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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Blog

  • Erster radikaler Tierrechtler zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt

    Tönnies hatte es bereits im Herbst 2019 angekündigt. Man werde die radikalen Tierrechtler, die den Kellinghusener Schlachthofes über Stunden besetzten, auf Schadenersatz verklagen!

    Das Landgericht Kiel gab dem Schlachthof Konzern recht und verurteilte einen der radikalen Tierrechtler, die den Betriebsablauf beeinflussten zur Zahlung von Schadenersatz. Der Verurteilte Straftäter wurde zur Zahlung von 16.761 € Schadenersatz verurteilt. 

    Der jetzt verurteilte radikale Tierrechtler hatte sich im Herbst 2019 vor dem Eingang des Kellinghusener Schlachthofes an das Tor gekettet. Unzählige Tiertransporter konnten deshalb nicht entladen werden. Dabei verursachten diese radikalen Tierrechtler unzähliges Tierleid. Die Polizei ließ die radikalen Tierrechtler über Stunden gewähren, bevor dieses mit der Räumung der Straftäter begann.

    Radikale Tierrechtler geht es nicht um die Tiere, sondern um den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden, den man ihrem ausgewählten Opfer zufügen kann!

    Ohne an die Tiere zu denken, die über Stunden in den Transportern ausharren mussten, blockierten diese radikalen Tierrechtler den Betriebsablauf des Schlachthofes. Erreicht haben sie letztendlich nichts. Gegen mehrere radikale Tierrechtler laufen derzeit Klagen von Tönnies auf Schadenersatz.

    Der erste wurde jetzt schuldig gesprochen, vorsätzlich sich in den wirtschaftlichen Betriebsablauf eingemischt zu haben. Dem Schlachthof stände demnach auch Schadenersatz zu. Der radikale Tierrechtler wurde jetzt zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt.

    Demonstrationen ja – aber nicht mit jeden Mitteln

    Das freie Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Gut in einem demokratischen Rechtsstaat. Jedoch entbehrt es jedem Rechtsgrundsatz, sich durch Demonstration in den Betriebsablauf einmischen zu wollen, um das ausgewählte Opfer den größten möglichen wirtschaftlichen Schaden zuzuführen. Wer Schaden verursacht, der muss dafür auch gerade stehen.

    Radikale Tierrechtler haben da ein gänzlich anderes Rechtsverständnis, was mit dem gemeinschaftlichen Rechtsverständnis nicht in einklang zu bringen ist. Derzeit laufen mehrere Spendenaufrufe, um den Verurteilten radikalen Tierrechtler finanziell zu unterstützen.

    Ob die finanziellen Spendenmittel ausreichen, allen Tierrechtlern, die an dieser Aktion, gegen Tönnis beteiligt waren und die auf ihre gerichtlichen Verfahren warten, wird die Zeit zeigen.

  • Meine Antwort auf Stellungnahme der Richter des Berliner Landgerichts auf meinen Befangenheitsantrag

    Am 9. März 2021 nahmen die Richter im Peta Klage Verfahren 27 O 400/20 Stellung zu meinem Befangenheitsantrag vom 26. Februar 2021.

    Wie zu erwarten sehen die zuständigen Richter jedoch keinerlei Verfehlungen im bisherigen Verfahrensverlauf. Das sehe ich natürlich etwas anders und habe meine Vorwürfe jetzt noch einmal konkretisiert. Hier erst einmal meine Beschwerde:

    Mein Schriftstück vom 26.02.2021: 27 O 400_20 Abweisung Klage und Zuständigkeit Landgericht Berlin

    Darauf erhielt ich am 10.03.2021 folgende Stellungnahme der drei zuständigen Richter am Landgericht Berlin.

    Stellungnahme der drei Richter vom Landgericht Berlin vom 10.03.2021: Stellungnahme Landgericht Berlin Befangenheit 27 O 400/20

    Keine Überprüfung der Klageschrift?

    Ich bin selbst kein Rechtsanwalt, sitze aber seit Wochen mehrere Stunden im Internet und Recherchiere zu meinen bisher vier Klagen aus dem Umfeld von Peta. Daraus ergaben sich mehrere Rechtsverstöße bereits in der Klageschrift. In der Klage 27 O 519/19, wo mir erst durch eine sofortige Beschwerde, mein Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt wurde, versuchte Peta den gemachten Fehler bereits auszubügeln!


    Screenshot Original Klageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg
    Screenshot Original Klageschrift der Rechtsanwaltskanzlei Günther aus Hamburg

    Nach § 26 BGB, muss der Vorstand des Vereins namentlich erfasst werden. Dieses begründet sich auch darin, das der Vorstand dann nicht als Zeuge, sondern nur als Klagepartei im Verfahren auftreten kann.

    Demnach ist die Zulässigkeit der Klage fraglich, wie es auch aus dem Urteil OLG München – Az.: 7 U 1680/14 – Urteil vom 30.07.2014 hervorgeht! Aber auch die Klagebefugnis ist in der Klage mehr als fraglich. Peta Deutschland e. V. begehrt eine Unterlassung auf eine Aussage in einer Reaktion auf ein Video, was von Peta Asia auf YouTube veröffentlicht wurde. Auch hier besitzt Peta Deutschland keinerlei Klagebefugnis, würde ich mal nach meinem bisherigen Rechtsverständnis vermuten.

    Nun klagt ja Peta vor dem Landgericht Berlin, deren Zuständigkeit ich anzweifele. Dort herrscht Anwaltszwang! Also müsste ich einen Anwalt aufsuchen, diesen erst einmal die Kosten vorstrecken, damit er diese Klage abweist. Dafür ist das Gericht aber im Vorfeld verpflichtet. Die eingereichte Klage muss vom angerufenen Gericht vor dem Versenden an den Beklagten geprüft werden. 

    Dieses ergibt sich aus § 253 Abs. 2 Nr. 1. Die Begründung mit der dazugehörenden Verlinkung findet ihr direkt in meinem Antwortschreiben, an das Kammergericht Berlin, an dem ich die Befangenheit der Richter sendete.

    Schreiben vom 16.03.2021: 27 O 400-20-Stellungnahme auf Befangenheitsantrag der Richter vom Landgericht Berlin

  • Vier Pfoten denkt nicht nach und kann nur hetzen

    Vier Pfoten schreibt an internationale Organisationen und Regierungen einen Brief und beweist, dass sie vom Leben in den betroffenen Gebieten überhaupt keine Ahnung haben.

    Zwar erwähnt Vier Pfoten, das Thema Hygiene, die verantwortlich für den Ausbruch der Pandemien ist, jedoch fordert sie gleichzeitig dazu auf, das Menschen nicht mehr in den lebensnotwendigen Lebenstiermärkten Nahrungsmittel einkaufen dürfen. Für mich die persönlich größte Menschenverachtung einer Organisation, die sich ihre Nahrungsmittel im Supermarkt kaufen kann.

    Völlig weltfremd werden da Forderungen gefordert, dass Regierungen in Asien und Afrika Lebenstiermärkte schließen sollen. Begründet wird es natürlich mit der Corona-Pandemie. Auch hier muss man die Erkenntnis erlangen, dass man nur die Pandemie nutzt, weil durch die chinesische Regierung die Aussage im Umlauf gebracht wurde, der Virus brach auf einen Lebenstiermarkt aus.

    Jeder normale Mensch würde die chinesischen Aussagen hinterfragen. Nur Tierrechtler sehen es als Tatsache an, weil es in ihren Kram passt. Das zeigt die ethische Verdummung der Tierrechtsszene auf.

    Coronavirus künstlich, oder doch vom Tier auf den Menschen übergesprungen?

    Nach über einem Jahr, haben die Chinesen endlich nachgegeben und eine Wissenschaftlergruppe der WHO in ihr Land gelassen, die sich den Pandemie-Ausbruch genauer anschauen sollte. Ein Jahr lang haben sich die Chinesen geweigert, Wissenschaftler in ihr Land zu lassen. Die Chinesen sind dafür bekannt alles zu vertuschen, wenn es möglich ist.

    Unstrittig ist, dass in unmittelbarer Nähe des Lebenstiermarktes sich ein Forschungslabor befindet. Und dieses Labor wurde expliziert nach dem in China ausgebrochenen SARS Virus eingerichtet und forschte an Vieren, die Pandemien erzeugen können. Wie viel Beweise wird ein Forscherteam, was erst nach einem Jahr in das Labor gelassen wird, finden? So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Wissenschaftler, nach einem kurzen Trip, in das Labor, zu der Erkenntnis gekommen sind, das dieses als Ausbruchsort ausgeschlossen werden kann.

    Wer China kennt, der weiß welchen Druck, Behörden insbesondere auf Nichttouristen ausführen können! Zwei Duzen Wissenschaftler unterzeichneten einen offenen Brief und forderte das WHO Ermittlerteam Vorort auf, die Laborthese tiefer zu erforschen.

    ntv.de: Herr Theißen, in einem offenen Brief fordern Sie zusammen mit zwei Dutzend weiterer Forscher aus aller Welt eine neue, umfassende Suche nach dem Ursprung von Sars-CoV-2 – die auch die Möglichkeit eines Laborunfalls mit einschließt. Der Leiter der aktuellen WHO-Mission hatte einen Laborunfall als „extrem unwahrscheinlich“ bezeichnet und wollte die Hypothese zunächst nicht weiter verfolgen. Aus Ihrer Sicht also ein Fehler?

    ntv.de

    Sehr viele Ungereimtheiten widerlegen die Tierrechtsthese, dass der Coronavirus vom Tier auf den Menschen auf den Lebenstiermarkt übergesprungen sein soll.

    Selbst die Chinesen verkünden die Vermutung, dass gefrorenes Tiefkühlfleisch den Virus eingeschleppt hat! Bereits Anfang 2020 wurde die erst infizierten Personen identifiziert! Vier von sieben Personen, die Nachweislich Erstüberträger waren, hatten keinen Kontakt mit dem Lebenstiermarkt in Wuhan.

    Virengenoms trägt Erbmasse von einer Fledermausart, die über 1.000 km entfernt von Wuhan beheimatet ist. Gleichzeitig konnte Erbmasse von einer Gürteltierart nachgewiesen werden. Also zwei gänzlich unterschiedliche Zwischenwirte.

    Ich bin kein Virologe, ich schaue mir Fakten an, die mir von verschiedenen Wissenschaftlern präsentiert werden. Ich frage mich schon, wie eine Fledermausart die nicht in Wuhan beheimatet ist, den Virus auf den Markt übertragen haben soll. Auch das ein zweiter Wirt (Gürteltier) enthalten sein soll, wirft Fragen auf. Wenn man sich dann noch mit der chinesischen Politik befasst, ist eine künstliche Erzeugung dieses Virus, wohl zu einem großen Prozentanteil auch möglich.

    Ich will nicht behaupten, das die Chinesen diesen Virus vorsätzlich verbreitet haben. Aber ein Laborunfall lässt sich nach einem Jahr, weder zu 100 Prozent Bestätigen noch widerlegen. Letztendlich ist es jetzt egal. Man kann nur hoffen das, wenn die These ein Fünkchen Wahrheit besitzt, die Chinesen und auch andere Länder, die in ihren Labors, an Viren experimentieren, die für Menschen gefährlich sind, dass dann die Sicherheitsmaßnahmen auch auf dem höchsten Stand sind und eingehalten werden.

    In Deutschland ist bei Tierrechtlern der Aufschrei groß, wenn in einem Schlachthof Corona nachgewiesen wird.

    Insbesondere Peter Hübner, angeblicher Metzger, stellt immer wieder die Behauptung auf, dass insbesondere Schlachthöfe Pandemie-Herde sein sollen. Schaut man sich die Arbeiter an, die in Schlachthöfen arbeiten, muss man Peter Hübner schon mal Volksverhetzung vorwerfen. Und nein Schlachthöfe sind keine Hotspots, oder Grund für die Pandemie. In den meisten Fällen ist simple fehlende Hygiene und diese nicht am Arbeitsplatz, sondern vor allem außerhalb des Betriebes, Grund für das Ausbrechen der Pandemie.

    Will Vier Pfoten und Peta, Menschen verhungern lassen?

    So kann man die Schließung von Lebenstiermärkte in Asien und Afrika und weiteren Ländern deuten. Ausgehend von Deutschland, bilden sich diese Tierrechtsschwachköpfe ein, dass auch überall auf der Erde, die Menschen sich ihre Nahrung in Supermärkte kaufen können, wo das Fleisch schön portioniert, zum Verkauf angeboten wird. Das ist jedoch nicht so. Aber dazu müssten diese dummen Tierrechtler erst einmal bereit sein, das richtige Leben dieser Menschen sich anzuschauen.

    Ich lebe seit 2008 in Indonesien und habe hier bereits viel gesehen und erlebt. Wie sollen Menschen sich ernähren, wenn sie nicht einmal einen Kühlschrank besitzen geschweige denn sich einen leisten könnten. In Indonesien ist die Standard Stromversorgung für Arme Stromabnehmer auf 200 Watt beschränkt. Jeder PC mit eienr ordentlichen Grafikkarte zieht hier schon mehr Strom als diesen Haushalten zur Verfügung steht.

    Selbst wir haben in Indonesien kein fließendes Trinkwasser aus der Wand. Zwar existiert eine Wasserversorgung aber in vielen Hotels findet man das zeichen „Kein Trinkwasser“ vor. Trinkwasser kaufen wir in 19 Liter Galonen. Dann kommen irgendwelche Dummen Tierrechtler in Deutschland an und wollen den Menschen in Asien und Afrika vorschreiben, dass sie ihrer Nahrungsmittelversorgung auf den Lebentiermärkten nicht mehr nutzen dürften. 

    Wie eingebildet muss man bei Peta und Vier Pfoten sein, diese Forderung in den Raum zustellen. Fakt ist, dass globale Pandemien aus Ländern, wie Indonesien herstammen können. Sei es die Vogelgrippe, Schweinepest, SARS oder auch Corona, wenn man sich den Verbreitungsweg anschaut. Aber es liegt nicht daran, das diese Menschen ihren Hunger stillen wollen, sondern letztendlich an der reinen Hygiene. Anstatt Verbote zu fordern, sollten sie diesen Menschen Helfen, die Hygiene in ihrem Lebensumfeld zu verbessern. Aber auch das kostet natürlich Geld.

    Die Forderung von Vier Pfoten, die Schließung der Lebenstiermärkte, ist abartig und menschenverachtend. Jeder Mensch hat ein Recht sich zu ernähren. Und genau dieses Recht wollen Tierrechtler, diesen Menschen in Asien und Afrika absprechen. Diese Forderung wäre nichts anderes, als ein Todesurteil für Milliarden von Menschen, die von Hunger und fehlender Versorgung von Grundnahrungsmitteln bedroht sind. Und das nur, weil ein paar dumme Tierrechtler, einfach nicht ihr Gehirn gebrauchen können. Es kann natürlich auch sein, dass hier aufgrund des B12 Mangels, die Tätigkeit des Gehirns mehr als eingeschränkt bei den Tierrechtlern ist. 

  • Teilnahme per Videokonferenz? Landgericht Berlin stellt hoheitliche Zuständigkeit infrage!

    Landgericht Berlin missachtet Grundgesetz und erklärt sich faktisch für nicht zuständig! Haferbeck Klage zeigt massive Grundrechtsverstöße der Berliner Justiz auf!

    Dr. Edmund Haferbeck scheint tatsächlich gegen alle Datenschutzgesetze zu Verstoßen, die es gibt. So hatten wir ja mal eine fanatische Peta-Anhängerin, die im Livestream die Vorhersehung brachte, dass mir die Teilnahme am Verfahren per Videokonferenz untersagt wird. Und was soll ich sagen, gestern erhielt ich von Herrn Tripp genau diese Absage!

    Die Ablehnung an der Teilnahme als Beschuldigter an der eigenen Verhandlung liest sich wie eine türkische Vorverurteilung. Das sowas in einem Rechtsstaat wie Deutschland überhaupt möglich ist, bringt mich immer wieder zum erschauern. Wäre das Gericht in Jakarta und nicht in Berlin, würde ich tatsächlich laut die Aussage treffen, dass hier Korruption vorherrscht und Peta die Richter besticht.

    Aber das Gericht befindet sich in Berlin, in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und ich habe Hoffnung, dass man sich auf die geltenden Grundrechte besinnt.

    Folgende Ablehnungsbegründung der Teilnahme am eigenen Verfahren als Beschuldigter erhielt ich vom Landgericht Berlin

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Tripp,

    bezugnehmend auf ihren Antrag vom 25.01.2021 wird mitgeteilt, dass die Durchführung einer Videokonferenz aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Ausstattung nicht möglich sein wird.

    Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Videokonferenz mit dem Beklagten in Indonesien darüber hinaus auch unzulässig wäre, da „der Ort, von dem aus die Zuschaltung in den Gerichtssaal erfolgt […] grundsätzlich im Inland liegen muss. Auch wenn das Gericht selbst im Inland seinen Sitz ​hat, stellt die Verhandlung mit Parteien, die sich im Ausland aufhalten, eine unzulässige ​hoheitliche Tätigkeit auf fremden Territorium dar.“ (siehe Zöllerf/Greger, § 128a Rdnr. 6).

    Landgericht Berlin 

    Also fassen wir mal mit meinem Rechtsverständnis diese Aussage zusammen. Das Landgericht Berlin ist aufgrund „der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Ausstattung“ nicht in der Lage, mir als Beschuldigter die Teilnahme am eigenen Verfahren zu ermöglichen.

    Die zuständige Richterin, hat wohl bei ihrer ganzen Tierrechtsliebhaberei, ganz vergessen, dass es das Grundgesetz gibt, dem sie sich auch als Richterin unterwerfen muss. Im Artikel 103 Abs. 1 des Deutschen Grundgesetzes heißt es. 

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 103

    (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

    gesetze-im-internet.de

    Zweifelt das Landgericht selbst die Zuständigkeit an?

    Der zweite Ablehnungsgrund ist noch amüsanter. Ich begehe aus dem Raum, von dem Computer, angebliche Rechtsverstöße in Deutschland, wo sich das Landgericht Berlin als zuständig erachtet! Gleichzeitig kommt das Landgericht Berlin aber zu der Erkenntnis, das es sich bei einer Übertragung auf denselben PC in denselben Raum aber um unzulässige hoheitliche Tätigkeiten handelt!

    Für mich ist eines Klar. Wenn ein Gericht in Deutschland, behauptet ich würde aus Indonesien in Deutschland Straftaten begehen, in dem ich über Peta und andere Tierrechtsvereine Aufklärung und Kritik übe, dann aber die Zuständigkeit abweist, in dem man mir vom selben Arbeitsplatz, das rechtliche Gehör für die Teilnahme am eigenen Gerichtsverfahren als Beschuldigter verwehrt, dann darf man sich schon fragen. Ist das Landgericht Berlin nun endlich zu der Erkenntnis gekommen, das diese nicht zuständig sind?

    Mein Antwortschreiben als sofortige Beschwerde an das Kammergericht und Landgericht findet ihr im folgenden PDF.

    Sofortige Beschwerde Verstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

  • Prozesskostenhilfe (PKH) teilweise für Verfahren E. Haferbeck (Peta) ./. S. Harnos (GERATI) nach Beschwerde gewährt!

    Das Verfahren 27 O 519/19 Edmund Haferbeck (Peta) ./. Silvio Harnos (GERATI) kann in die nächste Runde gehen. Der sofortigen Beschwerde für die Gewährung der Prozesskostenhilfe (PKH) wurde stattgegeben und (TEILWEISE) gewährt.

    Der Kampf David (GERATI) vs. Goliath (Peta) geht in die nächste Runde. Meiner sofortigen Beschwerde gegen die Verwehrung der PKH, wurde vom zuständigen Berliner Senatsgericht stattgegeben und teilweise bewilligt!

    Die PKH wurde für 8 von 11 Klagepunkten gewährt. Drei Klagepunkte wurden von der Bewilligung der PKH ausgeschlossen. Ausgeschlossen aus der PKH wurden folgende Klagepunkte!

    3. sowie die Äußerung

    ,,Ein verurteilter Straftäter, ja Herr Dr. Edmund Haferbeck wurde rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt, da er mit Steinen schmiss und dadurch Leib und Leben gefährdete.“

    5. sowie die Äußerung
    „Aber auch der Leiter der Rechtsabteilung ein verurteilter Straftäter Dr. Edmund Haferbeck zeigt immer wieder seine juristische Unfähigkeit.“

    7. sowie die Äußerungen

    „13.11.2016 Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt aufgetreten“ „Dr. Edmund Haferbeck gab sich vor einem deutschen Gericht als Verteidiger und Rechtsanwalt aus“ ,,Mit dem Gerati vorliegenden Beschluss, aus dem urteil 51 LOS-2 Js 17479/09 des Amtsgerichtes Marburg geht hervor, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck sich in diesem Prozess als Rechtsanwalt vor Gericht bezeichnete.“ „Gerati konnte jetzt beweisen, dass auch Edmund Haferbeck vor einem deutschen Gericht, sich des Titelmissbrauches schuldig gemacht hatte.“

    Auszug Klageschrift 

    Beschwerde beim zuständigen Kammergericht war teilweise erfolgreich

    Auf seine sofortige Beschwerde wird dem Beklagten – insoweit unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 28.01.2021 – 27 O 519/19 * Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung mit Ausnahme der zu Ziffern 3., 5. und 7. der Klageschrift angeführten Unterlassungsbegehren bewilligt. Zugleich wird ihm sein Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt Manuel Tripp, beigeordnet.

    (…)

    Die Beanstandung des Landgerichts, der Beklagte habe die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur unzureichend ausgefüllt und belegt, erachtet der Senat als ausgeräumt.

    (…)

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Unterscheidung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist das Merkmal der Beweisbarkeit. Tatsachenbehauptungen sind einer Beweisführung zugänglich, während Meinungsäußerungen durch Elemente des Dafürhaltens und der Stellungnahme gekennzeichnet und insoweit eines Nachweises rnit Beweismitteln entzogen sind.

    Die mit den Klageanträgen zu 3 und S angegriffenen Äußerungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mitteilung, es handele sich bei dem Kläger zu 1. um einen verurteilten Straftäter. Es ist insoweit von einer Tatsachenbehauptung auszugehen, denn die Frage, ob der Kläger zu 1. von einem Strafgericht verurteilt worden ist oder nicht, kann durch Beweismittel geklärt werden.

    Auszug PKH Beschluss

    GERATI bietet Transparenz

    Da ihr mich so unterstützt, bin ich natürlich euch auch der Transparenz verpflichtet. Gleichzeitig müssen die Machenschaften und der Versuch von Peta, jede Kritik über diesen Verein zu verhindern, öffentlich gemacht werden.

    Deswegen habe ich mich entschlossen, jeden Schriftverkehr zwischen Peta, der Kanzlei Günther in Hamburg und mir, hier zu veröffentlichen. Natürlich werde ich anders als Peta und Dr. Edmund Haferbeck, die Persönlichkeitsrechte wahren und mir bekannte private Adressen, nicht veröffentlichen.

    Ich habe eine eigene Kategorie (KLAGEN) angelegt, wo ich alle Schriftstücke, Aussagen und Beweise dokumentieren werde. Zwar wird es in den nächsten Tagen sehr viel juristische Geplänkel Artikel geben, jedoch sehe ich es als Notwendig an, den Versuch von Peta und anderen Tierrechtsorganisationen, berechtigte Kritik an ihrer Arbeit auszulöschen, offenzulegen. Alle von mir veröffentlichte Dokumente dürfen frei verwendet werden!

  • Endzoo Betreiber Frank Albrecht führt Selbstgespräche

    Frank Albrecht scheint Aus- bzw. Freigang zu haben. Denn kurz nach 9 Uhr, durfte er wieder seine Facebook Seite aktivieren, die er jeder Nacht wahrscheinlich aufgrund von gerichtlichen Auflagen löschen muss.

    Frank Albrecht scheint auch keine Freunde mehr zu besitzen. So ist es auch nicht verwunderlich, dass er Befürworter seiner haltlosen Thesen erschafft. Dass er dann aber seine Abartigkeit in Person zeigt und Namen von gerade Verstorbenen benutzt, ist kaum zu übertreffen.


    Screenshot Facebook Projekt Endzoo
    Screenshot Facebook Projekt Endzoo

    Screenshot Facebook Judith van Veen (*RIP*)
    Screenshot Facebook Judith van Veen (*RIP*)

    Es sollte also auch niemanden Verwundern, das Frank Albrecht selbst diesen Fakeaccount likt und sogar kommentiert. Wer Frank Albrecht kennt weiß, dass er immer wieder mit diversen Fakeaccounts unterwegs ist und sich dabei auch immer wieder outet. So wie in diesem Fall wahrscheinlich!

    GERATI findet es abartig und menschenunwürdig, wie Frank Albrecht mit den Gefühlen trauernder Menschen umgeht

    Frank Albrecht zeigt mit diesem vermutlich selbst erstellten Fakeaccount, seine abartige Menschenverachtung auf. Man darf natürlich gespannt sein, sollte der diesen Faceaccount nicht erstellt haben, ob er den Anstand besitzt und diesen Kommentar löscht, um der trauernden Familie den Anblick, der Nutzung des Namens eines geliebten verstorbenen Menschen zu ersparen.

    Wie man auch an dem Screenshot erkennen kann, hat Frank Albrecht einen für ihn nicht passenden Kommentar einfach gelöscht. Nicht etwa aufgrund von Lügen, wie er ja immer wieder als Löschgrund behauptet, sondern wegen falschem Thema.

    Ich habe bereits gestern im Livestream mich mit dem Thema Frank Albrecht befasst und dazu meine persönliche Meinung dargelegt. Timeline 17 – 18 Minute!

    Wer Interesse hat, kann gern jeden Tag ab 14 Uhr MEZ vorbeikommen, wo ich Themen aus der Tierrechtsszene behandele. Sollte ein Livestream ausfallen, poste ich dieses auf der Facebook Seite „Peta nein Danke“. Natürlich würde ich mich über ein Abo auf YouTube freuen, denn dann erhaltet ihr auch automatische eine Mitteilung, wenn der Livestream startet.

  • Peta tötet Tiere – Anderen will Peta es verbieten!

    Peta hat sich an die Stendaler Stadtverwaltung gewendet und diese aufgefordert die geplante Bejagung von Nutria zu verhindern. Gleichzeitig tötet Peta 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut gegeben werden selbst und das nur aus reiner Profitgier!

    Peta beschäftigt fast 100 Mitarbeiter und nimmt über 10 Millionen Euro an Spenden, jährlich ein. Gleichzeitig ist aber Peta auch nicht im aktiven Tierschutz tätig. Was 100 Mitarbeiter tatsächlich tun, lässt Peta im Dunkeln. Fakt ist das Peta selbst 90 Prozent der Tiere, die in ihrer Obhut gegeben werden, auf bestialische Art und Weise, tötet. Dabei hält sich Peta selbst nicht einmal an gesetzliche Bestimmungen, die bei Fundtieren eine Verwahrung von 72 Stunden vorschreiben.

    Peta ist also, die wenige Cent teure Verpflegung, der Tiere selbst zu teuer, sodass sie wie im Fall Maja erwiesen wurde, die Tiere unverzüglich töten. Auch die Behauptung es handelt sich um nicht lebensfähige und nicht vermittelbare Tiere, wurde bereits widerlegt. So entsorgt Peta die Kadaver von Welpen und kleinen Katzenbabys einfach in der Mülltonne! So sieht die Tierliebe von Peta tatsächlich aus.

    Stendal kündigte in den Medien Bejagung der Überpopulation von Nutrias an

    Peta hat wie üblich von dieser Bejagung der Nutrias, aus den Pressemedien erfahren. Die Tiere sind Peta so wichtig, das man keinen einzigen seiner Mitarbeiter, nach Stendal schickte, um sich vor Ort ein Bild zu machen und dann eigene umsetzbare Projekte vorzuschlagen. 100 Mitarbeiter bei Peta schreiben also nur einen Brief an die zuständige Kommune, ohne sich einen persönlichen Überblick zu verschaffen.

    Peta verweist zwar in ihrem Schreiben, auf ein Projekt in Nordrhein-Westfalen. Aber mit einer persönlichen Besichtigung Vorort, wäre Peta schnell klar geworden, das dieses in Stendal nicht umsetzbar ist und selbst Vorschriften wie ein Fütterungsverbot bereits seit längerem existierte. Aufgrund der großflächigen Lage sei aus finanzieller Sicht der Kommune es nicht möglich, eine Umzäunung des Gewässers zu stemmen.

    Wer jetzt denkt, Peta seien die Nutrias von Stendal so wichtig, dass sie jetzt tätig werden, um die Tiere vor dem Tod zu retten, der Irrt sich. Kein Cent will Peta hier ausgeben. Verwunderlich ist, das nicht würde dieses doch das üppige Gehalt des Vorstandes und höherer Mitarbeiter schmälern. 

    Wer Peta Geld spendet, rettet keine Tiere, sondern tötet diese und sogt für ein luxuriöses Leben des Vorstandes

    Die Stadtverwaltung hat natürlich vorher sorgfältig alle Maßnahmen abgewogen und sich jetzt entschlossen die Nutrias mit Lebendfallen einzufangen und durch einen Jäger weidgerecht töten zu lassen!

    Die von „PETA“ ins Spiel gebrachte Installation von Drahtgeflechten habe die Stadtverwaltung ebenfalls ins Auge gefasst, davon aber abgesehen. Der logistische und finanzielle Aufwand wäre zu groß gewesen, sagt der Stadtsprecher: „Bei der Vielzahl an Uferböschungen am Stadtsee sowie den vielen Flüssen und Gräben in Stendal, wäre eine flächendeckende Installation an allen potenziellen Gefährdungsstellen derart aufwendig, dass diese Vorgehensweise für einen kommunalen Haushalt nicht vertretbar wäre.“

    Die Stadtverwaltung plant, die Nutria mit Lebendfallen zu fangen und sie anschließend von einem Jäger tierschutzgerecht töten zu lassen. Schwerpunkt der Aktion wird der Stadtsee sein. Die gefangenen Nutria an anderer Stelle auszusetzen und damit von der Tötung zu verschonen, kommt nicht in Frage.

    volkstimme.de

    Der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos fragt sich, ob er es noch erleben wird, dass Peta einem einzigen Tier, durch finanzielle Mittel, oder aktiven Tierschutz hilft. Bisher verprasst man die Spenden aus dem Tierschutz anscheinend nur für das private Luxusleben des Vorstandes. Nachweislich fließt kein einziger Cent in den aktiven Tierschutz. Dafür verprasst Peta jeden Tag über 150 € an Reisekosten. Welche Luxusreisen und Hotelübernachtungen daraus finanziert werden verschweigt Peta.

    Das hohe Peta Mitarbeiter auf Luxuskarossen stehen, bewies der Artikel der Zeit Online „Peta – Die Scheinheiligen.“

    Bevor Peta anderen verbeiten möchte, Tiere aus Not zu töten sollte man erst einmal selbst das eigene Töten anbrangern und ein Tierheim und Gnadenhof erschaffen und finanzieren!

    Quellen:

  • Endzoo Betreiber Frank Albrecht beweist fehlenden Sachverstand!

    Es muss bei Endzoo Betreiber Frank Albrecht die pure Verzweiflung sein, wenn er immer wieder auf Artikel von GERATI reagieren muss und das ohne einen einzigen Beweis zu erbringen, die seine Behauptungen bestätigen.

    Neben der totalen Verzweiflung präsentiert Endzoo Betreiber Frank Albrecht, seinen gänzlich fehlenden Sachverstand, in üblicher Hetzmanier. Ach ja er hetzt ja nicht, das sind ja immer die anderen. Aber Albrecht präsentiert jeden Abend aufs neue, seine Dummheit, indem er nach dem Sandmann, seine Facebook Seite löscht und somit gänzlich aus der Existenz verschwindet.

    Gut das es da GERATI gibt und andere Facebook Seiten wie z. B. „Experten gegen die Experten von Endzoo und Co“, die immer wieder die notorisch krankhaften Ausfälle von Albrecht dokumentieren und 24/7 zur Verfügung halten.

    Wie auch im letzten Artikel werde ich auf die Argumentlosigkeit von Albrecht nicht mehr im einzelnen Reagieren. GERATI hat die Fakten geliefert und Albrecht labert nur dummes Zeug, ohne auch nur einen einzigen Beleg zu liefern, dass seine Aussagen richtig sind. Im Märchen erzählen ist Frank Albrecht ein Genie. Geht es jedoch um Fakten und Beweise, muss er sich eingestehen, überhaupt keine zu besitzen. Und so offenbart sich die Wahrheit, die GERATI verbreitet, über diesen unfähigen Endzoo Betreiber, der seinen Verein schließen musste, da er nicht einmal 2 Unterstützer, für seinen Verein gewinnen konnte. Und das seit Jahren. Ein grober Verstoß gegen die gesetzlichen Vereinsrichtlinien.

    Eins noch lieber unfähiger Frank Albrecht. Eine Richtigstellung kann nur der Aussagende wiedergeben. Bei ihnen würde dieses, Gegenargumentation heißen. Noch so ein Punkt der die Unfähigkeit bestätigt. Und bitte bevor sie wieder unzählige sinnlose Wörter in ein Märchen verpassen, liefern sie doch endlich einmal Beweise und Belege, für ihre Aussagen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an GERATI und Argumentieren sie mit Screenshots und nachvollziehbaren Zitaten.

    Hier der neuste Dünnpfiff von Frank Albrecht

    Da Frank Albrecht nach Gutdünken, seine Seite an und abschaltet, sieht sich GERATI gezwungen dieses hier im Wortlaut festzuhalten! Anzumerken wäre noch, das Frank Albrecht nicht einmal zu zählen vermag!

    VIERZEHN FALSCHE TATSACHENBEHAUPTUNGEN VON SILVIO HARNOS IN EINEM HETZARTIKEL
    1.Falsche Tatsachenbehauptung Harnos:
    „Selbst die Justiz weist Frank Albrecht die völlige Inkompetenz nach.“
    Richtigstellung:
    Die Justiz hat mir keine „Inkompetenz“ nachgewiesen.
    2.Falsche Tatsachenbehauptung Harnos:
    „So ist es auch nicht verwunderlich das er seinen Verein Endzoo Deutschland schließen musste.“
    Richtigstellung:
    Die Mitglieder*innen des Vereins haben, auf Antrag eines Mitgliedes, in der Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereines einstimmig beschlossen.
    „Er“, gemeint ist Frank Albrecht als Einzelperson, musste seinen Verein also nicht schließen.
    3.Falsche Tatsachenbehauptung
    „Ist Tierrechtler Frank Albrecht ein notorischer und krankhafter Lügner? Zu dieser Erkenntnis ist nun auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Ermittlungsverfahrens, des Zoos Osnabrück gekommen.“
    Richtigstellung:
    Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist NICHT zu dieser Erkenntnis gekommen. Zu keinem Zeitpunkt.
    4.Falsche Tatsachenbehauptung
    „In einer Rekordzeit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Zoo Osnabrück ein und wies damit Herrn Frank Albrecht nach, völlig Inkompetent im Bereich der Zootierhaltung zu sein.“
    Richtigstellung
    Die Staatsanwaltschaft wies mir keine Inkompetenz nach.
    5.Falsche Tatsachenbehauptung
    „Gleichzeitig wählt er aber nur Literatur aus, die seiner verdummten ethischen und radikalen Tierrechtsethik entsprechen.“
    Richtigstellung
    Aussagen, die ich in der Anzeige gegen die Zoo-Gefangenschaft Osnabrück, zitiert habe, sind Passagen aus „Zooveröffentlichungen“, Aussagen von Zoo-Speziesist*innen, Aussagen aus Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherungen und Aussagen aus Lokalmedien.
    Es wurde keine einzige „Literatur“ aus dem Bereich Tierrecht oder Tierethik benutzt.
    Harnos:
    „Ja der Verein Endzoo Deutschland … befindet sich derzeit in Liquidation.“
    EndZOO:
    Interessant das Harnos hier nun sogar selbst zugibt, dass der Verein doch nicht „geschlossen“ ist, sondern sich in Liquidation befindet.
    6.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „…wohl wissentlich, dass seine Behauptungen in der Strafanzeige falsch sind.“
    Richtigstellung:
    Ich habe in der Strafanzeige keine falschen Behauptungen gemacht.
    7.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Und ja GERATI muss sich auch zuschreiben, letztendlich diesem unfähigen Verein, den Todesstoß verpasst zu haben.“
    Richtigstellung:
    Allein EndZOO-Mitglieder*innen haben per Beschluss den Verein freiwillig, und ohne äußerliches Zutun jedweder Art, aufgelöst.
    Zu keiner Zeit hat „Gerati“ auch nur ansatzweise einen Beitrag zur Auflösung geleistet.
    Hier zeigt sich Herrn Harnos maßlose Selbstüberschätzung.
    8.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Gleichzeitig verweist er auf den Registerauszug, der unter anderem von GERATI veröffentlicht wurde und stellt die absurde Behauptung auf, der Verein Endzoo Deutschland e. V. existiere noch und sei geschäftsfähig … Dort steht der Verein wurde aufgelöst, existiert also nicht mehr und ist geschlossen“
    Richtigstellung:
    Ein Verein, der sich in Liquidation befindet, ist noch existent.
    9.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Frank Albrecht schien dann schnell nachzubessern und verschickte die Strafanzeige schnell noch nachträglich.“
    Richtigstellung:
    Weder habe ich „schnell nachgebessert“, noch habe ich die Strafanzeige „nachträglich verschickt“.
    10.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Dann aber rumzuheulen, dass die Hasenpost ihm nicht angerufen hätte, grenzt schon an purer Verzweiflung.“
    Richtigstellung:
    Ich habe lediglich die Tatsache übermittelt, dass der Artikel in der Hasepost nur auf unsere Pressemitteilung, und auf keinen Anruf, zurückzuführen ist.
    Ich habe nicht „rumgeheult“, dass mich die Hasepost nicht angerufen hat.
    Harnos:
    „Mir teilte er am Telefon mit, als ich einen Dialogversuch mit ihm versuchte. „Was erlauben sie sich mich anzurufen, ich verbitte mir das, wenden sie sich an meinen Anwalt“! Anzumerken ist, dass sein damaliger Anwalt mir auf telefonischer Rückfrage mitteilte, dass Frank Albrecht nicht mehr sein Mandant sei. Wieder so eine Lüge!“
    EndZOO:
    Wer im Vorfeld in der Öffentlichkeit die haltlosesten und absurdesten Lügen und Beleidigungen über mich verbreitet, kann im Nachhinein keinen vernünftigen „Dialog“, vielleicht noch Kaffeekränzchen, erwarten oder einfordern. Zudem habe ich das persönliche Recht, mir weitere Belästigungen per Telefon zu verbitten.
    Besagter Anwalt, war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mein Anwalt. Ich hatte den Anwalt gewechselt.
    Wenn Herr Harnos also den falschen Anwalt, nicht mehr zuständigen Anwalt, anruft, kann dies keine Lüge darstellen.
    11.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „So führte Albrecht den Verein Endzoo Deutschland allein als einziges Vorstandsmitglied und war demnach nicht als Verein geschäftsfähig.“
    Richtigstellung:
    Der Verein bestand bis zum Beschluss der Auflösung und Liquidation aus drei Vorstandsmitglieder*innen. Demzufolge war der Verein immer geschäftsunfähig und daraus folgt auch die Tatsache, dass ich den Verein nicht allein geführt habe.
    Ich vertrat, nach Willen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung, den Verein in den Jahren zuvor in allen öffentlichen Angelegenheiten (Sprachrohr), allein.
    12.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „Juni 2020 dann der Hammer. Nachdem GERATI das zuständige Amtsgericht auf die fehlende Geschäftsfähigkeit des Verein Endzoo Deutschland e. V. aufmerksam gemacht hatte, wurde der Verein in einer Nacht und Nebelaktion geschlossen und befindet sich jetzt in der Liquidationsphase.“
    Richtigstellung:
    Harnos legt noch immer keinen Beweis für die Existenz eines solchen eigenen Schreiben (mit Datum!) an das Amtsgericht vor. Auch legt er keinen Beweis, z.B. ein Antwortschreiben des Amtsgerichtes mit Vorgangsnummer, vor, dass eindeutig beweist, dass sein Schreiben tatsächlich ankam und zu einer amtlichen Handlung des Amtsgerichtes gegen den Verein führte. Es fehlt jeder Ansatz von Beweisen, dass das Amtsgericht tatsächlich auf sein Schreiben hin agierte und womöglich den „Verein schloss“.
    13.Falsche Tatsachenbehaptung:
    „Ja Frank Albrecht scheint eine gerichtliche Auflage zu haben, dass er nach dem Sandmann seine Facebook Seite nicht mehr öffentlich betreiben darf.“
    Richtigstellung:
    Es bestehen und bestanden nie gerichtlichen Auflagen gegen mich in Bezug auf die Facebook-Aktivitäten.
    14.Falsche Tatsachenbehauptung:
    „…und beschuldigt selbst seine Familie, dass diese ihm Schaden wollen.“
    Richtigstellung:
    Ich habe „meine Familie“ nie beschuldigt, dass diese mir schaden wolle.
    Harnos zeigt noch nicht einmal Skrupel, meine Familie und mein Privatleben, aus seiner hasserfüllten Fehde herauszulassen.
    Von den unerhörten Dauerbeleidigungen in seinem aktuellen Hassartikel, aus dem diese neuerlichen falschen Tatsachenbehauptungen stammen, möchte ich überhaupt nicht erst sprechen.
    Siehe sprechen für sich. Sie sprechen eine deutliche Sprache über den wahren Charakter diese Hetzbloggers „Silvio Harnos“.
    Wer überwiegende nur Lügen und Beleidigungen aufbringt, der beweist nur seine dauerhafte Argumentationslosigkeit.
    Frank Albrecht
    #gerati #silvioharnos #petaneindanke

    Facebook-Seite Projekt Endzoo

  • Schweiz: Petition fordert Verbot von Peta

    Schweizer Bevölkerung vom abartigen kriminellen Verhalten von Peta aufgebracht. Über 23.000 Unterzeichner innerhalb von wenigen Stunden fordern ein Verbot von Peta!

    Peta weitet sein kriminelles Betätigungsfeld auf die Schweiz aus. Auch hier hat man nach einem Brand auf einem Bauernhof, Strafanzeige erstattet. Peta scheint nicht mit der massiven Kritik, in der Schweiz gerechnet zu haben. Zehntausende stellten sich hinter dem Landwirt und forderten ein Verbot von Peta in der Schweiz.

    Wie auch in Deutschland, scheint der juristisch unfähige und kriminelle Dr. Edmund Haferbeck, hier im Namen von Peta, Strafanzeigen zu stellen. Er selbst räumt ein, dass weder die Vereinsführung von Peta, noch seine ihm unterstellten Juristen Kenntnis, von seinen stupiden Strafanzeigen hätten. Nicht nur ein Verstoß gegen die Satzung. Dr. Edmund Haferbeck verstößt hier auch gegen das in Deutschland geltende Rechtsberatungsgesetz, in dem er für Peta, Rechtsberatung anbietet, ohne eine juristische Ausbildung und eine behördliche Genehmigung zu besitzen.

    Da er selbst seine ihm unterstellten Juristen nicht über die Strafanzeigen die er im Namen von Peta stellen möchte informiert, zeigt die kriminelle Energie dieses Dr. Edmund Haferbeck auf. In zwei Strafanzeigen die der Betreiber von GERATI gegen Peta Mitarbeiter stellte, äußerte sich Dr. Edmund Haferbeck dahingehend, dass er auf kriminelle Weise nur allein ohne Kenntnis des Vorstandes und seiner ihm unterstellten Juristen diese Strafanzeigen stellt. Beweise findet man im GERATI Artikel „GERATI entlarvt Edmund Haferbeck Betrügereien im Namen von Peta„

    Kriminelle Personen gründen in der Schweiz einen Verein

    Als offizieller Vertreter von Peta Schweiz, wird Harald Ullmann angezeigt. Man findet weder eine Satzung, noch weitere Angeben über vertretungsberechtigte Personen in der Schweiz. Jener Harald Ullmann musste sich einen Prozess wegen Volksverhetzung in Deutschland stellen und zahlte hier für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 10.000 € an einen Tierschutzverein. Er wurde also nicht freigesprochen!

    Auf abartigste und kriminelle Art und Weise hat Harald Ullmann, jüdische Gefangene in faschistischen Konzentrationslagern, mit Tieren von Landwirten verglichen. Damit hat er nicht nur die jüdische Gemeinschaft auf tiefste ehrverletzt, sondern dem faschistischen Nazi Staat gehuldigt!

    Aber auch der für diese Anzeige vermutlich verantwortliche Dr. Edmund Haferbeck, hat bereits in Deutschland eine kriminelle Vergangenheit vorzuweisen. So musste er sich vor einem Gericht in Deutschland verantworten, weil er mit Steinen auf einen Menschen warf und hier Leib und Leben gefährdete. Er wurde rechtskräftig zu einer Bannmeile verurteilt.

    Steine schmeißen und damit Leben gefährden, ist ein beliebtes Hobby von Peta. So rief Peta ihre Unterstützer auf, Steine auf Angler zu werfen. Nach einer berechtigten Empörung wurden daraus von Peta, Kieselsteinchen gemacht. Aber auch die Zeit Online konnte weiter kriminelle Machenschaften von Dr. Edmund Haferbeck aufdecken. So hat er eine Akte aus einem Auto gestohlen und sei damit weggerannt!

    Haferbeck griff nach Aktenordnern auf dem Beifahrersitz und rannte damit weg.

    Zeit Online – Peta die Scheinheiligen

    Ausländische kriminelle Subjekte, die in der Schweiz Vereine und Unternehmen gründen?

    Meines Wissens, ist die Schweiz bei kriminellen Subjekten aus dem Ausland so eingestellt, dass man diesen eine Vereins- und Firmengründung, in der Schweiz versagt. Dr. Edmund Haferbeck der als Sprecher für Peta immer wieder auftritt, äußerte sich öffentlich! „Straftaten der Tierrechtsbewegung sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!“ Also wenn Tierrechtler einen landwirtschaftlichen Betrieb anzünden, erfolgt auch keine Strafanzeige von Haferbeck. So hält dieser selbst das Streichholz, symbolisch an den Benzinkanister! 

    In einem anderen Interview äußerte sich Dr. Edmund Haferbeck dahingehend und kündigte die „Gründung einer terroristischen Tierrechtsorganisation, vergleichbar der Al Quaida an.“ Peta heißt also öffentlich das abartige Abschlachten von Menschen für Gut und empfiehlt ihren Mitgliedern und Unterstützern terroristische Taten durchzuführen.

    Und ja es gibt diese Terrororganisation, die Haferbeck beschwört, bereits. Diese nennt sich Animal Liberations Front (ALF) und begeht Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Einbrüche und tötet sogar dabei Tiere. Dr. Edmund Haferbeck jubelt bei jedem terroristischen Anschlag seiner Gefolgsleute. Wenn Tiere dabei getötet, oder zu Schaden kommen, scheint es für Haferbeck eine Notwendigkeit zu sein, die demokratische Gesellschaft in der westlichen Welt abzuschaffen.

    Petition und die Unterstützung für den betroffenen Landwirt sprechen für sich

    Über 23.000 Schweizer solidarisierten sich mit der von Peta beklagten Bauernfamilie, deren Gehöft aufgrund eines technischen Defektes abbrannte. Mit der Überreichung der Petition fordern die Schweizer ein Verbot dieser terroristischen und kriminellen Tierrechtsorganisation Peta und die Abweisung der Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft.

    Wie kann es sein, das kriminelle Subjekte aus dem Umfeld von Peta, unschuldige Menschen vor der Justiz kriminalisieren und die Justiz und der Staat schaut dabei einfach zu!

  • Staatsanwaltschaft weist Frank Albrecht Inkompetenz nach

    Selbst die Justiz weist Frank Albrecht die völlige Inkompetenz nach. So ist es auch nicht verwunderlich das er seinen Verein Endzoo Deutschland schließen musste.

    Ist Tierrechtler Frank Albrecht ein notorischer und krankhafter Lügner? Zu dieser Erkenntnis ist nun auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Ermittlungsverfahrens, des Zoos Osnabrück gekommen. In einer Rekordzeit stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Zoo Osnabrück ein und wies damit Herrn Frank Albrecht nach, völlig Inkompetent im Bereich der Zootierhaltung zu sein.

    Er selbst nennt sich Zooexperte Frank Albrecht, kann aber keine Expertise nachweisen, die nur annähernd eine Fachkompetenz im Bereich Zootiere bestätigen würde. Selbst beschreibt er auf Anfrage, dass er sein Fachwissen aus Büchern erhalten zu haben. Gleichzeitig wählt er aber nur Literatur aus, die seiner verdummten ethischen und radikalen Tierrechtsethik entsprechen.

    So ist es auch nicht verwunderlich, das man Frank Albrecht seine Aussagen und Behauptungen, immer so leicht widerlegen kann. GERATI als Endzoo-Experte, zeigte bereits seit Jahren die Vorhersehung auf, dass Frank Albrecht seinen geliebten Verein Endzoo Deutschland zu Grabe tragen musste.

    Ja der Verein Endzoo Deutschland ist Geschichte und befindet sich derzeit in Liquidation. So verwundert es dann schon, dass er trotz des angekündigten Scheiterns, als verdummter Tierrechtler, dann noch Strafanzeigen erstattet, wohl wissentlich, dass seine Behauptungen in der Strafanzeige falsch sind.

    Endzoo Deutschland wegen Dummheit geschlossen?

    GERATI hat die Beerdigung und das lange Leiden des Vereins Endzoo Deutschland e. V. mitverfolgt. Und ja GERATI muss sich auch zuschreiben, letztendlich diesem unfähigen Verein, den Todesstoß verpasst zu haben.

    In völliger verdummter Art und Weise, behauptete Frank Albrecht, das GERATI Lüge und falsche Tatsachenbehauptungen postet. Gleichzeitig verweist er auf den Registerauszug, der unter anderem von GERATI veröffentlicht wurde und stellt die absurde Behauptung auf, der Verein Endzoo Deutschland e. V. existiere noch und sei geschäftsfähig.

    Dumm nur, wenn genau dieser Registerauszug über den Verein Endzoo Deutschland, das bereits seit Jahren bevorstehende Ende besiegelt. Dort steht der Verein wurde aufgelöst, existiert also nicht mehr und ist geschlossen. Aus purer dummer Verzweiflung behauptet Frank Albrecht jedoch immer genau das Gegenteil.

    Frank Albrecht heult rum … „Warum ruft mich keiner an?“

    Bei seiner selbst gestellten Strafanzeige, gegen den Zoo Osnabrück offenbarte er, seine vollständige Inkompetenz. Nicht nur das er bereits im Vorfeld die Medien versuchte, auf seine witzige und haltlose Strafanzeige aufmerksam zu machen in dem er Medien persönlich anschrieb. Man kann sich vorstellen welcher Lachflash in diversen Redaktionen herrschte, als die E-Mail von Frank Albrecht eintraf.

    Und ja es gab Medien, die Frank Albrecht tatsächlich noch ernst nahmen und sich an die zuständige Staatsanwaltschaft wendeten, um die Strafanzeige gegen den Zoo Osnabrück bestätigt zu bekommen. Nur Pech für Frank Albrecht, dass er zu diesem Zeitpunkt die Strafanzeige wahrscheinlich noch nicht verschickt hatte. Man könnte vermute, dass er sich die Portogebühren sparen wollte.

    Die wenigen Medien, die auf die Pressemitteilung von Frank Albrecht reagierten, bekamen die verdutzte Auskunft der Staatsanwaltschaft Osnabrück, das eine Strafanzeige von einem gewissen radikalen Tierrechtler Frank Albrecht nicht vorliege. Frank Albrecht schien dann schnell nachzubessern und verschickte die Strafanzeige schnell noch nachträglich.


    Screenshot Facebook Seite Projekt Endzoo
    Screenshot Facebook Seite Projekt Endzoo

    Auf die Kritik, seiner dummen und strafbaren Strafanzeige, offenbarte er wie üblich seine eigene Dummheit. Ja falsche Verdächtigungen in Form einer Strafanzeige, gegen einen dritten sind strafbar, auch wenn man hier als Klagebefugter, im Fall von Frank Albrecht, von minderbemittelten Sachverstand ausgehen sollte.

    Ein Gutachter würde wohl im Verfahren, den sich Frank Albrecht stellen müsste, zu einem Defizit der Gehirnarbeit kommen. Somit wäre Frank Albrecht, aufgrund seiner Umnachtung nicht strafmündig. Aber dieses sind Mutmaßungen meinerseits. Ich bin weder ein Psychiater noch Arzt, oder Gutachter.

    Seine fehlende Auffassungsgabe, ist aber in jedem Fall auch in diesem Facebook Beitrag deutlich zu erkennen. Frank Albrecht Betitelt einen Facebook Beitrag als Pressemitteilung und macht die Medien selbst darauf aufmerksam. In einer Pressemitteilung sollten alle wichtigen Argumente genannt werden. Diese können dann frei von Journalisten übernommen und auch abgeändert werden, wenn man wie im Fall von Frank Albrecht so offensichtlich falsche Tatsachenbehauptungen, als Journalist feststellt.

    Dann aber rumzuheulen, dass die Hasenpost ihm nicht angerufen hätte, grenzt schon an purer Verzweiflung. Anzumerken ist, dass Frank Albrecht offiziell sich verbietet ihn anzurufen. Mir teilte er am Telefon mit, als ich einen Dialogversuch mit ihm versuchte. „Was erlauben sie sich mich anzurufen, ich verbitte mir das, wenden sie sich an meinen Anwalt“! Anzumerken ist, dass sein damaliger Anwalt mir auf telefonischer Rückfrage mitteilte, dass Frank Albrecht nicht mehr sein Mandant sei. Wieder so eine Lüge!

    Staatsanwaltschaft weist Frank Albrecht fehlendes Fachwissen nach

    Frank Albrecht selbst betitelt sich ja als selbsternannte Zooexperte. Wer sich mit ihm beschäftigt, wird schnell zu der Erkenntnis kommen, das Frank Albrecht nicht nur fehlendes Fachwissen besitzt, sondern mit fehlender Unterstützung selbst aus den eigenen Tierrechtskreisen aufwartet. So führte Albrecht den Verein Endzoo Deutschland allein als einziges Vorstandsmitglied und war demnach nicht als Verein geschäftsfähig. Juni 2020 dann der Hammer. Nachdem GERATI das zuständige Amtsgericht auf die fehlende Geschäftsfähigkeit des Verein Endzoo Deutschland e. V. aufmerksam gemacht hatte, wurde der Verein in einer Nacht und Nebelaktion geschlossen und befindet sich jetzt in der Liquidationsphase. 

    Weiterhin muss man davon ausgehen, dass Frank Albrecht selbst nicht mehr zurechnungsfähig ist. Dieses begründet GERATI nicht nur in den Aussagen die Frank Albrecht tätigt, sondern insbesondere durch seine tägliche Löschung seiner Facebook Seite. 

    Ja Frank Albrecht scheint eine gerichtliche Auflage zu haben, dass er nach dem Sandmann seine Facebook Seite nicht mehr öffentlich betreiben darf. Jedenfalls wird diese, mit seinem Schlafengehen, Offline genommen. Mittlerweile haben sich die letzten überzeugten Unterstützer, aufgrund dieses Schwachsinns von ihm abgewendet und besuchen ehern GERATI, oder die Facebook Seite Experten gegen die Experten von Endzoo und Co, um sich über Frank Albrecht zu informieren. Wer Nachtaktiv sich über Tierrechte als Unterstützer informieren möchte, scheitert bei Projekt Endzoo gänzlich.

    Anzumerken ist, das Frank Albrecht seine tägliche Löschung seiner Facebook Seiten damit begründet, dass er vielem Hate ausgesetzt sei. Verwundert muss man dann aber feststellen, das er Endzoo-Kritiker sperrt und so auch keine Nutzer auf seiner Facebook Seite zu verzeichnen sind. Gleichzeitig gibt Albrecht selbst an, dass er nur Lügen sperrt, also keinen Hate. Als Lügen bezeichnet er jedes Argument was ihm vorgebracht wird, gegen die er keine Antwort bereit hat. Dennoch postet er, das er den Kommentar wegen Lügen gelöscht habe, ohne auch nur einen einzigen kleinen Beweis zu liefern, das die Aussage eine Lüge ist..  

    Fakt ist: Frank Albrecht scheint in einer eigenen Blümchenwelt zu leben. Über seinen geistigen Zustand macht sich nicht nur GERATI große sorgen. Auch sein leiblicher Bruder versucht alles, um seinen Bruder Frank Albrecht zu helfen. Nur lässt er sich nicht helfen und beschuldigt selbst seine Familie, das diese ihm Schaden wollen. Ob sich Frank Albrecht noch auf freien Fuß befindet, oder unter Beobachtungskontrolle steht, die ihn zwingt, seine Zeit in den sozialen Medien durch Abschaltung zu beschränken, lässt sich derzeit nur Mutmaßen!