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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • Landgericht Berlin meldet sich zum Verbleib der Klageschrift des Peta Juristen Krishna Singh

    WOW, das Fax des Landgerichtes Berlin funktioniert doch noch. Heute bekam ich ein Fax mit der Antwort auf mein Beschwerdeschreiben vom 3. August zugestellt.

    Natürlich wurden wieder nicht alle offenen Fragen aus meiner Beschwerde vom 3. August beantwortet. Man ließ sich jedoch dazu hinreißen mir mitzuteilen, dass auch der zweite Versuch der Klageschrift von Krishna Singh, Jurist bei Peta, wohl dieses Mal abhandengekommen ist!

    Die erste Zustellung der Klageschrift kam vollständig zerstört und glitscht nass bei mir an. Ich wendete mich natürlich sofort an das Landgericht Berlin und teilte die Miesere mit, dass ich die Klageschrift von Krishna Singh nicht lesen kann! Das war am 18. Februar 2021.


    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten
    Screenshot E-Mail Eingang Rechtsanwälte Günther die Krishna Singh vertreten

    Am 10.03.2021 teilten mir die Rechtsanwälte Günther, die Krishna Singh in dem Verfahren gegen mich vertreten mit, dass sie die Klageschrift noch einmal dem Landgericht zur Zustellung übermittelt haben! Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, Kanzlei Günther ist der Meinung, dass es juristisch ausreiche, wenn das Schreiben als Klageschrift erkennbar sei, es muss nicht lesbar sein!

    So äußerte er sich in dem Anschreiben an das Landgericht Berlin wie folgt …

    I.
    1.
    Unabhängig davon ist von einer wirksamen Zustellung und Klageerhebung aus-zugehen (§§ 253 Abs. 1, 183 Abs. 2, 175 ZPO i.V.m. dem Verbalnotenaustausch vom 29. August/29. November 2007; ZRHO Länderteil, Indonesien).
    Hierfür ist lediglich erforderlich, dass das zugestellte Schriftstück als Klageschrift erkennbar ist. Mängel des Inhalts – etwa die notwendigen Angaben nach § 253 Abs. 2 ZPO, auch deren Lesbarkeit – bei deren Vorliegen die Klage wegen Unzulässigkeit abzuweisen sein könnte, sind unschädlich. Denn auch eine Abweisung der Klage setzt ein Prozessrechtsverhältnis voraus, da gerichtliche Entscheidungen nicht außerhalb eines solchen erfolgen können,
    vgl. BGH, Urt. v. 12. 12. 2012 – VIII ZR 307/11–, NJW 2013, 387, 388 Rn. 28 ff.
    Folglich genügt die Erkennbarkeit als Klagschrift, die der Beklagte in seinem Schreiben vom 16.02.2021 zugestanden hat (vorletzter Absatz, beginnend mit „Die Klagschrift 27 O 396/20 ist…“), wobei bemerkenswert ist, dass auch das Aktenzeichen offenbar lesbar war.
    Fragen der Lesbarkeit, des damit verbundenen Rechts auf rechtliches Gehör so-wie des Mussinhalts der Klageschrift sind solche, über die innerhalb eines Prozessrechtsverhältnisses verhandelt wird und keine Fragen des formalisierten Zustellungsverfahrens sind. Zur (weiteren) Möglichkeit der Kenntnisname vom In-halt der Klageschrift für den Beklagten siehe überdies unten 3.).

    Unter Punkt 3 des Schreibens, unterstellt mir doch dieser Rechtsanwalt, dass ich die Klageschrift selbst beschädigt hätte!

    3.
    Unabhängig sind dem Beklagten die unter a) genannten Schriftstücke gem. § 189 ZPO zugestellt worden, sofern man die Beschädigung als vom Beklagten unverschuldet und tatsächlich existierend unterstellt und dies auch als Mangel der Zustellung wertet, wovor alledem der Kläger sich ausdrücklich verwahrt.

    (…)

    Ebenfalls ist nicht notwendig, dass der Adressat tatsächlich den Inhalt liest. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ist die Kenntnisnahmemöglichkeit genügend,

    (…)

    Letztlich ist auch nicht auszuschließen, dass – sofern tatsächlich zutreffend – die Ursache der Durchnässung im Einflussbereich des Beklagten liegt. Gewöhn-licherweise ist von einem Postunternehmen wie dem der DHL (vgl. abgebildete Versandmarke auf den vom Beklagten eingereichten Fotografien) davon auszugehen, dass deren Post nicht im Freien gelagert wird. Eine jedenfalls fahrlässige Zugangsvereitelung liegt nahe, wobei kein neuer Zustellungsversuch vorgenommen werden muss, da der Beklagte die Zustellung an sich bestätigt hat.

    Warum soll ich mich, nachdem ich bereits auf 3 Strafanzeigen ohne rechtsgültigen Zustellnachweis reagiert habe, auf eine vierte in dieser Form reagieren! Das sollte auch einem Peta Rechtsanwalt einleuchten. Faktisch widerspricht das Landgericht Berlin den Ausführungen von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, denn die Klageschrift ist tatsächlich, oder soll man sagen angeblich erneut zugesandt worden.

    Letztendlich ist die Kanzlei Günther selbst Schuld, dass die Klageschrift unleserlich bei mir ankam. Vor dem Versenden von Sendungen sollte man sich erkundigen was erlaubt ist. In der Klageschrift war eine DVD enthalten, die den indonesischen Zoll dazu brachte das Schreiben zu öffnen. Mal ehrlich wer hat denn heute noch ein DVD-Laufwerk. In welchem Jahrtausend lebt Peta und die von Ihnen beauftragte Kanzlei denn? Weder die PCs noch die Laptops, die wir besitzen, haben noch ein DVD-Laufwerk. Die Erfindung des USB-Sticks oder Cloud, scheint da jedenfalls noch nicht vorgedrungen zu sein! In Indonesien ist außerdem der Versand von Digitalmedien problematisch, da man bei Auslandssendungen hier von Pornografie ausgeht. Deshalb werden die Sendungen auch geöffnet. Weiterhin ist in Indonesien bekannt, dass jedes Schreiben und jedes Paket in Folie geschützt versendet wird, gerade um solche Probleme zu verhindern! Hier werden die Sachen nicht mit Autos transportiert, sondern mit Mopeds, weil nur die vernünftig durch den Verkehr durchkommen. Vorher informieren hilft auch einen unwissenden Rechtsanwalt!

    Rechtsanwaltskanzlei Günther will am 10. März die Klageschrift per elektronischer Gerichtspost an das Landgericht Berlin übermittelt haben.

    Telefonisch teilte mir das Landgericht mit, dass diese Klageschrift per Einschreiben mir zu gestellt wird. Trotz mehrfachem Nachfragen konnte man mir keine nachverfolgbare Sendungsnummer mitteilen. 

    Dafür gab es heute folgende Aussagen …

    auf Ihr Faxschreiben vom 02.08.2021 wird mitgeteilt, dass mit Verfügung des Vorsitzenden vom. 06.05.2021 die förmliche Zustellung der Klageschrift über die Deutsche Botschaft in Jarkata ge­mäß der zwischen Indonesien und Deutschland geltenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen erfolgen soll nachdem die Zustellung per Einschreiben mit internationalem Rückschein fehlge­schlagen ist, da die Sendung in nicht lesbarer Form bei lhen ankam. Das Rechtshilfeersuchen ist am 27.5.2021 an die Botschaft weitergeleitet worden. Bislang steht eine Antwort aus. Eine Sendungsnummer wird leider dabei nicht vergeben auch gibt es keine Möglichkeit, den Lauf des Rechtsmittelersuchens im Internet oder anderweitig zu verfolgen. Daher ist bislang noch nicht von einer erfolgten Zustellung der Klageschrift auszugehen.

    Wir halten also mal fest! Seit dem 18. Februar weiß das Landgericht Berlin, dass die Klageschrift vom Peta Juristen Krishna Singh, mir nicht ordnungsgemäß und rechtssicher, zugestellt wurde. Am 10. März übermittelte die Kanzlei Günther die Klageschrift erneut an das Landgericht Berlin. Im April teilte man mir telefonisch mit, dass die Klageschrift per Einschreiben auf den Weg zu mir sei! Trotz fünfmaligem Nachfragen nach einer Sendungsnummer, damit ich die Klageschrift so schnell wie möglich in den Händen halten könnte, um die Anschuldigungen von Krishna Singh prüfen zu können und einen Anwalt zu beauftragen, kam von seitens des Landgerichts Berlin, keine Antwort auf meine Sendungsnummer Anfrage!

    Und jetzt will man diese Klageschrift am 27. Mai über die deutsche Botschaft in Jakarta übermittelt haben! Das wären dann fast drei Monate! Laut meinem Rechtsverständnis geht man bei Gericht bei Zustellungen ins Ausland, von einer Laufzeit von maximal einem Monat aus. Behördliche Amtshilfegesuche sollten hier aufgrund der regelmäßigen Amtspost, zwischen der Botschaft und Deutschland, in der Regel schneller erfolgen als auf dem normalen Postweg, der derzeit 6–8 Wochen nach Indonesien dauert.

    Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günther aus Hamburg wird über folgende Aussage mehr als erbost sein!

    Solange die Klageschrift nicht ordnungsgemäß zugestellt ist, liegt kein zweiseitiges Prozess­rechtsverhältnis, mithin nach keine wirksam gegen Sie erhabene Klage vor. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Inhalt der Klageschrift auch nach gar kein Urteil gegen Sie ergehen kann. Auch kann Ihnen im derzeitigen Stadium keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Ihren Prozesskostenhilfeantrag notieren wir aber gerne bereits jetzt. Auch können Sie bereits jetzt den für die Ge­währung erforderlichen Vordruck zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nebst Belegen einreichen, der zu jedem Verfahren stets erneut und aktuell einzureichen ist.

    Bereits bei der PKH-Bewilligung im Verfahren Dr. Edmund Haferbeck ./. Silvio Harnos, sah dieser einen groben Zuständigkeitverstoß durch das Kammergericht Berlin an, da diese mir nach meiner Beschwerde, wegen nicht Bewilligung meines PKH Antrages, die PKH doch bewilligte! Für ihn sei nur das Landgericht Berlin dafür zuständig und hätte in seinem Rechtsverständnis richtig beschieden!

    Es bleibt also weiter amüsant spannend, wie es mit den Klagen von Peta und deren direkten Umfeld weitergeht. Dr. Ulrich Wollenteit kündigte in einem an meinen Rechtsanwalt, über das Landgericht zugestellten Schreiben an, das weitere Klagen aus dem Umfeld von Peta in Arbeit seien. Immer her damit, das liefert mir nur mehr Material, um die kriminellen Machenschaften von Peta und Co aufzudecken!

    Quellen:

  • Nach einer E-Mail von Peta, klärt GERATI das kongolesischen Weltraumunternehmen Développement Tous Azimuts (DTA), über die kriminellen Machenschaften von Peta auf!

    Harald Ullmann hat sich als zweiter Vorsitzender von Peta Schweiz, an den Firmengründer des kongolesischen Weltraumunternehmen Développement Tous Azimuts (DTA) gewandt und diesen aufgefordert die Weltraumforschung mit Tieren einzustellen!

    Das erste afrikanische Weltraumunternehmen, will beim nächsten Start, neben einem Satelliten, ein Meerschweinchen ins All bringen, um die Sicherheit der Systeme zu prüfen. Viele werden sich fragen, wie es sein kann, dass ein afrikanisches Unternehmen in der Lage ist, der NASA und ESA Konkurrenz zu machen. Aber tatsächlich sind bereits fünf Raketen mit dem Namen Troposphere in Richtung All gestartet worden.

    Die neue Troposphere 6 soll in der Lage sein eine Höhe von 200 Kilometer zu erreichen. Die Rakete wurde über eine Crowdfunding Sammlung finanziert und soll in diesem Jahr Starten. Neben einem Satelliten, der Fotos von der Erden machen soll und diese an die Erde Senden soll, ist zur technischen Sicherheitsprüfung der Flug eines Meerschweinchen geplant. Hier schaltete sich jetzt Harald Ullmann als zweiter Peta Vertreter von Deutschland und der Schweiz ein.

    Erstaunlich ist, dass Harald Ullmann nicht im Auftrag von Peta Deutschland diese E-Mail unterzeichnete. Versendet wurde es von Peta Schweiz, die in einem Luxushotel in der Schweiz residiert!

    Da GERATI sich zur Aufgabe gemacht hat, alle Menschen über die kriminellen Machenschaften von Peta aufzuklären, sendete ich dem Firmengründer und dem Premierminister der Republik Kongo, bezogen auf die E-Mail von Harald Ullmann, selbst eine E-Mail.

    (verfasst in englischer Sprache)

    Sehr geehrter Herr Keka,

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.  

    Ich wende mich persönlich an Sie, da ich von Peta (People for the Ethical Treatment of Animals) erfahren habe, dass man sie mit einer E-Mail unterzeichnet unter anderem von Harald Ullmann, belästigt und versucht zu nötigen! 

    Mein Name ist Silvio Harnos und ich habe mir es zur Aufgabe gemacht Menschen über die kriminellen Machenschaften von Peta aufzuklären. Dazu betreibe ich sein 2014 die journalistische Webseite gerati.de! 

    Ich bin stolz, das ein afrikanisches Unternehmen in direkten Konkurrenz zur NASA, ESA und Roskosmos steht. Ich wünsche ihnen und allen Mitarbeitern ihres Unternehmens viel Erfolg beim Test von Troposphere 6! 

    Zu den Anschuldigungen von Peta, die man ihnen für den Raketentest vorwirft, möchte ich ihnen einige Hintergrundinformationen liefern! 

    Peta tötet in den USA 90 % aller Tiere, die an sie übergeben werden. Und das, obwohl Peta über 35 Millionen USD an Spendengeldern aus dem Tierschutz kassiert, verweigert sich Peta ein Tierheim aufzubauen und die an sie übergebenen Tiere zu hegen und zu pflegen! 

    Sicherlich haben sie von den skandalösen Gerichtsverfahren in den USA gehört, wo Peta einen Fotografen durch eine Klage in die Insolvenz getrieben hatte. Das Verfahren verlor Peta letztendlich, obwohl man von Peta Seite behauptet das Verfahren gewonnen zu haben. 

    In den USA stiehlt Peta Familien Hunde und hält sich nicht einmal an die gesetzlichen Bestimmungen des Staates. Es ist vorgeschrieben, das Fundtiere 72 Stunden aufbewahrt werden. Im Fall des Familienhundes Maya, stahl Peta nicht nur den Hund eines siebenjährigen Mädchens, nein sie töteten den Hund bereits innerhalb von 4 Stunden! Die Familie verklagte Peta daraufhin auf 7 Millionen USD Schadenersatz! 

    Harald Ullmann einer der Unterzeichner des Schreibens von Peta, musste sich in Deutschland einem Gerichtsverfahren (Volksverhetzung) stellen, da er jüdische Gefangene in einem deutschen Konzentrationslager der Nazi-Zeit, mit Tieren in der Landwirtschaft verglich. 

    In Deutschland wird von Peta immer wieder Aussagen getroffen, das Kriminelle Straftaten aus dem Umfeld von Tierrechtlern, ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sei. Ein Mitarbeiter von Harald Ullmann kündigte in einem Interview die Gründung einer Terrororganisation im Namen des Tierrechtes an! 

    Sie sehen Peta ist alles andere als eine Tierschutzorganisation! Sie kann ehern als Sekte aufgefasst werden! 

    Sollten sie weitere Informationen zu Peta benötigen stehe ich ihnen gern zur Verfügung!

    Ich wünsche ihnen und ihren Mitarbeitern und Unterstützern viel Erfolg beim Start von Troposphere 6! 

    Mit freundlichen Grüßen  

    Silvio Harnos 

    (Freier Journalist und Tierrechts-Experte)

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    Quellen:

  • England: Veganer dürfen Corona-Impfung verweigern und gefährden damit Millionen von Menschen

    In England leben gerade einmal 500.000 Veganer! Das sind 0,89 Prozent der Bevölkerung! Für diese wurde jetzt die gesetzlich verordnete Impfpflicht für Arbeitnehmer ausgesetzt!

    Veganer gefährden mit ihren Forderungen nach Impfpflichtaussetzung den Kampf gegen Corona in England! Ab Oktober sollte in England eine umfangreiche Impflicht für Arbeitende, eingeführt werden. Unter „Jabs for Jobs“ wollte die englische Regierung, damit die Corona-Pandemie in England eindämmen.

    500.000 vegan lebende Engländer wurde jetzt erlaubt, trotz fehlender Impfung, weiter arbeiten zu dürfen. In der englischen Tageszeitung „The Telegraph“ wurde diese Ausnahmebestimmung der englischen Regierung veröffentlicht! Somit gefährden Veganer vorsätzlich die Eindämmung der Pandemie!

    Ohne Tierversuche kein Impfstoff

    Grund für die Verweigerung der Veganer sei, dass Impfstoffe aus ethischen Gründen, vorab in Tierversuchen getestet werden müssen. Auch Peta stellt hier immer wieder skurrile Behauptungen auf und fordert die medizinische Forschung generell an Menschen durchzuführen und auf Tierversuche zu verzichten. Dabei plädiert Peta dahin, dass es angeblich möglich sei, auf Tierversuche zu verzichten und die Stoffe künstlich zu testen.

    Derzeit gibt es keine Versuchsmöglichkeit, die einen komplexen Organismus, mit seinen unterschiedlichen chemischen und biologischen Prozessen, nachahmen kann. Wirkstoffe, die einerseits helfen, können andere Organe im menschlichen Körper schädigen. Um solche Probleme zu minimieren sind Tierversuche notwendig und ethisch vertretbar!

    Corona-Impfstoff ohne tierische Bestandteile

    Alle bisher bekannten Corona-Impfstoffe beinhalten keine tierischen Bestandteile im Impfstoff. Die Verweigerung sich Impfen zu lassen, zielt also bei den Veganern rein auf die notwendigen verkürzten Tierversuche bei der Erforschung nach einem Impfstoff aus. Peta selbst fordert Menschenversuche und stützt sich da auf Aussagen von „Ärzte gegen Tierversuche“. Auf der Webseite von Ärzte gegen Tierversuche wird damit geworben, das im Zweiten Weltkrieg Experimente an schwerverletzten Soldaten durchgeführt wurden, um das Penicillin zu testen. Welche Abartigkeit diese angeblichen Ärzte vorschwebt lässt sich nur vermuten. 

    So findet man folgende Begründung gegen Tierversuche dieser angeblichen Ärzte vor …

    1943 brachten Feldversuche bei den Verwundeten der Schlachtfelder Nordafrikas spektakuläre Erfolge. Soldaten, die ansonsten Gliedmaßen verloren hätten oder an Wundbrand gestorben wären, überlebten dank Penicillin.

    Aerzte-gegen-tierversuche.de

    Ich möchte hier keinen Nazivergleich bringen! Jedoch wie soll ein z. B. ein schwer infizierter Mensch, der an Corona Erkrankt ist und auf der Intensivstation im Sterben liegt, entscheiden können, ob an ihm Experimente durchgeführt werden, die vorher nicht bei Tierversuchen getestet wurden.

    Erstaunt muss man dann aber auch sein, dass weder Peta noch Ärzte die gegen medizinische Tierversuche sind, bis heute keine Beweise erbracht haben, dass es möglich sei komplexe Organismen zu imitieren, um dort Versuche zu starten. Eine einfache Lösung wären ja menschliche Klone zu erschaffen, nur sind diese dann wieder Menschen, die unter den ethischen Schutz fallen würden. 

    Tierversuche sollten auf das Notwendigste beschränkt werden

    In Deutschland müssen Tierversuche durch Behörden genehmigt werden. Mittlerweile besteht auch hier die Gefahr, das Deutschland die führende Position in der Pharma- und Medizinforschung, wie bei den erneuerbaren Energien verliert. Natürlich sollten Tierversuche Transparent nach Außen getragen werden, jedoch wenn ein Herr Friedrich Mülln von Soko Tierschutz einen Lakaien mit dem Namen Pawel in ein renommiertes Institut einschleust und dieser dort Tiere auf sadistischer Art selbst quält, um angebliche Tierquälerei dem Institut nachzuweisen, dann muss man sich wirklich fragen, wer hier der Tierquäler ist!

    Quellen:

  • Warum Friedrich Mülln von Soko Tierschutz der größte Tierquäler in Deutschland ist

    Wie abgebrüht muss Friedrich Mülln von Soko Tierschutz sein, wenn er über Monate Kenntnis von Tierquälerei besitzt, ohne diese den Behörden zu melden!

    Auch im neuen angeblich aufgedeckten Skandal informierte Friedrich Mülln von Soko Tierschutz erst die Behörden, nachdem er sein illegal erhaltenes Videomaterial gewinnbringende verkauft hat. Das Videomaterial wird vorab von Friedrich Mülln manipuliert und spiegelt in der Regel nicht den tatsächlichen Ablauf wieder.

    Im Fall der Mecke GmbH musste Friedrich Mülln von Soko Tierschutz jetzt einräumen, das das Videomaterial aus den Monaten Mai und Juni stammt. Demnach hatte Friedrich Mülln bereits seit über zwei Monaten Kenntnisse von der Tierquälerei eines Tochterunternehmens der Firma Mecke GmbH! 

    Weder die Firma noch die Behörden schaltet Friedrich Mülln ein. Demnach geilte er sich an der Tierquälerei über Wochen auf und verkaufte das Videomaterial an den Höchstbietenden bevor er die Behörden über die Zustände in diesem Betrieb informierte!

    Wer über Wochen und Monate Kenntnis über Tierquälerei besitzt und diese weiter duldet und sogar beobachtet ist schlimmer als der Tierquäler selbst und muss wohl als Sadist betitelt werden!

    Bei Friedrich Mülln ist es sein Alltag, dass er sich Tierquälerei Videos anschaut, ohne diese unverzüglich zu melden, damit diese eingestellt und weiter verhindert werden können. Noch schlimmer er bezichtigt fälschlicherweise immer wieder falsche Unternehmen und Mitarbeiter dieser Firmen, der Tierquälerei.

    Wer Tiere liebt schreitet unverzüglich ein, um das Leid zu verhindern und holt sich nicht monatelang erst auf dieses Videomaterial einen Runter, weil es Herrn Mülln anscheinend aufgeilt!

    Kampagnen von Friedrich Mülln, sind nicht darauf ausgelegt, den Tieren zu helfen, sondern Unternehmen wirtschaftlich zu schädigen

    Auch im Fall der Fleischerei Metz GmbH, warf er der Fleischerei vor, Schuld an der Tierquälerei zu sein. Letztendlich handelt es sich bei den beschuldigten Betrieb, um ein eigenständiges Unternehmen und dennoch behauptet Friedrich Mülln, besseren Wissens, das die Fleischerei die Schuld trägt und veröffentlicht dazu noch sämtliche Namen der Geschäftsleitung!

    Ja Tierquälerei muss verhindert werden, jedoch nicht das man jedes Unternehmen, nur weil es Geschäftsbeziehungen unterhält, öffentlich und ohne konkrete Beweise zu besitzen, an den Pranger stellt. 

    Friedrich Mülln ist Berufsstraftäter. Er bricht in Unternehmen ein, filmt selbst ungenehmigt Personen und veröffentlicht diese! Ein deutlicher Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und die DSGVO! Polizei und andere Ermittlungsbehörden, benötigen einen richterlichen Beschluss, um eine Videoüberwachung und Abhörung durchzuführen. Diese Aufgaben übernimmt Friedrich Mülln ohne richterlichen Beschluss und anstatt die Behörden zuerst zu informieren, stellt er das Unternehmen an den Pranger und sorgt damit für eine Vorverurteilung! In Deutschland ist jeder Unschuldig, bis ein Richter die Schuld geklärt hat. Friedrich Mülln begeht also hier bereits Selbstjustiz und unterwandert das deutsche Rechtssystem!

    Begründen tut er seine Straftaten als ziviler ungehorsam!

    Quellen:

  • Peta teilt in Pressemitteilung mit Straftaten zu begehen! GERATI erstattet gegen die Verantwortlichen von Peta und deren Rechtsabteilung Strafanzeige wegen falscher Tatsachenbehauptung!

    Wieder erstattet die Rechtsabteilung von Peta unter der Führung von Edmund Haferbeck eine stupide Strafanzeige die jeder Rechtsgrundlage fehlt und diffamiert in einer Pressemitteilung einen Landwirt!

    Man darf sich schon Fragen welche Fachkompetenz die Rechtsabteilung unter der Führung von Edmund Haferbeck hat. Wissentlich obwohl man bei Peta wie man in der Pressemitteilung selbst schreibt weiß, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, erstattet die Rechtsabteilung von Peta eine Strafanzeige! Dann wartet man nicht einmal das Ermittlungsverfahren ab, was Grundsätzlich bei den dummen Strafanzeigen aus der Feder von Edmund Haferbeck in der Regel eingestellt wird und veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der man einen Landwirt beschuldigt, eine Straftat zu begehen.

    Gleichzeitig muss Peta selbst einräumen, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, denn so liest man folgende Begründung für die Strafanzeige von Edmund Haferbeck Rechtsabteilung …

    Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.

    Peta Pressemitteilung

    Also ist Edmund Haferbeck es bewusst, dass der Landwirt keine Straftat begeht. Im Gegenzug begeht hier aber Haferbeck eine Straftat, in dem er den Landwirt fälschlicherweise gegenüber einer Behörde einer Straftat bezichtigt.

    Im § 187 StGB heist es …

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    gesetze-im-internet.de

    Hier die Pressemiteilung von Peta im Wordlaut …

    Tierschutzwidrige Rinderhaltung: PETA erstattet Strafanzeige gegen einen Betrieb mit sogenannter Anbindehaltung in Burgwedel

    Burgwedel / Stuttgart, 2. August 2021 – PETA hat am 28. Juli Strafanzeige gegen einen Rinderhaltungsbetrieb aus Burgwedel bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Die Verantwortlichen zwingen die rund 50 Rinder laut Zeugenaussage fast das gesamte Jahr, ein Dasein in sogenannter Anbindehaltung zu fristen: Bei dieser Haltungsform sind sie mit Ketten oder anderen Vorrichtungen am Hals festgebunden und können sich nicht einmal umdrehen – so müssen die Tiere an einem Platz ausharren. Die vorhandene Auslauffläche kann scheinbar nur von einzelnen Tieren genutzt werden. Die Tierrechtsorganisation appelliert, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

    „Verbrauchern und Verbraucherinnen wird oftmals eine Idylle mit ‚glücklichen Kühen‘ auf grünen Wiesen vorgegaukelt, während die Realität eher an die Gefangenschaft in mittelalterlichen Kerkern erinnert. Die Haltung im Stall ist für Rinder unabhängig von der Haltungsform mit körperlichem und psychischem Leid verbunden, aber in der ‚Anbindehaltung‘ werden ihre Bedürfnisse komplett ignoriert“, so Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist. Menschen, die Tierleid nicht unterstützen möchten, sollten kein Fleisch, keine Milch und keine Eier kaufen, sondern zu pflanzlichen Alternativen greifen.“

    Auch die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren Ende der sogenannten Anbindehaltung
    PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade bekräftigt die Forderung: Das Gericht verkündete schon 2012, dass die „Anbindehaltung“ der verhaltensgerechten Unterbringung sogenannter Milchkühe entgegensteht. Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. PETA mahnt jedoch, dass das Leid von Rindern, die in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ausgebeutet werden, systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher appelliert die Organisation neben der Politik zudem an alle Menschen, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.

     
    Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
    Etwa eine Million Kühe werden in Deutschland gezwungen, ihr Dasein zeitweise oder das ganze Jahr über angebunden in einem Stall zu verbringen. Insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben fixieren Landwirte und Landwirtinnen sie aus praktikablen Gründen häufig mit Anbindevorrichtungen am Hals, teils auch mit unbeweglichen Halsrahmen. An den Ketten ist die Bewegung sehr eingeschränkt, sodass sich die Tiere höchstens gerade noch hinlegen können. Die Liegematten dafür fehlen in einigen Stallungen gänzlich, sind verschlissen oder die Liegeflächen grundsätzlich zu klein für die Tiere. Die artwidrige Haltung und der immense Bewegungsmangel führen zu großem seelischem Leid bei den Rindern. Zusätzlich leiden sie oft unter Liegeschwielen, Lahmheit sowie Einschnürungen oder Quetschungen am Hals.  
     
    PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

    Wieder muss man feststellen das Peta ein krimineller Verein ist und selbst vor Straftaten nicht zurückschreckt! GERATI hat deshalb gegen den Vorstand von Peta deren Rechtsanwälte und Justiziare und Edmund Haferbeck Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, gestellt.

    Quellen:

  • Schreiben an das Landgericht Berlin vom 02. August 2021

    Es ist etwas still geworden in den letzten Monaten bei den angestrebten Gerichtsverfahren von Edmund Haferbeck und dem Umfeld von Peta. Das liegt größten Teils daran, dass ich gegen die zuständigen Richter des Landgerichts in allen mir bekannten Fällen einen Befangenheitsantrag gestellt hatte!

    So wurden bereits zwei angesetzte Gerichtstermine kurzfristig wieder abgesagt! Für alle mir bekannten Verfahren ist als Vorsitzender Richter, Holger Thiel zuständig. Dieser wurde bekannt durch das skandalöse Urteil im Fall der grünen Politikerin Renate Künast, wo er Beleidigungen, die weit unter die Gürtellinie gingen, als Meinungsfreiheit auslegte. Daraufhin wurde gegen diesen Richter Holger Thiel und zwei weiteren Richtern die auch für einige Verfahren in meinem Fall zuständig sind, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt gestellt und im Berufungsverfahren das Urteil dieses Richters revidiert!

    Nun Frage ich mich wie unbefangen ein Richter in eine Verfahren wegen Verleumdung noch sein kann, wenn diesem durch ein Fehl-Urteil ein Ermittlungsverfahren angehängt wurde und dieser in der Presse regelrecht zerrissen wurde. 

    Dr. Edmund Haferbeck fühlt sich persönlich in der Klage, durch meine folgende Satire-Aussage beleidigt!

    Sofort begann das Poltern des Herrn Dr. Edmund Haferbeck, der wohl gerade an einem Glas, „teuren Champagner“ [Satire], der wie üblich aus Spendengelder finanziert wurde, nippte und den Rest des Glases über seinen unvegan anmutenden Körpers, inkl. Schweinespeckhälfte im Vorderbereich, kippte.

    gerati.de

    Insgesamt hat Edmund Haferbeck nach seinen 25 bereits gescheiterten Strafanzeigen aus dem Jahr 2018, 15 neue gefunden und versucht nun auf dem Klageweg, die Meinungsfreiheit zu verhindern und GERATI Mundtod zu machen! Nur schien er nicht damit gerechnet zu haben, dass GERATI Betreiber wie ein Sumatra Tiger aus Indonesien, sich wehrt und ihm weiter seine stupiden Aussagen widerlegt und seine stupiden Argumente um die Ohren haut!

    Befangenheitsantrag vom Landgericht Berlin abgewiesen und beim Kammergericht Berlin zurückgezogen!

    Natürlich war es zu erwarten, dass sich die drei zuständigen Richter des Landgerichts Berlin, selbst nicht befangen ansahen. Weder politische Einflussnahme, noch eine Befürwortung des Tierrechts, obwohl gerade ein Richter des Berliner Landgerichtes bei der Anhörung „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, im Ausschuss des deutschen Bundestages, die Aussage in seiner Anhörung brachte, dass Straftaten die Tierrechtler begehen juristisch legitim seien! Auch das Verfahren von Renate Künast, sei natürlich kein Befangenheitsgrund. Die Richter würden doch jetzt nicht harmlose Meinungsfreiheit kriminalisieren nur, weil man in einem anderen Urteil zu lasch geurteilt hatte.

    Auch drei weitere Richter des Landgerichts Berlin kamen zu der Erkenntnis, es läge keine Befangenheit vor. Im Fall einer Befangenheitsbeschwerde ist anders als bei der PKH-Beschwerde vor dem Kammergericht, der zweiten Instanz Anwaltszwang! Mein Rechtsanwalt teilte mir mit, er hätte keine Ressourcen frei und so beantragte ich PKH für das Beschwerdeverfahren, über die Ablehnung meines Befangenheitsantrages vom Landgericht Berlin, vor dem Kammergericht Berlin.

    Zwei Tage später erhielt ich eine E-Mail von meinem Rechtsanwalt, der mich bat die Beschwerde zurückzuziehen. Darauf telefoniert ich mit dem Kammergericht und kam sogar mit der zuständigen Richterin ins Gespräch. Ja sie verstehe mich, sieht aber dennoch keine Möglichkeit einer Befangenheit! Nach Zusicherung, das mit der Rücknahme meines Antrages in diesem Verfahren keine Gebühren entstehen, nahm ich meinen Befangenheitsantrag schriftlich zurück!

    Gestern schrieb ich an das Landgericht folgendes Schreiben!

    ERNEUTE Anfrage der rechtssicheren Zustellung der Klageschrift 27 O 396/20 und weiterer Verfahren

    Singh K. ./. Harnos, S. – Haferbeck E ./. Harnos S.  Peta Deutschland e.V. ./. Harnos S.

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 14. Juni 2021 fragte ich nach, der nachverfolgbaren Sendungsnummer, zu der bis heute nicht lesbaren Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 per Fax an!

    Bis heute haben sie mir weder die Klageschrift, noch eine Bestätigung das, dass Verfahren bis zur rechtsgültigen Zustellung der Klageschrift ausgesetzt ist, noch mir eine Sendungsnummer genannt! Da bereits mehrere rechtliche Schreiben siehe Urteil und Ordnungsmittelbeschluss aus dem Verfahren 27 O 639/17 nicht zugestellt wurden, verlange ich die Sendungsnummer für den Versand der Klageschrift, um den rechtliche Zustellungsversuch überhaupt nachvollziehen zu können! Der Kläger behauptet durch seine vertretenen Rechtsanwälte, das die Klageschrift durch das Gericht, auf den Weg zu mir sei.

    Insbesondere wurden alle meine letzten Schreiben zu den Verfahren aus dem Umfeld von Peta Deutschland, durch das Landgericht Berlin nicht beantwortet, obwohl hier bereits mehrere Monate vergangen sind.

    In meinen Augen handelt es sich bei dem Vorgehen des Landgerichtes Berlin um Rechtsbeugung im Amt, da man den Kläger hier nachweislich bevorzugen versucht, in dem man weder auf Anfragen noch auf PKH-Anträgen in den anderen zwei Fällen von seitens des Landgerichts Berlin reagiert!

    Demnach versucht das Landgericht Berlin hier vorsätzlich mir meine Rechtsmittel zu verwehren, da man die PKH Anträge (z.B. Verfahren 27 O 639/17 bzw. 27 O 396/20 nicht bearbeitet!

    Im Schreiben vom 01.04.2021 teilten sie mir mit, das mein PKH Antrag zwar eingegangen ist, dieser jedoch aufgrund meines Befangenheitsantrages nicht bearbeitet werden kann.

    Gleichzeitig ist mit der Ablehnung meines Befangenheitsantrages durch das Landgericht Berlin, ja Anwaltszwang beim Kammergericht Berlin in diesem Beschwerdeverfahren. Demnach werden mir hier, alle mir zustehenden Rechtsmittel beim Landgericht Berlin verwehrt!

    Mit diesem Schreiben wiederhole ich meinen Antrag auf PKH, zu allen offenen Verfahren zu meiner Person, die beim Landgericht Berlin anhängig sind. Insbesondere da bei allen Verfahren ein Befangenheitsantrag anhängig ist, bzw. nach rechtssicheren Zustellung der Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 gestellt werden. Hier verweise ich auf die bei der Ablehnung des Antrages beim Landgericht, notwendigen Anwaltszwanges beim Kammergericht Berlin!

    Auf folgende Sachbearbeitungen warte ich derzeit auf das Landgericht Berlin

    1. Sendungsnachweise der Klageschrift 27 O 396/20
    2. Zustellnachweis des Urteiles und des Ordungsmittelbeschlusses aus 27 O 639/17 (Bis heute liegt mir nichts vor (Mein damaliger Anwalt reagiert auf Anfragen nicht) Um Rechtsansprüche gelten machen zu können, benötige ich auch hier einen Nachweis der Zustellung der beiden Rechtlichen Schreiben an meine Person, da der Anwalt im Fall der nicht Weiterleitung an mich, Haftbar ist!
    3. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 400/20
    4. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 396/20
    5. Antrag auf Teilnahme im Verfahren 27 O 519/19 per Videokonferenz § 128a ZPO in Verbindung mit Übertragung der Verhandlung, in die deutsche Botschaft Jakarta bzw. Übernahme der An- und Abreisekosten bei persönlicher Anreise (siehe Schreiben per Fax) auf Grundlage des bewilligten PKH Antrages durch das Kammergericht Berlin
    6. Beantragte Akteneinsicht nach Ablehnung der Richter meines Befangenheitsantrages mit der lapidaren Begründung „VERWEIS AUF DIE AKTE“ (Siehe Schreiben per Fax)

    Ich weise daraufhin, dass ich jetzt beschlossen habe, Strafanzeige bei einer deutschen Staatsanwaltschaft zu stellen, wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung im Amt und Benachteiligung in den Verfahren, die meine Person betreffen. Die Strafanzeige richtet sich gegen alle in den offenen Verfahren beteiligten Richter!

    Dieses entbindet sie jedoch nicht mit einer Frist von 7 Tagen auf meine offenen Fragen bzw. Anträge zu Antworten!

    Ich verweise noch einmal, dass ich die Schreiben per Fax 03581 7921529 vorab erwarte, da der Postversand aus Deutschland aufgrund von Corona 6-8 Wochen dauert!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Meine nächsten geplanten Schritte

    Wie in dem Schreiben angekündigt, werde ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, gegen die zuständigen Richter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz stellen. Dann plane ich eine Beschwerde beim Verfassungsgericht, da das Landgericht Berlin, ja mein persönliches Recht an Teilnahme an dem Gerichtsverfahren nicht zulässt.

    Die Teilnahme per Videokonferenz nach § 128a ZPO wird mit der Begründung abgelehnt, man dürfe nicht auf fremden staatlichen Territorien, ein Gerichtsverfahren übertragen. Da stellt sich mir die Frage, wie kann ich dann von diesem PC aus, auf den das Gerichtsverfahren übertragen werden soll, dann Straftaten in Deutschland begehen? Weiterhin teilte man mir mit, ich brauchte ja nicht persönlich erscheinen, da ich ja von einem Rechtsanwalt vertreten werde. 

    Mit diesem habe ich bisher 15 Minuten telefoniert und den Rest nur per E-Mail Kontakt gehabt. Gleichzeitig ist dieser beim Landgericht Berlin nicht zugelassen, sodass er einen Kollegen beauftragen muss, der mich dann nur aufgrund der Aktenlage verteidigt. Weiterhin kommt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günter aus Hamburg, die Edmund Haferbeck und Peta vertreten, immer mit neuen skurrilen Argumenten, auf die der Rechtsanwalt in der Verhandlung keine Antwort hätte. Denn nur ich kann Aussagen und Begründen, wie ich was gemeint habe! 

    So wird es wohl noch einigen Monate und Jahre dauern bis es hier zu einem Gerichtstermin kommt. Ob es dann noch Peta als gemeinnützige Organisation in Deutschland gibt, bleibt abzuwarten!

    Über eure Unterstützung würde ich mich weiter freuen!

    Quellen:

  • Wenn Peta-Kritik an Verdummung grenzt! IG Metall Wolfsburg stellt Weltrekord im Eis Verteilen auf!

    Peta beweist wieder einmal in ihrer Pressemitteilung, das Vegan verdummen kann. Anders kann man die künstlich erzeugte Kritik von Peta, an die Weltrekordaktion der IG Metall Wolfsburg, nicht nennen!

    Eis ist lecker und besonders aus Milch und Sahne! Gegenüber einer veganen Alternative die nicht ohne künstliche Zusatzstoffe auskommt, besteht richtiges Eis, von den Grundstoffen her generell aus purer Natur. Meine Oma sagte immer, nur natürlich ist gesund und damit hat sie recht, wenn man sich die erschreckenden Zahlen von Kleinkindern anschaut, die aufgrund von veganer Mangelernährung schwer Erkranken. Immer wieder gibt es da auch Todesfälle.

    Erst vor wenigen Monaten wurde eine Studie bekannt, die Nachwies, dass vegan lebende Menschen ehern Knochenbrüche erleiden! Nun ich stamme aus der Schulmilch Ära und hatte in der Milchpause die Auswahl zwischen normaler, Vanille, Schoko und Erdbeermilch. Und was soll ich sagen, ich hatte noch nie in meinem Leben einen Knochenbruch! Wie sehe das wohl aus, wenn meine Eltern, mir den veganen Lebensstil aufgezwungen hätten? Wahrscheinlich würde ich dann nicht mehr leben!

    Will Peta alle Tiere auf der Erde ausrotten?

    Ein Punkt in der untern eingefügten Peta Pressemitteilung wirft bei mir diese Frage auf! Dort heißt es …

    Zudem werden Produkte tierischen Ursprungs mit einem erhöhten Risiko für Infektionskrankheiten wie COVID-19 in Verbindung gebracht.

    Peta Pressemitteilung

    Bei einer normalen tierischen Ernährungsweise ist das Infektionsrisiko während des Verzehr von tierischen Produkten, gleich null. Dies liegt allein daran, dass diese Produkte beim Kochen über 70° Celsius erhitzt werden und dadurch alle Viren, die sich in dem Produkt befunden haben, absterben! Dieses gilt auch für Milch! In Deutschland ist die Milch generell Ultrahocherhitzt. Vor dem Verzehr von roher Kuhmilch wird in Deutschland abgeraten!

    Eine Infizierung kann also nur bei dem direkten Kontakt, mit einem Tier erfolgen. Demnach ist jedes wildlebende Tier eine Gefahrenquelle und müsste demnach, nach der Peta-Aussage vernichtet werden. Gleichzeitig bezieht sich Peta immer wieder auf Covid-19. Hier verstärkte in den letzten Wochen sich der Verdacht, dass der Covid-19 Virus, tatsächlich in einem Labor entstammen konnte. Selbst die WHO forderte China auf, einen freien Zugang zu dem Hochsicherheitslabor in Wuhan, Wissenschaftlern zu gewähren!

    Aber diese These passt nicht in das verklärte ethische vegane Bild von Peta. Infektionen treten dort auf, wo Hygiene fehlt! Und auch wenn man in Deutschland sich aufgrund der angeblichen Gefahr einer Infektion durch tierische Wirte, vegan ernähren würde, wäre es keine Sicherheit, dass man nicht infiziert wird. Aufgrund der globalen Wirtschaft und Reiseverkehrs sind Mensch zu Mensch Infektionen, niemals ausgeschlossen! Selbst Zugvögel können Infektionen übertragen, wie die Vogelgrippe beweist. Also muss man tatsächlich vermuten, das Peta die komplette Ausrottung aller Tiere fordert, um eine Infektion mit Krankheiten, für den Menschen zu unterbinden!

    Hier die Pressemiteilung von Peta im Wordlaut …

    Weltrekord mit Tierqualprodukt und Klimaschädling Milch: PETA kritisiert IG Metall Wolfsburg für Eis-Aktion

    Wolfsburg / Stuttgart, 30. Juli 2021 – Zum 75. Geburtstag der IG Metall Wolfsburg hat der Verband am 21. Juli einen Weltrekord im Verteilen von Eis aufgestellt. Binnen 75 Stunden wurden 75.000 Portionen Eis aus 800 Litern Kuhmilch und 320 Litern Sahne verschenkt. PETA kritisiert die Organisation scharf für die Aktion und wandte sich am Dienstag an die Gewerkschaft. In ihrem Schreiben appellierte die Tierrechtsorganisation an den 1. Vorsitzenden Jörg Hofmann, den Tieren und der Umwelt zuliebe bei ähnlichen Aktionen künftig auf vegane Zutaten zurückzugreifen.

    „Der Weltrekordversuch der IG Metall Wolfsburg war ein Schlag ins Gesicht für Tiere, die Umwelt und hungerleidende Menschen. In der Milchindustrie werden Kühe gegen ihren Willen künstlich geschwängert und ihnen ihre Neugeborenen entrissen. Nach wenigen Jahren sind ihre Körper völlig ausgemergelt und sie werden getötet. Es ist Ausbeutung pur“, so Ilana Bollag, Fachreferentin bei PETA. „In Zeiten der Klimakrise und des ansteigenden Welthungers ist eine solche Aktion völlig daneben, denn Milchprodukte gehören zu den klimaschädlichsten Nahrungsmitteln überhaupt. Zudem werden Produkte tierischen Ursprungs mit einem erhöhten Risiko für Infektionskrankheiten wie COVID-19 in Verbindung gebracht. Wer trotzdem auf Rekordversuche mit Nahrungsmitteln besteht, sollte zumindest auf tier- und umweltfreundliche vegane Produkte zurückgreifen.“

    Leid der Kühe in der Milchindustrie
    Genau wie menschliche Frauen sind Kühe in der Regel neun Monate lang schwanger. Damit der Milchfluss nach der Geburt konstant hoch und damit profitabel bleibt, werden Kuhmütter direkt nach der Geburt erneut künstlich befruchtet. Anschließend werden sie etwa zehn Monate lang intensiv gemolken, um nach einer kurzen Melkpause direkt wieder ein Kalb zu gebären, von dem sie gewaltsam getrennt werden. In sogenannten Kälberiglus bekommen die einsamen Jungtiere meist unnatürliche Ersatznahrung: Die männlichen Kuhkinder werden häufig nach nur wenigen Monaten im Schlachthaus getötet und als Kalbfleisch verkauft. Oder sie werden zur billigeren Mast ins Ausland verkauft, sodass sie gezwungen sind, qualvolle Transporte über sich ergehen zu lassen. Weibliche Tiere hingegen werden – genau wie ihre Mütter – für die Industrie ausgebeutet. Sobald ihre Körper ausgezehrt sind und sie nach durchschnittlich vier bis fünf Jahren nicht mehr „wirtschaftlich“ sind, werden auch sie – oft mit unzureichender Betäubung – im Schlachthaus getötet. Ihre natürliche Lebenserwartung liegt bei rund 20 Jahren.

    Milch hat aus Umweltschutzsicht eine verheerende Bilanz
    Die Produktion tierischer Produkte ist eine der Hauptursachen des Klimawandels – zudem werden für Weideflächen und Nahrung der ausgebeuteten Tiere Regenwälder gerodet. Ein Liter Kuhmilch erfordert doppelt so viel Landnutzung als die gleiche Menge Pflanzenmilch und verursacht doppelt so viele Treibhausgasemissionen. [1] Butter gilt sogar als klimaschädlichstes Lebensmittel. [2] Zusätzlich stoßen die Tiere Methangas aus, das für das Klima noch schädlicher ist als CO2. Den Vereinten Nationen zufolge ist der globale Umstieg auf die vegane Ernährung notwendig, um den schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Studien zeigen: Schon ein weitgehender Umstieg auf rein pflanzliche Lebensmittel könnte die weltweit durch Nahrung verursachten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 70 Prozent senken. [3] PETA weist darauf hin, dass der Konsum tierischer Produkte zur Folge hat, dass weniger Menschen ernährt werden können. Denn die Ressourcen und Anbauflächen sind begrenzt und werden immer weniger. „Der Konkurrenzkampf zwischen der tierausbeutenden Industrie und den Hungernden dieser Welt um Getreide verschärft sich weiter“, erklärt Bollag.

    PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

    Peta.de

    Letztendlich muss man immer wieder feststellen, dass die Aussagen die Peta in ihren Pressemitteilungen und Kampagnen trifft, allen wissenschaftlichen Überprüfungen nicht standhalten. Und dazu braucht man nicht einmal einen Doktortitel, wie der bei Peta als Rechtsberater arbeitende Dr. Edmund Haferbeck, in Agrarwissenschaften!

    Quellen:

  • Endzoo Betreiber Frank Albrecht präsentiert wieder einmal eigene Dummheit

    Vor ein paar Wochen präsentierte der gescheiterte Vereinsleiter von Endzoo Deutschland (Der Verein wurde von Amtswegen aufgelöst), sein leeres Lager in einem Video auf Facebook. Jetzt will er es mit lächerlichen 12 Heftchen und Büchern gefüllt haben!

    Tatsächlich behauptet Frank Albrecht in einem Post auf seiner Facebook-Seite Projekt-Enzoo, das er sein Fachwissen alles aus Büchern besitzt! Also das für ihn Theoretisches Wissen ausreiche, damit er sich als Zooexperte betiteln kann. Nur zeigen immer wieder seine Aussagen dass er überhaupt kein Fachwissen besitzt, was erklären würde, dass er sich nur von Radikalen Tierrechtswissen informiere. Sei es bei der Behauptung das Tiere durch Inzest gezüchtet werden. Hier will er mehr Fachwissen besitzen als renommierte Professoren, die für Zoos und bedrohte Arten die Zuchtbücher verwalten.

    Ohne Praxiserfahrungen kann man kein Fachwissen erwerben. So ist eine Berufsausbildung generell auch an eine Praxiszeit und Prüfungen gekoppelt. Den Führerschein bekommt man auch erst mit erfolgreichem Praxistest und Prüfung. 

    Nach der Einbildung von Frank Albrecht reiche ihm ein paar Bücher aus, damit er umfangreiches Fachstudium Wissen in Zoologie erreicht haben will. Dumm nur, wenn er immer wieder mit seinen dümmlichen Aussagen wortwörtlich auf die Gusche fliegt.

    So schreibt er auf Facebook folgendes …

    WISSEN IST MACHT
    Unser EndZOO-Archiv wächst nahezu monatlich.
    Immer neue Literatur kommt hinzu, wird zeitnah eingescannt und archiviert.
    Auf dem Foto (siehe unten) seht ihr die Literatur, die in den letzten Wochen unserem Archiv neu beigefügt worden ist.
    Wie ihr auf dem Foto auch seht, handelt es sich dabei nicht immer nur um Literatur zum Thema „Zoo-Gefangenschaft“.
    Auch gut zu sehen ist, dass die Mehrzahl der Literatur Pro-Zoo-Gefangenschaft ist.
    Lediglich ein Buch behandelt das Thema „Tierrechte“. Aber selbst in diesem Buch kommt mindestens ein Zoo-Speziesist zu Wort.
    Für eine fundierte Zoo-Kritik ist es eben besonders wichtig zu erfahren und zu wissen, wie Zoo-Speziesist*innen früher und heute argumentieren, welche Zahlen und Fakten sie selbst veröffentlichen. Nur so ist möglich, ein genaues und immer wieder aktuelles Gesamtbild der Zoo-Gefangenschaften zu erhalten.
    Der oft gehörte Vorwurf, Zookritiker*innen wüssten um die Belange der Zoo-Gefangenschaft inhaltlich überhaupt nicht Bescheid, ist also nur ein lächerlicher Versuch, Kritiker*innen zu diskreditieren und letztendlich mundtot zu machen.
    Wissen ist Macht!
    Nichts wissen, macht nichts!

    Facebook

    Aus purer dümmlicher Verzweiflung, löscht Frank Albrecht Abend für Abend seine Facebook Seite, damit niemand seine dummen Aussagen erfassen kann. Dumm nur das es intelligente Menschen gibt, die seine stupiden Aussagen und wüsten Behauptungen für die Nachwelt sichern!

    Frank Albrecht, ist weder ein Zooexperte, noch besitzt dieser aufgrund seiner fehlenden Ausbildung die Grundkenntnisse in der Zootierhaltung. Verwundert muss man feststellen, das Frank Albrecht zu keiner Zeit nicht einmal ein Praktikum in einem Zoo gemacht hatte.

    Hetzen ist keine Macht, sondern offenbart ehern die Dummheit jenes Herrn Frank Albrecht. Wer mit handfesten Argumenten seine dummen Aussagen widerlegt, wird als Lügen betitelt und deswegen gelöscht. Frank Albrecht sperrt den Kommentator, aufgrund seines fehlendes Fachwissen. Letztendlich hat Frank Albrecht solche Angst als unfähige Person aufzufliegen, dass er jeder Nacht seine Facebook Seite löschen muss!

    In diversen Endzoo-Experten-Kreisen, hält sich der Verdacht, dass Frank Albrecht nur im offenen Vollzug ist und jede Nacht seine Facebook Seite deswegen löschen muss. Aber wie gesagt das sind Behauptungen, die sich bisher nicht bestätigt haben!

  • Wildtierhilfe BW e. V. outen sich als Rassisten!

    Tierschutz kann und darf nur durch Veganer erfolgen! So die Meinung des Vorstandes Wildtierhilfe BW. Dass dieses nicht nur Rassismus ist, sondern sogar an Volksverhetzung grenzt, analysiert GERATI in diesem Artikel!

    Erstaunt muss man immer wieder feststellen, das Tierschutzvereine immer wieder die vegane Pompfe herausholen und damit wild um sich schlagen. So auch die Wildtierhilfe BW. Dieser bewarb sich bei einer von Haribo, wo das Unternehmen 5.000 €, an 50 Vereine bezahlen wollte!

    Es musste kommen, was kommen musste. Dumme wenn nicht sogar idiotische vegane Unterstützer, äußerten sich kritisch über die Anmeldung des Wildtierhilfe BW Vereins, bei dieser Super-Haribo-Aktion! Viele Vereine, darunter auch Tierschutzvereine, sind durch Corona in finanzieller Not geraten. Da würde wohl jedem, eine Finanzspritze von 5.000 € guttun! Insbesondere, wenn man sich so aufopferungsvoll für Wildtiere einsetzt, wie der Verein Wildtierhilfe BW e. V. 

    Lieber 10 € von einem Veganer, als 5.000 € von einem Normal lebenden Menschen oder Unternehmen anzunehmen!

    Auf Facebook kündigte der Verein den Rückzug von dem Haribo Gewinnspiel an. Dieses wurde mit folgender Aussage begründet!

    Die Firma Haribo unternimmt bereits erste Schritte hin zu veganen Produkten, was für uns den Ausschlag gegeben hat, am Wettbewerb teilnehmen zu können. Und gleichzeitig basiert ein Großteil der Produkte eben doch auf Inhaltsstoffen wie Gelatine, die ein Erzeugnis von Massentierhaltung sind und Tierleid bedingen.

    Deshalb haben wir uns dazu entschieden, unsere Teilnahme am Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und somit eine klare Haltung zu zeigen.

    Dürfen wirklich nur Veganer im Tierschutz aktiv sein?

    Erstaunlich muss man auch feststellen, dass für die beiden Haribo Beiträge, auf der Facebook-Seite des Vereins Wildtierhilfe BW, die Kommentarfunktion nur für ausgewählte Nutzer, zur Verfügung gestellt wurde! So findet man nur unter diesen beiden Beiträgen folgenden Facebook-Text: „Wildtierhilfe BW e.V. hat eingeschränkt, wer diesen Beitrag kommentieren kann.„

    Nun darf man sich schon Fragen, warum ein Verein der im Tierschutz aktiv ist, die freie Meinungsfreiheit so einschränkt. Sind die Damen eventuell überfordert und müssen einräumen, mit ihrem Rückzug aus dem Haribo Vereins Gewinnspiel einen Fehler begangen zu haben?

    Vegane Hetze gepaart mit einem Schuss Rassismus und einem Anteil Volksverhetzung!

    Schaut man sich die Facebook-Seite des Vereins an, findet man immer wieder Spendenbettel-Aufrufe! Unverständlich ist es dann, dass man sich nur, weil ein paar vegan lebende Konsorten, hetzen auf einen eventuellen Spendenbetrag von 5.000 € von Haribo verzichten. Gern würde ich die Damen dieses Vereins fragen, ob sie tatsächlich der Meinung sind, dass nur Veganer richtige Tierschützer sein können! Ansonsten wäre es ja egal, ob die 5.000 € von Haribo kämen oder nicht! 

    Eine weitere Frage an die Damen des Vereins wäre, ob sie tatsächlich der Meinung sind, dass Menschen und Unternehmen, die mit und von Tieren, Produkte erstellen, schlechtere Menschen seien. Würden die Damen das Bejahen wären wir hier schon bei purem Rassismus und Volksverhetzung. 

    Die Begriffsklärung zum Thema Rassismus sagt aus …

    (meist ideologischen Charakter tragende, zur Rechtfertigung von Rassendiskriminierung, Kolonialismus o. Ä. entwickelte) Lehre, Theorie, nach der Menschen bzw. Bevölkerungsgruppen mit bestimmten biologischen Merkmalen hinsichtlich ihrer kulturellen Leistungsfähigkeit anderen von Natur aus über- bzw. unterlegen sein sollen

    Definitionen von Oxford Languages

     

    Der Begriff Volksverhetzung wird durch § 130 StGB wie folgt erklärt …

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    Schaut man sich die Stellungnahme, tatsächlich genauer an, muss man feststellen, das Wildtierhilfe BW tatsächlich Rassismus und Volksverhetzung gegen Menschen, die nicht vegan leben, betreibt!

    Nur, weil man sich NORMAL ernährt, ist man weder ein schlechterer Mensch noch, ein Tierquäler, was von Veganern immer wieder auch behauptet wird. Solche Menschen, wie der Vorstand des Vereins Wildtierhilfe BW e. V. sollten erst einmal den Anstand und das Menschenrecht auffassen, bevor sie sich mit irgendwelchem Tierrecht befassen. Wer andere Menschen diskriminiert, nur weil diese nicht so Leben wie man selbst, ist für mich ein persönlich ein Rassist und begeht Volksverhetzung und sollte sich vor der Justiz verantworten müssen. Dass man solchen Menschen, die Leitung eines für die Gemeinschaft arbeitenden Vereins übergibt, sollte von der Politik und der Justiz überprüft werden. Es darf nicht sein, dass solche Menschen, andere Menschen verunglimpfen, nur weil sie sich, wie 99 Prozent der Bevölkerung ernähren.

    Gern gebe ich dem Verein Wildtierhilfe BW die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den aufgeworfenen Anschuldigungen abzugeben!

  • Radikaler Tierrechtler Matthias Gauch heult im Namen von Peta und Soko Tierschutz auf Facebook Argumentlos herum

    Immer wieder tauchen erfolglose Tierrechtler auf, die sich tatsächlich einbilden, es mit dem Betreiber von GERATI aufnehmen zu können! Die Erfahrungen zeigen, das diese völlig unvorbereitet und Argumentlos sich in den Kampf mit GERATI begeben. So auch Matthias Gauch, wenn er denn so heißt!

    Peta scheint seine Führungskräfte nicht umsonst, extra in einer 60 Minütigen Schulung auf GERATI vorbereiten zu müssen. Hier wird extra sogar noch ein Bullshit-Bingo mit Antworten und Argumenten herausgegeben, die das gänzliche Versagen der Tierrechtsbewegung offenbaren. Tierrechtler sollen nicht Nachdenken und auch keine eigene Meinung vertreten. Sie sollen das, was die Führungsriege von Peta vorgibt, einfach Kopflos nachplappern.

    Einer solchen Schulung schien sich der neue radikale Tierrechtler Matthias Gauch noch nicht unterzogen zu haben. Jedenfalls kam er auf die Glorreiche Idee, sich auf der Facebook Seite von GERATI, Argumentlosen-Spam hinzugeben! Dabei likte er seine Kommentare sogar noch selbst und offenbarte damit seine gänzliche Dummheit!


    Screenshot Facebook GERATI Kommentare von Matthias Gauch
    Screenshot Facebook GERATI Kommentare von Matthias Gauch

    Trotz der Bitte, doch einmal Argumente zu liefern, die seine Aussagen bestätigen, spammte er 10 Minuten weiter!

    Da ich ja ein sehr dialogbereiter Mensch bin und mich gern mit anderen, auch mit Menschen, die nicht meiner Meinung sind, austausche bat ich Matthias Gauch doch einmal Beweise und Argumente zu liefern, die seine Aussage bestätigen! Aber es kam nichts außer folgende Kommentare!

    • Halt deine Fresse mit deinen verlogenen Attacken auf PETA und Friedrich Mülln
    • FAKE NEWS
    • FAKE NEWS ALARM
    • FAKE NEWS ALARM !!!!!!
    • Die Seite sofort an Facebook melden zwecks dauerhafter Sperrung
    • FAKE NEWS
    • FAKE NEWS
    • FAKE NEWS
    • Jawoll versteck dich doch in Indonesien mit deiner FAKE-NEWS SCHEISSE
    • FAKE NEWS MÜLL
    • FAKE NEWS SCHEISSE
    • LÜGEN-SEITE
    • FAKE NEWS SCHEISSDRECK!!!!
    • FAKE NEWS KACKE
    • FAKE-NEWS

    Facebook GERATI

    Jeden seiner Kommentare, musste er zwangsneurotisch, auch noch selber Liken! Ich hatte mehrfach gefragt, ob er Argumente oder Beweise mir vorbringen konnte, aber da kam immer nur derselbe Schwachsinn! Vegane Ernährungsweise kann wie man in diesem Fall eindeutig sieht, zu massiven Einschränkungen der Gehirntätigkeit führen.

    Radikale Tierrechtler sind Argumentlos, labern nur Mist und sind nicht in der Lage in einen Dialog zu treten!

    Ich habe noch nie einen Tierrechtler gesehen, der einerseits Gesprächsbereit ist und mit Argumenten, anstatt mit Beleidigungen argumentiert. Wenn ein Tierrechtler wie Peter Hübner, Simon Fischer, Frank Albrecht, oder aus dem Umfeld von Peta, dann doch einmal Gesprächsbereit ist, müssen diese schnell feststellen, dass ihre Argumente haltlos sind. Anstatt sich dem Diskurs zu stellen, wird man dann einfach gesperrt und die handfesten Argumente die GERATI und andere Kritiker vorbringen, gelöscht! 

    So beginnt dieser Tag wieder einmal mit einem Lächeln für mich im Gesicht, habe ich doch wieder einen Tierrechtler zur Weißglut bringen können. Und das ganze sogar so weit, dass er seine ganze Dummheit in seinen Kommentaren offenbarte, wie hier Matthias Gauch.

    Quellen: