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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: GERATI Redaktion

  • Nutztierrisse durch Wölfe in Deutschland im Jahr 2025

    Nutztierrisse durch Wölfe in Deutschland im Jahr 2025

    Die Nutztierrisse durch Wölfe in Deutschland haben innerhalb von zehn Jahren erheblich zugenommen. Nach aktuellen Zahlen des Bundeszentrums für Landwirtschaft und des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf wurden 2025 insgesamt 3.783 getötete, verletzte oder vermisste Nutztiere registriert. Im Jahr 2015 waren es noch 737 Tiere. Während die langfristige Entwicklung einen deutlichen Anstieg zeigt, gingen sowohl die Wolfsübergriffe als auch die Zahl der geschädigten Nutztiere gegenüber 2024 zurück.

    Niedersachsen führt die Statistik der Nutztierrisse an

    Besonders stark betroffen war Niedersachsen mit insgesamt 970 geschädigten Nutztieren im Jahr 2025. Zehn Jahre zuvor waren dort noch 237 Tiere registriert worden. Damit hat sich die Zahl innerhalb eines Jahrzehnts mehr als vervierfacht. Niedersachsen verzeichnet nach Angaben des Bundeszentrums für Landwirtschaft zugleich die höchste Anzahl an Wölfen in Deutschland.

    Bundesweit waren Schafe mit 3.167 betroffenen Tieren die mit Abstand größte Gruppe. Hinzu kamen 303 Tiere aus Gehegewildhaltungen, 166 Rinder und 110 Ziegen. Weitere 37 Fälle betrafen andere Tierarten, darunter Pferde und Alpakas. Die Zahlen verdeutlichen insbesondere die Belastung der Schafhaltung durch Wolfsübergriffe, während größere Nutztiere deutlich seltener betroffen waren.

    Hinter diesen Statistiken stehen konkrete Verluste für die jeweiligen Tierhalter. Ein Wolfsangriff verursacht nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern kann auch verletzte Tiere, zusätzliche tierärztliche Behandlungen und erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen. Insbesondere bei kleineren Herden können bereits einzelne Übergriffe schwerwiegende Folgen haben. Wie solche Vorfälle die betroffenen Betriebe unmittelbar treffen, zeigte auch der von GERATI dokumentierte Wolfsriss im Siegerland .

    Weniger Wolfsübergriffe als im Vorjahr

    Trotz des langfristigen Anstiegs verzeichnet die bundesweite Schadensstatistik für 2025 einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) sank die Zahl der Wolfsübergriffe um elf Prozent. Die Anzahl der geschädigten Nutztiere verringerte sich gleichzeitig um 13 Prozent. Insgesamt meldeten die Bundesländer 990 bestätigte Wolfsübergriffe, bei denen teilweise mehrere Tiere betroffen waren.

    Damit lag das bundesweite Schadensniveau 2025 sogar unter dem des Jahres 2022. Die Entwicklung verlief allerdings weder zwischen den Bundesländern noch innerhalb einzelner Regionen einheitlich. Während aus manchen Wolfsterritorien kaum Schäden gemeldet wurden, konzentrierten sich die Angriffe andernorts auf bestimmte Gebiete. Ein bundesweiter Rückgang bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass sich die Situation für jeden einzelnen Weidetierhalter verbessert hat.

    Regionale Schadens-Hotspots stellen Tierhalter vor besondere Herausforderungen

    Die ungleiche regionale Verteilung der Wolfsübergriffe spielt bei der Bewertung der Schadensstatistik eine wichtige Rolle. In sogenannten Schadens-Hotspots häufen sich Angriffe auf Nutztiere, während andere Gebiete mit vergleichbarer Wolfspräsenz nur wenige Schäden verzeichnen. Für betroffene Betriebe können wiederholte Übergriffe einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen. Neben der Versorgung verletzter Tiere müssen sie unter Umständen ihre Weidehaltung verändern und bestehende Schutzmaßnahmen überprüfen.

    Eine wesentliche Herausforderung bleibt die praktische Umsetzung des Herdenschutzes. Welche Maßnahmen geeignet sind, hängt unter anderem von der gehaltenen Tierart, den Geländegegebenheiten und der Bewirtschaftung der Weideflächen ab. Besonders in weitläufigen oder schwer zugänglichen Gebieten können zusätzliche Zäune und regelmäßige Kontrollen mit erheblichem Aufwand verbunden sein. GERATI berichtete bereits über die neuen Herdenschutzanforderungen in Sachsen , die konkrete technische Voraussetzungen für den Schutz unterschiedlicher Nutztierarten festlegen.

    Herdenschutz und Entschädigung verursachen erhebliche Kosten

    Die finanziellen Auswirkungen der Wolfspräsenz beschränken sich nicht auf die unmittelbar getöteten oder verletzten Tiere. Nach Angaben der DBBW stellten die Bundesländer 2025 insgesamt rund 17,16 Millionen Euro für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen bereit. Hinzu kamen Schadensausgleichszahlungen in Höhe von rund 747.000 Euro. Die Ausgaben für Präventionsmaßnahmen lagen damit erheblich über den unmittelbar geleisteten Entschädigungen.

    Allerdings lässt sich aus der bundesweiten Schadensstatistik nicht unmittelbar ableiten, wie wirksam bestimmte Herdenschutzmaßnahmen im Einzelfall waren. Die veröffentlichten Gesamtzahlen enthalten keine vollständigen Informationen darüber, wie die betroffenen Tiere zum Zeitpunkt eines Angriffs geschützt waren. Ein geeigneter wolfsabweisender Zaun kann das Risiko eines Übergriffs reduzieren, bietet jedoch keinen absoluten Schutz. Auch bei den von GERATI beschriebenen Wolfsübergriffen in Sachsen  stand die praktische Umsetzbarkeit wirksamer Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt.

    Zehnjahresvergleich zeigt langfristige Belastung der Weidetierhaltung

    Die aktuellen Zahlen verdeutlichen zwei unterschiedliche Entwicklungen: Gegenüber 2015 hat sich die Anzahl der durch Wölfe getöteten, verletzten oder vermissten Nutztiere mehr als verfünffacht, während 2025 ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr verzeichnet wurde. Beide Entwicklungen müssen bei der Bewertung der Situation berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei auch, dass die Statistik zwischen einzelnen Wolfsübergriffen und der Anzahl der betroffenen Tiere unterscheidet. Ein einziger Angriff kann mehrere Nutztiere betreffen und entsprechend hohe Verluste verursachen.

    Für die Weidetierhaltung bleibt die regionale Entwicklung deshalb von besonderer Bedeutung. Bundesweite Durchschnittswerte können die Belastung einzelner Betriebe nur eingeschränkt abbilden, insbesondere wenn sich Übergriffe auf bestimmte Gebiete konzentrieren. Gleichzeitig müssen die Kosten und praktischen Grenzen des Herdenschutzes sowie die Möglichkeiten des Schadensausgleichs berücksichtigt werden. Eine sachgerechte Bewertung der Wolfsproblematik erfordert daher neben der bundesweiten Statistik auch eine genaue Betrachtung der örtlichen Verhältnisse.

    Quellen

  • Geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen: Große Betriebe im Fokus

    Geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen: Große Betriebe im Fokus

    Die Bundesregierung will die Videoüberwachung in Schlachthöfen gesetzlich vorschreiben. Künftig sollen insbesondere größere Betriebe ihre tierschutzrelevanten Arbeitsbereiche mit Kameras überwachen und den Veterinärbehörden die Aufzeichnungen zur Verfügung stellen. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wären rund 230 Schlachtstätten betroffen, die zusammen mehr als 90 Prozent des deutschen Schlachtvolumens abdecken. Während Befürworter darin eine Möglichkeit sehen, Tierschutzverstöße besser aufzuklären, warnen Vertreter kleinerer Schlachthöfe vor zusätzlichen Kosten, bürokratischen Anforderungen und einer weiteren Belastung ihrer Beschäftigten.

    Waldkraiburg zeigt, wie Videoüberwachung bereits funktioniert

    Im oberbayerischen Waldkraiburg wird die Videoüberwachung bereits seit mehreren Jahren eingesetzt. In dem großen Rinderschlachthof, in dem wöchentlich etwa 4.000 bis 5.000 Rinder geschlachtet werden, dokumentieren Kameras die Arbeitsabläufe in Bereichen, in denen mit lebenden Tieren umgegangen wird, sowie bei der Entblutung. Der dortige Tierschutzbeauftragte Anton Kumpfmüller sieht darin ein wichtiges Instrument, um Arbeitsprozesse kontinuierlich zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verbessern. Nach seiner Einschätzung kann eine verpflichtende Videoüberwachung auch in anderen Betrieben zu mehr Transparenz beitragen.

    Die Erfahrungen aus Waldkraiburg verdeutlichen allerdings auch, dass Kameras allein keinen besseren Tierschutz garantieren. Entscheidend ist, dass Aufnahmen tatsächlich ausgewertet, mögliche Verstöße erkannt und notwendige Veränderungen anschließend umgesetzt werden. Videoaufzeichnungen können beispielsweise dokumentieren, wie Tiere entladen, zur Betäubung geführt und anschließend geschlachtet werden. Sie ersetzen jedoch weder geschultes Personal noch die unmittelbare Überwachung durch die zuständigen Veterinärbehörden.

    Welche Betriebe künftig Kameras installieren müssen

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine verpflichtende Videoüberwachung insbesondere für Schlachteinrichtungen vor, die aufgrund ihrer Größe bereits einen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Maßgeblich sind dabei die europäischen Vorgaben und die jeweiligen jährlichen Schlachtmengen. Erfasst werden sollen unter anderem die Entladung, die Unterbringung der Tiere, die Betäubung sowie die anschließende Entblutung. Die Kameras müssen dabei sowohl die Tiere als auch die Personen erfassen, die mit ihnen umgehen.

    Auch die Speicherung und behördliche Auswertung sind im Gesetzentwurf bereits konkret geregelt. Die Betriebe sollen ihre Aufnahmen für die letzten 30 Schlachttage speichern und den zuständigen Behörden arbeitstäglich zum Abruf bereitstellen. Die Veterinärbehörden sollen das Material sowohl stichprobenartig als auch bei konkreten Verdachtsfällen überprüfen können. Technische Einzelheiten könnten später durch eine zusätzliche Rechtsverordnung festgelegt werden.

    Bereits im Juli 2026 berichtete GERATI über die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes und die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen . Der Gesetzentwurf wurde am 9. Juli erstmals im Bundestag beraten und war am 11. September Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigenanhörung. Dort forderte eine Mehrheit der angehörten Experten, die Überwachung nicht auf größere Schlachtstätten zu beschränken. Die gesetzliche Neuregelung befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren und ist damit noch keine allgemein geltende Pflicht.

    Kleine Schlachthöfe warnen vor zusätzlichen Belastungen

    Besonders kritisch betrachten manche Betreiber kleinerer Schlachthöfe die möglichen wirtschaftlichen und personellen Folgen. Peter Strobel, Leiter des kommunalen Schlachthofs in Garmisch-Partenkirchen, verweist gegenüber BR24 auf bereits bestehende Kontrollen, zahlreiche Auflagen und den zunehmenden Mangel an qualifizierten Metzgern. Sein Betrieb schlachtet wöchentlich etwa 200 Tiere und liegt knapp oberhalb der Grenze, ab der die geplante Überwachungspflicht greifen würde. Strobel befürchtet, dass eine dauerhafte Kameraüberwachung die Beschäftigten zusätzlich belastet und weitere Anforderungen kleinere Betriebe langfristig überfordern könnten.

    Dabei ist eine Unterscheidung zwischen Aufzeichnung und Auswertung wichtig. Der Gesetzentwurf verpflichtet die betroffenen Schlachthöfe nicht dazu, sämtliche Videoaufnahmen selbst systematisch zu überprüfen, sondern sieht diese Aufgabe bei den zuständigen Behörden. Dennoch müssen die Betriebe die technische Infrastruktur bereitstellen, Aufzeichnungen speichern und deren Abruf ermöglichen. Gerade bei kleineren Unternehmen können Anschaffung, Wartung und Datenschutz zusätzliche organisatorische Anforderungen verursachen.

    Die Bundesregierung will kleinere Schlachtstätten deshalb grundsätzlich von der Verpflichtung ausnehmen. Allerdings könnten Veterinärbehörden auch dort eine Videoüberwachung anordnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften vorliegen. Vertreter des Fleischerhandwerks begrüßen die grundsätzliche Ausnahme, weil kleinere Betriebe zusätzliche Kosten häufig schwerer tragen können. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass weitere Belastungen regionale Schlachtmöglichkeiten gefährden und dadurch längere Tiertransporte notwendig werden könnten.

    Tierschutzorganisationen fordern eine umfassendere Überwachung

    Der Deutsche Tierschutzbund betrachtet die vorgesehene Beschränkung auf größere Schlachthöfe kritisch. Nach Auffassung des Verbandes können Tierschutzverstöße unabhängig von der Betriebsgröße auftreten, weshalb eine allgemeine Überwachungspflicht erforderlich sei. Auch Vertreter der Bundestierärztekammer und weiterer Organisationen sprachen sich während der parlamentarischen Anhörung für eine Ausweitung aus. Die Bundesregierung verfolgt dagegen mit ihrem Entwurf einen Ansatz, der einen Großteil der Schlachtungen erfasst, ohne sämtliche kleineren Betriebe zur Installation von Kameras zu verpflichten.

    Die öffentliche Diskussion betrifft damit nicht nur die Anzahl der überwachten Betriebe, sondern ebenso die praktische Wirksamkeit der vorgesehenen Kontrollen. Während größere Schlachthöfe zahlreiche Arbeitsabläufe gleichzeitig dokumentieren müssen, unterscheiden sich kleinere Einrichtungen häufig deutlich hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung und personellen Möglichkeiten. Eine Ausweitung der Überwachung würde deshalb auch die Frage aufwerfen, wie zusätzliche Aufnahmen von den zuständigen Veterinärbehörden tatsächlich ausgewertet werden sollen. In der Bundestagsanhörung wurde unter anderem vorgeschlagen, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine KI-gestützte Auswertung zu prüfen.

    Entscheidend ist die tatsächliche Kontrolle

    Die geplante Videoüberwachung schafft zusätzliche Möglichkeiten, Arbeitsabläufe nachträglich zu kontrollieren und mögliche Tierschutzverstöße zu dokumentieren. Ob dadurch tatsächlich weniger Verstöße auftreten, hängt wesentlich davon ab, wie konsequent das Material überprüft wird und welche Maßnahmen bei festgestellten Problemen folgen. Gleichzeitig müssen die Anforderungen für kleinere Betriebe wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar bleiben, damit regionale Schlachtstrukturen nicht durch unverhältnismäßige Zusatzbelastungen gefährdet werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird deshalb insbesondere zu klären sein, wie sich eine wirksame Tierschutzkontrolle mit praktikablen Vorgaben für unterschiedlich große Schlachtstätten verbinden lässt.

    Quellen

  • Wolfshinweise in Schloß Holte-Stukenbrock: Landwirte sorgen sich um ihre Nutztiere

    Wolfshinweise in Schloß Holte-Stukenbrock: Landwirte sorgen sich um ihre Nutztiere

    Im Raum Schloß Holte-Stukenbrock sorgen neue Hinweise auf einen möglichen Wolf für Unruhe unter Landwirten und Pferdehaltern. Während eine mutmaßliche Wolfsfährte und eine Beobachtung an den Emsquellen noch überprüft werden müssen, ist die Anwesenheit von Wölfen in der Senne keineswegs neu. Bereits 2018 wurde ein Wolf unmittelbar in Schloß Holte-Stukenbrock nachgewiesen. Für die Tierhalter stellt sich deshalb nicht nur die Frage nach möglichen Angriffen, sondern auch nach den Gefahren, die panische Rinder und Pferde bei einer Begegnung mit einem Wolf verursachen könnten.

    Neue Wolfshinweise außerhalb des Truppenübungsplatzes Senne

    Im Raum Schloß Holte-Stukenbrock sind erneut Hinweise auf einen möglichen Wolf bekannt geworden. Wie das Westfalen-Blatt berichtet, hat Landwirt Peter Aschof in seinem Revier eine mutmaßliche Wolfsfährte entdeckt. Darüber hinaus soll tagsüber ein Tier im Bereich der Emsquellen beobachtet worden sein. Ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt und ob beide Beobachtungen demselben Tier zugeordnet werden können, ist bislang nicht abschließend geklärt.

    Besonders aufmerksam verfolgen die Landwirte die Entwicklung, weil die möglichen Wolfshinweise nicht ausschließlich vom weitläufigen Truppenübungsplatz Senne stammen. An dessen Rändern befinden sich landwirtschaftliche Betriebe, Rinderweiden und Pferdehaltungen, deren Tiere teilweise unmittelbar an Wald- und Naturflächen gehalten werden. Ein Wolf, der sich außerhalb des militärisch genutzten Geländes bewegt, könnte deshalb auch in die Nähe bewirtschafteter Weideflächen gelangen. Die aktuellen Beobachtungen allein erlauben allerdings noch keine Aussage darüber, wie häufig sich Wölfe tatsächlich in diesem Bereich aufhalten oder ob bereits ein bestimmtes Tier regelmäßig dort unterwegs ist.

    Landwirte befürchten Panik unter Rindern und Pferden

    Für Peter Aschof steht nach dem Bericht nicht die Befürchtung im Vordergrund, dass ein Wolf gezielt ausgewachsene Kühe angreifen könnte. Vielmehr sorgt er sich um mögliche Panikreaktionen seiner Tiere, falls diese auf einen Wolf treffen. Flüchtende Rinder könnten Weidezäune beschädigen oder überwinden und anschließend auf öffentliche Straßen oder sogar die nahe gelegene Autobahn gelangen. In einem solchen Fall wären nicht nur die Tiere selbst gefährdet, sondern möglicherweise auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.

    Ähnliche Sorgen äußert ein Halter von Pensionspferden in Stukenbrock-Senne. Pferde sind Fluchttiere und können auf ungewohnte Reize mit plötzlichen Ausweich- oder Fluchtbewegungen reagieren. Ob eine Begegnung mit einem Wolf tatsächlich eine solche Reaktion auslöst, hängt allerdings von zahlreichen Umständen ab und lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Für die betroffenen Halter ist bereits die Möglichkeit einer unkontrollierten Flucht ein Anlass, die Sicherheit ihrer Weiden und die vorhandenen Einzäunungen kritisch zu überprüfen.

    Bislang ist im Zusammenhang mit den aktuellen Beobachtungen weder ein bestätigter Nutztierriss noch eine konkret dokumentierte Flucht von Weidetieren bekannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Sorgen der Halter ausschließlich auf mögliche direkte Wolfsangriffe reduzieren lassen. Neben verletzten oder getöteten Tieren können auch Schäden an Zäunen, entlaufene Tiere und die anschließende Suche erhebliche praktische Probleme verursachen. Welche dieser Risiken im konkreten Fall bestehen, muss anhand der örtlichen Gegebenheiten und der tatsächlich bestätigten Wolfsnachweise beurteilt werden.

    Schon 2017 und 2018 wurden Wölfe in der Senne nachgewiesen

    Die mögliche Anwesenheit eines Wolfes ist für die Region keineswegs eine völlig neue Entwicklung. Bereits im Februar 2017 wurde auf dem Truppenübungsplatz Senne ein gerissenes weibliches Damwild gefunden, das anschließend genetisch untersucht wurde. Die Untersuchung bestätigte, dass der Wolf mit der Kennung GW666m für den Riss verantwortlich war. Nach damaligen Angaben des nordrhein-westfälischen Landesumweltamtes stammte der Rüde aus einem niedersächsischen Rudel bei Cuxhaven.

    Ein weiterer wichtiger Nachweis folgte im September 2018 unmittelbar in Schloß Holte-Stukenbrock. Am 23. September fotografierte dort eine Wildkamera einen Wolf, während genetische Untersuchungen an gerissenem Damwild die Anwesenheit einer Wölfin in der Senne bestätigten. Die damaligen Untersuchungen ermöglichten es, mehrere Nachweise demselben Tier zuzuordnen. Damit ist dokumentiert, dass Wölfe nicht erst durch die aktuellen Beobachtungen in der unmittelbaren Umgebung von Schloß Holte-Stukenbrock aufgetaucht sind.

    Als Reaktion auf die Entwicklung wies Nordrhein-Westfalen zum 20. Dezember 2018 das Wolfsgebiet Senne mit einer angrenzenden Pufferzone aus. Im Juni 2021 wurde das Gebiet nach weiteren genetischen Wolfsnachweisen im Eggegebirge südlich und südöstlich erweitert und in Wolfsgebiet Senne–Eggegebirge umbenannt. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock gehört ausdrücklich zu dieser Förderkulisse, die eine Fläche von rund 1.667 Quadratkilometern umfasst. Die derzeitigen Meldungen betreffen somit eine Region, in der die Anwesenheit von Wölfen schon seit Jahren behördlich dokumentiert ist.

    Herdenschutz am Sennerand: Zwischen technischer Sicherung und praktischen Grenzen

    Die aktuellen Hinweise werfen erneut die Frage auf, wie sich die unterschiedlichen Tierhaltungen am Rand der Senne ausreichend schützen lassen. Während bei Schafen und Ziegen vor allem wolfsabweisende Elektrozäune, gesicherte Weidetore und gegebenenfalls Herdenschutzhunde zum Einsatz kommen, müssen bei Rindern und Pferden auch deren Größe, Verhalten und die bestehende Weideinfrastruktur berücksichtigt werden. Die Sicherung einer kleinen, überschaubaren Weide unterscheidet sich erheblich von der Einzäunung ausgedehnter landwirtschaftlicher Flächen mit wechselnden Weideabschnitten. Hinzu kommt, dass ein Zaun nicht nur mögliche Wolfsübergriffe erschweren, sondern auch verhindern soll, dass aufgeschreckte Tiere ausbrechen.

    Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet allen Weidetierhaltern eine kostenlose Beratung zum Herdenschutz an. Dabei können unter anderem die vorhandenen Zäune, ihre Elektrifizierung, die Sicherung von Weidetoren und mögliche Schwachstellen beurteilt werden. Für Schafe, Ziegen und Gehegewild stehen nach den geltenden nordrhein-westfälischen Richtlinien Fördermöglichkeiten für geeignete Präventionsmaßnahmen zur Verfügung. Pferde- und Rinderhalter können sich ebenfalls beraten lassen, müssen jedoch die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen beachten, da nicht sämtliche Tierarten bei der finanziellen Unterstützung gleichgestellt sind.

    Die praktischen Schwierigkeiten solcher Schutzmaßnahmen sind auch aus anderen Wolfsregionen bekannt. Wie GERATI bereits im Artikel „Wolfsübergriffe in Sachsen häufen sich im Spätsommer“  berichtete, können unzureichend gesicherte Gatter, beschädigte Zäune und fehlender Untergrabschutz das Risiko eines erfolgreichen Wolfsübergriffs erhöhen. Gleichzeitig müssen Herdenschutzmaßnahmen an die jeweiligen Weideflächen und betrieblichen Möglichkeiten angepasst werden. Ein funktionierender Herdenschutz kann Risiken verringern, aber weder jeden Wolfsangriff noch jede denkbare Panikreaktion von Weidetieren vollständig ausschließen.

    Aktuelle Wolfshinweise müssen eindeutig dokumentiert werden

    Entscheidend bleibt zunächst die Frage, ob sich die derzeitigen Beobachtungen im Raum Schloß Holte-Stukenbrock bestätigen lassen. Eine vermeintliche Wolfsfährte oder die Beobachtung eines wolfsähnlichen Tieres reichen allein nicht aus, um die Anwesenheit eines bestimmten Wolfes zweifelsfrei nachzuweisen. Dafür sind beispielsweise aussagekräftige Fotoaufnahmen, genetische Untersuchungen oder ausreichend dokumentierte Spuren erforderlich. Die zuständigen Fachstellen können solche Hinweise anhand der bundesweit geltenden Monitoringstandards bewerten und gegebenenfalls weitere Untersuchungen veranlassen.

    Für die Landwirte und Pferdehalter am Rand der Senne ist die Situation dennoch von praktischer Bedeutung. Sie bewirtschaften ihre Flächen in einem seit Jahren ausgewiesenen Wolfsgebiet und müssen ihre Tierhaltung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten organisieren. Die aktuellen Meldungen zeigen, dass es dabei nicht ausschließlich um die Gefahr unmittelbar gerissener Nutztiere geht, sondern ebenso um die Sicherheit von Weidezäunen, mögliche Fluchtreaktionen und den damit verbundenen Aufwand. Ob aus den jetzigen Wolfshinweisen tatsächlich neue Konflikte entstehen, bleibt abzuwarten; die Frage nach einem praktikablen Schutz der Weidetiere besteht in der Region allerdings schon seit Jahren.

    Quellen

  • Zoo Dortmund: Löwennachwuchs ohne EEP-Empfehlung – was steckt hinter der Kritik?

    Zoo Dortmund: Löwennachwuchs ohne EEP-Empfehlung – was steckt hinter der Kritik?

    Zwölf Löwenbabys im Zoo Dortmund sorgen für eine Diskussion über Erhaltungszucht, Tierwohl und die Verantwortung zoologischer Einrichtungen. Obwohl das Europäische Erhaltungszuchtprogramm (EEP) keine Zuchtempfehlung ausgesprochen hatte, entschied sich der Zoo bewusst für Nachwuchs. Robert Marc Lehmann kritisiert die genetische Abstammung der Jungtiere und bezweifelt ihren Nutzen für den Artenschutz. Der Zoo begründet seine Entscheidung dagegen mit dem natürlichen Sozialverhalten seiner Löwen. Doch inzwischen gibt es auch Hinweise darauf, dass das zuständige Zuchtprogramm ausdrücklich zu einer Einschränkung der Zucht geraten hatte.

    Zwölf Löwenbabys innerhalb von drei Tagen geboren

    Ende Juli 2026 gab es im Zoo Dortmund gleich zweimal Löwennachwuchs. Die fünfjährige Löwin Zuri brachte am 28. Juli fünf Jungtiere zur Welt, ihre gleichaltrige Schwester Saba folgte am 31. Juli mit sieben weiteren Löwenbabys. Vater aller zwölf Tiere ist der sechsjährige Löwenkater Boeti. Für die beiden Löwinnen handelt es sich um ihren ersten Nachwuchs, weshalb die Tierpfleger die Entwicklung der Jungtiere zunächst besonders aufmerksam begleiteten.

    Bemerkenswert ist die gemeinsame Aufzucht durch die beiden Schwestern. Zuri und Saba säugen nicht ausschließlich ihre eigenen Jungtiere, sondern kümmern sich auch um den Nachwuchs der jeweils anderen Löwin. Dieses Verhalten ist auch aus natürlichen Löwenrudeln bekannt, in denen verwandte Weibchen häufig gemeinsam ihre Jungen großziehen. Bereits im August berichtete GERATI ausführlich über die zwölf Löwenbabys im Zoo Dortmund und die gemeinsame Aufzucht durch Zuri und Saba .

    Keine EEP-Empfehlung: Der Zoo entscheidet eigenverantwortlich

    Die Diskussion um den Nachwuchs entzündete sich insbesondere an der Rolle des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms. Nach Angaben des Zoos war die Zusammenführung der erwachsenen Löwen mit dem damaligen EEP-Koordinator abgestimmt worden. Eine ausdrückliche Empfehlung zur Zucht erhielt die Einrichtung jedoch nicht, ebenso wenig wie ein formelles Zuchtverbot. Die Verantwortlichen entschieden sich deshalb eigenständig dafür, den Tieren die Fortpflanzung zu ermöglichen.

    Allerdings geht die Debatte inzwischen über die Frage einer fehlenden Empfehlung hinaus. Nach Recherchen des WDR hatte das zuständige EEP dem Zoo Dortmund sogar geraten, die Zucht einzustellen oder zumindest einzuschränken. Eine öffentliche Bestätigung dieses konkreten Hinweises durch den verantwortlichen EEP-Koordinator lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht vor. Sollte sich die Darstellung bestätigen, wäre zwischen einer fehlenden Zuchtempfehlung und einem ausdrücklichen fachlichen Rat gegen weitere Fortpflanzung zu unterscheiden.

    Grundsätzlich bedeutet eine fehlende EEP-Empfehlung nicht, dass einem Zoo die Fortpflanzung seiner Tiere automatisch verboten wäre. Erhaltungszuchtprogramme koordinieren die Bestände zahlreicher Tierarten in europäischen Einrichtungen und sprechen auf Grundlage genetischer sowie populationsbiologischer Untersuchungen Empfehlungen aus. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die Abstammung einzelner Tiere, sondern auch die verfügbare Haltungskapazität und die langfristige Entwicklung der gesamten Population. Entscheidet sich eine Einrichtung unabhängig von diesen Empfehlungen für Nachwuchs, muss sie insbesondere dessen spätere Unterbringung selbst sicherstellen.

    Robert Marc Lehmann kritisiert die genetische Abstammung

    Zu den Kritikern der Dortmunder Löwenzucht gehört der Meeresbiologe und Artenschützer Robert Marc Lehmann. Er stellt insbesondere den genetischen Wert der Jungtiere für eine gezielte Erhaltungszucht infrage. Hintergrund ist die Abstammung der Elterntiere, deren Vorfahren sowohl dem Nördlichen als auch dem Südlichen Löwen zugeordnet werden. Für Zuchtprogramme, die den Erhalt bestimmter Unterarten verfolgen, kann eine solche gemischte Abstammung die Verwendung der Tiere einschränken.

    Nach Angaben des Dortmunder Zoos wird Löwenkater Boeti ungefähr zur Hälfte dem Nördlichen und zur Hälfte dem Südlichen Löwen zugerechnet. Bei den beiden Löwinnen liegt der geschätzte Anteil des Südlichen Löwen bei etwa 62 Prozent, wobei sich die geografische Herkunft einzelner Vorfahren nicht mehr vollständig nachvollziehen lässt. Der Zoo bestreitet diese gemischte Abstammung nicht, verweist jedoch auf noch ausstehende genetische Untersuchungen. Welche Bedeutung die zwölf Jungtiere tatsächlich für zukünftige Zuchtprogramme haben könnten, lässt sich deshalb gegenwärtig nicht abschließend beurteilen.

    Die Kritik an der genetischen Eignung betrifft allerdings zunächst den möglichen Beitrag der Tiere zur gezielten Erhaltungszucht. Daraus ergibt sich nicht automatisch eine Aussage darüber, ob die Löwen unter geeigneten Bedingungen gehalten werden können oder ob ihre Aufzucht den erwachsenen Tieren zusätzliche Verhaltensmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig reicht der Verweis auf natürliches Sozialverhalten allein nicht aus, um einen konkreten Artenschutzbeitrag nachzuweisen. Beide Fragen müssen fachlich getrennt betrachtet werden.

    Tierwohl statt Artenschutz: Der Zoo erklärt seine Entscheidung

    Der Zoo Dortmund begründet seine Entscheidung in erster Linie mit dem Sozialverhalten seiner Löwen. Paarung, Geburt und die gemeinsame Aufzucht von Jungtieren gehören zum natürlichen Verhaltensrepertoire dieser Großkatzen. Die Verantwortlichen wollten ihrem Rudel deshalb wenigstens einmal die Möglichkeit geben, gemeinsam Nachwuchs großzuziehen. Die beiden Löwinnen können dadurch ihr mütterliches Fürsorgeverhalten ausleben, während die Jungtiere zusätzliche soziale Beziehungen innerhalb der Gruppe ermöglichen.

    Im September räumte Zoolotse Marcel Stawinoga gegenüber Radio 91.2 ausdrücklich ein, dass der Artenschutz bei der ursprünglichen Zuchtentscheidung keine Rolle gespielt habe. Zuvor hatte die Stadt Dortmund den Nachwuchs in ihrer öffentlichen Kommunikation mit dem internationalen Artenschutz in Verbindung gebracht. Stawinoga bezeichnete eine entsprechende frühere Formulierung als fachlich falsch und entschuldigte sich dafür. Der Zoo stellt inzwischen die bewusste Entscheidung zugunsten des natürlichen Verhaltens seiner Löwen in den Vordergrund.

    Diese Unterscheidung ist für die Beurteilung der Dortmunder Entscheidung wesentlich. Zoologische Einrichtungen verfolgen neben dem Artenschutz auch Aufgaben in der Tierhaltung, Forschung und Umweltbildung. Die Förderung natürlichen Verhaltens kann ein Bestandteil tiergerechter Haltung sein, muss allerdings immer im Zusammenhang mit den tatsächlichen Haltungsbedingungen betrachtet werden. Dazu gehört insbesondere, dass bereits vor einer geplanten Zucht die langfristige Versorgung und Unterbringung der Nachkommen berücksichtigt wird.

    Forschungsprojekt soll genetische Fragen klären

    Nach Angaben des Zoos könnten die Dortmunder Löwen künftig in genetische Untersuchungen im Rahmen eines Forschungsprojekts der Europäischen Zoo- und Aquarienvereinigung EAZA einbezogen werden. Solche Untersuchungen können dazu beitragen, Abstammungsverhältnisse innerhalb zoologischer Populationen genauer zu bestimmen. Die gewonnenen Daten könnten langfristig bei der Beurteilung geeigneter Zuchtpaare und der genetischen Vielfalt europäischer Löwenbestände helfen. Ob die zwölf Jungtiere tatsächlich einen konkreten Nutzen für ein entsprechendes Programm haben werden, ist bislang jedoch nicht abschließend geklärt.

    Eine Auswilderung der Dortmunder Löwen war nach Darstellung des Zoos zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Auch die mögliche wissenschaftliche Verwendung des Nachwuchses bedeutet nicht automatisch, dass die ursprüngliche Zuchtentscheidung nachträglich zu einer empfohlenen Erhaltungszucht wird. Entscheidend wären die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen und deren tatsächliche Verwendung innerhalb entsprechender Forschungs- oder Zuchtprogramme. Konkrete Angaben zum Umfang, zum zeitlichen Ablauf und zu den erwarteten Ergebnissen des angekündigten Forschungsprojekts stehen bislang noch aus.

    Wohin mit den zwölf Löwenbabys?

    Neben der genetischen Einordnung stellt insbesondere die zukünftige Unterbringung der Jungtiere eine Herausforderung dar. Der Zoo Dortmund kann nicht sämtliche zwölf Löwen dauerhaft in seiner bestehenden Anlage behalten und muss deshalb geeignete Einrichtungen für einen Teil des Nachwuchses finden. Nach Angaben der Verantwortlichen bestehen bereits Kontakte zu interessierten zoologischen Einrichtungen. Verbindlich bestätigte Haltungsplätze für alle zwölf Jungtiere wurden bislang jedoch nicht öffentlich benannt.

    Die Verantwortung für die Vermittlung liegt nach Darstellung des Zoos vollständig bei der Dortmunder Einrichtung. Das Europäische Erhaltungszuchtprogramm wird die Unterbringung der eigenständig gezüchteten Löwen demnach nicht organisieren. Bei der Auswahl zukünftiger Haltungsorte müssen die verfügbaren Platzverhältnisse, die Zusammensetzung möglicher Sozialgruppen und die langfristigen Bedürfnisse der Tiere berücksichtigt werden. Gerade angesichts der großen Zahl an Jungtieren ist deshalb eine nachvollziehbare Vermittlungsplanung von besonderer Bedeutung.

    Der Zoo weist außerdem die Vermutung zurück, die Jungtiere seien gezüchtet worden, um zusätzliche Besucher anzulocken. Tatsächlich wurde das Löwenhaus während der ersten Aufzuchtphase zunächst geschlossen und später nur zeitweise für Besucher geöffnet, um den beiden Müttern und ihrem Nachwuchs ausreichend Ruhe zu ermöglichen. Die erklärte Absicht des Zoos lässt sich allerdings unabhängig davon betrachten, welche Auswirkungen der Nachwuchs möglicherweise auf das Besucherinteresse hat. Für die weitere Entwicklung sind vor allem die erfolgreiche Aufzucht und die spätere Unterbringung der Tiere entscheidend.

    Die zwölf Löwenbabys zeigen damit, dass eine eigenverantwortliche Zuchtentscheidung weit über die Geburt der Jungtiere hinausreicht. Während der Zoo auf das natürliche Sozialverhalten seines Rudels verweist, bleiben die genetische Bedeutung des Nachwuchses und die langfristige Vermittlung zentrale offene Fragen. Auch der vom WDR berichtete Rat des EEP zur Einschränkung der Zucht bedarf einer abschließenden öffentlichen Einordnung. An der weiteren Entwicklung wird sich zeigen, wie Dortmund die selbst übernommene Verantwortung für alle zwölf Jungtiere praktisch umsetzt.

    Quellen

    • Stadt Dortmund – Zwölf junge Löwen bereichern den Zoo Dortmund | dortmund.de – https://www.dortmund.de/newsroom/presse-mitteilungen/zwoelf-junge-loewen-bereichern-den-zoo-dortmund.html 
    • Stadt Dortmund – Das erste Foto: Löwen-Jungtiere entwickeln sich gut | dortmund.de – https://www.dortmund.de/newsroom/nachrichten-dortmund.de/das-erste-foto-loewen-jungtiere-entwickeln-sich-gut.html 
    • WDR – Stadt verteidigt umstrittene Löwen-Zucht im Zoo Dortmund – https://www1.wdr.de/nrw/dortmund/loewen-zoo-dortmund-artenschutz-zucht-kritik-100.html 
    • Radio 91.2 – Dortmunder Zoo äußert sich zu Kritik an Löwenbabys – Radio 91.2 – https://www.radio912.de/artikel/dortmunder-zoo-aeussert-sich-zu-kritik-an-loewenbabys-2758369 
    • Radio 91.2 – Kritik um Löwenbabys im Zoo Dortmund – Radio 91.2 – https://www.radio912.de/artikel/kritik-um-loewenbabys-im-zoo-dortmund-2751249 
    • t-online Dortmund – 12 Löwen-Babys in Dortmund: Zoo reagiert auf Kritik von Robert Marc Lehmann – https://dortmund.t-online.de/region/dortmund/id_101440654/12-loewen-babys-in-dortmund-zoo-reagiert-auf-kritik-von-robert-marc-lehmann.html 
    • EAZA – Healthy animal populations – https://www.eaza.net/population-management/ 
    • EAZA – EAZA Population Management Manual: – https://eazawebsite-prod.s3.nl-ams.scw.cloud/uploads/EAZA_Population_Management_Manual_V6_2_67db7a6627.pdf 
  • Kranichzug: Experten warnen vor Geflügelpest-Risiko am Stausee Kelbra

    Kranichzug: Experten warnen vor Geflügelpest-Risiko am Stausee Kelbra

    Mit dem herbstlichen Kranichzug steigt in Deutschland erneut die Sorge vor einer Ausbreitung der Geflügelpest. Besonders aufmerksam beobachten Fachleute den Stausee Kelbra an der Grenze zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo im vergangenen Jahr Tausende Kraniche an einer Infektion mit dem H5N1-Virus verendeten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet in den kommenden Monaten mit einem zunehmenden Risiko weiterer Ausbrüche, kann deren tatsächliches Ausmaß allerdings noch nicht zuverlässig vorhersagen. Für Geflügelhalter bedeutet die bevorstehende Zugvogelsaison deshalb eine erneute Herausforderung, bei der konsequente Biosicherheitsmaßnahmen eine entscheidende Rolle spielen.

    Friedrich-Loeffler-Institut erwartet steigendes Geflügelpest-Risiko

    Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bereits in seiner Risikoeinschätzung vom 7. September 2026 auf eine mögliche Verschärfung der Geflügelpest-Situation hingewiesen. Für September erwartet das Bundesforschungsinstitut einen leichten Anstieg der Nachweise hochpathogener aviärer Influenzaviren des Subtyps H5 bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Auch während des zurückliegenden Sommers war das Virus nicht vollständig verschwunden, sondern wurde vereinzelt bei Wildvögeln und in einer Geflügelhaltung nachgewiesen. Mit dem beginnenden Herbstzug wächst nun die Wahrscheinlichkeit, dass infizierte Zugvögel das Virus über größere Entfernungen verbreiten und weitere Wildvogelpopulationen oder Geflügelbestände betroffen sein könnten.

    Wie sich die Situation in den kommenden Wochen tatsächlich entwickeln wird, lässt sich gegenwärtig nicht zuverlässig bestimmen. Die Erfahrungen des vergangenen Jahres verdeutlichen allerdings, welche Folgen ein größeres Ausbruchsgeschehen sowohl für Wildvögel als auch für landwirtschaftliche Betriebe haben kann. Tausende Kraniche verendeten 2025 an den Folgen einer H5N1-Infektion, während in betroffenen Geflügelhaltungen Hunderttausende Tiere aufgrund behördlicher Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getötet werden mussten. Die erneute Warnung des FLI ist deshalb keine Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Katastrophe, sondern ein Hinweis auf die Notwendigkeit frühzeitiger Vorsorge.

    Stausee Kelbra: Tausende Kraniche kehren an den Ort des Massensterbens zurück

    Kraniche während des herbstlichen Vogelzugs an einem großen Gewässer

    Der Stausee Kelbra gehört zu den bedeutenden Rastplätzen für Kraniche auf ihrem herbstlichen Zug in Richtung Süden. In den kommenden Tagen werden dort erneut Tausende Vögel erwartet, die auf vergleichsweise engem Raum zusammenkommen und den Stausee als Rast- und Schlafplatz nutzen. Gerade solche Ansammlungen können bei einem Ausbruch der Geflügelpest problematisch werden, weil zahlreiche Tiere miteinander in Kontakt stehen und das Virus innerhalb einer Population weitergegeben werden kann. Die Ereignisse des vergangenen Jahres haben gezeigt, wie schwer die Folgen für die betroffenen Vogelbestände und die Menschen vor Ort sein können.

    Nach Angaben der betroffenen Landkreise mussten Behörden und freiwillige Helfer im Herbst 2025 Tausende verendete Kraniche am Stausee Kelbra einsammeln. Die Geschäftsführerin des Landschaftspflegeverbands Südharz/Kyffhäuser, Astrid Koschorreck, berichtete gegenüber der Deutschen Presse-Agentur von der erheblichen emotionalen Belastung, die diese Situation für die Beteiligten mit sich brachte. Die Bilder und Erfahrungen des damaligen Massensterbens wirken bei vielen Helfern bis heute nach. Entsprechend groß ist die Sorge, dass sich die Ereignisse beim diesjährigen Herbstzug wiederholen könnten.

    Haben die überlebenden Kraniche inzwischen eine Immunität entwickelt?

    Eine entscheidende Frage ist, ob Kraniche, die das Ausbruchsgeschehen im vergangenen Jahr überlebt haben, inzwischen einen gewissen Immunschutz gegen das H5N1-Virus besitzen. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts fehlen derzeit verlässliche Daten, um diese Frage für die betroffene Population beantworten zu können. Grundsätzlich kann eine überstandene Infektion bei Vögeln eine Immunantwort auslösen, allerdings lässt sich daraus nicht automatisch ableiten, wie gut sie gegen eine erneute Infektion oder andere Virusvarianten geschützt sind. Ebenso wenig ist bekannt, welcher Anteil der in diesem Herbst eintreffenden Kraniche bereits mit dem Virus in Kontakt gekommen ist.

    Um den möglichen Immunschutz wissenschaftlich zu beurteilen, wären Blutuntersuchungen an einer ausreichend großen Zahl von Kranichen erforderlich. Nach Einschätzung des FLI sind entsprechende Untersuchungen unter den gegenwärtigen tier- und artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht durchführbar. Damit bleibt offen, ob die diesjährige Kranichpopulation möglicherweise weniger anfällig für schwere Krankheitsverläufe ist als im vergangenen Herbst. Weder eine bereits vorhandene Herdenimmunität noch ein erneutes Massensterben lassen sich aus den bislang verfügbaren Erkenntnissen zuverlässig ableiten.

    Biosicherheit: Wie sich Geflügelbestände vor einer Einschleppung schützen lassen

    Während der weitere Verlauf der Geflügelpest bei den Wildvögeln ungewiss bleibt, können Geflügelhalter konkrete Maßnahmen ergreifen, um das Einschleppungsrisiko in ihren Betrieben zu reduzieren. Das Friedrich-Loeffler-Institut erinnert daran, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren nicht ausschließlich durch den direkten Kontakt mit infizierten Vögeln übertragen werden. Auch kontaminierte Schuhe, Kleidung, Geräte, Fahrzeuge sowie verunreinigtes Futter oder Wasser können zur Verschleppung der Erreger beitragen. Deshalb kommt der konsequenten Einhaltung betrieblicher Biosicherheitsmaßnahmen während des Herbstzugs eine besondere Bedeutung zu.

    Entscheidend ist, den unmittelbaren und mittelbaren Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel möglichst zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise geschützte Futter- und Wasserstellen, eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion geeigneter Arbeitsmittel sowie klare Hygieneregeln für Personen, die Geflügelställe betreten. Welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Gefährdungslage und möglichen Anordnungen der zuständigen Veterinärbehörden ab. Besonders für Betriebe in der Nähe großer Rastgebiete ist es sinnvoll, die regionale Seuchensituation aufmerksam zu verfolgen und bestehende Schutzkonzepte regelmäßig zu überprüfen.

    Die erneute Warnung verdeutlicht zugleich, weshalb eine sachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Übertragungswegen notwendig ist. Bereits in unserem Artikel Vogelgrippe: Wo das Problem wirklich beginnt  haben wir die internationale Ausbreitung aviärer Influenzaviren, die Bedeutung des Vogelzugs und mögliche langfristige Präventionsstrategien thematisiert. Der aktuelle Fall am Stausee Kelbra zeigt, dass sich der Schutz heimischer Geflügelbestände nicht allein auf die Maßnahmen nach einem bereits festgestellten Ausbruch beschränken sollte. Die fortlaufende Überwachung des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln und eine frühzeitige Risikobewertung sind wichtige Bestandteile eines umfassenden Seuchenschutzes.

    Geflügelpest: Prävention statt pauschaler Schuldzuweisungen

    Die bevorstehende Zugvogelsaison macht erneut deutlich, dass die Geflügelpest ein komplexes Tierseuchenproblem darstellt, dessen Ausbreitung sich nicht auf eine einzelne Haltungsform reduzieren lässt. Wildvögel können Viren über große Entfernungen transportieren, während Kontakte zu infizierten Tieren und kontaminierte Materialien zusätzliche Eintragswege in Geflügelbestände darstellen. Gleichzeitig beeinflussen die Bedingungen innerhalb eines betroffenen Bestands, wie sich eine Infektion nach dem Viruseintrag weiterentwickelt. Für eine wirksame Bekämpfung müssen deshalb sowohl die Einschleppung als auch die mögliche Ausbreitung innerhalb der Tierhaltungen berücksichtigt werden.

    Auch die öffentliche Diskussion über die Rolle der Massentierhaltung sollte diese unterschiedlichen Faktoren nicht miteinander vermischen. In unserem Beitrag Vogelgrippe Massentierhaltung – Ursache oder Sündenbock?  haben wir uns bereits mit den Ursachen der Geflügelpest und der gesellschaftlichen Debatte über landwirtschaftliche Tierhaltungen auseinandergesetzt. Große Bestände können im Ausbruchsfall mit besonders hohen Tierverlusten verbunden sein, während auch kleinere Haltungen von einem Viruseintrag betroffen sein können. Entscheidend für die aktuelle Gefährdung eines einzelnen Betriebs sind daher unter anderem seine Biosicherheit, mögliche Kontakte zu infizierten Tieren und die regionale Seuchensituation.

    Herbstzug 2026: Erhöhte Wachsamkeit bleibt erforderlich

    Ob sich das Geflügelpest-Geschehen des vergangenen Jahres am Stausee Kelbra wiederholen wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Die bevorstehende Ansammlung zahlreicher Kraniche in einem Gebiet, das bereits von einem schweren H5N1-Ausbruch betroffen war, gibt den Fachleuten jedoch Anlass zu besonderer Aufmerksamkeit. Für den Schutz der Wildvögel sind die Beobachtung des Krankheitsgeschehens und der fachgerechte Umgang mit erkrankten oder verendeten Tieren wichtig. Geflügelhalter können unterdessen durch konsequente Biosicherheit dazu beitragen, das Risiko einer Einschleppung in ihre Bestände zu verringern.

    Die Erfahrungen aus dem Herbst 2025 haben gezeigt, welche ökologischen, wirtschaftlichen und emotionalen Folgen größere Geflügelpest-Ausbrüche haben können. Betroffen sind nicht nur die verendenden Wildvögel, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe, Veterinärbehörden sowie die zahlreichen Menschen, die an der Bewältigung solcher Ereignisse beteiligt sind. Umso wichtiger ist es, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und behördliche Risikobewertungen in die Schutzmaßnahmen einzubeziehen, anstatt erst nach dem Auftreten größerer Ausbrüche zu reagieren. Der diesjährige Kranichzug wird zeigen, wie sich die Situation am Stausee Kelbra entwickelt und ob den zurückkehrenden Vögeln ein weiteres Massensterben erspart bleibt.

    Quellen

  • Straßenhunde in der Türkei: 99 Prozent eingefangen – doch wo sind die Tiere?

    Straßenhunde in der Türkei: 99 Prozent eingefangen – doch wo sind die Tiere?

    Türkischer Innenminister meldet nahezu abgeschlossene Einsammlung

    Die Türkei hat ihre landesweite Einsammlung von Straßenhunden nach offiziellen Angaben nahezu abgeschlossen. Innenminister Mustafa Çiftçi erklärte am 18. September 2026, dass bereits 99,22 Prozent der herrenlosen Tiere eingefangen worden seien. In 78 der insgesamt 81 Provinzen seien die entsprechenden Arbeiten abgeschlossen. Doch eine entscheidende Frage bleibt offen: Wie viele der eingesammelten Straßenhunde leben inzwischen tatsächlich in Tierheimen, wurden vermittelt oder mussten eingeschläfert werden?

    Die Regierungsangabe lässt sich bislang nicht anhand einer vollständigen, öffentlich zugänglichen Bestandsstatistik unabhängig überprüfen. Der Minister nannte zwar den nahezu abgeschlossenen Einsammelprozess und berichtete über Vermittlungen, legte aber keine umfassende Bilanz zum Verbleib aller Tiere vor. Die seit der Gesetzesänderung von 2024 laufende Maßnahme steht deshalb weiterhin in der Kritik von Tierschutzorganisationen. Diese warnen insbesondere vor einer Überlastung der bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten und erheben teilweise schwerwiegende Vorwürfe gegen die zuständigen Behörden.

    Gesetz von 2024 verpflichtet Kommunen zur Unterbringung

    Grundlage der Einsammlung ist das türkische Gesetz Nr. 7527, das am 30. Juli 2024 verabschiedet wurde und Anfang August in Kraft trat. Es verpflichtet die zuständigen Kommunen, herrenlose Straßenhunde einzufangen und in dafür vorgesehenen Einrichtungen unterzubringen. Dort sollen die Tiere versorgt, rehabilitiert und nach Möglichkeit an neue Halter vermittelt werden. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen, insbesondere bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen oder einer erheblichen Gefährdung durch aggressive Tiere, ist auch eine Euthanasie zulässig.

    Das türkische Verfassungsgericht bestätigte am 7. Mai 2025 die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Bestimmungen. Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straßenhunden und die Verpflichtung des Staates, gesundheitliche Risiken zu begrenzen. Gleichzeitig betonten sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Euthanasie und den Schutz vor willkürlichen Tötungen. Die gerichtliche Entscheidung bestätigt damit den rechtlichen Rahmen, beantwortet jedoch nicht die Frage, ob sämtliche Kommunen die Vorschriften bei ihrer praktischen Umsetzung einhalten.

    Hayfed erhebt schwere Vorwürfe gegen die Unterbringung

    Die türkische Tierschutzorganisation Hayfed kritisiert die Folgen der großangelegten Einsammlung. Ihre Vorsitzende Nihal Kasa berichtete gegenüber der Deutschen Presse-Agentur von problematischen Bedingungen in einzelnen Unterbringungseinrichtungen. Nach ihren Angaben seien Hunde teilweise schutzlos Sonne und Kälte ausgesetzt, während die vorhandenen Kapazitäten nicht für alle Tiere ausreichten. Darüber hinaus erhob sie Vorwürfe wegen unrechtmäßiger Tötungen und fehlender Transparenz bei der Durchführung der staatlichen Maßnahmen.

    Diese Vorwürfe sind von den offiziellen Angaben zur Einsammelquote zu unterscheiden. Die zuständigen türkischen Ministerien äußerten sich auf Anfrage der dpa nicht zu den konkreten Anschuldigungen. Auch der Deutsche Tierschutzbund warnte bereits am 17. August 2026 unter Berufung auf seinen Partnerverein Datça Dogs vor überfüllten Tierheimen und einer unzureichenden Versorgung. Für eine abschließende Beurteilung der landesweiten Zustände wären allerdings überprüfbare Belegungszahlen, veterinärmedizinische Kontrollergebnisse und dokumentierte Einzelfälle erforderlich.

    Tierheimkapazitäten: Unterschiedliche Zahlen erschweren die Bilanz

    Besonders deutlich werden die offenen Fragen beim Vergleich der veröffentlichten Statistiken. Bei der Verabschiedung des Gesetzes hatte die türkische Regierung die Straßenhundpopulation zunächst auf ungefähr vier Millionen Tiere geschätzt und diese Zahl später auf rund 1,2 Millionen reduziert. Nach einer vom Landwirtschafts- und Forstministerium beantworteten parlamentarischen Anfrage standen im April 2026 etwa 459.000 Plätze in Tierheimen und sogenannten natürlichen Lebensräumen zur Verfügung. Bis dahin waren laut dieser Auskunft rund 97.000 herrenlose Tiere vermittelt worden, wobei die Zahlen keinen vollständigen Überblick über den aktuellen Bestand erlauben.

    Der Deutsche Tierschutzbund verwendete in seiner Pressemitteilung vom August dagegen die ältere Größenordnung von etwa 110.000 Tierheimplätzen bei rund vier Millionen Straßenhunden. Die beiden Statistiken unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihres Bezugszeitraums als auch möglicherweise hinsichtlich der berücksichtigten Unterbringungsformen. Sie lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres direkt miteinander vergleichen. Gerade angesichts der inzwischen gemeldeten Einsammelquote wäre eine aktuelle Aufschlüsselung nach klassischen Tierheimen, natürlichen Lebensräumen, belegten Plätzen und zusätzlich geschaffenen Kapazitäten erforderlich.

    Regierung meldet inzwischen 102.000 vermittelte Tiere

    In seiner aktuellen Erklärung vom September berichtete Innenminister Çiftçi außerdem von ungefähr 102.000 vermittelten herrenlosen Tieren. Gegenüber den rund 97.000 Vermittlungen, die in der parlamentarischen Auskunft für April genannt wurden, entspricht dies einem Zuwachs von etwa 5.000 Tieren. Allerdings bleibt unklar, wie viele Hunde sich gegenwärtig in den staatlichen und kommunalen Einrichtungen befinden und wie viele Tiere seit Beginn der Einsammlung auf andere Weise aus dem registrierten Bestand ausgeschieden sind. Ohne eine solche Gesamtbilanz ist es nicht möglich, den tatsächlichen Verbleib der eingesammelten Hunde nachzuvollziehen.

    Die türkische Regierung begründet ihr Vorgehen insbesondere mit der Sicherheit der Bevölkerung. In der Türkei wurden wiederholt Angriffe durch frei lebende Hunderudel gemeldet, weshalb die Behörden die Zahl herrenloser Tiere auf den Straßen verringern wollen. Tierschutzorganisationen plädieren dagegen für Programme aus Einfangen, Kastration, Impfung und anschließender Rückführung. Dass auch andere Länder vor vergleichbaren Herausforderungen stehen, zeigt unser GERATI-Artikel über das Straßenhunde-Management in Marokko, der sich mit dem dortigen TNVR-Programm beschäftigt.

    Entscheidend ist der dokumentierte Verbleib der Hunde

    Mit der offiziellen Einsammelquote von 99,22 Prozent meldet die türkische Regierung einen weit fortgeschrittenen Vollzug ihres gesetzlichen Programms. Die eigentliche Bewährungsprobe besteht nun darin, die Versorgung und den Verbleib der Tiere nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu gehören aktuelle Angaben über belegte und verfügbare Plätze, Vermittlungen, veterinärmedizinisch begründete Euthanasien sowie mögliche Verstöße gegen geltende Vorschriften. Erst eine solche transparente Bilanz ermöglicht eine überprüfbare Beurteilung der Folgen für die Tiere und der Umsetzung des Gesetzes.

    Quellen

  • Tigerbabys eingeschläfert: Staatsanwaltschaft Leipzig stellt Verfahren gegen Zoo-Verantwortliche ein

    Tigerbabys eingeschläfert: Staatsanwaltschaft Leipzig stellt Verfahren gegen Zoo-Verantwortliche ein

    Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat das Ermittlungsverfahren gegen den Zoodirektor und den leitenden Zootierarzt des Zoos Leipzig nach der Einschläferung von drei Amurtiger-Jungtieren eingestellt. Nach ihrer Bewertung bestand kein hinreichender Tatverdacht für eine Tötung ohne vernünftigen Grund gemäß § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Die Entscheidung betrifft sowohl die Einschläferung selbst als auch die Frage, ob der Zoo früher hätte eingreifen und die Jungtiere per Hand aufziehen müssen. Damit endet ein Verfahren, das nach der Einschläferung im August 2025 für erhebliche öffentliche Diskussionen gesorgt hatte.

    Warum der Zoo Leipzig drei Tigerbabys einschläfern ließ

    Im August 2025 brachte die Amurtigerin Yushka im Zoo Leipzig erstmals drei Jungtiere zur Welt. Zunächst kümmerte sie sich um ihren Nachwuchs und begann, die neugeborenen Tiger trocken zu lecken. Kurz darauf verließ sie jedoch die Wurfkiste und zeigte auch nach einem erneuten Kontaktversuch kein dauerhaftes Interesse mehr an ihren Jungtieren. Die Verantwortlichen des Zoos standen damit vor der Entscheidung, weiterhin auf eine natürliche Aufzucht zu setzen oder die Jungtiere aus der Wurfkiste zu nehmen.

    Der Zoo entschied sich zunächst dafür, der unerfahrenen Tigermutter weiterhin die Möglichkeit zur natürlichen Aufzucht zu geben. Als die Jungtiere schließlich untersucht wurden, waren sie nach der späteren Darstellung der Staatsanwaltschaft bereits stark dehydriert, unterkühlt und kreislaufgeschwächt. Bei einem Teil der Tiere war zudem der Schluckreflex beeinträchtigt, sodass eine selbstständige Nahrungsaufnahme nicht mehr realistisch erschien. Der leitende Zootierarzt begründete die anschließende Einschläferung damit, den Jungtieren weiteres Leiden durch Verhungern zu ersparen.

    PETA kündigte Strafanzeige gegen die Zoo-Verantwortlichen an

    Die Einschläferung der drei Tigerbabys löste insbesondere bei der Tierrechtsorganisation PETA erhebliche Kritik aus. Die Organisation kündigte im August 2025 eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Zoos Leipzig an und stellte die Rechtmäßigkeit der Entscheidung infrage. Gleichzeitig nutzte PETA den Vorfall, um ihre grundsätzliche Ablehnung der Zucht von Wildtieren in zoologischen Einrichtungen zu bekräftigen. Die Organisation forderte einen Zuchtstopp und sprach sich dafür aus, entsprechende Mittel stattdessen in den Schutz wild lebender Tiger zu investieren.

    Damit ging die Kritik weit über die konkrete Entscheidung zur Einschläferung hinaus. Während der Zoo Leipzig die natürliche Aufzucht als wichtigen Bestandteil seiner Erhaltungszucht betrachtete, stellte PETA den Sinn solcher Zuchtprogramme grundsätzlich infrage. Die Organisation brachte außerdem das Verhalten der Tigermutter mit den Haltungsbedingungen in zoologischen Einrichtungen in Verbindung. Ein konkreter Nachweis dafür, dass die Haltungsbedingungen im Zoo Leipzig für Yushkas Verhalten verantwortlich waren, ging aus den damaligen Vorwürfen jedoch nicht hervor.

    Dass öffentlichkeitswirksame Strafanzeigen von PETA nicht zwangsläufig zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen, zeigte bereits ein anderes Verfahren. Auch bei der Stuttgarter Wilhelma wurden die von PETA erhobenen Vorwürfe gegen Verantwortliche der zoologischen Einrichtung strafrechtlich geprüft. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sah dabei keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz. GERATI berichtete darüber im Artikel PETA Strafanzeige Wilhelma: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht .

    Staatsanwaltschaft Leipzig sieht keinen strafbaren Verstoß

    Die Staatsanwaltschaft Leipzig kam nun zu dem Ergebnis, dass weder die Einschläferung selbst noch der Verzicht auf eine frühere Handaufzucht einen hinreichenden Tatverdacht begründeten. Entscheidend war dabei nicht allein der Gesundheitszustand der Jungtiere zum Zeitpunkt ihrer Einschläferung. Auch die vorausgegangene Entscheidung der Verantwortlichen, der Tigermutter zunächst weiterhin die natürliche Aufzucht zu ermöglichen, wurde untersucht. Die Ermittler bewerteten das Vorgehen im konkreten Fall als fachlich und medizinisch vertretbar.

    Eine frühere Entnahme aus der Wurfkiste hätte möglicherweise das Überleben der Jungtiere ermöglicht. Gleichzeitig hätte sie jedoch die natürliche Aufzucht durch das Muttertier beendet und damit eine andere Form der Aufzucht erforderlich gemacht. Nach der fachlichen Bewertung, auf die sich die Staatsanwaltschaft bezog, können Handaufzuchten bei Wildtieren mit Risiken für die spätere Verhaltensentwicklung und Sozialisierung verbunden sein. Diese möglichen Folgen mussten die Verantwortlichen bei ihrer Entscheidung ebenso berücksichtigen wie den damaligen Zustand der Jungtiere.

    Warum eine Handaufzucht nicht automatisch die bessere Lösung ist

    Die Handaufzucht von Wildtieren ist keine grundsätzlich ungeeignete Methode, stellt jedoch auch nicht in jeder Situation die fachlich sinnvollste Lösung dar. Gerade bei Großkatzen spielt die natürliche Beziehung zwischen Muttertier und Nachwuchs eine wichtige Rolle für die spätere Entwicklung. Jungtiere erlernen durch ihre Mutter zahlreiche Verhaltensweisen, die für den Umgang mit Artgenossen und ihre weitere Entwicklung von Bedeutung sind. Eine frühzeitige Trennung kann deshalb Folgen haben, die bei der Entscheidung über eine mögliche Handaufzucht berücksichtigt werden müssen.

    Der Zoo Leipzig hatte bereits nach der Einschläferung erklärt, warum er der natürlichen Aufzucht zunächst Vorrang eingeräumt hatte. Die erstmals gebärende Tigermutter sollte weiterhin die Möglichkeit erhalten, ihren Nachwuchs selbstständig zu versorgen und dabei Erfahrungen für mögliche spätere Würfe zu sammeln. Gleichzeitig ist der Zoo an der internationalen Erhaltungszucht der bedrohten Amurtiger beteiligt und führt seit Jahrzehnten das Internationale Tigerzuchtbuch. Die Entscheidung gegen eine sofortige Handaufzucht stand damit auch im Zusammenhang mit den langfristigen Zielen der zoologischen Einrichtung.

    Ob und wann eine Handaufzucht erforderlich ist, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem der Gesundheitszustand der Jungtiere, das Verhalten des Muttertiers und die Erfolgsaussichten der verschiedenen Aufzuchtmöglichkeiten. Auch die Risiken einer längeren Trennung vom Muttertier und mögliche spätere Verhaltensstörungen müssen in die fachliche Abwägung einfließen. Im Leipziger Fall sah die Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen mit ihrer damaligen Entscheidung eine Straftat begangen hatten.

    Was die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bedeutet

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft beendet das Ermittlungsverfahren gegen den Zoodirektor und den leitenden Zootierarzt. Sie bedeutet allerdings nicht, dass jede Einschläferung eines gesunden oder geschwächten Zootiers grundsätzlich rechtlich zulässig wäre. Das Tierschutzgesetz verlangt weiterhin einen vernünftigen Grund für die Tötung eines Wirbeltieres. Ob ein solcher Grund vorliegt, muss anhand der konkreten medizinischen Situation und der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bewertet werden.

    Für die öffentliche Diskussion ist insbesondere die Unterscheidung zwischen den Vorwürfen einer Tierrechtsorganisation und deren tatsächlicher strafrechtlicher Bewertung von Bedeutung. PETA hatte die Einschläferung zum Anlass genommen, sowohl das Vorgehen des Zoos als auch die Erhaltungszucht von Tigern grundsätzlich infrage zu stellen. Die Ermittlungen ergaben jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die beiden Verantwortlichen des Zoos Leipzig. Die grundsätzliche Debatte über die Haltung und Zucht von Wildtieren wird durch diese Entscheidung nicht abschließend beantwortet.

    Quellen

  • Wolf in Salzburg: 25 gerissene Nutztiere – warum die Gefahr für Almbauern bleibt

    Wolf in Salzburg: 25 gerissene Nutztiere – warum die Gefahr für Almbauern bleibt

    Der Wolf ist in Salzburg weitgehend aus den Schlagzeilen verschwunden, doch für die betroffenen Nutztierhalter ist das Problem keineswegs erledigt. Im laufenden Jahr wurden bereits 25 Nutztiere durch Wölfe getötet, zuletzt drei Schafe in der Gemeinde Unken. Trotz erheblicher Investitionen in den Herdenschutz müssen sich Landwirte weiterhin mit Wolfsübergriffen und deren wirtschaftlichen Folgen auseinandersetzen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass weniger öffentliche Aufmerksamkeit nicht automatisch bedeutet, dass sich die Situation für die Almwirtschaft grundlegend verbessert hat.

    Wolf in Salzburg: Bereits 25 Nutztiere getötet

    Nach einem Bericht der Salzburger Nachrichten vom 21. September 2026 wurden im laufenden Jahr bereits 25 Nutztiere durch Wölfe getötet. Die ersten Vorfälle ereigneten sich im April, als in Pfarrwerfen ein gerissener Rehbock entdeckt wurde und kurze Zeit später weitere Angriffe auf Nutztiere im Pinzgau folgten. Während es über den Sommer vergleichsweise ruhig um den Wolf blieb, kam es Anfang September in Unken erneut zu einem Übergriff. Dort wurden drei Schafe getötet, wobei die zuständigen Fachleute anhand der festgestellten Verletzungen mit großer Sicherheit von einem Wolfsangriff ausgehen.

    Die offizielle Zwischenbilanz des Landes Salzburg verzeichnete bis Ende August insgesamt 22 getötete Nutztiere. Darunter befanden sich zwölf Ziegen, sechs Schafe und vier Kälber, die im Zusammenhang mit einer Hetzjagd abgestürzt waren. Mit den drei Anfang September in Unken getöteten Schafen erhöhte sich die Zahl auf insgesamt 25 Tiere. Ein weiterer Verdachtsfall vom 13. September in Saalfelden betrifft drei Schafe, bei denen eine Beteiligung des Wolfes zunächst nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.

    DNA-Untersuchungen identifizieren mehrere Wölfe

    Die Untersuchungen der diesjährigen Wolfsrisse liefern wichtige Erkenntnisse über die beteiligten Tiere. Bereits im April wurden in Maria Alm und Dienten mehrere Nutztiere getötet, wobei genetische Untersuchungen später eine Wölfin aus der dinarischen Population als Verursacherin identifizierten. Ihr konnten insgesamt 15 getötete Nutztiere zugeordnet werden, darunter zwölf Ziegen in Maria Alm. Damit gelang es den Behörden, mehrere räumlich getrennte Vorfälle demselben Wolf zuzuordnen und die Herkunft des Tieres näher zu bestimmen.

    Anfang Juni kam es in Viehhofen zu einem weiteren Wolfsangriff, bei dem mehrere Nutztiere getötet, verletzt oder vermisst wurden. Noch am selben Tag wurde in der Umgebung ein Wolfsrüde erlegt, dessen genetisches Profil jedoch nicht mit dem der zuvor identifizierten Wölfin übereinstimmte. Die Untersuchungen bestätigten damit, dass unterschiedliche Wölfe für die betreffenden Übergriffe verantwortlich waren. Für ein nachvollziehbares Wolfsmanagement sind solche Ergebnisse entscheidend, da sie eine genauere Zuordnung der Schäden ermöglichen und unbegründete Verdächtigungen einzelner Tiere vermeiden helfen.

    Herdenschutz auf Salzburgs Almen stößt an praktische Grenzen

    Die Forderung nach einem konsequenten Herdenschutz klingt zunächst einfach, lässt sich auf alpinen Weideflächen jedoch nicht überall unter denselben Bedingungen verwirklichen. Steile Berghänge, weitläufige Almgebiete und schwer zugängliche Weideabschnitte können die Errichtung und regelmäßige Kontrolle von Schutzzäunen erheblich erschweren. Hinzu kommen wechselnde Wetterbedingungen und der zusätzliche Arbeitsaufwand für die betroffenen Landwirte. Gerade kleinere Betriebe müssen deshalb abwägen, welche Maßnahmen unter den jeweiligen örtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen tatsächlich umsetzbar sind.

    Das Land Salzburg investiert bereits seit Jahren erhebliche Summen in den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Nach offiziellen Angaben flossen seit 2018 rund 1,5 Millionen Euro in entsprechende Maßnahmen, wobei unter anderem Elektrozäune, Nachtpferche und technische Überwachungssysteme gefördert werden. Inzwischen hat knapp die Hälfte der Salzburger Schaf- und Ziegenhalter präventive Schutzmaßnahmen umgesetzt. Dennoch bleibt die Frage, wie sich insbesondere großflächige Almgebiete wirksam schützen lassen, ohne dass der finanzielle und personelle Aufwand für die betroffenen Betriebe unverhältnismäßig steigt.

    Dass diese Schwierigkeiten keineswegs auf Österreich beschränkt sind, zeigen auch die zunehmenden Wolfsübergriffe auf Weidetiere in Sachsen . Dort dokumentierte die zuständige Fachstelle allein bis zum 26. August insgesamt 27 Schadensmeldungen innerhalb eines Monats und forderte die Tierhalter zur Überprüfung ihrer bestehenden Schutzmaßnahmen auf. Zwar können funktionierende Elektrozäune das Risiko eines Wolfsangriffs erheblich reduzieren, einen absoluten Schutz bieten sie jedoch nicht. Entscheidend bleibt deshalb, welche Maßnahmen unter den jeweiligen Geländebedingungen tatsächlich praktikabel sind und wie nach einem erneuten Übergriff reagiert werden kann.

    Salzburg erweitert Abschussgebiete nach erneutem Wolfsangriff

    Nach dem Wolfsriss in Unken reagierte die Salzburger Landesregierung mit einer Erweiterung der bestehenden Maßnahmengebietsverordnung für die Jahre 2026 und 2027. Am 10. September wurde bekannt gegeben, dass drei weitere Wildregionen im Pinzgauer Saalachtal in die Verordnung aufgenommen werden. Betroffen sind die Loferer und Leoganger Steinberge, das Unkental sowie die Reiter Steinberge. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um innerhalb der vorgesehenen Gebiete unter bestimmten Bedingungen weitere Wölfe entnehmen zu können.

    Die Erweiterung bedeutet allerdings keine uneingeschränkte Abschussfreigabe für sämtliche Wölfe in Salzburg. Maßgeblich bleiben die räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen der geltenden Verordnung sowie das festgelegte Entnahmekontingent. Für die betroffenen Nutztierhalter stellt sich deshalb weiterhin die Frage, wie schnell nach einem bestätigten Übergriff reagiert werden kann und welche Schutzmaßnahmen bis dahin erforderlich sind. Insbesondere auf schwer zugänglichen Almflächen kann es schwierig sein, unmittelbar nach einem Angriff sämtliche gefährdeten Tiere zusätzlich zu sichern.

    Auch in Deutschland werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Umgang mit Wölfen angepasst, wobei die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen umsetzen. In Sachsen gelten beispielsweise seit Juli 2026 neue Anforderungen an den zumutbaren Herdenschutz, die unter anderem konkrete Vorgaben zur Höhe und elektrischen Spannung von Weidezäunen enthalten. Welche Bedeutung diese Anforderungen für Tierhalter und mögliche Wolfsabschüsse haben, erläutert GERATI im Artikel über die neuen Herdenschutz- und Wolfsabschussregeln in Sachsen . Der Vergleich verdeutlicht, dass wirksamer Herdenschutz und rechtlich geregelte Eingriffsmöglichkeiten gemeinsam betrachtet werden müssen.

    Weniger Wolfsrisse als im Vorjahr – aber weiterhin erhebliche Schäden

    Im vergangenen Jahr wurden in Salzburg insgesamt 37 durch Wölfe getötete Nutztiere registriert. Zusätzlich meldeten die Behörden vier verletzte und 28 vermisste Tiere, weshalb die unmittelbaren Todesfälle nur einen Teil der dokumentierten Schäden widerspiegeln. Mit bislang 25 getöteten Nutztieren liegt die aktuelle Bilanz für 2026 unter dem endgültigen Vorjahreswert. Da das laufende Jahr allerdings noch nicht abgeschlossen ist, lässt sich daraus allein keine dauerhafte Entwicklung der Wolfsübergriffe ableiten.

    Für die betroffenen Tierhalter sind solche statistischen Vergleiche ohnehin nur bedingt aussagekräftig, wenn sie selbst einen erheblichen Teil ihrer Herde verlieren. Neben den unmittelbar getöteten Tieren können zusätzliche Kosten für die Suche nach vermissten Nutztieren, tierärztliche Behandlungen und den Ausbau bestehender Schutzmaßnahmen entstehen. Auch ein vorzeitiger Almabtrieb kann wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere wenn dadurch eingeplante Weideflächen nicht mehr genutzt werden können. Eine realistische Bewertung der Wolfsproblematik muss deshalb sämtliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen und darf sich nicht ausschließlich auf die Zahl der bestätigten Risse beschränken.

    Fazit: Weniger Schlagzeilen bedeuten keine Entwarnung

    Die Entwicklung in Salzburg zeigt, dass der Wolf auch dann ein Thema für die Nutztierhaltung bleibt, wenn die öffentliche Diskussion zeitweise nachlässt. Bereits 25 getötete Nutztiere innerhalb eines Jahres verdeutlichen, dass Wolfsübergriffe weiterhin erhebliche Schäden verursachen können und die betroffenen Betriebe vor zusätzlichen Herausforderungen stehen. Gleichzeitig zeigen die behördlichen Untersuchungen, wie wichtig eine sorgfältige Zuordnung der einzelnen Vorfälle ist, damit bestätigte Wolfsrisse von ungeklärten Verdachtsfällen unterschieden werden können. Ein wirksames Wolfsmanagement benötigt deshalb verlässliche Untersuchungen, praktikablen Herdenschutz und klare rechtliche Voraussetzungen für mögliche Eingriffe.

    Für die Salzburger Almwirtschaft wird entscheidend sein, ob die bestehenden Maßnahmen unter den tatsächlichen Bedingungen der einzelnen Betriebe ausreichend funktionieren. Finanzielle Förderprogramme können zwar einen wichtigen Beitrag leisten, beseitigen jedoch nicht sämtliche technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten in schwer zugänglichen Weidegebieten. Ebenso müssen die Behörden nach bestätigten Wolfsangriffen prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich und rechtlich zulässig sind. Die geringere öffentliche Aufmerksamkeit darf jedenfalls nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Konflikt zwischen Wolfsschutz und traditioneller Nutztierhaltung weiterhin besteht.

    Quellen

  • Brand auf Bauernhof in Grosselfingen: Rund 400 Gänse und Hühner verendet – Millionenschaden

    Brand auf Bauernhof in Grosselfingen: Rund 400 Gänse und Hühner verendet – Millionenschaden

    Bei einem Großbrand auf einem Aussiedlerhof in Grosselfingen im Zollernalbkreis sind am Samstag, dem 19. September 2026, Hunderte Gänse und Hühner verendet. Nachdem die Polizei zunächst von rund 600 toten Tieren ausgegangen war, korrigierte sie die Zahl am Montag auf etwa 400. Die Feuerwehr kämpfte stundenlang gegen die Flammen und wurde bei der schwierigen Löschwasserversorgung von benachbarten Landwirten unterstützt. Der Sachschaden wird vorläufig auf Millionenhöhe geschätzt, während die Ursache des Feuers weiterhin ungeklärt ist.

    Großbrand auf einem Aussiedlerhof

    Der Brand auf dem Bauernhof in Grosselfingen brach am Samstagnachmittag in der Straße Hinter dem Weiher aus. Gegen 15.45 Uhr meldeten zahlreiche Anrufer eine weithin sichtbare Rauchwolke, die auch in benachbarten Gemeinden bemerkt wurde. Als die Feuerwehr am Einsatzort eintraf, stand ein etwa 60 Meter langes Gebäude des Aussiedlerhofs bereits größtenteils in Flammen. Darin befanden sich neben Geflügel auch Heu und hochwertige landwirtschaftliche Maschinen.

    Die Feuerwehr rückte mit einem Großaufgebot an und konnte den Brand gegen 17.15 Uhr unter Kontrolle bringen. Damit war die Gefahr allerdings noch nicht vollständig gebannt, denn in den betroffenen Gebäudeteilen brannten weiterhin große Mengen Heu und Stroh. Zudem mussten die Einsatzkräfte verhindern, dass die Flammen auf weitere Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebs übergriffen. Zwei Feuerwehrangehörige erlitten bei den Löscharbeiten leichte Verletzungen und wurden zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

    Landwirte unterstützen die Feuerwehr bei der Wasserversorgung

    Die abgelegene Lage des Aussiedlerhofs stellte die Einsatzkräfte vor erhebliche Herausforderungen. Nach Angaben des Grosselfinger Feuerwehrkommandanten Rainer Knoll verfügte das Anwesen lediglich über einen Hauswasseranschluss und nicht über einen Hydranten, der die benötigten Löschwassermengen hätte liefern können. Deshalb mussten zusätzliche Löschzüge angefordert und längere Wasserleitungen zu benachbarten Höfen sowie nach Hechingen-Weilheim aufgebaut werden. Ohne eine zusätzliche Wasserversorgung wäre die Bekämpfung des Großbrandes erheblich erschwert worden.

    Besonders wichtig war deshalb die Unterstützung durch Landwirte aus der Umgebung, die mit ihren Güllefässern große Mengen Wasser zur Brandstelle transportierten. Sie organisierten einen Pendelverkehr und versorgten die Feuerwehr auch während der Nacht mit zusätzlichem Löschwasser. Gleichzeitig mussten die Einsatzkräfte brennendes Heu mit Baggern auseinanderziehen, um die im Inneren verborgenen Glutnester erreichen zu können. Knoll bedankte sich ausdrücklich bei den beteiligten Landwirten, deren praktische Hilfe wesentlich zur Bewältigung des Einsatzes beitrug.

    Hunderte Gänse und Hühner sterben bei dem Brand

    Besonders schwer traf das Feuer den auf dem Hof gehaltenen Geflügelbestand. Teile des brennenden Hallengebäudes stürzten ein, während sich noch zahlreiche Gänse und Hühner im betroffenen Bereich befanden. Nach Angaben von Feuerwehrkommandant Knoll verendeten einige Tiere auch im Freigehege durch die enorme Hitzeentwicklung. Obwohl die Feuerwehr ein Übergreifen der Flammen auf zwei weitere Gebäude verhindern konnte, ließ sich der Tod Hunderter Tiere nicht mehr verhindern.

    Die genaue Zahl der verendeten Tiere wurde im Verlauf der folgenden Tage mehrfach korrigiert. In ihrer ersten Pressemitteilung vom Samstagabend ging die Polizei noch von ungefähr 600 toten Gänsen und Hühnern aus. Am Sonntag sprach Feuerwehrkommandant Knoll gegenüber dem SWR von etwa 470 verendeten Tieren, bevor die Polizei am Montag ihre Schätzung auf rund 400 reduzierte. Die unterschiedlichen Angaben beruhen somit auf fortlaufend aktualisierten Erkenntnissen und sollten nicht als endgültig festgestellte Tierzahlen verstanden werden.

    Millionenschaden und weiterhin ungeklärte Brandursache

    Neben dem Verlust der Tiere entstand auf dem landwirtschaftlichen Betrieb erheblicher materieller Schaden. In der vom Feuer betroffenen Halle befanden sich nach Angaben der Polizei hochwertige landwirtschaftliche Maschinen, außerdem wurden große Mengen Heu und weitere Betriebseinrichtungen beschädigt oder zerstört. Bereits am Samstag schätzte das Polizeipräsidium Reutlingen den Sachschaden vorläufig auf Millionenhöhe. Eine abschließende Bewertung der zerstörten Gebäude, Maschinen und landwirtschaftlichen Vorräte lag zunächst nicht vor.

    Auch die Ermittlungen zur Brandursache gestalteten sich schwierig, weil im Inneren der Brandruine noch am Montag Strohballen brannten. Die enorme Hitze verhinderte zunächst, dass Sachverständige die betroffenen Bereiche gefahrlos betreten und untersuchen konnten. Deshalb mussten die Strohballen zunächst mit schwerem Gerät auseinandergezogen und die verbliebenen Glutnester bekämpft werden. Ob ein technischer Defekt, eine andere unbeabsichtigte Ursache oder ein äußerer Einfluss das Feuer ausgelöst hat, lässt sich ohne die Ergebnisse der Brandermittlungen nicht beurteilen.

    Brand auf Bauernhof in Grosselfingen zeigt Herausforderungen bei Stallbränden

    Der Großbrand verdeutlicht, wie schwierig die Brandbekämpfung auf abgelegenen landwirtschaftlichen Betrieben werden kann. Große Mengen brennbarer Materialien, landwirtschaftliche Maschinen und die Haltung zahlreicher Tiere stellen die Feuerwehr vor unterschiedliche Herausforderungen, die gleichzeitig bewältigt werden müssen. Im konkreten Fall kam erschwerend hinzu, dass die benötigten Löschwassermengen nicht unmittelbar am Hof zur Verfügung standen. Dass benachbarte Landwirte kurzfristig ihre Fahrzeuge und Güllefässer zur Verfügung stellten, zeigt zugleich, welche Bedeutung die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Landwirtschaft bei solchen Unglücksfällen haben kann.

    Auch frühere Stallbrände mit zahlreichen verendeten Tieren  verdeutlichen, wie schwerwiegend die Folgen eines Feuers für einen landwirtschaftlichen Betrieb sein können. Im September waren beispielsweise bei einem Stallbrand in Molbergen  120 Schweine verendet. Welche konkreten Maßnahmen den Brand in Grosselfingen hätten verhindern oder seine Folgen begrenzen können, lässt sich erst nach Klärung der Brandursache und Untersuchung der örtlichen Gegebenheiten beurteilen. Bis dahin stehen die dokumentierten Ereignisse, der Verlust Hunderter Tiere und der erhebliche wirtschaftliche Schaden für den betroffenen Betrieb im Mittelpunkt.

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  • Importstopp Fleisch Brasilien Schweiz: Fehlende Antibiotika-Garantien stoppen Einfuhren

    Importstopp Fleisch Brasilien Schweiz: Fehlende Antibiotika-Garantien stoppen Einfuhren

    Seit dem 3. September 2026 dürfen Rindfleisch und Geflügel aus Brasilien nicht mehr in die Schweiz eingeführt werden. Hintergrund sind fehlende Garantien für die Einhaltung der europäischen Vorschriften zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung. Die Schweiz übernimmt damit die entsprechenden Importbeschränkungen der Europäischen Union. Allerdings handelt es sich nicht um einen nachgewiesenen Antibiotikafund in einer bestimmten Fleischlieferung, sondern um unzureichende Nachweise Brasiliens gegenüber den zuständigen Behörden.

    Fehlende Garantien führen zum Importstopp

    Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigte, dass die Einfuhrbeschränkungen bereits seit dem 3. September gelten. Betroffen sind Rindfleisch und Geflügel aus Brasilien. Auslöser sind europäische Anforderungen, die unter anderem den Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung untersagen und bestimmte für die Humanmedizin wichtige Antibiotika von der Anwendung bei Tieren ausschließen. Brasilien konnte nach Angaben des BLV bisher nicht ausreichend garantieren, dass seine Produkte die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

    Die Schweiz und die EU arbeiten im Veterinärbereich eng zusammen und wenden bei entsprechenden Einfuhren aus Drittstaaten grundsätzlich gemeinsame Bedingungen an. Die Schweizer Behörden haben deshalb die europäischen Importbeschränkungen übernommen. Dabei ist zwischen fehlenden behördlichen Garantien und tatsächlich nachgewiesenen Verstößen bei einzelnen Fleischlieferungen zu unterscheiden. Der Importstopp bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche brasilianischen Fleischproduzenten gegen die Vorschriften verstoßen oder ihre Produkte gesundheitsschädlich sind.

    Antibiotikaresistenzen statt pauschaler Kritik an der Tierhaltung

    Der Einsatz von Antibiotika gehört zur tierärztlichen Versorgung und ist bei bestimmten bakteriellen Erkrankungen notwendig. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn diese Arzneimittel übermäßig oder unsachgemäß eingesetzt werden, weil dadurch die Entstehung und Verbreitung resistenter Bakterien begünstigt werden kann. Solche Resistenzen erschweren die Behandlung von Infektionskrankheiten sowohl bei Menschen als auch bei Tieren. Die europäischen Vorschriften zielen deshalb darauf ab, vermeidbare Antibiotikaanwendungen zu reduzieren, ohne notwendige tierärztliche Behandlungen grundsätzlich infrage zu stellen.

    Der Importstopp ist somit kein Beleg dafür, dass brasilianisches Fleisch generell gesundheitsschädlich ist oder sämtliche brasilianischen Tierhalter gegen geltende Vorschriften verstoßen. Entscheidend ist vielmehr, dass die verlangten Garantien für die betroffenen Produkte bislang nicht ausreichend vorliegen. Auch in der Schweiz werden der Antibiotikaverbrauch in der Veterinärmedizin und die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen systematisch überwacht. Die vom BLV veröffentlichten Verbrauchsdaten für 2025 zeigen einen langfristigen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes, wobei sich die Entwicklung je nach Tierart und Arzneimittelgruppe unterscheidet.

    Schweizer Rindfleischversorgung bleibt weitgehend stabil

    Für den Schweizer Rindfleischmarkt dürften die Auswirkungen des Importstopps überschaubar bleiben. Nach Angaben der Branchenorganisation Proviande werden fast 80 Prozent des in der Schweiz konsumierten Rindfleischs im Inland produziert. Der größte Teil der Rindfleischimporte stammt aus Deutschland und Österreich, sodass brasilianische Lieferungen für die gesamte Versorgung eine vergleichsweise geringe Bedeutung haben. Proviande rechnet deshalb nicht mit einem allgemeinen Versorgungsengpass durch die aktuellen Importbeschränkungen.

    Anders sieht es beim Geflügel aus, bei dem die Schweiz stärker auf ausländische Lieferanten angewiesen ist. Rund 40 Prozent des konsumierten Geflügels werden importiert, wobei etwa ein Drittel dieser Einfuhren aus Brasilien stammt. Der Wegfall dieser Lieferungen ist für den Geflügelmarkt deshalb deutlich relevanter als für den Rindfleischmarkt. Dennoch erwartet Proviande derzeit keinen generellen Versorgungsengpass, da alternative Herkunftsländer zur Verfügung stehen.

    Migros und Coop stellen ihre Lieferketten um

    Die beiden Schweizer Handelsunternehmen Migros und Coop sehen durch den Importstopp bislang nur einen kleinen Teil ihres Sortiments betroffen. Coop erklärte, dass für die betreffenden Produkte alternative Herkunftsländer zur Verfügung stehen. Migros stellt bei einzelnen Convenience-Produkten, darunter Poulet-Nuggets, auf Fleisch aus der Europäischen Union um. Für Verbraucher bedeutet das zunächst, dass die betroffenen Artikel nicht zwangsläufig aus den Verkaufsregalen verschwinden müssen.

    Unklar bleibt allerdings, welche wirtschaftlichen Folgen die veränderten Lieferketten längerfristig haben werden. Brasilien gehört zu den weltweit bedeutenden Fleischproduzenten und ist insbesondere im internationalen Geflügelhandel ein wichtiger Lieferant. Müssen Schweizer Importeure kurzfristig auf andere Herkunftsländer ausweichen, können sich ihre Beschaffungskosten verändern. Höhere Verbraucherpreise lassen sich deshalb nicht ausschließen, auch wenn die Branchenorganisation Proviande derzeit keinen generellen Versorgungsengpass erwartet.

    Importstopp könnte nach erneuter Prüfung aufgehoben werden

    Eine Wiederaufnahme der betroffenen brasilianischen Fleischimporte ist nach Angaben des BLV grundsätzlich möglich. Die Europäische Union überprüft die entsprechenden Produkte und die dafür erforderlichen Nachweise. Voraussetzung für eine erneute Zulassung ist, dass Brasilien die geforderten Garantien zum Antibiotikaeinsatz erfüllt und die zuständigen europäischen Stellen einer Wiederaufnahme zustimmen. Wann eine solche Entscheidung getroffen wird, ist gegenwärtig offen.

    Der Fall zeigt, welche Bedeutung international anerkannte Produktions- und Kontrollstandards für den Fleischhandel haben. Nicht allein die Beschaffenheit eines einzelnen Produkts entscheidet über seine Importfähigkeit, sondern auch die Einhaltung und Dokumentation der vorgeschriebenen Verfahren im Herkunftsland. Welche Auswirkungen europäische Vorschriften auf die Tierhaltung und den Handel haben können, thematisierte GERATI bereits im Artikel EU-Einwand gegen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Deutscher Tierschutzbund fordert Neustart . Für Brasilien wird nun entscheidend sein, ob die zuständigen Stellen die erforderlichen Nachweise erbringen und die europäischen Behörden diese anerkennen.

    Quellen