Wal Timmy: Millionenstreit offenbart das Chaos hinter der Rettungsaktion

Die private Rettungsaktion für den später verendeten Buckelwal Timmy sollte ein Zeichen von Entschlossenheit und Mitgefühl setzen. Zwei wohlhabende Unternehmer wollten ermöglichen, was Behörden und Fachleute zunächst für kaum vertretbar hielten. Nun ist der Wal tot, Rechnungen in Millionenhöhe liegen auf dem Tisch – und die beiden wichtigsten Geldgeber streiten darüber, wer welche Kosten zugesagt haben soll.

Im Mittelpunkt stehen die Unternehmerin Karin Walter-Mommert und der MediaMarkt-Mitgründer Walter Gunz. Walter-Mommert behauptet, beide hätten die Kosten der Rettungsaktion gemeinsam tragen wollen. Von einer Verteilung im Verhältnis 60 zu 40 ist die Rede. Gunz bestreitet dagegen, einer solchen Vereinbarung zugestimmt zu haben. Damit geht es längst nicht mehr nur um Tierliebe, sondern um die zentrale Frage, wie eine millionenschwere Rettungsaktion überhaupt beauftragt, kontrolliert und finanziert wurde.

Rund zwei Millionen Euro für die Timmy-Rettung

Die Gesamtkosten der Rettungsaktion werden inzwischen auf rund zwei Millionen Euro beziffert. Anfang Mai war noch von etwa 1,5 Millionen Euro die Rede, wobei damals offenbar noch nicht sämtliche Kosten für Schiffe, Besatzungen und weitere Dienstleistungen berücksichtigt waren.

Nach Angaben Walter-Mommerts habe sie zunächst einen erheblichen Teil der Aktion vorfinanziert. Gunz sei später hinzugekommen und habe 300.000 Euro an sie überwiesen. Sie erklärt, eine Kostenverteilung von 60 zu 40 vorgeschlagen zu haben. Nach ihrer Rechnung sei deshalb noch rund eine halbe Million Euro offen.

Allein die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft soll nach Walter-Mommerts Darstellung für ihren Einsatz etwa 265.000 Euro verlangen. Ob diese Summe bereits abschließend geprüft, anerkannt oder fällig gestellt wurde, ist öffentlich bislang nicht ausreichend dokumentiert. Fest steht lediglich, dass sie von Walter-Mommert gegenüber Medien als offener Rechnungsposten genannt wird.

Walter Gunz weist die Forderungen zurück. Sein Anwalt Joachim Steinhöfel erklärt, es habe weder eine verbindliche Kostenvereinbarung noch eine Zustimmung zu allen von Walter-Mommert vergebenen Aufträgen gegeben. Die bereits gezahlten 300.000 Euro seien Gunz’ abschließender Beitrag gewesen. Weitere Zahlungen lehne er ab. Der Kontakt zwischen den beiden Geldgebern soll inzwischen nur noch über Anwälte laufen.

Eine vorgeschlagene Aufteilung ist noch keine Vereinbarung

Der entscheidende Punkt wird in vielen Berichten bislang nur oberflächlich behandelt: Walter-Mommert sagt selbst, sie habe eine Kostenaufteilung von 60 zu 40 vorgeschlagen. Ein Vorschlag ist jedoch nicht automatisch eine von beiden Seiten verbindlich akzeptierte Vereinbarung.

Auch mündliche Absprachen können grundsätzlich verbindlich sein. Entscheidend wäre aber, was tatsächlich besprochen wurde, ob Gunz dem genannten Verhältnis zugestimmt hat und ob sich seine Zustimmung auch auf später vergebene und möglicherweise nicht im Einzelnen bezifferte Aufträge erstreckte.

Gerade bei einer Rettungsaktion, deren Kosten offenbar während des laufenden Einsatzes erheblich anwuchsen, stellen sich weitere Fragen: Gab es ein festgelegtes Budget? Wurde eine Kostenobergrenze vereinbart? Wer durfte Aufträge erteilen? Mussten größere Ausgaben vorher abgestimmt werden? Wurden Gunz Rechnungen oder Kostenvoranschläge vorgelegt? Und existieren Nachrichten, E-Mails oder andere Unterlagen, aus denen sich eine verbindliche Zusage ableiten lässt?

Die Überweisung von 300.000 Euro beweist zunächst lediglich, dass Gunz bereit war, sich finanziell zu beteiligen. Sie beweist für sich genommen noch nicht, dass er automatisch 40 Prozent sämtlicher später entstandener Kosten übernehmen wollte.

Umgekehrt bedeutet das Fehlen eines schriftlichen Vertrags nicht zwangsläufig, dass es überhaupt keine Vereinbarung gab. Sollte Walter-Mommert Zeugen, Nachrichten oder andere Belege für eine eindeutige Zusage vorlegen können, müsste die Sache anders bewertet werden. Öffentlich bekannt ist ein solcher belastbarer Nachweis bislang jedoch nicht.

Deshalb wäre es unseriös, Gunz bereits jetzt als säumigen Zahler darzustellen. Ebenso wäre es voreilig, Walter-Mommerts Forderung als unbegründet abzutun. Bis zur Offenlegung der tatsächlichen Absprachen stehen zwei gegensätzliche Darstellungen im Raum.

Wer erteilte die millionenschweren Aufträge?

Gunz’ Seite wirft Walter-Mommert vor, Aufträge vergeben zu haben, ohne diese ausreichend abzustimmen. Sein Anwalt formuliert es drastisch: Sie habe gehandelt, als habe sie einen Blankoscheck erhalten. Einen solchen Blankoscheck habe es aber nie gegeben.

Dieser Vorwurf trifft einen zentralen Schwachpunkt der gesamten Aktion. Wer eine komplexe Rettungsmission organisiert und Schiffe, Spezialisten, Material sowie Einsatzkräfte beauftragt, muss nicht nur klären, ob das Vorhaben technisch möglich ist. Es muss auch eindeutig feststehen, wer als Auftraggeber auftritt und wer die daraus entstehenden Rechnungen bezahlt.

Sollten Aufträge ausschließlich im Namen Walter-Mommerts oder einer von ihr vertretenen Initiative vergeben worden sein, können die beauftragten Unternehmen ihre Forderungen zunächst gegenüber ihrem jeweiligen Vertragspartner geltend machen. Ob sich dieser anschließend einen Teil der Kosten von Gunz zurückholen kann, hängt von den internen Absprachen ab.

Genau hier scheint die Rettungsaktion organisatorisch angreifbar zu sein. Eine öffentlich erkennbare Finanzierungsstruktur, ein transparentes Budget oder eine nachvollziehbare Liste der Auftraggeber und Vertragspartner wurde bislang nicht vorgelegt. Stattdessen wird nun nachträglich darüber gestritten, wer was versprochen, freigegeben oder lediglich allgemein unterstützt haben soll.

Warnungen von Fachleuten wurden übergangen

Der Kostenstreit lässt sich nicht von der fachlichen Vorgeschichte trennen. Das Strandungs-Expertengremium der Internationalen Walfangkommission hatte bereits früh vor weiteren belastenden Eingriffen gewarnt. Nach Einschätzung der Fachleute waren die Überlebenschancen des mehrfach gestrandeten und geschwächten Wals äußerst gering. Weitere Manipulationen konnten zusätzlichen Stress und weiteres Leiden verursachen.

Trotz dieser Warnungen wurde die privat finanzierte Rettungsaktion zugelassen. Mecklenburg-Vorpommern ließ sich nach Angaben von Umweltminister Till Backhaus von der privaten Initiative von möglichen Haftungsansprüchen freistellen. Die Verantwortung für den Rettungsversuch habe bei den privaten Organisatoren gelegen.

Die Geldgeber wollten offenbar beweisen, dass ein Rettungsversuch dennoch möglich sei. Daran ist zunächst nichts Verwerfliches. Wer jedoch eine fachlich hoch umstrittene Aktion gegen erhebliche Warnungen durchsetzt, muss besonders sorgfältig planen und Verantwortlichkeiten eindeutig regeln.

Genau diese Klarheit scheint heute zu fehlen.

Schon die Freilassung endete im Streit

Der finanzielle Konflikt ist nicht die erste Auseinandersetzung innerhalb der Timmy-Initiative. Bereits nach der Freilassung des Wals distanzierten sich Walter-Mommert und Gunz gemeinsam von Teilen des Ablaufs. Sie warfen Beteiligten vor, nicht abgestimmt gehandelt und Timmy früher als vorgesehen freigelassen zu haben.

Auch um den Peilsender, fehlende Ortungsdaten und die Rolle der Schiffsbesatzungen entbrannte Streit. Die Rettungsaktion zerfiel schon damals in verschiedene Lager, die sich gegenseitig Verantwortung für angebliche Fehler zuschoben.

Der heutige Rechnungsstreit wirkt deshalb nicht wie ein plötzlich entstandenes Missverständnis. Er ist vielmehr die finanzielle Fortsetzung eines Projekts, bei dem Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten offenbar von Anfang an nicht ausreichend geklärt waren.

Mitgefühl ersetzt keine Organisation

Die Rettung von Timmy wurde stark von Emotionen getragen. Millionen Menschen verfolgten das Schicksal des Wals. Kritik an der Aktion wurde teilweise so dargestellt, als hätten Fachleute und Behörden das Tier vorschnell aufgegeben. Wohlhabende Geldgeber konnten sich dagegen als diejenigen präsentieren, die handelten, während andere angeblich nur zusahen.

Doch guter Wille schützt nicht vor Fehlentscheidungen. Und ein großes Vermögen ersetzt weder fachliche Kompetenz noch klare Verträge.

Wer eine Rettungsaktion für rund zwei Millionen Euro finanziert, muss vorher festlegen, wer Entscheidungen trifft, welche Ausgaben genehmigt sind und wo die finanzielle Grenze liegt. Bei einer solchen Größenordnung reicht es nicht, sich auf allgemeine Solidarität oder ungenaue mündliche Zusagen zu verlassen.

Sollte tatsächlich nur ein unverbindlicher Vorschlag über eine Kostenaufteilung existiert haben, wäre es problematisch, Gunz nachträglich für sämtliche Ausgaben verantwortlich machen zu wollen. Sollte er dagegen eindeutig zugesagt haben, 40 Prozent der Gesamtkosten zu tragen, müsste er sich an dieser Zusage festhalten lassen.

Bis die entsprechenden Belege veröffentlicht oder gerichtlich geprüft wurden, bleibt die halbe Million Euro eine umstrittene Forderung – keine feststehende Schuld.

GERATI-Fazit

Der Fall Timmy zeigt, wie schnell emotionaler Aktionismus in organisatorisches und finanzielles Chaos umschlagen kann. Zwei Unternehmer stellten große Summen für einen Rettungsversuch bereit, dessen Erfolgsaussichten von Fachleuten massiv bezweifelt wurden. Nun werfen sie sich gegenseitig vor, Ausgaben nicht abgestimmt oder Zusagen nicht eingehalten zu haben.

Dabei darf die entscheidende Frage nicht untergehen: Welche konkrete Vereinbarung gab es tatsächlich?

Eine nachträglich behauptete 60:40-Aufteilung genügt nicht, solange unklar bleibt, ob die andere Seite ihr zugestimmt hat. Ebenso wenig kann Gunz’ Beteiligung auf eine freiwillige Zahlung von 300.000 Euro reduziert werden, falls sich eine weitergehende Zusage nachweisen lässt.

Statt gegenseitiger Vorwürfe wäre deshalb vollständige Transparenz notwendig: sämtliche Rechnungen, Auftragserteilungen, Kostenvoranschläge und Absprachen über die Finanzierung gehören auf den Tisch.

Timmy kann niemand mehr retten. Ob die Beteiligten wenigstens aus dem organisatorischen Durcheinander lernen, ist bislang ebenso offen wie die Frage, wer am Ende die noch ausstehenden Rechnungen bezahlt.

Quellen:

  • Offene Rechnungen: Millionen-Streit um toten Timmy – Jetzt fliegen zwischen den Geldgebern die Fetzen – https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/offene-rechnungen-falsche-versprechen-millionen-streit-um-toten-timmy-6a5225a01aef3ee586481580
  • Wal Timmy und die Strafanzeigen-Flut: Wenn Aktivismus und Emotionen die Justiz beschäftigen – https://gerati.de/2026/06/03/wal-timmy-strafanzeigen-u85m/

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