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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • Artenschutz und Platznot: Schweizer Zoos ringen um den richtigen Weg

    Artenschutz und Platznot: Schweizer Zoos ringen um den richtigen Weg

    Sieben Schweizer Zoos investieren jährlich Millionen in den Artenschutz und beteiligen sich an internationalen Erhaltungszuchtprogrammen. Doch ausgerechnet die steigende Lebenserwartung ihrer Tiere stellt die Einrichtungen vor ein wachsendes Problem: Für dringend benötigten Nachwuchs fehlen zunehmend geeignete Plätze. Bei einer Veranstaltung am 21. September 2026 im Tierpark Bern machte der Verband zooschweiz deutlich, wie eng Tierwohl, genetische Vielfalt und begrenzte Haltungskapazitäten miteinander verbunden sind. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur Überalterung von Zoopopulationen unterstreicht die Dringlichkeit des Problems.

    www.nau

    Nau

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    Schweizer Zoos investieren Millionen in den Artenschutz

    Zum Verband zooschweiz gehören der Walter Zoo, Aquatis, der Natur- und Tierpark Goldau, der Tierpark Bern, der Wildnispark Zürich, der Zoo de Servion und der Zoo Zürich. Präsidentin ist Karin Federer vom Walter Zoo. Die sieben Einrichtungen begrüßen nach Verbandsangaben jährlich mehr als 3,1 Millionen Besucher und halten zusammen über 800 Tierarten. Ein erheblicher Teil ihrer Arbeit findet dabei außerhalb der öffentlich zugänglichen Tieranlagen statt.

    Jährlich investieren die Mitgliedzoos nach eigenen Angaben rund 7,1 Millionen Schweizer Franken in Naturschutzprojekte außerhalb ihrer Einrichtungen. Dazu gehören der Schutz natürlicher Lebensräume, die Ausbildung von Rangern, Forschungsarbeiten und Umweltbildungsmaßnahmen. Zusätzlich beteiligen sich die Zoos an mehr als 130 wissenschaftlichen Projekten, die unter anderem Erkenntnisse über Tiergesundheit, Fortpflanzung und Verhalten liefern. Diese Tätigkeiten verdeutlichen, dass sich der Artenschutz wissenschaftlich geführter Zoos nicht auf die Haltung und Nachzucht bedrohter Tierarten beschränkt.

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    Nau

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    Erhaltungszucht als Bestandteil internationaler Schutzprogramme

    Rund ein Drittel der in den Mitgliedzoos gehaltenen Arten gilt laut zooschweiz als gefährdet oder potenziell gefährdet. Die Einrichtungen beteiligen sich deshalb an international koordinierten Erhaltungszuchtprogrammen der Europäischen Vereinigung der Zoos und Aquarien (EAZA). Dabei werden Abstammung, genetische Vielfalt und die demografische Zusammensetzung der Bestände berücksichtigt, um langfristig lebensfähige Populationen zu erhalten. Entscheidend ist nicht allein die Anzahl der geborenen Jungtiere, sondern insbesondere, welchen genetischen Beitrag sie zur Gesamtpopulation leisten können.

    Wie eine solche Zusammenarbeit in der Praxis aussieht, zeigt beispielsweise die Erhaltungszucht Asiatischer Wildesel im Zoo Rostock , über die GERATI bereits berichtete. Dort wurde der Kulan-Hengst Mushu gezielt im Rahmen eines europäischen Zuchtprogramms vermittelt, weil er genetisch zu den vorhandenen Stuten passt. Solche Tiertransfers sollen verhindern, dass sich einzelne Zuchtlinien zu stark verbreiten und dadurch die genetische Vielfalt innerhalb der Population verloren geht. Die koordinierte Zusammenarbeit mehrerer Einrichtungen ist deshalb eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erfolg der Erhaltungszucht.

    Die Schweizer Zoos orientieren sich dabei auch am sogenannten One Plan Approach der Weltnaturschutzunion IUCN. Dieser Ansatz verbindet Schutzmaßnahmen in natürlichen Lebensräumen mit der Erhaltung von Tierpopulationen in menschlicher Obhut. Zoos, Naturschutzorganisationen, Behörden und Forschungseinrichtungen sollen ihre Maßnahmen möglichst frühzeitig aufeinander abstimmen. Dadurch können Erhaltungszucht, Lebensraumschutz und mögliche Wiederansiedlungen als Bestandteile einer gemeinsamen Artenschutzstrategie entwickelt werden.

    Karpatenluchse aus Schweizer Zoos kehren in die Wildnis zurück

    Wie erfolgreich die Verbindung zwischen Erhaltungszucht und praktischem Artenschutz sein kann, zeigt das internationale Projekt Linking Lynx. Am 13. August 2026 wurde die im Wildnispark Zürich geborene Luchsin Wangari gemeinsam mit der aus Belgien stammenden Luchsin Lana im Thüringer Wald ausgewildert. Beide Tiere stammen aus dem europäischen Erhaltungszuchtprogramm und wurden vor ihrer Freilassung gezielt auf ein Leben in der Wildnis vorbereitet. Dazu gehörten tiermedizinische Untersuchungen, Verhaltenstests und die Unterbringung in speziellen Vorbereitungsanlagen, in denen der Kontakt zu Menschen möglichst gering gehalten wurde.

    www.linking

    Linking Lynx

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    Auch der Tierpark Bern beteiligt sich an diesem Projekt und überstellte im Februar 2026 den dort geborenen Jungluchs Vlad nach Deutschland. Er wurde zunächst in einer naturnahen Koordinationsanlage untergebracht, in der seine Eignung für eine spätere Auswilderung überprüft werden sollte. Für eine erfolgreiche Freilassung müssen die Tiere gesundheitlich geeignet sein, ausreichend Scheu vor Menschen zeigen und selbstständig in ihrem neuen Lebensraum überleben können. Das Beispiel verdeutlicht, dass erfolgreiche Erhaltungszucht weit über die Geburt eines Jungtieres hinausgeht und eine langfristige Zusammenarbeit zahlreicher Fachleute erfordert.

    tierpark bern

    Tierpark Bern

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    Eine vergleichbare Verbindung zwischen zoologischer Nachzucht und dem Schutz natürlicher Populationen verfolgt das Wiederansiedlungsprojekt für Steinkäuze des Zoos Heidelberg . Solche Projekte machen deutlich, dass unter geeigneten Voraussetzungen in Zoos geborene Tiere einen konkreten Beitrag zur Stärkung wildlebender Populationen leisten können. Eine Auswilderung ist allerdings nicht für jede Tierart und nicht für jedes Individuum sinnvoll oder möglich. Deshalb bleibt die langfristige Sicherung genetisch vielfältiger Reservepopulationen auch dann eine wichtige Aufgabe, wenn eine unmittelbare Wiederansiedlung nicht vorgesehen ist.

    Wissenschaftliche Studie zeigt zunehmende Überalterung in Zoos

    Eine im Januar 2026 veröffentlichte internationale Studie zeigt, dass die Altersstruktur zahlreicher Zoopopulationen zunehmend problematisch wird. Die Forscher um João Pedro Meireles und Marcus Clauss untersuchten die Entwicklung von 774 Säugetierpopulationen in europäischen und nordamerikanischen Zoos zwischen 1970 und 2023. Dabei stellten sie einen kontinuierlich steigenden Anteil älterer Tiere fest, während der Anteil von Jungtieren und fortpflanzungsfähigen Erwachsenen zurückging. Diese Entwicklung kann die langfristige Erhaltung genetisch gesunder Populationen gefährden und verdeutlicht, weshalb die Zuchtplanung nicht ausschließlich auf die Anzahl vorhandener Tiere ausgerichtet sein darf.

    pubmed.ncbi.nlm.nih

    PubMed

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    Die Ursachen liegen unter anderem in den verbesserten Haltungsbedingungen und der tiermedizinischen Versorgung, durch die viele Zootiere heute ein höheres Lebensalter erreichen. Gleichzeitig sind die Haltungskapazitäten der Einrichtungen begrenzt, sodass ältere Tiere Gehegeplätze über längere Zeit belegen. Wird als Reaktion darauf die Fortpflanzung eingeschränkt, fehlen langfristig jüngere Tiere, die für den Fortbestand der Reservepopulationen benötigt werden. Die Wissenschaftler sehen deshalb die Notwendigkeit, das Populationsmanagement stärker an einer langfristig tragfähigen Altersstruktur auszurichten.

    Begrenzte Haltungskapazitäten und schwierige Entscheidungen

    Besonders anspruchsvoll wird die Situation, wenn für genetisch wertvollen Nachwuchs keine geeigneten Plätze mehr verfügbar sind. Marcus Clauss, Co-Direktor der Klinik für Zoo-, Heim- und Wildtiere der Universität Zürich, weist zudem darauf hin, dass Fortpflanzung, Paarbindung und Jungenaufzucht zum natürlichen Verhaltensrepertoire vieler Tierarten gehören. Eine dauerhafte Unterdrückung der Fortpflanzung kann deshalb ebenfalls Auswirkungen auf das Tierwohl haben. Innerhalb koordinierter Zuchtprogramme müssen die Verantwortlichen somit sowohl die Bedürfnisse einzelner Tiere als auch die langfristige Entwicklung der gesamten Population berücksichtigen.

    Nach Angaben von zooschweiz kann die begrenzte Haltungskapazität in einzelnen Fällen auch zur Tötung von Tieren führen, deren Erbgut innerhalb der Zuchtpopulation bereits stark vertreten ist. Dabei handelt es sich um eine besonders weitreichende Managemententscheidung, die nicht mit der regulären Auswahl geeigneter Zuchttiere gleichgesetzt werden darf. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen solche Maßnahmen fachlich und tierschutzrechtlich vertretbar sind, verlangt eine sorgfältige Prüfung möglicher Alternativen. Dazu gehören beispielsweise die Vermittlung an andere geeignete Einrichtungen, eine veränderte Zuchtplanung und die Erweiterung verfügbarer Haltungskapazitäten.

    www.stgallen24

    Schweiz

    Wie schwierig bereits die Unterbringung älterer Tiere werden kann, zeigt auch die Diskussion um die Elefantenhaltung im Zoo Duisburg . Dort stellt sich die Frage, welche Einrichtungen ältere Tiere dauerhaft übernehmen können, wenn bestehende Anlagen umgestaltet werden sollen. Solche Beispiele verdeutlichen, dass geeignete Haltungskapazitäten innerhalb des europäischen Zoosystems nicht unbegrenzt verfügbar sind. Langfristige Erhaltungszucht erfordert deshalb eine vorausschauende Planung, die auch jene Tiere berücksichtigt, die nicht mehr zur Fortpflanzung beitragen.

    Artenschutz braucht langfristige Planung und Transparenz

    Die Initiative der Schweizer Zoos zeigt, dass moderner Artenschutz wissenschaftliche Forschung, internationale Zusammenarbeit und erhebliche finanzielle Mittel erfordert. Gleichzeitig macht die zunehmende Überalterung deutlich, dass der Erfolg zoologischer Einrichtungen nicht allein anhand hoher Lebenserwartungen oder einzelner Zuchterfolge beurteilt werden kann. Entscheidend ist vielmehr, ob es gelingt, langfristig lebensfähige Populationen aufzubauen und gleichzeitig die Bedürfnisse der gehaltenen Tiere zu berücksichtigen. Eine transparente Kommunikation über Zuchtentscheidungen, begrenzte Kapazitäten und schwierige Managementmaßnahmen gehört deshalb zu den wesentlichen Aufgaben wissenschaftlich geführter Zoos.

    Quellen

  • Wolfsriss Altendorf: Vier tote Ziegen – DNA-Ergebnis steht noch aus

    Wolfsriss Altendorf: Vier tote Ziegen – DNA-Ergebnis steht noch aus

    Oberhalb von Altendorf im Kanton Schwyz sind am 20. September 2026 vier Ziegen tot aufgefunden worden. Nach Angaben des kantonalen Amtes für Wald und Natur sprechen die vorgefundenen Riss- und Verletzungsspuren sowie die Situation vor Ort für einen Angriff durch einen Wolf. Eine genetische Bestätigung des Verursachers liegt bislang jedoch nicht vor. DNA-Proben wurden gesichert und zur weiteren Analyse eingesandt.

    Vier tote Ziegen oberhalb von Altendorf

    Die Meldung über die getöteten Tiere ging nach Angaben des Kantons am Abend des 20. September bei der kantonalen Wildhut ein. Die Tiere befanden sich im Gebiet zwischen Stöcklichrüz und Gruebhöchi oberhalb von Altendorf. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Wildhut vier tote Ziegen fest. Aufgrund der Spuren geht die Behörde derzeit davon aus, dass ein Wolf für den Riss verantwortlich sein könnte.

    Damit handelt es sich allerdings noch nicht um eine genetisch bestätigte Zuordnung. Der Kanton hat ausdrücklich DNA-Proben entnommen und zur Analyse eingeschickt. Erst deren Untersuchung kann zusätzliche Hinweise darauf liefern, ob tatsächlich ein Wolf beteiligt war und gegebenenfalls welches Individuum nachgewiesen werden kann. Bis zu diesem Ergebnis sollte deshalb zwischen der Einschätzung aufgrund der Rissspuren und einer genetischen Bestätigung unterschieden werden.

    Herde galt als nicht zumutbar schützbar

    Nach dem Riss wurde außerdem der sogenannte Herdenschutzalarm ausgelöst. Der zuständige Herdenschutzkoordinator untersuchte die Situation und stufte die betroffene Ziegenherde aufgrund ihrer Größe im Sömmerungsgebiet als „nicht zumutbar schützbar“ ein. Nach Angaben des Kantons sind damit die Voraussetzungen erfüllt, um die vier getöteten Ziegen als anrechenbares Rissereignis zu behandeln. Der Fall zeigt zugleich, dass selbst die Behörden nicht bei jeder Nutztierhaltung davon ausgehen, dass ein umfassender Schutz vor Wölfen praktisch umgesetzt werden kann.

    Gerade dieser Punkt ist in der politischen Diskussion um den Wolf von Bedeutung. Häufig wird Nutztierhaltern pauschal entgegengehalten, Risse ließen sich durch ausreichenden Herdenschutz verhindern. Die amtliche Einstufung in Altendorf zeigt jedoch, dass es Situationen gibt, in denen die zuständige Fachstelle selbst einen zumutbaren Schutz verneint. Die tatsächlichen Bedingungen vor Ort spielen deshalb eine entscheidende Rolle bei der Bewertung eines Rissereignisses.

    Rissgebiet liegt im Streifgebiet des Chöpfenberg-Rudels

    Das Gebiet des Risses liegt nach Angaben des Kantons im Streifgebiet des Chöpfenberg-Rudels. Dieses Rudel wird derzeit bereits reguliert. Nachdem im Jahr 2026 mindestens sechs Jungwölfe nachgewiesen worden waren, beantragte der Kanton Schwyz beim Bundesamt für Umwelt die Regulierung des Rudels. Das BAFU bewilligte die Entnahme von maximal zwei Dritteln der diesjährigen Jungtiere, anschließend setzte der Regierungsrat die Regulierung in Kraft.

    Die Regulierungsperiode läuft vom 1. September 2026 bis zum 31. Januar 2027. Nach Angaben des Kantons soll damit unter anderem die Scheu der Tiere gegenüber Menschen erhalten, Schäden an Nutztieren reduziert und möglichen problematischen Begegnungen vorgebeugt werden. Die kantonale Wildhut führt die Maßnahmen durch und kann dabei speziell geschulte Jagdberechtigte hinzuziehen. Der Kanton will nach Abschluss der Regulierungsperiode über das Ergebnis informieren.

    Erster Jungwolf bereits entnommen

    Im Rahmen dieser bereits zuvor bewilligten Regulierung wurde inzwischen ein erster Jungwolf des Chöpfenberg-Rudels entnommen. Der Kanton bestätigte dies gemeinsam mit seiner Mitteilung über die getöteten Ziegen. Damit ist allerdings nicht festgestellt, dass gerade dieses Tier an dem Riss oberhalb von Altendorf beteiligt war. Einen solchen Zusammenhang stellt auch die amtliche Mitteilung nicht her.

    Dieser Unterschied ist wichtig, denn der Abschuss des Jungwolfs erfolgte im Rahmen der bereits bestehenden Regulierung des Rudels und nicht aufgrund einer nachgewiesenen individuellen Täterschaft beim aktuellen Ziegenriss. Die DNA-Untersuchung zum Rissereignis war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Ob sich aus den Proben eine genetische Zuordnung zu einem bestimmten Wolf ergibt, bleibt daher abzuwarten. Eine direkte Verbindung zwischen dem getöteten Jungwolf und den vier toten Ziegen wäre ohne ein entsprechendes Analyseergebnis nicht belegt.

    Wolfspräsenz im Kanton Schwyz nimmt zu

    Das Chöpfenberg-Rudel ist noch vergleichsweise jung. Im Jahr 2025 wurde erstmals ein Wolfsrudel im Gebiet Wägital beziehungsweise Chöpfenberg nachgewiesen. Für 2026 bestätigte der Kanton erneut Nachwuchs und meldete schließlich mindestens sechs Welpen. Damit hat sich der Wolf nach Einschätzung des Kantons inzwischen als reproduzierende Population im Kanton Schwyz etabliert.

    Die Entwicklung hat auch Auswirkungen auf die Nutztierhaltung. Allein im August und September 2026 meldete der Kanton mehrfach tote oder verletzte Nutztiere, bei denen die Spuren auf einen Wolf hindeuteten und DNA-Proben genommen wurden. Gleichzeitig zeigt der Fall Altendorf, dass zwischen einem anhand von Spuren vermuteten Wolfsriss und einer genetisch bestätigten Zuordnung unterschieden werden muss. Genau diese Differenzierung ist notwendig, wenn einzelne Tiere oder Rudel für konkrete Schäden verantwortlich gemacht werden sollen.

    Quellen

  • Brand im Tiergehege im Bad Windsheimer Kurpark schnell gelöscht

    Brand im Tiergehege im Bad Windsheimer Kurpark schnell gelöscht

    Ein Brand im Tiergehege im Bad Windsheimer Kurpark hat am Samstagnachmittag einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Ein Baumstumpf, der den dort gehaltenen Tieren als Unterschlupf diente, war aus bislang ungeklärter Ursache in Brand geraten. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell unter Kontrolle bringen, sodass weder Tiere noch weitere Bereiche des Geheges beschädigt wurden. Für Besucher bestand ebenfalls keine Gefahr, da das Tiergehege aufgrund laufender Umbauarbeiten derzeit ohnehin nicht öffentlich zugänglich ist.

    Baumstumpf im Tiergehege gerät in Brand

    Der Alarm bei der Feuerwehr ging nach Angaben der örtlichen Einsatzkräfte kurz nach 14 Uhr ein. Der Brand war innerhalb eines Tiergeheges im Bad Windsheimer Kurpark ausgebrochen, in dem unter anderem Hühner, Ziegen und Schweine gehalten werden. Nach Angaben des Kreisfeuerwehrsprechers Rainer Weiskirchen verschafften sich die Einsatzkräfte Zugang zum Gehege und begannen unmittelbar mit den Löscharbeiten. Zum Einsatz kam dabei ein C-Rohr, mit dem der brennende Baumstumpf innerhalb kurzer Zeit gelöscht werden konnte.

    Der betroffene Baumstumpf hatte den Tieren zuvor als Unterschlupf beziehungsweise Rückzugsmöglichkeit gedient. Wie das Holz Feuer fangen konnte, war zunächst nicht bekannt. Hinweise auf eine konkrete Brandursache wurden von der Feuerwehr bislang nicht genannt. Der Einsatz blieb auf den unmittelbar betroffenen Bereich beschränkt, sodass sich das Feuer nicht auf weitere Teile des Geheges ausbreiten konnte.

    Tiere bleiben bei Feuerwehreinsatz unverletzt

    Während der Löscharbeiten wichen die Tiere selbstständig in einen anderen Bereich des Geheges aus. Nach Angaben der Feuerwehr bestand zu keinem Zeitpunkt eine unmittelbare Gefahr für die dort untergebrachten Hühner, Ziegen oder Schweine. Auch andere Tiere im Kurpark, darunter Vögel und Damwild, waren von dem Brand nicht betroffen. Eine Evakuierung der Tiere war deshalb nicht erforderlich.

    Weitere Sachschäden wurden ebenfalls nicht gemeldet. Gerade in einem Tiergehege können jedoch auch kleinere Brände schnell problematisch werden, wenn Flammen oder Hitze auf Stallungen, Einstreu, Zäune oder andere hölzerne Einrichtungen übergreifen. Zusätzlich kann dichter Rauch für Tiere eine erhebliche Belastung darstellen, selbst wenn sie nicht direkt mit den Flammen in Berührung kommen. Im Bad Windsheimer Kurpark verhinderte das schnelle Eingreifen der Feuerwehr jedoch, dass sich aus dem brennenden Baumstumpf ein größerer Brand entwickelte.

    Schneller Feuerwehreinsatz verhindert Ausbreitung

    Der Vorfall zeigt zugleich, dass auch natürliche Strukturen innerhalb eines Tiergeheges bei einem Brand eine Rolle spielen können. Baumstämme, Äste oder Baumstümpfe erfüllen in vielen Gehegen wichtige Funktionen, beispielsweise als Rückzugsort, Beschäftigungsmöglichkeit oder Bestandteil einer möglichst naturnah gestalteten Umgebung. Gleichzeitig handelt es sich um brennbares Material, das insbesondere bei trockenen Bedingungen oder durch eine externe Zündquelle Feuer fangen kann. Daraus allein lässt sich jedoch kein Sicherheitsproblem des Geheges ableiten.

    Entscheidend war in diesem Fall, dass der Brand frühzeitig entdeckt wurde und die Feuerwehr schnell eingreifen konnte. Dadurch blieb das Feuer auf den einzelnen Baumstumpf begrenzt. Tiere mussten weder umgesetzt noch aus dem Gelände gebracht werden, und auch angrenzende Einrichtungen blieben nach den bislang vorliegenden Informationen unbeschädigt. Der Einsatz konnte damit ohne größere Folgen beendet werden.

    Tiergehege im Bad Windsheimer Kurpark derzeit geschlossen

    Für Besucher hatte der Feuerwehreinsatz keine unmittelbaren Auswirkungen. Das Tiergehege ist derzeit ohnehin nicht öffentlich zugänglich, weil im Bad Windsheimer Kurpark Umbaumaßnahmen stattfinden. Der Brand ereignete sich damit in einem Bereich, der zum Zeitpunkt des Vorfalls bereits für die Öffentlichkeit gesperrt war. Eine zusätzliche Räumung oder Sperrung wegen des Feuers war deshalb nicht notwendig.

    Der Brand im Tiergehege im Bad Windsheimer Kurpark endete somit vergleichsweise glimpflich. Ein als Tierunterschlupf genutzter Baumstumpf wurde beschädigt, darüber hinaus entstanden nach aktuellem Stand keine weiteren Schäden. Vor allem aber blieben sämtliche Tiere unverletzt. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr konnte verhindert werden, dass sich der zunächst kleine Brand innerhalb des Tiergeheges weiter ausbreitete.

    Quellen

  • Galgomarsch in Mainz: Tierschutzdemo mit Hunderten Hunden angekündigt

    Galgomarsch in Mainz: Tierschutzdemo mit Hunderten Hunden angekündigt

    Am 26. September 2026 soll in Mainz der dritte Galgomarsch stattfinden. Anders als zunächst angenommen, lässt sich die Veranstaltung durch mehrere öffentlich zugängliche Quellen bestätigen. Der Treffpunkt ist der Gutenbergplatz, Beginn ist gegen 12 Uhr. Neben einem Demonstrationszug durch die Innenstadt sind Informationsstände und weitere Programmpunkte rund um Hunde- und Tierschutz angekündigt.

    Galgomarsch in Mainz ist mehrfach angekündigt

    Der Merkurist berichtet am 20. September über die bevorstehende Veranstaltung und nennt für den 26. September einen Zeitraum von 12 bis 16 Uhr. Vorgesehen seien ein Tierschutzfest auf dem Gutenbergplatz sowie ein Demonstrationszug durch Mainz. Nach Angaben des Berichts rechnen die Organisatorinnen erneut mit einer größeren Beteiligung von Menschen und Hunden. Auch Greyhound Protection sowie die Galgorettung Fränkisches Seenland führen den Mainzer Termin in ihren Veranstaltungsankündigungen auf.

    Damit ist die bisherige GERATI-Darstellung, wonach keine überprüfbare Veranstaltungsankündigung vorliege, zu korrigieren. Was sich allerdings erst nach der Veranstaltung feststellen lässt, sind die tatsächliche Teilnehmerzahl sowie der genaue Ablauf vor Ort. Veranstaltungsankündigungen beschreiben zunächst Planungen und Erwartungen. Diese Trennung zwischen angekündigten und später tatsächlich eingetretenen Ereignissen sollte auch bei der Berichterstattung über Tierschutzdemonstrationen eingehalten werden.

    Organisatoren wollen auf Jagd- und Gebrauchshunde aufmerksam machen

    Nach Angaben des Merkurist soll sich der Galgomarsch insbesondere mit der Situation von Jagd-, Arbeits- und Gebrauchshunden in Spanien und anderen Teilen Europas beschäftigen. Auch Informationsangebote über Tierschutzarbeit, Welpenhandel und den Umgang mit entlaufenen Hunden sind angekündigt. Der Bericht nennt darüber hinaus regionale Tierheime, Tiersicherungsgruppen und Wolfsschutz Deutschland als angekündigte Teilnehmer beziehungsweise Aussteller. Auch der Schutz von Wölfen soll nach Darstellung des Merkurist Bestandteil der Veranstaltung sein.

    Greyhound Protection beschreibt die Veranstaltung allgemeiner als Aktion für Galgos, Podencos und andere Hunde. Teilnehmen können demnach ausdrücklich auch andere Hunderassen, Mischlinge sowie Besucher ohne Hund. Die Galgorettung Fränkisches Seenland nennt ebenfalls den Gutenbergplatz als Ausgangspunkt und gibt eine Marschstrecke von rund drei Kilometern an. Damit geht die Veranstaltung deutlich über eine reine Demonstration ausschließlich für Galgos hinaus.

    Die hohen Opferzahlen sind keine amtlich belegte Statistik

    Im Umfeld von Galgomärschen wird regelmäßig behauptet, dass in Spanien jährlich Zehntausende Galgos, Podencos und andere Jagdhunde ausgesetzt oder getötet würden. Je nach Organisation ist von etwa 50.000, 60.000 oder noch höheren Zahlen die Rede. Solche Angaben werden seit Jahren von Tierschutzorganisationen verbreitet, eine einheitliche amtliche Erfassung für ganz Spanien existiert jedoch nicht. Selbst Organisationen, die mit solchen Schätzungen arbeiten, weisen teilweise ausdrücklich darauf hin, dass keine zentrale offizielle Statistik vorhanden ist.

    Das bedeutet nicht, dass es keine Fälle von Aussetzung, Misshandlung oder illegaler Tötung von Jagdhunden gibt. Es bedeutet lediglich, dass konkrete Jahreszahlen nicht ohne entsprechende Kennzeichnung als gesicherte Tatsache dargestellt werden sollten. Für eine sachliche Berichterstattung ist entscheidend, zwischen dokumentierten Einzelfällen, Schätzungen von Tierschutzorganisationen und amtlichen Daten zu unterscheiden. Gerade bei emotional stark aufgeladenen Kampagnenthemen darf eine häufig wiederholte Zahl nicht automatisch mit einem statistisch belegten Wert gleichgesetzt werden.

    Spanisches Tierschutzgesetz schließt Jagdhunde aus – aber nicht aus jedem Schutz

    Ein zentraler Kritikpunkt verschiedener Tierschutzorganisationen betrifft das spanische Gesetz 7/2023 über die Rechte und das Wohlergehen von Tieren. Tatsächlich nimmt Artikel 1 unter anderem Jagdhunde, Meutehunde und andere zur Jagd eingesetzte Tiere ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes aus. Diese Ausnahme ist daher keine bloße Behauptung von Aktivisten, sondern im Gesetzestext nachvollziehbar.

    Unzutreffend wäre allerdings die verkürzte Schlussfolgerung, Jagdhunde seien deshalb in Spanien generell „ungeschützt“. Der spanische Gesetzgeber hält ausdrücklich fest, dass diese Tiere weiterhin durch jeweils einschlägige europäische, staatliche und regionale Vorschriften geregelt und geschützt werden. Die tatsächliche Rechtslage ist daher komplexer als die häufig verwendete politische Botschaft, Jagdhunde hätten überhaupt keinen gesetzlichen Schutz. Die Debatte dreht sich vielmehr darum, ob die bestehenden speziellen Regelungen ausreichen und wie konsequent sie kontrolliert und durchgesetzt werden.

    Auch Wolfsschutz ist Teil der angekündigten Veranstaltung

    Bemerkenswert ist, dass der Mainzer Galgomarsch nach dem aktuellen Veranstaltungsbericht nicht ausschließlich die Situation spanischer Jagdhunde thematisieren soll. Wolfsschutz Deutschland wird als angekündigte Initiative genannt, und der Wolfsschutz soll zu den behandelten Themen gehören. Damit verbindet die Veranstaltung verschiedene Bereiche des Tier- und Artenschutzes, die gesellschaftlich durchaus kontrovers diskutiert werden.

    Gerade beim Wolf treffen die Positionen von Schutzorganisationen, Weidetierhaltern, Jägern und Politik regelmäßig aufeinander. GERATI hat in der Vergangenheit mehrfach über die praktische Seite des Wolfsmanagements und die Auswirkungen auf Nutztierhalter berichtet, etwa über die neuen Anforderungen an Herdenschutz und Wolfsabschüsse in Sachsen. Der Mainzer Galgomarsch bietet damit nicht nur eine Bühne für Forderungen zum Schutz spanischer Jagdhunde, sondern offensichtlich auch für weitergehende Positionen innerhalb der Tierschutz- und Wolfsschutzbewegung.

    GERATI-Fazit: Veranstaltung belegt – Forderungen trotzdem prüfen

    Der Galgomarsch in Mainz ist für den 26. September 2026 nachvollziehbar angekündigt. Die bisherige Aussage, es gebe keine überprüfbare Veranstaltungsquelle, war deshalb zu weitgehend und sollte ersetzt werden. Termin, Treffpunkt und Grundausrichtung lassen sich durch mehrere Quellen bestätigen; Teilnehmerzahlen und der tatsächliche Ablauf können naturgemäß erst nach der Veranstaltung abschließend bewertet werden.

    Genauso wichtig ist jedoch, die Botschaften solcher Veranstaltungen nicht ungeprüft zu übernehmen. Insbesondere hohe Opferzahlen bei spanischen Jagdhunden sollten als Schätzungen der jeweiligen Organisationen gekennzeichnet werden, solange keine belastbare landesweite amtliche Statistik vorliegt. Auch die Aussage, spanische Jagdhunde seien aufgrund ihrer Ausnahme vom Gesetz 7/2023 völlig ohne gesetzlichen Schutz, wäre sachlich falsch. Tierschutzanliegen können berechtigt sein – gerade deshalb sollten die zugrunde gelegten Zahlen und rechtlichen Behauptungen präzise bleiben.

    Quellen

    • Merkurist – „Mit Hunderten Hunden durch Mainz: Demo für mehr Tierschutz geplant“, 20.09.2026. Zum Merkurist-Artikel
    • Greyhound Protection – „3. Mainzer Galgomarsch am 26.09.2026“. Zur Veranstaltungsankündigung
    • Galgorettung Fränkisches Seenland – Termine und Galgomärsche 2026.
    • Boletín Oficial del Estado – Ley 7/2023, Art. 1, spanisches Tierschutzgesetz. Zum offiziellen Gesetzestext
    • Save the Galgos – Angaben zu Schätzungen und fehlender einheitlicher Statistik.
    • GERATI – „Wolf in Sachsen: Erst 4.000 Volt am Zaun – dann darf nach einem Riss geschossen werden“. Zum GERATI-Artikel
  • Illegale Hasenjagd in England: 22 tote Hasen auf Bauernhof entdeckt

    Illegale Hasenjagd in England: 22 tote Hasen auf Bauernhof entdeckt

    Auf einem Bauernhof in Ost-Kent sind 22 tote Hasen in Reihen auf einem Feld gefunden worden. Nach Angaben der betroffenen Landwirtin stehen die Tiere im Zusammenhang mit illegalem „Hare Coursing“ – einer verbotenen Hetzjagd, bei der Hunde Hasen verfolgen. Der Vorfall zeigt zugleich, dass hinter solchen Taten mehr steckt als ein Verstoß gegen Jagdregeln. Illegale Wetten, Sachschäden auf landwirtschaftlichen Flächen und Bedrohungen von Landwirten gehören nach Angaben von Polizei und Betroffenen ebenfalls zum Umfeld dieser Form der Wilderei.

    22 tote Tiere als mögliche Trophäen

    Die Landwirtin entdeckte die 22 Kadaver auf ihrem Grundstück und schilderte gegenüber der BBC, dass die Tiere in Reihen auf dem Boden lagen. Nach ihrer Einschätzung könnten sie fotografiert worden sein, um sie als Trophäen oder als Nachweis für die Zahl der getöteten Hasen zu verwenden. Ob dies tatsächlich das Motiv der Täter war, ist bislang nicht behördlich festgestellt worden. Kent Police erklärte, der konkrete Vorfall auf dem Hof sei untersucht worden und es seien Beweise sowie mögliche Ermittlungsansätze gesichert worden.

    Beim sogenannten Hare Coursing werden Hasen mit Hunden verfolgt. Bei organisierten Wettbewerben werden die Hunde anhand ihrer Fähigkeiten bei der Jagd auf lebende Hasen bewertet, wobei häufig erhebliche Geldsummen gewettet werden. Hare Coursing ist in England und Wales seit Inkrafttreten des Hunting Act 2004 im Februar 2005 verboten. Das Gesetz stellt unter anderem die Teilnahme an solchen Veranstaltungen, deren Besuch sowie ihre bewusste Unterstützung unter Strafe.

    Der finanzielle Anreiz spielt bei dieser Form der Wilderei offenbar eine bedeutende Rolle. Die britische Strafverfolgungsbehörde Crown Prosecution Service weist ausdrücklich darauf hin, dass Hare Coursing häufig als Wettbewerb stattfindet und dabei erhebliche Geldsummen gesetzt werden können. Auch Polizeibehörden berichten über organisierte Gruppen und wertvolle Hunde, die im Zusammenhang mit dieser Szene stehen. Für den konkreten Fund der 22 Hasen ist allerdings nicht nachgewiesen, dass dabei tatsächlich eine bestimmte Wette abgeschlossen wurde.

    Die Landwirtin bezeichnete den Vorgang gegenüber der BBC als Tierquälerei und äußerte zusätzlich die Sorge, dass sich unter den getöteten Hasen Muttertiere befunden haben könnten. Dadurch könnten Jungtiere ohne Versorgung zurückgeblieben sein. Wie viele Jungtiere tatsächlich betroffen sein könnten, ist nicht bekannt. Die Aussage beschreibt deshalb eine Sorge der Landwirtin und keine behördlich festgestellte zusätzliche Zahl verendeter Tiere.

    Fast 9.000 Meldungen in drei Jahren

    Wie die BBC unter Berufung auf Daten britischer Polizeibehörden berichtet, wurden innerhalb von drei Jahren fast 9.000 Meldungen im Zusammenhang mit Hare Coursing registriert. Diese Zahl ist nicht mit 9.000 nachgewiesenen Straftaten oder Verurteilungen gleichzusetzen. Einzelne Ereignisse können mehrfach gemeldet worden sein, während andere Vorfälle möglicherweise überhaupt nicht angezeigt wurden. Die Zahl verdeutlicht dennoch, dass das Problem weit über einzelne Fälle hinausgeht.

    Kent Police meldete parallel konkrete Maßnahmen gegen Wilderei und Hare Coursing. In der zweiten Septemberwoche wurden nach Angaben der Polizei fünf Fahrzeuge beschlagnahmt, die mit solchen Aktivitäten in Verbindung standen. Außerdem wurden Ausrüstung, Kleidung und Hunde sichergestellt und eine Person festgenommen. Diese Maßnahmen standen jedoch nicht automatisch in direktem Zusammenhang mit dem konkreten Fund der 22 toten Hasen auf dem Bauernhof.

    Im konkreten Fall auf dem Hof wurden nach Angaben der Polizei Beweise gesichert und vorhandene Ermittlungsansätze verfolgt. Eine Festnahme im Zusammenhang mit genau diesem Vorfall wurde dagegen nicht gemeldet. Diese Trennung ist wichtig, weil allgemeine Polizeimaßnahmen gegen Hare Coursing in Kent nicht ohne Weiteres einzelnen Fällen zugerechnet werden können. Ob Verantwortliche für den Fund der 22 Tiere ermittelt werden können, bleibt daher offen.

    Die gesetzlichen Möglichkeiten gegen Hare Coursing wurden in England und Wales 2022 zusätzlich erweitert. Neue Straftatbestände erfassen unter anderem das unerlaubte Betreten fremder Grundstücke mit der Absicht, dort mit Hunden nach Hasen zu suchen oder diese zu verfolgen. Für entsprechende Wildereidelikte können Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen verhängt werden. Gerichte erhielten außerdem zusätzliche Möglichkeiten im Umgang mit Hunden, die im Zusammenhang mit solchen Straftaten eingesetzt werden.

    Landwirte berichten von Schäden und Bedrohungen

    Für die betroffenen Landwirte endet das Problem nicht mit den getöteten Wildtieren. Nach Angaben von Polizei und Landwirtschaftsvertretern fahren Täter mit Fahrzeugen über Felder, beschädigen Ernten und Zäune und können Nutztiere aufscheuchen. Der Crown Prosecution Service nennt neben dem Tierschutzproblem ausdrücklich Sachbeschädigung, Einkommensverluste, Diebstahl und Einschüchterung als mögliche Folgen von Hare Coursing. Damit handelt es sich nicht lediglich um ein Problem des Jagdrechts, sondern auch um eine Belastung für Menschen, die in ländlichen Regionen leben und arbeiten.

    Ein Landwirt aus Kent, der der National Farmers’ Union zugeordnet wird, berichtete der BBC außerdem, dass ihm mit Erschießen gedroht worden sei, nachdem er Personen auf seinem Grundstück zur Rede gestellt hatte. Nach den vorliegenden Angaben konnte damals kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Bedrohung ist daher als Aussage des Betroffenen zu behandeln und nicht als gerichtlich festgestellte Tat einer bestimmten Person. Sie verdeutlicht jedoch, weshalb Landwirte gegenüber illegalen Gruppen auf ihren Flächen erhebliche Sicherheitsbedenken haben.

    Die betroffene Landwirtin beziffert den Rückgang der Hasen auf ihrem Hof innerhalb von zehn Jahren auf rund 80 Prozent. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass illegales Hare Coursing allein für diesen Rückgang verantwortlich ist. Auch die britische Regierung nennt für Feldhasen mehrere Belastungen, darunter Wilderei und den Verlust geeigneter Lebensräume. Die Angabe von 80 Prozent beschreibt damit eine Beobachtung auf diesem konkreten Hof und keine allgemeine Bestandsentwicklung für ganz England.

    Die Diskussion über Jagd und Wildtiere wird häufig grundsätzlich geführt. GERATI berichtete zuletzt über eine Kampagne, die die Hobby-Jagd grundsätzlich infrage stellt. Der Fall aus Kent unterscheidet sich davon jedoch deutlich, weil es hier nicht um eine rechtmäßig ausgeübte Jagd und deren gesellschaftliche Bewertung geht, sondern um den Verdacht auf Wilderei und verbotene Hetzjagden. Gerade diese Trennung ist notwendig, wenn legale Jagdausübung und strafbare Handlungen nicht miteinander vermischt werden sollen.

    Der Fund in Kent verbindet damit mehrere Probleme: 22 tote Hasen, den Verdacht auf eine verbotene Hetzjagd, mögliche finanzielle Interessen durch Wetten und erhebliche Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe. Gleichzeitig zeigt der Fall, warum zwischen Zeugenaussagen, polizeilichen Ermittlungen und tatsächlich nachgewiesenen Straftaten unterschieden werden muss. Die Polizei geht in der Region gegen Hare Coursing vor, doch die bislang gemeldeten Sicherstellungen und die Festnahme dürfen nicht automatisch dem konkreten Fund der 22 Hasen zugerechnet werden. Ob Verantwortliche für diesen Fall ermittelt und strafrechtlich belangt werden können, bleibt abzuwarten.

    Quellen

  • Animal Hoarding in Deutschland: Fast täglich eskalieren Fälle mit Dutzenden Tieren

    Animal Hoarding in Deutschland: Fast täglich eskalieren Fälle mit Dutzenden Tieren

    In Bornheim fanden Tierschützer im Juni 19 verwahrloste Hunde in einer Wohnung, in der der Halter bereits tot auf dem Sofa lag. Die Tiere waren so ausgehungert, dass sie an der Matratze und am Leichnam fraßen. Der Fall zeigt die extreme Seite eines Problems, das nach einer bundesweiten Auswertung immer häufiger die Veterinärämter und Tierheime erreicht: Animal Hoarding.

    Fast täglich ein neuer Fall

    Für das Jahr 2023 erfassten der Deutsche Tierschutzbund, der Bundesverband der beamteten Tierärzte und die TU Dresden Fälle, die von Veterinärämtern bearbeitet wurden. Demnach gab es in Deutschland nahezu täglich einen Fall. Im Durchschnitt waren dabei 47 Tiere betroffen. Die Erhebung bildet allerdings keine amtliche Gesamtstatistik ab: Animal Hoarding ist in Deutschland nicht eindeutig rechtlich oder medizinisch definiert, und die Zuordnung kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich ausfallen.

    Die praktischen Folgen sind dennoch konkret. Im Kreis Steinfurt gingen zuletzt rund 450 Tierschutzmeldungen pro Jahr ein. 2025 mussten dort in zwei besonders großen Einsätzen zunächst 57 Hunde aus einem Einfamilienhaus in Mettingen und anschließend 125 Tiere von einem Hof in Westerkappeln herausgeholt werden. Unter den Tieren waren Hunde, Hühner und Pferde.

    Animal Hoarding bezeichnet eine Haltung, bei der die Zahl der Tiere und die Lebensumstände dazu führen, dass Versorgung, Unterbringung oder tierärztliche Betreuung nicht mehr gewährleistet werden können. Das Problem tritt nicht nur in Großstädten auf. Fälle aus Bornheim, Köln und dem ländlich geprägten Münsterland zeigen, dass sowohl urbane als auch ländliche Regionen betroffen sind.

    Tierheime müssen große Aufnahmen auffangen

    Für Veterinärämter entsteht der Engpass häufig unmittelbar nach einer Fortnahme. Viele Tiere müssen gleichzeitig untergebracht, untersucht und versorgt werden. Im Fall aus Bornheim mussten Hunde bis nach Mainz gebracht werden, weil Tierheime im Kölner Umland keine ausreichenden Kapazitäten hatten.

    Hinzu kommt der Gesundheitszustand der Tiere. Nach der Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes wiesen mehr als 80 Prozent der erfassten Tiere körperliche Schäden auf, die mit der Haltung oder Verpaarungen innerhalb kleiner Bestände zusammenhingen. Pflege, tierärztliche Behandlung und Unterbringung können dadurch schnell Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen. Wenn die Halter diese Ausgaben nicht tragen können, bleiben sie häufig an Kommunen und damit letztlich an den Steuerzahlern hängen.

    Auch die spätere Vermittlung ist schwieriger als bei gewöhnlichen Abgabetieren. Verwahrlosung, Erkrankungen und fehlende Sozialisierung machen eine längere Betreuung notwendig. Tierheime brauchen deshalb nicht nur zusätzliche Plätze für den ersten Notfall, sondern auch Personal und Pflegestellen für die anschließende Stabilisierung.

    Ohne Hilfe für die Halter droht der nächste Fall

    Animal Hoarding ist nicht auf ein bestimmtes soziales Erscheinungsbild beschränkt. Nach Angaben der Studienautorin Nina Brakebusch beginnen viele Fälle mit einer zunächst normalen Tierhaltung. Krisen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der Tod naher Angehöriger können die Situation verschärfen. Die Tiere übernehmen für Betroffene oft eine wichtige soziale Funktion, während gleichzeitig die Fähigkeit zur realistischen Einschätzung der Haltung verloren geht.

    Besonders problematisch ist die hohe Rückfallgefahr. Wenn keine therapeutische Unterstützung erfolgt, wird sie mit mehr als 80 Prozent angegeben. Eine reine Fortnahme der Tiere löst damit die Ursache des Problems nicht. Das Veterinäramt im Kreis Steinfurt bindet nach Angaben seiner Leiterin Anna Fellmann deshalb grundsätzlich den sozialpsychiatrischen Dienst ein. Betroffene lehnen diese Hilfe jedoch häufig ab; außerdem ist eine solche Zusammenarbeit längst nicht überall fest etabliert.

    Brakebusch fordert daher ein engeres Zusammenspiel von Veterinärämtern, Sozialpsychiatrie, Ordnungsbehörden und Tierschutz. Diskutiert werden zudem eine stärkere wissenschaftliche Anerkennung des Phänomens, einheitliche Diagnosehilfen und ein zentrales Register für Tierhalteverbote und einschlägige Fälle. Ein solches Register könnte verhindern, dass ein bekannter Halter nach einem Umzug in einem anderen Kreis erneut Tiere aufnimmt, ohne dass die Vorgeschichte bekannt ist.

    Nachbarn können frühe Hinweise liefern

    Viele Fälle werden nicht durch Kontrollen, sondern durch Hinweise aus der Nachbarschaft bekannt. Dauerhaftes Hundegebell, starker Geruch, ungewöhnlich viele Tiere oder eine Wohnung, die niemand mehr betreten darf, können Warnzeichen sein. Im Bornheimer Fall wussten Nachbarn offenbar bereits von Problemen, meldeten sie aber aus Angst vor einem Streit nicht rechtzeitig.

    Für die Praxis bedeutet das: Auffälligkeiten sollten nicht als bloße private Angelegenheit abgetan werden. Bei konkreten Hinweisen können Veterinäramt, Ordnungsamt oder Polizei eingeschaltet werden. Je früher eine Behörde und zugleich ein sozialer Fachdienst eingebunden werden, desto eher lässt sich verhindern, dass aus einer überforderten Tierhaltung ein Großeinsatz mit Dutzenden leidenden Tieren wird.

    Quellen

  • Welpenkauf aus Osteuropa: Behörde warnt vor Krankheiten und Tierleid

    Welpenkauf aus Osteuropa: Behörde warnt vor Krankheiten und Tierleid

    In Sachsen warnt die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) eindringlich vor dem Welpenkauf aus Osteuropa, wenn Herkunft, Transportweg und Gesundheitsstatus der Tiere nicht nachvollziehbar sind. Untersuchungen der Behörde zeigen, dass geschmuggelte oder unter problematischen Bedingungen importierte Hunde Krankheitserreger wie Salmonellen, Parvoviren, Parasiten und Bandwürmer in sich tragen können. Auch die Gefahr einer Einschleppung von Tollwut spielt bei unzureichend geimpften Importhunden weiterhin eine Rolle. Neben dem Tierleid können dadurch erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen für Käufer entstehen.

    Tollwutfall führte zu Maßnahmen in Sachsen

    Wie ernst die Gesundheitsgefahr genommen wird, zeigte ein Tollwutfall Ende 2025. Ein Hund war über eine Tierschutzorganisation aus Russland nach Rheinland-Pfalz gebracht worden und erkrankte an Tollwut. Deutschland gilt seit Jahren als frei von klassischer terrestrischer Tollwut, dennoch bleibt die Einschleppung durch unzureichend kontrollierte Tierimporte ein Risiko. Der Fall hatte auch Folgen für Sachsen, weil drei weitere Hunde aus demselben Sammeltransport dort vermittelt worden waren.

    Die drei Tiere wurden amtstierärztlich überprüft, geimpft und zunächst unter behördliche Beobachtung gestellt. Bei der LUA wurden vorsorglich die Tollwutantikörper-Titer bestimmt. Die Untersuchungen ergaben einen ausreichenden Schutz, sodass die angeordneten Maßnahmen anschließend wieder aufgehoben werden konnten. Für Käufer zeigt dieser Fall, dass Herkunft, Impfstatus und Transportweg eines Hundes nicht nur Fragen des Tierschutzes, sondern auch des Gesundheitsschutzes sind.

    Ein ähnliches Problem zeigte sich erst im September 2026 in Berlin. Dort wurden drei kranke Welpen aus einem Kofferraum beschlagnahmt, die nach den vorliegenden Angaben aus Polen stammten und teilweise weder über die erforderlichen Impfungen noch über eine Kennzeichnung verfügten. Die Tiere kamen wegen des möglichen Tollwutrisikos zunächst in Quarantäne. Solche Fälle verdeutlichen, warum insbesondere bei kurzfristigen Übergaben und ungeklärter Herkunft Vorsicht geboten ist.

    Illegale Transporte an der polnischen und tschechischen Grenze

    Nach Angaben der LUA werden in Sachsen immer wieder Hunde aus illegalen Transporten aufgegriffen. Aufgrund der geografischen Lage betrifft dies insbesondere die Grenzregionen zu Polen und Tschechien sowie die Landkreise Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Häufig handelt es sich um junge Tiere kleiner und derzeit gefragter Hunderassen beziehungsweise Mischlinge, darunter Chihuahuas, Spitze, Zwergspitze und Malteser. Gerade solche Tiere lassen sich aufgrund ihrer Größe vergleichsweise einfach transportieren und über Onlineangebote kurzfristig vermitteln.

    Wie viele geschmuggelte Hunde insgesamt bei Kontrollen entdeckt werden, lässt sich für Sachsen allerdings nicht beziffern. Nach Angaben des Innenministeriums werden diese Fälle nicht in einer eigenen Statistik erfasst. Auch die LUA untersucht beschlagnahmte Tiere nur anlassbezogen, beispielsweise wenn ein Tier verendet ist oder ein konkreter Krankheitsverdacht besteht. Die vorhandenen Untersuchungszahlen bilden deshalb nicht das vollständige Ausmaß des illegalen Welpenhandels ab.

    GERATI hat sich bereits mehrfach mit diesem Problem beschäftigt. Auch bei einer von Martin Rütter begleiteten Aktion gegen illegalen Welpenhandel standen Herkunft, Verkaufswege und die Bedingungen im Mittelpunkt, unter denen Welpen gehandelt werden. Entscheidend bleibt dabei die Unterscheidung zwischen seriöser Zucht beziehungsweise nachvollziehbarer Vermittlung und einem Handel, bei dem Herkunft und Gesundheitsstatus der Tiere verschleiert werden. Ein pauschaler Verdacht gegen jeden aus dem Ausland stammenden Hund wäre deshalb ebenso falsch wie das Ignorieren der dokumentierten Risiken.

    Obduktionen zeigen gesundheitliche Folgen

    Zwischen 2020 und 2025 wurden nach Angaben der LUA 23 geschmuggelte Tiere obduziert. Einer der dokumentierten Fälle betraf im April 2025 einen Hund aus Bulgarien. Das Tier war wegen mangelhafter Papiere und einer fehlenden Tollwutimpfung an der Grenze beschlagnahmt worden. Später litt der Hund trotz Behandlung in einer Tierklinik unter blutigem Erbrechen und Durchfall und starb.

    Bei der anschließenden Sektion stellte die LUA einen massiven Befall mit Herzwürmern fest. Herzwürmer können unter anderem Herz, Lunge und weitere Organe schwer schädigen und ohne rechtzeitige Diagnose tödlich verlaufen. Gerade bei Hunden aus Regionen, in denen entsprechende Parasiten verbreitet sind, können deshalb zusätzliche veterinärmedizinische Untersuchungen erforderlich sein. Der Fall zeigt, dass gesundheitliche Probleme nicht zwangsläufig unmittelbar bei der Übergabe eines Tieres erkennbar sind.

    Niedriger Kaufpreis kann hohe Folgekosten verursachen

    Die LUA rät sowohl aus Gründen des Tierschutzes als auch wegen möglicher Infektionsgefahren vom Kauf von Welpen mit ungeklärter Herkunft aus dem Ausland ab. Kommerzielle Welpenzuchten unter schlechten hygienischen Bedingungen können Erkrankungen begünstigen und gleichzeitig erhebliches Tierleid verursachen. Für Käufer kommen unter Umständen hohe Kosten für Diagnostik, Behandlung, Quarantäne oder behördlich angeordnete Untersuchungen hinzu. Ein vermeintlich günstiger Kauf kann dadurch schnell erheblich teurer werden als der Erwerb eines nachweislich gesund aufgezogenen Tieres.

    Besonders kritisch sind Angebote, bei denen sehr junge Tiere kurzfristig über das Internet verkauft oder an wechselnden Treffpunkten übergeben werden. Fehlende oder widersprüchliche Dokumente, nicht nachvollziehbare Impfungen, eine fehlende Kennzeichnung oder die Weigerung, die tatsächliche Haltung der Tiere zu zeigen, sollten Käufer misstrauisch machen. Entscheidend ist nicht allein, aus welchem Land ein Hund stammt, sondern ob seine Herkunft und sein Gesundheitsstatus nachvollziehbar dokumentiert werden können. Transparenz ist hier ein wesentlich besserer Schutz als ein besonders niedriger Verkaufspreis.

    Auch die geplanten europäischen Vorgaben zur Kennzeichnung von Hunden und Katzen setzen an diesem Problem an. GERATI hat bereits erläutert, welche Rolle die Chip-Pflicht und Registrierung beim illegalen Welpenhandel spielen können. Eine Kennzeichnung allein wird kriminelle Handelsstrukturen jedoch nicht beseitigen, wenn Dokumente gefälscht oder Kontrollen umgangen werden. Sie kann aber dazu beitragen, Herkunft und Besitzerwechsel besser nachvollziehbar zu machen.

    Herkunft prüfen statt pauschal verurteilen

    Die Warnung der sächsischen Untersuchungsanstalt sollte nicht als pauschale Verurteilung jeder seriösen Vermittlung eines Hundes aus Osteuropa verstanden werden. Das eigentliche Problem sind unklare Herkunft, illegale Transporte, fehlende Impfungen und Zuchten unter schlechten hygienischen und tierschutzrelevanten Bedingungen. Ein ordnungsgemäß transportierter, tierärztlich untersuchter und vollständig dokumentierter Hund ist nicht mit einem geschmuggelten Welpen aus einer anonymen Onlineanzeige gleichzusetzen. Genau diese Unterscheidung ist wichtig, wenn über illegalen Welpenhandel gesprochen wird.

    Wer einen Hund kaufen oder übernehmen möchte, sollte deshalb Herkunftsnachweise, Chipnummer, Impfstatus und vorhandene tierärztliche Unterlagen kontrollieren. Auch das Alter des Tieres, der tatsächliche Herkunftsort und die Bedingungen der Übergabe sollten plausibel sein. Lassen sich zentrale Angaben nicht überprüfen oder widersprechen sich die Dokumente, ist Zurückhaltung angebracht. Der niedrigste Kaufpreis sollte bei einer Entscheidung für ein Tier jedenfalls nicht das wichtigste Kriterium sein.

    Quellen

  • Wildgänse am Dreiländersee: PETA kritisiert geplante Bejagung in Gronau

    Wildgänse am Dreiländersee: PETA kritisiert geplante Bejagung in Gronau

    Am Dreiländersee in Gronau könnten Wildgänse künftig auch während der bisherigen Schonzeit bejagt werden. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sprach sich dafür aus, die Befreiung von der Jagd auf Wildvögel zwischen dem 15. Januar und dem 15. Oktober aufzuheben. Als Grund wird die Verschmutzung durch Gänsekot und eine daraus abgeleitete Gesundheitsgefahr genannt. PETA fordert Bürgermeister Rainer Doetkotte, die Gronauer Kommunalpolitik sowie die zuständigen Naturschutzstellen auf, die Pläne zu stoppen.

    Streit über Gesundheitsgefahr und Tötungsgrund

    PETA bestreitet, dass für den Dreiländersee konkrete Erkrankungsfälle durch Gänsekot bekannt seien. Die Organisation wertet die Gesundheitsbegründung deshalb als nicht ausreichend und spricht von einem Vorwand für die Bejagung. Diese Formulierung ist eine Bewertung der Tierrechtsorganisation; eine eigene behördliche oder medizinische Feststellung zu einem fehlenden Gesundheitsrisiko liegt in den vorliegenden Angaben nicht vor.

    Rechtlich stellt PETA darauf ab, dass eine Verschmutzung von Liegewiesen oder Badeflächen allein keinen „vernünftigen Grund“ für die Tötung von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes darstelle. Ob die geplante Aufhebung der Schonzeit tatsächlich genehmigungsfähig ist, hängt jedoch von der zuständigen Naturschutzbehörde und der konkreten Begründung des Verfahrens ab. Fest steht bislang vor allem, dass der Behördenbeirat eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat; ein vollzogener Abschuss wird nicht berichtet.

    Der Konflikt betrifft damit nicht nur die Frage, ob Gänse am See bejagt werden dürfen. Für die Stadt geht es praktisch um den Umgang mit belasteten Aufenthaltsflächen, während PETA die Verhältnismäßigkeit der Tötungsmaßnahme grundsätzlich infrage stellt. Eine Entscheidung über die Umsetzung würde daher auch festlegen, ob zunächst nichttödliche Maßnahmen geprüft und eingesetzt werden müssen.

    PETA setzt auf Reinigung und Vergrämung

    Als Alternative nennt PETA ein abgestimmtes Gänsemanagement. Dazu gehören nach Darstellung der Organisation eine gezielte Reinigung verschmutzter Flächen, tierfreundliche Vergrämungsmaßnahmen und die Gestaltung weniger attraktiver Bereiche für die Tiere. In Heidelberg werde dafür eine spezielle Kehrmaschine mit Saugfunktion eingesetzt. Ob ein solches Gerät am Dreiländersee technisch, finanziell und organisatorisch geeignet wäre, ist allerdings nicht näher beschrieben.

    PETA argumentiert außerdem, dass Abschüsse Gänse nicht dauerhaft von attraktiven Flächen fernhalten. Zur Begründung verweist die Organisation auf frühere Maßnahmen in Nürnberg und Frankfurt am Main, nach denen Gänse weiterhin in die betroffenen Gebiete zurückgekehrt seien. Daraus folgt zunächst ein praktischer Prüfpunkt für Gronau: Eine Bejagung müsste nicht nur rechtlich begründet, sondern auch hinsichtlich ihrer tatsächlichen Dauerwirkung bewertet werden.

    Die Forderung nach einem Alternativkonzept ist in solchen Fällen besonders relevant, weil die Verschmutzung unmittelbar die Nutzung öffentlicher Flächen betrifft. Reinigung und Flächenmanagement würden das konkrete Problem bearbeiten, ohne bereits eine Entscheidung über die Tötung von Tieren vorauszusetzen. Ob die Stadt solche Maßnahmen erwägt, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

    Entscheidung steht im Mittelpunkt

    PETA-Fachreferent Peter Höffken bezeichnete die geplante Jagd als sinnlos und grausam und forderte einen sofortigen Stopp. Die Organisation hat sich nach eigenen Angaben an Bürgermeister Doetkotte, die Gronauer Parteien, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken und die Biologische Station Zwillbrock gewandt. Eine Stellungnahme dieser Stellen zu den konkreten Vorwürfen und den vorgeschlagenen Alternativen ist in den verfügbaren Angaben nicht enthalten.

    Für die weitere Entwicklung ist deshalb entscheidend, ob die zuständige Behörde die Aufhebung der Schonzeit tatsächlich verfügt und wie sie die Gesundheitsgefahr sowie die Erforderlichkeit der Bejagung begründet. Bis dahin bleibt der Dreiländersee ein lokaler Konflikt zwischen einer tödlichen Maßnahme und einem von PETA geforderten Management, das zunächst auf Reinigung, Vergrämung und veränderte Flächennutzung setzt. Die praktische Frage lautet damit nicht allein, ob Gänse abgeschossen werden dürfen, sondern ob die Stadt eine dauerhafte Lösung für die betroffenen Flächen nachweisen kann.

    Quellen

  • Stallbrand vorbeugen: Warum Wartung und Fluchtwege wichtige Vorsorgemaßnahmen sind

    Stallbrand vorbeugen: Warum Wartung und Fluchtwege wichtige Vorsorgemaßnahmen sind

    Elektrische Anlagen, Photovoltaik und gelagertes Heu können in landwirtschaftlichen Betrieben zu gefährlichen Brandquellen werden. Wer Tiere und Beschäftigte im Stall schützen will, muss deshalb nicht erst auf einen Feuerwehreinsatz reagieren: Regelmäßige Wartung, freie Rettungswege und ein konkreter Notfallplan sind entscheidende Vorsorgemaßnahmen.

    Elektrik bleibt ein zentrales Brandrisiko

    Lea Staber von der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf verweist auf eine Entwicklung, die viele Höfe betrifft: Mit größeren Tierbeständen und mehr technischer Ausstattung ist auch die Zahl elektrischer Anlagen in Ställen gestiegen. Nach ihrer Einschätzung gehört Elektrik heute zu den wichtigsten Brandursachen. Die Aussage beschreibt dabei ein Risiko, nicht automatisch die Ursache jedes einzelnen Stallbrands.

    Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weist darauf hin, dass unsachgemäß verbundene Leitungen und schlecht gewartete Installationen Brände begünstigen können. Hinzu kommt der Verschleiß: Isolierungen werden spröde, alte Schraubklemmen können sich lösen und elektrische Betriebsmittel altern. Deshalb sollten ortsfeste Anlagen und nicht ortsfeste elektrische Geräte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft kontrolliert werden.

    Für Tierhalter ist das mehr als eine technische Formalie. Mögliche Defekte sollten durch regelmäßige Kontrollen frühzeitig erkannt werden, während Staub, trockene Einstreu und leicht entzündliche Materialien die Folgen verschärfen können. Werden Mängel früh erkannt, lassen sich Reparaturen planen, bevor ein Ausfall die Tiere gefährdet.

    Photovoltaik bringt zusätzliche Anforderungen

    Auch Photovoltaikanlagen auf Stall- und Wirtschaftsgebäuden müssen in das Brandschutzkonzept einbezogen werden. Bei einem Seminar des Netzwerks Fokus Tierwohl wurde erläutert, dass Gleichstromanlagen Lichtbögen erzeugen können, die nicht ohne Weiteres verlöschen. Fehler bei Installation können zudem Überhitzung begünstigen.

    Daraus folgt kein pauschales Risiko durch jede Solaranlage. Entscheidend sind eine fachgerechte Planung, eine korrekte Installation und regelmäßige Kontrollen. Betreiber sollten außerdem wissen, wie die Anlage im Brandfall abgeschaltet werden kann.

    Rettungswege dürfen nicht zur Abstellfläche werden

    Bei einem Stallbrand zählt jede Minute. Gerade Rinder fliehen nicht zuverlässig aus einem brennenden Gebäude, weil sie den Stall als vertrauten Schutzraum wahrnehmen können. Für die Feuerwehr bedeutet das, dass Rettung und Versorgung der Tiere deutlich schwieriger sind als bei einer gewöhnlichen Gebäuderäumung.

    Umso wichtiger sind freie Triebwege und gut erreichbare Ausgänge. Strohballen, Heu, Maschinen oder abgestellte Geräte dürfen die Wege nicht blockieren. Ein zusätzlicher Rettungsweg kann zugleich einen alternativen Angriffsweg für die Feuerwehr schaffen. Wie dieser Weg konkret aussehen muss, hängt von Gebäude, Tierart, Bestandsgröße und örtlichen Bedingungen ab.

    Bei einer Tagung zu Brandschutz und Tierrettung wurde deshalb betont, dass allgemeine Vorgaben allein nicht ausreichen. Betriebe sollten gemeinsam mit Feuerwehr und Verantwortlichen vor Ort einen realistischen Einsatzplan erstellen. Dazu gehören Zufahrten, Wasserentnahmestellen, Sammelflächen sowie die Frage, wie Tiere nach einer Evakuierung sicher untergebracht werden.

    Heu, Stroh und menschliche Fehler nicht unterschätzen

    Neben technischen Defekten bleiben menschliches Fehlverhalten und die Selbstentzündung von Heu und Stroh relevante Gefahren. Eine zu hohe Restfeuchte kann unter ungünstigen Lagerbedingungen eine Erwärmung begünstigen; gleichzeitig erhöhen Schweißarbeiten, offene Flammen oder achtlos eingesetzte Maschinen das Risiko. Lagerbereiche sollten deshalb regelmäßig kontrolliert und von möglichen Zündquellen getrennt werden.

    Der praktische Kern der Vorsorge liegt damit nicht in einer einzelnen Maßnahme. Landwirte müssen den gesamten Hof prüfen: von der Elektroinstallation über die Photovoltaik bis zu Lagerflächen, Rettungswegen und dem Verhalten im Ernstfall. Wer diese Punkte dokumentiert und mit Fachleuten sowie der Feuerwehr abstimmt, verbessert die Chancen, einen Brand früh zu erkennen und Tiere schneller aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

    Die entscheidende Vorsorge beginnt jedoch lange vor dem Alarm: mit gewarteter Technik, zugänglichen Ausgängen und einem Plan, der im Stress tatsächlich funktioniert.

  • Schweiz: Junge SVP fordert Höchstgrenze für Wolfsbestände

    Schweiz: Junge SVP fordert Höchstgrenze für Wolfsbestände

    Die Junge SVP mehrerer Schweizer Kantone verlangt eine landesweite Höchstgrenze für Wolfsbestände. Eine Petition soll Bundesrat und Parlament zu schnellerer Regulierung, mehr Transparenz und effizienteren Verfahren bewegen. Begründet wird die Forderung mit steigenden Wolfszahlen und wiederholten Nutztierrissen, die nach Darstellung der Initiatoren vor allem die Alpwirtschaft belasten.

    Risse im Wallis und Tessin prägen die Forderung

    Für den Sommer 2026 nennt die Junge SVP im Wallis bislang 230 gerissene Nutztiere bei 91 Angriffen. Im Tessin seien bereits mehr als 108 Risse registriert worden. Zusätzlich verweist die Partei auf die schweizweit 808 Nutztiere, die zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. Oktober 2025 offiziell entschädigt wurden. Diese Zahl erfasst allerdings nur anerkannte Fälle und bildet daher nicht zwingend sämtliche Verluste ab.

    Die Initiatoren berichten zudem, dass sich manche Halter wegen des Meldeaufwands oder möglicher Folgen für den Alpauftrieb gegen eine Meldung entschieden hätten. Diese Einschätzung stammt von der Jungen SVP und ist keine amtliche Feststellung. Für betroffene Betriebe ist die Dokumentation dennoch praktisch entscheidend: Nur gemeldete und anerkannte Schäden können in der Regel bei Entschädigungen oder weiteren behördlichen Verfahren berücksichtigt werden.

    Besondere Aufmerksamkeit erhalten Vorfälle mit Rindern. Nach Angaben der Initiatoren wurden im Vallée de la Brévine zwischen dem 4. und 26. Juli acht Rinder gerissen oder verletzt. Auf der Alp Talalp im Klein Melchtal wurde am 4. September ein weiteres Rind getötet; die Wildhut stufte den Wolf dort als höchstwahrscheinlich verantwortlich ein. Ob sich daraus eine allgemeine Veränderung des Beutespektrums ableiten lässt, ist damit nicht abschließend geklärt, für die betroffenen Halter verschärfen solche Fälle jedoch die Sicherheits- und Kostenfrage.

    Wolfsbestand wächst laut Initiatoren deutlich

    Die Petition stellt die regionalen Vorfälle in einen größeren Zusammenhang. Nach Angaben der Initiatoren werden für 2020 rund elf Rudel und etwa 100 Wölfe genannt, während sie für 2026 von mehr als 43 Rudeln und über 350 Tieren ausgehen. Nach Darstellung der Initiatoren hat sich das Vorkommen zudem von den alpinen Kernregionen in Voralpen, Jura und zunehmend auch in periurbane Gebiete ausgedehnt.

    Die Entwicklung ist bereits Gegenstand einer politischen Debatte: In einem früheren GERATI-Beitrag zur geforderten Obergrenze von sieben Wolfsrudeln wurden die zentralen Forderungen der beteiligten Jungparteien ausführlicher dargestellt. Die aktuelle Petition knüpft daran an, richtet sich aber ausdrücklich schweizweit an Bevölkerung, Bundesrat und Parlament.

    Sieben Rudel als politische Zielmarke

    Die Junge SVP aus Graubünden, Nidwalden, dem Oberwallis, Schwyz, St. Gallen, dem Tessin und Zürich fordert eine Höchstgrenze von sieben Wolfsrudeln. Nach ihrer Argumentation soll damit der langfristige Erhalt des Wolfs gesichert und zugleich die Belastung für Berg- und Weidewirtschaft begrenzt werden. Die Forderung würde gegenüber den genannten Bestandszahlen eine erhebliche Reduzierung bedeuten.

    Neben der Obergrenze verlangt die Partei schnellere Eingriffe bei problematischen Tieren sowie mehr Transparenz über Kosten und Entscheidungen des Wolfsmanagements. Damit verbindet sie Bestandsregulierung und Verfahrensreform: Es geht nicht nur um die Zahl der Wölfe, sondern auch darum, wie schnell Schäden erfasst, Verantwortlichkeiten geklärt und Maßnahmen angeordnet werden.

    Für Landwirte bleibt die unmittelbare Frage, ob Schutzmaßnahmen auf den jeweiligen Weiden praktisch umsetzbar sind und wie Schäden abgewickelt werden. Einen Überblick über die gegenläufige Entwicklung einzelner Kantone bietet der GERATI-Bericht zu rückläufigen Wolfsrissen in der Schweiz. Die kantonalen Unterschiede zeigen, dass nationale Bestandsziele und lokale Herdenschutzbedingungen nicht automatisch dieselbe Lösung ergeben.

    Die Petition bringt diesen Gegensatz nun erneut auf die politische Ebene. Während die Junge SVP eine feste Obergrenze als Voraussetzung für planbare Alpwirtschaft betrachtet, müsste eine solche Regelung mit den bestehenden rechtlichen Vorgaben, den Zuständigkeiten der Kantone und den Anforderungen an den Artenschutz vereinbar sein. Der konkrete politische Streit wird deshalb nicht allein an den Risszahlen entschieden, sondern auch an der Frage, ob eine einheitliche Grenze den unterschiedlichen Bedingungen in den Schweizer Regionen gerecht werden kann.

    Quellen