Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Blog

  • Warum Peta-Unterstützer dumm sind!

    Wenn man die Kommentare und die Profile von Peta sich einmal genauer anschaut, kann man nur mit dem Kopfschütteln. Von gescheiterten Existenzen bis zu wüsten Corona-Schwurblern ist hier alles vertreten.

    Diese selbsternannten Peta-Unterstützer, unterzeichnen Blind von Peta aufgestellte Petitionen, ohne zu wissen, dass Peta ihre Daten unaufgefordert an Dritte weitergibt. So hat Peta mir persönlich vor einigen Jahren über 65.000 Datensätze (E-Mail, Vor- und Zuname) übermittelt. Und das nicht als Petition, sondern als einfach versendete E-Mail an mich. So sicher sind die Daten bei Peta. So habe ich Datensätze selbst von Rechtsanwälten, die Peta Unterstützen erhalten. 

    Fakt 1: Daten die an Peta übermittelt werden, sind nicht Sicher, da diese von Peta an Dritte, wie mich, ohne Aufforderung übermittelt werden!

    Peta präsentiert immer unbewiesene Behauptungen. So behauptet Peta, dass selbst im Jahr 2021 man bei eigener Recherche in Indonesien, festgestellt haben will, dass Schleichkatzen gequält würden. Wie kann das sein, wenn seit Juli 2020 keinerlei Auslandsvisa durch die Indonesische Imigrasi vergeben werden? Visa erhielten nur Ausländer die Familienangehörige, einen Arbeitgeber in Indonesien haben, oder einen gültigen Aufenthaltstitel besaßen!

    Gleichzeitig wird von Peta eine touristische Kopi Luwak Attraktion gezeigt, die rein gar nichts mit der Kopi Luwak Produktion zu tun hat. Diese gab es vor Corona auf Bali, sind aber derzeit aufgrund von Corona seit Juli 2020 geschlossen. Also wie bitte schön will Peta dann Schleichkatzen in Käfigen gefilmt haben.

    Tourismus Attraktionen haben nichts mit der Realität zu tun und dienen in der Regel nur dazu, dummen Touristen das Geld aus den Taschen zu ziehen. Wer glaubt das man mit 2–3 Schleichkatzen Kopi Luwak wirtschaftlich produzieren kann, dem ist tatsächlich nicht mehr zu helfen. Gleichzeitig sollten sich die Besucher umschauen! Wie kann es sein, dass es an diesen Kopi Luwak Touristen Attraktionen nur 2 -3 Kaffeebäume gibt, jedoch keine Kaffee-Farm?

    Warum kann Peta keine einzige Farm benennen, wo sie angeblich diese Aufnahmen getätigt hat, die Tierquälerei bezeugen sollen. Man muss wirklich annehmen das Peta hier selbst Tiere quält, um diese Aufnahmen zu erhalten. Der indonesische Staat und auch ich, haben Peta aufgefordert, die angeblichen Farmen zu benennen, da es sich bei den Bildern tatsächlich um Tierschutzverstöße, auch nach dem indonesischen Gesetz handelt. Aber da kommt nichts – so wichtig ist es Peta, den Tieren zu helfen!

    Fakt 2: Peta scheint selbst Tiere zu quälen, um angebliche Tierquälerei aufzuzeigen!

    Peta Unterstützer scheinen sich überhaupt nicht mit den Argumenten zu befassen, die Peta angeblich präsentiert und folgen Peta auf dummer Weise blind. Anders lassen sich solche Kommentare unter einem Peta Kopi Luwak Beitrag nicht erklären!

    Andrea Möhringer
    🤬😭😭😭nur damit ein paar tussis einen Pelz tragen 🤮

    Frank Zacke
    Pelzwirtschaft war gestern….

    Elke Zappe
    Wer derartiges konsumiert kann ja nur geistesgestört sein

    Zitat Facebook Seite Peta Deutschland

    Elke Zappe findet also Menschen, die nicht wie sie selbst sind, bzw. sich Ernähren, sind geistesgestört! Hier darf man sich schon Fragen, wo hier die Intelligenz fehlt! Es gibt aber auch noch mehr Kommentare die nur die pure Unkenntnis offenbaren. Letztendlich muss man zu der Erkenntnis kommen, dass die meisten Peta-Unterstützer gänzlich weltfremd sind! 

    Bevor man meckert, sollte man sich selbst ein Bild machen! Und bitte nicht in den Tourismus-Hotspots, denn diese wollen nur eins und das ist das Geld der Touristen und haben in der Regel nichts mit dem wahren Leben des Lokals zu tun! Also wer sich die Kopi Luwak Herstellung, verbunden mit der Tierhaltung der Civet-Katzen informieren will, der muss weg vom Strand und den Tourismus-Hotspots, in die Berge wo der Robusta und Arabica angebaut werden. Dort angekommen, wird man dann feststellen, dass die Haltung der Tiere, dann doch gänzlich anders ist, als wie Peta weiß machen möchte! Ich lade jeden interessierten Tierschützer nach Corona ein, sich das Leben der Kaffeebauern und die Tierhaltung mit mir zusammen anzusehen und sich dann ein eigenes Urteil bilden zu können! 

    Wie kann das wohl sein? Wenn Peta tatsächlich behauptet, die Aufnahmen, die sie im Video präsentieren, seien im Juli 2021 gedreht worden, dann sollte der Unterstützer doch nur einmal fragen, wo denn genau und in welcher Provinz. Dumm nur, das in Indonesien seit letzten Jahres, die Inseln einzeln abgeschottet sind. Seit Juni war Bali z. B. unter einer strikten Quarantäne! Wie wollen dann Peta Mitarbeiter, auf Bali gewesen sein?

    Fakt 3: Vielen Peta-Unterstützer fehlt die Auffassungsgabe und hinterfragen die Aussagen von Peta nicht, obwohl diese nachweislich gelogen sind!


    Screenshot: sz-magazin.sueddeutsche.de
    Screenshot: sz-magazin.sueddeutsche.de

    Mich persönlich würde einmal interessieren, wie Peta Unterstützer auf das Volk der Torja in Indonesien reagieren. Hier stammt insbesondere auch ein weiterer spezieller indonesischer Kaffee her. Die Toraja graben jedes Jahr ihre Toten aus, kleiden diese neu ein und feiern mit ihnen ein Fest. 

    Wer andere Menschen in anderen Kulturen, als geistesgestört ansieht, oder dies Grundlos diffamiert, nur weil sie nicht so Leben wie man selbst, der sollte erst einmal vor der eigenen Haustür kehren!

    Wer tatsächlich glaubt, Peta würde was für den Tierschutz tun, der sollte sich Fragen, warum Peta sich so sehr verweigert, die Farmen zu 

    benennen, damit diese angebliche Tierqual sofort beendet werden kann!

    Fakt 4: Nur weil Menschen anders Leben, oder sich anders Ernähren, sind dieses keine schlechteren Menschen. Wer das denkt, ist für mich ein Rassist!

    Seit Jahren weist GERATI nach, das Peta nur Betrugspetitionen erstellt. Keine einzige Petition von Peta war jemals von Erfolg gekrönt. Wie auch, wenn man diese durch strafbare Handlungen wie Betrug, fakt. Auch in dieser Petition kann jeder selbst diesen Betrug nachweisen. Nicht nur, dass man mit E-Mail-Adressen Dritter, diese Petition zeichnen kann. So kann man auch mit nicht vorhandenen E-Mail-Adressen diese Petition gleich mehrfach, zeichnen und den Zähler der Petition-Unterzeichner in die Höhe schnellen lassen.

    Du brauchst einen Beweis?

    Wie man sieht, Peta kann nur eins und das ist Lügen und Betrügen!

  • Tierquäler von Ober-Mörlen gefasst – was passiert mit den von Peta ausgelobten 2.000 €?

    Tierquälerei ist schrecklich und findet meist im verborgenen statt. Peta ist in der Regel einer der ersten, die „AKTIV“ werden, wenn Presseberichte über Tierquälerei von Medien, an die Öffentlichkeit dringen!

    „AKTIV“ bedeutet für Peta, das hundert Angestellte, auf ihren Bürostühlen verweilen und im Namen von Peta eine Pressemitteilung herausgegeben wird. In dieser werden dann üblicherweise 500 bis 1.000 € ausgelobt, die zur Aufklärung dieser strafbaren Handlung dienen sollen!

    Das bedeutet aber auch, das Peta selbst keinen Handschlag unternimmt, um verletzten Tieren in irgendeiner Weise helfen zu wollen. Für Peta endet der Tierschutz tatsächlich mit dem Verfassen einer Pressemitteilung! Und dafür bekommt Peta über 10 Millionen Euro an Spendengeldern, die für den Tierschutz gedacht sind!

    Der Tierquälerfall von Ober-Mörlen

    Seit mehreren Jahren wurden immer wieder gequälte und getötete Tiere, im Bereich Ober-Mörlen aufgefunden! Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf. Vor wenigen Tagen konnte durch eine richterliche Hausdurchsuchung Beweise gefunden werden, die den mutmaßlichen Täter überführten. Der Täter sei polizeilich bekannt und in seiner verwahrlosten Wohnung, seien mehrere getötete und verletzte Tiere aufgefunden worden. 

    Die Bild schreibt dazu folgendes:

    Erschreckend: Der dringend Tatverdächtige ist laut Polizei „mangels Haftgründen“ wieder auf freiem Fuß. Die Ermittlungen dauern an.

    Bild.de

    Die aufgefundenen überlebenden Igel wurden an den Verein Igelmama e. V. zum Aufpäppeln übergeben. Auf der Startseite dieses Vereins findet man folgenden Hilferuf! 

    OHNE IHRE HILFE DURCH SPENDEN KÖNNEN UNSERE TIERE NICHT VERSORGT WERDEN!

    Im Jahr werden ca. 300 Igel hier betreut; mehr als 40 Igel sind in Außenstellen untergebracht. Wenn nötig, werden diese Igel zur Behandlung und Operation (Vorbereitung und Nachsorge) wieder in die Igelstation gebracht.
    Die medizinische Versorgung findet in enger Zusammenarbeit mit einem Tierarzt statt. Alle Kosten für Verpflegung, Medikamente und  ärztliche Versorgung (Operationen, Zahnbehandlungen, Laboruntersuchungen, pathologische Untersuchungen etc.) werden vom Verein getragen.
    Neben vielen kranken, untergewichtigen Igelbabys werden oft schwerverletzte, alte Igel zur IGELMAMA gebracht:

    • Igel, die sich an scharfen Kunststoffteilen aus den gelben Säcken verletzt haben
    • Igel, die in einem Hoftor eingeklemmt wurden
    • Igel, die mit einem Spaten fast erschlagen wurden
    • Igel, die von einem Auto angefahren wurden
    • Igel, die von einem Rasenmäher oder –trimmer verletzt wurden

    Bitte helfen Sie unserer Igelstation!

    Igelmama e.V.: m-falk-it.de

    Was passiert mit den von Peta ausgelobten 2.000 € Belohnung?

    Wie üblich, NICHTS. Es hat den Anschein, das die Peta-Veranwortlichen, diese ausgelobten Prämien, ehern in die eigene Tasche stecken. Warum wohl kommt man bei Peta nicht auf die Idee, das Geld an den Verein zu Spenden, die sich um die Tiere, dieses Tierquälers kümmern?

    Da der Täter, aufgrund von Ermittlungen der Polizei, verhaftet wurde, ist die Belohnung offen. Die Ermittler und die Polizei dürfen kein Geld annehmen, da ansonsten Korruption bzw. Vorteilsnahme bestünde! Also lieber Herr Peter Höffken und liebes Peta Team, warum werden die Spenden nicht an die Igelstation „Igelmama e. V.“ gespendet?

    GERATI bittet Leser, an Igelmama eine kleine Spende zu leisten!

    Wenn Peta nicht für den Tierschutz aktiv sein möchte, dann doch wir, die immer wieder Belegen, das Peta und andere Tierrechtsorganisationen nichts mit Tierschutz zu tun haben! Spenden können wie folgt geleistet werden:

    SPENDENÜBERWEISUNG

    Wenn Sie sich dazu entschließen uns mit einer Geldspende zu helfen,
    dann überweisen Sie bitte einen beliebigen Betrag auf unser Konto:

    Igelmama e.V.

    IBAN: DE07 5139 0000 0066 5111 03

    BIC: VBMHDE5F (Volksbank Mittelhessen eG)

    Kontoinhaber: IGELMAMA e.V.

    oder Online über das Spendenportal https://www.spendenportal.de/geldspenden/projekt/12210

    Nach Recherchen von GERATI, hat Peta erst einmal eine Belohnung ausgezahlt!

    Diese Auszahlung erfolgte an eine dubiose Zeugin, die im Fall Buchen (Ein Zirkuselefant wurde befreit und tötete einen unschuldigen Rentner), die Ermittlungen auf Zirkusmitarbeiter lenkte. Im Vorfeld hatte gerade jeder Peter Höffken, der hier im Fall des Igel-Tierquälers für Peta aktiv ist, in einer Kampagne von Peta, zur Befreiung des Elefanten, in Buchen aufgerufen.

    Direkt nach dem Todesfall wurde die Kampagne von Peta gelöscht. Gleichzeitig tauchte eine dubiose Zeugin über Peta auf, die angab, sie hätte Zirkusmitarbeiter mit dem Elefanten, kurz vor der Tat gesehen! Ermittlungen ergaben, das an der Stromversorgung, für den Zaun des Elefanten, mit unbekannte DNA belegt war. Die Zeugin konnte bei einer direkten Gegenüberstellung, keinen einzigen Zirkusmitarbeiter identifizieren. Auch wurde die beschriebene Kleidung, durch die Polizei nicht bei den Zirkusmitarbeitern gefunden.

    War es Peta die den Elefanten befreiten und damit den Tod eines Unschuldigen verursachte?

    Erstaunlich ist es schon, dass Peta hier 5.000 € Belohnung an die Zeugin auszahlte, obwohl diese nichts zu den Ermittlungen beitragen konnte. Eine Begründung könnte hier liegen, dass es sich um eine Gefälligkeitszahlung handelte, da die Frau die Ermittlungen von Peta wegführten. Nach GERATI erkenntnissen musste kein Peta-Mitarbeiter eine Vergleichs DNA Probe abgeben, obwohl man im Vorfeld in einer Öffentlichkeits Kampagne die Befreiung des Elefanten ankündigte!

    Im Vorfeld drangen Peta Mitarbeiter mehrfach auf das Zirkusgelände ein und veröffentlichten davon Videos. Ein Schelm wer da nicht daran denkt, das Peta für den Tod des Rentners verantwortlich sei und Peta sich mit dieser einmaligen Auszahlung der Belohnung, Peta eine Zeugin gekauft hätte, um von den Ermittlungen gegen sich selbst, abzulenken!

    Quellen:

  • Karin Burger ist Tod – Nachruf von GERATI

    Am 8. Juli verstarb die wohl unbeliebteste Bloggerin Karin Burger, durch einen Schlaganfall, mit 63 Jahren, allein in ihrer Wohnung!

    In diesem Artikel möchte ich nicht mit Hetze, auf das Leben von Karin Burger nachtreten. Ohne Karin Burger würde es GERATI nicht geben! Sie ist eigentlich der Hauptgrund, dass ich mich entschieden habe, einen eigenen Blog zu erstellen und über die Machenschaften und die Radikalisierung des Tierschutzes in Form des Tierrechtes aufzuarbeiten.

    Ihr damals betriebener Blog Doggennetz.de, war einmalig im Bereich Kritik Tierschutz bzw. Tierrecht. Nur täuschte das Auftreten von Karin Burger in ihrem Blog sehr. Kritik die Karin Burger äußerte, endete in den meisten Fällen in absurden Behauptungen, ins rechtsradikale Milieu. Auch mir unterstellte sie Mitglied einer Neonazi-Zelle in Görlitz gewesen zu sein!

    Unter Rückgriff auf die digitale Infrastruktur der Rechtsextremisten

    Recherchiert der Interessierte die Hintergründe solcher Seiten, stößt er auf das Offensichtliche: Es gibt in der gesamten Tierschutzszene keine andere Webseite, die so massiv gegen Rechtsextremismus, Neonazis, Menschenhasser und Faschisten aufsteht wie DN.

    Deshalb ist es keine Überraschung, dass die digitale Infrastruktur solcher Hetzseiten von Dienstleistern bereitgestellt wird, welche als „Tech C“ für verfassungsfeindliche und rechtsextremistische Seiten recherchierbar sind. In einem aktuellen Fall etwa ist das ein Anbieter, der von zahlreichen Quellen, teilweise Rechtsanwälten, im Zusammenhang mit Internetterrorismus, mit der Gewinnspielmafia, im Kontext mit dem Deutschen Polizeihilfswerk sowie im Kontext mit der „geheimen Weltnetzseite“ des später verbotenen rechtsextremistischen Freien Netz Süd  genannt wird (auch hier).

    Hinter den bislang bekannten (oder auch unbekannten) Anti-Doggennetz.de-Seiten stecken – abgesehen von den szenebekannten Psychopathen – die Rechtsextremisten; mit einer Aktionszelle bei den Görlitzer Neonazis.

    Das – juristisch nicht fassbare Hetzseiten – passiert allen Journalisten, die gegen rechts schreiben. Darum kümmern sich die Behörden.

    doggennetz.de

    Recherche gut – Ableitungen daraus Katastrophal

    Ich gehe hier nur auf Aussagen die Karin Burger in ihrer Laufbahn, gegen mich aufstellt hatte. Jeder der kritisch sie beäugte, geriet bei ihr schnell unter eine perfide Nazifizierung! Die meisten wehrten sich nicht gegen die haltlosen Behauptungen, die Karin Burger im persönlichen Machtkampf, von sich gab!

    Allein aus dem veröffentlichten Anschuldigungen von Frau Burger lässt sich erkennen, das sie beim Thema Recherche, gute Grundkenntnisse besaß. Jedoch machte sie immer wieder den Fehler und interpretierte insbesondere bei ihren Gegnern ein nazihaftes Anschauungsbild.

    Die Begründung, da mein Provider vor Jahren Webseiten der Gewinnspielmafia und rechtsradikale Seiten gehostet hatte, macht mich doch nicht kategorisch zum Nazi? Ja ich komme aus Görlitz und ja ich bin seit Beginn meiner eigenen Internet-Kariere, bei ein und demselben Provider. Aber was habe ich mit Inhalten, die es seit Jahren nicht mehr auf dem Server meines Providers existieren und nachweislich nicht mir zuzuschreiben sind, zu tun? 

    Wer austeilen will – sollte auch einstecken können

    Das größte Problem von Karin Burger war die eigene Kritikunfähigkeit! Sie teilte gern aus und das auch immer wieder unter der Gürtellinie. Ja für GERATI und andere Blogs, war der Blog von Karin Burgern, Doggennetz.de zeitweise eine Lebensaufgabe für sie. Durch intensiven Recherchen, wurde ihre Verbindung zu dem zoophilen Verein Zeta bekannt, für die sei unter einem Pseudonym, Artikel verfasste. Durch diese Abhängigkeit mit Tierquälern (nach dem Gesetz) machte sie sich natürlich auch Angreifbar.

    Anstatt sich zu besinnen, bauschte sie sich auf und begann in der Regel eine teilweise abartige Hetze, gegen ihr ausgewähltes Opfer. Und nein ich seh mich nicht als Opfer, denn von mir bekam sie Paroli. Es gab damals 3–4 Webseiten, die sich auf Doggennetz.de und Karin Burger spezialisiert hatten. Jeder recherchierte Skandal der über Karin Burger und Doggennetz.de aufgedeckt wurde, brachte sie weiter zum Kochen.

    Mir dichtete sie dann selbst unheilbare Krankheiten an. Eine Schreib Lese schwäche, was ihre Lieblingsdiagnose war, ist da noch die harmloseste Krankheit. Eine weitere Lieblingsaussage von Ihr, gegen GERATI war, dass ich mich vor der deutschen Justiz in Indonesien verstecken würde. Darauf kam sie, nach dem ich ihre Wüsten Anschuldigungen, ich würde eine Fakeadresse in Indonesien, im Impressum führen und in Wahrheit erst in Dresden und dann doch in Görlitz nach ihrer Aussage leben. 

    Begründet hatte sie dieses mit der Vorstellung es sei unmöglich, eine Görlitzer Telefonnummer in Indonesien zu betreiben. Na ja technisch ist es sehr wohl möglich, wie ich es ihr beweisen konnte.

    Karin Burger Mitbegründerin von GERATI

    Ohne Karin Burger würde es tatsächlich GERATI wahrscheinlich nicht geben! Diese Geschichte wird mich immer mit Karin Burger verbinden und ich werde ihr so lange es GERATI geben wird, dankbar sein. An die Geschichte erinnere ich mich immer wieder gern, wie die Hassliebe zwischen mir und Karin Burger begann.

    Mir wurde damals ein rechtliches Gutachten von Peta, anonym übermittelt. Ich hatte zu dieser Zeit, nur die Facebookseite „Peta -Nein Danke“ – die eigentlich aus „Peta – Spam nein Danke“ heraus entstand. Peta hatte damals eine kriminelle Mailbomben – Attacke gegen mich gestartet!

    Rechtliches GUTACHTEN zu fragwürdigen Tierrechtskampagnen und zu der Frage einer gemeinnützigkeitsschädlichen Mittelverwendung durch den Verein Peta Deutschland e.V.

    erstellt von Dr. Walter Scheuerle Kanzlei Graf von Westphalen

    Dieses mir anonym zugestellte Gutachten war so brisant, dass es an die Öffentlichkeit kommen musste. Da ich selbst damals keine Erfahrungen im Bereich Recherche hatte und wie man die Echtheit eines solchen Schreibens prüft, suchte ich im Internet nach Hilfe! Und so stieß ich auf den Blog Doggennetz.de von Karin Burger, der Vorgab sich kritisch im Bereich Tierschutz einzusetzen. Also schickte ich Karin Burger dieses Gutachten und bat sie, da sie ja angab Journalistin zu sein, die Echtheit des Gutachtens zu prüfen. Gleichzeitig räumte ich ihr in der verfassten E-Mail ein, über das Gutachten einen eigenen Artikel verfassen zu dürfen.

    Nun, es passierte nichts. Trotz mehrmaliger Anfragen per E-Mail, reagierte Frau Karin Burger nicht! Für mich stand fest, dieses Gutachten muss an die Öffentlichkeit! Und so überlegte ich mir einen Namen für einen Blog! Das war die Geburtsstunde von GERATI – Gegen radikalen Tierschutz!

    Nach Veröffentlichung des Gutachtens über Peta, schien Karin Burger sehr erzürnt zu sein

    So schnell konnte ich gar nicht GERATI sagen, wie auf einmal ein wirklich perfider Hassartikel bei Doggennetz.de erschien. Dort schrieb sie Folgendes und eröffnete damit einen monatelangen Schlagabtausch, denn sie nur verlieren konnte!

    Der Tiernutzer-Industrie geht es grottenschlecht! Viel übler als bisher nur ansatzweise vermutet. Den Zirkussen wohl insbesondere …

    Diesen Rückschluss zumindest lässt das neueste Projekt gerati.de zu. Das ist eine erst seit wenigen Tagen am Start befindliche Webseite, die sich exklusiv der Kritik an der Tierrechtsorganisation PETA widmet. Die Abkürzung „gerati“ soll dabei „gegen radikalen Tierschutz“ bedeuten. Im Impressum als Betreiber angegeben ist ein Silvio Harnos in …. Indonesien!

    Ach nöö, Leute! Nicht schon wieder. Im Frühjahr erst hatten wir die Totgeburt charitywatch.info – siehe dazu Aua1209, Aua1210 und Aua1213. In deren Fokus stand ganz offensichtlich die Tierrechtsorganisation SOKO Tierschutz; andere große Vereine, die auf der inzwischen verstorbenen Webseite genannt wurden, waren nur Ablenkung: ETN, PETA, Deutsches Tierschutzbüro, Aktion Tier etc.

    Das Impressum bei CharityWatch.info, dessen Betreiber mit dieser Namenstäuschung relativ dreist an den berechtigten Ruhm von Stefan Loipfingers Verbraucherschutzportal CharityWatch.de anzuknüpfen trachteten, benannte einen Peter Rüttli in Kiew als Verantwortlichen.

    Ja, glaube ich gleich.

    Hier der Rüttli in Kiew, dort der Herr Harnos in Indonesien.

    Fazit: Der Mut von Stefan Loipfinger und Karin Burger, mit einem ordnungsgemäßen und in der Bunderepublik verorteten Impressum für ihre Kritik an Tierschutzorganisationen einzustehen, bleibt nach wie vor unerreicht!

    doggennetz.de

    Schaut man sich den ganzen Doggennetz-Artikel an, muss man feststellen, das Karin Burger Befürwortung zu den Aussagen von GERATI fand. Aber es schien nicht sein zu dürfen, das außerhalb von ihr, jemand den Tierschutz bzw. das Tierrecht, kritisch beäugt! Die Prophezeiung von Karin Burger, GERATI sei eine Totgeburt (3 Monate gab sie GERATI), wurde genauso enttäuscht, wie alle ihren wüsten Anschuldigungen gegenüber dem Betreiber, von GERATI.

    GERATI ist vor zwei Monaten, sieben Jahre alt geworden und hat damit fast alle kritischen Tierrechtsseiten überlebt! Auch Doggennetz, überlebte den Kampf mit GERATI nicht. In einem Bombardement von gegenseitigen wüsten Anschuldigungen, zog Karin Burger nach neun Monaten, den Netzstecker von Doggennetz. Sie widmete sich der neuen Webseite Statiresenf.de.

    Anfangs widmete sie sich der Kritik von Komikern, wie Dieter Nuhr und schwenkte dann in die Kommunalpolitik über. Auch hier blieb sie ihren unbewiesenen Nazianschuldigungen treu, was ihr insbesondere in der Linken Szene, eine Leserschaft bescherte.

    Gerichtsurteile und die Wahrheit über Verbindung mit dem zoophilen Verein Zeta, brachten den Sturz von Karin Burger

    Persönlich, behauptete Karin Burger, nie ein Gerichtsverfahren verloren zu haben. Dieses stimmt jedoch nicht. Ehern ist es so, dass aufgrund ihres Offenbarungseid, in diversen vorangegangenen Verfahren, von weiteren Klagen aufgrund von Kosten, abgesehen wurde. Karin Burger lebte bereits mit der Gründung von Doggennetz.de im Jahr 2003, von Hartz IV. Daraus machte sie in diversen Spendenaufrufen auch kein Hehl. Auch, wenn man gegen Frau Karin Burger ein Urteil erstritt, blieb man in der Regel auf die Verfahrens- und eigenen Anwaltskosten sitzen. Diverse Nachrufe nach dem Tod sehen dieses zwar anders, jedoch wenn sich eine Journalistin, für 4 Stunden Arbeit, mit 15 € in Deutschland abspeisen lässt, dann muss doch etwas nicht stimmen. 

    Hätte Karin Burger eine feste Anstellung bzw. Einkommen bezogen, wäre dieser Aufgrund diverser Schulden, bei Gläubigern weg gewesen. So verlor sie gegen K9-News Betreiber ein Verfahren, wo sie diesen als Nazi und Leiter von Auschwitz betitelte. Seine Anwalts- und Verfahrenskosten kann er jetzt endgültig mit dem Tod abschreiben. Wobei er mit diesem Thema bereist vor Jahren abgeschlossen hatte. Wenn man auf Doggennetz.de und Satiresenf.de nach dem Begriff „Nazi“ sucht, findet man über 250 Einträge auf diesen Seiten. Für Karin war wohl jeder Kritiker und jedes ausgesuchte Opfer, ein Nazi! 

    RIP Karin Burger

    Der Name Karin Burger wird immer, wenn auch teils negativ, mit dem Namen GERATI verbunden sein. Ich von meiner Seite werde jetzt aber mit dem Thema Karin Burger abschließen und die von mir erstellten Webseiten zu Karin Burger, löschen. Weil mit dem Tod dieser Frau, sollte man auch Vergebung zeigen, auch wenn sie es selbst nie konnte.

    Ich hoffe das Karin Burger vor ihrem Ableben, ihren persönlichen Frieden geschlossen hat und allen ihren Kritikern verzeiht. Ich tue es, wenn auch mit einem weinenden und lachenden Auge. Machs Gut Karin und Ruhe in Frieden.

  • Radikaler Tierrechtler Peter Hübner quasselt nur Gülle über neues Antibiotika-Einsatz-Gesetz für Tiere

    In seinem letzten wöchentlichen Wochenrückblick, zeigte der radikale Tierrechtler Peter Hübner erneut, dass er weder von der Tierhaltung, noch vom Tierschutz und schon gar nicht vom Tierrecht Ahnung besitzt!

    Gleich am Anfang stellte Peter Hübner die falsche Behauptung auf, dass Antibiotika auch gegen Viren eingesetzt werden kann. Eigentlich sollte das Allgemeinwissen sein, dass Antibiotika bei bakteriellen Erkrankungen zum Einsatz kommt und gegen Virenerkrankungen nichts ausrichtet!

    Als Nächstes stellte er doch die Behauptung auf, dass Antibiotika im Bodybuilding zum Einsatz kommt. Auch hier kann man wieder einmal das fehlende Allgemeinwissen von Peter Hübner nachweisen. Im Bodybuilder Sport kommen nicht Antibiotika zum Einsatz, sondern Steroide. Antibiotika und Sport vertragen sich überhaupt nicht, wie eine simple Googlesuche belegt. Wer Antibiotika einnehmen muss, sollte dringend jede sportliche Betätigung unterlassen!

    Peter Hübner widerspricht Tierrechtsgedanken

    Tiere haben kein Anspruch auf dieselbe gesundheitliche Versorgung mit Medikamenten, wie der Mensch. Diese Aussage, die Peter Hübner hier trifft, widerspricht gänzlich den ethischen Grundgedanken der Tierrechtsbewegung, die doch Tieren dieselben Rechte wie Menschen einräumen möchte.

    Im eigentlichen geht es um folgende EU-Verordnung:

    VERORDNUNG (EU) 2019/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG

    Insbesondere geht es hier um das neue EU-Gesetz, was im Januar 2022 von der Bundesregierung umgesetzt werden soll. Dort werden expliziert Reserve Antibiotika der Humanmedizin zugeschrieben und ein umfangreiches Verbot in der Veterinärmedizin umgesetzt.

    Unter Art. 5 Absatz 6 findet man folgenden Beschluss!

    (6) Die Mitgliedstaaten können für Tierarzneimittel, die für ausschließlich als Heimtiere gehaltene Tiere bestimmt sind, bei denen es sich um in Aquarien oder Teichen gehaltene Tiere, Zierfische, Ziervögel, Brieftauben, Terrarium-Tiere, Kleinnager sowie Frettchen und Hauskaninchen handelt, Ausnahmen von dem vorliegenden Artikel zulassen, sofern diese Tierarzneimittel nicht einer tierärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen und sofern in dem Mitgliedstaat alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine missbräuchliche Verwendung dieser Tierarzneimittel für andere Tiere zu
    verhindern

    Missbrauch von Antibiotika

    Jahrelang galt auch in der Humanmedizin, Antibiotika als Wundermittel gegen fast jede Krankheit. Dieses änderte sich erst mit dem Auftreten von resistenten Keimen in Krankenhäusern. 

    In der Veterinärmedizin wird hier immer noch massiv Antibiotika, meistens auch prophylaktisch eingesetzt. Weiterhin gibt es zu wenige Tierärzte, die die medizinische Versorgung übernehmen. Dadurch werden an Tierhalter immer wieder Medikamente, auch Antibiotika, auf Vorrat an den Tierhalter verkauft. Dieser setzt dann dieses per Gutdünken an. So kommt es vor, wenn ein Tier erkrankt ist, das der Tierhalter alle Tiere mit Antibiotika versorgt. Hier müsste eine grundlegende Tierarztpflicht eingeführt werden. 

    Nur ein Tierarzt kann entscheiden, ob ein Tier Antibiotika benötigt, oder nicht. Natürlich müssen hier auch Tiere selektiert gehalten werden, die Krank sind, um eine Verbreitung zu verhindern. Dieses stellt den Tierhalter gerade in der Lebensmittelproduktion aufgrund der niedrigen Preise, die er für seine Produkte erhält, vor Problemen.

    Peter Hübner behauptet, dass dieses neue Gesetz nicht für Haustiere gelten soll

    In seinem Video widerspricht er sich dabei selbst. Einerseits sagt er, dass Reserveantibiotika nur in der Humanmedizin verwendet werden dürfen und im gleichen Augenzug stellt er die Behauptung auf, dass dieses Gesetz ja nur für die Massentierhaltung gelten soll, also Haustiere ausgenommen sein sollen!

    Gesetzliche Bestimmungen sind insbesondere in Deutschland immer Gummihaft verfasst. Und auch wenn Politiker groß vor der Verabschiedung behaupten, es gäbe keine Probleme für Haustiere, wird man zum Schluss mit erschrecken feststellen, dass Tieren wichtige Antibiotika nicht zur Verfügung stehen wird, da diese für die Humanmedizin vorgehalten gesetzlich werden.

    Zum Thema Vertrauen an Politiker möchte ich nur auf die Diskussion um Artikel 13 (jetzt 17) Urhebergesetz, wo Politiker immer wieder behaupteten, es werde kein Uploadfilter geben, bezeichnen. Jetzt wo das Gesetz verabschiedet ist, sind die Uploadfilter und damit die Einschränkung in die Meinungsfreiheit Bestandteil und werden auch von sozialen Medien umgesetzt. 

    Und auch wenn Peter Hübner den Grünen Abgeordneten MARTIN HÄUSLING zitiert, der vehement abstreitet, dass es für Haustiere eine medizinische Unterversorgung mit Antibiotika Medizin geben wird, so sprechen die Erfahrungen mit neuen Gesetzen, genau das Gegenteil. In seinem von Peter Hübner zitierten offenen Brief an den BUNDESVERBAND PRAKTIZIERENDER TIERÄRZTE (BPT) und auch in seiner Forderung an die EU-Kommission, steht nicht, ab wie viel Tieren es letztendlich keine Antibiotika mehr gibt. Was ist mit Züchtern, die gerade 2 oder drei Würfe aufziehen. Zählen die dann als Massentierhaltung. Oder was ist mit Aquarien wo dutzende Fische schwimmen und auf Antibiotika angewiesen sind.

    Letztendlich ist diese von Peter Hübner geführter Monolog, weder mit dem Tierrecht noch mit dem Tierschutz vereinbar

    Jedes Tier bzw. jeder Tierhalter hat ein Recht, das sein Tier mit den besten medizinischen Mitteln versorgt wird! Weiterhin würde es doch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein, wenn man dem Tier die notwendige medizinische Behandlung per Gesetz untersagt!

  • Offener Brief vom LORO PARQUE an Peta!

    Peta gibt immer an, das bei Ihnen nur Experten arbeiten. Nur fehlt diesen jeder Expertise, sodass man sich schon Fragen muss, worin Peta eigentlich tätig ist! Tierschutz ist es in jedem Fall nicht!

    Im Fall des Loro Parque auf Teneriffa, begeht Peta vorsätzlich Straftaten wie Erpressung, Nötigung und falsche Tatsachenbehauptungen! Insbesondere gegen den Reisekonzern TUI. Peta nutzt dazu eine mafiöse Art von Schutzgelderpressung. Solange TUI nicht bereit ist, Eintrittskarten für den Loro Parque nicht mehr zu verkaufen, wird dieses Unternehmen von Peta erpresst! Das Peta diese Mafiamethode der Schutzgelderpressung nutzt wurde auch bereits im Fall Wiesenhof durch die Zeit Online bestätigt!

    Peta behauptet, dass die Tierhaltung im Loro Parque mit Tierquälerei verbunden sei. Richtige Experten, die sich die Tiere vor Ort anschauen, kommen da zu einem ganz anderen Ergebnis! Man muss tatsächlich sagen, das Peta hier massiv Lügen verbreitet!

    Tierqualvorwürfe gegen den Loro Parque können von Peta nicht bewiesen werden!

    Wie auch, wenn Peta nicht einmal bereit ist, sich die Tierhaltung selbst anzuschauen! Diese sogenannten Experten, die zwar einen Doktortitel besitzen, wo man jedoch fachliche Expertise nachweisen kann, kommen mit den wüsten Behauptungen, ohne einen einzigen Beweis zu liefern. Bei Peta schaut man anscheinend in eine Glaskugel und spinnt sich aus dem Veganen Gehirnschmalz der Peta-Mitarbeiter, eine Tierquälerei zusammen!

    Die ganze Arbeitsweise und die Verweigerung sich mit der Tierhaltung vor Ort auseinanderzusetzen, beweisen das es Peta nur um die Spenden geht, die dann in hohen Lohnzahlungen an gehobene Vertreter von Peta monatlich ausgezahlt zu können. Im Wirtschaftsjahr 2018/19 zahlten sich die Peta-Verantwortlichen nach eigenen Angaben 3,4 Millionen Euro an Spendengelder als Lohnzahlungen aus! Das macht 31 Prozent der Spendeneinnahmen! Vier Millionen Euro der 10 Millionen flossen in Werbemaßnahmen für neue Spendengewinnung. Nachweislich fließt kein einziger Cent bei Peta in den Tierschutz, wie GERATI bereits im Jahr 2016 beweisen konnte. Nach diesem Artikel änderte Peta die horrende Zahl der Reisekosten, in angeblich karitativen Tierschutz um. Seitdem müssen die Peta Mitarbeiter wahrscheinlich in Stuttgart bleiben, da keine Zahlungen in angeblich in Reisekosten aufgewendet werden!

    Offener Brief des Loro Parque an Peta

    Offener Brief an PETA

    Es sollte uns nicht wundern, dass wieder einmal eine Tragödie von PETA, einer Organisation, die nichts mit Tierwohl in menschlicher Obhut zu tun hat, genutzt wird – um ihre eigenen Anti-Zoo-Interessen zu vertreten – und die echten Experten für Tierwohl und Tierfreunde wissen das!

    Wir haben uns in der Vergangenheit bereits gefragt, ob sie mit ihren radikalisierten und bösartigen Erklärungen zu modernen Zoos im Allgemeinen und über den Loro Parque im Speziellen, bereits den Gipfel der Lächerlichkeit erreicht haben, indem sie irgendeinen Vorwand oder Grund dafür erfanden. Ganz offensichtlich lautet die Antwort „Nein“, denn in dieser Hinsicht überraschen sie immer wieder aufs Neue.

    Es stimmt, dass wir vor gerade einmal zwei Tagen öffentlich bekannt geben mussten, dass wir traurige Neuigkeiten haben: Wir haben unsere geliebte Ula, Morgan’s Kalb, die hier bei uns im Orca Ocean geboren wurde, verloren. Wie wir bereits vor drei Monaten mitteilten, litt Ula unter schweren Darmstörungen, die ihr Leben bedrohten und die volle Aufmerksamkeit des Veterinär- und Betreuerteams erforderten. Dank des enormen Engagements der Mitarbeiter von Orca Ocean, die sich Tag und Nacht um sie kümmerten sowie der Erfahrung und des Wissens der besten Experten in Schwertwalmedizin und unseres tierärztlichen Teams, hat UIa enorme Fortschritte gemacht, sodass wir einige Wochen lang optimistisch waren. Trotzdem kann es bei Cetaceen plötzlich zu erheblichen Verschlechterungen kommen und genau das ist in den letzten Tagen geschehen. Trotz aller Bemühen, waren wir leider nicht in der Lage ihr Leben zu retten.

    Die ersten Jahre im Leben der Wale und Delfine sind besonders schwierig, was die hohe perinatale Sterblichkeit sowie die hohe Sterblichkeitsrate unter jungen Schwertwalen zeigt (50%). Delfine und Wale gehören, aus tiermedizinischer Sicht, zu den komplexesten Tieren, da die chirurgischen Verfahren nicht für die komplexen Pathologien entwickelt wurden.

    Wir vom Loro Parque haben ein Expertenteam der Universität von Las Palmas de Gran Canaria, das auf Cetaceen spezialisiert ist, gebeten, die Obduktion vorzunehmen, um alle wissenschaftlichen Informationen über den komplexen Darmtrakt zu erhalten und so zu erfahren, was ihren Tod verursacht hat. Das wird zweifelsohne dazu beitragen, das Leben weiterer Nachkommen, im Zoo oder in der Natur, zu schützen.

    Für uns ist offensichtlich, das PETA nicht im mindestens an authentischen Fakten interessiert ist. Natürlich nicht! Warum sollten sie? Das passt nicht zu ihrer voreingenommenen und die Öffentlichkeit manipulierende Strategie … Es ist absolut verwerflich, dass PETA Tatsachen, die uns tief getroffen haben, für eigene Zwecke ausnutzen will, um ihre Schikanen und Verleumdungskampagnen fortzusetzen, die die absolute Verachtung der Loro Parque Familie und der Tiere selbst offenbaren. Sie wollen nur ihre Öffentlichkeitsarbeit aufrecht erhalten, die einer Organisation nicht würdig ist.

    Wir werden unsererseits unserem Grundsatz treu bleiben, eine vorbildliche zoologische Einrichtung zu sein sowie eine Tierbotschaft, die sich für das Tierwohl einsetzt. Wir werden uns auch weiterhin für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt engagieren, wie wir das seit Jahrzehnten tun. Wir verweisen auf über 200 Projekte und zehn Arten, die wir vor dem unmittelbar bevorstehenden Aussterben gerettet haben. Wir werden uns nicht von unbegründeter Kritik beeindrucken lassen, sondern unserem Engagement für das Tierwohl treu bleiben.

    Wir wissen, wir haben das schön öfters gefragt, aber …. Welche Erfolgsgeschichten hat PETA vorzuweisen, wenn es um die Themen Tierwohl und Artenschutz geht …?

    Man darf gespannt sein, ob Peta auf diesen offenen Brief eine Antwort findet, oder ob man sich weiter hinter den Bürotischen, in Stuttgart versteckt. Und dass aus purer Angst und Verzweiflung, vor der WAHRHEIT!

  • GERATI schaltet im Dr. Edmund Haferbeck Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin das Bundesverfassungsgericht ein!

    Das Landgericht sowie das Kammergericht Berlin kommen im Beschwerdeverfahren zu der Erkenntnis, das die Teilnahme am eigenen Verfahren per Videokonferenz im Ausland, nicht zulässig sei!

    Auch die Übernahme der Anreisekosten in Verbindung mit dem PKH-Antrag, in Höhe von ca. 4.000 €, um an dem Verfahren selbst teilzunehmen, wird mir verwehrt. In der Begründung gibt man an, das es höchst strittig ist, eine Verhandlung ins Ausland zu übertragen. Das Kammergericht Berlin Begründete die Ablehnung der Beschwerde mit den Worten …

    Die Frage, ob deutsche Gerichte in den Fällen  des §128a ZPO auch auf fremden Territorium tätig werden (dürfen), ist hoch streitig.

    Wenn ein gültiges deutsches Gesetz wie der § 128a ZPO damit begründet wird, dass dieser in Indonesien nicht angewendet werden kann, wie kann es dann sein, dass ich dann aus Indonesien jemanden nach deutschem Recht Verleumden bzw. Beleidigen kann, wie Dr. Edmund Haferbeck in der Klageschrift behauptet!

    Anmerken möchte ich, das Dr. Edmund Haferbeck bereits über 25 x mit Strafanzeigen bei Staatsanwaltschaften gegen mich einreichte und jedes Mal mit einer Einstellungsverfügung scheiterte. Auch im Klageverfahren 27 O 519/19 äußerte sich das Kammergericht Berlin, im Beschwerdeverfahren wegen der Ablehnung meines PKH-Antrages, dahingehend, dass die Aussagen wohl durch Art. 5 des Grundgesetzes gedeckt seien und dieses Aussagen argumentativ geprüft werden müssen. 

    Verletzung Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz

    Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

    Auf dieser Grundlage, legte ich jetzt Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein und schrieb folgende Beschwerde, die ich per Fax versendete!

    Verfassungsbeschwerde Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht Berlin im Verfahren 27 O 519/19

    Dr. Edmund Haferbeck und Peta Deutschland e.V. ./. Silvio Harnos    

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vorab möchte ich sie bitten, alle Anschreiben vorab per Fax: +49 (0)3581 7921529 mir zu übermitteln, da der Postversand nach Indonesien derzeit aufgrund von Corona 6-8 Wochen dauert!

    Zu meiner Person:

    Silvio Harnos

    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

    15322 Serpong / Indonesia

    Betreiber von gerati.de

    Beschwerdegrund:

    Das Landgericht Berlin verwehrt mir die Teilnahme an meinem eigenen Verfahren als Beklagter Az: 27 O 519/19 per Videokonferenz nach § 128a ZPO

    Durch meinen Rechtsanwalt Manuel Tripp stellte ich den Antrag auf Teilnahme am Verfahren als Beschuldigter per Videokonferenz nach § 128a ZPO. Dieses wurde vom Landgericht Berlin erst mit der Begründung fehlende Technische Mittel und nach Beschwerde mit der Begründung, dass Gerichte nach §128a nicht auf fremden Territorien tätig sein dürfen.

    Gegen diesen Beschluss legte ich Beschwerde ein. Das Kammergericht Berlin folgte im Beschwerdeverfahren 10 W 32/21 dem Aussagen des Landgerichtes mit der Begrünung, das die Teilnahme per Videokonferenz aufgrund fremden Territoriums hoch strittig ist. Es gebe dazu bisher keine rechtlich verbindliche Aussage!

    Daraufhin äußerte ich den Vorschlag, das Verfahren in die Deutsche Botschaft in Jakarta Indonesien zu übertragen, da dieses ja dann deutsches Hoheitsgebiet sei.

    Gleichzeitig zeigte ich als Alternative, die Kosten für die Anreise nach Berlin auf, die sich aufgrund von Corona und den verbundenen Quarantänevorschriften (Hotel), sich damals auf über 4.000 € beliefen. Dieser Vorschlag wurde mit dem Beschluss vom 11.08.2021, Landgericht Berlin abgelehnt!

    Da mir nach Ablehnung meines PKH Antrages durch das Landgericht Berlin, im Beschwerdeverfahren das Kammergericht Berlin diesen PKH Antrag bewilligte müssten meines Rechtsverständnis die Kosten durch die PKH ja auch gedeckt werden. Insbesondere, wenn das Landgericht und das Kammergericht der rechtlichen Meinung, dass in der Pandemie die Nutzung des §128a ZPO nicht rechtlich möglich sei.

    Wenn ein Gesetz wie §128a ZPO Territorial nur auf Deutschland und die Europäische Union umzusetzen sei, frage ich mich schon wie ich dann von meinem PC der in Jakarta Indonesien steht Straftaten in Form einer angeblichen Verleumdung tätigen kann.

    Sollte es tatsächlich so sein, das §128a ZPO nur für Deutschland und die Europäische Union gelte, müsste dieses dann ja auch für alle anderen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten.

    Gleichzeitig sehe ich eine Begründung, dass das Gericht ja mit der Übertragung der Verhandlung zu mir in Indonesien tätig wird, falsch an. Meines Rechtsverständnisses werde ich per Bild und Tonübertragung in den Gerichtssaal nach Berlin übertragen und nicht das Gerichtsverfahren zu mir in Indonesien.

    Dasselbe gelte auch für Aussagen, die ich von meinem PC in Jakarta, ins Internet stelle. Würde tatsächlich eine Territoriale Zuständigkeit erfolgen, würde dann das Landgericht Berlin die Zuständigkeit verlieren und die Kläger müssten in Indonesien klagen, da die angeblichen Straftaten ja in Indonesien begangen wurden.

    Auch da die journalistischen Aussagen, die die Kläger als vermeintliche Verleumdung ansehen, würden dann ja auch durch das indonesische Recht als Straftat angesehen werden müssen.

    Gleichzeitig möchte ich erwähnen, das die Kläger bereits im Vorfeld über 25 Strafanzeigen in Deutschland, wegen angeblicher Verleumdung gestellt haben! Alle Strafanzeigen wurden durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft letztendlich einstellte.

    900 Js 6057/18 gö Begründung: Es hat sich herausgestellt, dass gegen sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.

    Wie soll ich mich persönlich Verteidigen, wenn mir das Recht als Beschuldigter auf Gehör vor dem Landgericht Berlin unmöglich gemacht wird.

    Mit meinem Rechtsanwalt habe ich 15 Minuten persönlich telefonisch gesprochen. Der Rest der Kommunikation fand per E-Mail statt. Ich arbeite seit 2014 journalistisch im Bereich Radikalisierung des Tierschutzes in Form des Tierrechts, auf meiner Webseite gerati.de!

    Wie soll ein Rechtsanwalt Aussagen vor einem Gericht in Deutschland begründen, wenn er eine Grundlegende Argumentation wie die Aussagen zustande kommen und welche Belege bzw. Beweise vorliegen in Verbindung mit dem Zusammenhang, wo diese getroffen wurden! Das Kammergericht kam in der Begründung auf die Bewilligung meines PKH im Beschwerdeverfahren zu der Aussage das die Aussagen die Form der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland widerspiegeln die noch ein hohes Gut und im Grundgesetz verankert sind!

    Gleichzeitig kommen die Rechtsanwälte der Kläger in ihren Schreiben, immer wieder mit neuen obskuren Vorwürfen und Argumenten, auf die der Rechtsanwalt eventuell keine konkreten Argumente vorweisen kann.

    Letztendlich muss mein Anwalt einen Vertreter für die Verhandlung beauftragen, da er beim Landgericht Berlin nicht zugelassen ist. Dieser kann sich dann nur auf reine Aktenlage in dem Verfahren stellen, ohne direkten Kontakt mit mir zu haben!

    Ein fairer Prozess nach Art. 6 der Europäische Menschenrechtskonvention und Art. 3 Abs.(1) und Abs. (3) des Deutschen Grundgesetzes, sind mit der Verweigerung der persönlichen Teilnahme am mündlichen Gerichtsprozess meines Erachtens nicht gegeben, da mir das zustehende Recht auf Gehör durch das Landgericht Berlin nicht zugestanden wird.

    Der im Beschwerdeverfahren des Befangenheitsantrages gegen die Richter des Landgerichtes Berlin, geäußerte Begründung ich würde ja durch einen Anwalt vertreten, kann aufgrund des nicht persönlichen Kontaktes, zwischen Anwalt und dem Beklagten und des Klageumfanges, Vorgeschichte der kritischen Beziehung zwischen Kläger und Beklagten, nicht begründet werden.

    Insbesondere da die Klägerpartei immer wieder mit neuen schriftlichen Vorwürfen und Argumenten in diesem Verfahren kommt, ist die persönliche Teilnahme des Beklagten per Teilnahme am Gerichtsverfahren per Videokonferenz unerlässlich.

    Die Anreise zur mündlichen Verhandlung ist kaum zumutbar. Obwohl der Beklagte bereits durchgeimpft ist, wird der ihm verabreichte Impfstoff (Sinovac) von Deutschland, bisher nicht akzeptiert.

    Auch würde die Impfung derzeit nicht ausreichen, um bei der Einreise nach Deutschland einer 14 tägigen Quarantäne zu entgehen. Siehe Beschlüsse der Bundesregierung!

     Indonesien zählt als Virusvariantengebiet

    Bei der Rückreise nach Indonesien, müsste ich zwangsweise für 8 Tage in ein Quarantänehotel. Allein das ich 22 Tage Hotels finanzieren müsste, nur um an der Verhandlung selbst persönlich teilnehmen zu können, entbehrt jeder finanziellen Wirtschaftlichkeit!

    Anmerken möchte ich, dass derzeit auch die Möglichkeit über die Deutsche Botschaft an dem Verfahren teilzunehmen, eher gesundheitsgefährdende Problemen steht. Derzeit befindet sich Indonesien in einer verschärften Lage! Eine Fahrt nach Jakarta ist mit einer großen Gesundheitsgefährdung verbunden, auch wenn ich bereits mit 2x Sinovac Impfstoff, geimpft wurde!

    Zum Abschluss möchte ich den juristischen Aufsatz veröffentlicht unter www.zpoblog.de/?p=9398 als Argumentation beifügen. Dort heißt es im Fazit wie folgt …

    Fazit

    Entgegen der in der Literatur fast einhellig vertretenen Ansicht kann das Prozessgericht den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten gem. § 128a Abs. 1 ZPO auch gestatten, aus dem Ausland an einer Verhandlung eines deutschen Gerichts im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn das Gericht die im Ausland aufhältige Partei gem. § 141 ZPO anhören will. Dies ist nur im Rahmen der jeweiligen völkerrechtlichen Regelungen zulässig. S. dazu Windau, jM 2021, 178 ff.

    Der Beitrag basiert auf einem ausführlicheren Aufsatz der in der Maiausgabe der juristischen Monatsschrift erschienen ist (jM 2021, 178 ff., das komplette Heft ist hier abrufbar). Darin geht es auch im die Frage, wann eine grenzüberschreitende Beweisaufnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung zulässig ist und wie eine solche umgesetzt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tierrechtsszene am juristischen Scheideweg

    Jahrelang behauptete Peta und die Tierrechtsszene, ich würde mich vor der Deutschen Justiz verstecken. Die Tierbefreier verfassten sogar einen 3-seitigen Artikel, um aufzuzeigen, wie man mich rechtlich belangen kann! So scheiterte Peta und deren Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, Simon Fischer und Frank Albrecht kläglich auf dem juristischen Wege bisher.

    Radikaler Tierrechtler Peter Hübner räumte ein, für ein Klageverfahren gegen (KRITIKER) keine finanziellen Mittel zu besitzen. Ok er hat derzeit sowieso viel zu tun, wie er selbst darlegt. Bei ihm scheinen mehr Klagen einzutrudeln, als bei GERATI! Gegen Circus Krone hat er bereits verloren, da er falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt hatte! Man sollte schon seine Aussagen beweisen und belegen können! Dummes Rumlabern hat weder was mit Wissen, noch mit Macht zu tun. 

    Weiterhin sei angemerkt!

    Wer austeilen will, sollte auch einstecken können!

    Und dafür steht GERATI mit seinem Namen!

  • Landgericht Berlin meldet sich zum Verbleib der Klageschrift des Peta Juristen Krishna Singh

    WOW, das Fax des Landgerichtes Berlin funktioniert doch noch. Heute bekam ich ein Fax mit der Antwort auf mein Beschwerdeschreiben vom 3. August zugestellt.

    Natürlich wurden wieder nicht alle offenen Fragen aus meiner Beschwerde vom 3. August beantwortet. Man ließ sich jedoch dazu hinreißen mir mitzuteilen, dass auch der zweite Versuch der Klageschrift von Krishna Singh, Jurist bei Peta, wohl dieses Mal abhandengekommen ist!

    Die erste Zustellung der Klageschrift kam vollständig zerstört und glitscht nass bei mir an. Ich wendete mich natürlich sofort an das Landgericht Berlin und teilte die Miesere mit, dass ich die Klageschrift von Krishna Singh nicht lesen kann! Das war am 18. Februar 2021.


    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten
    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten

    Am 10.03.2021 teilten mir die Rechtsanwälte Günther, die Krishna Singh in dem Verfahren gegen mich vertreten mit, dass sie die Klageschrift noch einmal dem Landgericht zur Zustellung übermittelt haben! Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Kanzlei Günther ist der Meinung, dass es juristisch ausreiche, wenn das Schreiben als Klageschrift erkennbar sei, es muss nicht lesbar sein!

    So äußerte er sich in dem Anschreiben an das Landgericht Berlin wie folgt …

    I.
    1.
    Unabhängig davon ist von einer wirksamen Zustellung und Klageerhebung aus-zugehen (§§ 253 Abs. 1, 183 Abs. 2, 175 ZPO i.V.m. dem Verbalnotenaustausch vom 29. August/29. November 2007; ZRHO Länderteil, Indonesien).
    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass das zugestellte Schriftstück als Klageschrift erkennbar ist. Mängel des Inhalts – etwa die notwendigen Angaben nach § 253 Abs. 2 ZPO, auch deren Lesbarkeit – bei deren Vorliegen die Klage wegen Unzulässigkeit abzuweisen sein könnte, sind unschädlich. Denn auch eine Abweisung der Klage setzt ein Prozessrechtsverhältnis voraus, da gerichtliche Entscheidungen nicht außerhalb eines solchen erfolgen können,
    vgl. BGH, Urt. v. 12. 12. 2012 – VIII ZR 307/11–, NJW 2013, 387, 388 Rn. 28 ff.
    Folglich genügt die Erkennbarkeit als Klagschrift, die der Beklagte in seinem Schreiben vom 16.02.2021 zugestanden hat (vorletzter Absatz, beginnend mit „Die Klagschrift 27 O 396/20 ist…“), wobei bemerkenswert ist, dass auch das Aktenzeichen offenbar lesbar war.
    Fragen der Lesbarkeit, des damit verbundenen Rechts auf rechtliches Gehör so-wie des Mussinhalts der Klageschrift sind solche, über die innerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses verhandelt wird und keine Fragen des formalisierten Zustellungsverfahrens sind. Zur (weiteren) Möglichkeit der Kenntnisname vom In-halt der Klageschrift für den Beklagten siehe überdies unten 3.).

    Unter Punkt 3 des Schreibens, unterstellt mir doch dieser Rechtsanwalt, dass ich die Klageschrift selbst beschädigt hätte!

    3.
    Unabhängig sind dem Beklagten die unter a) genannten Schriftstücke gem. § 189 ZPO zugestellt worden, sofern man die Beschädigung als vom Beklagten unverschuldet und tatsächlich existierend unterstellt und dies auch als Mangel der Zustellung wertet, wovor alledem der Kläger sich ausdrücklich verwahrt.

    (…)

    Ebenfalls ist nicht notwendig, dass der Adressat tatsächlich den Inhalt liest. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ist die Kenntnisnahmemöglichkeit genügend,

    (…)

    Letztlich ist auch nicht auszuschließen, dass – sofern tatsächlich zutreffend – die Ursache der Durchnässung im Einflussbereich des Beklagten liegt. Gewöhn-licherweise ist von einem Postunternehmen wie dem der DHL (vgl. abgebildete Versandmarke auf den vom Beklagten eingereichten Fotografien) davon auszugehen, dass deren Post nicht im Freien gelagert wird. Eine jedenfalls fahrlässige Zugangsvereitelung liegt nahe, wobei kein neuer Zustellungsversuch vorgenommen werden muss, da der Beklagte die Zustellung an sich bestätigt hat.

    Warum soll ich mich, nachdem ich bereits auf 3 Strafanzeigen ohne rechtsgültigen Zustellnachweis reagiert habe, auf eine vierte in dieser Form reagieren! Das sollte auch einem Peta Rechtsanwalt einleuchten. Faktisch widerspricht das Landgericht Berlin den Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, denn die Klageschrift ist tatsächlich, oder soll man sagen angeblich erneut zugesandt worden.

    Letztendlich ist die Kanzlei Günther selbst Schuld, dass die Klageschrift unleserlich bei mir ankam. Vor dem Versenden von Sendungen sollte man sich erkundigen was erlaubt ist. In der Klageschrift war eine DVD enthalten, die den indonesischen Zoll dazu brachte das Schreiben zu öffnen. Mal ehrlich wer hat denn heute noch ein DVD-Laufwerk. In welchem Jahrtausend lebt Peta und die von Ihnen beauftragte Kanzlei denn? Weder die PCs noch die Laptops, die wir besitzen, haben noch ein DVD-Laufwerk. Die Erfindung des USB-Sticks oder Cloud, scheint da jedenfalls noch nicht vorgedrungen zu sein! In Indonesien ist außerdem der Versand von Digitalmedien problematisch, da man bei Auslandssendungen hier von Pornografie ausgeht. Deshalb werden die Sendungen auch geöffnet. Weiterhin ist in Indonesien bekannt, dass jedes Schreiben und jedes Paket in Folie geschützt versendet wird, gerade um solche Probleme zu verhindern! Hier werden die Sachen nicht mit Autos transportiert, sondern mit Mopeds, weil nur die vernünftig durch den Verkehr durchkommen. Vorher informieren hilft auch einen unwissenden Rechtsanwalt!

    Rechtsanwaltskanzlei Günther will am 10. März die Klageschrift per elektronischer Gerichtspost an das Landgericht Berlin übermittelt haben.

    Telefonisch teilte mir das Landgericht mit, dass diese Klageschrift per Einschreiben mir zu gestellt wird. Trotz mehrfachem Nachfragen konnte man mir keine nachverfolgbare Sendungsnummer mitteilen. 

    Dafür gab es heute folgende Aussagen …

    auf Ihr Faxschreiben vom 02.08.2021 wird mitgeteilt, dass mit Verfügung des Vorsitzenden vom. 06.05.2021 die förmliche Zustellung der Klageschrift über die Deutsche Botschaft in Jarkata ge­mäß der zwischen Indonesien und Deutschland geltenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen erfolgen soll nachdem die Zustellung per Einschreiben mit internationalem Rückschein fehlge­schlagen ist, da die Sendung in nicht lesbarer Form bei lhen ankam. Das Rechtshilfeersuchen ist am 27.5.2021 an die Botschaft weitergeleitet worden. Bislang steht eine Antwort aus. Eine Sendungsnummer wird leider dabei nicht vergeben auch gibt es keine Möglichkeit, den Lauf des Rechtsmittelersuchens im Internet oder anderweitig zu verfolgen. Daher ist bislang noch nicht von einer erfolgten Zustellung der Klageschrift auszugehen.

    Wir halten also mal fest! Seit dem 18. Februar weiß das Landgericht Berlin, dass die Klageschrift vom Peta Juristen Krishna Singh, mir nicht ordnungsgemäß und rechtssicher, zugestellt wurde. Am 10. März übermittelte die Kanzlei Günther die Klageschrift erneut an das Landgericht Berlin. Im April teilte man mir telefonisch mit, dass die Klageschrift per Einschreiben auf den Weg zu mir sei! Trotz fünfmaligem Nachfragen nach einer Sendungsnummer, damit ich die Klageschrift so schnell wie möglich in den Händen halten könnte, um die Anschuldigungen von Krishna Singh prüfen zu können und einen Anwalt zu beauftragen, kam von seitens des Landgerichts Berlin, keine Antwort auf meine Sendungsnummer Anfrage!

    Und jetzt will man diese Klageschrift am 27. Mai über die deutsche Botschaft in Jakarta übermittelt haben! Das wären dann fast drei Monate! Laut meinem Rechtsverständnis geht man bei Gericht bei Zustellungen ins Ausland, von einer Laufzeit von maximal einem Monat aus. Behördliche Amtshilfegesuche sollten hier aufgrund der regelmäßigen Amtspost, zwischen der Botschaft und Deutschland, in der Regel schneller erfolgen als auf dem normalen Postweg, der derzeit 6–8 Wochen nach Indonesien dauert.

    Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günther aus Hamburg wird über folgende Aussage mehr als erbost sein!

    Solange die Klageschrift nicht ordnungsgemäß zugestellt ist, liegt kein zweiseitiges Prozess­rechtsverhältnis, mithin nach keine wirksam gegen Sie erhabene Klage vor. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Inhalt der Klageschrift auch nach gar kein Urteil gegen Sie ergehen kann. Auch kann Ihnen im derzeitigen Stadium keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ihren Prozesskostenhilfeantrag notieren wir aber gerne bereits jetzt. Auch können Sie bereits jetzt den für die Ge­währung erforderlichen Vordruck zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst Belegen einreichen, der zu jedem Verfahren stets erneut und aktuell einzureichen ist.

    Bereits bei der PKH-Bewilligung im Verfahren Dr. Edmund Haferbeck ./. Silvio Harnos, sah dieser einen groben Zuständigkeitverstoß durch das Kammergericht Berlin an, da diese mir nach meiner Beschwerde, wegen nicht Bewilligung meines PKH Antrages, die PKH doch bewilligte! Für ihn sei nur das Landgericht Berlin dafür zuständig und hätte in seinem Rechtsverständnis richtig beschieden!

    Es bleibt also weiter amüsant spannend, wie es mit den Klagen von Peta und deren direkten Umfeld weitergeht. Dr. Ulrich Wollenteit kündigte in einem an meinen Rechtsanwalt, über das Landgericht zugestellten Schreiben an, das weitere Klagen aus dem Umfeld von Peta in Arbeit seien. Immer her damit, das liefert mir nur mehr Material, um die kriminellen Machenschaften von Peta und Co aufzudecken!

    Quellen:

  • Nach einer E-Mail von Peta, klärt GERATI das kongolesischen Weltraumunternehmen Développement Tous Azimuts (DTA), über die kriminellen Machenschaften von Peta auf!

    Harald Ullmann hat sich als zweiter Vorsitzender von Peta Schweiz, an den Firmengründer des kongolesischen Weltraumunternehmen Développement Tous Azimuts (DTA) gewandt und diesen aufgefordert die Weltraumforschung mit Tieren einzustellen!

    Das erste afrikanische Weltraumunternehmen, will beim nächsten Start, neben einem Satelliten, ein Meerschweinchen ins All bringen, um die Sicherheit der Systeme zu prüfen. Viele werden sich fragen, wie es sein kann, dass ein afrikanisches Unternehmen in der Lage ist, der NASA und ESA Konkurrenz zu machen. Aber tatsächlich sind bereits fünf Raketen mit dem Namen Troposphere in Richtung All gestartet worden.

    Die neue Troposphere 6 soll in der Lage sein eine Höhe von 200 Kilometer zu erreichen. Die Rakete wurde über eine Crowdfunding Sammlung finanziert und soll in diesem Jahr Starten. Neben einem Satelliten, der Fotos von der Erden machen soll und diese an die Erde Senden soll, ist zur technischen Sicherheitsprüfung der Flug eines Meerschweinchen geplant. Hier schaltete sich jetzt Harald Ullmann als zweiter Peta Vertreter von Deutschland und der Schweiz ein.

    Erstaunlich ist, dass Harald Ullmann nicht im Auftrag von Peta Deutschland diese E-Mail unterzeichnete. Versendet wurde es von Peta Schweiz, die in einem Luxushotel in der Schweiz residiert!

    Da GERATI sich zur Aufgabe gemacht hat, alle Menschen über die kriminellen Machenschaften von Peta aufzuklären, sendete ich dem Firmengründer und dem Premierminister der Republik Kongo, bezogen auf die E-Mail von Harald Ullmann, selbst eine E-Mail.

    (verfasst in englischer Sprache)

    Sehr geehrter Herr Keka,

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.  

    Ich wende mich persönlich an Sie, da ich von Peta (People for the Ethical Treatment of Animals) erfahren habe, dass man sie mit einer E-Mail unterzeichnet unter anderem von Harald Ullmann, belästigt und versucht zu nötigen! 

    Mein Name ist Silvio Harnos und ich habe mir es zur Aufgabe gemacht Menschen über die kriminellen Machenschaften von Peta aufzuklären. Dazu betreibe ich sein 2014 die journalistische Webseite gerati.de! 

    Ich bin stolz, das ein afrikanisches Unternehmen in direkten Konkurrenz zur NASA, ESA und Roskosmos steht. Ich wünsche ihnen und allen Mitarbeitern ihres Unternehmens viel Erfolg beim Test von Troposphere 6! 

    Zu den Anschuldigungen von Peta, die man ihnen für den Raketentest vorwirft, möchte ich ihnen einige Hintergrundinformationen liefern! 

    Peta tötet in den USA 90 % aller Tiere, die an sie übergeben werden. Und das, obwohl Peta über 35 Millionen USD an Spendengeldern aus dem Tierschutz kassiert, verweigert sich Peta ein Tierheim aufzubauen und die an sie übergebenen Tiere zu hegen und zu pflegen! 

    Sicherlich haben sie von den skandalösen Gerichtsverfahren in den USA gehört, wo Peta einen Fotografen durch eine Klage in die Insolvenz getrieben hatte. Das Verfahren verlor Peta letztendlich, obwohl man von Peta Seite behauptet das Verfahren gewonnen zu haben. 

    In den USA stiehlt Peta Familien Hunde und hält sich nicht einmal an die gesetzlichen Bestimmungen des Staates. Es ist vorgeschrieben, das Fundtiere 72 Stunden aufbewahrt werden. Im Fall des Familienhundes Maya, stahl Peta nicht nur den Hund eines siebenjährigen Mädchens, nein sie töteten den Hund bereits innerhalb von 4 Stunden! Die Familie verklagte Peta daraufhin auf 7 Millionen USD Schadenersatz! 

    Harald Ullmann einer der Unterzeichner des Schreibens von Peta, musste sich in Deutschland einem Gerichtsverfahren (Volksverhetzung) stellen, da er jüdische Gefangene in einem deutschen Konzentrationslager der Nazi-Zeit, mit Tieren in der Landwirtschaft verglich. 

    In Deutschland wird von Peta immer wieder Aussagen getroffen, das Kriminelle Straftaten aus dem Umfeld von Tierrechtlern, ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sei. Ein Mitarbeiter von Harald Ullmann kündigte in einem Interview die Gründung einer Terrororganisation im Namen des Tierrechtes an! 

    Sie sehen Peta ist alles andere als eine Tierschutzorganisation! Sie kann ehern als Sekte aufgefasst werden! 

    Sollten sie weitere Informationen zu Peta benötigen stehe ich ihnen gern zur Verfügung!

    Ich wünsche ihnen und ihren Mitarbeitern und Unterstützern viel Erfolg beim Start von Troposphere 6! 

    Mit freundlichen Grüßen  

    Silvio Harnos 

    (Freier Journalist und Tierrechts-Experte)

    E-Mail als PDF

    Quellen:

  • England: Veganer dürfen Corona-Impfung verweigern und gefährden damit Millionen von Menschen

    In England leben gerade einmal 500.000 Veganer! Das sind 0,89 Prozent der Bevölkerung! Für diese wurde jetzt die gesetzlich verordnete Impfpflicht für Arbeitnehmer ausgesetzt!

    Veganer gefährden mit ihren Forderungen nach Impfpflichtaussetzung den Kampf gegen Corona in England! Ab Oktober sollte in England eine umfangreiche Impflicht für Arbeitende, eingeführt werden. Unter „Jabs for Jobs“ wollte die englische Regierung, damit die Corona-Pandemie in England eindämmen.

    500.000 vegan lebende Engländer wurde jetzt erlaubt, trotz fehlender Impfung, weiter arbeiten zu dürfen. In der englischen Tageszeitung „The Telegraph“ wurde diese Ausnahmebestimmung der englischen Regierung veröffentlicht! Somit gefährden Veganer vorsätzlich die Eindämmung der Pandemie!

    Ohne Tierversuche kein Impfstoff

    Grund für die Verweigerung der Veganer sei, dass Impfstoffe aus ethischen Gründen, vorab in Tierversuchen getestet werden müssen. Auch Peta stellt hier immer wieder skurrile Behauptungen auf und fordert die medizinische Forschung generell an Menschen durchzuführen und auf Tierversuche zu verzichten. Dabei plädiert Peta dahin, dass es angeblich möglich sei, auf Tierversuche zu verzichten und die Stoffe künstlich zu testen.

    Derzeit gibt es keine Versuchsmöglichkeit, die einen komplexen Organismus, mit seinen unterschiedlichen chemischen und biologischen Prozessen, nachahmen kann. Wirkstoffe, die einerseits helfen, können andere Organe im menschlichen Körper schädigen. Um solche Probleme zu minimieren sind Tierversuche notwendig und ethisch vertretbar!

    Corona-Impfstoff ohne tierische Bestandteile

    Alle bisher bekannten Corona-Impfstoffe beinhalten keine tierischen Bestandteile im Impfstoff. Die Verweigerung sich Impfen zu lassen, zielt also bei den Veganern rein auf die notwendigen verkürzten Tierversuche bei der Erforschung nach einem Impfstoff aus. Peta selbst fordert Menschenversuche und stützt sich da auf Aussagen von „Ärzte gegen Tierversuche“. Auf der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche wird damit geworben, das im Zweiten Weltkrieg Experimente an schwerverletzten Soldaten durchgeführt wurden, um das Penicillin zu testen. Welche Abartigkeit diese angeblichen Ärzte vorschwebt lässt sich nur vermuten. 

    So findet man folgende Begründung gegen Tierversuche dieser angeblichen Ärzte vor …

    1943 brachten Feldversuche bei den Verwundeten der Schlachtfelder Nordafrikas spektakuläre Erfolge. Soldaten, die ansonsten Gliedmaßen verloren hätten oder an Wundbrand gestorben wären, überlebten dank Penicillin.

    Aerzte-gegen-tierversuche.de

    Ich möchte hier keinen Nazivergleich bringen! Jedoch wie soll ein z. B. ein schwer infizierter Mensch, der an Corona Erkrankt ist und auf der Intensivstation im Sterben liegt, entscheiden können, ob an ihm Experimente durchgeführt werden, die vorher nicht bei Tierversuchen getestet wurden.

    Erstaunt muss man dann aber auch sein, dass weder Peta noch Ärzte die gegen medizinische Tierversuche sind, bis heute keine Beweise erbracht haben, dass es möglich sei komplexe Organismen zu imitieren, um dort Versuche zu starten. Eine einfache Lösung wären ja menschliche Klone zu erschaffen, nur sind diese dann wieder Menschen, die unter den ethischen Schutz fallen würden. 

    Tierversuche sollten auf das Notwendigste beschränkt werden

    In Deutschland müssen Tierversuche durch Behörden genehmigt werden. Mittlerweile besteht auch hier die Gefahr, das Deutschland die führende Position in der Pharma- und Medizinforschung, wie bei den erneuerbaren Energien verliert. Natürlich sollten Tierversuche Transparent nach Außen getragen werden, jedoch wenn ein Herr Friedrich Mülln von Soko Tierschutz einen Lakaien mit dem Namen Pawel in ein renommiertes Institut einschleust und dieser dort Tiere auf sadistischer Art selbst quält, um angebliche Tierquälerei dem Institut nachzuweisen, dann muss man sich wirklich fragen, wer hier der Tierquäler ist!

    Quellen:

  • Warum Friedrich Mülln von Soko Tierschutz der größte Tierquäler in Deutschland ist

    Wie abgebrüht muss Friedrich Mülln von Soko Tierschutz sein, wenn er über Monate Kenntnis von Tierquälerei besitzt, ohne diese den Behörden zu melden!

    Auch im neuen angeblich aufgedeckten Skandal informierte Friedrich Mülln von Soko Tierschutz erst die Behörden, nachdem er sein illegal erhaltenes Videomaterial gewinnbringende verkauft hat. Das Videomaterial wird vorab von Friedrich Mülln manipuliert und spiegelt in der Regel nicht den tatsächlichen Ablauf wieder.

    Im Fall der Mecke GmbH musste Friedrich Mülln von Soko Tierschutz jetzt einräumen, das das Videomaterial aus den Monaten Mai und Juni stammt. Demnach hatte Friedrich Mülln bereits seit über zwei Monaten Kenntnisse von der Tierquälerei eines Tochterunternehmens der Firma Mecke GmbH! 

    Weder die Firma noch die Behörden schaltet Friedrich Mülln ein. Demnach geilte er sich an der Tierquälerei über Wochen auf und verkaufte das Videomaterial an den Höchstbietenden bevor er die Behörden über die Zustände in diesem Betrieb informierte!

    Wer über Wochen und Monate Kenntnis über Tierquälerei besitzt und diese weiter duldet und sogar beobachtet ist schlimmer als der Tierquäler selbst und muss wohl als Sadist betitelt werden!

    Bei Friedrich Mülln ist es sein Alltag, dass er sich Tierquälerei Videos anschaut, ohne diese unverzüglich zu melden, damit diese eingestellt und weiter verhindert werden können. Noch schlimmer er bezichtigt fälschlicherweise immer wieder falsche Unternehmen und Mitarbeiter dieser Firmen, der Tierquälerei.

    Wer Tiere liebt schreitet unverzüglich ein, um das Leid zu verhindern und holt sich nicht monatelang erst auf dieses Videomaterial einen Runter, weil es Herrn Mülln anscheinend aufgeilt!

    Kampagnen von Friedrich Mülln, sind nicht darauf ausgelegt, den Tieren zu helfen, sondern Unternehmen wirtschaftlich zu schädigen

    Auch im Fall der Fleischerei Metz GmbH, warf er der Fleischerei vor, Schuld an der Tierquälerei zu sein. Letztendlich handelt es sich bei den beschuldigten Betrieb, um ein eigenständiges Unternehmen und dennoch behauptet Friedrich Mülln, besseren Wissens, das die Fleischerei die Schuld trägt und veröffentlicht dazu noch sämtliche Namen der Geschäftsleitung!

    Ja Tierquälerei muss verhindert werden, jedoch nicht das man jedes Unternehmen, nur weil es Geschäftsbeziehungen unterhält, öffentlich und ohne konkrete Beweise zu besitzen, an den Pranger stellt. 

    Friedrich Mülln ist Berufsstraftäter. Er bricht in Unternehmen ein, filmt selbst ungenehmigt Personen und veröffentlicht diese! Ein deutlicher Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und die DSGVO! Polizei und andere Ermittlungsbehörden, benötigen einen richterlichen Beschluss, um eine Videoüberwachung und Abhörung durchzuführen. Diese Aufgaben übernimmt Friedrich Mülln ohne richterlichen Beschluss und anstatt die Behörden zuerst zu informieren, stellt er das Unternehmen an den Pranger und sorgt damit für eine Vorverurteilung! In Deutschland ist jeder Unschuldig, bis ein Richter die Schuld geklärt hat. Friedrich Mülln begeht also hier bereits Selbstjustiz und unterwandert das deutsche Rechtssystem!

    Begründen tut er seine Straftaten als ziviler ungehorsam!

    Quellen: