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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • Vogelzug in Hessen verändert sich: Warum Kraniche und Störche ihr Zugverhalten anpassen

    Vogelzug in Hessen verändert sich: Warum Kraniche und Störche ihr Zugverhalten anpassen

    Wenn im Herbst oder Frühjahr Kraniche über Hessen ziehen, gehört ihr Ruf für viele Menschen zum vertrauten Bild des Vogelzugs. Doch bei einigen Arten verändern sich Zugzeiten, Routen und Überwinterungsgebiete zunehmend. Ornithologen beobachten etwa bei Kranichen und Weißstörchen, dass ein Teil der Tiere kürzere Strecken zurücklegt oder zeitweise sogar in Deutschland überwintert. Mildere Winter spielen dabei eine wichtige Rolle, sind aber nicht der einzige Faktor.

    Mildere Winter verändern den Vogelzug

    Der hessische Ornithologe Bernd Petri vom NABU beschreibt bei Kranichen inzwischen einen verstärkten „Pendelverkehr“. Manche Tiere ziehen zunächst nach Süden, kehren bei milden Temperaturen aber wieder Richtung Norden zurück. Treffen sie dort erneut auf eine Kaltfront, können sie ihre Route wieder ändern. Dieses Verhalten zeigt, dass der Vogelzug bei anpassungsfähigen Arten weniger starr ist, als es traditionelle Zugkalender vermuten lassen.

    Langfristige klimatische Veränderungen beeinflussen Zugzeiten, Überwinterungsgebiete und Brutbeginn verschiedener Vogelarten. Der Klimawandel ist dabei ein wichtiger Faktor, sollte aber nicht als alleinige Erklärung verstanden werden. Auch Nahrungsangebot, Landnutzung, Rastmöglichkeiten und artspezifisches Verhalten bestimmen, ob Vögel ihre Zugrouten verkürzen oder neue Überwinterungsgebiete nutzen.

    Für Kraniche kann ein kürzerer Zugweg durchaus Vorteile haben. Weniger Flugkilometer bedeuten zunächst geringeren Energieverbrauch und möglicherweise weniger Risiken durch lange Etappen oder ungünstiges Wetter. Gleichzeitig entstehen neue Abhängigkeiten: Bleiben Tiere weiter nördlich, müssen dort ausreichend Nahrung und sichere Rastplätze vorhanden sein. Ein plötzlicher Kälteeinbruch kann deshalb schnell zu einer erneuten Wanderbewegung führen.

    Weißstörche zeigen besonders flexible Zugmuster

    Auch bei Weißstörchen haben sich die Zugmuster deutlich verändert. Während viele Tiere weiterhin bis nach Afrika ziehen, überwintern andere inzwischen in Spanien, Frankreich oder sogar in Deutschland. NABU-Beobachtungen zeigen, dass manche Störche bereits deutlich früher in ihre Brutgebiete zurückkehren oder den Winter vollständig in Mitteleuropa verbringen.

    Diese Entwicklung ist möglich, weil Weißstörche vergleichsweise flexibel auf veränderte Umweltbedingungen reagieren können. Entscheidend ist weniger die Temperatur selbst als die Frage, ob ausreichend Nahrung verfügbar bleibt. Solange offene Flächen, Würmer, Kleintiere oder andere Nahrungsquellen erreichbar sind, können die Tiere auch kühlere Phasen überstehen.

    Nicht jede Vogelart kann ihre Route einfach verkürzen

    Bei Langstreckenziehern sieht die Situation anders aus. Mauersegler und Schwalben sind stark auf fliegende Insekten angewiesen, die während des mitteleuropäischen Winters kaum verfügbar sind. Für diese Arten bleibt der Zug in südlichere Regionen deshalb weiterhin notwendig.

    Auch bei Singvögeln ist das Zugverhalten komplexer, als der Blick auf das heimische Futterhaus vermuten lässt. Eine Kohlmeise, die im Sommer in Hessen brütet, muss nicht zwangsläufig auch dort überwintern. Gleichzeitig können Tiere aus nordöstlichen Regionen im Winter nach Hessen ausweichen. Der Vogelbestand an einem bestimmten Ort setzt sich deshalb im Jahresverlauf immer wieder neu zusammen.

    Hessen bleibt wichtiges Transit- und Rastgebiet

    Hessen liegt auf bedeutenden Zugrouten zahlreicher Vogelarten. Besonders Kraniche nutzen Flussauen, Feuchtgebiete und offene Landschaften als Zwischenstationen auf ihrem Weg zwischen Brut- und Überwinterungsgebieten. Beobachtungen gibt es unter anderem aus der Wetterau, dem Hessischen Ried, der Kinzigaue und vom nordhessischen Twistesee.

    Am Twistesee und seinen Feuchtgebieten rasten neben Kranichen auch verschiedene Wat- und Schnepfenvögel. Dort werden außerdem immer wieder Fischadler beobachtet. Der seltenere Mornellregenpfeifer nutzt während des Durchzugs offene Agrarlandschaften in Hessen und gehört damit ebenfalls zu den Arten, für die geeignete Rastflächen eine wichtige Rolle spielen.

    Gerade solche Zwischenstationen zeigen, dass sich Artenschutz nicht nur auf Brutgebiete beschränken kann. Zugvögel benötigen entlang ihrer gesamten Route geeignete Nahrungs- und Ruheflächen. Veränderungen dieser Lebensräume können für einzelne Arten ebenso entscheidend sein wie klimatische Veränderungen.

    Schwalbennester stehen unter besonderem Schutz

    Der Vogelzug betrifft auch Gebäude und private Grundstücke. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten nicht ohne Weiteres beschädigt oder zerstört werden. Das kann auch Schwalbennester betreffen, wenn diese regelmäßig wieder genutzt werden.

    Eigentümer sollten deshalb Nester nicht eigenmächtig entfernen, auch wenn sie zeitweise unbesetzt erscheinen. Bei Sanierungs- oder Baumaßnahmen sollte zunächst mit der zuständigen Naturschutzbehörde geklärt werden, ob eine Entfernung zulässig ist und ob Ersatznistplätze erforderlich sind. Damit lässt sich vermeiden, dass notwendige Arbeiten später mit artenschutzrechtlichen Vorgaben kollidieren.

    Der Vogelzug in Hessen verändert sich damit sichtbar, aber nicht bei allen Arten auf dieselbe Weise. Kraniche und Weißstörche reagieren vergleichsweise flexibel auf mildere Winter und verfügbare Nahrung, während klassische Langstreckenzieher stärker an ihre bisherigen Zugstrategien gebunden bleiben. Entscheidend für den langfristigen Erfolg dieser Anpassungen ist deshalb nicht nur das Klima, sondern auch, ob Brut-, Rast- und Nahrungsräume erhalten bleiben.

    Quellen

  • VGT Protest auf Vollspaltenböden in Klagenfurt dauert mehr als elf Stunden

    VGT Protest auf Vollspaltenböden in Klagenfurt dauert mehr als elf Stunden

    Zwei Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) haben am Samstag am Klagenfurter Heiligengeistplatz mehr als elf Stunden auf Vollspaltenböden ausgeharrt. Mit der öffentlich inszenierten Aktion wollte die Organisation auf die Bedingungen in der österreichischen Schweinehaltung aufmerksam machen und politischen Druck auf die Bundesregierung ausüben. Beide Demonstranten verfügten dabei jeweils über eine Fläche von 0,65 Quadratmetern. Der Selbstversuch erzeugt auffällige Bilder, sagt für sich genommen jedoch noch nichts darüber aus, wie unterschiedliche Bodensysteme unter wissenschaftlichen Tierwohlkriterien zu bewerten sind.

    Elf Stunden auf Beton: Was der VGT-Selbstversuch tatsächlich zeigt

    Die Aktion begann nach Angaben des VGT um 6.50 Uhr und dauerte bis 18 Uhr. Einer der Aktivisten saß auf einem klassischen, vom VGT als „unstrukturiert“ bezeichneten Vollspaltenboden, der andere auf einer strukturierten Variante. Mit diesem direkten Vergleich wollte der Verein sichtbar machen, wie unterschiedlich die derzeit relevanten Bodenformen aufgebaut sind. Die jeweils gewählte Fläche von 0,65 Quadratmetern war dabei Teil der Inszenierung und sollte die Platzverhältnisse in der Schweinehaltung symbolisch auf Menschen übertragen.

    Ein solcher Selbstversuch kann Aufmerksamkeit erzeugen, ersetzt jedoch keine wissenschaftliche Bewertung der Haltungsbedingungen von Schweinen. Menschen und Schweine unterscheiden sich deutlich hinsichtlich Anatomie, Bewegungsverhalten, Belastung der Gliedmaßen sowie der Nutzung von Liege- und Aktivitätsflächen. Für eine sachliche Bewertung von Vollspalten- und Teilspaltenböden sind deshalb unter anderem Klauengesundheit, Verletzungen, Liegeverhalten, Verschmutzung, Beschäftigungsmöglichkeiten sowie weitere Tierwohlindikatoren entscheidend. Die Frage, welche Bodenform unter welchen Bedingungen tierschutzgerecht oder problematisch ist, lässt sich nicht allein daraus ableiten, wie zwei Menschen elf Stunden auf Betonflächen verbringen.

    Der VGT fordert seit Jahren ein Ende der Vollspaltenhaltung und bezeichnet diese grundsätzlich als nicht tierschutzgerecht. Nach Darstellung des Vereins sollen für die klassische Variante Auslauffristen bis 2034 beziehungsweise 2038 gelten. Die strukturierte Variante verfügt auf einem Teil der Fläche über weniger Spalten. Eine ursprünglich vorgesehene Ablauffrist für diese Haltungsform sei im Zuge einer Gesetzesänderung im Juni 2025 entfallen, kritisiert die Organisation.

    Damit richtet sich die Kampagne nicht lediglich gegen einzelne landwirtschaftliche Betriebe, sondern gegen die politischen Rahmenbedingungen der österreichischen Schweinehaltung. Der VGT versucht mit solchen Aktionen, Einfluss auf die weitere gesetzliche Entwicklung zu nehmen. Entscheidend ist deshalb weniger die symbolische Belastung der beiden Demonstranten als die Frage, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse künftig tatsächlich in gesetzliche Mindeststandards einfließen.

    Strohschweine-Projekt soll Grundlage für neue Standards liefern

    Eine zentrale Rolle spielt dabei ein im österreichischen Tierschutzgesetz vorgesehenes wissenschaftliches Projekt zur Strohschweinehaltung. Dieses soll im November 2026 abgeschlossen werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen anschließend bei der Festlegung zukünftiger Mindeststandards für die Schweinehaltung berücksichtigt werden. Welche konkreten Anforderungen daraus entstehen könnten, steht bislang jedoch noch nicht fest.

    Für Schweinehalter ist gerade dieser Punkt von erheblicher Bedeutung. Neue Anforderungen können Investitionen in Stallumbauten, veränderte Flächenvorgaben oder andere technische Anpassungen notwendig machen. Ebenso entscheidend werden mögliche Übergangsfristen sein, damit bestehende Betriebe überhaupt auf neue Vorgaben reagieren können. Der VGT versucht deshalb bereits vor Abschluss des Projekts, politischen Druck aufzubauen und die Debatte über die künftige Ausgestaltung der Schweinehaltung in seinem Sinne zu beeinflussen.

    Die Aktion in Klagenfurt steht somit weniger für eine bereits entschiedene fachliche Bewertung als für einen laufenden politischen Konflikt. Erst nach Veröffentlichung und Bewertung der Projektergebnisse wird sich zeigen, welche Empfehlungen wissenschaftlich begründet sind und welche davon der Gesetzgeber tatsächlich übernimmt.

    Warum der VGT ausgerechnet vor SPAR demonstriert

    Auch der Ort der Aktion war nicht zufällig gewählt. Die beiden Aktivisten demonstrierten direkt vor einer SPAR-Filiale am Heiligengeistplatz. Zwischen SPAR und dem VGT läuft seit 2022 ein Rechtsstreit, in dem es nach Angaben der Tierrechtsorganisation unter anderem um Unterlassung und Widerruf geht. Der VGT sieht den Rechtsstreit im Zusammenhang mit seiner Kritik am Unternehmen.

    Nach Angaben des Vereins steht ein Urteil erster Instanz weiterhin aus. Damit existiert neben der politischen Auseinandersetzung über Schweinehaltung gleichzeitig ein direkter Konflikt zwischen der Organisation und SPAR. Dass die Demonstration ausgerechnet vor einer Filiale des Unternehmens stattfand, verbindet beide Ebenen miteinander.

    Die Aktion diente damit nicht ausschließlich dazu, die Frage nach Vollspaltenböden öffentlich zu thematisieren. Der VGT nutzte zugleich einen Standort mit unmittelbarem Bezug zu einem eigenen laufenden Rechtsstreit. Diese strategische Ortswahl erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit und verschafft der Organisation eine zusätzliche Bühne für ihre Auseinandersetzung mit SPAR. Ob die Positionen des VGT oder jene des Unternehmens in diesem Rechtsstreit rechtlich Bestand haben, muss das zuständige Gericht entscheiden.

    Für die politische Debatte über Schweinehaltung bleibt davon unabhängig entscheidend, welche Ergebnisse das wissenschaftliche Strohschweine-Projekt liefert. Die symbolische Demonstration zweier Aktivisten kann diese fachliche Bewertung nicht ersetzen. Sie zeigt vor allem, wie der VGT versucht, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen politischen und medialen Druck rund um die künftige Ausgestaltung der österreichischen Schweinehaltung aufzubauen.

    Quellen

  • Robert Marc Lehmann Anti-Zoo-Demonstration Berlin: Warum am Brandenburger Tor statt vor einem Zoo?

    Robert Marc Lehmann Anti-Zoo-Demonstration Berlin: Warum am Brandenburger Tor statt vor einem Zoo?

    Am 4. Oktober 2026 will Robert Marc Lehmann auf dem Pariser Platz in Berlin gegen Zoos demonstrieren. Von 12 bis 15 Uhr soll unmittelbar vor dem Brandenburger Tor die nach Lehmanns eigener Ankündigung „größte Anti-Zoo-Demo aller Zeiten“ stattfinden. Schon diese Wortwahl zeigt, dass es offenbar nicht nur um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Tierhaltung geht, sondern zugleich um Größe, öffentliche Wahrnehmung und mediale Wirkung. Genau deshalb stellt sich eine naheliegende Frage: Warum findet eine Anti-Zoo-Demonstration ausgerechnet an einem der bekanntesten Touristenorte Deutschlands statt und nicht vor einem Zoo?

    Warum nicht vor einem Zoo?

    Wer gegen Zoos demonstrieren möchte, hätte in Berlin gleich mehrere naheliegende Adressen. Zoo Berlin, Aquarium Berlin oder Tierpark Berlin wären Orte, an denen sich Lehmann und Mission Erde unmittelbar mit den Einrichtungen auseinandersetzen könnten, deren Arbeit sie grundsätzlich kritisieren. Dort ließe sich konkret über Tierhaltung, Artenschutz, Zuchtprogramme, Gehege oder einzelne Arten diskutieren. Stattdessen wird der Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor gewählt.

    Das Brandenburger Tor ist eines der wichtigsten touristischen Wahrzeichen Berlins und jederzeit öffentlich zugänglich. Direkt am Pariser Platz betreibt visitBerlin sogar eine eigene Tourist Information; Reichstag, Unter den Linden und weitere Sehenswürdigkeiten liegen unmittelbar daneben. Der Ort bringt damit unabhängig von jeder Demonstration permanent Passanten und Touristen mit sich. Für eine Veranstaltung, die bereits vorher mit dem Anspruch auftritt, besonders groß zu werden, ist das zumindest eine auffällige Wahl.

    Natürlich lässt sich daraus nicht belegen, dass zufällige Passanten später absichtlich als Demonstranten ausgegeben werden sollen. Die Wahl des Platzes schafft aber genau das Problem, dass Bilder einer Menschenmenge allein kaum zeigen können, wer tatsächlich wegen der Anti-Zoo-Kundgebung dort steht, wer zusieht und wer lediglich auf dem Weg zum Brandenburger Tor vorbeikommt. Gerade bei einem vorher angekündigten Rekord sollte diese Unterscheidung nicht zur Nebensache werden.

    Der Rekord steht schon fest, bevor überhaupt demonstriert wurde

    Besonders auffällig ist die Kommunikation rund um die Veranstaltung. Lehmann kündigt nicht schlicht eine Anti-Zoo-Demonstration an, sondern gleich die „größte Anti-Zoo-Demo aller Zeiten“. Doch wie kann ein solcher Rekord vor Beginn einer Veranstaltung überhaupt seriös angekündigt werden? Welche historischen Demonstrationen wurden verglichen, aus welchen Ländern stammen die Vergleichsdaten und nach welchem Maßstab soll am Ende entschieden werden, dass ausgerechnet Berlin einen Welt- oder sonstigen Rekord darstellt?

    Genau diese Fragen bleiben bislang offen. Die Formulierung funktioniert vor allem als Mobilisierungsbotschaft: Wer teilnimmt, soll offenbar Teil von etwas vermeintlich Historischem werden. Das erzeugt Aufmerksamkeit, schafft ein Gemeinschaftsgefühl und eignet sich hervorragend für soziale Netzwerke. Mit einer überprüfbaren statistischen Aussage hat das zunächst wenig zu tun.

    Auch nach der Veranstaltung sollte deshalb nicht einfach übernommen werden, was Mission Erde oder Lehmann selbst über die Größe der Kundgebung verbreiten. Interessant sind vielmehr unabhängige Angaben von Polizei oder Versammlungsbehörden und die Frage, nach welcher Methode gezählt wurde. Ein Foto vom Brandenburger Tor ist jedenfalls kein belastbarer Teilnehmernachweis.

    Wuppertal zeigt bereits das Problem mit großen Zahlen

    Als Vergleich wird immer wieder die Demonstration in Wuppertal vom Mai 2025 herangezogen. Damals fand die Kundgebung auf dem Platz unmittelbar vor dem Wuppertaler Hauptbahnhof statt. Auch dort handelte es sich damit um einen Ort mit erheblichem Publikums- und Durchgangsverkehr. Die Polizei bezifferte die Teilnehmerzahl der Versammlung damals auf rund 2.000 Personen.

    Diese behördliche Schätzung ist ernst zu nehmen, sie beantwortet aber eine andere Frage nicht: Was soll daraus die Behauptung ableiten, es habe sich um eine historisch außergewöhnliche oder gar größte Anti-Zoo-Demonstration gehandelt? Ein Hauptbahnhofsvorplatz ist ebenso wie der Pariser Platz kein abgeschlossener Veranstaltungsraum, an dessen Eingang jeder Besucher registriert wird. Schon deshalb sollte man vorsichtig sein, aus einer geschätzten Menschenmenge weitreichende Rekordaussagen abzuleiten.

    Noch wichtiger ist, dass die Wuppertaler Zahl inzwischen offenbar zum Bestandteil der nächsten Mobilisierungsstufe wird. Berlin soll größer werden, spektakulärer wirken und nun den nächsten Superlativ liefern. Damit verschiebt sich die öffentliche Kommunikation zunehmend von der eigentlichen Sachfrage – was moderne Zoos leisten oder nicht leisten – hin zu der Frage, wie viele Menschen Mission Erde auf einen Platz bekommt.

    Brandenburger Tor liefert die passenden Bilder

    Die Wahl des Brandenburger Tors hat noch einen weiteren Vorteil: Sie produziert Bilder, die deutlich wirkungsvoller erscheinen als eine Kundgebung auf einem gewöhnlichen Platz oder unmittelbar vor einem Zooeingang. Das Wahrzeichen ist weltweit erkennbar und verleiht selbst einer vergleichsweise begrenzten Gruppe eine große Kulisse. Fotos können zudem Menschen zeigen, die sich ohnehin auf dem Pariser Platz befinden.

    Gerade soziale Netzwerke leben von solchen Bildern. Ein eng gewählter Ausschnitt kann eine Veranstaltung erheblich größer erscheinen lassen, während eine Aufnahme aus anderer Perspektive ein vollkommen anderes Bild vermittelt. Das ist kein speziell von Mission Erde erfundenes Phänomen, sondern bei politischen und aktivistischen Veranstaltungen allgemein bekannt. Umso wichtiger wäre es, sich nach der Berliner Veranstaltung nicht auf Eigenaufnahmen und Eigenangaben der Veranstalter zu verlassen.

    Wer schon vorab mit der „größten Anti-Zoo-Demo aller Zeiten“ wirbt, muss sich hinterher auch an besonders hohen Maßstäben bei der Transparenz messen lassen. Wie viele Teilnehmer wurden von der Polizei erfasst? Welche Fläche war tatsächlich mit Demonstranten belegt? Wie viele Menschen hielten sich lediglich als Besucher des Brandenburger Tors auf dem Platz auf? Genau diese Fragen werden erheblich interessanter sein als das nächste spektakulär geschnittene Video aus der Mission-Erde-Kommunikation.

    Mission Erde und die Mobilisierung der eigenen Community

    Die Kundgebung fällt zudem auffällig mit Lehmanns Berliner Live-Terminen zusammen. Am 3. und 4. Oktober 2026 sind Auftritte von „Mission Erde Live“ im PUNCH L!NE Club Berlin angekündigt. Am 4. Oktober beginnt die Anti-Zoo-Demonstration mittags, am Abend folgt Lehmanns Live-Veranstaltung. Damit werden Bühnenprogramm, eigene Community und politische beziehungsweise aktivistische Mobilisierung zeitlich an einem Wochenende zusammengeführt.

    Das bedeutet nicht automatisch, dass die Demonstration kommerziell motiviert ist. Es zeigt aber, wie eng inzwischen persönliche Marke, Mission Erde, Social-Media-Reichweite, Live-Veranstaltungen und Aktivismus miteinander verbunden sind. Diejenigen, die ohnehin wegen Lehmann nach Berlin kommen, können gleichzeitig an der Kundgebung teilnehmen. Umgekehrt erhält eine Demonstration zusätzliche Aufmerksamkeit für eine Person, die wenige Stunden später mit einem eigenen Bühnenprogramm auftritt.

    Diese Verflechtung sollte bei der öffentlichen Bewertung nicht ausgeblendet werden. Mission Erde präsentiert sich als Tierschutzorganisation, gleichzeitig ist Robert Marc Lehmann selbst eine mediale Marke mit Vorträgen, Videos, Social-Media-Kanälen und Veranstaltungen. Wenn eine solche Reichweite für Demonstrationen eingesetzt wird, sollte mindestens ebenso kritisch geprüft werden, wie die dadurch entstehenden Bilder und Zahlen anschließend kommunikativ genutzt werden.

    „Tiere in Freiheit“ ersetzt keine Debatte über Artenschutz

    Lehmann wirbt in seinem Aufruf damit, für „Tiere in Freiheit“ einzutreten. Das klingt eingängig, reduziert die Auseinandersetzung mit zoologischen Einrichtungen aber auf eine emotional wirksame Gegenüberstellung: hier Freiheit, dort Zoo. Die Realität des Artenschutzes ist erheblich komplizierter. Lebensraumverlust, Wilderei, invasive Arten, Krankheiten, menschliche Nutzung und kleine Restpopulationen verschwinden nicht dadurch, dass man gegen Zoos demonstriert.

    Moderne zoologische Einrichtungen verweisen unter anderem auf Erhaltungszucht, wissenschaftlich geführte Zuchtprogramme, genetisches Populationsmanagement, Forschung und die Finanzierung von Artenschutzprojekten. Diese Arbeit kann im Einzelfall kritisiert und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Eine ernsthafte Debatte müsste sich jedoch mit diesen konkreten Argumenten auseinandersetzen, anstatt den Eindruck zu vermitteln, Tiere müssten lediglich aus menschlicher Obhut in eine abstrakte „Freiheit“ entlassen werden.

    Gerade an dieser Stelle bleibt Lehmanns Anti-Zoo-Kommunikation auffällig einseitig. Die emotional einfache Botschaft eignet sich für Demonstrationsplakate und Social Media, beantwortet aber nicht, was mit Arten geschieht, deren Lebensräume zerstört werden oder deren Bestände so klein geworden sind, dass koordiniertes Populationsmanagement eine Rolle spielt. Wer Zoos grundsätzlich abschaffen oder überwinden will, müsste erklären, welche realistische Alternative für diese Fälle vorgesehen ist.

    Wuppertal darf nicht zur Legende werden

    Bereits rund um Lehmanns Auftritt und die Protestaktion in Wuppertal zeigte sich, wie schnell sich ein Konflikt zu einer großen Erzählung entwickeln kann. Aus einer Auseinandersetzung um einen Vortrag entstand eine Mobilisierung, die anschließend erneut als Beleg für die Reichweite der Anti-Zoo-Bewegung verwendet werden konnte. Die eigentliche inhaltliche Frage nach der Qualität der Argumente rückte dabei zunehmend hinter die öffentliche Inszenierung des Konflikts zurück.

    Berlin scheint nun die nächste Stufe dieses Musters zu werden. Diesmal soll der Rekord bereits vor der Demonstration feststehen, die Kulisse liefert das Brandenburger Tor und die eigene Community befindet sich wegen zweier Live-Termine ohnehin in der Stadt. Für Mission Erde bietet das ideale Voraussetzungen für große Bilder und hohe Reichweiten.

    Ob sich daraus tatsächlich eine außergewöhnlich große Anti-Zoo-Bewegung ableiten lässt, ist eine andere Frage. Entscheidend ist nicht, wie spektakulär ein Video vom Pariser Platz aussieht, sondern wie viele Menschen nach unabhängigen Angaben tatsächlich an der Kundgebung teilnehmen und welche Argumente diese Menschen vertreten. Die Größe einer Menschenmenge ersetzt schließlich noch immer kein sachliches Argument gegen moderne zoologische Einrichtungen.

    Am 4. Oktober wird sich daher weniger zeigen, ob Robert Marc Lehmann den nächsten selbst angekündigten Rekord produziert. Interessanter wird sein, wie stark anschließend versucht wird, aus Kulisse, Menschenmenge und Social-Media-Bildern eine Erfolgsgeschichte zu formen – und wie viel davon einer unabhängigen Prüfung standhält.

    Quellen

  • Habicht in Tellereisen bei Buchen – PETA stellt Strafanzeige

    Habicht in Tellereisen bei Buchen – PETA stellt Strafanzeige

    Ein junger Habicht ist bei Buchen in einem Tellereisen schwer verletzt worden und später eingeschläfert worden. Die Tierrettung Odenwald Hohenlohe entdeckte den Greifvogel nach Angaben von PETA auf einem Grundstück, auf dem mehrere der verbotenen Schlagfallen aufgestellt gewesen sein sollen. In unmittelbarer Nähe befand sich demnach ein Huhn in einem Käfig, das möglicherweise als Köder eingesetzt wurde. PETA kündigte daraufhin eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mosbach an.

    Schwere Verletzungen lassen keine Rettung mehr zu

    Die Tierretter fanden den Vogel am vergangenen Mittwochabend während eines Einsatzes. Nach Angaben von PETA hatte eine der Fallen den Habicht erfasst und dabei Sehnen und Muskeln schwer verletzt beziehungsweise durchtrennt. Eine erfolgreiche Behandlung war nach Einschätzung der Tierretter nicht mehr möglich. Der Greifvogel wurde deshalb eingeschläfert, um weiteres Leiden zu verhindern.

    Nach Angaben der Tierrettung befanden sich auf dem Grundstück mehrere Tellereisen, von denen mindestens eines den Habicht schwer verletzte. In der Nähe stand außerdem ein Huhn in einem Käfig, weshalb der Verdacht besteht, dass es gezielt als Köder für einen Greifvogel dienen sollte. Ob dies tatsächlich der Zweck des Käfigs war und wer die Fallen aufgestellt hat, ist bislang nicht abschließend geklärt. Die Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde wurden eingeschaltet, um das Gelände zu kontrollieren und mögliche Verantwortliche zu ermitteln.

    PETA-Fachreferentin Lisa Redegeld bezeichnete den mutmaßlichen Fallensteller als „Tierquäler“ und forderte Konsequenzen. Die Organisation kündigte an, wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und weitere strafrechtliche Vorschriften Anzeige zu erstatten. Entscheidend für die Ermittlungen dürfte unter anderem sein, wem das Grundstück zuzuordnen ist und wer Zugriff auf die dort aufgestellten Fallen hatte. Auch die Frage, ob weitere Tiere durch die Tellereisen gefährdet oder bereits verletzt wurden, dürfte Bestandteil der behördlichen Prüfung sein.

    Tellereisen verboten – Verkauf weiterhin möglich

    Tellereisen gehören zu den Fallen, bei denen zuschnappende Metallbügel ein Tier festhalten und dabei schwere Verletzungen verursachen können. Ihre Verwendung ist in Deutschland seit Jahrzehnten untersagt, ebenso gelten entsprechende Verbote innerhalb der Europäischen Union. Trotzdem können solche Geräte in Deutschland weiterhin angeboten und verkauft werden, etwa als Sammlerstücke, historische Fanggeräte oder Dekorationsobjekte. Damit bleibt grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, legal erworbene Fallen später dennoch illegal einzusetzen.

    Genau darin sieht PETA eine praktische Schwachstelle der bestehenden Regelung. Die Organisation fordert vom Bundeswirtschaftsministerium ein generelles Verkaufsverbot, damit solche Fallen nicht mehr problemlos erworben werden können. Auch der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass Tellereisen und Schlingen Tiere schwer verletzen oder töten können, obwohl ihre Verwendung verboten ist. Der WWF beschreibt Tellereisen ebenfalls als illegale Fanggeräte, die bei Fällen von Wilderei und insbesondere bei der Verfolgung von Greifvögeln weiterhin eine Rolle spielen.

    Der Fall bei Buchen zeigt das grundsätzliche Problem solcher Fallen besonders deutlich. Ein Tellereisen unterscheidet nicht zwischen dem möglicherweise beabsichtigten Ziel, geschützten Wildtieren, Haustieren oder anderen Tieren, die zufällig in den Fangbereich geraten. Wird eine solche Falle unbeaufsichtigt aufgestellt, können Verletzungen über längere Zeit unbemerkt bleiben und für das gefangene Tier erhebliche Schmerzen verursachen. Deshalb ist die Kontrolle des gesamten Grundstücks nicht nur für die Ermittlungen, sondern auch zur unmittelbaren Gefahrenabwehr von Bedeutung.

    Strafanzeige soll Verantwortliche ermitteln

    Nach Angaben von PETA kann Tierquälerei unter bestimmten Voraussetzungen nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Welche Vorschriften im konkreten Fall tatsächlich einschlägig sind, hängt von den Ergebnissen der Ermittlungen und den genauen Umständen des Fallenaufbaus ab. Im Mittelpunkt dürfte insbesondere stehen, wer die Tellereisen aufgestellt hat und ob der Habicht gezielt angelockt werden sollte. Ebenso relevant ist, ob weitere Fallen vorhanden waren und ob damit möglicherweise noch andere Tiere gefährdet wurden.

    Der Tod des Habichts macht zugleich deutlich, dass ein reines Nutzungsverbot solche Fanggeräte nicht vollständig aus dem Verkehr zieht. Solange Tellereisen weiterhin legal verkauft und besessen werden können, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung. Ob ein zusätzliches Verkaufsverbot solche Fälle tatsächlich verhindern könnte, ist eine politische Frage, die über den konkreten Vorfall hinausgeht. Im Fall von Buchen liegt der Schwerpunkt nun zunächst darauf, den Ablauf zu rekonstruieren und die verantwortliche Person oder Personen zu ermitteln.

    Quellen

    • PETA Presseportal – Greifvogel in illegalem Tellereisen in Buchen gefangen und schwer verletzt, Tier tot – PETA erstattet Strafanzeige – Link des Artikels
    • Fuldaer Zeitung – „Tierquälereien sind vorprogrammiert“: Illegale Tierfallen sind frei verkäuflich – Link des Artikels
    • WWF Deutschland – Wilderei in Deutschland – Link des Artikels
  • Rechnitz: 35-Jähriger soll Katze mit Rohrzange getötet haben

    Rechnitz: 35-Jähriger soll Katze mit Rohrzange getötet haben

    In Rechnitz im Bezirk Oberwart ermittelt die Polizei gegen einen 35-jährigen Mann wegen des Verdachts der Tierquälerei. Der Mann soll seine Katze mit einer Rohrzange erschlagen und anschließend versucht haben, dem bereits verendeten Tier mit einem Spaten den Kopf abzutrennen. Auf den Fall aufmerksam wurde die Polizei durch zwei Personen, die Fotos und Videos vorlegten, die der Beschuldigte selbst aufgenommen haben soll. Der Mann wurde festgenommen und später in die Justizanstalt Eisenstadt gebracht.

    Fotos und Videos führten Polizei zum Beschuldigten

    Am Sonntagnachmittag erschienen zwei Personen bei der Polizeiinspektion Rechnitz und berichteten von dem mutmaßlichen Vorfall. Nach Angaben der Landespolizeidirektion Burgenland zeigten sie den Beamten Fotos und Videos, auf denen die Handlungen des 35-Jährigen dokumentiert sein sollen. Die Polizisten fuhren daraufhin zur Wohnadresse des Mannes und konfrontierten ihn mit den Vorwürfen. Der Beschuldigte soll gegenüber den Beamten eingeräumt haben, die Katze getötet zu haben.

    Nach den bisherigen Angaben zeigte der Mann den Polizisten sowohl eine Rohrzange als auch einen Spaten. Außerdem führte er die Beamten zu einem Misthaufen im Garten, in dem die tote Katze vergraben worden war. Das Tier wurde geborgen und dem zuständigen Veterinäramt übergeben, während die mutmaßlichen Tatwerkzeuge von der Polizei sichergestellt wurden. Damit stützt sich das Ermittlungsverfahren nicht allein auf Zeugenaussagen, sondern auch auf die vorgelegten Aufnahmen, die sichergestellten Gegenstände und den aufgefundenen Tierkörper.

    Katze soll den Mann zuvor gekratzt haben

    Als Grund für die Tötung soll der 35-Jährige gegenüber der Polizei angegeben haben, dass die Katze ihn gekratzt habe. Diese Erklärung ändert nichts daran, dass nun strafrechtlich geprüft werden muss, welche Handlungen sich anhand der vorhandenen Beweismittel nachweisen lassen. Ein bei dem Mann durchgeführter Alkovortest verlief nach Angaben der Polizei positiv. Welche Bedeutung die Alkoholisierung für das weitere Strafverfahren hat, ist eine Frage der juristischen Bewertung und lässt sich aus dem positiven Vortest allein nicht ableiten.

    Besonders schwer wiegt der geschilderte Tatablauf, weil die Katze nach den bisherigen Ermittlungsangaben nicht lediglich einmal geschlagen worden sein soll. Der Mann soll zunächst mit einer Rohrzange auf das Tier eingeschlagen und nach dessen Tod versucht haben, mit einem Spaten den Kopf abzutrennen. Hinzu kommt, dass zumindest Teile des Geschehens offenbar fotografisch oder per Video dokumentiert wurden. Gerade diese Aufnahmen dürften für die Rekonstruktion des tatsächlichen Ablaufs im weiteren Verfahren von erheblicher Bedeutung sein.

    Weitere Tiere auf dem Grundstück blieben unverletzt

    Auf dem Grundstück des Beschuldigten befanden sich neben der Katze auch Enten und Hühner. Die Polizeibeamten kontrollierten diese Tiere im Zuge des Einsatzes ebenfalls. Nach den bislang veröffentlichten Angaben wurden bei ihnen keine Verletzungen festgestellt. Hinweise darauf, dass auch diese Tiere von vergleichbaren Handlungen betroffen gewesen sein könnten, wurden von der Polizei bisher nicht bekanntgegeben.

    Die Kontrolle war dennoch naheliegend, weil sich nach dem Fund der getöteten Katze die Frage stellte, ob möglicherweise weitere Tiere gefährdet sein könnten. Für die Ermittlungsbehörden ging es deshalb nicht nur um die Sicherung des mutmaßlichen Tatorts und der Beweismittel, sondern auch um die Situation der noch vorhandenen Tiere. Dass bei Enten und Hühnern keine Verletzungen festgestellt wurden, ist daher ein eigener Bestandteil der polizeilichen Feststellungen. Der eigentliche Tatverdacht konzentriert sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf die getötete Katze.

    Untersuchungshaft bislang nur in Aussicht gestellt

    Der 35-Jährige wurde nach seiner Festnahme in die Justizanstalt Eisenstadt gebracht. Entscheidend ist dabei die genaue Formulierung zum aktuellen Verfahrensstand: Nach Angaben der Polizei stellte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Verhängung der Untersuchungshaft in Aussicht. Damit ist nicht gesagt, dass eine Untersuchungshaft zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig angeordnet oder vom zuständigen Gericht verhängt worden war. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die Entscheidung über eine Untersuchungshaft einem konkreten strafprozessualen Verfahren unterliegt.

    Zusätzlich wurde gegen den Mann ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Dabei handelt es sich um eine Sicherungsmaßnahme und nicht um eine strafrechtliche Verurteilung. Der 35-Jährige gilt trotz der umfangreichen bisherigen Ermittlungsangaben bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung als nicht verurteilt. Für das weitere Verfahren wird entscheidend sein, wie Staatsanwaltschaft und Gericht die sichergestellten Beweise und die Aussagen des Beschuldigten bewerten.

    Umfangreiche Beweislage steht im Mittelpunkt der Ermittlungen

    Der Fall unterscheidet sich von vielen Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierquälerei dadurch, dass nach den bisherigen Angaben mehrere unterschiedliche Beweismittel vorhanden sind. Zwei Personen legten der Polizei Fotos und Videos vor, der Beschuldigte soll Angaben zur Tötung und zu seinem Motiv gemacht haben, die mutmaßlichen Tatwerkzeuge wurden sichergestellt und der Tierkörper konnte geborgen werden. Dadurch lässt sich der behauptete Ablauf voraussichtlich anhand mehrerer voneinander unabhängiger Anhaltspunkte überprüfen. Welche konkreten Straftatbestände am Ende tatsächlich nachgewiesen werden können, ist dennoch Aufgabe der Justiz.

    In Österreich stellt § 222 des Strafgesetzbuches bestimmte Formen der Tierquälerei und auch die mutwillige Tötung eines Wirbeltieres unter Strafe. Für den konkreten Fall bedeutet das jedoch nicht, dass die rechtliche Bewertung bereits abgeschlossen wäre. Entscheidend bleibt, welche Handlungen sich beweisen lassen und wie diese juristisch eingeordnet werden. Die vorhandenen Fotos, Videos, Angaben des Beschuldigten, sichergestellten Gegenstände und der geborgene Tierkörper dürften dabei im Zentrum des weiteren Verfahrens stehen.

    Quellen

  • Zootage 2026: Jahreskarten öffnen 25 zoologische Einrichtungen

    Zootage 2026: Jahreskarten öffnen 25 zoologische Einrichtungen

    Am 26. und 27. September 2026 können Inhaber einer gültigen Jahreskarte in 25 zoologischen Einrichtungen in Niedersachsen und Bremen kostenlos weitere teilnehmende Zoos, Tierparks und Wildparks besuchen. Die gegenseitige Anerkennung der Jahreskarten gilt an beiden Veranstaltungstagen und reicht von der Nordseeküste bis in den Harz sowie bis in die Region vor Hamburg.

    Jahreskarte wird zum Eintrittsschlüssel

    Die „Zootage“ finden 2026 statt. Voraussetzung für den freien Eintritt ist eine gültige Jahreskarte eines der teilnehmenden Häuser. Diese wird an den beiden Aktionstagen auch von den jeweils anderen beteiligten Einrichtungen anerkannt. Einzelheiten zu den teilnehmenden Parks, ihren Standorten und den jeweiligen Angeboten sind auf der Veranstaltungsseite zusammengestellt.

    Damit richtet sich die Aktion vor allem an Stammgäste, die ihre Jahreskarte sonst überwiegend für einen einzelnen Zoo nutzen. Für Familien und regelmäßige Zoobesucher kann sich daraus ein zusätzlicher Ausflugsspielraum ergeben, weil mehrere Einrichtungen innerhalb eines Wochenendes ohne weiteren Eintritt erkundet werden können. Die Aktion ist zugleich eine gemeinsame Präsentation der unterschiedlichen Profile: Beteiligt sind nicht nur klassische Zoos, sondern auch Tier- und Wildparks sowie weitere zoologische Einrichtungen.

    Zoo Osnabrück setzt auf Führungen und Barrierefreiheit

    Der Zoo Osnabrück beteiligt sich ebenfalls an den Zootagen. Zoogeschäftsführer Philipp Bruelheide kündigt kommentierte Fütterungen an verschiedenen Anlagen und einen geöffneten „WissenSstand“ an. Dort sollen Besucher mehr über die gehaltenen Tiere und die Arbeit des Zoos erfahren.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Dino-Führungen. Sie finden am Samstag und Sonntag jeweils um 11 und 14 Uhr statt und werden erstmals von einer Gebärdensprachdolmetscherin begleitet. Für hörgeschädigte Personen ist die Teilnahme an der ansonsten kostenpflichtigen Führung kostenlos. Damit verbindet das Osnabrücker Angebot Unterhaltung mit einem konkreten Schritt zu mehr Zugänglichkeit.

    Bildung und Artenschutz als gemeinsames Thema

    Die beteiligten Einrichtungen wollen die Zootage nicht ausschließlich als Rabattaktion verstanden wissen. Nach Angaben der Veranstalter soll die gemeinsame Initiative nach deren Darstellung auch zeigen, welche Aufgaben Zoos und Tierparks in Bildung, Arten- und Naturschutz sowie Forschung übernehmen. Die einzelnen Häuser setzen dabei je nach Größe und Ausrichtung unterschiedliche Schwerpunkte.

    Der Zoo Osnabrück stellt bei seiner Veranstaltung den Bildungsaspekt sichtbar in den Mittelpunkt. Kommentierte Fütterungen, der WissenSstand und die Dino-Führungen bieten mehrere Möglichkeiten, den Besuch mit Informationen zu verbinden. Gerade die kostenlose Teilnahme für die angesprochene Gruppe bei den gedolmetschten Führungen senkt dabei eine konkrete Zugangshürde.

    Die Aktion knüpft an die Entwicklung der vergangenen Jahre an. 2024 wurden die Niedersächsischen Zootage zum zweiten Mal veranstaltet; 2025 fanden sie zum dritten Mal statt und 2026 nun zum vierten Mal. Für Besucher bedeutet das eine größere Auswahl, zugleich sollten sie vor der Anreise prüfen, ob ihre Jahreskarte gültig ist und welche Angebote am jeweiligen Standort stattfinden.

    Die vollständige Übersicht der teilnehmenden Einrichtungen und weitere Hinweise stehen auf der offiziellen Seite der Niedersächsischen Zootage bereit. Für den Besuch im Zoo Osnabrück sind besonders die festen Zeiten der Dino-Führungen relevant. Der praktische Mehrwert der Veranstaltung liegt damit in der Kombination aus freiem Zugang, regionaler Vielfalt und zusätzlichen Bildungsangeboten an einzelnen Standorten.

    Quellen

  • Feuerwehr Chur rettet Katze aus der Plessur

    Feuerwehr Chur rettet Katze aus der Plessur

    Ein aufmerksamer Anwohner hat am Sonntagnachmittag in Chur die Rettung einer geschwächten Katze ausgelöst. Das Tier befand sich am Ufer der Plessur und konnte die hohen Flussmauern offenbar nicht mehr aus eigener Kraft überwinden. Nachdem der Mann die Stadtpolizei informiert hatte, zog diese die Feuerwehr der Stadt Chur hinzu. Mit einem Hubretter gelang es den Einsatzkräften schließlich, die Katze sicher aus dem schwer zugänglichen Bereich zu bergen.

    Hohe Flussmauern machten eine technische Rettung notwendig

    Nach Eingang der Meldung rückte zunächst eine Patrouille der Stadtpolizei zum Einsatzort aus. Schnell zeigte sich, dass die Lage der Katze eine einfache Bergung vom Ufer aus nicht zuließ. Die hohen Mauern entlang der Plessur verhinderten nicht nur, dass sich das geschwächte Tier selbst befreien konnte, sondern erschwerten zugleich den direkten Zugang für die Einsatzkräfte. Deshalb wurde die Feuerwehr der Stadt Chur zur Unterstützung angefordert.

    Die Feuerwehr setzte für die Bergung einen Hubretter ein. Das Fahrzeug verfügt über eine ausfahrbare Hubarbeitsbühne und ermöglichte es den Einsatzkräften, die Höhendifferenz an der Flussmauer sicher zu überwinden. Auf diese Weise konnte die Katze erreicht und aus ihrer misslichen Lage gebracht werden, ohne dass sich Feuerwehrleute unnötig in den schwer zugänglichen Uferbereich begeben mussten. Nur wenige Minuten nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte war das Tier in Sicherheit.

    Geschwächte Katze kam anschließend in die Tierklinik

    Mit der eigentlichen Bergung war der Einsatz für die Katze allerdings noch nicht beendet. Nach Angaben der Behörden machte das Tier einen geschwächten Eindruck, weshalb es nach der Rettung medizinisch versorgt werden sollte. Die Stadtpolizei übernahm den weiteren Transport und brachte die Katze in die Tierklinik Masans. Dort konnte anschließend geprüft werden, ob Verletzungen oder andere gesundheitliche Probleme vorlagen.

    Ein Halter ließ sich unmittelbar nach der Rettung nicht feststellen. Erschwert wurde die Suche dadurch, dass die Katze keinen Chip trug, über den sich ein Besitzer hätte identifizieren lassen. Gerade bei Fundtieren kann eine solche Kennzeichnung entscheidend sein, weil Tierkliniken, Tierheime oder Behörden einen registrierten Halter dadurch häufig innerhalb kurzer Zeit ermitteln können. Ob sich später dennoch ein Besitzer der Katze meldete, geht aus den veröffentlichten Angaben zum Einsatz nicht hervor.

    Aufmerksamer Anwohner machte die schnelle Rettung möglich

    Ausgangspunkt des gesamten Einsatzes war die Beobachtung eines Anwohners, der die hilflose Lage der Katze bemerkte und nicht einfach weiterging. Seine Meldung setzte eine kurze Rettungskette in Gang: Zunächst wurde die Stadtpolizei informiert, anschließend kam die Feuerwehr mit dem Hubretter hinzu und schließlich wurde das Tier zur weiteren Versorgung in eine Tierklinik gebracht. Der Fall zeigt damit vor allem, wie schnell eine zunächst unscheinbare Beobachtung zu einem notwendigen technischen Rettungseinsatz werden kann.

    Für die Katze endete die Situation zumindest zunächst erfolgreich. Sie konnte aus dem Bereich der Plessur geborgen und anschließend medizinisch versorgt werden. Offen bleibt lediglich, woher das Tier kam und ob sein Halter nachträglich ermittelt werden konnte. Die schnelle Reaktion des Anwohners sowie die Zusammenarbeit von Polizei und Feuerwehr verhinderten jedenfalls, dass die geschwächte Katze noch längere Zeit am Flussufer festsaß.

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  • Wolfsabschuss Südtirol 2026: Weiterer Wolf nach 26 Nutztierrissen zur Entnahme freigegeben

    Wolfsabschuss Südtirol 2026: Weiterer Wolf nach 26 Nutztierrissen zur Entnahme freigegeben

    In Südtirol ist die Entnahme eines weiteren Wolfes genehmigt worden. Das Dekret betrifft die Gemeindegebiete Ulten und Kastelbell-Tschars und ist die dritte angeordnete Wolfsentnahme des Jahres 2026. Anlass sind insgesamt 26 gerissene Nutztiere auf mehreren Almen: Zwischen dem 15. Juni und dem 8. September wurden 22 Schafe und vier Ziegen getötet. Nach Angaben des Landesforstkorps werden Wölfe für die Risse verantwortlich gemacht.

    26 Nutztierrisse auf fünf Almen

    Betroffen sind die Almen Marschnell, Kuppelwies, Flatschberg, Tufer und Innerfalkomai. Mit der neuen Verfügung steigt die Zahl der 2026 genehmigten Wolfsentnahmen in Südtirol auf drei. Das Landesforstkorps ist mit der Durchführung der aktuellen Maßnahme beauftragt. Die Entscheidung folgt damit auf eine Reihe dokumentierter Wolfsrisse, die sich über mehrere Monate erstreckten.

    Für die betroffenen Almhalter endet das Problem allerdings nicht mit der statistischen Erfassung von 22 getöteten Schafen und vier Ziegen. Jeder Riss bedeutet neben dem Verlust des Tieres zusätzlichen Kontrollaufwand, die Suche nach verletzten oder verschwundenen Tieren und eine weitere Belastung bei der Bewirtschaftung ohnehin anspruchsvoller Weideflächen. Auf großen und teilweise schwer zugänglichen Almen lassen sich Nutztiere zudem nicht rund um die Uhr beobachten. Forderungen nach intensiveren Kontrollen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen müssen deshalb auch berücksichtigen, unter welchen praktischen Bedingungen die Almwirtschaft tatsächlich stattfindet.

    Gerade dieser Punkt geht in der Diskussion um den Wolf häufig unter. Herdenschutz lässt sich auf einer überschaubaren Weide im Tal anders organisieren als auf weitläufigen alpinen Flächen mit schwierigem Gelände und frei weidenden Tieren. Zusätzliche Zäune, häufigere Kontrollen oder eine ständige Behirtung bedeuten erheblichen personellen und finanziellen Aufwand und sind nicht auf jeder Fläche gleichermaßen umsetzbar. Die Entnahmeentscheidung der Landesregierung ist deshalb auch als Reaktion auf einen Konflikt zu verstehen, der sich nicht allein durch theoretische Schutzkonzepte lösen lässt.

    Tierschutzorganisationen wollen gegen die Entnahme vorgehen

    Kritik an der Entscheidung kommt unter anderem von der Lega Anti Vivisezione (LAV). Die Organisation kündigte an, das Verfahren prüfen zu lassen und beanstandet insbesondere, dass das Dekret an einem Freitagnachmittag veröffentlicht wurde. LAV sieht darin eine mögliche Erschwernis einer kurzfristigen gerichtlichen Anfechtung und bringt in diesem Zusammenhang auch die Aarhus-Konvention ins Spiel. Diese regelt unter anderem Informations- und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei Umweltentscheidungen.

    Auch der Verein „Io non ho paura del lupo APS“ kritisiert die Entnahme und fordert genauere Angaben zu den Herdenschutzmaßnahmen auf den betroffenen Almen. Nach Auffassung des Vereins müsse nachvollziehbar sein, welche Schutzvorkehrungen eingesetzt wurden und in welchen Abständen die Tiere kontrolliert wurden. Kritisiert wird insbesondere, dass sich die Nutztiere überwiegend frei auf den Weideflächen bewegten und keine durchgehende Kontrolle stattfand. Damit rückt erneut die Frage in den Mittelpunkt, welcher Schutzaufwand unter realen alpinen Bedingungen überhaupt praktikabel ist.

    Die Forderung nach detaillierter Dokumentation der Schutzmaßnahmen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Wolfsriss durch zusätzliche Maßnahmen hätte verhindert werden können. Gerade auf Almen unterscheiden sich Gelände, Größe der Weideflächen, Tierzahlen und Erreichbarkeit erheblich voneinander. Eine Bewertung des Herdenschutzes muss deshalb die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigen und darf nicht allein danach erfolgen, welche Schutzmaßnahmen theoretisch denkbar wären.

    Herdenschutz auf Almen stößt an praktische Grenzen

    Der Konflikt in Südtirol dreht sich damit um weit mehr als die Frage, ob vor einem Wolfsabschuss genügend Zäune aufgestellt wurden. Auf der einen Seite stehen Naturschutz- und Tierrechtsorganisationen, die hohe Anforderungen an den Nachweis ausgeschöpfter Schutzmaßnahmen stellen. Auf der anderen Seite stehen Tierhalter, die ihre Tiere unter Bedingungen schützen sollen, die mit einer vollständig kontrollierten Weidehaltung kaum vergleichbar sind. Genau an dieser Schnittstelle entscheidet sich, ob Herdenschutz in der politischen Diskussion als praktisches Instrument oder als theoretische Voraussetzung behandelt wird.

    Die Landesregierung begründet die Entnahme mit den festgestellten Schäden und ihrer Verantwortung gegenüber der Almwirtschaft. Die Serie von Nutztierrissen zeigt zugleich, dass der Konflikt nicht mit einem einzelnen Vorfall begonnen hat. Die offizielle Südtiroler Dokumentation weist für Ulten auch im Sommer 2026 wiederholt Wolfsrisse nach. Damit steht die aktuelle Entscheidung nicht isoliert, sondern vor dem Hintergrund einer über Monate bestehenden Belastung für die Tierhalter.

    Wie umstritten solche Entnahmeentscheidungen sind, zeigte bereits ein früheres Verfahren in Südtirol. Eine Entnahmeermächtigung wurde vom Verwaltungsgericht Bozen nach einer Anfechtung zunächst ausgesetzt. Dieser frühere Fall ist auch für die aktuelle Entscheidung relevant, weil erneut mit rechtlichen Schritten von Tierschutzorganisationen zu rechnen ist. Ob eine solche Anfechtung diesmal Erfolg hätte, hängt jedoch von der konkreten Verfügung und ihrer Begründung ab.

    Wolfsmanagement zwischen Artenschutz und Almwirtschaft

    Der Fall zeigt erneut, wie weit die Positionen beim Umgang mit dem Wolf auseinanderliegen. Für Tierschutzorganisationen steht im Vordergrund, dass eine Entnahme erst dann erfolgen soll, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Für betroffene Tierhalter stellt sich dagegen die wesentlich praktischere Frage, wie lange wiederkehrende Verluste hingenommen werden sollen, wenn Schutzmaßnahmen auf alpinen Flächen nur begrenzt umsetzbar sind. Eine Wolfsstrategie muss deshalb beide Seiten der Realität berücksichtigen: den Schutz einer Wildtierart ebenso wie den Erhalt einer funktionierenden Weide- und Almwirtschaft.

    Mit der dritten Entnahmeentscheidung des Jahres setzt Südtirol jedenfalls ein deutliches Signal, dass dokumentierte Nutztierrisse nicht folgenlos bleiben sollen. Entscheidend wird nun sein, ob die Verfügung umgesetzt werden kann und wie sich die Situation auf den betroffenen Almen anschließend entwickelt. Gleichzeitig dürfte der politische und juristische Streit über Wolfsentnahmen damit keineswegs beendet sein. Die 26 gerissenen Schafe und Ziegen zeigen jedoch, dass die Diskussion nicht abstrakt geführt wird, sondern konkrete Folgen für Tierhalter und ihre Tiere hat.

    Quellen

  • Stallbrand in Palézieux: Rund 250 Kälber sterben – Brandursache ungeklärt

    Stallbrand in Palézieux: Rund 250 Kälber sterben – Brandursache ungeklärt

    Rund 250 Tiere sterben in den Flammen

    Bei einem schweren Stallbrand in Palézieux im Schweizer Kanton Waadt sind am Samstagabend rund 250 Tiere ums Leben gekommen. Das Feuer brach gegen 20.50 Uhr in den Scheunen eines Bauernhofs aus und zerstörte das Stallgebäude vollständig. Nach Angaben der Kantonspolizei waren die meisten betroffenen Tiere Kälber. Ein Teil der Tiere verendete unmittelbar in den Flammen, weitere mussten aufgrund ihrer schweren Verletzungen eingeschläfert werden.

    Menschen wurden bei dem Brand nicht verletzt. Die Feuerwehr war mehrere Stunden im Einsatz und brachte das Feuer erst gegen 3.30 Uhr unter Kontrolle. Während der Löscharbeiten musste die Straße zwischen Palézieux-Gare und dem Dorf Bossonnens vorübergehend gesperrt werden. Die Ursache des Feuers ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und war zunächst nicht bekannt.

    Der Fall zeigt erneut, wie dramatisch sich ein Brand in einem Stall innerhalb weniger Minuten entwickeln kann. Während Menschen ein brennendes Gebäude häufig selbstständig verlassen können, sind Nutztiere vollständig darauf angewiesen, dass Fluchtwege funktionieren und Helfer überhaupt noch zu ihnen gelangen. Bei mehreren hundert Tieren kann bereits eine starke Rauchentwicklung ausreichen, um eine geordnete Rettung erheblich zu erschweren. Genau diese kurze Zeitspanne entscheidet häufig darüber, ob Tiere noch aus einem Gebäude gebracht werden können.

    Warum die Rettung von Tieren bei Stallbränden so schwierig ist

    Bei einem Großbrand müssen Feuerwehren mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen. Sie müssen verhindern, dass sich die Flammen auf weitere Gebäude ausbreiten, Zufahrten freihalten, Löschwasser bereitstellen und gleichzeitig versuchen, Tiere aus verrauchten oder bereits brennenden Stallbereichen zu bringen. Bei großen Tierbeständen lässt sich eine Evakuierung jedoch nicht mit der Räumung eines Wohnhauses vergleichen. Tiere reagieren unter Stress nicht vorhersehbar und können sich weigern, den Stall zu verlassen oder in bereits verrauchte Bereiche zurücklaufen.

    Gerade Rinder lassen sich bei starker Rauchentwicklung, Hitze und ungewohnter Unruhe nicht ohne Weiteres aus einem Gebäude treiben. Die Einsatzkräfte benötigen deshalb ausreichend breite und zugängliche Ausgänge sowie Bereiche, in denen gerettete Tiere sicher untergebracht werden können. Auch die Aufteilung eines Gebäudes kann entscheidend sein: Kann sich ein Feuer ungehindert durch große Stallbereiche ausbreiten, bleibt für eine Rettung deutlich weniger Zeit. Das erklärt, warum bei manchen Stallbränden trotz eines massiven Feuerwehreinsatzes nur ein kleiner Teil der Tiere gerettet werden kann.

    Der Brand in Palézieux macht diese Problematik besonders deutlich. Rund 250 Tiere befanden sich offenbar in einem Gebäude, das durch das Feuer vollständig zerstört wurde. Bei einer solchen Größenordnung hängt eine erfolgreiche Rettung nicht allein davon ab, wie schnell die Feuerwehr eintrifft. Entscheidend ist auch, ob Tiere schnell erreicht und aus dem Gefahrenbereich geführt werden können und ob das Gebäude eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zumindest zeitweise begrenzt.

    Brandschutz entscheidet über wertvolle Minuten

    Nach schweren Stallbränden richtet sich der Blick regelmäßig auf den vorbeugenden Brandschutz. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Gebäuden oder wirtschaftlichen Werten, sondern ganz konkret darum, wie viel Zeit Einsatzkräften bleibt, um Tiere zu retten. Brandabschnitte, funktionierende Alarmierung, erreichbare Ausgänge und eine ausreichende Löschwasserversorgung können darüber entscheiden, ob sich ein Feuer innerhalb weniger Minuten durch einen gesamten Stall ausbreitet oder zumindest vorübergehend begrenzt werden kann.

    Auch technische Anlagen spielen eine wichtige Rolle. Elektrische Installationen, Lüftungsanlagen und andere technische Einrichtungen befinden sich teilweise über viele Jahre in einer Umgebung mit Staub, Feuchtigkeit und weiteren Belastungen. Regelmäßige Kontrollen und Wartung sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Hinzu kommt, dass Feuerwehr und Betreiber bereits vor einem Brand wissen sollten, wie viele Tiere sich normalerweise in den einzelnen Stallbereichen befinden und über welche Wege diese im Notfall herausgebracht werden können.

    Solche Fragen werden auch für die Aufarbeitung des Brandes in Palézieux relevant sein. Entscheidend ist nicht nur, wodurch das Feuer ausgelöst wurde, sondern auch, wie schnell es sich ausbreitete und warum eine so große Zahl von Tieren nicht mehr gerettet werden konnte. Die Antworten darauf können Hinweise liefern, ob bestimmte bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen das Ausmaß vergleichbarer Brände künftig begrenzen könnten.

    Der Fall Palézieux ist mehr als eine Brandmeldung

    Stallbrände mit hohen Tierverlusten sind keine seltenen Einzelereignisse. Immer wieder sterben innerhalb kurzer Zeit Hunderte oder sogar Tausende Tiere, weil Rauch und Feuer große Stallanlagen erfassen. Eine zentrale Statistik, mit der sich Stallbrände im gesamten deutschsprachigen Raum zuverlässig vergleichen ließen, existiert allerdings nicht. Deshalb lässt sich aus einzelnen Fällen keine einfache Aussage darüber ableiten, ob solche Brände insgesamt häufiger oder seltener werden.

    Trotzdem zeigen die wiederkehrenden Ereignisse ein strukturelles Problem. Je größer ein Tierbestand in einem Gebäude ist, desto schwieriger wird eine Evakuierung unter realen Brandbedingungen. Selbst gut vorbereitete Einsatzkräfte stoßen an praktische Grenzen, wenn dichter Rauch die Sicht nimmt, Tiere in Panik geraten und sich Feuer innerhalb weniger Minuten ausbreitet. Brandschutz muss deshalb darauf ausgerichtet sein, den Zeitraum zwischen Brandausbruch und vollständiger Ausbreitung möglichst groß zu halten.

    Der Brand in Palézieux sollte deshalb nicht nur unter der Frage betrachtet werden, wodurch das Feuer entstanden ist. Ebenso wichtig ist die Frage, welche Bedingungen dazu führten, dass rund 250 Tiere nicht mehr rechtzeitig gerettet werden konnten. Genau aus solchen Ereignissen lassen sich Erkenntnisse gewinnen, die über den einzelnen Betrieb hinausgehen und für Stallplanung, Feuerwehrkonzepte und vorbeugenden Brandschutz relevant sind.

    Konsequenzen für Tierhalter und Behörden

    Für Tierhalter bedeutet vorbeugender Brandschutz vor allem, dass Rettungsmöglichkeiten bereits vor einem möglichen Brand praktisch funktionieren müssen. Ein Ausgang hilft wenig, wenn er im Ernstfall nicht schnell erreichbar ist oder wenn mehrere hundert Tiere gleichzeitig durch einen begrenzten Bereich geführt werden müssten. Auch Feuerwehrzufahrten, Informationen über Stallaufteilung und Tierzahlen sowie mögliche Sammelbereiche für gerettete Tiere sollten nicht erst während eines laufenden Einsatzes organisiert werden.

    Behörden und Feuerwehren stehen gleichzeitig vor der Aufgabe, Erfahrungen aus schweren Bränden in zukünftige Schutzkonzepte einfließen zu lassen. Dabei geht es weniger um immer neue Vorschriften als darum, bestehende Anforderungen unter realen Bedingungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ein Brandschutzkonzept ist nur dann sinnvoll, wenn es auch unter Zeitdruck, Rauchentwicklung und dem Verhalten einer großen Zahl von Tieren funktioniert.

    In Palézieux werden nun zunächst die Ermittlungen zur Brandursache und zum Verlauf des Feuers zeigen müssen, wie es zu dem verheerenden Ausmaß kommen konnte. Schon jetzt steht jedoch fest, dass rund 250 Tiere den Brand nicht überlebt haben. Damit ist der Fall erneut ein Beispiel dafür, wie schnell aus einem Feuer in einem Stall eine Katastrophe für einen gesamten Tierbestand werden kann.

    Quellen

  • Berliner Zoo: Bericht über mögliche Umstellung der Ernährung von Menschenaffen

    Berliner Zoo: Bericht über mögliche Umstellung der Ernährung von Menschenaffen

    Im Zoo Berlin steht bei Gorillas, Orang-Utans, Schimpansen und Bonobos offenbar eine deutliche Ernährungsumstellung an: Nach einem Beitrag von „Tichys Einblick“ soll der Obstanteil im Speiseplan zugunsten von Gemüse reduziert werden. Die Begründung dafür ist im vorliegenden Beitrag nicht unabhängig belegt.

    Weniger Banane, mehr Gemüse

    Die Umstellung betrifft nicht irgendeine symbolische Beilage, sondern einen zentralen Bestandteil der täglichen Tierpflege. Statt Bananen, Mangos oder Pfirsichen soll der Obstanteil im Speiseplan zugunsten von Gemüse reduziert werden. Der zugrunde liegende Gedanke wird im Beitrag mit dem höheren Zuckergehalt kultivierter Früchte begründet; ob diese konkrete Maßnahme medizinisch erforderlich ist, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

    Allerdings bedeutet die neue Fütterung nicht, dass Menschenaffen grundsätzlich keine Früchte vertragen. Entscheidend sind Menge, Zusammensetzung und der gesamte Energieverbrauch. Im Zoo bewegen sich die Tiere unter anderen Bedingungen als in freier Wildbahn. Deshalb müssen Futterpläne nicht nur an die jeweilige Tierart, sondern auch an Alter, Gewicht, Gesundheitszustand und Aktivität einzelner Tiere angepasst werden.

    Individuelle Futterpläne statt Einheitsdiät

    Dass Zoos die Ernährung ihrer Tiere regelmäßig überprüfen, ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Der Tierpark Berlin weist darauf hin, dass für jedes Tier ein individueller Speiseplan zusammengestellt wird. Gemüse spielt dort bereits eine wichtige Rolle; nach Angaben der Einrichtung werden für die rund 10.000 Tiere große Mengen an Karotten, Heu und Paprika eingeplant. Bananen landen demnach wegen ihres hohen Zuckergehalts nur selten auf dem Speiseplan.

    Diese Angaben stammen zwar vom Tierpark Berlin und nicht direkt vom Zoo Berlin, zeigen aber den allgemeinen praktischen Rahmen moderner Zootierhaltung: Fütterung wird zunehmend als Teil eines kontrollierten Gesundheits- und Beschäftigungsprogramms verstanden. Die Tiere müssen ihr Futter teilweise suchen oder sich den Zugang dazu erarbeiten. Das verbindet Ernährung mit Bewegung und geistiger Beschäftigung.

    Für die Besucher verändert sich dadurch vor allem das Bild der kommentierten Fütterung. Die klassische Banane als sichtbares Symbol der Affenfütterung verliert an Bedeutung. Eine Gemüseportion wirkt weniger spektakulär, kann für die tägliche Versorgung aber besser geeignet sein. Ob die Umstellung bei allen betroffenen Arten vollständig und dauerhaft umgesetzt wird, hängt vom jeweiligen Haltungs- und Gesundheitskonzept ab.

    Satirischer Seitenhieb auf die Politik

    Die Meldung wurde in einem Beitrag von „Tichys Einblick“ zugleich als Anlass für politische Satire genutzt. Der Autor vergleicht die Entscheidung des Zoos mit politischen Reformen und schlägt ironisch vor, Ideen von Politikern wie Lars Klingbeil, Friedrich Merz oder Bärbel Bas zunächst in einem begrenzten „Reallabor“ im Zoo zu testen. Auch mögliche Abgaben auf Obst und andere politische Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang überspitzt dargestellt.

    Dieser politische Teil ist keine Aussage des Zoos und beschreibt auch keine tatsächliche Zusammenarbeit zwischen der Einrichtung und dem Finanzministerium. Er gehört zur kommentierenden Perspektive des Beitrags, nicht zur fachlichen Begründung der Futterumstellung. Für die Tiere ist dagegen entscheidend, ob die neue Ration wissenschaftlich geplant, verträglich und auf die Bedürfnisse der einzelnen Individuen abgestimmt ist.

    Die praktische Bedeutung der Entscheidung liegt daher weniger in der politischen Pointe als in der Frage, wie Zoos mit energiereichem Futter umgehen. Die Berliner Menschenaffen werden nicht einfach auf eine pauschale „Diät“ gesetzt. Maßgeblich ist, ob Gemüse, Obst und weitere Bestandteile so kombiniert werden, dass Versorgung, Beschäftigung und Gesundheitsvorsorge zusammenpassen. Genau daran muss sich die neue Fütterung im Alltag messen lassen.