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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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  • Deutsche Botschaft in Jakarta meldet sich zur Klageschrift 27 O 396/20 endlich

    Am 26.08.2021 erhielt ich ein Schreiben von der Deutschen Botschaft in Jakarta, dass endlich die Klageschrift 27 O 396/20 eingetroffen ist. Ich bat natürlich sofort per E-Mail um Zustellung der Klageschrift!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Sehr geehrter Herr Sch***,

    ihr Schreiben habe ich erhalten, muss ihnen aber mitteilen, dass aufgrund der Gesundheitsgefährdung im Bereich Jakarta nicht zu Botschaft kommen kann. In Java gilt derzeit die PPKM-3 Regel, die aufgrund der erhöhten Gesundheitsgefährdung durch Covid-19 erlassen wurde.

    Dass ein Schreiben vom Landgericht Berlin zu mir unterwegs ist, ist mir bekannt, da ich, mit dem zuständigen Richter Thiel, in regelmäßigen Fax-Kontakt stehe.

    Ich möchte sie bitten, das Schreiben mir über einen Boten zuzustellen. Gern übersende ich ihnen nach der Zustellung ein Empfangsbekenntnis!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    E-Mail vom 26.08.2021

    Als ich nach einigen Tagen keine Informationen von der Deutschen Botschaft erhielt, versuchte ich telefonisch in Kontakt zu treten. Die zentrale Nummer wurde immer wieder mit der Ansage alle Mitarbeiter befinden sich im Gespräch, nach 3x Klingeln automatisch beendet. Also sendete ich ein Fax an die Botschaft, worauf auch keine Reaktion erfolgte. Also informierte ich das Landgericht Berlin darüber, die darauf hin den Klagevertreter, die Kanzlei Günther in Hamburg informierte!

    Antwort der Kanzlei Günther

    Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, die den PETA-Juristen Krishna Singh vertritt, behauptete doch tatsächlich, ich hätte die Klageschrift selbst beschädigt, um mich der Verantwortung zu entziehen. Dümmer geht immer auch bei Rechtsanwälten in Hamburg! Natürlich vernichte ich eine Klageschrift, um mich der Verantwortung zu entziehen, teile aber vorher natürlich noch dem Landgericht Berlin mit, dass die Klageschrift beschädigt und unleserlich bei mir eintraf!

    Dazu muss man wissen, dass Indonesien eine Zustellung per Empfangsbekenntnis nicht kennt. Von allen mir zugestellten Klageschriften aus der PETA Vereinigung, besitzt das Landgericht Berlin keinen einzigen Zustellnachweis. Ich könnte mich eigentlich genüsslich zurücklehnen und die Konsorten von PETA an ihren Mohrrübchen knabbern lassen. Aber nein GERATI Betreiber Silvio Harnos ist so erpicht auf den Rechtsstreit, dass er damit sogar selbst an die Öffentlichkeit geht und PETA dadurch sichtlich aus dem Konzept bringt. Bis heute hat PETA selbst nicht öffentlich eingeräumt Klagen und Strafanzeigen gegen mich eingereicht zu haben!

    Man hätte zwar eventuell ein Versäumnisurteil erhalten, doch wäre dieses Urteil spätestens bei der Forderungsstellung in sich zusammengebrochen. Erstens muss die Klageschrift nachweislich zugestellt werden und zweitens muss nach Zustellung dem Beklagten das Recht auf Gehör eingeräumt werden! Obwohl ja das Recht auf Gehör durch das Landgericht Berlin mir generell verwehrt wird, wo sich jetzt bereits das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde befasst. Anders als bei den PETA Verfassungsbeschwerde wurde meine zur höchstrichterlichen Entscheidung angenommen! Vielleicht sollte PETA einmal darüber nachdenken mir die Stelle, als Leiter der Rechtsabteilung zu geben?

    Die Rechtsanwältin Davina Bruhn outete sich auch als Coronaleugnerin, da sie tatsächlich behauptet eine Gesundheitsgefährdung liege in Jakarta nicht vor und ich könne Gefahrlos mich durch Jakarta begeben! Auf meine Frage im Antwortschreiben, warum wohl die Botschaft selbst nicht sich auf den Weg zu mir begibt erhielt ich keine Antwort!

    Heutige E-Mail der Deutschen Botschaft

    Heute erhielt ich folgende E-Mail von der Deutschen Botschaft aus Jakarta …

    RK.521 E Harnos

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    das Landgericht Berlin hat die Botschaft gebeten, Ihnen jeweils eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift vom 22.10.2020 nebst den dazugehörigen Anlagen sowie der richterlichen Verfügungen vom 26.11.2020 sowie eine beglaubigte Abschrift den Beschlusses vom 26.11.2020 zuzustellen. Da hier in Jakarta kein Ausgangsbeschränkungen mehr, werden Sie daher gebeten, an einem der kommenden Werktage in der Zeit vom 08.00-11.30 Uhr in der Rechts- und Konsularabteilung vorzusprechen und die Schriftstücke abzuholen.

    Mit freundlichen Grüßen

    E-Mail der Deutschen Botschaft vom 06.01.2022

    Erstaunt musste ich wieder feststellen, dass keine direkte Durchwahl der E-Mail zu entnehmen war. Also rief ich die Zentrale an und es war wie seit Monaten. Nach 3x Klingeln wurde das Gespräch automatisch beendet. Ich versuchte es dann beim Amtsarzt der Deutschen Botschaft, von dem ich die Durchwahl hatte. Aber er war wahrscheinlich auch noch auf Jahresendurlaub! Also schrieb ich folgende Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft …

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft

    Persönliches Telefongespräch mit der Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft in Jakarta

    Auf meine Frage warum man über die Zentrale der Deutschen Botschaft keinem erreichen kann, konnte sie mir auch nicht erklären. Ich hätte aber jetzt ihre Nummer, die im Display angezeigt würde. Dann fragte ich, warum man weder auf meine E-Mail noch auf mein Fax reagiert habe. Da zog es mir tatsächlich die Schuhe aus! Man habe das Landgericht Berlin angefragt, ob die Zustellung wie ich wünsche erfolgen kann. Ich sicherte ein nachträglich unterzeichnetes Empfangsbekenntnis per Fax oder E-Mail zu. Vom Landgericht Berlin kam aber bis heute keine Antwort!

    Das Landgericht Berlin sendete mir ein Schreiben zu, was an die Kanzlei Günther gesendet wurde. In dem hieß es, dass die Zustellung über die Botschaft erfolglos ist, und man für die Klagezustellung über das indonesische Auswärtige Amt eine ins Indonesische übersetzte Klageschrift benötigt! Wofür benötigt man für die Klageschrift eine Übersetzung, wenn es nicht von den indonesischen Behörden gelesen werden soll. Noch dazu, mit den haltlosen Vorwürfen, ich sei ein Straftäter nur, weil ich in einem Artikel die umgangssprachliche Aussage verwendetet, Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren! Nein, er hat ihn freiwillig abgegeben. Nur wenn der Führerschein wegen zu schnellem Fahren oder Alkohol am Steuer abgenommen wurde, verwendet man die Aussage „Er hat seinen Führerschein verloren!“ Dasselbe gilt auch, wenn man im Job gekündigt wurde. Dann heißt es, „ich habe meinen Job verloren.“ Der Richter Holger Thiel, bekannt aus dem Urteil von Renate Künast (Grüne), wo er tiefste Beleidigungen, als Meinungsfreiheit ansah, sieht in der Aussage „verloren“ eine Beleidigung gegenüber Krishna Singh.

    Gleichzeitig wurde mir bis heute das Urteil, was sich angeblich um ein Anerkennisurteil handelt zugestellt. Auf ominöser Art und weise reagiert mein damaliger Rechtsanwalt nicht mehr! Selbst gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist bis heute jede Stellungnahme ausgeblieben. Letztendlich habe ich nie einem Anerkenntnis zugestimmt! Als ich dem Landgericht Berlin mitteilte, dass ich für die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den alten Stand Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen möchte, wurde dieses mit der Begründung ich würde die Klägerparteien (PETA) nur massiv beleidigen und das Verfahren hat dadurch keine Erfolgsaussichten abgelehnt! Eine Verwehrung des Menschenrechts vor Gericht angehört zu werden. Im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versämnisurteil gefällt, mit der Begründung ich hätte meine Verteidigunsgbereitschaft nicht angezeigt! Gleichzeitig übermittelte man mir erst 2 Monate nach dem Versäumnisurteil die Unterlagen für den PKH-Antrag der kurzfristig abgelehnt wurde!

    Schreiben an das Landgericht Berlin vom 06.01.2022

    So wendete ich mich heute erneut mit folgendem Schreiben an das Landgericht Berlin …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute erhielt ich erneut eine E-Mail von der Deutschen Botschaft in Jakarta!

    Über die Zentralle der Deutschen Botschaft erreicht man immer noch keinen Ansprechpartner!

    So antwortete ich auf die E-Mail wie folgt …

    (Screenshot der E-Mail der Deutschen Botschaft von Jakarta)

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Daraufhin erhielt ich soeben einen Rückruf von Frau Nurissa A*** von der Deutschen Botschaft!

    Sie teilte mir mit, dass dem Landgericht Berlin mit der E-Mail von mir vom 26.08.2021 dem Landgericht Berlin ein Schreiben zugesendet wurde, in dem man das Landgericht Berlin als Behörde bat, eine einfache Zustellung des Schreibens zu ermöglichen!

    Auf dieses Schreiben der deutschen Botschaft in Jakarta, wurde bis heute vom Landgericht Berlin, nicht reagiert!

    Frau Nurissa A*** konnte keine verbindlichen Aussagen zu meinem Vorschlag, das Schreiben per Kurier mir zuzustellen, geben. In Indonesien gibt es nicht die Art des nachweislichen Empfangsbekenntnis. Alle Einschreiben Rückschein Sendungen entsprechen demnach keiner Rechtssicheren Zustellung durch das Landgericht Berlin nach Indonesien!

    Ich machte erneut den Vorschlag, dass mir das Schreiben per Kurier JNE oder GoJek zugestellt wird und ich mich bereit erkläre, per Fax oder E-Mail ein Empfangsbekenntnis der Deutschen Botschaft in Jakarta nachträglich zuzusenden.

    Dem Landgericht Berlin müsste mittlerweile klar sein, dass ich mich gegen die Haltlosen Anschuldigungen aus dem Umfeld von PETA Deutschland und deren Mitarbeiter wehre und auch auf jedes Schreiben reagiere!

    Frau Nurissa A*** teilte mir mit, dass ihr Vorgesetzter derzeit in Deutschland ist und erst am 13. Januar zurückkommt. Wir sind erst einmal so verblieben, dass sollte ich bis zum 15. Januar kein Telefonat oder E-Mail von seitens der deutschen Botschaft erhalten, ich mich dann noch einmal über die mir jetzt bekannte Rückrufnummer, bei der Deutschen Botschaft melde.

    Um das ganze abzukürzen wäre es empfehlenswert, wenn von Seitens des Berliner Landgerichts der Deutschen Botschaft in Jakarta, kurz die Genehmigung der Zustellung mit nachträglicher Zustellbeurkundung durch mich, genehmigt würde.

    Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin in der Deutschen Botschaft

    Nurissa A***

    Legal and Consular Section

    Jl. M.H. Thamrin No. 1
    Jakarta 10310, Indonesia
    Email: +++@jaka.diplo.de

    www.jakarta.diplo.de

    Tel: +62 21 3985 5***

    Antrag auf Zuteilung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO

    Da ich davon ausgehen kann, dass das Landgericht Berlin weiter den Kläger aus dem Umfeld von PETA Deutschland e.V. bevorteilt, und mir das rechtliche Gehör, durch die nicht Bewilligung eines PKH Antrages verwehrt, stelle ich hiermit in dem Verfahren 27 O 396/20 den Antrag, mir einen Rechtsanwalt nach §121 Abs. 5 ZPO zuzuteilen.

    Ich bin nicht in der Lage einen Rechtsbeistand, den ich vor dem Landgericht Berlin benötige, zu finanzieren. Bereits im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versäumnisurteil erlassen und nachträglich die PKH abgewiesen, ohne mir in ausreichender Form rechtliches Gehör zu gewähren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Es bleibt interessant und bleibt weiter spannend. In den nächsten Tagen gibt es dann noch ein schönes Ereignis, was die PETA – Konsorten aus dem Umfeld von Haferbeck und Krishna Singh so richtig zur Weißglut bringen wird. Wer sich mit mir anlegt, der sollte sich besonders warm anziehen. Vor allem, da nicht ich, sondern nachweislich PETA das Spielchen begonnen hat. Ich glaube, ich habe Haferbeck und Krishna Singh bereits die eine oder andere schlaflose Nacht beschert. Auch hätte sich doch PETA niemals an Kopi Luwak vergriffen! Ob mittlerweile in jedem PETA Büroraum ein rotes Schild mit „NICHT ÜBER KOPI LUWAK“ schreiben steht? Man hört sehr wenig in letzter Zeit darüber!

  • YouTube Video 2022 / #1 – GERATI Vorsätze und aktueller Status der PETA Klagen

    Links zu diesem Video:

    * RTL und Los Angeles Times belegen – zahlt auch Peta für Tierquälerei in ihren Videos? – https://bit.ly/3GcXrDT 

    * Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung! – https://bit.ly/3mXCXHD 

    * Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg? – https://bit.ly/3FQQms6 

    * Unterstützung für die Beantragung eines Presseausweises und Recherchen im Januar 2022 – https://bit.ly/3eU6cq8 

    ▬ Über diesen Kanal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    #GERATI beschäftigt sich seit 2013 mit der Entwicklung des radikalen Tierschutzes, der im Tierrecht aufgeht. GERATI hinterfragt die ethisch motivierten Handlungen der Tierrechtsszene, sowie auch die profilierte vegan Lebensweise, der Tierrechtler. Tierrecht hat nichts mit Tierschutz zu tun dieses belegen unzählige aufgezählte Aktionen der Tierrechtler, die GERATI dokumentiert. 

    ▬ Viele weitere Infos ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ 

    Viele weitere Informationen & Artikel zum Thema Tierrecht findest du auf meiner Website: https://gerati.de/ ►Du möchtest die Arbeit von GERATI unterstützen? Gern kannst du meine Arbeit, die ich leiste, über eine Paypal Spende oder Überweisung unterstützen! Weitere Informationen findest du https://gerati.de/die-kaffeekasse/ 

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    ►Facebook – GERATI: https://www.facebook.com/GERATIde 

    ►Facebook – Peta – Nein Danke: https://www.facebook.com/PetaNeinDanke 

    ►Twitter: https://twitter.com/Gerati_de 

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  • Wenige Stunden nach dem GERATI Artikel zum Thema „Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht?“ sah sich PETA genötigt zu einer Pressemitteilung!

    Es ist schon erstaunlich wie PETA sich wie ein Wurm windet, wenn man ihnen die eigenen Lügen und ihr Fehlverhalten nachweisen und publizieren kann! Vor 24 Stunden veröffentlichte GERATI einen Artikel und belegte in diesem, dass PETA in Berlin, nach den eigenen gesetzlichen Bestimmungen und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig kein Tierschutzverbandsklagerecht zugesprochen bekommen dürfte!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Warum ist die Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechts für PETA, in Berlin rechtlich fragwürdig bzw. sogar nichtig?

    Der Berliner Senat erteilt der radikalen Tierrechtsorganisation PETA, deren Mitarbeiter selbst Straftaten nicht scheuen, ein Tierschutzverbandsklagerecht. Und das, obwohl dem Berliner Senat bekannt sein dürfte, dass auch bereits vor der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin, eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen PETA und dem Land Baden-Württemberg, was dem Verein PETA das Tierschutzverbandsklagerecht verwehrte, bestand. Das Land Baden-Württemberg verwehrte dem Verein PETA die Erteilung des Verbandsklagerechtes, mit der Begründung, der Verein PETA Deutschland e. V. sei nicht demokratisch aufgestellt und verwehre anderen Personen die stimmberechtigte Mitgliedschaft!

    Eigentlich sollte man doch von den Senatsmitarbeitern in Berlin erwarten können, dass sie 1. ihre eigenen Gesetze kennen und 2. vor Erteilung einer Sondergenehmigung den Empfänger dieser, überprüfen! Dieses scheint in Berlin nicht erfolgt zu sein. Weiterhin darf man sich schon fragen, warum die zuständige Presseabteilung des Berliner Senates eine Antwort auf eine Presseanfrage von GERATI verwehrt?

    Gesetzliche Vorschrift auch in Berlin eindeutig

    So müssen Tierschutzvereine, die ein Tierschutzverbandsklagerecht beantragen, folgende Voraussetzungen erfüllen …

    3. Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung erfüllt sein?

    Die Tierschutzorganisation wird auf Antrag anerkannt, wenn sie

    • rechtsfähig ist,
    • ihren Sitz im Land Berlin hat und ihr satzungsgemäßer Tätigkeitsbereich auch das Gebiet des Landes Berlin umfasst,
    • nach ihrer Satzung nicht nur vorübergehend Ziele des Tierschutzes fördert, mindestens fünf Jahre lang in diesem Sinne tätig gewesen ist,
    • nach Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
    • wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer befreit ist,
    • soweit mitgliedschaftlich organisiert, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglicht, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt und
    • sich verpflichtet, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nach den Vorgaben des Tierschutzverbandsklagegesetzes erhaltenen Informationen ausschließlich zur Wahrnehmung der Rechte nach diesem Gesetz zu verwenden und zu verarbeiten sowie die Verarbeitung auf das notwendige Maß zu beschränken.

    Berlin.de

    Wie kann es dann in Berlin zu einer Erteilung des Tierschutzverbandsklagegesetzes kommen, wenn im Bundesland Baden-Württemberg, genau wegen diesem rot markierten Grund ein Rechtsstreit anliegt! Hätte man in Berlin nicht hier die Pflicht gehabt sich mit der Bewerbung von PETA als Tierschutzverbandsklagebefugter Verein intensiv zu beschäftigen?

    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt, dass PETA nicht jeder Person eine Mitgliedschaft einräumt

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte nun das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg. Die Beschwerde von PETA wurde abgewiesen! In der Begründung teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg folgendes mit …

    Dies bedeutet, dass Fördervereine, die wie beispielsweise PETA Deutschland e.V. zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder haben, nicht die vom baden-württembergischen TierSchMVG geforderte Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Anerkennung einer Tierschutzorganisation als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigt gewährleistet sein müsse, dass die Befugnisse der Tierschutzorganisation zumindest zu einem erheblichen Teil gerade durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden.

    Für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, wird das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aussprechen.

    mlr.baden-wuerttemberg.de

    PETA hat Berliner Juztizsenat unterwandert und sorgt selbst für Rücknahme der Beschwerde des Berliner Senates!

    Krishna Singh der nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist, stellt in seiner verfassten Presseerklärung auf den Artikel von GERATI nachweislich eine falsche Tatsachenbehauptung auf. Es ist nicht verwunderlich, dass der Nachfolger des gänzlich juristisch unfähigen Dr. Edmund Haferbeck in der Leitung der Rechtsabteilung von PETA mit Lügen und Polemik im Namen von PETA glänzt. So heißt es in der Überschrift der PETA Pressemitteilung …

    „PETA gewinnt Prozess zum Berliner Verbandsklagerecht – Senat hat Beschwerde zurückgenommen“

    Die von PETA gewählte Überschrift macht den Eindruck, dass PETA ein Verfahren gegen ihre Zulassung als Tierschutzverbandsklageberechtigter Verein gewonnen habe! Dieses ist jedoch überhaupt nicht der Fall! In der Rücknahme des Berliner Senates geht es überhaupt nicht um das Verbandsklagerecht von PETA! In dem Verfahren geht es um vier Bezirksveterinärämter, die PETA ein Auskunftsrecht verwehrten.

    Das Verwaltungsgericht Berlin gab in diesem Verfahren PETA recht, verwies aber in der Urteilsbegründung auf die Notwendigkeit der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, da Tierschutz Sache des Bundes sei und deshalb nicht durch Länder beschlossen werden könne! RBB24 schrieb zu dem Urteil folgendes …

    Mehrere Veterinärämter hatten Auskünfte verweigert

    Klägerin war die Tierschutzorganisation Peta. Nach dem im September 2020 in Berlin in Kraft getretenen Tierschutzverbandsklagegesetz (BInTSVKG) haben verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen das Recht, bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz mitzuwirken.

    Die Veterinärämter der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg hatten sich jedoch Anfang 2021 geweigert, Peta entsprechende Auskünfte zu erteilen. Teilweise lehnten die Behörden laut Peta eine Zusammenarbeit sogar ausdrücklich ab.

    Die Ämter begründeten das mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil Tierschutz eigentlich Sache des Bundes sei. Zudem erklärten sie, für den mit dem Tierschutzgesetz einhergehenden Verwaltungsmehraufwand seien sie nicht ausreichend ausgestattet.

    Hauptsacheverfahren möglich

    Die Rechte auf Auskunft seien Peta durch Erlass des Berliner Tierschutzgesetzes wirksam eingeräumt worden, urteilte hingegen das Verwaltungsgericht. Die betreffende Vorschrift sei auch nicht evident verfassungswidrig. In einem etwaigen Hauptsacheverfahren müsse die Vorschrift gegebenenfalls dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden.

    Sendung: Abendschau, 02.07.2021, 19:30 Uhr

    PETA unterwandert Berliner Justizsenat

    Der ehemalige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der vom 8. Dezember 2016 bis 21. Dezember 2016 tätig war, beging wohl im Namen von PETA Rechtsbeugung im Amt. Behrendt wurde selbst von seinen Kollegen im Senat als „verlängerter Arm von PETA“ (Stefan Evers, Generalsekretär der CDU Berlin) bezeichnet! Es sorgte dafür, dass PETA gleich zwei Verbandsklageplätze in Berlin eingeräumt bekam. Und das, obwohl PETA selbst die gesetzlichen Anforderungen dafür nachweislich nicht erfüllte.

    Nach der Erteilung des Tierschutzverbandsklagerechtes in Berlin forderte PETA Rechtsanwalt Dr. iur. Christian Arleth die Berliner Bezirksämter auf, Auskünfte über laufende Verfahren nach dem Tierschutzgesetz an PETA auszuhändigen! Vier Bezirksämter verweigerten die Auskunft und zweifelten die Verfassungsmäßigkeit dem neuen Tierschutzgesetz an, da Tierschutz Bundessache sei! Daraufhin reichte Dr. iur. Christian Arleth im Namen von PETA Eilklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein.

    Noch während des laufenden Verfahrens wurde Christian Arleth im Juni 2020 als juristischer Referent in die Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, de Behrendts in der Justizverwaltung unterstellte, berufen! Der Tagesspiegel schreibt dazu …

    Der Peta-Anwalt wurde im Juni juristischer Referent in der Stabsstelle der Berliner Tierschutzbeauftragten, die bei Behrendts Justizverwaltung angesiedelt ist. Er arbeitet also seither bei jener staatlichen Stelle, mit der der Jurist bereits zuvor zu tun hatte, damit sein vorheriger Arbeitgeber dort als klageberechtigter Tierschutzverband anerkannt wird. Jene staatliche Stelle, die maßgeblich das neue Gesetz vorangetrieben hat, das Peta erst das Klagerecht ermöglicht hat.

    tagesspiegel.de

    Es ist unglaublich das ein Verfahrensführer hier in diesem Fall Dr. iur. Christian Arleth erst das Land Berlin bzw. Bezirksverwaltungen verklagt und dann eine Beraterfunktion unter anderem in diesem Verfahren als juristischer Referent annimmt! Wenn hier dann nicht der Rechtsbeugung im Amt Tor und Tür offen stehen?

    Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob das Berliner Gesetz dem Grundgesetz entspricht

    Mit dem Seitenwechsel vom PETA-Rechtsanwalt Christian Arleth, entschied das Verwaltungsgericht, über die Klage von PETA, zu deren Gunsten! Die klagenden Bezirksämter hatten die Mehrkosten, die den Bezirken durch das neue Gesetz entstehenden und nicht ausreichend berücksichtigtigten Mehrkosten beanstandet. Gleichzeitig hätte man „Zweifel an der Neutralität des behördlichen Handelns“, wenn „eine in der Öffentlichkeit als militant wahrgenommene Organisation“ beteiligt sei. Dazu schreibt der Tagesspiegel weiter …

    Das Verwaltungsgericht hatte aber auch erhebliche Zweifel, ob eine zentrale Regelung überhaupt zulässig ist. Denn das Gesetz sieht vor, dass Tierschutzorganisationen auch bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren einbezogen werden könnten. Doch nach Ansicht des Gerichts ist es Sache des Bundes, das Bußgeldrecht zu regeln. Die Länder haben in diesem Bereich keine Kompetenzen.

    Die Lage ist vergleichbar mit dem Berliner Mietendeckel. Der war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, weil Berlin gar keine Gesetzgebungskompetenz dafür hat. Der Mietendeckel war grundgesetzwidrig. So könnte es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts auch beim neuen Berliner Tierschutzklagerecht sein. Es empfahl im Juni jedenfalls, das Gesetz später im Laufe des Verfahrens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

    tagesspiegel.de

    Die vier Bezirksämter legten daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

    Die Berliner Bezirke bilden gemeinsam mit dem Senat die Berliner Verwaltung! Zuständig für eine Klage ist in den meisten Fällen die zuständige Senatsverwaltung. Im Oktober schrieb die damalige unter Behrends Arbeitende Staatssekretärin Margit Gottstein die betreffenen Bezirke an. Die Justizverwaltung wolle den Rechtsstreit „wegen der grundsätzlichen Bedeutung“ übernehmen, weil „die Verfassungsgemäßheit und damit Gültigkeit des Tierschutzverbandsklagegesetzes in Frage gestellt wird“.

    Die Bezirksverwaltungen waren überrascht, da in früheren Klageverfahren der Senat wenig hilfreich war! Man warnte zwar vor dem Eindruck der fehlenden Distanz, da mittlerweile mehrere PETA-Unterstüzer in der Justizverwaltung arbeiteten und diese eine Niederlage von PETA in diesem Verfahren vereiteln könnten! Letztendlich hätte ein Scheitern des Berliner Tierschutzgesetzes auch für die Koalition und Behrendt selbst großen Schaden anrichten können!

    Dirk Behrendt selbst zog die Beschwerde kurz vor seiner Amtsübergabe zurück

    Am 17. November 2021 kurz bevor Dirk Behrendt sein Amt als Justizsenator abgeben musste, schrieb dieser an die betroffenen Bezirke! Er teilte den Bezirken mit, dass die Justizverwaltung das Klageverfahren übernehme und beende. „Es ist beabsichtigt, die Beschwerde zurückzunehmen“ 

    Dieses geschah auch kurz vor der Amtsübergabe durch Dirk Behrendt. Neue Justizsenatorin von Berlin ist seit dem 21. Dezember 2021 Lena Kreck (Die Linken). 

    Fazit: Ein Justizskandal sondergleichen

    Insbesondere PETA wirft anderen immer wieder „Lobby“-Arbeit vor. Dabei sind diese doch hier ganz federführend. Das dieses letztendlich sogar in Rechtsbeugung im Amt endet, ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland kaum zu glauben! Für mich persönlich treten hier natürlich auch weitere Fragen auf!

    Wenn die Rechtseinflussnahme bis zum Berliner Justizsenat reicht, welche Macht hat dann PETA bei den Richtern des Berliner Landgerichtes! Die Richter werde vom Justizsenator berufen! Wenn diese dann im Justizsenat mit Gefälligkeit-Gutachten die Politik beeinflussen können, wie weit reicht dann der Einfluss in der urteilenden Justiz? 

    Du willst mich und meine Arbeit mit GERATI unterstützen? Hier meine Spendenkampagne für Januar 2022!


    Spendenaufruf 04-01-22

    Quellen:

  • Hat PETA noch ein Anrecht auf Sitze im Berliner Tierschutzverbandsklagerecht, nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Baden-Württemberg?

    Wie sieht es in Berlin, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in der Beschwerde von PETA, über die Verweigerung des Tierschutzverbandsklagerechts in Baden-Württemberg, aus? Ist die Gewährung des Tierschutzverbandsklagerechts im Land Berlin noch rechtlich haltbar?

    Inhalt:


    Spendenaufruf Presseausweis

    Spendenaufruf für Unterstützung für einen Presseausweis und Recherchen im Januar 2022!

    PETA scheitert mit Ihrer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

    Baden-Württemberg, verwehrte PETA nach Landesrecht, die Mittwirkungs- und das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine! Daraufhin klagte PETA, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, im März 2020. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Land Baden-Württemberg recht! Eine Revisionsmöglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wurde nicht zugelassen! Gegen diese Nichtzulassung der Revision, legte PETA Beschwerde ein und bekam das Recht zugesprochen, den Bundesverwaltungsgerichtshof in einer Revision zu dem erteilten Urteil anzurufen!

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im November 2021 die Beschwerde von PETA gegen das Urteil der Nichtzulassung als Verbandsklagebefugter Tierschutzverein zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg rechtskräftig. PETA erhält somit in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht als anerkannte Tierschutzorganisation!

    PETA war bereits im Jahr 2015 bewusst kein Verbandsklagerecht zu erhalten

    Dieses geht aus dem Sitzungsprotokoll der Fraktion GRÜNE vom 3. Februar 2015 unter der Leitung von MdL Reinhold Pix hervor. Dort heißt es in der Aussage von Peter Höffken (PETA) wie folgt …

    Peter Höffken meldet Bedenken an, dass  PeTA e.V. nach §5 (6) durch willkürlich festgelegte Zulassungsbeschränkung ausgeschlossen werden könnte. Achim Stammberger (Animal Rights Watch) berichtet von guten Erfahrengen mit demselben Passus in NRW und wird sich mit PeTA in Verbindung setzen. In NRW sind sowohl Verbände mit Fördermitgliedschaften als auch solche mit voll stimmberechtigten Mitgliedern zugelassen.

    Abzurufen unter https://www.reinhold-pix.de/wp-content/uploads/2015/05/Protokoll_Tierschutztreffen_03_02_2015HN.docx

    Und genau an diesem Passus scheiterte PETA letztendlich. Nach dem Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Baden-Württemberg änderte PETA zwar ihre Satzung! Im § 6 Abs. 2 der Satzung, wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, dass jede natürliche Person ein ordentliches Mitglied des Vereins PETA Deutschland werden kann. Vorher war nur die Fördermitgliedschaft möglich, die jedoch keine Stimmberechtigung enthielt!

    2. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zur Gewaltfreiheit gegenüber Tieren bekennt, und wer sich aktiv für die Ziele von PETA und ihre Verwirklichung einsetzt. Ordentliches Mitglied kann ferner jede juristische Person werden, insbesondere solche, zu deren Aufgabe die Unterstützung des Tierschutzes gehört. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

    PETA Satzung abgerufen am  03.01.2022 https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Peta-Satzung_2018-07-25.pdf

    Keine stimmberechtigte Mitgliedschaft bei PETA möglich

    GERATI Betreiber Silvio Harnos, bewarb sich bereits am 1. Januar 2019 als ordentliches Mitglied bei dem Verein PETA Deutschland. Bis heute hat er jedoch nicht die erforderliche Absage durch den Vorstand erhalten, was einem Verstoß gegen die Satzung von PETA entspricht!

    Aber auch andere versuchten sich, als stimmberechtigtes Mitglied im Verein PETA zu bewerben. Diese erhielten die Ablehnung mit der Begründung, dass der Verein PETA derzeit keine weiteren ordentlichen Mitglieder zulässt! Auch dieses wäre ein Verstoß gegen die Satzung des Vereins!

    GERATI.de – PETA verweigert generelle Aufnahme von neuen ordentlichen Mitgliedern!

    So konnten die deutschen Gerichte überhaupt nicht anders urteilen. Ohne Mitbestimmung der Vereinsmitglieder kein Verbandsklagerecht! Im baden-württembergische Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) ist festgehalten, dass eine Klageberechtigte Organisation gewährleisten muss, dass ihre Befugnisse zumindest zu einem erheblichen Teil durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden. PETA Deutschland e. V. zählt nach Angaben des Ministeriums zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder. Das Landwirtschaftsministerium erklärte, für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, werde es in Baden-Württemberg auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation geben.

    PETA in Berlin als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein zugelassen

    Nach eigenen Angaben von PETA in einer Pressemitteilung, wurde am 4. Januar 2021 PETA als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation durch den Berliner Senat bestätigt. Und das obwohl auch im Berliner Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts eindeutig hervorgeht, dass ein Verein, der zugelassen wird, jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen muss. Unter § 2 Abs. 7 ist Folgendes gesetzlich festgehalten …

    7. soweit mitgliedschaftlich organisiert jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen, welche die Ziele der Tierschutzorganisation unterstützt, und

    Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts vom 31. August 2020 

    Presseanfrage an Berliner Senat blieb trotz Wiederholung unbeantwortet

    Am 24. November 2021 sendete ich der zuständigen Presseabteilung eine Presseanfrage im Namen von GERATI!

    Presseanfrage Betreff: Betreff: Presseanfrage zum Thema: PETA Deutschland e. V. – Zulassung als verbandsklagebefugter Verein nach der Abweisung der Beschwerde von PETA beim Bundesverfassungsgericht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Silvio Harnos, und ich beschäftige mich journalistisch in meinem Blog auf gerati.de, mit der Radikalisierung des Tierschutzes in Form des Tierrechtes.

    Zu der Beauftragung von PETA Deutschland e. V. als verbandsklagebefugter Verein, habe ich mehrere Fragen und möchte sie bitten, diese kurzfristig als Presseanfrage, zu beantworten.

    1. Besitzt PETA Deutschland zwei Stimmen als anerkannte Tierschutzorganisation für eine Tierschutzverbandsklage in Berlin?

    Aus der Liste der von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gemäß § 2 BlnTSVKG der anerkannten Tierschutzorganisationen, werden für PETA Deutschland e. V., 2 Adressen aufgezählt!

    PETA Deutschland e. V.

    • Friolzheimer Straße 3, 70499 Stuttgart 
    2. Vorsitzender Harald Ullmann
    Telefon: 0711/860 591 – 0
    E-Mail: info@peta.de
    • Büro Berlin Sonnenallee 61 – 63, 12045 Berlin 
    Dr. Christian Arleth
    Telefon: 030 6832666-030
    E-Mail: ChristianA@peta.de

    Anerkennung vom 04.01.2021

    1.1. Bedeutet dieses, dass PETA hier zwei Stimmen in Berlin besitzt? Insbesondere da diese ja auch für Abstimmungen im Bereich Tierversuche stimmberechtigt sind?

    Aus § 2 Abs. 7 Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts geht eindeutig hervor, dass eine Tierschutzorganisation mitgliedschaftlich organisiert und jeder Person eine Mitgliedschaft ermöglichen muss! Wie wurde dieses beim Verein PETA Deutschland überprüft?

    Insbesondere da bereits das Land Baden-Württemberg ein Verbandsklagerecht, genau aus diesem Grunde ablehnte, worauf PETA klagte, und auch vor den zwei Gerichtsinstanzen verlor.

    2.1. Fand eine Überprüfung der Angaben von PETA stand, wenn JA in welcher Form?

    2.2. Hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, jetzt Einfluss auf die Zulassung von PETA als verbandsklagebefugter Tierschutzverein?

    Bezogen auf: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/auch-bundesverwaltungsgericht-verwehrt-peta-das-verbandsklagerecht/

    PETA Deutschland e. V. musste vor der Zulassung als verbandsklagebefugte Tierschutzorganisation eine Verpflichtungserklärung im Rahmen der Durchführung des Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von anerkannten Tierschutzorganisationen im Land Berlin (Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz – BlnTSVKG) unterzeichnen!

    PETA Deutschland ist dafür bekannt, haltlose Strafanzeigen gegen Landwirte, Labore und Tierhalter zustellen!

    3.1. Wie stellt das Land Berlin sicher, dass PETA persönliche Daten, die PETA immer wieder wissentlich und unwissentlich leakt, nicht aus der verbundenen Arbeit mit dem Berliner Senat stammen?

    3.2. Verlässt sich der Berliner Senat auf die unterschriebene Verpflichtungserklärung, oder erfolgt hier eine Prüfung, insbesondere verbunden mit dem Vorfall der Berliner Staatsanwaltschaft und Attila Hiltmann, dem auch PETA sehr nahestand?

    Ich möchte sie bitten meine 5 Fragen kurzfristig zu beantworten, da zu diesem Thema ein Artikel und ein Videobeitrag in Arbeit ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Da ich auf diese Presseanfrage keine Antwort erhielt, wendete ich mich am 3. Dezember 2021 erneut an die Presseabteilung des Berliner Senates!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 24.11.2021 sendete ich ihnen eine Presseanfrage zu! Bis heute erhielt ich keine Stellungnahme zu meinen Fragen, aus der Presseanfrage!

    Nach § 4 LPresseG sind sie als Behörde verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen!

    Ich möchte sie hiermit noch einmal bitten, meine Fragen kurz zu beantworten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Auch auf die wiederholte Anfrage blieb die Presseabteilung des Berliner Senates mir eine Beantwortung der Fragen schuldig! Man darf sich schon fragen, warum der Berliner Senat die Aussage gegenüber ihren Bürgern verweigert, warum PETA anscheinend 2 Stimmen in diesem Gremium erhalten hatte? Wie ist es möglich, wenn man simpel nachweisen kann, dass PETA gegen das Gesetz selbst verstößt, dass diese als verbandsklagebefugter Verein in Berlin bestätigt wurde?

    Ich bleibe natürlich als GERATI an dieser Story dran und werde mich an die nächste Stelle wenden!

    Unterstützung für die Beantragung eines Presseausweises

    Und warum sollte man den Ritterschlag, den PETA mit ihrer Klage erreicht hat, dass die Klage gegen GERATI es sich um Presserecht handelt, nutzen! Ob ich einen Presseausweis erhalte, ist noch offen.

    Die dafür benötigten Voraussetzungen besitze ich bereits. Das einzige was fehlt sind die Kosten von 89,25 € zzgl. der Versandkosten von 15,89 € und den Zahlungs- bzw. Spendengebühren benötige ich ca. 125 €! Die restliche Summe aus den Spenden, die nicht für die Beantragung des Presseausweises Verwendung finden, werden in Recherchen für GERATI investiert!

    Vielen Dank im Voraus!

    Silvio


    Spendenaufruf Presseausweis

    Quellen:

  • PETA und die Vermittlung von Empathie für Tiere im Klassenzimmer

    Wie sollen Kinder Empathie für Tiere lernen, wenn sie so gut wie keinen Kontakt zu Tieren erhalten? PETA behauptet tatsächlich, dass die Haltung von Tieren im Klassenzimmer Gewaltverbrecher heranzieht!

    PETA behauptet wieder einmal in Ihrer polemischen Art und Weise, dass die Haltung von Tieren bei Kindern, Gewaltphantasien und demnach zu Gewaltverbrecher heranzieht. Doch wie sollen Kinder heutzutage Empathie für Tiere entwickeln, wenn ihnen der Kontakt vorenthalten wird? Liebe kann man nur durch einen direkten Kontakt erlernen und fühlen.

    Ohne Liebe und Zuneigung kann ein Kind keine Empathie erlernen. In einem familiären Umfeld, wo diese Punkte fehlen, kommt es in der Regel zu gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, mit der Entstehung von Hass und Gewalt. Dieses kann man in diversen Dokumentationen nachvollziehen. Ein sehr gutes Beispiel ist die über Jahre durch Stern TV verfolgte Entwicklung der Kinder der Familie Ritter!

    Empathie muss man wie die Angstüberwindung zu einigen Tieren lernen

    Anstatt eine Wespe heute mit einem Blatt Papier aus dem Fenster zu delegieren, wird in vielen Fällen die chemische Keule angewendet! Die Angst gestochen zu werden, ist bei vielen Menschen größer als ein Tier als Lebewesen anzusehen. Eine Spinne, oder ein unbekanntes Insekt wird als gefährlich angesehen und getötet, obwohl diese Tiere in den meisten fällen gänzlich ungefährlich sind! 

    Ich bin Baujahr 1972 und ich kenne noch den täglichen Besuch des Kohlenkellers im Winter. Spinnweben und Insekten haben mir damals keine Angst gemacht! Heute sieht das ganze anders bei den Kindern aus. Natürlich haben hier auch die Eltern eine Mitschuld, dass Kinder sich vor vielen Sachen, die früher alltäglich waren, ängstigen. Wie soll ein Kind lernen sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten, wenn es von den Eltern, die 800 Meter Schulweg, mit dem Auto gefahren werden?

    Wie soll ein Kind Empathie und Liebe zu einem Tier empfinden, wenn es von den Eltern immer wieder gesagt bekommt, nicht anfassen, es könnte beißen. Die Angst beherrscht mittlerweile das gesellschaftliche Leben. Tiere, die früher alltäglich waren und mit einem Ahh von Kindern bestaunt wurden, sollen heute auf einmal eine Gefahr sein. Natürlich muss man Vorsicht walten lassen, aber Kinder in Angst und Schrecken zu versetzen nur, weil eine Taube sich ihnen nähert, ist wohl der grundsätzlich falsche Weg!

    Ohne direkten Kontakt keine Entwicklung von Liebe und Empathie zu Tieren

    Empathie zu Tieren kann nur entwickelt werden, wenn man auch mit diesen Tieren einen Kontakt hat. Eine Dokumentation oder ein Trickfilm kann keine Empathie zu einem Tier bei einem Kind entwickeln. Wie, auch wenn Tiere in Zeichentrickserien ehern vermenschlicht werden, oder sich mit irgendwelchen Gegenständen andauert Schaden zufügen. Auch in Dokumentationen wird ehern auf Aktion wert gelegt, anstatt den umfangreichen Alltag einer Löwenfamilie aufzuzeigen. In der Regel wird in Dokumentarfilmen die Jagt der Löwen präsentiert. Dass diese aber 80 Prozent ihrer Tageszeit faul irgendwo im Schatten liegen, oder mit ihren Kindern umhertollen wird in diesen Dokumentationen verschwiegen!

    Dass man in einem Klassenzimmer keinen Löwen oder Tiger halten sollte, versteht sich von selbst. Aber das Halten von Kleintieren in Verbindung mit einer beobachteten Verantwortungsübergabe an die Kinder, kann echte Empathie zu Tieren erzeugen. Denn nur was man liebt, fügt man auch keinem Schaden zu.

    Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder, wenn ein Tier im Klassenraum sich befindet, sich anders verhalten, als ohne. Man lernt Rücksicht zu nehmen, Vertrauen aufzubauen und andere Tiere und Menschen zu achten!

    PETA und die 5 haltlosen Behauptungen, die gegen im Klassenzimmer sprechen

    1. Der grausame Heimtierhandel wird unterstützt

    Es ist typisch für PETA jede Art von Tierhaltung als grausam darzustellen. Es ist nicht verwunderlich, dass PETA sowie auch andere Tierrechtsorganisationen keine einzige Tierhaltung präsentieren, die in ihren Augen vertretbar wäre. Ihre Behauptungen gehen sogar so weit, dass Tierheime Tiere durch ihre Haltungsform quälen. So erklärt sich auch, dass PETA selbst weder ein Tierheim noch einen Gnadenhof leitet bzw. unterstützt. Dafür tötet PETA aber 90 Prozent der Tiere, die in ihre Obhut übergeben werden.

    Nicht jeder Züchter und Zoohandel verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Schaut man sich die Fälle an, die aufgedeckt worden, ist es ein geringer Teil. PETA behauptet jedoch, dass jeder Züchter und Zoohandel so arbeitet, ohne dafür jedoch Beweise liefern zu können!

    Es wäre natürlich auch den Lehrern zu empfehlen, mit ihrer Klasse in erster Linie ein Tier aus einem Tierheim zu wählen. Die Wahl sollte mit den Kindern zusammen erfolgen. Erstens lernen Kinder dann einmal ein Tierheim und die Tiere dort kennen und zweitens ist eine Bindung zu dem Tier größer, wenn es sich die Kinder selbst ausgesucht haben!

    Voraussetzung ist und bleibt eine artgerechte Haltung und die gesicherte Versorgung auch außerhalb der Schulzeit. Aber hier gibt es bereits diverse Lösungen.

    2. Die Haltung im Klassenzimmer ist nicht artgerecht

    Generell zu behaupten, dass man ein Tier nicht Artgerecht in einem Klassenzimmer halten kann ist falsch! Und ich persönlich kenne keinen Klassenraum der 24 Stunden also auch Nachts voll beleuchtet ist. Natürlich müssen Verhaltensregeln zwischen den Kindern und den Tieren aufgestellt werden. Dieses gehört aber genauso zu dem Lerneffekt wie das, was das Tier zum Leben benötigt!  

    3. Die Tiere werden oft allein gelassen oder vernachlässigt

    Wenn sich eine Schule bzw. ein Lehrer für die Haltung eines Tieres im Klassenraum bzw. in der Schule entscheidet, müssen natürlich die Versorgung und die Haltung außerhalb des Schulunterrichtes vorher geklärt werden. Es spricht nichts dagegen, wenn z. B. ein Hund vom Lehrer mit nach Hause genommen würde.

    4. Es ist ein Gesundheitsrisiko

    Tiere verbreiten Krankheiten! Ein typisches Szenario, was PETA immer wieder behauptet. Hierin liegt wahrscheinlich bei PETA auch der Hass auf Tiere. Denn sonst ließe sich nicht erklären, warum PETA 90 Prozent der Tiere tötet, die in ihre Obhut übergeben werden. Dabei schreckt man bei PETA nicht einmal davor zurück kleine Katzenbabys und Hundewelpen zu töten! Tiere, die aus Tierheimen bzw. Zoohandlungen verkauft wurden, sind gesundheitlich getestet! Letztendlich sollte man sich vorher in der Schule genau Gedanken machen, welche Tiere sinnvoll für solche Schulprojekte sind. Wer Amphibien hält, sollte sich auch mit diesen auskennen, dass gilt für jedes Tier!

    5. Es gibt bessere Unterrichtsmethoden

    Nein es gibt nichts Besseres, Empathie mit Tieren zu lernen, als selbst sich um ein Tier kümmern zu dürfen. Ein kurzer Besuch eines Tierheimes oder Lebenshof wie PETA das empfiehlt ist nichts anderes wie ein ZOO, oder Zirkus Besuch. Ironischerweise ist hier PETA wieder gänzlich dagegen. Liebe, Vertrauen und Empathie kann man nur lernen, wenn man die ganze Verpflichtung übernimmt. Ein Stundenbesuch in einem Tierheim kann keine empathische Beziehung aufbauen!

    Zum Abschluss behauptet PETA, dass Gewaltverbrecher generell mit dem Quälen von Tieren beginnen!

    PETA behauptet unter anderem, dass Fleischer, Metzger und Jäger zu Gewaltstraftaten neigen. Nun frage ich PETA, wie es dann sein kann, dass eine PETA-Aktivistin Nasim Najafi Aghdam, mit einer Pistole bewaffnet 2018 in das YouTube Headquarter stürmt und mehrere Menschen schwer verletzte bevor sie sich selbst richtete. Liegt es daran, dass PETA selbst Tiere tötet und dass es deshalb zu dieser abscheulichen Gewalttat kam?


    https://www.nytimes.com/2018/04/04/technology/youtube-attacker-demonetization.html
    https://www.nytimes.com/2018/04/04/technology/youtube-attacker-demonetization.html

    Oder liegt die Wahrheit ehern da, dass PETA seine Aktivisten zu Gewalttaten animieren. Wie man auch bereits mehrfach in Deutschland erleben durfte, wo sich PETA Aktivisten nicht an die gesetzliche bzw. den Auflegungen bei Demonstrationen hielten und somit gewalttätige Auseinandersetzungen hervorriefen! 

    Wer mit Liebe und Empathie zu einem Tier im Klassenzimmer erzogen wurde und sich nicht durch PETA radikalisieren lässt, wird nicht zu Gewalttaten fähig sein! 

    Quellen:

  • Wie PETA mit der Wahrheit und öffentlicher Kritik umgeht

    Am letzten Tag des Jahres 2021 präsentierte PETA wieder einmal, wie sie mit der Wahrheit und öffentlicher Kritik in ihren sozialen Medien umgehen! Kritische Fragen werden einfach gelöscht!

    Anstatt sich den Fragen zu stellen werden diese einfach von PETA gelöscht! Und nein, der Fragesteller beleidigte nicht, sondern stellte eine simple Frage zu den von PETA geposteten Bildern. Und ja, die Frage ist mehr als berechtigt, wenn PETA, Menschen, die Tiere retten präsentiert, die nicht zu PETA gehören zu scheinen!


    Screenshot PETA Facebook -Seite
    Screenshot PETA Facebook -Seite

    Und ja, die Frage, die ein Kommentator stellt, ist wohl mehr als berechtigt. Immerhin legt PETA sehr viel auf seine Eigenmarke PETA wert. Wie kann es dann sein, dass auf den präsentierten Bildern auf den Shirts und Hoodies kein PETA-Logo zu erkennen ist?

    Und wer jetzt denkt, PETA lässt diese Frage einfach unbeantwortet stehen, der irrt sich. Keine 10 Minuten, nachdem GERATI diesen Screenshot auf seinen Facebook-Seiten gepostet hatte, wurde dieser Kommentar einfach von PETA gelöscht!

    Dabei wäre eine Antwort für PETA nicht einmal schlimm gewesen, wenn man sich auf die bisherigen Aussagen von PETA in der Kampagne „PETA HELPS RUMANIA“ stützen würde. Wobei GERATI selbst dieses Projekt mehr als anzweifelt! 

    GERATI versucht im Namen von PETA die Frage des Kommentators zu beantworten

    Das auf den von PETA veröffentlichten Fotos, ist der Tierrechtsorganisation Eduxanima, in Rumänien zuzuschreiben. Offiziell soll PETA diese Tierrechtsorganisation in Rumänien unterstützen. Fragen treten dennoch immer wieder bei GERATI auf. Warum werden diese Fotos, die PETA präsentiert, nicht auf den sozialen Medien von Eduxanima gepostet? Und ja es ist tatsächlich so, dass die von PETA veröffentlichten Fotos, die aus dem Projekt „PETA HELPS ROMANIA“ stammen sollen, nicht von den originalen Organisationen, auch veröffentlicht und damit zertifiziert würden!

    Eduxanima besitzt weder eine Webseite, noch betreibt diese ein Tierheim bzw. Gnadenhof. Wo sollen dann die 5.710 Tiere, die PETA als Zahl benennt verbleiben. Immerhin ist die Hauptaussage, die PETA trifft, dass es sich um Straßenhunde handelt! In einem anderen Artikel von PETA, wird sogar die Zahl 8.000 Tiere benannt! Wo landen diese Tiere, nachdem diese angeblich im Auftrag von PETA behandelt wurden?

    Wofür werden Gelder, die PETA nach Rumänien anweist, tatsächlich verwendet?

    Mag sein, dass PETA einen geringen Betrag nach Rumänien überweist! Skurril ist jedoch, dass PETA nach dem GERATI Artikel „PETA 2016 – Null Euro für den Tierschutz“ die Position Reisekosten aus ihrem transparenten Bericht entfernte und diesen durch die Position „karitativer Tierschutz“ ersetzte. Man darf sich dann schon Frage, wie die PETA-Mitarbeiter nach Rumänien kommen und ob diese unter Brücken kampieren müssen, wenn PETA keine Reisekosten steuerlich mehr gelten macht! 

    Wohin das meiste Geld für den angeblichen Tierschutz von PETA auch in Rumänien fließt, kann man auf dem rechten Foto eindrucksvoll sehen. Immer wieder werden Zehntausende von Euros in Werbekampagnen für die Marke PETA gesteckt. Letztendlich haben diese zum Fenster hinaus geschmissenen Werbegelder nichts mit dem Tierschutz zu tun. Diese Werbung soll einzig und allein die angebliche Tierschutzarbeit von PETA in den Fokus heben. Nur bleibt der tatsächliche Tierschutz bei PETA auf der Strecke!


    Wie PETA Deutschland sich die Hände reinwaschen möchte Foto: Facebook
    Wie PETA Deutschland sich die Hände reinwaschen möchte Foto: Facebook

    So ist es also nicht verwunderlich, dass PETA Fragen lieber löscht, als dazu Stellung zu beziehen!

    Screenshot PETA Facebook -Seite

    Das PETA die erneute Frage, des Kommentators nicht löschte, dürfte der zeitnahen Publikation, durch GERATI auf seinen sozialen Medien geschuldet sein. 

    PETA hat sich der transparenten Zivilgesellschaft verschrieben und ist dadurch auch zur Transparenz verpflichtet. Das einfache Löschen von nicht erwünschten Fragen durch PETA ist dank der Veröffentlichung auch durch den GERATI Betreiber Silvio Harnos, nicht mehr ohne Konsequenzen möglich. 

    Immer mehr Menschen und auch treue PETA Unterstützer hinterfragen die Arbeitsweise von PETA mittlerweile. Und das ist auch gut so!

    Tierschutz ist wichtig! Jedoch sollten die Spenden für den Tierschutz nicht in fragwürdige Organisationen gesteckt werden, die nachweislich keinen aktiven Tierschutz betreiben. Schlimmer noch PETA tötet selbst jährlich fast 90 % der Tiere, die ihnen übergeben werden. Gleichzeitig schreckt PETA nicht vor Diebstahl und der Tötung von Haustieren zurück!

    Wer Spenden in den Tierschutz leisten möchte, sollte dieses in Tierheimen in seiner direkten Umgebung tun. Dort werden Tiere liebevoll gepflegt und gehegt. Bei PETA wird mit ihrer Spende ehern ein Tier getötet. Hinterfragen Sie die Arbeit von PETA und lesen Sie in den ihnen von PETA zur Verfügung gestellten Material zwischen den Zeilen. Schnell kommen sie dann zu der Erkenntnis, dass PETA nichts mit Tierschutz zu tun hat, sondern nur ihr Geld in Form von Spenden haben möchte!

    Quellen:

  • Deutscher Tierschutzbund geht Verbot des Kükentötens zum 1. Januar nicht weit genug

    Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Gesetz in Kraft, was das Kükentöten in Deutschland verbietet. Jahrelang ging eine Diskussion voraus, die immer wieder zur Verschiebung der gesetzlichen Bestimmung führte!

    Ab 1. Januar dürfen in Deutschland keine männlichen Küken mehr selektiert und getötet werden. Laut Gesetz muss das Geschlecht bis zum siebenten Bruttag festgestellt und bis dahin darf das Brüten des Eies abgebrochen werden. Zur Feststellung des Geschlechtes wurden wissenschaftliche Prüfmittel geschaffen, die dieses Gesetz immer wieder verzögerten. Jetzt sind sie wirtschaftlich einsetzbar.

    Jahrelang gab es kontroverse Streitigkeiten zwischen Tierrechtlern, Landwirten und dem Gesetzgeber. Der Gesetzgeber verschob immer wieder die Durchsetzung des längst fälligen Gesetzes! Männliche Küken legen keine Eier und setzen auch nicht so viel Fleisch an wie weibliche Tiere! Deswegen gelten diese als nicht wirtschaftlich!

    Deutscher Tierschutzbund meldet sich zu Wort, da das neue Gesetz nicht weit genug gehe!

    In einem Interview äußerte sich der Deutsche Tierschutzpräsident Schröder dahingehend …

    Für die Aufzucht und die Schlachtung der Bruderhähne fehlen nach wie vor gesetzliche Vorgaben, kritisiert der Tierschutzbund. Außerdem fehle Transparenz. „Den meisten Verbrauchern ist nicht bewusst, dass auch für Eier, die der Handel bereits mit der Angabe ‚ohne Kükentöten‘ vermarktet, schmerzempfindliche Embryonen oder sogar Küken getötet wurden“, so Tierschutzbund-Präsident Schröder. „Zudem gibt es für verarbeitete Eier keine Kennzeichnungspflicht.“

    RND.de

    Da Tierrechtler immer wieder für Tiere dieselben Rechte einfordern, wie für Menschen, darf man sich Fragen, ob der Deutsche Tierschutz Präsident sich auch gegen den § 218a und somit gegen den Schwangerschaftsabbruch und der Selbstbestimmung der Frau ausspricht!

    Über Jahre wurde die wissenschaftliche Entwicklung der Geschlechtertest transparent durch die Wissenschaftler und der Landwirtschaft aufgezeigt. Kein einziger Tierrechtler hatte in irgendeiner Form etwas gegen diese wissenschaftliche Forschungsrichtung einzuwenden. Jetzt wo diese wirtschaftlich umsetzbar ist, spricht man auf einmal von schmerzempfindlichen Embryonen, die getötet werden sollen!

    Tierrechtlern geht es nicht um Tiere, sondern nur um polemische Aufmerksamkeit!

    Es zeigt sich immer wieder, dass es Tierrechtlern nicht um die Tiere geht, sondern diese nur den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden anrichten wollen. Die Begründung ihrer starrsinnigen Forderungen sei in dem verdummten ethischen Gedankengut zu finden, was diese verbreiten wollen. Tiere und der Tierschutz haben da keinen Platz. Letztendlich geht es nur um die Ethik des Vegan seins!

    Würde man die geschlechtliche Selektion bis zum 7. Tag verbieten, würden die Eier nicht mehr in Deutschland ausgebrütet werden, sondern in Osteuropa, Asien oder Afrika. Dass dort der Tierschutz kaum existiert, wollen Tierrechtler nicht wahrhaben. Letztendlich sollen tierische notwendige Nahrungsmittel verschwinden. Wie sich die Menschen vegan alle ernähren sollen, spielt da keine Rolle! Man braucht sich nur die Energieentwicklung in Deutschland anzuschauen. Deutschland vernichtet gerade seine ganze Energiewirtschaft. Die Nachbarländer reiben sich die Hände und bauen an den Grenzen zu Deutschland, wohl wissentlich auf die Energiekrise, ihre Atomkraftwerke. Letztendlich zahlt der Bürger die zu erwartenden hohen Energiekosten, die ein paar Politiker ihnen jetzt für die Zukunft auferlegen! Da erhält der Begriff Good-Bye-Deutschland schon erschreckende Zukunftsängste! 

  • Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

    Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

    Seit Jahren wurde Dr. Edmund Haferbeck als Rechtsberater und Leiter der PETA-Rechtsabteilung geführt. Diesen Job scheint er nun los zu sein. Den Aufgabenbereich übernahm jetzt Krishna Singh, der seinen Rechtsanwaltstitel vor einigen Jahren abgegeben hatte!

    Dr. Edmund Haferbeck trat als uneingeschränkter Führer von PETA Deutschland auf. Der eigentliche Vertreter von PETA Deutschland Harald Ullmann hält sich ehern im Hintergrund bedeckt. Dafür war Haferbeck um so mehr in der Öffentlichkeit aktiv und präsentierte sich als Sprecher und Führer von PETA in der Öffentlichkeit.

    In den letzten Monaten erstattete GERATI Betreiber Silvio Harnos mehrere Strafanzeigen gegen Mitarbeiter von PETA, darunter auch Edmund Haferbeck. Grund für die Strafanzeigen war die immer wieder durch PETA in Strafanzeigen auftretenden falschen Tatsachenbehauptungen gegenüber Ermittlungsbeamten. Dieses ist in Deutschland ein Straftatbestand.

    Dr. Edmund Haferbeck besitzt keine juristische Ausbildung

    In den Ermittlungsverfahren, unter anderen von der Staatsanwaltschaft Görlitz, ließ sich der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck dahingehend ein, dass nur er allein die Strafanzeigen im Namen von PETA stellt und auch nicht von seinen ihm als Leiter der Rechtsabteilung unterstellten Juristen beraten wird. Dieses beinhaltet im eigentlichen einen Verstoß gegen die Satzung des Vereins PETA Deutschland, in der festgehalten ist, dass nur der Vorstand PETA gerichtlich und außergerichtlich vertreten darf.

    Auf die Einlassung von Haferbeck in diesem Ermittlungsverfahren, teilte Silvio Harnos der ermittelnden Staatsanwaltschaft mit, dass er hier einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sieht, wo die Rechtsberatung von Nichtjuristen nur durch Juristen begleitet werden darf. Da Haferbeck dieses in seiner Aussage verneinte, sollte hier auch ein Rechtsverstoß vorliegen!

    Wie Peter Höffken wurde jetzt Dr. Edmund Haferbeck nach einer Strafanzeige von PETA degradiert!

    Peter Höffken betitelte sich im Namen von PETA als Diplomzoologe und Wildtierexperte. Nach einer Strafanzeige wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches § 132a StGB degradierte PETA Herrn Höffken zum Fachreferenten. Seit dem wurde sein Diplom in Zoologie, was unter anderem Dr. Edmund Haferbeck leibhaftig gesehen haben wollte, nicht mehr angesprochen. Wie sich herausstellte, studierte Höffken an der Uni zu Köln Geologie. Wie er durch dieses Studium ein Diplom in Zoologie erwerben konnte blieb offen. 

    Jetzt traf es bei PETA auch die Führungspersönlichkeit Dr. Edmund Haferbeck! Auch er wurde seines Postens enthoben, den er als Rechtsberater und Leiter der Rechtsabteilung innehatte!

    Neuer Leiter der Rechtsabteilung ist Krishna Singh. Dieser hat zwar eine juristische Ausbildung genossen, hatte aber bereits vor Jahren seinen Rechtsanwaltstitel abgegeben. Es darf gespannt sein, ob jetzt endlich bei PETA juristische Professionalität Einzug hält. Persönlich glaube ich nicht daran. Allein die unter anderem von Krishna Singh initiierte Verfassungsbeschwerde im Namen der Schweine zeigt sein juristisch fehlendes Fachwissen auf! Die Beschwerde wurde vom Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Anders sieht es bei meiner Beschwerde im Verfahren Dr. Edmund Haferbeck – PETA ./. Silvio Harnos – GERATI. Diese liegt derzeit zur höchstrichterlichen Entscheidung den Richtern vor. In dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht geht es um die Nichtzulassung der Teilnahme am eigenen Prozess nach Art 103 Grundgesetz in Verbindung mit § 128 ZPO. Wenn die Entscheidung kommt werde ich dieses natürlich hier auf GERATI veröffentlichen!

    Neuer Aufgabenbereich für Edmund Haferbeck verweist auf NAZI Vergangenheit

    Öffentlich wird Dr. Edmund Haferbeck als „Seniorverantwortlicher für Special Projects“ bei PETA bezeichnet. Wenn man jetzt weiß wie Haferbeck tickt und das Ullmann als PETA Vertreter sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten musste, wirft diese Berufsbezeichnung schon Fragen auf. Das Verfahren gegen Harald Ullmann als 2. Vorsitzende wegen Volksverhetzung wurde gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt. PETA verglich in der Kampagne „Der Holocaust auf deinen Teller“ Juden in NAZI-KZs unter anderen mit Schweinen!

    In der NAZI-Zeit waren unter anderem Spezialprojekte, die Sonderbehandlung der Juden und deren Vernichtung! Haferbeck selbst spricht sich offen für den Terror im Namen des Tierrechts aus. So drohte er in einem Interview mit der Gründung einer Terrororganisation vergleichbar der Al Quaida. Straftaten von Tierrechtlern hingegen sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit und sollen nach Aussagen von Haferbeck nicht verfolgt werden. Auch dieses stammt aus der NAZI Zeit. Denn auch hier wurden braune Straftaten nicht verfolgt!

    Quellen:

  • Great Ape Project – ist es Dummheit oder die totale Verzweiflung?

    Man darf sich schon fragen, was ein Briefumschlag, der als Foto von Great Ape Project (GAP) für eine Aussage treffen soll, wenn man den Inhalt des Briefes letztendlich verschweigt! Ist es eine Unterlassungsaufforderung die derzeit zuhauf bei GAP eintrudeln, oder doch eine Distanzierung des Loro Parque gegenüber Herrn Kroiß, von Zoos.media?

    Es muss schon Dummheit sein, wenn das Great Ape Project (GAP) einen Briefumschlag postet und den Inhalt des Schreibens vom Loro Parque letztendlich gänzlich verschweigt! Derzeit schießt sich das GAP auf Herrn Philipp J. Kroiß von Zoos.media ein und lässt ihrer Hetze freien Lauf! Argumente fehlen letztendlich, wie üblich bei radikalen Tierrechtlern, gänzlich. Total von Angst erschüttert, ihrer eigenen Dummheit, den Spiegel vorgehalten zu bekommen, agieren diese mit ihren Facebook Fakeaccount und stellen Behauptungen auf, die sie letztendlich selbst nicht einmal belegen können.


    Screenshot altes Impressum Zoos.media
    Screenshot altes Impressum Zoos.media

    Rein rechtlich ist man sogar verpflichtet, wenn man für Berichte bzw. Artikel Zahlungen erhält, diese auch zu kennzeichnen. Dass dieses gern von radikalen Tierrechtsseiten unterschlagen wird, sei dahingestellt. Letztendlich ist Deutschland ein demokratisches Land, wo jeder seine persönliche Meinung kundtun darf.

    Diese publizierte Meinung wird dann gern von radikalen Tierrechtlern als Lobbyismus hingestellt. Wenn ich einen Artikel schreibe, dann bildet dieses meine persönliche Meinung wieder. Andere Meinungen werden bei mir als Gastartikel gekennzeichnet. Wenn Tierrechtler von Lobbyismus sprechen würde mich einmal persönlich interessieren wie sie ihre eigene Arbeit dann ansehen. Ist es nicht auch Lobbyismus für eine ethische gesellschaftlich fragwürdige Grundeinstellung?

    Eine Antwort wird man von radikalen Tierrechtlern nicht erhalten. Sie sind weder dialogbereit noch können sie Argumente präsentieren und glaubhaft übermitteln. In der Regel weicht man letztendlich immer auf irgendwelche Hören-Sagen Argumente, die in vielen Fällen von PETA kommen aus! Nur sollten sich diese Tierrechtler einmal Fragen welche Expertise denn PETA und andere Tierrechtsorgas vorweisen können! Aktiver Tierschutz findet in der Tierrechtsbewegung nicht statt. Die Arbeitsweise ist ehern mit Hass und Hetze gegen andersdenkende verbunden! Da nimmt sich das Great Ape Project nicht viel mit PETA und anderen radikalen veganen Tierrechtsorganisationen!

    Auch ich wurde bereits vom Loro Parque durch Spenden unterstützt

    Auch ich erhielt bereits Spenden aus dem Umfeld des Loro Parques, ohne dass ich eine Gegenleistung lieferte. Im September 2019 wurden mir 30 × 100 € Spenden von mit dem Loro Parque verbundenen Restaurants und Dienstleistungsunternehmen, ohne einen direkten Kontakt zu haben überwiesen. 

    Jeder der regelmäßig einen Blog schreibt weiß welche Zeit und Arbeit in den Artikel steckt, insbesondere wenn man vorab noch unzählige Recherche Stunden investieren muss.


    Spenden Nachweis aus dem Umfeld des Loro Parque
    Spenden Nachweis aus dem Umfeld des Loro Parque

    Da ich keinerlei Gegenleistung geliefert habe, musste ich dieses auch nicht nach der deutschen Gesetzeslage kennzeichnen! Wie es bei Philipp J. Kroiß von Zoos.media war weiß ich nicht. Jedoch kann ich mir vorstellen, dass er als Sicherheit die direkte Unterstützung kennzeichnen wollte. Da könnte sich so ein mancher Tierrechtsverein an dieser Transparenz einmal eine Scheibe abschneiden!

    Letztendlich geht es diesen radikalen Tierrechtlern nur um Hass und Hetze

    Es scheint ehern der Neid auf Transparenz zu sein, der die dummen Fakeprofil-Betreiber auf Facebook anstachelt, hier einen angeblichen Betrug bei Zoos.media zu sehen. Argumente gegen den Inhalt der veröffentlichten Artikel, findet man anscheinend nicht, sodass man sich über so eine Schwachsinnsbehauptung wochenlang auslassen muss. Damit ist wohl keinem Tier geholfen, oder geht es den radikalen Tierrechtlern, die sich auf Facebook-Seite von Great Ape Project darüber aufregen, doch nicht um die Tiere und dem Tierschutz?

    Auch gegen GERATI hat man anstatt von Argumenten und Dialogbereitschaft nur Hass und Hetze zu bieten. Hier einmal ein paar Auszüge von Kommentaren, die auf der Facebook-Seite von Great Ape Project zu GERATI und meiner Person erschienen sind!

    Mathilde Bauer

    …dann kann Kroiß (aka „I stand with Loro Parque“) ja jetzt Lobbyarbeit betreiben für den Vollhonk aus Jakarta (auf den, wie man hört, ein Haftbefehl warten soll, sollte er jemals wieder nach Deutschland einreisen wollen ).

    Anmerkung GERATI: Man sollte schon den Unterschied kennen ab wann ein Urteil oder wie in diesem Fall Beschluss rechtskräftig ist. Und allein die Aussage im Wiederholungsfall sollte dem Fakeprofil-Besitzer die Dummheit seiner Aussage vorhalten!

    Claudia Kierspe

    Kommt eigentlich besagter Dreckwerfer aus Jakarta auch als Experte in dem Buch vor? Er hat ja in der Vergangenheit eng mit Fr. Dörnath zusammengearbeitet.

    Anmerkung GERATI: Warum sollte ich. Ich bin weder ein Experte für Primaten noch habe ich Robby jemals persönlich getroffen. Fakt ist, dass Ehern auf der radikalen Tierrechtsseite immer wieder Pseudo-Experten sich zu Wort melden, ohne auch nur einen Beweis für ihre Argumente liefern zu können. Bei Great Ape Project ist es Colin Goldner der mit nicht vorhandenen Expertenwissen in Bezug auf Primaten glänzt. Siehe sein Looserbuch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“, was sich in 3 Monaten gerade einmal 14 x verkaufte. Colin Goldner ist so frustriert, dass er die Bücher mittlerweile verschenkt!

    Bamti Bhandar

    Fr. Dörnath war wohl intelligent genug, Harnos nicht als „Mitautor“ in ihr Buch aufzunehmen. Bei Kroiß war sie’s nicht. Dürfte sie vermutlich noch bereuen. Juckt aber wenig.

    Anmerkung GERATI: Erstaunlich wie man sich übe rein so erfolgreiches Buch von Frau Dörnath den Mund funzlig redet. Wie wäre es denn einmal wen „Fischi“ und die anderen radikalen Tierrechtler, Fakten und Argumente liefern würden, die die Aussagen in dem Buch widerlegen würden. Da kommt jedoch nichts. Man befasst sich nicht mit dem Inhalt und den Aussagen, sondern hetzt über einen Mitautor, ohne sich mit den Aussagen zu befassen!

    Great Ape Project

    Zirkusverbandsfunktionär Klaus Kaulis (1. Vorsitzender des Berufsverbandes der Tierlehrer e.V.) war intelligent genug, einen persönlich beleidigenden Schmähpost gegen Autor Goldner umgehend von der Hetz- und Dreckwerferseite des Silvio Harnos zu entfernen, nachdem ihm eine formelle Abmahnung samt Klageandrohung zugestellt worden war. Vermutlich auf Anraten seines Anwalts. Wenn er jetzt behauptet, er habe seinen Schmähpost nur deshalb entfernt, weil ihm die Sache nicht wichtig genug war… geschenkt. Pitt Wellersdorf 

    Wer ist verantwortlich für Werbung bzw. Wahlwerbung, die auf einer website geschaltet wird? Natürlich nicht der Werbende selbst und erst recht nicht der potentiell Beworbene, sondern der Betreiber dieser Seite. Wer etwa Werbung für die AfD oder für einen rechtslastigen Buchverlag auf seine Seite stellt oder stellen läßt – egal ob bezahlt

     

    Thomas Marecki Pitt Wellersdorf Sie haben schon verstanden, dass das Google Ads ist und der Algorithmus sich nach den Präferenzen des aktuellen Lesers richtet? Vielleicht wäre es interessant, was Great Ape Project Betreiber sonst für Seiten besuchen?

     

    Pitt Wellersdorf Thomas Marecki Vielleicht ja gerade die des Hetzbloggers und andere rechte bzw. verschwörungstheoretische Seiten? Aber selbst wenn, das sagt ja nicht das Mindeste über die Motivation aus, WESHALB sie das tun. Und: wie steht’s mit der politischen Wahlwerbung für einen AfD-Rechtsaußen?

    Anmerkung GERATI: Es ist schon grausam, wenn die eigenen Leute einem Pitt Wellersdorf seine Dummheit aufzeigen müssen. Meine Argumentation zu diesem Kommentar wurde gelöscht und später wurde ich gesperrt.

    Das sind nur Auszüge, die ich dokumentiert habe. Letztendlich zeigt es, dass es den radikalen Tierrechtlern nicht um Dialog und Haltungsverbesserungen geht, sondern nur rein um Hass und Hetze. Wobei sie genau das unter anderem mir vorwerfen und sich dabei wundern, dass sie bei mir auf meiner Facebook Seite posten dürfen, ohne dass ich es lösche. Kommen dann Argumente von mir löschen sie meistens selbst ihren Kommentar wieder. 

    Wie der Loro Parque über das Great Ape Project denkt, kann man in dieser Pressemitteilung lesen

    Dieses widerlegt die Aussagen, die die radikalen Tierrechtler bezogen auf den Briefumschlag mit fehlendem Inhaltsnachweis von sich geben! Übersetzt mit Google Translator …

    Antwort auf die Petition des Great Ape Project Spain (Proyecto Gran Simio España) zur Schließung der Orca-Show Loro Parque.

    In den letzten Wochen wurden wir Zeugen verschiedener Anfragen bezüglich der Orcas an den Loro Parque von verschiedenen Organisationen, die behaupten, die Rechte der Tiere zu verteidigen. Diese Anfragen basieren nicht auf Beweisen, sondern basieren auf Annahmen über den Mangel an Tierschutz, die nie überprüft wurden. Der Fall der Organisation Great Ape Project Spain ist noch peinlicher, da sich ihre Anschuldigungen mehrfach als falsch erwiesen haben.

    Im Mai 2010 legte D. Pedro Pozas Terrados als Exekutivdirektor des Great Ape Project beim SEPRONA-Hauptsitz in Madrid eine Beschwerde gegen den Loro Parque wegen Verstoßes gegen das Zoogesetz durch die Haltung von Delfinen und Orcas in Gefangenschaft ein. In der Beschwerde sagte Herr Pozas, dass der Loro Parque „völlig wissenschaftliche Zwecke von Zoos und das Gesetz der Zoos verletzt“ und „vorsätzlichen oder fahrlässigen Missbrauch, Vernachlässigung oder Verschlechterung der Tiere im Zoo“. Nach der obligatorischen Inspektion der Einrichtungen stellte das Team der SEPRONA-Agenten fest, dass keine dieser Aussagen der Wahrheit entsprach und die Beschwerde unbegründet war. Wegen mangelnder Richtigkeit der Beschwerde leitete der Naturschutzdienst der Guardia Civil kein Verfahren aus der Beschwerde ein. Jedoch, Als die Rechtsabteilung des Loro Parque versuchte, das Great Ape Project über ein Burofax zu kontaktieren, um wegen falscher Anschuldigungen zu klagen, erhielt niemand die Mitteilung. Es scheint, dass entweder die Organisation des Great Ape Project keinen eingetragenen Sitz hat oder der Geschäftsführer keine offiziellen Mitteilungen akzeptiert.

    Auch im Jahr 2011 hat D. Pedro Pozas Terrados, der das Great Ape Project Spanien vertritt, beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments einen offiziellen Antrag auf einen angeblichen Verstoß gegen die Europäische Zoos-Richtlinie zur Überführung des Orcas Morgan in den Loro Parque gestellt. Das Great Ape Project veröffentlichte den vollständigen Text der Petition auf seiner Website und gab eine Erklärung gegenüber der Presse ab, in der es die ernsthaften Schäden öffentlich machte, die Morgan durch die Inhaftierung im Loro Parque erleiden würde. Im Mai 2012 entschied der Petitionsausschuss des Parlaments über die Petition und teilte dem Great Ape Project nach Konsultationen mit Experten der Europäischen Kommission mit, dass die Übertragung von Morgan als rechtmäßig und strikt gemäß den europäischen Vorschriften verifiziert wurde. Das Great Ape Project hat jedoch nie veröffentlicht, s Antwort auf ihre Anfrage, und noch viel weniger gab sie öffentlich bekannt, dass ihre Argumente nicht berücksichtigt wurden. Inzwischen haben sich auch die Vorhersagen schwerer gesundheitlicher Schäden für Morgan als völlig falsch erwiesen, Morgan ist mittlerweile vollständig in die Orcas-Gruppe im Loro Parque integriert, ihr Gesundheitszustand ist ausgezeichnet und sie wiegt über 2.000 Kilo.

    Im September 2013 startete das Great Ape Project eine öffentliche Kampagne, um zu verhindern, dass der Gorilla Leon in den Zoo von Belo Horizonte in Brasilien überführt wird, um eine Familiengruppe mit zwei Weibchen zu gründen. Die Übertragung erfolgte auf Empfehlung des Leiters des Programms für gefährdete Arten der European Association of Zoos and Aquariums im Rahmen eines globalen Projekts, das darauf abzielt, eine Population in menschlicher Obhut zu etablieren, die es ermöglicht, die Art in Zukunft zu retten. Trotz des katastrophalen Bildes, das das Great Ape Project in den Medien über den brasilianischen Zoo zu verbreiten versuchte und über eine Reihe potenzieller Risiken im Zusammenhang mit der Übertragung berichtete, war dies ein Erfolg. Leon ist Teil einer gesunden Familieneinheit und 2014 wurde das erste Baby von ihm geboren. Das Great Ape Project hat seine Kampagne zur Diskreditierung nie korrigiert,

    Diese kurze Analyse der Kampagnen, die das Great Ape Project in der Vergangenheit gegen den Loro Parque durchgeführt hat, zeigt deutlich, dass diese Organisation nur mit einem klaren Anti-Zoo-Ziel vorgeht und jede Gelegenheit nutzt, um in den Medien zu berichten. Bei jeder Gelegenheit, bei der das Great Ape Project den Loro Parque öffentlich angeprangert oder kritisiert hat, hat sich gezeigt, dass solche Kritiken und Beschwerden unbegründet waren. Trotzdem hat das Great Ape Project weder seine Fehler erkannt noch seine falschen Anschuldigungen berichtigt.

    Abschließend wäre es wichtig, über einige Organisationen wie das Great Ape Project nachzudenken, deren einzige Aktivität darin besteht, ständig Zoos anzugreifen. In den letzten 22 Jahren konnten dank der Arbeit eines international für seine Qualität anerkannten Zoos wie dem Loro Parque mehr als 16 Millionen Dollar in die Erhaltung gefährdeter Arten auf unserem Planeten investiert werden. Der wichtigste Erfolg dieser Arbeit bestand darin, zwei Papageienarten vor dem Aussterben zu bewahren und vielen anderen zu helfen, ihre kleinen Populationen zu vergrößern und nicht für immer zu verschwinden. Was sind die Errungenschaften des Great Ape Project Spain bei der Erhaltung der Biodiversität? Wie viel Geld hat sie in die Erhaltung der am stärksten gefährdeten Arten investiert? Wie viele Arten wurden gerettet? Das schreckliche Paradox ist, dass es nicht nur nicht zum Erhalt der Natur beigetragen hat, sondern aber es zielt darauf ab, diejenigen zu vernichten, die Arten vor dem Aussterben bewahren. Wie können sie sich dann Tierliebhaber nennen?

    Veröffentlicht in Novedades

    https://www.loroparque.com/press/en/component/k2/item/193-response-to-the-petition-of-the-great-ape-project-spain-proyecto-gran-simio-espana-about-closing-the-loro-parque-orca-show

  • Das Weihnachtsfax vom Landgericht Berlin – KEIN RECHTLICHES GEHÖR – DAFÜR EINLADUNG IN DIE JVA MOABIT

    Eine absurde Rechtsgeschichte! Wenn man diese hört, eigentlich ehern an eine Diktatur oder in ein Land denkt, wo Korruption noch Urteile beeinflusst. Doch nein, diese Rechtsgeschichte findet in Deutschland und damit in einem demokratischen Rechtsstaat der Europäischen Union statt!

    Um was geht es im Grundsätzlichen …

    Im Februar 2018 erhielt ich die Klageschrift von Krishna Singh durch das Landgericht Berlin in Indonesien zugestellt! Herr Krishna Singh ist der Meinung, dass die Aussage „Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ eine falsche Tatsachenbehauptung sei. Im Grundsätzlichen musste Krishna Singh seinen Rechtsanwaltstitel mit dem Arbeitsbeginn bei PETA in Stuttgart abgeben! So habe ich das jetzt rechtlich verstanden!

    Für mich persönlich, ist die Aussage in Bezug auf den Rechtsanwaltstitel und der Bezeichnung „verloren“, ein umgangssprachliches Pseudonym. Wenn einer seinen Führerschein abgeben muss, sagt man auch, er hat den Führerschein verloren. Dasselbe gilt bei einer Kündigung eines Jobs. Auch hier sagt man umgangssprachlich „Er hat den Job verloren!“.

    Da der PETA Mitarbeiter Krishna Singh seinen Ruf durch die Aussage „Verloren“ geschädigt sah, klagte er beim Landgericht Berlin mit einem angenommenen Streitwert von 20.000 €! Vertreten wurde er durch die Kanzlei Günther in Hamburg, wo die ehemalige PETA – Rechtsangestellte Davina Bruhn als Partnerin tätig ist! Da ich auch einen Rechtsanwalt benötigte (bis zu einem Streitwert von 5.000 € ist ein Amtsgericht zuständig und dort könnte man sich selbst ohne Rechtsanwalt verteidigen), nahm ich eine Empfehlung auf Facebook an. Dieses sollte ich später noch wahrlich bereuen!

    Das Urteil wurde mir bis heute nicht zugestellt, bzw. rechtsgültig übermittelt

    Ich hörte vom meinem Rechtsanwalt bis zum 16.02.2021 nichts mehr. Dann sendete mir dieser einen Zwangsmittelantrag von Krishna Singh zu. Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt weder die Kenntnis das es ein Anerkenntnisurteil, noch das es bereits einen Ordnungsmittelbeschluss gab. Wer sich den Zwangsmittelantrag einmal durchlesen möchte, findet diese 67 Seiten als PDF nachfolgend vor!

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mein Anwalt eine außergerichtliche Einigung erzielt hatte. Jedenfalls bekam ich von seiner Seite keine weiteren Informationen bis zu dem Schreiben was er mir am 16.02.2021 zusendet. Wie kann es zu einem Anerkenntnisurteil kommen, wenn ich zu keinem Zeitpunkt dieses Anerkenntnis abgegeben habe! Nun ja man steckt nicht im Rechtsanwalt drin. Dieser reagierte seit dem ich ihnen nach den fehlenden rechtlichen schreiben anfragte nicht mehr. Mittlerweile habe ich am 25.10.2021 die zuständige Rechtsanwaltskammer eingeschaltet. Mit dieser hatte ich am 23.12.2021 telefoniert. Auch hier schien bis heute keine Stellungnahme vom Rechtsanwalt vorzuliegen!

    Ich kann nur was unterlassen von dem ich Kenntnis besitze

    Zu keinem Zeitpunkt habe ich einem Anerkenntnisurteil zugestimmt! Es lässt sich mutmaßen, warum mein damaliger Rechtsanwalt so agierte und jetzt den Kontakt verweigert. Wobei er ja, auch wenn er das Mandat niedergelegt haben möchte, immer noch verpflichtet ist, gerichtliche Schreiben an seinen Mandaten weiterzuleiten. Letztendlich dürfte er jetzt hier für mir entstandene Nachteile, in Haftung geraten.

    Letztendlich kann ich nur etwas unterlassen, von dem ich Kenntnis besitze, dass ich dieses nicht darf. Dieses scheint dem Landgericht Berlin mittlerweile auch bewusst zu sein und so sendeten sie diesen Beschluss nicht an meinen ehemaligen Rechtsanwalt, sondern per Fax an mich selbst.


    Angeblicher Zustellnachweis meines Rechtsanwaltes
    Angeblicher Zustellnachweis meines Rechtsanwaltes

    Aber auch die Zustellung des Urteils und des ersten Ordnungsmittelbeschlusses bergen große Fragen an das Landgericht Berlin! Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Rechtschreiben eines Gerichtes als förmliche Zustellung Versand werden und demnach ein Empfangsbekenntnis durch den Empfänger notwendig ist. Das Urteil schien die Zustellung auf dem normalen Postweg erfolgt zu sein, wie das Landgericht Berlin mir nachweisen wollte.

    Dieses Schreiben wurde am 27.09.2018 vom Landgericht verfasst und soll per Fax am 15.10.2018 durch meinen Rechtsanwalt zurückgesendet worden sein. Kein Briefkopf und selbst die unten angegebene Faxnummer sind meinem Rechtsanwalt nicht zuzuordnen!

    Aber auch der Ordnungsmittelbeschluss vom 21.05.2019 wurde dem Anwalt nicht persönlich übergeben. Laut Postzustellungsurkunde wurde das Schreiben in den Briefkasten durch einen Postangestellten eingeworfen. Was in diesem Schreiben stand, lässt sich nicht prüfen, solange der Rechtsanwalt jede Anfrage, selbst von der Rechtsanwaltskammer verwehrt!

    Durch nicht nachweisliche Zustellung des Urteils und des Ordnungsmittelbeschlusses wurde mir die Rechtsmittel verwehrt!

    Man muss weiterhin feststellen, dass mit allen Mitteln durch das Landgericht Berlin eine persönliche Verteidigung zu den Vorwürfen aus dem Umfeld von PETA nicht gewährt wird. Sei es durch Verhinderung der Teilnahme am eigenen Prozess per Videokonferenz, oder der persönlichen Teilnahme am Prozess Dr. Edmund Haferbeck – PETA . / . Silvio Harnos -GERATI durch Übernahme der Anreisekosten aus Jakarta, zu dem im Februar stattfindenden Prozess 27 O 519/19!

    Wie im Verfahren 27 O 400/20 (Reaktion auf Video von PETA Asia) wird mir Prozesskostenhilfe (PKH) verwehrt! Im Verfahren 400/20 habe ich bereits sofortige Beschwerde eingereicht. Das interessante dabei ist, dass der PKH Antrag überhaupt nicht bearbeitet wird, sondern dass dieses im angeblichen Verfahren einfach, ohne dass man Rechtsbeistand hat abgewiesen wird! Im Verfahren 400/20 wurde sogar vor der Bearbeitung bzw. Ablehnung des PKH Antrages ein Versäumnisurteil erlassen, obwohl ich mehrfach den Status des PKH Antrages erfragte!               

    Noch interessanter wird das ganze, dass ich gegen den jetzt erlassenen Beschluss und das Versäumnisurteil im Verfahren 27 O 400/20 keinerlei Rechtsmittelmöglichkeit besitze! Da das Verfahren am Landgericht stattfindet, kann nur ein Rechtsanwalt Beschwerde bzw. Berufung einreichen. Da mir aber derzeit in diesen beiden Verfahren die PKH verwehrt wird, wird mir damit mein Recht auf Gehör und ein fairer Prozess vor einem deutschen Gericht verweigert! Im Verfahren 27 O 519/19 Haferbeck./. Harnos wurde mir nach sofortiger Beschwerde durch das Kammergericht Berlin die PKH gewährt. Das Landgericht Berlin verweigert mir die PKH scheinheiligen Begründungen. Dieses würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen. Dazu werde ich in einem Extraartikel kommen!

    6.000 Euro Ordnungsgeld oder 12 Tage Knast

    Ich werde in neuen Jahr einmal das Landgericht Berlin anfragen ob die die Reisekosten nach Berlin in die JVA Moabit mir bezahlen. Bevor ich einen Cent bezahle, oder belegbare Fakten unterschlage was meinem journalistischen Widerspricht, gehe ich natürlich sehr gern für 12 Tage in den Knast!

    Wie kann ein Gericht ein Anerkenntnisurteil fällen, wenn ich bis heute nichts anerkannt habe? Langsam frage ich mich wie in einem Rechtsstaat so etwas überhaupt möglich ist! Man denkt immer sowas gibt es nur in der Türkei oder Ländern in denen Korruption vorherrscht. 

    Das Landgericht Berlin tritt die Menschenrechte so richtig mit den Füßen. Vielleicht sollte sich Richter Thiel erst einmal mit der Europäische Menschenrechtskonvention befassen. Denn ein Richter, der niederträchtigsten Beleidigungen, im Verfahren Renate Künast (Grüne), als Meinungsfreiheit urteilt und in meinem Fall mir die Grundrechte in einem rechtsstaatlichen Verfahren gänzlich verwehrt, dürfte als Richter kaum für einen Rechtsstaat tragbar sein. Allein dass Herr Thiel als Richter, die Verfahren, die PETA anstrebt, unbedingt bei sich halten möchte, lässt vieles vermuten, was sich jeder selbst ausdenken darf! Ich jedenfalls werde weiter kämpfen, auch wenn mir ein Berliner Richter, alle Menschenrechte aberkennen möchte, nur damit sein Lieblings-Tierrechtsverein, positiv in der Öffentlichkeit steht!

    Auf den geurteilen Beschluss, werde ich gesondert in einem Artikel, oder eventuell in einem Livestream reagieren!

    Über eure Unterstützung würde ich mich freuen!