Wenn der Alleinunterhalter des Vereins Endzoo, Frank Albrecht beginnt zu argumentieren, ist es wie immer ein Griff tief in die Abgründe eines Plumpsklos. GERATI hilft hier wie immer gern Frank Albrecht!
Frank Albrecht gibt an sich mit der Tierhaltung in Zoos genau auszukennen. Hat er doch nach eigenen Angaben seit zwanzig Jahren kein einziges Zootier aus nächster nähe gesehen, dafür aber sich die Bilder in verschiedenen Kinderbüchern angeschaut.
Dieses brachte Frank Albrecht auf die glorreiche Idee, sich aufgrund dieser Bücher als Zooexperte zu betiteln. Nun sein Fachwissen im Bereich Zoo scheint so fortschrittlich zu sein, dass man ihn in seiner Heimatstadt Hoyerswerda, als „Persona non grata“ achtkantig aus der Stadt jagte.
Schon damals wurde ihm sein nicht vorhandenes Zooexpertenwissen zum Verhängnis. Mit seinem Wissen würde er wohl kaum eine Anstellung in einem deutschen Zoo finden.
Nicht vorhandenes Wissen wird mit Polemik wettgemacht!
So schmiss er nun erneut einen Kommentar heraus! Und das nicht etwa auf seiner Endzoo Facebook Seite, nein auf der ka-news.de Facebook-Seite. Die Endzoo Seite dümpelt seit Jahren auf dem Stand von gekauften Likes und besitzt nur einige Unterstützer. Es ist auch nicht verwunderlich, dass Frank Albrecht unzählige Fakeaccounts besitzt, mit dem er sich letztendlich auf seinen Facebook Seiten selbst zu unterhalten scheint.
Sein neuester Clou beschäftigt sich mit Inzucht bei Flusspferden!
Man kann sich bereits denken, dass hierbei nichts Vernünftiges von Frank Albrecht zu erwarten ist. Er sei so ein Experte, dass er ohne eines der Tiere persönlich von nahen gesehen bzw. einen Bericht von der Todesursache des Babys vorliegen zu haben, eine erstaunliche Erkenntnis besitze. Das Flusspferdbaby starb auf Grundlage von Inzucht!
Wenn es also nach dem nicht vorhandenen Expertenwissen von Frank Albrecht gehen würde, müssten ja alle Wölfe die in Deutschland mittlerweile Leben, genetisch so schwer geschädigt sein, dass sie eigentlich überhaupt nicht mehr lebensfähig sein dürfen.
Für mich stellt sich dann natürlich die Frage, warum sich der Wolf dennoch so stark in Deutschland ausbreitet, wo man doch davon ausgehen kann, dass alle Tiere in irgendeiner Form sehr nah verwandt sein dürften.
Auch am Beispiel des Verwandtschaftsverhältnis der Flusspferdeltern, deren Kind nun leider verstorben ist, lässt sich der kokoloreSachverstand des selbst ernannten Zooexperten Frank Albrecht verdeutlichen.
So schreibt er in seinem Kommentar Folgendes:
Zum anderen weist der Stammbaum von KATY Und PLATSCH erhebliche Lücken (unbekannte Vorfahren) auf. Für eine wissenschaftlich und genetisch korrekte Erhaltungszucht müssen Stammbäume aber bis zu ihren wilden Vorfahren absolut lückenlos, korrekt und nachvollziehbar sein. Aufgrund von Nachfahren unbekannter Herkunft ist es also durchaus möglich, dass KATY und PLATSCH miteinander verwandt sind und Inzucht hier auch als Todesursache in Frage kommt.
Würde sich dieser selbst ernannte Zooexperte nur einmal anseitsweise mit der Materie befassen, so wüsste dieser, dass Flusspferde immerhin ein Alter von 40-50 Jahren erreichen können.
Auch als Natur- und Artenschutzzentren spielen moderne Zoos eine große Rolle. Dieses Engagement begann mit der Begründung von internationalen Zuchtbüchern Ende der 1980er Jahre, von denen eine immer größere Zahl etabliert wurde. Oftmals hüten Zoos mit in freier Wildbahn bereits ausgestorbenen Arten einen letzten genetischen Schatz. Nachzüchtungen, Auswilderung, die Unterstützung von Schutzprojekten und Forschungsergebnisse, die auch für den Schutz der Arten in ihrem natürlichen Lebensraum eine hohe Bedeutung haben, sind wichtige Aufgaben, die Zoos für den weltweiten Natur- und Artenschutz leisten.
Auf Facebook fand ich während meiner Recherche zu diesem Thema folgende Aussage!
Die Vorfahren von Kathy sind nicht voll dokumentiert. Die Mutter Petra wurde 1976 auf Mallorca geboren mit unbekannten Eltern. Ich halte es aber für übertrieben zu behaupten, dass diese Tiere aus Deutschland nach Mallorca verschifft wurden. Diese Aussage ist ein Typischer Frank Albrecht.
Facebook: Gerhard J.
Nun eigentlich sollte doch ein Zooexperte dieses Wissen besitzen, oder wenigsten Zugang zu solchen Wissensschatz besitzen. Dass Frank Albrecht von den wahren Experten der Zoohaltung nur belächelt wird, ist bei seinen Aussagen nicht verwunderlich.
Seine Ausbildung und die scheinbare mögliche fehlende Auffassungsgabe des Herrn Frank Albrecht lassen es nicht zu, diesen auch nur ansatzweise als einen Experten zu betiteln. Die richtige gewählte Bezeichnung wäre hier wohl ehern Scharlatan.
Vieles deutet auch daraufhin, dass Frank Albrecht ehern mit betrügerischer Absicht Spendengelder aus dem Tierschutz abgreifen möchte. Immerhin fehlt seit einem Jahr der tatsächliche Nachweis, in Form eines transparenten Jahresberichtes, wo die Spendengelder von Endzoo Deutschland und Endzoo Österreich hinfließen und für was diese verwendet werden!
DNA Analyse findet jedenfalls keine Wolfs DNA auf den eingereichten Spurenträgern! Ein Thema, was immer wieder in den sozialen Netzen heiß diskutiert wird.
Gleichzeitig musste ich auch wieder einmal feststellen, dass viele Kommentatoren meines gestern veröffentlichten Artikels diesen sich überhaupt nicht angeschaut haben. Sobald das Wort „Wolf“ fällt, scheint bei manchen Mitmenschen die Denkmaschine, die sie im Kopf besitzen, ausgeschaltet zu werden. Anders lassen sich einige Kommentare, die immer wieder in den sozialen Netzen auftauchen, sich nicht erklären.
Der Angriff auf einen Gemeindemitarbeiter auf einen Friedhof scheint nicht von einem Wolf begangen zu sein. Nun stellt man sich die Frage, ob es sich bei dem Angriff um Wildhunde gehandelt hatte. Laut den Behörden ist dieses jedoch bisher auch nicht bekannt. Auch die DNA-Analyse wird von einigen Stellen als zu unsicher eingestuft. Immerhin wurden die Spuren erst einen Tag nach dem Angriff genommen.
Angriff auf Menschen darf es in Deutschland nicht geben!
Egal ob es streunende Hunde waren, oder ein Wolf, die Behörden haben mit allen Mitteln den Schutz ihrer Bürger zu garantieren. Wenn ein Wolf nachweislich sich an Nutztiere vergeht, ist es ein Angriff auf einen Menschen. Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung. Dass man die Tierhalter vorab informiert, wenn der Wolf in Richtung des Einzugsgebietes sich bewegt, scheint bisher nicht zu funktionieren. Fördermittel für Weidezäune werden nur genehmigt, wenn es zu den ersten Wolfsangriffen gekommen ist. Warum nicht präventiv handeln und in Deutschland sofort allen Tierhaltern diese Fördermittel zur Verfügung stellen?
Wenn ein Wolf seelenruhig durch ein Dorf streift und dabei auch an einem Kindergarten entlang streunte, sollte man sehr wohl von der Behördenseite alarmiert sein. Eine abklärende Aussage ein Wolf tut nichts, kann auf Dauer nicht funktionieren. Allein schon die Aussage der Behörde in Niedersachsen, man solle eine Trillerpfeife benutzen, wenn man in den Wald geht, klingt für mich nicht dafür, dass man alles im Griff hat. Wenn ein Wolf in einem Dorf gesehen wird, muss man auch mit Vergrämungsmitteln aktiv werden, ohne dass man einen ellenlangen Meldestatus an verschiedene Behörden beachten muss.
[amazon_link asins=’B0093J5BCQ‘ template=’ProductAd‘ store=’gerati-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’a64ba12d-f870-11e8-9a37-9d7ee2bc5aac‘]Der Wolf ist ein Raubtier und kein Schoßhund
Insbesondere Tierrechtler stellen den Wolf als harmloses Raubtier dar. Natürlich muss dieser geschützt werden, jedoch sollte ihm die Grenzen aufgezeigt werden. Wenn man sich den TV-Beitrag den ich im letzten Artikel verlinkt habe einmal anschaut, kann man sich schon die Frage stellen, welche Summen, an Geldern hier für den Wolf ausgegeben werden. Man führt eine eigene DNA-Datenbank für den Wolf und lässt diesen durch Experten beobachten. Warum wird dieser so intensiv durch die Behörden beobachtet, wenn er doch so harmlos sei. Nun ich möchte keine Panik machen, bitte doch aber um Verständnis von Landwirten, die ihre Tiere durch den Wolf in Gefahr sehen und Eltern die ihre Kinder beschützen möchten.
Im fernen Stuttgart von einer Tierrechtsorganisation lässt sich viel Blödsinn über die sozialen Medien verbreiten! Bisher habe ich keine einzige Tierrechtsorganisation erlebt, die betroffene Landwirte und Eltern aufsuchen, um ihre Hilfe anzubieten. Nun das würde ja wiederum Geld kosten und so bleibt man lieber in seinem Stuttgarter Bürostuhl angewachsen und labert dumm rum.
Was mir, aber gleichzeitig auffällt, dass genau jene Tierrechtsorganisation mit dem Namen PeTA den Jägern vorwirft, durch ihre Jagd wachsen die Populationen viel schneller! Warum ist man dann nicht gegen den Wolf der ja genau dieselben Tiere bejagt wie der Jäger. Immerhin müsste es ja im Sinne dieser Organisation sein, da die bejagten Tiere ja mit liebe insbesondere sich über Gemüse und Getreideflächen hermachen und somit ihrer persönlichen veganen Nahrungsquelle berauben. Aber wie sage ich immer, man kann in ein veganes Gehirn einfach nicht hineinschauen!
PeTA präsentierte auf ihrer Facebook-Seite wieder einmal eine Märchenstunde mit der Geschichte vom lieben Wolf. Gleichzeitig verweist man von PeTA auf eine sehr gute ARD-Reportage zu diesem Thema.
Anstatt das Titelbild der verlinkten ARD-Reportage zu nutzen, produziert PeTA ein Fakebild und will tatsächlich den Eindruck erwecken, es habe noch nie in Deutschland einen Wolfsangriff gegeben. Dabei kam es erst am 30. November zu einen angeblichen übergriff der in den sozialen Netzwerken heiß diskutiert wird. Ein Friedhofsgärtner wurde von einem angeblichen Wolf in die Hand gebissen. Dieser konnte sich nur mit einem Hammer, gegen den Angriff wehren. Weitere drei Wölfe schienen dabei zugesehen zu haben.
Wolfsrudel wird nach möglicher Attacke beobachtet
Steinfeld – Nach dem möglicherweise ersten Angriff eines Wolfes auf einen Menschen seit Rückkehr der Tiere nach Deutschland wird das verdächtige Rudel in Niedersachsen nun überwacht.
Nun das Skurrile an dieser Geschichte ist, dass sich ja PeTA öffentlich gegen die Jagd ausspricht. Gleichzeitig ist der Wolf ein Raubtier und Jäger, der selbst nicht vor dem Angriff auf Haustiere zurückschreckt. Man darf sich schon Fragen, warum PeTA dem Wolf nicht das Jagdrecht entzieht und ihm zu einer umfassenden veganen Ernährung zwingen möchte. Selbstverständlich hat PeTA auch eine Fakepetition ins Leben gerufen, die seit Mai 2018 online ist. Nun wie alle PeTA Petitionen, sind dieses nicht das Papier oder besser gesagt den Strom wert, den sie verbrauchen, wenn man diese online abruft.
Keine einzige von PeTA inszenierte Petition schaffte es in irgendeiner Form zu einer Umsetzung. Wie auch wenn man diese Petitionen mit Fake Unterschriften im großen Stil manipulieren kann.
Der Wolf ist kein Kuscheltier!
Das Vergessen viele, die PeTA immer noch ihre Stimme geben. Jedes Raubtier wird es egal sein, wenn es Hunger hat, was sein Beutetier letztendlich ist. In der ARD-Reportage wurden dokumentierte Fälle aus dem 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland genannt, die von einer Wolfsexpertin kleingeredet wurden. Früher mussten kleine Kinder das Vieh der Familie hüten und sind deshalb Opfer des Wolfes geworden.
Sollte man Kinder jetzt tatsächlich vom Wald fernhalten. Was wiederum Grimms Märchen Rotkäppchen mir in Erinnerung rufen lässt.
Aber auch in der Dokumentation wurde dieses Thema tatsächlich angesprochen und gerade in einem Gebiet, wo der Wolf durch Dörfer und sogar vor Kindergärten gesichtet wurde. Hier sprach eine Behördenmitarbeiterin in einer öffentlichen Sitzung davon, dass man bevor man den Wald betritt, mit einer Trillerpfeife einen Pfiff loslassen sollte, damit der Wolf wegrennt! Ähm, und wie sollen Kinder dann die Natur und vor allem Tiere des Waldes beobachten, wenn man diesen nicht wie früher beibringt, leise im Wald zu sein?
Aber das Problem Kinder als Beuteschema für den Wolf hat sich doch eigentlich sowieso fast erledigt. Sitzen doch Kinder sowieso mehr vor den Spielkonsolen und Computern und gehen dabei auf eine virtuelle Jagd.
Es ist erstaunlich, wie ein Schutzprojekt der Europäischen Union so erfolgreich sein kann. Dieses macht Hoffnung, dass auch andere Tierarten die vom Aussterben bedroht sind, eine Change besitzen zu überleben. Aber ich bin auch der Meinung, dass die Konzentration von Rudeln geregelt werden muss. Einerseits werden andere Wildtiere durch den Wolf dezimiert und andererseits besteht immer die Gefahr, dass Wölfe sich aus Nahrungsmangel an Haus- und Nutztiere des Menschen vergreifen. Da rede ich noch nicht, von übergriffen auf den Menschen. Dieses möchte ich in keinem Fall ausschließen. Auch wenn insbesondere Tierrechler den Wolf als Kuscheltier präsentieren. Dieses ist und bleibt ein Raubtier, was insbesondere bei Nahrungsmangel unberechenbar sein kann.
Wenn Behörden die Empfehlung herausgeben, man möge doch vor dem Betreten des Waldes in eine Trillerpfeife blasen, um den Wolf zu verscheuchen, wie nah ist dann tatsächlich die Gefahr insbesondere für Kleinkinder, die arglos am Waldesrand spielen?
Und wieder ist der angebliche Zooexperte Frank Albrecht und der Verein EndZoo von Facebook verschwunden! Dieses Mal unterließ er es sogar, seine fünf Gefolgsleute von seiner Pause zu unterrichten!
Ich hatte ja bereits schon mehrfach über die stupide Selbstlöschung des Frank Albrecht Zooexperten Accounts und der Facebook-Seite des angeblich existierenden Vereins EndZoo Deutschland e.V. berichtet. Nun jedes Mal berichtete er im Vorfeld, das er den Account infolge seines Urlaubs löscht. GERATI stellt sich da bereits die Frage, wie kann es sein, dass eine Vereinsseite gelöscht wird, wenn da doch mindestens drei Mitglieder tätig sind, die während der Urlaubszeit die Vereins-Facebook-Seite warten könnten.
Nun es verdichtet sich der Punkt, dass Frank Albrecht doch nur ein Alleinunterhalter des Vereins ist. Damit dürfte der Verein EndZoo Deutschland e.V. überhaupt nicht mehr beschlussfähig sein. Aber schauen wir uns einmal den Vorstand an!
4.Namen der Entscheidungsträger*innen
– die Mitgliederversammlung
– Frank Albrecht, 1.Vorsitzender
– Erich Goschler, stellvertretender Vorsitzender
– Annett Albrecht, Schriftführerin
Zitat Endzoo.de/Transparenz abgerufen am 01.12.2018
Erich Goschler ist Vorsitzender des Vereins EndZoo Österreichs, der in demselben Einfamilienhaus sitzt, wie der österreichische Tierschutzverein und zweier weiterer Firmen die mit Tieren Geld verdienen. Im Oktober kam es im österreichischen Vereinssitz von EndZoo Österreich zu einem Showdown, als die Polizei die Geschäftsräume stürmte.
GERATI fragte sich damals schon, ob Frank Albrecht, die auch im Vorstand von EndZoo Österreich sitzt (siehe Vereinsregisterauszug im oben verlinkten Artikel) da mit involviert ist. Das plötzliche Verschwinden der Facebook-Seiten EndZoo International und Zooexperte Frank Albrecht – EndZoo könnten darauf hindeuten!
GERATI hat Antrag auf Erlassen einer Einstweiligen gerichtlichen Verfügung beantragt!
Grund für diese Entscheidung war, das Herr Frank Albrecht bei Facebook eine angebliche Urheberrechtsverletzung meldete, die zur Löschung einer Fotocollage auf „PeTA – Nein Danke“ führte.
Im ersten Antwortschreiben wies das Gericht den Anspruch zurück. Daraufhin verdeutlichte ich in meiner Beschwerde, dass Herr Frank Albrecht der Nutzung selbst zugestimmt hatte. So konnte man auf seiner Facebook-Seite unter Info folgendes Lesen.
Gern dürfen meine Ausführungen ungekürzt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und mit Angabe der Quelle, geteilt oder anderweitig verwendet werden.
Ihr ZooExperte Frank Albrecht (2016)
Ob dieses der Grund für das fluchtartige Löschen der beiden Kanäle ist, kann ich nicht sagen. Zeitlich würde es passen, da ich meine Beschwerde am 28. November per Fax dem Gericht zukommen ließ. Sollte Herr Frank Albrecht denken durch das Löschen sei dieser Beweis vernichtet worden. Irrt er sich, denn es gibt da eine Vielzahl von Beweis Screenshots, die ich auch dem Gericht übermittelt habe.
[amazon_link asins=’B014SY8BRC‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’6d5dd992-f517-11e8-a76b-37e7a1beeb89′]Eine dritte Möglichkeit wäre die Löschung bzw. Sperre durch Facebook!
Da gäbe es auch zwei Vermutungen. Entweder hatte Facebook zu deutsch die Schnauze voll, dass Herr Frank Albrecht die Meldefunktion von Artikeln Dritter missbrauchte, oder man hat ihn mit einem Hasskommentar oder dem Verbreiten von Fakenews erwischt. Sein privater Account ist davon jedenfalls nicht betroffen. Aber auch hier ist der letzte Eintrag vom 27. November 14:23 Uhr.
Oder, ist es vielleicht wieder die pure Angst und er löschte seine Facebook Seiten, da er immer noch nicht den Jahresabschlussbericht vorlegen kann, deren Veröffentlichung er seit April immer wieder verschiebt. Jedenfalls findet man immer noch die letzte Änderung, dass der Bericht im November 2018 veröffentlicht werden sollte. Ja so ist das, wenn man ein Alleinunterhalter in einem Verein ist.
EndZoo Betreiber Frank Albrecht meldet bei Facebook einen Urheberrechtsanspruch gegen GERATI an und bekommt sofort einen Anruf und ein rechtliches Schreiben präsentiert!
Heute Morgen bekam ich wieder einmal einen Lachflash, als ich die Seiten von Frank Albrecht auf Facebook besuchte. Er antwortete dort öffentlich auf meine Vorwürfe, die ich ihm in einem rechtlichen Schreiben, was ich ihm per Fax und E-Mail und auf seinen persönlichen Wunsch auch seinem Anwalt zugesendet hatte. Da er diesen Rechtsstreit öffentlich austragen möchte, sehe ich mich nicht gehindert, auf eine Erwiderung seiner Aussagen zu verzichten.
Im März 2018 erhielt ich von einem Rechtsanwalt, der Herrn Frank Albrecht von EndZoo als Mandanten vertrat, eine Abmahnung, auf die ich natürlich unverzüglich reagierte. Die mir zugesendete Abmahnung und mein Antwortschreiben findet ihr anonymisiert in diesem Artikel!
Aufgrund meiner Darlegung gegenüber dem Anwalt sah sich Frank Albrecht genötigt einige von mir aufgezählte Punkte abzuändern. Dieses habe ich dann in diesem Artikel festgehalten.
Frank Albrecht meldet Titelbild von GERATI bei Facebook wegen angeblichen Urheberrechtsverstoß!
Gestern erhielt ich dann eine E-Mail von Facebook, in der mir mitgeteilt wurde, dass ein Titelbild was ich auf PeTA – Nein Danke veröffentlicht hatte, gelöscht wurde. Grund für die Löschung sei ein angeblicher Urheberrechtsanspruch von Frank Albrecht!
Hier die E-Mail von Facebook:
Hallo,
Wir haben den folgenden von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalt entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert, weil wir eine Mitteilung von einem Dritten erhalten haben, dass der Inhalt sein(e) Urheberrecht(e) verletzt:
{Ip_description}
Facebook ist nicht in der Lage, Streitfälle zwischen Dritten zu entscheiden. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Inhalt nicht von Facebook hätte entfernt werden dürfen, können Sie sich direkt an die beschwerdeführende Partei wenden, um Ihr Problem zu lösen:
Mitteilungsnummer: 2027812957279288
Kontaktinformationen
Rechteinhaber: Frank Albrecht
E-Mail: Frank****@endzoo.de (anonymisiert von GERATI)
Copyrighted Work: A photo
Sollte es zu einer Einigung über die Wiederherstellung des gemeldeten Inhalts kommen, veranlassen Sie bitte, dass die beschwerdeführende Partei uns ihre Einwilligung per E-Mail zusendet und dabei die ursprüngliche Referenznummer angibt. Wir können diesen Inhalt erst dann auf Facebook wiederherstellen, wenn wir eine ausdrückliche Einverständniserklärung von der beschwerdeführenden Partei erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die beschwerdeführende Partei nicht dazu verpflichtet ist, auf Ihre Anfrage zu reagieren.
Wir möchten Ihnen dringend raten, die von Ihnen auf Facebook geposteten Inhalte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie keine anderen verletzenden Inhalte gepostet haben. Denn gemäß unseren Richtlinien sperren wir gegebenenfalls die Konten von Personen, die wiederholt Verletzungen begehen.
Weitere Informationen zum geistigen Eigentum erhalten Sie in unserem Hilfebereich:
Nun schauen wir uns einmal seinen Vorwurf genauer an!
Frank Albrecht meldete nicht den Artikel vom 03. November 2018, sondern nur das erstellte Titelbild dieses Artikels, dass ich am 07. November 2018 als Titelbild meiner Facebook Seite aktivierte.
Er scheint sein Foto als Urheberrechtsverstoß anzusehen. Man darf wohl davon ausgehen, dass er auch den Artikel bei Facebook gemeldet hatte, dieser aber als keinen Verstoß gegen den Gemeinschaftsstandard gesehen wurde.
Als Nächstes besuchte ich die Webseite von EndZoo und stellte erfreut fest, dass Herr Frank Albrecht endlich nach mehr als sechs Monaten es geschafft hatte, eine Faxnummer für seinen Vereinssitz zu erhalten. Gleichzeitig wurde erneut der für Anfang Oktober angekündigte transparente Jahresbericht des Vereins EndZoo, auf November verschoben!
Aktueller Hinweis: Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 ist in Arbeit und erscheint im November 2018.
Ob bis zum heutigen Tage überhaupt eine Jahreshauptversammlung stattgefunden hat, bleibt fraglich, insbesondere da bei Vorstandsmitgliedern des Vereins EndZoo Deutschland e. V., erst kürzlich eine Polizeirazzia in Österreich stattgefunden hatte.
Gesetzlich vorgeschrieben ist für eingetragene Vereine wie EndZoo Deutschland e. V., deren Vereinsvorsitzende Frank Albrecht ist, dass eine Jahreshauptversammlung im ersten Quartal des folgenden Jahres erfolgen muss. Da sich Frank Albrecht der Imitative TransparenteZivilgesellschaft verpflichtet hat, muss er seinen Jahresbericht, der auf dieser Jahreshauptversammlung beschlossen wird, veröffentlichen. Nun das Jahr neigt sich dem Ende und es dürfen tatsächlich Wetten abgeschlossen werden, ob es Frank Albrecht in diesem Jahr noch hin bekommt.
Anruf bei EndZoo Deutschland e. V. durch GERATI!
Wer mich kennt, weis das ich lieber den persönlichen Kontakt bei Klärungen von Problemen suche, als wenn ich ein Ellenlanges rechtliches Schreiben verfasse! Also rief ich bei der hinterlegten Telefonnummer, die im Impressum der Webseite Endzoo.de als rechtsgültige Kontaktaufnahme steht, an. Da ich solche Telefongespräche generell protokolliere, bin ich in der erfreulichen Lage dieses Gespräch wortwörtlich wiederzugeben.
Nach dem ich es drei Mal versucht hatte und ich Herrn Frank Albrecht nicht erreichte, klingelte fünf Minuten später mein Telefon und tatsächlich Frank Albrecht hat mich zurückgerufen. Hier das Telefongesprächsprotokoll.
Harnos
Wer ist da?
Der Herr Harnos, spreche ich da mit dem Herrn Albrecht?
Welcher Harnos?
Silvio Harnos von GERATI!
Siieeee trauen sich hier anzurufen? Das ist eine Frechheit!
Ich trau mich anzurufen – JA! Es geht eigentlich darum wegen ihrer Meldung bei Facebook!
Was wollen sie von mir?
Ich möchte das sie diesen Urheberrechtsanspruch zurückziehen, weil sie selber auf Zooexperte Frank Albrecht – Endzoo angeben, dass sie eine Person des öffentlichen Lebens sind!
<…Pause keine Antwort von Herrn Albrecht…>
Und damit haben sie keinen Anspruch auf ein Urheberrecht, weil sie sind eine Person des öffenlichen Lebens – wie sie es selber sagen!
Schreiben sie meinem Anwalt, <kurze Pause> oder schreiben sie mir und dann ist gut! Und ich verbitte mir mich überhaupt noch einmal anzurufen <…>
<…Einwurf…> Moment einmal sie sind eine…
<… Aufgelegt durch Herrn Frank Albrecht …>
Daraufhin verfasste ich eine vierseitige Unterlassungsaufforderung, die ich Herrn Frank Albrecht, per Fax und per E-Mail zusendete. Als Kopie wie gewünscht habe ich dieses Schreiben seinem mir bekannten Anwalt zugesendet.
Heute Morgen öffentliche Stellungnahme durch Herrn Frank Albrecht auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“
Wie schon gesagt habe ich tatsächlich heute Morgen einen Lachanfall bekommen, als ich seine Facebook Seite aufrief.
Dort findet man folgenden Beitrag, denn ich natürlich für Euch einmal zerpflücken möchte!
Auffällig ist, dass er nun auch bei seinem Profilbild ein Copyright Eintrag hinterlegt hat. So prangert jetzt „(c) Frank Albrecht 2018“ über sein Gesicht! 😉
Gleichzeitig hat er meine Punkte, die ich in der Unterlassungsaufforderung als Beweise beigefügt habe, versucht auseinander zupflücken. Dank dieses Beitrages sind mir weitere Punkte aufgefallen.
Aber schauen wir uns mal seine Gegenargumentation an, die einen Urheberrechtsverstoß meiner Person aufzeigen sollen.
URHEBERRECHT AM EIGENEN FOTO
Dieses Foto darf, bezugnehmend auf §22 des KUG, „nur mit Einwilligung des Abgebildeten“, also nur mit meiner persönlichen Einwilligung bearbeitet und verbreitet werden. Dieses Bild entspricht auch nicht den Ausnahmen nach §23 des KUG (Punkt 1-4), wonach eine Einwilligung für eine Veröffentlichung nicht für notwendig erachtet wird.
Meinen Unterlassungsanspruch hatte ich mit §23 KunstUrhG begründet aber schauen wir uns erst einmal an was im §22 KunstUrhG steht!
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Wenn man sich nur diesen Paragrafen anschaut, hätte Herr Frank Albrecht recht. Um jedoch eine journalistische Tätigkeit zu ermöglich wurde ein zusätzlicher Paragraf geschaffen, der im Fall von Frank Albrecht den $22 für nichtig erscheinen lässt.
$23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Herr Frank Albrecht vergisst eins. Er selbst gibt auf seiner Facebook Seite an, er sei eine „Person des öffentlichen Lebens“!
Frank Albrecht gibt selbst auf seiner Facebook Seite an, dass er eine Person des öffentlichen Lebens sei!
Demnach würde seine Aussage das §23 KunstUrhG für ihn nicht gelte, falsch sein.
Zudem bin ich im Besitz dieses Foto. Also besitze ich, als Urheber, auch alle Rechte an diesem Bild. Also habe nur ich das Recht zu bestimmen, wann und wie dieses Bild genutzt, verwertet, bearbeitet oder veröffentlicht wird.
Jetzt beginnt Herr Frank Albrecht, das Kunst Urheberrechtsgesetz mit dem Urheberrecht zu vermischen. Aber auch hier bin ich mit meiner Auffassung auf der richtigen Seite. Dazu habe ich einmal ein wenig gegoogelt und diesen Beitrag gefunden, den ich zitieren möchte!
Von diesem Grundsatz gibt es aber eine wichtige Ausnahme. Wird nämlich ein neues selbständiges Werk in freier Benutzung eines fremden Werks geschaffen, ist für die Veröffentlichung und Verwertung des neuen Werks die Zustimmung des Urhebers des ursprünglichen Werks nicht erforderlich (§ 24 Urheberrechtsgesetz). Man spricht in diesem Fall von einer freien Benutzung des ursprünglichen Werks.
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Also was habe ich getan! Ich habe sein Profilfoto genommen, dieses ausgeschnitten und in einem gänzlich neuen Werk und Kontext gesetzt. Damit habe ich ein neues eigenständiges Werk geschaffen. Für die Verwendung des Fotos von Frank Albrecht brauchte ich demnach auch keine Zustimmung einholen. Was anders wäre es gewesen, ich hätte nur sein Foto genommen und es allein veröffentlicht! Hier hätte ich dann aber einen Verweis des Urhebers gemacht und es z.B. als Screenshot gekennzeichnet.
Gleichzeitig erteilt Frank Albrecht, jedem das Recht seine Werke zu nutzen!
So findet man auf der Facebook Seite „ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO“ unter „Info“ -> „Persönliche Informationen“ folgenden Absatz!
Gern dürfen meine Ausführungen ungekürzt, nicht aus dem Zusammenhang gerissen und mit Angabe der Quelle, geteilt oder anderweitig verwendet werden.
Nun Facebook lebt von Bildern und er schreibt tatsächlich, dass man seine Ausführungen, worin ich auch Videos und Bilder interpretiere, anderweitig verwenden darf! Also für mich hat es den Eindruck, dass Frank Albrecht selber nicht weiß, was er für Genehmigungen für seine Werke erteilt.
Kurz vor dem Abschluss seine Ausführung will Herr Frank Albrecht erkennen, dass er ja nur ein gewöhnlicher Bürger sei! So schreibt er.
Zudem bin ich keine Person des „öffentlichen Interesse“, wie Politiker*innen, Sportler*innen oder Schauspieler*innen, für die es Ausnahmen im Persönlichkeitsrecht gibt, sondern ich bin eine „Person des öffentlichen Lebens“ die rechtlich nur als „gewöhnlicher Bürger“ gewertet wird. Mein „Recht am eigenen Bild“ bleibt also unverändert.
Ein Beispiel aus der „Promiwelt“: https://www.huffingtonpost.de/2016/11/26/zdf-heute-show-van-der-horst-afd-rundfunkgebuehr_n_13244942.html
Nun bevor ich mich mit dem Link befasse, schaue ich mir doch einmal lieber an wie Facebook eine Person des öffentlichen Lebens sieht, wie Frank Albrecht sich ja auf Facebook selbst bezeichnet. Dazu habe ich in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel zu Facebook gefunden. Dort heißt es zu der Definition von Facebook zu einer Person des öffentlichen Lebens.
Personen des öffentlichen Lebens
Facebook unterscheidet zwischen Menschen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Weil Personen des öffentlichen Lebens weniger streng geschützt sind, ist es interessant, sich die Kriterien zu betrachten, nach denen jemand bei Facebook als Person des öffentlichen Lebens gilt.
Sie sind:
Menschen, die in eine Regierungsposition gewählt wurden
Menschen mit mehr als 100 000 Followern in sozialen Medien
Menschen, die bei Rundfunk- oder Nachrichtenmedien angestellt sind und sich dort öffentlich äußern
Menschen, die in den letzten zwei Jahren fünfmal oder öfter in Nachrichtenartikeln erwähnt wurden.
Die ersten zwei Punkte kann man ausklammern, jedoch der letzte Punkt ist für GERATI interessant. Also googeln wir einmal nach „Frank Albrecht, „Zooexperte Frank Albrecht“ und „Endzoo“!
Ich lasse hier einmal die unzähligen Ergebnisse aus dem Umfeld von GERATI weg und konzentriere mich auf andere Suchanzeigen!
Alle Presseartikel stammen aus dem Jahr 2018 und beziehen sich auf Frank Albrecht von EndZoo. Somit dürfte unbestritten sein, dass im Sinne von Facebook Herr Frank Albrecht sehr wohl eine Person des öffentlichen Lebens ist und dieses auch immer wieder auf seinen Facebook Seiten erklärt. Da brauchte ich nicht einmal seine öffentlichen Vorlesungen, die unter anderem in einem Leichenschauhaus stattfanden, zu erwähnen.
Aber kommen wir zum Schluss einmal zu dem Link den Frank Albrecht beigefügt hat und der beweisen soll, dass er recht habe!
Allein bereits der erste und letzte Absatz hätte hier Frank Albrecht eigentlich aufzeigen müssen, dass es sich bei diesem Artikel um Satire handelt!
Dem Komiker Lutz van der Horst gefiel das gar nicht: Die AfD Bayern verwendete sein Gesicht für ein Plakat, mit dem für die Aufhebung der Rundfunkgebühren geworben wird. Ohne ihn zu fragen.
(…)
Zwischen Armselig und gut
Dieser satirische Beitrag wird AfD-Mitglieder sicherlich nicht überzeugt haben, dass Rundfunkgebühren auch sinnvolle Investitionen sein können. Einige Zuschauer beschwerten sich auf dem Kurznachrichtendienst Twitter über die Schelte der AfD, die einen Großteil der Sendung einnahm.
Lesen bildet Herr Frank Albrecht. Damit ich auch einmal mit einem tatsächlichen Urteil punkten kann, möchte ich folgendes Zitat noch beifügen.
Bei der Beurteilung, ob es sich bei der „prominenten“ Person um eine Abbildung der Zeitgeschichte handelt, kommt es stärker auf den Kontext der Berichterstattung als auf die abgebildete Person an. Der für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, maßgebende Begriff des Zeitgeschehens ist weit zu fassen, da im Rahmen der Informationsfreiheit ein großes Interesse der Öffentlichkeit an Geschehnissen von gesellschaftlicher Relevanz besteht. Zum Zeitgeschehen gehören daher nicht nur alle Ereignisse, die in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind, sondern sämtliche Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Dazu gehören wirtschaftliche oder kulturelle Geschehnisse, Naturkatastrophen, Unfälle, Kriegshandlungen sowie grundsätzlich auch Straftaten. So handelt es sich zum Beispiel bei einem auf einem jährlich stattfindenden Mieterfest erstellten Foto für eine an die Mieter gerichtete Broschüre um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte (BGH, Urt. v. 08.04.2014, Az. VI ZR 197/13, GRUR 2014, 804).
[amazon_link asins=’B0051SL59G‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’9ccf0758-e312-11e8-8586-0981e22e9423′]Natürlich werde ich Herrn Frank Albrecht diesen Artikel gleichzeitig per E-Mail senden, in der Hoffnung, dass er noch einmal nachdenkt und die von mir gesetzte Frist heute 12 Uhr, nicht fruchtlos verstreichen lässt. Mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen, habe ich ja gegen Tierrechtler aus dem Umfeld von Simon Fischer bereits erfolgreiche Erfahrungen sammeln können!
Wiedereinmal hat Friedrich Mülln von Soko Tierschutz eine Pressemitteilung verfasst und stellt darin die Behauptung auf das die FDP ein Zensurgesetz gegen den Tierschutz plant!
GERATI hat sich diese von Friedrich Mülln veröffentlichte Pressemitteilung einmal genauer angeschaut. Bereits bei der Wahl der Überschrift für diese Pressemitteilung kann man erkennen, dass Friedrich Mülln keine Ahnung von Politik und Entstehung eines neuen Gesetzes hat. So schreibt er Folgendes, nachzulesen unter Presseportal.de.
FDP plant Zensurgesetz gegen Tierschutz
SOKO Tierschutz warnt vor Gefahr für die Zivilgesellschaft
Die FDP plant kein Zensurgesetz, sondern eine Gesetzesänderung, die Vereinen wie PeTA und auch Soko Tierschutz die Gemeinnützigkeit infrage stellen, solange diese gegen geltende Gesetze verstoßen! Dabei geht es weder um ein Verbot noch um eine Kriminalisierung dieser Vereine. Wer Straftaten am laufenden Band begeht, diese durch Spendengelder aus dem Tierschutz finanziert, sollte auch keinen Anspruch auf einen Steuervorteil haben. Um nichts anders geht es in dem Gesetzesänderungsvorstoß der FDP.
Ob Friedrich Mülln schon Mal was von Demokratie gehört hat?
Ein neues Gesetz, oder eine Gesetzesänderung kann keine Partei allein erlassen. Selbst wenn die Regierung aus nur einer Partei bestehen und diese ein Gesetz erlassen würde, müsste auch der Bundesrat und letztendlich der Bundespräsident diesem neuen Gesetz zustimmen. Dieses nennt man dann Demokratie, was vielen Tierrechtsorganisationen gänzlich fehlt.
Weiterhin sitzen im Bundestag und Bundesrat demokratisch gewählte Volksvertreter. Diese stimmen in einer einfachen Mehrheitsbefragung für oder gegen einen neuen Gesetzentwurf. Also das die FDP ein Zensurgesetz plant und dieses eine Gefahr für die Zivilgesellschaft sein soll offenbart sich mir nicht.
Friedrich Mülln sieht sich als Teil der Zivilgesellschaft! Nun frage ich mich, ob er mich auch zur Zivilgesellschaft zählt, oder ob er mich hier rassistisch ausschließen möchte.
Weiter schreibt Friedrich Mülln. „Die Aufdeckungen legen schonungslos systematische Tierquälerei und Behördenversagen offen.„
Tierschutz-Aufdeckungen von Schlachthöfen, Mastanlagen, Tiertransporten und Tierversuchslabors erschüttern seit Jahren Deutschlands Öffentlichkeit. Aktuell mussten Behörden zwei Schlachthöfe nach Undercover-Recherchen schließen. Die Aufdeckungen legen schonungslos systematische Tierquälerei und Behördenversagen offen. Die FDP plant nun den Gegenschlag im Sinne der Agroindustrie und will gegen Tierschutzorganisationen vorgehen. Die Folgen sind unkalkulierbar.
Hier würde ich Herrn Friedrich Mülln einmal ganz persönlich folgende Fragen stellen!
Wie viele solcher Stalleinbrüche (Einsteigen wie es bei den Tierrechtlern heiß) begeht Friedrich Mülln die keine Tierquälerei aufzeigen! -Hier fehlt gänzlich die Transparenz
Sieht sich Friedrich Mülln nicht mitschuldig, wenn er teilweise Wochen und Monate wartet, bis er an die Öffentlichkeit geht! -Wer Wochen und Monate wartet und die Tierqual duldet, ist in meinen persönlichen Augen genauso ein Tierquäler wie jener, der die Straftat begeht!
Warum wendet sich Friedrich Mülln nicht persönlich an den Tierhalter, bevor er die Öffentlichkeit informiert? -Wer nur gegen etwas ist und keine Kompromissbereitschaft zeigt, wird kaum etwas ändern!
Leider ist ja Herr Friedrich Mülln nicht bereit sich diesen Fragen öffentlich zu stellen. Ehern versucht er Kritiker öffentlich zu diffamieren, wie man am Beispiel GERATI ja auf der Webseite von Soko Tierschutz nachlesen kann!
Dort steht unter Rufmord gegen Soko Tierschutz Folgendes:
Ein Händler des aus Tierschutzgründen umstrittenen Kaffee Kopi Luwak aus Indonesien, der von den Kampagnen von Tierschützern gegen die Käfighaltung der Kopi Luwak Katzen (diese Katzen essen Kaffeebohnen, scheiden diese wieder aus und aus diesen ausgeschiedenen Bohnen wird der teuerste Kaffe der Welt) erfuhr, machte sich aus der fernen Sicherheit Indonesiens zur Verteilungsschleuder der Rufmordinhalte.
Selbstverständlich versuchte auch Herr Friedrich Mülln, gegen mich rechtliche Schritte anzustreben. Diese wurden jedoch von den Ermittlungsbehörden alle als unbegründet eingestellt. Mehr noch Herr Friedrich Mülln stellte die Behauptung auf ich sei Inhaber von Webseiten in der Ukraine, was völliger Quatsch ist. Ich arbeite von jeher Transparent, nicht umsonst betreibe ich meinen Webserver in Deutschland, obwohl mich einer in Asien nur ein Bruchteil kosten würde!
Weiter in der Pressemitteilung von Soko Tierschutz!
„Die geplanten Verschärfungen, die investigativ arbeitenden Vereinen die Gemeinnützigkeit entziehen soll, sind nichts anderes als eine getarnte Zensur und brandgefährlich, nicht nur für Tierschützer, sondern auch für Menschenrechts- und Umweltinitiativen“, so Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz. Die geplanten, neuen Repressionen werden sich gegen die gesamte Zivilgesellschaft richten: Jeder Verein, der zivilen Ungehorsam praktiziert oder sogar lediglich solche Proteste öffentlich gut heißt, kann dann effektiv bekämpft werden. Die AFD hatte im Bundestag bereits Interesse an den neuen Möglichkeiten gegen Menschenrechts-Initiativen verkündet. CDU-Politiker, wie Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und die von dem jüngsten Tierschutzskandal um massive Straftaten in niedersächsischen Schlachthöfen betroffene Barbara Otte-Kinast, unterstützen die Pläne. Forderungen nach harten Strafen für investigative Tierschützer haben es sogar in den Koalitionsvertrag der Regierung geschafft.
Friedrich Mülln benutzt hier das Wort „Investigativ“. Dieses Wort ist in Verbindung mit Journalismus gesetzt. Ich kenne keinen einzigen Journalisten, der als gemeinnütziger Verein agiert! Vor was hat Friedrich Mülln Angst, wenn man ihm die Gemeinnützigkeit für seinen Verein aberkennt. Er kann genauso weiterarbeiten wie bisher. Er kann auch weiter Spenden annehmen. Der einzige Unterschied ist, dass mit der Gemeinnützigkeit ein Steuervorteil vom Staat gewährt wird.
Wenn man das Ganze einmal weiter spinnt, wird durch diesen Steuervorteil den der Staat Friedrich Mülln gewährt, nicht unwesentlichen Straftaten mitfinanziert. Somit würde sich der Staat selbst als Finanzierer von Straftaten schuldig machen, sobald dieser Kenntnis erlangt, dass durch diesen gemeinnützigen Verein Straftaten begangen würden. Und dieses wäre wohl das größte Unding, was es geben könnte.
Allein schon, dass Friedrich Mülln die PeTA Kampagne gegen deutsche Politiker aufgreift, wo PeTA eine sogenannte Abschussliste veröffentlicht hat, zeigt das Rechtsverständnis von ihm. PeTA hat die Grafik und den Artikel zu dieser Politikerjagt bereits gelöscht. Das er sich davon nicht distanziert zeigt seine kriminelle Einstellung!
Zum Abschluss dieser skurrilen Pressemitteilung schreibt Friedrich Mülln Folgendes.
SOKO Tierschutz fordert die demokratischen Parteien auf, diese Zündelei an demokratischen Prinzipien wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und dem Tierschutz im Verfassungsrang sofort einzustellen und anstatt die Überbringer der schlechten Nachricht, die echten Probleme zu bekämpfen und endlich hart gegen die Massentierhaltung und das Behördenversagen bei der Kontrolle der Nutztierhaltung vorzugehen.
Die demokratischen Parteien sind nachweislich der Auffassung, dass die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen nicht in Privathand gehört, sondern staatlich Aufgaben sind. Dass Tierrechtler wie Friedrich Mülln nicht gerade zimperlich umgehen, wenn sie erwischt werden, zeigte ein Vorfall, bei dem ein Bauer schwer verletzt wurde.
Friedrich Mülln will also Aufgaben übernehmen, für die er in keiner Hinsicht befugt ist. Wenn er dann nicht dazu befugt ist, warum soll er dann noch gemeinnützig sein und Steuervorteile besitzen?
Das ist die Arbeitskleidung von Soko Tierschutz – Sind die im Krieg? Foto Facebook Soko Tierschutz
Ich möchte hier zum Abschluss noch einmal persönlich grundlegende Sachen darlegen. Ich bin kein Befürworter von Tierquälerei. Verstöße sind mit den gesetzlichen Mitteln zu ahnden und der Täter zu bestrafen. Ich bin aber dagegen, dass sich Personen militärisch verkleiden und Menschen terrorisieren nur, weil sie mit Tieren arbeiten oder mit diesen zusammenleben. Oft wird von selbst ernannten Tierrechtlern, die sich als Tierschützer ausgeben, das geltende Tierschutzgesetz zu ihren Gunsten abgewandelt und verschärft dargestellt.
[amazon_link asins=’B01C672SZ4′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’54e5e1eb-e276-11e8-b960-53d53b7d32d6′]Wenn es nach Friedrich Mülln ginge, dürfte man wohl kaum ein Steak oder eine Wurststulle essen. Fanatisch und ziellos wird alles als Tierquäler hingestellt, ohne auch nur den einzigen Kontakt zu einem Tierhalter aufzunehmen, um gemeinsam eine Lösung für ein bestehendes Problem zu finden!
Und so lange Friedrich Mülln nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme einer Tierquälerei die Behörden informiert ist dieser für mich persönlich der größte Heuchler der Tierrechtbewegung. Anzumerken ist, dass er sein Geld nur durch Tierquälerei finanziert, ob diese nun existiert, oder von ihm manipuliert wird. Er ist und bleibt in meinen Augen ein Verbrecher!
Immer wieder, wenn GERATI die Unfähigkeit des EndZoo-Betreibers Frank Albrecht nachweist, kommt er sofort mit dem nächsten Schwachsinn um die Ecke, die sich widerlegen lässt.
Am 30. Oktober postete GERATI einen Artikel über den geistigen linguistischen und feministischen Wortschatz von Frank Albrecht, der aufzeigt, auf welchen niederen geistigen Niveau, seine zwangsweisen feministischen Äußerungen sich befinden.
Nun brauchte er wohl wieder einmal eine seelische Erfolgsmeldung und griff dabei wieder einmal komplett in die Kloschüssel!
So redete er sich tatsächlich ein, erfolgreich zu sein! Nur sprechen die tatsächlichen Zahlen genau das Gegenteil! So schrieb er vor ca. 16 Stunden folgenden Beitrag auf Facebook!
Dort stellt EndZoo Betreiber die Behauptung auf, sein Beitrag hätte 207 Likes erhalten. Scrollt man dann auf seinen Account etwas herunter, findet man den Beitrag und oh mein Gott, da sind nur 49 Likes verzeichnet!
Frank Albrecht von EndZoo – Der Märchenerzähler (18) / Screenshot Facebook
Dass die Zahl 207 Likes so auch nicht ganz stimmen kann, beweist ein alter Screenshot, der die Like-Zahlen von EndZoo festgehalten hatte. Hier dokumentierte GERATI den Like-Rückgang von einigen Tierrechts-Facebook-Seiten, darunter auch bei EndZoo!
Auszug Screenshot Facebook Seite Endzoo vom 03.11.2018 15:57 Uhr WIZ
Dort besaß EndZoo am 5. April 2018 2.509 Likes und hatte in der vorangegangen Woche 11 Unterstützer verloren! Einen Monat später hat er es auf 2.523 Unterstützer gebracht! Also insgesamt ein Zuwachs von 14 Likes. GERATI´s Facebook-Seite hatte im selben Zeitraum einen Zuwachs von 141 Likes. Nun die von Frank Albrecht dargelegten Zahlen müssten sich ja eigentlich in den aktuellen Zahlen sich widerspiegeln. Also schauen wir uns diese einmal an!
Wie denn – was denn nur 2.521 Likes????
Das sind ja 2 Unterstützer weniger als im Mai 2018! Würde man sich jetzt einmal Gedanken machen und ein Fünkchen Wahrheit in der Aussage von Frank Albrecht vermuten, würde dieses ja bedeuten, dass alle Liker sofort wieder ihren Like wieder entfernten, als sie mit bekommen, was dieser für einen Schwachsinn von sich gibt. Weiterhin sei anzumerken, dass dieses von ihm veröffentlichte Video gar nicht von ihm stammt, er sich also auf fremde Lorbeeren beruft!
So fällt der geglaubte Erfolg unseres selbst ernannten Zooexperten wieder einmal in den Ententeich irgendeines Zoos. Vielleicht sollte sich Frank Albrecht einmal auf die wichtigeren Vereinsarbeiten konzentrieren.
Großkotzig hatte er Transparent versprochen, dass endlich Anfang Oktober der Jahresbericht aus dem Jahr 2017 veröffentlicht wird! Diese hätte eigentlich wie auch die Vereins-Jahreshauptversammlung bereits im ersten Quartal dieses Jahres erfolgen müssen.
Und was soll ich sagen ich war gerade auf der Webseite des Einmann-Vereins Endzoo und fand folgende Notiz!
Aktueller Hinweis: Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 ist in Arbeit und erscheint Anfang Oktober.
Nun wir haben Anfang November. Hier hat er wohl die Jahreszahl 2025 vergessen!
Idiotischerweise, sperrt er auf seiner Webseite das markieren und kopieren von Texten. Leider vergisst er dabei den HTML-Text zu verschlüsseln, sodass man sich mit [Strg + u] den HTML-Text einfach kopieren kann. Dumm gelaufen sag ich da einmal! Dafür wendet Frank Albrecht also seine Mühen und Zeit auf! Ein klassisches Beispiel seiner Unfähigkeit!
Wer jetzt denkt, GERATI ginge das Material nach 18 Artikeln über Endzoo und den Betreiber aus, der irrt sich!
Vor ein paar Wochen schaute ich wieder einmal auf seinen Facebook Account ZooExperte Frank Albrecht – EndZOO vorbei und fand einen Erklärungsversuch, warum er ein Experte sei!
Nun, tatsächlich verfiel ich, in einen mehr minütigen Lachanfall, als ich das las. Allein schon der Text dazu, den er verfasste, preist seine Lächerlichkeit an! „EXPERTE – Intensiv damit beschäftigt und viel Wissen hierzu in über 20 Jahren angeeignet. Ein Kenner der Zoo-Gefangenschaften.„
[amazon_link asins=’B002VZY62K‘ template=’ProductAd‘ store=’gerati-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’6c7465f8-df52-11e8-8f55-138eca3b62be‘]Liest man sich die Erklärung des Begriffes „Experte“ auf Wikipedia durch, hat Frank Albrecht nicht einmal den Status des Laien erreicht. Dieses stellt er immer wieder in seinen versuchten Fachanalysen zur Schau, die ihm jeder studierte und tatsächliche Zoologe um die Ohren haut! Fachwissen erlernt man nicht allein durch Bücher lesen. Nicht umsonst heißt das Sprichwort ja auch „Probieren geht vor Studieren“! Also ohne praxisbezogene Erfahrungen gesammelt zu haben, kann sich niemand als Experte betiteln. Wenn er es doch tut, ist er ein Scharlatan.
Und diese Bezeichnung trift wohl ehern auf Frank Albrecht zu!
Behauptete PeTA sonst immer, GERATI würde sich vor der deutschen Justiz, in Indonesien verstecken, postete sie jetzt auf einen Hinweis eines GERATI Artikels nur Sprachlosigkeit!
In dem Artikel vom 18. Oktober schrieb GERATI über die Vermutung, dass PeTA die Verdoppelung von Spendengeldern nur vortäuscht. Sollte dieses der Wahrheit entsprechen, würde PeTA ihre Spender regelrecht betrügen.
Diese Vorwürfe nutzte die PeTA – Unterstützerin Berit Schröder dazu dieses PeTA mit folgendem Kommentar mitzuteilen!
Berit SchröderAuf der Seite PETA Nein danke wird gerade wieder über euch gehetzt.
Facebook PeTA Deutschland
Üblicherweise, kam jetzt von PeTA immer der Vorwurf man würde ja gern gegen GERATI rechtlich vorgehen, jedoch verstecke sich der Betreiber der Webseite in Indonesien vor der deutschen Justiz!
Dieses Mal postete PeTA die pure Sprachlosigkeit in Form eines GIF!
Kopie Grafik Facebook PeTA Deutschland Original: tenor.co
Hat es GERATI tatsächlich geschafft, PeTA in die Sprachlosigkeit zu drängen? Hält PeTA doch extra für das Verhalten bei der Frage über GERATI, einen sechzig minütigen Intensivkurs, für die Streetteamführung ab! Dennoch laufen immer wieder Fragen die in Verbindung mit GERATI stehen auf!
GERATI stellt sich dem Gerichtsverfahren angestrebt von einem PeTA-Mitarbeiter!
Die Angst scheint bei PeTA groß zu sein. Natürlich nimmt GERATI auch PeTA jede Angriffsmöglichkeit und so ist GERATI sogar Stolz darauf, das Herr Krishna Singh den Weg zum Berliner Landgericht gewählt hatte. Dachte man sich wohl bei PeTA insgeheim, dass sich GERATI in dieses Verfahren nicht verteidigen werde. Vorsorglich wählte man natürlich mit der Wahl des Streitwertes ein Landgericht aus, da man hoffte, dass GERATI hier gänzlich die Verteidigungsmöglichkeiten fehlen. Bei einem Landgericht, das ab einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig ist, herrscht Anwaltszwang. Bei einem Amtsgericht könnte man sich selbst verteidigen!
Nun kann also PeTA selbst nicht einmal mehr die Behauptung aufstellen, dass sich GERATI vor der deutschen Justiz in Indonesien verstecke. Dafür wurde extra von PeTA für ihre Mitarbeiter ein Textblock angelegt, der bei Fragen zu GERATI oder auf Themen, die von GERATI aufgeworfen wurde, als Antwortkommentar von PeTA gepostet wurde.
[amazon_link asins=’3823380273′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’4c46246e-d9c5-11e8-9892-6dffdd91286b‘]Es ist also nicht verwunderlich, dass PeTA letztendlich völlig sprachlos ist. Genauso braucht man sich nicht zu wundern, dass PeTA nicht bereit ist, sich öffentlichen Fragen zu stellen. Eine Einladung der FDP zu einem Gespräch wurde von PeTA scheinheilig abgelehnt. Gern ist natürlich auch der Betreiber von GERATI bereit in einen intensiven und öffentlichen Austausch zu treten, damit insbesondere offene Fragen, die auch die Unterstützer von PeTA immer wieder stellen, letztendlich geklärt werden können.
Dazu fehlt leider PeTA gänzlich der Mut. Versteckt hinter dem Monitor ist man im Diffamieren und Austeilen bei PeTA der größte! Wenn es um die Butter bei den Fischen geht, zieht PeTA immer wieder den Schwanz ein.
Ich jedenfalls beiße nicht!
Hier noch der Facebook-Artikel, wo PeTA nach Hinweis auf GERATI sprachlos geworden ist!
PeTA räumt nun endgültig ein, dass man keine gemeinnützige Organisation sei. So geht es jedenfalls aus dem von PeTA bei Facebook angezeigten Status hervor!
PeTA steht massiv unter Druck, nachdem sich die Politik mit dem Thema befasst, ob „Straftaten mit einer Gemeinnützigkeit“ vereinbar sind. Langsam scheint PeTA es auch zu begreifen. Die Tage als gemeinnützige Organisation scheinen gezählt zu sein. Und nein PeTA soll nicht gesperrt werden, sondern es soll verhindert werden, dass solche Organisationen und Vereine die Straftaten begehen, einen gemeinnützigen Steuervorteil erhalten.
So findet man jetzt auf der Facebook-Seite von PeTA Deutschland nicht mehr den Eintrag „Gemeinnützige Organisation“, sondern „Interesse“. Dieses entspricht dieser Organisation wohl auch ehern, vertritt sie doch aus puren Eigennutzen nur Veganer und schiebt den Tierschutz fälschlicherweise vor.
PeTA gibt selbst an nicht mehr Gemeinnützig zu sein Screenshot Facebook
PeTA auf Eigenfindung!
So fand GERATI bei seiner PeTA-Recherche heraus, dass PeTA selbst in den Fleischgroßhandel eingestiegen ist. Kurz, nachdem GERATI dieses auf Facebook veröffentlicht hatte, löschte PeTA dieses wieder! Der Screenshot wurde mit dem Kommentar „Das Grauen für Veganer wird wahr – PeTA verkauft offiziell Fleisch!!!“ auf der Facebook-Seite von GERATI „PeTA – Nein Danke“ veröffentlicht.
Das Grauen für Veganer wird wahr – PeTA verkauft offiziel Fleisch!!! Screenshot Facebook
Innerhalb kürzester Zeit wurde dann der Hinweis auf den Fleischgroßhandel auf der von PeTA verwalteten Facebook-Seite gelöscht. Nun darf man gespannt sein, ob PeTA auch in diesem Fall den Begriff „Gemeinnützige Organisation“ wieder hinzufügt, oder sich letztendlich geschlagen gibt und akzeptiert, dass man mit einer Gemeinnützigkeit nichts am Hut hat.
Wie kann ein Verein, der anscheinend Straftaten am laufenden Band begeht, gemeinnützig sein? Es dürfte schwer auszuschließen sein, dass ein gewährter Steuervorteil aus der Gemeinnützigkeit in der Verwendung bzw. Planung von Straftaten seine Verwendung findet. In diesem Fall würde sich der Staat mit schuldig machen.
Ein Antrag der FDP federführend durch Gero Hocker wird derzeit im Bundestag behandelt. Man darf hoffen, dass die Politiker dieses genauso sehen, dass eine Gemeinnützigkeit sich nicht mit Straftaten vereinbaren lasse!
PeTA – Mitarbeiter Krishna Singh strebt Verfahren gegen GERATI an und einigt sich auf einen Vergleich! Heute möchte ich Euch schildern, was passiert ist!
Mein Rechtsanwalt hat mir zwar empfohlen zu schweigen! Ich bin aber der Meinung, dass es notwendig ist, Euch zu erklären, was passiert ist. Ich möchte einerseits verhindern, dass Dritte ein gleiches Verfahren droht! Andererseits sollte es im Sinne des Klägers sein, dass ich mich öffentlich bei ihm entschuldige!
Aber gehen wir einmal der Reihe nach.
Als ich im Februar auf Einladung des Circus Krone nach München flog, wurde mir eine Klageschrift in Indonesien zugestellt! Die Story was ich bei der Einreise in Deutschland auf Grundlage von Strafanzeigen erlebte, dürfte ja mittlerweile jedem bekannt sein. Bis heute acht Monate später weis ich immer noch nicht, was PeTA mir im Einzelnen vorgeworfen hat, was eine vorläufige Festnahme bei der Einreise in München begründen könnte! Hier mal der erste Artikel zu dieser Story.
Die mir zugegangene Klageschrift umfasste über 50 Seiten. Und warum? Weil die vertretende Rechtsanwaltskanzlei jede einzelne Seite ins Indonesische übersetzen lassen hat. Nein man hat nicht in Indonesien geklagt, sondern beim Landgericht Berlin!
Klagegrund war eine Aussage, die ich auf Grundlage eines Schreibens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, in einem Artikel getätigt habe! Diese Aussage war nach jetziger Erkenntnis aufgrund fehlender Informationen, falsch!
Syndikusanwalt von PeTA Krishna Singh besitzt keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr
Ich hatte auf Grundlage dieses Schreibens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart den Artikel geschrieben „PeTA Anwalt Krishna Singh verliert Zulassung“. Diese Aussage ist nach den von Herrn Krishna Singh im Laufe des Gerichtsverfahrens vorgelegten Beweisen falsch. Herr Krishna Singh hat freiwillig auf seine Zulassung verzichtet. Dieses geschah auf Grundlage des §14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO.
Ich habe den betroffenen Artikel bereits kurz nach der Verhandlung auf privat gesetzt und verschiedene interne Links und Textpassagen abgeändert. Den auf privat gesetzten Artikel werde ich in korrigierter Form in naher Zukunft wieder öffentlich machen.
Endschuldigung Herr Krishna Singh,
oder wie es auf Indonesisch heißt „Maaf Mr. Krishna Singh“. Zu dem damaligen Zeitpunkt lagen mir leider keine weiteren Informationen vor. Ich hätte selbstverständlich, nach Hinweisen von Ihnen per E-Mail diesen Artikel sofort geändert. So war dieser Artikel leider über zwei Jahre online.
Gleichzeitig möchte ich natürlich alle Leser und Unterstützer von GERATI auffordern, diese falsche Aussage nicht mehr zu tätigen. Herr Krishna Singh hat seine Rechtsanwaltszulassung freiwillig im Januar 2016 abgegeben.
Obwohl Herr Krishna Singh seit Januar 2016 keine Anwaltszulassung mehr besitzt, wurde im Mai 2016 ein Buch von PeTA herausgegeben, worin Herr Krishna Singh als Syndikusrechtsanwalt betitelt wurde.
Und noch eine Frage erlauben Sie mir doch. Warum die Übersetzung ins Indonesische. Selbst die Sie vertretende Rechtsanwältin hatte mit mir bereits 2014 per E-Mail Kontakt in deutscher Sprache. Damals ging es um das von PeTA vorsätzlich verursachte Mailbombing gegen meinen Webserver. Ich hatte mir dann einfach einmal erlaubt, auf die unzähligen E-Mails zu antworten. Warum also die Übersetzung ins Indonesische. Der Blog ist in Deutsch – also warum?
Aber hier wird wohl Hobbyjurist Dr. Edmund Haferbeck gleich wieder ein Maulkorb verteilen und laut rumschreien „Nicht Antworten“
Nun ich bin ein Mensch, mit dem man sich Unterhalten und Diskutieren kann. Das wird Ihnen jeder bestätigen. Nur scheint sich PeTA regelrecht vor mir zu verstecken. So wird es wohl früher oder später ein erneutes Zusammentreffen bei der Justiz geben. Vielleicht dann mit vertauschten Plätzen. 😉