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Peta scheitert erneut mit Klageversuch

by Silvio
22. Januar 2020
in Allgemein
1
Peta Strafanzeige abgewiesen

Peta Strafanzeige abgewiesen

Die Rechtsabteilung von Peta scheint die unfähigste in der ganzen Welt zu sein. Obwohl hoch bezahlte ausgebildete Juristen bei Peta arbeiten, können sie keinen einzigen Erfolg vorweisen.

Bei einer Drückjagd rannte ein von Jagdhunden gehetzter Fuchs auf einen Bauernhof in einen Pferdestall und wurde dort von den Jagdhunden attackiert und schwer verletzt. Der Fuchs musste von einem an dieser Jagd nicht beteiligten Jäger erschossen werden.

Wie üblich erfuhr Peta aus den Medien von dem Vorfall und ohne sich ein eigenes Bild zu machen, erstattete Peta Strafanzeige! Als diese Strafanzeige durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, fing die Peta Rechtsabteilung unter der Führung des Nicht-Juristen Dr. Edmund Haferbeck herumzuzetern und legte Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ein.

Die Generalstaatsanwaltschaft in München lehnte jetzt die Beschwerde von Peta als unbegründet ab. Es habe nicht, wie Peta behauptet einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegeben. In einer Pressemitteilung von Peta die von einer Fachreferentin Nadja Michler, herausgegeben wurde, gab Peta erneut ihre stupide Forderung für ein generelles Jagdverbot ab. Peta sei der Meinung, dass die Jagd generell gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Dieser Behauptung von Peta wies die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft München nun zurück!

Kein Tierschutz- und Tierrechtsverein tötet so viele Tiere wie Peta

90 Prozent der in Obhut von Peta gegebenen Tiere werden durch Peta getötet. Dabei schreckt Peta nicht einmal vor Diebstahl von Haustieren zurück und hält sich nicht an gesetzliche Vorschriften die besagen das Tiere 72 Stunden aufbewahrt werden müssen bevor sie getötet oder abgegeben werden dürfen.

So stahl Peta den kleinen Hund einer neunjährigen direkt vom Grundstück. Als der Vater davon erfuhr, forderte er von Peta den Hund zurück. Dieser war aber bereits getötet worden. Peta wurde daraufhin auf 7 Millionen USD Schadenersatz verklagt. Peta einigte sich in einem Vergleich auf die Zahlung von 49.000 USD an die Familie.

Peta zweifelt moralisch und nach eigenen ethischen Vorstellung die Tötung von Tieren an. Wenn es aber um ihren Profit geht, hält Peta sich nicht einmal an gesetzliche Vorschriften und tötet jedes Tier was ihnen in die Finger zu kommen scheint.

Wie wäre es denn, wenn Peta erst einmal vor der eigenen Tür aufräumt? Das sofortige Beenden des Tötens von lebensfähigen Haustieren wäre hier schon einmal ein Anfang. In Deutschland könnte sich Peta zum Beispiel an Tierheimen und Gnadenhöfen beteiligen. Aber wenn es um Tiere direkt geht, kennt Peta eben nur die Todesspritze!

Tags: JagdPeTAStrafanzeige
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Comments 1

  1. bearjs112 says:
    1 Jahr ago

    Dankeschön für die Info.

    Antworten

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