Radikaler Tierrechtler Peter Hübner quasselt nur Gülle über neues Antibiotika-Einsatz-Gesetz für Tiere
Radikaler Tierrechtler Peter Hübner quasselt nur Gülle über neues Antibiotika-Einsatz-Gesetz für Tiere

In seinem letzten wöchentlichen Wochenrückblick, zeigte der radikale Tierrechtler Peter Hübner erneut, dass er weder von der Tierhaltung, noch vom Tierschutz und schon gar nicht vom Tierrecht Ahnung besitzt!

Gleich am Anfang stellte Peter Hübner die falsche Behauptung auf, dass Antibiotika auch gegen Viren eingesetzt werden kann. Eigentlich sollte das Allgemeinwissen sein, dass Antibiotika bei bakteriellen Erkrankungen zum Einsatz kommt und gegen Virenerkrankungen nichts ausrichtet!

Als Nächstes stellte er doch die Behauptung auf, dass Antibiotika im Bodybuilding zum Einsatz kommt. Auch hier kann man wieder einmal das fehlende Allgemeinwissen von Peter Hübner nachweisen. Im Bodybuilder Sport kommen nicht Antibiotika zum Einsatz, sondern Steroide. Antibiotika und Sport vertragen sich überhaupt nicht, wie eine simple Googlesuche belegt. Wer Antibiotika einnehmen muss, sollte dringend jede sportliche Betätigung unterlassen!

Peter Hübner widerspricht Tierrechtsgedanken

Tiere haben kein Anspruch auf dieselbe gesundheitliche Versorgung mit Medikamenten, wie der Mensch. Diese Aussage, die Peter Hübner hier trifft, widerspricht gänzlich den ethischen Grundgedanken der Tierrechtsbewegung, die doch Tieren dieselben Rechte wie Menschen einräumen möchte.

Insbesondere geht es hier um das neue EU-Gesetz, was im Januar 2022 von der Bundesregierung umgesetzt werden soll. Dort werden expliziert Reserve Antibiotika der Humanmedizin zugeschrieben und ein umfangreiches Verbot in der Veterinärmedizin umgesetzt.

Unter Art. 5 Absatz 6 findet man folgenden Beschluss!

(6) Die Mitgliedstaaten können für Tierarzneimittel, die für ausschließlich als Heimtiere gehaltene Tiere bestimmt sind, bei denen es sich um in Aquarien oder Teichen gehaltene Tiere, Zierfische, Ziervögel, Brieftauben, Terrarium-Tiere, Kleinnager sowie Frettchen und Hauskaninchen handelt, Ausnahmen von dem vorliegenden Artikel zulassen, sofern diese Tierarzneimittel nicht einer tierärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen und sofern in dem Mitgliedstaat alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine missbräuchliche Verwendung dieser Tierarzneimittel für andere Tiere zu
verhindern

Missbrauch von Antibiotika

Jahrelang galt auch in der Humanmedizin, Antibiotika als Wundermittel gegen fast jede Krankheit. Dieses änderte sich erst mit dem Auftreten von resistenten Keimen in Krankenhäusern. 

In der Veterinärmedizin wird hier immer noch massiv Antibiotika, meistens auch prophylaktisch eingesetzt. Weiterhin gibt es zu wenige Tierärzte, die die medizinische Versorgung übernehmen. Dadurch werden an Tierhalter immer wieder Medikamente, auch Antibiotika, auf Vorrat an den Tierhalter verkauft. Dieser setzt dann dieses per Gutdünken an. So kommt es vor, wenn ein Tier erkrankt ist, das der Tierhalter alle Tiere mit Antibiotika versorgt. Hier müsste eine grundlegende Tierarztpflicht eingeführt werden. 

Nur ein Tierarzt kann entscheiden, ob ein Tier Antibiotika benötigt, oder nicht. Natürlich müssen hier auch Tiere selektiert gehalten werden, die Krank sind, um eine Verbreitung zu verhindern. Dieses stellt den Tierhalter gerade in der Lebensmittelproduktion aufgrund der niedrigen Preise, die er für seine Produkte erhält, vor Problemen.

Peter Hübner behauptet, dass dieses neue Gesetz nicht für Haustiere gelten soll

In seinem Video widerspricht er sich dabei selbst. Einerseits sagt er, dass Reserveantibiotika nur in der Humanmedizin verwendet werden dürfen und im gleichen Augenzug stellt er die Behauptung auf, dass dieses Gesetz ja nur für die Massentierhaltung gelten soll, also Haustiere ausgenommen sein sollen!

Gesetzliche Bestimmungen sind insbesondere in Deutschland immer Gummihaft verfasst. Und auch wenn Politiker groß vor der Verabschiedung behaupten, es gäbe keine Probleme für Haustiere, wird man zum Schluss mit erschrecken feststellen, dass Tieren wichtige Antibiotika nicht zur Verfügung stehen wird, da diese für die Humanmedizin vorgehalten gesetzlich werden.

Zum Thema Vertrauen an Politiker möchte ich nur auf die Diskussion um Artikel 13 (jetzt 17) Urhebergesetz, wo Politiker immer wieder behaupteten, es werde kein Uploadfilter geben, bezeichnen. Jetzt wo das Gesetz verabschiedet ist, sind die Uploadfilter und damit die Einschränkung in die Meinungsfreiheit Bestandteil und werden auch von sozialen Medien umgesetzt. 

Und auch wenn Peter Hübner den Grünen Abgeordneten MARTIN HÄUSLING zitiert, der vehement abstreitet, dass es für Haustiere eine medizinische Unterversorgung mit Antibiotika Medizin geben wird, so sprechen die Erfahrungen mit neuen Gesetzen, genau das Gegenteil. In seinem von Peter Hübner zitierten offenen Brief an den BUNDESVERBAND PRAKTIZIERENDER TIERÄRZTE (BPT) und auch in seiner Forderung an die EU-Kommission, steht nicht, ab wie viel Tieren es letztendlich keine Antibiotika mehr gibt. Was ist mit Züchtern, die gerade 2 oder drei Würfe aufziehen. Zählen die dann als Massentierhaltung. Oder was ist mit Aquarien wo dutzende Fische schwimmen und auf Antibiotika angewiesen sind.

Letztendlich ist diese von Peter Hübner geführter Monolog, weder mit dem Tierrecht noch mit dem Tierschutz vereinbar

Jedes Tier bzw. jeder Tierhalter hat ein Recht, das sein Tier mit den besten medizinischen Mitteln versorgt wird! Weiterhin würde es doch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein, wenn man dem Tier die notwendige medizinische Behandlung per Gesetz untersagt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert