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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Strafanzeige

  • Nach Wolfsangriffen auf Schafe anonyme Strafanzeige gestellt

    Wölfe sind in Deutschland ein Problem. Anstatt von radikalen Tierrechtlern einem Wolfsmanagement zustimmen, machen dieses das Opfer zum Täter.

    Gegen einen Schäfer deren Schafe von Wölfen gerissen wurden, ging bei der Staatsanwaltschaft Kiel eine anonyme Anzeige. Der Vorwurf: Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz. Die Umzäunung soll laut Anzeige nicht hoch genug gewesen sein. Beweise wurden natürlich wie üblich aus der Tierrechtsszene nicht geliefert.

    Tierrechtler zelebrieren den Wolf als Kuscheltier. Mittlerweile leben allein in Deutschland über 1.000 Tiere. Eine Reglementierung des geschützten Wolfes ist für radikale Tierrechtler keine alternative. Auch, wenn nachweislich spezielle Wölfe eine Vorliebe für Nutztiere gefunden haben und diese Tiere reißen.

    Da Wölfe in Blutrausch geraten, töten sie alles was sich bewegt. Beim Wolf geht es also nicht um den reinen Nahrungserwerb, sondern nur um das reine Töten. So werden von Schäfern immer wieder komplette Herden, durch Wölfe ausgelöscht.

    Für Tierrechtler haben Schafe kein Recht auf Leben

    Die Doppelmoral von Tierrechtlern stinkt zum Himmel. Ein Schaf hat kein Lebensrecht, auch wenn es im Blutrausch durch einen Wolf getötet wird. Für Tierrechtler sind Schafe nicht Schutzbedürftig, da diese ja bereits in „Gefangenschaft“ beim Menschen leben.  

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    Wölfe leben in Freiheit und besitzen für Tierrechtler ein größeres Schutzinteresse. Da dürfen schon mal Wölfe in Menschennähe kommen und auf Kinderspielplätzen herumlaufen. Der Wolf wird immer als Kuscheltier dargestellt. Dass dieses eine Fehlentscheidung ist, zeigt der Vorfall einer englischen Wanderin in Griechenland. Diese wurde von einem Wolfsrudel getötet und 

    zerfetzt. Die Wirbelsäule und weitere Teile der Leiche seien verschwunden gewesen. Die Wanderin rief beim Überfall noch ihre Familie an, die dann die Polizei in Griechenland informierte. Jede Hilfe kam zu spät. Ein Pathologe der die Überreste untersuchte, bestätigte das hier Wölfe am Werk waren.

    Wölfe ja – aber reglementiert

    Aber auch in der Dokumentation wurde dieses Thema tatsächlich angesprochen und gerade in einem Gebiet, wo der Wolf durch Dörfer und sogar vor Kindergärten gesichtet wurde. Hier sprach eine Behördenmitarbeiterin in einer öffentlichen Sitzung davon, dass man bevor man den Wald betritt, mit einer Trillerpfeife einen Pfiff loslassen sollte, damit der Wolf wegrennt! Ähm, und wie sollen Kinder dann die Natur und vor allem Tiere des Waldes beobachten, wenn man diesen nicht wie früher beibringt, leise im Wald zu sein?

    Gerati.de

    Gleichzeitig verbietet man in Deutschland das Leben von sogenannten Kampfhunden, egal ob sie den Wesenstest bestehen oder nicht. Ein gefährliches Raubtier, was bei der Nahrungssuche unberechenbar werden kann, lässt man aber durch Städte und Dörfer frei spazieren.

    Die Einrichtung von Wolfs freien Zonen wird genauso von Tierrechtlern sabotiert, wie die Reglementierung der Wölfe. Auch Umsiedlungsmaßnahmen um die Zahl der Wölfe in einigen Regionen zu reglementieren, wird von seitens der Tierrechtler dementiert.

    Peta macht es vor, mit seinen Sinnfreien Strafanzeigen gegen Landwirte.

    Insbesondere Dr. Edmund Haferbeck, als Leider der Rechtsabteilung von Peta, erstattet immer wieder bei Bränden Strafanzeigen gegen Landwirte. Als Begründung gibt er an fehlende Brandschutzmaßnahmen. Selbst bei Brandstiftungen, die Haferbeck im Namen von Peta sogar befürwortet, in dem er öffentlich die Aussage trifft! „Straftaten von Tierrechtlern sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!“ Damit ruft Peta selbst zu Straftaten auf und verhöhnt dann das Opfer des Brandanschlages noch mit einer Strafanzeige.

    Agrarheute.de bringt es auf den Punkt …

    Strategie: die Opfer zu Tätern machen

    Das Prinzip ist nicht neu: Seit Jahren schon zeigt Peta Deutschland Nutztierhalter an, die Tiere durch Stallbrände verloren haben. Der Landwirt habe im Vorfeld nicht genug für den Brandschutz getan, heißt es dann pauschal. Selbst bei eindeutigen Fällen von Brandstiftung scheut der Verein nicht vor Anzeigen zurück.

    Und auch bei den Wolfsrissen haben NGO-Vertreter längst die eigentlich Schuldigen ausgemacht. Der Vorsitzende des Naturschutzbundes (NABU) Schleswig-Holstein, Hermann Schultz, lässt auf lifepr.de wissen: „Bei fast allen Wolfsübergriffen auf Schafherden waren die Zäune unzureichend […] Man gewinnt den Eindruck, dass einzelne Schäfer ihre Tiere opfern, um das Bild des ‚bösen Wolfes‘ in der öffentlichen Meinung bewusst zu manifestieren.“

    Weihnachtsspendengeschäft ruft

    Wer in Kiel Anzeige erstattet hat, ist unbekannt. Das Ziel dürfte jedoch dasselbe sein wie bei Petas Stallbrandaktionen: Tierhalter massiv zu diskreditieren und sie – angesichts von ohnehin psychisch belastenden Notsituationen – mürbe zu machen. Kann es einen gemeineren Vorwurf geben als den, dass man seine Tiere aus wirtschaftlichem oder politischem Kalkül elend verbrennen oder vom Wolf reißen lässt?

    Außerdem schadet es so kurz vorm Weihnachtsgeschäft natürlich auch nicht, dem Spendenvolk noch einmal gründlich ins Gedächtnis zu rufen, auf wessen Konten noch Platz ist für eine Unterstützung der selbsternannten Nutztierretter.

    Die böse Saat ist gelegt

    Die Staatsanwaltschaft Kiel prüft den Vorgang, allerdings machte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler gegenüber den Kieler Nachrichten klar, dass man angesichts einer anonymen Anzeige gegen Unbekannt (es wurde kein Schäfer namentlich genannt) sehr bedacht agieren werde: „Wir werden nicht – und dürfen das auch gar nicht – einen Rundumschlag gegen alle Schafhalter machen.“

    Das dürfte auch dem Anzeigenden klar gewesen sein. Aber der giftige Stachel sitzt schon mal.

    agrarheute.de

  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen radikalen Tierrechtler Simon Fischer

    Radikaler Tierrechtler Simon Fischer findet keinen Job und macht mit Lügen GERATI dafür verantwortlich. Staatsanwaltschaft nimmt Ermitlungsverfahren gegen ihn auf!

    Radikaler Tierrechtler Simon Fischer kann nur eins und das ist das Verbreiten von Lügen! So hetzt er gern gegen Zirkusse und Zoos und will diese Lügen letztendlich mit gefakten Beweismitteln bestätigen. So behauptete er, dass beim Jura Zoo die Tiere gequält wurden. Letztendlich ergab das Ermittlungsverfahren folgendes …

    Ende Mai 2018 wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Jura-Zoo eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kam bei ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass sich nicht belegen lasse, dass Tieren durch Rohheit Schmerzen oder Leid zugefügt worden sei.

    Wikipedia

    Auch im Fall des Bären Ben log Simon Fischer, dass sich die Balken bogen. Seine hier aufgestellte Behauptungen wurde widerlegt und der Bär sogar als Vorzeigebär vom Leiter der Auffangstation betitelt.

    Seit Ben im Frühjahr 2016 abgeholt wurde, lebt er auf einem Gnadenhof in Bad Füssing. Arpád von Gaál, der Vorsitzende des Vereins Gewerkschaft für Tiere, betont, dass Ben damals in einem guten Zustand war. „Als er bei uns ankam, war er gesund und fit, es hat ihm an nichts gefehlt.“ In der Regel rette der Verein Bären aus schlechter Haltung. „Ben war wirklich ein Vorzeige-Bär – er gehört eigentlich nicht zu den Tieren, die wir suchen und aufnehmen.“ Auch die Haltung im Zirkus sei nach dem Gesetz legal gewesen, betont von Gaál. „Der Zirkusbetreiber hat nach seinen Möglichkeiten das Beste für Ben getan.

    merkur.de

    Seine Abartigkeit zeigte jedoch Simon Fischer bei einem Unfall wo eine ganze Zirkusfamilie starb!

    Ist die Irre weggeschlossen?

     

    Anstatt es einmal mit der Wahrheit zu versuchen, lügt Simon Fischer weiter. In dem Artikel wo ich einen Screenshot postet der beweisen würde, welchen Menschenhass Simon Fischer aus Roth von sich gibt, stellte er Strafanzeige gegen mich.

    Schaut man sich den Artikel genau ansieht man das ich selbst seine Stellungnahme in diesem Artikel veröffentlichte, um den Leser selbst entscheiden zu lassen, wem er mehr glaubt.

    Selbst die Bild-Zeitung berichtete über den Menschenhass von Simon Fischer …

    Kurz vor der großen Trauerfeier (Samstag 19.08., 15 Uhr in Mötzingen) tauchen zu diesem furchtbaren Unglück hasserfüllte Kommentare von vermeintlichen Tierschützern auf.

    Sie zielen gegen die Opfer, weil die zu einer Zirkus-Familie gehören. Neben dem Facebook-Profil von Aktivist Simon Fischer (19, „Aktionsbündnis – Tiere gehören nicht zum Circus“) steht: „Die quälen wenigstens keine Tiere mehr.“ Und ein weiteres Bündnis-Mitglied wird zitiert mit: „Verdammtes reisendes Pack.“

    Aktivist Fischer sagt: „Das haben wir nicht geschrieben. Ich vermute, dass Gegner unseres Aktionsbündnises die Kommentare gefälscht haben, um uns zu diskreditieren. Ich habe schon Anzeige erstattet.“

    bild.de

    Das ist nicht das erste Mal, das Simon Fischer behauptet, er würde sich in einem Rechtsstreit befinden!

    Bereits im Jahr 2017 behauptete er gegenüber dem Nordbayern.de folgendes …

    Blogger aus Indonesien

    Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.“

    nordbayern.de

    Diese Behauptung war gelogen, denn die bisher einzige Strafanzeige von Simon Fischer ging erst am 01.08.2018 bei der Polizei in Görlitz ein und wurde mir über meinen Postbevollmächtigten zugestellt!


    Vorladung Strafanzeige Simon Fischer
    Vorladung Strafanzeige Simon Fischer

    Auf den konkretisierten Tatvorwurf habe ich wie folgt reagiert!

    Nachdem dann die Verleumdungsklagen (25 Stück) von Dr. Edmund Haferbeck auch bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen waren, wurde die Akte Strafanzeige Simon Fischer mit denen von Haferbeck unter dem Aktenzeichen 900 Js 6057/18 zusammengefasst! Am 05. März 2019 kam dann die Einstellungsverfügung, die an meinen Postbevollmächtigten zugestellt wurde!


    Einstellungsverfügung vom 05 03 2019
    Einstellungsverfügung vom 05 03 2019

    Nach der Einstellungsverfügung kam Simon Fischer auf die glänzende Idee, meinen Provider anzulügen!

    So schrieb er eine E-Mail an meinen Provider …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Herr Silvio Harnos betreibt die über Sie gehostete Domain https://gerati.de/. Auf dieser Internetseite werden bereits seit Jahren Einzelpersonen  und Organisationen diffamiert. Wegen dort veröffentlichter Artikel liegen gegen Herrn Harnos bei zahlreichen Staatsanwaltschaften bereits rund 20 Strafanzeigen vor.

    Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben. Die Folge waren Morddrohungen gegen  meine Person. Ich fordere Sie hiermit auf, die oben genannte Seite bis zum 15.06.2019 zu entfernen. Nach einem Urteil des LG Hamburg vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09  ist der Webhoster juristisch zu belangen, sollten strafrechtlich relevante Inhalte auf den Seiten veröffentlicht werden und dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde. Dies habe ich  hiermit getan. Sollte der Artikel nicht entfernt werden, sehe ich mich gezwungen, juristisch gegen ALL-INKL.com vorzugehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Simon Fischer

    Freier Journalist I

    Mitglied im Deutschen Medienverband

    per E-Mail mir von meinem Provider übermittelt

    Den Artikel zu dieser E-Mail und meine Antwort

    Ich sendete meinem Provider nach einem lustigen Telefongespräch, wo wir uns über die Taten von Simon Fischer köstlich amüsierten die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz. Der Provider wies die Ansprüche von Simon Fischer zurück!

    Drei Monate später wendete sich Simon Fischer erneut an meinen Provider …

    Das Anliegen klang dann so …

    Betreff: Hinweis zur Löschung wegen Beleidigung und Verleumdung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Nutzer Silvio Harnos veröffentlichte am 29.08.2019 auf der über Ihre Firma gehosteten Domain „gerati.de“ einen Artikel, in welchem  ich als „Spinner“ beleidigt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Kunde verleumderische, ehrverletzende und unwahre Behauptungen über  meine Person in verschiedensten Artikeln veröffentlicht. Sie sind als Webhoster verpflichtet, nach Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung für eine  Sperrung des Angebots zu sorgen. (siehe LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09)). Ich fordere Sie damit in einem ersten Schritt auf,  den Artikel

    https://gerati.de/2019/08/29/buergermeister-andreas-wutzlhofer-begeht-straftaten/

    zu entfernen. Im übrigen wird hier zudem ein Bürgermeister verleumdet. Sollte der Artikel weiterhin abrufbar bleiben, behalte ich mir  eine Privatklage ausdrücklich vor.

    Simon Fischer

    Daraufhin antwortete ich wie folgt …

    Sehr geehrter K***,

    hiermit teile ich zu der Meldung von Herrn Simon Fischer folgendes mit.

    Simon Fischer behauptet selbst gegenüber der Presse gegenüber mir in einem Rechtsstreit sich zu befinden. So machte er gegenüber dem Onlinemagazin Nordbayern.de folgende Aussage zu meiner Person!

    „Blogger aus Indonesien

    Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit „radikalen Tierschützern“ beschäftigt. „Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego“, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. „Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.

    Das Veterinäramt hatte bei der jüngsten Begehung des Jura-Zoos nur kleinere Mängel festgestellt. Allerdings muss das Gibbon-Gehege bis März 2018 erneuert werden.

    https://www.nordbayern.de/region/neumarkt/tierrechtler-jubeln-jura-zoo-gibt-mehrere-tiere-ab-1.6588122

    Seine versuchte Strafanzeige wurde von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz abgewiesen! Einstellungsverfügung liegt ihnen bereits aus einem vorangegangenen Vorfall vor.

    Auch dort hat Herr Simon Fischer mit Lügen gearbeitet. So behauptete er gegen über ihnen folgende falsche Tatsachenbehauptung:

    Auf der Seite https://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben.

    Die Staatsanwaltschaft hat trotz intensiver Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, aber keine Erkenntnisse erlangen können, dass der von mir veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

    Mit dieser Äußerung hat Simon Fischer, also vorsätzlich gelogen, was ihn als Lügner entlarvt, den man umgangssprachlich auch als Spinner betiteln kann. Die Behauptungen, die Simon Fischer als Tierrechtler immer wieder aufstellt, können durch Ermittlungsbehörden nicht bestätigt werden, wie auch das oben genannte Zitat des Nordbayern.de belegt.

    Demnach ist die Aussage „Spinner“ keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern beschreibt ehern die immer wieder durch Simon Fischer aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen, die durch Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft als falsch herausstellen.

    Der Begriff Spinner wird unter anderem definiert: 2) Person, die unsinnige Gedanken, Vorstellungen hat

    Diese Definition trifft auf Simon Fischer, der als Tierrechtler aktiv ist, zu.

    Gleichzeitig betreibe ich den Blog gerati.de als journalistische Webseite, in der ich mich insbesondere mit radikalen Tierrechtlern befasse.

    Demnach berufe ich mich auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem es heißt:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Selbst alle angestrebten Strafanzeigen, die sich auf Artikel von GERATI beziehen und vom selbsternannten größten Tierrechtsverein Peta stammen, wurden erst kürzlich alle durch die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt.

    Dennoch habe ich die Bezeichnung „Spinner“ in dem Artikel durch „Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet“ abgeändert.

    Herrn Simon Fischer steht es natürlich jederzeit frei, gegen meine Person eine Zivilrechtliche Klage anzustreben. Darüber wurde er in der Einstellungsverfügung seiner Strafanzeige informiert.

    Bisher ist keine Klageschrift von seiner Seite bei mir eingetroffen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Doch jetzt kommt der Hammer was ihn das Genick brechen wird

    So stellte Simon Fischer jetzt einen Löschantrag bei Google und log dort auch was die Bretter hergaben. Doch dieses Mal wird er sich wohl zu Weit hinausgelehnt haben!

    Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Google wahre Berichte, nicht löschen muss. (siehe Zeit.de)

    Das Informationsrecht überwiegt dem Persönlichkeitsrecht. GERATI wird von Gerichten mittlerweile als journalistischer Blog eingestuft. Auch bei der anstehenden Klage erweiterte das Berliner Landgericht die Klage um den Begriff Presserecht! Haferbeck selbst klagte nur wegen Verleumdung!

    Und so sieht der Löschantrag von Simon Fischer bei Google aus (Rechtschreibfehler habe ich natürlich drin gelassen)

    Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert

    abzurufen unter lumendatabase.org

    Ich habe einmal die wichtigsten Punkte fett markiert! Wenn GERATI eine VERLEUMDERSEITE ist, was ist dann die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern? Immerhin kann man selbst auf Wikipedia und in den Medien nachlesen, das Simon Fischer vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet!

    Dann immer wieder der übliche Schmarren aus der Tierrechtsszene. Ich bin nach Indonesien geflüchtet, um mich vor der deutschen Justiz zu verstecken. Ähm warum reagiere ich dann auf jede Strafanzeige und stelle auch Strafanzeigen, wenn ich mich doch vor der deutschen Justiz verstecke. Warum kommt eine Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen auf Grundlage der Strafanzeige von Simon Fischer zu der Erkenntnis, das es keinen begründeten Verdacht gegen meine Person mehr besteht?

    Die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass es sich eben nicht um einen gefakten Screenshot handelt! Dieses wurde mir auch noch einmal auf Anfrage bestätigt und mir die Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Grundlage das keinerlei begründeter Verdacht bestand, bestätigt!

    Nach der falschen Tatsachenbehauptung mit der Staatsanwalt will Simon Fischer also sogar einen Unterlassungsanspruch gegen mich haben. Wenn er diesen besitzt, dann ist dieses nicht nur Betrug, sondern sogar Urkundenfälschung. Ich habe zu keiner Zeit eine Unterlassungserklärung gegenüber Simon Fischer abgegeben!

    Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden“ 

    Simon Fischer will also ein selbständiger Journalist sein und hat vom Presserecht keinerlei Ahnung. Dass er seit Jahren nur mit Hilfsjobs sich Überwasser halten muss, liegt wohl nicht an GERATI, sondern ehern an seiner Lügerei, wie dieser Löschantrag belegt. Ich kann potenzielle Kunden verstehen, wenn sie mit einem solchen Menschen nichts zu tun haben wollen, der nur Lügen verbreitet und andere Menschen mit tiefem Hass überzieht!

    Strafanzeige gegen Simon Fischer

    Als Erstes wendete ich mich an die Staatsanwaltschaft Görlitz, um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mir bestätigen zu lassen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach Überprüfung meiner Unterlagen, fehlt mir bis heute ein Nachweis über den Status bzw. Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu dem Aktenzeichen 150 Js 21008/17.

    Da der Strafanzeigensteller Simon Fischer öffentlich die Behauptung aufstellt, dass die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis kam, dass der von mir veröffentlichte Screenshot gefakt sei und Herr Simon Fischer diese Aussage ohne Beweismittel, als Löschungsantrag bei Google und meinem Provider nutzten möchte, bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige zu unterrichten!

    Antrag Simon Fischer Löschung der Google suche zu diesem Artikel:

    Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

    Abzurufen unter https://www.lumendatabase.org/notices/21683611

    Es wäre für mich Juristisch relevant, ob die Staatsanwaltschaft Görlitz tatsächlich zu dieser Erkenntnis kam und in welcher Form sie den Strafanzeigensteller diese Aussage bestätigt haben!

    Gleichzeitig bitte ich sie mich über den aktuellen Status dieser Strafanzeige als Beschuldigter zu unterrichten. Ich bitte sie die Antwort per E-Mail: silvio@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 mir zuzusenden, da auf Grundlage des Lockdowns von Indonesien eine Postzustellung aus dem Ausland sich schwierig gestaltet!

    Im Anhang lege ich ihnen Kopien meines Reisepasses und meines Führerschein, aus dem meine Adresse hervorgeht, bei.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Daraufhin erhielt ich folgende Antwort …

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 1. Oktober 2020 wird Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren 150 Js 21008/17 zum Verfahren 900 Js 6057/18 hinzuverbunden worden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Auf Anordnung

    G***

    Justizbeschäftigte

    Daraufhin folgte nach einem kurzen Telefonanruf, bei der Staatsanwaltschaft, die Strafanzeige gegen Simon Fischer … 

    Strafanzeige gegen

    Simon Fischer, Pxxxxx. xxx, 91xxx Roth / Deutschland

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen Simon Fischer wohnhaft laut Impressum Facebook: Pxxxx in 91xxx Roth, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Herr Simon Fischer behauptet unter anderem öffentlich und gegenüber dritten, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz in ihrem Ermittlungsverfahren 150 Js 21008/17 zusammengelegt in 900 Js 6057/18 das die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu der Erkenntnis kam, dass der angeblich veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

    Diese Behauptung stellte Simon Fischer gegen über meinen Provider der AllInkl.com auf und forderte durch diese Behauptung die Löschung des Artikels. Dem Provider habe ich die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens 5. März 2019 beigefügt. Damit war dieses Problem geklärt.

    Jetzt stellte ich fest, dass Simon Fischer bei Google dieselbe Behauptung aufstellte und die Löschung des Suchergebnisses auf Grundlage von Diffamierung beantragt hat. So begründete er seinen Antrag wie folgt …

    Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

     Abzurufen unter: https://www.lumendatabase.org/notices/21683611

    In diesem Antrag behauptet Simon Fischer fälschlich, dass er einen rechtskräftigen Unterlassungsanspruch besäße.

    „Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden.“

    Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sollte Herr Simon Fischer eine besitzen ist dieses nachweislich eine Fälschung! Hier würde der Straftatbestand des Betruges noch im Raum stehen.

    Mit der Webseite gerati.de verdiene ich auf Grundlage von Schaltung von Werbung über Google Geld. Aufgrund der Diffamierungsmeldung besteht die Möglichkeit, dass ich für einige Werbepartner nicht mehr tragbar wäre und ich somit eine Umsatzeinbuße einräumen müsste.  

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Weiterhin wird Simon Fischer sich freuen dürfen, einen Unterlassungsanspruch per Zivilklage in den nächsten Tagen zu erhalten. Denn wer nur Lügen kann, der sollte sich nicht wundern letztendlich noch als Vorbestraft zu gelten. Ob dieses seine Bewerbungen fördert, bleibt offen!

  • Peta diffamiert durch falsche Tatsachenbehauptungen Landwirt aus Niedercunnersdorf – GERATI erstattet gegen Peta und deren verantwortlichen Mitarbeiter Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz

    Peta verleumdet und diffamiert einen Landwirt aus dem Landkreis Görlitz, durch falsche Tatsachenbehauptungen, obwohl Peta nach eigenen Angaben bewusst ist das der Landwirt gegen kein Gesetz verstoßen hat!

    Peta hat in den letzten Jahren, tausende von Strafanzeigen gestellt, die allesamt eingestellt wurden. Ein normaler Mensch müsste hier eigentlich zu der Erkenntnis kommen, dass er mit seinem eigenen Rechtsverständnis, auf dem Holzweg sich befindet. Man darf dem Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck schon fehlendes Rechtsverständnis vorwerfen. Insbesondere, wenn man seine selbst verfassten Bücher liest. Dort heißt es Rechtsbeugemafia oder Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?

    Auch die ihm zugeteilten Juristen, scheinen in Fragen des Rechtsverständnis ehern in manchen Vorlesungen gefehlt zu haben. So wurde als Unterstützung für den Nichtjuristen Haferbeck extra bei Peta, Krishna Singh, eingestellt. Jener Jurist gab mit seinem Arbeitsantritt bei Peta, seinen Rechtsanwaltstitel, freiwillig ab. Auch er konnte keinen juristischen Präzedenzfall bei Bränden in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben schaffen. Also stellte man hier zusätzlich noch Rechtsanwalt Christian Arleth ein. Jener Rechtsanwalt Arleth ist sich sicher, das Peta ein Mandat von Schweinen erhalten habe und legte mit diesem Mandat, eine Verfassungsbeschwerde im Namen von Peta, als Vertreter für die Schweine ein.

    Man muss kein ausgebildeter Jurist sein, um die fehlende Legitimation von Peta zu erkennen. Offen bleibt vor allem, wie die klagenden Schweine, ihre Mandantschaft an Peta übertragen haben wollen. Dieses nahm sich auch der führende Medienrechtsexperte, Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, in einem YouTube Video vor.

    Begründung der Klagen gegen Landwirte mehr als lächerlich!

    Wer sich mit den Klagen von Peta genauer befasst, wird zu der Erkenntnis kommen, dass diese auf keiner gesetzlichen Grundlage aufbauen. Auch die beiden hoch bezahlten Juristen scheinen nicht in der Lage zu sein, die gesetzliche Lage so einzuschätzen, das man Haferbeck überzeugen könnte, von einer Strafanzeige abzusehen.

    So behauptet Peta seit Jahren, es gebe bei den Bränden auf landwirtschaftlichen Betrieben, fehlende Brandschutzmaßnahmen. Natürlich darf man jetzt nicht von Peta erwarten, dass man den Brandort besucht. Nein man scheint hier ehern eine Glaskugel zu nutzen. Hier scheint insbesondere Herr Haferbeck immer wieder sehr tief hineinzuschauen. Dabei erkennt er wilde Verschwörungstheorien, aber auch immer wieder angebliche Rechtsverstöße.

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    So sollte es auch niemanden verwundern, dass Haferbecks Blick in die Glaskugel, durch die tatsächliche Wirklichkeit zerstört wird. Staatsanwaltschaften stellen die witzigen Strafanzeigen in Akkordarbeit ein. Letztendlich verursacht hier Peta, dem Steuerzahler in Deutschland, einen enormen Schaden. Anstatt das sich Ermittlungsbehörden, auf wichtige Ermittlungen, wie Mord, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch konzentrieren können, werden diese immer wider durch haltlose Strafanzeigen von Peta, an ihrer eigentlichen Arbeit und Aufgabenerfüllung gehindert.

    Jeder hat in Deutschland ein Recht Strafanzeigen zu stellen

    Von Peta wird dieses Recht, mehr als missbraucht. So wird durch eine von Peta veröffentlichte Pressemitteilung, der betroffene Landwirt noch zusätzlich, an den öffentlichen Pranger gestellt. Dabei verletzt man sogar die geltende rechtsverbindliche Unschuldsvermutung, des unschuldig von Peta beschuldigten Landwirts.

    Dabei ist sich Peta sogar selbst bereits im Vorfeld der Strafanzeige bewusst, dass sie falsche Verdächtigungen aussprechen. So werden diese Strafanzeigen immer wieder wie folgt begründet! 

    Um diesen Missstand mehr in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken, hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

    Zitat Auszug einer Peta Pressemitteilung

    Nach der ersten Strafanzeige von GERATI gegen Peta änderte man diese Aussage leicht ab. Jetzt heißt es …

    Doch um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen und auch den Schaden für die Landwirte möglichst gering zu halten, ist auch die Politik gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie.

    Zitat Pressemitteilung Peta

    Peta ist sich also bewusst, dass der beschuldigte Landwirt gegen kein Gesetz verstoßen hat. Man wolle mit der Strafanzeige die Politik zu einer Gesetzesänderung anregen. Der Weg, dieses über eine Strafanzeige zu tun und somit wissentlich einen Unschuldigen einer Straftat zu beschuldigen, ist in Deutschland strafbar (Falsche Tatsachenbehauptung)

    Vorwürfe offenbaren Peta juristische Dümmlichkeit

    So kann man aus den vorgefertigten Textbausteinen, die Peta im Akkord in ihre Strafanzeigen gegen Landwirte stellt, folgenden angeblichen strafbaren Missstand erkennen. Fehlende oder nicht vorhandenen Brandschutz. Wie bereits erwähnt, scheint insbesondere Haferbeck diese Erkenntnis durch einen Blick in eine Glaskugel zu erkennen. Kein einziger Mitarbeiter besucht Brandorte selbst. Woher kommt dann diese Erkenntnis? Weiterhin scheint Peta der Begriff Bestandsrecht nichts zu sagen.

    Als zweiten Punkt kann man immer lesen, das angeblich die Löschwasserversorgung nicht ausreichend vorhanden war. Landwirtschaftliche Betriebe liegen meistens Abseits von Ortschaften. Dennoch ist für die Löschwasserversorgung nicht der Landwirt zuständig, sondern die Kommune in dem sein Betrieb registriert ist. Warum wohl Peta bis heute, keine einzige Kommune wegen fehlender oder unzureichender Löschwasserversorgung angezeigt hat?

    Das Peta ein fleißiger Mitleser auf GERATI ist, beweisen sie ja immer wieder. In kürzester Frist werden aufgezeigte Fehler und Aussagen, die GERATI als rechtlich fragwürdig erachtet und darüber berichtet, gelöscht oder abgeändert. Im Bereich der Klagen, wegen der Löschwasserversorgung will man sich bei Peta jedoch nicht bewegen. Natürlich würde dann die Strafanzeige noch lächerlicher aussehen, wenn man simpel behauptet, es gebe keine Brandschutzmaßnahmen. Immer in Anbetracht das diese in solchen Gebäuden aufgrund des Bestandsrechts nicht vorhanden sein müssen.

    Wenn Peta also wissentlich falsche Strafanzeigen stellt, ist das in meinen Augen bereits Betrug!

    Immerhin sind dies Straftaten für Peta die Legitimation im Tierschutz in Deutschland als gemeinnützig anerkannt zu sein. Peta betreibt weder ein Tierheim noch werden nachweislich Tiere gerettet oder ihnen geholfen. Die einzige Arbeit von Peta scheinen stupide Strafanzeigen zu sein, wobei keine einzige vorn Erfolg gekrönt wurde. In der Regel werden diese von Peta gestellten Strafanzeigen, eingestellt.

    Eine Entschuldigung des vorsätzlichen Opfers, dieser perfiden Peta Kampagne findet man vergebens. Selbst die Pressemitteilung wird, wo die falschen Verdächtigungen aufgezählt wurden, nicht gelöscht. So verdient Peta mit dem Stellen von Strafanzeigen auf Grundlage vermutlich einer Straftat (Falsche Verdächtigung), Geld. Denn blinde und teilweise dumme Peta Unterstützer, die die Arbeit von dieser Organisation nicht hinterfragen, spenden auf Grundlage dieser Strafanzeigen Geld, für den Tierschutz!

    Zu guter Letzt werden dann noch die Ermittlungsbehörden vom Steuerzahler finanziert. Eine perfide PR-Aktion also von Peta. Kostenlose Werbung, durch falsche Tatsachenbehauptungen, in Form einer Strafanzeige, das kann nur Peta!

    Warum man wohl keinen einzigen Peta Mitarbeiter nach einem solchen Brand vor Ort findet bleibt ein Geheimnis von Peta. Immer wieder überleben unzählige Tiere einen Brand, die Hilfe benötigen. Aber einem Tier zu helfen, das scheint für Peta nicht infrage zu kommen. Das kostet ja zum Schluss Geld und das sollte dann doch lieber in die Brieftaschen der Vereinsführung fließen!

    Erstaunlich ist auch, dass Peta keine Strafanzeige erstattet, wenn Tierrechtler den Brand verursacht, oder die Lüftungsanlagen sabotiert haben.

    PeTA zieht Strafanzeige zurück

    Und tatsächlich findet man keine Strafanzeige von Peta, wenn Tiere durch Tierrechtler getötet wurden. 

    Als ein angehender Lehrer, in einen Putenstall eindrang und dabei hunderte von Puten so erschreckte das sie tot um vielen, zeigte Peta diesen Tierrechtler nicht an. Hier griff letztendlich die Justiz durch. Seinen Wunschjob Lehrer konnte er an den Nagel hängen. Auch als unbekannte die Lüftungsanlage eines Betriebes sabotierten, gab es keine Strafanzeige von Peta, obwohl dabei über 900 Ferkel verendeten!

    Man erkennt deutlich, das Peta hier mit zweierlei Maß misst. So sagte Dr. Edmund Haferbeck in einem Interview man werden keinen Tierrechtler anzeigen, nur weil bei seiner Arbeit Tiere sterben. Diese Aussage wird gestützt von der Aussage Haferbecks „Straftaten sind ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit.“

    So zählen diese getöteten Tiere als Kollateralschaden im Kampf gegen die Gesellschaft! Selbst fehlendes Bedauern findet man bei Peta vor, wenn Tiere durch Tierrechtler getötet werden. Es scheint eine Notwendigkeit zu sein, dass man bei Peta über Tierleichen geht, um die selbst erfundenen ethischen Grundziele zu erreichen.

  • Peta muss kindergefährdende Inhalte von Peta Kids entfernen

    Die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg, zwang Peta Inhalte von Peta Kids zu löschen, da dies Kindesgefährden seien.

    Vorausgegangen war eine Beschwerde bei der FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, die gegen Peta eine Anzeige bei der zuständigen Landesmedienanstalt stellte. Die Landesmedienanstalt forderte Peta auf unter Strafandrohung, den Inhalt dieses Artikels zu löschen. Dieser Aufforderung gab Peta nach und löschte den Inhalt!

    Sehr geehrter Herr ****,

    ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihrer im Betreff genannten Beschwerde gegen die URL
    https://www.petakids.de/huhn-retten/
    nach Anzeige bei der zuständigen Landesmedienanstalt abgeholfen werden konnte. Das Angebot wurde entfernt.

    Bitte geben Sie bei Rückmeldungen die im Betreff genannte
    Prüfungsnummer an. Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia W*****

    Beauftragte der FSM-Beschwerdestelle

    FSM-Beschwerdestelle
    Postfach 02 77 17
    10130 Berlin
    Fax: 030 240484-59
    E-Mail: hotline@fsm.de
    Vereinsregisternummer beim AG Berlin Charlottenburg: VR 20264 B

    Kopie E-Mail

    In diesem Artikel forderte Peta Kinder zu Straftaten auf

    Die Landesmedienanstalt geht weiteren Hinweise bei der Seite Peta Kids nach. Mehrere Beschwerden liegen auch auf Grundlage der insbesondere bei Kindern schädlichen Veganen Ernährungsweise vor, die Peta auf dieser Webseite offen von den Kindern einfordert.

    Weitere Löschungen von Artikeln sind also zu erwarten. Dieses dürfte für diese Webseite von Peta, die speziell auf Kinder abzielt, das Ende bedeuten. Weiterhin ist die Peta Jugendschutzbeauftragte Sylvie Bunz, überhaupt nicht erreichbar. Anrufe auf der von Peta angegebenen Telefonnummer, landen auf einem Anrufbeantworter. Trotz hinterlegter Rückrufanforderung an die Jugendschutzbeauftragte passiert nichts. Ein schwerwiegender Verstoß der Arbeitsweise eines Jugendschutzbeauftragten. Auch hier liegt bereits eine Strafanzeige vor.

  • Staatsanwaltschaft Görlitz nimmt Ermittlungen gegen Peta und deren Mitarbeiter auf

    Gestern erhielt ich eine E-Mail der Polizei aus Weißwasser Landkreis Görlitz. Die Staatsanwaltschaft Görlitz eröffnet ein Ermittlungsverfahren gegen Peta und deren Mitarbeitern.

    GERATI erstattet Strafanzeige gegen 6 Peta-Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz

    Am 8. Mai 2020 habe ich gegen Peta und sechs Mitarbeiter eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz § 164 StGB, üble Nachrede unter Vorsatz § 186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz § 187 StGB.

    Grundlage der Strafanzeige war die Aussage und Begründung von Peta warum man diese Strafanzeige stelle. Denn wie man daraus erkennen kann, ist Peta sich bewusst, dass der von Peta beschuldigte Landwirt überhaupt keine Straftat begangen hat!

    So heißt es bei Peta in der Pressemitteilung zu ihrer Strafanzeige gegen einen Betreiber einer Geflügelzuchtanlage in Kreba-Neuendorf bei Görlitz wie folgt …

    Um diesen Missstand mehr in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken, hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

    Peta.de

    Daraus lässt sich nachweislich erschließen, dass es Peta bewusst war, bei Strafanzeigenstellung bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, das der beschuldigte Landwirt keine Straftat begangen hat.

    Staatsanwaltschaft Görlitz hat nach Prüfung der Strafanzeige die Polizei Weißwasser beauftragt, weitere Ermittlungen gegen die beschuldigten Peta Mitarbeiter vorzunehmen

    Damit scheint sich der Verdacht, das hier von Peta und deren beschuldigten Mitarbeiter eine Straftat vorliege, erhärtet zu haben. In der Regel stellt ein Staatsanwalt, sollte sie zu der Erkenntnis kommen, dass keine Strafanzeige vorliege, ohne weitere Ermittlungen das Ermittlungsverfahren ein.

    Es wäre schon von Peta dreist, unschuldigen wild ausgesuchten Opfern, eine Straftat vorzuwerfen, ohne das auch nur der Anfangsverdacht bestehe und dabei selbst Straftaten zu begehen. Insbesondere, dass man das dann sogar selbst in einer eigens dazu verfassten Pressemitteilung als Begründung der Strafanzeige angibt.

    Nicht nur das Peta in ihrer Pressemitteilung das ausgewählte Opfer, so beschreibt, dass jeder in Erfahrung bringen kann, um welche Person es sich handelt. So wird weiterhin diese bereits in der Pressemitteilung vorverurteilt. Ein grober verstoß gegen die geltende Unschuldsvermutung. Die von Peta gestellten Strafanzeigen wegen Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben, werden in der Regel generell eingestellt und als unbegründet abgewiesen.

    Man darf hoffen, dass die Görlitzer Staatsanwaltschaft bei der Bestätigung des Verdachtes, auch Klage erhebt, damit nicht weiter unschuldige Menschen von Peta mit Hass und Diffamierung belastet werden!

  • GERATI erstattet Strafanzeige gegen 6 Peta-Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz

    Nach einer Strafanzeige von Peta gegen einen Betreiber einer Geflügelzuchtanlage in Kreba-Neudorf bei Görlitz erstattet GERATI Strafanzeige gegen den Strafanzeigensteller Peta.

    Gegen die Mitarbeiter 

    • Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    • Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    • Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    • Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    • Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung

    • Lisa Kienzle, als Mittarbeiter der Presseabteilung

    liegt der begründete Verdacht vor folgende Straftaten begangen zu haben.

    GERATI hat heute bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen diese Peta-Mitarbeiter gestellt, wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB.

    Gerade die Staatsanwaltschaft Görlitz sollte doch für Peta in eindrucksvoller Form in Erinnerung geblieben sein. Nicht nur das immer noch in diverse Strafanzeigen gegen Peta Mitarbeiter durch diese Staatsanwaltschaft ermittelt wird. So wurden auch 25 Strafanzeigen die Peta gegen den Betreiber von GERATI stellte, von dieser Staatsanwaltschaft abgewiesen und eingestellt. Peta hatte auf korrupter Art und Weise anscheinend einen direkten Kontakt zu einem Staatsanwalt in der Staatsanwaltschaft Augsburg. Diese versuchte den Betreiber von GERATI bei der Einreise in München kommend aus Abu Dhabi vorübergehend festzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ließ selbst das Recht auf Gehör, was man als Beschuldigter hat, nicht zu. Nach massiven Beschwerden und infrage Stellen der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg, für die Strafanzeigen von Peta, wurden diese an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben.

    Peta Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck räumte bereits mehrfach ein, private Telefonnummern von Staatsanwälten zu besitzen. Ob eine Gegenleistung von Peta für diesen direkten Kontakt geleistet wurde, kann nicht nachgewiesen werden.

    Erstaunlich ist jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz alle Ermittlungsverfahren, nachdem mir mein Recht auf Gehör als Beschuldigter gewährt wurde, eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war in manchen Strafanzeigen die 4 Jahre alt waren und direkt von Haferbeck stammten, jahrelang dazu nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Ob man die Dummheit von Haferbeck in seinen Anzeigen erkannte?

    Peta gibt immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen gegen über von Staatsanwälten ab und macht sich der Üblen Nachrede Strafbar.

    GERATI hat deshalb beschlossen, ab sofort bei jeder Strafanzeige, eine Gegenstrafanzeige gegen Peta zu stellen, da dieses Nachweislich keinerlei Beweise für eine Straftat besitzen und Peta selbst angibt, dass sie die Strafanzeigen nur aus folgenden Grund stelle.

    Um diesen Missstand mehr in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken, hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

    Peta Pressemitteilung

    Es gibt also gar keine Straftat und Peta stellt nur die Strafanzeige, da sie mit den geltenden Gesetzen nicht zufrieden ist. Wenn das mal keine falsche Verdächtigung ist …

    Strafanzeige gegen Peta im Wortlaut …

    Strafanzeige gegen

    Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende

    Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende

    Krishna Singh, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    Ra. Christian Arleth, als Mitarbeiter der Rechtsabteilung

    Dr. Edmund Haferbeck, als Leiter der Rechtsabteilung

    Lisa Kienzle, als Mittarbeiter der Presseabteilung

    wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins PeTA Deutschland e.V. und den Mitarbeitern des Vereins Peta Deutschland Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Krishna Singh, Ra. Christian Arleth, Dr. Edmund Haferbeck und Lisa Kienzle, alle Vorladbar unter der Adresse: Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

    Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e.V. hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen den Betreiber der Geflügelzuchtanlage in Kreba-Neudorf bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gestellt.

    Dieses gibt Peta in einer Pressemitteilung vom 07.05.2020 bekannt. Abzurufen unter https://www.peta.de/1000-kueken-sterben-durch-stallbrand-in-kreba-neudorf-peta-erstattet

    Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.

    Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …

    Zitat:

    Um diesen Missstand mehr in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken, hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Görlitz Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet.

    Diese Aussage wird auch bei Google in den Fokus gestellt!


    Screenshot Google alert Meldung zu der Pressemitteilung
    Screenshot Google alert Meldung zu der Pressemitteilung

    Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen bei Staatsanwaltschaften in Deutschland. Insbesondere bei Bränden wo Tiere getötet oder verletzt wurden, kann Peta weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen.

    Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungen, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.

    Der Vorfall ereignete sich bereits am 18.04.2020 und erst jetzt erstattete Peta Nach dem man eine Pressemitteilung  von Süddeutsche.de Kenntnis erlangte. Abzurufen unter: https://www.sueddeutsche.de/panorama/braende-kreba-neudorf-1000-tiere-sterben-bei-brand-in-gefluegelzuchtanlage-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200418-99-746139

    Kein einziger Mitarbeiter von Peta war wären des Brandes, davor oder danach Vorort.

    Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das Brandopfer in einer Pressemitteilung, wie im Fall des Brandes Kreba-Neundorf!

    Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.

    Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die letztendlich vom Steuerzahler getragen wird.

    Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an. Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.

    Allein daraus erkenn man, dass Peta weiß das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.

    Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.

    Da Peta diese Strafanzeigen als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengelder ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten wie falsche Verdächtigungen und Üble Nachrede aus!

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

    Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

    Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!

    Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • Peta lügt – Kontrollen beim Circus Barus belegen ausgezeichnete Tierhaltung

    Peta hat erneut eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt, das ein Zirkus angeblich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen solle.

    Die Stadt Offenbach hat ohne eine eigene Kontrolle, durch ihr Veterinäramt durchzuführen, dem Circus Barus einen Räumungsbescheid zukommen lassen. Peta hatte im Vorfeld die Stadt Offenbach angeschrieben und die unbewiesene Tatsachenbehauptung aufgestellt, dass beim Circus Barus die Tierhaltung zu bemängeln sei.

    Der Zirkus ist aufgrund der Corona-Krise in Offenbach gestrandet. Auch Peta selbst war zu keiner Zeit Vorort, hat also vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet, die die Stadt dazu animierte einen Räumungsbescheid, gegen diesen Zirkus zu erlassen. Und das ganze ohne selbst, sich von der angeblich mangelnden Tierhaltung zu überzeugen.

    Circus Barus legte Widerspruch ein

    Erst nach dem Widerspruch schickte die Stadt Offenbach ihr Veterinäramt los. Dieses suchte über vier Stunden nach den von Peta vorgeworfenen Verstößen. Trotz intensiver Suche, wurde kein einziger Verstoß, der von Peta gemeldet wurde, gefunden. Man kann also davon ausgehen, dass Peta hier vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat, nur um diesen Zirkus einen wirtschaftlichen Schaden zuzuführen. 

    Mittlerweile berichteten auch die Medien über diesen Fall. Selbst das ZDF berichtete über die falschen Tatsachenbehauptungen von Peta, die zu einem Räumungsbescheid, ohne eigene Kontrolle der Stadt Offenbach führte. Die Stadt Offenbach musste ihren Räumungsbescheid kleinlaut zurücknehmen. Man darf hoffen, dass von seitens der Stadt eine Entschuldigung und weitere Unterstützung für diesen Zirkus durch die Stadt erfolgt. 

    Straftat relevantes Vorgehen von Peta

    Peta begründet ihr Vorgehen gegen Zirkusse, Zoos und anderen Tierhaltern damit, dass man gegen jede Art der Tierhaltung sei. Dabei nutzt Peta selbst das Mittel der unbegründeten Strafanzeigen, diffamiert und beschuldigt wissentlich unschuldige Unternehmen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit! Hier sollte sich die Politik einmal Gedanken machen, ob man weiter zulässt, dass ein noch gemeinnütziger Verein, das Recht auf Strafanzeigen weiter nutzen darf, der vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen erstellt, um dadurch Spendengelder zu generieren.

    Der Zirkus hätte natürlich die Möglichkeit hier Peta erfolgreich mit einer Klage zu belasten. Leider fehlen derzeit massiv die finanziellen Mittel, um eine Klage anzustreben. Die Gelder, die der Zirkus derzeit besitzt, kommen zu 100 Prozent den Tieren zu gute, wie die Kontrolle des Veterinäramtes Offenbach belegt. Hingegen gibt Peta keinen einzigen Cent für durch die Corona-Krise in Not geratene Tiere aus. Die Millionen an Spendengelder für den Tierschutz, verschwinden auf dubioser Art und Weise. Allein die Lohnkosten sind derartig hoch, das man bei Peta schon von einer Gemeinnützigkeit schädlichen Ausgabe ausgehen kann.

  • Rabenmutter Lisa Kainz im Auftrag von Peta Strafanzeige gegen Landwirt

    Lisa Kainz hat die Aufgabe von Dr. Edmund Haferbeck übernommen und die stupiden Strafanzeigen von Peta gegen Landwirte zu rechtfertigen, deren Höfe abgebrannt sind.

    Lisa Kainz hat, nachdem die Unglaubwürdigkeit vom Peta Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck mehr als erwiesen wurde, deren Aufgaben in der Pressearbeit übernommen. Aber auch sie scheint überhaupt kein Fachwissen im Bereich Brandschutz zu besitzen. So redet sie wie auch vorher Haferbeck von fehlenden Brandschutzmaßnahmen und unzureichender Löschwasserversorgung. Beweise kann sie jedoch nicht präsentieren.

    Dieses ist auch nicht Verwunderlich, da Peta seine Informationen nur aus Medienberichten entnimmt und keine eigenen Recherchen anstellt. Aus einem Brand auf einem landwirtschaftlichen Hof wird dann in einer Pressemitteilung versucht dem Landwirt der vollkommen Unschuldig ist, an den öffentlichen Pranger zu stellen.

    So stellt Lisa Kainz die unbewiesene Behauptung auf, dass der Landwirt gegen Brandschutzmaßnahmen verstoßen habe und für die unzureichende Löschwasserversorgung schuld hätte. Da Peta weder vor Ort war, sind diese Aussagen nur unbewiesene Behauptungen, die den Landwirt nach dem Brand noch weiter schädigen sollen. Die Aussage der unzureichenden Löschwasserversorgung die Peta auch in der Strafanzeige aufführt, zeigt die stupide Herangehensweise von Lisa Kainz auf. 

    Für die Löschwasserversorgung, ist nicht der Landwirt, sondern die Kommune zuständig. Da hier Strafanzeigen aussichtslos erscheinen, verzichtet Peta seit Jahren auf eine Strafanzeige der zuständigen Kommunen, die für die Löschwasserversorgung zuständig sind. Auch beim Thema unzureichende Brandschutzmaßnahmen konnte Peta in tausenden von Strafanzeigen keinen einzigen Erfolg verbuchen. So ist es auch nicht verwunderlich, das diese Peta Strafanzeigen eingestellt werden.

    In Not geratene Tiere für Peta egal

    Peta gibt ja immer vor, für Tiere einzustehen. Wenn es jedoch zu einem Unglück kommt, sieht man von Peta keinen einzigen Mitarbeiter, der den in Not geratenen Tieren des Brandes Hilfe anbietet. Weder Futterspenden noch Hilfe für die Unterbringung ist von Peta zu erwarten.

    Es geht also auch bei Frau Lisa Kainz nur darum dem Brandopfer durch die Anprangerung weiteren Schaden zuzufügen. Nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat Peta letztendlich dann auch nicht einmal den Anstand sich für die falschen Verdächtigung bei dem Opfer dieser Hetzkampagne zu entschuldigen. Man sieht, es geht Peta nur darum, dem Brandopfer weiter wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Die in Not geratenen Tiere sind Peta völlig egal.

    Ist Lisa Kainz eine Rabenmutter und Kindes-Gefährderin?

    Hochschwanger rekelte sich Lisa Kainz vor der Peta Vereinsführung mit freien Oberkörper und lies bei kühlen Temperaturen ihren Bauch bemalen. Dabei ließ sie es zu, dass Ihr ungeborenes Kind eine Unterkühlung erleiden hätte können, nur um Ihren Busen und hochschwangeren Bauch bei kühlen Temperaturen für Peta zu präsentieren.

    Lisa Kainz bei Kühlen Temperaturen Hochschwanger und nackt für Peta Screenshot: Peta.de
    Lisa Kainz bei Kühlen Temperaturen Hochschwanger und nackt für Peta Screenshot: Peta.de
    Auf mehreren Fotos präsentiert Lisa Kainz sich nackt Screenshot: Peta.de
    Auf mehreren Fotos präsentiert Lisa Kainz sich nackt Screenshot: Peta.de

    Immer wieder tauchten pornografische Fotos von Lisa Kainz aus dem Peta Hauptquartier auf, was wohl mehr als hinterfragt werden darf. Nicht nur die Frage was Pornografie mit Tierschutz zu tun hat, sondern auch, warum Lisa Kainz sich so offen und nackt direkt vor dem Peta Vereinsvorstand präsentierte.

    Ihre Intelligenz präsentierte diese leichte Frau, auch bereits in einem TV Faktencheck gegenüber einer Jägerin. So wich sie Fragen laufen aus und konnte ihre präsentierten wissenschaftlichen Studien nicht ein einziges Mal belegen.

    Kindeswohl massiv gefährdet

    Nicht nur das diese Mutter ihr ungeborenes Kind für Peta unterkühlen lässt, kommt bei Lisa Kainz noch hinzu, dass sie ihr Kind vegan ernährt. Wissenschaftler Ärzte und sogar das Ernährungsministerium warnen vor eine reinen Veganen Ernährung bei Kinder und Jugendlichen. In den letzten Jahren gab es immer wieder Todesfälle bei Kleinkindern, die zwangsweise wie das Kind von Lisa Kains, rein vegan ernährt wurden. Unterversorgung mit lebenswichtigen Vitaminen und Ernährungsstoffen können für ein Kind lebensgefährlich sein.

    Hier sollte sich endlich einmal das Jugendamt einschalten und das Wohl des Kindes prüfen. Wer einem Kind solchen Gefahren aussetzt, ist nichts anderes als eine Rabenmutter. Man darf hoffen das die zuständigen Behörden zum wohle des Kindes dieser Frau, dieses überprüft!

  • Peta scheitert erneut mit Klageversuch

    Die Rechtsabteilung von Peta scheint die unfähigste in der ganzen Welt zu sein. Obwohl hoch bezahlte ausgebildete Juristen bei Peta arbeiten, können sie keinen einzigen Erfolg vorweisen.

    Bei einer Drückjagd rannte ein von Jagdhunden gehetzter Fuchs auf einen Bauernhof in einen Pferdestall und wurde dort von den Jagdhunden attackiert und schwer verletzt. Der Fuchs musste von einem an dieser Jagd nicht beteiligten Jäger erschossen werden.

    Wie üblich erfuhr Peta aus den Medien von dem Vorfall und ohne sich ein eigenes Bild zu machen, erstattete Peta Strafanzeige! Als diese Strafanzeige durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, fing die Peta Rechtsabteilung unter der Führung des Nicht-Juristen Dr. Edmund Haferbeck herumzuzetern und legte Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ein.

    Die Generalstaatsanwaltschaft in München lehnte jetzt die Beschwerde von Peta als unbegründet ab. Es habe nicht, wie Peta behauptet einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegeben. In einer Pressemitteilung von Peta die von einer Fachreferentin Nadja Michler, herausgegeben wurde, gab Peta erneut ihre stupide Forderung für ein generelles Jagdverbot ab. Peta sei der Meinung, dass die Jagd generell gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Dieser Behauptung von Peta wies die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft München nun zurück!

    Kein Tierschutz- und Tierrechtsverein tötet so viele Tiere wie Peta

    90 Prozent der in Obhut von Peta gegebenen Tiere werden durch Peta getötet. Dabei schreckt Peta nicht einmal vor Diebstahl von Haustieren zurück und hält sich nicht an gesetzliche Vorschriften die besagen das Tiere 72 Stunden aufbewahrt werden müssen bevor sie getötet oder abgegeben werden dürfen.

    So stahl Peta den kleinen Hund einer neunjährigen direkt vom Grundstück. Als der Vater davon erfuhr, forderte er von Peta den Hund zurück. Dieser war aber bereits getötet worden. Peta wurde daraufhin auf 7 Millionen USD Schadenersatz verklagt. Peta einigte sich in einem Vergleich auf die Zahlung von 49.000 USD an die Familie.

    Peta zweifelt moralisch und nach eigenen ethischen Vorstellung die Tötung von Tieren an. Wenn es aber um ihren Profit geht, hält Peta sich nicht einmal an gesetzliche Vorschriften und tötet jedes Tier was ihnen in die Finger zu kommen scheint.

    Wie wäre es denn, wenn Peta erst einmal vor der eigenen Tür aufräumt? Das sofortige Beenden des Tötens von lebensfähigen Haustieren wäre hier schon einmal ein Anfang. In Deutschland könnte sich Peta zum Beispiel an Tierheimen und Gnadenhöfen beteiligen. Aber wenn es um Tiere direkt geht, kennt Peta eben nur die Todesspritze!

  • Auch Deutscher Angelfischerverband erstattet Strafanzeige gegen Peta

    Der Deutsche Angelfischerverband e. V, (DAFV) hat am 16.08.2019 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Peta und deren Mitarbeiter, wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und weiterer Tatbestände gestellt.

    Die Peta Mitarbeiterin Tanja Breining, hatte in einer Pressemitteilung öffentlich dazu aufgefordert, Angler mit Steinen zu bewerfen und diese fälschlich bei der Polizei einer Straftat zu bezichtigen, auch wenn ihnen kein Vergehen vorgeworfen werden konnte. GERATI hatte darüber berichtet. Nachdem die Presse auch über den obszönen Gewaltaufruf durch Peta berichtet hatte, änderte Peta ihre Pressemitteilung ab und sprach nun von Kieselsteinen, die man auf Angler werfen sollte. Jedes Fluggeschoss, kann unkontrolliert auch ins Auge gehen. Deshalb unterstützt GERATI auch alle Strafanzeigen die gegen Peta, von Anglern und deren Vereinen gestellt werden.

    Jetzt hat sich auch der DAFV zu einer Strafanzeige gegen Peta entschlossen. Die zugehörige Pressemitteilung des DAFV veröffentliche ich hiermit.

    Pressemitteilung

    Deutscher Angelfischerverband erstattet Strafanzeige gegen die selbsternannte Tierrechtsorganisation PETA

    6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln. Dabei erfreut sich Angeln zunehmender Beliebtheit bei Jung und Alt. Foto: DAFV, Johannes Arlt
    6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln. Dabei erfreut sich Angeln zunehmender Beliebtheit bei Jung und Alt. Foto: DAFV, Johannes Arlt

    Berlin, 19.08.2019. Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) hat am 16.08.2019 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die selbsternannte Tierrechtsorganisation PETA wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und weiterer Tatbestände gestellt.

    Die Aktivisten von der Tierrechtsorganisation PETA rufen auf perfide Weise zur Überwachung von Anglern auf. „In einer in das Internet gestellten Handlungsanweisung fordert die Organisation unbeteiligte Dritte auf, Angler zu stören bzw. anzugreifen, Steine zu werfen, die gefangenen Fische der Angler „zu retten“ oder aber die Angler mindestens zu filmen. Findet sich überhaupt nichts Angreifbares, so soll man laut PETA die angetroffenen Angler mit falschen Vermutungen am besten einfach mal so bei der Polizei anzeigen.“ so die Justiziarin des DAFV.

    „Interessengruppen so gegeneinander aufzustacheln ist zivilgesellschaftlich äußerst bedenklich und zeigt, dass die Organisation jegliche Form des üblichen gesellschaftlichen Umgangs miteinander ausgeblendet hat. Wer zum Steine schmeißen aufruft, gehört hinterfragt.“, so Alexander Seggelke Geschäftsführer des DAFV.

    Angeln in Deutschland (1)

    6,24 Millionen Deutsche gehen mindestens einmal im Jahr angeln[1]. Angeln in Deutschland ist zeitgemäß, nachhaltig und gesellschaftlich bedeutsam. Organisierte Angler kümmern sich mit Millionen von ehrenamtlichen Arbeitsstunden um die Hege und Pflege der heimischen Gewässer und Fischbestände. Ohne diesen Einsatz müsste die öffentliche Hand (so wie z.B. in Amerika) nicht unerhebliche Steuergelder dafür aufwenden.

    [1] IfD Allensbach Statista 2018 “Anzahl der Personen in Deutschland, die in der Freizeit Angeln oder Fischen, nach Häufigkeit von 2014 bis 2018 (in Millionen)“

    Angeln und Jagen sind eine der letzten Formen einer direkten Naturnutzung. Dazu bedarf es in Deutschland einer speziellen Ausbildung und es gibt strenge gesetzliche Vorgaben. Jeder Angler muss im Rahmen einer amtlichen Prüfung die Sachkunde über den respektvollen und sachgemäßen Umgang mit der Kreatur Fisch nachweisen.

    Fisch ist ein wertvolles Nahrungsmittel

    Ein selbst geangelter Fisch erfüllt als Lebensmittel alle Kriterien an den modernen Zeitgeist. Er ist klimaschonend, nachhaltig, frisch, regional, saisonal und bekömmlich. Heimische Fische weisen als Lebensmittel mitunter eine bessere Klimabilanz auf, als der Anbau von Gemüse.[1]  Die moralische Kritik an Anglern, Fische selbst zu angeln und zu essen ist aus Sicht des DAFV verlogen. Jeder Mensch ist direkt oder indirekt ein Naturnutzer.

    [1] Hilborn R, Banobi J, Hall SJ, Pucylowski T, Walsworth TE (2018) The environmental cost of animal source food. Frontiers in Ecology and the Environment 16/6: 329-335

    „Fisch als wertvolles Nahrungsmittel ist weltweit von Bedeutung. Nachhaltiger als mit der Angel gefangen geht es nicht. Darum bedauern wir die forcierte Entfremdung von der Natur und den unschätzbaren Produkten, die sie uns zur Verfügung stellt. In ihrer Handlungsanweisung hat PETA den Bogen eindeutig überspannt“, so Dr. Christel Happach-Kasan Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes.

    Tierschutz ist ein hohes Gut

    Tierschutz ist in unserer Gesellschaft ein hohes Gut und diesen zu unterstützen aus Sicht des DAFV ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. „Die Leute sollten dabei aber genau überlegen, wem sie ihr Geld spenden. Wenn man sich den von PETA selbst veröffentlichten Wirtschaftsbericht für das Jahr 2017/ 2018 ansieht, wurden nach eigenen Angaben dort lediglich 2,12 % des Spendenaufkommens für karitativen Tierschutz verwendet.  Die Stiftung Warentest hat bereits 2013 die Transparenz, Organisation und Kontrolle des Vereins als unzureichend bewertet und stufte PETA Deutschland e.V. als nicht wirtschaftlich arbeitende Organisation ein. Dazu fragen wir uns, warum es so schwer ist bei PETA stimmberechtigtes Mitglied zu werden? PETA hat in Deutschland laut Wikipedia nur neun stimmberechtigte Mitglieder.“, so Olaf Lindner, Pressesprecher des DAFV. „Dabei scheint PETA nur Themen zu verfolgen, welche Spenden einbringen. Wenn es um das Leid von Fischen geht, welche tagtäglich in Wasserkraftanlagen ohne sachgemäßen Fischschutz lebendig zerhäckselt werden, haben wir noch nie etwas von PETA gehört.“

    Spende überlegt!

    PETA beschäftigt mit Verdächtigungen regelmäßig die Staatsanwaltschaften. Damit wird unter anderem versucht, die Fischerei und die Jagd öffentlichkeitswirksam in ein schlechtes Licht zu rücken. PETA fordert, dass das Angeln und Jagen in Deutschland verboten wird. Auch andere Institutionen werden werbewirksam attackiert. So wurde z. B. die Allgäuer Gemeinde Fischen aufgefordert, Ihren Namen zu ändern, weil dieser unmoralisch sei. Nicht umsonst wird derzeit ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ im Bundestag beraten. Die Abgeordneten fordern, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen.

    Wer sich für Natur- und Tierschutz einsetzen möchte und eine Organisation finanziell unterstützen möchte, sollte sich daher vorher genau erkundigen, wem die Spende zugutekommt und wofür sie verwendet wird.

    Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)

    Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 27 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 500.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.