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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Strafanzeige

  • Rechtsanwalt Manuel Tripp stellt Strafanzeige gegen Peta

    Dass Peta immer wieder zu Straftaten aufruft, wird diesen noch gemeinnützigen Verein wohl jetzt zum Verhängnis. Rechtsanwalt Manuel Tripp stellt Strafanzeige gegen Peta.

    Tanja Breining hatte im Auftrag von Peta zu Gewalt gegen Angler aufgerufen. So sollte man Angler unter anderem mit Steinen stören und diese werfen. Mit Steine werfen hat man bei Peta explizierte Erfahrungen. Dr. Edmund Haferbeck behauptet immer wieder in den Medien, das noch nie ein Peta Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt wurde. Nur scheint er dabei seine eigene rechtsgültige Verurteilung zu einer Bannmeile gänzlich vergessen zu wollen. Dr. Edmund Haferbeck schmiss mit Steinen auf einen Laborleiter und gefährdete dabei Leib und Leben eines Menschen! Dabei ging, Gott sei Dank nur eine Scheibe zu Bruch. Unvorstellbar, wenn der Stein den Mann getroffen hätte.

    Das bei Peta nur um Gewaltaufrufe geht, konnte GERATI bereits mehrfach belegen. So werden Streetteam-Leiter in speziellen Peta-Schulungen zum Auftreten mit Randale und Bambule erzogen, wie aus dem GERATI vorliegendem Peta-Streetteam-Handbuch hervor! Aber auch zu Gewalt gegen Frauen ruft Peta öffentlich auf und forder auf diese sogar mit Baseballschläger regelrecht umzuhauen, wie folgender Videobeweis belegt!

    Peta ändert Formulierung nach GERATI Artikel

    GERATI berichtete, als einer der ersten über den Straftaten relevanten Gewaltaufruf von Tanja Breining, im Auftrag von Peta. Es liegt die Vermutung nahe, dass man von Peta ein kleines Techtelmechtel zwischen #GERATI und #FCKPTA ausnutzen wollte, um die übliche PR-Maschinerie in Gang zu setzen. Dass man dabei öffentlich zu Straftaten, wie zum Beispiel das Werfen mit Steinen, oder das Äußern von falschen Verdächtigungen, gegen über Strafverfolgungsbehörden aufruft, ist Peta egal. Hauptsache man ist wieder in aller Munde.

    Als Peta sich bewusst wurde, dass ihnen nun doch Probleme ins Haus stehen, nachdem auch die Medien von einem Hassaufruf gegen Angler, durch Peta berichteten, änderte Peta die Formulierung des Aufrufs. Doch wie heißt es immer, dass Internet vergisst nie!

    Aus Steinen, wurden auf einmal Kieselsteine. Und der folgende Absatz wurde gänzlich von Peta entfernt.

    3. Der Angler scheint nicht gegen ein Gesetz zu verstoßen.
    Sie können trotzdem einen Aufseher suchen oder die Polizei anrufen und den Verdacht äußern, dass hier möglicherweise ohne Fischereischein und/oder unter Alkoholeinfluss geangelt wird.

    Peta.de

    Rechtsanwalt Manuel Tripp erstattet Strafanzeige

    Strafanzeige gegen PETA und der Grund

    Nachfolgend verantwortlich für Text, Inhalt und Weiterleitungen: Manuel Tripp

    Mit einer Art Handlungsempfehlung wandte sich die selbsternannte Tierschutzorganisation PETA Anfang August auf ihrer Internetseite an die Öffentlichkeit. Sie forderte ihre Unterstützer dazu auf, Angler zu belästigen, wenn sie auf diese treffen sollten. Empfohlen wird dabei, gefangene Fische zu befreien, Steine ins Wasser zu werfen oder die Papiere heraus zu verlangen. Zudem wurden Angler im Allgemeinen in die Nähe gerückt, aggressiv und betrunken zu sein.

    Diese unverfrorene Frechheit stellt einen Pauschalangriff gegen Hunderttausende Angler in Deutschland dar und hat wohl auch juristisch den Boden der Rechtmäßigkeit längst verlassen. Als leidenschaftlicher Angler und Rechtsanwalt habe ich daher Strafanzeige gegen den verantwortlichen Vertreter von PETA Deutschland e.V. – den Vorsitzenden Herrn Harald Ullmann – sowie gegen die Autorin des vorgenannten Artikels Tanja Breining bei der Polizei Baden-Württemberg gestellt.

    Mit dem Artikel unter PETA: TIPPS GEGEN ANGLER wird aus meiner Prüfung zufolge explizit gem. § 111 StGB zu rechtswidrigen Taten aufgerufen. Tierbefreiung stellt einen Diebstahl dar (vgl. OLG Karlsruhe vom 04.03.2005), vorsätzliches Steinewerfen kann zudem den Tatbestand der Nötigung begründen, zumindest aber wohl groben Unfug gem. §§ 116, 118 OWiG erfüllen.

    Herrn Ullmann und Frau Breining drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.

    Ich werde an dieser Stelle regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manuel Tripp
    Rechtsanwalt

    der-ausleger.de

    Und wie anders auch nicht zu erwarten legte sich der erste bereits mit einer deplatzierten Bewertung der Facebook-Seite des Rechtsanwaltes Manuel Tripp sehr weit aus dem Fenster!

    So gab er folgende Bewertung ab:

    67288314 2461224200604617 3457803008081920000 n.jpg? nc cat=104& nc eui2=AeEgig0geRyRtngYk7nQRgyafCl1geNcsoZbQd4I456LXpXSYXGwQAh7WR6F6dIYsNhICgz 4OA3xYdvfZE6G5skpeLy XvgGhiS95xKmZhRbw& nc oc=AQm7GHTv6 Uy84rMkNOLPz9AgYpiOa6NN48HV2rf6Hdf2kknq27aT1Z SV yLHS9gjc& nc ht=scontent.fcgk10 1Christian Schale  empfiehlt Rechtsanwalt Manuel Tripp nicht. Anscheinend Vertretung von Mandanten die gern Tiere quälen. Aus meiner Sicht nicht empfehlenswert.Facebook

     

    Auch diese Aussage dürfte wohl bereits an der freien Meinungsäußerung vorbeirauschen und damit straf relevant sein. Alle Mandanten eines Rechtsanwaltes als Tierquäler bezeichnen und dabei auf seinem eigenen Profil noch mit einem Hund sich präsentieren, zeigt ehern die stupide Stümperhaftigkeit einiger Tierrechtler auf, die immer noch nicht begriffen haben, dass Peta & Co gegen jede Art der Tierhaltung sind.

  • Dr. Edmund Haferbeck zeigt erneut seine Unfähigkeit

    Auf meinen gestrigen Artikel, schien Dr. Edmund Haferbeck, in den Räumen von Peta Deutschland, wieder einmal so richtig explodiert zu sein!

    Nicht nur das alle Strafanzeigen die Peta, gegen meine Person gestellt hatte, eingestellt wurden, so sprach jetzt ein Staatsanwalt einmal Tacheles, zu den stupiden Strafanzeigen von Peta.

    Der Staatsanwalt lehnte die Strafanzeige als unbegründet ab, da Peta eine Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes stellte. Dieses sei aber nicht ersichtlich, da es bei dem Brand eben zu keinem Verstoß des Landwirts gegen das Tierschutzgesetz kam. Gleichzeitig kam der Staatsanwalt zu folgender Erkenntnis …

    Vielmehr sei ganz allgemein davon die Rede gewesen, dass Landwirte ihre Bauten mit veralteten oder unzureichenden Brandschutzmaßnahmen versehen und dadurch vorsätzlich das Leid der verbrennenden Tiere herbeiführen. „Ohne eigene Wahrnehmung wurde geschlussfolgert, dass es im vorliegenden Fall auch so sein könnte.“

    freiepresse.de

    Dr. Edmund Haferbeck mit stupider Pressemitteilung!

    Die Tierrechts-Organisation Peta will die Zurückweisung ihrer Strafanzeige nach einem verheerenden Stallbrand im erzgebirgischen Schlettau nicht akzeptieren. Es wurde Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingelegt, sagte der Leiter der Rechtsabteilung von Peta, Edmund Haferbeck. „Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat innerhalb von einem Tag das Verfahren abgelehnt. Das ist unzulässig, weil natürlich Ermittlungen bei solchen Dingen wesentlich länger dauern“, begründet Haferbeck die Beschwerde.

    Peta verweist darauf, ob es sich um Fahrlässigkeit oder grober Vorsatz handelt, obliege den Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen seien.
    Fast 100 Tiere bei Stallbrand verendet
    Die Strafanzeige hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz zurückgewiesen, unter anderem mit der Begründung, es seien keine zureichenden Anhaltspunkte für vorsätzliches Verhalten erkennbar gewesen. Bei dem Brand Anfang Juli auf einem Bauernhof waren fast 100 Tiere verendet.

    mdr.de

    Wie zu erwarten, kann Peta keine Beweise, für die Begründung ihrer Strafanzeige präsentieren. So versucht Dr. Edmund Haferbeck in etwas dümmlicher Art und Weise seine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft damit zu begründen, dass Ermittlungen länger als ein Tag dauern müssten.

    Peta ist bekannt für stupide Strafanzeigen, die jeglicher Grundlage entbehren.

    Peta stellt seit Jahren unbegründete Strafanzeigen, die alle Eingestellt werden. Dabei leistet sich Peta selbst eine aufgelassene Rechtsabteilung, mit Hoch bezahlten, aber anscheinend unfähigen, studierten Juristen und Rechtsanwälten. Im letzten Jahr machte Peta, unter anderem dank der hoch bezahlten Rechtsabteilung über 500.000 € Schulden und dürfte damit kurz vor der Insolvenz stehen.

    Wenn ein Staatsanwalt, der von seinem Fach etwas versteht, eine Strafanzeige von Peta erhält, die letztendlich jeder Grundlage entbehrt, ist es natürlich auch im Sinne des Steuerzahlers, dass hier keine weiteren Kosten verursacht werden. Anders sehe es aus, wenn Peta endlich einmal Beweise, für ihre in den wahnwitzigen Strafanzeigen aufgeworfenen Vorwürfen, präsentieren würde.

    Weder die Behauptung, dass Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten worden seien, noch das die Tiere, vorsätzlich durch den Brand gequält würden, kann Peta belegen. Insbesondere Herr Dr. Edmund Haferbeck spricht, wenn er darauf angesprochen wird, dass die Brandschutzmaßnahmen überhaupt nicht verletzt wurden davon, dass man den Gesetzgeber, eben durch diese Strafanzeigen, auf das Problem aufmerksam machen möchte!

    Wie bitte???

    Man zeigt unschuldige Bürger an, weil einem ein Gesetz nicht passt. Nicht nur das dieses Vorgehen ein Verstoß gegen jede Art der Unschuldsvermutung ist, so dürfte es sogar Strafbar sein, einen wissentlich Unschuldigen, durch eine Strafanzeige zu belasten und zu diffamieren.

    Hier wird es Zeit das die Politik, endlich einen Riegel vorschiebt und bei Peta die Gemeinnützigkeit infrage stellt. Es kann ja nicht sein, das ein Verein wie Peta, vorsätzlich Straftaten begeht und das unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit!

    Achtung Peta Spender!!!

    Jedem Menschen, der sich für den Tierschutz einsetzen möchte und in Betracht zieht, an Peta eine Spende zu senden, sei gewarnt. Peta hat im letzten Abrechnungsjahr über 500.000 € Schulden hinterlassen. Man sollte vor einer Spende an Peta die Frage stellen, wie sie diesen Schuldenberg, der nur aufgrund von Werbekosten und einen aufgelassenen Mitarbeiterstab zu verschulden ist, abbauen möchte. Auf Anfragen von GERATI reagiert man bei Peta nicht. Mehr noch man versucht ihn stupider Weise von der Webseite zu sperren.

    Nur scheint man bei Peta, noch nicht die Erkenntnis erlangt zu haben, dass man mit einem simplen Proxy diese witzige Sperre umgehen kann.

    02082019 sperre 1
    Peta sperrt expliziert die GERATI IP-Adresse
  • Peta Strafanzeigen – Ermittlungsverfahren eingestellt

    Das muss Peta wurmen. Der Betreiber von GERATI wird offiziell von der ermittelten Staatsanwaltschaft für Unschuldig erklärt und alle Ermittlungsverfahren eingestellt

    Dass, was die Staatsanwaltschaft Augsburg in fünfjähriger Ermittlungen nicht vollbrachte, wurde durch die Staatsanwaltschaft Görlitz in gerade einmal vier Monaten abgearbeitet.

    Alle von Peta gestellten Strafanzeigen, wurden eingestellt und somit meine Unschuld bewiesen. Gleichzeitig offenbart diese Einstellungsverfügung die gänzliche Unfähigkeit der von Peta eingestellten Juristen und Rechtsanwälte! Diese werden aus Spendengelder für den Tierschutz finanziert, kommen aber nur für stupide Strafanzeigen zum Einsatz, die rein gar nichts mit dem Tierschutz zu tun haben!

    Auch in den Klageschriften offenbart man die Unfähigkeit und man könnte der Meinung sein, man habe es mit einem Laien und nicht mit einem ausgebildeten Juristen zu tun. So wurde eine eingereichte Klageschrift eines Peta Mitarbeiters mit enormen Kosten ins Indonesische übersetzt, obwohl man weiß, dass ich Deutscher bin und der bemängelte Artikel auch in Deutscher Sprache verfasst war.

    25072019 übersetzung
    Scan Klageschrift Peta Mitarbeiter

    Bei der Klageschrift handelt es sich um über 50 Seiten, die alle ins Indonesische Übersetzt wurden. Verwunderlich ist dabei, dass ich selbst mit der Rechtsanwältin Dr. Davina Bruihn bereits mehrfach E-Mail Verkehr hatte, als diese sich wegen meine erfolgreichen Gegenmaßnahmen, bei dem Versuch von Peta, meinen Webserver zu sabotieren, meldete.

    Wer jetzt denkt, dass diese Übersetzung schon seine Richtigkeit hat, da man in Indonesien klagen wollte, wird letztendlich verwundert sein, dass die Klage beim Landgericht Berlin eingereicht wurde und mir vom Landgericht diese übersetzte Klageschrift zugestellt wurde.

    Leider muss ich die jetzt in Jubelschreie verfallenden Tierrechtler enttäuschen. Dieses Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Ich habe mich verpflichtet, die Aussage die ich aufgrund von falschen Schlussfolgerungen getätigt hatte, nicht mehr zu wiederholen. Das Verfahren wurde also auch ohne ein Urteil eingestellt.

    Da ist wieder der Satzlaut … „des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“

    Seit über einem Jahr versuche ich herauszubekommen, was mir beim Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz, von Peta vorgeworfen wurde. Selbst in der Auflistung der Strafanzeigen war keine einzige Peta-Strafanzeige aufgezeigt, die auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hindeuten wurde. Gerade wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz wurde ich bei der Einreise im Februar 2018 über 90 Minuten durch die Bundespolizei festgehalten, ohne dass man mir, den genauen Tatvorwurf offenbaren konnte!

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte mir mit, dass alle Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz übermittelt wurde. Diese wiederum teilte mir mit, dass alle Anzeigen mir aufgezählt wurden.

    Es ist also verwunderlich, warum auf einmal dann doch eine Einstellungsverfügung, wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz, erlassen wurde, obwohl diese mir zu diesem Punkt auch nicht mein Recht auf rechtliches Gehör einräumte.

    Also werde ich hier noch einmal direkt nachfragen. Immerhin geht es auch um eine Klage, wegen Amtsmissbrauch gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg. Von vornherein war bereits verwunderlich, warum Peta gerade die Staatsanwaltschaft Augsburg als Ermittlungsbehörde wählte. Peta teilte doch den Serverstandort und die dazugehörende IP-Adresse mit, die auf den Hoster All-Inkl in Friedersdorf, bei Görlitz verwiesen.

    Tatortnahe Ermittlung

    In Deutschland gibt es die Vorgabe, dass die zuständige Ermittlungsbehörde in Tatortnähe, den Fall übernimmt. Eine andere Möglichkeit wäre der Wohnsitz des Beschuldigten, oder des Strafanzeigenstellers. Nun Peta sitz in Stuttgart, also warum wendet man sich dann an die Staatsanwaltschaft Augsburg?

    Nach einem Hinweis meinerseits und der Weigerung mir das Recht auf Gehör, durch die Staatsanwaltschaft Augsburg zu gewährleisten, gab man meiner Forderung nach und gab das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz ab. Die nun die Ermittlungen mit einer Einstellungsverfügung beendete.

    Nun für mich ist dieser Fall natürlich noch nicht abgeschlossen, denn immerhin wurde ich ja wegen des Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz, von der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Fahndung ausgeschrieben, wo ich bis heute nicht weiß, was man mir vorgeworfen hatte.

    Die Begründung der ausgeschriebenen Fahndung, man benötige einen deutschen Postbevollmächtigten ist auch fadenscheinig, da dieser ordnungsgemäß beim Registra DENIC hinterlegt wurde. Gleichzeitig in Fällen von Betreibern von Webseiten, die in Deutschland von nicht in Deutschland wohnhaften Personen, gehostet sind, tritt der Hoster in Dritthaftung und somit als Ansprechpartner ein. Dieser hätte jederzeit zur Verfügung gestanden.

    Aber auch, das die Fahndung nur bei der Bundespolizei am Flughafen München, durch die Staatsanwaltschaft Augsburg eingereicht wurde, zeigt, dass hier zwischen dem Strafanzeigensteller und der Staatsanwaltschaft Augsburg ein mehr als inniges Verhältnis geben muss. Eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch wurde von der eigenen Staatsanwaltschaft und selbst von dem beschuldigten Staatsanwalt selbst, bearbeitet und natürlich eingestellt. Auch die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft führte hier, zu keinem gewünschten Erfolg.

    Eine Krähe Kratzt der anderen kein Auge aus – sagt ein deutsches Sprichwort. Für mich ist das unverständlich, dass es überhaupt möglich ist, dass in Deutschland eine Behörde und noch dazu der Beschuldigte Staatsanwalt selbst, gegen sich ermitteln kann.

    Die von Peta immer wieder aufgestellte Behauptung, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken, ist damit widerlegt. Der Beweis ist erbracht, dass Peta nur Lügen verbreiten kann. Ich als GERATI werde natürlich weitermachen und insbesondere Peta aber auch anderen Tierrechtsorganisationen auf die Finger schauen und darüber berichten. Auch wenn dieses, diesen Vereinen nicht passt! Die Wahrheit wehrt am längsten.

    07022018 peta argument
    Peta verbreitet nur Lügen selbst über GERATI
  • Simon Fischer erstattet erneut stupide Strafanzeige

    Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern zeigte den Circus Afrika an und machte sich dabei wieder einmal lächerlich!

    Dass Simon Fischer in manchen Sachen, etwas Rückständig in der Auffassungsgabe und Verarbeitung seiner Gedanken ist, beweist er immer wieder. Jetzt sah er einen Elefanten vom Circus Afrika und erstattete sofort Strafanzeige, bei der Stadt Furth im Wald, wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsverordnung!

    Gegen welchen Paragrafen der Elefant verstoßen haben sollte, schien ihm genauso wenig Sicher zu sein, wie auch der Empfänger dieser Strafanzeige. Die Strafanzeige reichte er bei der Stadt Furth ein im Wald ein, die sich gleich erst einmal nicht dafür zuständig hielten und diese Strafanzeige an die hiesige Polizeidienststelle weiterleiteten. Trotz intensiverer Analyse der Strafanzeige von Simon Fischer, konnte die Polizei keinen Verstoß gegen irgendein Gesetz feststellen.

    Er hat die Anzeige an die Polizei weitergeleitet, weil die Stadt dafür nicht zuständig sei, teilt Ordnungsamtsleiter Toni Lauerer auf Nachfrage unseres Medienhauses mit. Ludwig Kreitl, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion, sagt dazu, man sehe derzeit keine Veranlassung, eine Sanktionierung auszusprechen, da keine verkehrsrechtlichen Verstöße stattgefunden hätten.

    mittelbayerische.de

    Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern bekannt für seine unfähige Rechtsauffassung

    So erstattete Simon Fischer gegen den Betreiber von GERATI Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen angeblicher Verleumdung seiner Person.

    Nach intensiven Ermittlungen, von unzähliger Polizei und Justizbeamten, kam die Staatsanwaltschaft Görlitz zu der Erkenntnis, dass mir keine Verleumdung vorgeworfen werden kann und stellte das Ermittlungsverfahren rechtswirksam ein.

    Nun begann anscheinend Simon Fischer in einen Heulkrampf zu verfallen!

    Er wendete sich an meinen Provider und stellte folgende Behauptung auf!

    Auf der Seite http://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten Screenshot veröffentlicht.

    Simon Fischer lügt sogar in seinen lächerlichen Abmahnungen

    Der tatsächliche Wortlaut der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz lautet jedoch wie folgt …

    image
    Zitat: Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Görlitz vom 5. März 2019

    Auch auf telefonischer Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, wurde mir mitgeteilt, dass sich durch das Ermittlungsverfahren nicht ergeben hatte, dass es sich bei dem Screenshot um eine Fälschung handelt!

    Demnach lügt Simon Fischer hier vorsätzlich und stellt falsche Tatsachenbehauptungen auf. Nach einem Telefonat mit meinem Provider, in dem wir uns noch köstlich über die eine und andere Story von Simon Fischer, die ich aufdecken konnte amüsierten, schickte ich die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu. Daraufhin wies mein Provider den lächerlichen Abmahnversuch von Simon Fischer als unbegründet zurück.

    Simon Fischer kann nur Zirkusse und deren Mitarbeiter beleidigen und diffamieren, lügt, wenn er den Mund aufmacht und begeht, wie man in meinem Fall sieht, auch Straftaten in Form von falschen Tatsachenbehauptungen!

    Simon Fischer deutet den von GERATI verlinkten Artikel auf Facebook gänzlich anders und feier diesen als Erfolg!

    SPAZIERGANG ZU WERBEZWECKEN MIT ELEFANT QUER DURCH DIE STADT – WIR ERSTATTEN ANZEIGE

    Erneut sorgt Circus Afrika für Schlagzeilen. Diesmal spazierte man mit einem Elefanten absichtlich (zu Werbezwecken) über befahrene Straßen. Nicht auszumalen, was hier hätte passieren können. Wir haben den Fall daher heute beim Ordnungsamt gemeldet und die Verantwortlichen wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsverordnung angezeigt.

    Facebook Aktionsgruppe Tierrechte Bayern

  • Wo sind die angeblichen Hinweise, die Peta besitzt?

    Im Fall der Tod aufgefundenen drei Ponys und einem Esel in Nerkewitz spielt PeTA Katz und Maus. Behauptungen das es zwei Hinweise gibt, will oder kann Peta nicht belegen!

    Ich finde es ja recht amüsant, wenn die Medienvertreter sich nicht einmal mehr trauen, Peta-Mitarbeiter als Fachreferenten oder Mitarbeiter von Peta zu bezeichnen. So fand die Ostthüringer Zeitung den Begriff „die Peta-Frau“ als angemessen!

    Nun die ganze Geschichte sieht wie immer, bei Peta nach einem Katz und Maus spiel aus. Im Kreis Nerkewitz fand eine Spaziergängerin drei tot abgelegte Ponys und einen Esel vor. Die Behörden ermitteln wegen einer Ordnungswidrigkeit mit dem Verdacht der illegalen Tierkörperbeseitigung.

    Als Peta durch eine Pressemitteilung von dieser Geschichte Wind bekam, lobte man in einer eigenen Pressemitteilung 1.000 € aus, um den Täter zu überführen. Großkotzig sprach Peta bereits nach wenigen Tagen davon, „heiße“ Informationen erhalten zu haben. Es seien zwei vielversprechende Hinweise eingegangen, die Peta angeblich an die Behörden weitergeleitet haben möchte!

    Nun stellte die „Ostthüringische Zeitung“ Nachforschungen an und musste mit Erstauen feststellen, dass die behaupteten Hinweise bei den zuständigen Behörden nicht vorliegen!

    Peta wollte diese Hinweise an die Kollegen der Jenaer Polizei weiterleiten. Doch in Jena , das ergaben unsere Recherchen, lag bis vorgestern nichts von Peta vor. Das Verwirrspiel geht weiter. Auf Nachfrage bei Peta bestätigte eine Sprecherin, dass die Hinweise dem Amtstierarzt Stefan Suhrke vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit Sitz in Stadtroda geschickt worden. Und er würde auch dazu etwas sagen können. Wir nahmen mit dem Amtstierarzt Kontakt auf. Suhrkehatte die illegal entsorgten Tiere am Nachmittag des 12. März kontrolliert. Doch Suhrkeverneinte am Telefon. In seinem Amt liegen bisher keinerlei Hinweise von der Hilfsorganisation mit Sitz in Stuttgart vor. „Wenn das der Fall wäre, würden wir der Sache sofort nachgehen“, sagte Suhrke .

    OTZ.de

    Ominöse ist auch, dass Peta selbst ihren Blogbeitrag auf Peta.de zu diesem Thema entfernt hat. Dieser ist nur noch über das Google Archive abrufbar! Auch der Eintrag im Google Archiv wurde jetzt gelöscht. Leider ist bei Archive.org, noch kein Abbild hinterlegt worden!

    Warum wohl, hat Peta ihren eigenen Blogbeitrag zu diesem Thema gelöscht?

    In der Regel löscht Peta solche Blogbeiträge nur, wenn ihnen massive Verbreitung von falschen Tatsachen vorgeworfen und nachgewiesen werden kann.

    Wie in dem Fall wo Peta leicht bekleidete Mädchen in den Männereingang einer Moschee in Indien schickte und fast einen Aufstand dadurch auslöste. Kurz, nachdem GERATI in einem Artikel die Wahrheit über diesen Vorfall berichtete, löschte Peta ihren Blogbeitrag.

    In dem jetzigen Fall stellten wohl die thüringischen Journalisten die richtigen Fragen zur richtigen Zeit, die Peta dazu nötigten den Artikel auf peta.de zu löschen.

    Weiter heißt es in der Ostthüringer Zeitung …

    Zu den beiden Hinweisen wollte sich die Peta-Frau nicht in der Öffentlichkeit äußern, „um die Ermittlungen nicht zu gefährden“, sagte sie. Laut unserer Recherchen gab es aber bisher keinerlei Ermittlungen. Bei der Polizei in Jena wird die Entsorgung der Tiere als Ordnungswidrigkeit behandelt. Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt konnte man bisher auch kein Verfahren eröffnen, da es keinen Verursacher gibt.

    OTZ.de

    Natürlich kann man sich nur zu etwas äußern, wenn man auch tatsächlich etwas besitzt! In der Regel agiert Peta so, dass sie bei Kenntnisnahme eines angeblichen Verursachers, sofort eine Pressemitteilung veröffentlicht und wenigstens den Ort benennt, wo der angebliche Straftäter zu finden sei.

    Aber es kommt nichts! Nur immer die Behauptung angeblich Zeugenaussagen zu besitzen, die wiederum weder bei der Polizei noch beim zuständigen Veterinäramt vorliegen.

    Und was macht Peta, wenn sie in die Enge getrieben werden?

    Richtig, sie stellen eine Strafanzeige und geben dazu eine Pressemitteilung heraus. Leider taucht in dieser Pressemitteilung auch kein einziger Beweis über die Existenz der angeblichen Zeugenaussagen auf!

    Wie soll eine Behörde ermitteln, wenn von seitens Peta falsche Behauptungen und angebliche Beweise unterschlagen werden?

    Ausloben von Belohnungen ein Geschäftsmodell von Peta!

    Peta ist im aktiven Tierschutz überhaupt nicht tätig. 60 Mitarbeiter, die sich die Millionen von Spendengeldern aus den Tierschutz unter sich in form von Lohn-, Werbe-, Miet- und Nebenkosten aufteilen, sitzen nur in ihrem Büro und suchen im Internet nach Medienberichten, wo irgendwelche Tiere zu Schaden gekommen sind.

    Es wird sich dann nicht einmal die Arbeit gemacht selbst weiter und tiefer zu recherchieren, sondern man schreibt eine aus vorgefertigten Textbausteinen bestehende Pressemitteilung und lobt eine Belohnung zwischen 500 und 1.000 € aus. 

    Damit möchte Peta belegen, dass sie doch so im Tierschutz tätig sind. Dass sie dadurch ehern noch Trittbrettfahrer ermutigen, selbst Straftaten zu begehen, sehen die meisten Peta Unterstützer nicht. So häufen sich seit dem Peta immer wieder Belohnungen aussetzt die Anschläge mit Giftködern auf Hunde. Dass selbe gilt für den Bereich nächtliche Misshandlungen von Pferden auf Koppeln.

    Damit fördert Peta selbst ehern die Tierquälerei, als wie man diese verhindert. Ausgezahlt werden diese Beträge auch nicht und wenn dann nur an Zeugen die Peta als Straftäter entlasten. Siehe die 5.000 €-Zahlung an eine Zeugin, die angeblich Zirkusmitarbeiter beim Elefanten in Buchen gesehen haben will. Peta selbst führte vor der illegalen Befreiung des Elefanten, die letztendlich ein Todesopfer forderte, eine Kampagne, wo sie die Freilassung gerade dieses Elefanten forderte, durch.

    Es ist schon verwunderlich, dass die Zeugin nicht in der Lage war bei einer Gegenüberstellung, die angeblichen Zirkusmitarbeiter wieder zuerkenne und auch die beschriebenen Kleidungsstücke nicht gefunden wurden.

    Die Polizei entdeckte jedoch fremde DNA am Stromverteiler, der den Elektrozaun des Elefanten mit Strom versorgt.

    Ansonsten ist mir persönlich keine einzige Auszahlung einer Belohnung bekannt!

  • Ich soll PeTA als Steuerflüchtling bezeichnet haben – die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (7)

    Heute kommen wir zur ersten Strafanzeige von PeTA wegen angeblicher Verleumdung. Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit in Deutschland!

    Es ist schon lustig zu lesen, was Herr Dr. Edmund Haferbeck so alles als Beleidigung von PeTA ansieht. Wenn Haferbeck könnte, würde er mir mit Sicherheit selbst verbieten das Wort „PeTA“ in den Mund zu nehmen.

    Wenn man die Bücher anschaut, die jener Nicht-Jurist verfast hat, stellt sich für mich schon die Frage, warum er dann diese Justiz letztendlich anbettelt, mir endlich meine persönliche Meinungsäußerung zu verbieten. Leider wohnt dazu Herr Haferbeck wohl im falschen Land, um dieses durchsetzen zu können.

    Heute möchte ich persönlich auf die erste Strafanzeige wegen Verleumdung von Dr. Edmund Haferbeck eingehen. In dieser sieht er sich und PeTA durch mich verleumdet, da ich angeblich behaupten würde, dass PeTA ein Steuerflüchtling sei.

    Strafanzeige wegen Verleumdung

    Am 20.07.2014 bezeichnete er in dem Artikel „ist peta-deutschland-
    e-v-auf-der-Flucht-vor-dem -finanzamt“ PETA als Steuerflüchling unter Berufung auf das Gutachten des Dr. Walter Scheuer! v. 18.9.2012 „Gutachten zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein PETA Deutschland e.V.“.

    Bevor ich hier erst einmal weiter ins Detail gehe, sollte sich wohl jeder erst einmal ein Bild von dem Gutachten machen.

    Dieses ist hier abrufbar: Gutachten zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein PeTA Deutschland e. V.

    Herr Dr. Edmund Haferbeck bezieht sich auf folgenden Artikel.

    Lustig ist, dass er selbst auf GERATI diesen Artikel kommentierte.

    DR. EDMUND HAFERBECK

    20. Juli 2014 at 22:13

    ************** kein Fake – geprüft durch Emailbestätigung *************************************

    Was hier von Hornos gepostet wird, ist wirr. Das Finanzamt Leonberg hat eine umfangreiche, 2 Monate andauernde Prüfung von PETA 2013 vorgenommen. Diese Prüfung hat eine vorbildliche Arbeit von PETA attestiert, äußerst sparsam, in voller Übereinstimmung mit den Gesetzlichkeiten. Der Umzug in neue Räume ist im Juni 2014 erfolgt, und nicht überstürzt, sondern seit langem geplant, da die Räume in Gerlingen zu klein geworden sind.
    Das Gutachten des „Anwalts ohne Moral“, Scheuerl, ist aus Tierausbeutungskreisen In Auftrag gegeben worden und beweist in besonderer Weise, wie effektiv die Tierrechtsarbeit von PETA ist.

    ********************************************************************************************

    geprüfter Kommentar von Dr. Edmund Haferbeck auf diesen Artikel

    PeTA zieht um und sagt nicht einmal ihren Unterstützern bescheid!

    In einer Nacht und Nebelaktion zog damals PeTA von Gerlingen nach Stuttgart. Als selbst ernannter größter Tierrechtsverein in Deutschland und Betreiber von unzähligen Blogs und Webseiten könnte man doch erwarten, dass man seine Unterstützer vor dem Umzug informiert. 

    Aber von seitens PeTA kam nichts. Man packte, wie es den Anschein hatte, seine sieben Sachen und zog von Gerlingen nach Stuttgart. Just in diesem Moment, wo GERATI eine Strafanzeige gegen PeTA beim Finanzamt Leonberg einreichte.

    Verbunden mit dem Schweigsamen davon Gehen aus Gerlingen, konnte man sich hier schon den einen oder anderen Gedanken machen. Herr Dr. Edmund Haferbeck nutzte die Möglichkeit zu einer Rechtfertigung in Form eines Kommentars.

    Es ist schon komisch. Wenn ich bei PeTA kommentiere, werde ich sofort gesperrt. Da scheint man nicht zu einem Dialog bereit zu sein. Aber auch Edmund Haferbeck wurde wahrscheinlich von Herrn Ullmann 2. Vorsitzende von PeTA Deutschland der Kopf gewaschen, als er den Kommentar las. 

    Denn beim nächsten Versuch meinerseits, Unteranderem auch andere Tierrechtsorgas, zur Herausgabe einer Umfrage, eine Frage zustellen preschte Dr. Edmund Haferbeck sofort vor und antwortete per Rundmail lapidar „Nicht Antworten“!

    Da die Antwort auf meine E-Mail nicht einmal eine Minute gedauert hatte, nenne ich Dr. Edmund Haferbeck seitdem unteranderen auch Turbo-Eddi.

    Wer nicht zum Dialog bereit ist, sollte sich nicht wundern, wenn sich andere Menschen eine persönliche Meinung bilden!

    Als FDP Politiker Gero Hocker PeTA zu einem Austausch zwecks seiner politischen Forderung „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ reagierte PeTA ablehnend zu einem Treffen. Vor allem wollte man hier Vorschriften für ein Treffen vorgeben, damit PeTA sich nicht rechtfertigen müsse.

    Ich bilde mir immer meine persönliche Meinung. Und dass auch zu verschiedenen Themen. Gleichzeitig bin ich aber auch dialogbereit, was PeTA überhaupt nicht ist. Man darf sich natürlich fragen, vor was PeTA Angst hat? Ich denke mir da mein Teil …

    Dieser Strafanzeige stehe ich gelassen gegenüber!

    Wenn PeTA mal so viel Arbeit in den Tierschutz investieren würde, wie in die Arbeit gegen GERATI würde es so manchem Tier, tatsächlich besser gehen. Die Akte über die ganzen Strafanzeigen von PeTA umfassen nach Aussage der Staatsanwaltschaft mehr als 500 Seiten! Hat PeTA tatsächlich nicht mehr zu tun?

  • Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fehlt – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (3)

    Eigentlich wollte ich jeden zweiten Tag einen Artikel zu diesem Thema „Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI“ schreiben, bis ich verwundert feststellen musste, dass die wichtigste Strafanzeige fehlte!

    Der eine oder andere wird sich wahrscheinlich Fragen, warum mir gerade diese Strafanzeige so wichtig erscheint. Diese Frage ist schnell beantwortet. Ich bin im Jahr 2008 ausgewandert und haben deutschen Boden erst wieder am 10. Februar 2018 betreten. Da PeTA sowie auch der Staatsanwaltschaft bekannt war, das ich in Indonesien lebe, darf man sich dann schon Fragen, was diese Strafanzeige soll.

    Wie soll ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wenn ich gar nicht in Deutschland mich aufhalte. Hier würde ehern das indonesische Tierschutzgesetz zutreffen.

    Warum mich dann die Staatsanwaltschaft Augsburg bei der Einreise festhalten ließ, gilt für mich zu klären. Insbesondere wenn ersichtlich sein konnte, dass dies Strafanzeigen von PeTA von vornherein haltlos sind.

    Mein E-Mail-Verkehr!

    Die erste E-Mail schrieb ich an den bearbeitenden Kriminalhauptmeister, der meine Fälle bearbeitet und mir die Auflistung der Strafanzeigen von PeTA zugesendet hatte.

    Hallo Herr P***,

    ich wollte mich nur einmal erkundigen ob mir alle Seiten im Anhang mitgesendet wurden, da in dem ersten PDF untern Seite 3 steht und ich nur 2 Seiten als PDF erhalten habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Von Ihm erhielt ich die Antwort:

    Hallo Herr Harnos,

    ist alles so richtig. Die erste Seite war die Verfügung des Staatsanwalt an hiesige Dienststelle. Die beiden anderen dessen Tatvorwürfe, „der Beschuldigte“ bezieht sich auf Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Also setzte ich mich hin und schrieb alle drei involvierten Behörden an.

    (Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Görlitz)

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E*** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin übe 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    Darauf meldete sich die Polizeidirektion Görlitz wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    nach durch mich erfolgter telefonischer Rücksprache mit Herrn Oberstaatsanwalt B*** von der StA Görlitz kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihnen durch mich im Auftrag übersandten Tatvorwürfe die derzeit noch im Raume stehenden gegen Sie sind. Weitere Vorwürfe werden zur Zeit durch die Staatsanwaltschaft Görlitz nicht gegen Sie erhoben. Auch wurden bereits einige Strafanzeigen eingestellt, da sich daraus teilweise kein Straftatverdacht ergab. Hierzu erhielten Sie nach meiner Kenntnis bereits Mitteilungen von der Staatsanwaltschaft.

    Bisher ist bei mir und auch bei meinem Postbevollmächtigten nur die Einstellungsverfügung der Strafanzeige von Simon Fischer (Aktionsgruppe Tierrechte Bayern) eingegangen. Also scheint die Vermutung nahezuliegen, dass diese Strafanzeige überhaupt nicht an die Staatsanwaltschaft Görlitz, durch Augsburg übermittelt wurde. Aber auch hier sollte eine Antwort fristgerecht erfolgen!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    sämtliche Akten zum ehemals hier geführten Verfahren 603 Js 119798/15 wurden an die StA Görlitz übersandt, welche das Verfahren übernommen hat unter dem Az. 150 Js 6057/18. Die StA Augsburg ist an dem Vorgang nicht mehr beteiligt, so dass darum gebeten wird, sich wegen verfahrensrelevanter Auskünfte ausschließlich an die StA Görlitz zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun so ganz kann sich die Staatsanwaltschaft da nicht herausreden!

    Und so schrieb ich erneut eine E-Mail an beide Staatsanwaltschaften!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich fordere Sie hiermit auf, die Akten in beiden Staatsanwaltschaften (Görlitz und Augsburg) zu prüfen, wo die Akte wegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes verblieben sind.

    Vorsorglich verweise ich insbesondere die Staatsanwaltschaft Augsburg darauf, das die Generalstaatsanwaltschaft München in dem Beschluss 25 Zs 1932/18 Bezeichnung Vergehens nach dem Tierschutzgesetz mir mitteilte, dass nach der Versendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz ihnen die Zweitakten vorlagen!

    Bitte senden sie mir den Beschuldigungsvorwurf zum Sachverhalt Vergehen gegen das Tierschutzgesetz unverzüglich zu!

    Vorsorglich teile ich ihnen noch einmal mit, dass mir als Beschuldigter von Amtswegen rechtliches Gehör zusteht. Dazu müssen sie mich natürlich über die erhobenen Vorwürfe unterrichten. Dieses hätte bereits beim ersten Verhör bei der Bundespolizei am Flughafen München geschehen müssen. Ich möchte sie noch einmal erinnern, dass ich über 90 Minuten festgehalten wurde und gezwungen werden sollte ein Verhörprotokoll zu unterzeichnen mit dem Ankreuzen, dass ich keine Angaben zum Vorwurf mache. Werfen sie bitte einen Blick in die bei ihnen vorliegenden Zweitakten und senden sie mir den Vorwurf von PeTA Deutschland e.V. zu, damit ich meinen rechtlichen Anspruch nachkommen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Seite 2 des Bescheides der Generalstaatsanwaltschaft München 25Zs 1832/18

    Dass hier einiges im Argen zu sein scheint, dürfte mittlerweile jedem klar geworden sein. Dass PeTA durch Strafanzeigen ein massives Polizei- und Justizaufgebot erwirken kann, stellt nicht nur die Verhältnismäßigkeit infrage. Wie auch der neuste Fall eines Anglers zeigte, bei dem nach einer Strafanzeige von PeTA, eine Hausdurchsuchung stattfand, und dabei selbst Spielsachen des Kindes beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig weitet man dort die Hausdurchsuchung auch auf die Wohnung der Freundin des Beschuldigten aus, die 40 Kilometer entfernt wohnte.

  • „Nur PeTA darf Strafanzeigen stellen“ – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (2)

    Diese Strafanzeige stellte Dr. Edmund Haferbeck. Er behauptet in seiner Strafanzeige, ich hätte gegen ihn falsche Verdächtigungen ausgesprochen, da ich mir erlaubte gegen seine Person eine Strafanzeige zu stellen.

    Bevor ich zu der Aufarbeitung und Gegenargumentation komme, viel mir erstaunlicher Weise auf, dass die Strafanzeige, wegen des angeblichen Verstoßes, gegen das Tierschutzgesetz gänzlich fehlt. Gerade diese würde mich ja brennend interessieren, was PeTA mir hier für einen Verstoß vorwirft, da ich doch seit zehn Jahren nicht mehr deutschen Boden betreten hatte.

    Also schrieb ich eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und an die zuständige Polizeidirektion Görlitz, um in Erfahrung zubringen, warum gerade diese Strafanzeige verschwunden ist.

    Hier meine anonymisierte E-Mail

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E**** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin über 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    GERATI

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong

    Indonesia

    Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

    Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

    Fax:  +49 (0)3581 7921529

    E-Mail: info@gerati.de

    Webseite: gerati.de

    Meine gesendete E-Mail
    Aktenzeichen von der Bundespolizei Muenchen

    Warum bin ich so heiß darauf? Ich habe doch bereits genügend Strafanzeigen von PeTA!

    Die Sache ist ganz einfach. Ich lebe seit 10 Jahren in Indonesien und habe am 10. Februar 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betreten. Wie soll ich dann gegen den deutschen Tierschutz verstoßen haben?

    Dieses würde die Glaubwürdigkeit von PeTA mehr als infrage stellen! Immerhin wissen Sie seit 2013 das ich in Indonesien lebe.

    Kommen wir jetzt aber zu der ersten bekannten Strafanzeige von PeTA!

    Strafanzeige 1:

    1 .Verdacht der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB

    a.Mit Strafanzeige vom 10.09.2015 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck des Verdachts des Titelmissbrauchs wegen der Bezeichnung „Der Anwalt der Tiere“.

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab der Strafanzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge, da mit der Formulierung „Anwalt der Tiere“ nicht behauptet wurde, Dr. Haferbeck sei Rechtsanwalt.

    Auflistung Polizei Görlitz

    Darauf lasse ich mich wie folgt ein:

    Herr Dr. Edmund Haferbeck bezeichnet sich selbst als Leiter der Rechtsabteilung! Wenn jetzt in einem Artikel der von PeTA veröffentlicht, die Bezeichnung „Anwalt der Tiere“ gewählt wird, kann für den Leser der Eindruck erweckt werden, dass Herr Haferbeck ein ausgebildeter Jurist sei. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Dr. Edmund Haferbecck promovierte in Agrarwissenschaften und veröffentlichte zweifelhafte juristische Bücher mit den Titeln:

    • Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
    • Die Rechtsbeugermafia
    • Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen

    Dr. Edmund Haferbeck tritt vor einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt auf!

    Gleichzeitig trat Dr. Edmund Haferbeck selbst vor einem deutschen Gericht als Verteidiger auf und wurde vom Gericht als Rechtsanwalt betitelt!

    13032019 gericht rechtsanwalt 1
    In dem Verfahren Az: 51 Ls-2 17479/04 trat Dr. Edmund Haferbeck  als Rechtsanwalt vor Gericht auf!

    Im Artikel „Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt“, abzurufen unter:

    https://gerati.de/2016/11/13/edmund-haferbeck-als-rechtsanwalt/

    habe ich meine Rechercheergebnisse zu diesem Fall festgehalten.

    Die zuständige Rechtsanwaltskammer teilte mir auf Anfrage mit, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck nie als Rechtsanwalt zugelassen war!

    13032019 rechtsanwaltskammer

    So wurde Herr Dr. Edmund Haferbeck auch bereits in den Medien als Rechtsanwalt bezeichnet, was meinen Verwechselungsverdacht bestätigte!

    13032019 haferbeck Rechtsanwalt 1
    https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2487277-Strafanzeige-gegen-Guetersloher-Isfahan-Zuechter-Andreas-Woehler-Rennsieg-hinterlaesst-Narben

    Die GERATI Recherche findet man im Artikel:

    Die Strafanzeige wegen Titelmissbrauch sehe ich persönlich als gerechtfertigt, wenn man sich die vorgebrachte Beweislage anschaut. Gleichzeitig verweise ich auf das Recht, eines jeden deutschen Staatsbürgers, Strafanzeigen stellen zu dürfen.

    Die Entscheidung, ob eine Strafanzeige verfolgt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft.

    Gleichzeitig stellt PeTA fast täglich Strafanzeigen gegen unbescholtene Bürger. Ein Beispiel wären hier die Strafanzeigen gegen Landwirte, wo PeTA Strafanzeigen wegen angeblicher fehlender Brandschutztechnik und Löschwasserversorgung nach einem Stallbrand stellt. Dass die Löschwasserversorgung Sache der Kommunen ist, unterschlägt PeTA gern in ihren Pressemitteilungen über die Strafanzeigen. Bisher wurden meines Wissens alle Strafanzeigen von PeTA durch die ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt.

    Eine Recherche zu dem Thema Strafanzeigen von PeTA findet man im GERATI Artikel:

    Die Anschuldigung in der Strafanzeige von Herrn Dr. Edmund Haferbeck weise ich hiermit zurück.

    Fazit:

    Man kann bei der Strafanzeigenwut von PeTA davon ausgehen, dass Ihre Strafanzeigen ehern als Einschüchterungsversuche zu werten sind. In der Regel haben diese letztendlich nichts mit dem Tierschutz zutun, dem sich PeTA angeblich verschrieben habe.

    So werden selbst Politiker (Gero Hocker) oder sogar Medien abgemahnt (ZDF nach einer Berichterstattung), nur um das positive Gesicht von PeTA zu wahren. Gleichzeitig ist PeTA jedoch nicht bereit in einen Dialog zu treten. So scheint man vor GERATI solche Angst zu haben, dass man selbst die PeTA Führungskräfte in einem 60-minütigen Seminar für das Verhalten mit GERATI schulen muss.

    Nun, wer sich der Wahrheit verschreibt, braucht sich wohl nicht in einem Bürobunker verstecken und daraus sinnfreie Strafanzeigen und Abmahnungen formulieren.

    Hallo, Herr Haferbeck ich bin jederzeit bereit in einem direkten Dialog zu treten. Sind sie es auch?

    Serie:

  • Polizeipräsidium Freiburg bestätigt Hausdurchsuchung beim Angler

    Justiz auf Fehlwegen! Da werden Angler wegen einem Catch & Release Video von mehreren Beamten aufgesucht und gleichzeitig zählt Freiburg zu den kriminellsten Städten in Deutschland!

    Es ist unverständlich, was Herrn Vitali D. dort in den letzten Tagen passiert ist! Mehrer Polizeibeamte klingeln ihn aus dem Bett und beginnen mit einer Hausdurchsuchung. Dabei beschlagnahmen sie mehrere Angelutensilien. Und man schreckte auch vonseiten der Polizei nicht einmal davor zurück, das Spielzeug (Spielzeugangel), des Kindes des Beschuldigten, mit zu beschlagnahmen. 

    Wer jetzt aber denkt, dass es dieses für den Beschuldigten Vitali D. war, der täuscht sich. Die Freiburger Polizei macht Nägel mit Köpfen und durchsuchte gleich die Wohnung der Freundin, die 40 Kilometer entfernt wohn mit durch!

    Wer sich die Schilderung dieser Polizeiaktion vom Betroffenen einmal Anschauen möchte, findet sein Video in unserem letzten Artikel, den ich hier noch einmal verlinke.

    Vorfall unglaublich!

    Ich persönlich wollte so eine Polizeimaßnahme, die mit aller Härte gegen den Beschuldigten geführt wurde, nicht Verstehen.

    Der Vorwurf der Justiz ist nicht etwa ein Drogendelikt oder eine terroristische Aktivität. Nein der Beschuldigte hat auch keine andere kriminelle Handlung begangen. Ihm wird von der deutschen Justiz auf Strafanzeige von PeTA Deutschland e. V. vorgeworfen ein Video auf YouTube hochgeladen zu haben, wo er das sogenannte Catch & Release zeigte. Dieses bedeutet, man fängt einen Fisch und setzt diesen dann wieder ins Wasser. Es ist z. B. Vorgeschrieben, das man Fische die man nicht verwerten kann (kein Mindestmaß, zu groß) wieder zurücksetzt.

    Catch & Release ist laut Fischereigesetz also auch verpflichtend geregelt. Verboten ist es dann, wenn man sichtlich dem Tier Leid zufügt, indem man es länger als nötig aus dem Wasser entnimmt. Das Tier muss an Land, da man den Angelhaken entfernen muss. Und selbstverständlich sind dabei auch kurze Fotos möglich.

    In den verurteilten Fällen, auf die insbesondere PeTA immer wieder anspielt, wurden die Tiere länger Qualen ausgesetzt. So wurde ein bekannter VIP verurteilt, weil er einen kapitalen Wels den er gefangen hatte, durch den Dreck schleifte, um ihn an einer besseren Stelle zu fotografieren. Ein anderer Angler wurde verurteilt, weil er in dem selbst gedrehten Video, die Aussage machte, er warte auf besseres Licht, für ein Foto um den Wels dann wieder freizulassen.

    Dieses ist in Deutschland strafbar, wenn man dem Tier dabei Leid zufügt. Der Betroffene gibt jedoch an, dass diese Aufnahmen in Frankreich getätigt wurden.

    Nun der Einfluss von PeTA scheint jedenfalls groß, bei dieser Polizei in Freiburg zu sein, denn mit dem Angelsortiment des Beschuldigten beschlagnahmte man auch seine ganze Computer Hardware und selbst sein Handy.

    Hier scheint jetzt die Vermutung zu sein, dass man die Hausdurchsuchung als Vorwand zu nutzen scheint, um eventuell doch Videos und Fotos auf der Hardware und dem Telefon zu finden!

    GERATI stellte eine Presseanfrage und bekam eine Antwort!

    Nun der Vorfall klingt für einen Rechtsstaat sehr unglaubwürdig. Insbesondere, da der Strafanzeigensteller PeTA Deutschland im Vorfeld den Leiter dieser Amtshandlung sogar noch auszeichnete!

    Einsatz gegen Fischleid – PETA ernennt Uwe Gutjahr vom Polizeipräsidium Freiburg zum „Helden für Tiere“

    peta.de

    Hier lässt sich schon eine direkte Verbundenheit und persönlichen Kontakt daraus schließen! Man zeichnet doch keine Person aus, ohne diese persönlich zu kennen.

    Also schrieb GERATI eine Presseanfrage an die Freiburger Polizeidienststelle und stellte folgende Fragen …

    Von: info@gerati.de [mailto:info@gerati.de]
    Gesendet: Freitag, 8. März 2019 11:46
    An: FREIBURG.PP
    Betreff: Presseanfrage zur Polizeimaßnahme auf Grundlage „Strafanzeige von PeTA Deutschland“ in Freiburg

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind Betreiber des Portals gerati.de und recherchieren derzeit zu einem Vorfall, der sich am 07. März 2019 in Freiburg ereignet haben soll.

    Ein gewisser Herr Vitali Dalke gibt in den sozialen Netzwerken an, dass er aufgrund einer Anzeige des Vereins PeTA Deutschland e.V. aus Stuttgart, gestern bei ihm eine Hausdurchsuchung erfolgte und mehrere Sachen die dem Anglersport zugeschrieben können, beschlagnahmt worden sind. Darunter sollen sich auch Spielzeugangeln des Kindes des Beschuldigten befunden haben!

    In einem neuerem Post gibt der Beschuldigte nun an, dass der leitende Beamte dieser Hausdurchsuchung im Vorfeld durch den Strafanzeigensteller ausgezeichnet wurde.

    Dabei handelt es sich um den Polizist Uwe Gutjahr. Die Auszeichnung ist abzurufen unter dem Link: https://www.peta.de/peta-ernennt-uwe-gutjahr-vom-polizeipraesidium-freiburg-zum-helden-fuer-tiere?fbclid=IwAR38HBXtQJoCsSpzh7inoRhbRVGorUnm6BKca4bztqGylh74z3yos7e0TMs

    Nun unsere Fragen, die wir bitten kurzfristig zu beantworten!

    1. Können sie den Vorfall in Verbindung mit der Beschlagnahme bestätigen?

    2. Ist es üblich, das Polizisten mit der Durchführung einer solchen Maßnahme beauftragt werden, wenn diese in so einem engen Kontakt mit dem Strafanzeigensteller stehen!

    Der Beklagte gibt an, dass diese als Beweis angegebenen Videos auf YouTube, die der Strafanzeigensteller anfügt, in Frankreich aufgenommen wurden. Dort ist Catch & Release keine Straftat, was bereits durch deutsche Gerichte festgestellt worden ist!

    Inwieweit besaß man die Kenntnis vor der Hausdurchsuchung, dass dieses Videomaterial aus Frankreich stamme?

    Warum ging man hier so rabiat und wohl überzogen mit einer Hausdurchsuchung vor, was wohl bei diesem Straftatbestand ehern unüblich ist, insbesondere die Ausweitung auf den Wohnbereich der Freundin des Beschuldigten?

    Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    GERATI – Gegen Radikalen Tierschutz

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong

    Indonesia

    Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

    Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

    Fax:  +49 (0)3581 7921529

    E-Mail: info@gerati.de

    Webseite: gerati.de

    Presseanfrage per E-Mail

    Erstaunlicherweise bekam ich kurzfristig, auch meine gewünschte Antwort auf meine Presseanfrage.

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    1. wir können ihn Ermittlungen zu einem solchen Vorfall bestätigen.  Was explizit beschlagnahmt wurde und was nicht, können wir hier nicht im Einzelnen aufführen.

    2. Einen engen Kontakt zwischen dem Polizeibeamten und der Tierschutzorganisation PETA können wir nicht bestätigen. Nur weil diese Organisation jemanden auszeichnet, bedeutet das nicht, dass ein enger Kontakt zwischen den Personen besteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas S***

    -Polizeikommissar-

    Polizeipräsidium Freiburg

    Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

    Social Media

    Bissierstraße 1

    79114 Freiburg

    Tel: +49 761 882 -1015

    Fax: +49 761 882-1019

    mail:  thomas.s***@polizei.bwl.de

               freiburg.socialmedia@polizei.bwl.de

    Antwort der Presseabteilung

    Wie üblich kennen Behörden immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Tierschutzorganisation und einer Tierrechtsorganisation!

    PeTA ist nach eigenen Angaben und nach ihren Arbeiten zu urteilen, eine reine Tierrechtsorganisation.

    Dass man auf konkrete Fragen von meiner Seite her, nicht im Einzelnen eingegangen ist, darf wohl auf ermittlungstaktischen Gründen zu erklären sein.

    Was sich jedoch nicht durch diese Polizeibehörde zu erklären ist, warum man bei einem Angler dermaßen hart vorgeht und andere Ermittlungen bei Straftaten schleifen lässt.

    Freiburg ist die kriminellste Großstadt in Baden Württemberg!!!

    In Freiburg ereigneten sich im Jahr 2017, 11.712 Straftaten pro 100 000 Einwohner. Freiburg besitzt knapp 240.000 Einwohner!

    11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner

    Das allein ist nicht ungewöhnlich für eine Stadt mit knapp 240 000 Einwohnern. Doch während es Schlägereien und Betrunkene auch anderswo gibt, hat Freiburg ein Alleinstellungsmerkmal: Es ist, statistisch gesehen, die kriminellste Großstadt in Baden-Württemberg. 2017 geschahen in Freiburg 11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner, mehr als in Mannheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Den unrühmlichen Titel trägt die Stadt bereits seit dem Jahr 2001, und viele Freiburger hatten sich damit arrangiert. Die Gewalt im Nachtleben schien weit weg, solange tagsüber alles ruhig blieb.

    stuttgarter-nachrichten.de

    Anstatt die Kräfte in die tatsächliche Verbrechensbekämpfung einzusetzen, bündelt man diese lieber in einer Abteilung, die eigens dafür geschaffen wurde, um gegen Angler, die gegen das Tierschutzgesetz angeblich verstoßen habe, zu ermitteln.

    Uwe Gutjahr von der Abteilung Gewerbe und Umwelt im Polizeipräsidium Freiburg führt Kontrollen an verschiedenen Gewässern wie zum Beispiel am Altrhein bei Breisach oder an verschiedenen Baggerseen in der Region durch, auch, um diese Art des Fischens zu unterbinden. 

    swr.de

    Eine Farce, wenn man sich die Kriminalitätsstatistik dieser Stadt anschaut.

    Auch das sich seit Mai 2018, Sexualstraftaten in Freiburg häufen, scheint es bei der Polizei in Freiburg nicht sinnvoll zu sein, das man Polizisten wie der von PeTA ausgezeichneten Uwe Gutjahr zu Ermittlungen dieser Straftaten einsetzt. Da wendet man lieber die Kräfte auf, um von PeTA falsch bezichtigte Straftaten mit aller polizeilicher gewallt und Mitteln, doch erfolgreich abschließen zu können.

    Man darf sich wohl als Bürger und Steuerzahler fragen, ob es sich bei dieser Justizmaßnahme gegen den Beschuldigten Vitali D. um einen Schildbürgerstreich handelt.

  • Was ist nur mit der deutschen Justiz los???

    Wenn PeTA eine Strafanzeige stellt, wird sofort ein Überfallkommando losgeschickt und beschlagnahmt Angeln und Spielzeug eines Kindes, bei einem Angler, oder man wird bei der Einreise in Deutschland von schwer bewaffneten Bundespolizisten erwartet!

    Update: 08. März 2019 beteiligter Polizist von PeTA ausgezeichnet!!!! -> Siehe am Ende des Artikels!

    Es ist unverständlich wie hier insbesondere die baden-württembergische Justiz bei Strafanzeigen von PeTA reagiert! In meinem Fall lies man mich bei der Einreise in München von fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundespolizisten erwarten und mich über 90 Minuten lang festhalten, obwohl man mir nicht einmal die Tatvorwürfe erläutern konnte.

    Jetzt ist ein neuer Fall in Baden Württemberg bekannt geworden!

    Ein Angler, der unter anderem Videos von seinem Hobby veröffentlicht, bekam am frühen Morgen von der Polizei besuch, die ihn mit einer Hausdurchsuchung überraschten! Dabei wurden PC, Telefone, Angeln und sogar Spielzeug des Kindes beschlagnahmt.

    Gleichzeitig kam es auch zu einer Hausdurchsuchung bei der Freundin des Anglers. Hier einmal sein Video!

    Genau das ist die Wahrheit über PeTA!

    PeTA erstattet Strafanzeigen, obwohl sie wie in diesem Fall, bei dem Angler wissen, dass dieser keine Straftaten begangen hat! Wenn ein deutscher Angler in Frankreich sich an die Gesetze beim Angeln hält, kann er wohl kaum nach deutschem Recht verurteilt werden! Dieses sollte auch der
    baden württembergische Justiz bekannt sein.

    Das man von seitens der Justiz aber immer wieder, auf die schleimische Art von PeTA herein fällt, belegen mittlerweile unzählige Fälle! Ganz vorne liegt der Fall der Kieler Staatsanwältin, die sich jetzt wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten muss. Auch hier war PeTA mehrfach involviert!

    Wie kann es sein, dass die Justiz einen Verein deren Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen, mehr Glaubwürdigkeit schenkt, als einen unbescholtenen Bürger?

    Allein das man hier bei diesem nun bekannt gewordenen Vorfall die Verhältnismäßigkeit dieser Polizeiaktion mehr als infrage stellen kann, wird immer deutlicher, dass man sich bei der deutschen Justiz fragen sollte, wer schützt die Bürger vor PeTA?

    Wenn man mich, bei der Einreise in Deutschland mehr als 90 Minuten festhält, nur um eine deutsche Postanschrift festzustellen, die dann wie ein Wunder beim Domainverwalter hinterlegt ist, dann darf man sich sehr wohl fragen, für wen die Justiz hier arbeitet?

    Mehr zu diesem Vorfall folgt!

    Update: 08. März 2019 10:19 Uhr (MEZ)

    Es ist schon deutlich mehr als Amüsant, wenn PeTA diesen Polizisten sogar vor ab noch auszeichnet! Der Verdacht der Befangenheit steht wohl hier mehr als deutlich im Raum!