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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • Afrikanische Schweinepest in Agutaya bestätigt: Palawan verschärft Kontrollen

    Afrikanische Schweinepest in Agutaya bestätigt: Palawan verschärft Kontrollen

    In Barangay Concepcion auf der philippinischen Insel Agutaya ist die Afrikanische Schweinepest (ASF) inzwischen eindeutig laborbestätigt. Nach Angaben der Philippine Information Agency und des Department of Agriculture MIMAROPA untersuchte das Bureau of Animal Industry insgesamt 40 Proben aus dem betroffenen Gebiet. Die am 22. September 2026 veröffentlichten Laborergebnisse waren sämtlich positiv. Damit hat sich ein zunächst lediglich vermutetes Seuchengeschehen innerhalb weniger Tage zu einem bestätigten ASF-Ausbruch entwickelt.

    Noch am 15. September hatte die Provinzregierung von Palawan ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz ungewöhnlicher Todesfälle unter Schweinen keine Laborbestätigung für ASF vorliege. Zu diesem Zeitpunkt liefen bereits Untersuchungen, Probenahmen und vorsorgliche Maßnahmen zur Eindämmung eines möglichen Ausbruchs. Die späteren Testergebnisse zeigen damit auch, warum Behörden zwischen einem Verdachtsfall und einem bestätigten Tierseuchenausbruch unterscheiden müssen. Erst der Laborbefund bildet die Grundlage für weitergehende veterinärbehördliche Maßnahmen.

    Quarantäne und Kontrollpunkte in Agutaya

    Nach der Bestätigung des Ausbruchs wurden in Agutaya Quarantänemaßnahmen und Kontrollpunkte eingerichtet. Nach Angaben der Philippine Information Agency sollen sie unter anderem die Bewegung von Menschen, Tieren und Materialien kontrollieren, über die das Virus weiterverbreitet werden könnte. Für Schweinehalter, Händler und Transporteure bedeutet dies strengere Vorgaben und zusätzliche Kontrollen im betroffenen Gebiet. Ziel ist vor allem, eine Verschleppung des Erregers aus Barangay Concepcion in andere Teile Agutayas oder weitere Gebiete Palawans zu verhindern.

    Die Provinzregierung reagiert damit auf eine Tierseuche, bei der Biosicherheit eine entscheidende Rolle spielt. Das Virus kann nicht nur durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren verbreitet werden, sondern auch indirekt über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung oder Lebensmittel tierischen Ursprungs. Gerade deshalb sind Bewegungsbeschränkungen und Desinfektionsmaßnahmen ein zentraler Bestandteil der Seuchenbekämpfung. Das Department of Agriculture MIMAROPA stellte den lokalen Behörden dafür unter anderem Desinfektionsmittel, ASF-Schnelltests sowie technische Unterstützung zur Verfügung.

    Bestandsräumung in Barangay Concepcion

    Vom 28. bis 30. September wurde in Barangay Concepcion eine dreitägige Bestandsräumung durchgeführt. Beteiligt waren unter anderem das Provincial Veterinary Office, das Provincial Agriculturist Office und das Municipal Agriculture Office. Die Maßnahme richtete sich gegen noch vorhandene Schweine im betroffenen Gebiet und sollte verhindern, dass infizierte oder möglicherweise bereits angesteckte Tiere das Virus weitergeben. Für die betroffenen Schweinehalter bedeutet eine solche Maßnahme allerdings erhebliche wirtschaftliche Verluste und den vorübergehenden Wegfall ihrer Tierbestände.

    Die Behörden erfassen deshalb auch die Schäden der betroffenen Halter und prüfen mögliche Unterstützungsleistungen. DA-MIMAROPA stellte zugleich Vorgaben zu Bestandsräumung, Entschädigung, Bewegungskontrolle, Biosicherheit und weiterer Überwachung bereit. Parallel dazu laufen Untersuchungen, um festzustellen, wie weit sich das Virus innerhalb Agutayas bereits verbreitet haben könnte. Dazu gehören weitere Probenahmen sowie die Untersuchung ungewöhnlicher Erkrankungen oder Todesfälle bei Schweinen.

    Afrikanische Schweinepest bleibt für Schweine hochgefährlich

    Für Menschen stellt die Afrikanische Schweinepest keine Gesundheitsgefahr dar. Für Haus- und Wildschweine ist die Viruserkrankung dagegen hochgefährlich und kann zu sehr hohen Sterberaten führen. Ein Ausbruch betrifft deshalb nicht nur einzelne Tierhalter, sondern kann erhebliche Folgen für Tiertransporte, Handel und regionale Schweinebestände haben. Besonders auf Inseln können konsequente Kontrollen gleichzeitig eine Chance bieten, den Ausbruch geografisch zu begrenzen.

    Die Bedeutung der Afrikanischen Schweinepest reicht dabei über klassische Nutztierbestände hinaus. Auch wildlebende Schweineartige können betroffen sein, weshalb die Krankheit beispielsweise für bedrohte Arten in Südostasien eine zusätzliche Gefahr darstellt. GERATI hatte diesen Zusammenhang bereits beim Nachwuchs der Sulawesi-Hirscheber im Kölner Zoo thematisiert, bei denen Krankheiten wie die Afrikanische Schweinepest zu den möglichen Bedrohungen der Wildbestände zählen. Seuchenschutz ist damit nicht nur eine wirtschaftliche Frage der Nutztierhaltung, sondern kann auch für den Schutz gefährdeter Wildtierpopulationen von Bedeutung sein.

    Weitere Überwachung entscheidet über Entwicklung auf Palawan

    Entscheidend wird nun sein, ob der Ausbruch tatsächlich auf Barangay Concepcion begrenzt werden kann. Die Behörden führen aktive Überwachungsmaßnahmen durch und untersuchen mögliche weitere Fälle in anderen Teilen Agutayas. Schweinehalter und Einwohner werden gleichzeitig aufgefordert, unnötige Tierbewegungen zu vermeiden, Geräte und Schuhwerk zu desinfizieren und auffällige Erkrankungen oder plötzliche Todesfälle unverzüglich zu melden. Damit setzt Palawan auf eine Kombination aus Kontrolle, Biosicherheit, Überwachung und konsequenter Entfernung betroffener Tiere.

    Der Fall zeigt zugleich, wie schnell sich die Bewertung eines Seuchengeschehens verändern kann. Am 15. September lag trotz auffälliger Todesfälle noch kein bestätigter ASF-Befund vor, eine Woche später waren sämtliche 40 untersuchten Proben positiv. Gerade deshalb ist eine saubere Trennung zwischen Verdachtsmeldungen und bestätigten Laborbefunden entscheidend. Für Agutaya kommt es nun darauf an, ob die eingeleiteten Maßnahmen ausreichen, um eine weitere Ausbreitung innerhalb Palawans zu verhindern.

    Quellen

  • Auswilderungsprojekt für Feldhamster in Nordsachsen zieht positive Zwischenbilanz

    Auswilderungsprojekt für Feldhamster in Nordsachsen zieht positive Zwischenbilanz

    Erste Erfolge auf den Flächen bei Delitzsch

    Im Zoo Leipzig werden Feldhamster für die Auswilderung gezüchtet.

    Im Auswilderungsprojekt für Feldhamster in Nordsachsen gibt es nach dem ersten offiziellen Projektjahr ermutigende Signale. Die ausgewilderten Tiere haben sich auf den Flächen vermehrt und ausgebreitet, wie das Landesumweltamt mitteilte. Mehrfach sind in Nordsachsen Feldhamster ausgewildert worden. Die Beteiligten ziehen deshalb eine positive Zwischenbilanz.

    Im Mittelpunkt stehen Flächen rund um Delitzsch. Dort soll eine Wildtierart wieder heimisch werden, die in vielen Regionen Deutschlands als stark bedroht gilt oder bereits verschwunden ist. Für den Erfolg des Projekts reicht es nicht, Tiere lediglich freizulassen. Entscheidend ist, dass sie sich in ihrem neuen Lebensraum fortpflanzen und dort weitere Flächen besiedeln.

    Nachzucht und Beobachtung gehören zusammen

    Die Feldhamster stammen aus Nachzuchten des Zoos Leipzig und von Partnereinrichtungen. Damit ist der Zoo nicht nur an der Haltung der Tiere beteiligt, sondern übernimmt eine direkte Aufgabe bei ihrer Wiederansiedlung. Zugleich wird die Erhaltungszucht weiter ausgebaut, um auch künftig Tiere für die Auswilderung bereitstellen zu können. Die Entwicklung auf den Freisetzungsflächen wird beobachtet. Zum Einsatz kommen unter anderem Wildkameras. Außerdem läuft ein umfassendes Monitoring, mit dem der Erfolg des Vorhabens wissenschaftlich überprüft werden soll.

    Die Entwicklung auf den Freisetzungsflächen wird beobachtet. Zum Einsatz kommen unter anderem Wildkameras. Außerdem läuft ein umfassendes Monitoring, mit dem der Bestand wissenschaftlich überprüft werden soll. Die Beobachtung soll zeigen, wie sich die Tiere verhalten, ob sie sich dauerhaft halten und wie weit sie sich auf den Flächen ausbreiten.

    Gerade dieser Punkt macht die Zwischenbilanz für den weiteren Projektverlauf wichtig. Eine Vermehrung nach der Auswilderung ist ein positives Signal, bedeutet aber noch nicht automatisch, dass bereits eine dauerhaft eigenständige Population entstanden ist. Auch die Ausbreitung der Tiere auf den Flächen ist dafür ein wichtiger Hinweis. Erst wenn sich die Tiere über längere Zeit stabil entwickeln, kann das eigentliche Ziel als erreicht gelten.

    Landwirtschaft schafft die Grundlage

    Das Vorhaben beschränkt sich deshalb nicht auf Zucht und Freilassung. Gemeinsam mit Landwirten werden feldhamsterfreundliche Ackerkulturen erprobt. Das Projekt soll damit auch die Bedingungen auf den Flächen verbessern, auf denen die Tiere künftig ohne regelmäßige Unterstützung aus der Zucht überleben sollen. Für den Artenschutz ist diese Verbindung entscheidend. Eine Auswilderung kann neue Tiere in eine Region bringen, ersetzt aber keinen geeigneten Lebensraum. Die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben soll deshalb sicherstellen, dass auf den Projektflächen bessere Voraussetzungen für Nahrung, Rückzugsorte und die Fortpflanzung entstehen. Der Erfolg hängt damit nicht allein vom Zoo oder vom Landesumweltamt ab, sondern ebenso von der praktischen Umsetzung auf den Äckern.

    Europäisches Projekt mit regionalen Partnern

    Das Projekt „LIFE4HamsterSaxony“ begann im Oktober 2025 und läuft bis Ende 2031. Ziel ist es, in Nordsachsen eine sich selbsttragende Feldhamsterpopulation zu etablieren. Beteiligt sind neben dem Landesumweltamt und dem Zoo Leipzig auch der Landkreis Nordsachsen sowie der Freistaat Sachsen. Die Europäische Union unterstützt das Projekt finanziell. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 12,2 Millionen Euro; die EU fördert das Projekt zu 75 Prozent. Den verbleibenden Anteil übernehmen der Freistaat Sachsen, der Zoo Leipzig und der Landkreis Nordsachsen.

    Die bisherige Entwicklung zeigt somit einen wichtigen Fortschritt, aber noch keinen abgeschlossenen Erfolg. Dass sich die ausgewilderten Feldhamster vermehren und ausbreiten, stärkt die Hoffnung auf eine Rückkehr der Art. Zudem werden immer mehr Hamster nachgezüchtet. Ob daraus bis 2031 tatsächlich ein stabiler, selbsttragender Bestand entsteht, wird die weitere Entwicklung auf den Flächen zeigen.

    Quellen

  • Tierheim Nürnberg sucht neues Zuhause für Hunde, Katzen und Kleintiere

    Tierheim Nürnberg sucht neues Zuhause für Hunde, Katzen und Kleintiere

    Viele Tiere warten in Nürnberg auf passende Menschen

    Im Tierheim Nürnberg suchen zahlreiche Hunde, Katzen, Kaninchen, Chinchillas und Tauben ein neues Zuhause. Die Einrichtung an der Stadenstraße 90 stellt Hunde, Katzen, Vögel und Nager vor. Die Tiere freuen sich auf einen Besuch. Entscheidend ist dabei nicht allein der Wunsch nach einem Haustier, sondern ob Alltag, Erfahrung und Haltungsbedingungen zum jeweiligen Tier passen.

    Rudi ist ein ein Jahr alter Hütehund-Mix und lebt seit Ende Juli 2026 im Tierheim. Eine Pflegerin fand ihn laut Tierheim allein im Wald; erst nach zwei Stunden konnte der Rüde gesichert werden. Weil ihn offenbar niemand vermisst, geht das Tierheim davon aus, dass er ausgesetzt worden sein könnte. Gesucht werden Menschen mit Erfahrung mit Hütehunden, die für Erziehung und ausreichende Auslastung sorgen können. Da Rudi auf Stress hektisch reagiert, sollte sein neues Zuhause ohne Kinder sein und ihm zunächst Ruhe sowie Zeit zum Vertrauensaufbau geben.

    Auch Tino und Henni sollen gemeinsam vermittelt werden. Die fünf Monate alten Kater leben seit Mai in der Einrichtung. Henni wurde wild geboren und allein sowie krank aufgefunden. Tino ist dagegen zugänglich und verschmust; offenbar hilft er seinem zurückhaltenden Freund, Vertrauen zu fassen. Für beide wird ein ruhiger Haushalt ohne Kinder und andere Katzen gesucht.

    Alter, Krankheit und schwierige Vorgeschichten

    Bei den älteren Hunden Balou und Lucky stehen andere Anforderungen im Vordergrund. Balou wurde laut Tierheim als Fundtier abgegeben, obwohl sein Besitzer ihn verleugnet habe. Der Hund ist Menschen gegenüber lieb, hat jedoch Augenprobleme, benötigt möglicherweise eine Operation und muss zahnmedizinisch behandelt werden. Außerdem wird ein leichtes Herzgeräusch beobachtet. Die Angaben zu den Umständen seiner Abgabe stammen vom Tierheim; ob seine gesundheitlichen Probleme tatsächlich der Grund für die Abgabe waren, ist dort nur als Möglichkeit formuliert.

    Lucky kam nach einer Erkrankung seines Besitzers ins Tierheim, weil niemand den Spitz übernehmen wollte. In der Wohnung ist er ruhig, gegenüber anderen Hunden kann er sich allerdings stark hineinsteigern. Für ihn wird deshalb ein Zuhause als Einzelhund gesucht. Herzmedikamente und Entwässerung gehören derzeit zu seiner Versorgung, eine Nachkontrolle steht nach Angaben des Tierheims noch aus.

    Bei den Katzen Franz und Susi geht es nicht um eine gewöhnliche Vermittlung. Franz (18) und Susi (11) suchen gemeinsam einen Palliativplatz. Beide sind scheu und brauchen Zeit. Susi hat den Angaben zufolge möglicherweise einen Lebertumor, Franz leidet unter Wirbelsäulenveränderungen und Blasenproblemen; Auffälligkeiten an Herz und Lunge wurden bei ihm ebenfalls festgestellt. Ein ruhiger Haushalt ohne Kinder, andere Tiere und viel Unruhe ist für das Paar vorgesehen.

    Artgerechte Haltung statt schneller Vermittlung

    Die Anforderungen reichen auch bei Kleintieren weit über Futter und einen Käfig hinaus. Kaninchendame Padmé stammt aus einem ungeplanten Wurf und soll zu einem Partnertier in Innenhaltung ziehen. Wegen ihrer Fellstruktur braucht sie regelmäßige Pflege, außerdem sollten ihre Backenzähne kontrolliert werden. Die Chinchillas Chin-Charming und Chincharella kamen laut Tierheim über das Amt in sehr schlechtem Zustand in die Einrichtung; Chincharellas Schwanz musste behandelt und schließlich amputiert werden. Beide sind ängstlich und nicht handzahm, weshalb ein Haushalt ohne Kinder gesucht wird.

    Das Tierheim Nürnberg weist auf seiner Vermittlungsseite darauf hin, dass täglich durchschnittlich zehn neue Tiere aufgenommen werden und zeitweise bis zu 500 Tiere im Heim leben. Vor einer Vermittlung werden die Tiere untersucht und häufig zunächst gesund gepflegt. Interessenten sollten daher Zeit, Platz, laufende Tierarztkosten und die langfristige Verantwortung einplanen. Für Hunde, Katzen und Kleintiere findet die Vermittlung nach Angaben des Tierheims grundsätzlich mit Einzelterminen statt; ein Interessentenbogen kann vorab eingereicht werden.

    Kontakt vor dem Besuch

    Wer Rudi, Tino und Henni, Balou, Lucky, Padmé, Franz und Susi oder eines der vielen anderen Tiere aufnehmen möchte, sollte sich direkt an das Tierheim wenden. Die genannten Tiere stehen beispielhaft für sehr unterschiedliche Bedürfnisse: Manche brauchen Erfahrung und Training, andere medizinische Betreuung, Gesellschaft eines Partnertiers oder besonders viel Ruhe. Eine sorgfältige Auswahl schützt deshalb nicht nur die Tiere, sondern verhindert auch, dass eine Vermittlung an ungeeigneten Bedingungen scheitert. Das Ziel ist ein Zuhause, das dauerhaft zu Vorgeschichte, Gesundheitszustand und Verhalten des jeweiligen Tieres passt.

    Quellen

  • Welttierschutztag: Im Zoo Landau beginnt Tierwohl mit genauer Beobachtung

    Welttierschutztag: Im Zoo Landau beginnt Tierwohl mit genauer Beobachtung

    Der Arbeitstag beginnt vor dem ersten Besucher

    Wenn sich im Zoo Landau am frühen Morgen die ersten Türen zu Stallungen und Gehegen öffnen, beginnt die wichtigste Routine des Tages: Die Tiere werden begrüßt und genau beobachtet. Hat ein Tier gefressen, bewegt es sich wie gewohnt und wirkt es aufmerksam? Solche Fragen richten den Blick auf Veränderungen, die im laufenden Besucherbetrieb leicht unsichtbar bleiben können. Zoodirektor und Tierarzt Dr. Jens-Ove Heckel sagt, Tierpflegende bemerkten schon am Gang, wenn etwas nicht stimme.

    Anlässlich des Welttierschutztags richtet sich der Blick hinter die Kulissen. Die Botschaft aus Landau richtet sich dabei nicht nur auf die sichtbare Pflege einzelner Tiere, sondern auf das Zusammenspiel vieler Fachleute. Tierpflegende, Tierarzt, Zoologin, Gärtnerin, Handwerker und Pädagogen arbeiten in der Einrichtung gemeinsam für Tierwohl, Artenschutz, Forschung und Bildung. Diese Aufgaben fallen im Zoo nicht an getrennten Tagen an, sondern gehören nach der Darstellung des Zoos zum Alltag des gesamten Jahres.

    Tierwohl ist Teamarbeit

    Die morgendliche Beobachtung ist deshalb mehr als ein kurzer Rundgang. Sie liefert dem Team Hinweise darauf, ob Verhalten, Futteraufnahme und Bewegungsabläufe dem gewohnten Muster entsprechen. Für Besucher ist diese Arbeit kaum sichtbar, für die Beschäftigten bildet sie den Ausgangspunkt des Tages. Ihre praktische Bedeutung liegt darin, Auffälligkeiten früh wahrzunehmen und sie im jeweiligen fachlichen Zusammenhang einzuordnen.

    Dazu braucht es unterschiedliche Perspektiven. Tierpflegende kennen die Tiere aus der täglichen Betreuung, veterinärmedizinische Fachleute beurteilen gesundheitliche Fragen, Zoologen befassen sich mit Verhalten und Haltung. Gärtner und Handwerker sichern zugleich die funktionierenden Lebensbereiche, während Pädagogen Wissen über Tiere vermitteln. Erst dieses Zusammenspiel macht aus der Tierpflege ein umfassenderes Management, das neben dem einzelnen Tier auch Artenschutz, Forschung und Bildung berücksichtigt.

    Landau als Beispiel für den VdZ-Verbund

    Nach Angaben des Verbandes der Zoologischen Gärten beginnt der Morgen in ähnlicher Weise auch in den weiteren 70 wissenschaftlich geführten Mitgliedszoos des VdZ. Sie liegen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Spanien. Rund 41 Millionen Menschen besuchen diese Einrichtungen jährlich. Die Zahlen verdeutlichen die Größenordnung des Verbunds, sagen aber für sich genommen noch nichts über die konkrete Qualität der Haltung in jedem einzelnen Gehege aus.

    Die Verbindung von täglicher Betreuung und Wissensvermittlung ist für die Einrichtungen ein zentraler Teil ihres Selbstverständnisses. Im Zoo Landau gehört dazu, Besuchern Kenntnisse über Tiere und ihre Gefährdung zu vermitteln. Zoopädagogische Angebote sollen den Blick vom einzelnen Tier im Gehege auf dessen Lebensraum und mögliche Bedrohungen in der Natur erweitern. Damit wird der Besuch nicht nur als Beobachtung, sondern auch als Bildungsanlass verstanden.

    Forschung und Artenschutz reichen über das Gehege hinaus

    Zum Aufgabenbild wissenschaftlich geführter Zoos zählen außerdem Forschungskooperationen. Nach den Angaben zum VdZ beteiligen sich die Mitgliedszoos gemeinsam mit Hochschulen und anderen Einrichtungen an rund 200 wissenschaftlichen Studien pro Jahr. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können nicht nur für die Tiere im Zoo relevant sein, sondern auch für Artgenossen in der Natur. Eine solche Wirkung hängt allerdings davon ab, dass Forschungsergebnisse tatsächlich in Schutzmaßnahmen oder ein besseres Verständnis der Arten einfließen.

    Auch bei der Zucht bedrohter Arten stimmen sich wissenschaftlich geführte Zoos europaweit darüber ab, welche Tiere in welchen Einrichtungen gehalten und gezüchtet werden. Ziel sind gesunde und genetisch vielfältige Bestände. Auch der Zoo Landau arbeitet mit Universitäten, Naturschutzorganisationen und Behörden zusammen. Zudem unterstützt der Zoo Schutzprojekte vor Ort.

    Der Welttierschutztag lenkt damit den Blick auf eine Arbeit, die lange vor den Öffnungszeiten beginnt. In Landau steht am Anfang keine spektakuläre Aktion, sondern die genaue Kenntnis jedes einzelnen Tieres. Die Tiere werden begrüßt und genau beobachtet. Der entscheidende Beitrag des Teams besteht darin, Beobachtung, Pflege, medizinische Einschätzung, praktische Instandhaltung und Wissensvermittlung täglich miteinander zu verbinden.

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  • Eigenverzehr von Fleisch nach Notschlachtung: Gericht bestätigt Verbot für Landwirt

    Eigenverzehr von Fleisch nach Notschlachtung: Gericht bestätigt Verbot für Landwirt

    Ein ausgebrochenes Rind wurde im November 2023 nach mehreren Tagen auf der Flucht getötet und anschließend in einer Metzgerei verarbeitet. Den daraus gewonnenen rund 253 Kilogramm Fleisch durfte der Besitzer jedoch nicht für den Eigenbedarf verwenden. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies seine Klage gegen die behördlichen Maßnahmen ab und bestätigte damit, dass auch der geplante Eigenverzehr die lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht außer Kraft setzt. Entscheidend waren insbesondere die fehlenden beziehungsweise nicht ordnungsgemäß durchgeführten Untersuchungen und die hygienischen Bedingungen rund um Tötung, Transport und Verarbeitung des Tieres.

    Ausbruch endet mit Tötung des Rindes

    Das Rind war am 26. November 2023 aus einem Paddock ausgebrochen, nachdem es mit seinen Hörnern ein Gitter aus der Verankerung gerissen hatte. Dadurch konnten auch zwei weitere Rinder entkommen, die jedoch wieder eingefangen wurden. Erst drei Tage später gelang es, das ausgebrochene Tier in ein Freigehege eines benachbarten landwirtschaftlichen Betriebs zu locken. Dort griff es andere Rinder an, verletzte ein Kalb sowie ein älteres Tier und versuchte erneut, einen Zaun beziehungsweise das Paddockgitter zu beschädigen.

    Um weitere Gefahren für Menschen und Tiere zu verhindern, entschied sich der Sohn des Landwirts dazu, das Rind töten zu lassen. Ein Jäger erschoss das Tier mit zwei Schüssen in den Kopf, anschließend wurde es durch einen Kehlschnitt entblutet. Nach Angaben des Landwirts war bei der Tötung ein Tierarzt anwesend. Der Tierkörper wurde danach auf einen Anhänger verladen und zu einer Metzgerei gebracht, wo das Rind gehäutet, ausgeweidet und in zwei Schlachtkörperhälften zerlegt wurde.

    253,6 Kilogramm Fleisch sichergestellt

    Aus dem Tier wurden insgesamt 253,6 Kilogramm Fleisch gewonnen, die der Nebenerwerbslandwirt nach eigenen Angaben ausschließlich für den privaten Eigenverbrauch nutzen wollte. Die zuständige Lebensmittelüberwachung stellte das Fleisch jedoch am 4. Dezember 2023 sicher. Nach den Feststellungen der Behörden war eine vollständige Schlachttieruntersuchung nicht erfolgt, und eine Fleischuntersuchung unmittelbar nach der Schlachtung hatte ebenfalls nicht stattgefunden. Später wurden zwar die Schlachtkörperhälften durch einen amtlich bestellten Tierarzt begutachtet, dies ersetzte nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht die vorgeschriebenen Untersuchungen.

    Hinzu kamen weitere hygienische Probleme im Zusammenhang mit der Tötung und dem anschließenden Umgang mit dem Tierkörper. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kam in einer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Umstände ein nicht unerhebliches Risiko lebensmittelbedingter Erkrankungen bestand. Genannt wurden unter anderem Defizite bei der Schlachttieruntersuchung, der Ausblutung und beim Transport des Tierkörpers. Gerade bei der Gewinnung und Verarbeitung von Fleisch greifen zahlreiche Kontroll- und Hygienevorschriften, wie auch die Diskussion um gesetzliche Anforderungen und Kontrollen in Schlachtbetrieben zeigt.

    Eigenbedarf ersetzt keine vorgeschriebenen Untersuchungen

    Der Landwirt argumentierte vor Gericht, dass das Fleisch nicht verkauft oder anderweitig in Verkehr gebracht werden sollte. Er wollte es ausschließlich selbst beziehungsweise innerhalb seines Haushalts verwenden und sah deshalb die strengen lebensmittelrechtlichen Anforderungen als nicht einschlägig an. Das Verwaltungsgericht Augsburg folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach der Entscheidung darf Fleisch auch dann nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden, wenn die vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden und der Eigentümer lediglich einen privaten Eigenverzehr beabsichtigt.

    Das Gericht stellte dabei klar, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse des Landwirts an der Nutzung seines Eigentums überwiegt. Nach Einschätzung des Landesamtes konnten gesundheitliche Risiken aufgrund der hygienischen Umstände nicht zuverlässig ausgeschlossen werden. Hinzu kam, dass nicht garantiert werden konnte, dass ausschließlich der Landwirt selbst das Fleisch konsumieren würde. Der geplante Eigenbedarf führte deshalb nicht dazu, dass die bestehenden Kontroll- und Untersuchungspflichten entfielen.

    Hausschlachtung auch außerhalb des eigenen Hofes möglich

    Besonders interessant ist die Entscheidung bei der Frage, ob überhaupt eine Hausschlachtung vorlag. Das Landratsamt hatte zunächst argumentiert, eine Hausschlachtung könne nicht angenommen werden, weil das Tier beziehungsweise der Tierkörper den Herkunftsbetrieb verlassen hatte. Dieser pauschalen Auffassung folgte das Verwaltungsgericht Augsburg jedoch ausdrücklich nicht. Nach Ansicht des Gerichts kann grundsätzlich auch eine außerhalb des eigenen Hofes erfolgende Schlachtung als Hausschlachtung gelten, sofern das Fleisch für den privaten Eigenverzehr bestimmt ist.

    Für den konkreten Fall half diese Einordnung dem Landwirt allerdings nicht weiter. Nach der Tötung wurde das Rind zu einer gewerblichen Metzgerei gebracht und dort gehäutet, ausgeweidet und halbiert. Damit handelte es sich nicht mehr ausschließlich um eine häusliche Verarbeitung zum privaten Verbrauch, und die einschlägigen hygienerechtlichen Anforderungen waren zu beachten. Selbst wenn ausschließlich die Vorschriften über eine Hausschlachtung angewendet worden wären, hätte das Fleisch nach Auffassung des Gerichts ohne die erforderlichen Untersuchungen nicht für den menschlichen Verzehr verwendet werden dürfen.

    Verarbeitung in Metzgerei war entscheidend

    Die Entscheidung zeigt damit einen wichtigen Unterschied, der bei der öffentlichen Diskussion solcher Fälle leicht verloren geht. Nicht allein der Umstand, dass das Rind auf einem anderen Betrieb getötet wurde, führte zum Verbot des Eigenverzehrs. Entscheidend war vielmehr, dass das Tier nach der Tötung gewerblich in einer Metzgerei verarbeitet wurde und gleichzeitig wesentliche lebensmittelrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die anschließende Berufung auf den privaten Eigenverbrauch konnte diese Defizite nicht nachträglich beseitigen.

    Das Gericht bestätigte deshalb die behördliche Anordnung zur Beseitigung beziehungsweise anderweitigen gesetzlich zulässigen Verwertung des Fleisches. Nach den Bescheiden bestand unter anderem die Möglichkeit, das Material unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig zu verwerten, beispielsweise zur Herstellung von Futtermitteln für Pelztiere. Eine Verwendung als Lebensmittel für Menschen war dagegen ausgeschlossen. Der Kläger muss nach der Entscheidung außerdem die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen.

    Eigenverzehr schützt nicht vor Lebensmittelrecht

    Der Fall macht deutlich, dass zwischen der notwendigen Tötung eines gefährlichen Tieres und der späteren Nutzung seines Fleisches unterschieden werden muss. Die Tötung zur Gefahrenabwehr bedeutet nicht automatisch, dass der Tierkörper anschließend ohne weitere Voraussetzungen als Lebensmittel verwendet werden darf. Sobald Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist und insbesondere eine gewerbliche Verarbeitung hinzukommt, greifen die dafür vorgesehenen Untersuchungs- und Hygienevorschriften. Daran ändert auch der Wunsch des Tierhalters nichts, das Fleisch ausschließlich selbst zu konsumieren.

    Für Landwirte ist die Entscheidung deshalb vor allem praktisch relevant. Eine außergewöhnliche Situation bei der Tötung eines Tieres schafft keine generelle Ausnahme von den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Gleichzeitig stellte das Verwaltungsgericht klar, dass eine Hausschlachtung nicht zwingend auf dem eigenen Hof stattfinden muss. Maßgeblich bleiben letztlich die konkrete Verarbeitung des Tierkörpers sowie die Frage, ob die vorgeschriebenen Untersuchungen und hygienischen Anforderungen eingehalten wurden.

    Quellen

  • Schweiz beschliesst Pelzverbot: Import und Handel mit tierquälerisch erzeugtem Pelz werden verboten

    Schweiz beschliesst Pelzverbot: Import und Handel mit tierquälerisch erzeugtem Pelz werden verboten

    Parlament verankert Verbot im Tierschutzgesetz

    Die Schweiz verschärft ihre Regeln für Pelzprodukte. National- und Ständerat haben am 2. Oktober 2026 in der Schlussabstimmung den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative angenommen und damit Änderungen des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Verboten werden sollen die kommerzielle Einfuhr und der Handel mit Pelzen, die unter Bedingungen erzeugt wurden, die nach den künftig maßgeblichen Kriterien als tierquälerisch gelten. Es handelt sich damit nicht um ein generelles Verbot sämtlicher Echtpelze, sondern um ein an die Produktionsbedingungen geknüpftes Import- und Handelsverbot.

    Der Beschluss erweitert den bisherigen Ansatz erheblich. Bereits seit dem 1. Juli 2025 besteht auf Verordnungsebene ein Import- und Verkaufsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte, allerdings mit langen Übergangsfristen. Mit der Gesetzesänderung wird der Grundsatz zusätzlich im Tierschutzgesetz verankert und ausdrücklich auf den Handel innerhalb der Schweiz ausgedehnt. Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter müssen künftig nachweisen können, dass kommerziell angebotene Pelzprodukte die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

    Widerrechtlich eingeführte oder gehandelte Pelze und Pelzprodukte können aus dem Verkehr gezogen, beschlagnahmt und eingezogen werden. Für Händler bedeutet die Neuregelung deshalb mehr als eine bloße Kennzeichnungspflicht: Entscheidend wird künftig ein nachvollziehbarer Nachweis über die Produktionsbedingungen sein. Verbraucher sollen dadurch davon ausgehen können, dass legal angebotene Echtpelze die Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungssystems erfüllen. Wie streng diese Anforderungen in der Praxis greifen, hängt allerdings wesentlich von der konkreten Ausgestaltung und Kontrolle des Systems ab.

    Verbot greift wegen Übergangsfristen erst später vollständig

    Entscheidend ist dabei ein Punkt, der bei der politischen Erfolgsmeldung leicht untergeht: Das Verbot entfaltet seine vollständige Wirkung nicht sofort. Der Bundesrat verlängerte am 5. Juni 2026 die Übergangsbestimmungen für die bereits bestehenden Regelungen. Tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte dürfen dadurch noch bis zum 30. Juni 2029 kommerziell eingeführt werden. Für den Verkauf gilt sogar eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2030.

    Ursprünglich waren kürzere Fristen vorgesehen worden. Nach Angaben des Bundesrats benötigt die Branche jedoch zusätzliche Zeit, um Produktionssysteme an die Anforderungen des geplanten Zertifizierungsprogramms anzupassen. Damit liegen zwischen dem parlamentarischen Beschluss und der vollständigen praktischen Wirkung des Verbots mehrere Jahre. Wer den Beschluss schlicht als sofortiges vollständiges Pelzverbot bezeichnet, lässt deshalb einen wesentlichen Teil der tatsächlichen Rechtslage außer Acht.

    Ausnahmen für Eigengebrauch und Erbstücke

    Auch künftig wird nicht jede Einfuhr eines Pelzprodukts verboten sein. Pelze für den persönlichen Eigengebrauch dürfen Reisende weiterhin in die Schweiz einführen. Ebenfalls vorgesehen ist eine Ausnahme für Erbstücke, die eingeführt werden können, anschließend jedoch nicht kommerziell verkauft werden dürfen. Die Rechtslage unterscheidet damit deutlich zwischen privatem Besitz und gewerblicher Einfuhr beziehungsweise Vermarktung.

    Für den kommerziellen Markt ist diese Abgrenzung entscheidend. Die Schweizer Regelung richtet sich nicht gegen den Besitz jedes Pelzprodukts, sondern gegen den geschäftlichen Verkehr mit Pelzen aus Produktionsmethoden, die den festgelegten Anforderungen nicht entsprechen. Genau deshalb ist die häufig verwendete Kurzbezeichnung „Pelzverbot“ erklärungsbedürftig. Rechtlich handelt es sich um ein gezieltes Verbot bestimmter Produktionsweisen beziehungsweise der daraus stammenden Produkte.

    BLV entwickelt Zertifizierung für Pelzproduktion

    Eine zentrale Rolle übernimmt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz BLV. Es arbeitet an einem Zertifizierungsprogramm, mit dem künftig festgestellt werden soll, ob eine Pelzproduktion als nicht tierquälerisch anerkannt werden kann. Nach Angaben des Bundesrats sollen dabei unter anderem arttypisches Verhalten, Haltungsbedingungen sowie die Vermeidung von Schmerzen und Verletzungen berücksichtigt werden. Die Eckpunkte dieses Zertifizierungsprogramms sollen bis Ende 2026 ausgearbeitet werden.

    Das ist für die praktische Wirkung des Verbots entscheidender als die politische Überschrift. Denn erst die konkreten Kriterien bestimmen, welche Produktionsformen weiterhin Zugang zum Schweizer Markt erhalten und welche ausgeschlossen werden. Besonders deutlich wird die Problematik bei den Bedingungen auf internationalen Pelzfarmen, wie sie zuletzt auch anhand von Aufnahmen aus Pelzfarmen in Finnland diskutiert wurden. Dabei muss allerdings auch künftig zwischen belegten Zuständen einzelner Betriebe, Bewertungen von Tierschutzorganisationen und allgemeinen Aussagen über die gesamte Branche unterschieden werden.

    Nach Darstellung des BLV erfüllt die internationale Pelzproduktion die vorgesehenen Anforderungen in vielen Bereichen derzeit nicht. Genannt werden insbesondere Käfiggrößen, eingeschränkte Möglichkeiten für arttypisches Verhalten sowie bestimmte Tötungsmethoden. Zugleich soll das Schweizer Zertifizierungssystem über bestehende Zertifizierungen der Pelzindustrie hinausgehen. Ob es diesen Anspruch tatsächlich erfüllt, wird sich erst beurteilen lassen, wenn die konkreten Kriterien und Kontrollmechanismen vollständig vorliegen.

    Deklarationspflicht reichte nach Einschätzung des Bundesrats nicht aus

    Hinter der Verschärfung steht auch die bisherige Schweizer Pelzdeklaration. Geschäfte mussten bereits Angaben unter anderem zur Tierart, Herkunft und Gewinnungsart von Pelzprodukten machen. Nach Darstellung des Bundesrats wurden diese Vorgaben jedoch wiederholt missachtet, obwohl Verwarnungen ausgesprochen und Strafverfahren eingeleitet worden waren. Die Regierung kam deshalb zu dem Schluss, dass die bloße Information der Verbraucher ihre politischen Ziele nicht ausreichend erreicht habe.

    Mit dem neuen System verschiebt sich der Schwerpunkt von der Deklaration auf Verbote, Nachweise und Kontrollen. Ein Produkt darf künftig nicht allein deshalb verkauft werden, weil seine Herkunft auf einem Etikett genannt wird. Für den kommerziellen Import und Verkauf muss vielmehr nachgewiesen werden, dass die Produktion die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Damit greift der Staat unmittelbar in die Zulässigkeit bestimmter Waren auf dem Schweizer Markt ein.

    Tierschutzorganisationen feiern den Entscheid

    VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht, der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland begrüßen den parlamentarischen Entscheid. Die Organisationen hatten sich über Jahre für strengere Regeln beim Import von Pelzprodukten eingesetzt und werteten die Schlussabstimmung als politischen Erfolg. Katja Schönenberger von VIER PFOTEN Schweiz bezeichnete den Entscheid als wichtigen Schritt für den Tierschutz. Andreas Rüttimann von der Stiftung für das Tier im Recht hob besonders hervor, dass die bislang auf Verordnungsebene bestehende Regelung nun gesetzlich verankert wird.

    Diese Einschätzungen sind jedoch Positionen der beteiligten Tierschutzorganisationen und keine unabhängige Bewertung der späteren Wirkung des Gesetzes. Ob das System tatsächlich die von den Organisationen erwarteten Veränderungen erreicht, hängt von den Zertifizierungskriterien, deren internationaler Umsetzbarkeit und den späteren Kontrollen ab. Hinzu kommen die langen Übergangsfristen bis 2029 beziehungsweise 2030. Zwischen dem politischen Beschluss und dem vollständig wirksamen Marktausschluss entsprechender Produkte liegt deshalb noch ein erheblicher Zeitraum.

    Schweiz setzt auf anderen Weg als ein vollständiges Pelzverbot

    International unterscheidet sich der Schweizer Ansatz von einem pauschalen Verbot sämtlicher Pelzprodukte. Israel führte 2021 weitreichende Beschränkungen für den Verkauf von Pelz für Modezwecke ein, wobei auch dort Ausnahmen bestehen. Die Schweiz knüpft ihre Regelung dagegen gezielt an die Art der Produktion und an ein Zertifizierungsverfahren. Pelz bleibt grundsätzlich handelbar, sofern die dafür geltenden Tierschutzanforderungen nachweislich erfüllt werden.

    Damit ist die Schlagzeile vom „Pelzverbot“ zwar politisch griffig, rechtlich aber verkürzt. Das Parlament hat kein vollständiges Verbot von Echtpelz beschlossen, sondern den Import und Handel mit Pelzen aus als tierquälerisch eingestuften Produktionsbedingungen gesetzlich untersagt. Welche Produkte dadurch tatsächlich vom Markt verschwinden, wird sich erst mit den endgültigen Kriterien des BLV und nach Ablauf der Übergangsfristen zeigen. Der parlamentarische Beschluss vom 2. Oktober 2026 setzt dafür den gesetzlichen Rahmen – die entscheidende Bewährungsprobe folgt beim Vollzug.

    Quellen

  • One Plan Approach Zoo Zürich: Reservepopulationen und Naturschutz vor Ort

    One Plan Approach Zoo Zürich: Reservepopulationen und Naturschutz vor Ort

    Ein gemeinsamer Plan für bedrohte Arten

    Der Zoo Zürich richtet seinen Artenschutz am sogenannten One Plan Approach der Weltnaturschutzunion IUCN aus. Der Ansatz soll die Haltung bedrohter Tiere im Zoo, die Erforschung ihrer Arten und den Schutz von Lebensräumen als zusammengehörige Aufgaben behandeln. Damit beschreibt der Zoo seine Arbeit nicht als isolierte Tierhaltung, sondern als Teil einer grösseren Strategie zur Bewahrung der Artenvielfalt. Die entsprechende Erklärung veröffentlichte der Zoo Zürich am 1. Oktober 2026.

    Im Mittelpunkt stehen zwei Bausteine: Zoos sollen Reservepopulationen bedrohter Arten erhalten, zugleich sollen diese Arten wissenschaftlich erforscht werden. Die Reservepopulationen bilden dabei eine zusätzliche Schutzkomponente innerhalb des Gesamtkonzepts. Der Zoo Zürich stellt den Ansatz als Möglichkeit dar, verschiedene Massnahmen miteinander zu verknüpfen, statt sie unabhängig voneinander zu planen. Eine konkrete Erfolgsbilanz für eine einzelne Tierart nennt die Mitteilung allerdings nicht.

    Haltung und Forschung gehören zusammen

    Die Verbindung von Haltung und Forschung verändert den Blick auf die Aufgaben eines Zoos. Tiere werden in diesem Modell nicht nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Präsentation für Besucher betrachtet, sondern auch als Teil einer Reservepopulation und als Gegenstand wissenschaftlicher Arbeit. Welche Erkenntnisse daraus für den Artenschutz entstehen, hängt davon ab, wie sie dokumentiert, geteilt und in weitere Schutzmassnahmen übertragen werden. Der One Plan Approach formuliert dafür den organisatorischen Rahmen, ersetzt aber nicht die konkrete Arbeit an einzelnen Arten und Projekten.

    Für den Zoo Zürich bedeutet das eine engere Verknüpfung seiner innerbetrieblichen Aufgaben mit dem Naturschutz ausserhalb der Einrichtung. Die Reservehaltung soll nicht neben der Forschung stehen, sondern mit ihr verbunden werden. Gleichzeitig ordnet der Ansatz die Arbeit des Zoos in ein Netzwerk ein, das über Zürich hinausreicht. Genau darin liegt die praktische Relevanz für die Haltung bedrohter Wildtiere: Ihr Beitrag soll nicht an den Grenzen des Zoogeländes enden.

    Lokale Organisationen und Regierungen einbezogen

    Nach Darstellung des Zoo Zürich richtet sich der One Plan Approach nicht nur an wissenschaftlich geführte Zoos. Genannt werden auch lokale Naturschutzorganisationen, Regierungen und weitere Organisationen, die am Natur- und Artenschutz beteiligt sind. Diese Akteure sollen eine gemeinsame Sichtweise auf die jeweilige Art und ihre Schutzaufgaben entwickeln. Der Ansatz zielt damit auf Zusammenarbeit, nicht auf voneinander getrennte Einzelprojekte.

    Der Zoo beschreibt ausdrücklich eine gemeinsame Sichtweise der beteiligten Akteure. Statt nebeneinander her zu arbeiten, sollen sie nach diesem Ansatz zusammengeführt werden. Der Ansatz zielt damit auf eine abgestimmte Zusammenarbeit im Natur- und Artenschutz. Wie die Zusammenarbeit in einzelnen Projekten ausgestaltet wird, erläutert die Mitteilung nicht.

    Vom Leitgedanken zur überprüfbaren Wirkung

    Der One Plan Approach bündelt damit mehrere Ebenen des Artenschutzes: die Sicherung bedrohter Tierbestände, wissenschaftliche Erkenntnisse und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen. Der Zoo Zürich bezeichnet ihn als ganzheitlichen Ansatz und verbindet damit das Ziel, den Schutz bedrohter Tierarten möglichst wirksam zu organisieren. Nach Darstellung des Zoos erzielt der One Plan Approach damit das Maximum an Schutz für bedrohte Tierarten.

    Der entscheidende Punkt liegt deshalb in der Umsetzung. Reservepopulationen und Forschung können nur dann über die Zooanlage hinaus Wirkung entfalten, wenn Erkenntnisse weitergegeben und mit lokalen Schutzprojekten verbunden werden. Ebenso müssen Erfahrungen aus den Lebensräumen in die Arbeit der Zoos zurückfliessen. Der Zoo Zürich setzt mit dem One Plan Approach auf genau diese Verbindung: Artenschutz soll nicht aus einzelnen Inseln bestehen, sondern durch gemeinsame Planung und gegenseitigen Wissenstransfer stärker zusammenwirken.

    Quellen

  • Sechs Steinkäuze ausgewildert: Artenschutzprojekt in Heidelberg meldet Rekordjahr

    Sechs Steinkäuze ausgewildert: Artenschutzprojekt in Heidelberg meldet Rekordjahr

    Sechs junge Steinkäuze sind in der Region Heidelberg ausgewildert worden. Der Zoo Heidelberg und der BUND Dossenheim setzten dabei auf die sogenannte Soft-Release-Methode: Die Vögel blieben zunächst drei Tage in kleinen Volieren direkt an geeigneten Nisthilfen, bevor die Gitter geöffnet wurden.

    Volieren als Startpunkt für neue Reviere

    Während dieser Eingewöhnungszeit wurden die Jungkäuze mit Futter versorgt. Die Nisthilfe lernten sie dabei bereits als sicheren Ort kennen. Nach der Freilassung konnten sie deshalb in der Umgebung bleiben und den Kasten weiterhin nutzen. Ziel ist, dass die Tiere an den vorgesehenen Standorten eigene Reviere besetzen.

    Vier der sechs Steinkäuze wurden im Zoo Heidelberg geboren und aufgezogen. Zwei weitere Tiere kamen aus dem Alpenzoo Innsbruck. Nach Angaben von Joshua Förg, Kurator im Zoo Heidelberg, soll der Austausch zugleich die genetische Vielfalt innerhalb der regionalen Population stärken.

    Die Auswilderungen fanden an fünf Standorten in Leimen, Reilingen und Heidelberg statt. An einem Standort wurden ein Männchen aus Innsbruck und ein Weibchen aus Heidelberg in zwei wenige Meter voneinander entfernten Volieren freigelassen. Ob daraus im kommenden Jahr ein neues Brutpaar entsteht, soll die weitere Beobachtung zeigen.

    Sieben Jungvögel nach früherer Auswilderung

    Dass die Methode an geeigneten Standorten erfolgreich sein kann, zeigte sich bereits zuvor. 2024 wurde an einem Ort ohne vorherigen Steinkauznachweis ein Vogel per Soft-Release ausgewildert. Im folgenden Jahr wurde dort ein unberingtes Weibchen beobachtet. 2026 kam es an diesem Standort zu einer Brut mit sieben Jungvögeln.

    Auch insgesamt entwickelte sich das Projekt „Gemeinsam für den Steinkauz“ positiv. Zwischen Hemsbach-Laudenbach und Reilingen wurden 2026 insgesamt 90 Jungvögel dokumentiert. Die Zahl der Brutpaare stieg von 17 im Vorjahr auf 22. Zusätzlich wurden 23 Revierpaare erfasst.

    Seit dem Projektstart im Jahr 2020 hat sich die regionale Verbreitung deutlich erweitert. Damals war in der Großregion nur ein bekanntes Brutpaar dokumentiert. Inzwischen verteilen sich die 22 Brutpaare auf zehn Gemarkungen, darunter Heidelberg, Ladenburg und Weinheim.

    Die sechs neuen Auswilderungen sind damit Teil eines länger angelegten Bestandsaufbaus. Entscheidend wird sein, ob sich die freigelassenen Vögel dauerhaft an den Standorten halten und weitere Brutpaare bilden. Die dokumentierten Bruten und die steigenden Paarzahlen liefern dafür bislang eine positive Entwicklung.

    Quellen

  • Dr. Alexandra Dörnath: Wildtierärztin spricht über Praxis, Zoos und Wal Timmy

    Dr. Alexandra Dörnath: Wildtierärztin spricht über Praxis, Zoos und Wal Timmy

    Zwischen Riesenkrabbenspinne und Schimpanse

    Dr. med. vet. Kerstin Alexandra Dörnath ist auf Wild- und Zootiere spezialisiert und behandelt ein Spektrum, das weit über die klassische Kleintiermedizin hinausgeht. In ihrer Bremer Praxis „Klein Mexiko“ versorgt sie Zootiere, Zirkustiere, Wildtiere und exotische Heimtiere, während größere oder schwer transportierbare Tiere auch direkt vor Ort betreut werden. Bayern 2 beschreibt ihre Patienten mit einer bemerkenswerten Spannweite: vom Tiger bis zur Riesenkrabbenspinne und von der Schildkröte bis zum Schimpansen. Dörnath verfügt zudem über einen Master of Science in Wild Animal Health und verbindet damit langjährige praktische Erfahrung mit einer speziellen wissenschaftlichen Qualifikation in der Wildtiermedizin.

    GERATI beschäftigte sich bereits 2020 ausführlich mit der Arbeit der Wildtierärztin. In einem Interview mit Dr. Alexandra Dörnath berichtete sie unter anderem über ihre internationale Erfahrung in der Zoo- und Wildtiermedizin, ihre Tätigkeit in mehreren Zoos und einem Delfinarium sowie ihre Arbeit mit unterschiedlichsten Tierarten. Ihr beruflicher Weg führte sie auch in wissenschaftliche Freilandprojekte, darunter Arbeiten mit Walen auf den Hebriden, Ohrenrobben auf Galápagos und weiteren Wildtierarten. Diese Kombination aus praktischer Tiermedizin, wissenschaftlicher Ausbildung und unmittelbarer Erfahrung mit Tieren in menschlicher Obhut prägt auch ihre öffentlichen Stellungnahmen zu Fragen des Tierwohls.

    Fachwissen aus Praxis, Zoos und Zirkussen

    Die Behandlung von Wildtieren und Exoten verlangt Kenntnisse, die sich nicht ohne Weiteres aus der klassischen Haustiermedizin übertragen lassen. Anatomie, Stoffwechsel, Verhalten und Ernährung unterscheiden sich erheblich zwischen den Tierarten, während Fixierung, Transport oder Narkose zusätzliche Risiken verursachen können. Dörnaths Praxis nennt deshalb neben der Behandlung von Zootieren, Zirkustieren, Wildtieren und exotischen Haustieren ausdrücklich auch Fachberatung, Sachverständigentätigkeit und die Unterstützung von Einsatzkräften und Behörden bei Exoten als Tätigkeitsfelder. Gerade bei großen oder besonders empfindlichen Tieren kann die Untersuchung am gewohnten Aufenthaltsort zudem vermeiden, dass ein Transport selbst zu einer zusätzlichen Belastung wird.

    Diese praktische Perspektive ist auch für die Debatte über Zoo- und Zirkustiere relevant. Wer den Gesundheitszustand eines Tieres beurteilen will, muss das konkrete Individuum, seine Vorgeschichte, seine Umgebung und sein Verhalten berücksichtigen, statt allein von der Tierart oder der Haltungsform auf sein Wohlergehen zu schließen. Dörnath hat sich wiederholt gegen pauschale Bewertungen von Tierhaltung ausgesprochen und ihre Position mit ihrer praktischen Erfahrung begründet. Gerade diese Verbindung zwischen tiermedizinischer Arbeit und konkreter Kenntnis unterschiedlicher Haltungsformen unterscheidet eine fachliche Einzelfallbewertung von einer rein emotional oder ideologisch geführten Diskussion.

    Wal Timmy: Dörnath warnte früh vor der vermeintlichen Rettung

    Besonders deutlich wurde dieser Ansatz im Frühjahr 2026 beim Buckelwal Timmy. Das schwer geschwächte Tier strandete mehrfach in der Ostsee und löste eine enorme öffentliche Anteilnahme sowie verschiedene Rettungsversuche aus. Während private Helfer und Unterstützer darauf hofften, Timmy wieder ins offene Meer bringen zu können, bewertete Dörnath den Zustand des Wals wesentlich pessimistischer. Gegenüber dem ZDF erklärte sie bereits am 16. April, dass sie den Wal für sterbend hielt und keine Besserung seines Gesundheitszustands erwartete.

    Ihre Position war damit unbequem, aber eindeutig: Nicht jeder Rettungsversuch ist automatisch im Interesse des betroffenen Tieres. Dörnath argumentierte, dass bei einem derart geschwächten Großwal die Belastungen durch Manipulation, Hebevorgänge und Transport gegen die Aussicht auf eine erfolgreiche Rettung abgewogen werden müssten. Auch gegenüber dem MDR sprach sie sich dafür aus, den Wal von seinem Leiden zu erlösen, und interpretierte heftige Bewegungen des Tieres nicht als Zeichen wiederkehrender Vitalität, sondern als mögliche Stressreaktion. Damit stellte sie eine tiermedizinische Frage in den Mittelpunkt, die in der emotionalen Debatte leicht in den Hintergrund geraten konnte: Welche Maßnahme verursacht dem einzelnen Tier unter den gegebenen Umständen tatsächlich am wenigsten Leiden?

    Fachliche Kritik statt Hoffnung auf ein Happy End

    Dörnath blieb bei ihrer Einschätzung, als die Rettungsaktion weiterging. Anfang Mai erklärte sie gegenüber t-online, sie halte ein Überleben des geplanten Transports für „nahezu ausgeschlossen“. Ihre Kritik richtete sich dabei nicht gegen den Wunsch, einem Tier zu helfen, sondern gegen Maßnahmen, die aus ihrer Sicht keine realistische Aussicht mehr boten, Timmys Zustand nachhaltig zu verbessern. In ihrer Kolumne „WildTierBlick“ setzte sie sich mehrfach ausführlich mit dem Fall auseinander und kritisierte unter anderem Transportpläne und Fütterungsversuche.

    Der Fall Timmy zeigt damit exemplarisch, warum fachliche Einschätzungen manchmal im Widerspruch zu dem stehen können, was emotional zunächst als die bessere Lösung erscheint. Ein sichtbarer Rettungsversuch vermittelt Hoffnung und erzeugt eindrucksvolle Bilder, während die Entscheidung, ein schwer leidendes Tier zu erlösen, für Außenstehende wesentlich schwerer zu akzeptieren sein kann. Aus tiermedizinischer Sicht muss jedoch nicht die spektakulärste oder emotional befriedigendste Maßnahme diejenige sein, die dem Tierwohl am besten entspricht. Dörnath vertrat genau diese Position frühzeitig und hielt daran auch unter erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit fest.

    Nach Timmys Tod blieb Dörnath bei ihrer Bewertung

    Nach dem Ende der Rettungsaktion und dem Tod des Wals bekräftigte Dörnath ihre Kritik. In einem Beitrag vom 17. Mai schrieb sie, Timmy hätte aus ihrer Sicht wesentlich früher tierschutzkonform erlöst werden müssen, und forderte eine Aufarbeitung des Umgangs mit dem Tier. Ihre Wortwahl fiel dabei teilweise sehr deutlich aus; entscheidend für die Einordnung ist jedoch, dass ihre grundsätzliche tiermedizinische Bewertung bereits Wochen zuvor öffentlich dokumentiert war. Die spätere Kritik war damit keine erst nach dem Tod des Wals entwickelte Position, sondern die Fortsetzung ihrer bereits während der Rettungsmaßnahmen vertretenen Einschätzung.

    Auch Monate später blieb der Fall aktuell. Als erneut Buckelwale in der Ostsee gesichtet wurden, warnte Dörnath gegenüber dem MDR vor einer automatischen Wiederholung öffentlichkeitswirksamer Rettungsaktionen und verwies auf Vorgehensweisen anderer europäischer Länder bei gestrandeten Großwalen. Die Kontroverse um Timmy hat damit eine grundsätzliche Frage hinterlassen: Wann hilft menschliches Eingreifen einem Wildtier tatsächlich – und wann verlängert der Wunsch nach Rettung möglicherweise dessen Leiden? Die Antwort kann nur auf Grundlage des konkreten Zustands des Tieres und belastbarer fachlicher Erkenntnisse gegeben werden.

    Für GERATI ist der Fall auch deshalb bemerkenswert, weil die öffentliche Geschichte des Wals nach seinem Tod keineswegs endete. Später sorgten unter anderem Untersuchungen zur Identität des gefundenen Kadavers für neue Diskussionen; bei der DNA-Analyse zum Buckelwal Timmy blieben nach Prüfung der veröffentlichten Daten wesentliche Fragen zur Probenherkunft und zur behaupteten eindeutigen Identifizierung offen. Davon unabhängig bleibt Dörnaths damalige Position nachvollziehbar dokumentiert: Sie beurteilte den Gesundheitszustand des lebenden Wals anhand ihrer wildtiermedizinischen Expertise und warnte früh davor, Hoffnung mit einer realistischen medizinischen Prognose gleichzusetzen. Gerade diese Bereitschaft, auch eine unpopuläre Einschätzung klar zu vertreten, gehört zu dem fachlichen Profil, das Bayern 2 nun in seinem ausführlichen Gespräch mit der Wildtierärztin vorstellt.

    Quellen

  • Seebär Alfie im Zoo Rostock überraschend gestorben

    Seebär Alfie im Zoo Rostock überraschend gestorben

    Tod eines jungen Tieres in Rostock

    Der vierjährige Südafrikanische Seebär Alfie ist bereits am 14. September 2026 im Zoo Rostock überraschend gestorben. Öffentlich bekannt wurde der Todesfall am 29. September, als der Zoo über den Verlust des jungen Tieres informierte. Alfie lebte seit Juni 2025 in Rostock und gehörte zu den ersten Seebären, die in die damals neu errichtete Robbenanlage einzogen. Warum das Tier in diesem jungen Alter starb, ist bislang nicht bekannt und soll durch eine pathologische Untersuchung geklärt werden.

    Alfie wurde am 13. Juni 2022 im Zoo Breslau im polnischen Wrocław geboren und kam am 17. Juni 2025 nach Rostock. Gemeinsam mit der Seebärin Eda aus Prag wurde er zunächst in rückwärtigen Becken an die neue Umgebung gewöhnt, bevor die Tiere die neue Robbenanlage bezogen. Der Zoo hatte die Anlage am 3. Juli 2025 für Besucher eröffnet und damit die Haltung von Seehunden und Südafrikanischen Seebären neu aufgestellt. Dass der Zoo Rostock regelmäßig Tiere zwischen zoologischen Einrichtungen übernimmt, zeigt auch der Umzug des Kulan-Hengstes Mushu aus dem Tierpark Berlin nach Rostock, der im August 2026 im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms erfolgte.

    Todesursache wird pathologisch untersucht

    Die genaue Todesursache von Alfie steht derzeit nicht fest. Nach Angaben des Zoos wird der Tod des Seebären pathologisch untersucht, ein Ergebnis wurde bislang nicht veröffentlicht. Solange dieser Befund fehlt, gibt es keine belastbare Grundlage dafür, den Tod einer bestimmten Erkrankung, den Haltungsbedingungen oder anderen Faktoren zuzuschreiben. Gerade bei einem erst vier Jahre alten Tier ist eine medizinische Untersuchung deshalb entscheidend, um die Ursache des unerwarteten Todes nachvollziehen zu können.

    Aus Alfies vergleichsweise kurzer Zeit in Rostock lässt sich ebenfalls kein Zusammenhang mit der neuen Robbenanlage ableiten. Die Anlage war zum Zeitpunkt seines Todes seit gut 14 Monaten geöffnet, Alfie selbst lebte rund 15 Monate im Zoo Rostock. Hinweise auf Probleme bei seiner Eingewöhnung wurden vom Zoo nicht genannt; vielmehr hatte sich das Tier nach Angaben seiner Pfleger gut eingelebt. Für eine weitergehende Einordnung des Todesfalls muss deshalb der pathologische Befund abgewartet werden.

    Alfie galt als sanft und kooperativ

    Tierpfleger Timo Schreiber, der Alfie nahezu täglich betreute, erinnerte an einen aufgeweckten und kooperativen Seebären. Beim Training und bei medizinischen Untersuchungen sei Alfie sanft, umgänglich und aufmerksam gewesen. Auch Zoodirektorin Antje Angeli bezeichnete seinen Tod als Verlust für das gesamte Team. Die Schilderungen machen deutlich, dass Alfies Tod für die unmittelbar mit ihm arbeitenden Tierpfleger unerwartet kam.

    Mit seinem Tod verändert sich zugleich der Tierbestand auf der erst 2025 eröffneten Robbenanlage. Nach Angaben des NDR leben dort nach Alfies Tod noch zwei Seebären und drei Seehunde. Die Anlage war für bis zu vier erwachsene Seehunde und vier erwachsene Seebären konzipiert worden und sollte langfristig auch die Zucht Südafrikanischer Seebären ermöglichen. Welche Auswirkungen Alfies Tod auf diese Planungen hat, ist derzeit nicht bekannt.

    Neue Robbenanlage erst 2025 eröffnet

    Der Zoo Rostock hatte seine neue Robbenanlage nach längerer Bauphase am 3. Juli 2025 eröffnet. Die Südafrikanischen Seebären Alfie und Eda waren bereits kurz zuvor eingetroffen und zunächst hinter den Kulissen eingewöhnt worden. In der Anlage werden Seehunde und Seebären gemeinsam gehalten; große Panoramascheiben ermöglichen Besuchern dabei auch Einblicke unter Wasser. Nach Angaben des Zoos verbindet das Konzept Tierhaltung mit Wissensvermittlung sowie Natur- und Artenschutz.

    Alfie gehörte damit zu jener ersten Tiergruppe, mit der die neue Anlage ihren Betrieb aufnahm. Sein Tod gut ein Jahr später ist ein Einschnitt für den noch jungen Seebärenbestand, liefert für sich genommen aber keinen Hinweis auf ein Problem mit der Anlage. Auch bei anderen Tierzugängen des Zoos, etwa bei der Integration von Kulan-Hengst Mushu in die Rostocker Herde, spielen Eingewöhnung, tiermedizinische Betreuung und die Beobachtung durch die Pfleger eine zentrale Rolle. Entscheidend für die Bewertung des konkreten Falls Alfie bleiben jedoch ausschließlich die Erkenntnisse aus seiner medizinischen Untersuchung.

    Pathologischer Befund bleibt entscheidend

    Der bislang belegte Sachstand beschränkt sich auf Alfies Tod am 14. September und die anschließend eingeleitete pathologische Untersuchung. Hinweise auf behördliche Maßnahmen, Vorwürfe gegen den Zoo oder einen Zusammenhang zwischen dem Todesfall und der Haltung in der neuen Robbenanlage liegen derzeit nicht vor. Ebenso wäre es verfrüht, aus dem jungen Alter des Tieres eine bestimmte Todesursache abzuleiten. Eine seriöse Bewertung muss deshalb zwischen dem feststehenden Todesfall und bislang unbekannten medizinischen Hintergründen unterscheiden.

    Für den Zoo Rostock steht damit zunächst die Klärung der Todesursache im Mittelpunkt. Sollte die pathologische Untersuchung einen Befund ergeben, der Konsequenzen für die übrigen Tiere oder deren Betreuung erforderlich macht, kann der Fall anschließend neu bewertet werden. Bis dahin bleibt Alfies überraschender Tod vor allem ein Verlust für die Tierpfleger und den noch jungen Bestand der neuen Robbenanlage. Spekulationen über mögliche Ursachen würden dem derzeit verfügbaren Kenntnisstand dagegen nicht gerecht.

    Quellen