” zu Themen wie Anglern Angeln Anglerschutz und natürlich PETA.

    Ich freue mich auf das Gespräch mit Thomas Finkbeiner.

    GeRaTi Redaktion: Thomas es ist bekannt, dass du im Alter von 6 Jahren das erste Mal Angeln warst. Wie bist du auf die Angelei gekommen und was macht für dich die Faszination beim Angeln bis heute aus?

    ​Thomas Finkbeiner: Zum Angeln kam ich in einem Urlaub an der Nordsee. Den Jagdtrieb des naturnah lebenden Menschen ausleben zu können ist für mich bis heute genauso Motivation zum Angeln wie der stetige Wechsel zwischen Spannung und Entspannung bei diesem Hobby. Faszinierend finde ich vor allem die Vielfalt in der Angeln weltweit ausgeübt wird. Egal wo auf der Welt ich bisher war, überall wo es Wasser gab, gab es auch Angler. Dazu noch: Überall wo man auf der Welt von Anglern als Angler erkannt wird, hat man schnell neue Freunde.

    GeRaTi Redaktion: Du bist eigentlich gelernter Koch und hast dann aber irgendwann auf Journalismus umgesattelt. Wie kam es dazu?

    Thomas Finkbeiner: Schleichend. Als Küchenmeister war ich selbständig mit Kochkursen, Personalschulungen, Betriebseröffnungen etc.. Ich hatte aber auch schon seit Mitte der 1980er für Angelzeitschriften als freier Autor gearbeitet (Fisch und Fang, Blinker, Rute und Rolle) und Bücher bzw. Sonderhefte geschrieben. Im Jahr 2001 übernahm ich die Redaktion bei www.Anglerboard.de, 2006 kam dann auch Franz Hollweck für den Bereich Marketing hinzu. Nachdem wir über 12 Jahre zusammen gearbeitet hatten, entschieden wir uns im Jahr 2018 gemeinsam Netzwerk Angeln (https://www.netzwerk-angeln.de/ ) zu gründen.

    GeRaTi Redaktion: Mit deiner Person werden viele Begriffe in Verbindung gebracht. Hältst du „Querdenker“ für eine Zutreffende Beschreibung?

    Thomas Finkbeiner: Man definiert einen Querdenker ja allgemein als jemanden, der eigenständig und originell denkt und dessen Ideen und Ansichten oft nicht verstanden oder akzeptiert werden.

    Da kann ich mich durchaus wiedererkennen. An der rasch und anhaltend steigenden Popularität von Netzwerk Angeln und immer mehr Wirkkraft in Politik, Gesellschaft und innerhalb der Anglerschaft sieht man aber, dass unsere faktenorientierte, publizistische Arbeit wohl doch ganz gut verstanden wird. Wenn es der Sache dient, nehme ich also von mir aus auch den Begriff des Querdenkers an.

    Wir woll(t)en ein unabhängiges Angebot abseits des allgegenwärtigen, oberflächlichen Clickbait-Journalismus und der üblichen Verlage schaffen.

    GeRaTi Redaktion: Als du Netzwerk Angeln gegründet hast, wirst du Dir etwas dabei gedacht haben. Was ist die Hauptintention dahinter?

    Thomas Finkbeiner: Die Hauptintention ist ganz klar:
    Fundierten Angeljournalismus auf Basis gut recherchierter Fakten für Angler, Angeln und Anglerschutz zu bieten.
    Wir woll(t)en ein unabhängiges Angebot abseits des allgegenwärtigen, oberflächlichen Clickbait-Journalismus und der üblichen Verlage schaffen.
    Auch um Menschen die etwas für Angler erreichen möchten einen Platz zur Veröffentlichung mit entsprechender Reichweite zu bieten.

    Im Zentrum der publizistischen Arbeit stehen bei Netzwerk Angeln das praktische Angeln sowie der Themenkomplex Angelpolitik. Der Idee eines Netzwerks folgend bieten wir über unsere Webseite, die Facebook-Gruppe und den YouTube-Kanal nicht nur Information und Unterhaltung sondern laden auch ganz konkret zum aktiven mitmachen ein.

    Siehe dazu auch: https://www.netzwerk-angeln.de/was-ist-netzwerk-angeln.html

    GeRaTi Redaktion: Wie viele Netzwerker arbeiten aktiv bei euch mit und in welchen Funktionen?

    Thomas Finkbeiner: Das Tagesgeschäft erledigen zunächst Franz Hollweck und ich.
    Was die Netzwerker betrifft ist “Arbeiten” hier vielleicht etwas missverständlich, „engagieren“ passt wohl besser.

    Die Netzwerker, die aktiv dabei und genannt sind (das sind aktuell 15) haben ganz unterschiedliche Interessen und Ansichten und keine zugewiesene Funktion im eigentlichen Sinne – jeder bringt sich nach seinen Wünschen, Fähigkeiten und Möglichkeiten ein.
    Ein Blick in unser Netzwerk zeigt dass sich hier Menschen zusammengefunden haben, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Genau das ist aber mit die Stärke. Denn einladen statt spalten ist auch eine Leitlinie, der wir folgen.

    Gemeinsam ist allen der Kampf für ein einfacheres, unbürokratischeres, gesichertes, praktisches Angeln in seiner ganzen Vielfalt.
    Statt wie viele Verbände zu spalten und auszugrenzen, indem sie nur bestimmten Angelarten oder Motivationen zum Angeln zulassen wollen, steht Netzwerk Angeln eben für die ganze Vielfalt des Angelns, für einladen statt spalten und ausgrenzen.
    Und – wie Netzwerker Lars Wernicke mit Anglerdemo als Beispiel – für den Kampf gegen ungerechte Benachteiligungen von Anglern in Verbänden, Politik und Behörden.

    GeRaTi Redaktion: Beschreibe uns doch mal einen normalen Arbeitstag in deiner Redaktion.

    Thomas Finkbeiner: Grundsätzlich recherchieren und schreiben wir Artikel, betreiben Kontaktpflege und kümmern uns um unsere Facebook-Gruppe sowie den YouTube Kanal.

    (https://www.youtube.com/channel/UC0yAnKBmS_gn84dQYzWWS2A)

    Im Vergleich zu „normaler“ Redaktionsarbeit, nimmt der Part Recherche und Kontaktpflege sicher bei Netzwerk Angeln einen überproportional hohen Anteil ein. Danach richtet sich letztlich auch der Arbeitstag.

    Einige Gesprächspartner mit denen ich mich regelmäßig austausche rufen mich zum Beispiel traditionell morgens teilweise schon um vor 7 Uhr an, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit sind.
    Andere am späten Abend nach der Vorstandsitzung im Verein. Hinzu kommen täglich unzählige Nachrichten über die verschiedenen Kanäle und unsere eigene Medienbeoachtung rund ums Angeln. Zwischen all der Kommunikation wird dann irgendwie das Tagesgeschäft untergebracht.
    Große Redaktionskonferenzen oder ähnliche Zeitfresser können wir uns zum Glück sparen. Franz Hollweck und ich arbeiten seit nunmehr fast 14 Jahren jeden Tag zusammen. Deshalb können wir uns auch darauf verlassen, dass der andere es gut macht.

    GeRaTi Redaktion: Für dein Engagement als Chefredakteur bei Netzwerk Angeln wirst, du nehme ich jedenfalls an, entlohnt. Wie finanziert sich das ganze eigentlich? Gibt es Sponsoren oder funktioniert das rein über Werbung?

    Thomas Finkbeiner: Uns ist es wichtig, sämtliche Informationen kostenfrei für Angler und am Angeln interessierte Menschen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt daher über Partner und Werbung.

    GeRaTi Redaktion: Kommst du neben der vielen Arbeit selber noch zum Angeln?

    Thomas Finkbeiner: Natürlich zu wenig, aber grundsätzlich ja. Wenn viel zu tun ist, beschränkt sich das praktische Angeln bei mir aber oft auf unsere Drehtermine.

    Denn gerade wenn es ums Angeln für und mit Kindern geht, nervt der Föderalismus in Deutschland total.

    GeRaTi Redaktion: Dir ist es ein besonderes Anliegen, Kinder für die Angelei zu begeistern. Und immer mit Herzblut dabei, wenn es gilt, etwas Tolles für Kinder auf die Beine zu stellen. Ein Beispiel was mir persönlich sehr positiv in Erinnerung geblieben ist, war die Aktion: Kinder-Kutter-Angeln in Heiligenhafen. Aktives Angeln für Jugendliche und Kinder ist in Deutschland wegen gesetzlicher Bestimmungen oft gar nicht so leicht zu realisieren. Was nervt Dich diesbezüglich und wie würdest Du es besser machen?

    ​Thomas Finkbeiner: Auch das Kinder-Kutter-Angeln wurde von Netzwerker Lars Wernicke in Kooperation mit WiSH e.V. (Wassertourismus in Schleswig Holstein) organisiert. Ein tolles Erlebnis und eine Freude, dass wir zum Filmen eingeladen waren (siehe:

    Den gerade wenn es ums Angeln für und mit Kindern geht, nervt der Föderalismus in Deutschland total. Die Regelungen sind in den Bundesländern fundamental unterschiedlich. Das ist sachlich nicht begründbar.

    Als Beispiel:
    In Brandenburg dürfen 8-Jährige OHNE Prüfung und OHNE Begleitung durch Erwachsene, legal auf Friedfische angeln. In Niedersachsen hingegen dürfen Kids unter 14 nur eine Angel in die Hand nehmen zur direkten Prüfungsvorbereitung.

    So sind je nach Bundesland Kinder bevorzugt oder stark benachteiligt. Hier müsste man über die Landesgesetze hinweg den Zugang der Kinder zum praktischen Angeln vereinfachen und vereinheitlichen. Ein ganz konkreter Ansatz wäre zum Beispiel, den sogenannten Jugendfischereischein bundesweit abzuschaffen und vorbehaltlos jedem Kind und jedem Jugendlichen in Deutschland die Möglichkeit zu geben ohne bürokratische Hürden und ohne vom Staat auferlegte Kosten angeln zu gehen.

    Was in Deutschland passiert, wenn ein Kind aus dem Ausland hier angeln möchte kann man übrigens auch bei uns nachlesen. Auch bei so etwas setzen sich Netzwerker wie hier Franz Hollweck mit ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Engagement ein (siehe: https://www.netzwerk-angeln.de/angeln/angelszene/406-fischereischein-fuer-kinder-aus-dem-ausland-12-jaehriges-maedchen-darf-endlich-in-bayern-angeln.html )

    15 – 25 % der Bevölkerung, also die der Natur entfremdeten Hardcore-Natur- und Tierschützer oder Tierrechtssektierer wird man nie vom Angeln überzeugen können (auch nicht müssen).

    GeRaTi Redaktion: Der Stellenwert eines Anglers in Amerika ist ungleich höher als bei uns in Deutschland. Es heißt scherzhaft, man kann dort nicht einmal Präsident werden, wenn man nicht angelt. Wie könnte es gelingen unser Hobby auch hierzulande in ein positiveres Licht zu rücken?

    Thomas Finkbeiner: Dass das Angeln in vielen Ländern viel stärker in der Gesellschaft vernetzt ist, liegt schlicht an dem viel einfacherem Zugang zu dieser Tätigkeit. In Deutschland wird über Angeln in der Mitte der Gesellschaft nur geredet. Praktisch wird aber alles getan, damit dies keinesfalls stattfindet.

    Aber grundsätzlich steht dennoch unser Hobby auch in Deutschland nicht so schlecht da. 15 – 25 % der Bevölkerung, also die der Natur entfremdeten Hardcore-Natur- und Tierschützer oder Tierrechtssektierer wird man nie vom Angeln überzeugen können (auch nicht müssen).

    Beim Rest versagen leider die Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei (die keine 20 % der Angler in Deutschland ausmachen! Siehe: https://www.netzwerk-angeln.de/infocenter/hintergruende/327-die-anglerzahl-wie-viele-angler-gibt-es-in-deutschland.html). Denn die legen leider mehr Wert auf Naturschutz und Gewässerbewirtschaftung als aufs praktische Angeln.

    Naturschutz kann aber jeder.
    Praktisches Angeln können nur Angler bieten.

    Mehr das praktische Angeln in den Vordergrund zu rücken und möglichst vielen Leuten das Erlebnis Angeln einfach und unbürokratisch zu ermöglichen, das würde dem Angeln in Deutschland sicher mehr helfen als Nistkästen bauen und Müll sammeln.

    GeRaTi Redaktion: Du kennst dich hervorragend in angelpolitischen Themen aus und hast sogar schon mal Gregor Gysi vor dem Mikrofon gehabt. Geht einem gestandenen Journalisten wie Dir angesichts solcher politischer Hochkaräter vor so einem Interview auch mal die Düse?

    Thomas Finkbeiner: Ehrlich gesagt nicht. Ich habe schon seit 20 Jahren viele Kontakte zu vielen Politikern verschiedener Parteien und interviewe regelmäßig Politiker, das ist für mich ein ganz normaler journalistischer Umgang. Auch Politiker sind nur Menschen!

    Es gibt keinen Grund, warum einem da “die Düse gehen” soll. Und die angelnden Politiker sind ohnehin meist nettere und entspanntere Politiker als nicht-angelnde! Die es mir so also noch leichter machen.

    GeRaTi Redaktion: Fällt dir jemand ein den du schon immer mal Interviewen wolltest?

    Thomas Finkbeiner: Bis dato hatten wir das Glück, alle gewünschten Interviewpartner aus der Branche, Politik oder Gesellschaft auch interviewen zu können, die wir zu einem anglerischen Thema interviewen wollten. Und teilweise hatten sich auch z. B. Politiker selbst zum Interview angeboten. Weiterhin schauen wir natürlich permanent, wer etwas Interessantes zum Angeln zu sagen hat, und werden dies dann bringen.

    Mit Izaac Walton, einem der ersten schreibenden Angler (The Compleat Angler, veröffentlicht 1653 ), hätte ich persönlich gerne mal darüber gesprochen, was er über die Entwicklung des Angelns von seiner Zeit in die heutige Gesellschaft zu sagen gehabt hätte.

    GeRaTi Redaktion: Der würde vermutlich vom Glauben abfallen. Ein Kulturschock vor dem Herren.

    Kannst du uns sagen in welchen Parteien Politiker arbeiten die privat auch Angeln? Gibt es inzwischen gar eine über Fraktionelle Gruppe, die sich der Angelthematik annimmt, Stichwort Anglerschutzverband?

    Thomas Finkbeiner: Ich kenne aus allen Parteien Angler. Ein Anglerschutzverband kann nur von Anglern gemacht werden (als Medium würden wir gerne darüber berichten), nicht von Politikern. Bundestagsabgeordnete diverser Fraktionen wollen aber einen “Arbeitskreis Angeln” installieren, den wir von Netzwerk Angeln medial mit angeregt haben.

    Link Politikerinterviews:
    https://www.netzwerk-angeln.de/component/tags/tag/angelnde-politiker.html

    PETA ist aber fürs Angeln und Angler mehr lästig als gefährlich.

    GeRaTi Redaktion: Ich bin beeindruckt, mit anderen Worten Netzwerk Angeln verschafft sich Gehör in der Politik. Hoffentlich bleibt es beim “Arbeitskreis Angeln” nicht beim WOLLEN!

    Kommen wir zu einem äußerst negativ besetzten Thema. Es gibt Organisationen wie PETA und Co. die sich auf die Fahnen geschrieben haben die Angelei abzuschaffen. Da werden Schmierkampagnen gefahren wie „Haben Angler kurze Ruten“, da werden Schnupperangler in Massen angezeigt, da werden Handlungsanweisungen ins Netz gestellt wie man einem bösen Angler am besten das Leben schwer macht: „Angler in Sicht?“, da werden öffentlich rechtliche Sender instrumentalisiert, um die Angler in ein schlechtes Licht zu rücken.

    Ist PETA für uns Angler gefährlich oder sind deren Aktionen zu vernachlässigen?

    Thomas Finkbeiner: Ich halte grundsätzlich alle Bewegungen und Parteien mit einem totalitären Ansatz, ebenso Menschheits- und Weltverbesserungs-, Verbots- und Zensurorganisationen für die Gesellschaft für gefährlich.

    PETA ist aber fürs Angeln und Angler mehr lästig als gefährlich.

    Ich bewundere ihre Öffentlichkeitsarbeit.

    Im Gegensatz zu den Naturschutzverbänden der organisierten Sport- und Angelfischerei ist die Öffentlichkeitsarbeit bei PETA eben sehr professionell und daher sind sie auch viel bekannter.

    Sehr selten kommen aber Anzeigen von PETA gegen Angler wirklich durch. Letztendlich nutzt PETA ein aus meiner persönlichen Sicht überkandideltes Tierschutzrecht gnadenlos aus. Die Gefahr für Angler geht daher eher vom Tierschutzrecht aus – und von Fischereiverbänden, die nichts dagegen unternehmen!
    Nicht von PETA.
    Die sind in meinen Augen für Angler eher nur lästig.

    GeRaTi Redaktion: Von einem unbekannten Angler wurde ein fundierter Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA gestellt. Wie siehst du die Erfolgsaussichten?

    Thomas Finkbeiner: Dazu wird demnächst mehr kommen in einem Artikel bei uns in der Rubrik Angelpolitik (https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik.html). Denn mit einem der Anwälte, die auch bei Netzwerk Angeln tätig sind (Kolja Kreder) konnte PETA eine Niederlage beigebracht werden. Der gegen PETA erfolgreiche Angler wird dann auch seine Anonymität aufgeben.

    GeRaTi Redaktion: PETA Niederlagen finden wir von GeRaTi immer sehr erfreulich und wir werden deshalb den Champagner schon einmal kalt stellen!

    Thomas es ist kein Geheimnis das der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) für dich ein Reizthema ist. Was macht er deiner Meinung nach Falsch?

    Thomas Finkbeiner: So ein großes Reizthema ist der DAFV für mich gar nicht. Wenn er sich als Naturschutzverband der in den Landes- und Spezialverbänden organisierten Gewässerbewirtschafter aus Dingen heraus halten würde, von denen sie wenig Ahnung haben (Angler, Angeln und Anglerschutz), und sich auf Gewässerbewirtschaftung konzentrieren würde, hätte ich mit dem DAFV keine Probleme.

    Da sie aber in der Politik immer wieder Vorgaben, Vorschriften und Einlassungen gegen Angler unterstützen (von der Motivation zum Angeln bis zur Unterstützung von Einschränkungen und Verboten) muss dieses kontraproduktive Verhalten für Angler, Angeln und Anglerschutz klar aufgezeigt werden.

    Wie viel Wertschätzung dieser Verband innerhalb der eigenen Reihen genießt, sieht man vielleicht am besten daran, dass sich der DAFV seit der Übernahme des DAV in den VDSF und der Umbenennung in DAFV schon fast halbiert hat.
    Siehe dazu: https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/213-deutscher-angelfischer-verband-dafv-nur-noch-30-mitglieder-2.html.

    Viele Probleme von Anglern (z.B. Entscheidungsfreiheit über die Entnahme od. des Zurücksetzens) würden damit auf einen Schlag verschwinden.

    GeRaTi Redaktion: Stell dir vor du wirst plötzlich zum „König von Deutschland“ ernannt und dir wird damit die Möglichkeit gegeben dir deine eigene Angelwelt zu Basteln. Beschreibe mal wie diese aussähe.

    Thomas Finkbeiner:
    • Einfache für jeden verständliche Regeln, die dann auch konsequent durchgesetzt werden.
    • Ein Schein für ganz Deutschland (analog Vispas in den Niederlanden).
    • Wie in England, das herausnehmen von waidgerechter Jagd und Angeln aus dem Tierschutzgesetz, um es sowohl den originären Naturschutzverbänden, den Naturschutzverbänden der organisierten Sport- und Angelfischerei und Tierrechtsorganisationen wie PETA schwerer zu machen, Anglern immer mehr zu verbieten und Angeln immer mehr einzuschränken.

    Viele Probleme von Anglern (z.B. Entscheidungsfreiheit über die Entnahme od. des Zurücksetzens) würden damit auf einen Schlag verschwinden.

    GeRaTi Redaktion: Vereinfacht gesagt, die Entbürokratisierung des Angelsports. Thomas, ich bedanke mich für deine offenen Worte und hoffe, dass wir auch in Zukunft Kontakt halten, um uns in Angelfragen auszutauschen. Es war mir eine Freude.

    https://youtu.be/X9IqOzCpWSEhttps://youtu.be/e3HU0fpReB4

  • Öffentlich rechtlicher Sender WDR lässt sich von bekennenden Anglerhasser Stefan Bröckling 1. Vorsitzender von tiernotruf.de Instrumentalisieren!

    Gastartikel

    Stefan Bröckling Zitat: Abgesehen davon, dass ich Angeln grundsätzlich zum Kotzen finde, weil auch „verantwortungsvolle“ Angler zumindest Fischen verdammt weh tun, können wir davon ausgehen, dass es sich hier definitiv um nicht legal verwendetes Angelzeug handelt. Gerade solcher Angelmüll ist es, den wir immer wieder aus etlichen Wasservögeln rausholen müssen. Im Einführungstext des folgenden möglicherweise manipulierten Videos hat er seine Einstellung zu allen Anglern klar zum Ausdruck gebracht:

    Tödlicher Angelmüll – Tiernotruf #73

    Der WDR veröffentlicht den Film „Angel-Müll – Eine Gefahr für Vögel“

    https://www.facebook.com/watch/?v=1196289790570503

    Hier werden pauschal alle Angler stigmatisiert ! Da war doch was mit so einem…wie hieß der Knabe noch gleich? Ahh ich habs:

    Dr. Edmund Haferbeck, Zitat aus Doku „Machtpoker um Fisch Millionenhobby Angeln“

    „PETA will natürlich die Abschaffung der Angelei. Und das geht peu à peu, indem man eben zunächst erst mal die Stigmatisierung der Angelei voranbringt.“

    Warum macht sich der WDR durch schlampige Recherche zum Steigbügelhalter für Radikale Tierrechtler? Oder war die Recherche gar nicht so schlampig und der WDR ist inzwischen von PETA und Co. Unterwandert? Fragen die sich der Öffentlich rechtliche Sender der angeblich nach einem Journalistischen Ehrenkodex arbeitet. Nach dieser Journalistischen Lachnummer nicht nur von Anglern gefallen lassen muss!

    Ehrenkodex MDR: „Maßgeblich für unsere Berichterstattung sind grundsätzlich Aktualität, Objektivität und Unabhängigkeit. Gerade Kurzbeiträge können aber nicht immer das ganze Bild wiedergeben, sondern „nur“ Ausschnitte. Dennoch sind und bleiben unsere Kriterien: Relevanz, Ausgewogenheit, Darlegung von Hintergründen und kritische Analyse.“

    Da frag ich mich Ernsthaft, Ausgewogenheit hallo wo bist du, ich kann dich nicht finden! Wo hast du dich in diesem Beitrag versteckt? Dieser Bericht entspricht nicht der Journalistischen Neutralität und enthält massive falsch Informationen!

    Angelfreud Sven hat es auf den Punkt gebracht:

    Na WDR wurdet ihr von einer bestimmten Gruppe instrumentalisiert?

    1. Angler benutzen keine Netze wie es Berufsfischer tun!
    1. Angler lassen niemals freiwillig Köder/Angelzubehör in dieser Güte/Zustand/Qualität freiwillig am Ufer liegen, weil diese einfach zu teuer sind!
    1. Wo Netze, Langleinen im Wasser gefunden worden sind, waren es 100 % Schwarzfischer, die sich natürlich Gewässerstrecken aussuchen, wo nicht geangelt werden darf! Dh. Dort können sich nicht von Anglern gestört werden!
    1. Wer kommt der Regelmäßigen Uferpflege/Müllsammeln etc. nach? Richtig Gewässerstrecken die von Angelvereinen/Verbänden gepachtet sind!

    Also lieber WDR recherchiert mal richtig! Und lasst euch nicht von gewissen Interessen Gruppen fehlleiten die nur eins im Sinn haben uns das schönste Hobby der Welt zu vermiesen!

    Aktuelle Stunde 11. Oktober „Angel-Müll – Eine Gefahr für Vögel“

    Original Text:

    Haken, Netze, Schnüre: Wenn verantwortungslose Angler, die ihren Müll liegen lassen, endet das für Wasservögel oft tödlich.

    Nachdem viele aufmerksame Angler (der bekannteste unter ihnen ist Uli Beyer) der Aktuellen Stunde glaubhaft klarmachen konnte das kein Angler Netze benutzt ruderte sie zumindest etwas zurück und änderte den Theser Text wie folgt um:

    Modifizierter Text:

    Es sind verantwortungslose Angler und Fischer (!), die ihren Müll liegen lassen – bewusst oder versehentlich. Deshalb finden Tierschützer auch Vögel, die in Netzen gefangen sind. Und: Bei Sekunde 21 ist im Video das größere Netz eines Tierschützers zu sehen, der es verwenden muss, um einen in einem anderen Netz verhakten Vogel zu retten. Danke für die hilfreichen Hinweise!

    Immerhin!

    Uli Beyer zurecht stinksauer über die falsche Berichterstattung Haut gleich mal ein Videostatement raus:

    Wird in der Öffentlichkeit das Bild der Angler bewusst gefälscht?

    Darauf reagiert die Aktuelle Stunde wie folgt:

    Wir bewundern Ihren Einsatz für die Anglerinnen und Angler und finden es toll, dass Sie sich dermaßen detailliert mit unserem Video auseinandersetzen, Uli Beyer. In unserem Video werden Angler aber nicht pauschal verurteilt – das war weder unsere Intention, noch finden Sie eine solche Aussage im Video. Die Angler-Utensilien, die Sie hinterfragen, hat Stefan Bröckling vom Tiernotruf alle gefunden, bzw. Vögel davon befreit. Sie können das in längerer Form bei der Lokalzeit Bonn sehen: https://www1.wdr.de/…/video-angelschnuere-gefaehrden…. Die Netze allerdings werden zum Beispiel auch von Mitarbeitenden des Tiernotrufs benutzt, um Vögel aus dem Wasser zu holen. Auch das sehen Sie im vollen Video. Die Kolleginnen und Kollegen der Lokalzeit haben mit einer Frau gesprochen, die täglich am Rheinufer in Bonn und Königswinter unterwegs ist. Dort entdeckt sie jede Woche Tiere in Not, die sich in Angelzubehör verfangen haben. Deshalb sehen wir das als Problem und weisen mit diesem Video darauf hin. Den Einsatz von Ihnen und anderen Anglern, die beispielsweise regelmäßig Müll sammeln, bewundern wir sehr. Dennoch gehören die vielen Projekte, auf die Sie uns hingewiesen haben, nicht in diesen Beitrag.

    Persönliche Anmerkung: Mich würde Interessieren wer diese Frau ist, mit der die Lokalzeit sprach. Sind die Aussagen dieser Person glaubwürdig? Dazu müsste man wissen, wer sie ist und ihren Background gründlich untersuchen!

    Darauf reagiert Uli Beyer wie folgt:

    In Ihrem Beitrag wird das Netz eindeutig den Anglern zugeordnet. Sie beziehen sich in Ihrem Statement auch explizit auf den Rhein. Tatsächlich gibt es dort Missstände, die auch ich nicht erfreulich finde. Hierzu sei angemerkt, dass Sie dennoch „Äpfel mit Birnen“ vergleichen und besser hinterfragen sollten, woher die Probleme rühren. Ich möchte hier nicht rassistisch wirken und keinesfalls eine bestimmte Gruppe von Mitanglern diskreditieren. Trotzdem sehe ich mich hier gezwungen, ein Problem anzusprechen, weil es uns Anglern allen offensichtlich auf die Füße fällt: Speziell am Rhein sitzen ganze „Clans“ tagelang am Ufer, machen riesige Lagerfeuer und hinterlassen Berge an Müll, die auch mir wiederholt aufgestoßen sind. Diese Menschen haben mit uns Anglern, die ausgebildet und gut organsiert sind, wenig oder gar nichts zu tun! Als ich vor einiger Zeit von der Wasserschutzpolizei ordentlich kontrolliert wurde und auf genau eine solche „Gruppe“ am gegenüberliegenden Ufer verwies, fragte ich den Polizisten auch, warum diese Leute nicht kontrolliert werden. Die lapidare Antwort: „Das bringt nichts, gibt nur Schreiberei und Ärger, kommt nichts dabei heraus…“. Machen Sie sich bitte einmal die Mühe und sehen genauer hin. Derartige „Müllnester“ sehen stets gleich aus: Bergeweise Wodka-Flaschen, Dosenmüll und manchmal auch Anglerabfälle. VIELE dieser „Mitangler“ haben leider keine Erlaubnisscheine und kommen damit durch, wie ich selbst im geschilderten Vorfall erlebt habe. Leider sind diese Gruppen auch dafür bekannt, dass sie handgreiflich werden, wenn man sie auf deren Fehlverhalten anspricht. Dort, wo Angler von den Gewässern verbannt werden (und das ist nicht zuletzt auch auf Beiträge wie Ihrer hier zurückzuführen) kommen Schwarzfischer ohne Schein erst richtig zum Zuge. Es ist doppelt schmerzlich, wenn uns diese Probleme dann zum Vorwurf gemacht werden und wir Angler uns Beiträge wie Ihren ansehen müssen….“

    Uli lief auch sonst zu Hochform auf und lieferte sich mit so manchem Angelgegner ein Verbales Wrestling der Extraklasse:

    Die besten Auszüge (Namen der „Tierfreunde“ selbstverständlich geändert):

    Andreas Baader: „Zeigt schon ihren ekelhaften Charakter, wenn sie das töten eines Tieres als das “schönste Hobby der Welt“ bezeichnen.“

    Uli Beyer: „Das Töten der Fische wird in Deutschland ausgerechnet von Tierschützern erzwungen. Keinesfalls ist es das Streben eines Anglers, in besonderem Maße Tiere zu töten. Allerdings gehört das stets zu ehrlichem Umgang mit Fleischgenuss dazu. Ich jedenfalls schätze das Lebensmittel ebenso wie die vielen, spannende Erlebnisse in der Natur, die mir dieses wirklich tolle Hobby ermöglicht. Wer nur in der Bude sitzt und andere Menschen beschimpft, kann niemals in ähnlicher Weise fühlen und Freude empfinden.“

    Gudrun Ensslin: „Wenn man bei Aldi& Co für kleines Geld Angelzeug kaufen kann. Das ist ein Problem, jeder kauft den Schrott und legt los.

    Uli Beyer: Leider sind Sie da völlig falsch informiert! NIEMAND kann einfach so „loslegen“, denn Angler werden vor Ausübung einer Prüfung unterzogen. Dabei werden dem Angler sogar die Bedeutung und Problematik von Angelschnüren und Angelhaken und deren gewissenhafte Entsorgung vermittelt. 😉 Nirgendwo sonst in Europa wird so gewissenhaft auf die Bedeutung von Natur- und Umweltschutz im Zuge der Angelprüfung hingewiesen.

    Holger Meins: „…ich habe am Rhein fast einen ganzem voll von diesen Haken, Ködern und Schnüren in ein paar Jahren gesammelt. Finde auch klasse wenn die Angler ihren Müll einfach vergraben oder i in der Dämmerung über Schnüre stolper ….. ?“

    Uli Beyer: Haben Sie den vielen sonstigen Müll auch entsorgt? Wir Angler tun das! https://www.ndr.de/…/Fruehjahrsputz-am-Wasser-Angler… Bitte stellen Sie doch einmal Bilder von Ihren Fundstücken hier ein! Mich würde interessieren, ob diese ebenso sauber und neuwertig wie die im Beitrag dargestellten Köder sind…

    Brigitte Mohnhaupt: Jetzt regen sich alle Angler auf es passiert aber doch…die Tierrettung saugt sich das doch bicht aus den Fingern….in Misskredit kommen diejenigen die so etwas liegen lassen oder ins Wasser werfen. ..Wer von der Schuld frei ist kann sich doch entspannt zurücklehnen.

    Uli Beyer: „Sie sprechen das Problem an: „Aus den Fingern saugen“. Die Überschrift des Beitrages beinhaltet Angler und somit kann sich KEIN Angler entspannt zurücklehnen, sondern ist angegriffen. Ich überspitze einmal: „Frauen sind alte Zicken weil die meckern immer herum!“ – hinterher erkläre ich: „Ich wollte keinesfalls alle Frauen angreifen, aber einige meckern herum und dafür wollte ich sensiblisieren…“. Man hätte auch sagen können: „Die Vielzahl der Angler trägt zur Gewässerreinhaltung bei. Aber es gibt einige, schwarze Schafe, die…“ Verstehen Sie den feinen, aber wesentlichen Unterschied? Ich kann jedenfalls nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, zumal in der heutigen Zeit Pauschalurteile und Hetze im Internet in vielerlei Richtungen initiiert wird. Sie können es sich nicht vorstellen, aber tatsächlich gibt es radikale Tierschützer, die auch vor sehr fragwürdigen Kampagnen wie „aus dem Finger saugen“ (und vieles mehr!) nicht zurückschrecken. Wir Angler sind da sehr sensibilisiert, weil diese Leute sich auf die Fahne schreiben: „Wir müssen die Angler in Misskredit bringen, damit es generell verboten wird!“ Gleiches erfolgt gegen Jäger, Reiter, Aquarienfreunde und alle anderen Tierhalter. Im konkreten Fall hier kenne ich die Tierrettung nicht, aber verschiedene „Indizien“ sprechen dafür, dass es Verbindungen gibt..“

    Fazit:

    Erst mal ein dickes Lob an Uli Beyer. Ich erachte es nicht als selbstverständlich an, dass Persönlichkeiten wie Uli derart viel Zeit und Herzblut dafür aufbringen das Image der Anglerschaft in der Öffentlichkeit zu verbessern. Es ist kurz vor Zwölf! PETA und Co. haben uns Angler ganz groß auf dem Zettel! Deshalb ist es für jeden Angler immens wichtig gut gewappnet und gut informiert zu sein um Angelgegnern wie: Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Brigitte Mohnhaupt mit guter Argumentation ihre Grenzen aufzuzeigen. Und so der Bevölkerung die nichts mit Angeln zu tun hat zu zeigen, dass wir keine Randgruppe sind über die jeder Spinner despektierlich reden kann, wir sind wehrhaft Bürger die zur Mitte der Gesellschaft gehören!

    Nachdem sich die Aktuelle Stunde durch schlampige Recherche dieses „Glaubwürdigkeitseigentor“ geschossen hat, könnte sie ja gerne mal Uli Beyer eingeladen. Da finden sich ganz sicher interessante Themen!

    Danke fürs Lesen dieses Beitrages.

  • Das ist ein Fischmaul – kein Fischmund

    Gastartikel

    In diesem Beitrag möchte ich mit dem Mythos aufräumen „Jeder maßigen Fisch muss, entnommen und verwerten werden er darf auf keinen Fall zurücksetzen werden!“

    Um diesen Mythos zu entzaubern, musste ich mich, durch einen sehr langen, aber informativen und aus meiner Sicht, kompetenten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder ackern. Ich habe die Antworten für die einzelnen Phasen schon mal vorweggenommen. Für diejenigen die den kompletten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder Lesen möchten ist im unteren Teil die ungekürzte Fassung als Link und in Textform auf dieser Seite. Die aus meiner Sicht wichtigsten Textpassagen sind rot markiert. Ich zolle hiermit Herrn Rechtsanwalt Kolja Kreder meinen Respekt. Sie haben mit ihrer Analyse der rechtlichen Lage zu diesem Thema eine Menge geleistet um Angelgegnern wie PETA & Co. den Wind aus den Segeln zu nehmen und Anglern die nötige Rechtssicherheit zugeben. Vielen Dank!

    Phase 1: (Haken und Drillen des Fisches):

    Hält sich der Angler, in dieser Phase an die Vorgaben des Landesfischereigesetzes kann PETA & Co. ihm nicht ans Bein Pissen!

    Einziger Fallstrick hier: Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills kann für den Angler juristische Konsequenzen haben!

    Phase 2 (Entscheidung über das Töten oder Zurücksetzen des Fisches):

    Jeder Angler darf, ja muss sogar auch maßige Fische zurücksetzen, wenn er keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch hat.

    Gründe für Nichtentnahme:

    • Angler möchte den Fisch nicht zu Nahrungszwecken verwenden
    • der gefangene Fisch ist für den Angler kein guter Speisefisch
    • der gefangene Fisch entspricht nicht den Zielfisch des Anglers
    • der gefangene Fisch ist für den Angler zu groß
    • der gefangene Fisch ist für den Angler zu klein
    • der gefangene Fisch ist für den Angler unverwertbar

    Einziger Fallstrick hier:

    Wenn der Angler gegenüber Fischereiaufseher oder Polizei freimütig zugibt, dass er die Fische immer ohne Entnahmeabsicht fängt, hat der Angler juristische Konsequenzen zu fürchten!

    Phase 3: (Zurücksetzen oder Töten des Fisches)

    § 4 Landesfischereiverordnung NRW schreibt vor:

    „Fische sind unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen“.

    Gegen Fotos von Anglern mit ihrem Fang ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies muss aber in einer Weise erfolgen, die nicht zu länger anhaltendem Leid beim Fisch führt. „Unverzüglich“ heißt in der Juristensprache: „Ohne schuldhaftes Zögern“

    Einziger Fallstrick hier: Wenn der gefangene Fisch nicht unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zurückgesetzt wird. (Gegen ein kurzes Foto ist nichts einzuwenden.) Muss der Angler mit juristischen Folgen Rechnen.

    Zusammenfassung:

    Wir Fassen also zusammen: Angler müssen mit juristischen Folgen nur Rechnen wenn:

    1. Wenn er den Drill bewusst in die Länge zieht
    2. Wenn der Angler gegenüber dem Fischereiaufseher oder der Polizei freimütig zugibt, dass er Fische immer ohne Entnahmeabsicht fängt.
    3. Wenn der gefangene Fisch nicht unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zurückgesetzt wird. (Gegen ein kurzes Foto ist nichts einzuwenden.)

    PETA Masche prominente Angler Anzeigen

    Die Liste der angezeigten Prominenten Angler ist beachtlich. Wer noch mehr Fälle kennt, bitte an info@gerati.de senden auch Hintergrundinformationen die zur Anzeige führten können Hilfreich sein! An Urteilen sind wir auch Interessiert.

    Vitali Dalke – wie ein Hochkrimineller Gangster behandelt

    Materia (bürgerlich Marten Laciny) steht immer noch am öffentlichen Pranger auf der PETA Seite! Hat sich Leider auf eine 5000 € Strafzahlung gegen Einstellung des Verfahrens eingelassen! Angezeigt aufgrund folgenden Videos:

    In diesem Video hält Materia 22 Sekunden in die Kamera und lässt ihn danach wieder Frei. PETA meint, hier lag Fischquälerei durch Catch & Release vor. Moment mal haben wir nicht gerade gelernt: Jeder Angler darf, ja muss sogar auch maßige Fische zurücksetzen. Wenn er keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch hat? Hm, vielleicht überlegt sich der gute die Sache nochmal und geht in Berufung.

    Matze Koch: Wird immer noch von PETA öffentlich gedemütigt:

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: PETA zeigt Angler aus Ostfriesland an

    Erstaunlich das der stets kampfbereite und gegenüber PETA kein Blatt vor dem Mund nehmende Matze Koch noch keine Mittel und Wege gefunden hat, dass dieser Rufschädigende Beitrag gelöscht wird. Bleibt zu hoffen das sich da noch etwas tut.

    Matze redet Tacheles über PETA:

    Jüngstes prominentes Beispiel Claudia Darga wurde vor ca. 2 Jahren von der PETA nach Markus Lanz Talk Show angezeigt. Weil in der Talk Show ein Video gezeigt wurde, in dem Claudia Darga mit einem Karpfen in der Hand gezeigt wurde, den sie in Schleswig-Holstein in der Nähe von Flensburg gefangen hatte. Obwohl man in dem Video nicht sieht, ob Claudia Draga den Fisch tötet oder ihn frei lässt, hatte PETA mal wieder nichts Besseres zu tun als eine Pauschal-Anzeige rauszuhauen. Bildzeitungsschlagzeilen garantierten PETA natürlich einmal mehr mediale Aufmerksamkeit. Bild Titel: „Fische sind traumatisiert“ Tierschützer zeigen Karpfen-Queen an.

    Ergebnis der Strafanzeige nach 2 Jahren, Zitat: „Das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte wird gemäß § 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung eingestellt, weil die Schuld, als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Link: § 153 StPO – Einzelnorm

    Frage an PETA: Warum wurde nach der Einstellung des Verfahrens gegen Claudia Draga nicht unverzüglich folgender PETA Beitrag von ihrer Seite gelöscht:Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: PETA zeigt Hamburgs „Karpfenkönigin“ Claudia Darga an

    Claudia Draga ist ja wohl mit der Einstellung des Verfahrens vollständig rehabilitiert. Also husch, husch lieber Dr. Edmund Haferbeck walten sie ihres Amtes! Ansonsten kann es sein das vom Klage Befugten bei nicht Löschung des Verleumderischen Claudia Draga Beitrages auf ihrer PETA Seite, rechtliche Schritte gegen PETA einzuleiten!

    Ausführungen von Pseudoexpertin Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining:

    Zitat: „Angeln bedeutet Fische in eine Falle zu Locken, ihnen einen Haken durch den Mund zu bohren. Minuten bis Stundenlang einem qualvollen Todeskampf auszusetzen. Bis sie schließlich Erschlagen oder Teils noch Lebendig ausgenommen werden …“

    Meine Analyse zu ihren Aussagen:

    Haken durch den Mund“

    Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, seit wann haben Fische Münder? Drücken Sie sich doch einmal Fachlich korrekt aus! Tiere haben Mäuler das Lernen Kinder schon im Vorschulalter! Ihre Inkompetenz lässt Tief Blicken. Wo haben sie ihren Doktor gemacht? Hat man ihre Doktorarbeit auf Plagiate überprüft?

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischmaul

     

    „Stundenlang einem qualvollen Todeskampf auszusetzen.“

    Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining was haben sie den für eine verschrobene Wahrnehmung von uns Anglern? Ich kenne niemanden in der Angelszene, der einen Drill bewusst in die Stundenlänge zieht. Wenn sie den kompletten Beitrag von Rechtsanwalt Kolja Kreder studieren werden sie schnell merken was sie hier für einen Bullshit verbreiten. Wat is‘ denn (was?), wat is‘ denn (was?), wat is‘ denn los mit ihnen?

    Hier ein kleiner Ausschnitt:

    Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills ist von dieser Erlaubnis nicht mehr erfasst, da es für den Fang des Fisches nicht erforderlich ist.“

    Und wissen sie was, Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining? Ich bin mir sicher, 99,9 % der Angelfreunde halten sich an die Vorgaben des Landesfischereirechts! Also, falls sie mal wieder hinter einem Busch sitzen, heimlich Angler Filmen und der höchst unwahrscheinliche Fall eintritt, das jemand absichtlich einen Drill in die Länge zieht, komme ich persönlich nach Stuttgart und gebe ihnen ein Veganes Bier aus, versprochen!

    „Erschlagen und teils lebendig ausgenommen!“

    Zu ihrer Aussage „Erschlagen und teils lebendig ausgenommen“ fällt mir nicht mehr viel ein. Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, sie unterstellen Millionen Anglern ja allerhand! Aber mit Verleumdung kennt sich ihr „Expertenverein“ ja bestens aus. Nur so viel Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining, wir Angler wissen sehr genau wie man einen Fisch waidgerecht betäubt und anschließend tötet! Und das ist kein Verbrechen, auch wenn sie Begriffe wie Tier/Fischquälerei und Mord in diesem Zusammenhang gebetsmühlenartig immer und immer wieder wiederholen, wird ihre Aussage deshalb nicht wahrer.

    Kostenlose PR Empfehlung

    Ich empfehle ihnen in Zukunft ihren „Feind“ genau zu studieren bevor sie Tresen-Thesen aufstellen die jeder Grundlage entbehren. Und wenn sie mit ihrem Busenfreund Dr. Edmund Haferbeck (Nichtjurist der sich als Anwalt für Tiere ausgibt) mal wieder einen über den Durst Trinken und dabei allerlei Gehirn-Pups-Ideen entstehen. Denken Sie bitte daran, nicht jeder Gehirn-Pups ist es Wert in die Welt hinausposaunt zu werden. Sonst entstehen manchmal Bumerang Effekte ungeahnten Ausmaßes. Wie kürzlich als zwei bekannte Angel YouTuber mit ihren tollen Videos in kürzester Zeit mehr als 20000 Stimmen für die Petition „Gemeinnützigkeit PETA abschaffen“ generiert haben. Das waren nur 2 YouTuber, Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining. Was passiert, wenn sich alle von PETA zu Unrecht an den Pranger gestellten Verbrüdern, um gemeinsam gegen ihren aufgeblähten Verein vorzugehen, brauche ich ihnen ja wohl nicht zu sagen.

    Wie lange lassen sich Prominente noch vor den dreckigen PETA Karren Spannen?

    Dann ist bald nix mehr mit geräumiger Bürofläche in bester Stuttgarter Lage! Was glaubt ihr unlustiger Denunzianten Verein eigentlich, wie Lange die Prominenten sich noch vor den dreckigen PETA Karren spannen lassen? Bisher hieß es für viele von den D bis F Promis noch immer, wenn die Summe stimmt, gebe ich mich für jeden Scheiß her. Aber wenn die Geldströme versiegen, habt ihr ein riesiges Problem. Und glauben sie mir Frau Diplom-Biologin Dr. Tanja Breining genau darauf läuft es hinaus, wenn bei euch nicht langsam mal ein paar Leute das Gehirn einschalten und zugeben, dass sie sich an der einen oder andern Stelle verrannt haben. Am besten Entschuldigt man sich Öffentlich nur mal so als Tipp von Mensch zu Mensch, wenn sie verstehen!?

    Komplettfassung von Rechtsanwalt Kolja Kreder Quelle:Rechtliche Probleme beim Zurücksetzen von Fischen

    Zitat Rechtsanwalt Kolja Kreder:

    „Wir Teilen den Ablauf beim Angeln in 3 Phasen ein.“

     

    1. Phase: Haken und Drillen des Fisches:

    Jedes Bundesland in Deutschland verfügt über ein Landesfischereigesetz. Jedes dieser Landesfischereigesetze erlaubt das Fischen mit der Handangel. Zwangsläufig wird dabei ein Haken benutzt. Ebenso zwangsläufig ist es, dass der Fisch dabei gehakt und gedrillt wird, also Leid erfährt. Dies ist aber unvermeidlich und erfolgt im Rahmen eines typischen Fischfanges mit der Handangel. Damit gibt das Landesfischereirecht dem Angler also die Erlaubnis für dieses Leid Zufügung. Juristen sprechen hier von einem sogenannten Erlaubnistatbestand. Diese Erlaubnis ist natürlich nicht grenzenlos, denn die Landesfischereigesetze geben keine grundsätzliche Erlaubnis, dem Fisch Leid zuzufügen, sondern nur insoweit, als es für den Fang des Fisches erforderlich ist. Ein bewusstes, in die Länge ziehen des Drills ist von dieser Erlaubnis nicht mehr erfasst, da es für den Fang des Fisches nicht erforderlich ist. Bedauerlicherweise scheint dies nicht allen Richtern klar zu sein. Daher liest man in einigen Urteilen immer wieder lange Ausführungen darüber, dass das Haken und Drillen Leid zufügt. Dies ist, aber – wie dargestellt – irrelevant, solange sich der Angler an die Vorgaben seines Landesfischereirechts hält.

    Man sieht also, bis hier her sind wir ohne eine Diskussion über den Verzehr des Fanges ausgekommen. Neben dem Landesfischereirecht ist kein weiterer „vernünftiger Grund“ erforderlich, auch wenn es von einigen Kreisen immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird.

    Fazit: Hält sich der Angler, in Phase 1 an die Vorgaben des Landesfischereigesetzes kann PETA ihm nicht ans Bein Pissen!

    2. Phase: Entscheidung über das Töten oder Zurücksetzen des Fisches

    Hier trifft der Angler die Entscheidung, wie er mit dem gefangenen maßigen Fisch verfährt. Die meisten Landesfischereigesetze machen hierzu keine weiteren Vorschriften. Soweit das Landesfischereigesetz in Bayern die Tötung des Fisches zwingend vorschreibt, ist dies rechtlich bedenklich, wie sich später noch ergeben wird.

    Ab dem Zeitpunkt, in dem der Angler den Fisch in Händen hält, wird nun also das Tierschutzgesetz wieder relevant. Will der Angler den Fisch töten und entnehmen, benötige er gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG hierfür einen vernünftigen Grund. Ohne Zweifel ist dies der Fall, wenn der Angler den Fisch als Nahrungsmittel verwertet. Es ist aber auch der Fall, wenn man den Fisch tötet, um ihn später als Köderfisch zu verwenden. Die Entsorgung in der Biotonne stellt hingegen keinen vernünftigen Grund dar. Hieraus ergibt sich aber im Umkehrschluss auch, dass ein Angler einen Fisch, den er nicht verwerten kann, zwingend zurücksetzen muss. Ihm fehlt schlicht der vernünftige Grund ihn zu töten. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, wenn der Fisch nach dem Anlanden so verletzt ist, dass er nicht mehr lebensfähig ist. Dann ergibt sich die Berechtigung zum Töten daraus, dem Fisch weiteres Leid zu ersparen. In diesem Fall muss der Fisch auch nicht zwingend verwertet werden, weil sich der vernünftige Grund zum Töten aus dem ersparten Leid ergibt. Wird der Fisch, aus hege technischen Gründen aus dem Gewässer entfernt, darf er ebenfalls getötet werde, da sich der vernünftige Grund aus der Hege ergibt.

    Fehlt dem Angler der vernünftige Grund, um den Fisch zu töten, muss er ihn zurücksetzen! Dies ist z. B. immer dann der Fall, wenn der Angler einen Fisch fängt, den er nicht zu Nahrungszwecken verwenden möchte. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So mag es sein, dass der Fisch für den Angler kein guter Speisefisch ist, er nicht seinem Zielfisch entspricht und den gefangenen Fisch nicht essen mag, weil er zu klein oder zu groß und für den Angler schlicht unverwertbar ist.

    Teilweise wird eingewandt, jeder Fisch sei letztlich irgendwie zu verwerten. Man könne ihn verschenken oder der Katze zum Fressen geben. Dieser Einwand überzeugt jedoch nicht. Die Frage, ob ein Fisch verwertet werden kann, ist nicht objektiv zu beantworten. Es ist der subjektive Beurteilungsspielraum des Anglers, der für sich diese Entscheidung treffen muss. Der Angler ist nicht verpflichtet, für die gefangenen, von ihm nicht verwertbaren Fische nach Abnehmern zu suchen. Abgesehen davon, dass er im Vorhinein nicht weiß, ob er einen Abnehmer findet, gibt es keine “objektive“ Verwertbarkeit. Das Strafrecht entscheidet über die subjektiven Beweggründe des „Täters“. Ihm, dem Angler, muss ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht werden können.

    An dieser Stelle zeigt sich nun auch, weshalb die Regelung in Bayern rechtlich problematisch ist. Wenn der Angler nämlich keinen vernünftigen Grund hat, den Fisch zu töten, dann kommt er automatisch in eine juristische Zwickmühle. Töten und verbuddeln läuft dem Gedanken des Tierschutzgesetzes zuwider. Den Fisch zurückzusetzen, läuft aber auch dem Landesfischereirecht in Bayern zuwider. Diese Problematik hier zu diskutieren, würde nun aber den Rahmen dieses Artikels sprengen.

    Fehlen jedweder Entnahmeabsicht

    Jetzt fragen sich vielleicht einige, wie es denn rechtlich mit dem sogenannten Catch & Release aussieht. Zunächst halte ich diesen Begriff für höchst problematisch. Catch & Release beschreibt übersetzt lediglich den Vorgang des Fangens und des Zurücksetzens. Bei untermaßigen oder geschonten Fischen ist dies gar gesetzlich vorgeschrieben. In der Angelpresse wird unter dem Begriff zumeist etwas Anderes verstanden, nämlich, dass ein Angler bereits mit der Absicht zum Angeln geht, jeden gefangenen Fisch ausnahmslos zurückzusetzen. Daher möchte ich im Folgenden auch nicht vom Catch & Release sprechen, sondern von dem Fehlen jedweder Entnahmeabsicht.

    Es stellt sich nun die Frage, warum es denn überhaupt problematisch sein sollte, jeden gefangenen, maßigen Fisch zurückzusetzen. Wie oben dargestellt, ergibt sich doch die Erlaubnis, dem Fisch durch das Angeln Leid zuzufügen, aus dem Landesfischereirecht. Wann kommt dann aber die fehlende Entnahmeabsicht rechtlich ins Spiel? Das Zurücksetzen des Fisches selber stellt schließlich kein zusätzliches Leid dar, sondern beendet dieses, weil man den Fisch seinem Element zurückgibt.

    An dieser Stelle wird dann gerne wieder auf den „vernünftigen Grund“ gemäß der § 1 u. 17 TierSchG zurückgegriffen. Dies ist allerdings „schräg“, denn wie oben dargelegt, ergibt sich der „vernünftige Grund“ ja gerade aus dem Landesfischereirecht. Wie wird nun aber dieses Problem gelöst?

    Wie vorstehend erläutert, kann diese Problematik nur über das Fischereirecht und nicht über das Merkmal „vernünftiger Grund“ gelöst werden. Daher verbieten einige Landesfischereigesetze das Catch & Release (z. B. Saarland). Ob ein solches, ausdrückliches Verbot sinnvoll ist, mag dahingestellt sein. Hieran gibt es berechtigte Zweifel, wie noch zu zeigen sein wird. Die Problematik wurde in der Vergangenheit auch ohne ein solches, ausdrückliches Verbot gelöst. Die Lösung des Problems erfolgt über den Begriff „Fischerei“. Fischerei wird regelmäßig definiert als „Zucht und Fang von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung“. Folgt man dieser Definition – an deren Sinnhaftigkeit man zumindest für die Angelfischerei zweifeln kann – übte der Angler, der ohne jedwede Entnahmeabsicht angelt, keine Fischerei im Sinne der Landesfischereigesetze aus. Übt der Angler aber keine Fischerei aus, klappt für ihn rückwärts „die Falle“ zu. In diesem Fall kann er sich nicht mehr auf die Landesfischereigesetze als „vernünftigen Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes stützen. Kann er nun keinen alternativen, vernünftigen Grund vorweisen, macht er sich nach § 17 TierSchG strafbar, weil er dem Fisch durch das Haken und Drillen Leid zugefügt hat.

    Man sieht nun ganz deutlich, dass die eigentliche Problematik gar nicht beim Merkmal „vernünftiger Grund“ liegt, sondern bei der Frage, ob jemand Fischerei betreibt, wenn er ohne jedwede Entnahmeabsicht angelt.

    Unabhängig davon, ob man nun ein ausdrückliches Catch & Release Verbot in die Landesfischereigesetze schreibt oder im Begriff der „Fischerei“ eine grundsätzliche Entnahmeabsicht fordert, bleibt beides in der Praxis letztlich ein zahnloser Tiger. Es stellt sich nämlich die Frage, wie die Staatsanwaltschaft das grundsätzliche Fehlen jedweder Entnahmeabsicht nachweisen soll. Die Tatsache, dass der Angler dabei beobachtet wurde, wie er einen maßigen Fisch zurücksetzte, reicht ja gerade nicht aus, um ein Fehlen jedweder Entnahmeabsicht zu unterstellen. In der Praxis wird sich der betroffene Angler darauf berufen können, keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit für den gefangenen Fisch gehabt zu haben, weil dieser Fisch eben nicht seinem Zielfisch entsprach. Anders als der Jäger kann der Angler seine Beute vor dem Haken nicht sehen. Er kann also nie ausschließen, einen anderen, als den Zielfisch zu fangen. Selbst wenn er seinen Zielfisch fängt, kann dieser noch aufgrund seiner Größe für den Angler nicht verwertbar sein. Fehlt ihm aber die Verwertungsmöglichkeit, darf er den gefangenen Fisch wegen § 17 Nr. 1 TierSchG gar nicht töten (s. o.). Wenn er dazu noch behauptet, in der Vergangenheit Zielfische zum Nahrungserwerb verzehrt zu haben – was die Staatsanwaltschaft kaum widerlegen kann – endet hier die Strafverfolgung. Genau aus diesem Grund kommt es in der Praxis auch nur in den seltensten Fällen zu einer Verurteilung wegen des Zurücksetzens eines Fisches. Hierfür müsste sich der Angler schon selber „ans Messer“ liefern, indem er behauptet, ohne Verwertungsabsicht geangelt zu haben. Bei der Verwertungsabsicht handelt es sich um eine sogenannte innere Tatsache. Man könnte auch sagen, sie spielt sich alleine im Kopf des Anglers ab. Daher ist dies nur strafrechtlich relevant, wenn diese innere Tatsache durch irgendeine Handlung erkennbar nach außen tritt. Dies ist aber praktisch nie der Fall. Selbst wenn ein Angler bereits einige – für ihn nicht verwertbare Fische – zurückgesetzt hat, ist dies kein Indiz für das Fehlen jedweder Entnahmeabsicht. Die innere Haltung des Anglers, alle Fische zurücksetzen zu wollen, kann man nicht daran festmachen, dass der Angler dabei beobachtet wurde, wie er einen bestimmten Fisch zurückzusetzen. Denn als Nächstes kann er ja schon seinen Zielfisch fangen und diesen entnehmen.

    Dies wirft dann aber zwangsläufig die Frage auf, wie sinnvoll eine solche Regelung ist, wenn sie praktisch nicht justiziabel ist. Wie soll denn ein Fischereiaufseher oder die Polizei vor Ort feststellen, ob bei einem Angler keine grundsätzliche Entnahmebereitschaft vorliegt, außer der Angler ist so „dumm“ dies freimütig gegenüber den Behörden einzuräumen oder sich gar damit zu brüsten. Insoweit erscheint die Definition des Begriffs „Fischen“, wie sie die herrschende Meinung vornimmt, vielleicht auf den ersten Blick naheliegend, sie ist aber in letzter Konsequenz kaum justiziabel. Nichts Anderes gilt für ein ausdrückliches Catch & Release Verbot in den Landesfischereigesetzen.

    Darüber hinaus kann man auch anzweifeln, ob die oben genannte Definition von Fischerei jemals auf die Angelfischerei passte. Letztlich definiert man so die Berufsfischerei, wie sich bei Wikipedia nachlesen lässt.

    Als Fischerei oder Fischwirtschaft bezeichnet man die Wirtschaftszweige, die sich mit dem Fangen oder Züchten von Fischen und anderen Wassertieren zur Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung beschäftigen.

    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fischerei 21.09.2018)

    Diese Definition auf die Angelfischerei anzuwenden, geht an der Realität vollständig vorbei. Der Erwerbsfischer bestreitet seinen Lebensunterhalt durch das Fischen. Er geht also mit der Erwartung ans Werk, mit seiner Fischerei Geld zu verdienen. Damit muss er zwangsläufig die Fische auch entnehmen. Ganz anders sieht es bei dem „Hobby“ Angeln aus. Der Angler investiert in der Regel mehr Geld in die Fischerei, als er jemals durch den gefangenen Fisch erspart. Wenn es um das Nahrungsmittel Fisch geht, lässt sich dieses deutlich günstiger kaufen. Die gegenwärtige Strategie der meisten deutschen Angelverbände, nun gerade die Verwertung des Fisches als Nahrungsmittel in den Vordergrund zu stellen, entbehrt hier nicht einer gewissen Scheinheiligkeit. Hierzu wird bei den politischen Konsequenzen noch einmal einzugehen sein. Nun aber erst einmal zur Phase 3.

    Phase 3: Zurücksetzen oder Töten des Fisches

    Wie oben bereits dargelegt endet die Erlaubnis nach Landesfischereirecht, Fischen durch Haken und Drillen Leid zuzufügen, in dem Moment, in dem der Angler den Fisch gelandet hat. Ab diesem Zeitpunkt sind die Tierschutzbestimmungen, wie das Tierschutzgesetz oder die Tierschlachtverordnung, maßgebend.

    Wie stellt sich nun der Vorgang des Zurücksetzens rechtlich dar? – das Zurücksetzen ist für den Fisch, verglichen mit der Tötung, der weitaus weniger gravierenden Eingriff. Das Zurücksetzen mehrt also nicht das Leid des Fisches, sondern verringert es. Etwas anderes gilt für den Fall, dass ein erkennbar nicht mehr lebensfähiger Fisch zurückgesetzt wird. Aus diesem Grunde sollten erkennbar stark verletzte Fische auch nicht mehr zurückgesetzt werden.

    Auch bei der Frage, wie der Fisch zurückzusetzen ist, muss das Tierschutzgesetz beachtet werden. Für geschonte Fische legt das Landesfischereirecht dies bereits fest. So schreibt z. B. § 4 Landesfischereiverordnung NRW vor:

    „[… die Fische sind] unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt ins Fanggewässer zurückzusetzen“

    Auch wenn sich diese Vorschrift konkret auf geschonte Fische bezieht, so ist selbstverständlich klar, dass tierschutzrechtlich für maßige Fische nichts anderes gelten kann. Damit stoßen wir jetzt zu dem eigentlichen Problem vor, welches fälschlicherweise immer mit dem Angeln ohne Entnahmeabsicht in einen Topf geworfen wird. Dies ist die Praxis, von den gefangenen Fischen sogenannte Trophäenfotos aufzunehmen. Gegen Fotos von Anglern mit ihrem Fang ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Dies muss aber in einer Weise erfolgen, die nicht zu länger anhaltendem Leid beim Fisch führt. Daher ist aus meiner Sicht auf alles zu verzichten, was das Zurücksetzen des Fisches in irgendeiner Weise erheblich verzögert. Eine Ausnahme bildet hier lediglich das Wiegen und Messen, wenn es im Rahmen der Fischhege geboten ist. „Unverzüglich“ heißt in der Juristensprache: „Ohne schuldhaftes Zögern“ dies trifft es auch recht gut, wenn es um das Zurücksetzen von Fischen geht. Dies sehen letztlich die Strafrichter genauso. Das zeigen auch die insoweit ergangenen Urteile. Hier wurden die Angler nämlich regelmäßig nicht deshalb verurteilt, weil sie die gefangenen Fische zurückgesetzt haben, sondern weil sie diese verzögert zurückgesetzt haben. Von der Tagespresse und von Tierrechtsorganisationen, wie PeTA, werden diese Urteile immer wieder unter der Überschrift Catch & Release gehandelt. Nicht das Zurücksetzen des Fisches ist hier das Problem, sondern die Verzögerung, mit der es geschieht. Wer also einer Strafe aus dem Weg gehen will, sollte die Fische, die er nicht verwerten kann „unverzüglich“ zurücksetzen. Dass dies auch mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen muss, dürfte kein Punkt sein, dem man unter Anglern diskutieren muss. Hier sollte man sich aus Gründen des Selbstschutzes auch nicht auf Diskussionen einlassen, wie lang oder kurz die Verzögerung für das Foto war. Dies führt nahezu zwangsläufig dazu, dass letztendlich Gutachter darüber entscheiden, ab wann ein Fisch länger anhaltend leidet. Zuletzt wurde dies von einem Strafgericht bereits bei einer Verzögerung von etwas mehr, als 60 Sekunden angenommen. Hier bewegt man sich als Angler auf sehr dünnem Eis.

    Außer Frage steht in diesem Zusammenhang, dass die Hälterung in Karpfensäcken, mit späterem Zurücksetzen, tierschutzwidrig ist. Die Lebendhälterung von Fischen ist nach § 9 Tierschlachtverordnung nur dann erlaubt, wenn es sich um Schlachtfisch handelt, also um Fisch, der für den anschließenden Verzehr gedacht ist. Teilweise beinhaltet das jeweilige Landesfischereirecht spezielle Normen dazu, wie Setzkescher konstruiert sein müssen. In diesem Fällen richten sich die Art und die Bedingungen der Hälterung nach den landesrechtlichen Bestimmungen.

    Darüber hinaus beinhaltet die Tierschlachtverordnung auch genaue Angaben dazu, wie der Fisch getötet werden muss. Für den Angler bedeutet dies, dass der Fisch zunächst mit einem stumpfen Schlag auf den Kopf betäubt wird. Ausnahmen gibt es hier für Plattfisch (direkter Kehlschnitt) oder den Aal (Durchtrennen der Wirbelsäule hinter dem Kopf und sofortigem Ausweiden). Dies ist nachzulesen in § 12 Abs. 10 TierSchlV.

    Fazit:

    Entgegen der landläufigen Meinung spielt der „vernünftige Grund“ gemäß Tierschutzgesetz für den Angler erst ab dem Zeitpunkt eine Rolle, in dem der Regelungsbereich des Landesfischereirechts endet. Dies ist regelmäßig der Fall, sobald der Angler den Fisch gelandet hat. Bis dahin kann er sich für das Haken und Drillen des Fisches auf die Erlaubnis des Landesrechts berufen. Fischt der Angler allerdings ohne jede Entnahmeabsicht, kann er sich nach herrschender Meinung nicht auf die Erlaubnis des Landesfischereirechts berufen, da er keine Fischerei ausübt. Das Zurücksetzen von nicht verwertbaren Fischen –aus subjektiver Sicht des Anglers – ist nicht strafbar, wenn der Angler mit einer grundsätzlichen Entnahmeabsicht angelt. Mit Strafe rechnen muss derjenige, der Fische verzögert zurücksetzt. Das Hältern von Fischen, die zum Verzehr gedacht sind, ist unter geeigneten Bedingungen nach dem jeweiligen Landesfischereirecht oder § 9 Abs. 1 TierSchlV erlaubt. Die Tötung muss (in der Regel) nach vorheriger Betäubung durch Ausbluten erfolgen.

    Die falsche Behauptung, insbesondere der Angelgegner, es bedürfe eines vernünftigen Grundes für das Angeln, sollten wir Angler nicht übernehmen. Wie dargestellt, spielt der vernünftige Grund keine entscheidende Rolle. Dies gilt auch für die Argumentation der Angelgegner, der Fisch leide durch das Haken und den Drill. Unabhängig davon, ob dies biologisch so haltbar ist, spielt es rechtlich keine Rolle, da die Landesfischereigesetze das Angeln mit dem Haken ausdrücklich erlauben. Damit ist aber auch die Erlaubnis verbunden, hierdurch dem Fisch das unvermeidliche Maß an Leid zuzufügen. Erst mit der Anlandung kommt das Tierschutzgesetz wieder ins Spiel. Aus diesem Grund benötigt der Angler einen vernünftigen Grund, um den Fisch zu töten. Fehlt ihm ein solcher, weil er z. B. den gefangenen Fisch gar nicht verwerten kann oder will, fehlt ihm auch ein vernünftiger Grund, den Fisch zu töten. In letzter Konsequenz muss er ihn also zurücksetzen, weil ihm dies das Tierschutzgesetz gebietet.

    Politischer Ausblick:

    Den Anglern selbst, aber auch deren Vertretern in den Verbänden, sei ans Herz gelegt, sich die Struktur der gesetzlichen Regelungen vor Augen zu führen und nicht die oft falschen Argumentationen der Angelgegner unkritisch zu übernehmen. Politisch sollte darauf hingewirkt werden, die Catch & Release, Verbote – egal, wie sie nun begründet werden – abzuschaffen. In der Praxis stellen sich diese Verbote ohnehin als zahnloser Tiger dar. Das Paradigma vom Angeln zum Nahrungserwerb sollte aufgegeben werden. Es ist weder zeitgemäß, noch entspricht es der Lebenswirklichkeit. Daran ändert auch nichts, dass viele Angler ihre Fische verwerten. Der Nahrungserwerb ist letztlich nicht die Triebkraft, die den Angler ans Wasser führt. Hier täte mehr Ehrlichkeit gut. – Stattdessen muss hervorgehoben werden, dass es viele gute Gründe gibt, Angeln als Freizeitbeschäftigung gesellschaftlich zu fördern. Angeln ist eine nachhaltige, naturnahe Freizeitbetätigung, welche die Sensibilität für die Natur fördert. Dies ist vor dem Hintergrund einer immer weiter fortschreitenden Naturentfremdung in unserer Gesellschaft dringend geboten. Entgegen der Meinung von Tierrechtlern und einigen Naturschützern, ist der Angler nicht der Feind, sondern ein Freund der Natur. Natürlich macht dies nicht gleich jeden Angler zu einem Naturschützer. Dies ist aber auch gar nicht erforderlich. Genauso wenig, wie jedes Mitglied eines Sportvereins auch tatsächlich Sport treiben muss. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Angler aus Naturverbundenheit auch für die Belange der Natur einsetzt, weit höher, als unter denen, die kein naturnahes Hobby ausüben. Genauso wie die Wahrscheinlichkeit bei den Mitgliedern eines Sportvereins höher ist, dass diese auch tatsächlich Sport treiben. Ebenso, wie der Sport als gesellschaftlich wünschenswert angesehen wird, weil er die Gesundheit fördert, gilt dies vergleichbar auch für das Angeln. Auch das Angeln fördert die Gesunderhaltung von Körper und Geist. Dies gilt umso mehr in unserer immer hektischeren und reizüberfluteteren Gesellschaft. Angeln entschleunigt unseren hektischen Alltag, dient dem Stressabbau und kann sich damit nur positiv auf die Gesundheit auswirken. Man kann der heutigen Smartphone-Generation doch nur wünschen, dass sie den Weg zum Angeln findet und wenigstens auf diese Weise dem Irrweg der medialen Reizüberflutung zu entkommen. Wie man sieht, gibt es eine ganze Reihe triftiger Gründe, warum das Hobbyanglern gesellschaftspolitisch geboten ist. Alles gute Gründe, sich von dem Paradigma zu lösen, dass die Verwertung des Fisches die einzige Rechtfertigung für unser Hobby sein soll. Genau hier muss der Hebel politisch angesetzt werden. Dies geschieht am besten auf der Ebene der Landesfischereigesetze. Daher stehen vor allem die Landesfischereiverbände an dieser Stelle gegenüber den Anglern in der Pflicht.