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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: GERATI

  • PeTA lernt von GERATI

    Nach dem GERATI in einem der letzte Artikel, PeTA nachweisen konnte, dass diese mit Zahlen um sich schmiss, die keine Belege besitzen, rudert man bei PeTA auf einmal zurück!

    So sah sich PeTA erneut gezwungen, veröffentlichte Zahlen in einer herausgegebenen Pressemitteilung zu revidieren, nachdem GERATI den Beweis erbracht hatte, dass diese veröffentlichten Zahlen so nicht existent sein konnten.

    Einerseits fehlten zu den angeblichen aufgeführten Belegen, die Nachweise und andererseits, konnten die Zahlen rein mathematisch nicht stimmen. Hier noch einmal mein Artikel.

    Nun veröffentlichte PeTA dazu einen Artikel auf ihrer Webseite und musste einräumen, die Zahlen manipuliert zu haben. Vor allem nutzte auf einmal PeTA denselben Link für ihren angeblichen Beleg, der die Todeszahlen im Brieftaubensport bestätigen soll. Wie zu erwarten unterließ es PeTA natürlich hinzuweisen, dass die dort aufgezeigten Zahlen in dieser Ausarbeitung nicht belegt sind, sondern dass es sich um Schätzungen handelt.

    Aber eine systematische Aufarbeitung von mißlungenen Flügen, geschweige denn ein Bemühen um das Erstellen von Kennzahlen oder Ähnlichem, gibt es nicht.

    kleintierpraxis-oering.de

    Also in dem von PeTA angeführten Beleg von Todeszahlen im „Beitrag zur Ermittlung von Kennzahlen zu Verlusten bei Wettflügen von Brieftauben (Untersuchungszeitraum: 2004 – 2008)“ handelt es sich um reine Schätzungen.

    Die von PeTA fokussierte Zahl von 70 bis hin zu 90 Prozent Todesfälle, taucht dabei wiederum nicht mehr auf. Dabei widerspricht sich PeTA in dem Artikel gleich selbst.

    Schreibt man jetzt …

    Die durchschnittliche Verlustrate bei Taubenwettflügenliegt bei 53 Prozent. Tauben, die nicht zu ihrem Schlag zurückkehren, erwartet ein leidvolles Leben als Stadttauben oder der Tod durch Dehydrierung, Erschöpfung oder Verletzungen.

    peta.de

    … sprach man in der Pressemitteilung noch von einer Verlustrate, die einer Todesrate von bis zu 90 Prozent entsprechen sollte …

    Aus Studien und Recherchen geht hervor, dass bei Taubenwettflügen Verlustraten

    peta.de

    … geht man jetzt davon aus, dass es sich dabei nun doch nicht um Todesfälle handelt. Tauben würden einfach nicht mehr zurückkehren, wobei PeTA hier außer Acht lässt, dass sich die Zahl 53 Prozent nur auf die Wettkampfzeit bezieht. Also Tauben, die nach der Frist des Wettkampfes erst in ihren Schlag eintreffen, werden hierbei überhaupt nicht abgezogen.

    Natürlich wird es Todesfälle geben, jedoch sind diese wohl niemals annähernd der Zahlen die PeTA präsentiert.

    Beigefügtes PeTA Video widerspricht der neuen Erkenntnis!

    In dem PeTA Artikel wurde dann ein Video beigefügt, was wiederum den im Text wiedergegebenen Zahlen widerspricht. So heißt es im Video Timeline: 0:52 „eine Todesrate von 65 Prozent beträgt“! Auch diese Zahl soll angeblich aus Studien stammen. Von welcher Studie PeTA diese Zahl wieder hat, bleibt wie immer offen.

    Auch im Bereich Strafanzeige musste PeTA nach dem GERATI Artikel zurückrudern.

    Hieß es in der Pressemitteilung noch wie folgt …

    Langlingen /Stuttgart, 25. März 2019 – Ein Augenzeuge berichtete PETA, dass ein Taubenzüchter in Langlingen im September 2018 drei „unbrauchbaren“ Tauben mit der Begründung „Das macht man so“ den Kopf abriss. PETA erstattete wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige. Der Beschuldigte wurde vernommen und gestand. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg informierte die Tierschutzorganisation nun mit einem Bescheid (Az. NZS 1601 Js 36325/18) darüber, dass das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 200 Euro eingestellt wurde. PETA weist darauf hin, dass dies kein Einzelfall war, sondern es sich bei dieser Tat um eine übliche Praxis im „Brieftaubensport“ handelt. Die Organisation fordert ein Verbot von Taubenwettflügen in Deutschland

    peta.de

    … räumte man doch jetzt ein, das der angebliche Augenzeuge doch selbstständig Strafanzeige gestellt hatte!

    Der Augenzeuge und auch wir von PETA haben Strafanzeige gegen den Züchter erstattet, da das Töten der Tauben gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

    peta.de

    Der Augenzeuge, der den Vorfall beobachtete, erstattete selbstständig Strafanzeige! PeTA erhielt durch eine Pressemitteilung davon Kenntnis und sprang einfach auf den Zug auf. Man verkaufte diesen Vorfall so, dass sich der Augenzeuge direkt an PeTA gewendet und man deswegen von PeTA Strafanzeige gestellt habe.

    Eine Strafanzeige kann nur einmal verfolgt werden, auch wenn Hunderte von Strafanzeigen zum selben Fall eingehen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt mithilfe der Polizei und entschied sich in diesem Verfahren zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Betrag von 200 €.

    Auch hier suggeriert PeTA, dass es sich um ein Strafgeld handelt!

    Züchter muss eine Geldstrafe zahlen

    peta.de

    Nein der Züchter wurde zu keiner Geldstrafe verurteilt! Er gilt weiterhin als unschuldig und ist somit auch nicht vorbelastet.

    Nun darf sich jeder selbst die Frage stellen! Warum PeTA hier solche falschen Aussagen veröffentlicht, obwohl diese selbst ausgebildete Juristen und Rechtsanwälte beschäftigt. Die Frage über deren Fähigkeit in ihrem Fachbereiches erspare ich mir hier.

    Natürlich sehe ich es als erfreulich, dass PeTA so schnell auf die Kritik von GERATI reagiert und Fakten versucht klarzustellen. Dass dieses für PeTA nicht leicht zu sein scheint, den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptung aufrechtzuerhalten, belegt der neuste PeTA Artikel, der als Stellungnahme zu den Vorwürfen von GERATI zu werten ist.

    Ich werde jedenfalls PeTA weiter auf die Finger schauen, und meine Kritik öffentlich machen, auch wenn PeTA mich mit Hunderten von nichtssagenden Strafanzeigen überzieht. Nur wer Angst vor der Wahrheit hat, reagiert so …

  • PeTA Straftaten sind doch keine Straftaten!!! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (5)

    PeTA Deutschland erstattet gegen mich Strafanzeige, da ich mir erdreistete, gegen PeTA wegen Verdacht einer Straftat, Anzeige erstatten zu haben!

    Jedermann hat in Deutschland ein Recht, bei Kenntnisnahme des Verdachtes einer Straftat, bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Strafanzeige zu stellen. Dieses tut PeTA 100-fach im Jahr, wobei bei diesen von PeTA gestellten Strafanzeigen man sich schon fragen darf, ob die hoch bezahlte Rechtsabteilung von PeTA, überhaupt Ahnung von ihrem Fach hat.

    So werden Strafanzeigen von PeTA erstatte, gegen Landwirte, deren Ställe abgebrannt sind, und zwar nur wenn Tiere zu schaden gekommen sind. Dem Landwirt wird von den Spaßjuristen aus dem Umfeld von PeTA immer wieder vorgeworfen, sie hätten vorsätzlich gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen und die Löschwasserversorgung (Hydranten) standen unzureichend zur Verfügung!

    Nun wie dieses Spaßjuristen auf diese Feststellung kommen, obwohl keiner von ihnen den Brandort aufgesucht hat, bleibt offen. In der Regel bekommen diese Hobbyjuristen ihre Informationen aus der Presse, die sie fleißig lesen. Anstatt dann mal seinen Bürostuhl zu verlassen, wird dann eine Strafanzeige gebastelt und gleichzeitig eine Pressemitteilung veröffentlicht und diesen Landwirt noch zusätzlich öffentlich an den Pranger gestellt.

    Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo eine Strafanzeige von PeTA letztendlich in einer Verurteilung endete. Wie soll es auch sein, wenn nicht der Landwirt für die Löschwasserversorgung zuständig ist, sondern die Kommune. Warum PeTA, trotzdem GERATI bereits mehrfach auf den unfähigen Sachverstand der Rechtsabteilung von PeTA hinwies, keine einzige Kommune von PeTA wegen unzureichender Löschwasserversorgung verklagte wurde, bleibt ein Rätsel für sich.

    Verwunderlich ist es dann, wenn Tierrechtler bei einem Einbruch Tiere töten, von seitens dieser Rechtsabteilung keine Strafanzeige erstattet wird.

    Nun eigentlich sollte es doch keinen verwundern, denn PeTA selbst gibt an, dass Straftaten von Tierrechtlern ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit ist! Diese Aussage stammt von Dr. Edmund Haferbeck Leiter der witzigen Rechtsabteilung bei PeTA. Gleichzeitig wurde gegen jenen Haferbeck, bereits durch einen Richter eine Bannmeile erlassen, da er mit Steinen das Leben eines Laborleiters bedrohte und Scheiben einschlug!

    Aber wie behauptet Haferbeck immer! Es wurde noch nie ein PeTA Mitarbeiter rechtskräftig verurteilt! In die polizeilichen Führungszeugnisse aller PeTA Mitarbeiter möchte ich jedenfalls keinen Blick werfen.

    PeTA erstattet Strafanzeige gegen den Betreiber von GERATI, da er sich erdreistete eine Strafanzeige gegen PeTA zu verfassen!

    Strafanzeige 2:

    Mit dem Schreiben vom 18.10.2015 erstattete der Beschuldigte (also ich) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen PeTA Deutschland e. V., da wegen der Tötung eines Elefanten durch einen deutschen Trophäenjäger, eine Belohnung von 1.000 € für Hinweise auf die Identität des Schützen ausgesetzt wurden.

    Was will wohl PeTA mit dieser Identität anfangen?

    Ich bin hier nicht auf der Seite des Jägers, stehe jedoch dafür ein, dass geltende Gesetze in einem Rechtsstaat eingehalten werden müssen. Nach Berichten, die aus den Medien herauszulesen waren, war es ein legaler Abschuss, auch wenn man diesen moralisch anzweifeln kann.

    Warum will PeTA dann die Identität des Jägers, der gegen kein Gesetz verstoßen hatte, besitzen? Was will man erreichen? Wenn es keinen Gesetzesverstoß gegeben hat, wäre jede Art von Strafanzeigen zwecklos, da es ja keine Rechtsgrundlage gebe.

    Gleichzeitig ist aber das Veröffentlichen von Identitäten Dritter, das Nachstellen und stalken sehr wohl ein Gesetzesverstoß. Und dieses habe ich mit meiner Strafanzeige gegen PeTA angezeigt.

    Begeht PeTA hier Betrug?

    Obwohl der Name und auch die komplette Firmenanschrift auf der Facebook-Seite von PeTA gepostet wurde, zahlte PeTA die 1.000 € nicht aus! Jedenfalls wurde davon nichts bekannt. Begeht PeTA hier Betrug, wenn man erst 1.000 € für die Identität auslobt und dann doch nicht zahlt, obwohl die Daten bekannt gegeben wurden!

    Diese Auslobung von Belohnungen ist ein reines Geschäftsmodell von PeTA! Öffentliche Verleumdungen, falsche Verdächtigung in Verbindung mit einem öffentlichen Pranger, von unschuldigen Personen, zählt für PeTA als Tierschutzarbeit. Mit solcher Arbeit geht PeTA, erfolgreich auf Spendenfang.

    Um den Straftatbestand noch ein wenig auszuweiten, gibt es auch einen Fall in Bayern, wo PeTA einen letztendlich unschuldigen Menschen (Verfahren wurde eingestellt) öffentlich an den Pranger zog.

    PeTA verletzt trotz abgebender Unterlassung vorsätzlich die Rechte Dritter. Kurz nach Veröffentlichung meines Artikels war der Beitrag bei PeTA gelöscht worden. 

    Sollte eventuell PeTA mich als Rechtsberater einstellen?

    Dass der Leiter der Rechtsabteilung von PeTA und deren angestellte Rechtsanwälte und studierte Juristen vom geltenden deutschen Recht so wenig Ahnung haben, könnte man schon die Frage stellen, für was diese dann Hunderttausende von Spendeneuros jährlich, als Lohnkosten erhalten!

  • Staatsanwaltschaft Augsburg verweigert weitere Auskünfte! – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (4)

    Eigentlich dachte ich, dass ich endlich einmal dazu komme, weitere Stellungnahmen zu den Strafanzeigen von PeTA zu verfassen. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg sorgt für immer neuen Gesprächsstoff!

    Auf meine letzte E-Mail an die Staatsanwaltschaft erhielt ich eine sehr fragwürdige Antwort. Hier erst einmal der letzte Artikel, der sich auf diesen hier aufbaut.

    Darauf gab die Staatsanwaltschaft Augsburg folgende Stellungnahme ab!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    die Zweitakten wurden vernichtet, da das Verfahren (mit Erstakten) von der StA Görlitz übernommen wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie können Akten vernichtet werden, die in einem Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg, als Beweismittel bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingebracht wurden.

    Insbesondere wenn man den Nachweis erbringen kann, dass die Erstakten unvollständig an die Staatsanwaltschaft Görlitz übermittelt wurden!

    Also schrieb ich folgende E-Mail zurück!

    Sehr geehrte Frau R***,

    die Zweitakten waren nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungsgrundlage einer Beschwerde gegen einen Staatsanwalt!

    Laut Verordnung über Aufbewahrung von Schriftstücken der Gerichte Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV-ANL_1#BayAufbewV-ANL_1-G1) sind diese nach Punkt 723, 5 Jahre aufzubewahren. Wie können diese Zweitakten dann vernichtet worden sein?

    Da diese Akte (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz) nicht bei der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegt, fordere ich sie hiermit letztmalig auf, den Straftatvorwurf, der mir vorgeworfen wurde zu benennen.

    Die Aussage das diese Akten, die als Beweismittel der Generalstaatsanwaltschaft beigefügt worden sind, vernichtet worden sind, kann in diesem kurzem Zeitraum nicht geschehen sein! Sollten diese doch vernichtet worden sein, dann bitte ich sie mir den Absatz zu benennen, auf den sich die Vernichtung der Akten bezieht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nun bekam man von seitens der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich doch ein feuchtes Höschen (Ironie)!

    Denn der leitende Staatsanwalt in meinem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb mir persönlich zurück:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    wie Ihnen bereits vielfach mitgeteilt wurde, wurden sämtliche gegen Sie geführte Verfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz abgegeben und dort übernommen. Für sämtliche verfahrensrelevanten Auskünfte ist die Staatsanwaltschaft Görlitz zuständig.

    Ich bitte Sie, sich dorthin zu wenden und von weiteren Anfragen an die Staatsanwaltschaft Augsburg Abstand zu nehmen.

    Unter Hinweis auf § 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern teile ich Ihnen mit, dass weitere Anfragen nicht mehr beantwortet werden.

    Im Hinweis auf § 17 Abs. 3 findet man folgende Erläuterung:

    (3) 1Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete Anträge wiederholen, ohne neue Tatsachen oder Gesichtspunkte vorzubringen, werden mit einem Hinweis auf die frühere Entscheidung beantwortet. 2Weitere gleichartige Eingänge können unbeantwortet bleiben.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-17

    Nun wie soll eine andere Staatsanwaltschaft ein übergebenes Ermittlungsverfahren ordnungsgemäß bearbeiten, wenn von der Staatsanwaltschaft die das Verfahren vorab bearbeitende und gegen die eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch eingereicht wurde, Akten vorsätzlich unterschlägt und diese sogar vernichtet!

    Also schrieb ich noch einmal eine E-Mail in der Hoffnung, dass man bei der Staatsanwaltschaft doch einmal zu denken anfängt!

    Sehr geehrter Herr H***,

    die Akte zu der Strafsache „Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz“ fehlt! Dieses bestätigte mir der ermittelnde Polizeibeamte in Görlitz und die Staatsanwaltschaft Görlitz mit den Worten, alle vorliegenden Verfahren wurden an die Polizeidirektion Görlitz abgegeben!

    Sämtliche Korrespondenz, und auch meine Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verdachtes des Amtsmissbrauches wurden lieblos gegen sich selbst durchgeführt. Weiterhin schien bereits, ohne dass man meine Strafanzeige gelesen hatte, ein Ablehnungsbescheid vorzuliegen. (Siehe meinen Schriftverkehr zu der Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg)

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Zweitakten als Beweis für ihre eigene Unschuld in dem Verfahren „Verdacht des Amtsmissbrauches“ beigefügt. Wie können diese Akten dann vernichtet werden, wo dieser Sachverhalt noch nicht einmal verjährt bzw. ich immer noch ein Recht auf Zivilklage besitze?

    Sollte die Staatsanwaltschaft Augsburg der Generalstaatsanwaltschaft München diese Akten vorsätzlich vorenthalten haben, konnte die Generalstaatsanwaltschaft ja überhaupt nicht zu einer Entscheidung kommen, da wichtiges Beweismittel durch ihre Behörde vorenthalten wurde.

    Bis heute haben sie sich nicht einmal bei der Staatsanwaltschaft Görlitz erkundigt, ob tatsächlich alle Strafverfahren angekommen sind!

    Weiterhin beantworten sie nicht die Frage, die ich auf die Antwort-E-Mail an Frau R*** gestellt habe!

    Aber ich stelle sie ihnen gern noch einmal: Wie kann es sein, dass Akten aus einem Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg so schnell vernichtet wurden?

    Und das gerade jenes Strafverfahren, was von ihrer Seite ganz oben bei ihren Ermittlungen geführt wurde, letztendlich spurlos verschwindet, nach dem man die Erkenntnis erlangt hatte, dass sich Herr Harnos massiv wehrt, und auch seit 10 Jahren überhaupt nicht in Deutschland war. Wie soll ich dann bitteschön gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben.

    Gern gebe ich noch einen Hinweis, der das Ermittlungsverfahren ihrer Behörde ins lächerliche zieht!

    Mittlerweile liegen mir ja die Strafanzeigen die sie an die Staatsanwaltschaft Görlitz übergeben haben vor, jedenfalls der Teil der Strafanzeigen der von ihrer Behörde weitergeleitet wurde. So veranlasste eine weitere Strafanzeige von PeTA Deutschland ihre Behörde, mich bei der Einreise in Deutschland festzuhalten!

    So warf mir der Strafanzeigensteller Unteranderem vor, auch Betreiber der Webseite www.milionenbetrug-tierschutz.com zu sein!

    Als ich bei der KPI Augsburg anrief, sprach ich mit einem Herrn E***, und nicht wie sie gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft behaupten mit einem Herrn R***. Dieser Name ist mir gänzlich unbekannt.

    Herr E*** teilte mir am Telefon mit, dass er mir keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen kann, da die Akten „LEER“ seien!!!

    Gleichzeitig stellte ich die Frage, wie es sein kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg hier die Ermittlungen übernimmt, wobei diese ja Kenntnis haben müsste, dass sich der Server von gerati.de in Friedensdorf bei Görlitz befindet und sich der Strafanzeigensteller in Stuttgart.

    Dazu kam eine recht merkwürdige Mitteilung von seitens der KPI Augsburg. Die Ermittlungsverfahren wurden damals in Zusammenhang mit einer Strafanzeige von Soko Tierschutz zusammengefügt. Man kam jedoch zu der Erkenntnis, dass ich nichts mit dieser Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com zu tun hatte. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Auch hier wurde ich bis heute nicht informiert und mein Recht auf Gehör missachtet!

    Erstaunlich ist es dann doch, dass sich in den von ihnen übermittelten Akten immer noch eine Strafanzeige befindet, die auf diese Domain www.milionenbetrug-tierschutz.com verweist, wo sie doch bereits seit Juni 2015 Kenntnis besitzen, dass ich nichts mit dieser Domain zu tun habe!

    Weiterhin wurde ihnen durch den Anzeigensteller PeTA Deutschland die Domain und sogar die IP-Adresse und der Provider namentlich genannt. Warum hat man sich weder an den Domainregistar Denic.de gewannt, (wo man als ausländischer Domaininhaber eine deutsche Postanschrift hinterlegen muss), um eine deutsche Domain zu betreiben, noch an den Hoster in Friedensdorf, über den Zeitraum von mehreren Jahren. Bis Juni 2018 konnte man die Domaindaten sogar frei bei DENIC einsehen und leicht herausfinden, wie die deutsche Postanschrift ist.

    Und die Hauptfrage ist, wie kam es, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, nur die Bundespolizei am Flughafen München und das genau am 10. Februar 2018 nach mir fanden lies? Die Bundespolizei und die bayrische Polizei wussten ja nachweislich nichts von der Fahndung (siehe mein Besuch bei beiden Behörden im Münchner Hauptbahnhof).

    Ein Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg, wie die Suspendierte Kieler Staatsanwältin, ihr Amt im Namen des Tierschutzes, angefeuert durch radikale Tierrechtler insbesondere aus dem Umfeld von PeTA Deutschland missbrauchten, lässt sich wohl hier mehr als vermuten.

    Im Fall, dass ich keine Antwort auf meine E-Mail erhalte, da sie sich ja trotz Nachweis, dass Akten in ihrer Behörde verschwunden sind, oder anderen ermittelnden Staatsanwaltschaften vor enthalten werden, teile ich ihnen hiermit mit, dass ich dieses zur Strafanzeige bringen werde.

    Ich erwarte unverzüglich von ihnen die Unterrichtung über den Wortlaut der Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Nächster Schritt Generalstaatsanwaltschaft München

    Hier werde ich den Antrag stellen, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen, da die betroffene Staatsanwaltschaft Beweise im Ermittlungsverfahren vorenthalten habe. Eine weitere Strafanzeige käme auch noch in Betracht. Dazu aber mehr in einem der nächsten Artikel zu diesem Thema.

  • Strafanzeige Verstoß gegen das Tierschutzgesetz fehlt – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (3)

    Eigentlich wollte ich jeden zweiten Tag einen Artikel zu diesem Thema „Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI“ schreiben, bis ich verwundert feststellen musste, dass die wichtigste Strafanzeige fehlte!

    Der eine oder andere wird sich wahrscheinlich Fragen, warum mir gerade diese Strafanzeige so wichtig erscheint. Diese Frage ist schnell beantwortet. Ich bin im Jahr 2008 ausgewandert und haben deutschen Boden erst wieder am 10. Februar 2018 betreten. Da PeTA sowie auch der Staatsanwaltschaft bekannt war, das ich in Indonesien lebe, darf man sich dann schon Fragen, was diese Strafanzeige soll.

    Wie soll ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben, wenn ich gar nicht in Deutschland mich aufhalte. Hier würde ehern das indonesische Tierschutzgesetz zutreffen.

    Warum mich dann die Staatsanwaltschaft Augsburg bei der Einreise festhalten ließ, gilt für mich zu klären. Insbesondere wenn ersichtlich sein konnte, dass dies Strafanzeigen von PeTA von vornherein haltlos sind.

    Mein E-Mail-Verkehr!

    Die erste E-Mail schrieb ich an den bearbeitenden Kriminalhauptmeister, der meine Fälle bearbeitet und mir die Auflistung der Strafanzeigen von PeTA zugesendet hatte.

    Hallo Herr P***,

    ich wollte mich nur einmal erkundigen ob mir alle Seiten im Anhang mitgesendet wurden, da in dem ersten PDF untern Seite 3 steht und ich nur 2 Seiten als PDF erhalten habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Von Ihm erhielt ich die Antwort:

    Hallo Herr Harnos,

    ist alles so richtig. Die erste Seite war die Verfügung des Staatsanwalt an hiesige Dienststelle. Die beiden anderen dessen Tatvorwürfe, „der Beschuldigte“ bezieht sich auf Sie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Also setzte ich mich hin und schrieb alle drei involvierten Behörden an.

    (Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und die Polizeidirektion Görlitz)

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E*** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin übe 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    Darauf meldete sich die Polizeidirektion Görlitz wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    nach durch mich erfolgter telefonischer Rücksprache mit Herrn Oberstaatsanwalt B*** von der StA Görlitz kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ihnen durch mich im Auftrag übersandten Tatvorwürfe die derzeit noch im Raume stehenden gegen Sie sind. Weitere Vorwürfe werden zur Zeit durch die Staatsanwaltschaft Görlitz nicht gegen Sie erhoben. Auch wurden bereits einige Strafanzeigen eingestellt, da sich daraus teilweise kein Straftatverdacht ergab. Hierzu erhielten Sie nach meiner Kenntnis bereits Mitteilungen von der Staatsanwaltschaft.

    Bisher ist bei mir und auch bei meinem Postbevollmächtigten nur die Einstellungsverfügung der Strafanzeige von Simon Fischer (Aktionsgruppe Tierrechte Bayern) eingegangen. Also scheint die Vermutung nahezuliegen, dass diese Strafanzeige überhaupt nicht an die Staatsanwaltschaft Görlitz, durch Augsburg übermittelt wurde. Aber auch hier sollte eine Antwort fristgerecht erfolgen!

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    sämtliche Akten zum ehemals hier geführten Verfahren 603 Js 119798/15 wurden an die StA Görlitz übersandt, welche das Verfahren übernommen hat unter dem Az. 150 Js 6057/18. Die StA Augsburg ist an dem Vorgang nicht mehr beteiligt, so dass darum gebeten wird, sich wegen verfahrensrelevanter Auskünfte ausschließlich an die StA Görlitz zu wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nun so ganz kann sich die Staatsanwaltschaft da nicht herausreden!

    Und so schrieb ich erneut eine E-Mail an beide Staatsanwaltschaften!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich fordere Sie hiermit auf, die Akten in beiden Staatsanwaltschaften (Görlitz und Augsburg) zu prüfen, wo die Akte wegen Verstoßes des Tierschutzgesetzes verblieben sind.

    Vorsorglich verweise ich insbesondere die Staatsanwaltschaft Augsburg darauf, das die Generalstaatsanwaltschaft München in dem Beschluss 25 Zs 1932/18 Bezeichnung Vergehens nach dem Tierschutzgesetz mir mitteilte, dass nach der Versendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz ihnen die Zweitakten vorlagen!

    Bitte senden sie mir den Beschuldigungsvorwurf zum Sachverhalt Vergehen gegen das Tierschutzgesetz unverzüglich zu!

    Vorsorglich teile ich ihnen noch einmal mit, dass mir als Beschuldigter von Amtswegen rechtliches Gehör zusteht. Dazu müssen sie mich natürlich über die erhobenen Vorwürfe unterrichten. Dieses hätte bereits beim ersten Verhör bei der Bundespolizei am Flughafen München geschehen müssen. Ich möchte sie noch einmal erinnern, dass ich über 90 Minuten festgehalten wurde und gezwungen werden sollte ein Verhörprotokoll zu unterzeichnen mit dem Ankreuzen, dass ich keine Angaben zum Vorwurf mache. Werfen sie bitte einen Blick in die bei ihnen vorliegenden Zweitakten und senden sie mir den Vorwurf von PeTA Deutschland e.V. zu, damit ich meinen rechtlichen Anspruch nachkommen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Seite 2 des Bescheides der Generalstaatsanwaltschaft München 25Zs 1832/18

    Dass hier einiges im Argen zu sein scheint, dürfte mittlerweile jedem klar geworden sein. Dass PeTA durch Strafanzeigen ein massives Polizei- und Justizaufgebot erwirken kann, stellt nicht nur die Verhältnismäßigkeit infrage. Wie auch der neuste Fall eines Anglers zeigte, bei dem nach einer Strafanzeige von PeTA, eine Hausdurchsuchung stattfand, und dabei selbst Spielsachen des Kindes beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig weitet man dort die Hausdurchsuchung auch auf die Wohnung der Freundin des Beschuldigten aus, die 40 Kilometer entfernt wohnte.

  • „Nur PeTA darf Strafanzeigen stellen“ – Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (2)

    Diese Strafanzeige stellte Dr. Edmund Haferbeck. Er behauptet in seiner Strafanzeige, ich hätte gegen ihn falsche Verdächtigungen ausgesprochen, da ich mir erlaubte gegen seine Person eine Strafanzeige zu stellen.

    Bevor ich zu der Aufarbeitung und Gegenargumentation komme, viel mir erstaunlicher Weise auf, dass die Strafanzeige, wegen des angeblichen Verstoßes, gegen das Tierschutzgesetz gänzlich fehlt. Gerade diese würde mich ja brennend interessieren, was PeTA mir hier für einen Verstoß vorwirft, da ich doch seit zehn Jahren nicht mehr deutschen Boden betreten hatte.

    Also schrieb ich eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Augsburg, Staatsanwaltschaft Görlitz und an die zuständige Polizeidirektion Görlitz, um in Erfahrung zubringen, warum gerade diese Strafanzeige verschwunden ist.

    Hier meine anonymisierte E-Mail

    Aktenzeichen:

    Staatsanwaltschaft Augsburg:  603 Js 119798/15

    Staatsanwaltschaft Görlitz: AZ 900 Js 6057/18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der mir nun nach über einem Jahr zugestellten Auflistungen der Strafanzeigen, die der PeTA Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck im Auftrag von PeTA, gegen meine Person gestellt hat, fehlt die Anzeige 603 Js 119798/15 (Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz)!

    Insbesondere, da die Bundespolizei am Flughafen München am 10.02.2018 bei dem vorläufigen Festhalten und die Durchführung eines Verhöres, nicht mich über den genauen Tatvorwurf aufklären konnte und dieses auch durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht möglich war und ich hier den Tatvorwurf des Amtsmissbrauches im Raum stehen lasse, fordere ich sie auf, mir diesen Tatvorwurf unverzüglich zu benennen!

    Laut schriftlicher Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München, auf Antwort meiner Beschwerde zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst, wurde mir mitgeteilt, dass die Akten wiederhergestellt worden seien!

    In einem Telefonat mit Herrn E**** von der KPI Augsburg waren die Akten damals leer und auch er konnte mir den Tatvorwurf nicht erklären. Erst danach übergab die Staatsanwaltschaft Augsburg auf Feststellung und Anzweifelung der Zuständigkeit meinerseits, das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz, die mir jetzt die Tatvorwürfe im Einzelnen auflistete und mir somit die Möglichkeit gab, mich wie gesetzlich vorgeschrieben zu den Vorwürfen zu äußern.

    Die Rechte des Beschuldigten

    Es entspricht dem im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsgebot, dass dem Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen den Tatvorwurf zu wehren und damit auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss zu nehmen. Zur Ausübung dieses Rechts auf Verteidigung ist es notwendig, den Beschuldigten von den gegen ihn bestehenden Verdachtsgründen zu unterrichten. Dieses Recht wird als der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör bezeichnet. Nur derjenige kann sein Recht auf Verteidigung wirksam und umfassend ausüben, der über die gegen ihn gerichteten Beschuldigungen informiert ist.

    Zitat: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/Staatsanwaltschaften/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Beschuldigter/index.php

    Ich möchte sie deshalb bitten, in den Akten die Strafanzeige 603 Js 119798/15 Verstoß gegen das Tierschutzgesetz herauszusuchen und den Tatvorwurf darzulegen, damit ich darauf meinen rechtlichen Anspruch auf Gehör gelten machen kann!

    Ich erwarte eine Antwort innerhalb der nächsten drei Werktage. Immerhin habe ich 395 Tage bereits gewartet, bis ich überhaupt über einzelne Tatvorwürfe aufgeklärt wurde und bin über 90 Minuten durch die Bundespolizei am Flughafen München bei der Einreise festgehalten worden und weitere 10 Minuten bei der Ausreise!

    Sollten sie mehr Zeit für die Suche des Aktenzeichens benötigen, entbindet es Sie nicht mich in der Frist von drei Werktagen per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: +49 (0)3581 7921529 zu informieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    PS: Im Anhang finden sie die Auflistung der Aktenzeichen, die mir von der Bundespolizei im Flughafen München auf einem Schmierzettel übergeben wurden!

    GERATI

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong

    Indonesia

    Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

    Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

    Fax:  +49 (0)3581 7921529

    E-Mail: info@gerati.de

    Webseite: gerati.de

    Meine gesendete E-Mail
    Aktenzeichen von der Bundespolizei Muenchen

    Warum bin ich so heiß darauf? Ich habe doch bereits genügend Strafanzeigen von PeTA!

    Die Sache ist ganz einfach. Ich lebe seit 10 Jahren in Indonesien und habe am 10. Februar 2018 das erste Mal wieder deutschen Boden betreten. Wie soll ich dann gegen den deutschen Tierschutz verstoßen haben?

    Dieses würde die Glaubwürdigkeit von PeTA mehr als infrage stellen! Immerhin wissen Sie seit 2013 das ich in Indonesien lebe.

    Kommen wir jetzt aber zu der ersten bekannten Strafanzeige von PeTA!

    Strafanzeige 1:

    1 .Verdacht der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB

    a.Mit Strafanzeige vom 10.09.2015 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte der Beschuldigte Dr. Edmund Haferbeck des Verdachts des Titelmissbrauchs wegen der Bezeichnung „Der Anwalt der Tiere“.

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab der Strafanzeige gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge, da mit der Formulierung „Anwalt der Tiere“ nicht behauptet wurde, Dr. Haferbeck sei Rechtsanwalt.

    Auflistung Polizei Görlitz

    Darauf lasse ich mich wie folgt ein:

    Herr Dr. Edmund Haferbeck bezeichnet sich selbst als Leiter der Rechtsabteilung! Wenn jetzt in einem Artikel der von PeTA veröffentlicht, die Bezeichnung „Anwalt der Tiere“ gewählt wird, kann für den Leser der Eindruck erweckt werden, dass Herr Haferbeck ein ausgebildeter Jurist sei. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Dr. Edmund Haferbecck promovierte in Agrarwissenschaften und veröffentlichte zweifelhafte juristische Bücher mit den Titeln:

    • Bundesdeutsche (Justiz-) Behörden – eine kriminelle Vereinigung?
    • Die Rechtsbeugermafia
    • Operation Tierbefreiung: Ein Plädoyer für radikale Tierrechtsaktionen

    Dr. Edmund Haferbeck tritt vor einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt auf!

    Gleichzeitig trat Dr. Edmund Haferbeck selbst vor einem deutschen Gericht als Verteidiger auf und wurde vom Gericht als Rechtsanwalt betitelt!

    13032019 gericht rechtsanwalt 1
    In dem Verfahren Az: 51 Ls-2 17479/04 trat Dr. Edmund Haferbeck  als Rechtsanwalt vor Gericht auf!

    Im Artikel „Edmund Haferbeck als Rechtsanwalt“, abzurufen unter:

    https://gerati.de/2016/11/13/edmund-haferbeck-als-rechtsanwalt/

    habe ich meine Rechercheergebnisse zu diesem Fall festgehalten.

    Die zuständige Rechtsanwaltskammer teilte mir auf Anfrage mit, dass Herr Dr. Edmund Haferbeck nie als Rechtsanwalt zugelassen war!

    13032019 rechtsanwaltskammer

    So wurde Herr Dr. Edmund Haferbeck auch bereits in den Medien als Rechtsanwalt bezeichnet, was meinen Verwechselungsverdacht bestätigte!

    13032019 haferbeck Rechtsanwalt 1
    https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/2487277-Strafanzeige-gegen-Guetersloher-Isfahan-Zuechter-Andreas-Woehler-Rennsieg-hinterlaesst-Narben

    Die GERATI Recherche findet man im Artikel:

    Die Strafanzeige wegen Titelmissbrauch sehe ich persönlich als gerechtfertigt, wenn man sich die vorgebrachte Beweislage anschaut. Gleichzeitig verweise ich auf das Recht, eines jeden deutschen Staatsbürgers, Strafanzeigen stellen zu dürfen.

    Die Entscheidung, ob eine Strafanzeige verfolgt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft.

    Gleichzeitig stellt PeTA fast täglich Strafanzeigen gegen unbescholtene Bürger. Ein Beispiel wären hier die Strafanzeigen gegen Landwirte, wo PeTA Strafanzeigen wegen angeblicher fehlender Brandschutztechnik und Löschwasserversorgung nach einem Stallbrand stellt. Dass die Löschwasserversorgung Sache der Kommunen ist, unterschlägt PeTA gern in ihren Pressemitteilungen über die Strafanzeigen. Bisher wurden meines Wissens alle Strafanzeigen von PeTA durch die ermittelnden Staatsanwaltschaften eingestellt.

    Eine Recherche zu dem Thema Strafanzeigen von PeTA findet man im GERATI Artikel:

    Die Anschuldigung in der Strafanzeige von Herrn Dr. Edmund Haferbeck weise ich hiermit zurück.

    Fazit:

    Man kann bei der Strafanzeigenwut von PeTA davon ausgehen, dass Ihre Strafanzeigen ehern als Einschüchterungsversuche zu werten sind. In der Regel haben diese letztendlich nichts mit dem Tierschutz zutun, dem sich PeTA angeblich verschrieben habe.

    So werden selbst Politiker (Gero Hocker) oder sogar Medien abgemahnt (ZDF nach einer Berichterstattung), nur um das positive Gesicht von PeTA zu wahren. Gleichzeitig ist PeTA jedoch nicht bereit in einen Dialog zu treten. So scheint man vor GERATI solche Angst zu haben, dass man selbst die PeTA Führungskräfte in einem 60-minütigen Seminar für das Verhalten mit GERATI schulen muss.

    Nun, wer sich der Wahrheit verschreibt, braucht sich wohl nicht in einem Bürobunker verstecken und daraus sinnfreie Strafanzeigen und Abmahnungen formulieren.

    Hallo, Herr Haferbeck ich bin jederzeit bereit in einem direkten Dialog zu treten. Sind sie es auch?

    Serie:

  • Die Strafanzeigen von PeTA gegen GERATI (1)

    Die Akte gegen meine Person, die alle Strafanzeigen von PeTA Deutschland aufzählt, soll 500 Seiten umfassen. WOW! Da bin ich wohl jemanden richtig auf den Schlips getreten.

    In dieser Artikelserie möchte ich die Vorwürfe, die nach meinem Durchzählen mindestens 25 Anzeigen umfassen, im Einzelnen Darlegen und meine persönliche Meinung zu den Vorwürfen von PeTA äußern!

    Laut einer E-Mail der Polizeidirektion Görlitz sollen alle Verfahren gegen mich, die unter dem Aktenzeichen Az: 900 Js 6057/18 zusammengefasst worden sind, mittlerweile eingestellt worden sein. Dazu zählt auch die Strafanzeige von Simon Fischer von der „Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“. Aber dazu später mehr.

    Aber erst einmal der Reihe nach und in Kurzfassung.

    Am 10. Februar 2018, also vor mehr als einem Jahr, wurde ich vom Circus Krone in München eingeladen und flog von Jakarta über Abu Dhabi nach München. Als ich mit drei Stunden Verspätung landete, erwartete mich eine Überraschung von PeTA!

    Fünf schwer bewaffnete Bundespolizisten erwarteten mich am Gateausgang. Also nicht an der Passkontrolle, sondern bereits direkt am Gate. Sie führten eine Passkontrolle durch. Ich hatte mich beim Aussteigen beeilt, da ich wusste, dass man mich abholen würde und ich nicht wusste, ob man von der dreistündigen Verspätung etwas mitbekommen hatte. Auf dem Weg zum Gateausgang telefonierte ich mit der Person, die mich abholte und sie teilte mir mit, das sie draußen wartete!

    Also spurtete ich an allen vor mir ausgestiegenen Passagieren vorbei und kam als Dritter am Gateausgang an. Ich übergab meinen Reisepass und wurde zur Seite gebeten. Die anderen Bundespolizisten stellten daraufhin auch die Passkontrolle ein und versammelten sich um mich.

    Im Nachhinein behauptete man, da ich den Verdacht äußerte, dass man nur wegen mir diesen Aufriss gemacht hatte, dass es sich um eine Routinekontrolle gehandelt hatte.

    Man hielt mir zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, wo mir der Tatvorwurf Verleumdung und verstoß gegen das Tierschutzgesetz!

    Es ginge um die Feststellung einer deutschen Postanschrift!

    Deswegen werden fünf Bundesbeamte an das Gate postiert, wobei man das alles bei der normalen Passkontrolle hätte durchführen können. Den Rest der Story bei der Einreise und den weiteren Verlauf möchte ich nur in Stichpunkten wiedergeben.

    • Ich vermutete erst, dass Soko Tierschutz dahinter steckte. (Dieser Verein stammte aus Augsburg)
    • Auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft stand kein direkter Tatvorwurf, sondern nur die 3 Aktenzeichen.
    • Nachdem man mir erklärte, dass es nur um einen deutschen Postbevollmächtigten ginge, zeigte ich über mein Smartphone die Einträge bei Denic und verwies auf den dort hinterlegten deutschen Postbeauftragten.
    • Anmerken möchte ich, dass bei gesetzlichen Verstößen der Betroffenen auch direkten Kontakt zum Provider aufnehmen kann. In der Strafanzeigenwut von PeTA taucht mein Provider und selbst die IP meines Webservers der in Deutschland steht auf! Also was soll das von PeTA?
    • Man bat mich mit auf die Wache im Flughafen zu kommen
    • Und ich wurde von den fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundesbeamten umringt und begleiteten mich an den Passagieren wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist vorbei
    • Ich wurde in ein Vernehmungszimmer geführt, wo eine Wand verspiegelt war
    • Ich sollte kurz warten
    • Nach ein paar Minuten kam ein Beamter herein und erklärte mir, dass es nur um die Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten gehe

    Dazu möchte ich anmerken, dass bis heute kein einziges Schreiben direkt an meinen deutschen Postbevollmächtigten gesendet wurde!

    • Ich sagte, dass ich ihnen diesen schon genant habe, und forderte den Beamten auf mir zu benennen, was man mir in grundlegender Form vorwirft!
    • Daraufhin verließ der Beamte den Raum und kam nach ein paar Minuten später wieder. (Telefonat Staatsanwaltschaft Augsburg)
    • Dann präsentierte er mir drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014, konnte aber auch hier keinen direkten Tatvorwurf benennen.
    • Ich argumentierte dann, 2014 das dürfte doch verjährt sein und der Beamte machte kehrt und telefonierte wieder mit der Staatsanwaltschaft.
    • Dieses Mal kam er mit drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2015 und 2016, aber wiederum ohne konkreten Tatvorwurf

    Da mir immer wieder in den letzten Kommentaren zu diesem Fall gesagt wurde, die Polizei brauche den Tatvorwurf nicht konkretisiert dazu mal folgende Aussage von mir!

    Selbstverständlich muss die Polizei dir offenbaren, was man dir konkret vorwirft! Und es ist auch nicht damit abgetan, dass man sagt, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder Verleumdung!

    Erstens braucht sich kein Beschuldigter selbst belasten. Es muss also klipp und klar aufgezeigt werden, was man mir vorwirft und das hat man bis zu der heutigen E-Mail nicht getan! Gleichzeitig hat man als Beschuldigter ein Recht auf Äußerung und kann selbst Beweise beifügen!

    • Ich forderte mehrfach den Beamten auf mir den konkreten Vorwurf zu benennen
    • Er gab als Antwort, ich solle die Staatsanwaltschaft anrufen.
    • Diese ist am Wochenende nur über die Bereitschaft zu erreichen
    • Ein Gespräch mit dieser wurde mir von den Beamten verweigert

    Der dicke Hammer kam aber erst noch!

    • Er teilte mir mit, dass er nur noch das Protokoll schreiben müsse und ich dann gehen kann
    • Also wartete ich wieder einige Minuten
    • Dann kam der Beamte mit einem Vernehmungsprotokoll, das ich unterschreiben solle
    • Dazu forderte er mich auf, dass ich ein Kreuz bei, „ich mache keine Angaben zum Tatvorwurf“, machen und dieses Protokoll unterzeichnen solle.
    • Ich wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter belehrt! Ich wurde nicht aufgeklärt, dass diese Maßnahme ein Verhör sei!
    • Daraufhin äußerte ich, dass ich natürlich mich äußern möchte, jedoch fehlt der konkrete Tatvorwurf
    • Darauf der Beamte wieder sie können dann gehen, wenn sie dieses Protokoll unterzeichnen, (Erpressung???)
    • Ich wiederholte meine Aussage, dass ich sehr wohl Angaben machen will, jedoch nicht weiß, was man mir vorwirft
    • Daraufhin er wieder, sie wollen doch gehen, denken sie daran das jemand auf sie wartet (Ich telefoniert immer wieder einmal mit der Mitarbeiterin des Circus Krone)
    • Daraufhin sagte ich, dass ich mich nicht erpressen lasse und ich dieses als Nötigung ansehe
    • Ich forderte einen Anwalt
    • Darauf der Beamte sie haben ein Telefon sie können ihren Anwalt anrufen
    • Daraufhin ich, ich komme aus Indonesien und lebe dort seit 10 Jahren ich habe hier keinen Rechtsanwalt in Deutschland. Bitte rufen sie beim zuständigen Gericht an damit diese eine Liste der Rechtsanwälte, die in Bereitschaft am Wochenende sind, mir übermitteln könne
    • Er könne nicht Telefonieren, kam da als Antwort
    • Man verweigerte mir also auch einen Rechtsbeistand.

    Jetzt wurde ich etwas lauter, da es mir langsam zu Bund wurde!

    • Ich fragte ihn, ob ich verhaftet sei
    • Darauf antwortete er, nein
    • Daraufhin ich wieder, ok dann möchte ich jetzt gehen
    • Er wieder: Sie können gehen wenn sie unterschrieben haben.
    • Daraufhin sagte ich, dass ich nichts unterschreibe, wenn sie mir nicht den Konkreten Tatvorwurf nennen
    • Dann kam er mit den Paragrafen wieder
    • Daraufhin ich wieder Verleumdung kann viel sein. Zum Beispiel wenn ich ein Schimpfwort benutzt haben soll. Ich muss mich doch nicht selbst belasten
    • Er wieder: Deswegen sollen sie ja das Kreuz machen, das sie keine Angaben mach.
    • Das mache ich nicht, wenn sie mir nicht den konkreten Beschuldigungsgrund nennen. 
    • Daraufhin er wieder dann müssen wir sie vernehmen und das dauert mehrere Stunden
    • Daraufhin ich wieder, Ok dann fahren sie mich aber nach München rein.
    • Er wieder das werden wir nicht machen
    • Es ging hin und her

    Auf einmal nahm er Kampfhaltung an, als ob er mich jeden Moment angreifen würde.

    • Ich wurde jetzt doch noch etwas lauter, entweder lassen sie mich jetzt gehen oder sie erklären mir die Verhaftung
    • Er wieder, ich sei nicht verhaftet
    • Ich wieder, dann kann ich jetzt gehen
    • Er wieder: Nein

    So ging das hin und her!

    • Er behauptete, ich würde ihn anschreien
    • Daraufhin ich wieder ich schreie nicht
    • Doch sie schreien
    • Nein ich schreie nicht, dann holen sie einen Arzt, der ihnen bestätigen kann, dass ich ein lautes Organ habe
    • Das sei auch nicht möglich gewesen

    Irgendwann kam dann ein weiterer Beamter herein, der wie sich später herausstellte, der Amtsleiter war.

    Er tippte den Beamten auf die Schultern und schickte diesen hinaus. Er sagte mir in einem ruhigen Ton, dass ich nicht verhaftet sei und jederzeit gehen könnte.

    Ich sagte, dann will ich jetzt gehen. Und er, sie können das.

    Im Flur begegnete ich den Beamten, der mich verhört hatte und forderte seinen Namen und Dienstnummer dieses verweigerte er mir! Von dem Beamten, der ihn herausgeschickt hatte, bekam ich die Visitenkarte und sollte mich auf ihn berufen!

    Hier mal die ganze Geschichte des ersten Tages in ausführlicher Form:

    Am nächsten Montag rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und forderte diese auf mir die konkreten Vorwürfe der mir bekannten Aktenzeichen zu benennen. 

    Dieses könne man mir nicht sagen, ich solle zu einer Polizeidienststelle gehen. Also machte ich mich auf den Weg zum Münchner Hauptbahnhof und ging zur dortigen Polizeidienststelle. Dort fand man in den Computerdaten nichts zu meiner Person und man schickte mich zur Bundespolizei, die aber auch nichts fanden! Sie riefen aber am Münchner Flughafen an und bestätigten mir das ich am Mittwoch wieder ausreisen könne.

    Zurück im Hotel rief ich wieder die Staatsanwaltschaft Augsburg an!

    Ich teilte mit, dass mir weder die bayrische Polizei noch die Bundespolizei in irgendeiner Form eine Aussage geben kann und dass diese mich an die Staatsanwaltschaft verwiesen. 

    Sie könne mir nicht weiterhelfen ich solle schriftlich antworten.

    So viel dazu. Die Staatsanwaltschaft Augsburg schickt mich zur Polizei und diese verweist mich wiederum an die Staatsanwaltschaft. Das hier gewaltig, was schief läuft bei der Justiz, die eigentlich Bürger schützen sollte, dürfte jedem klar sein. Den kompletten Artikel, den ich damals zeitnah verfasste, findet ihr im nächsten Absatz.

    Die Geschichte ist noch viel Umfangreicher, was insbesondere auch das aufzeigt, dass mir erst nach über einem Jahr die konkreten Tatvorwürfe präsentiert wurden.

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat nach meiner Feststellung, dass diese überhaupt nicht zuständig sei, da der Webserver in Friedensdorf bei Görlitz stehe, dass Verfahren letztendlich abgegeben. Im Hintergrund ist aber noch viel mehr passiert. Strafanzeigen meinerseits gegen die Bundesbeamten und gegen die Staatsanwaltschaft wurden wie zu vermuten lässt eingestellt. So auch die Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft.

    Wer hier mehr erfahren möchte, einfach einmal auf dieser Webseite die Suchfunktion nutzen mit PeTA vs GERATI!

    Und noch eins bei der Ausreise wurde ich dennoch kurzfristig festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war nicht in der Lage den Fahndungsauftrag bei der Bundespolizei am Flughafen München löschen zu lassen. Mittlerweile ist dieser aber gelöscht, wie meine ein und Ausreise im September 2018 in Deutschland bestätigten.

    Und was mir beim Durchlesen der Vorwürfe von PeTA aufgefallen ist, es fehlt die Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Az: 603 Js1197/15! Wie gesagt ich lebte seit 10 Jahren in Indonesien und dieses war meine erste Einreise nach Deutschland.

    Wie kann ich dann gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben? 

    Serie:

  • PeTA und der Mops

    PeTA ist jedes Mittel recht, um scheinheiliges Mitleid bei ihren Gefolgsleute zu erwirken. Dabei vergisst man bei PeTA schnell, dass man selbst die größte Tötungsmaschinerie von Haustieren betreibt!

    PeTA Deutschland selbst betreibt die größte Rechtsabteilung bei allen Tierrechts- und Tierschutzverbänden. Leider scheinen die bei PeTA beschäftigten Rechtsanwälte und ehemaligen Rechtsanwälte nicht gerade helle auf ihren Fachgebiet zu sein. Anders lässt sich die sinnfreie Abmahn- und Klagewut, die sie vertreten nicht erklären!

    Schaut man sich dann noch das Betätigungsfeld von PeTA an und die damit verbundenen Widersprüche, müsste eigentlich jeden Menschen mit klarem Verstand auffallen, was da bei PeTA abgeht.

    Aber schauen wir uns mal die Geschichte um den Ahlener Mops genauer an!

    Wie üblich beginnt PeTA, ohne auch nur einen Funken Ahnung zu besitzen, eine Hasskampagne gegen eine Verwaltung, die nicht der Meinung von PeTA ist. So postete PeTA auf Ihrer Facebook-Seite folgenden Post.

    https://www.facebook.com/PETADeutschland/posts/10157369126683643:0

    PeTA hat von diesem Vorfall wie immer nur aus der Presse erfahren. Selbst ist man im Tierschutz natürlich nicht aktiv. Denn da müsste man ja letztendlich Geld in die Hand nehmen, um Tieren zu helfen. Lieber steckt man sich die Gelder in Form von saftigen Gehaltszahlungen bei PeTA selbst in die eigenen Taschen.

    Aber schauen wir uns einmal den Vorfall genauer an und analysiere wir die perfide Dummheit von PeTA und ihrer Rechtsabteilung!

    Die Stadt Ahlen beschlagnahmte einen Mops und verkaufte diesen auf eBay Kleinanzeigen! Ein fragwürdiges Vorgehen, was jedoch letztendlich die Stadt selbst verantworten muss. PeTA geht zwar teilweise auf die Fakten des Falles ein, doch ist man hier bei natürlich bestrebt die Wahrheit wieder einmal so zu verdrehen, wie es gerade einmal in die Sicht von PeTA passt!

    So schreibt PeTA in ihrem Facebook Beitrag Folgendes:

    +++ UNFASSBAR! +++
    Die Stadt Ahlen hat einer mittellosen Familie einen Mops gepfändet und dann bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft.

    Allein bei der Wortwahl von PeTA mit der Bezeichnung „mittellose Familie„, stellt sich bei mir die Haare auf!

    Diese Familie besteht aus fünf Personen und ist nach der Erkenntnis von PeTA also Mittellos! Bei dem Mops handelt es sich, um ein echtes Tier also mit Stammbaum. PeTA bezeichnet so einen Hund normalerweise als Qualzucht!

    Warum wohl nicht in diesem Fall?

    Diese Familie konnte trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung, nicht die fällige Hundesteuer bezahlen. Fragt sich also, wenn man ein Tier sich anschafft, was einen Wert von 1.500 € hat und man dann nicht einmal die Hundesteuer bezahlen kann, wie es letztendlich mit der Verpflegung des Hundes aussah.

    Auch hier stellt PeTA keine Hinterfragung an!

    Nach der Pfändung des Tieres blieb dieses noch mehrere Tage bei der Familie. Man hätte also genügend Zeit gehabt, wenigstens die Hundesteuer zu bezahlen! Diese beläuft sich in der Stadt Ahlen auf 78 € im Jahr.

    Es wäre ja einmal interessant gewesen, ob PeTA hier bei Anfrage durch die Familie eingesprungen wäre und die 78 € vorfinanziert hätte! Aber wie bereits gesagt, für PeTA ist ein Mops eine Qualzucht und letztendlich tötet PeTA fast jedes Tier, was sie in die Hände bekommen.

    Die Zahlen von PeTA sind erschreckend. PeTA tötet fast 90 Prozent aller Tiere, die bei ihnen abgegeben werden.

    Und dabei schreckt man bei PeTA auch nicht einmal vor dem Diebstahl eines Familienhundes zurück. So wurde einem kleinen Mädchen, ihr Hund direkt vom Grundstück, von PeTA gestohlen nur um den Hund sofort zu töten!

    Selbst an die gesetzliche Vorschrift, das Fundtiere 78 Stunden vor der Tötung aufbewahrt werden müssen, wird von PeTA nicht eingehalten. Die paar Cent für Futter sind PeTA, auch an den Arsch gebacken. Lieber töten, als ein Tier drei Tage lang mit Futter zu versorgen.

    In dem Obengenannten Artikel ist ein Video verlinkt, was PeTA Mitarbeiter bei ihrer Arbeit zeigt. Hausfrieden- und Einbrüche sind bei PeTA, so wie man es da sieht, an der Tagesordnung!

    Aber schauen wir uns den PeTA Facebook-Beitrag einmal weiter an!

    Doch durften die Behörden das überhaupt?
    Zwar betont der Gesetzgeber in § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass Tiere keine Sachen sind: 
    „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.“
    Doch gleich im nächsten Satz wird deutlich gemacht, dass dies nur ein Lippenbekenntnis ist: 
    „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
    Daher werden Tiere von vielen Menschen wie ein Wirtschaftsgut behandelt, wie ein Gegenstand, den man verkaufen und ausbeuten kann.

    Es ist köstlich und amüsant festzustellen, dass sie die Hundebesitzerin, die sie eigentlich unterstützen wollten, dann hier letztendlich als Tierquälerin bezeichnen.

    Trotz Tierschutzgesetz werden jedes Jahr hunderte Millionen Tiere in Deutschland ohne Rücksicht auf ihre Gefühle verkauft, geschlachtet oder in Laboren gequält. Die wirtschaftlichen Interessen stehen an erster Stelle und der Gesetzgeber – letztlich die Gesellschaft – macht es möglich.

    Auch hier demonstriert PeTA wieder einmal ihre eigene Dummheit. PeTA tötet jedes Jahr Tausende Hunde und Katzen, obwohl sie sich dem Tierschutz verschrieben haben. Dass diese Tiere wie von PeTA immer wieder behauptet krank und nicht überlebensfähig seien, widerlegt der Fall der kleinen Maja. Hier wurde PeTA auf 7 Millionen USD Schadenersatz verklagt. Vor Gericht, kam es dann zu einem Vergleich in dem PeTA die Schuld der widerrechtlichen Tötung einräumte und zahlte an die Familie umgerechnet 49.000 Euro, aus ihren Spendengeldern, die für den Tierschutz bestimmt sind.

    Jetzt kommt die Rechtsabteilung von PeTA in diesem Beitrag zu Wort!

    ? Im Fall des beschlagnahmten Hundes hat die Stadt Ahlen nach unserer Auffassung aber rechtswidrig gehandelt. Denn im Pfändungsrecht, welches in der Zivilprozessordnung mitgeregelt ist, gibt es für diesen Fall eine Spezialregelung:

    ? § 811c Unpfändbarkeit von Haustieren
    „(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.“
    Es gibt zwar eine Ausnahme, aber die greift hier nicht, da es für die Stadt keine „Härte“ bedeuten würde, wenn sie den Hund nicht pfänden würden. Hinzu kommt, dass die Familie ja offensichtlich unter der Trennung leidet.
    „(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.“
    Damit sind nicht einmal die Voraussetzungen der engen Ausnahmevorschrift vom Pfändungsverbot für „Haustiere“ erfüllt, die Pfändung war also an sich bereits rechtswidrig.

    Außer Frage steht, dass der Verkauf des Hundes auf eBay Kleinanzeigen nicht richtig war. Beschlagnahmte Sachen müssen versteigert werden, damit mehrere Personen die Möglichkeit besitzen die Sache zu erwerben.

    Bei der Pfändung des Tieres sehe ich persönlich ausreichend Spielraum. Immerhin besitzt ja selbst PeTA die Erkenntnis, dass diese Familie mittellos war. Das Thema Versorgung ist dadurch mehr als fragwürdig, insbesondere wenn man nicht einmal trotz mehrmaliger Zahlungsaufforderungen die Hundesteuer begleichen kann.

    Dass die Versorgung des Tieres fraglich war, bestätigte die Käuferin des Hundes, eine Polizistin. Diese musste den Hund mehrfach operieren lassen. Erst durch die Zahlungsrückforderung durch sie, wurde der eigentliche Fall der Beschlagnahme erst bekannt!

    Ans Licht kam der Vorgang, weil die neue Besitzerin, eine Polizistin aus dem Rheinland, juristisch gegen die Stadt vorgeht. Der Mops, der als kerngesund inseriert worden war, musste nach dem Kauf mehrmals operiert werden, deshalb möchte die Käuferin Geld von der Stadt zurück.

    welt.de

    Auch die Züchterin, die den Hund an die Familie verkaufte, sah auf dem Foto bei eBay Kleinanzeigen, dass dieser krank sei, und bot der Stadt 500 € für die Rücknahme an.

    Mit Würmern angesteckt

    Von kerngesund aber könne keine Rede sein. Erst wenige Tage im neuen Zuhause steckt die Hündin laut Polizistin die beiden anderen im Haushalt lebenden Hunde mit Würmern an, mehrere kostenaufwendige Tierarztbesuche werden fällig. Die Besitzerin will laut Medienberichten jetzt gegen die Stadt Ahlen klagen. „Eine Klage der Käuferin ist hier nicht bekannt“, sagt allerdings Merschhaus. 

    Auf das ursprüngliche Inserat hin hatte sich auch Eddas Züchterin bei der Stadt gemeldet. Ihr waren auf dem Foto der Hündin Ringe um die Augen des Tieres aufgefallen – Hinweise auf eine Krankheit. Sie habe angeboten, den Hund für 500 Euro zurück zu kaufen, das sei der Stadt aber zu wenig gewesen. 

    berliner-zeitung.de

    Nun müsste man eigentlich bei PeTA zu der Erkenntnis kommen, dass die Pfändung des Mopses, eigentlich für das Tier ein Glücksfall war. Immerhin erkannten die Züchterin und auch die neue Käuferin sofort, dass das Tier krank war. Die Kosten hätte mit Sicherheit, die alte Halterin, kaum stemmen können!

    Geschichte wird von PeTA verklärt, nur um zu hetzen!

    Aber so eine Story passt selbstverständlich nicht in das Bild bei PeTA. Also wird die Geschichte letztendlich so verdreht, dass es gar nicht mehr um das Wohl des Tieres geht, sondern nur um die Hetze gegen die Stadt Ahlen!

    Das ist, was PeTA nur will. Hetzen gegen andere und leider vergisst man dabei letztendlich das Wohlergehen des Tieres, um was es im eigentlichen Sinne gehen sollte.

    PeTA selbst sorgte bereits für illegale Beschlagnahme von Tieren und half beim illegalen Verkauf dieser mit!

    Die Kieler Staatsanwältin Birgit Heß, die derzeit suspendiert ist und gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch läuft, beschlagnahmte in ihrer Amtszeit Hunderte von Tieren auf illegaler Art und Weise. Auch hier war PeTA involviert. So stellte sie für die illegale Beschlagnahme eines Elefanten in Verbindung mit einem sofortigen Verkauf diesem, 5.000 € für den Transport nach Belgien zur Verfügung.

    Hier hetzte PeTA immer wieder gehen den Circus Voyage und stellte die falsche Behauptung auf, dass die Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten wurden. Ein Gericht widersprach dieser Behauptung von PeTA und man darf wohl sagen, dass PeTA im Fall von Tieren mehr als nur ein Scharlatan ist!

    Von Tierhaltung hat man in keinem Fall Ahnung. Auch wenn man sich mit Doktoren und anderen studierten umgibt, zeigen diese wohl ehern ihreUnfähigkeit in ihrem Fachbereich auf. Sei es ein Herr Dr. Edmund Haferbeck, der Leiter der Rechtsabteilung ist und unfähige Rechtsanwälte zu bevormunden scheint. Oder jene Dr. Tanja Breining, die nicht einmal Plastikfische von Lebenden unterscheiden kann. Ganz zu schweige von dem durch PeTA selbst degradierten Peter Höffken.

    So ist es nicht verwunderlich, dass der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos der persönlichen Meinung ist, dass bei PeTA nur unfähige und in der realen Wirtschaft gescheiterten Personen arbeiten!

  • Wo ist denn nun das Diplom vom Fachreferenten Peter Höffken?

    Recherchen brachten wieder einmal Wundersames über den ehemaligen Diplomzoologen Peter Höffken zutage. Sein Diplom löste sich nach einer Strafanzeige von GERATI förmlich in Luft auf!

    GERATI erstattete im Oktober 2014 Strafanzeige gegen Peter Höffken, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches nach § 132a StGB. Drei Tage nachdem die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangen ist, degradierte PeTA, ihren Mitarbeiter Peter Höffken vom Diplomzoologen und Wildtierexperten, zum Fachreferenten. Seit diesem Tage wird zu keiner Zeit das Wort Diplom mit Peter Höffken in Verbindung gebracht! Man darf sich schon Fragen, ob dieses Diplom eine reine Erfindung von PeTA war?

    Auch die Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren, war einzigartig, die Peter Höffken anwendete.

    • Der Beschuldigte wurde von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, erschien jedoch nicht.
    • Allerdings legitimierte sich später für ihn ein Rechtsanwalt Loukidis, der Akteneinsicht erhielt.
    • Der Verteidiger des Beschuldigten, gab jedoch selbst keine Stellungnahme ab,… (Lies er das Mandat fallen?)
    • stattdessen meldete sich Dr. Edmund Haferbeck nach über 1,5 Jahren und nahm in einem Schreiben Stellung.

    PeTA ist im Tierschutz nicht tätig, sondern eine reine Marketingfirma, die nur Texte verfasst!

    So ist es auch nicht verwunderlich, dass man von PeTA Mitarbeitern auf verschiedenen Plattformen im Internet Artikel findet. Warum diese nicht sich aktiv um Tiere kümmern, wie sie immer wieder vorgeben, zeigt nur eins, dass es PeTA gar nicht um die Tiere geht, sondern rein um den Spendengewinn, den man erzielt. Selbst die Stiftung Warentest und auch weitere Medien warnten bereits vor dem Spesenbetrug den PeTA immer wieder begehen zu scheint.

    Bei PeTA schreibt man SEO basierte Texte nur um Aufmerksamkeit für die Marke PeTA zu erhalten. Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Lügen zu verbreiten. Ziel ist es Spenden zu generieren und keinen einzigen Cent in den Tierschutz zu stecken, wie diese folgende Analyse der Ausgaben von PeTA belegt!

    PeTA 2016 – Null Euro für den Tierschutz

    Seit der Strafanzeige von GERATI fällt in Zusammenhang mit Peter Höffken, dass Wort Diplom nicht mehr!

    So fand ich bei meiner Recherche wieder einmal einige Artikel, die man von PeTA im Internet verbreitet. Dieses Mal auf den Gelben Seiten! Mir ging es natürlich nicht um die Lügenartikel, die man von PeTA dort verfasst hat, sondern um die Vorstellungen der Autoren, die für PeTA diesen Müll veröffentlicht hatten!

    Peter Höffken

    Peter Höffken beschäftigt sich bereits seit seinem Geografiestudium mit dem Artenschutz und der artgerechten Haltung von (Wild-)Tieren. Seit 2011 ist er als Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA Deutschland tätig.

    Darüber, wie Tiere in Zoos, Zirkussen oder auch im Pferderennsport gehalten und behandelt werden, ist der Wildtierexperte immer aktuell informiert. Peter Höffken ist außerdem stets über politische und rechtliche Entwicklungen im Bilde und steht im direkten Kontakt mit Politikern und Parteien. Sein Wissen über die Bedürfnisse von Wild- und domestizierten Tieren wendet er an, um die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger über die Missstände hinsichtlich der Haltung und Versorgung von Tieren in der Unterhaltungsbranche aufzuklären.

    gelbeseiten.de

    Nun auch hier findet man kein einziges Wort, welchen Abschluss Peter Höffken erreicht hat! Dass es irgendwie schon sehr schwachsinnig klingt, wie man mit einem Geografiestudium zum Diplomzoologen werden kann, sollte dabei eigentlich jeden auffallen!

    Aber auch Dr. Edmund Haferbeck hatte ja bereits im Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken einräumen müssen, dass jener ein Geografie Studium belegt habe. Ein Vorzeigen des angeblichen Diploms, was ja eigentlich das Fachwissen von Peter Höffken belegen würde, lehnte dieser mit der Begründung ab, dass man befürchte, einen Shitstorm gegen die Universität zu verursachen!

    Hallo Herr Haferbeck ich bin nicht PeTA, die mit Mailbombing Attacken Computersysteme versucht lahmzulegen! 

    Und warum soll man einen Shitstorm gegen eine Universität führen, wenn doch das Vorzeigen des Diploms wie schon erwähnt, das Expertenwissen bestätigen würde. Ich glaube kaum, dass es zu spontanen Demonstrationen vor dieser Universität kommen würde, oder irgendjemand sich auch die Arbeit machen würde eine E-Mail an diese Uni zu schicken, nur weil ein gewisser Herr Peter Höffken seinen Abschluss da gemacht hat. Wir sind eben nicht PeTA!!!

    Auffällig ist auch, dass Peter Höffken tunlichst vermeidet, die Universität, an der er angeblich studiert haben möchte zu benennen. Aber auch hier hat Dr. Edmund Haferbeck auf Rückfragen von Medien in Bezug auf die Vorwürfe von GERATI eine Erklärung parat.

    Man habe die Berufsbezeichnungen bei PeTA geändert und verzichte nun auf akademische Titel, so Haferbeck gegenüber der Presse! Allein schon, dass überall Dr. Edmund Haferbeck steht und auch in den Medien geschrieben wird, belegt diese Lüge. Aber es kommt noch besser. Andere studierte „Fach„-kräfte, die bei PeTA arbeiten, geben bei den Gelben Seiten sehr wohl ihren Abschluss und ihre Universität an!

    Hier drei Beispiele die ich gefunden habe!

    Frank Schmidt

    Der Diplom-Sozialwissenschaftler Frank Schmidt ist seit 2012 als Fachreferent für PETA Deutschland tätig. Als Experte für Tiere in der Bekleidungsindustrie informiert er über Haltungsbedingungen, politische Entwicklungen sowie über Wirtschaft und Handel mit tierischen Materialien. Ob Nerz, Krokodil, Angorakaninchen oder Schaf – der Fachreferent ist mit den Missständen hinsichtlich internationaler Haltungsbedingungen vertraut und genauestens über politische und juristische Entwicklungen informiert. Er beschäftigt sich außerdem mit veganer Mode, synthetischen Alternativen zu Pelz, Leder, Wolle, Daunen und Co. sowie Innovationen auf diesem Gebiet.

    https://www.gelbeseiten.de/themenwelt/gl/Frank-Schmidt

    Vanessa Reithinger

    Vanessa Reithinger schloss ihr Wildtiermanagementstudium an der Hogeschool Van Hall Larenstein in Leeuwarden (Niederlande) 2013 ab und ist seit 2014 als Fachreferentin für Wildtiere bei PETA Deutschland tätig. Sie ist Ansprechpartnerin für die Themenbereiche Jagd, Angeln, Stierkampf, Brieftaubensport sowie Tiere in Funk und Fernsehen.

    Ein besonderes Fachgebiet der Expertin sind die ökologischen und wildbiologischen Auswirkungen der Jagd. Über rechtliche Entwicklungen – wie Änderungen der Landesjagdgesetze oder der gesetzlichen Regulierung der Verwendung bestimmter Fallen – ist sie stets informiert und auf dem neuesten Stand.

    Bei Verstößen gegen die Landesjagdgesetze oder anderen Straftaten wie Angelwettbewerbe oder Catch & Release-Praktiken im Angelsport kann Reithinger die juristischen Schritte, die PETA zur strafrechtlichen Verfolgung der Täter einleitet, erläutern und über die Hintergründe informieren.

    https://www.gelbeseiten.de/themenwelt/gl/Vanessa-Reithinger

    Lisa Wittmann

    Lisa Wittmann ist seit 2013 als Fachreferentin für Ernährung und Agrarwissenschaften bei PETA Deutschland beschäftigt. Ihr Studium der Agrarwissenschaften an der Universität Hohenheim schloss sie mit einem Master of Science ab. Wittmann ist Expertin für die Themenbereiche der konventionellen und ökologischen Tierhaltung, Tiertransporte und Schlachtung. Über gesetzliche und politische Veränderungen auf diesem Gebiet ist die Fachreferentin stets informiert. Leitet PETA Deutschland bei Tiertransporterunfällen oder Stallbränden rechtliche Schritte ein, kann sie die Hintergründe erläutern und mit fundierten Quellen belegen. Aufgrund ihrer Masterthesis über den Einfluss veganer Kost auf die Darmflora von Hunden sowie langjähriger persönlicher Erfahrung ist die vegane Hundeernährung ein weiteres Fachgebiet der Agrarwissenschaftlerin.

    https://www.gelbeseiten.de/themenwelt/gl/Lisa-Wittmann

    Nun warum wohl Herr Peter Höffken seine Uni und seinen erfolgreichen Abschluss hier unterschlägt, bleibt fraglich und unverständlich. Wieso er seit der Strafanzeige von GERATI, seine angebliche Titelbezeichnung selbst unterschlägt und sich damit unterwert verkauft, dazu darf sich jeder selbst seine Gedanken machen!

  • Neue Empfehlungen von PeTA für Veganer

    PeTA berichtet in einen neuen Artikel über die zwangsweise vegane Ernährung von Nagetieren. GERATI schaut sich diesen Artikel an und leitet die PeTA Empfehlung weiter.

    In dem neusten Artikel auf Peta.de stellt PeTA die Frage „Nagetiere vegan ernähren – geht das?“ und liefert natürlich auch sofort einen Erfahrungsbericht! Dass dieser Erfahrungsbericht so nicht ganz stimmen kann, fiel GERATI natürlich sofort auf.

    In dem neuesten PeTA Artikel wird eine gewisse und einschlägig bekannte radikale Tierrechtlerin mit dem Namen Angela Böß von PeTA vorgeschoben. Sie kümmere sich seit Jahren um Nagetiere und ernährt diese auch rein vegan.

    Anzumerken ist, dass Nagetiere wie Hamster und Mäuse wie auch der Mensch auf tierische B12 Bestandteile angewiesen sind. PeTA stellt ja gern immer die Behauptung auf, dass Nagetiere in Versuchslaboren so nichts mit dem Menschen gemeinsam haben.

    Jene Angela Böß habe natürlich ihre Tiere aus schlechter Haltung übernommen. Wie diese Haltung bei den angeblichen Vorbesitzern aussieht, lässt PeTA wieder einmal offen stehen. Jedenfalls präsentiert PeTA mehrere Fotos, die suggerieren sollen, dass diese die Tiere von Frau Angela Böß zeigen.

    PeTA klaut ja schon gern einmal fremde Fotos und gibt sie für etwas ganz anderes aus.

    Dieses konnte ja GERATI bereits schon in dem folgenden Artikel beweisen.

    Auch im neuesten Artikel scheint mit den Bildern und dem suggerierten Aussagen von PeTA nicht übereinzustimmen. Das Titelbild Hamster in Kokosnuss stammt von Pixabay.

    Auch die beiden anderen Bilder können so nicht Tiere die von
    Angela Böß sein. Genau dieselben Tiere wurde bereits in einem anderen Artikel von PeTA verwendet, wo es allgemein um die vegane Ernährung für Haustiere geht.

    Aber insbesondere die beiden Springmäuse die PeTA präsentierte wurden durch eine Googlesuche dann doch gefunden!

    28012019 peta fake 1
    Die Ähnlichkeit der beiden Exemplare ist schon auffällig!

    Aber der größte Knaller in diesem Artikel ist folgende Aussage!

    Zwerghamster brauchen lebensnotwendig viel tierisches Eiweiß – das liest man überall in der Fachliteratur.

    (…)

    Nagetiere essen, ähnlich wie Kaninchen, Teile ihres Kots. Hierdurch bekommen sie wichtige Nährstoffe und so können sie auch ihren Bedarf an Vitamin B12 decken.

    peta.de

    Das ist doch einmal eine Aussage an alle veganer. Fresst doch eure eigenen Scheiße, damit ihr, genug B12 zu euch nehmt. Fakt ist wer ein Tier, das kein reiner Pflanzenfresser ist, zwangsweise vegan ernährt, ist ein Tierquäler. Somit outet sich diese Angela Böß als Tierquälerin. Hier sollten unbedingt die Behörden einschreiten und ein Haltungsverbot erlassen werden. 

  • Bezichtigt PeTA sich gerade hier selbst der Hehlerei?

    Es ist schon lustig anzusehen wie PeTA sich, wie ein Wurm windet. Insbesondere wenn PeTA dazu den Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck auch noch vorschickt.

    PeTA hat ein neues Abmahnfeld gefunden. Jetzt sind es keine besorgten Bürger mehr, die in Leserbriefen ihren Unmut über PeTA kundtun, nein jetzt geht PeTA massiv gegen die Medien selbst vor und versucht dadurch die Pressefreiheit zu unterwandern!

    So postete Dr. Edmund Haferbeck auf einen von Dr. Gero Hocker geteilten ZDF Bericht über PeTA.

    Dass dieser Beitrag am 30. Dezember 2018 von Gero Hocker veröffentlicht wurde und somit eigentlich aus Blickfeld der Leserschaft bereits weggerückt war, hielt Edmund Haferbeck nicht davon ab auf diesen zu kommentieren. Eigentlich sollte Haferbeck wissen, dass er dadurch diesen Beitrag wieder in die Öffentlichkeit zerrt!

    Edmund Haferbeck Angler und Jäger Hocker zeigt einen ZDF-Beitrag, der längst gelöscht worden ist, verbunden mit einer Unterlassungserklärung des Justiziariats des ZDF. So viel unzutreffender Müll in einem Beitrag …

    Facebook Seite Gero Hocker

    Nun das hier gerade wieder einmal Edmund Haferbeck seine Hausaufgaben nicht gemacht hatte, zeigt seine Wahl der Anrede, die er gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker gewählt hatte. Dieser antwortete darauf…

    Gero Hocker Edmund Haferbeck “Recherchieren” Sie auch in anderen Bereichen so schlampig, dass Sie erklären, ich sei “Jäger” – was ich selber weder jemals behauptet habe, noch jemals der Fall gewesen ist? Vor dem Ehrenamt der Jäger habe ich großen Respekt, aber eine Jagdprüfung habe ich nirgendwo abgelegt. Was Sie sich sonst wohl noch so alles ausdenken… ?

    Facebook Seite Gero Hocker

    Touche im ersten Satz

    Zu diesem Thema wird es heute noch ein Video auf dem YouTube Kanal GERATI TV geben. Insbesondere die Vermutungen, die PeTA bewegten hier das ZDF abzumahnen, und eine Unterlassungserklärung zu erwirken.

    Aber mit PeTA scheint es echt schlecht zu stehen, wenn man sich das verbale Rumgezeter besonders von Haferbeck anschaut. Gero Hocker veröffentlichte eine Stellungnahme einer Zeitung, die über den Vorfall in einem Mastbetrieb berichteten, wo 900 Schweine qualvoll erstickten, nachdem dort die Stromzufuhr für das Lüftungssystem manipuliert wurde.

    Auch GERATI berichtete über diesen Vorfall!

    Auch hier schien PeTA sehr aktiv zu sein, die Presse einschüchtern zu wollen. Die Zeitung veröffentlichte eine Richtigstellung zu diesem Bericht!

    21012019 peta 1
    Screenshot Facebook Seite Gero Hocker

    Das PeTA sich von seinen sogenanntem Ermittlerteam um Stefan Bröckling trennte schein nicht verwunderlich. Jener Stefan Bröckling filmte sich bei seiner Einbruchsserie im Auftrag von PeTA sogar selbst und veröffentlichte auch auf einschlägigen Webseiten, die von PeTA betrieben wurden und in deren sozialen Netzwerken seine Straftaten.

    Im Urteil des LG Hamburg (Az.: 324 O 355/11) kam das Gericht zu der Erkenntnis, dass Mitarbeiter von PeTA Straftaten nicht scheuen. Grund des Richterspruchs war der Versuch von PeTA eine Aussage zu unterdrücken, die der Zirkus Krone tätigte!

    Circus Krone hatte in einem an verschiedene Redaktionen gerichteten Schreiben im Juni 2011 unter Bezugnahme auf PETA ausgeführt: „Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen […]“. Den daraufhin von PETA gestellten Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Verbotes der Äußerung, dass Aktivisten von PETA Straftatbestände nicht scheuen, hat die bundesweit renommierte Pressekammer des LG Hamburg auf den Widerspruch des Circus Krone zurückgewiesen.

    Anwaltskanzlei Graf von Westphalen gvw.com

    Nun das PeTA aus diesem Urteil nichts gelernt hat bezeugt die Forderung von Dr. Edmund Haferbeck gegenüber der Presse.

    So sagt Haferbeck aus, das PeTA ja nur Videomaterial veröffentliche, was ihnen zur Verfügung gestellt werde! Ähhhmm irgendwie klingt das dann schon nach Hehlerei!

    Das PeTA keinen Hehl daraus macht, selbst schwere Straftaten wie Brandstiftung als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit zu bezeichnen, sagt doch hier bereits alles. Wenn man dann noch davon ausgehen würde, dass PeTA für das Videomaterial Geld bezahlt, um dieses zu erhalten, wären wir hier schon bei einer bandenmäßigen Straftat angelangt. 

    Erstens muss PeTA bekannt sein, dass diese Daten durch eine illegale und strafbare Handlung erlangt wurden. Zweitens werden diese Videos von PeTA dann noch zusätzlich so manipuliert. Dadurch soll der Eindruck erweckt werden, dass eine schwerwiegende Tierschutzgesetzverletzung vorliegt, die so dann tatsächlich überhaupt nicht stattgefunden hatte. 

    Ja Herr Edmund Haferbeck scheint sich auf der sicheren Seite zu wiegen. Hehlerei kann man nur mit einer Sache tun. Also einem Handy, was gestohlen ist und dann durch den Hehler verkauft bzw. Verbreitet wird. (§ 259 – 260a StGB) Aber ein bisschen im Gesetzbuch geblättert und schon kommt man im § 202d (Datenhelerei) auf den richtigen Straftatbestand.

    Und so ganz kann die Aussage von Haferbeck dann doch nicht stimmen!

    In einem Interview des Diplomlosen Peter Höffken bei h1- Fernsehen aus Hannover wird hier die Aussage getätigt, dass die illegalen Kameras durch PeTA selbst angebracht wurden. Demnach war es PeTA, der hier in den Zoo Hannover eingebrochen ist!

    Auch das PeTA auf fragwürdige Unterstützung aus der Reichsbürgerbewegung setzt, wird hier von Peter Höffken im Video bereits angekündigt. Auch darüber hat GERATI berichtet!

    Fazit des Ganzen:

    Bei PeTA und insbesondere Dr. Edmund Haferbeck kann man davon ausgehen, dass jedes Wort was von diesen kommt, mit einer Lüge behaftet ist. Wie kann man einerseits die Behauptung aufstellen man begehe keine Einbrüche und auf der anderen Seite wird im Fall des Zoo Hannover expliziert gesagt, die Videoaufnahmen stammen von Kameras, die von PeTA versteckt wurden. 

    Letztendlich ist es egal, da PeTA sich in jedem Fall strafbar macht. Erstens weis PeTA, das dieses Videomaterial aus Straftaten stammt und zweitens werden diese Aufnahmen dann noch durch PeTA manipuliert, um den Eindruck einer Tierquälerei zu erwecken. 

    Es wird Zeit, dass PeTA endlich einmal LEGAL, in die landwirtschaftlichen Betriebe, Zirkusse und Zoos geht, damit sie sehen wie diese Tiere tatsächlich gehalten werden. Alles andere ist Märchenerzählerei von PeTA!