161 Tiere beschlagnahmt: Weniger betroffene Halter, aber deutlich größere Fälle

Der Staatliche Lebensmittel- und Veterinärdienst VMVT hat im laufenden Jahr bislang 161 Tiere bei 15 Haltern beschlagnahmt. Damit liegt die Zahl der betroffenen Tiere mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr, obwohl damals mit 21 sogar mehr Halter betroffen waren. Nach Angaben der Behörde handelt es sich aktuell um 135 Haustiere und 26 Nutztiere. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren insgesamt 69 Tiere beschlagnahmt worden – 64 Haustiere und fünf Nutztiere.

Die Zahlen zeigen allerdings nicht automatisch eine generelle Zunahme von Tierschutzverstößen. Nach Angaben des VMVT ist die Gesamtzahl der festgestellten Verstöße gegen das Tierschutzrecht sogar zurückgegangen. Entscheidend ist deshalb ein anderer Punkt: Die aktuellen Beschlagnahmungen betreffen offenbar deutlich größere Tierbestände als noch im Vorjahr.

Pro betroffenem Halter hat sich die Tierzahl mehr als verdreifacht

Rechnerisch wurden im Vorjahr durchschnittlich rund 3,3 Tiere pro betroffenem Halter beschlagnahmt. In diesem Jahr sind es bislang etwa 10,7 Tiere. Die durchschnittliche Zahl hat sich damit mehr als verdreifacht.

Allein diese Relation verändert die Einordnung der Statistik erheblich. Die Zahl von 161 beschlagnahmten Tieren bedeutet nicht, dass sich auch die Zahl einzelner Tierschutzfälle entsprechend erhöht hätte. Vielmehr können bereits wenige größere Haltungen dafür sorgen, dass die absolute Zahl der betroffenen Tiere stark steigt.

Ein aktuelles Beispiel nennt der VMVT selbst: In einem Fall mussten 30 vernachlässigte Rinder aus einem Bestand übernommen und anderweitig untergebracht werden. Ein einziger solcher Vorgang entspricht bereits fast der Hälfte aller im Vorjahr beschlagnahmten Tiere.

Nach Angaben der Behörde treten zudem Fälle von Tierhortung sowie problematische Haltungsbedingungen bei größeren Nutztierbeständen wiederholt auf. Wie viele der aktuell 161 Tiere konkret auf solche Fälle zurückgehen, wird allerdings nicht aufgeschlüsselt.

Große Beschlagnahmungen werden schnell zum Unterbringungsproblem

Mit der Entscheidung, Tiere aus einer Haltung zu nehmen, ist ein Fall praktisch noch lange nicht erledigt. Die Tiere benötigen zunächst geeignete Unterbringungsmöglichkeiten, gegebenenfalls tierärztliche Versorgung, Futter und laufende Betreuung.

Gerade bei größeren Nutztieren entsteht dabei ein völlig anderes organisatorisches Problem als bei einzelnen Heimtieren. Für 30 Rinder müssen beispielsweise geeignete Stall- oder Weideplätze zur Verfügung stehen. Kristina Ulienė, Leiterin der Tierschutzabteilung des VMVT, bezeichnet die Versorgung größerer Gruppen deshalb als besondere Herausforderung.

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Gemeinden. Nach Darstellung des VMVT müssen sie die vorübergehende Betreuung und Unterbringung beschlagnahmter Tiere bereits sicherstellen, bevor über den jeweiligen Fall endgültig durch die Behörde oder gegebenenfalls ein Gericht entschieden wurde.

Damit entstehen praktische Aufgaben unmittelbar nach einer Beschlagnahmung, während das zugrunde liegende Verfahren unter Umständen noch läuft. Angaben darüber, welche Kosten die aktuellen Fälle verursacht haben, wie lange die Tiere durchschnittlich untergebracht werden müssen oder wer die Kosten letztlich trägt, nennt die veröffentlichte Mitteilung nicht.

Nur etwa jede dritte gemeldete Verdachtslage bestätigt sich

Bemerkenswert ist auch eine weitere Zahl des VMVT. Nach Angaben der Behörde gehen durchschnittlich rund 300 Meldungen pro Quartal über mögliche Tierschutzverstöße oder mutmaßliche Tierquälerei ein. Nur etwa ein Drittel dieser Hinweise bestätigt sich anschließend.

Damit wird ein wichtiger Unterschied sichtbar, der bei Tierschutzfällen häufig untergeht: Eine Meldung oder ein Verdacht ist noch kein festgestellter Verstoß. Erst eine Kontrolle kann klären, ob tatsächlich tierschutzrechtlich relevante Zustände vorliegen.

Bei mehreren Hundert Hinweisen pro Jahr bedeutet die vom VMVT genannte Quote zugleich, dass ein erheblicher Teil der gemeldeten Verdachtsfälle nach der Prüfung offenbar nicht bestätigt werden kann. Das spricht nicht gegen frühzeitige Meldungen problematischer Haltungen, zeigt aber, warum zwischen einem Hinweis aus der Bevölkerung, einer behördlichen Feststellung und einer endgültigen rechtlichen Entscheidung sauber unterschieden werden muss.

Auch eine Beschlagnahmung ist dabei zunächst eine konkrete behördliche Schutzmaßnahme für die betroffenen Tiere. Ob und welche Verstöße einzelnen Haltern anschließend endgültig zugerechnet werden, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

161 Tiere sind vor allem ein Hinweis auf größere Einzelfälle

Die aktuelle Statistik fällt auf den ersten Blick drastisch aus: 161 statt 69 beschlagnahmte Tiere entsprechen einem Anstieg von rund 133 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der betroffenen Halter von 21 auf 15.

Gerade diese Kombination ist entscheidend. Die aktuellen Zahlen sprechen weniger für eine gleichmäßige Zunahme vieler kleiner Fälle als vielmehr dafür, dass einzelne Verfahren größere Tiergruppen betreffen. Der Bestand mit 30 Rindern zeigt, welchen Einfluss bereits ein einziger größerer Fall auf die Jahresstatistik haben kann.

Bei festgestellten Verstößen können nach Angaben des VMVT Geldbußen sowie weitere Maßnahmen folgen. Dazu gehören unter anderem die Beschlagnahmung von Tieren und mögliche Verbote der weiteren Tierhaltung.

Welche Entscheidungen gegen die aktuell 15 betroffenen Halter bereits endgültig getroffen wurden, veröffentlicht der VMVT nicht. Ebenso offen bleiben die konkreten Unterbringungskosten und der spätere Verbleib der beschlagnahmten Tiere. Die bisher veröffentlichten Zahlen zeigen jedoch bereits deutlich: Nicht die Zahl der betroffenen Halter ist gestiegen, sondern vor allem die Dimension einzelner Fälle.

Quellen

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