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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • PETA Belohnung für ausgesetzte Meerschweinchen: 500 Euro in Bonn-Beuel

    PETA Belohnung für ausgesetzte Meerschweinchen: 500 Euro in Bonn-Beuel

    In Bonn-Beuel sind 16 Meerschweinchen im Bereich des Friedhofs am Platanenweg zurückgelassen worden. Nach Angaben des Tierheims waren die Tiere stark verschmutzt, teilweise verletzt und abgemagert; zudem bestand Verdacht auf Parasitenbefall. Bei rund 15 Tieren soll es sich vermutlich um Nacktmeerschweinchen handeln. PETA griff den Fall anschließend auf und kündigte eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise an – allerdings nicht einfach für einen verwertbaren Hinweis, sondern nur unter bestimmten Bedingungen.

    500 Euro klingen zunächst nach einer konkreten Fahndungshilfe

    Die Aussetzung von Haustieren ist kein Bagatelldelikt. Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verbietet ausdrücklich, ein gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich den Halter- beziehungsweise Betreuerpflichten zu entziehen. Je nach konkretem Leid der Tiere kann darüber hinaus auch eine Strafbarkeit nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes in Betracht kommen. Im Fall von Bonn-Beuel ist bislang jedoch keine verantwortliche Person bekannt und damit auch niemand rechtskräftig verurteilt worden.

    Genau an dieser Stelle lohnt sich ein genauerer Blick auf die von PETA angekündigten 500 Euro. Die Organisation zahlt das Geld nach ihrer eigenen Formulierung nur für Hinweise, die tatsächlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Person oder Personen führen. Ein Zeuge, der wichtige Informationen liefert, damit eine Ermittlung ermöglicht oder die Polizei auf eine Spur bringt, hat damit keineswegs automatisch Anspruch auf die Summe. Die plakative Zahl von 500 Euro ist deshalb zunächst vor allem eine Auslobung, deren tatsächliche Auszahlung von mehreren späteren Voraussetzungen abhängt.

    PETA Belohnungen sind längst ein wiederkehrendes PR-Instrument

    Solche Auslobungen sind bei PETA kein außergewöhnliches Mittel. Allein in den vergangenen Monaten veröffentlichte die Organisation wiederholt Pressemitteilungen zu Fällen, in denen 500 oder 1.000 Euro für Hinweise zu mutmaßlichen Tierschutzverstößen versprochen wurden. Der Mechanismus ist fast immer ähnlich: Ein emotionaler Tierfall wird aufgegriffen, anschließend folgt eine Belohnungsauslobung und damit zusätzliche mediale Aufmerksamkeit für PETA. Dass damit im Einzelfall tatsächlich Ermittlungen unterstützt werden können, ist nicht ausgeschlossen.

    Entscheidend ist jedoch das Verhältnis zwischen der großen Zahl solcher öffentlichen Ankündigungen und den tatsächlich ausgezahlten Belohnungen. Eine leicht zugängliche Gesamtübersicht, aus der hervorgeht, wie viele Belohnungen PETA insgesamt ausgelobt und wie viele davon später tatsächlich ausgezahlt hat, veröffentlicht die Organisation nach öffentlich auffindbarem Stand nicht. Dokumentiert sind allerdings einzelne erfolgreiche Fälle: PETA berichtete etwa über Auszahlungen in Gaggenau und Ludwigsburg im Jahr 2016, in Großheide 2024 sowie in Brandenburg an der Havel 2026. Damit wäre es falsch zu behaupten, PETA zahle solche Belohnungen grundsätzlich nicht aus – ebenso wenig lässt sich aus diesen Einzelfällen jedoch ableiten, wie hoch die tatsächliche Auszahlungsquote sämtlicher öffentlich angekündigter Belohnungen ist.

    GERATI hat diese Form der öffentlichkeitswirksamen Belohnung bereits in anderen Fällen kritisch betrachtet. Gerade kleine vierstellige oder sogar nur dreistellige Beträge erzeugen starke Überschriften, während die Bedingungen für eine Auszahlung häufig erst im weiteren Text deutlich werden. Für eine seriöse Bewertung wäre deshalb Transparenz darüber interessant, wie viele dieser Auslobungen tatsächlich zu einer Zahlung führen.

    PETA nutzt den Fall zugleich für seine Qualzuchtkampagne

    PETA beschränkt seine Mitteilung nicht auf die Suche nach den Personen, die die Meerschweinchen ausgesetzt haben. Die Organisation verbindet den Fall zugleich mit ihrer grundsätzlichen Kritik an sogenannten Nacktmeerschweinchen wie Skinny und Baldwin und bezeichnet diese Zuchtformen als Qualzuchten. Tatsächlich kann fehlende Behaarung erhebliche Anforderungen an Haltung und Temperaturregulation mit sich bringen. Insbesondere bei vollständig haarlosen Baldwin-Meerschweinchen werden fehlende Vibrissen und Wimpern sowie weitere gesundheitliche Probleme beschrieben.

    Bei Skinny-Meerschweinchen ist die Situation dagegen weniger einheitlich, als es die pauschale PETA-Darstellung vermuten lässt. Fachquellen weisen darauf hin, dass Skinnys noch Restbehaarung sowie zumindest teilweise Tasthaare und Wimpern besitzen können und nicht sämtliche Tiere dieselben gesundheitlichen Einschränkungen zeigen. Die tierschutzrechtliche und züchterische Bewertung von Skinny und Baldwin sollte deshalb nicht undifferenziert miteinander vermischt werden. Für den konkreten Fall in Bonn ist ohnehin zunächst entscheidend, dass 16 domestizierte Tiere offenbar schutzlos zurückgelassen wurden – unabhängig davon, welcher Zuchtform sie angehören.

    Für die Aufklärung ist vor allem die Polizei entscheidend

    Wer tatsächlich beobachtet hat, wie die Tiere am Platanenweg abgestellt wurden, sollte solche Informationen vor allem den zuständigen Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Die Polizei kann Aussagen aufnehmen, Spuren zusammenführen und feststellen, ob sich daraus ein konkreter Tatverdacht ergibt. Eine zusätzliche Meldung an eine private Organisation ist dafür nicht erforderlich. Entscheidend ist am Ende nicht, wer die spektakulärste Belohnung ankündigt, sondern ob belastbare Hinweise zur Identifizierung der verantwortlichen Person führen.

    Die 500-Euro-Auslobung von PETA kann zusätzliche Aufmerksamkeit für den Fall erzeugen. Gleichzeitig sollte sie nicht mit einer garantierten Zahlung für Hinweise verwechselt werden, denn die Organisation knüpft ihre Auszahlung ausdrücklich an eine rechtskräftige Verurteilung. Ähnlich wie bei früheren Fällen einer Belohnung bleibt deshalb abzuwarten, ob aus der öffentlichkeitswirksamen Ankündigung am Ende überhaupt eine tatsächliche Auszahlung wird. Transparenter wäre es, wenn PETA regelmäßig offenlegen würde, wie viele Belohnungen angekündigt, wie viele Fälle aufgeklärt und wie viele Beträge anschließend tatsächlich ausgezahlt wurden.

    Quellen

  • Junge SVP Wolfsregulierung Schweiz: Obergrenze von sieben Rudeln gefordert

    Junge SVP Wolfsregulierung Schweiz: Obergrenze von sieben Rudeln gefordert

    Die Junge SVP mehrerer Schweizer Kantone fordert eine landesweite Obergrenze von sieben Wolfsrudeln. Mit einer Petition wenden sich die Sektionen unter anderem aus dem Oberwallis, Graubünden, Nidwalden, Schwyz, St. Gallen, dem Tessin und Zürich gegen den aktuellen Umgang mit der Wolfspopulation. Sie verlangen schnellere Eingriffe, mehr Transparenz bei den Kosten und eine Regulierung, die aus ihrer Sicht besser auf die Belastung der Alpwirtschaft reagiert.

    Hohe Risszahlen und wachsende Belastung für Alpbetriebe

    Die politische Forderung wird mit steigenden Wolfsbeständen und wiederholten Nutztierrissen begründet. Nach Angaben der beteiligten Jungparteien wurden vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025 schweizweit 808 Nutztiere entschädigt. Diese Zahl umfasst allerdings nur offiziell anerkannte Fälle. Für das Wallis nennt die Junge SVP für den Sommer 2026 bislang 230 gerissene Nutztiere bei 91 Angriffen, während im Tessin bereits mehr als 108 Risse registriert worden seien.

    Besonders konfliktträchtig ist, dass neben Schafen zunehmend auch grössere Nutztiere betroffen sein sollen. Im Vallée de la Brévine wurden zwischen dem 4. und 26. Juli acht Rinder gerissen oder verletzt. Auf der Alp Talalp im Klein Melchtal wurde am 4. September ein weiteres Rind getötet; die Wildhut stufte den Wolf dort als höchstwahrscheinlich verantwortlich ein. Die Beispiele zeigen, weshalb die Debatte für die Landwirtschaft über den klassischen Herdenschutz hinausgeht: Angriffe auf Rinder, Kälber und Ziegen können für Betriebe wirtschaftlich schwerer wiegen als einzelne Schafverluste.

    Die Jungpartei macht zugleich geltend, dass nicht alle Vorfälle gemeldet würden. Betroffene hätten teilweise Sorge vor administrativen Hürden oder einer vorzeitigen Räumung der Alpweiden. Diese Darstellung stammt von den politischen Initiatoren der Petition und beschreibt deren Einschätzung der Situation. Für die betroffenen Halter hat sie dennoch eine praktische Konsequenz: Nur dokumentierte und anerkannte Risse können in der Regel in Verfahren und Entschädigungsfragen berücksichtigt werden. Die Belastung für die Alpbetriebe steigt nach Darstellung der Jungpartei, während die Schutzmassnahmen zunehmend an ihre Grenzen stossen.

    Bestandsentwicklung verschärft den politischen Streit

    Die Junge SVP verweist auf einen deutlichen Anstieg der Wolfsbestände. Während für 2020 rund elf Rudel und etwa 100 Wölfe genannt werden, gehen aktuelle Angaben der Initiatoren von mehr als 43 Rudeln und über 350 Tieren aus. Gleichzeitig habe sich das Verbreitungsgebiet aus den alpinen Kernregionen in Voralpen, Jura und periurbane Gebiete des Flachlands ausgedehnt. Die Zahlen werden von der Jungpartei als Argument für eine schweizweit einheitliche Bestandsgrenze verwendet.

    Die geforderte Grenze von sieben Rudeln soll nach Darstellung der Petition den langfristigen Erhalt der Art sichern und zugleich die Existenz der Berg- und Weidewirtschaft schützen. Damit verbindet die Initiative eine deutliche Reduzierung des heutigen Bestands mit dem Anspruch, den Wolf dauerhaft in der Schweiz zu erhalten. Wie eine solche Obergrenze biologisch, rechtlich und praktisch umgesetzt werden könnte, wird durch die Forderung allein jedoch nicht beantwortet. Klar ist nur, dass die Regulierung deutlich stärker auf eine landesweite Bestandssteuerung ausgerichtet wäre als auf einzelne problematische Tiere oder lokale Rissereignisse.

    Petition verlangt schnellere Verfahren und vollständige Kostensicht

    Neben der Bestandsgrenze fordert die Junge SVP einheitliche Kriterien und kürzere Entscheidungswege für Abschüsse. Die bisherigen Bewilligungsverfahren seien aus ihrer Sicht zu langsam und zu komplex. Zudem warnt die Partei davor, dass langwierige Abläufe die Akzeptanz der geltenden Regeln schwächen könnten. Zuständig für konkrete Eingriffe bleiben dabei die nach den jeweiligen Verfahren verantwortlichen Behörden und die Wildhut.

    Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kostentransparenz. Die Petition verlangt eine Offenlegung der Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Aufwendungen Privater. Genannt werden Entschädigungen, Zäune, Herdenschutzhunde, Nachtpferche und Arbeitszeit. Nach Angaben der Initiatoren werden Herdenschutzmassnahmen bereits mit rund zehn Millionen Franken jährlich aus Bundesmitteln unterstützt; der Kanton St. Gallen trage zusätzlich fast eine Million Franken pro Jahr. Für Tierhalter ist diese Debatte unmittelbar relevant, weil nicht nur gerissene Tiere, sondern auch laufende Schutz- und Betreuungsaufwendungen über die Wirtschaftlichkeit einer Alp entscheiden können.

    Die Forderung steht vor dem Hintergrund eines bereits zugespitzten Vollzugsstreits. Die Junge SVP hält solche Eingriffe insgesamt für zu selektiv und verlangt eine politische Obergrenze statt einer ausschliesslich ereignisbezogenen Regulierung.

    Ob Bundesrat und Parlament den Vorstoss aufgreifen, ist offen. Die Petition macht jedoch sichtbar, dass sich der Konflikt inzwischen nicht mehr nur um einzelne Risse dreht. Im Zentrum steht vielmehr die Frage, wie gross ein Wolfsbestand sein kann, ohne dass Nutztierhaltung und Alpwirtschaft dauerhaft unverhältnismässig belastet werden, wer die Kosten des Zusammenlebens übernimmt und ob der Schutz von Nutztieren mit den bestehenden Verfahren tatsächlich schnell genug gewährleistet werden kann. Gerade auf weitläufigen Alpweiden zeigt sich dabei, dass Herdenschutz technisch, personell und wirtschaftlich nicht unbegrenzt ausgeweitet werden kann.

    Quellen

  • Rote-Panda-Zwillinge im Tierpark Görlitz: Nach Tod von Zayah beginnt intensive Handaufzucht

    Rote-Panda-Zwillinge im Tierpark Görlitz: Nach Tod von Zayah beginnt intensive Handaufzucht

    Im Naturschutz-Tierpark Görlitz-Zgorzelec ist die sechsjährige Rote-Panda-Dame Zayah überraschend gestorben. Ihre erst wenige Wochen alten Zwillinge Nishu und Kiran können deshalb nicht mehr von ihrer Mutter versorgt werden und werden nun intensiv vom Tierpflege-Team betreut. Die Todesursache von Zayah ist bislang ungeklärt und soll durch weitere Untersuchungen festgestellt werden. Währenddessen konzentriert sich der Tierpark darauf, die beiden Jungtiere sicher durch ihre noch empfindliche Entwicklungsphase zu bringen.

    Zayah starb innerhalb einer halben Stunde

    Der Tod von Zayah kam für das Team des Tierparks völlig unerwartet. Nach Angaben des Tierparks zeigten Kameraaufzeichnungen, dass die sechsjährige Panda-Dame am Dienstag, dem 8. September 2026, gegen 13.30 Uhr noch munter durch ihr Gehege lief. Rund eine halbe Stunde später lag sie tot am Boden. Wenige Wochen zuvor hatte der Tierpark noch über die gute Entwicklung ihrer beiden Jungtiere berichtet.

    Der Tierkörper wurde unmittelbar nach dem Tod zur Obduktion nach Dresden gebracht. Erste Untersuchungsergebnisse lieferten nach Angaben des Tierparks bislang keinen konkreten Hinweis auf die Todesursache. Es besteht derzeit der Verdacht auf eine akute Virusinfektion, bestätigt ist dieser jedoch nicht. Die weiteren Untersuchungen müssen nun zeigen, ob sich eine konkrete Ursache für den ungewöhnlich schnellen Tod feststellen lässt.

    Kuratorin Catrin Hammer verwies gegenüber dem MDR zudem auf vergleichbare Fälle in zoologischen Einrichtungen in Großbritannien und Frankreich. Dort seien im vergangenen Jahr ebenfalls Rote-Panda-Muttertiere wenige Monate nach der Geburt ihrer Jungtiere gestorben. Ob zwischen diesen Fällen und dem Tod von Zayah tatsächlich ein Zusammenhang besteht, ist derzeit offen. Eine solche Verbindung lässt sich erst bewerten, wenn belastbare Untersuchungsergebnisse aus Görlitz vorliegen.

    Nishu und Kiran müssen ohne ihre Mutter aufwachsen

    Besondere Aufmerksamkeit gilt nun Zayahs beiden Jungtieren Nishu und Kiran. Bei Roten Pandas übernimmt normalerweise das Weibchen die Aufzucht des Nachwuchses, während sich das männliche Tier daran nicht beteiligt. Der Ausfall des Muttertiers bedeutet deshalb, dass die Versorgung vollständig vom Tierpflege-Team übernommen werden muss. Gerade in diesem jungen Alter sind die Tiere noch stark auf eine geeignete Ersatzfütterung angewiesen.

    Die beiden Zwillinge werden dabei nicht exakt auf dieselbe Weise versorgt. Das Weibchen Nishu akzeptiert nach Angaben des Tierparks inzwischen Milchaustauscher vom Löffel. Ihr Bruder Kiran nimmt dagegen Brei von einem Pinsel auf. Eine Fütterung mit der Flasche vermeidet der Tierpark wegen des Risikos einer Aspirationspneumonie, bei der Flüssigkeit in die Atemwege gelangen kann.

    Zusätzlich werden den Jungtieren bereits verschiedene andere Futtermittel angeboten. Dazu gehört insbesondere Bambus, der für erwachsene Rote Pandas einen wesentlichen Bestandteil der Ernährung bildet. Das Interesse der noch jungen Tiere daran ist bislang allerdings gering, da Rote Pandas erst im Alter von ungefähr drei Monaten beginnen, zunehmend feste Nahrung auszuprobieren. Entscheidend ist derzeit, dass beide Jungtiere nach Angaben des Tierparks weiter an Gewicht zunehmen.

    Handaufzucht verlangt intensive Betreuung

    Der plötzliche Tod Zayahs zeigt, wie schnell sich die Situation bei der Aufzucht von Jungtieren verändern kann. Noch wenige Tage zuvor wurden Nishu und Kiran vollständig von ihrer Mutter versorgt, nun muss das Tierpflege-Team diese Aufgabe übernehmen. Dabei geht es nicht nur darum, ausreichend Nahrung bereitzustellen, sondern auch die Gewichtsentwicklung und den allgemeinen Gesundheitszustand der Tiere genau zu beobachten. Gerade bei sehr jungen Tieren können Veränderungen innerhalb kurzer Zeit entscheidend sein.

    Bislang entwickelt sich die Handaufzucht nach Angaben des Tierparks positiv. Beide Zwillinge nehmen zu, und die gewählten Fütterungsmethoden werden von den Tieren angenommen. Gleichzeitig weist der Tierpark darauf hin, dass mögliche Komplikationen in dieser frühen Lebensphase nicht ausgeschlossen werden können. Die kommenden Wochen dürften deshalb für die weitere Entwicklung von Nishu und Kiran besonders wichtig sein.

    27 Rote Pandas wurden bereits in Görlitz geboren

    Rote Pandas werden im Görlitzer Tierpark bereits seit 1997 gehalten. Die Einrichtung beteiligt sich seit Beginn der Haltung am Europäischen Ex-situ-Programm, kurz EEP, für diese stark gefährdete Tierart. Mit Nishu und Kiran wurden nach Angaben des Tierparks inzwischen insgesamt 27 Rote Pandas in Görlitz geboren. Zayah, die 2021 aus dem niederländischen Alphen aan den Rijn nach Görlitz gekommen war, brachte dort mehrfach Nachwuchs zur Welt.

    Die Erhaltungszucht soll dazu beitragen, eine genetisch stabile Population der Tiere in europäischen zoologischen Einrichtungen zu erhalten. Rote Pandas sind in ihrem natürlichen Lebensraum unter anderem durch Lebensraumverlust, Wilderei, illegalen Tierhandel und Krankheiten bedroht. Zoologische Einrichtungen koordinieren deshalb die Zucht und den Austausch geeigneter Tiere innerhalb des europäischen Programms. Für den Tierpark Görlitz gehört die Haltung und Zucht der Roten Pandas seit fast drei Jahrzehnten zu den langfristigen Artenschutzprojekten.

    Nach dem Tod Zayahs stehen nun jedoch zunächst ihre beiden Jungtiere im Mittelpunkt. Entscheidend wird sein, ob Nishu und Kiran die Umstellung auf die Handaufzucht weiterhin gut verkraften und ihre Gewichtsentwicklung stabil bleibt. Parallel dazu soll die Untersuchung von Zayah klären, warum ein offenbar unauffälliges Tier innerhalb so kurzer Zeit starb. Bis belastbare Ergebnisse vorliegen, bleibt die vermutete Virusinfektion lediglich eine mögliche Erklärung.

    Quellen

  • Schweizer Pelzimportverbot und Handelsverbot: Ständerat stimmt Gegenvorschlag mit 43 zu 1 zu

    Schweizer Pelzimportverbot und Handelsverbot: Ständerat stimmt Gegenvorschlag mit 43 zu 1 zu

    Der Schweizer Ständerat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative mit 43 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Künftig sollen die Einfuhr, die Durchfuhr und der Handel mit Pelzen und Pelzprodukten verboten werden, wenn diese unter Produktionsbedingungen gewonnen wurden, die nach den vorgesehenen gesetzlichen Kriterien als tierquälerisch gelten. Damit geht der Gegenvorschlag teilweise über die ursprüngliche Volksinitiative hinaus, weil nicht nur die Einfuhr, sondern auch der Handel innerhalb der Schweiz erfasst werden soll. Endgültig abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht, weil zwischen Nationalrat und Ständerat weiterhin Differenzen bestehen.

    Bundesstelle soll Regeln für zulässige Pelze festlegen

    Eine zentrale Frage der Ständeratsdebatte betraf die künftige Zertifizierung von Pelzen und Pelzprodukten. Der Ständerat hielt dabei am Modell des Bundesrats fest, wonach das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz BLV, die Anforderungen an eine nicht tierquälerische Pelzproduktion im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms festlegt. Ein Vorschlag, stärker auf externe Zertifizierungsstellen und internationale Regelwerke zu setzen, setzte sich im Rat nicht durch. Der entsprechende Antrag scheiterte mit 40 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung.

    Damit erhält das BLV eine zentrale Rolle bei der Definition der künftig zulässigen Produktionsbedingungen. Das Bundesamt arbeitet die konkreten Eckpunkte des Zertifizierungsprogramms derzeit noch aus und will diese bis Ende 2026 festlegen. Danach sollen Pelze nur noch kommerziell eingeführt beziehungsweise verkauft werden dürfen, wenn ihre Produktion den vorgegebenen Anforderungen entspricht. Für Händler bedeutet das zusätzliche Nachweispflichten, weil sie künftig dokumentieren müssen, unter welchen Bedingungen die von ihnen angebotenen Pelzwaren hergestellt wurden.

    Tierschutzorganisationen begrüßen die Verschärfung

    VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht, der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland hatten sich für eine möglichst weitreichende Regelung ausgesprochen. Aus Sicht dieser Organisationen soll verhindert werden, dass Pelze aus Haltungs- oder Tötungsmethoden auf dem Schweizer Markt angeboten werden, die nicht den vorgesehenen Tierwohlkriterien entsprechen. Diese Position ist Teil der politischen Auseinandersetzung um die Pelz-Initiative und hat die Debatte über strengere Einfuhr- und Handelsregeln maßgeblich begleitet. Der parlamentarische Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass damit sämtliche Fragen zu Wirksamkeit, Vollzug und Verhältnismäßigkeit beantwortet wären.

    Bereits zuvor war die Schweizer Pelzregulierung verschärft worden. Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze trat auf Verordnungsstufe am 1. Juli 2025 in Kraft. Wegen verlängerter Übergangsfristen sollen entsprechende Pelzprodukte allerdings erst ab dem 1. Juli 2029 nicht mehr kommerziell eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden dürfen. Der jetzt beratene Gegenvorschlag soll diese Regelung zusätzlich im Tierschutzgesetz verankern und auf den inländischen Handel ausweiten.

    Aus einer Deklarationspflicht wird ein umfassender Markteingriff

    An diesem Punkt stellt sich allerdings die Frage, ob der gewählte Weg tatsächlich verhältnismäßig ist. Die Schweiz wechselt von einer Deklarations- und Informationsregelung zu einem System, bei dem der Staat festlegt, welche Produktionsmethoden akzeptiert werden und welche Pelzprodukte überhaupt noch gehandelt werden dürfen. Widerrechtlich eingeführte oder gehandelte Produkte können aus dem Verkehr gezogen werden, zudem sind strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Damit handelt es sich nicht mehr lediglich um Verbraucherschutz durch Transparenz, sondern um einen erheblichen Eingriff in den Handel mit einem grundsätzlich legalen Produkt.

    Hinzu kommt, dass wesentliche Details des Zertifizierungssystems noch gar nicht abschließend feststehen. Das BLV entwickelt die konkreten Anforderungen erst, während die gesetzliche Grundlage bereits geschaffen werden soll. Für Händler entstehen gleichzeitig neue Prüf- und Dokumentationspflichten, obwohl die praktische Wirkung des bereits seit 2025 bestehenden Importverbots wegen der langen Übergangsfristen noch gar nicht vollständig beurteilt werden kann. Kritisch gefragt werden muss deshalb, ob eine weitere Ausweitung der Regulierung bereits jetzt notwendig ist oder ob zunächst hätte ausgewertet werden können, wie wirksam das bestehende System tatsächlich funktioniert.

    Die Nachhaltigkeitsfrage ist komplexer als „Echtpelz gegen Kunstfell“

    In der politischen Debatte wird zudem häufig so argumentiert, als sei der Verzicht auf Echtpelz automatisch die nachhaltigere Materialentscheidung. So einfach ist die Frage jedoch nicht. Hochwertige Pelzbekleidung kann bei entsprechender Pflege lange genutzt, repariert, umgearbeitet und weitergegeben werden. Untersuchungen zur Nutzung von Pelzbekleidung beschreiben ausdrücklich eine Tradition des Umarbeitens und Weiterverwendens; dokumentiert sind auch Kleidungsstücke, die über Jahrzehnte hinweg genutzt wurden oder innerhalb von Familien weitergegeben wurden. Gleichzeitig ist die tatsächliche Lebensdauer stark von Pelzart, Pflege, Lagerung und Nutzungsintensität abhängig, weshalb pauschale Aussagen über eine generelle Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten nicht für jedes Produkt gelten.

    Bei Kunstfell handelt es sich dagegen häufig um Materialien auf Basis synthetischer Fasern wie Polyester oder Acryl. Diese Materialien haben andere Umweltwirkungen, unter anderem durch die Herstellung petrochemischer Fasern und den möglichen Eintrag von Mikrofasern. Neuere Lebenszyklusanalysen zeigen zugleich, dass ein seriöser Vergleich zwischen Echt- und Kunstpelz stark davon abhängt, welche Produktionsstufen, Nutzungsdauer und Entsorgung in die Berechnung einbezogen werden. Daraus folgt nicht automatisch, dass Echtpelz ökologisch grundsätzlich überlegen ist. Es zeigt aber, dass ein pauschaler Ersatz von langlebigen Naturmaterialien durch synthetische Alternativen ebenfalls kritisch betrachtet werden sollte.

    Ausnahmen für Reisende und Erbstücke

    Das geplante Verbot soll nicht jede private Einfuhr erfassen. Für Reisende sind Ausnahmen vorgesehen, wenn Pelze für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Auch Erbstücke dürfen weiterhin in die Schweiz gebracht werden, wobei ein anschließender Verkauf solcher Produkte nicht zulässig sein soll. Damit unterscheidet die Regelung zwischen privater Nutzung und kommerziellem Handel.

    Für Unternehmen sind die Anforderungen deutlich umfangreicher. Händler, Modegeschäfte und Onlineanbieter sollen beim Einkauf die Herstellungsmethode der angebotenen Pelzwaren abklären und entsprechende Nachweise verlangen. Fehlt ein ausreichender Nachweis oder wird ein Produkt trotz Verbots angeboten, können die Behörden eingreifen. Die Herkunftsdokumentation wird damit zu einem wesentlichen Bestandteil des künftigen Handels mit Pelzwaren.

    Nationalrat muss noch einmal entscheiden

    Mit dem Votum des Ständerats ist der indirekte Gegenvorschlag noch nicht endgültig verabschiedet. Der Nationalrat hatte der Vorlage bereits zuvor grundsätzlich zugestimmt, muss sich wegen verbliebener Differenzen aber erneut damit befassen. Erst wenn beide Kammern denselben Gesetzestext beschlossen haben, ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.

    Auch über die Volksinitiative selbst ist damit noch nicht abschließend entschieden. Das Initiativkomitee hatte angekündigt, die Initiative zurückzuziehen, falls das Parlament einen aus seiner Sicht wirksamen Gegenvorschlag verabschiedet. Der Beschluss des Ständerats ist daher ein wichtiger Schritt im Verfahren, aber noch keine endgültige Entscheidung über die künftige Pelzregelung in der Schweiz.

    Quellen

    • Schweizer Parlament – Parlament will Handel mit Quäl-Pelzen den Riegel schieben – Quelle öffnen
    • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative und Importverbot auf Verordnungsstufe – Quelle öffnen
    • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze: Mehr Zeit für Anpassung der Produktion – Quelle öffnen
    • Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Pelz – Quelle öffnen
    • University of Southern Denmark – Investigating Fur as Mediator of Sustainability – Quelle öffnen
    • Copenhagen Business School – Fur and Sustainability – Quelle öffnen
    • Ziouzios, Tsepoura & Vasileiadis – Carbon-Efficient Fur Processing: Integrating Embedded IoT Systems in Tanning and Synthetic Textile Manufacturing – Quelle öffnen
  • H5N1 in US-Truthahnbeständen breitet sich aus – kurz vor Thanksgiving

    H5N1 in US-Truthahnbeständen breitet sich aus – kurz vor Thanksgiving

    In Minnesota, North Dakota und South Dakota breitet sich die Vogelgrippe H5N1 in kommerziellen Truthahnbeständen aus. Seit dem 12. August wurden nach Angaben des US-Tier- und Pflanzengesundheitsdienstes APHIS in den drei Bundesstaaten fünf Bestände in South Dakota, drei Populationen in Minnesota und ein Bestand in North Dakota erfasst, die zusammen rund 417.700 Vögel umfassen. Der Zeitpunkt ist für die Branche besonders kritisch: Thanksgiving am 26. November gehört zu den wichtigsten Absatzphasen für Truthahn in den USA.

    Ausbrüche in mehreren Bundesstaaten

    Allein in South Dakota wurden seit dem 12. August fünf kommerzielle Bestände mit zusammen rund 284.000 Tieren bestätigt. Betroffen sind unter anderem Masttruthähne und Zuchtbestände im Beadle, Hamlin, Edmunds, McPherson und Turner County. In Minnesota summieren sich drei betroffene Populationen auf 92.100 Vögel. Zu den jüngsten Fällen zählen zwei Betriebe mit 44.300 beziehungsweise 18.000 Tieren; zuvor war bereits ein Bestand mit 29.800 Truthähnen im Wright County betroffen.

    Am 1. September wurde H5N1 außerdem in einer Anlage im LaMoure County in North Dakota nachgewiesen. Dort waren 41.600 Truthähne betroffen. Es handelt sich um den zweiten Ausbruch in diesem Landkreis in diesem Jahr, nachdem bereits im April ein Fall auf einer kommerziellen Farm bestätigt worden war. Die räumliche Verteilung zeigt Fälle in mehreren Bundesstaaten des oberen Mittleren Westens und der nördlichen Great Plains.

    Die Region hat für den US-Markt besonderes Gewicht. Minnesota zählt zu den führenden Truthahnproduzenten der USA.

    Keulungen belasten Betriebe vor der Feiertagssaison

    Bei bestätigten Infektionen werden betroffene Herden unter Aufsicht von Bundes- und Landesbehörden getötet, beseitigt und die Ställe anschließend gereinigt und desinfiziert. Die Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung verhindern, führen für die Betriebe aber zu unmittelbaren Tierverlusten, zusätzlichen Kosten und längeren Produktionsausfällen. Vor Thanksgiving und Weihnachten wächst damit der Druck auf Erzeuger, Verarbeiter und Lieferketten.

    Die Behörden sehen derzeit keinen Hinweis auf einen landesweiten Versorgungsengpass. Ob weitere Ausbrüche die verfügbare Menge oder die Preise stärker beeinflussen, hängt vor allem davon ab, ob sich H5N1 in den kommenden Wochen auf zusätzliche Bestände ausbreitet.

    Der aktuelle Cluster ist Teil der seit 2022 anhaltenden H5N1-Lage in der US-Geflügelhaltung. Der beginnende Herbstzug ist eine allgemeine epidemiologische Möglichkeit für erneute Virusaktivität, ohne dass daraus ein konkreter Eintragsweg in die einzelnen Betriebe abgeleitet werden kann. Ein konkreter Eintragsweg in die einzelnen Betriebe wurde öffentlich nicht für jeden Fall festgestellt. Möglich sind neben direktem Kontakt auch kontaminierter Kot, Wasser, Kleidung, Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte.

    Behörden unterscheiden zwischen Betriebsrisiko und Verbraucherrisiko

    Für Beschäftigte in betroffenen Betrieben ist die Gefahr größer als für die Allgemeinbevölkerung. Die US-Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention CDC empfehlen bei Arbeiten mit erkrankten oder verendeten Vögeln persönliche Schutzausrüstung; diese Hinweise richten sich damit insbesondere an Beschäftigte beim Umgang mit solchen Tieren und bei der Räumung betroffener Bestände.

    Für Menschen ohne direkten Kontakt zu infizierten Tieren bewertet die CDC das Risiko weiterhin als gering. Hinweise auf eine anhaltende Übertragung von Mensch zu Mensch gibt es nach den vorliegenden Angaben nicht. Die Einordnung unterscheidet sich damit deutlich von der Situation in den Betrieben, in denen ganze Bestände unter behördlicher Aufsicht geräumt werden müssen.

    Auch der Verzehr von Truthahn ist nach Angaben der US-Lebensmittelbehörden nicht grundsätzlich problematisch. Für ordnungsgemäß zubereitete Lebensmittel liegen nach den vorliegenden Angaben keine Hinweise auf eine Übertragung der Vogelgrippe vor. Das USDA empfiehlt, Geflügel vollständig durchzugaren und eine Kerntemperatur von 165 Grad Fahrenheit, also rund 74 Grad Celsius, zu erreichen; dieser Hinweis betrifft Verbraucher bei der Zubereitung von Geflügel.

    Für die Truthahnindustrie liegt die entscheidende Frage deshalb nicht in einer unmittelbaren Gefährdung der Verbraucher, sondern in der weiteren Entwicklung der Tierseuche. Jeder zusätzliche Ausbruch kann kurz vor dem saisonalen Nachfragehöhepunkt neue Keulungen und Produktionsausfälle auslösen. Wie stark Biosicherheitsmaßnahmen und behördliche Überwachung die Folgen begrenzen können, entscheidet sich nun an den einzelnen Betrieben.

    Quellen

  • Deutschland sucht Igel und Maulwurf: NABU startet siebte bundesweite Meldeaktion

    Deutschland sucht Igel und Maulwurf: NABU startet siebte bundesweite Meldeaktion

    Vom 18. bis 28. September können Menschen in ganz Deutschland Igel und Maulwürfe melden. Die siebte bundesweite Aktion „Deutschland sucht Igel und Maulwurf“ soll Beobachtungsdaten sammeln und langfristig bessere Aussagen über die Bestandsentwicklung beider Arten ermöglichen.

    Sichtungen online eintragen

    Meldungen werden über die Plattform Igelsuche.de entgegengenommen. Wichtig sind vor allem Datum und Fundort der Beobachtung; Fotos und zusätzliche Angaben zum Tier können die Auswertung ergänzen. Auch tote Tiere, etwa nach einem Verkehrsunfall, sollen eingetragen werden. Solche Hinweise können helfen, Gefahrenstellen und mögliche Belastungen für die Tiere genauer zu erfassen.

    Igel sind überwiegend nachts oder in der Dämmerung aktiv. Maulwürfe leben größtenteils unter der Erde und werden deshalb meist nur indirekt durch ihre Hügel wahrgenommen. Die unterschiedlichen Lebensweisen machen eine systematische Erfassung schwierig. Zufällige Meldungen aus Gärten, Parks und anderen Siedlungsbereichen liefern daher wichtige Ergänzungen zu wissenschaftlichen Untersuchungen.

    Daten für eine wissenschaftliche Auswertung

    Die erhobenen Informationen fließen in eine Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung ein. Nach Angaben des NABU fehlen bislang verlässliche bundesweite Zahlen zu den Beständen von Igeln und Maulwürfen. Durch wiederholte Meldeaktionen sollen über längere Zeit Datenreihen entstehen, mit denen sich Populationstrends besser erkennen lassen.

    An dem Projekt beteiligen sich neben dem NABU und NABU|naturgucker auch die Deutsche Wildtier Stiftung, die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung sowie der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern. Aus den Ergebnissen können später Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Eine einzelne Beobachtung beschreibt dabei nicht den Bestand einer Region, gewinnt aber im Zusammenspiel mit vielen weiteren Meldungen an Aussagekraft.

    Der Igel wird in der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands auf der Vorwarnliste geführt. Der Maulwurf gilt dort derzeit als ungefährdet. Die unterschiedlichen Einstufungen machen deutlich, warum getrennte und langfristig vergleichbare Daten für beide Arten notwendig sind.

    Herbstlaub als Schutz im Garten

    Wer Igel und Maulwürfe unterstützen möchte, kann den eigenen Garten naturnah gestalten. Der NABU empfiehlt unter anderem, Herbstlaub auf Beeten oder unter Gehölzen liegen zu lassen. Für Igel kann es als Versteck und Winterquartier dienen; zugleich finden sich darin Insekten, die zur Nahrung der Tiere gehören.

    Die Meldeaktion verbindet damit eine einfache Beobachtung im Alltag mit wissenschaftlicher Datensammlung. Entscheidend ist, Sichtungen möglichst genau zu dokumentieren und Tiere nicht zu stören. Für die Auswertung zählt nicht nur, wo lebende Tiere entdeckt werden, sondern auch, wo tote Exemplare gefunden werden.

    Quellen

  • Pantanal-Voliere Zoo Zürich: Bau wird nach monatelanger Pause fortgesetzt

    Pantanal-Voliere Zoo Zürich: Bau wird nach monatelanger Pause fortgesetzt

    Nach monatelangem Stillstand kommt beim Bau der Pantanal-Voliere im Zoo Zürich wieder Bewegung in das Projekt. Zwei neue Stahlbauunternehmen aus der Slowakei und Italien haben die Arbeiten übernommen, nachdem die Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen Auftragnehmer Baltensperger gescheitert war. Erste Stahlelemente für die außergewöhnliche Konstruktion werden inzwischen geliefert. Einen neuen Termin für die Eröffnung der Anlage nennt der Zoo weiterhin nicht.

    Zwei Spezialfirmen übernehmen den Stahlbau

    Der Zoo Zürich hatte bereits im Mai 2026 bekannt gegeben, dass die slowakische Stakotra Manufacturing s.r.o. und die italienische Cimolai S.p.A. mit der Fertigstellung der Stahlkonstruktion beauftragt wurden. Beide Unternehmen arbeiten parallel, übernehmen jedoch unterschiedliche Aufgaben. Stakotra soll die Unterkonstruktion herstellen und montieren sowie später die Bogenträgerelemente montieren, während Cimolai rund 60 einzelne Bogenteile produziert.

    Vor der endgültigen Vergabe mussten beide Unternehmen nach Angaben des Zoos Probeelemente im Maßstab 1:1 herstellen. Diese Werkstücke mussten innerhalb der vorgegebenen Toleranzen und des verlangten Zeitrahmens gefertigt werden. Der Zoo erklärte anschließend, beide Unternehmen hätten diese Anforderungen erfüllt. Mit dem Eintreffen erster Bauteile auf dem Zoogelände wird nun sichtbar, dass die unterbrochene Stahlbauphase tatsächlich wieder anlaufen kann.

    Bemerkenswert ist dabei, dass sich der Zoo nach dem Scheitern mit einem Schweizer Unternehmen bewusst für zwei international tätige Spezialisten entschieden hat. Stakotra fertigt unter anderem hochpräzise Konstruktionen für Industrieanlagen und Achterbahnen. Cimolai ist an internationalen Großprojekten beteiligt und verfügt ebenfalls über Erfahrung mit technisch anspruchsvollen Stahlkonstruktionen.

    Der Streit mit Baltensperger bleibt ungeklärt

    Die vorherige Zusammenarbeit mit der Baltensperger AG aus Höri war Ende 2025 eskaliert. Nach Darstellung des Zoo Zürich habe das Unternehmen die vertraglich vereinbarten Anforderungen hinsichtlich technischer Toleranzen, Terminen und Kosten nicht ausreichend erfüllt. Der Zoo erklärte später, dass insbesondere bei der Fertigung der komplizierten Unterkonstruktion erhebliche Verzögerungen und Abweichungen aufgetreten seien.

    Baltensperger widersprach dieser Darstellung. Das Unternehmen argumentierte unter anderem, das Projekt habe sich gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Rahmen erheblich verändert und die Anforderungen seien mit der ursprünglichen Planung und Kalkulation nicht vereinbar gewesen. Auch über bereits produzierte Stahlbogenteile kam es anschließend zu keiner Einigung zwischen beiden Seiten.

    Der Zoo entschied schließlich, die bereits bei Baltensperger produzierten Bogenteile nicht weiterzuverwenden. Auch die neuen Auftragnehmer wollten diese nach Angaben des Zoos nicht übernehmen, weil deren tatsächliche Fertigungsqualität und Maßhaltigkeit nicht ausreichend beurteilt werden könnten. Die unterschiedlichen Darstellungen des Zoos und des ehemaligen Auftragnehmers zum Scheitern der Zusammenarbeit bleiben damit bestehen.

    11.000 Quadratmeter und bis zu 35 Meter Höhe

    Die Pantanal-Voliere gehört zu den technisch aufwendigsten Bauvorhaben im Entwicklungsplan 2050 des Zoo Zürich. Die Anlage entsteht auf einer Fläche von rund 11.000 Quadratmetern und soll an ihrer höchsten Stelle etwa 35 Meter erreichen. Zehn weit gespannte Stahlbögen bilden später die tragende Konstruktion der Voliere, deren Inneres weitgehend ohne störende Stützpfeiler auskommen soll.

    Über die Bögen wird ein etwa 13.500 Quadratmeter großes Gitternetz gespannt. Nach Angaben des Zoos ergibt sich für die Stahlbögen und das Netz zusammen eine Gesamtlast von rund 1.400 Tonnen, die über den Rand der Konstruktion abgetragen werden muss. Gerade die Kombination aus großen Spannweiten, geringen Fertigungstoleranzen und einer möglichst freien Fläche im Inneren macht den Stahlbau technisch anspruchsvoll.

    Der dadurch entstehende große Luftraum ist allerdings kein Selbstzweck. Die geplante Konstruktion soll insbesondere verschiedenen Vogelarten deutlich größere Flugräume ermöglichen und gleichzeitig unterschiedliche südamerikanische Tierarten in einem gemeinsamen, naturnah gestalteten Lebensraum zusammenführen.

    Mehr als 15 gefährdete Tierarten vorgesehen

    Der Zoo plant für die Pantanal-Anlage mehr als 15 gefährdete Tierarten. Genannt werden unter anderem Hyazintharas, Rotschwanzamazonen und Sonnensittiche sowie Flachlandtapire und Ameisenbären. Mehrere Arten sollen innerhalb des großflächigen Lebensraums gemeinsam gehalten werden.

    Gerade für die Vögel ist der weitgehend stützenfreie Luftraum von besonderer Bedeutung. Schwärme sollen sich innerhalb der bis zu 35 Meter hohen Anlage großräumiger bewegen können, als dies in klassischen kleineren Volieren möglich wäre. Gleichzeitig sieht der Zoo die Anlage als Bestandteil seiner Arbeit in Artenschutz, Forschung und Bildung.

    Mit dem Projekt ist auch die Beteiligung an Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen verbunden. Der Zoo Zürich koordiniert beispielsweise selbst das entsprechende Programm für den Hyazinthara und arbeitet beim Schutz dieser Art mit dem Instituto Arara Azul im brasilianischen Pantanal zusammen.

    Von 2025 über 2028 bis zu einem offenen Termin

    Die Verzögerungsgeschichte der Pantanal-Voliere begann bereits lange vor dem Streit mit Baltensperger. In frühen Planungen des Entwicklungsplans war eine Eröffnung Mitte dieses Jahrzehnts vorgesehen. Nach Einsprachen und dem entsprechenden Baurekurs verschob sich der Zeitplan zunächst deutlich.

    Nachdem das Baurekursgericht die Bewilligung bestätigt hatte, begannen im März 2024 die eigentlichen Bauarbeiten. Im Herbst 2024 waren die Erd-, Abbruch- und wesentlichen Vorbereitungsarbeiten weitgehend abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt plante der Zoo die Eröffnung für das Frühjahr 2028.

    Dieser Termin ist inzwischen ebenfalls überholt. Durch die monatelange Unterbrechung der Stahlbauarbeiten und die notwendige Neuvergabe lässt sich nach Angaben des Zoos derzeit kein belastbarer neuer Eröffnungstermin nennen. Erst der weitere Verlauf der Stahlfertigung und Montage dürfte zeigen, wie groß die tatsächliche Verzögerung am Ende ausfällt.

    Neustart mit erheblichem technischem Aufwand

    Dass nun wieder Stahlelemente für die Pantanal-Voliere produziert und angeliefert werden, ist deshalb ein wichtiger Schritt für das festgefahrene Großprojekt. Die entscheidende Phase beginnt jedoch erst mit der Montage der Unterkonstruktion und anschließend der gewaltigen Stahlbögen. Danach folgen Netzmontage, Innenausbau, Bepflanzung und die Vorbereitung der Tierbereiche.

    Der Zoo Zürich muss dabei zeigen, dass die Probleme der ersten Stahlbauphase mit den neuen Auftragnehmern tatsächlich überwunden sind. Die beiden Unternehmen haben ihre technische Leistungsfähigkeit bei den vom Zoo verlangten Probeelementen nachgewiesen. Ob sich das auch beim gesamten Bauwerk und unter realen Baustellenbedingungen bestätigt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

    Für die Tiere könnte am Ende eine außergewöhnlich groß dimensionierte Anlage entstehen, die insbesondere den Vogelarten erheblichen Flugraum bietet. Bevor Papageien, Tapire und andere Bewohner dort einziehen können, wartet auf den Zoo jedoch noch eine der technisch anspruchsvollsten Etappen des gesamten Projekts.

    Quellen

  • Karpfensaison in Franken: PETA fordert Verzicht auf Fisch und mehr Gemüse

    Karpfensaison in Franken: PETA fordert Verzicht auf Fisch und mehr Gemüse

    Mit dem Start der traditionellen Karpfensaison in Franken fordert PETA Restaurants und Verbraucher dazu auf, Karpfen vollständig vom Speiseplan zu streichen. Stattdessen sollen nach Vorstellung der Tierrechtsorganisation Kürbis, Rotkohl, Wirsing und Rote Bete stärker in den Mittelpunkt der regionalen Herbstküche rücken. Hinter dem zunächst kulinarisch klingenden Vorschlag steckt allerdings keine Forderung nach besseren Haltungsbedingungen oder einer schonenderen Schlachtung. PETA nutzt den Saisonauftakt vielmehr erneut für die grundsätzliche Forderung, die Nutzung von Fischen als Lebensmittel zu beenden.

    Aus einer regionalen Tradition wird eine Grundsatzdebatte

    In Franken werden Karpfen traditionell vor allem in den Monaten mit „r“ angeboten, die Saison reicht entsprechend vom Spätsommer beziehungsweise Herbst bis in das Frühjahr. PETA-Fachreferentin Dr. Tanja Breining stellt diese Tradition grundsätzlich infrage und verweist darauf, dass während der Saison zahlreiche Karpfen für den menschlichen Verzehr getötet werden. Die daraus abgeleitete Forderung der Organisation lautet jedoch nicht, Haltung, Transport oder Schlachtung zu verbessern. PETA verlangt vielmehr einen Ausstieg aus der Fischhaltung und betrachtet Karpfen grundsätzlich als Individuen, die nicht zur menschlichen Ernährung genutzt werden sollten.

    Damit folgt die aktuelle Forderung der allgemeinen Tierrechtsposition von PETA. Die Organisation lehnt die Nutzung von Tieren für Lebensmittel grundsätzlich ab und begründet dies unter anderem mit dem Begriff des Speziesismus. Gemeint ist damit eine aus Sicht der Organisation ungerechtfertigte Bevorzugung menschlicher Interessen gegenüber denen anderer Tierarten. Für Restaurants und Verbraucher läuft der aktuelle Appell deshalb praktisch darauf hinaus, den traditionellen Karpfen durch rein pflanzliche regionale Gerichte zu ersetzen.

    Eine Aktion von 2018 wird erneut zum Argument

    Zusätzlichen Nachdruck verleiht PETA seiner Forderung mit dem Rückblick auf eine Veranstaltung zur Eröffnung der Karpfensaison im Jahr 2018. Nach Darstellung der Organisation wurden damals große Karpfen für Foto- und Videoaufnahmen aus dem Wasser genommen, zeitweise in trockene Eimer beziehungsweise in Behälter mit sehr wenig Wasser gesetzt und anschließend von Politikern in die Hände genommen. PETA kritisierte den Umgang mit den Tieren und verwies unter anderem auf deren sichtbares Zappeln.

    Der damalige Vorgang ist ein legitimer Anlass, den Umgang mit lebenden Fischen bei öffentlichen PR-Terminen kritisch zu hinterfragen. Er sagt allerdings wenig darüber aus, wie Karpfen in den zahlreichen fränkischen Teichwirtschaften tatsächlich gehalten werden. Aus einer einzelnen medial inszenierten Saisoneröffnung lässt sich keine pauschale Bewertung einer ganzen regionalen Wirtschafts- und Ernährungstradition ableiten. Genau diese Trennung geht in der aktuellen PETA-Kommunikation schnell verloren, weil der konkrete Fall von 2018 mit der grundsätzlichen Ablehnung jeder Fischhaltung verbunden wird.

    Was die Forschung über die Fähigkeiten von Fischen zeigt

    PETA verweist für seine Forderung außerdem auf wissenschaftliche Untersuchungen zur Wahrnehmungs- und Lernfähigkeit von Fischen. Dass Fische zu deutlich komplexeren Leistungen fähig sind, als ihnen lange zugeschrieben wurde, wird durch verschiedene Studien gestützt. Daraus folgt allerdings zunächst eine Aussage über ihre kognitiven Fähigkeiten und nicht automatisch die politische oder ethische Forderung, jede Form der Fischhaltung und des Fischverzehrs abzuschaffen.

    Eine 2023 in den Proceedings of the National Academy of Sciences veröffentlichte Untersuchung kam beispielsweise zu dem Ergebnis, dass Putzerfische nach Erfahrungen mit einem Spiegel das eigene Gesicht auf Fotografien von fremden Artgenossen unterscheiden konnten. Die Forschenden interpretierten dies als weiteren Hinweis darauf, dass diese Tiere Merkmale ihres eigenen Erscheinungsbildes verarbeiten können. Die Bedeutung solcher Spiegeltests für weitergehende Aussagen über Selbstbewusstsein wird innerhalb der Forschung allerdings weiterhin diskutiert.

    Auch andere Untersuchungen zeigen bemerkenswerte Lernleistungen. Forschende des Max-Planck-Instituts für Verhaltensbiologie untersuchten wildlebende Fische im Mittelmeer und stellten fest, dass insbesondere Seebrassen lernen konnten, verschiedene Taucher anhand äußerer Merkmale ihrer Ausrüstung zu unterscheiden. Trugen die beteiligten Personen dagegen identische Tauchausrüstung, konnten die Tiere sie nicht mehr zuverlässig auseinanderhalten. Die Versuche sprechen damit vor allem für eine ausgeprägte visuelle Lern- und Unterscheidungsfähigkeit.

    Eine Forschungsgruppe der Universität Bonn zeigte bereits 2022, dass Buntbarsche und Stachelrochen einfache Additions- und Subtraktionsaufgaben bewältigen können. Die Tiere lernten, einen Ausgangswert um eins zu erhöhen beziehungsweise zu vermindern und anschließend zwischen verschiedenen Ergebnissen zu wählen. Die Versuche bewegten sich im Zahlenraum von eins bis fünf und liefern weitere Hinweise darauf, dass die kognitiven Leistungen verschiedener Fischarten nicht auf einfache Reflexe reduziert werden können.

    Putzerfische erkunden offenbar sogar die Funktion eines Spiegels

    Eine Ende 2025 veröffentlichte Untersuchung ging bei Putzerfischen noch einen Schritt weiter. Die Forschenden beobachteten detailliert, wie sich das Verhalten der Tiere vor und nach dem Erkennen des eigenen Spiegelbildes veränderte. Vor der Selbsterkennung zeigten die Tiere zunächst Aggressionen gegenüber ihrem Spiegelbild und anschließend charakteristische Bewegungen und Blickrichtungen, mit denen offenbar überprüft wurde, ob sich die Spiegelbewegung entsprechend der eigenen Bewegung verändert. Diese Phase bezeichneten die Autoren als „contingency testing“.

    Nach der beobachteten Selbsterkennung veränderte sich das Verhalten deutlich. Drei Putzerfische nahmen an mehreren Versuchstagen Stücke frischer Garnele vom Boden auf, brachten sie in die Nähe des Spiegels, ließen sie dort fallen und verfolgten anschließend das sinkende Futter im Spiegelbild. Die Forschenden ordneten dieses Verhalten nicht der vorherigen Kontingenzprüfung zu, sondern interpretierten es als mögliche Erkundung der reflektierenden Eigenschaften des Spiegels. Die Ergebnisse zeigen damit interessante kognitive Fähigkeiten, sind aber kein wissenschaftlicher Beweis für PETAs weitergehende Forderung nach einem vollständigen Ende der Karpfenhaltung.

    Wissenschaftliche Erkenntnisse sind noch kein Ernährungsprogramm

    Gerade hier muss zwischen Forschungsergebnissen und deren politischer beziehungsweise ethischer Interpretation unterschieden werden. Dass Fische lernen, unterscheiden, einfache Mengenoperationen bewältigen und bei bestimmten Arten komplexe Verhaltensweisen zeigen können, ist wissenschaftlich interessant und für Fragen des Tierwohls relevant. Aus solchen Erkenntnissen lässt sich jedoch nicht automatisch ableiten, dass Menschen grundsätzlich auf Fisch als Lebensmittel verzichten müssen. Diese Schlussfolgerung entsteht erst durch die tierrechtliche Grundposition von PETA.

    Die Debatte über Fischhaltung, Fischfang und den Umgang mit Fischen wird deshalb nicht allein durch die Frage entschieden, ob Tiere kognitive Leistungen zeigen. Auch Anforderungen an Haltung, Wasserqualität, Transport und Schlachtung sind eigenständige Themen. PETA überspringt diese Reformebene bewusst, weil die Organisation nicht eine andere Form der Tierhaltung fordert, sondern deren vollständige Beendigung.

    Gemüse als Alternative – aber nicht als Ersatz für die Debatte

    Mit Kürbis, Rotkohl, Wirsing und Roter Bete nennt PETA regionale Produkte, die im Herbst tatsächlich Saison haben und sich selbstverständlich ebenfalls für eine regionale Küche eignen. Restaurants können solche Gerichte anbieten und Verbraucher können sich unabhängig von PETA jederzeit dafür entscheiden. Problematisch wird es erst dort, wo aus einer zusätzlichen kulinarischen Möglichkeit die Forderung entsteht, eine jahrhundertealte regionale Fischtradition grundsätzlich zu verdrängen.

    Damit bleibt der eigentliche Konflikt unverändert: Für die fränkische Karpfenteichwirtschaft ist der Fisch ein regional erzeugtes Lebensmittel und Bestandteil einer gewachsenen Esskultur. Für PETA ist bereits diese Nutzung selbst das Problem. Die Kritik an fragwürdigen PR-Aktionen oder Erkenntnisse über die Fähigkeiten von Fischen können eine Diskussion über den Umgang mit den Tieren begründen. Sie ersetzen jedoch nicht die gesellschaftliche Debatte darüber, ob Tierhaltung grundsätzlich reformiert oder – wie von PETA gefordert – vollständig abgeschafft werden soll.

    Quellen

    Scientific Reports – Rapid self-recognition ability in the cleaner fish – https://www.nature.com/articles/s41598-025-25837-0

    PETA Deutschland – Start der „Karpfensaison“ in Franken: PETA fordert Ausstieg aus der Fischhaltung und Fokussierung auf saisonales Gemüse – https://presseportal.peta.de/start-der-karpfensaison-in-franken-peta-fordert-ausstieg-aus-der-fischhaltung-und-fokussierung-auf-saisonales-gemuese

    PETA Deutschland – Dr. Tanja Breining, Author at PETA Deutschland e.V. – https://www.peta.de/autoren/tanja-breining

    Proceedings of the National Academy of Sciences / PubMed – Cleaner fish recognize self in a mirror via self-face recognition like humans – https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36745814/

    Max-Planck-Gesellschaft – Fische können Menschen unterscheiden – https://www.mpg.de/24172666/0211-ornr-fische-unterscheiden-taucher-987453-x

    Universität Bonn – Studie zeigt: Fische können rechnen – https://www.uni-bonn.de/de/neues/060-2022

  • Thünen-Studie: Tierwohl in der Biohaltung ist nicht automatisch besser

    Thünen-Studie: Tierwohl in der Biohaltung ist nicht automatisch besser

    Eine neue systematische Auswertung des Thünen-Instituts für Ökologischen Landbau widerspricht einer einfachen Gleichung: Bio bedeutet nicht automatisch mehr Tierwohl. Die Forschenden werteten 86 wissenschaftliche Studien mit insgesamt 623 direkten Vergleichspaaren zwischen ökologischer und konventioneller Tierhaltung in Europa und Nordamerika aus. In 28 Prozent der Vergleiche schnitt die ökologische Haltung besser ab, in 56 Prozent ließ sich kein eindeutiger Unterschied feststellen – und in 16 Prozent lagen die Vorteile aufseiten der konventionellen Haltung. Damit zeigt die Untersuchung vor allem eines: Das Produktionssystem allein entscheidet noch nicht darüber, wie es den Tieren tatsächlich geht.

    Bio-Vorgaben schaffen Chancen, aber keine Garantie

    Die ökologische Tierhaltung bringt durchaus Vorgaben mit, die sich positiv auf einzelne Bereiche des Tierwohls auswirken können. Mehr Platz, Einstreu, Auslauf oder Weidegang schaffen Voraussetzungen dafür, dass Tiere bestimmte natürliche Verhaltensweisen besser ausleben können. Besonders bei der Klauen- und Gliedmaßengesundheit von Rindern und Schweinen fanden die Forschenden Vorteile der ökologischen Haltung. Bei Rindern können beispielsweise mehr Platz und geeignete Liegeflächen dazu beitragen, Lahmheiten und bestimmte Schäden an den Gliedmaßen zu reduzieren.

    Doch genau hier liegt der Unterschied zwischen einer guten Voraussetzung und einem guten Ergebnis. Die EU-Öko-Verordnung kann Anforderungen an Haltung, Fütterung und Management festlegen, sie kann aber nicht garantieren, dass jedes einzelne Tier gesund und unbeeinträchtigt bleibt. Hygiene, Fütterung, Gesundheitskontrolle, Weidemanagement und die tägliche Beobachtung der Tiere bleiben entscheidend. Die Autoren der Studie kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass strengere Vorgaben allein nicht zwangsläufig zu einem höheren Tierwohl führen.

    Nicht nur Bio gegen konventionell: Das Management macht den Unterschied

    Besonders deutlich wird das bei der Tiergesundheit. Hier fanden die Forschenden über die verschiedenen untersuchten Tierarten hinweg überwiegend keine grundlegenden Unterschiede zwischen ökologischen und konventionellen Betrieben. Das bedeutet nicht, dass das Haltungssystem bedeutungslos wäre. Es zeigt vielmehr, dass ein gut geführter konventioneller Betrieb bei bestimmten Tierwohlindikatoren bessere Ergebnisse erzielen kann als ein schlecht geführter Bio-Betrieb – und umgekehrt.

    Auch ökologische Vorgaben können neue Herausforderungen mit sich bringen. Auslauf und Weidegang bieten Tieren zusätzliche Bewegungs- und Verhaltensmöglichkeiten, erhöhen aber beispielsweise den Kontakt mit bestimmten Weideparasiten. Solche Risiken müssen durch entsprechendes Gesundheits- und Weidemanagement ausgeglichen werden. Die Studie beschreibt deshalb gerade das Betriebsmanagement als einen wesentlichen Faktor dafür, ob die theoretischen Vorteile eines Haltungssystems beim einzelnen Tier tatsächlich ankommen.

    Die Zahlen der Gesamtauswertung unterstreichen diese Aussage. Bei 28 Prozent der 623 Vergleichspaare zeigte die ökologische Haltung Vorteile, während bei 56 Prozent kein klarer Unterschied festgestellt wurde. In weiteren 16 Prozent schnitt die konventionelle Haltung besser ab. Ein pauschales „Bio ist tiergerechter“ lässt sich aus dieser Datenlage daher nicht ableiten.

    Die Datenlage ist nicht für alle Tierarten gleich stark

    Die Ergebnisse müssen allerdings ebenfalls differenziert betrachtet werden. Die 86 ausgewerteten Studien untersuchten Rinder, Schweine, Geflügel sowie Schafe und Ziegen, doch der Schwerpunkt lag deutlich auf Rindern und insbesondere auf Milchkühen. Von den einbezogenen Veröffentlichungen beschäftigten sich 59 mit Rindern, jeweils zwölf mit Schweinen und Geflügel und sechs mit kleinen Wiederkäuern. Einzelne Studien konnten dabei mehr als eine Tierart untersuchen.

    Noch deutlicher ist das Ungleichgewicht bei den untersuchten Bereichen des Tierwohls. Ein großer Teil der wissenschaftlichen Arbeiten konzentrierte sich auf messbare Gesundheitsindikatoren. Verhalten und emotionaler Zustand der Tiere wurden wesentlich seltener untersucht. Gerade dort zeigen die vorhandenen Vergleichsdaten zwar häufiger Vorteile der ökologischen Haltung, beispielsweise durch mehr Bewegungsmöglichkeiten, strukturierte Haltungsumgebungen oder Auslauf. Wegen der deutlich kleineren Datenbasis lassen sich daraus jedoch keine ebenso belastbaren allgemeinen Aussagen ableiten.

    Damit ist auch klar, dass die Studie weder die ökologische noch die konventionelle Tierhaltung pauschal zum Gewinner erklärt. Sie zeigt vielmehr, wie wenig aussagekräftig ein Etikett allein für den tatsächlichen Zustand eines Tieres sein kann.

    Tierwohl muss am Tier gemessen werden

    Die Autoren ziehen daraus eine praktische Konsequenz. Die bisher stark auf Haltungsbedingungen und Managementvorgaben ausgerichtete Öko-Zertifizierung sollte nach ihrer Auffassung stärker durch Kontrollen ergänzt werden, die den tatsächlichen Zustand der Tiere erfassen. Dazu gehören beispielsweise Lahmheiten, Verletzungen, Gesundheitszustand, Körperkondition, Verhalten oder die Mensch-Tier-Beziehung.

    Co-Autorin Solveig March bringt den entscheidenden Punkt in der Pressemitteilung des Thünen-Instituts auf den direkten Zustand des Tieres zurück. Gute Vorschriften schaffen Möglichkeiten, doch erst die Betrachtung des Tieres zeigt, was unter den konkreten Bedingungen eines Betriebs tatsächlich erreicht wird. Das Forschungsteam empfiehlt deshalb ein standardisiertes und praxistaugliches Tierwohl-Audit mit tierbezogenen Indikatoren innerhalb der Öko-Zertifizierung.

    Genau darin liegt die eigentliche Bedeutung der Studie. Mehr Platz, Einstreu, Auslauf und strengere Vorgaben können sinnvolle Voraussetzungen schaffen. Sie ersetzen aber weder Fachwissen noch tägliche Tierkontrolle und gutes Herdenmanagement. Wer Tierwohl ernsthaft beurteilen will, sollte deshalb weniger auf das Etikett „Bio“ oder „konventionell“ schauen und stärker darauf, wie es den Tieren in einem konkreten Betrieb tatsächlich geht.

    Quellen

  • Polizeieinsatz Rheda-Wiedenbrück: Löwe, Raubkatze und zahlreiche Greifvögel sichergestellt

    Polizeieinsatz Rheda-Wiedenbrück: Löwe, Raubkatze und zahlreiche Greifvögel sichergestellt

    Bei einem Polizeieinsatz in Rheda-Wiedenbrück haben Einsatzkräfte eine außergewöhnlich große Sammlung präparierter Tiere sowie Waffen sichergestellt. In der Wohnung eines 47-jährigen Mannes befanden sich unter anderem ein kleiner Löwe, eine weitere große Raubkatze und zahlreiche Greifvögel. Gegen den Bewohner wird wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz und das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt. Der Umfang der Sammlung war offenbar deutlich größer als von den Einsatzkräften vor der Durchsuchung erwartet.

    SEK-Einsatz am frühen Morgen führt zu ungewöhnlichem Fund

    Der Einsatz begann am 15. September 2026 gegen sechs Uhr morgens in einer Wohnung an der Ringstraße in Rheda-Wiedenbrück. Nach übereinstimmenden Medienberichten erfolgte die Durchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den 47-jährigen Bewohner und auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses. An dem Einsatz waren zunächst auch Kräfte eines Spezialeinsatzkommandos beteiligt. In den Räumen stießen die Beamten anschließend auf eine umfangreiche Sammlung ausgestopfter und anderweitig präparierter Tiere.

    Die Menge der aufgefundenen Präparate machte aus der eigentlichen Durchsuchung einen stundenlangen Bergungs- und Sicherungseinsatz. Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes benötigten nach Angaben des WDR rund sechs Stunden, um die Tierpräparate aus der Wohnung zu holen. Für den Transport wurde zusätzlich das Technische Hilfswerk aus Gütersloh hinzugezogen. Gerade größere Präparate lassen sich nicht wie gewöhnliche Beweismittel verpacken und abtransportieren, weshalb die ungewöhnliche Sammlung einen erheblichen logistischen Aufwand verursachte.

    Leopard oder Gepard: Medienberichte widersprechen sich

    Zu den auffälligsten Fundstücken gehörten ein kleiner präparierter Löwe, zahlreiche Greifvögel und mindestens eine weitere große Raubkatze. Bei deren genauer Art gibt es allerdings unterschiedliche Angaben in der aktuellen Berichterstattung. „Die Glocke“ und der Westfälische Anzeiger sprechen von einem Leoparden, während der WDR unter Berufung auf die Polizei einen Geparden nennt. Solange diese Abweichung nicht durch eine eindeutige behördliche Angabe geklärt ist, lässt sich die genaue Art der sichergestellten Raubkatze deshalb nicht zweifelsfrei benennen.

    Neben diesen besonders auffälligen Tieren befanden sich zahlreiche weitere Präparate in der Wohnung. Der Westfälische Anzeiger berichtet von Dutzenden ausgestopften Tieren, während auch der WDR von einer sehr großen Zahl spricht. Eine abschließende behördliche Aufstellung sämtlicher sichergestellter Arten liegt bislang nicht öffentlich vor. Entscheidend für die weiteren Ermittlungen dürfte ohnehin weniger die bloße Zahl der Präparate als deren jeweilige Art, Herkunft und rechtlicher Status sein.

    Artenschutzrecht entscheidet über die Zulässigkeit des Besitzes

    Der Besitz eines Tierpräparats ist in Deutschland nicht generell verboten. Bei besonders oder streng geschützten Arten können jedoch Besitzverbote, Vermarktungsverbote und umfangreiche Nachweispflichten gelten. Maßgeblich sind unter anderem die Tierart, die Herkunft des Präparats, der Zeitpunkt des Erwerbs sowie vorhandene Genehmigungen oder Herkunftsnachweise. Genau diese Fragen müssen bei einer Sammlung dieser Größenordnung für die einzelnen Exponate geprüft werden.

    Gerade bei exotischen Großkatzen und geschützten Greifvögeln können entsprechende Dokumente eine entscheidende Rolle spielen. Präparate können beispielsweise aus legalen Altbeständen stammen, während bei anderen Exemplaren ein rechtmäßiger Erwerb oder eine erlaubte Einfuhr nachgewiesen werden muss. Der Polizeifund allein lässt deshalb noch nicht erkennen, welche der beschlagnahmten Tiere tatsächlich Gegenstand eines artenschutzrechtlichen Verstoßes werden könnten. Die Ermittler müssen die einzelnen Stücke vielmehr identifizieren und deren Herkunft sowie die dazugehörigen Unterlagen überprüfen.

    Auch Waffen in der Wohnung sichergestellt

    Neben den Tierpräparaten fanden die Einsatzkräfte auch Waffen. Der Verdacht möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz ist deshalb ein zweiter Bestandteil des Ermittlungsverfahrens gegen den 47-Jährigen. Welche Waffen konkret sichergestellt wurden und welche waffenrechtlichen Fragen sich daraus ergeben, wurde in den bislang veröffentlichten Berichten nicht näher erläutert. Festgenommen wurde bei dem Einsatz nach Angaben des WDR niemand.

    Die anwesenden Personen sollen den Einsatz ohne Widerstand über sich ergehen gelassen haben. Nach Abschluss der mehrstündigen Sicherstellung wurden die zahlreichen Präparate abtransportiert und können nun genauer untersucht sowie artenschutzrechtlich eingeordnet werden. Damit verlagert sich der Schwerpunkt des Falls von der spektakulären Bergung auf eine deutlich weniger sichtbare, aber entscheidende Detailarbeit. Für jedes relevante Präparat muss geklärt werden, um welche Art es sich handelt, woher es stammt und ob die erforderlichen Nachweise vorhanden sind.

    Entscheidend sind jetzt Herkunft und Dokumentation

    Der Fall in Rheda-Wiedenbrück zeigt, wie schnell eine private Sammlung präparierter Tiere zu einem komplexen Artenschutzverfahren werden kann. Ein ausgestopftes Tier mag auf den ersten Blick lediglich wie ein ungewöhnliches Sammlerstück wirken, rechtlich können Herkunft und Schutzstatus jedoch entscheidend sein. Bei mehreren Dutzend Präparaten unterschiedlicher Arten vervielfacht sich dieser Prüfaufwand entsprechend. Die Beteiligung von Polizei, Ordnungsamt und THW verdeutlicht zugleich, welche Dimension die Sicherstellung in der Wohnung erreicht hatte.

    Die entscheidenden Fragen werden deshalb erst die weiteren Ermittlungen beantworten. Nicht die spektakuläre Optik eines Löwen, einer großen Raubkatze oder zahlreicher Greifvögel bestimmt letztlich die rechtliche Bewertung, sondern die Herkunft jedes einzelnen Exemplars und die dafür vorhandenen Unterlagen. Hinzu kommt die getrennte Prüfung der sichergestellten Waffen. Erst daraus wird sich ergeben, welche konkreten Vorwürfe aus dem ungewöhnlichen Fund in Rheda-Wiedenbrück tatsächlich entstehen.

    Quellen